1917 / 283 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 29 Nov 1917 18:00:01 GMT) scan diff

E 28 E N 2 Prie ite R x Ä 4 7 E O E Me R I E E T T T Ne S M I 2A Mt .a7, Bir N N BIEHE Tra 7 N v z E Les 5 E dee r rem I E

E E E E E L C E R L R E e

: Gemeinde Sorba6.

Wohnhaus, Nebengek äude, Hofraite, Aker, Wiese, Garten (1,3984 ha) des Hernrquin, Lu? wig Maria Eugen, Ges@&äfttagert in Au Náincy bei Pa?is (V rwalter: Notar Hübsch in Wallersberg) ;

Aer, Wiete (0,8195 ha) des Sallein, Qudwig Adolf, Landeismann in Angers, Frank eich (Verwwa?ter. der fethe): :

Wohnhaus, Nebengeb., Hofratte, Aer (0,1491 ha) der Vatté, Marta, Schaeiderin in Paris (Verwalter. d: rlelbe).

Gemetnde Tranac.

Wiese (4,0836 ha) des de Bouexie de Pinteux Lutwig Anton Naoul Graf Rentner Ch-frau Mariba Charlotte Emille geb. de Tihuty de Glaris in Eletitrgen, Gemeinde Buß (Ver- walter: Notar Hübsch in Walersberg).

Gemeinde Wieblklingen.

Aer, Wiefe (0,8127 ha) der Parisot, Julius, Hauv!marn Ebefrau Maria ged. Nimmel, und Mit-igeniümer in St. Prciot (Ver- walter: Notar Bettembourg, Kurzel);

Acker (0,7914 ha) der Joris, August Ludroto Josef, Landwirt Ebefrau, Amalie Maria geb. Becker, in Morthairons (Frankreich) (e wil'er: dersfet1he); h

Ader (0,2762 ha) ver Rey, Theodor, Ukbrmadher Ehefrau Luise geb. Mauguin, in Villefranche èe Nouerge (Verwalter : Notar Bettem- bourg in Kurzel),

Straßburg, den 21. November 1917. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern.

J. N.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise a dns A des inländischen Ver-

gens tlandesflüchtiaer Personen, vom 12. Zuli 1917 (RGBI. S. 603) ist für die folaende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

62G. Listz.

SGesamtvermögen: Das ge!amte im Fyrlande befindlih-e Ver- möuen d-es durch Eilaß vom 22 Wär; 1917 I. A. 3712 auf- gebürgerten Landet flüchtigen Heinr! Swotz, geboren 4. August 1882 zu Saargemünd, Inoenteur, zuleßt in Saargemür d (Zwancsveiwal!er: Rechtéanwalt Dr. Maurer in Saargemünd).

Straßburg, den 21. November 1917. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Junern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs- weise Verwaltung und die Liquidation des Ver- mögens Landesflüchtiger, vom 12. Juli d. Y. (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangs- verwaltung angeordnet worden.

627. Liste.

GSesamtvermögen: Das gesamte im Inlande beficdliGße Ver- mögen der durch Erlaß vom 18. April 1916 ausgebürgerten Landeé flüchtigen 1) Dr. Jultus Boeckei, geboren 26. Oktober 1848 zu Straßburg, Professoc und prakt. Arzt, 2) jeiner Ebefrau, Matkilde geb. Lods, beide zulept in Siraßburg (Zwangsver- walter : Rechtsanwalt Dr. Zeime in Straßburg).

Straßburg, den 21. November 1917. Minisierium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer . Unternehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe 1ch gemäß den Verordnungen über die Liqui- dationen feindliher Unternehmungen vom 29. August 1916 und 15. April 1917 (Geseß- und Verordnungsblatt für die offupierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 183. September 1916 und Nr. 339 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der französischen Beteili- gung an der Firma Cie. Anglaise, Choque & Zorn in Brüssel angeordnet. (Zum Liquidator ist Herr Leutnant Maas in e ernannt worden.) Nähere Auskunft erteilt der Liqui- ator.

Brüssel, den 23. November 1917. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe

bei dem Generalgouverneur in Belgien. J. V.: Rohrer.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unkernehmungen.

Mit Zustimmung “des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ih gemäß den Verordnungen über die Liqui- dationen feindliher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Geseß- und Verordnungsblatt für die okfupierten (Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917). die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens des französischen Staatsange- hörigen Jules Ollier in Charleroi, Marchienne au Pont und Châtelet angeo: dnet. (Zum Liquidator ist Herr Leutnant Maas in Brüssel ernannt worden.) Nähere Nuskunft erteilt der Liquidator.

Brüssel, den 23. November 1917.

Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. J. V.: Nohrer.

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Bekanntmachung.

Der Fran! Martha Jobanna Irma verehel. Kahlert, geb. Görsach, in Glauchau, Arndtitraße 2, wohnhaft, ist gemäß der Bekanntmahung des Stellvertrete!s des Neichskanzlers bom 23, Sepy- tember 1915 mit Nücksfick@t auf ihre Unzuverlä!sigkeit der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs verboten worden

Glauchau, den 27. November 1917.

