Wohnhaus mit Nebençebäude und Gär!en (28,24 a) der 1) Hufson, Vital, Handlungsnebilfe in Parts, 2) Pot-lon, Euaen, Chauffeur, Ebefrau, Maria Nota geb. Husson, in Paris, in Miteigentum je zur Häifte (Verwalter : derselb-).
Straßburg, den 13. Dezember 1917. Ministerium für Elsaß-Lothringen Abteilung des Jnnern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang 8- weise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 19'6 (RGBl. S. 89) ift für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
641. Liste.
Besondere Vermsgen3werte: Die Hyvoibekenforderurg von 38 000 M nebst 59/0 Zinsen der f onzösish-n Staais8angehörtg-n Ehefrau Badre, Ludwty Heinri&, Wofs-r- und Forfthilfsinspcktor, Matte Luise Pauline Klara, geb. Maire, in St. Soens gegen Heinrih Quartier in Hattingen (Zwvangsverwalter: Notaziats- s: kre'âr Veangin in Lö chingen).
Straßburg, den 13. Dezember 1917.
Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Junnern. J. A.: Dittmar.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nuramer 214 des Reihs-Geseßzblatts enthält unter
Nr. 6168 eine Bekanntmachung über die Wahlen nah dem Versicherung8gesez für Angestellte, vom 11. Dezember 1917, unter
Nr. 6169 eine Bekanntmachung über Lohnpfändung, vom 13, Dezember 1917, unter
Nr. 6170 eine Bekanntmachung über Beschaffung von Papier holz für Zeitungsdruckpapier in Elsaß: Lothringen, vom 13. Dezember 1917, und unter
Nr. 6171 eine Bekanntmachung, betreffend Anwendung der Vertragszollsäße, vom 13. Dezember 1917.
Berlin W. 9, den 15. Dezember 1917. Kaiserlihes Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen,
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberbahnhofsvorsteher Berger in Bromberg den Charakter als Rechaungsrat zu verleihen.
Die von dem außerordertlihen 54. Genera!landtage der Ostpreußischen Land'haft am 24. Oktober 1917 vollzogene Wahl des Wirklichen Geheimen Oberreaierunasrats Dr. Kapp auf Pilzen zum Ge: era'landschaftsdirektor für den Zeiiraum bis zum 1. Juli 1922 ist vom Königlichen Stoatsm'nisterium auf (Grund Alle: höchster Ermächtigung unterm 27. Nooember 1917 bestätigt worden.
Justizministerium.
Dem Oberlandesgeichtsrat, G heimen Ju”izrat Mulertt in Naumburg a. S., d m Lun-aerichic direkior Geheimen Justizrat Schr öder in Beuthen i O:-Schl,, dem Amt!sgerichts- rat, Geheimen Just'zrat Cohn bei dem Amtsgerichte Berlin- Mitte und dem Am'!srichter Dr, Men gel in Magdebuig ist die nachgesuchte Diensten1lassung mit Ruhegehalt erteilt.
Der Amtsrichter Mende in Königshütte ist aus dem Amte aeschieden.
Es sind verseßt: der Staatsar walt\chafts:at Boldt von der Obe: staatsonwaltschaft bei dem Kammergericht an die Oberstaatsanwaltschaft in Breslau, der Staatsanwalt von Clausewiß von de' Staatsanwaltschaft des Landaerichts [1 in Be’ lin an die Obe: staatsanwaltschaft bei dem Kammergerichte und der Staatsanwalt Wilhelmi in Bielefeld nah Bochum.
Jn der L.ste der Rechtsanwälte sind gelöscht die R:chts- anwälte: Freiherr von Unruh bei dem Landgericht T in Berlin, Dr. Gaßner bei dem Amtsgericht in Hannover und Dr. Stawski bei dem Amtsgericht in Posen.
In die Liste der Rechteanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Kothe aus Göttingen bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Lüneburg, der frühere Rechteanwalt Warmbrunn bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Essen und der frühere Nechtoanwalt Küster bei dem Amts- geriht und dem Landgericht in Münster.
| T i S C E I I E E E E v p
Nichkamlliches.
Deutsches Neich.
Preußen. Berlin, 17. Dezember 1917.
Amtlicherseits wird durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mit- geteilt, daß von den bevollmächtigten Vertretern der russischen Obersten Heeresleitung einerseits und den Obersten Heeres- leitungen von Deuilschland, Oesterreih:Ungarn, Bulgarien und der Türkei andererseits am 15. Dezember 1917 in Brest Litowsl der Waffenstillstand3vertrag unterzeihnet worden ist. Der Woaffenstillstand be- ginnt am 17. Dezember Mittags und gilt bis zum 14. Januar 1918. Falls er nicht mit siebentäaiger Frist ge- kündigt wird, dauert er automatisch weiter. Er erstreckt si auf alle Land-, Luft- und Seestreitkräfte der gemeinsamen Fronten.
Nach Artikel TX des Vertrags beginnen nunmehr / im Anschluß an die Unterzeichnung des Waffenstillstandes die Verhandlungen über den Frieden.
Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sizung zusammen.
