1917 / 280 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Jtalienische Front. In öriliHen Gebirgakämpfen erzielten unsere Truppen Grfolge” und behaupteten sié gegeu i‘alienische Gegonongrifhe, Dor Gre Geuzralguortiermeistor. Ludendorfsf.

ODesterreichisch-ungarisher Bericht.

Wien, 24. November. (W. T. B.) Amilich wird gemeldet: - Zwischen der Piave und der Brenta und in den Sieben Gemeinden führte der Feind gestern abermals starke Krüäste zum Gegenanariff vor. Aile Angriffe zerschellten unter schweren italienischen Berlufen, Sonst nichts Neues. Der Chef des Generalstabes.

Wien, 25. November. (W. T. B.) Amtlich wird ge-

meldet :

talienische Angriffe beiderseits der Brenta und gegen dea am 22. vom Grazer Schüßenregiment Nr. 3 erstürmten Monte Pertica zerschellten au unseren Linien. Im sien keine besonderen Ereignisse.

Der Chef des Generalstabs.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 24. November. (W. T. B.) Generalsiabsberiht.

Mazedonishe Front: Westlih von Bitolia und im Cernabogen Artillerietätigkeit. Unsere Angriffsabteilungen drangen in die feiadlihen Stellungen südwestlih der Stadt Dojran ein und führten Gefangene daraus zurü.

f Dobrudscha-Front: Bei Jsaccea ledhaftes Artillerie euer.

Der Krieg zur See.

Berlin, 24. November. (W. T. B.) Eines unserer Unterseeboote hat im Nördlichen Eismeer neuerdings 5 Dampfer mit 14090 Br.-RN.-T. versenkt, darunter die bewaffneten englishen Dampfer „Zillah“ (3788 t) und „Jlderton“ (3125 t), beide mit Holz von Archangelsk nah England, sowie „Baron Balfour“ (3991 t) mit Gruben- holzladung, der aus einem Geleitzug herausgeschossen wurde, ferner der bewaffnete russishe Dampfer „Jrina“ (2210 t) mit Lebensmitteln voa Archange!s? rah Alexandrowsk.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Kopenhagen, 24. November. (W. T. B.) Reisende aus Archangels! berichten, daß in lezter Zeit mehrere Schiffe im Weißen Meere torpediert wocden seien.

Kopenhagen, 25. November. (W. T. B.) Nach einer Meldung aus Bergen wurde der norwegische Dampfer e Victoria“ am 17. November torpediert. Das Schiff war auf einer Fahrt für die ae Regierung und hatte englische Besaßung. Der norwegische Dampfer „Krosfond“ auf der Neise von Newport nah Rouen mit Kohlen ist am 22. No- vember im Kanal entweder auf eine Mine gestoßen oder tor- pediert worden. Der Kapitän und fünf Mann der Besaßung fiad fi, Falmouth gelandet, 14 Mann der Besazung werden verm

Mine

Wohlfahrt8pflege.

Städtische ArbeitslosenversihGßerung in Berlin-Schdöneberg.

Am 28. Januar 1911 traten in Berlin-Schöneberg neue Besiim- mangen übr Förderung der VersiYerung gegen die Folgen unver- \huldeier Lrbeitalosigleit in Krast. Die noch dem Genter System etngertHtete, mit einer Spaieinrihiung verbundene Versicherung war atgunglich 1) Arbeitern und Angestellten, welHe Beruf3vereiaigungen angehören, dte thren Mitgliedern Äibeltélosenunteritüßung gewähren, 2) männlihen Arbeitern und Angestellten, die der Juvalidenver- sceruvgspfl'&t unteilieaen und ous elgenen Vêitteln Spare!n=agen hei der {tädtischen Sparkass! gewacht babn. Den Gen O1ga- nifterten wurden von der Stadt Z1:\chüsse zu den Arbeitslosenunter- ftöygingen der Berufsvereinigunzen, den versicherten Sparern Zu- \Bissc zu ten Abtevungen von Sparguthaben bet unver-chulteter A cheitslosigkeit gewährt. Vie städtishe Versicherung wurde von Jar ¿4 Jahr mehr in An'pruch genommen, vis sie des Krieges wegen mit dem 12, Oktobec 1914 ausges-ßt wurde, um etner allzc- meinen Srw-rbslosenfürsorae Play zu maten, die allen du:ch den Kriea erwe1b8los und hilfsbedünftig gewordenen Einwohnern von Berlin-Schöneberg zugute kommen sollte. Infolge der überaus starken Arbeitsl: sigke t naŸ Beginn des Krieges waren die Ausgaten süc die Arkbetitloscnver sicherung während der 9 Monate des Jahres 1914, in tenen sie nod besland, uagefäbr so hoch wte diejenkgen dos ganzen Vorjahres, obwohl s&on 1913 über autgedehnte und lange andauernde Arbeitélofigkeit zu klagen war. Na den Angaben, die de soeben erschienenen Geshästsbe.ihte des siädtischen Ärveitsamts Berl:r-S@daebterg für die Kalenderfahre 1913 bis 1915 über den Umfayg und die Ergebutisse der stádt:icken Arbeitsiosenversiherung entbalten, stiegen die verjidhenen Arbeitsiosen geæœähiten Unte1- fiüßunger, die fm Iult 1914 eine Summe von 124133 4 ecfordert-u, im VAuguft auf 2521,11 #, m September arf 3794,00 4 und betrugen während der ersten 12 Tage des Ok- tobers 1447,27 4. Bis Ende 1913 waren 59, am S@lvsse dec YBerich!8zeit 64 Beruf3veretnigungen der städtishen Arbeitstcfen- persiZeruna angeshlofien. Insgesamt baben im Jahre 1913 982, im Jahre 1914 bis zur Ausfezung der Versicherung 1205 der gegen die Porgen unvershuldeter Arkteitslosigkeit versihertea Personen Arbette- osenunterstüßung beantragt. Sie wurde 839 bezw. 1040 Personen ge- wähtt; die r-silihen Antragsteller gelavgten nicht in den Genuß des Zu- \chusses, teil sze vor Girtritt ter Os in Arbeit gebracht wurden oder niht mehr ersch:enen oder wegen Nithterfüllung der Be- diugungen abgewtesea werden mußten, Das letzte trat häufig ein bet Prüfung der Bedingung, ob die A1beitslosigkeit vershuldet oder unvershuldet war.