Dex Stadtrat. Brink, Bürgermeister.

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BekanntmaMung,.

_ Dem Drogtsien Johannes Kablert in Glauchau, Arndt- straße 2, wohnhaft, is, außer dem Verbot des Handels wit Lebens-

“werblihen Betrieben, in Krankenhäusern und ähnliden Anstalten,

kanzlers vom 23. September 1915 au dle Herstellung und der Vertrieb von Gegenständen des täglihen Bedarfs ver- boten worden.

Glauhhau, den 27. November 1917, Der Stadtrat. Brink, Bürgermeister.

Bekanntmachung

Der Milhhändlerin Elise Hoffmeister, geb. Kolle, hter, babe ich den Handel mit Nahrungsmitteln auf Grund der Bundesratsverordrung vem 23. September 1915 untersagt.

Braunshwelg, den 20. Novemkter 1917.

Herzoglie Poiizeidireltion. v. d. Bus (h.

Königreich Preußen.

Finanzministecium.

Bei der Preußischen Central -Genossenschafts- Kasse sind der Buchhaiter Rechnungsrat Trischler zum ersten Kassierer und die Bürohilfsarbeiter von der Heide und Augustin zu Buchhaltern ernannt worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.

Dem Oberlehrer am Prinz Heinrih-Gymnasium in Berlin- Schöneberg Dr. phil. Kappus ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

: Die am 1: Juli 1917 für das in Deutschland befindliche Vermögen der Firma Terrail, Payen & Co. in Lyon ange- ordnete Zwangsverwaltung ist aufgehoben.

Berlin, den 24. November 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung rumänischer Unternehmungen, vom 28. September 1916 (RGBk. S. 1099) und 26. No- vember 1914 (RGBl. S. 487) habe ih nah Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die in Deutschland befindlichen Warenläger der rumänishen Firmen: Alcalay & Co. in Bukarest, Nicolai Barbatescu in Braila, F. J. Dogaru in Braila, Jancu Reiß in Falticeni, Siegmund Rosenthal in Braila die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Herr Handeisrihter Martin Loose in Charlottenburg, Sybel- straße 66).

Berlin, den 24. November 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: Lusensky.

Bekanntmachung

über denHandel mit Shweinen und die Abgabepflicht bei Hausschlachtungen.

Auf Grund der Verordnung über die Schlachtvieh- und leishpreise für Schweine und Rinder vom 5. April 1917 RGBl. S. 319 ff.) sowie auf Grund der Bekanntmachung der Fassung der Verordnung über die Regelung des Fleischver- brauchs und den Handel mit Schweinen vom 19. Oktober 1917 (RGBl. S. 949) und der dazu gegebenen Ausführungs- anweisungen der preußischen Zentralbehörden sowie der S8 1 und 4 der Saßuna des Brandenburg-Berliner Viehhandels- verbandes vom 4. Dezember 1916 (Reg.-Amtsblatt Potsdam 1916 S. 609 ff.) wird für den Bezirk der Provinz Branden- burg und den Stadtbezirk Berlin folgendes angeordnet:

I. 1) Sämtliœte Schweine sind den Kretsorgantjationen in den Lind- und Stadtkeeisen zur Ab tejserung an den Braudenburg- Berliner Viehbandeltverband anzubieten. Alle anderen An- und Veikäufe von Schweinen find verboten.

2) Der An- und Verkauf von Schweinen zur Mast sowte von Zucht- und Läufershweinen, die nahweislih zur Zucht Verwendung finden, tit nur dunh den Leiter des Kommunalverbaudes und mit dessen Benehmtigung zuläsfig. Hierbei gilt beim Erwerb von Zucht- shweinen aus den Herden der von ter Landwirt\chaftskammer der Provinz Brandenburg anerkannten Hochzücbhter ala Nachweis elne Bescheinigung des Kommunalv?rbandes des O.tes, wchin das Züucht- shcein gekraht werden soll, darüber, daß das Tier zur Zuch: Ver- L fi n tlihe Setne üb

. 1) Für sämtliche wetne über 15 kg (30 Pfund) Lebend- gewicht, aud wenn sie zur Mast bestimmt si d, bestebt io zum 15. Januar 1918 einschließli der Höhilpr:is von 75 M für 50 kg Lebendgewidt autschlti:ßl!ch Provision, raht und Spesen. Dieser S S tn de M A Kalau, Cottbus (Stadt- und Land?reis), Sorau, Forst (Stadtkreis) und Spremberg 7 ü 50 kg Lebendgewict. i N E 2) Zau diesem Preis tritt, wenn die Tiere zum Schlaßten an die Kreitorganisationen, deren Beauftragte oder den Vichhandelsverband ve:fautt werden, bis zum 15. Januar 1918 folgender Zu!ch!ag : het einem Schwein von mehr als 15 bis 30 kg ... 18 M

o - " " 00 O Ld ck 0 e w Dv O e O

S e O O für das Tier.

