1917 / 262 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 03 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

2 Die Bef immungen treten Fi dem 5. November 1917 in Kraft. Berlin, den 1. November 1917.

Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Dr. Schwander.

Bekanntmachung,

betreffend Ausführunasbestimmungen zur Bekannt- machung über den Verkehr mit Harzersaßz\ offen vom 1. November 1917. (Reichs-Geseßbl. S. 977.)

Vom 1. November 1917.

Auf Grund des 8 3 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Harz vom 7 September 1916 (Reichs-Gesezbl. S. 1002) in Verbindung mit § 1 der Bekanntmachung üver den Verfehr mit Harzersaystoffen vom 1. November 1917 (Reichs: Geseßbl. S. 977) wird bestimmt:

8&1

Wer mit Beginn des 10 November 1917 Horzersaßfioffe im Sinne des § 1 d-r Bekanntmacbuyg üb-r den Verkebr mit Harzersay- stoffen vom 1. November 1917 (Reths-Gese bl. S. 977) im Gewabrsam h.1, ist verpflichiet, die Bestäade getr-nnt nach E -gentümer, Arien und Sorten in hand: loûüblicher Bezeichnung unter Angabe der Menge, des Eigen'ümers und des Lagerung?orts und unter Beifügung ver- slegelter P:oben dem Krtegäa:s\chu}e für pflarzliche und tierishe Oele und Fett-, G. m. b. H.,, S l'ion Swell-:ck, in Berlin bis zum 25. No- veuib r 1917 dur ei: ge'ch iebenen Brief anzeigen.

Menaen, die sih mit Beginn des 10. November 1917 unterwegs befinden, fi d von dem Emvfänger anzuzeigen.

Wer St. fe de: im Ab). 1 beze chneten Art erge oder ohne Genehwt.ung des Frtezoaussch }:s für O-le und Feite in Berlin erwirbt, hat dem Kiiegsaussh se die im Vormonat erzeugten oder erworbenen Mengen bis zum 10. jedes Monats durch éinge}ckrtebenen Brief anzuzeigen, sofern nit andere Vereinbarungen getroffen sind.

; 89

Der Kii-eggautsGuß hat si iuerhalb 3 Wochen nah E? balt der Anzeige zu erklären, cb er die Ware überrehmen wil). Geht inner- halb dieser #&rijt eine Erklärung niht ein, oder ezklät ter Krieg?- aus\chbuß, daß er die Ware .niht übernehmen will, so erlischt ote Lief-runus fl cht. Ekläit der Kriegsaussch ß, die angemeldete Ware über ehmen zu wollen, fo ist se auf sein Verlangen unverzüglich an die von ihm angegebene Adre ff- zu v-rlader.

Das Eigentum geht auf den Krtie,ta s‘chuß in dem Zeitpunkt üb-r, in welwe-1 die U bernabmeerkiärung dem Eigentümer oder dem Inhaber des Gewabriams ugeht.

Vom Krtegoausfchuß übernommene Besiände sind feitens der Gewzhr ambalter mit der Sorgal' etnes o1dentlihen Kaufmauns zu dehandeln und in handelgübiier Wetse zu versichern.

83

Wer aus dem Fus!ard Sioffe der lm § 1 Abs. 1 bezeihneten A+t einführt, ist verpfli btet, den Etuoang der Waré tm Jnland dem RKriegsaut'chufsc für pfl :n:liche und ti-riihe Oele und Fette, ®, m. d, H. in Berlin, unter Angabe der Menge, der Aitea und Socten, des Einkufepreises u-d des Aufbewab:ungsoris unverzüglih anzu- zei„en. Die Anzeige hat dur eing-\chri benen Brief z: erfolgen.

Alo Eirsübie: der im Stnné di-ser Verordnung gilt, wer nah Ei-gana der Ware im Inla: d zur’ Verfügung über fie für efsgene oder fremde Heckpnuna beiechtigt ist. Befind-et \ch der Verfügungs- berehti,te nih! im Jaoland, so tritt an seine Stelle der Emp)änger.

84 Wer ars dem Aus!and Stcffe der im § 1 Ab! 1 b-zei@neten At e: führt, bat sie an den K-tegsa saß ju liefern. Er hat sie bis zur A-nahme mit der Sor.falt eines o: de tlihen Kaufman: zu

beha; del, in hantelsüblide: Welse zu ve:Kh-rn und auf Kbruf zu |;

verladen. Gr hat sie auf Ber!angen des Kriegszaus\cusses an einem von diesem zu beslimmenden Orte zur Besichtigung zu stellen odex Pioben L avid

Der Krieusa p: hat H unvernzüglich nach Ewpfang der Anzeige oder nah der Beßchtig»ng oder nah Empfang der Proben zu etlären, ob er die S:cffe úb:rnehmen will.

Das Etgent:. m gebt auf der Kit-wsaus\chuß über mit dem Zeit- Hg, in welchem d'e Ueberrabm erklärung dem Ginführenden oder em Jnuhaber des Gewahriams zuyeht.

85

Der Kriegoauvs\{Guß seht für die von ihm übernommenen Stoffe den U be-nahmev!ets "est.

