1917 / 280 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

N I Hf S A c “eron Ti ; : ; « Versuch der Abstufung, der unterscbiedlidben Bewertung, versagen muß. | öffentlihen Angelegenheiten zu timmen, zu wählen oder gewählt zu Zu §8 : analt : R ; E E Ne O e fr GRUELES Le , U wa)) L n d ¿ E i E S E ; le ursprünglih nur i T 5 ; ; Sick Die Härton des Wirt\caftskrieges haben die gesamte Bevolkerung ohne | werden, oder andere. politische Keie auszuüben, bewirft. : D ie Bestimmung nil vine wiederhc%te Aufstellung der Listen deren einzel ny S sind 5 den Pueddie e menbange : Si, eivelios Witbeteng 10s Verlau nens Sorten Ey r it f di Ausnahme getroffen, der Lebensbelltung eînes jeden so fühlbare Dpfev | Dieser Ausschlußgrund ist in Ziffer 4 ausgedehnt auf Personen, | innerhalb eines furzen Zitraumes verme:den. ve entspricht dem mein „usammengewahsen, deren A E ellehens um Hause der Abgeordneten in den Hohenzollernschen Mitglieder des Herrenhauses auf Lebenszeit find D1e- und Gntbehrungen auferlegt, daß die Steuerzahlungen sowohl an objek- | die die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicer Kemter nicht besigen. | § 8 Abs. 8 des Wahlgeseßes für den NeictiSlag. j Ginheuent d chmerzli empfunden Werd 49 Un werten reisen _ Landen, vom 2. Juli 1900. (Geseysamml. S. 245), ' I enigen Prin en des Königlichen Hauses und des Fürstlichen tivem Wert für den Staat wie auch an subjektivem Wert für die indi- | Wer durch Richterspruch für unfähig erklärt worden ist, dem Staats E 9 bringt bie Einführung der direkten Wahl. zer Bevölkerung U fan als es inl A würde, Dies würde 7. Gese, betreffend Abänderung der Vorschriften über das ) j Î [l di ch 6 ¡chtor Volliährigkeit 0830 biduelle Leistung gegenüber iden Lasten und Leistungen gerade auf wirt- | als Beamter zu dienen, ijt folgerichtig auch nicht fähig, dem Staate Die Bestimmungen übeo das passive Wahlrect in § 10 lite um o mehr der Ju befriedi L gy ist, für eine Neueintei- Verfahren bei den Wahlen zum g dor Abgeordneten, vau es von Vos êrn, die na arreoo) L S Es schaftlichem Gel rückireten. Staat und Neich haben zur Kriegs- | ein brauchbares Berturteil über die Gestaltung des öffentlichen Lebens | sich sinmgemäß an § 29 der Wahlopnung von 30. Mai 1849 e Be lung inen arge t ALE Ler Son deen s auspistelen. Der TEII bom 28, Zuni 1906 Stam 1 dom Königs berufen werden. zeit vestlos die Kraft und den Willen jedes einzelnen für die offentlihen, | zu geben. Es sind dies nah § 31 Ziffer 1 des Neichs-Strafgeseß- wind auch hier wie beim aktiven Wahlrecht die dreitährine Sl V9 gevólkerungoma! ‘Die Mitberücksichtigu L va ung des flachen Lan- - Art. 1 Ziffer 9 des Geseges, betreffend die Abänderung des P, ic - _ z die vaterländischen hne Unterschied und ohne jede Nücfsi{t auf | buchs dauernd alle mit Zuchthaus vordestraflen Personen, zeitweilig | ancebörigleit gefcrtert. Die Giürke für den Aus\ch!uß wom aktiven zes nit L eftiven Etiessen ten Velten vier Us würde M C men due tgelges _und des Crgänzungösteuerge]eßes, Auf Grund von Präsentation (SS 8, 17) werden aus physisce und wirtsckaftlicke Veeintrêcbtigungen in Anspruch nehmen | für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren nah § 35 diejenigen, | Wahlrete g®tew auch für die Wälllbarkeit. j L U: aber dem Soi au immer erfolgen mag De e en, s wi Wi Mai 1909 (Geseßsamml. S. 349), E Lebenszeit in das Herrenhaus berufen sechzig Personeñ aus Der müssen. Der öffentliche ‘Wert dieser allgemeinen Arbeitsleistungen und | denen diese Fähigkeit neben einer Gefängnisstrafe aberkannt ist, mit 8.11 enfspricit im wesenllichen ten S8 117 und 19 der Wahr. f: ber Willkür zuziehen würde. Son diese rünbsältchén F E Qeleves, betreffend die Bereitste A Lan Zahl der nach der Verordnung wegen Bildung der Er|ten Opfer gestattet überhaupt keinerlei urteilende Bemessung. Hoch dar- | welcher die Aberkennung der bürgerlihen Ehrenrehte hätte verbunden | verordnung ton 1849, § 12 den S8 26, 16 Abs. 2 a. a. O., § 13 dem Yorwul_ müssen zuv Ablehnung einer allgemeine N 7 Bui En zu _lensteinkommensverbesserungen, vom 20. Mai Kammer vom 12. Oktober 1854 zu erblichen Mitgliedern Be- Uber stehen, jedem Maße entrült, die Verluste kostbaren Vêenshen- | werden können, sowie Beamte in den Fällen -der S§8S 128 Abs. 2, 129 |. § 20 a. a. O. | O O (mgungen abgesehen von den be Mei Scwieriakoit A (Geseßsamml. S. 8). ; rufenen, und zwar: lebens, die untersciedlos unheilbares Leid auf Arm und Reich gelegt | Abs. 2, 358, sofern auf die Unfähigkeit besonders erkannt ist. E 8 14 bringt die Einführung der geheimen "Wahl, Die näheren führen, Persuche erade mit Nüsiht auf den Berblkerun Sitiastab S 26 regelt den Beginn der Wirksamkeit des neuen Geseßes, 1) zehn Mitglieder als Vertreter der vormaligen reihSs- haben. Das dem Vaterlande geflossene Blut, diese leßte und hochste Auck Ziffer 5 enthält eine Neuerung. Die! Zulässigkei{ dèr Polizet- A N E IEOS Wahllgeheimnisses verden in der / Oen en ¡eßigen ‘WBerbältnissen entgegenstehen. Denn es sind seit der vas O | ar tape : O Wahlen zum Hause der Abgeord- ständischen Häuser (8 2 Abs. 1 Ziffer 2 der Verordnung), zu erlassenden Wahlordnam: 23) enispredhent fte Dio Data unter den ¡CDa un Le D n zuerst 1n Krast treten joll. / ; / E U T S M, et g Tie 7 ischen T Sn S} e nuf Derr Tod Be (Fhr Nor oln Thon ' - "4 4 Thi 2 tot Eri T A A Bl L von E Ç ies g (F ) nprecend den für 16 Joie le ten allgemeinen Volkszählung von 1910 sieben Jahve verflossen, | 2) vierundzwanzig Mitglieder als Vertreter der eçsuriten, Wertes. Die preußishen Männer, die es auf dem Felde der Ehre | Verleßungen der Necht8ordnung durch gerichtliches Urteil ausçecksprochen | tagswahlen reitenden Vorschriften getroffen welden. Saß 2 entspricht f ine gewaltige Verschiebung der Bevyölk tatt d ti ti : ; 5 k S 2 Abs Ziffer 3 der Ver Pa in denen eine gewa. ebung evolkerung sta ln en | Verzeichnis derjenigen Wahlkreise, in denen 1913 auf einen Grafen und Herren 2 Abs. 1 Ziffer 3 der Ber- ordnung),