Von den 839 urd 1040 Personen, an die in den beiden Beriits- jabren 1913 und 1914 die Ardeits1osenunterstüzung ausgezahlt wur-e, wur.n 711 bei¡w. 930 Organisterte, von denen 654 bezw. 897 deñ freien Gewerk¡@Gaften, die übrigen den deutschen Geweikvereinen, d-n @(ristlihen Gewerkschaften . oder unabhängigen Berufsvereini- E angehörten. Diese 711 und 939 O'-cen'sierten erhte!ten fär

l 318 bezx. 22925 Unterstögungstage 17 478,36 bezw. 17 692,74 4; das erziect auf den Kopf der Vzbeirelosen durh\chnit1lich 30 b-zw. 24,7 Unteistüyzungttage und 24,58 bezw. 1902 6. Die Zahl der eingetragenen Sparer, dte zan ter 1912 vorge- nommenen WVerieilung von Flugbiättern, die die Vorteile - dgs Sparens {m ZusammenBang wit der Arbeirolc senverjiheruna vor Auen rückien, i: J. 1913 auf 280 gestiegen war, erhöhte sich 1914

weiter auf 318, Voa dei 118 bezw. 99 Sparern, die eîre Unterslütung f Titel „Rechte und

beantragten, erhielten §3 hezw. 82 für 2950 bezw. [1823 T1ge 2946,57 bew. 1819,83 6 Unterstüßunç, d. st. auf den Kopf 30,07 bezw. 22,19 A. Eme kleinere SGrupp2 andrer versicherier Micht- organlfioiter, die am wenivst-r! seßbafte, die Forderung des einjäbrigen Wohnsiges richt erfüllcnde Elemente umfaßte, wurde durch Gewährung von Speisemarken unterstögt. Die au3geiablte Unterstügungaiumme würde eiheblid größer ein, wenn nicht durch das städtische Arbeitsamt troy der manßmal richt erheblihen Schwierigkeiten eine aroße Anzahl der Zushußbecehtiztea in Stellung gebracht worden wäre.

Um den ber Versierung anges&lossenen Arbettslosen eine weitere G: legenheit zu gesunder und angemefsez bezahiter Arbeit zu er- shließeo, war gegen Eade des Jahres 1913 vom Magistrat ein Nebereinkommen mit dem Verein für innere Kolonisatiecn Deutsch- lands getroffen wordey, in dem bestimmt tourde, daß der V-rein Schöneberger Arbeitslose gegen Gewöhrung eines Zusdbufses von 1 4 für Ledige und von 1,50 ,/€ für Verheiratete für den Arbcitsiag in seinen Kulturs{äiten bei der Urbarmahuug von Oed- ländereien beschäftige. Dieser Plaa ist im Zah1e 1914 zum ersten Male zur Auefübrung gekommen, und zwar wuden 13 Arbeiter an 525 Tagen von dem Verein beshäfttgt uad dafür ein Zushuß seitens der Stadt in Höhe vou 670 gezahkt.

Die Gesamtausgahben der Stadt für dle VersiGerten be“ trugen fm Jahre 1913 20 742,53 6, im Jahre 1914 (bis 12. Ottober) 20 567,67 Æ. Dec in den MRNecnunasjahien 1913 und 1914 für Za- {üsse z1 den Atbetslosenuntersiüzungen beieitgestellte Betrag von je 15000 4 wurde 1913 um 5424/93 4 überschritten, während 1914 bet der nur ungefähr halktjähilgen Jnanspruchnahme 1377 # der Nüclage zugeführt werden konnten.

Kunst und Wissenschaft.

Die Universität Bern erhielt ,W. T. B.°® zufolge von Herrn Travers-Bo: gström- Helüngfors, zurz-it wohnhaft in ‘Montreux, eine Stiftung von 160000 Fcanken zur Ausschreibung ciner internationalen Preisaufgabe über „Berstaatlihung des Kredites*. Zur Beautachtung der Preisauïgabe tis au3 der turistishen Fakultät ber Universität Bern ein Sti.tungs8cat gebildet.

Gilsrozede-Gand

Das Museum „au pauvre Diable" in Maubeuge \{ildert Leutnant D. Freiheixr von Hadeln im Auftrage etnis Armeeoberl'ommandos iv einer anregenden Tle'nen Schrift mit vor- zaliden Lichtbilde!n (Stuttgart, Verlag von Julius Hoffmann 1917, 93 S. in und 51 Abd). Da vorauzfehen lies, daß die Stadt St. Quentin dem rü@äsi{Gtsiosen feindlihen Geschüßgfeuer zum Opfec falen werde, leß unsere Hzered- leitung die twoertvollsten e avs der Stadt und threr Umgebung mit vieler ühe reGtzeititg în Stcherheit brirgen. Als neuen Unterfuafisort, wo die so geretteten E zuglei nuvvybzr gemadt werden, um vielen Urlaubern etne aenuß- relcze Abwech|lung zu bieten, wählte man bas ehemalige Waren- haus cm Hauptplay bon Maubeuge mit dem Vertrauen beischenden Namen „au pauyre Dicb'e’, der man mit feinem Humor für diese Sammlung der von thr-n eigenen Landtleuten bheimatlos gemachten Kunstwerke beibehtelt. Die Aufteilung und Her1ibtung der zwar hellen, aber w!nkligen und niedrigen Verkauferäume zu fein- gestimmter, me kleinen Sammlungsräurmen bewirkt2 Leutnant Keller wit deutshen Soldaten in wenigen Wochen. Unter den auf- gestellten Werken nebmen zablreihe Pastellbilbnisse voa La Tour die erse Stelle ein, im übrigen ader finden sh von ter romanischen bis zur Zopzeit alle wihtizeren Kurstzihtuagen veitreten, neben G-- nälden, Zei@nungen und Bildhauerarkeit:n au@ch Mbbel, Teppiche, Fayenecu und Weils der Kleinkl'unst.