Am 13. Dezember 1917 versiarb in Berlin-Wilmersdorf an den Folgen eines Schlaganfalls der Geheime Oberregierungs- rat und vortragende Rat im Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten Dr. Max Klatt. Er war geboren am 17. Mai 1853 in Bratwien, Regierunusbezirk Marienwerder, als Sohn eines Großgrundbesißers und Deichgrafen, besuhte nah dem frühen Tode seiner Eltern das Gymnasium in Graudenz und das Fi iedriche- Gymnasium in Berlin bis 1872, siudierte an den Universitäten zu Berlin, Breslau und Göttingen vornehm!ih Geschichte und Germanistik und promovierte an leßterer Universität 1877 als Schüler Curt Wach-muths mit einer wissenschafilich be- deutsamen Arbeit über griehishe Geschichte, die später erweitert in Buchform erschien unter dem Titel „For- schungen zur Geschichte des achäishen Bundes“. Nacy- dem er im Jahre 1878 seine Stagatsprüfung, gleichfalls in Göttingen, und in Berlin und Frankfurt a. d. O. sein päda- gogisches Probejahr abgelegt hatte, war er von 1879 ab als Lehrer 1lätig am Königlichen Friedrihsaymnasium in Frank- furt a d. O, an der Sophienrealshule und dem Lessing- gymnafium in Beilin. Durh umfossende und erschöpfende statistische Untersuhungen über die Alters- und Sterblichkeitsverhältnisse der Lehrer der höheren Schu!en Preußens, die eine entscheidende Bedeutung gewannen, wurde die Aufmerksamkeit des damaligen Ministerialdireïtors Althoff auf ihn gelenkt, der seine Berufung in das Königliche Prooinzialschulkollegiuum in Berlin im Jahre 1903 veranlaßte. Von hier wurde er im Jahre 1910 als Geheirzer Regierungs- rat und vortragender Nat in das Ministerium berufen. Jm Jahre 1914 erfolgte seine Beförderung zum Geheimen Oberregierungsrat. Klatt hat als Lehrer, wie einer seiner Düireftoren von ihm bez:ugt, den segensreihsten Einfluß auf die Jugend ausgeübt, die mit Verehrung und Liebe an ihm hing. Als Verwaltungsbeamter hat er dem Staate hervorragende Dienste geleistet und \sih durch Umsicht, Besonnenheit, praftishen Blick und eindrin..endes Verständnis ausgezeichnet. Bei der Oberleh ershafst Preußens, die zu ihm als einem ihrer Führer emporsah, genoß er un- geteilte Liebe und unbeg:enzies, wohlverdientes Vertrauen Das Andenken an seine charattervolle, liebenswürdige Persön- lichkeit wird wie in der preußischen Unterrichtsverwaltung, so auch unter seinen Berufsgenossen unvergeßlich bleiben.
Die französische Regierung hat, wie „Wolffs Tele- graphenbüro“ mitteilt, verboten, den kriegs8gfängenen und zivilinternierten Deutschen Zinsscheine französischer und auch russisher Wertpapiere auszuhändigen. Den Angehörigen Kriegs8gefangener und Zivilinternierter wird daher empfohlen, derartige Zinsscheine auf diesem Wege nicht mehr nah Frank- reih zu senden.
Eine entsprehende Anordnung gegen die feindlichen kriegs- gefangenen und zivilinternierten Franzosen in Deuschland ist veranlaßt worden.
Dem Entwurfe der am 13. d. M. vom Bundesrate verabschiedeten, inzwishen im Reichs-Gescetblatt verkündeten und im amtlichen Teile der heutigen Nummer des „Reichs- anzeigers“ veröffeitlihten Verordnung über Lohnpfändung war folgende Begründun 4 beigegeben :
Die Berzuiun, für Arbe'en oder Line, wehe auf Grund ckn: 8 privaten Arb its- oder Dienstce: här ifses .el-titt werben, tft nh §4 N. 4 des Se) ges, ben ff,.d die Beichlaanabme des Acvett®e oder Viensilch: 6, vom 21. Junt 1869 (Bun? ee- Ses T, 1869 S. 242 urd 1871 S. 63, Reche-&iseybl. 1897 S. 159, 1898 S. 332) der Prändang upnb-\chräntt unter- wol n, jowili der Gejiamtbetrag eir Bergüiuog ite Summe v n eirtou) ntfünfbhuncent Vicif für eas Jahr überhetgt. Mt Nadsicht au! die dur den Kuteg h-rheigeführie Teu:rung ist durch die Gefunntm-chung uber die Eia\h!änkurg ter Ptändobarkeit von L: hne, Gebaite- ind äbnli- en änsyrohen v:-m 17. Mat 1915 (N: tch-Gejeybl. S, 285) die Pfändurgäg'en,e cuf die Summe von ¿weitausend ‘Vea k hina»fgerudi wo de: Die gl iche Grenze hat die Bekanntwmahung vom 22, Wärz 1917 (Recs-Sesetbl S. 254) tür
sonen bestimmt. Sei dem h t die f ns{rewn e Bet ueu g der wichtigst n Lebentbeoürfn:}- pielfobe Wünih-z noch tiner wetier- gebenden Etn\chiänkunu der Ptänoba keit jener Ansp\üche tege werden [assen. Der R1hs!a: ha! sih diten Wünichen avnge- |chiofsen und am 26. März 1817 folgende Eo1schtießuna (Viuds. des Meidstags 13. Ley.-Per. II. Session 1914/1917 Nr. 665 unter 1L 4) angenommen :
den Reichskanzler zu ers ch n, zu veran”assen, daß die Piänt- barkett von Lobn-, Shalts- und ähnlichen Ansprüchen weiier tin; eschränkt werde, als es dur die Bekanntmachung vom 17. Mat 1915 (Reicht-Seseubl. S, 285) gesehen ist.
8 muß anerkannt werden, daß für etne anderroeite Regelung der Pfändungsgrerze ein dringeudes Bedürsnis bestebt. Die nah den gegena ä tigen Vorschriften pfandfrei bleibende Summe reicht ins- vejondere für Schuldner, die ciner zahlreihen Familie Unter- halt zu gewähren Haven, kaum zur Beschaffung der not- wendlgsien Lebensbedürfniss2 aus. Den best: henden Schwterig- ketten dur eine umfassende gesetlide Neuregelung des Lohn- pfändungswesens zu begegnen, ersch-int untunlih. Abgeschen davor, daß sie kaum mit ter erforderlichen Beschleuniguag durchgefühzt werden könnte, ezschueren die außergewöhnliden Prets- ye:hältnifse der Kriegszeit die Best: mmung elner au für die Friedens- zeit zutreffenden Pröndungsgrenze. Es erjcheint daher geboten, im Wege der Bundesratsoerordrung Abhilfe zu schafffen.
