1917 / 273 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 16 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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I E O ERE E T D i ema

Wirt Sia 2e LERTA

E | 5 10 Die genannten Stellen erlassen tie näheren Beslimmunnen über die Aioegen waren nicht anwesend: über die Bewilligung einer weiteren Teuerungszulage und | im Sundgau wurde das feindliche Feuer vorübergehend lebhafter. D ris Zum Zwecke der Herauziebung zum vaterkändlscken Hilfsdienst | Der Arke!tgeber, dem ein Hiltsdienfipflihtiger gemäß § 7 Abs. 3 | Saatkarte und üder die Voraussezungen, uuter denn die Genehmtgung irt Jhre Majestät die Königin von Bayern, über die Bielingorüna des Ende März 1918 * blaufenden Jn Jtalien dringen die Verbündeten unaufhailjam von 40

Fonzaso und Feltre her nah Süden vor. L

Das ganze Gebiet vom Primolano, das om 13. November von den Verbündeten beseßt wurde, war mit den moderbjlen Befestigungen ausgebaut. Heute befindet sich von Pasubio bis zum Jsonzo kein einziger Italiener mehr auf österreichischer Boden, während viele Tausende Quadratkilometer reichsten italienishen Landes von den Verbündeten eroberi wurden.

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Berlin, 15. November. (W. T. B.) Wie nachträglich festgestellt wird, haben die Engländer bei ihrem fünfmaligen Angriff am 10. November vor unseren Linien nördlich Passchen- daele ungeheure Verluste erlitten. Die brandenburgischen Truppen, die sih bei der Abwehr des Angriffes besonders aus-

Reichstarifvertrags für das Baugewerbe stattgefunden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, sollen diese Verhandlungen, die zu einer vollen Einigung der Parteien noch nicht gesührt haben, Ende November fortgesetzt werden.

d )7ta - Í A v e us v E rebörden d e nah der Berordnung vom: 1. März 1917 | des Geseyes überwiesen wird, hat spätestens am dritten Werk1ag nach folge C S. 202) aufge-îte [ite Nachweisung nach Maßgabe der | dem in der Benachrichtigung angegebenen Antritisiage dem Ausf{huß, a Et heir Suttieiad zu ergänzen und die Grgänzung dem zu- | der die Ueberweisung vorzerommen haf, oder der von diesem ance- E gen Bn rufungSausich: sle (Z 7 Abf, 2 des Gesetzes) bis zum j gebenen Stelle mitzuteilen, ob der Hilfsotens!pflihtige eingesteUt « Dezember 1917 zur Va:fügung zu stellen. Bestehen für den | worten {s und die Arbeit bei ihm aufgenommen bat. E tiner Or16bebö!: de mebrere Einberufunzsauss{üsse, so regelt & 11 rtenta + j s 2 tE-67 E y m Ff e Krieg8amtstelle die Zuständigkcit, Wer eine Meldung noch & 2, § 3 Abs. 2, §4 Abs. 1, § 5 S : 2 Say 2, § 8 Abs 1 bis 4 exjtattet, erbält als Bestätigurg den Auf öffentliche Aufforderung der Ortsbehörde baben {fck die | ordnung8mäßio autgefüllten und gestempelten Abreißstreifen der nachstehend aufgefübrien Perionen innerktalb der in der Aufforderung | Meldekarte. Bet Mitteilungen nah den 88 9, 10 ist auf Verlangen bestimmten Gitit bei der dazin a: gegebenen StiÜle persönlich zu | eine entsprehende Bestätizung zu erteilen. Dun, und die für die Aus*üllung einer Meldekarie nah anliegendem L 12 E E E S Es 31. März 1858 ge- | 6 „e Aib?itgeber, der n seiyet Poltieke Einl p tige 4 (1, Cd . atz V. S è boren find und das siebzehnte Lebentjahr vollendet haben, soweit | bef Gar), M nerpfli@iet, bis Borten L A H L D

au erteilen ist. ¿o 3 hre Male dis S r erat i ° 1 Absay 2 der Vekanntma: do 3) Jhre Majetal die 3ömgin der Heuenen,

De Bendi uxd bst über, p R E 4) Fire Königliche Hoheit die Großherzogin Luise von Baden, : A

5) Jhre Königliche Hoheit die Herzogin von Sachsen-

Meiningen, Prinzessin von Preußen,

6) Jhre Kaiserlihe und Königliche Hoheit die Kron- uan E Deutschen Reiches und Kronprinzessin von Preußen, i

7) Jhre Königliche Hoheit die Herzogin von Cumberland,

E 8) Jhre Königliche Hoheit die Gräfin zu Törring-Jetiten-

hach, Herzogin in Bayern, und

9) Die Freifrau von Heldburg.