Literatur.

Die AustsGaltung unseres Handeks dur das Krîeg3z- wirishaftsamt eine nationale Gefahr. Von Dr. Ernst Neukamp, Reichsgeriht3rat in Leipzig, 86 Seiten. Verlag von Otto Li:bmany, Beriia. Geh. 3 #6. Von der Wahrnhmurg aukgehend, daß Harde, Gewerbe, Industrie und Landwiitschafi bon dem Kriegs virtschaftscehi empfindllch beeinträcht'gt werden, behandelt der Verfasser, nabdem er bzretts über eine Reibe von Einzelfragen des Kiiegdwittschaf18tehis vielbeahtete Arbeiten verö ntlicht hat, im Zusammenhang und in einer gemeinveisländlihen, auch für die betetiizten Kceise braußkarean Form dicjenkgen „staattsozialisti}hen“ Vioßnahmen, die voa ber deutshen Gesetzgebung getroffen sind, um dem deutschen Volke das „Durchhalien®“ z1 ermsözl:ch n. Hierbei untersucht er, ob nicht die teutsche Staal ava infolge der Ü berfülle von Verordnungen si allmählich in cire Ueberorgantsation umgestaltet habe, die den d2utihen Handel dauernd zu scküdiczen çe- eignet set. Ex prüft, welde Etnwkkung die Fesis-pung von Höchnpreisen, die Beshhlagnatm- und ¿ffeutlie Vertelturg ter Waren auf den Handel augaeubt haben, inwieweit der Handel durch die land-srecchtlihen A. ssuhz:berbote beeinträchtigt ist, Der Inhalt der Kiteaswucherverordnung, tnsbesondere in scinea den redliZen Handel ersdwerenden Wirkungen, wi:d dargelegt. Dann folgt eine Dazsiellung der Einfuhr- uad Vertrtebemonopoie der Krkegsgeselshafier, eine Sh[lderung von deren Folgen und etne Betrachtung über die Bedeutuna des deutschen Etn- und Autfuhr- handels an der Hand eines umfassenden, auch statistisGen Materials, Weiter wird klargelegt, welcke weitge henden Befugnisse den Ariegs- wucherämtern beizelegt und welhe Viittel zur Abhilfe der Mißstänte nah der Ansfitt des Veifasszrs geboten sind. Jn einem Küctkblick stellt er ges! ßgeberisde Abänderungsvorsläge zusammen. Im Ar hang sind die wichtigsten G-|sey-, Verordnungen usw. in neuester Fafsurg abgedrudckt.

Theaterrecht. Von Dr. Wenzel Goldbaum, Ne-§ts- anwaît in Berlin, Syndikus des Verbandes deuisd:r Bühnerschrist- steller. VIII uad 289 Seiten. Beili», Verlag von Kranz Vahten. Geh. 7 f Das Gebiet d28 Theaterrechta umfaßt die Nocmen, welhe die wtirt\Zaftlicen Verhältnisse der difffent- lichen Theaterunternehwmungen regeln; sie zerfallen in öfentlih- rechtliche und privatiechilie, Das sfeulltte Th aterreck§t bitden Vorschriften der Reichsgewerbeordnung , Zensurdo:s{riften, baupolizeilihe Bestimmungen usw, es is teils Ret §8-, t-iís Landesrecht. Das Cheaterprivatrecht umfaßt den Thz-ater- besuhsvert:aag, den Vetrag zwisd:n den Theateruyternebmern einerseits. und den Bühnenschriftstell-rn und ten Schausp'eiern andererseits, Agenturveiträge usw. Die witßticgsten der NRechtênormen, die das Theaterprivatreht bilden, sind Eesezesvorshriften: Be- stimmungen des Bürgerlißen Gesehbus, des Gcseßes, bes treffend das Utrheberreht an Werken dec Literatur und der Tonkunst, des EStellenvermitt)ergeseßzes, des Handelsgeset- buch3 usw. Daneben [plelt jedoch auh das Eevohnheitsrecht eine Rolle, z¿. B. bei dem Autführungsvertrag. Hieraus geht hervor, daß das Theaterre@t kein kod!fiziertes Recht i, und au das sett 1914 im Entwurf vorltegende künftige Neichstbeatcigescy wtll ketne Kodifikation der T eaterrechtsnornen bringen, sondern nur einen kleinen Teil des umfangreihen Gebieis umfassen: e3 ist im wesent- lihea als cine Auegestaliung eiuschiägiger Beittmmungen - der Reichsgewerbeordnung, und zwar der Borschriften der 882 32, 32a—33, 120a—e, und dea Bührenticnstvertrags geplant. Az, gereat dur die im Reichoaamt des Innern arrflogenen

erhandlungen über eta R Rie aa deen Goldbauzi als Syndilis des Verbandes deutscher Bühnen)\Hriftsieller tci'gencmmey, bat ex zunäcit datjenige Teilgeblet, tas von einer Neuo:knung am meisten berühit werden wird, den Bühnentt!n1wertrag, bearbeitet uud schon 1914 eine {ystemati]che Darstellung dess lben untex dem