3) Für Zuchtshrwoeine und Läufershweine zur feine Hochprels fersch H Zut bestehen IT, Das Flelsch der. Ferkzl (bis 30 Pfd.) i fleischkartenfrei, die Schlachtung dieser Ttere ist anzeigepflichtig und unterliegt dem Beschauzwarg. Ferkel dürfen von den mit Ausweiskarten des Ver- E L R frei en, Mai Stallhöch\t- reis für Æerfel veiragt 1,60 4 für das Pfund Lebendgewi - {ließli Pcopision, FraŸÿt und Spesen. | E D IV, 1) Für die Hauss{lahtung von Shwetnen im Lebend- gewißt von über 30 Pfund t die Genehmtgung des Lelters des Kommuna!verbandes erforderli. Diese Genehmigung darf nur er- O Ten een Ce n aenes Haushalt 3 "Monate lang ge- alten tit, anderenfalls te Genehmiguna der Provtnztal- o stelle bezw: N Ce E S a) Wer als Selbityersorger ein Schwein \chlaGtet, hat als P Senge von jedem Schswein abzugeben, falls das Séhlahtgewih eTrant: mr dle C0 B O E E Ez & mehr als 70 bis 80 kg . Gs ee Ct e A mehr als 80 kg für je 10 angefangene kg weitere 0,5 kg. Ist das Schwein früher zur Zucht benutzt worden, 0 Des Gewid;ts in Sped un5 Fett Dn U Se 3) Von der Abgabep flit befreit sind Haut sc{lacktungen in ge-

= 1 kg

mitteln, gemäß dec Bekanntmachung des Stellvertreters des Relchs-

der Abgabepfliht befreit diejenicen Selbstver:sorger, denen nach den geltenden Vorschriften bei besonders anstrengender körperliher Arbei im Verwaltungswege Fettzul2gen gewährt werden können oder zy deren Haushalt folde Personen geh-r?n. N

4) Abzul'efera sind Bau&speck, Rickensp'ck und Liesen (Flomen). Die näheren Anordnungen über die Art und Zeit der Ablieferung und die Stellen, an die die Ablieferung ftattzufinen hat, werden für jeden Kommunalverband von dessen Leiter erlassen. Die Kosten des Ver sandes hat der Selbstve! sorger ni&kt zu tragen.

i B Fie den ganzen Bezi1k der Piovinzial-Fleishst: lle beträgt er Pre für grünen Speck und Fett tn unzubereitetem Zusiande 1,75 45 für geräuherten Nückenspeck . 2,75 für gerävherten Bauchspeck S 2,20 für § kg (1 Pfund).

6) Das dem Selbstversorger verbleibende Fleis wird auf die Fleishkarten derart angerechnet, daß für die Person als Wocenmenge berehnet werden :

bei Schweinen bis 00 kg... .. . = 700g, hei Schweinen ven mehr als 50—60 kg. . = 600 g, bet Schweinen von mehr als 60 kg . . . =5%500 g.

Die abgegebenen Mengen bleiben bei der Gewichtsberehnurg außer Betracht.

7) Fleish zur Selb®vzisorgung darf aus HouéschlaGtungen, die zwischen dem 1. September und 31. Dezember erfolgen, nur für die Dauer elnes Jahres, aus Hausschlachtungen in der übrigen Zeit heAstens für die Zeit bis zum Schlusse des Kalenderjahres belassen werden.

V. Für die Auefuhr von S&w:inen (lebend und geshlachtet) aus dem Bezirk der Provinz Brandenburg und demi Stadt- bezik Berlin ist in jedem Falle unjere vorherige Genehmigung ez- forderlich. Î

VI. Zuwfkd-rhondlungen gegen d'e vorst-henden Bestimmungen werden mt Gefärgnisßstrafe bia zu einem Jahre oder Geldstrafe big zu 10000 4 auf Grund von § 6, 1 des Gesehz-8, betrefff-»d Höh, preise, vow 4. August 1914 tu der Fafsurg vom 23. März 1916 (NHB!l. S. 183) ¿nd Art. 7, Nr. 2 der Bekanumachung vom 22. März 1917 (NG Kl. S. 253) bestraft. Auch kann neben der Strafe auf Einziehung der Gegenstände, auf die \sih tie strafba:e Handlung bezieht, erkannt werder, ohne Unterschied, ob ste dem Täter vebörrn oder nit.

VII. Die Bekazuntmahung vom 3. November d. J. über den Handel mit Shweinen und die Abgabepflicht bei Havs\chlahtungen (Netchsanzeiger Ne. 263) wikd hiermit vom 1. Dezember 1917 ab aufgehoben, von we!chem Tage an obige Verordnunz tn Kraft tritt.

Berlin, den 28. November 1917.

Könialich Preußische Provinzial-Fleischstelle. Der Vorsitzende: Gosling, Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Das gegen die Gemüsehändlerin Frau Emma Raehse, Berlin 0. 17, Stralauer Allee 36, erlassene Verbot des Handels mit Gegenständen des täglihen Bedarfs habe ih wteder aufgehoben.

