1917 / 289 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Dec 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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ádtig! links) Deutstland und Preußen baden fi der Welt errungen, daß sie stolz und unabbängig î nenn sie sid nicht berabwürdigen wollen, f

und rir sind so, mas mir und mie wir aus ei dürfnissen geworden sind.

ziebungen treten will, der muß uns

das nit genebm, so mag er

(Bravo! links.)

wir tas gleiche Wahl Volk und Zeit eben führung des gleiden Wohl und Wehe unseres ; gehen vor allem dabin, daß das gleide Wa unseres Abgeordneten beifübren Weiterentwickelung unseres Staatslebens birgt. (Sehr ritig! N dem bisherigen Zustand hauses erfolgen wird. ber abgesehen davon, en ordnetenbauss als gleidbere setgebender 5 r nach ur Verfassung aud in Zukunft 3 feine Furdt. Ich babe die euen die für unser Vaterland nab Absbluß tee Weltkrieges anbritt weite Kreise unseres Volkes, die in ten Zeiten ‘vor dem Kriege in Ver- folgung weitgebentster ratifaler Ideen si auptsäcblih in negativer en werden, in positiver Mitarbeit mitzuschaffen und mitzubelfen (Lachen redbts) an dem weiteren Ausbau und an der weiteren gedeibliden Fortentwidlung unseres inneren preußi- schen Staatslebens. (Unruhe und Lacken rets.) Die gewaltigen, noch me in ählidem Maße dagewesenen Ersckütterungen, die ter Wesltkrieg unserem ganzen Dasein hat zuteil werden lassen, die ibre nie für mögli gehaltenen wunderbaren Erstlingsfrüchte gezeitigt baben in je Begeisterung der Augustiage 1914, von der spätere EnkelgesEl noch voll Ghrfurbt eczählen werden, sie fönnen un! Folgen für unsere innere Entwilung bleiben. G Meinungen über das, was in versbiedenen Fragen für un t gut und zweckmäßig ist, werden nickt verschwinden, sie werden aud in Zukunft auf einander plabßen um ihre Durdbseßung miteinander ringen. Aver bleiben kann, blei ß und bleiben wird meiner Ueberzeugung nach als dauern 1b} bell -lodernden Cinbeitéflamme die Ueberzeugunc ; alle Vo ile, alle Parteien dazu berufen sind, mitzuarbeiten an s einen gemeinsamen Vaterlandes. Keinem Volksteil und keiner * i, die in Kampf und Not für das Vaterland cingetreten, darf die Möglichkeit verwehrt werden, an dies eit gleibmäßig teilzunehmen. (Bravo! links.) Dur freie (E g wird die Lust und de an der positiven Mitarbeit bei allen dur positive Mitarbeit das Verant- wortlihkeitêgefühl gehoben und die Arbeit selbt in praftis® braud- bare Bahnen gelenkt werden. | f Grenzenlosen Optimismus, so werten Sie diese meine Aus- führungen vielleicht nennen. (Sehr richtig! rechts, Hört, hört! links.) Ja, meine Herren, ich gestehe cs, ih bin Optimist in dem Sinne un in der Richtung, daß ih unverbrüclih an den guten Geist glaube, der im preußischen Volke lebt, und daß ich daran glaube, daß dieser gute Geist troß aller Differenzen der Parteien und Lehren, wie sie autage treten und weiter zutage treten werden, si durcbseßen und zum Heile des Vaterlandes wirksam sein wird. (Bravo! links.) Schon oft haben wir in der Geschichte unseres preußischen Voikes Augen- B in en grundstürzende, das innere Gefüge unseres Stc umformende Neuerungen, die von der Entwicklung der Zeit gebieterisch gefordert wurden, ins Leben traten. Treffliche Männer, denen das Wobl des Vaterlandes beilig und ernst am Herzen lag, haben diesen Neuerungen gegenüber jedesmal die Befürchtung ausge- sprochen, daß damit die festen Grundlagen des preußischen Staates vernichtet, die Zukunft Preußens zerstört werde. So war es in der großen Zeit vor bundert Jahren, als in der Stein-Hardenbergschen Reform unter Beseitigung der Staatsomnipotènz die Selbstvermwal- tung geschaffen, die (rbuntertänigkeit unsrer Landbevölkerung auf- gehoben, die bisherige Grundlage der gesamten Besiß- und Wirt- {chaftsverbältnisse mit einem Fedrstrich beseitigt und die Freiheit der Berufe eingeführt wurde: so war es in der Zeit, als Preußen auf- hörte, ein absoluter Staat zu sein und durch seine Verfassung in die Reibe der konstitutionellen Staaten eintrat: so war cs, wenn auc in geringerem Maße, Anfang der 70er Jahre, als bei Einführung der Kreisordnung die gutsbertlide Polizeigewalt aufgehoben und tas Virilstimmreckt der ittergutébesißer beseitigt wurde. (Sehr gut! bei der Fortschrittlicen Volképartei.) Ä Alle diese tiefgehenden Aenderungen, von denen das \&limmste für die Zukunft Preußens befürchtet wurde, haben im (Fndergebnis für den preußischen Staat dank der dem preußischen Volk inne- wohnenden gesunden Kräfte nit zu seinem Schaden, sondern im Gegenteil zu seinem Nutzen, als wichtige Faktoren seiner weiteren ge- deihlihen Entwicklung gewirkt. (Bravo! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Gerade tadurd und nur dadur, daß Preußen im ent- scheidenden Augenblick entschlossen derartige Neuerungen einführte, die gebieterische Forderungen einer neuen Zeit darstellten, ist der ge- mwaltige Aufstieg Preußens im Laufe der Zeiten ermöglicht und fest gegründet. (Sehr richtig! bei der Forts{rittlichen Volkspartei.) Unsre große Aufgabe an der Schwelle der neuen Zeit, die anders und besser werden muß als die alte Zeit mit ihrer Fülle gegenseitigen Mißtrauens und Uebelwollens weiter Kreise der Bevölkerung gegen- einander, ist es und muß es sein, alle Volksteile und alle Parteien zur positiven Mitarbeit und zur Freude am Staate beranzuziehen. {Bravo! bei der Fortsrittlißen Volkspartei.) Das is aber nur mögli, wenn wir ibnen die Bahn eröffnen, in der geseßlichen Ver- tretung des preußishen Volkes eine Zahl von Abgeordneten zu haben, die zu ihrer Stärke in angemessenem Verhältnis steht, wenn wir ein Wahlrecht schaffen, das allen grundsäßlih das gleiche Recht ge- währt. (Bravo! bei der Fortschrittlihen Volkspartei.) Weist man das zurück, so wird das alte Mißtrauen, die alte Verbitterung, der alte Haß, die an unsrer Volkskraft so lange gezehrt haben, weiter bestehen. (Sehr richtig! bei der Fortschrittlichen Volkspartei.) Will man diesem Feind unsrer Volfskraft energish zu Leibe gehen und ihm den Garaus maten, so muß man sich ents{lossen auf den Boden des gleichen Wahlrechts stellen. (Bravo! bei der Fortshrittliben Volkspartei.) Das hat die Staatsregierung mit ihrer Vorlage getan, und sie muß und wird sih darum auch mit allen ihr verfassungsmäßtg ¿a Gebote stehenden Mitteln dafür einseßen, daß das gleihe Wahl- zecht Geseß wird. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen links.)