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Leistung, die der Staat vom Bürger fordert, ist größten unmeßbaren | aufsiht kann nah idem Neichs-Strafgeseßbuche bei bestimmten schweren vergossen, haben Zeugnis abgelegt dafür, daß die dem Staat gebrahten | werden. Die Verhänguna der Aufsicht soll nah §& 2 der Instruktion | dem § 14 Abs. Q ldes Nenliem'ans fü) die Neichstagswnahllen. S ER ; out ; ; Opfer aller Bürger eines gleicen Wertes sind, daß der Staat auf den | des Ministers des Innern gur Ausübung der S8 38, 39 des Neichs- 8 15 regelt die Abstimmung in denjenigen Wahlbezirken, in denen hat. E S (geimalsen n Min 6 vorher Abgeordneten mindestens 250 000 Einwohner kamen. 0 : N i e Unterschied öffentlicher Geldleistungen künftig Abstufungen der politi-« | Strafgesebuches vom 30. Juni 1900 (Ministerialblatt für die ge- mehralsein Abgeordneter zuwählenist. Es handeltsich hierbei nur um ein wach ust ‘ezweine dageaen dicht bewob ie Ge E A ne - 7 R Ez 3) sehsundzwanzig Mitglieder als Vertreter der nad) 3A hen Nechte nicht mehr gründen kann. Der gute preußische Grundsa mte innere Nerwaltung Seite 212 nur stattfinde enn de- | zilliche Vereinigung mehrerer, im übrigen völlig s&lbständiger Roi derer Zndu]kriezwelg 868 1 ewoHnte Gegenden entvölkert. | x S der Vero it erblicher Berechtiguns schen Rechte nicht mehr l gute preußi|che b, | samte innere Verwaltung Seite 212 flg.) nur ftattfinden, wenn be- ]} zellliche Vereinigung mehrerer, üm übrigen völlig jelltiständiger Mahl. oie Veränderungen werden zum Teil au nah dem Kriege fort- Es entfallen Schlußabsaz der Verordnung mit erducher gung daß die Leistung für den Staat den Nechten im Siaat das Maß seßen | gründete Besorgnis Vestcht, daß der Verurteilte die wiedererlangte Frei- | gänge. Do Fesistellung des Wohlergebnisses erfolgt für jcde Stelle Vi T daß sich die Entwicklung im einzelnen äiberfeh ore E dem Herrenhause angehörenden Personen und der nach soll, tritt heute dem glei@en Wahlrecht zur Seite. heit in gemeingefährlicher Weise mißbrauchen werde, Es erscheint | besonders 19). Dies kann allentsngs tiagu führen, daß Stimmen Dn e ácuiden führen dazu, unter grundsäßlicher Beibehaltung | auf einen | bei einer 8 4 Ziffer 3 der Verordnung mit dem Präsentations- 5 : E nicht angebracht, derartiae Persönlichkeiten zur Ausübung des vornehm- | \die micht für tie ridtige Sielle abgegeben sind, als zersplittert un- L igen Wahlbezirke nur eine Beseitigung offenbarer Unbillig- m | Vermehrnng rechte begnadigten Geschlechter Im einzelnen ist zu den Vorschriften des Entwurfs folgendes zu | sten \taatsbürgerlichen Rechtes zuzulassen. | J wirksam weiden. Jndessem wind anzunehmen sein, daß die Wähler in E P ube Die Möglichkeit hierzu gewährt der Úmftand Wahlkreis i | Abgeord- | auf zwei Gee S i Vemerken: Als Armenunterstüßungen ‘im Sinne pon Ziffer 6 gelten, wie } der Regel fich bei Abgabe ührer Sismmén gedruckler Stimmzettel be- e Preußen nah geltendem Rechte die Zahl der Abgeordneten in völkerung | ord- | neten | Abgeordnet e Nar E P 17. 19 22 Zu §Ÿ bisher, Unterstüßungen, die dem Wahlberechtigten oder seinen unter- ] lienen wenden, die die Bewerber in der richtigen Neihenfolge auf- das Unzélnêtt Bezirken zwischen einem und mehreren Vertretern | l E TIE e Auf Grund von Präsentation (SS 9 bis 11, 17, 19, 22) Stimmbere(tigter Wähler ist nah geltendem Rechte en haltungöberechtigten Ancehörigen zur Grhaltung von Loben und Gesund- führen, urxd tiaß sie Aenderungen in tier Neihenfollge midt vornecmen chn ankt, so daß ein Mißverhältnis zwischen der Zahl der Einwohner | neten Einwohner werden ferner in das Herrenhaus berufen: 8 der Wahlverordnung vem 30. Mai 1849 (Geseßsamml. S. 205 heit aus öffentiliden Mitteln auf Grund der gesdblichen Pflichb zur werden. „Eine, Zeulecung her Wal!l im rei getrennte (Wahlakte würde N Stärke ihrer Vertretung sih im Rahmen der bisherigen Gin- 1) sehsunddreißig Bürgermeister größerer Städte für die jeder selbständioe Preuße, welder das 24. Lebensjahr vollendet und | Armenpflege gewährt werden (§S 28g. des Vteichsgefeßes über den | fte Zeit der. Wähler ungedührllich in Ansprust nëhmen und die Walil- Dina der Wahlbezirke beseitigen läßt. 1) Düsseldorf 13 446 000 446 000 | 223 000 auer der Amtszeit, L nicht den Vollbesiß der bürgerlihen Rechte infolge rechtskräftigen Unterstüßung&wohnsiß V O U e Bundesgeseßblait betdfigang abschwähen. Eim Aufftellen mehrerer Urnen neten- “A Bei den Vorschlägen des Entwurfs i der Grundsaß Essen Stadt! | 2 2) fechsunddreißig Beslber solcher ländlichen Grundstücke richterlichen Erkenntnisses verloren hat, in der Gemeinde, in der er | S. 390 flg. —; § 1 des preußischen Ausführungsgeseßes vom 8. März iimanlder wünsde eine nod' gréßere Quelle, von ¡Irrtümern für die 1figebend gewesen, daß in feinem Wahlbezirke auf einen Nen Glayt ) | die ei Umf mi destens einhundert Geftar seit se{ch8 Monaten seinen Wohnsiß oder Aufenthalt hat, sofern er 1871 Geseßsamml, S. 130 —). Die Ausnahmen unter Buchstabe a Wöhler bilden. Das wvorçjessagene Verfahren empfiehlt fich ca qus ordneten mehr als 250000 Einwohner fallen dürfen. 