Reicestelle für Eemüse und Obst über Höchstpreite für Gemüse vom 5, September 1917 (Reichéanzeiger vom 6. September 1917), na welcher Saatzwiebeln bis zum Gewicht von 3 Gramm für das Stü nit unter die Höcslpreise für Zwiebeln fallen, wind aufgehoben und statt deffen bestimmt: Soweit Saat- und Steckzwiebeln nah § 1 dieser Bekarntmahung ¡u Saat;w!cken gegen Saatkarte und mit Genehmiguna der zuständigen Stellen abgeseyt werden, dürfen beim Berkauf turch den Erzeuger die nachsichenden Säße je Zertner nicht

überschriiten werden : für Saatzwiebeln

für Stedzwiebeln : 1) lärglihe und ovale:

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Die Reichsbekleidungsstelle teilt mit: Auf Grund einer Notiz in der „Deutschen Konfektion“ geht dur die Presse die Mitteilung, daß es den Bemühungen des Reichsbundes Deutscher Textildetaillisten-Verbände gelungen sei, eine zwe ck- mäßige Verteilung des Nähgarns herbeizuführen. Ueber die Form dieser angeblih bereits erfolaten Neuregelung werden nähere Angaben gemacht. Diese Notiz ist in vollem

& 16 Abs. 1 durch einen tesbaren Authang an allgemein zugänglicher x Ó 7 : / : i La 7 Sintra sie E, E E : | Stelle it bes Betriebsftätte bauéens Peanitgeen. nOE Größe L ues L ors M, E D Á Berlin, den 16. November 1917. Umfang falsch. Eine Neuregelung der Verteilung von | gezeichnet haben, haben allein vor ihrem engen As B a E ¿lfiven Ho Ea zur, aktiven L gehören oder e 13 Größe I[1 2 bis 27 cm Durchmesser . . . - - 60 4 Der Minister des. Königlihen Hauses. Nähgarn ist weder auf das Bemühen - des Reichsbundes | Tausende von englischen Gefallenen festgeste t und fonnten ber Marie E elt nd E S E Die Vordrucke für dfe Meldekarten (8 2 Abs. 1, & 4, 5, §8 9) plattrunde (süddeut1che) : Graf A. zu Eulenburg. E e Me S R E Va i außerdem eine große Anzahl englischer Verwundeter bergen. ( t ATUGEN Mügebütigen de j te Kriegs n, Sachsen und Württem- Sröße I unter 2 ecm Durchmesser . . . « « . 120 4 E L A / 2. alle mä: nlihen Ang: hörigen der Nb. 3, 4) stellt das Kriegsamt, in Bayern, Sachsen und Württem Größe T unter 2 em mes daß der Reichsbekleidungsstelle am 1. November dieses Jahres

: osterreihisd-ungartsden Monargie, die nah dem 31. Mz 1858 geboren sind und das sieb- zehnte Lebentjahr vollendet baben, soweit fz im Gebiete des Deutschen

G1öue II 2 bis 22 cm Durchmesser « - « « . 100 6

Größe 111 23 bis 3 cm Durchmesser - - - « . 80 (6 Großes Hauptquartier, 16. November. (W. T. B.)

Westliher Kriegs schaup!las. |

berg das Kriegt?mir isterium, den Ortsbebörden zur Verfügung.

Di- den O-tébehörden du:ch die Aufstellung der reuen Nach- die Bewirtschaftung des Nähgarns vom 1. Januar 1918 ab

Rinisterîum der geistlichen und Unterrichts: 1918 übertragen worden ist. Jn welcher Art diese Bewirtschaftung

angelegenheiten.

Ne'chs ihren Wobnsitz oder ihren gewöhnli®en Au!er thalt haben und nit zum aktiven Heere oder zur aktiven Marine gebb.en. Die Meldung hat am Wohnort des Meldepflichtigen zu erfolgen.

N §3

Wer fh gemäß 88 2, 3, 6 2bf. 1 der Verordnung vom 1. März 1917 periönlih cder \chriftlich gemeldet bat und bies dur Vorlegung des geltempelten Lbreifstreifens der Meidekarte na&weisen kann, bravckcht \sich nit neu zu melden; die Pflichten aus ten nathstehenten S8 7, 9 gelten jedcch au für thr.

Dagegen gilt die neue Meldepfliht achG für diejenigen, welhe nach § 5 der Verordoung vom 1. März 1917 von der Melbepfl cht befreit war-n, soweit fi: ch nihr ger äß § 6 Abs. 1 derselben Ver- orduung gemeld¿t habén unb dies gemäß Abs. 1 nachweisen können.

8&4 Von der pe \önliGen Meldu:g 2) if! befreit, wer {G inner-

EBalb der in der dffentl'chen Aufforderung der Ortsrebs de bestmaten !

