1917 / 280 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 26 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

Brandenburg als eïnkeitlier Bezirk gelten sollen. Jete

zirke erhält geseßlich einen Vertreter des Handw ; dem Bezirke mehrere Handwerkskammern vor \hiedena Bedeutung besi

t ber 8 31 bie mi sich als not Gino Beschlu t \{on Æ f | r Anwesenheit pou 00 M . bei dar Anwesenheit vou besonderen Verhältnissen, welche dur die sabschnitte bei dem Herrenhause en und bon der volle erfassungéurkunde, welcher eshlüsse beider Kammer prheit der geseßliwen Anzahl ihrer Mitglieder erf das Abgeordnetenhaus gilt Artikel

Im d Brîn liederzahl des Herren ter Beschlußfäbigkeitszif hauses soll in Zukunft ni gliedern, sondern erst b geben sein, d. h

È der Grhöhung der Mit- erweijeude Grhödung higkeit des Herren- Unwesenhsit von

Ausgabepoften zur noLmalicen Prüfung an das ander? Haus zurück nreist, eine Zmischenverhandlung zwischen beiden Häusern herbeiau- l jeßt \ckon nit untersagt ijt, hiertur aber tür Sgemaß festgelogi sen wurds. wen dur

ur lEntsiden ZolbftrerfaTiung in bieseht Ginne gehört zunädft die Verwaltung der Provinzialverbdände und der beiden Vezirköver- bände Cassel wid Wiesbaden, die Wrtôsgermaeinden, i i rinz Vestfalen find ihnen dis Lantbür gleizusteilen.

alters, an be

/ ! desseit Vollendung die Teilnabme an ber Präsen?’akion ge- tnüpft roird,

) bedarf es in dem so gebildeten Kollegium nit, Nach ‘Vèazgabe der zurzeit gültigen Velkézäblung vom 1, Dezember 1910 handelt es sich um im ganzen 73 Städte tomit, wie jie den Prâäsentationskörper bild nh lenken tann. Gtimwaige weitere erläßt der Minister des Innern (Z 17).

Z

Dem § 10 in Verbindung n ob, denjenigen Grundbesiß na Nacbfolger des in den Landschoftsbezirken vertretenen Grundbesißes tine besondere Vertretung neten der Vertretung der ländliden Selbstverwaltung und neben der Vertretung des landwirtfchaftlichen Berufs!ebens zugewiesen werden sell. Au dem nah Ausscheidung ti igneterer Maßstäbe allein verdleibenden Veafßz» ewisse Unvollkommenßdeit an, r verschieden wirkt. Es wird ntergrenze deé in dieses Präsentationsrecht einzu- beziehenden Grundbesißes auf 100 ha feftzuschen. Dieses Flächen- maß bildet in der Betriebsstatisti® die Untergrenze für den größeren tandlihen Besiß, dem hier eine besondere Vertretung eingeräumt werden joll. ;

Die Zahl der innerhalb dev einzelnen Provinzen vorhandenen Befißer solchen Großgrundb 1 sd#etenbeit aufweisen. Damit bierin eim gewisse eführt werden kann, gibt der Gnüawurf in Abi i n Provinzen dur Königliche Verordnung der die Zua u dieser Gruppe bedingende Mindestumfang des Besiße 100 ha festgeseßt werden Tann. der Abmessung der Bezirke und der Verteilung der s zu verfolgen sein, daß in jedem Präjentationsförper eine annuhernd ßgrundbesißern vereinigt ist. So sind, soweit ies erreichbar ift, alle Sicherheiten gegeben, daß ungead:tet gewisser ‘Scbwächen des gewäblten Maßstabes der Gedanke des Ge ; oglichst Tar verwirklicht werden kann. indestumfang abweicend bemessen t, ändert sich auch entsprehend, worauf sckon binçgewiesen wurde, der Kreis derjenigen Grundbesißer, auf die die: æmnädbst die Berufung entfallen kann. t Lebengalters der Mitglieder dicses Präsentationskörpers gilt das zu S 8 Bemerkte.

) 1

) Zur Vornahme der Pr

Uhren, die zwar au wet besonders bezeichneten Der Gesezentwurf fieht

Kreise und der lân

: Ken können, sg Rheinprovinz A

uater sich eine sch ; ¡ater sich eine } x duèck Mel

ih auch hier die Voruahme der Prässniatic Pabgo f mittelbaron Wahl.

u 8 22.

Die Einzelheiten der Präjentationen na ebenso wie bei den Präsentailonen des un sfarimern von den zuständigen Vtlinister Bei der Megelung der Nets gemäß Y Fest en getroffen werden i R n, Vertreter auf Handel und guf Berüdsichtigu

h die Festsehu

älle vérfassun ieses Versa: eorznetenbaufes i ena eingegriffen Der t berührt, wern es sich um eine Streichung oder ner neuen Forderung der Sätaaiéregierung handelt oder sorterung gegenüber vem Betrage, der im veoraufgegange- baushalte vorgesehen war. In druejen Fällen bleibt es ganz : Das gleiche gilt für Streichungen ium, da die darin enthaltenen Posten ige und außerordentlide, al

auf deren Vürgermeister den, auch die Borschriften für die

itgliedern ge» u der Halfts.

vereinzelter Ta- 1 ind, wird hierbei lederherstellung des Ar- in seiner ursprüngli Anwesenheit orderte, Abstand hau 30 unverändert. s vem 30, Miai 1855 durch den die L

istereien und Aemtexs

Ina, on eden zusammengesclosse-

râ}entation l polizeilichen weden zu! N \nen Ämtóbbezirks sind in diesem Nahmen zu berüdsich rtspolizei auf dem Lande in enger Vezie, ländlichen Selbstverwaltung stebt. Dagegen kann die Tätigke: i: der Verwaltung der selbständigen Gutsbezirke allein die Anmartschaf nit begründen, weil ezn Gutsbezirk mcht körper im eigentlichen Sinne ist. Der Ausübung v: i 1 Selbstverwaltung ist die Tätigkeit innerhalb einer einderertretung oder eines Kreistages gleizustellen, Die Amtsversammlungen in West sammlungen in der Rheinprovinz mit den ländlihen Gemeindeveriretungen, A, ;

Soweit die Präsentationsfahigkeit sich auf die Ausübung eines Amtes in der ländlihen Selbstvermaltung gegangen, daß ein besoldetes Amt in der Sel [ ( meinde oder eines Gemeindeverbandes derjenige ausübt, welcher die Besoldung von der Gemeinde oder dem Gemeindeverbande empfängt, und daß ein Ehrenamt regelmäßig auf i des Gemeindeverbandes beruht. Ein Amt in der i verwaltung übt daber der Landrat nit aus, der nur als Siaats- beamter angesehen averden tann, dem fraft Geseßes die Leitung der Geschäfte des Kreiskommunalrerbandes obliegt. Wohl aber kann der Landrat aus diesem Titel präsentaticnsfähig werden, wenn er neben feinem Amt als Landrat ein unter Ab{. 3 fallendes Selbstverwal- r Mitglied des Provinzialgusschusses Kreistages ift.