2) Potsdam 11 „. 410000 | 410 000 | 205 000 e A E A der S a tati Í beveite nit aus öffentlichen Mitteln Armenunterstükung erbält. Ieder | und b entsprechew dem wiederholt geäußerten; Wunsche de4 Abgeordne ten- em Grunde, weil es ben biéentigen Vorschriften: entspricht (8 27 4 die Bevölkerung am 1. Dezember 1910 40165219 Berlin-Schöneberg | haben und die sich M Beit is Präsenta L arp Wähler darf auch im Falle mehrfachen Wehnsibes nur in einer Ge hauses auf Aufnahme der in dem Reichsgeseße bom 15, März 1909 | Ziffer 1 leßter Saß des Neglements über die Wahlen zum Hause der Finwohner betragen hat, so entfielen auf jeden der 443 Neuköll : ; | fünfzig Jahre 1m Besihe einer und derselben Familie meinde die Wahlberetigung ausüben (Artikel 70 Abs. 2 der Ver- | (Heihs-Geseßbl. S. 319) enthaltenen Bestimmungen. Dieses Geseß | "Abgeordneten, Ministerialblatt für die innere VBVermnalbung 19097 bgeordneten 90 666 Einwohner. Es ist troß der \{weren Verluste s befinden, für die Dauer der Besipzeit, fassuno8urkunde). Der Kreis der hiernach aktiv Wahlberehtigten hat | enthält unter Ziffer 3 bis 5 noch weitere Ausnahmen für Unterstüßun- S. 2 g.). / tes Krieges mit Sicherheit anzunehmen, daß in absehbarer Zeit der | Y Oppeln 11 376 000 376 000 188 000 3) sechsunddreißig Leiter großer Unternehmungen der In- eine Einschränkung durch § 49 Abs. 1 des Neichsmilitärgeseßes vom | gen zum Zwecke der Jugendfürsorge der Erziehung oder der Aus- & 16 gewährt jedem [Waklberechtigten den Zutrütt, wobei nur dis Durdhschnitt die Zahl 100 000 erreichen oder ihr doh nahe fommen Kattowiß-Hinden- dustrie oder des Handels für die Dauer der leitenden 2. Mai 1874 (Neichs-Geseßbl. S. 45) erfahren, nah welchem für die bildung für einen Beruf, für Unterstüßungen, die in der Form verein- | Wahlbenechtigung dls selle, nicht die lim ¡Wablbezirke ‘gefordert ird wird, Ein Wahlbezirk, bei dem auf den Vertreter erheblich mehr als bur Stellungen. i um aktiven Heere gehörigen Militärpersonen, mit Ausnahme der zelter Leistungew zur Hebung einer augenblic{ichen Notlage gewährt sind | Oh der Wahlvorstand auch Nichtwälllern den Zutritt gestattet ‘ist das Doppelte des Durchschnitts an Einwohnern entfällt, wird als E h D. Militärbeamten, die Berechtigung zum Wählen in betreff der Reichs- | und für solche, die erstattet sind. Ziffer 3 hat aber N e 1D feine | feinem Ermessen übkwlassen. Die Vorschrift in Saß 2 dos Absaßes 1 reformbedürftig its für denjenigen gelten, der gencigt ist, den Maß- | 4) Düsseldorf 5 « 324000 | 162000 Auf Grund von Präsentationen werden auf 12 Jahre vertretung und der einzelnen Landesvertretungen ruht. Die gleide | praktische Bedeutung, weil nah Z 1 des preußischen Ausführungsgeseßes | (Wlicßt sich an § 22 Abs. 1 ter Wablverordnung von 1849 an. * fab der Bevölkerung nicht als den allein ausshlaggebenden anzu- Duisburg-Ober- in das Herrenhaus berufen: Beschränkung gilt für die Angehörigen der Kaiserlichen Marine und | zum Unterstüßungswphhnsibgesebe Unterstüßungen zum Zwecke der Abs. 2 sichert die Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung seben. bausen!) De E Mitali der sche als Vertreter der der Schußtruppen. Jugendfürsorge, der «Grzdhung oder der Ausbildung für einen Beruf | qyéährend der Wahlbhandlung. Die Vorschrift tes lebten Sahßzos a Jn der Anlage zu Ziffer 2 des § 24 sind die hiernah reformbedürf- M ) 0E R M (2 vie ‘Selbst balt E L Der § 1 des Entwurfs bringt für das aktive Wahlre{t einige nicht zu den Aufgaben der Armenpflege gehören, wie in der Recht- hindert, daß ein Wablberechtligter, der aus dem Wabilobale verwieson tigen 12 Wahlbezirke aufgeführt. ' 5) Arnsberg 10 .. 314 000 314 000 157 000 tischen und der län lichen Selbstverwaltung gemaß Aenderungen gegenüber dem bestehenden Nechte. Während bisher das | \prebung des Bundetamtes für das Heimatwesen ständig, anerkannt | wird, qvider seinen Willen aw der Ausübung seines Wahlrechts ver- Die beiliegende Uebersicht enthält nähere Angaben über die Be- Bochum-Herne 99 12 b is 14, 17 präsentiert werden, 5 ; Wahlrecht sofort beim Erwerbe der Staatsangehörigkeit gewährt | worden ist. Ebenso ift die Aufnahme der Vorschriften in Ziffer 4 und } hindert wird, e O vólkerungsverhaältnisse dieser Bezirke. A 2) drei Mitglieder, welche als Vertreter der Stadt Berlin wurde, soll in Zukunft der dreijährige Besitz derselben gefordert werden. | 2, , die von Unterstüßungen handeln, die in der Form vereinzelter § 17 Abs, 1 lehnt sich an_§ 22. Abs, 2 lder Wahllverordnung von Um für die Folge eine Venachteiligung von Wahlbezirken mit M Del d P O §13 000 | 156 000 gemäß S8 15, 17 präjentiert werden, Die Aufnahme in den