Krist b | der darin angegeber en Stelle \chri'tliG unter ordnung?- wäßi, er Asfül- ung ber vorgce\ch1tebenen Karte meidet. Für diese a F nfalls bas onliececde Muster maßgebend.

n der Aufforder!ng ist beTanntzugeben, wo die Melterflitigen die Veeidika.ten erhaiten, j ede

8&5 Von der persönlichen Melduag Knd ferner die in ¿fentlichen oder Þ iv (ten Anstalten (St'af-, Besserungs-, H?ilarstalten usw.) mit Ct \ch{1ß der aecf Siofi-nen U: territanitalten (Jaternate) unter gebrahten Melvepflichtigen befrei. Für fie hat der Rustaltsletter oder der von thm dazu b-st-liie Vertreter die Meldung {riftli nah Maßgabe des § 4 zu e:statten. Mit Genehmigvng des Kxtegs- amts, in Bay-rn, S1ch)cn und Württemberg des Kitegsministeriums, Fónnen diefe M Pungen von etrzelnen Anstalisleitern ganz ader teil- weise auf Listea erstattet U 6 i Genügen die Angaben in der \hriftlihen Meldung nit oder Bestehen Bederken gegen ihre Ric!igkeit, so hat der M ldepflichtige sie zu ergänzen oder aufzukliären. Die Or'sbehörde kann ihn zu diesem Zwecke vorlaren und sein Grshetnen nah den landezrechtlichen Vor- \{ch. iten erzwingen.

87 Jeder Meldepfli{tige bat auf Aufforderung des Vorsigendea des Einberufunggaussch{. ses per|sönl:ch u ersSeinen, aur Fragen des Vor- sigenden oder scines Vertret-rs Awtkur ft zu erteilen und ch einer l s en vom Sg be-immten Arzt zu uxoter- eben, ofern dies für die Fel:steVung der köiverlihen Eignung des Hiifsdtenh1pflihtig-en für eine bes:immte Arbett erforderli ist. h

Württemberg vom Kriegémiznisterium, zu bezeichnenden Siellen viertel- jäh: lich anzufordern. i S 14

Als Oitsb-hörten im Sinne dieser Verordnung gelten dieselben Stellen, welche die Landeszentralbehörden auf Grund des § 9 der Verordnung vom 1. März 1917 dafür bestimmt haben, sowett nicht eine Laudeszentralbeböde etwas anderes bestimmt.

16

8 15 Wer die in den 88 2, 4 bis 6, 8 bis 10 vorgeschriebenen Mel- dungen cder Mitteilungen \@uldhaft unterläßt, der Aufforderung des Bo! sfiteenden des Etr berufungsaut\chu}es zum persönlichen E1scheinen keine Fo!ge leistet, die Auékunft auf Fragen dieses Vo!sigenden oder seines Veitreters verweigert oder sich der angeordneten ärztlichen

Untersvchung nicht unterzieht, kann durch Beschluß des Etnherufungs- ausschusses mit einer Ordnungsstiafe bis zu etrhundert Ma:k und, wenn die Geldstrafe nit betzutrciben ist, mit Haft bis zu drei Tagen b:straft werben. :

Nuf die Beitreibung und die Verwendung der Geldsirafe findet 8 12 der Berordnung vom 21. Dezember 1916 (Neichs-Ge]eybl. S. 1411) Anwendung.

(Zegen die Fesiseyung der Strafe findet Bc schwerde an die beim Krieggarut errihiete Zentralstelle stati; die Beschwerde hat auf- ichleveide Wiikung. V

S

Mit Gefänagvis his zu ses Monaten oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Maik wird best1a'i, wer in einer Meldung, Mitteilung oder Auskun)terieilung nah den 88 2, 4, 6 bis 10 dieser Verordnung oder in eiaer Mititeilung nah § 11 der Verordnung vom 30. Januar 1917 (Retzt-‘8eseubl. S. 85) wissentl.ch unrichtige oder unvollj1ändige Angaben macht.

Die gie:che Sirafe trifft den Anftaltéleiter oder seinen Vertreter, der fn einem Falle des § 5, des § 8 Ats. 4 oder des § 9 Abs. 4 wissentlih unrichtige oder unvoliständize Argaben matt, sowie den PMelckepflihtigen jelbst, der in einem solch-n Falle dem Ünhaltsleiter oder setnem Vertreter gegenübex derartige Angaben macht.

8 17 Mit Geldstrafe bis zu zeh: tausend Mark oder mit Haft wird besirait, wer als Arbeiigeber unm: ichtige Angaben, die in einer ‘Meldung, Mittetiung orer YUuéfkunsterteilung nah den 88 2, 4 bis 8, 8 9 4p). 1, 4 dieser Verordnung oder în einer Mittetiung rah § 11 der Verordnung vom 30. Januar 1917 (Reichs-Gesepbl. S. 85) dtr Orts- b hôrde, dem Œinrerutungs8ausichufse, seinem Borsißenden oder dessen

weisungen (88 1 bis 6) naWtwe!slih entstandenen Kosten trägt das Reid). Sie find bi den vom Kriegsawt, in Bayerr, Sachsen und

83 Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündurg in Kraft. Berlin, den 15. November 1917. Reichsstelle für Gemüse und Obst. Der Vorsizende: von Tilly.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 202 und 203 des Reichs-Geseßzblatts enthalten

Nummer 202 unter Nr. 6133 das Gese zur Vereinfahung der Sirafrech!ls pflege, vom 21. Oftober 1917.