5 \, Uuch die 3a bestehenden

) 28 11, 9 9 Zustand wird ni

ziehung zur Großgrunddbe

FLerwaltung der ebnung getr. tikels 80 der

¿ustellen sein, ung- für die Be

út § 4 Zuffer 2 lag die Aufgabo ertmalen abzugrenzen, dem als nen Staaté' vei dem bisherigen Rechtszustande. oder Fürzungen im Ertracrdinar begrifflich immer cine einmal Ausgabe tarstellen. Beschließt jede das Ubgeordnetenbaus bei einem Ausgabeposten, der bisher unter den ordentlichen Auzgaben im

auéhaltéplan enthalten war, die völlige Ablehnung oder die ebung unter die zuleßt vorgesehene od

t ein R von Aemiern in E entfallenden

h ommen. SFUT Bedeutung g

L E der ländli § 1 des Gese ezeibnungen jo eine neue

id Ziveite Kammer

Herrenhaus und Abgeordnetenhaus für die Erste u angeführt sind, soll auch in Zukunft bestehen blei

alen und die rgzermeisterelveT-

x e e R Ad ; A amt 44‘ tet C Ä IT Nt teben insoweit auf gleicher S BVeriretung unWÆrzuverteuen. Dies tann dur

werden, wie viele von den Wahlmännern dem Handel oder itrie zu entnehmen find,

Zu §23

Cine Ausdehnung des den Üniversitäten und ten: \{ulen einzuräumenden Präsentationsreckchts au ¿, B. Hantelehotschulen, landwirtshaftli Hochschulen usw., würde zu weit füh geltenden Rechte soll das Präsentationsre mt von dem afademischen Senat ausgeübt werden. deutung ter Präsentationswahl führen dazu, das Kollegium auch für diese rend es bei den Präsentationsrechten d ( orderlich erschien, besondere Vorschriften für die passive cit zu treffen, ist bei den Unive Hocthulen Wert darauf zu legen, da hauje nur einem ordentlichen Mitg wird. Danach ist es nur folgerichtig, daß das Lehrtörper oder die Entbindung von den Tlebramtlichen tungen das Erlöschen der Mitgliedschaft nach sich zieht,

j 3

Die Vertretung der evang

10 Sie bemessen werden. i e Zahl auf die halb des preu daß auf die 9 ä

jonstigèr noch ¡tab der Größe haft

l j et zweifellos eine weil er in den einzelnen Landesteilen fc

er von der Staatsregierung im fe vorgescblagene geringere Summe, und hat dte Staats- enhauses nit einver- eratung fchreiten und fassung des Abgeordnetenhauses Um dabei eine möglihst baldige genommen, ] standeten Posten noch vor ter Beratung ber den Gesomthaushalt alsbald vorweg beraten zu lassen. Tritt es dem Beschlusse des Abgeordnetenhauses nidt bei, # } von Mitgliedern beider Kammern gebildeten terständigung zu erreiden, worauf dann die nuns- tung des Abgeordnetenhauses über den ich demnächst die Abstimmung des Herren- hme oder -ablehnung des Staatshaushalts- Von der Verständigungsaussprahe in dem ge- am zu bildenden Ausschusse, die ganz den neuzeiilihen Anschau- i e zweckmäßigste Art der Austragung grundsäßlicher hen größeren Önteresseniengruppen ent- r Annäherung der beiden Hauser 1 Fällen ein befried

eten des Gesehes Seine Fest-

e Zu § 33,

Ein bestimmter Zeitpunkt füv das Inkrafttr fann zurzeit noch niht in Aussicht segung foll daher Königlicher : wrrd so gewählt werden, daß diz Vorbereitunge des neuen Hauses nell getroffen und ohne führt werden könmen, damit das Zwischenstadium, i auf emen möglict engen Zeitraum beschränkt

n2uen Entwur regierung sih mit dem Beslusse des Abgeordne lärt, fo soil das Herrenhaus zur Einze vei Nibtübereanstimmung mit der Au ermittelnd eingreifen Entscheidung herbeizufübren, Herrenhaus über die beanf

vorgeschlagen, die ommen werden. erordnung vorbehalten werden. n zum Zusammentritt Unterbvehung durge- m, im dem es an ciner

übt, wird davon aus-

5 d4 A {1 1 er (Ges 57 stvermaliung ein f alle Facbhochs,

chulen, tierärz Wahl der Gemeinde oder iQung von dem ben Selbst- (Srsten Kammer fe wb

Der Zeitpunkt des Irkrafttretens dieses Geießes muß auch im allgemeinen für die Beendigung der bestehenden Mitgl gebend sein. Lediglich in der Beschränkung auf die nach ( Mitglieder wird das allmähliche Erlöschen der Berec;- tigungen aumbedenklich empfohlen werden können, da es sih hierbei äßig geringe Zahl handelt und da ferner die biéherige besondere Stellung diejer Mitglieder für einen |/ eng Degen, Leman gewisse Uebergangsbestimmungen gerechtfertigt erscheinen Läßt.

Der gleichzeitig mit den vorstehenden Geseyentwürfen dem ause dér Abgeordneten zugegangene Entwurf eines Abänderun der Verfassungsurkunde (Zuständigkeit en Landtags in über den

entli große Vers r Autgbeich herbei-

i U Cf : c f. 2 die Moglichleit, daß

sies wird außerord üg mit der Neltorw:5 Aurgabe heranzuzichen. Ki

o soll zunächst der großen Enrwerbsstände idt t

O beauftragte iedsd-afien maß-

nah Abs. 2 gus- | Lersuht werden, in einem

Ausschusse eine L y endgültige Schlußbera Ausgabeposten erfolgt, der hauses über Gesamtanna planes ans{hließt.

1m einzeln pebörigfeit

auf mehr a genommenen

itäten und *evtretung i Prpers übertragen s)\cheiden aus

Im übrigen wird dev

E! tungsanit ausübt, z. B, rwe: ibe das Ziel ungbarit ausudt, z wenn e

ist, oder au wenn er ¿. B. Mi

Zu § Die Stadt Berlin ist an den Vertretern nah § 13 besonderes Vorschlagêreckt Bepölkerungbzahl 3 ; : Die Möglichkeit, daß der Oberbürgermeister von Berlin [fer 1 für einen Sih im Herrenhause präsentiert

xtgliede des Le emnal um eine verbältniém

gleiche Anzahl von Gro der ftädtischen

Selbstverwaltung

einzuraumen, nheiten zwis

Meinungsverschiede spri®t und ein wertvolles [ enthalien dürfte, wird in zahlreiche e erwartet werden können, da ste zur Klärung der g von Mißverständnissen und Beleuchtung derjenigen Punkte, s der anderen Seite besonders ankommt, Gelegenheit bietet Standpunki des anderen Teiles ge-

in der Ausführung / | als provingiell der irde im Herrenhau

würde vielleicht ang vangelischen Landeskirhen inne zu - verteilen

noch gemóß 8 4 Bi wird, wird bierdur nicht berührt. Als Prôsentationékörper wird d Magistrat und Stadtr l für dic Präsentationsfähigkeit deen sid t rwaltung na §& 13 Abs. 3 (bestehenden.

