1917 / 302 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Dec 1917 18:00:01 GMT) scan diff

3. an diejenige Amtliche Verteilungéstelle, welche unter Berük- sichtigung der R der meldepflichtigen Brennstoffe zuständig 1st Gehe 8 6). ezieht der Meldepflichtige Brennstoffe aus den Ge bieten mehrerer Amtlicher Verteilungsstellen, so sind an alle dieje Amtlichen Verteilungsstellen Meldekarten einzusenden.

4. an den Lieferer des Meldepflihtigen. Bestellt der Melde- pflichtige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine be- sondere Meldekarte zu ritten. Bezieht er von einem Lieferer Brenn- stoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lieferer soviel Karten einzureicen, wie Herkunftégebiete in Frage kommen. Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen böhmischen Koblen sind die Meldekarten nit an den ausländischen Lieferer, sondern (soweit es sih um nicht im Königreih Bayern ge- legene Betriebe handelt) an den Kohlenauégleid Dresden (siche è 6, Ziffer 7) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: „Auéelands- oble“. Für Betriebe, die im Königreib Bayern liegen, sind diese Meldekarten an die Amtlicke Verteilungsstelle München 6, ®) zu senden und zwar mit derselben Aufschrift. i

IT, Außerdem haben Meldepflichtige, deren Verbraucks\telle im Absaßgebiet der Rheinisen Kohlenhandels- und Nhedereigesellshafi riegt, eine besondere, nah § 72 zu beschaffende Einzelmeldekarte an den Kohblenauëgleich Mannheim, Parkring 27/29, zu senden.

III, Sämtliche Meldekarten sind gleilautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder verschiedene Lieferer zu riten sind, müssen sämtlide Karten in allen Teilen genau gleidlauten. Dies bezieht sih aub auf die Bezeichnung der Sorten und Menaen und die Namen der Lieferer.

IV. Für Gasfkoks fällt die unter Absaß I, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Verteilungsstelle zu richtende Meldekarte fort.

8 6, Amtlihe Verteilungs stellen.

Amtliche Verteilungsstellen sind: i

1. Für Steinkohle“) aus Ober- und Niedershlesien: j Amtlide Verteilungsstelle für \cklesische Steinkohle in Berlin W. 8, Unter den Linden 32.

2. Für Ruhrkohle*): L Das Rheinis{-Westfälisce Kohlen-Syndikat in Essen.

3. Für Steinkohle*) aus dem Aachener Nevier: i Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).

4. Für die Steinkohle*) aus dem Saarrevier, Lothringen und

der bayerischen Pfalz: Amiliche Verteilungsstelle für das Saarrevier in Saar- brücken 2 (Königlibe Bergwerksdirektion).

5, Für die Braunkohle +) aus dem Gebiet rechts der Elbe: Amtliche Verteilungéstelle für die Braunkohlenwerke rechts

E der Elbe in Berlin NW, 7, NReichstagsufer 10.

G. Für die mitteldeuts&e Braunkohle F) (links der Elbe) mit

Ausnahme der unter 7 genannten: | Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutshen Braun- toblenbergbau in Halle a..S., Landwehrstr. 2.

7. Für Braunkohle F) aus dem Königreih Sachsen, links der Elbe und dem Herzogtum Sachsen-Altenburg E für böhmische nah Deutschland (außer Bayern) eingeführte Ko le und für fächfi]he Steinkohlle*):

Kohlenausgleih Dresden, Linienkommandantur E, Dresden.

8. Für rheinisde Braunkohls }), Braunkohle f) der Grube Gustav bei Dettinaen und Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem Großherzogtum Hessen:

Amtliche Verteilungsstelle für den rheinisden Braunkoblen- bergbau in Coln, Unter Sachsenhausen 5/7. l

9, Für Stein-*) und Braunkohle f) aus dem- rehtsrheinisdchen Bayern (ohne Grube Gustav bei Dettingen) und für böhmische, nah Bayern eingeführte Kohle* F):

Amtliche Verteilungsstelle für den Kohblenbergbau im rechtsrheinishen Bayern, München, Ludwigstr. 16.__ __ 10. Für Steinkohle“) des Deisters und seiner Umgebung (Obern- Tirhen, Barsinghausfen, Jbbenbüren usw.): Amä-liche Verteilungéstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung Barsinghausen a. Deister. S 7. Art der Meldung.