Auf Einzelheiten der Vorlage mochte ib jezt mt eingeben; 2s ib j im weiteren Verlaufe der Verhandlungen hier im

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tung des Herrenhauses vor. dem ersteren vorgelegt einmal, wei kündigt ift und ein hinreichender Grun steht, zweitens um deêwillen, weil Abgeordnetenh in unserem Staatsleben tatfädlih eine gewiss fi ja son dur ihre Sutsummierung griff „Landtag“ däußerlih TennzeiWnet. Prüfung einer Umaestaltung des einen Hauses wirft fi für jeden, der sein Augenmerk auf die Gesamtbedeutung des Landtages für unjern Staat richtet, naturgemäß aub die Frage der Zusammenjeßüng und staatlihen Stellung des andern Haujes auf. Es ist verständlich, Seiten die Stellung zur Reform sbeidung über die Umgestaltung und staatêrech ndern Hauses abhängig gemacht wird. Die Staatsrec ¿ß der Auffassung, daß die Neformen des Abgeord uses und Herrenhauses zweckmäßig zusammen gur Erledigung geb den.

An dem Zweikammersvstem als

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told«m wird seitens der Siaats- regierung unbedingt festechalten. Wie in vielen andern Ländern, so hat es sid au bei uns seit nunmehr {on über zwet Menschenaltern cui bewährt. Der große Vorzug dicfes Systems liegt ‘darin, daß reten die aus örtlichen Wablen ter acfamten Bevölkerung als felder. tervorgi bende eine Kammer noch ein zweiter Faktor der Gescßgzckung tritt, ter auf anderer Grundlage errichtet ist und der die Beschlüsse der Wahlkammer n1 ch einmal unter anderen Gesichtspunkten, die fich us seiner andersartigen Zusammenseßung ergeben, naprüft. eine solche Nachprüfung unter emem neuen Gestchtêwinkel gibt dere Gewähr dafür, daß daé, was als gemeinsamer Beschluß ammern zutage tritt, dem Woble des Staatsganzen im be- sonderen Maßo entspricht. Die jabrzebntelange Geschichte des gedeih- lichen Zusammenwirkens- zwisden Abgeordnetenhaus urid Herrenhaus hat hierfür nach Auffassung der Staatsregierung den vollgültigen Be- weis erbracht. Differenzen wie die im leßten Jahr bei dem Diäten- geseß hervorgetretene sind so selten gewesen und erweisen sich eben dur das Aufsehen, das sie maden, alé etwas so außergewöhnlices, daß sie si geradezu als die Negel bestätigende Ausnahmen darstellen. Wenn, wie os in allew Ländern mit cinem Zweikfammersystem der Fall ift, bei diesem Zusammenarbeiten derjenigen Kammer, die nicht aus Wahlen der Bevölkerung bervorgegangen ift, in der Regel gegenüber der Wahlkammer, in der die jeweiligen Strömungen und Auffassungen des Tages und der Stunde rascher und lebhafter zum Ausdruck kommen, ein etwas zurückhaltender, moterierender und tem- perierender Charakter innewohnt, so ift für den gleidmäßigen ordent- lichen und störungsfreien Gang der Staatsmaschine im ganzen ein solcher Negulator nah den in allen Staaten gemachten Erfahrungen etwas durdaus Nüßliches. Notwendig allerdings ist, daß fie der Wahl- kammer toordtinierte Kammer in ihrer Zusammenseßung den Bedürf- nissen der Zeit auch auf die Dauer voll entspricht, da sonst die Gefahr besteht, daß aus einem den gleidmäßigen Gang sihernden und regu- lierenden ein störender, retardierender Faktor wird, der bewirkt, daß die Staatsuhr nahgeht. Es muß deshalb dafür Sorge getragen werden, daß um Herrenhause alle diejenigen Kräfte und Tatigketts- gruppen entspredend ihrer Bedeutung für das Ganze vertreten sind und zu Worte kommen, die in unserm Staatéorganismus und feinem öffentlicien Leben, insbesondere aud im wirtschaftlicher Hinficht, sich als bestimmend und führend im Laufe der Entreicklung herauébilden. Die Wahl zum Abgeordnetenbaus vollzieht sich unter dem Ge- sichitépunkt der politischen Parteigruppierung und bringt deshalb die eben genannten Kräfte und die sie repräsentierenden Persönlichkeiten nicht in die vorderste Linie. Es gilt i möchte hier einen Ausdruck der Naturwissenschaften gebraucben —, die „Determinanten“ unseres öffentlichen Lebens, das sich außerhalb des Rahmens der eigentlichen politiscken Parteien betätigt, zu erfassen und in einer den tatsählichen Verhaltnissen entsprechenden Verteilung im Herrenhause zu vereinigen. Vaß und warum die bestehende Zusammenseßung des Herrenhauses, so sehr sie sid aub zurzeit seiner Entstehung diesem Zwecke gerech{t zu werden bemüht hat, unter den völlig. veränderten beutigen Zeitver- hältnissen dieser Forderung nit mehr entspricht, ist in der Begrün- dung des (Beseßentwurfs über das Herrenhaus des näheren ausgeführt, so daß ih deshalb - hier nit no& einmal darauf einzugehen brauche. Aus dem Gesoßentwurf und seiner Begründung geht ferner au hervor, in welder Weise die Staatsregierung dem erstrebten Ziel gere gzu werden wünscht. Vertretung der städtiscken und ländlichen Selbst- verwaltung und Vertretung der großen Berufsstände, das sind die Haupt#fristallisationspunkie, um melcke berum die Neubildung des Herrenhauses erfolgen soll. Daß unsere gemaltig entwidelte und immer toberem Aufsckwung entgegengebende Selbstverwaltung und unsere großen BVerufêstände, die ihrer Bedeutung für unser öffentlides Leben entsprechend, meist {on öffentlih-rechilid organisiert find, und die in ihnen führenden Persönlichkeiten zu den hervorragendsten Deter- minanien unseres öffentlihen Lebens gehören, dürfte außer allem Zweifel stehen, ebenso wis dies bezügli der Universitäten und ted-