Prâsenlation 4 Ziffer 2) und end die

Fur die Bemessung des j T A vom 81. Januar 1850 beiden Häuser des preu bezug auf die Beschlu 1 Staat8haushaltsplan) lautet, wie folgt:

Einziger Artikel 1) Artikel 62 Abs. 3 der Verfassungsurkunde erhält folgen- den Zusaz:

Viderspruch der Staatsregierung er unter den ordentlichen Ausgaben altsetat enthalten war, entweder Üüber- haupt nicht oder nicht in der zuleßt vorgesehenen oder nicht in der von der Regierung neu vorgeschlagenen geringeren Summe bewilligt, so hat die erste Kammer über diesen Posten vor der A Gesamthaushalt vorweg Beschlu die erste Kammer dem Beschlusse nicht so hat diese nach voraufgegangener Beratung in einem aus Mitgliedern beider Kammern gebildeten Ver- chusse über den Posten erneut zu be- Erst nah dieser endgültigen Beschluß- assung. findet die Abstimmung der ersten Kammer über den Gesamthaushalt statt.“ i In Artikel 62 der Verfassungsurkunde wird folgender Absaz 4 hinzugeseßt: : „Jn den Staatshaushaltsetat können Ausgaben, en sind, oder Erhöhun- en Betrag der von der

ammlung von ) Die Vorausseßungen ih mit dea innerhalb der städti-

¡ie pereinigte T i ; É igte Ve teren Provinzen 7 und auf die 3 ne

je ein Vertreter entfiele. Indessen würde diese Verteilun nit durchaus billig ausfallen können und au die mt beseitigen, welche in den Provinzen Hannover un Nassau durch das Nebencinanderbestehen mehrerer K aften hervorgerufen werden. Für die Verwaltung de inrihtungen der um Gebiete des preußisden Staates vergl. Geseß vom 26, My 1gbausschüsse, denen ich auf die Pf

erorbneten vorgeschlagen. und so dazu führt, daß auch dem

bührende Würdigung zuteil wird.

_Zu N Der neue Absaß 4 gibt nur shriebenes Net wi sung ohnehin

[cen Selöstve

Zu § Dur den den Hohenzollern Vertreter wird dieser Landesteil 1 hinaus eine Berücksichtigung seiner zeitig von weiteren Ansprücken q Herrenhause autgescklossen sein. In der Auswakb sondere Einschränkungen nicht bestehen.

äjentationen der Vertreter großer In- dustrie- und Handels8unternehmungen einscklicßlih der Banken sollen vescndere Prasentationskörper gebildet werden. ] iehung der Handelsfammern spricht abgesehen davon, daß thnen 18 eine anderweitige (C9 Ziffer 5) i !Dräsenlationen voraussidtlih zum quten Teile auch ten mitt- leren und fTleinerew Betricten in H ïtatten kommen

L A

in Preußen, wie allgemein, be- ieder. Da eine erfolgen joll, empf oTgange der Verfassung von vom 31, Mai 1911 R. G. Bl. S. 225 Art. 2 § 5 Abs. 3 eine auädrüdliche Vorschrift über die Unzulässi der Staatsregierung widerspreckender, Er gen von Ausgabeposten im Staatshaushaltsplan auf zugleich das Herrenhaus die verfassungöre{tliche G "daß es nicht der Gefahr auégcseßt wird, zu solchen ein netenhaus boïgenommenen Veränderungen auf durch Gesamtannahme oder Gesa planes Stellung nehmen zu können

| | Zu Nr. 38.

Schon bisher ist es vielfa niht haushaltsgesey rehtzeitig bis zum Beginn | } n welchem Umfange die Staatsregierung dann ermäch- Verfassung nicht bestimmt.

ben Landen nab § 16 zustehenden iber seine zablenmäßige Bedeutung E TA A E Jnieressen finden, damit aber gleich- liche Vertretung im des Vertreters sollen

Gegen die Heran- Aenderung des

iehlt es sich,

Ciljaß-Lohtringen

stchendes un Artikels 62 gleichzeitig nah dem

Kirchengemein gemeinsamen Ì vorhandenen evangelischen Landeskiren 1909 Gesecßsamml. S. 113) bestehen | zwar in erster Linie Verwaltungéaufgaben, die

esoldung, das Nuhegehaltswesen und die Hinterb stlichkeit der evangelischen Landeskirche bezieben, ge fi ihrer Zusammenseßung auch als durchaus ge erden müssen, eine weitergehende Tätigkeit auszuüben. Si estehen aus 56 von den obersten Synoden der beteiligten Landes, kirchen aus ihrer Mitte gewählten Synodaldeputierten. Ihnen kann die Auswahl einer würdigen Vertretung der- evangelis das Herrenhaus ohne weiteres überlassen „werden. nit erforderli®, die passive Präsentationsfähigkei Vorausfezungen zu knüpfen.

Mitwirkung bex Präsentationen t | n Jene gele : j / „Wenn jedoch die zweite Kammer gegen den

einen Ausgabe- keit cinseitiger, dem Willen

öhungen oder Neucinseßun- zunel; men, wodur ewähr dafur erhält, seitig bom Abgeord- feine andere Wei mtablehnung des Staats

und Industrie Die Bildung der Präsentationskörper Tmiteressen- Handel und Indastrie cine besondere gescblibe Grundlage aus freicr Jnitiative gedaffen haben und welche seit Jahrzehnten eine führende Stellung bei der Regelung allgemeiner wihtiger Berufsfragen einnehmen. der zur Bildung solder Präsentationskörper heranzuziehenden Ver- einigungen der großen Wirtschaftsgruppen konnte nit im Gese jelöst adgegrenzt werden, ebensowentg wie die Zahl “der auf die einzel- nen Präsentationétörper enifallenden Vertreter im Gesetz \ gelegt werden kann. Beides ist Königlicher Verordnung vorbehalten. Solange solche Wahlverbände, deren Bildung mit der Erteilung der erwähnten Befugnisse bestimmt zu erwarten ist, noch nit bestehen, oll die Verufurg der Vertreter großer Handels- oder industrieller Be- triebe ohne Präsentation erfclgen.

posten, der bis

Zu 17 l [ ¡ Die formellen Vorschrifien für die Ausübung des Vors#lag8- | die aber kra im Staatshaus

, 12 bis 16 werden zum Teil dem geltenden ‘den die Wahl-

vertreiungen zurü, mwelcke fh rechtes na ¡den S8 8, 9 Nechte entnommen werden können. Invbesondere wer: reglements, welde für dio auf den Provinziallandt Wahlen gelten, regelmäßig verwendbar sein. zuprüfen und die danah noiwendigen Festse über die Aufgabe des Ces2hgVWers hinausgehen.