Nummer 203 unter

Nr. 6134 eine Bekanntmachung zur Abänderung der Bes kanntmachung vom 21. Dezember 1916, betreffend Be- stimmungen zur Ausführung des Geseßes über den vater- ländischen Hilfsdienst, vom 13. November 1917, unter

Nr. 6135 eine Bekanntmachung, betreffend weitere Be- stimmungen zur Ausführung des §8 7 des Geseßes über den vaterländischen Hilfsdienst, vom 13. November 1917, und unter

Nr 6136 eine Verordnung über die den Unternehmern landwirtschaftliher Betriebe zur Ernährung der Selbstversorger A zur Fütterung zu belassenden Früchte, vom 13. November

Berlin W. 9, den 15. November 1917. Kaisecliches Postzeitungzamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerußt:

die vortragenden Näte im Krieasministerium, Geheimen Kriegsräte Kieser und Dr. jur. Domino zu Wirklichen Geheimen Kriegsräten zu ernennen, i

dem Geheimen Kanzleidirektor im Kriegsministerium,

Professor verliehen worden.

n Berlin, Kochstr. 18, is beendet. Die am 27. Januar 1915 für die Firma angeordnete Zwangsverwaltung ist auf- gehoben.

Dem Rentner Alfred Noß in München ist der Titel

Ministerium für Handel und Gewerbe. Die Liquidation der Firma Mestre & BVlatgé G. m. b. H.

Berlin, den 12. November 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Huber.

Kriegsministerium.

Der Obermilitärintendantursekretär Weiße von der %ntendantur XVII]. Armeekorps ist zum Geheimen expedierenden Sekretär im Kriegsministerium ernannt worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem zum Kreistierarzt ernannten Tierarzt Bittner ist die Kreistierarztstelle in Guhrau verliehen worden.

Evangelischer Ober?kirchenrat.

Dem in die Oberpfarr- und Ephoralstelle in Dramburg berufenen Superintendenten Schwabedissen, bisher in Jven, i das Ephoralamt der Diözese Dramburg übertragen worden.

Königliche Akademie der Wissenschaften.

Die Königlihe Akademie der Wissenschaften hat den emeritierten ordentlihen Professor der Geologie an der Universität Marburg, Geheimen Regierungsrat Dr. Emanuel \ayser in München zum korrespondierenden Mitglied ihrer infitalisGemalhematen Klasse und den Professor der nordi- hen Philologie an der Universität Lund Dr. Axel Kock und

erfolgen soll, wird in Vä!de timitgeteilt werden. Die Reichs- befleidungsstelle fann die Anfrägen, die auf Grund der falschen

Zeitungsmeldungen an sie über die Verteilung von Nähgarn gerichtet- werden, nicht beantworten.

_ Mit der Eroberung der Provinzen Udine und Belluno sind den Mittelmächten Vorteile in die Hand ge pen, die für ihre Kriegführung und wirtschaftliche Stär- ung von größter Bedeutung sind. Wie durch „Wolffs Tele- graphenbüro“ mitgeteilt wird, hat Udine eine bedeutende Vi h- zuht. Jm Fiieden gab es dort 200 000 Rinder, über 60 000 Schweine und rund 50000 Schafe, dazu erhebliche Mengen Pferde und Esel. Die Provinz Udine allein produziert bei- nahe 125000 t Mais. Die Provinz Belluno hat reichen Obst- und Weinbau sowie umfangreiche Alpenviehzucht. Vor einigen Jahren betrug der Viehbestand unter anderem 70000 Rinder und 20000 Ziegen. Ferner besißen beide Provinzen leistungsfähige Terxtilindustrien. Jn Udine gibt es an 16 Orten 26 Textilfabriken mit 336 800 Spindeln und 2000 Webstühlen für Baumwolle, in Belluno zwei Baummwoll- webereien mit 200 Webstühlen. Die Städte Udine und Pordenone sind Mittelpunkte der Baummwollindustrie. Jn Pordenone hat eine Fabrik 54 000 Spindeln für Spinnerei, 19 400 Spindeln für Zwirnerei und 408 mechanische Webstühle. Beide Provinzen besißen weiler eine umfangreiche Seiden- industrie, Belluno bedeutenden Leder-, Holz- und Wachshandel sowie große Lager von Erz, Galmei uno Kupferkies.

Braunschweig.

vollendet morgen sein 30. Lebensjazr.

Seine Königliche Hoheit der Herzog Ernst August

Kriegsnachrichten.

Der Feuerkampf war am frühen Morgen im flan-

drischen Kampfgebiet längs der WUilette und auf dem öst-

lihen Maasufer gesteigert. j | V N anzósisce Abteilungen, die im Morgennebel über die Ailette in unsere Postenlinie eindrangen, wurden im Gegen-

toß zurückgeworfen. / :

E Tagsliber war die Gefechtstätigkeit bei allen Armeen ge- ring; am Abend lebte sie bei Dixmude und südlich von St. Quentin auf.

Seit dem 9. November verloren unsere Gegner im Luftkampf und durch Abwehrfeuer 24 Flugzeuge. Vize- feldwebel Buckler errang seinen 26., Leutnant Vongarß seinen 23. Lusftsieg.