Staatéverband muß abgesehen von bestimmten Leistungen gur Hebung einer augenblicklichen Notlage gewährt nd, 1849, fowie an § 119 Ziffer 7 des Neglemaonts für die Neichêtaas- ns wabsenter Bevölkerung Ai vermeiden, stweht Ziffer 3 eine grund- Gelsenkirchen 3) ein Mitglied, welches als Vertreter der Hohenzollern- Ausnahmefällen reidsredtlih jedem Deutschen auf seinen Antrag | sowie von olchen, die erstatiel sind, deshalb entbebrlid, weil der Ent- } +walllen an. As. 2 entspricht im wesentlichen den §8 16 Abs. 3, 31 jäplidhe Neuerung vor. In Zukunft soll sich die Zahl der Abgeord- | 7) Potsdam 10 306 000 306 000 | 153 000 Lande gemäß S8 16, 17 präsentiert wird, auf Grund der Niederlassung gewährt werden. Hiermit ist keine ge- | wurf nur denjenigen vom Wahlrechte auésließt, der bei Beginn der | Ziffer T Say 3 des preußischen Waklllreglements. / necenstellen kraft Gefeßes vermehren, scbald die Zahl der auf eine T E i 4) sehsunddreißig Mitglieder, welhe als Vertreter der- nügende Gewähr dafür gegeben, daß der neue Staatsbürger bei seiner Ce der ehlertiste Md laufende Armenunterstüßung empfängt. j Zu §18 Stelle entfallenden (Finwohner mehr als 250000 beträgt. Diese Charlottenburg Landwirtschaft gemäß §8 18, 19 präsentiert werden, Aufnahme bereits in dem oße mit den Problemen des preußischen Bi O A B a G R M 31, d 11869 Sur Œrmi!tefung des Wakhlengebnisses wird kem Vermehrung tritt bei der en allgemeinen Wahl ohne weiteres 8) Potsdam 9... | 598000 299 000 | Vermehrung 5) fechsunddreißig Mitglieder, welche als Vertreter von Staatslebens vertraut ist, wie dies für eine verständnisvolle politische Bundes-Geseßbl. S. 145) schließt dagegen auch solche Personen von Wahlkommissao en aus Wählern qu Blildond Wab! ein, genau in der gleichen Weise, wie beispielsweise eine Stadt nach Teltow - Wilmers- f 3 Ab Industri 6 88 90. 22 präsentiert Mitarbeit unerläßlid ersGeint. Eine dreijährige Frist seit dem Er- | der Berechtigung zum Wählen aus, die im leßien der Wahl porher- ausduß beigegeben, ber ritter Es Woche Be ad tbe dem Gesebe über die allgemeine Landesverwaltung ipso jure in mehr- 4 | U oges Handel und Fndustrie gemäß S8 29, 24 prâäjentie werbe der Staats8anye'hörigkeit Mes hierfür angemessen. Das Era | gegangenen Jahre eine Armenunterstüßung bezogen haben. Cs kann | Mahltermine zusammentreten muß, Nah dem Eo lame faher Beziehung eine andere Rechtsstellung einnimmt, sobald ihre | E e Od der! fordernis eines dreijähriaen Wohnsißes im Inlande, das in § 2 des | daher auch auf Aufnahme dieser Vorschrift verzichtet werden, im § 26 des Reglements für die Reichstagöwahlen ist efi MA Ginwohnerzahl 10 000 übersteigt. Storkow 199 000 6) zwölf Mitglieder, welche als Vertreter des Handwerks Geseyßes über die Wahlen zur zweiten Kammer des Landtages für 8 3 bringt den Grundsaß der Gleichheit des Wahlrehtes zum | die Mitglieder des Wahlaus\c{usses Wähler sein müssen und M gs In Oa 1 ist eine Unstimmigkeit beseitigt, die dur das S 9) Cöln 1 997 000 | Vermehrun gemäß S8 21, 22 präsentiert werden, Elsaß-Lothringen vom 31, Mai 1911 (Neichs-Geseßbl. S. 234) auf- | Ausdru. ein unmittelbares Staatsamt nit bekleiden dürfen. Zu den Vers wm 27, März 1915 (Gesebsamml. S. 59) zwischen den Wahlbezirks- Cöln Stadt) D 7) sechsgehn Mitglieder, welche als Vertreter der Hoch- estellt ist, erscheint aus dem Grunde nicht genüaend, weil der bloße § 4 rechtfertigt sih aus wahliechnishen Gründen. Nach dem bis- | handlungen des Aus\{usses in dem E P es Zu und den Kreisgrenzen des Land- und Stadtkreises Essen und des öln Stadt ?) auf 3 Abge- \hulen gemäß S8 23, 26 präsentiert werden Wohnsitz erfahrung8gemäß vielf oj B PEASE t E O os Dot 6e Be U E C A 2: 1 G U in dem Srmillungstermin ijt ein Schtifto Stadifreises Oberh tstanden ist. Dieses Ge einigte Teil ( S A f e vhnsiß erfahrung8gemäß vielfah zu keiner Berührung mit dem | herigen Nechte war der Zeitpunkt der Wahl, nicht derjenige der Listen- führer ohne Stimmrecht zuzuziehen, der gleichfalls Wähler sei Stadikreises Oberhausen entstanden ist, Dieses Geseß vereinigte Teile ordnete 8) sehszehn ‘Mitglieder, welche als Vertreter der evangeli- olitischen Leben des Ausfenthalts\laates führt. Erst der Antrag auf | aufstellung lder entscheidende (Verfügung des Ministers des Innern | jedoch Beamter sein Vat, ie Ermittlungsverhandlu is M des Landkreises Essen mit den Stadtkreisen Essen und Oberhausen, 198 900 08 und. der fatholischen Kirche gemäß 88 24 bis 26 lufnahme in den Staatsverband läßt erkennen, daß der Antragsteller | vom 9. September 1903, betreffend die Ausführung der Wahlen zum | Wahlberectigten zugänglih. Ort und 2 ihrer G b Tb es wurde jodo durch § 5 a. a. O. die nah § 3 Abs, 3 der Kreisord- ¿ äsentiert werden di u staatbürgerlicer Betätigung bereit ist, und bearündet damit die | Hause der Abgeordneten. Ministeriallblait für die gesamte innere Ver- öffentlich bekannt zu maden. ahme sin nung für die Rheinprovinz vom 30, Mai 1887 (Geseßsamml. S. 209) 10) Düsseldorf 15 146 000 PSCIEHNEY f Ad in die 7 E / t i A E A O E e eas Zu § 19 E (Din Oa f Düsolen P13 (ffen Gf as E Ohne Präsentation werden auf Lebenszeit in das Herren- in die politischen Zustände Preußens einzuleben. Das Wabhlalter 7 R Mb d R O j i; : : Cb e ORLO E, i; j