flihtea des Schauspieler nas geltendem L ersheinen lassen (Verlag vor: Franz Vahler, Ber!tn), Sein Wt angezetgtes Buch behandelt ti- übrigen Teisaebiete des Lheaterrecte de dur das künftige Reik2theatergesep nicht wesentli weden be, rührt werdeu, im ersten Abschnitt da3 öfen1liche TheaterreHt uxd im ¡weiten das Theatervertraasrecht (Aufführunçcsve:rirag, Auf! ükrunge kommi sion, Stellenvermtitlervertrag, Tbeaterbesu&6vertrag, Verträge der Filatabrikanten). In einem Anhange sind Muster zu Verträgen bel gzgeben. Beide Bücher zasammen enthalten eine gründliche Dorstellungdeg ganzen Theaterrets, sür die der Verfasser reih- praktishe E1f 2brungen hat verwerten köunen, die er als Rehisanwalt und als Sy-dikug des gerannten Verbandeszu sammeln Gelegenheit hatte. Seine Ausführungen lass-n umfafsende Sa§kerntnis erkennen und find beahtenswert, ah, getehen von dem Versuchr, die nah seiner Ansicht allzuweiten Grenzen der Zensur und ¡hier Handhabung, insbeïiondece in Preußen, inner. halb der angewandten BWozscheifken einzuschränken, bei dem er wie bei s-iner an einer Anzahl Entscheidungen des Dberverwaitungegezi®ts geübten Kritik von seiner grundäßlihen Gegnerschast gegen die Theaterzensur nit unbeeinflußt geblieben ist.

Ueber die Behandlun'‘g von Kriegäneurosen. Von Dr. G. Liebermeister, Stabsarzt d. L. 75 Seiten. Halle a. d. S, Karl Marhoid, Veriagébvchandlung. Preis 1,80 4. Dis beson, deren Verbälintfse des Krieges haben die Aerzte in die Lage verseyt teils neuartige Erfahrungen auf neurologischem Gebiet zu maden, teils alte Erfahruogen an eirem ungeahnt großen und vielseitigen Krankenmaterial nazuyrüfen und zu erweiten. In der vorliegender Schrift, die aus praktisher Lazarettätigkeit he:aus ent. standen ift, wird über Erfahrung-n becihtet, die zur zweiten Gruppe ebören. Die Ausführungen stüy:n sich auf 590 vom Vertasser unter, suhte und behardelte Fälle. Œinzehend werden die Gesich:spunkte und Verfahren bespr-chen, die sih ihm bei der Behandlung al3 wert, voll erwiesen haben.

Theater und Mufik.

Im KAKöntglihen Opernhause wird morgen, Dienktag, Richard Strauß? Nosenkavalier" unter des Komponksten eigener Leitung, wit den Damen Kewp, Dux und Birkenström, den Herren Knüpfer, Habih und Henke in den HauptroAeo, aufgeführt. An- fang 7 Uhr.

Im Könitiglihen Schausptelhause gebt morgen „Medea* in Szene, in den Hauptrellen mit den Damen VPategg, Schlüter und Straub als Gast, den Herren Krcußneck, von Ledebur und Mühl, hofer besezt. Spielleiter ist Dr. Bru.

Im Sghillertheater O (Wallnertheater) wurde am Sonn- abend Georg Engels dreiaftiges Drama „Im Hafen“, dessen Erstaufführung vor eiwo 12 Jahren an derselben Stätte stattgefunden batte, in neuer Eirstudierung gegeben. Die darin sich abspielnde Familizntragödie in eb em Fijckerhaus an der Osiseeküste fesselte wtedervmn dur die seeli\ch feine Zeihnung ter gebildeten unwücchsicen Menscen, irtbesondere der Hauptgestalt des Clas Drübs, der durch die Unireue letnes Weibes im- innersten erschüttert, mit seinem Kinde den Tod in den Wellen su@t. Heinz Senger traf als Dar Ms das kernige Wesen dieses Fischers cutgezeihnet und gab insbe- ondere feinen Schmerz bei der Kunde, die ihn fei: ez ganzen Glaubens und Hoffens beraubt, ergrelfer den Ausdruck. Frau Wasa gab wie ber Jahren die Frau Drühs innerlich gereifter und überzeugender als bei der Erstauführ.ng. Mit der wenig svmpathischev Gestalt des Verführers fard sich Max Kauvfmarn befriedigend ab, und die gerade Wesendart des nieder- deutsEen Pfarrers versirultihte Kol Elzer in etndringlicher Weise, In den anderen Rollen zeihneten {h Marie Gundra, Bari d:ster und die kleine Hedwig Lehmann aus. Die von Wilhelm Fabtan sorgfältig in Szene gesezte Aufführung fand den vollen Beifall der e Zuschauer, die au den anwesenden Verfasser mehrfach her- orriefen.

(Forisegung tes Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Theater.

Königliche Schauspiele. Dienstag: Opernhaus. 260. Dauer- bezuc8vorstelung, Der Róseuklavalier. Komödie für Musk, in drei Akten von Hugo von Hosmannttha!l, Musik von Ridhard Strauß. Musikalishe Leitung: Herr Kapellmeisler Dr. Strauß, Spiellcitung: Herr Hergzer. Anfang 7 Uhr.

, _Sghauspielhaus. 263. Dauerbezuasvorstellung. Medea. Trauver- spiel in fünf Aufzügen von Grillparzer. Spie.lei1ung: Herr r. Bruck. (Me'ea: Fräulein Agnes Straub ven der Vollt- bühne in Wien als Ga1.) Anfang 74 Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 261. Dauerdezugsvorftellung. Mignon, Oper in drei Akten von Amdroise Thomas. Tezt mit Benußung des Goetheshen Romans „Wilhelm Meisters Lehr- jahre“ von Michel C1urs und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus, 264. Dauerbezugövorstelung, Peer Gynt bon Henrik Jbsen. (In zebn Bildern.) In treter Ürcbertragung für die dentshe Vühne gestaltet von Dietrih Eckart. Musik von Edward Grieg, Anfang 64 Uhr.