Berlin-Schöneberg, den 26. November 1917.

Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.

BekanntmaqMhung.

Das gegen den Gemüsehändler Wilhem Schulze, Berlin W. 15, Ubhlandstraße 160, eriassene Verbot des Handels mit Gegenständen des täglihen Bedarfs habe ich wieder au}- gehoben.

Verlin-Shöneberg, den 26. November 1917.

Kriegéwucheramt. I. V.: Machatius.

Bekanntmachung.

Der am 21. Juni 1917 auf Gceund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1917, betr. Fernbaltung uniuverlässiger Personen bom Handel, geschlossene Betrieb des Kolontalwarenhändle1s Wilbelm Pungs zu Nheydt, Neußeritraße Nr. 36, ist mit dem heutigen Tage wieder freigegeben wo.den

Rheydt, den 22. Nevember 1917.

__ Die Poltzetverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Graemer.

Bekauntmaqchung.

Auf Grund der Verordnung des Bundesr0ts vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (NGBI. S. 603), habe id dem Gemüsehändler Engelbert Küppers, hier, Portdrish Nr. 15, durch Verfügung vom beutigen Taze den Handel mit Gegenständen des täglichen Be- darfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, rohen Naturerzeugnissen, Hetz- und Leuchtstoffen und mit Gegenständen dea Krieasbedarfs sowte jegliche mittel- bare oder unmittelbare Beteiligung an einem solhen Handel wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbelrieb bis auf weiteres untersagt. 9

Aachen, den 24. Novembec 1917.

Der Königliche Polizeipräsident. von Hammagher.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bundesrattverordnung vom 24. Sep- tember 1915, betreffend Fernbaltung vnzuverlä\sijer Personen vom Handel, tit unterm 23. Nov: mver 1917 dem Viehhändler Joseph Pompe fn Berlin - Hohenschönhausen, Friedhofsiraß-, der Handel mit Fleish und Fleishwaren wegen Unuverlässigkeit ter Fübrung d'eses Handelsbeirtebes untersagt und sind thm gleih- ¡eitig die Kosten des Verfahrens auferlegt worden.

Berlin, den 24. November 1917.

Der kommissa'ishe Landrat des Kreises Niederbarnim. I. A.: von Burkersroda, Ngierunzerat.

E D E E n

Niqcßkamiliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 29. November 1917.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll- sigung; vorher hielten diè vereinigten Ausschüsse für Handel und oe und für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen, der Aus\uß

für Handel und Verk i n C n erkehr sowie der Ausschuß für Justizwese

Dur Bekanntmachung des . Reichskommifsars für die

wenn diese als Selbsiversorger anerkannt find ; desgleichen sind von

Kohlenvérteilung (Reichsanzeiger Nr. 277) vom 20. November

werden gewerbliche Verbraucher von mehr als 10 Tonnen

Monatsbedarf an Kohle, Koks und Bri Monatsmeldung auch im Zeitraum vom 1.—5. S E wieder aufgefordert. Hierzu sind nur Dezemberkarten mit grünem Druck zu benugen. Sie sind für 3 .\ das Stü und 15 Z das Heft von 5 Karten bei der zuständigen Orts- Kohlen-, Kriegswirischafts- oder Kriegsamtsstelle erhältlich. Die Hefte enthalten die vollsiändige Bekanntmachung. j Jm Dezember sind auch die Goswerke meldepflichtig. Auch Betriebe, denen die Brennstoffzufuhr gesperrt ist, bleiben E E beantwortet di | : nfragen veaniwortel die zuständige Kriegsamtsftelle. Unterlossen der pünfktlihen Meldung ist unter Strafe geftelli

Die kürzlich in Kopenhagen zur Besprechuna von Gefangenenfragen abgehaltene iam ln die von Deutschland, Oesterreich-Ungarn, der Türkei. Rußland, Rumänien, Dänemark und Schweden sowie von einer Anzabl Rote Kreuz- Vereinigungen beschickt worden ist, hat ihre Arbeiten abge- \cklossen. Wie die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“ mit- teilt, ist das Ergebnis der Verhandlungen, die sich im unmittel- baren Verkehr der Vertreter der kriegführenden Parteien abge- spielt haben, in einer Reihe von Vereinbarungen zusammen- gefaßt, über deren Genehmigung die beteiligten Regierungen sih innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären haben. Die Vereinbarungen beziehen sich der Hauptsahe nah auf den Austausch, die JInternierung und die Behandlung von Kriegsgefangenen sowie auf die Entlassung eines Teils der in feindlicher Gewalt befindlichen Zivilpersonen, darunter auch der nah Rußland verschleppten Ost- preußen. Der dänischen Regierung und dem dänischen Roten Kreuz gebührt für die den Abgeordneten gewährte Gastfieund- chaft sowie für die wirksame Mitarbeit an den Beratungen der Versammlung der aufrichtige Dank des deutschen Volkes.