Oestlicher Krieg s3\cchauplay. Nichts Besonderes.

Mazedonische Front. MWestlih vom Ohrida-See haben wir Teile der von den Franzosen geräumten Stellungen beseßt.

Jtalienishe Front.

Im Vordringen nordöstlih von Gallio und zu beiden Seiten des Brenta-Tales nahmen unsere Truppen mehrere Höhenstellungen der Jtaliener. Cismon ist in unsecem Besißt. F A der unteren Piave hat fih das Arltillerieseuer ver- stärkt. Nahe am Meere, auf das westliche Ufer vorstoßeude ungarische Honved-Abteilungen nahmen 1000 Jtaliener ge-

fangen. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Desterreichish-ungarischer Bericht. Wien, 15. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Ftalienisher Kriegsschauplay.

Die militärische Katastrophe in Jtalien.

Die ungeheure Niederlage, die die Ententeeinheitsfront in Jtalien erlitten hat, wächst sich immer mehr zu einer der gewaltigsten Katastrophen der ganzen Krieges aus. Abgesehen davon, daß alle Zukunstspläne der Entente für 1918 innerhalb von kaappen 3 Wochen gänzlih vernichtet wurden, ift der Materiatverlust, den England, Frankreich, Amerika und Jtalien

dn Professor der deutshen Philologie an der Universität slinhen Dr Karl von Kraus zu korrespondierenden Mit- gliedern ihrer philosophisch-historischen Klasse gewählt.

8&8 Stelveitreter gemacht weiden, etner dieser Stellen oder Personen Zur weiteren Ergänzung der N-chweisungen 1) baben si gegenüber bdurch seine ÜU«terschrift oder in andrer Weise bestätigt, ferner persönli bei cem fur thren Webn- oder Au!enthaitceort zu- | obwohl ex die Unrichtigkeit knut oder keinen muß. ständigen Ei. berufunataussch se zu weiden: 8 18 1. n o Na O O Mlt L Au ie mit Es der Verkünduna in Kraft. iht vollendet haben und die ra auf der von der em gleichen Tage tritt dic V.rordnung vom 1. März 1917 Ot b hôrde nah § 2 bestimmten M-ldenist au9 dem | mit Ausnahme des § 10 außer Krat. G y

Rechnungsrat Ad ler den Charakter als Geheimer Rechnungsrat, dem Geheimen expedierenden Sekretär Rechnungsrat Schuch und dem Geheimen Registrator Böhnke im Kriegs- A beschäftigt im Militärkabinett, den Charakter als

ofrat, dem Geheimen Kalkulator Siebert im Kriegsminisierium,

Auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden haben gestern lere G Wrtarit@e Bataillone den Mte. Castel- gomberto erstürmtî. 4

Im Suganertal warfen wir den Feind über Primolano

hinaus. ; | Südöstlich von Feltre gewinnen unsere Angriffe Boden,

Bekanntmachung.

Dienste im Heere oder tin der Via'ire aus anderen Gründen Y ilitä Ï T N j n der erlini, den 13. November 1917. den Obezrmilitärintendantu1sekretären Koetat, Ganschow, : i ( Freigni 2. alie im Relddadblete i9tbalaflen minili@en Oeutschen Der Reichskanzler. Stücker, Müller (Gustav), Mommert, Höroldt, Gemäß § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli | Ende Oktober und Anfang November erleiden mußten, so An der Piave keine besonderen Ereignisse. und Ang-börigen der díterrci!schck-ungarischen Monarte Jn Vertretung: Dr. Schwander Wolf (Max), Dehler, Hueter, Stepputat, Crüger, 1893 (G.-S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis ge- | gewaltig, daß der Ersaß nur in Monaten und nid! Oestliher Kriegs\hauplag. dle O A bee Don V O C V g: r. j Braesemaun, den OÖbermililärintendanturregislratoren : braht, daß des im Steuerjahr 1917 kommunalabgabenpflichtige | ohne ervsteste Schädigung der Versorgung der übrigen si stimmten Meldefcist das stiebzehnte Lebent} hr vobenten, Meyer (Otto), Wittrin und Doege, dem Oberf'iegs- Keineinfommen der im preußischen Staatsgebiet be- | Fronten erfolgen fann. Lan Ln e G O Albanien soweit si: nicht ¡um aktiven Heere oder zur aktiven Marine Bav ov din gerichtss\ekretär Fiebing vom Generalkommando des Garde- legenen Teilstrecke Strasburg (Udckerm.) bis zur | von rund 12500 übertrifft den Artilleriefriedensbestand : ; E S gehôren, g korps, zurzeit bei einem Generalgouvernement, den expedierenden Landesgrenze der Mecklenburgishen Friedrich- | Jtaliens und bedeutet für die Verbündeten einen un- Westlich des Ohrida-Sees zogen sich die Franzosen von

geheuren Zuwachs an \{chwerer Artillerie samt Munition. Zur Bespannung dieser gewaltigen Geschüßmenge wären allein über 20000 Pferde, zur Bedienung mehr als 30000 Artille- risten notwendig. Die Durchschnittskosten des verlorenen Ge- \hüymaterials belaufen sich nah geringer Schäßung auf mehr als eine Viertelmilliarde. Was infolge der Eroberung von den RNiesenmengen an Munition, die Cadorna für die 12. Jsonzooffensive aufgestapelt hatte, an Werten verloren ging, läßt sich nicht annähernd shäßgen. Dazu fommen die unüber- sehbaren Zahlen an Maschinengewehren, Minenwerfern, Gas- masfken, Bagagen, Autokolonnen, Gewehren und sonstigem