Innern wird zu ermêttigen sein, alle Diejenigen . Ausübung - des Vorschlagêrechtes zu erlassen, forderlih erweisen ausgeschlossen

von dem Minister des Innern ¿u erlassenden

agen vorzunehmenden Dies im einzelnen na- igen zu treffen, würde Der Minister des Vershriften für die welche sih als er-

Der K1eis den Kirche für Es erscheint aud

t an besondeie

bstimmun zu fassen.

er zweiten nicht bei, [ih gewesen, das Staats-

es neuen RNehnungsjahre3 fertigzustellen. tigt ist, Aus In Ermangelung K betrieb in wichtigen Teilen leiden, da ewilligung der Ausga vertragsmäßiger Verpflichtung beruhen, nicht i etrahhtet, Zahlun

isch-katholischen Kirche ent- ahl der in § 24 für : 0 Vertretern. chöfen selbst ausgeübt werden, wc- ßerhalb Preußens ihren Siß en, wenn au ihr ? und wenn sie auß r die Teilnahme an der Pr Vorausseßungen für de , hier, wie bei § 24), nicht erforderli,

. t '

têr der evangelischen und Fathe etwaige weitere Vorschriften innern und der geistlihen und Unterribts|

a u F.

, Die Zahl von 6 Vertretern der röm spricht unter Berücksichtigung der Bevpölk die ebangelishe Kir Präsentationsrecht soll von bei Jedoch diejenigen Bischöfe, wel der. Wahl nicht zu beteiligen Amtsbereick sih auf preußishes Gebiet 1 sonst die allgemeinen Vorausseßungen sentation 7) erfüllen sollten. Beso passive Prâsentationsfähigkeit aufzustellen, den Vertretern der evangelishen Kirche (

Zu § 2 Für die Präsentation der Werke lischen Kir von den Ministern des angelegenhbeiten zu erlassen.

en zu leisten, ist in der g einer solchen Ermächtigung müßte der wenn auch die Volk3yer- eseblicher oder entziehen kann, doch gen bis zu dieser Bewilli t die Empfä

auf Grund Bestimmung _Ortnungen, ohne | Präfentationsfähigkeit i erteilung der Siße auf einzelne ionsfähigen Vorschriften treffen. 12 Abs. 4 Saß 2 „gleibgestellten Land- arakter auf diesem Wege zu einer der städtischen Abteilung zu ver-

\ändigungsaus eseßten Zahl von i „_ ACIEBel -SPTAUS|EDI tretung sih der ur s1ch einzugreifen, für die Gruppen der Präsentat - D Umständen angezeigt sein, den nah § 1 durch den Minister des Innern den Städten g gemeinden mit stadtähnlidem Ch angemessenen Stellung innerhalb

Zu §8 18, 19, ahl der von den Landwirt\schaftsk es Tandwirtsdhaftlicen Berufs auf jede Provinz ‘durd\nittlih 3 entfallen. Verordnung vorzunehmende Verteilung der Si Provinzen wird auf deren besondere

üdfiht zu nehmen haben. gelten aufer den i deren Vo1schriften, f gecsebliber Grundlage \ckaftskammer. der bon den Landwirtschaf sondere Grenze zu ziehen, bleiben, diejenigen P Interessen ansehen, f Die weiteren Vorschriften für diese die nah § 10 von dem alten Grundbe tationen werden von d dyaftsminister gemein urch diese Vorschrifte1 entfallenden Herrenhausmitalicder lichen Besißes unterzuverteilen.

rein forme i leistet werden könnten, sowei! Grund von staatliden Verpflihtungen die u erzwingen. Dieser Zustand ist orderungen, die das Staatsleben a Gebieten stellt, unerträ wiederholt gemacht wor gemeine geseßli enden Ergebni

u . aben,

cen und ländlichen Selbstverwaltung L ovinztallandtage präsentiert werden. Für die Pro- vinz Schleêwig-Holstein ist bescnters festzuseßen, daß der nicht zum ] ialverband gehörende Kreis Herzogtum Laue ter Präsentation Abgeordnete in den Schleswig-Hol vinziallandtag entsendet, wie dies in der andeve Aufgaben vorgejehen ist.

munalständishen Verbände in d Wiesbaden an die Stelle des Provinzi nahme der Präserntationswahlen follen die städtische und ländliche Abteilungen gei welckie Abgeordneten des Provinziallandtages zu Abdeeilung gehören,

Die Vertreter der städti sollen durch die e Zahlung im Rechtêwege egenüber den vielseitigen An- uf allen seinen weit ver , die im Laufe ebelstand durch eine all- haben zu keinem befriedi- at man sich teils damit ge- fenden Rechnungs-

die 1m Entwurf nicht vor n von Ausgabeposten ü taatsregierung vorgeschlagenen Summe von der zweiten Kammer ohne Zustimmung der Staats- eßt werden.“ / erfassungsurkunde wird folgender

nburg anläßlich d steimischen Pro- r Provinzialordrung au für In Hessen-Nassau sollen die kom- en Regierungébezirken Cassel und allandtags treten. Provinziallandtage in ur die Frage, der städtischen

(58 ersdeint nit den sogenannten ktreifangehörigen Städten wohnenden ÜUbgeordneten ledigli deswegen der ländlichen Abteilung teilt werden, weil sie von der Vertretung des Landkreises in den vinziallandtag entsendet sind. Slädte sollen ànnerhalb der städlis&cen Selbstvermal! für tas Hervanhaus bGesigen. weist zwingend dkancuf hin, baß fie ¿hre aktive Präsentationsberc{ti- f Grun ühres \tbädlisden Wehnsikes imnerh Auf der anderen Seite kann aber der

lih. Die Vorschlä en sind, um diesen chrift zu beseitige eführt. Jn der Praxis esondere vor Beginn des betre l eseße die Staatsregierung ermädhtigt wurde, die im Staatshaushaltsplan des Vorjahres vorgesehenen en unter Vorbehalt der verfassungsmäßigen das bevorstehende Jahy fort entspredenden formlosen Ermä

ammern vorzus{lagenden st so bemessen, daß Die dur Königlice | die einzelnen ! landwirtsaftlide Bedeutung Für die Teilnahme an der Präsentation gemeinen Regeln keine beson= t zur Teilnahme richtet sich nah der beruhenden Zugehörigkeit zur Landwirt- g erscheint es erforderlid, für den Kreis tskammern zu Präsentierenden n. G8 kann diesen Berufskammern überl erjonen, welchbe ste als geeignete Vertreter i rei auszuwählen.

e und der Hocsckulon sind 3) Jn Artikel 99 der Absay 3 hinzug

jahres erlassene auernden Aus- des Planes

eilt werden, enn bis zum Schlusse eines Rechnungsjahres der Staat3haushaltsetat für das folgende Jahr nicht stande N p ce Cat is zu seinem Jnkrasttreten alle n z1 die A Grana geseßlich bestehender Einrichtungen oder zur Durführung geseßlih beschlossener Maß- nahmen erforderlich sind, ferner die rechtlih begrün- deten Verpflichtungen des Staates zu erfüllen und endlich Bauten und Beschaffungen fortzuseßen, für die durch den Staatshaushalt eines Vorjahres bereits Bewilligungen stattgefunden haben, fowie unter der leichen Voraussebhung Beihilfen u Bauten und Be- affungen weiter zu gewähren.