Vertreter ls Determinauten unsere® geistigen und geistliben Lebens

der Fall sein dürfte. i

in dem Entwurfe in Anknüpsung an die be-

der persónliden erblid Berechtigten eine Anzah[

geschlagen wird, die sih zwar niht aus persönli

üs von diesen persönli Berechtigten aus ihrex

: zusammenseßt, so liegt hierin nit leciglid eine

28 gesbidtlid Gewordene, fondern au# die Ar-

daß diese alteingesessenen Gesle{bter ent-

i rbindung mit dem Werten und

preußisben Staates und ibrer

arauf fußnden wirtschaftlichen und fozialen Bedeutung einen bedeut-

samen Faftor unseres öffentliden Lebens bilden, dessen besondere Ver-

tretung im Herrenhause dur ihre bervorragendsten, von ihnen aus ibrer Mitte prâsentierten Vertreter gerech{tfertigt erscheint.

Aebnli& liegt es mit der bespnderen Vertretung des alten länd- licken Grundbesißes, die an Zah! stark vermindert und bezüglich der Vor- aussetungen 'erheblids verändert, dafür aber auf das gange Staaisgebiet auégedebnt, in das neue Herrenbaus übernommen werden soll. Der mit dem Heimatboden dur Generationen fest verwacsene ländlide Grundbesiß ist für jeden Staat ein besonders wertvoller Faktor und gerade unter unseren preußisden Verhältnissen eine heute und für die Zukunft bedeutsame Determinante des Staates und der Wirtschaft. Die Größe des alten Familienbesißes, der zur Teilnahme und zur Präsen- tation in di Kurie vberecktigen soll, soll entsprecbend der starken Ver-

Besißgrößenverteilung und der wirtschaftliden Bedeu- esißungen in cen ernzeélnen Provinzen verschieden Das Ganze ist so gedabt, daß nicht nur der #0- rn aud der alte mittlere Besiß am n soll. Und wie in Anknüpfung an ge-

schicktlich Gewordenes und Bedeutsamkeit für den alten größeren Grundbesiß, fo ift aus gleichen Gründen aud für die auf lange mit dem Werden des preußischen Siaates verbundene Entwicklung zurückblikenden größeren Städte eine befondere Vertretung im Herrenhause vorgesehen, die hervorgehen soll aus Präsentation der Oberbâupter dieser Städte aus ihrer eigenen

Mitte.

Neu angefügt ist diesen beiden historisden Kategorien der Vertreter

des größeren Grundbesißes und der größeren Städte eine Kategorie von Vertretern aus den leitenden Persönlichkeiten unserer großen Handels- und Industricunternehmungen. Jn! dên Handelskammern herrscken naturgemäß der Zahl na die mittleren und kleineren Betriebe vor. Die von den Handelskammern auêgehenden Präsentationen werden deshalb in erster Linie das zahlenmäßig in ihnen überwiegente Element be- rüsichtigen. Die großen, leitenden Persönlichkeiten unserer Industrie und unseres Handels werden bei diesen Präsentationen nit in einer ibrer Vedeutung für unser öffentliches Leben entsprehenden Zahl Be- rückfichtigung finden können. Diesem Mangel soll dur das in § 3 Abj. 3 vorgesehene Präsentationêrecht abgeholfen werden, ein Prä- sentationéredt, das übertragen werden soll auf vom König zu bestim- mende Verbände, in denen diese Unternehmungen si bereits jeßt zu- sammengeslossen haben. Si Neben diesen geseblih festgelegren, durgängig auf Grund von präfentalicnen seitens der dazu vorgesehenen Präsentationskörper zu berufenden Mitgliedern soll, wie bisher eine Anzahl von Miitglie- dern dem Herrenhause angehören, die ter König ohne geseblicke Bin- dung und ohne Präsentation aus freier Entschließung aus Aller- höctstem Vertrauen beruft. Diese Berufungen sind in erster Linie dazu bestimmt, Lücken in der Vertretung, der Berufe usw. auszu- füllen, da cine bis ins einzelnste gechente Siezialisierung der präsen- tationsberechtigten Berufe im Geseße selbs nit durchführbar er- sien. Gedat ist hierbei z. B. an den Rechtsanwalt, den praktischen Arzt, den freien Künstler, den Vertreter der Presse usw.; gedacht ist ferner an Vertreter der rüdiscken Meligionégemeinsbaft; gedacht ijt vor allem auch an Vertreter der Arbeiterschaft, die ja über alle Be- rufe verteilt ist und deren Stimme im Hinblick auf ihre Bedeutung in unserm öffentliten Leben au im Herrenhause zu Worte kommen muß. Auch solhen Männern aus an sich im Herrenhause bercits ver- tretenen Berufen, die megen der geringen Anzabl der zu Präsentieren- den von den einzelnen Berufen usw. nit haken präsentiert werden konnen, wird auf diese Weise, falls sie ihrer ganzen Eigenschaft nab zum Geseßgeber besonders prädestiniert ersckeinen, der Zutritt zum Herrenhause zu eröffnen jein.