über die den Unternehmern landwirtschaftlicher : tellungen zurü. Betriebe zur Ernährung der Selbstversorger und ihren Vorderstellungen s

zur Fütterung zu belassenden Früchte. Vom 13. November 1917.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 7 der Reichs- getreideordnung für die Ernte 1917 vom 21. Juni 1917 (Neichs-Gesezbl. S. 507) folgendes verordnet :

Vilhelm-E isenbahn aus dem Betriebsjahre 1916 auf 12408 /6 60 S festgeseßt worden ist. Stettin, den 12. November 1917.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. Neisewißt.

3. alle männliBen Deutschen und Angebdrigen ter österreichi\@- ungarischen Monarchie vom voller.deten siebjehnten bis zum vollendeten f chzigslen Leber8jahre, die nah Ablauf ber von der Drisbehôrde nah § 2 bestimmten Meldefrist ihren Wohnsiß oder gewöhnlichen Auferthalt in das Neichsgebiet verlegen, soweit fie niht zum altiv:n Heere oder zur aktiven Marine g?ebßören,

Die Meldung hat binnen zwei Woten zu erfolgen. Diese Frist beginnt in den Fällen zu 1 mit dem Tage na& der Entlassung aus dem Dienste tin Heere oder in der Marine, in ven Fällen zu 2 mit dem eriîten Tage des achtzehnten 2ehern'jah!8, tin hen Fällen zu 3 mit dem Taje nah der Beg: ürdung des Wohnsigzes oder des gewöhnlichen

Sekretären Schirmer und Kläkte vom Großen General- stabe, den Oberzahlmeistern Stichter vom Jägerreat. zu Pferde Nr. 7, Frede vom Telegraphenbataillon Nr. 3, Jung vom 2. Großherzl. Q Feldart.-Regt. Nr. 61, Mei- bert vom 7. Thüring. Jn}.-Regt. Nr. 96, Stübichen vom 2. Oberelsäss. Jnf.-Regt. Nr. 171, Schulzig vom 2. Elsäfss. Pionierbatl. Nr. 19, Schwalbe vom 2. Thüring. Feldart.- Regt. Nr. 55, Bischof vom 5. Niederschlesischen

f Bekanntmachung. Inf. -Negt. Nr. 154, Heim vom 1. Gardeulanenregiment, Na ben- Diehl vom 1. Unter-Elsäfs. Jnf.-Regt. Nr. 132, Dee vom pl S E Ee

Der Chef des Generalstabes.

Wien, 15. November. (W. T. B.) Aus dem Kriegs- pressequartier wird vom 15. d. M. Abends gemeldet: Die Heeres gruppe des Feldmarschalls Conrad machte im Suganertal weitere Fortschritt e.

81 Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe dürfen aus thren selbst- Sofia, 15 E L I S 0 a, D. . . . . 4 M Le

gebauten Früchten vom 15. November 1917 bis 15, August 1918 eyes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) wird zur öffent

orer AI R: “Ar:

Aufentbalis im Reichsgebiete. einschlteßlih verwenden : Hinterpommerschen Feldart-Regt. Nr. 53, Aschermann vom ihen Kenntnis gebracht, daß der im Steuerjahr 1917 ein- : M T ; : i beren Skumbi-Tal

Von der persönlichen Meldung ift befreit, wer sich innerbalb der | L zur Ernährung der Selbstveriorger auf den Kopf und Monat: | 92; Bad. Feldart.-Regt. Nr. 60, den _Garnisonverwaltungs- shägbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1916 für die | Kriegsmaterial. Hees A U andi Teil seiner Stellungen, die durch im Abs. 2 angegebznen Frist bei dem Einberufungs2us\chu}e \chriftlich 1. an Gerste und Hater in3gesamt zwei Kilogramm ; | direktoren Abendroth in Wesel und Sperhaken in Darm- in Preußen gelegene Teilstreckde der Gera-Meusel- LORNOE Ei heît besegt wurden. Auf dem Westufer des unter ocdnungsmäßiger Ausfüllung der vorgeshriebenen Karte 4 9. an Hülsenfrüchten (Srbsen einschließlich Pelushken, Bohnen | stadt, den Charakter als Rechnungsrat sowie wiß-Wuißer Privateisenbahn auf 18050 #6 75 Z Berlin, 15. November. Abends. (W. T. B.) Es T S wid einige französische Gefangene.