Ist d r Verpflichtete mit dem von dem Krtegsauss{ch»ß an- Ea eise nicht ei: .rer!itanden, so setzt die böhere Verwa!tun,„è- ebôrde, die für den Ort zuständig i, von dem aus die Li: ferung erfclgen soll, den Prèis endgültig fest. Die bèh-re Ve:waltungs- bebörde bestimmt darúber, wer die baren Auslagen des Verfahrens zu tragen bat. Der Verpflichteie hat ohne Rücksicht auf die end- frt g: Fesistellurg des E zu liefern, der Krieg9aus\chuß vor- «fig den von ihm fesige|seßten Pré1s zu zahlen.

8&6 Die Zahlung erfolgt \pät jtens 14 Tage nach Abnahme der Ware. Für \tret:ige Restbeträge h-ginnt die Fritt mit dem Tage, an d-m die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde dem Kriegs- ausihusse zugeht,

: S 7

Die im § 1 Abs. 1 aufzeführten Stoffe dürfen nur mit Zu- ftimwung des Krieasausschusses veiarbeitet werden. Das Verbot der Verarbeitung \ch!ieß! das der stoff iden Veränderung ein.

Dies „tit niht für die Verarb- itung, die zx Erfüllung eines vn- mittelbaren Auftrags ciner Heeres- oder Mari: ebehôörde notwendig ist, sofern mit der Verarbeitung bereits vor dem Jukrafttreten dieser B-kanntmächur g begonnen war. Von soih?u Veratbeitungen ist je- doch dem K.iegoaus unverzüglich Mitieilung zu machen.

8&8 Mit Gefängnis biz zu fecks Monaten oder mit Geldstrafe bis au zehutausend Maik wird bestraft :

1. wer die im §8 1, 3 und § 7 Abs. 2 vorgeshriehenen An- zeigen nichr rehtieitig erslaitet oder wer wissentlich falsche oder unvolisläadige Angaben walt,

2 iwer den Vorschriften - des § 2 Akf. 1 Saß 2, d8 §4 Abf. 1 odér des § 7 Abs. 1 zuwiderhandelt.

Neben der St1afe kann auf Etinziehurg der Stoffe erkannt werden, auf die sih die strafbare Handlurg bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

S9 : Die Beslimmuvngen treten mit dem 5. November 1917 in Kraft, Berlin, den 1. November 1917.

Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Dr. Schwander.

Békanntmachung.

Als RNadbauarten, bei deren Verwendung gemäß Fer 1 der Bekanntmachung, betreffend die Regelung des erfehr8 mit Kraftfahrzeugen, vom 18. Dezember 1916 (Reichs-Gesegbl. S 1408) für Personenkraf1fahrzeuge Be- freiung von der Vorsch ift der elastiihen Bereifung gewährt werden darf, sind außer den in den Bekanntmachun en vom 24 April, 22 Maiîi, 28. Juli und 23 August 1917 (Reichs- anzeiger Nr. 99, 122, 180 und 203) aufgeführten Radbauarten ferner diejenigen folgenden Firmen bis auf weiteres zuge- [ássen worden.

zahlenden Preise nicht fordern.

e a on en ——

Frma, die das ‘Rad baut oder vertreiht

Oskar Ktesel u. Co, Mür chen 9, Ent1en- dachstr. 29.

Besé&reibung des Rades

Die hôlz:rce Radfelce wird gegen etnen äuf eren elastischen Laufiira bur radial angeordnete Spiralfedern allseitig elastisch abgesiügt. Der Loufring besteht aus \spiralförmig aufgewick-lten Kamelhaar- N, außen mit Ledergleitshuy ver- eDen.

Die Nadfelge wird oegen elnen äußeren starren Stahllaufkranz mit eingelegten Drahtsetlen du:ch radial angeordnete Schraubenfedern allseitig elaslisch ab- g: stüzt. Die durh Führun sbolzen aegen seitlihes Ausbliegen aeschüpten &Vedern lagern auf eirer mehbrfach ge- teilten eisernen Unterfelge, die über der Grundfelce angebracht und mit dieser durch Schrauben und eine äußere seit- lihe Sdeibe verbunden îst.

Die Radbauart untersh¿idet s von der in der Bekanntmachung vom 24. April 1917 unter Nr. 5 aufgeführten nur da- tur, daß an Stelle der Bandstabl- 1ingfedern paarweise angeordnete Schraubenfedern Verwendung finden.

Eine Junevfelge, bestehend aus etnem breit-n flahen Eisenreifen, der auf die Holzfelge des alten Nades aufgezogen it, wird gegen die Avßenfelge dur mehrere starke Federn von Glipsenform, die aus Bandfederstahl tn mehreren Lagen überélnanter Ao gelien werden, alisettig elastish abges1üßt. Die Außen- felge ift an threr Lauffläe mit einem Ledergleitschuy mit weier Unterlage versehen.

Berlin, den 31. Oktober 1917.

Der R- ichskanzler. Jm Auftrage: Dammann.

Geora Ger*er, Ger- « lin SO. 33, Sdle- sishe Straße 35.

Siemens u. Haléke, Akt.-Ges.,We: ner- werk, Siemensstadt bei Berlin,

Fisder u. Genossen G. m. b. ÔO., Müún- den, LUndwurm- ftraße 71.

Bekanntmachung über Drudckpapierpreise. Vom 29. Oktober 1917.

Auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers, betreffend die Reichsstelle für Druckpapier, vom 12. Februar 1917 (Reichs-Geseybl. S. 126) wird folgendes bestimmt:

Maschinenglattes, holzhaltiges Druckpapier, das für den Druck von Tageszeitungen bestimmt ist, darf, soweit Lieferun in der Zeit vom 1. November 1917 bis zum 31. März 191 erfolgt, nur zu folgenden Preisen abgesegt werden :

8 1. Jeder Empfänger hat den Preis zu ablen, den er für die lets vor dem 1. Juli 1915 gemachte Lieferung an den damaligen Lieferer zu zahlen hatte, zuzüglih eines Aufschlages a. für Holler papier von Mirk 27,75, b für Forwatpapter von Mark 31,75 für etnhuncert Kilog'amm.

In dem Au'schl2ge ift die vom 1. August 1917 ab zt entri(tende

Koblen-. uüd Frachtsieuer einbegriffen. i iw 9

Die Liéferung bat fm übri a bedingungen zu erfolgen, die fs haben. Es hat jedoch ; 1. in den_ Fällen, in denen Lieferung fre Haus des Gmpfängers erfolgt, der Empiänger dem Lieferer den Unter!chied Deo dem

¿weiten Bleriel]ahr 1916 gegolten

L aetosal der im zwetien Vieerteltahr 1916 von dem Leférer zu bejahlèn war, und demjrnigen, den er tür Ueferungen in der Zrit fts d November 1917 ‘bis zum 31. März 1918 bejablen muß, ju erstatten;

der Gwpfänger ift jedoŸ berehttiat;, die Abfuhr des Druckp-:pters selbst votnhmeu zu lassen. Ja diesem Falle hat der R Emp'änger den Rollgel say, der im zweiten Vierteltadr 1915 zu de- zahl n war, zu: verzüten;

2. in ven Fällen, in denen Lieferung auf dem Wass-rwége ver- einbart war, der Empfänger dem Lieferer den U terchéd wischen dem für - Wasserverlendung im ¿weiten Vierteljahr 1915 geltenden und dem für Wasserve' sendung in der Zeit vom 1. Novembèr 1917 bis zum 31. März 1918 zu bezahlenden Frachtsay zu erstatten.

8 3. Erfolgt die Lieferung vom Lager eines Papierbändlers, so"kann der Händler auf den auf Grand des § 1 zu zahlenden Betrag einen weiteren Aufshlag von 10 vom Hundert berechnen.

i 8 4.

Bet allen Lieferungen von Dr. ckpapier vom Lager éines ter händlers bat der Händler auf den Rechnungsbetrag Canzüglid Tas Verpackung und. etwaiger Zuschiäge nah § 2 Absatz 2) einen Rabatt von 2 vom Hundert zu gewähren, wenn die Bezahlung der Rechnung durch den Verleger bis zum dreißigsten Tage nah Eingang der ae den Hündl

rd die Rechnung an den ndler bis zum sechz{lgsten T Ms M kann der Händler die Bezahlung obi Ai M ‘“Rabait ngeu.

* Erfolgt die Bezahlung nah dem sechzigsten Taae, fo ist d Händler berechtigt, auf den Yechnungsbet1 ag (eini GlieEUG Pa i biaE ta etwaiger Zuschläge nah § 2 Absay 2) 2 vom Hundert

e .

Weitere als die in den §8 1 bis 4 zugelassenen Aufs{läge

Lefer-ngen vom Lager darf der Händler A die e Á n

; 8 5.

Hatte die Lieferung vertragsmäßig vor dem .1. Ncevember 1917 zu erfolgen, so gelien die Bestimmungen dieser Bekanntmachung nur insoweit, als die Kriegswirtscharsftele für das Deutsche Zeitunge- gew rbe in B:rlin besckeinigt, daß die L'eferung bis zum 31 Oktober S Ot ps P ern O. gelten gle Dell inm angen der

Jetlanntmahurg der Ne ‘lle für Drudckpapter vom 31. Mai 1917 (¿Deutscier Reichsanzeiger“ Nr.*127). os

Berlin, den 29. Oktober 1917.

Reichsstelle für Druckpapier. Rühe, Geheimer Regierungsrat.

ch* y Á Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Präsidenten der Eisenbahndirektion in Frankfurt (Main) Reuleaux den Charakter als Wirklicher Sebibue Oberregie1ungsrat mit dem Nange der Räte erster Kasse und

dem Regierungsbaumeister des Ma'chinenbaufahs Ga- léwsfki in lis (Main) den Charaktèr als Baurat mit dem persönlichen Range der Näte vierter Klasse zu ver-

leihen sowie

zu den Zahlunas- und Liéferungfe

die “PeolerungoMumaiter des Eisenbahnbaufachs Kloeve- korn in Hannover, Hilleke in Bromberg, Lucht in Mainz, Johannes Seiffert in Erfurt, Verlohr in Küstrin, Lode- mann in Deutsh Eylau und Süß in Krevznacy sowie die Regierungsbaumeister des Maschinenbaufahs Fresenius in Düsseldorf, Ruthemeyer in Görliy, Jsrael in Wittenberge, R utkowski in Starga1d (Pomm.), Gaedke in Wittenberge, Mörchen und Dr.-Jng. Spiro in Trier, Schmelzer in Berlin und Jaesch ke in Bromberg zu Regierungs- únd Bau- räten zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Regierungssekretären Brofck in Köslin und E in Wiesbaden aus Anlaß ihres Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Rehnunggrat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist dem Geheimen Baurat Gronewaldt, Vor- stand des Eisenbahn-Werkstättenamts a in Leinhausen , die NaGgesuie Entlassung aus dem Staatsdienste mit Rubegehalt erteilt.