Fur eine weitere Einschränkung der Pfänbbarkeit von Lohn- ansyrüchen bietet fi einmal der Weg etner weiteren Htnauf ückung der je81 bejitehenten jiarreu Pfäudun, 8grenze», etwa auf einen Jahres- betrag boa zweifausendsünfhundert Mark, zum andera der im § 850 Abs. 1 Nr. 8, Abs. 2 der Zivilprozeßordnurg für die Pfäodung des Gebelts und der Pensionen von Beamten beschrittene Wrg der Staffelung durch Festseßung einer pfantfreten Quote des Gesamtetn- kommer 8, soweit es etnen Lesftimmten Jahreébetrog überstetat. Die erstbezeihnete Regelung würde dem Systera des Gesezes vom 21. Juni 1569 am metsten enisprehen und \ür bte prafkti1cke Vandhabung den Borzug der Cinfachheit bieten. Anderseits läßt sh nicht vezrkerinen, daß etre für alle Schuldver ale! b-messene starre Pfändungögrenze die Berüksichiiaung dec Verschiederheitea in der Lage der einzelnen Schuldner autscließt. Sle beläßt zahlreichen Schuldnern, die nuc für sih ¿u forgen haben, einen größeren Teil ibres Einkommens als zur Bestreitung dts L-bendunterbaits bei der gebotenen Ein- sch-änkung erforderli ist, und rimmt Schuldnern mit zahireider Familie mebr, als sie entbehren könven. Uu dem Umstand, daß nit selt-n dem Bezug eines k öber:n Lohnes Pflichten geaenüber stehen, deren Erfüllung etnen gewissen Aufwand eifordert, träzt sie nicht Rechnung. Endlich \chwäckt sie das Interesse des Schuldne:s an derx Erlangung eines ktöheren Ginkommens ab. Diese Nateile werden dur eine Staff lung der Pfä: duv(#grenze vermieden, und zwae in dex voll?’omm nften Weise dann, wenn die Staffeiung {id nit darauf beschränkt, eine nah den Unterba!tepfl ten des Schuldners abgetufte,
aber immerhin unbewegliche Grenze zu ziehen, sondern den vfandfrefen Teil des Lohnes nah Bruchieilen des gesamten Whnbhnkommena, {0-
die Pânèung des Nuh geides de: tm Privaidi ns angest: llten Per-
weit cs eivcn beslirmt-n JahreetFeirag übcrsicigt, bemißt. 9,
wurf |chiägt vor, diejen Beg zu beschrelter. Er geht demgems Ent. der jeyt bestchenden Pfsändung8grenze als unterer Gren 4 von vond äft von dem fie überneigenden Lobneinkommen Pu nb § 4 Nr. 4 des Geseges vom 21. Zuni 12:8 j-gt der Pfändung unbeschränkt unterliegt, gewisse Bruthteile sol 9 piar dfret, ais der ge'amte pfandtret bleibe: de Betrag bestimmte be A Grerzen niht über\chr ttet. Die'e Regelung gestattet die aus ae und bevölf-rungepoliti\Wen Erwägungen erwüuschte Rüdsihtnat als auf die Verhâltr.ifs- kderre her Familien und fördert das au in Interesse der S-äubiger liegende Streben des S@uldne:g in St-llung, aus dec er tein Eb kf: mmen bezieht, zu beh„lte- und \ ie Laze du'ch Erreich :ng eins hôh ren Verdi ns\tes zu vez befsern Fü die endgültige Gejtaiw- g deé Lobnpfändur asrechts, die der oh lihen Geseßgebunzy vorbehalten bleiven muß, wirden tte Erfahrun cer die bet der Handhabung der Verordnung gemacht roerd:p 2 Wert sein. 0
Zu den einzelnen Vorschriften ist folgendes zu bemerken: Der
8&1
sieht die crforderlihen Vo1schifiea für die Besiimmung deg pfand freien Lobnvetrags vor. Soweit der Lohn die Summe von ieb tausend Mark füx das Jahr nicht übersteigt, bek äit es bei den be, stehenden Vorschriften sein Bewenden, Von dem Mehrbetrag if ets Zebntel in j-dem Falle pfandfrei. Um je ein weiteres Zehnte] erhöht fih die Unpfändbarkeit, soweit der Schuldner setnem Edbegatlen cde eh-:liden Abkömmlingen unter sehzehn Jahren Unterhalt zu gewähren hat, j¿coh rergestalt, daß höchilers fünf Zehn:el des Meehrbetcags der Pfändung nit unterworjen siad. Durch diese Erwetterung der Pfändurgsbe/hränkung soll die Erfüllung der Unterhaitépfliht ius gunften derjenigen P rsonen sihergestelit werben, die in ter Negel den Hausjs!:and des Schuldners teilen uvd im epgeren Sinne seine Familie bilden, Diesem Zweckgetanken der Be10: dux, entiprech:ud i der Krels der edeligzen Adtömuilirge zu R grenzen. Gr beschränlt fi niht auf die dur ebeitœe Zeugung von dem SHhuldner abstammende-, sondern umfaßt die Per jouen die auf Grund gest ulicher Ziorschiuift dem Schuldner gegenüver die ret, 'ihe Stellung ehelicher K nder haben over dcch wte eheliche Kinder Unterhalt voa thm verla-gen können. Es wird doher z. B. eine Schuidverin, die 1hr unebeli®es Kind unte: hâlt (zu vergleichen S 1705 des Bürgerlichen Gesepbuche) die Pfzndfretheit eines weiteren Zey:.1els des den Betrag von „wettausend Mut ubersteigenden Lohnes ebersg i: Anspruch nehm n kôn. en, wie ein Schuldner, der einem legiti mie ten, i. em jur cheuich e:fiäten oter an Kindes Statt an venommenen Kinde oder auch eir em Kinde aus einer pihitgen Ehe Unteibalt gewährt ‘zu vergleichen §S 1719, 1736, 1757 Abs. 1, 8 1699 Abs. 1, § 1703 des Bürge. l:chen &ecsegvuche). Handelt es sich um einen Enkel des Schuldners, so setzt jetne Berüctsichtigung das Be, st: hen eines Unterhaltsansp1ucho gegen ‘den Großvater vo1aus, der nur dann gegeben ¡st, wenn sich bte Wirkung des BVerbälini}es, in welhem der Grkel zu se‘nem Vater t: ht, auf den Großpa!er eistreckt, Demgemäß wird die Uoterhalt9uewährung an das legitimierte Kind etnes Sohnes des Schuidners, soweit für den leyteren eine Unter- bal'spfl:cht besteht, die Pfandfreiheit eines wetteren Z-bntels vom Me: hrbetrage des Lohnes begründen, nich! aber die Unte: haltung eines für ehelih erklärten oder an Kindes Statt angenommenen Kindes des Sohnes (zu vergl:iden § 1737 Abs. 1, § 1763 des Bürgerlichen Ge Dem Ebegatten ist der geschiedene Ekbegatte nicht gleihgeft. Ut.