orf d (Vauisdurg, rhausen), Düsseldor (&ssen Stadt) un î é | s O e E iff von der Vollendung des vierundzwanzigsten auf die des fünfund- Zukunf A Sthe Le Uubbefondere vinsicctlié der Ausfluß: de ti T a E E bee S meniebeba! und p En det S A U Gn gad É | haus berufen einzelne Personen, die das besondere Königliche awanziosten Lebensjahres heraufcesezt worden. Das preußische Wahl- | ründe des & 2 vielfa noch nicht mit Sicherheit zu übersehen sind, zur ger Mga Wahl bei dem bestehenden Rechtszustande § 30 der ählte vor der Umgemeindung rund 322 000 Einwohner, deren Zahl | ertrauen genießen. hre Zahl darf einhundertundfünfzig ret {ließt fic hiermit dem Vorbild des Rei8wahlrechts und dem Grundlage T MWalberechtigung zu maten à t beror ub d von 1849, § 28 des preußischen Wahlreglements ih um 124 000 auf 446 000 vermehrte. Der Landkreis (Fssen, der bei | 11) Schleswig 14 . |} 2837000 287 000 143 000 nicht übersteigen. Aus ihnen Detben Kronanwüälte bestellt. nabe) u lle: Buntedstaa ten a und E pri | A E e I r | Wak s i: mit denen auch § 12 des C den Neichstag übereinstimmt. der O ONENE E n E E N ant A Kiel - Bordesholm, 8 7 Vorschrift in Artikel 70 Abs\. 1 der Verfassungsurkunde. Die Ver- M 9. | N E Zu j g, 170 000, der Stadtkreis Oberhausen stieg von auf 102 000. - ; r ; “p längerung der für die aktive Dab rede N erfordernden Dauer „Jm Gegensaße, a R L der seit der Einführung der Pn den § 20 ist die bisher nur in § 30 Abs, 2 des preußischen bei Aufrechterhaltung der Sondervorschrift des § 5 würde mithin Us bi Que Oa, ar D en he f 329 des Wohnsißes oder des Aufenthaltes in der Wablgemeinde von Dégirrodrietans für das Maß des Wahlrechts des einzelnen Wählers | Wah reglements enthaltene Vorschrift aufgenommen, daß die Nidht- ter Wahlbezirk Düsseldorf 14 an sich zu denjenigen gehören, die einen | 12) Oppeln 5... | 274000 274 000 137000 bis 26 sind nur männliche Lo S befugt, we che seit min- sech8 Monaten auf ein Jahr findet ihre Beoründung in der Er- von entscheidender Bedeutung i}, äst die L zu | abgabe einer Erklärung von seiten des gewählten Kandidaten auf die weiteren Abgeordneten erhalten müßten. Düsseldorf 13 muß in jedem Tarnowigz-Beuthen | N destens E A die preußische Staatsangehöri: keit besißen wäguna, daß die moderne Entwicklung von Wirts{aft und. Verkebr an einem bestimmten, Stimmbezirke für den politischen Einfluß des BenachriGtigung über seine Wahl als Ablehnung gilt. Im übrigen falle einen weiteren Abgeordneten erhalten, hier erhielte § 9 erst | und in der Ausübung ihrer staatsbürgerlichen Rechte nicht be- die Seßhaftiakeit strengere Anforderungen als in früheren Zeiten zu | Wählers gleidgültig. „Gs erscheint daher auch entbehrlih, die | entspriht die Vorschrift dem § 31 der Wahlverordnung von 1849. damn eine praktische Bedeutung, wenn es sich später um die Zulegung | —— i schränkt sind. stellen hat, wenn daraus ein besonderes Moment der politis{en Be- Zuständigkeit der B ur Abgrenzung der Skiminbezirke im ¡Ra des Entwurfs gibt mit den dur die Beseitigung der indirek- einer dritten Abgeordnetenstelle handeln würde. Düsseldorf 5 (Duis- ") unter Berücksichtigung der Vorschrift în § 24 Ziff. 1 des . wertung entnommen werden soll. Es liegt auf der Hand, daß die Gesepe zu regeln, wie Po U 9 e O ag 1849 | ten Wahl bedingten Fassungéänderungen den § 31 a der Wahlyver- burg-Oberhausen) mit 319 000 bzw. 324 000 Einwohnern erhält | Entwurfs. : Zur Vornahme der Präsentationen nah § 3 werden bez fuftuierenden Elemente der Bevölkerung dem Staate nicht das gleiche | gesehen ift. ee kann vielmehr der Wahlordnung (F 29) vor- |} ordnung (Art. 11 des Geseßes vom 28. Juni 1906 Geschsamml. gleichfalls in beiden Fällen einen weiteren Abgeordneten, Die Rege- ?) eins{ließliG der durch das Geseg vom 10. Juni 1914 | sondere Präsentationskörper gebildet, die sih aus der Gesamt- nteresse oder Verständnis entoeaenzubringen vermögen, wie der secß- behalten bleiben. Der Paragraph stimmt inhaltlih mit & 6 Abs. 2 S. 318 —) wieder. Die Péridt zur Vebernahme eines Amtes im lung d2s Gefeßes von 1915 war angezeigt, um eine starke UebervölTe- (Gesezsamml. S. 93) ein indeten Teil | E L ; S M ' Ltre hafte Teil, den in viel festerer Weise soziale und wirtschaftlice Bande des Wahlgeseßes für den Reichstag und § 7 des Reglements zur | Wahlausshusse kann unbedenklich auf die Wähler des Wohnsißes be- rung des Wabbezirks Düsseldorf 13 zu verhindern. Dieser Grund b 204 R WEPE: heit der bis zum Jnkrafttreten dieses Sees E: D O an den Staat fesseln und an der Wohlfahrt der Allgemeinheit betei- Ausführung dieses Gesehes Zom 28, Mai 1870 (Bundesgeseßbl. | {ränkt werden. Jm übrigen ist der §& 31a sahlih insofern geändert ist mit der grundsäbliden Neuregelung des Art, 69 der Verfassungs- n einer Anlage wird folgendes Verzeichnis derjenigen den Gruppe dem Herrenhause i Eid S O Ge En iat ligen. Es erscheint daher geredtfertint, daß der Staat die Ein- | S. 279) überein. Nur die Vorschrift des Reglements, daß fein | worden, als die in ihm zugelassene weitere Beschwerde an den Ober- wunde sowie aller Abgeordnetenstellen mit mehr als 250 000 Ein- Wahl irke gegeben, in de ; V D i l î e ; ssentati wirkung auf seine Entwicklung, wie er sie mit der Uebertragung der Stimmbezirk