Finanzministerium.

Der Steuersekretär Löhrke in Naugard is zum Rent- meister bei der Kreiskasse in Demmin ernannt worden.

Ministerium der öffentlichen Arbeiten.

Der Regierungs- und Baurat Ku1th, Mitglied der Eisen- bahndire?ktion in Stettin, ist mit der Wahrnehmung der Ges schäfte eines Referenten bei den Eisenbahnabteilungen des Ministeriums der öffentlihen Arbeiten beauftragt.

Der Regierungsbaumeister des Eisenbahnbaufahs Mes, S: in Glogau, ist zum Eisenbahnbetriebsamt 3 nah Co.tbus verseßt. : i

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgaben s vom 14. Zuli 1893 (GS. S 152) wird hiermit zur ö entliden enntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben

der Gernrode-Harzgeroder Eisenbahn bezüglih ihrer in dge s belegenen Strecke auf 21 #4 95 Z festgestellt worden ist.

Magdeburg, den 31. Oktober 1917. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.

Bekanntmachung. In Gemäßheit des § 46 des Kommunalabgabengeseßès

Kenntnis gebracht, daß das im laufenden Jahre kommunal- abgabepflihtige Reineinkommen der Freien Grunder Eisen-o

worden ist. L de A : Rei a e Frankfurt (Main), den 30. Oktober 1917. Der Königliche Eisenbahnkommissar. Reuleauxr.

(Fortsehung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Niqghtamtlihes,

Deutsches Reich.

Prenßen. Berlin, 3. November 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den Vortrag des früh morgens hier eingetroffenen Generalfeldmarschalls * von Hindenburg. d

L

Seine Majestät der Kaiser und König hat an Seine N den König von Bayern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes Telegramm gerichtet.

An S elle des auf seinen Wunsch zurücktretenden Rethskanjzlers und Präfide- ten Meines Staatömintjteriums. Dr. Michaelis be-: absihtige Ich, in die freiwerdenden Kemter den Vorsißenden in ' Deinem Miutsterrat Dr. Grafen von Hertling zu berufen. Jch weiß, welh-s Opfer es für Dich bedeutet, diesen erfahrenea: und: erprobten Staatsmann und treuen Diener zu entbehren. Wenn

dies ia der Zuversicht, daß Du die Notwendigketten des Neichs- allen anderen Erwägungen voransiellen und Metnem Wunsche ent-_ sprechen wirst. Wilhelm.

Seine Majestät der König von Bayern - hat mii nommene Depesche geantwortet: _ j ft - Soeben erhalte Ih Detne telegraphische Mitteilung, dáß Du

den Grafen Hertling auf die Stelle des Re'chskanzlers und Präsidenten Detné# Staatsminister1ums berufen wtlst. So schwer es Vir fällt, auf die bewähite Kiaft des Grafen Hertling für die bayerisGe Regierung verzichten zu müssen, kanä Jch dech der von Dir g troffenen Wahl nuc aus vollem Herzen zustimmen. Unter Pertelellung eigener Jyuteressen entjpr-che Ih daher gerne Detr eit unscke nah Freigabe des Gra'en Hertling aus dem bayerischen Dienste. Möge der neue Kanzler, der sein Amt unter dem mächtigen Etndruck der Siegetnachrichten aus dem Süden artuitt, du großen ¿gge ldaben ega: g E én Zolung zuführen, und damit au en Einzelstaaten etne kraftvolle

Gntwicklung und eine gesicherte Zukunft gewäheleistet. | |

Ludwig.

Seine Majestät der Kaiser hat obiger Quelle zufolge auf die Depesche des Präsidentén des Reichstags Dr. A [L A is : anke berzlich für die Glückwünsche, die Sie

Namen des Reichstaas zu dem Bim ene Erfolge T aieteadi haben, den unsere tapf-ren Truppen Sehult-r an S@hulter mit den Armeen des ‘engye:bünd ten O- t treih-ÜUngarn ta “glänzendém Stegr8zuge erfochten haben. Bewundernd und dankdar stehen wir ver dem Opfermut, der Ausdauer und der olles öberwindenden Tapferkeit unseter Brüdèr im Felde, die nit

nur die Heimat mit threr Bast vor etner Weit v ind shüyen, sondern in kühnem Wagemut in Nord und Süd ite ies

einshäzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1916/17 bei

vom 14. Juli 1893 (GS. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen -

bahn aus dem Betriebojahre 1916 auf 93500 H festgestellt

Ich gleichwohl die Bitte an Dich richte, ihà freizugeben, so tue Ih

, dabei die

g-wobuten Waffen in das Land des Feindes tragen. Mögten sie eia leuhtendes Beijptel fein füc alle in der Heimat uud eine eruite Mahnuvyg, nicht zurückiustehen an gluhznder Vaterlandsliebe und alles trag-ndem Opfersian. Möchte das Volk- dabeim und jeine Vertretung den Brüdern im Feloe- seinen Dank darbringen durch gleihen Opfermut und jene festz innere Ginigkeit und Geshlofsen- heit, die den Kämpfern draußen den schönsten Lahn, den Feinden ader die G-wißheit bringt, d: ß Deutschlands Kra't auf ketne Weise zu brechen ist. Dann wird uns Gott den endgültigen Sieg schenken und unser teverzs Vaterland dur Kampf u- d N-t zum ehrenvollen Frieden führen. Wilhelm I. R.