Va die Vorschristen des Geseßes vom 21. Juni 1869 auf die Lohnteile, die durch die Verordnurg der Pfändung entzogen sind, ent- sp ehende Anwendurg finden, io eit auc die dur die Verordnung gewährte Pfand!retheit, wenn die Le:stung der Arbeiten oder Dienste e:folgt und der Tag, an weldem die Vergütung « escglih, vertrag“ oder gewc hnhelismäkig zu eitri&ten war, abgelufen ist, ohne taß der Ve gütungsberehtigte sie eingefcrdert hat. /
Im Abs. 2 find der Pfanofretheit absolute obere Grenzen gei zog'n; dem ESläubiger ist, wenn das unp!fändbate Ginkommen des
Flle d s Abs. 2 Say 1 von dreitaufentsechsbunder t Murk übe: steigen wücde, die Zugriffemöulichkelt auf den vollen Nebersuß gesichert. Der
82 ordnet die Necktsfo!g-n, wenn die das Maß der Pfandfretheit be- dingenden Verhält. isse sich ändern. Che Acnderung in diesen Veri b tnissen joll na dem En1wurfe kraf! Geseyes die Era eiterung oder Gtn'chränkirg der Pfäadung von dem auf t1i- Aen erung folgenden Falli,kciiotag- d-8 L. hnes ab nah sich ziehen. Vermindert ih rer Um'ang d s p'ândbaren Lohnes, so teshiänken sich die vo1- lie.en -n Pfandungen ohe weiteres auf den Lohntet, der nah dem Eintritt der Acrnderung dex Pfändunz unterwo fen bleibr, Umygetehrt e:wetitern sih die Prändungtn ohne weiteres, wenù s. B. infolge des Wo, fals unterhaiteb:reh!igter Abköniwiinge ter pfändbare Let) des L hnes sih vergrößert. Würden in diesem Falle dt- po liegenden Pfändungen nur auf den biéher von ihnen erfaßten Lohn: eil beihräntt bletben, fo würden bieher pfandfrete, nunmehr aber pfändbare Te le des Lohnes entstehen, tte ers! durch eine reue Pfändung ergriffen werdeu müßiien. Dies würde beim Zusammentreffen mehrerer P andreckte, deren Rang si na der Zeit der P'änduvg richtet, zu Unzuträalichkeiten insofern führen, als jener Lohnteil von nachstehenden Pfandgläubtgern früher als von vorgehenden gepfändet werdeu und dann bezügli der einzelnen Teile des pfärdbaren Lohnes ein verschiedener Rang der Pfand echte Piay greijen könnte. Der Ent- wurf sieht daher vor, daß ein Lohutcil, der neu der Pfäuduvg zu- gänglih wird, aut oma!isch von den bereits auêgeb:ah'en Pfänd1ngen erg'iffen wrd. Durch eiae ledigiih deklaratori-che Bertht'gung des Psändungsbeshlufes, die bei einer Erweiterung der Pfändèarkeit von Gläubiger, im Falle einer Besch änkung aber vom Schuldner zu e1wirken ist, wtrd der neue Umfang der Pfändung festgesteUt, da im Intereffe der Rechtssicherheit der Dritishuldner bis zur Zusieltung eines Bé richtigungsbesclusses nah Maßgabe der bisherigen Pfändung wit befreiender Wirkung leisten kann. Zuständig für den Erlaß des Berichtigungöbes@lu}ses ist die Behörde, die die Pfändung bewirkt hat,
Der
83 ordnet dfe entsprcchende Anwendung der {n den &8 1, 2 gegebenen
Vorschriften auf die Pfändurg des Nuhéegeldes der Personen an, die in einem privaten Arbeiis-' oder Dienstverhältnisse beschäftigt gewesen sind. Da diese Nuheuelder hinstchtlich de: Pfändung durch die Be- fanntmahung vom 22. Mä1z 1917 (Reichs, Gesegbl. S. 254) dim ‘Urbeits- oder Diensilohn gleidigeste0t find, erschemt es geboten, die dur dite Verordnung herbeigeführte weitere Einshränkung der Pfänd- barteit auh auf diz Nuhegelder auszudehnen. j
Im
4
ift ein Vorbehalt zugunsten AiiGa Vors#tiften vorgesehen, die über die Pfänduna des Rubeceldes der im § 3 bezelchneten Art ab- weihende Bestimmungen treffen. Die Vorschüift entsprict de jentaen im der Bekanntmachung vom 22. März 1917 (RNeichs- Geseubl. S. 254). Der § 5 enthält die erforderl'chen Vorschriften über den Zeil punkt des Inkrafttreten? und des Außerkrafttrete»s der Verordnung» Da fie tim Vergleiche mit den bisherigen Vörichristen dui Ges eine weitere Ginschränkung der Pfäntbarke't des Lohnes mit | bringt, ist bie entsp'echende Anwendung der Vorschriften des Ÿ 2 pol- gesehen, um d-em Schuldner die Möglichkeit zu aeben, die Arpaffung beret18 bestehender Pfändvngen an die Vorschriften der Verordn.ng berbeiufüh en. De: As, 2 Say 2 entiprickt de Vorschrift reiht
, a der Veroronung vom 17. Pa f Geseßbl. S. 285). 3
Die Reichsbekleidungsstelle gibt durch „Wolffs Tele- graphenbüro“ folgendes bekannt :
Sculdre's den IAahie b. t1ag ven zweb'austndfün‘hundéiri oder im-
Die noch riht zum Einkauf verwendeten Bezugsscheine C C I xe hohwert!ge Lux askieiduna verlieren wit Gnade di-ses Monats ihre Güliigfeit. ite Abgabebe'cheinigungen für Luxusschubwaren ?ö-nen ir noch bis ebeudahin in B: g'cheine D iür Lur ssch: aen tin- t werden. Die Beugéschei-e D für Luxussczuhwaren verlieren
a Gee F: braar 1918 itre Gülti,keit,
Oefterreihchß-Ungarn.