1. Die Meldungen, die mit deutli cher Namensunterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen, Bre Januar bestimmten Meldekarten mit braunem Dru erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts- oder Bezirks\telle, beim Fehlen einer solchen bei der zu)tändigen Krieg8wirtscaftsstelle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamtstelle gegen eine Gebühr von 0,15 # für vier zusammen- hängende Karten beziehen kann. Auch die etwa noch weiter erforder- lien Meldekarten (fiche § 5, 12 und 4, § 5, I und § 9? sind dort einzeln für 0,03 4 das Stück erhältlich.

las e ein Meldepflichtiger Betriebe an versbiedenen Orten, so müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3, Die Meldekarten enthalten eine Einteilung nach Verbraucher- aruppen. Jeder Meldepflichtige hat die für thn 1n Frage kommende Verbraucheragruppe dur Durthkreuzen kenntlich zu machen. - Falls ein Meldepflichtiger nah der Art seines gewerblichen Betriebès zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, is maßgebend, zu welcher Ver- braucheraruppe der wesentlich\ste Teil feines Betriebes gehört. Ist ihm vom Meichskohlenkommissar eine Verbrauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durchkreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.

8&8, Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Mesldekarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin bestimmten Meldekarte au die für den Lieferer bestimmte Meldekarte dem Neichskommissar für die Kohlenverteilung in Berlin einzusenden, und zwar mit einem be- sonderen Begleitschreiben, in dem anzugeben ift, aus welhem Grunde die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitgegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.

8 9, Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.

1. Jeder Lieferer, dem cine Meldekarte zugegangen i, hat sie ohne Verzug feinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis se zu dem „Hauptliefever* aelangt. Hauptlieferer ist das lliefernde Werk (Zeche, Koksanstalt, Brikettfabrik) oder, wenn es einem Dritten (Verkaufs- fartell oder Handel®firma) den Alleinvertrieb seiner Produktion über- Tassen hat, dieser Dritte.

2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte aufge- führten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt er nicht die ursriftlihe Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Inhalt auf soviel neue Meldekarten, wie Vorlieserer in Frage kommen. Die neuen Meldekarten hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nit mehr ergeben, als die- der ursbriftlihen Karte. Jede neue Meldekarte hät:

a) die auf diese Karte entfallende Menge,

b) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der ur- criftliben Karte m1 t Nonnung der Lieferer und der von jedem bezogenen Œinzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk „Aufgeteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu versehen. Die ursch{riftlice Karte ist bis zum 1. April 1918 sorgfältig auf- zubewahren.

3. Jeder Lieferec (Härtlec), der von einem im Auslande rohnenden Lieferer böhmische oblen bezieht, hat die betreffenden

Meldekarten nicht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von 1m Königreich Bayern gelogenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungéstelle München 6 ®), andernfalls an den Kohlenausgleih Dresden 67 zu jenden. Die Karten für solche auéländischen Lieferungen sind mit der Auf- schrift „Auslandskohle“ zu versehen.

8 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.

Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern sind verboten.

8 11. Wirkung unterlassener Meldung. / ___ Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht nicht oder nit fristgerecht genügt, oder falsde oder unvollständige Angaben mat, hat neben der Bestrafung gemäß § 14 zu gewärtigen, daß thn der Reichskommissar für die Kohlenverteilung oder die Amt iche Ver- teilungsstelle von der Belieferung aussckließt. 8& 12, Anfragen und Anträge.

Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, sind an den Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten. § 13. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwede.

(Ss ist verboten, Brennstoffe, die nah L agore dieser Bekannt- machung bezogen sind, ohne Genehmigung des 2 cichéfommissars für die Kohlenverteilung einem anderen als dem aus der Meldekarte erstdilichen Zwede zuzuführen.

8 14, Strafen.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mach der ein- gangs erwähnten Bestimmung des § 7 der Bekanntmachung vom 28, Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geld- strafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer diejer Strafen bestraft.

Neben der Strafe kann auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sih die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

8 15. Inkraftreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1918 in Kraft.

Berlin, 20. Dezember 1917.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stußt.

Bekanntmachung T über Höchstpreise für Zement.

Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnung vom 25. Januar 1917 (RGBl. S. 74) wird bestimmt :

Die durch die Bekanntmachung des Reichskommissars für Zement vom 1. Oktober 1917 (vergl. „Deutscher Reichsanzeiger und Königlich Preußischer Staatsanzeiger“ Nr. 234 vom 2 Ok- tober 1917) für die Zeit vom 1. Oktober bis 31 Dezember 1917 festgeseßten Krieasteuerungszulagen für Zementlieferungen bleiben auch für die Zeit vom 1. Januar bis 31. März 1918 bestehen.

Berlin SW. 48, den 20. Dezember 1917.

Der Reichskommissar für Zement. Germelmann.

C A D

Bekanntmachung.