Der Generalfeldmarschall von Hindenburg hat auf die Depesche des Präsidenten des. Reichstags Dr. Kaempf laut Mel- d oa „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Antwort gesandt :

Gurer Exzellenz \p-ehe ich für die Worte der Becrüßung, die Sie aus Anlaß des S eges in Jtalien an mi zu r'chten die Güte hatten, meinen verbindl‘cksien Dark avs. Während im Westen unsere her: lihen Truppen seit Monaten obne Urterlaß heldenhaft und uver|chüttert den gewa!tigsten und aleihzeitig ent- fagungévollsten allec Kämp)e gegen den verzweifelten Arsturm der Franzosen und Engländer führen, haben am FIsonzo im Verein mit den verbündeten Oesterreihern und Ungarn deu1sche Divisionen, beneidet von allen ihren Kameraden, {n unue- stúmem Vorwärtädrängen den Zusammenhbruch des italienischen Heeres herbeigeführ:. Wahrlich, das deutshe Volk muß stolz sein auf seine Söhne und daf getrost cin Geshick und sein Gut ihren starken Herzen und Armen anvertrauen! Das Hc-er wi:d seine Schuldi„keit tun und dem deutshen Vo!ke und Vaterlande die &Srundlage erkämpfen für einen A Dauer verheißenden Fcieden. Aber es rechnet darauf, daß tas deut: he Volk einig wie ein Mann hinter ibm steht: zäh und zuversichtlich, friedfertig, aber si-ge8willig, seines RNeŸhts und seiner Kraft bewußt. Vorwärts für Kaiscr und Reich! ESeneralf-:l:marschall v. Hindenburg.

In der am 2. November unter dem Vorsiß des+Stellver- treters des Reichskanzlers, Staat3ministers Dr. Helfferich abgehaltenen Vollsißung des Bundesrats wurde eine Abänderung der Bekanntmachung vom 21. Dezember 1916, be- treffend Bestimmungen zur Ausführung des Gesezes über den vaterländischen Hilfsdienst, die Zustimmung erteilt. Zur An- nahme gelangten ferner der Entwurf einer Bekanntmachung über die Zusammenlegung von Brauereibetrieben, der Entwurf einer * Bekanntmachung über Beschaffuna von Papierholz für Zeitungs- druckpapier, der Entwurf einer Bekanntmachung, betreffend die Unterstüßung von Familien in den Dienst eingetretener Mann- schaften, der Entwurf einer Bekanntmachung über die staat- lihe Genehmigung zur Errichtung von Aktiengesellschaften und der Entwurf einer Bekanntmachung über Sammelheizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen in Mieträumen. Dem- nächst wurde über verschiedene Eingaben Beschluß gefaßt.

Zu der im amtlichen ‘Teile der heutigen Nummer des

Relichsanzeigers veröffentlichten Bundesratsverordnung vom 2. November 1917, betreffend die Unterstüßung von Familien in den Dienst eingetretener Mannschaften, wird durch „W. T. B.“ folgendes ausgeführt: __ Nach § 9 des Geseges vom 28. Februar 1888 betrug die Unter- flßung der Ghefiauen 6 # im Sommer, 9 6 im Winter, 4 6 für Familienargehö. ige. Sthon bei Kriegsausbruh stellte stch di? Vazlänglichfeit“ dieser Säte heraus; deshalb wurde du:ch Geseg vom 4. August 1914 die Unterstüßung auf ‘9, 12 und 6 # erhöht. Nachdem unter dem 7. November 1915 elne weitere Steigerung erfolat war, wurden durch Bundesratsverordnurg vom 3. Dezember 1916 die Säße auf 20 6 für die Chefiau, auf 10 6 für diz An- aehôrigen erhöht. Dies jollte nur für den Winter gelten; da ih jedoh eine Berminderung alis urmöglich hetausftellte, wurden die Säge auch für den leßten Sommer beivehalten.

Die dbteherige Summe der ÿieihskriegsunterstüßung an Minbest- sâgen, die von ten G- meinden vorauszuzaklen und deren spätere Et- fiattung dur das Reich vorgesehen t}, beläuft si gegenwärtig auf rund 189 Milltonen Mark monatlih. Nebenher haben die Kom- munalverdääce die Verpflichtung, diese Neichsunterstügung fo zu er- gänzen, wie es der Bedür!tigkeit der Familie entsp:ict. Die hierfür don den L *‘ferung3verbänden aufgêwead:tin Sammen sind außer- ordentli erh bi. Damit die Hemeindeverbände dieser Verpfltchtur g gerecht werden können, erhaiten sie Zushüsse aus dem Wohlfahrig- fonds beim Reichsamt, der im Laufe der Zelt von monatlich 10 auf 31,5 Millionen Mark erhöht roorden ist.

Der Reichstag hat nun in feiaer l¿hten Tagung folgende Ent- sWließung angenommen :

„Die verbündeten Regteruvgen zu etsuhen, das Geseh, be- treffend die Unterslügung von Familien usw. von 1888/1914 dahin zu ändern, daß die Unterstüßungösäße im § 5 unter a vou 20 auf 30 4, unter b von 10 auf 15 e:höht werden".