Am Freitag voriger Woche fand laut Meldung des Wolff hen Telegraph-nbüros“ unter dem Vorsiß des saisers und Königs und in Anwesenheit des ‘öste1- reichischen Ministerpräsidenten Dr. von Seidler, des ungarischen Ministerpräsidenten Dr. Wekerle, des Kriegsministers von Stoeger-Steiner, des Chefs des Generalstabes Freiherrn von Arz sowie mehrerer österreichisher und ungarischer Ressortminister ein Kronrat über laufende Angelegenheiten statt. Vorgesiern vormittag empfing der Kaiser in Gegenwa!t des Ministerpräsidenten Dr von Seidler mehrere polnische und ukrainische Reichsratsabgeordnete, mit denen er über verschiedene aftuelle Landesangelegenheiten sprach. Genern weilte Seine Majestät in Olmüß, um der Einweihung der Garnisonkirhe zur Maria Schiee und des Heldenfriedhofes in Czernowier beizuwohnen. Nachmittags traf der Kaiser wieder in Wien ein und begab sich vom Bahnhof direkt ins Ministerium des Aeußern, wo er dem Grafen Czernin einen längeren Besuch abstattete.
— Jm kroatischen Landtag ist die Vorlage über die Mahlrehtsänderung eingebraht worden. Diesem Gesez- entwurf liegt, obiger Quelle zufolge, ein allgemeines gleiches und geheimes Wahlrecht zugrunde, doch hält er sih in gewijjen Grenzen. So ist von einem Frauenwahlreht abaesehen worden und nur Männer über 24 Jahre werden wahlberechtigt sein. Die Zahl der Wähler wird auf dreihundertiausend erhöht, auch die Zahl der Abgeordnetenmondate erfährt eine große Ver- mehrung. Das vielfah vorgeschlagene Proportionalwahlrecht ist als den Verhältnissen des Landes nicht entsprechend ver- worfen worden.
Großbritannien und JFrland.
Der Premierminister Lloyd George führte in seiner Rede bei dem den Leitern des Luftdienstes gegebenen Festmahl laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbüros“ weiter aus: _ „In der Weltgeschichte hat es oft verbrecheriihe Staaten gegeben. Vir haben jeyt mit eluem von ihnen zu tun. Es wird immer ver- breherische Staaten geben, bis der Lobn für Völkerverbrechen zu unsicher wird, um sie lohnend zu machen, und bis die Strate für diese Verbrechen zu (hter feblt in dem Telegramm ein Wort) wird, um sie re'zvoll zu machen. Wir haben zwishen zwei. Wegen zu wählen und wir wollen uns darüber nit im Unklaien sein. Der eine Weg. führt dahin, einem triumphierenden Verbrecher leichte Be- dingungen zu gewähren, wie man es in Lär dern, in denen das Gesey nicht durdge\ührt werden kann, tun muß, um \sich Sie: heit zu er- loufen. Das ist der eine Weg. Er bedeutet, daß wir uns in der Furt vor der Geseßlosigkeit erniedrigen. Ec bedeutet leß!en Endes eine Welt, die von erfolgreiden Banditen in Furt gejogt wird. Der andere Weg is, unsere göttliche Aufgabe, der Gerechtig- kit Achtung zu vershaffen und einen gerechten und immer- währenden Frieden für uns und unsere Kinder zu errichten, u Ede zu führen. Sidherlih kann fäne Nation, dte an hre Interessen, ibre Selbstahturg und ihre Ebre denkt, nur einen Augenblick in ihrer Wahl zögern. Der Sieg ist wesentlich für die Freiheit der Welt. Wenn aber keine Ausficht befände, daß die Lage sh bei etner Verlängerung des Kampfes hssert, darn wäre es \{ändlich, den Krieg zu verlängern. Weil h aber fest Überzeugt bin, daß wir uns stetig unserem Ziele nihern, würde ich Friedengangebote an Preußen in demselhen Augenblick, in dem der preußise Militärgeist von Prahleret trurken ist, als einen Verrat an der groß:n üufgabe, die uns arn tertraut ist, betraten. Viel von dem Fort'(ritt, den wir machen, nag nit ersichtiih sein, außer für diejenigen, deren Aufgabe e ist, die Tatsachen festzustellen. Die. Stege Deuts&lards werden alle in die Welt hinau?ges(rien, aber Deuts(lands Stwierigtcitiu erscheinen in ketnen Prefeberihten oder drabtlosen Meldungen, Aber wir kennen fie. Der 1ötl-ckche Griff der brilischen Marine tut seine Wt:kung, und die Tapferkeit unserer Truppen rut einen Druck hervor, der leßten E dis fic äußern wird, Wir legen ¡weifellos die Grundstügen zu einer Brücke, die na ihrer Vollendung us in eine neue West führen wird. Der Fluß flutet für den Augenblick über jeine Ufer, ein Teil des Brückenwerks ist hirweg- geshwemmt, viel von derr, was wir gebaut hatten, ist unter Wasser und außer Sicht, und es gibt Leute, die da sagen: E uns das Veternehmen gänzlich aufgeben, es kostet uns zu viel, seire Durch» fuhrurg is ungangbar, laßt uns lieher eine Pontonbrücde aus neuen Verträgen, ciner Liga der Nat:onen und der Verständigung bauen, Eine folhe Brücke ïönnte eirige Zeit halten, aber se wide immer s{wank-nd und unsicher sein, - sie würde nt viel Druck und keine \{were Belasiung veriragen und das erste Blut würde sle binwegshwemwen. Laßt uns daher lieber v it dem Rawmmen fortfahren und einen wirklich festen und dauernden Bau errichten, Wir leben nicht in der glúdckve: heißenden Stunde. NRußlar d dioht sih vom Kriege zurückzuziehen und die französishe Demot' alie, die in die Schrecken dieses Krieges gestürzt wurde, weil se ibrem Rußland verpfändeten Worte treu blieb, sich selbst zu überlassen. Ih will den Errst dieser Lage keinetwegs verkleinern. Wäre Ruß- land imstande gewesen, in diesem Jahre seine Kraft zur Geltung zu drinçen, so wären wir jeyt viellecht in der Lage, billige und angemessene Friedensbedingungen aufzuerlegen. Durch: sein Aufs heiden stärkt Rußland tas Hohenzollerntum und \{wächt die Kräfte der Demckratie. Sein Vorgehen wird uns nicht, wie es glaubt, zu einem allgemeinen Frieden führen, es wird ledig ch das Ringen der Welt verlängern urd es wird Rußland selbst unverme!dlihe: weise in di- Bande der preußischen Militäherr- haft \chlagen. Wenn etwa R-ßland auf seiner Ansicht beharrt, wenn der Feind von seiner Olfront, die bisher mehr als ein Drittel setner Kräfte in Anspru nabm, Hunderttausende von Truppen und