Familienuacrichten.

Verlobt: Gräfin Nose. von S&werin mit Hry. Regierungsa}: or

Leutnant d. R. Eckhard von der Lühe (Wolfshagen—Miawa).

…_— Frl. Anna Hôpjfner mit Hrn. Geh. Regierungsrat, Direttor Rudo:f Feldt (Berlin-S@hsöneberg).

Vereheltcht: Hr. Nittmeisler Gustav Mende mit Frl. Mari: Ÿ N (Rittergut Ober Dammer, Kr. Steinau a. A dis eboren: Ein Sohn: Hrn. Hanggünther ven er

(z. Z. Bonn). Hry. Vizepräsdent Ernst von Staud

(Peking). Hrn. Oberleutnant Ernst Beandt (Plobmüb!

b. Strehlen, z. Z. Breslau). Hrn. Forstassessor Reinh1

& Cu (è: 3. im Felde). S ara eilorbden: Hr. Ob-rb-rarat, G-h. Bergrat Friß Humperdine Halle). Hr. Major Walther Weidemana (Bad Kudowa). j r. Major a. D. Kurt von Brixen (Wohlau). Hrn, Haup

mann d. N. Hugo von Baluseck To@hter (Potsdam).

Veraniwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Ty r o l ; Charlottenburs

Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstells,

Rechnungsrat M engering eer rlin, |

Verlag'dex Geschästsstelle (Men gerin g) in Berlin.

Dru der Wtddeutschen Buchdruckerei und Verlagéanstalh, ( Berlin, Wilhelmstraße 32, d

Sechs Beilagen,

‘Erste Bei

zu Deutshen Neihsanzeiger und Königl

v

é 280.

Nicfamlliches,

PVarlamentarische Nachrichten.

Die Gesehßentwürfe, betreffend die Wahlen zum Hause der *Abgeordnèten, die Zusammenseßung des Hcrrenhautes und die Abanderung der Artikel 62 und 99 der Berfassungsurkande vom 31. Januar 1850 (Zuständigkeit beider Häuser in bezug

auf Beschlußfassung über den Staatshaushaltsplan) sind nebst Begründung dem Hause der Abgeordneten zugegangen.

Der Entwurf eines Gesehes, betreffend die Wahlen zum Hause der Abgeordneten, lautet, wie folgt: L ;

t i L zum Hauje der Abgeordneten is jeder Preuße, der die Staatsangehörigkeit seit wenigstens 3 Jahren besizt und das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat, in der preußischen Gemeinde, in der er seit einein Jahre seinen Wohnsiy oder Aufenthalt hat. Jn Gemeinden, die in mehrere Wahlbezirke geteilt sind, tritt der Wahlbezirk an die Stelle der (Gemeinde.

Jeder Wähler darf nur an einem Orte wählen.

L die zum aktiven Heere gehörigen Militärpersonen, mit Ausnahme der Militärbeamten, ruht die Berechtigung zum Wählen.

Cc

Ausgeschlossen vom Rechte zu wählen sind Personen: , 1) die E sind oder unter vorläufiger Vormund- schaft stehen, 2) über deren Vermögen vas Konkursverfahren s{webt, 7 die ver bürgerlichen e entbehren, : d L die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter abgeht, 5) die unter Polizeiaufsicht stehen, E i 6) die eine Armenunterstüßung aus öffeniliGen Mitteln ) erhalten. ! M Als Armenuntersiüßung im Sinne dieses Gesetzes gelten nicht: a) dem Wähler oder einem sciner Angehörigen gewährte Pflege oder Unterstüßung in Krankheitsfällen,

/

b) einem Angehörigen wegen körperlicher oder geistiger Ge-'

brechen gewährte Anstaltspflege.

9

N 8 V Jeder Wähler hat eine Stimme. i 8 4 ; Für die Vorausseßungen der erlaung f der Zeit- uns maßgebend, mit dem die Auslegung der Wählerlisten eginnt.

8 6 : " Jeder Wahlbezirk wird zum Zwecke der Stimmabgabe in Stimmbezirke geteilt, die möglichst mit den Gemeinden zu- sammenfallen sollen. Jedoch können große Gemeinden in mehrere Stimmbezirke geteilt, sowie kleine Gemeinden mit be- ma Mee Gemeinden zu einem Stimmbezirke vereinigt werden. Den Gemeinden im Sinne dieses Gesehes stehen die Guts3- bezirke gleich.

S6 » In jeder Gemeinde sind zum Zwecke der Wahlen Wüähler- listen anzulegen und zwar, sofern eine Gemeinde in mehrere Stimmbezirke zerfällt, für jeden Stimmbezirk besonders. SUT

Die Wählerlisten sind spätestens vier Wochen vor dem zur Wahl bestimmten Tage nach ort3üblicher Bekanntmachung des Ortes und der Zeit der Auslegung eine Weche hindurch öffent- lih auszulegen. Jeder volljährige Preuße ist berechtigt, in die Kisten Einsicht zu nehmen. S L

Einsprüche gegen die Listen sind innerhalb zehn Tagen nach Beginn der Auslegung bei der Gemeindeverwaltungs- behörde \riftlih oder zu Protoïoll anzubringen. :

Die Entscheidung über die Einsprüche steht der Gemeinde- verwaltungsbehörde zu. Beschwerden gegen die Entscheidung sind binnen drei Tagen nach ihrer Behändigung bei ihr einzu- legen. Ueber die Beschwerde beschließt in Stadtfreisen der Ne- gierung8präsident, in Landkreisen der Landrat. j 88 : | Bei einzelnen Neuwahlen, welche innerhalb eincs Jahres hach der leßten allgemeinen Wahl stattfinden, bedarf es einer euen Aufstellung und Auslegung der“ Wählerlisten nicht.

aus unm.ttelbaren Wahlen

Die Abgeordneten gehen

hervor.