Ein wesentliter Unterschied gegen den bisherigen Zustand liegt darin, daß die Zabl der aus Allerhöchstem Vertrauen zu berufenden Mitglieder künftig eine beschränkte scin wird. Die Staatsregierung hat diesen Vorschlag gemacht, um bei der weitgebenden inneren Aus- gestaltung, die das Abgeordnetenhaus in Zukunft erfabren wird, die selbständige Bedeutung des Herrenhauses als gleihwertigen Fafktors unjerer Seschgebung zu festigen und zu stärken. Bisher konnte der

Theorie nah seitens der Staatsregierung jedes Votum des Herren- .

hauses durch Ernennung «iner entspredenden Anzahl andersdenkender Mitglieder, durch den sogenannten Pairs\{ub, umgestoßen werden. Es lag darin gewissermaßen ein mögliches Korrektiv gegen «die unserer modernen Entwillung nicht laufend angefaßte Zusammenseßung des Herrenhauses. Wenn wir jeßt das Herrenhaus den Erfordernissen unserer beutigen Entwicklung entiprechend umgestalten, so würde es in gewissom Sinne ein Mißtrauen des Gesepgebers zu seinem eigenen Werke, ein innerer Widerspruch sein, wenn wir zuglei mit der Re- form dieses Geseßgebungsfaktors au seine Wiederausschaltung vor- schen würden. :

Noben einem auf breitester demokratisder Grundlage aus der ganzon Bevölkerung ohne Sonderung na Berufs- und anderen Grubp- pen srei gewähltes Abgeordnetenhaus, ein im wesentlichen auf berufs- ständisder Grundlage von den dazu berufenen Körperscaften aus ihrer eigenen Mitte tur Auslese der tüchtigsten Persönlichkeiten gebildetes Perrenhaus, beide Häuser in gleicher Weise in ihren Entschließungen unabhängig, selbständig und nicht beiseite s{iebbar, das ij das Ziel, zu dessen Erreichung die Staatsregierung Ihnen die beiden Vorlagen gemacht hat. Es ist zweifellos, daß diese für Preußen überaus wid» Ugen und einschneidenden Vorlagen von Ihnen ernster Prüfung unter- jogen werden. Die Staatsregierung ist solbstverständlih bereit, Ihnen bei dieser Prüfang mit den erforderlichen Erläuterungen und allen be- schaffbaren Materialien an die Hand zu gehen, und sie erwartet zuver- sichtlich, Taß eine Einigung über das große Reformmerk sowohl mit diesem Hohen Hause wie au mit dem Herrenhause zustande kommel

nischen Hocbschulen sowie der beiden christlichen Kirchen und threr

wird, Solch eine Einigung fann natürli au eine Abänderung eut: 5

„elner in der Vorlage enthaltener Bestimmungen mit sh bringen. Unteding! festhalten muß und wird die Staatsregierung aber, wit ¡d bereits auégeführt habe, an der Durchführung des Primips des gleichen Mahlrects als folchen (Bravo links!), das eben nun einmal -den aus- slaggebenden, wesentlihen Kernpuntt der Reform bildet.

Jch möchte jeßt schließen und Sie nur noch bitten, bei den weiteren Verhandlungen auch die folgenden Gedanken im Auge be- balten zu wollen. Unsere Feinde und unfere Neider erhoffen die Niederlage unseres Vaterlandes in diesem Kriege nihi mehr von einem Siege auf dem Scblachtfelde, auh nit von der Aushungerung, sondern von cinem Zwiespalt zwischen Krone und Vaterland. (Be- wegung rechts. Sehr ricktig! links.) Wie ihre mit ungezählten Millionenheeren und ungezählten Milliardenwerten unternommenen Pläne auf dem S&lachtfelde und im Wirtschaftskampfe an Deutsch- lands Kraft gunite geworden sind, so sollen und werden au ihre ESpckulationen auf einen inneren Zwist an unserm Willen zu innerer Einigkeit zuscklanden werden. Die in Ausführung der Allerhödsten Botschaft vom 11. Juli d. Is. erfolgte Vorlage über das gleiche MWablrecht gibt unwiderlegliches Zeugnis dafür, daß Preußens Krone dem preußiscen Volke das dentbar höchste Maß von- Vertrauen schenkt. (Bravo! links.) An diesem Vertrauensverhältnis werden alle Anschläge auf einen inneren Zwiespalt s{eitern. (Bravo! links.) Bei Ihnen, meine Herren, liegt es jebt, diejes Zeugnis des Ver- trauens durch Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden großen Neform- werk auh Ihrerseits zu bekräftigen. (Bravo! Links.)