mehr als 3500 Seelen enthalten darf, ist nicht über- enes gegen die vom Megterungspräsidenten aufrecht erhaltenen wohnern hinfällig geworden. Es e daher der Zeitpunkt gekommen, Ab o geg laë, V A eine Vermehrung der Zahl der Das Recht zur Teilnahme an den Präsentationen inner Wahlberetigung einräumt, unter Berücksichtigung dieser Gesichtg- | n9mmen. Es genügt, wenn die nötigen Anweisungen in der Wahl- tpnungöstrasverfügungen der Landrâte und Bürgermeister in Zukunft die Uebereinstimmung mit den verfassungsmäßigen Vorschriften her- | geordneten erfolgen soll: halb der Präsentationskörper ist von der Vollendung des f E A e N O E c an | ordnung gegében werden. Zu 88 6 und 7 E soll. E O E rit räsidenten werden im e. E O a T Ee des § des E 95. Lebensjahres abhängig; es S sich L at eti für ie suspendierte Bestimmung des Artikels 70 der Verfassung8urkunde | j Hu 33 . wesentlichen nur nah den Berichten der ! i en getroff rder „910 auf Grund der damit wirtjam werdenden algemermen OPTTT ; Y i i \ ülti r äßen. euverleihungen an, der das Wahlrecht des Urwählers mit seiner Wahlbefähigung in der Die 6 und 7 handeln von der Aufstellung, Auslegung und | können, die in der Lage sind, diese verbältiêmkg D N in § 3 Abs. 3 der rheinishen Kreiéordnung. Hiermit scheidet Düssel- Lfd. Wahlbezirke R d E P E : A Gemeinde in Zusammenhang bringt, die ihrerseits von einer ent- | Berichtigung der Wählerliste. | ; L , _} sachgemäß zu entscheiden. Die Möglichkeit der Abänderung endgültiger dorf 14 aus der Zahl der zu berücksichtigenden Bezirke aus. Nr. Bezei | ; “P 4 Dem für die Präsentation nah § 3 Ziffer 3 gebildeten spredenden zeitlichen Vorausseßung abhänaia ist. Schon der Entwurf __In die Wählerliste müssen bei dem Namen jedes Wählers die | Entscheidungen der Negierungspräsidenten bei wesentliden Jrrtümern Die Zahl der Abgeordneten steigt hiermit auf 455. Die Vermeh- Bezeichnung Bestandteile Abgeordneten 4 i: 2 Ae A Aer es Wahlgeseßes, welches am 2. April 1848 dem vereinigten Landtage für die Feststellung der Wahlberehtigung erheblichen Angaben auf- | und Fehlgriffen im Wege der Oberaufsicht bleibt unberührt rung der Sitze ist eine mäßige, die auf die Erledigung der Geschäfte des E E Präsentationskörper treten Vertreter er durch ausgedbretteten vorgelegt wurde, enthielt für die aktive Wahlberechtiaung das Erfor- | genommen werden. Die erforderlichen näheren Anordnungen hierüber 92 regelt die Kostentragun e der Einführung der direkten Hauses leinen erswerenden Einfluß haben wird. Auch in absehbarer 1 2 | 3 4 O aus ezeichneten und bei dem Inkrafttreten dieses dernis des einjährigen Wohnsißes in der Gemeinde. Auch beute noch | werden in der Wahlordnung 23) und im Wege der Anweisung der | Wahl im Anschluß an die Vorschriften in § 16 des Wahlgeseßes für ukunft wird auf Grund der Vorschrift in Ziffer 3 eine übermäßige 1) | Potsdam Nr. 9 R is Teli eseßes mit dem Präsentationsrehte begnadigten Geschlechter erscheint es durdaus gerechtfertigt, in dieser Beziehung an die Ge- | Behörden zu treffen sein. Das Recht der Einsichtnahme ist grund- | den Reichstag. Nu nah dem bisherigen Rechtszustande liegen die Vermehrung der Abgeordnetenstellen nit eintreten. Nach der Volks- ) A N | erhe hinzu. Jedes Geschlecht bestellt einen Vertreter nah Maßgabe meindeverfassunaégeseße anzuknüpfen, die fast überall den einjähriden | [bli jedem volljährigen Preußen eingeräumt. Eine Beschränkung | Kosten der Urwahlen mit Ausnahme derjenigen für die Druckformu- ¡hlung von 1910 gab es nur 10 ert, in denen auf eine Abge- | « Beeúkow-Storkow der von dem Minister des Jnnern zu erlassenden Vorschriften. Wohnsiß für den Erwerb des Gemeinderechts erfordern. Denn nur | des Vechtes auf die Wähler im allgemeinen würde u. a. Personen | lare der Wahlprotokolle den Gemeinden, die Kosten der Abgeordneten- erdnetenstelle 200—250 000 Einwohner kamen, zu denen infolge der Stadt Wilmersdorf . 89 die feste Fühlung mit der Gemeinde ermöglicht es, kraft der zwischen | Unter 25 Jahren, sowie solche, die das Erfordernis des einjährigen | wahlen dem Staate ob. iht vorzunehmenden Reform noch zwei weitere Bezirke (Düsseldorf 13 2) | Potsdam Nr. 10 Charlottenburg V hme de Präfentationen nach 8 4 Ziffer 1 wird Staat und Gemeinde bestehenden Wechselbeziehungen, ein sicheres | Wohnsißes oder Aufenthaltes oder des dreijährigen Besißes der § 23 weist den Erlaß aller näheren Bestimmungen zur Aus- M! Potédam 11) treten. Diese 12 Bezirke kommen also in absehbarer 3) h ö e C G Send “abi Ver Güte Urteil auch über fstaat&politische Fra e : Staat8angehörigkeit nicht erfülle s\chli l i i i gen / it für di j ) | Potsdam Nr. 11 Swöneberg ein Präsentationskörper gebildet, welher aus den Bürger- auch ü politische Fragen zu gewinnen. Staat8angehörigkeit nid n, ausschließen. Hierzu liegt ein | führung des Geseßes und zur Dur(führung der Wahlen der an die r die Vermehrung allein in Frage. | 4 i a Z Aifter 6 (Fine besondere Regelung is mit Nücksiht auf die Bedeutung | sachliches Bedürfnis nicht vor. R Stelle des bisherigen „Wahlreglements" tretenden, vom Staatsmini- Nach dem leßten Absaß des § {oll eine Aenderung in der Ab- Neukölln meistern derjenigen Städte besteht, denen nah Z 4 Ziffer des Wahlbezirks als der politishen Cinbeit