Ach die Reichsleitung bat demgegenüber avg!sihts der wirt- schaftlichen Lage durchaus anerkannt, daß etne Erböhung der Familien- uaterstüßuyg vom 1. November 1917 ab allgemein einzutreten habe. Devnoch t es für richtig erachtet roorden, von einer allgemeinen gleichmäßtgen Echöhung der Mindesisäße abzusehen: Vie wirtt- schaftlichen Lerhältnisse in den Lieferunç3ve. bänden liegen außerordent- lih verschieden; für die metsten ländlichen Bezirke ist eine Erhöhung der bisherigen Säge nicht in demselben Maße notwendig wie füc die arôßeren Städte. Etne shematiiche Erhöhung der Mindestsäge hätte daher das R-ich ¡um Teil unnôtig tn Aa)prub genommen; außerdem wären die Lieferungsverbände gezwungen gewesen, ihrerseits die gr» samten Mindestsäze vorzuschteßen, was für sie eine außerordentli staike Belastung bedeutet bäite. _

hat der Bundesrat

Von diesen Gesichtspunkten au9gehend, folgende Verordnung erlassen: : „Die Lieferuugsverbände \ind verpflicktet, aus ihren Mitteln eine Erhöhung der bis zum 1. Oktober 1917 gezahlten Familten- vnterstüzu1gen eintrêten zu lassen, bie spätestens vom 1. Novemuber 1917 ai’ zu gewähren und deren Betrag j: nah den örtlichen Ber- hâltnifsen zu bemessen ist. Bis zum Betrage von 5 Ma»k für jeden Üntérstôzten werdea die jeit dem 1. November 1917 ge- währten Erböhuvogen der Unterstüzungen vom Reich erstattet, und zwar zur Hälfte allmonailich, zur Hälste zusammen mit der Er- flat'ung der geseßlichen Vindestbeträge“.

In allen Lieferungéberbänden auch olen, die bither keinen Zush.ß zu den Mindestiäßen aus eigenen "Mitteln gewährt haben und für alle Unterstüßungsberechttgten tritt also am 1. November 1917 an ‘eine Erhöhung ber bishertgen Unterstüßung an si etn. Den Lieferungsverbänden steht aber die Entscheidung darüber ¿v, tn weliher Höhe dies zu, geshehen hat; fie können

Zahl ter Kinder, die Arbetitömöglichkeit und andere Gesihtzxnnkte berücksihtigen. Den Liefetungbvtr- bänden wid die gesteigerte Jnanspruhnähme tadurch erlei,terk, daß die erhöhten Unterstüßungen bis zu: 5 e monatlih vom Reich eistaitet werden, und zwar zu einer Hälfte allmonallih, zur anderen mit der Erstattung der Mindestbeträge. So veit die Lieferungsverbä! de Unterstügungen über dea Sah von 5 4 hinous gevähren, erhalten si*’zu dea thnen daduih erwachsenden Ausgaben Zuschüfse aus dem Woblfahrtsfonds des Reiches in gleicher Weise, wie zu den sonstigen von ihnen den Unterstügungsderehtigten gewährten Zuschüfsen zu den Mi»desisäyen.

L

Die Frist zur Einsendung der mit der Bekanntmachung über Papier, Karton und Pappe vom 20. September 1917 an- geordneten Anzeigen über Bestand und Verbrauch von Papier, Karton und Pappe, von der, wie erneut betont werden soll, jeder, der im leßten Jahre mehr als 1000 Kilogramm verwendet hat, betroffen wird, war am 22. Oktober 1917 abgelaufen. Denen, die die Anzeigen noch nicht erjiattet haben, kann nur empfohlen werden, sie \chnellstens nachzuholen und der Kriegswirlschaftsstelle sür das Deutshe Zeitungsgewerbe in Berlin (Breite Straße 8/9) sofort entsprechende Mitteilung zu machen, damit von einer Strafanzeige abgesehen wird. Wer troy der erneuten Mahnung die einmaligen und monatlichen Anzeigen nicht erstattet, hat nicht nur strenge- Bestrafung zu erwarten, sondern muß auch unbedingt damit rechnen, bei einer Zuteilung später kein Papier mehr zu erhalten, womit unter Umständen die völlige Lahmlegung seines Geschäftsbetriebes verbunden sein fann. Nicht nur Papierverarbeiter, sondern alle Ver- braucher von Papier (Warenhäuser, Verkaufsgeschäfte usw.) sind meldepflichtig! Beamte der Kriegswirtschaftsstelle nehmen überall genaue Prüfungen vor.

Bayern.

Zwischen Seiner Majestät dem König und dem Reichskanzler Dr. Grafen von Hertling hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgender Tckegrammwechsel stattgefunden:

Sciner Majestät dem König von Bayern München.

Euerer Maj-\tät beehre i mih alleruntertänigst zu melden, daß ih mi soeben zu der mir von Seiner Majestät dem Deut- {-n Kaiser und Köntg von Preußen angetragenen Uebernahme der Stelle tes Reihtkanzlers und des Preußtsh*n Ministerp? äsidenten entsprehend der mir von Euer Majeslät Allerhöchst erteilten Gr- mächtigung - bereit ezklärt habe. Liefbewegten Herzens muß ih in diesir für mich so de deutungsvollen Siurde das hohe Amt, auf das mich das Vectrauen weiland Seiner König- lien Hcheit des Piinzregeuten Luitpold von Bayern berufen hät und das mit ‘allen meinen Kcästen zum Besten des geliebten Bavernlandes zu führen meine Freude und mein Stolz war, in die Hände Euer c j. ät zurücklegen. h i bitte ich bet diesem Anlasse weinen tiefgefühlten Dank für ale mir in überrethem Maße bewiesene Huld und Enade zu ußen legen zu dürfen. Möge der Allmächtige Gott Gure Königliche Majestät mit etner langen, glückbringenden Regierung zum Wohle des Vatei- C segnen und das Köntgliche Haus in seinen gnädigen Shug nehmen. / Eurer Köntgl.hen Majesiät alleruntertärigst lreugeborsamster

Dr. @1a} von Hertling.