Sachsen.

Jm Laufe der Beratung des Haushaltsplanes in der Zweiten Kammer saate der Staatsminister Graf Vizthum von Eckstädt, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, be- züglih des Wahlrechts und der auswärtigen Politik:

Der. Vizepräsident Fräkdo: f hat aus der Throvrede eine Heraus- forderung der Sozialdemokratie entnommen, weil die Thzonrede nihts über die Einführuno des allgemeinen gleichen Wahlrechts enthalte. Daß die Regierung eine dicsbezüg!iche Vor- lage nit bringen würde, war son daraus zu entnehmen, daß die Mehrheit des Hauses etrem fclhen Antrag ablebnend geaenüberstand. Ein Wahlreckt, das aus\ch{|eßlich den breiten Massen die Entscheidung im Staate überlassen und andere Sch!chten dieien Massen ausliefern würde, wäre ein uübilliges und ungerechtes Wahlrecht.

Ueber die auêwä tige Politik beweikte. ver Minister: Ueker die Kriegsztele baben fh zwet Meinungen gebildet. Die einen verlangen, daß ein Friede erkämpft wird, der uns Ersaß der Opfer bringt; die onderen meinen, daß wir a..f cinen möglichst baldigen Fri-dena!ckluß hinwirken, damit der Opter niht mehr würden. Die Reichötog?- entshiteßing vom Juli 1917 kann ünmwöglich die Krtegslaue beurteilen, die sich im Oktober und: November gestaltet bat. Wir slehen dunh¿us auf dem Stantpunkte, daß wic iu etner Versiändt- gung mit unseren Ge-gnetn bereit snr, aber die Re!c(sötagsbe}chlüsse werden uns nit avhalter, dem Gegner, der eine Ve:ständigung ab- lehnt, die Folgen setnes Tuns' in jetner ganzen Schwere auf¡uerlryen. Wir brauchen nicht zu be\wchten, taß wix mit unserem östlichen Nach- dar in obsehbarïér Zeit nicht zu einer Verständigung gelanpen könnten. * Es bandelt sich nur drum, doß sich dort eine Negzierung bildet, welche dite Macht in den Hände hat und der deu!shen Regieruna cin ernsies Friedentañgébot m2ckcht.. Vor einem soilen in bieher noch nicht die Rede gewesen. Wir. haben keir en Grund, die Nerven zu verlieren. Unsere Lage ist auf allen Frontea ausgezeichret, und wir dürfen der Obersten Heeresleitung das Werirauen entgeaenbringen, daß sie die weitere Entwicklung der militärishen Ereignisse voll ausnußen wird.

Vaden.

Der Landtag ist gestern durch den Minister des Jnnern Freiherrn von Bodman an Stelle des erkrankten Staats- ministers Freiherrn von Dusch im Namen Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs eröffnet worden. Nach Bekanntgabe einiger Geseßzvorlagen sagt die Thronrede, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet:

Beim Abschluß tes Krieges werden mir an der Sdwelle einer neuen Zeit steheo. Die Vefassung, Gesetgebung und Verwaltung des badtihen Staates weisen cine {tetige SARNIQUng auf im Sinne einer starken Beteiligung aller Volkskreise an der Leitung und Ge- staltung der öôffentlihen Angelegenbeiten. Unter Erhaltung der be- währ!en Grundlagen vnse:es Staatewesens werden die Etrrichtunrgen des Staates, der Krelse und der Gemeinden tn vertrauensvollem Zu- sammenwirken von Fürst, Volk und Negterung und den Land|stännen einer Weiterbildung zuzuführen sein, welche dem Geist der neuen Zeit R chnung trägt.

Großbritannien und Jrlaud.

Nach einer verspätet eingetroffenen Reutermeldung sieht eine zum Haushaltsplan eingebrohte Ergänzung die Ein- stellung von wiederum 50000 Offizieren und Mann- \shaften für die Marine vor. Der Haupthaushaltsplan forderte 400 000 Mann aller Grade. |

Jm Unterhause fragte Richard Lambert erstens, ob j die russishe Regierung oder irgend eine Person, die vor ibt, die russishé Régierung zu vertreten, einen sofortigen Waffen- | stillstand an allen Fronten zur Einleitung von Friedens- verhandlungen vorgeschlagen habe. Zweitens, wenn dies der Fall sei, welche Antwort hierauf gegeben wäre. Der Staats- sekretär des Auswärtigen Amtes Balfour bejahte die erste Frage und erklärte hinsichtlich der zweiten Frage, daß von der englischen Regierung keine Antwort gegeben worden sei und, soweit es ihm bekannt wäre, auch nicht von einem der Verbündeten.