für den Fall vorgesehen Anderseits liegt keine Notwendigkeit vor, das Net der Ein- | sterium zu erlassenden „Wahlordnung“ zu. Sie wird, wie bisher, eine lenzung der Wahlbezirke, wie bisher, durh Gese erfolgen. Das 4) } Oppeln Nr. 5 Kreis Tarnowig der Verordnung wegen Bildung der Ersten Kammer vom daß ausnahmsweise eine große Gemeinde in mehrere Wahlbezirke | sihtnahme jedermann zu gewähren, wie dies § 8 Abs, 2 des Wahl- eingehende Belehrung der wahlausführenden Behörden über die richtige felde gilt 2E der Verteilung der Abgeordneten auf die Wahl- Beuthen : 19. Oktober 1854 ein Präsentationsreht bei dem Jnkrafttreten teteilt ift, : gesepes für den Neichstag und § 2 des Wahlreglements vorschreiben. | Anwendung des Gesehes enthalten. eiirke. Die Zahl der Mitglieder ift nicht, wie dies nah Art. 69 der 5) | Oppeln Nr. 11 N Kattowiy dieses Gesetzes verliehen ist oder die nach der leßten allgemeinen Die Gemeinde des Wohnsißes oder Aufenthaltes muß eine Beijpielsweise kann die Einsicht dur Kinder. i Unzuträglichkeiten 2 des Entwurfs tritt an die Stelle des bisherigen Artikels 69 Fall war, in die Verfassung aufgenommen- worden, es erscheint aus- _“Sivdénk Volkszählung mehr als fünfzigtausend Einwohner zählen. reußische sein. Hiermit kommt das Wahlreht für die Militärbeamten führen. G8 genügt, daß der Kreis der zur Einsicht Bere "tigten so | der Verfassungsurkunde. Die Wahlbezirke follen, wie bisher, aus nicend, wenn eine Veränderung hierih, abgesochen von dem Falle der ; « Hindenburg räsentiert werden kann jedes Mitglied des Präsentations- der Garnisonen in Rastatt und Mainz in Fortfall, die zurzeit den | weit gezogen 1st, daß die Möglichkeit, sih über den Inhalt der Listen | einem oder mehreren Stadt- oder Landkreisen bestehen. Artikel 69 er 3, im Wege des Geseves geschieht. 6) | Schleswig Nr. 14 - Bordesholm frpers : 2 de a R und „Wiesbaden 9 zugeteilt find. Dag | E E aar i En L M Mt d O noch die größeren Städte, doch kann diese M A Zun L ck Abs.-2 und Art. 115 d Stadt Kiel J 10 Seseß vom 27. Juni 1860, betreffend die Wahlbezirke für das Hc je Cin)pruchs[r - gemaß einem r Deratung der Vor- | in Fortfall kommen. Städte, die nicht für sich einen Kreisverband „Vas neue Gesetz ist das in Art, 72 . 2 und Art. 115 der 5 f 6 5 c iffer 2 wer- der S (Geseßsamml. S. 357 flg.), teilte außer diefen sage von 1910 gefaßten Beschlusse des Abgeordnetenhauses auf zehn | bilden, kommen zurzeit für die Abazentung der Wablbezirke nit in Ver afunad Ee Se ibene endgültige Wahlgeseß. Art. 115 der Neumünster ur Vornahme der Präsentationen nach § 4 Ziffer 2 wer- beiden au die Garnisonen von Luremburg und Frankfurt a, VYe, | Tage verlängert worden. Die Frist beginnt mit der Listenauslegung | Frage, auch für die Zukunft lieat kein Bedürfnis vor, eine Verfassungsurkunde tritt mithin außer Kraft, während die Artikel 69, Arnsberg Nr. 10 | Kreis Bochum den Präsentationskörper gebildet, die sich für die einzelnen Be preußischen Wahlbezirken zu, die Ereignisse der Jahre 1866 und 1867 | i laufen. aur j E j olche Möglichkeit offenzuhalten. Die weitere Bestimmung, daß v, l, 72, 74 Abf. 1 der bine dur das Gese Stadt Bohum zirke aus der Gesamtheit der Lern amn Grundbesiver haben diese leßteren Bestimmungen hinfällig gemacht. Ein innerer Gen empfiehlt es sih, um Verzögerungen des Listen- | größere Kreise in mehrere Wablbezirke geteilt werden können, findet materiell in wesentlichen Punkten geändert und formell im ganzen e Herne E Die Bildung der Bezirke und die Verteilung Grund für die Beibehaltung der Sondervorsrift für Rastatt und abslusses zu vermeiden, eine möglichst kurze Frist zur Anrufung der | sich bisher in der Verfassung nicht. Sa®lih enthält die Eraänzung eseßt werden, Wie Bestimmung des & 25, daß die vorhergehenden Arnsberg Nr. 11 | Kreis Gelsenkirchen er Siße erfolgt durh KöniglicheckVerordnung. Mainz besteht schon seit Jahrzehnten niht mehr, es is nit zu er- eren O Beschwerden gegen die auf Einsprüche ergehen- | jedoch nichts Neues, sie dient ledigli der Klarstellung der Rechts- Vorschriften des Entwurfs an Vie Stelle der aufgehobenen Ver- ; Gelsenki Durch Königliche Verordnung känn auch für cinzelne Pro- kennen, warum der Militärbeamte dieser Garnisonen ein Wahlre{t In E festzuseßen. Der, Entwurf bemißk diese Frist auf drei | lage. Berlin ist bereits 1849 in mebrere Wahlbezirke zerleat worden. lasungsartifel treten, sichert dem neuen Geseh den besonderen Schuß s Stadt 6 senkirhen : vinzen die Mindestgröße des zur Teilnahme an der Präsenta- haben soll, das seinen preußischen Berufs8genossen in anderen außer- a Ce A Einspruchsbescheides. C Die bisherige Abgrenzung der Wahlbezirke und die Verteilung eer verfassungsrehtlihen Vorschriften, den bisher die Verordnung vom Göln Nr. 1 Cöln tion berehtigenden Grundbestißes höher als auf einhundert ; eber Cinsprüche gegen die Wählerliste entschied bisher auf dem | der Abgeordneten auf diese soll grundsäßlih beibehalten werden. Die Art at 1849 und ihre A M E Ergänzungsgeseße nah Düsseldorf Nr. 5 e Duisburg Hektar festgeseßt werden | i en haben. I s

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Oberhausen Das Recht zur Teilnohme an den Präsentationen is von der Vollendung des 25. Lebensjahres abhängig.