_ Diesem. Geseßentwurf beigegeben: u I Lerändorungew, ep he A S S ae

im Chavaftes j dew Häuser | nidtiages durch die ( i biofer Beri in Geseßentlwüufe, betreffend die Wahlen

wrdneten und die Jusammensepun bauses, cimtreten wenden, lassen es angezeigt ersonen ändigleiten des Abgeordnetenbausos und des zug auf die Beschlußfassung über den, | nen BegikBungen anders abzugrenzen ode Y mt auedrüdlich geschehew wax, E 0 aa

u Nr. 1 des Artil'els des Gesehentwurfs:

16 B fassung darf der Slaatshaushaltsplan, der legt werden muß, von der ersten genommen oder abgelehnt werden. e

elnen entshezidet aljo allein die zweite das auf der Erwägung beruht, daß es ist, die Beratung das Haushaltóplans in vorzunehnen, und daß ianderjeits der

Vovoauss\eßzungon, welt des eHervenbaujis erfüllen n die Vorschriften des gelten'en ( ien es angezeigt, in Ueber- die Tejllnahme an den Prâsentationei ugen Vesiß der preußischen g gu machen, daß den Rechte nitt

O S 27.

Die Bestimmungen über die allgemeinen 3 bis 26 berufenen Mitglieder im § 27 In Anlehnun ( Pagen. Darüber hiaa einstimmung mit den nach § 7 für aufgestellten Vorausseßungen de teit qu fordern, sowie zur der Aduéübung sener \taabébüvgerl'i je Vorausseßungen müssen w&hrend der jen und ziehen daber deren

egung des bestehenden Nechts, wonad „der Hervenhauämitgliedshaft ungulässig harüigung arforderlich ist, wind àn Abs, 2 deu des Verzichls zugesprochen. Es empfichlt sich erfchmeren und- Personen zur en triftigen 'Grand zum Aué-

zuleisten, teils ha tigung an die Staatsregierung be- das Staatshaushaltsgeseß die nahträglihe Genehmi- Feststellung und innerhalb der planmäßigen usgaben herbeigeführt. l

e mehr die staatlidæ Tätigkeit zunimmt, die Summen des Staatshaushalts ansck&wellen und damit die Haushaltéberatun ewinnt, eine desto eingehendere Er- taatshaushaltéplanes ift

O 7 aeaebenen all i ierung ermächtigt, 8gaben zu leisten, | gnügt und durch da der bis zu d

Grenzen geleisteten

angängig, daß die in müss | C : edits bongesckL Ebensowent eds ges

Sitaatsangehömg das Mitglied in beschränkt ist, der Mitgliedschaft sich, wenn sie for __&m Gegensa eine einseitige und dazu Königliche Gens Mitgliedern das Recht nidt, den Austritt de M ltgllidbidafit ¿u wi schaiden zu haben glauben,

ung die passive

I neh Mh l Vräsemtationtfähtgllit O óorterung über den Entwurf ,des éhalt8p! im Gerzenhause wird diese Erörterung außerdem in Zuku infolge seiner neuen Zusammenseßung einen breiteren Raum einneh- Dazu kommt, daß künftig auch durch Gesebßesvorlage Staatshaushaltsplanes Aus})icht genommene Verfahren Es muß also damit gerech- angel einer geseß-

u erwarten;

Präsentationen wie auch für nft ‘au son

vorzunehmenden Prôsen- ern und - dem ulässig sein, : ine Landwirtschastskammer auf bestimmte Klassen des länd-

alb der st@otifden Abtetlung ausülten müssen, Wohnsig allein nicht (auéfclaggeend sein. (Es , PrevimgiasllanidtacEabeeordnete, schon si ihren zwan Wobnsiß im der Stadt haben, clbeibmnob ¡iandllidn Abtcillung Als zur städti agdortmebe in dem Landkrellse

Srunkibesiß «uf dem plabten La

dem Minister des am zu erlassen sein. 1 die Zahl der auf eine L

u dev Aut

UHedevlegung men, als dies biéher der Fall mar.

Vorschrift zu Nr. 1 dieser Fertigstellung des A O C s O on Toll nah Möglichkeit vorgebeugt werden soll. net werden, daß künftig häufiger als bisher der / lichen Bestimmung über die Ausgaberegelung bei noch nit zustande- gekommenem Staatthaushaltungëplan in die Erscheinung tritt. Dem u Art. 99 der Verfassungsurkunde vor- orschlag bezwedckt einerseits, ein wirt- nanziell gleichmäßig thädlibes Gitoden der Staats- tätigkeit zu verhüten, anderseits aber die Ermächtigung zur Vorna von Ausgaben nicht weiter auszudehnen, als dem mutmaßlichen Willen In erster Linie kommen danach Ausgaben seglih bestehender Einrichtungen lossener Maßnahmen at der Landtag durch die Zustimmung hu tem Geseße hon seinen Willen bekundet, die erforde:lichen Aué- gaben alljährlih bereitzustellen, und für die Höhe der a!s erforderlich enden Ausgaben werden die in dem lebßtgenehmigtien Staats- [plan ausgeworfenen Summen den genügenden Eine ähnlihs Bestimmung befindet \sih bereits in dem auch ir e TEA Ä F u Sade, die ur vorläufigen Regelung des Reichshaushalts verschiedentlih er- lassen sind (vergl. Ges. v. 31, Mkirz 1912 R.GBl. S. 219 Ges. v, 12. März 1913 RG.Bl. S. 137 —). auf dem Gebiete Möglichkeit, 1. April und Haushalt&plans

Fälle, in denen ohn oder einen l amzweifelhaft mehr zur schen gehören, fo, wenn der Äb- dessen Vertretang hn gewäblt hat, inde hat oder wenn er in der Verwal- les hauptamblich tätig ist. Die Tatsache des V n. Darum hat das G lichen Abteilung 1 3. B. die von ¡hren n Landräte, die vegel- ngen zugewiesen. nine dieser Vor- nn der Minister des JIn- fcbhäßung die Entscheidung iun dues vorshrotbt. D vgeborinteit