Auf eine Anfrage bezüglich der aus Petersburg stammenden |

Meldung von einer angeblich im September in der Schweiz stattgehablen internationalen Beratung von Finanz- leuten erklärte der Unterstaatssekretär im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten, Lord Robert Cecil:

Wenn eine solhe Zusammenkunft stattgefunden haben sollte, so bat meines Wissens ketn englisher Staatsangehöriger daran teil- genommen. Sicher ist keinem ein Paß gegeben worden, um ihm die

eilnahme zu ermöglidien. Auch find keine Mitteilungen irgend- welcher Art über den Gegenstand zwischen der englischen und der

französishen Regierung ersolgt. O Lord Nobert Cecil führte in seiner in Norwich ge-

meldet, noch folg@ides dus:

haltenen Re de zum Schluß, wie das „Reutershe Büro“ Ó ah fo nit, daß Îrtkümer begangen wurden, aber wir

J lührten die strengsle Blo ckadbe burch, die jemals beslanden hat, und |

\ch kann mit Rit behaupten, daß wir niemals die Grundsäye des Völkerredts verlegt haben, zu d-fsen Ne:teidigung wir in den Krieg zogen. Der ang der Ereignisse in Nußlard war zweif:llos ein großes Mißceshick. Wir können nur hoffen, daß das große russische Voik noch einmal z-fgen wird, daß unser rückhaltloses Ver1rauen nicht unangebracht war. Was si in Jtalien ereignete, ist viel weniger ernst. Dbwobl der uns zugefügte Schaden nit gering war, war der Vor- teil unserer Feinde nicht groß, und wenv, wie wir alle hoffen, die italie- nischen Armeen jeyt standzuhalten vermögen, so brauhen wir nicht anzun hmen, daß die Ereignisse in Jtalien den Sesamtauszang bes Krieges ernsilid verschlechtern. Die erniteste aller Fragen ift die Schiffêraumfrage. Ich glaube nit, daß wir von sofortiger Hungersnot bedroht sind, daß wic vielmebr, wenn der U-Boolikrieg sih weiter entwickelt, wie er fih zu entwidckeln scheint, das Vertrauen Men oen, daß wir imstande sein werden, jede ernste Gefahr zu nden.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 28. November, Abends. (W. T. B.)

Von keiner Front sind bisher besondere Ereignisse gemeldet worden.

In Flandern seßte am 27. November gegen 4 Uhr Morgens starke feindliche Artillerietätigkeit gegen unsere Küsten- stellungen ein, die bis 8 Uhr Vormittags anhielt. Sie erreichte um 6 Uhr 30 Vormittags größte Stärke, ohne daß Angriffe erfolgten. Nachmittags steigerte sich das feindliche Feuer vom Houthoulster Wald bis Zandvoorde und s{hwoll besonders auf unserem SteDungsboaen um Ypern erheblih an. Um 5 Uhr seßte auf die Stellungen von Passchendaele halbstündiges starkes Feuer cin. Zu gleicher Zeit erhielt auch die Gegend von Becelaere bis Gheluvelt stärksten Beschuß. Nachts lagen unsere Stellungen in Gegend Dixmuide bis Houthoulster Wald unter starkem Störungsfeuer. Aub nah Süden bis Zand- voorde währie die gesteigerte Aitillerietätigkeit bis in die Dunkelheit und {woll mehrfah zum Trommelfeuer an. Feindliche starke Patrouillen südlich der Bahn Boesinghe— E und nordwesilih Passchendaele wurden restlos abge- wiesen.

Bei erböhter Feuertätigkeit im Artois wurden starke feindlihe Patrouillen an der Bahn Arra38—Douai zurück- geschlagen, während eigene Stoßtrupps westlih Deulemont Gefangene einbrachten.

Auf der Kampffront südwestlich Cambrai lag in den frühesten Morgenstunden des 27. November starkes Feuer, das sich von 7 Uhr Vormittags ab von Bullecourt bis Fon- taine zu stiärkster Heftigkeit erhob. Kurz darauf entbrann- ten auf der Front von Bourlon bis Fontaine außerordentlich erbitterte Kämpfe. Der Gegner führte starke tiefgeglie- derte Jnfanteriemassen mit zahlreichen Panzerkraftwagen in den Kampf. Jn immer wiederholten Angriffen stürmte èr ohne jede Nüclksiht auf Verluste gegen unsere Stellungen an. Es gelang ihm schließlih, sh in den Besiy von Bourlon Wald und Dorf zu seßen und auch in Fontaine ein- zudringen. Unsere rechtzeitig angesezten und kraftvoll durch- geführten Gegenangriffe warfen ihn in heißem Kampf aus Dorf Bourlon in den Wald zurück. Zahlreiche zerschossene Panzerkrastwagen liegen hier in und vor unserer Stellung. Auch aus Fontaine wurde der Feind in erbittertem Ringen wieder hinausgeworfen. Hier brach erneut eine Anzahl feindliher Tanks vor unseren Gräben zusammen, andere wurden zur schleunigen Rückkehr gezwungen. Ueber 200 Ge- fangene, von denen ein Teil der englihen Garde an- gehört, sowie zahlreihe Maschinengewehre blieben in unserer Hand. Die erbitterten Kämpfe, zu denen immer wieder iche englishe Reserven eingeseßt wurden, dauerten bis zum Einbruch der Durvkelheit. Bis auf den Südteil des Bourlonwaldes wurden sämtliche Stellungen den Engländern wieder entrissen, die bei ihrem Angriff und unserem Gegenstoß außerordentlih hohe blutige Verluste erlitten. j