rieg8material in Massen zurücziehey kann, um England, Frankreich urd Jiaiien anzugreifen, dann bedeutet das einen ernsten Zuvr-ahs für ur sere Aufgabe, die schon gewaltig genug war. Es wäre töniht, die Gefahr zu unterschägen, es wäre aber ebenso töriht, sie zu über- jrefven, Die größte To' heit aber würde scin, ihr nit entgegenzu- gten, Wenn die russi¡@e Demokratie sstch eutshlofsen hat, den pf gegen die Milirärautokratie aufzugeben, so nimmt auf der indien Seite die. amerikantshe Demokratie ihn auf. Dies das .denkwürdigsté Ereignis des Jahres. Es bat dte gue Ne verändeit. Die Nussen sind ein hochhetziges oll, sie haben tapfer in diesem Kriege gekämpft, aber fie baben imer und haben zweifellos in diesem Kiiege den am mangelbaftesten örganlsie.rten Staat in Europa gebt:abt. Großbritannien, dessen Bepölke- tung nur ein Drittel derjenigen Rußlands ausma®t, {s in den leg'en N Jahren für Deut chland ein \täikeres Gegengewicht gewesen. Hätte n Deutschland nicht pur heute, sondern sogar {hon vor eivem d gefragt, ob ibm Englands oder Rußlando Auss{eiden aus dem ege lieber set, so glaube ich k-inen Zweifel über die An'\wort haben
i ollen, Wie tht es vun wit Amerika? 8 gibt kein mädticeres "h in der Welt als Amerika mit jéinen gewaitigen Hilfoquellan und
sammevbruch Rußlands und die zeitweilige Niederlage Italiens
zveifellos einen schweien Anteil an der Bürde auf, bis Amerika bereit
ist, fie tragen zu helfen. Wir müfsen uns daher auf größere An-
\trengungen ub Opfer vorbereiten. Es ist Zeit, daß bie Nation sich
fester a!s je auf die Füße lt und ihne Schultern reckt, um die
gréßere Last zu tragen, die itr dle Ereignisse auferlegt haben.
Srcßbriianniens Wille ift gleich gehä tetem Stabl, ex wird der
stä:ker-n Sye2nnung bis zum Ende- standhalten. Die Mar n'chchafte-
vestände mussen tiefer cutgeschöp't werden, um die Last zu trayen, bis
die amerikani\che Z1mee eintr.fft. Wir müssen genua Leute haber,
m die L.nien zu verteidigen, die wir drei Jahre hindurch gegen
wiiden Antturm g: halten haben, und wir müssen ein Manövrierheer
haber, das uns in den Stand seyt, mkt geringstem Zeitverlust an
irgevdeinem Punkt des gewaltigen Schiachtseldes zu e sheinen, wo
immer es not tur. Es Llie.t tein Grund für eine Panik vor. Selbst
j t senden wr Italien Truppen zu Hülfe. Die Verbündeten find
in Franke ch und #landera in der U:berzahl, und wir habea etheb-
lihe Reserven in der Heimat. Un:ere Mannschaftsbestände haben, - "e'onders ia den letzten Monaten, erheblih zugeuommen, mehr als
Fceund und Feind weiß; aber sie gerügen roh n'cht, oh: e Sorge den
neuen Krie, 8zufällen gegenüberzutreten, es tet denn, wir ergretten
Maßnahuen, um unsere Reserven an ausgebildeten Leuten weiter zu
vermehren. Das Kabineit bereitet Lorihz.äge für die Aufbcingung
weiterer Mann|\chaften vor und untersubt gtelh,eitig eingehend die besten Metbodeu zur Schouung der bereits vorhandenen Bestände unseres Heeres, um die Kriegsverluste zu veirirgern. Der Sieg if j-pt eire Frage des Schiffsraums. Dcs Eintreten der Vereinigten Staaten in den Keieg hat die“ Nachfrage danach außero:dent!ih gesteigert ; Sghiffsraum muß beshaffft werden für die Uebe:führung und die Unterhaltung von Amerikas riesenhastem neuen Heere. Wix beide, Amerika und England, werden unsere Hilfsmittel aufs äußerste anzuspannen haben, um den Schiffsraum zu vermehren. Wir sind entschlossen, das zu ereien, indem wir unseren Ve:brauh noch mehr einshränkea ur.d die Erzeugung des Laudes an Nahiungßt- mitteln noch weiter steigern. Wir haben in diesem Jahre unsere heimische Lebensmittelerzzugung um ¿wei oder drei Willton-n Tonnen vermehrt. Wir sind das einzige kriegsührer: de Volk, we!ches die Leven?s mittelerzeuguna währenb bes Krieues vergrößert hat, aber wir müßen weitere drei Milltonen Tonnen an Lebensmitteleinfuhr im nächfien Jahre sparen. Wir haben eire tinstere Macht in die Schranken ge- fordert, welhe die Welt mit Stlaveret bedroht. Großbritannien, Europa und die Welt von diesem Schi&sal zu betreten, muß das Ziel jedes Mannes und jeder Frau bliten, die die Pflicht über eigenes Behagen stellt. Dies ist die Sctkialsstunde der Menschheit. Wenn wir des Schicksals wert sind, welches fie in ih bi:gt, werden uns» gezühlte Menschengeshlechter Gott danken für die Kraft, die er uns gab, bis zum Ende durczuhalten.“
— Eine Abordnung des parlamentarischen Auss{usses des Gewerkschaftskongresses trug dem Premierminisfiter am 12. d. M. im Beisein von Lord Rhondda und der der Arbeiterpartei an- gehörigen Mitglieder des Kabinetts eine Reihe von Wünschen und Beschwerden der Arbeiterschaft vor. Gegenüber den Be- schwerden über die Lebensmittelversorgung gab der Premierminister, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, eine vie Stockung der amerikanischen Zufuhren andeutende Er- flärung ab, man verhandle gerade mit einem amerikanischen Ausschusse über die Einräumung von Krediten in Amerika für
die Lebensmitteleinkäufe daselbst.