preußischen Garnisonen ebenso versagt ist, wie den zahlreichen preußi- : Sb ; | Gen Beamien ‘anderer Verwaltungen, wie ). B A Genet Lande der Landrat, in den Städten die Gemeindeverwaltungsbehörde. | Ginteilung der Wahlbezirke beruht in den alten Provinzen im wesen!t- ff 215 der Verfassungsurkunde geno außerhalb Preußens ibren dienstlihen Wohnsiß haben. Es scheint Es liegt in der Richtung einer verständigen Dezentralisation, die | liden noch auf der Grundlage des Gesehes vom 27 Juni 1860. Es „… Durch die Vorschrift des leßten Sabes sind die folgenden Be- " E daher angebract, diese Erinnerung an die alte Bundesverfassung a Gnftscheidung auf die Einsprüche, bei der es sich vielfa nur um | haben jedo die sehr erheblichen Vers iebungen, die in den leßten mungen betroffen: R Ae A nunmehr zu beseitigen. ral die D O erkennbarer Versehen und Irrtümer oder | Jahrzehnten innerhalb der Bevölkerung stattgefunden haben, teil- 1. Verordnung über die Ausführung dey Wahl der Abge- 2) | Düsseldorf Nr. 15 | Kreis Dinelaken Se Zug D. u e S R e Aa weise bereits einen Ausoleih im Wege der Gesetzgebung gefunden ordneten gn zweiten Kammer vom 30, Mai 1849 (Gesey- Mülheima. d.Ruhr dir Vornahme der Präsentationen nach § 4 Ziffer 3 wer- Siffer 1 und ® regeln die Gründe des Auss&lusses wegen man- | (0dell, die i L A O e n sin , durchweg (Geses vom 28. Juni 1906, Geseßsamml. S. 313). Die noch be- ,_ samml. S. 205), T ¿ Stadt Hamborn den Präsentationskörper gebildet, welche aus Vertretern der zur gelnter Selbständigkeit. Sie \chlicken sich an die Auglequng des & 8 | die, Hand der Gemeindeverwaltungsbehörden zu legen. Die aus- | stehenden Ungleiheiten sind nicht so erheblich, daß es zu ihrer Be- a Fnterimistif s Mahloelep für die Wahlen zur zweiten Wahrnehmung gemeinschaftlicher Jnteressen gebildeten Ver fer Merordgung vom 89, Mai 1510 in Zer Befanymadung ded | nofige Umwoge und scbäblibe Verzögerunen mit jb Die usse: | (toe 2oligen Meueinteilung ber Mabbezirke beblste, e 191 (Gefebsamml. S, M l T e e aa Staatsministeriums vom 19. Dezember 1848 (Minist.-Bl. für die ge- | buna auf Beschwe E OS O S Quel | olen tehen auch ernste grundsäßlihe Bedenken entgegen. +1 ; Ra: , | i äsentati Ö i i : été innere Netroalinna S: 01 A5) U e G Rundertatte Vie e auf CONRNEA gegenüber den Ginspruchsbescheiden wird folge- | Wahlen zum Abgeordnetenhause bieR Ver Mittelpunkt des politi» 3, N betreffend die fernere Geltung der Verordnung vom Mebr 12 dung der Þ räsenialionslörper unddie Bestimmung der Zahl Ministers des Jnnétn voin 20: Dezember 1848 (a ck H, S-g90 Fa.) recht in -andkreisen dem Landrate als dem untersten staatlichen Or- | \@en Lebens in Preußen. Daher bat si{ aub die Organisation der 30, Mai 1849 für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten . (Mehr 12.) der „Von gib zu präsentierenden Mitglieder er olgt durch an. Danach darf wegen mangelnder Selbständigkeit niemand von der Bs die, Aue tia Ler Wahlen zuzuweisen und nur für Stadt- | Parteien in der Negel im Ans&lusse an den räumlien Umfang der in den durch die Gesehe vom 20. September und od. Dezem- i; L Königliche erordnung. Solange die Präsentationskörper nocz Sailnähine ain Wählen ante blofen ett, dan Lebe AGLIMAN A : e S en POAEIOLEO sein. Wahlbezirke vollzonen. Sie bilden das Feld, auf dem si seit ber 1866 mit der preuß! en Monarchie vereinigten Landes- Der Entwurf eines Gesegzes, betreffend | nicht bestehen, erfolgt die Berufung ohne Präsentation. deß er sid zur Zeit der Wabl nit in der Lage befindot, über seine | Gemeindebezirk fzust m E A ählerlisie für den ganzen | mehreren Generationen die politisGen Kämpfe abspielen, innerhal teilen, vom 11. März 1869 (Geseßsamml. S. 481), die Zusammensegung des Herrenhauses, hat 8 12. Pérfex und Ver fon Vigoriuni 16 vrilkiten, | Ge inter R llen f R ür Gemeinden, die dessen vielfade enge Beziehunoen, auch persönlicher und wirts{cha} 4 § 10 des Geseßes, betreffend die Vereinigung der sol folgondon Wortlaut Dio Vertroter dor Selbstverwaltung & Hiffor 1) werden rere mmbezirke eîngoteilt find, zur er Art, zwischen allen îim ffentlichen Beben tétigén Personen "E mit 67: Pren ischon Monarchie, vom 18. Fbrua? §4 s 2 fön den Provinziallandtagen râsentier] rrenhaus béfiehi aus Mikgliedern, welche von dem | In Schleswig-Holstein erfolgt die Präsentation durch bea

Grleichterung

Kiffer 3 wi is Vorschrift | i j is Wählorli vet iffer 3 wioderholt dis Vorschrift in § 34 Nr. d des Reichs: | der Vsfteneinsicht dis Wählorliftas nah den &nzelmn Sttmm- Zehen. Die pemetnsame Vertretung threr Fnterefsen bur divse S 6 4 (Blan. U des Wublverfah A8 Gás , T u Ì 0 . , , , : Könige nach Maßgabe der Z5 à bis 26 berufen werden, „1 Provinziallandiag unter Cinbeziehung von Abgeordneten de

uni 1893 (Gesebsamml. S, 10

Strafgesepbnchs, wona die Aberkennung der blirgerlihen Ehren- | bezirken angefertigt werden, wie dies aud iu 1 Abs. 2 ; ; til rechte die Unfähigkeit, während der im Ürteile bestimmten Zeit in | des Reglements für die Reichstagswahlen vorctsebe l ist, It ver pat A E erde eit e t lassen e 00,