Auch auf dem Abschnitt von Motuvres bis Bullecourt und im Süden von Rumilly über Grevecoeur bis Banteux lag starkes feindliches Feuer, das erst am Spätnachmittage nach- ließ. Ein zwishen Moeuvres und Boulon unternommener shwächerer feindlicher Angriff brach in unserem Abwehrfeuer völlig zusammen. Die Stadt Cambrai wurde vom Gegner beschossen und mit Bomben belegt. Drei französishe Einwohner sind hierbei getötet.

Auf der übrigen Westfront an vielen Stellen lebhaftere Feuertätigkeit. |

In der Champagne erfolgten am Morgen des 27. No- vembec nach kurzer heftiger Feuervorbereitung Vorstöße zweier starker französischer Erklundungsabteilungen gegen unsere Stellungen nordwestlich Tahure. Unser Gegenstoß warf den eingedrungénen Feind unter Zurückbehaltung von Gefangenen

| sofort wieder hinaus. Die Behauptung des gejiigen Eiffel- | berichts, westlih von Tahure einen erfolgreichen Handstreich | durchgeführt zu haben, ist unwahr.

An mehreren anderen Stellen der Wesifront wurden gleich- falls französishe- Patrouillenvorstöße blutig abgewiesen.

Großes Hauptquartier, 29. November. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplagy. Heeres8gruppe Kronprinz Rupprechk.

Bayerische Sturmtrupps holten ösilih von Merckem 1 Offizier 46 Mann und 2 Maschinengewehre aus den belgischen Linien. Tagsüber lag starkes Feuer bei Poelkapelle und

zwischen Becelaere und Gheluvelt.

Oestlih von Arras erhöhte Artillerietätigkeit.

Südwestlich von Cambrai ruhte gestern der Kampf. Zwishen Moeuvres und Bourlon, bei Fontaine und Crevecoeur war das Feuer zeitweilig gesteigert; auch Cambrai wurde von den Engländern beschossen. Kleinere Vo1feldgefehte brachten Gefangene und Maschinengewehre ein.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Auf beiden Maasufern lebte das Feuer am Nach- mittage auf. Eigene Erkundungen verliefen erfolgreih. Bei Dieppe wurde ein französisher Vorstoß abgewiesen.

Oestlicher Kriegsschauplah

Mazedon ische Front keine größeren Kampfhandlungen,

und

Nahru-g.

Atalienische Front. Jtalienishe Ängriffe geaen unsere Gebirgsstellungen auf dem Westufer der Brenta und auf dem Monte Tombä

scheiterten. Der Erste Generalquartiermeister Ludendorff.

Oesterreichish-ungarischer Berichk.

Wien, 28. November. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:

Nirgends besondere Ereignisse. Z Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 28. November. (W. T. B.) bericht. ; :

Mazedonische Front: Westlih von Bitiolia, auf den Höhenstellungen im Cernabogen und in der Moglena- gegond südlich vom Dorfe Gradeschniza hielt die lebhafte Artillerietätigkeit an. Jm Strumatale Tätigkeit in der Lust. f Dobrudschafront: Bei Tulcea und Jsaccea Gewehr- euer.

Generalsiabs-

Der Krieg zur See.

Berlin, 28. November. (W. T. B.) Durch die Tätig- feit unserer U-Boote wurden auf dem nördlichen Kriegs8- \chauplay neuerdings 3 Dampfer und 1 Segler ver- nichtet, darunter ein englischer Frochtdampfer von mindesiens 5000 t sowie der englische Viotorshoner „Morning Star“ mit 180 t Tonerde von Portsmouth nah Rouen. Einer der Dampfer wurde aus Geleitzug herausgeschossen.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Rotterdam, 28. November. (W T.B.) Der „Maasbode““ meldet: Das norwegische Segelschiff „Cedaarbank“ (2825 Br.-To.) wird seit 9. Mai vermißt. Der norwegische Dampfer „Thor (4739 Br.-To.) ist auf der Reise von San Franciéco nah Yokohama untergegangen. Die Dampfer „RNizal“ (2744 Br.-To) und „Villena“ (955 Br.-To.) sind im Mittelmeer torpediert worden. Die Dampfer „Halifax“ (1875 Br.-To.) und „Rio de Janeiro“ (3583 Br.-To.) sind versenkt worden.

Parlamentsberiht.

Der Bericht über die gestrige Sizung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (98.) Sißzung des Hauses der Abge- ordneten, welher der Staa!3minister, Staatssekretär des Kriegsernährungsamts von Waldow und der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten von Eisenhart-Rothe beiwohnten, wurde die Beratung der Anträge der ver- s)stärfkften Staatshaushalts kommission, betreffend die Sicherstellung der Volksernährung, und der zu ibnen gestellten Abänderung8anträge in Verbindung mit der Bes ratung des Antrags der Abgg. Hammer und Gen., betreffend Wiederherstellung der Freizügigkeit des Handels, fortgeseßt.