S j Wählbar zum Abgeordneten is jeder Preuße, der das dreißigste Lebensjahr vollendet hat, nicht gemäß 8 2 vom Rechte zu wählen ausgeshlossen ist und seit wenigsiens drei Jahren preußisher Staatsangehöriger ist. M Der Tag der ian Wahl wird von dem Minister des Innern festgeseßt. L : Die Wähler werden! zur Wahl durch ortsübliche Bekanni- machung berufen. 5 , Für jeden Wahlbezirk wird ein Wahlkommissar, für jeden Stimibezirk Le e Leitung der Wahl ein Wahlvorsteher sowie Stellvertreter für dessen Behinderungsfall ernannt.

tführer, ie durch

8 13 i L Der Wahlvorsteher ernennt aus der Zahl der Gr des

Stimmbezirks drei bis sechs Beisißer und einen Schri die mit ihm den Wahlvorstand bilden, und verpflichtet Handschlag an Eides Statt.

S 14 i „Die Wahl lgen dur verdeckte Stimmzettel. Ab- wesende ta gen ise vurch Stellvertreter oder sonst

aa der Wahl teilnehmen.

L U q " Sind mehrere Abgeordnete zu wählen, so hat der Wähler auf dem Stimmzettel änaugeben, wen er für die erste, ¿weite dder eine folgende Abgeordnetensielle wählt, Hat er dies unter-

Berlin, Montag, den 28. November

/ CICtE p s F f à h e 5

hen Staalsanzeiger, A

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lassen, so ist die Reihenfolge der Namen auf dem Stimmzettel maßgebend. i

S 1 __ Der Zutritt zum Waßllokale steht jedem Wohlherechtiiaten offen. Es dürfen jedo dajelbït außer den durch das Daßl- geschäft bedingten Beratungen und Beschlüssen des Waglvor- alie feine Beratungen over Ansprachen stattfinden oder Be-

1chlüsse gefaßt werden.

er Wahlvorstand ist befugt, jede Person, welche die NuŸe und Ordnung der Wahlhandlung stört, aus dem Wahllotale zu verweisen. Doch ist ihr ¿zuvor Gelegenheit zur Abgabe ihrer Stimme zu geben. 817 _ Unter Verwahrung oder Vorbehalt stimmen sind ungültig.

. Ueber die Gültigkeit und Ungültigkeit der Wahlstimmen enischeidet mit Vorbehalt der Prüfung des Abgeordnetenhauses der Wahlvorstand nach Stimmenmehrheit seiner Mitglieder. Im E der Stimmengleichheit gibt die Stimme des Wahl- vorstehers den Ausschlag. á

1

Zur Ermittelung des Mahlergebnisses beruft der Wahl- rtommissar innerhalb einer Weche nah dem Wahltermine sechs vis zwölf Wähler, die ein unmittelbares Staatsamt nicht be- Weiden, und einen Wähler als Striftführer, der Beamter sein darf, zu einem Wahlausschusse. Die Mitglieder werden voi dem Wahlkommissar durch Handshlag an Eides Statt ver- pilichtet. |

Drt und Zeit der Sißung des Wablaus\cusses sind vorher öffentlich bekannt zu machen. Der Zutriit steht jedem Wahl- berechtigten offen.

S 19

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller im Wahltezirke für die Abgeordnetenstelle abgegebenen gültigen Stimmen (ab- jolute Slimmenmehrheit) erhalten hat. Ergibt sich keine absolute S ío findet zwischen denjenigen beiden Kandidaten, welche die meislen Stimmen erhalten haden, eine engere Wahl statt: bei dieser Wahl ijt jede Wahlstimme, welche auf einen anderen als die in der Wahl gebliebenen Kandidaten fällt, ungültig.

Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

abgegebene Waßhl-

82 Leer zum Abgeordneten gewählt ist, muß dem Waßhl- Tommissar spätestens eine Woche nach Zustellung der Benach- richtigung erflären, ob er die Wahl annimmt oder ablehnt. , (Gibt er eine Erklärung nicht oder unter Verwahrung oder

Vorbehalt ab, so gilt dies als Ablehnung.

21

Die Wähler sind cis das Ehrenamt des Wahl- Vorstehers, des Schriftführecs oder eines Beisizecs im Wahlvor- stande und an ihrem Wohnsize auc das Ehrenamt eines Mit- gliedes des Wahlausschusses zu übernehmen.

- Bur Ablehnung is berechtigt, wer das R Ne Lebensjahr überschritten hat oder durch Krankheit, dur Nb- wesenheit in dringenden Privatgeschäften, durch Dtenstgeschäfte eines öffentlichen Amtes oder durch sonstige besondere Verhält- nisse verhindert ist, die nah billigem Ermessen cine genügende Entschuldigung begründen. I

Wer die E dieser Obliegenheiten ohne zulässigen Grund ablehnt oder sich ihrer Wahrnehmung ohne ausreichende Entschuldigung entzieht, kann mit einer Oronungsfstrafe bis zu dreihundert Mark belegt werden.

Wird nachträglich eine genügende Enschuldigung geltend gemacht, so fann die verhängie Strafe ganz oder teilweise zurückgenommen werden. i

Die Festseßung und die Zurücknahme der Strafe steht in Landkreisen dem Landrat, in Stadtkreisen dem Aae zu. O Verfügung ift binnen zwei WoŸen nach der Zustellung Beschwerde an den Negierungspräsidenten zulässig, der endgültig entscheidet, | 8 22 Die Kosten der Druckformulare zu den Waßlprofokollen und der Ermittelung des Wahblergebnisses in den Wahlbezirken trägt der Staat, die übrigen Kosten des Wahlverfahrens werden von den Gemeinden geiragen.