SwWlußzsatz des Abs

Verzögerungen

r Miüugllieder folgende Begründung A Zu §2. ngem, welche ei . Wie für die Vertreter des lardwirb

Landwirtshaft&kammern, \o kommen als Vertreter von Handel und Ziffer 3 zu präsentierenten geseßlich neoidneten Vertretungen racht. Da die vorhandenen (H deutung und Lelstungasfa einem gleidmäßig im Weg von Handelskammern fehlt, fo i Vandelskammern oder jentation zu betrauen. Tann bei dev Präsentation n im Wege der mitte! male für die führungêterordnurng (S Handel und Industrie {cllen dur Werlin verteilt werden,

ist eine geseßaecberiscke Ma Handelskammer bishe rze dieser Organisation angegliedert ür welche biger nicht eine Handel freiwilligem Beitritt beruhende kaufmänn Handelsvertre

aftlichen Berufsstandes die Präsentationskörper für die dgeiehen von den nad § 4 n die Handdlskammern alls die von Handel und enen Handelskammern nah higkoit sch ¡licher Organisation, auêg, ] stt es nit möglich, die G die Gesamtheit der Vorstä: ‘deutung der einzelnen Handelskammer ur durch Abniessung ibres St aren Wahl zum Auéd Entsendung ven Wah 22) festzusehen.

g und damit in sites allein kann hier nit ents ) dis gleïcgeitig eine Nochtsriermubung für die 2 : in soldæn Fällen cafgestellt. Kreistagen ¿n die Provinziallandtage entarkdite mäßig an der Stadt wolbnen, den länblliden M Große stadtäbnlkidte Landgemc sckm ften mie Sitódte bebantel vern, dessen sadfund (Sinzelfalle übel

Die der Ab Wirkung geht weite Verlust der Mitglie und nit nur die Unfähigkeit fi 2 Unfähigkeit,

ndustvie abges nnung der bürgerlichen Chreire

0:4 4 die zugespr y_als im allgemain

ngeböWigtait zur Tän ist der Zweck de

‘lo; : u begegnen Herdkirch weder zu begegnen,

eslagenen Zusaßes. bastlih und l

nöt diejer Vou

en Strafreh zum Hause der A

er Möglichkeit, sie wieder zu erlanget, ir Zeit, sondern die dauernde und ur er Ersten. Kammer zu seit, ils kraft Geseyes verbunden

‘dustrie in De4 l h Auédehnung, Bea r versckiedenariig sind, es aub an talteten Netz efamtheit deu mit der Prä4

e beiderseiti- venhauses in taatshauéhaltéplan in ein- r, soweit dies bisher noh

wiederbvinglid

Mitglied de oll mit der Rech N 8

nten sollim (m Si 8 8Fraft des Strafurte

2 werden, wenn mndiger amd bliWiger Gin i Mlajten werden ann, b! iger Ameifelêfale über bie 3 städtischen Abteilung wird im asu se übertragen.

ovÊ.mg Poren folgt fie im. Af. 5 für der städlliscken Abteilung oetvoffene Zusammenseßung des Posenf Borschrilftn.

; Z Die G-famtzahl von 72

des Landtages entspricht. in Betracht, die zur Erhaltung ges zur Durchführung

ie Sclllichtung sind; denn hier

¿ur ländlichen oder . 4 bem Provi nzgitil-

ie Bildang ber egelunmg den für tages geltenden

Die besondere Bestimm Pevrenhaus selóst befugt sein andlung oder eines Lrtglieder mit der Wi auszuüben, soll übernommen st das Erfordernis ter

ng des geltenden Rechts, wonah de

ohne Vorliegen einer stra} Strafuvteils ein Disziplinavrecht rung des Erloschens ihrer Vèitg ür die Gül

Zu

Nach Artikel 62 der Ver #st ber’ zeiten Kammer wo, nur im ganzen a: sten im eîn

Ppvaktusch unmögli en Kammem m eingelnen äneiten Kaanmer als einer aus die Gestialt d zwar tem A läßt sich michi verkennen, daß die geg! Uitung zu weit geht, indem sder er) in allen, Fällen jede, auch die geringste weder der Stellune, ur ron Jntordss PDEeT t‘ T Uu j i ‘e i en ! Ki iter diesem unbefriadigenden (gemeinheit an eimer

immgew!chtä Auédruck ko:nmen. Die Merkl Imännern sind im Woge der Aus« „festzu Die Zahl der Ventroter von beträgt für den Umfang der Mon erordnung auf die Previnzen

e E j öniglichen Bestätigung bett chrift wogen zeutweiser Untersagung der Ausübung und Stimme ist dagegen in das Geseh nit a! weil ein Bedürfnis hier Zu §8 30, 31, 32,

regeln die Bezteh orniell-rechélider Beziehung, ersassunasurkunde. kunde sind

sten des Gesehes vo

Vaud Ben roter bo nhallt bieten. Tandlicbhen un arie 69, sio “au

und die Siadt

nahme in Vorbereitung, dur ‘angeschlossenen Teile

chen Prov'nzialland Beschlusses î S L A E t sübrigen hier zum Vorbild e Wahlfammer der überwiegende Einfluß

der finanziellen Verhälinisse des Staates gebührt,

netenhause ungeschmälert verblai

für nit vorha

des Entwurfs zu den

el 65, 66, bi

ur die 44 betreffend d

8 Bortvetern, welck

: ce naÿ § 5 Ziffer 1 ist auf Sit:

adt und Land glei- rwaltung fallen also ch 3, die indes im Wege der ig verteilt werden Tönnen.

n, welche die vorgesck!lage- glieder des Herrenhauf reter der städtischen ß sie in der städtishen Gemeinde- es nit zu Fur; bemessenen, im nen Zeitraumes tätig gewesen ndevertretung sind eBungen erfüllt, ür welch2 der

welche die einer der Monarc{t

r nock ni&t Sie biéiet Beamtenw-sens die er-

Zwischenzeit erabschiedung des neuen Dienstalterszulagen an angestellte Beamie und Diätave zw gewähren und die frei gewordenen in dem leßtjiährigen

ben müssen. enwärtlige Regelung nah ten Kammer unters Ginwixkung auf dik 'Gestaltung Es entspricht dies Kammer, deuan Be ustlande loiden l E genen ae ° iesas in feiner fan Mitglieder Erfahrungen n e L Bei net erscheinen cheienen Se der en terung cus kten des aat8hau an | en Su erfi fann unbesdadei des ange- ehtes des Abgeordnetenhauses dadur Herrenhause wenigstens für gewisse