Frankreich,
Der parlamentarische Untersuchung3aus\{chuß in Sachen Caillaux verhö:te vorgestern vormittag Caillaux über seinen Aufenthalt in Jtalien und beschloß der „Agence Havas“ zu- folge, Clemenceau in seiner Eigenschast als Kriegsminister und Chef der Militärjustiz zu ‘hören. Dieser erklärte unter Hinweis auf die diplomatishen Schriftstücke, daß die An- wesenheit Caillaux' in Rom die italienische Regierung beun- ruhigt habe. Sonnino habe dies den Botschaftern Frank- reihs, Englands, Rußiands und dem rumänischen Ge- sandten mitgeieilt. Clemenceau seßte hinzu: Wenn die gegen Caillaux vorgebrachten Vermutungen irgend einen einfachen Bürger beträfen, so würde es keine Er- örterung geben. Die Regierung hat ihre Verantwortung übernommen, die Kammer wird die ihre tragen. Wenn die Kammer eine Strafverfolgung Caillaux' ablehnen sollte, würde die Regierung zurücktreten. Der Aus\huß hörte hierauf Caillaux, an. Er stimmte sodann für die Aufhebung der JImmunität Caillaux' und beschloß, die von der Regierung mit- geteilten Schriftstücke sowie den stenographishen Bericht des Ausschusses zu veröffentlichen. Die Erörterung in der Kammer wird am Donnerstag oder früher stattfinden.
Ruftland.
Die Volk3beauftragten haben einen Erlaß veröffentlicht, der laut Meldung des „Reuterschen Büros“ die Trennung von Kirche und Staat fesisezt und gleichzeitig die Kirchen- und Klovergüter sowie Gold, Silber und Edelsteine in den Mitren und Kreuzen der Geistl-chkeit einzieht. Ferner wird die Geistlichkeit verpflichtet, in den niht zum Kampfe ver- wandten Teilen des Heeres zu dienen.
— Der General Nowißky, der Oberbefehlshaber an der Nordfront, ist verhaftet und nach der Péter: Pauls-Festung ge- bracht worden.
— Der Kongreß der Sozialrevolutionäre hat hin- sihtlih des politishen Programms der Verfassunggebenden Versammlung beschlossen, das Programm des zweiten Kon- aresses der Sowjets und seine GEEN und Rechte zu verteidigen. Die Ent\chließun g seßt, wie die ,„St. Petersburger Telegraphen- agentur“ meldet, folgendes fest: „Jeder Versuh einer Umgestaltung der Verfassunggebenden Versammlung in eine Kampforganisation gegen die Sowjets und die Ab- geordneten der Arbeiter und Soldaten, die die Organe der Macht bilden, wird als ein Anschlag gegen die Errungen- haften der Revolution. betrachtet werden, und es wird als dringend notwendig erachtet, entschlossen dagegen vorzugehen. Die Entschließung versichert: „Das , revolutionäre russische Volk wird seine Mission erfüllen, wenn die Regierungsaewalt aus\ließlich und unwiderruflih in den Händen des Volkes liegen wird. Jn der Periode unserer gegenwärtigen sozialen, ununterbrochenen Revolution darf das russische Volk die Macht nicht mit anderen Klassen teilen.“
— Am 13. Dezernber fand eine Kosakenversamm- lung im Smolnyinsiitut in St. Petersburg stait, in der der Ausschuß der Kosaken, der am Arbeiter- und Soldatenrat ganz Rußlands teilnimmt, sowie Abgeordnete der Bauern, Arbeiter und Soldaten, der Don- und Kubanregimenter und der an der Nordfront verteilten Batterien vertreten waren. Die Ver- sammlung nahm obiger Quelle zufolge nachstehende Ent- \chließung an: : \
Die Mi glieder des obersten Organs der Kosaken, des Rats der Mitlitärvereinigungen, machen seit Beginn iber Tätigkeit gegen» revolutionáre Werbetätigkeit und drängen die Kosaken zum Bruder-
Truppen dle sofortige Verk ast1g der Mitzlieder d:3 Nats ter Militärvereinigungen an.
Die Mitglieder machten si bewaffnet zur Verhaftung der Mitglieder des Rats der Militärvereinigung auf.