S 23

Die näheren Vorschriften zur Ausführung der 88 1 bis 22

erläßt das Staatsministerium in einer Waßlordnung. 8 24 Die Wahlbezirke bestehen aus cinem oder mehreren Stadt- oder Landkreisen. Größere Kreise können in mehrere Wahl- bezirke geteilt werden. : Die Abgrenzung der Wahlbezirke und die Verieilung der Abgeordneten auf die Wahlbezirke bleiben gemäß den geltenden geseßlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben beztehen: 1) § 5 des Gesehes über die Erweiterung der Stadtkreise Essen und Oberhausen und der zum Landêreise Essen A Stadt Werden vom 27, März 1915 (Geseß- samml. S. 59) wird aufgehoben. : 9) Die in der Anlage verzeichneten Wahlbezirke erhalien je einen weiteren Abgeordneten. R

3) Beträgt die Zahl der auf eine Abgeordnetenitieile eines Wakhlbezirfs entfallenden Einwohner na der legien all- gemeinen Vo!kszählung mehr als 250 009, so tritt bei der nächsten aligemeinen Wahl für jede weiteren ange- S 250 000 Einwohner je ein neuer Äbgeordneier inzu.

E Jm übrigen erfolgt eine Aenderung in der Abgren- zung der Mahlbezirte oder in der Verteilung der Abge- ordneten auf die Wahlbezirke durch Gesetß.

25

Die vorstehenden Vorschriften treten an die Stelle der Artikel 69, 70, 71, 72, 74 Abs. 1 der Verfassungsurkunde vom 31. Januar 1850 (Gejeßsamm!. S. 17). Artikel 115 ver Ver- fassungsurkunde tritt außer Kraft. Alle diesem Geseye ent- 'gegenstechenden Bestimmungen roerden aufgehoben,

j 8 26

Dieses Geseh kritt mit dem Tage der Feslsekung de3 Termins der nächsten allgemeinen Wahl durh den Minister des Jnnern in Kraft. - R

T E TVAE if TZE-

M5574

Diesem Ecesctentwurf isst folgende Begründung

beigegeben:

Der Krieg, der auf allom Gebieten des ffentlichen und privaten LoHens unseres Lailkes sei nden Wirkungen äußert, führt aud taza, die Grunblagen der staatlichen Nerfassuaig Preußens ein- greif b veröntienn. die f n Wipser für die Al These Jeime i cil Er hat es opfermillig und f tr ) bürgerlidien Beteiligung tes Befkes am den t baber vom Slandpuntt gesuetaecrten Bertrauz

tet werden. Nicht um eine Belobnung

ten Opfer und die staatêtreue Haltung tan um einen Aft des Ve

y S M E T Gleis dein; es handelt fi vicelmeh i : c O d {A0

Bolk, das in ten fckweren S j s Tei, wieten hat. Das ist die aileimnig [che Begcündung für der

dev mit der Einräumung des gleicen Wahlcecs zum Hause der Abo geordneten erfolat.

Diesen Schritt hot die Botschaft Oterfest und die evaänzende Botschaft von tan, Spricht die erstere aus, daß „nach den geæmaltig gen des ganzen Volkes in diesem furchtbaren Kriege fu | [recht in Prevßen kein Naum mehr“ sei, und daß der 1 vOgel Jes eße entœwurf „unmittelbare und (geheime Wahl f dneten Horzu- sehen“ N so beskimmt der znmeite Griaß, dals der Gesezentwmurf für die Wahl zum Hause der AbgeoLdneten „auf der Grunizliage des gleichen Wahlrechts aufzustellen“ sei.

Dit diefen grurßMegentden Grlafien zte Pre f die große inmerpolitisde Folgerung diefes Welltkrieges. Wie aud sonst bet großen Deformbandlungen, die die einzelnen Poricden Der preußischen Staatögesdhichte fennzeihnen, fo hat auch in ditger bedeuts- samen Frags die Krone die Führung übernommen.

Die Zeit nah dem Kriege wird den preußischen Aufgaben stellen, deren Schwierigkeit alles bisher geöannie Maß i ben, die an die Opfemrillgkeit, an die Organisation

w

G Co MLTLOGE

11. Juli dáei

uke Krone

trifft, vor Auf: 1 ligkeit, « kraft, an das fogiale (Empfiniceas, an die Arbeitsfreudig gewdltigste uno völlig neue Unforderungen stellen werden.

Bollk durch den Welltfricg, der seine Kräfte aufs höchste angespannt und unterschiedlos von jedem einzelnen Staatébürger die gleichen Leistungen, vie gleichen sämwmeren Lprer für Beistand und Zukunft des Vatexlandes gefordert hat, über das bestehende Massenwahllrechi hin- auêégemachsen, so wind diesem reifgewordenen BVeilke die Mitwirkung an der Fülle, jener Sbaataufgaben auf dem Boden staat®&ürgerlicher Nechtsglleichheut ohne Bedenken anvertraut werden konnen. Das un- umschränkte Verirauen in das Vell, auf dem die Ginröunmng des gleichen Wahlrechts beruht, wird der Lösung jener neuartigen AufgaFen zugute fommen. Sie wind getragen sein von dem aülgemeimen Vere trauen und Verständnis des Bollkégangzen, dessen sie unbedingt bedarf. So führt der Krieg dias Interesse der Bevölkerung an einer durh- gehend gleichen Verteilung der pAitischen Necbta und das Interesse des Staates an der -nahrhast vecilkstimlicen Bemältigung arößier unv \churerster künftiger FuliedenSaufgaben auf dem Boden des voritegenden Wahleeseßes zuscanmen. :