Abs. 1 Saß 2) meldet; dabei gilt § 7. Für die Meldung der ia ?ff-ntlißen oder yrivaten Anstalten unteraeßvrahten WMeldepflihiigen gilt & 5. Das Krieg8amt, in Bay?rn, Sachsen und Württemberg das Mea, L näheres Ca die Bekanntmabung der or|chri!ten diescs Paragraphen und P) li die Meldekarten erbalten. / E

Im Westen und Osten nichts Besonderes. Im Gebirge beiderseits des Brenta-Tales sind unsere Truppen kämpfend im Vordringen.

einscilicßli® Ackecbohnen, Linsen und Saatwiken [vicia sativa)) aus Anlaß des Uebertritis in den Ruhestand: dem festgestellt worden ist. P ein Kilogramm. Gemenge, in dem sich Hülsenfrüchte be- Regierungsbaumeister, Baurat Berninger, technischen Hilf5- Erfurt, den 14. November 1917 finden, gilt als Hülsenfrüchte; / arbeiter der stellvertretenden Jntendantur X[V. Armeekorps, L 2A ;

IL, zur Gütterung des im Betriebe gehaltenen Viehes : den Charakter als Geheimer Baurat | Der Königliche Eisenbahnkommissar. at L G Gemevge aus Hafec und Gerste, ins- den Oberzahlmeistern Naß vom Jnf.-Regt. Markgraf J. V.: Jahn.

a) T Ne nb Mautliere jd Tee S Karl (7. Brandenburgischen) Nr. 60 und Poganka vom

b) für zur Zucht verwendete Zuchtbullen mit Genehmigung M O Nr. 51 den Charakter als Nechnungs- E E Nichkamfkliches. Deutsches Reieh. Preußen. Berlin, 16. November 1917.

des Kommunalverbandes j? zwei Zentner : 2. an Hafer, an Gemenge au? Hafer und Gerste oder an Gerste

| Jn der am 15. November unter dem Vorsiz des Staats- ninisters, Staatssekretärs des Reichsshazamts Grafen von

Auf dem Dobropolje wurde eine feindliche Erkundungsab-

teilung zurückgeschlagen. Auf beiden Seiten des Vardar leb-

hafte Artillerietätigkeit. Nach einem Luftkampf brachten deutsche

‘lieger zwei feindliche Flugzeuge zum Absturz, die hinter den

eindlihen Stellungen niederfielen, das eine füdlih von

Ghewgheli, das andere im Norden des Tahinos-Sees. 8 Dobrudsha-Front: Schwache Kampftätigkeit östlih von

Galag; unsere Artillerie zerstreute eine feindliche Erkundungs-

abteilung.

Dem Trommelfeuer vom 14. November, Morgens, zwischen Poelkapelle und der Bahn Ypern—Roulers, das bereits nah halbstündiger Dauer wieder abflaute, folgten keine Jn- fanterieangriffe. Erst vom Mittag ab lebte bei besser werdender Sicht die feindliche Artillerietätigkeit an der ganzen Front auf. Stadt und Gegend Dixmuiden erhielten zeitweise \{chweren Beschuß. Desgleichen lag starkes Feuer, verbunden mit heftigen Feuerüberfsällen, auf unseren Stellungen von Poelkapelle bis Keilberg. Erst nach Eintritt der Dunkelheit ließ die Feuertätigkeit etwas nah. Auf der Front östlich und südöstlih Ypern brachten einige Stoßtrupps eine größere An-

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Schetdet ein MeldepfliGtiger vor Vollendung des \echziagsten Leben jahres aus der Beschäfttgung bet seinem bisherigen Arbeitgeber aus oder wech'elt er feine Wohnung, so hat er dies spätestens am dritten darauf folg!nden Wnktag dem für setnen Wohnort und, wenn er diesen wedselt, für feinen bisherigen Wohnort zuständigen Ein- berufung8auss{usse mitzuteilen. Vabei ist eine nue Tätigkeit, ein neuer Ärbettgeber, die neue Wohnung fowie cine militärishe Ein- berufung anzuaeben.

Das ‘Aus\cheiden Hat auch bder bisherige Arbeitgeber [vätestens ait dritten darauf folgerden Werktag dem für den bisherigen Wohnert

mit Genehmtgung des Kommunalve:baudes für Zuchtsauen bis zu fünfundvierziz Pfund bei jedem Wurfe vnd für Eber, die zum Sprunge benußt wexden, je ein halbes Pfund für den Tag.

Diese Verordnung in Kraft.

Berlin, den 183. November 1917.

Bekanntmachung.

Am 14. d. M., Nachmittags 6 Uhr 30 Minuten, hat in der Garnisonkirhe Kiel-Wyk die Taufe der am 11. Sep- tember d. J. geborenen Prinzessin, Tochter Jhrer Königlichen Hoheiten des Prinzen und der Frau Prinzessin Adalbert von Preußen, durch den Marine-

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 15. November. (W. T. B.)