Seiner Exzellenz Reichekanzler Dr. Grafen von Dei in Seine Majestät der Kaiser hat mir gestern abend telegraphis{ mitgeteilt, daß er stch entschlofsen hat, Eure Crzellenz auf de Stelle des Neisfanile,s zu berufen. Gure Exzellenz wissen, wke ihwer es mir fállt, mi gerade in dieser Zeit von Ihnen trennen zu müssen. Wenn id mich gleihwohl mit Jhrem Nüdiritt aus dem Amte des bay?rischen Staatsministers des Königlichen Hauses uvd des A ußeren einverstanden erkläre, so gescießt es, wel ich mit Seiner Majestät dem Kaiser darin übereiti- stimme, daß Ihre Berufung auf den Posten des Kalers den Interessen des Reiches dient, denen gegenüber ih meln eiyenes Interesse zurückstellen muß. Meine tnnigea Wünsthe begleiten Sie in Ihr neues, hohes Amt. Gott gebe Ihnen die Kraft, die s{chwere Bürde zu tragen, und das Steuer, das Si? erzreiren, mit sicherer and zu führen, zum Wohle des Reiches und der Bundesstaaten. 18 äußeres Zeichen meines warm . empfundenen, von Herzen fommenden Dankes für hervorragende Dienste, die Sie Meinem hôchstselizen Herrn Vater, Mir und Meinem lieben Bayernlande {in fast sehsjähriger Amtsführung geleistet, verleiße ich Ihnen

Meinen Haus-Ritter-Orden vom Helligen Hubertus. Ludwig.

Seine Majestät der König hat bis zur Wieder- beseßzung des durch die Berufung des Grafen von Hertling auf den Reichskanzl|erposten freigewordenen Amtes des Staatsministers des Königlichen Hauses und des Aeußern der „Korrespondenz Hoffmann“ zufolae den Staatsminister von Thelemann mit dem Vorsiß im Ministerrat und den Staatsrat von Loeßl mit der Führung der Geschäfte des Staatsministeriums des König- lichen Hauses und des Aeußern betraut.

Kriegsnachrichten. Berlin, 2. November, Abends. (W. T. B.)

In Flandern lebhafte Feuertätigkeit an der Yser.

Unbemerkt und ungestört vom Feinde, haben wir in leßter Nacht unjere Linien von der Bergsront des Chemin- des-Dames planmäßig verlegt. i :

Jn der Nacht zum 1. November haben unsere Flieger N Pa und englische Küstenpläßze erfolgreich ange-

riffen.

s [Sm Osten nichts Besonderes.

Aus Jtalien bisher nichts Neues.

Am Tagliamento wurde der Rest der auf dem Ost- ufer zwischen dem Fella-Tal und dem Adriatischen Meere noch haltenden italienishen Brigaden gefangen oder über den Fluß geworfen. Die' schweren blutigen Verluste der Jtaliener auf dem eiligen Rückzuge bestätigen sich. Vergebens versuchen feindliche Funksprüche die gewaltige Größe der Niederlage in Italien, die die gesamte Entente getroffen hat, zu verkleinern. Zahlen und Tatsachen sagen mehr als Worte.

In Flandern hielt starke Feuertätigkeit besonders bei Dixmuide, bei Hollebeke und Passchendaele den Tag über an und blieb auch in der Nacht sehr lebhast. Zeitweise erreichte sie zwischen Poelkapelle und Passchendaele große Heftigkeit.

An der Ais3nefront lebte das feindliche Feuer am Nach- mittage bedeutend auf. Es erreihte gegen Abend von nördlich Braye bis Hurtebise große Stärke. Nach fünfsstündiger Artillerievorbereitung und stärkstem Trommelfeuer bra der Feind mit starken Kräften zum Angriff vor, der in unserem zusammengefaßten Artillerie, Jafanterie- und Maschiken- gewehrfeuer unter hohen Feindverlusten blutig zusammenbrach. Uosere Stellungen wurden restlos gehalten. Auch während der Nacht hielt das Feuer auf der ganzen Front an und ließ erst am Morgen des 2. November bei nebligem Wetter nach.

Oestlih der Maas steigerte sich das lebhafté feindliche Sisrungsfeuer ain Nachmiitage stellenweise bedeutend und hielt bis zur Dunkelheit an. Nach kräftigèr Feuervorbereitung

Eurer Königlichen Majefiät

{

stießen westlih des Chaume-Waldes starke feindliche Patrouillert

or. Sie wurden blutig abgewiesen. j : j : Fn Magzedouien erlitt nordwestlic- Bitoli ein mil

stärkeren Kräften unternommener feindlicher Angriff dasselbe Schicksal.