Selbstverwaltung entfallen,

Der städtisden Selbstve rovinz durchsckchnittli ung anderweit

Die 88 30 bis 32 bestehenden Geschen ir au das Verhälinis zur und 68 der Verfassungsur sprechenden Vorschrif Bildung der Erste ssenen Allerhöste1 Verordnungen vom 12, Oktober welche samtlich aufge nung von 1854 ab n § 33 Abs. 2 au für t Feststellung der nah ihr prä der, Geshlechter und Stadtgem benden Zuständ | Borscriften im übrigen weiter zur it der Aufhebung des Geseßes von 1853 Un t ih die dur) sie au gebobenen &

ft, fie werden daher in dem orschriften zu ‘er

Fürstentumern Hohenzo

mäßig zu verteilen. beispieléweise 36 Sabe zu, jeder P win Köraglichen Verordn

Außer den allgemeinen Vorausse ungen nen Personen erfüllen müssen, um Mit werden (S 27), wird für die Vert tung auédrüdckli& zu erfordern \oin, verwaltung tätig sind oder während ein Entwurfe auf 12 Jahre vorgeshlage sie Mitglieder einer äd j Jahre lang gewesen sind. wird anterseits au Vorschlag gilt, den Herrenhaussißz innerhalb tiefer Zeit aus der Stell S ee Berufung zum Eintritt in

skamnmer, sondern eine auf iscke Korporation d h der geplanten Handelékammern ve estehenden Geselz wandlung in eiz

and tretung bildete, werden nach Tung enfalls in Zukunft dur

Nebrigens würden \ckon nach der b männishen Korporationen durch Um oder durch Ansckluß an eine solcke sentiationêreckt erwerben könncn. | Die Präsentationen sollen innerhalb der die Verteilung der Vertreter stattfindet. W andel8fammer in Betr er mittelbaren Wabl e Negelung der besonderen Voraus [nahme an der Präsentation wi hier und bei ten im folgenden Handwerkskammern das

Mai 1853 die üblichen m «. al 1

r, und dur die auf Grund dieses 2 em der ousten

gebung die kauf- 1e Handelskammer

sck die Mitwirkung boi dem Prä-

|Beamtenjtellen, Staatshaushalts- gesehen waren nicht zustandegelommenen

segen. Die welilier (vor lictumgen des Saa r Q i Reckitferlugung, ta Ca der Grfüllurg mur Nachteile

S , Bewilligung des ersten Teillbetrages lage bewilligt, daft der Bau in dem aus dew Umfange autgeführt werde. C wegen der qu 'Machteile, (di Bauarbeiten baullicher, wir mäßiger Dinsicht ait Grmachkigun

Selb\tverwal- noch dem Interesse der ! houfes, guinal, twe

berufliden

boben werden sehen von der

sentationsbered

ollten, mau eti begrün- iner besonderen

L November 1865 j Ér ung, red Nur insoweit behält die Verord dla C E a Uebergang8bestimmung i Bedeutung, als bei der 1chen Mitglie ber Inkrafttreten dieses wird, ohne daß indes die dung gelangten. M Verordnungen trete sassungébestimmuno erneut aufzuheben und dur neue V

Das A as bon ‘dem N

en Kaminer in den

30. April 1851, j j

zirke erfolgen, au für einen Bezirk follic, würde si

en fowohl des f Fähigkeit, aragraphen in der Be-

tädtisden Gemei Wer diese V „Jahre hindurch, annehmen dürfen, elöst wenn er ung aussceiden sollie, die ihn zur § Derrenbaus aus diesem Titel be-

etwa nur cine

t acht kommen die Vornabme ;

Tung mitten im werktät Und dementspredend au das die Auffassung der von ihnen vertretenen ei einzelnen umstrittenen

Vei Bauten endlich ift 1ndsäßlich bom Land- äutenungen erfidjiliden Gerade auf diesem Gebiele

die ganzen 12 tigten erbl inden werden

Gefeßes best NRe%fes zur Tei präsentiert zu werden, gilt behondelten Präsentationen

gründung gu SS 18, 19 Gesagte.

i i _Zu § 2L Die Vertreter des Handwerks follen werktökanmern präsentiert werden, wobei

ecnung getragen

ille, in denen rrenhaus in eime egeben wird, er gekürziew

Es oiner nen Verau3gabung erforderlichen,

en wieder in

isdaftlicher der Stiqatsvegie vit, ¡O egung des Bau

‘erden, daß kem Î

8 E i . far age Don würde, dia Möglichkeit n von dem Abgeordnetenhause gestrichenen

[tuna entfallen 36 Siko, deren

. Auch auf die ländliche tiven en ebenfalls dur Königlidie

Berkeilung auf die einz Verordnung erfolgt,

elnen Provinz provinzweise dur die

Berlin und

die Provinz

d

neun o& nid verabschiedeten Slaatehouelaltäcntmmmf vorgesehenen weiten SLautetonges, car Gtmndligung, Lon der indessen jelbstverständlih dann ait Gebcauh gemaht werdea würde, wenn via bei der Beratung des neues Gniwurfs die weilzre Bauausführung al8 solche inzwischen im Landtage Bedenken he- gegnen sollts. Hen Bauteu sind Beschaffungen gleichgestellt, bei denen es sih um ein einhbeitliche8s, jedo auf mehrere Jahre verteiltes Unter- nehmen handelt. Endlich war zu berücksichtigen, daß der Staat viele fah nicht selbst baut oder beschafft, sondern einem Dritten, ¿. D. óffentlihen Körperschaften, Genossenschaften, den Bau oder die Be- ichaffung überträgt, sib selbt aber nur mit einem Beitrage beteiligt, der je na dem Fortschreiten des Unternehmens in E auf mebrere Jahre verteilten Beträgen gezahlt werden foll. Auch hier ann es fil als nôtig erweisen, dem (Impfangsbere{tigten noch vor dem Inkrafttreten des neuen Staatshaushaltsplanes den grundsäßlih vom

andtage bereits im voraus bewilligten Beitrag des neuen Jahres zuzuwenden,

Verkehr3weseu.

Zwischen Frankreich und der Schweiz besteht zurzeit aus militärischen Gründen eine Grenzsperre. Jnfolgedessen ver- zögert sih die Ankunft der Briefe der kriegs- gefangenen und zivilinternierten Deutshen in Frankreich an ihre Angehörigen. Ein Grund zur Be- unrahigung liegt also in dem Ausbleiben von Nachrichten nicht. Die Grenzsperre dürfte in Kürze wieder aufgehoben

werden. Maunigfaltigzë#.

Ihre Kaiserlihe und KönigliHe Hoheit die F1au Kronprinzesstn bat ,W. T. B.“ jufolge gestern nadmittcg der Gedächtnisfeier für die Toteri im Zickus Busfch beigewzhnt.