Finanzminister Hergt:

Meine Herren! Als Sccklußstein für den Auftgu des künftigen Landtages und der Vegiebungen seiner beiten Häuser zu einander ist Ihnen ein dritter Geseßentwurf vorgelegt, den 1ch zu vertreien die (hre habe, ter Cesepentwurf, betreffend die Abänderung der Artikel 62 und 99 der Verfassungsurkunde. Schon außerlid erscheint dieser Gescbeniwurf na seinem Umfanze als der kleinste, und auch feinem Inhalte na tritt er an Bedutung weit hinter die beiden anteren zurück. Er bringt keine großen Umwälzungen in unserm Verfassungs- leben, er bescbränkt fich auf wenige Vestimmungen, bie es vermeiden, wesentlide Abweichungen ven dem bestelzenden Nechtözustande zu bringen, die fi sogár größtenteils an tas geliente ungescriebene Recht anscließen. Und doch wohnt auch diesem Geschentwurf eine besondere Wichtigkeit inne. Diese Wichtigkeit licgt in der Maicrie selbst, die §r behantelt, in tem politis so bedeutsamen, so s&wierigen wnd sproden Budgetreht und in den Gedankengängen und Beweg- gründen, die zu den Vorschriften tes Gesetzentwurfs als ihrem lebten Niederschlag geführt. baben; und ih bitte, mich mit diesen Gedanken- gängen und Erwägungen etwas näber beschäftigen zu dürfen.

Ter Absaß 1 des Entwurfs bringt eine Ermeiterung cer Zu- itändigkcit des Herrenbausecs bei dev Beratung des Staatöhaushalts- rats acgenüber dem Abgeordnetenhause und berührt fo leßten Endes die Grundfragen des Zweitammersystems. Die preußiske Verfassung weht davon aus, daß jede der beiden Kammern ein selbständiger Faktor dev Gesezgebung ist und keine die andere majorisieren kann. Aber sie ráumt toch- dem. Abgeordnetenhause auf dem Gebiete der Finanz- fragen und Etatsfragen wichtige Vorrechte ein, und zwar ausgehend ven dem Gesicllepunkt, daß der greeiten Kammer als einer reinen Wablfkammer,; als derjeniczen Kammer, in der sib recki eigenilich die fteuergahlente Kraft des Volkes verkörpert, der überwicgende Ein- fluß auf die finanzielle Gestaltung des Staatshaushalts gebühre. Deêbalb bestimmt ter Ariikel 62, daß Finanzgescßenimwürfe und Staatébausbaltéctats zuerst der zweiten Kammer vorgelegt werden müssen, und das ist für diefen Gescßentnurf das Wichtigste daß das Herrenhaus den Staatéhaushaltéetat nur im ganzen ablehnen oder

int ganzen annehmen dürfe. Meine Herren, damit ist dem Herren- -

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hause jede Beschlußfassung zu einzelnen Pesitionen des Staats- haushalts versagt. Auf der andern Seite aber ist das Abgeordneten- baus in seinem Ausgabenberwilligungbrecht dem Herrenhause gegenüber ast völlig souverän.

Ich braube Ihnen nicht näher auseinanderzusepen —- Sie missen es ja selbst am besten zu würdigen —, welches außerordentlie bolitische Instrument, welces Machtmittel Ihnen dadur in die Hand gegéten ist, daß das Budgetreht des Abgeordnetenhauses dem Verrenbause gegenüber fo bis zur äußersten Konsequenz durckgeführt ist. Sie werden es aber um so mehr verständlich sinden, wenn drüben im andern Hause diese Nechtsverminderung, das privilegium odiosum, wie man es genannt hat, als sdúver und drüdent empfunden worden ist. Es handelt si ja nicht bloß um eine Frage des Ansehens, e handelt sich nit bloß darum, daß das Herrenhaus im einzelnen lonfreten Fall mit seiner Meinung zurücktreten muß; nein, die Bestimmung des Artikels 62 muß auf die ganzen Etatsberatungen des Herrenhauses selbst seinen Einfluß ausüben. Denn wenn ih bei den einzelnen Positionen des Etats zwar mit raten kann, aber auf die Entscheidung keinen Einfluß habe, wenn ich zwar der Regierung gegenüber Resolutionen einbringen kann, aber dem andern Hause vegenüber nicht zu Worte und noch viel weniger zur Geltung komme, dann, meine Herren, besteht doch die Gefahr, daß mein Interesse zur Sache und meine Arbeitsfreudigkeit darunter leiden. Es bat denn auch nicht an Versuchen beim Herrenhause gefehlt, sich dieser Verminderung seiner Rechte aus eigener Machtvollkommenheit zu entziehen. Aber diese Versuche liegen weit zurück. Das Herrenhaus hat si in der wischenzeit mit dem geltenden Nechtszustande abgefunden und hat seine Etatsberatungen so eingerichtet, wie es dem Artikel 62 entsprach; és hat dabei Entsagung und Zurückhaltung geübt. Aber mit dem dunehmenden Wachstum des Etats und Hei der zunehmenden Be- teutung derjenigen Fragen, die im Etat niedergelegt sind, sind doch in néuerer Zeit wiederholt drüben im andern Hause Zweifel ausgetaucht, ob es bei dèm geltenden Net weiter verbleiben könne, und nachdem eßt durch die Allerhöchste Botschaft kundgegeben war, daß das Ab- geordnetenhaus auf eine völlig neue Grundlage gestellt werden würde, und daß auch die Zusammenseßung des Herrenhauses sich wesentlich Andern würde, hat si drüben allgemein der Wunsch gezeigt, nunmehr doch auf dèm Gebiete der Beteiligung des Herrenhauses bei den États- beratungèn eine Aenderung eintreten zu lassen. :