— Die Regierung hat ein Dekret erlassen, wonach alle landwirtschaftlihen Maschinen und Werkzeuge dem Staate gehören. Die örtlihen Ausschüsse der Sowjels werden die Verteilung vornehmen. Der Vorstand des A1better- und Soldatenrats von Motfau hat einen Beschluß erlafen, dur den die Vermietung und der Verkauf jeder Art von Grund und Boden sowie der Handel damit verboten wird. — Wie „Reuter“ meldet, hat sich der rusfishe Gener al Skalon einige Stunden nah der Ankunft der Waffen- stillstandsabgeordneten im deutschen Hauptquartier erschossen. Hierzu erföhrt „Wolffs Telegrophenbüro“ folgende nähere Umstände: General Sîalon hatte während der gemeinsamen Reise der russischen Abordnung an deren Beratungen unmittelbaren und tätigen Anteil genommen. Einige Stunden nach Ankunft und Turz vor Eröffnung der gemeinsamen Beratung begab er sih auf sein Zimmer, um eine Karie zu holen, hier wurde er von dem der russishen Abordnung zugeteilten deutschen Offizier * erschossen aufgefunden. Ein hinterlassener Ab- \chiedsbrief an die Frau des Generals gab über feine Beweggründe keinen Ausschluß. Die Mitglieder L der russischen Abordnung vermuten etnen Nervenzusammenbrucch und haben eine Darstellung dieses Vorfalles der russischen Re- gierung übermittelt. Bei Ueberführung des Verstorbenen zur Bahn unter Beteiligung russischer Geistliher erwiesen deutsche Truppen die militärischen Ehren. 7; — Meldungen der „St. Petersburger Telegraphenageniur besagen, daß Rostow, Nachitshewan und Taganrog un den Händen der revolutionären Truppen find. Der General Kaledins, Pototsky, ist mit seinem Stabe ver- haftet worden. Kaledin hat den Bürgermeister von Rostow nah Nowotscherkask zwecks einer Besprechung über die Ein- stellung der militärishen Unternehmungen ein geladen. /
Am 15. Dezember hat im Kaukasus ein erbittertes Gefecht zwischen den Eingeborenen des Landes und Kosaken stattgefunden. Der Berichterstatter des „Djen“ teilt mit, daß Kaledin sih weigere, den Kosaken Truppen zur Ver- teidigung zu \hicken. Die ernste Lage Kaledins mache das unmöglih. Derselbe Berichterstatter, der mit Kaledin \ym- pathisiert, erklärt, daß der kritische Augenblick für Katedin sehr nahe sei. Das Blatt „Socialdemokraten meldet, der Bolschewikigesandte in Stockholm Worowsfki habe ein Telegramm aus St. Petersburg erhalten, daß Kaledin in der Nähe von Moskau verhaftet worden sei. i
— Jn Jrfkutsk fand ein Kongreß der Sowjets und der Arbeiter-, Soldaten- und Bauernabgeordneten aus ganz Sibirien statt. Der Kongreß sprach sich für die so- fortige Ueberaabe der Gewalt an die Sowjets aus, worauf die Linke unter Protest den Saal verließ. Wegen der schwierigen Lage des Ernähruygswesens bitten die örtlichen Sowjets die Negierung, die Zölle auf Getreide und Lebensmittel abzu- schaffen und eine Anleihe von fünf Millionen Rubel zu ge-
währen. Ftalien.
Auf die Ueberprüfung der italienischen Kriegs- atele, die unter dem Dru der ungeheuren deutschen und österreihisch-ungarishen Waffenerfolge einsezt, fällt ein be- sonderes Licht durch die Behandlung Jtaliens auf der Pariser Beratung. Wie „Wolffs Telegraphenbüro meldet, bestand nach zuverlässigen Nachrichten Amerika auf der Zurüd- nahme des Versprechens, Jtalien die dalmatinische Küste zu überlassen. Darüber hinaus wurde beschlossen, den Jtalienern auch die versprochenen Vorteile in Kleinasien vorzuenthalten.
Spanien.
Der frühere Präsident der Republik Portugal Machado ist mit seiner Familie in Madrid angekommen.
Türkei,
Die Kammer hat einen Gesezentwurf, betreffend die Erhebung einer Verbrauchssteuer auf Zigarettenpapier, ange-
nommen. Amerika.
Einer Meldung der „Times“ zufolge teille der Staats- sekretär Lansing vorgestern Pressevertretern mit, daß er ein Telegramm von dem amerikanischen Konsul in Wladiwostok. erhalten habe, wona dort ein heftiges Gefecht zwischen ver- schiedenen russischen Militärgruppen im Gange sei. Der Konsul have darauf gedrungen, amerikanische Truppen ab- zusenden. Nach einer weiteren Mitteilung Lansings ist noch kein amtlicher Bericht über die Landung japanischer Truppen in Wladiwostok eingetroffen.
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Kriegsnachrichten.
Die große, fast viermonatige Flandernoffensive der Engländer kann als vorläufig beendet betrachtet werden. Schon der englische Angriff auf Cambrai, der in den ersten Dezembertagen zu einem shweren Rückschlag für das britische Heer wurde, war das Eingeständnis der dauernden schweren englischen Niederlagen in Flandern.
Das Ziel - der 16 großen Flandernsclahten war nach englischen öffentlihen Berichten die Eroberung der deutschen U-Bootsbasis, da troß aller Ableugnung von englischer Seite ein Mittel gegen unsere U-Boote niht gefunden war, die langsam, aber sicher die Lebensader des britischen Jnselreiches zu durhschneiden drohen. Für den Marschall Haig schien der Erfolg sicher zu sein. Bereits im Frühjahr 1917 hatte er selbst seinen baldigen Einzug in Brüssel öffentlich verkündet. Fast das gesamte englische Heer, ausgerüstet mit Material und Munition der Kriegsindustrie von vier Fünsteln der Welt, stand in gewaltiger Ueberlegenheit an Zahl und Material einem Bruchtetl deutscher Kräfte in Flandern gegenüber.
Bis ins kleinste waren in fieberhafter Arbeit unter Heran- ziehung aller fremden Hilfskräfte die Vorbereitungen zu diesec gewaltigen Offensive, die die Entscheidung des Krieges bringen sollte, getroffen. Ungeheure Artilleriemassen von den kleinfien bis zu den \{hwersten Kalibern waren in ausgebaguten Stellungen bereitgestellt. Ueberall türmte sich die Munition in solcher Lahe wie fie bisher nicht gekannt war. Alle ent- behrlichen Kräfte, alles entbehrlihe Kriegsgerät von anderen
mord. Iu der Absicht, eine Einmischung anderer in die Angelegen-
\einem unbezroingbaren Volk, d wenn Rußland aus\cheidet, fo tut Amerika rit beiden Sänbeit eid Fmmetrhin legen uns der Zu-
heiten dex Kosaken zu vermeiden, ordnet die Versammlung der
Fronten war zu dieser Flandernoffensive herangezogen, neu
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