Dur die Stürme der legien Tage find, wie ,W. T. B.* meldet, viele Fernsprechleitungen geitört, sodaß bis 2 in Angriff genommenen Wiederh-rstellung d2c Leitungen die Ge vräcthe rach außerhald Verzögerungen erleiden werden. ß

Anknüpfend an das bereiis bestehende Ungaris@e Seminar in Berlin bestebt die Absicht, ein ungartshes FJustitut zu gründen, zu dessen Pflege únd Förderung tine „Gesellschaft der Freunde des Üngarishen Instituts an der Untversität Berlin * zusammengetreten ist. Dur persönliche #Fühlungnahm- E dea deutshen und den ungari!chen ‘N:tgliedern wird diese Gesellsast trachten, daß ih die Kulturbeztehungen isen Deuts land und Ungaïn immer enger gestalten. Die SHrür dung dec „Ge- sellschaft der Freunde des Ungar|isch2n Inslitvts* erfolgte aw 24. Novemter. Der Slgung ging, wie ,W. T. B.“ berichtet, ein gmeinsames Abend- essen voran, bei dem als ersier der Bo!lsHajter Prinz ¡u Hohen- lohe-Swillingsfürst ia deuisher uvd dann in ungarischer Sprahe das Wori ergriff. Fn s&{wuncvoller und eindringlider Rede stellte er dar, welch28 Berdicnst sich das Vngarishe Jnjiitux zem die Arnäherung des deutshen und ungarisen Geistes- und Lirtschafti lebens erwerben werde. Das neue Institut set eine wcrtvolle Urterstüßuag jenec Bestrebungen, die er scit jeber verfolge, närnlih die Annäherung zwischen ten be!den- Läntern so innig wie mögltch zu alen Nah den mit Legetsterung aufgenommenen Worten des Dotschafters drückte der in Vertreiurg des ungarischen Kultuswinisie: 8 Grafen Apponyi erschienene Minitterialrat Ludwig von Toth die Sympathien der vngaris&en Regierung aus. Im Namen ver ÜrgarisYe1: Akudemie der Wissenshafien, deren Vertreter niht ein- tr: fen fonvtey, begrüßte der Üntversitätoprofissor Geheimrat vou Waldeyer-Hary die Versammlung, Der Vortragende Nat im Ministerium der gei"ilihen und ÜUnterrichtäangelegenheiten, Geheime egen geas Prosessoc Dr. Becker äußerte das warme Interesse der preußischen Unterrihtsverwaltung an der Vzitcetung Unaarns an der Ui ivecfiiät Berlin. N2ch Ausfübrungen des Whkiichen Geheimen Rats Dr. Freizerin von NRechenberg spra§ als Vertreter der wirts{afilißen Welt der Direktor von Stauß, Präsident der Deutsch - Ungari-ch-n Erdöl « A. „G. Es fo te die Verlesung der in reiher Zabl eirgezangenen Le- grüßungttelearamme, u. a. yon dem Srafen Julius Andrefsy, tec Uagariich:n Waffer brüderlihen Vereinigung, der Hauptstadt utapest usw. Nach dem Abendessen erstattete der Professor Gragger, der Dircktor des Unyarishen Seminars, einen Bericht über die Aufgaben des Instituts und úber die Art der Organisation. Darah erfolgte die Gründung der ,Gesellichait ter Freunde des aan Instituts an der Untversität Berlin“. Es wurde ein Arbelt3ausschuß gebildet, der die noch aotwentigen Schritte unternebmen und die in etwa sechs Wochen zu haltende Mitglieder versammlung einberufen wird.

Wie hoch isi ein Nordliht? SXon gegen Gade des Herbsles pflegen fih Nordli&ter einzustellen, die zuweien auch bis in unsere Breiten reien. Di- Räisel, die diese Naurersheinung den Menschen aufgtbt, siad bithecr uur teilweise gelöst wercex. Zu thnen gehört auch die Frage, in welh:r Höhe über der Erdobersäce die Nord- lihter schwed-n. Der während des Kcieges verstorbene nor- wezisce Physiler Bhik-lard hat noch in seinen legten Lebe: sjihren der Lösung dieser \{chwicrigen Aufgabe eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Auf einer im nördikchen No:wzgen ia beträchtliher "Meeresböbe ge!chaffenen Warte hat er drei Jahre lang Versuche zur Höhenbestimmung vcn Noidl'chtern ausführen lajjen, und zwar mit Hilfe der PASlogravh lgen P Dcs Verfahren ift ähnliÿ wie es zur B-st!mmung von Wolken- höhen, von Sterrshnuppen und anderen Lüutt-rshetuungen benutzt wird. Es gehören dazu g"eidzeitig zwei Beobachter: an verschiedenen Orten, deren Entfernung von einander genau bekannt sein muß. Durch Verständigung mit de-m Fernsp:-echer wird e‘ne gevaue Gleichzetiigkeit der k dotograpbishen Aufuabmen erzi!t. Da während cines Nordl:h:8 fast immer die Sterne sihttar sind und auÿ _ dwch das Polarliht hindurchscheinen, st tine Art von Orted.itimmurg für einzelne Teile des Pol rlichts mögli, und dic Ausmefsung der Platten ergibt dann die Hrundiage für die Becehuung der Höhe. Von entschetvender Bet eutung für das Gel ugen dieser Arbeiten wac eine Verb sscruag der photograpbiichen Plate, die eine Heratscung der Belihtungédauer bei dicjen zarter, unbeständigen Lihtgebilden auf weniger als eine Sekunde erlavbte. In den ertten beiten Jahren ergaben sib als n:ittl-re Höhe der Nord- liter va dem in den „Aanalen der Physik* veröffentiickten Bericht eiwa 112 km. Die Beobaÿhtunzen warden biz in die erste Kriegz-it hincin fortgeseßt urd mit besonderer Sets von dem physika!ishea Inslitut der Universität Kristiania zu Mefsungen und BereGnungen ausgeaaßt. Dadurch n rei: Grgebnifse erzielt worden, die nsbesondere au die Ver\chiedenbeiten ber Nordlicht- formen b-rüdsiddtigen. Von den unendlich mannigfa"t:gen Gestalten des Polarkihts wurden an einzelnen beobachtet: diffuse Bogen, draperi-sôrmige Bogen, eigentli: Oroperien, Nordlichtstrahlen, ge- teilte Lichtbä 1der und sogenannte pulsierende Uchflä§en. Durch die Verrachrung der De der Véefsurgen wurde auch der Spielraum der Höhenwerte beträchtlich erweltert. Die obere Grenze kann danah zwischen 100 und dem sehr hohen Vet:ag vou 330 km |\Gwanken. Wabrscheinlih wird fie meist noŸh zu niedrig beobahtet, da die photo graphische Platte ia ihrer Empfindithk:it {ür die {chwächeren Grade des L-uchiens do% uicht garz ausrei§t. Es seinxr,

Bogea ta geringerer Höhe ihr Gade finden als d

lichen Seturablen. Auch die nmaittlere e bat ih bedeutend größer herau8gestcllt als n-ch ten ersten eobadtungen, nämli ¡u 177 kra, Sind die Nordlichier aud na oben bin für das Auge sirts versGwommen, fo {s ih:e untere Grene fast immer haf ausgebildet. Für diese hat siŸ aus fast 2030 Bestimmungen