_Es ist nicht zu verkennèn, daß in der Tat der gegenwärtige NRechts- wlland mit der Entwidlung, die die Verhältnisse in der Zwischenzeit it 1850 gefunden haben, und mit dem Zwet, den die Staatöregierung mit der Einbringung der Herrenhausvorlage verfolgt, nicht wohl bereinbar ist. . Der Geseßgeber von 1850 hatte einen (tat vor si, der mit dem heutigen Etat nicht vergleihbar ist. Unénblich viele Aus- gaben hat der Staat. inzwischen neu übernommen und unendlich viele

ragen, die dos ‘Stagtóleben und das Volksleben in ihrem Jnnerstea

berühren, sind dur den Etat gelost worden, werden auc in Zukunft durch den Etat gelöst werden müssen. Wir stehen ja gerade jeßt vor ciner Zeitepoche, wo die gewaltige Verschiebung aller Verhältnisse und aller Anschauungen - au auf den Staatshaushaltéctat nit obne wesentliden Einfluß bleiben fann. Der Krieg hat uns gelehrt, unsere Begriffe über die Nüßlickkeit und Notwendigkeit der Staatswirtschaft von Grund auf zu revidieren, und die Bedürfnisse, die infolge der dur den Krieg geschlagenen Wunden überall im Volke neu ermasen sind, die Lasten, die tem Volke in Zukunft auferlegt werden müssen, werden nourendig dazu führen, daß mehr nach deraStaatsbilfe und nach der staatlihen Mitarbeit gerufen wird. Es geht daraus schon obne weiteres bervor, welche veränderte Bedeutung beute die Rus- sc{altung des Herrenhauses bei ten Etatsberatungen gegenüber der Zeit von 1850 gewonnen hat.

Aber, was die Hauptsache ist, wir werden dur die Herrenhaus- vorlage, die Ihnen zugegangen it, im Herrenhause der Zukunft einen Kräftezuwachs erleben, den für die Gtatsberatung auszunüßen das Staatsinteresse und auc das weblverstandene Volksinteresse gebicterisch{ erfordert. Der Sckæwerpunkt des preußischen Etats liegt in seinen fuliurellen und in seinen wirtschaftlichen Abschnitten, und die Gesamt- gliederung des Volkes in sozialer und wirtsckaftliher Beziehun spicgelt sich in diesen Aschnitten des Etats wider. Alle die Bevölke rungéêteile, deren Lebenéinteressen auf diesen Abschnitten des Etats beruhen, erwarten, daß ihre Angelegenheiten bei den parlamentarischen Verhandlungen mit derselben Sakunde und demselben Interesse be- handelt werden, wie sie ihnen selbst zu eigen sind, am liebsten also von Vertretern ibres eigenen Berufes, ihres eigenen Standes. Und wo finden wir nun am besten solte Vertreter der Berufe und der Stände? In das Herrenhaus der Zukunft werden durch Präsentation einzichen Vertreter unserer großen Erwerbsstände und unserer Berufs- stände, Vertreter der Selbstverwaltung, der Kirche, der kulturellen Institute. Und sie alle werden dorthin präsentiert und berufen werden unter dem Gesichtépunkt, daß man dio besonderen (Lrfahrungen, die sie in ihrem Verufe, in ihrem Amte gewonnen haben, nußbar machen müßten zum Wohle des Staates.

Gewiß, es hat auch Persönlichkeiten dieser Art son heute im Herrenhause cogeben, aber das waren dech mar «einzelne Personlich- Lten, die al& führende Geister auf Grund Allerhöchsten Vortrauens dorthin berufen worcen sind. CEiwas anderes ift €s, wenn nunmehr ganz2 Gruppen solcher Vertreter auf Grund. von Präsentation ins Herrenhaus einziohen werden mit dem ausdrüdWlihen Auftrage, die Interessen ihrer Berufsgenossen, ührer Standeêgenossen, threr Amts- genossen dort wahrzunohmen. Und wird nit für fie gerade bei den Etatsderatungon ein reickes Arbeitsfeld ih ergeden? Denken ‘Sie nur an die Etats der Betriebsverwaltungen, wo si die Verklehrs- politik, die Ardeiterpolitik, die Handels- und Bankpolitik ces Staaies mwiderspiegeln, denken Sie an die Abschnitte über die gewerbliche Fortbildung, über die tebnische Ausbildung; worden da nicht die Ver- treter von Industrie, von Handel und Gewerbe am besten zw 'Worte fommen? Und denken Sie weiter an alle dia Fäden, die fi im Etat zwischen Staat und Kommunen hin- und herziehen, an die zahllosen Zuskußfonds, die ausgebracht find, damit daraus Zuwendungen an die Kommunalvertände erfolgen. Denken Sie an“das gesamte BVeamten- und ‘Angestellienrecht, was 14 analog wieder in ten Kommunen si wiederbolt, meinen Sie nit auch mit mir, daß da die Vertreter der Selbflverwaktungen, die wir im zukünftigen Herrenhause finden, die gegebenen Personen sind, um ihre Erfahrungen auf diesem Gebiete kundzutun? Und alle diese Vertreter werden mit großem Eifer sich diesev Aufgabe widmen. Sie könnten ja auch einwenden, daß diese (Geuppen bei den Etatsberatungen des beutigen Etats fen zw Worte fommen. Aber i babe {on bervorgehoben, daß es für das Maß der eigenen Arbeiisfreudigkeit etwas anderes ist, renn man keine Aussicht hat, mitbestimmend bei den Etatéberatungen zu sein, oder werm man

ligstens eine Auesicht hat, seine Anschauungen zur Geltung zu bringen.