Abz. Stull (Zentr.): Was i im Frübjahr in me!ner Etat rede gesagt habe, zur Sichers1ellung unseres Extstenzkampfes gehöre zuerst Produktion, zweitens Produktion und drittens Produktion, gilt jeßt in ver\tärktem Maße. Daneben müssen die vorhandenen Vorräte resilos ergriffen, rihlig behandelt und welse verteilt werden zu Preisen, die sowobl dem P odvzenten wie dem Kor=- sumenten ger-cht werder. Es is nicht zu leugnen, daß wir in den erster zwet bis zwetetrhalb Jahren des Krteges der Produktion nicht diejenige Aufmezrksamkeit gewidmet haben, wie es hätte gesHehen sollen. (Z'1stimmung.) Wir hatten utt mit etner so langen Ki1i-gs=- dauer gerechnet, und die Zeit bat nit für uns gearbeitet, Wir múss:-n uns mit der Tatsache abfinden, daß die Ecnährungss{wi:1tg- keiten auch nach dem Krtege fortdauern werden, weil sie in der gonzen Welt vo: havden find. Deshalb darf auch nit etne einitge Marxregel unausgeführt bleiben, bie geeignet ist, die Produktion zu fördern. Das Ern!eergebvis is roch nicht abge|chlc sen, do ist nach den Erklärungen tes Staatösckeetärs die Brotgetreideernte als eine Fnappe Mittelernte zu bezcihnen; an Futtergelretde stehen nur mäßigs Quanten. zur Verfügung, die Fiühdru\ckÞp'ämi? hat, wie wir gestern bôrten, gür stig gewift; es ist infolgedefsen keine Lücke in der Gr- nährung entstanden. Die kleinen Lar dwinte, denen niht die Majchinen zur Verfügung standen wte den großen, müssen en1\ckädigt werden. Ber- derben von Br otgetreide muß unter allen Ümständen vermieden werden. Leider ist die Kartoffelbestandeaufnahme hinter der Schäßvyng zurückgeblieben. Da der Viehstand zurückgegangen ift, bildet neben tem Brot die Kartoffel den Haupttei! unserer Das erforderlihe Saatgut muß zurücLgestelt werden ; acht Zentner Saatkartcffeln für den Morgen {find vnzureiherd, selbst zehn Zentner bieten kaum Sicherheit für die Ernte, Bon einer Piämtie- für den Anbau versprechen |ch weine Freunde ntts, vielmehr wird der Landr kit dadur zum Anbau angereizt, daß das Saatgut für die Bewirtschaftung in der Landwirtschaft freigegeben wird. Die falsche Pieitbeslimmvng hat im Laufe des Sommers den starken Rückgang des Vit hbestandes verursacht ; auch das Sia gewicht geht infolge des Futtermang-1s und des Streumangels zurück. Ein Geroalta miitel zur Erzeugurg von Milch und Fett gibt.es leider nichi. Vit dem drohenden Rückgang der Fleishration werden wir uns abfinden müssen. Der Antrag, wenigstens so viel Kartoffeln anzubauen, als für die Ernährung der Bevölkerung notwendig i, t selbs!verständlib; die Kar'offel muß aùf jedem geeigneten Boten angebaut werden. Wir müssen aus jedem Quayvratmeter Boden den b3dsten Ertrog zu zieben suder. Die Klagen über die Verteilung der Viehabgabe sind nicht unbegründet, denn da der Großgrunrdbesiß verhältnißmäßig einen zu geringen Viehs« bestand hat, wird er bei der Verteilung der Viehabgabe na der Kopf- zahl begünjligt gegenüber dem Kieingrundbesip. Das erregt Erbitterung. Auch der kletne Landwirt will seive Pflicht gegen das Vakerland er- füllen, aber er will nit gegen den Großbesiger benachteiligt werden. Die Viehhandelsverbände reißen die Viehversicherung an \ckch. Wir haben 600 kleine Viehversicherungsägefell|chaften, die für alle Landwirte ausreicken. Man könnte hôchstens die ViehversiWerung genossensckchaftlih ausbauen. Die Viehhandelsverbände sind ein Gebilde der Kriegs- zeit, man sollte sie nach dem Kiiege nicht bestehen lassen. Vie Erklärung des Landesflei|hamts, daß eine Versiberung niht vor«

liege, kann ich nicht gelten lassen, benn. die Uebernahme eines

Risikos gegen einen bestimmten Betrag is eben eine Ver- sicherung. Wir können uns mit diesem Besireben der Viehhande18- verbände nit einverstanden erklären. Die Schafzucht, die Ziegenzucht und die Geflügelzucht dürfen nicht vernachlässigt werden. Es wixd nicht

*) Ohne Sewühr,