Tagesbericht. ; A An der Sinaifron't haben am 14. d. M. keine größeren

Kampfhandlungen statigefunden. '

N Amtli triti mit dem Tage der Veikündung Amtlicher

des Me!depflichtigen zuständigen &inberufuna3ausschusse mitzutetlen. Der Reichskanzler Oberpfarrer, Konsistorialrat Philippi stattgefunden. Die junge ovedern ab Er, ; M 1 2 E C EE T N E B Ge A „Mitt 4 . ; E . chaltenen Vollsizung des Bundes3rats ner sowie Maschinengewehre an verschiedenen nfalls keine Ereignisse von E n t A A C) 0A s Jn Vertretung: von Waldow. Prinzessin erhielt in der heiligen Taufe die Namen wurde dem Ela eines A betreffend die Fest- Sa aus M vérit Ninbe besegtes Blo haus iebe de Gin. übrigen Fronten ebenf gni} testelit oder beschäftiat. find, Victoria Marina. selung eines dritten Nachtrags zum Reichshaushaltsetat | iprengt. Die Stellungen der Engländer in Flandern haben :

baben, folange sie das fedztgste Lebensjahr noch nidt vollendet baben, die Mitteilungen noch Abs. 1 zu m1chen, wenn sie ihre Wohnung wechseln over wenn fie dauernd oder vorübergehend aus vem Dierfle bet ibrer bieberigen Behörde oder Dierstftelie outsdelten, ohne zu- glei in den Dient einer andezen Behörde oder Dienstftelle einer der beze!chneten &ruppen elnzutreten. Etn foles Ausscheiden hat avch der urmitt-Ihare Borges ite dem für den bish-rigen Wohnort

si infolge des anhaltenden shlehten Wetters immer mehr in einen morastigen Sumpf verwandelt, aus dem sie nun schon in monatelangen Kämpfen vergeblich herauszukommen versuchten, und in dem die rüsichtslos geopferte Blüte des englisch- fanadischen Heeres ihr Grab gefunden hat. :

Unsere Bombengeschwader belegten ausgiebig Fournes

ür das Rechnungsjahr 1917, die Zustimmung erteilt. Zur gnnahme genie Ta der Gie einer Verordnung ind die Unfallversicherung der Betriebsbeamten, eine Ab- e êrung der Verordnung über zuckerhaltige Futtermittel vom q,Qltober 1916 und der Entwurf. einer Verordnung über die raftloserklärung von Aktien bei der Liquidation feindlichen

Der Krieg zur See.

Berlin, 15. November. (W. T. B.) Neue V-Boots2 erfolge auf dem nördlihen Kriegsschauplaß: 13000 Br.-R.-T. Unter den versenkten Schiffen befand sich ein großer Dampfer mit Erzladung, der aus Geieitzug heraus-

Von den Allerhöchsten und Höchsten Taufpaten waren anwesend:

1) Jhre Majestät die Kaiserin und Königin, - 2) Zhre Königliche Lde die Gróßbettvain von Sachsen, 3) ZJhre Königliche Hoheit die Herzogin zu Braunschweig

i; Bekanntmachung über den Verkehr mit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken und deren Höchstpreise.

Auf Grund der F§§ 4, 11 und 12 über Gemüse, Obst und ünd Lünebur Q,

des Meldepflichitgen zuständigen Einkerufurgsauts unberzÜ Südfrüchte vom 3. April 1917 (Reichs- 7) wi ; 2 ;

Murdeljen, H E | | jen Emker / gêa e t S besiimi: pri 7 (Reichs-Gesegbl. S. 307) wird 4) Jhre Durchlaucht die Prinzessin Friedrich von Sachsen: BeGluE can g nag wurde über verschiedene Eingaben | und O O P a Zahlreiche Explosionen | geschossen wurde. Der Chef des Admiralstabes der Marine. 8H ree M Meld pflBttgen Dit Ver Odi ie A Im G'ekiet des DeutsHen I Reiches dürfen Saat- uad Steck- 5) Seite Burdliune, dias O Arenberg : | 6 Briberseits Reims wurden Versuche mehrerer feindlicher

Vertreter die Mitteilungen nah Abs. 1 za machen. zwieein iu Gaa'gw den unr gegen Soatfarte vnd mit Genebmigung S) Eine Abordnung Gr. M. Schiff „Danzig“ und h Am 14, d. M. haben im Reich swirishaftsamt Vor- a untor dem Schuße des Nebels an verschiedonen 4 Pultordam, Zar G Ae, Felbmeridais s i zusländigen Londetstellen für Gemüse und Obst (in Preußen der 7) Eíne Abordnung des wblungen pvischen dem deutschen Arbeitgeberbund für das iiflèn in unsers Melttma einoudringen, abgamtesin, Fmst ne Osiafrika-Linie A, A fûr die Union-Casile-Linie

ne Grenadier-Regiments König Friedri der Große (3, ostpreuß.) Nr. 4,

*) Das Muiter ist_hier nihi abgeduutt, Provinzial- und Bezirksstellen für Gemüse und Obst) abgesetzt werdeu. Vaugewerbe und den Zentralverbänden der Bauarbeiter | Maas und Mosel und beiderseits des Rhein-Marnekanals und