Alles das mußte uns veranlassen, eine Aenderung in dem bis- herigen Zustand herbeizuführen. Es fragte |ch nur, wieweit man mit dieser Aenderung gehen konnlæ. Das Erxtrem wäre gewesen, wenn auf der cinen Seite das Herrenhaus bei sämtlichen Etatéposten zur Einzelbesblufifassung zuçcelcssen worden wäre, und wenn man auf der andern Seite, um einen Austrag zwischen den beiderseitigew Meinun- gen zu bewirken, eine Durdzählung der Skimmen oder eine gemein- same Abstimmung beider Häuser eingeführt hätte. Aber die Regierung hat sich nit dazu entschließen Tönnen, sofe radikalen Maßnahmen zu treffen. Würden wir das Herrenhaus intgesamt zur Einzel- beuatung zulaffen, fo würde der parlamentarische Apparat: ganz außer- ordentlich kompliziert werden. Die Ressorts würden in einer Weise in Anspruch çenommen, die Session in einer Weise belastet werden, daß leßten Endes die ganze Neuerung sich als technisckch undurdfühbrbar erweisen würde. Der Etat, bei dem es beute {on Scwierigkeiten bietet, ühn retzeitig fertigzustellen, würde in Zukunft kaum jemals mebr rechtzeitig fertiggestellt werden, und wir würden zu dem budget- losen Zustand als Dauerzustand kommen, von dem noch naher zu reden ist. Meine Herren, es würden sid aud in zahllosen Fällen Meinungsverschiedenheiten und damit Reibungen und Auseinander- segungen zwischen den beiden Häusern des Landtags ergoten, die sicher

idt im Intercsse des Skaates liegen. Wenn man dann gar nv dazu reiten wollte, für diese Fälle die Zwischenzählung oder die gz- meinsame Abstimmung herbeizuführen, dann würde das Budgetrecht des Abceordnetenhauses in einer ganz außerordentlichen Weise booin- trächtigt werden, in einem Umfange, wie es dur die Entwicklung der Verhältnisse nach Meinung ter Staatsregierung zweifellos nicht ge- boten ist. Wiv würden in allen diesen zahlreihen Fällen hier an Sitelle des Zweikammersystems das Einkammersystem seßen. Die Staatsregierung ist der Meinung, daß an dem leßten Entscheidungs- recht des Abgeordnetenhauses nickts geändert werden darf.

Aber in diesem Rahmen kann sehr wohl dem Herrenhaus eine vermehrte Ginwirkung gegeben werden, und das soll ges{èhen durch die Zwischenverhandlungen, die hier verfassungsmäßig eingeführt werden. Auch sie waren nicht notwendig auf allen Gebieten des &tats. Es fonnte sehr wohl dem Herrenhause zugemutet werden, daß es bei neuen und bei außerordentlichen Anforderungen im Etat gegen- über der Ablehnung, die etwa im Abgeordnetenhause erfolgt wäre, mit seiner Meinung zurüdckträte, daß es insoweit bei den bisherigen Zu- ständigkeiten blieb. Anders liegt es aber bei allèn denjenigen Aus- gaben, die si bereits im Ordinarium der früheren Staatshaushalte fanden, wo also bereits die drei geseggebenden Faktoren des Staates dahin übereingekommen waren, daß diese Ausgaben gerechtfertigt, zweckmäßig waren ünd als laufende im Etat aufgenommen werden

sollten. Wenn das Abgeordnetenßzaus an solchen Ausgaben dos Étaxs in Zukunft etwa Aenderungen vornehmen sollte, daun ift & nit mehr als recht und billig, wenn man dem Herrenhause eine geroifie Mitroirkung einräumt. Diese Mitwirkung soll erfolgen im Wege der Einführung eines Verständigungsverfahrens, wie es auch in deri verschiedensten Verfassungen anderer Bundeëstaaten üblich ist. Das Herrenhaus soll berechtigt fein, in solhen Fällen die betreffende Posi tion, die vom Abgeordnetenhause abgelehnt war, zurückzuverweisen. Es soll dann ein gemeinsamer Rus\chuß gebildet werden, in dem eine Aussprache, eine Verständigung gesucht roicd, und erst dann foll das Ubgeordnetenhaus nochmals über die Position beschließen, allerdings dann endgültig beschließen, Meine Herren, es könnte eingewende!i werden, daß das ja vom Standpunkt des Herrenhauses aus doch recht wenig ift (sehr rihtig? rechts), indem das Abgeordnetenhaus ja dann cigenreillig bei seiner Meinung beharren fönnte, Aber, meine Herren, Sie wollen doch den Wert eines folhen Verständigungsverfahrens nicht untershäßen. (s entspriht dem modernen Geist, und es zeug! dies von einer hoben moralishen Auffassung, daß Meinungsverscie- venbeiten und Streitigkeiten zwischen großen Interessengemeinschasten nicht im harten, selbstsüchtigen Kampfe, sondern im Wege einer (ini gung aus der Welt geschafft werden. Wir haben bei solchen Vei- ständigungsverfahren, wie sie auf zahlreichen Gebieten jet statt finden, dank des beiderseitigen (Entgegenkommens, dank des Gemein- sinns, der bei solchen Verständigungen dann obzurvalticn pflegt, doc immer die besten Erfahrungen gemacht. So gibt sich die Staais regierung auch der Hoffnung bin, daß es dank des beiderseitigen Ent gegenkommens und der Verständigung der beiden Häuser in Zukunft gelingen wird, fol&e Meinungsverschiedenheiten im Wege dieser Ver- ständigung aus der Welt zu \{affen.