Mit dem Vordringen der verbündeten Truppen in die Ebene Venetiens E der Eroberung eines Teils der italienishen Landschaft Friaul find, wie so oft hon in ra Meltkriege, wirtschaftlih wichtige Gebiete in die D G Mittelmächte gefallen. Venetien ist ebenso wie Friaul ein an wirtschaftlih sehr fruhtbares Gebiet. Bei der Lebensmittelnot, die augenblicklich in Jtolien herrscht, ist der Zegial ees jeden Quantums landwirtschaftliher Produkte doppelt Ger zu ertragen. Besonders peinlih für die italienische N politik ist die Tatsache, daß die Jndustriezentren der Lomvar s teilweise mit den Agrarprodukten Venetiens und Friauls gespeist werden. Hierzu kommt, daß mit Udine ein außerordentlich wichtiger Verkehrspunkt verloren gegangen ist. Damit hat die Lebensmittelversorgung Jtaliens eine neue erheblihe Ershwerung erfahren. Wir „hörten He von einem Vormarsh der Truppen an der Küste. r Er Küste liegt die Hauptstadt Venetiens, Venedig. e Stadt, die nicht ungefährdet erscheint, ist besonders he a des Krieges zu einer großen Jndustriestadt au3ge g worden. Die Kriegsindustrie Venedigs, das vor dem Kriege in der Hauptsache von Fremden- und Luyxusindustrie lebte, e heute recht bedeutend. Jedenfalls dringt der Vormarsch er Verbündeten ins Muske! fleisch und Nervensystem des wirtschaft- lichen Jtaliens ein. Dieses Nervensystem verdichtel sich nah der Lombardei zum Nervenzentrum des modernen Ftaliens, denn dort liegt die Hauptindustrie, die Basis seines vor dem Kriege soeben wieder im Aufshwunge begriffenen Wohistan S, den die italienishe Regierung freventlih aufs Spiel geseß hat. (W. T. B)

——

Berlin, 3. November. (W. T. B.) Eines unserer Bomben geschwader hat in der Naht vom 31. Oktober zum 1. November die militärischen Ziele im Herzen Lons dons und in den Hafenstädten Gravesend, Chatham, Nam3gate, Margate und Dover kräftig und wirkungs- voll mit Bomben angegriffen. Jn London, Chatham und Namsgate brachen große Brände aus. Andere Bombens geshwader griffen Festung und Werftänlagen von Dün- kirhen sowie militärische Ziele hinter der flandrischen Front an und verursachten zahlreiche Explosionen und Brände.

[lle unsere Flugzeuge sind zurückgekehrt.

(roßes Hauptquartier, 3. November. (W. T. B.)

Wesilicher Kriegsschauplaz. A Regen und Nebel schränkten die Gefechistätigkeit bei allen Armeen ein. i In Flandern unterhielt der Feind starkes Feuer auf die Stadt Dixmuide und ihre Anschlußlinien. : e Jn der Nacht vom 1. zum 2. November haben t die hon längere Zeit beabsichtigte Verlegung unserer Linten vom Chemin-des-Dames ohne Störung zu Ende geführt. i der bis gestern mittag noch lebhaftes Feuer auf die von uns aufgegebenen Stellungen unterhielt. Am Rhein-Märne-Kanal S O nordamerikanishe Soldaten gefangen ein- gebracht.

Unsere Flieger haben in der Nacht vom 1. zum 2. No- vember Landon, Chatham, Gravesend, Ramsgate, Maragate und Dünkirchen mit Bomben angegriffen.

Starke Brände ließen auf gute Wirkung schließen.

Jn den leßten Tagen vermehrten von unseren Kampf- fliegern die Zahl ihrer e Leutnant Müller auf 392, Vizefeldwebel Buckler auf 23, Leutnant Böhme auf 21, Leutnant Bongar#t auf 20.

Oestliher Kriegsschaupla gy. | Bei Dünaburg, Smorgon, Baranowitlschi und am unteren Zbrucz lebte die Feuertätigkeit auf.

An der Mazedonischen Front i {woll der Artilleriekampf östlih des Var dar zu erheblicher

Stärke an. Jtal ienishe Front.

Keine größeren Kampfhandlungen. Bis jegt sind über 200000 Gefangene und mehr als 1800 Geschüße gezählt worden! Die Beute an Maschinengewehren, Minen- werfern, Kraftwagen, Bagagen und sonstigem Heeresgerät hat sih noch nicht annähernd feststellen lassen.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oesterreihish-ungarisher Bericht. Wien, 2. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Am unteren und mittleren Tagliamento sind wir in Fühlung mit dem Feinde. Jtalienishe Truppen, die sich noch östlih des Flusses zu halten suchten, wurden ge- worfen oder aufgerieben, wobei erneut mehrere tausend Gefangene in der Hand der Verbündeten blieben. Im Felilagebiete und im Bereiche des oberen Tagliamento nimmt das Vorgehen unserer Armeen den beabsihtigten Verlauf. An mehreren Stellen mußte feindlicher Widerstand gebrochen werden. : Auf den anderen Kriegsschauplägzen keine Er- eignisse von Belang. Der Chef des Generalstabes.

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 1. November. (W. T. B.) Amtilicher Tages3bericht.

Schwarzes Meer: Zwei russische Zersiörer, die in der Nähe von Midia kreuzten, entfernten sich beim Herannahen unserer Wasser flugzeuge schleunigst nah Norden. / ___ Sinaifront: Jm Gazaabschnitt wurden 15 Jnder gefangen genommen. Feindliche Mouitore beschossen zeitweilig die Stadt Gaza.

An den übrigen Fronten keine besonderen Ereignifst,

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