Der hohe Wert der Leistungen des auf dem DreWlassemrahilre(Gk beruhenden Abgeordnetenhauses auf den Gebieten der Gesehgebung umd der Verwaltiungskontrolle soll in keiner Weise verkannt werden. Dis Staatdregierung orachtet es gerade in bem Nugenblid, in dem sie diese Vorlage eimbrimgt, für ihre Pflicht, festzustellen, daß 26s Abgrordneten- haus in den langen Jadrzenten seines Bestebens den Staats- notwendigkeiten voll geretit geworden ist, daß f hohen Gniwidlungézustande des preußischen Staais ihren reid- bemessenen Antefl beanspruchen darf. Aber es wäre unrichtig, aus bicsem Werturteill die Nolwendigteit zu folgern, deß an der Grundlage, auf der bisher das Abgeordnetenhaus ruhte, nicht gerüttdt menden darf. Es ist wahr: mas Preavßen mit Hilfe seines Landtages in mehr als einem halben Jahrhundert in Geteßcebung umd Verwalbung ge- Teistet ht, hat sich an der Widerstanßsfchig s Barterbandes gegen- über dem Anslanm einer Welt von Feinden hrt. Aber der Krieg hat dée Tücktigkeit und Zuverlässigkeit des Maße in die Ersckeinung gebracht und geboten, (daß feime Beteiligung an deu Staatägesclähten niht an den Leistungen der Gh n VolÞg- vertretuzrg, fordern an feiner Fähugtcit zu erweiterter Mitarbeit qe- m»ssew werden muß. Vnd gerade bieser Maßstcb fükrt zu ver Ein- räuirung des unmiütelßaren gleicen unld geheimen WaSsrebts unb da- mit zu einer gruntllegenden Veränderung der Vcliksvertretung.

Die Meformibedürftickeit des preufMcen Walklilre{is steht fest, seitdem dic Legterung und die Mehrzahl der Parteien, erkannt und an- erfannt haben, taß das besteende Noerfahren ter Gntwidfung des pobittuschen Lebens und des öffontlichen Geistes niEt n spricht, und daß die Sueuerleistung keim zureicbender Moßsta ) in kann für die Bemessung pekitischey Rechte in einem derartuz geistig durcigebildehen, wirtschafllck

ch oraanisioerten, fowal beroußten und politisch gefculien Volle, mie es das vrenßscde ist. (Fs war darum {eit geraumer Zeit nicht die Notwendigteit der Waßhlreform strittig, sondern nux ihr Inhalt uwd M, :

Es erübrigt im gegenwärtigen Zeitpuntt zurüälzukommen quf frühere VersucLe zur Neformierung des Wablre(18 und auf die Gründe, die die Regierung vevan!lassen mußten, ‘länzere Zeit tros der Anertenmma der Notwerltigkeit einer geitgemäßen Wabllreform von weiteren Versuchen der Durbfühvung abeustehen, Auch wenn es gelungen wäre, vor Türzerer cer langerer Zeit im Zusammenwirken der Noaierung mit boden Häusern des Landtans eine organische Fort entwidung bes bestetærden Wahlredhts unter crechterer und barmos- nisderer Abstufurg des Stimmreckts zu erreid/en, würde als ein Er- gebnis des Krieges die Ginführung des allcichen Wahllrechis doch not- iw'enld'lg geworlien seim. Es stehen deshalb alle früheren Versuche und Entwürfe der Roform des preartßischen Wehlre&us außer ursäilidiem Zurammenhang mit \tüesem Wahlgeseß, sie können ch weder zit essen VBearündung, nech zu feiner Anfiechumg herangezogen werden. Die Einführung (dos (csleiden Wahlreht3 [gt nèht aus der Gef dichte der preußen Weabllreditbenregung, nicht aus den früheren gesc- ‘goberischen Vorcängen, sondern qué den völlig aewandalten Voraus- sebungen, die des Welifricg geschaffen _hat. Die Gründe, bie _in den vweraangenen Friedensjabren von ber Staatsregierung und großen Pardenen aegen. das gleide WaHhilredt geltend gemacht worden sind, sind Sur die Lebremw unh Erfahrungen des Krioges überbellt.

Das Dretikllassenwalllreckt hielt die Mitwirkung der mbnderbemittelten melten Volksmassen an den Stkaals- geschäften in engen Grenzen zuaunsten eines siarken polízifchen Cinflusses der zahlenmäßig \{chwädleren bemittelten Volks- lasse. Das gleiche Wahlrect legt das volle Gewicht politischen Gin- flusses, wie er in den Wahlen zum Abgeordnetenhause verwirkli&t wird, ah in die Hände der minderbemittelten Volksscichten, die in ihrer zaßlenmäßigen Üeberlenenheit damit zu einer entspredtend fräfti- geren Cinwirkung auf die Gefesgebung im Stoate gelangen. Der aw Ach niht unvereckchtigie Grundicß, daß die politischen Rechie im Staat na den Lefstungen für den Staat beme\sen werden sollen, ift oftmals für die Aufrechterhaltung des Dreiklassenwahlrechts geliend gemabt worden, wiewohl seit der Einführung dieses Wahlrech:s je länger {2 weniger außsch{lie5lck und einseitiq die Zablung der direkten Steverz zum Maßstab der öffentlichen Leistungen überhaupt genommen werdeas onnte. Im gegenwärtigen Zeitpunkt führt aercde die Anerkennung jenes Grundsaßes mit Notwendigkeit zur Einführung des gleiken Wahlrechts. Die Jahre dieses Krirzes Haben von jedem Staatsbürger Leistungan gcfordert, denen gegenüber quantitativ wie qualitativ jeder