Meine Herren, es gibt noch ein anderes Mittel, um rocnigîtens bei Teilen des Etats dem Herrenhause cine Einwirkung zu verschaffen. Die betreffende (Ftatsposition braucht nur aus dem tat heraus: genommen und in Form eines Geseßes vorgelegt zu werden, damit das Herrenhaus seine volle gesetgeberishe Nolle und Mitwirkung er- hielte. Es ift au bisher {on der Wunsch des Herrenhauses roieder- holf gewesen, daß dieser Weg von der Staatsregierung einges{lagen würde. Und nun, wo die großen Neuerungen in unserm Verfassungs- leben eintreten sollen, da ist dieser Wunsch in vermehrtem Umfange wieder laut geworden. Man hat ihn dahin formuliert, daß bei grundch legenden Aenderungen im Etat, bei organisatorishen Neuerungen, bei Ausgaben, die einen großen, neuen Finanzplan der Regierung ent halten, bei weittragenden, über den örtlihen Charakter hinausgehenden Unternehmungen, die den Staatshaushalt auf Jahre belasten, daß in allen diesen Fällen der Weg des Geseßes statt des Etats beschritten cürde. Man hat weiter den Wunsch geäußert, daß dies als eine Verpflichtung der Staatsregierung in die Verfassung aufgenomrmeaz würde. Nun, meine Herren, das leßtere ist s{lechterdings unmödg- lich; es gibt keine Möglichkeit, eine Fassung für diese Verpflichtung ter Staatsregierung zu finden, die niht zu Streitigkeiten in jedem, einzelnen Falle führen würde, Die Begriffe, was organisatorishe Neuerung, ras eine hohrwichtige, grundlegende Aenderung ist, sind derartig unklar und in den Grenzen so flüssig, daß es niemals ge- lingen wird, das in eine verfassungsre{chtlihe Vorschrift ordnungs- gemäß zu fassen. Die Vorschrift würde entweder inhaltlos bleiben, oder sie würde zu Meinungsverschiedenheiten und MReibungen führen; und wenn die Staatsregierung, um diese abzushroächen, etwa nun von vornherein in größerem Umfange den Weg der Geseßgebung be- schreiten würde, so würde das do auf Fosten des Budgetrechts des Abgeordnetenhauses erfolgen. Aber in der Sache selbst ist der Ge- danke, der vom Herrenbause vorgebracht ist, allerdings berechtigt. Die Staatsregierung steht nit an, feierlich zu erklären, daß sie gesonnen ist, in Zukunft solhe wichtigen Positionen nicht durch den Etat dem Herrenhause entgegenzubringen und das Herrenhaus damit vor eine vollendete Tatsache zu stellen, sondern rechtzeitig außerhalb des Etats oder vorher, vor Einbringung des ‘betreffenden (Ftats, dem Herren- bause vorzulegen. Das braucht nicht in jedem Falle im Wege des (Beseßzes zu geschehen; cs gibt aub Möglichkeiten, turch Vorlage einer Denkschrift das Herrenhaus rechtzeitig zu beteiligen. Der gegebene Ort zu dieser Zusicherung wird die Verhandlung drüben im andern Hause sein. Hier wird es genügen, wenn die Königliche Staats- regierung erklärt, daß sie cine solde Zusicherung abzugeben bereit ift.

Das war das, was zum ersten Absay des Gesetzes zu sagea war. Vei ‘den übrigen Absäßen kann ih mich kurz ‘fassen.

Im zweiten Absaß des Artikels ist vorgesehen, daß Neueinstel- lungen und Erhöhungen von Ausgabepositionen - im Haushaltsetat vom Abgeordnetenhause nit vorgenommen werden dürfen. Es soll also kein Amendementrecht beim Staatébaushaltsetat geben. Das ist ein Grundsagz, der {on längst in diesem hohen Haufe aufredrt- erhalten ift, mie ich mit besonderer (Genugtuung feststellen kannt. Diessr Grundsay ist in Preußen ungeschriebenes Recht. Er gilt au anderéwo als ungesriebenes Recht, Geschriedenes Recht ist er in den Verfassungen von Württemberg und Elsaß-Lothringen geworden, und es ist interessant, daß in dieser leyteren Verfassung, die im Jahre 1911, also erst in neuerer Zeit, Gese geworden ist, die Bestimmung dur den Reichstag felbst, aus der Noichétagskommission heraus, in das Geseß gekommen ist, und ter Reichstag sich damit zu der Nichtig- feit und Zweckmäßigkeit: dieses Grundsaßes bekannt hat.

In der Tat 1st eine ordnungêmaßige Finanzgebahrung, tine plan- mäßige Disposition für die Finanzwernraliung und Stetigkeit und Rube im Slhaalsbaubhalt nicht tenfbar, renn es etwa móglich sein sollte, daß fortgesezt Erböbungen vom Parlament im Staatshaus- haltsetat eingeseßt werden. Die Staatsregierung würde der Vuf- nahme dieser Erhöhung an und für fich ja vollkommen mahtlos gegenüberstehen; denn sie kann, ährlih wie das Herrenhaus, nur den Etat im ganzen ablehnen oder annehmen, aljo veröffentlichen. Sie könnte und mürde allerdings geltend maden, daß solche Erhöhungen nicht bintend sind, daß der Etat nur eine Ermächtigung bedeutet, von der man im einzelnen Falle nit Gebrauch machen darf. Aber auch nach der Nichtung würden im einzelnen ‘Falle die Verhältnisse stärker sein und die Staatsregierung nötigen können man denke nur daran, daß es sih um Ausgaben handelt, die Tausenden und aber Tausenden Bürgern zugute kommen —, si diese Erhöhungen gefallen zu lassen. Das geht in einem ordnung8mäßigen Finanzwesen niht an. Auch das Derrenhaus ist bei dieser Frage berührt; denn das Herrenhaus wird. fich zur Not gefallen lassen können, daß die von dieser Staais- regierung im Staatshaushalt selbst aufgenommenen Positionen vom Abgeortnetènhause* abgeändert werder; unerträglich aber muß 68 für das Herrenhaus sein, wenn etwa Erhöhungeu und neue Positionen 9