Auf Grund des §8 2 der Verordnuña über die Ver- arbeitung von Obst vom 5. Miguît 1916 { (R.G.B. S. 911) und der sie abändernden Verordnung vom 24. Aug"st 1917 (RG B. S. 729) wird mit Genehmigung des Bevollmächtigten des Reichskanzlers der Handel mit Obst- und Rha- barberwein, mit Ausnahme von Heidelbeerwein des Jahrgangs 1917," nah Maßgabe der nachstehenden Be- stimmungen freigegeben : i i

1

Für rein herben uud für gesüßten Apfelwein des Jak r- ganges 1917 werden foigende Höchstpreise festgeseßt : I. Beim Verkauf durch den Hesteller an den Handel : 1. in Fáfsezn oder offenen Gesäßen von 10 1 Inhalt urd DatldeE L Le 07956 2. in offenen Gefäßen unier 10 1 Inhalt und im Aua E L L O6 3, in Fla'hen zu mi-destens 0,7 1 Inhalt (Flaihe ist irachtfrei aurückzugeben, anke nfalls zum Etnstandspreis zu ver- L S 11. Bem Verkauf durch den Hersteller an ben beim Weiterve: kauf im Gi oß- und Zwischenhandel : 1. in Fäfsern und effenen Gefäßen von 10 1 Inhalt und darüber . . A E L L 1/15 2. tn offenen Gefäßen urter 10 1 Irhalt für 1 1 , 1,25 3. In Fla Gen ¿u windestens 0,7 1 Inhalt (Flasche ift frachtfrei zurückzugebey, andernfalls zum Eiustandt preis zu ver- M N E S 25 111. Bei der Abgabe an den Verbrauckjer durch den Groß- Zwischen- und Kleinhandel : 4 N G 10 1 Inhalt und

1. in Fäss:rn uud cffenen Gefäßen von j füc 1 1 6 1,20

darüberx . R G A « {n offe-nen Gefäßen unter 10 1 Jnhalt für 1 1 , 1,25 ° ut T T L466

für 1 Fl. , 1,05 Verbraucher und

. im Aussck@ank . C L

. tin Flashea zu mindestens 0,7 1 Inkalt

(Flasche ist fractfrei zurückzugeben,

anbernfals zum Einsiandéprets zu

A Ki 4 e e o U E E L do

ür rein herben und gesüßtea Virnenwetn des Jzhrgangs

1917 ermäßigen sich sämtliche Preise um 10 9, für Miu arde

von Apfel- und Birnenwein aller Art des Jahrgangs 1917 tritt eine Ermäßigung obiger Pieise um 5 „Z ein.

8D Für rein herben und für gjüßten oder süß vergorenen AÄpfel- oder Btrnerwein früherer Jahrgänge, die nicht cle destent 9 Vou, prozent Alkohol entbalten, ble!ben, auch wenn die lebteren aesüßt siad, dle în der B-kauntmahung vom 3. April 1917 festac\-ten Vreife zuzügli 10 Pfg. Zuschlaa bestehen, ebenso tür autländisde Apfel» und Birnenwetne f:ühcrer Jahrgänge und Arten, jowelt nit die Reichéstelle sür Gemüse und Obst, Verwaltung?abteiiung a S 7 der. angezogenen Verordnung Rutnahmwen zu- Die Preise für autläodis@e Apfel, und Birnerweine des Jahr- ganges 1917 bestiwwmt bie Neichestelle für Gemü ‘ire woaltung8adteilung Berlin, | E M D

8 Dr Süß vergorene Apfel- und Biruenweine aller Xahrgänge, bie 9 Vo!umenprozente ober wmehc Alkoßcl enthalten, O Ai L fe getüßt sind, von He1steVern und Länd!lern nur mit (Zenehmigung der Kr:eLgetel'chft für Weinobst-E nkauf und -Verteilung, G. m. b. H., WBerltn, abzes t werden. Pervellec und Händler, die si im Besiß folcher ODbftweine befiadea, haben ibre gesamten Bestände daran bei der Krieg#gesel {haft für Weinobst-Ginkauf und - Verteilung,

B Auch Steinkohlenbriketts, Schlammkohle und Koks. t) Auch Braunkohlenbriketts, Naßpreßsteine und Grudekots,

G. m. b. H., Beclin SW. 68, Kochstr. 6 111, big zum 28. Dezember

S 4. Für die folgenden Beerenweine und sür Nhaba des Jabroanges 1917 werden vacstehende Höchstpreise festaeicgweln

T

rcmbeerw.

B Hirmbcerw., Kirsckw.

Jokannisteerw. F | Ecdbeerw.

Stachelbeerm.

Rhaktarberw.

1. Beim Verkauf dar den Herfleller an den Handel :

1. in Fässern oder offenen Ge- fäßen von 10 1 Inhalt und darúber . für 11 2. in offenen Gefäßen unter 101 Inhalt und im Ausshak . . . « für 11

Z. tn Flascken zu mindestens 07 1 Iahalt (Flash+ if fcahtfrei zurüfzugeben, andernfalls zum Eir- standépre's zu vergüteu) - - - . für 1 Fl.

[I]. Beim Verk uf durch den Her- steller an den Beibiaucher und bei! Weiterverkauf im Groß- und Zwischeit- handel :

1. in Fässern und offenen Ge- fäßen voa 10 1 Inhalt und darüber . für 11 2. in offenen Gefäßen unter I LSMaE E I

3. in Flaschen zu mindestens 07 1 Jchalt (#flashe i} frachifiei zurüdzuyben, anderafalls zum Eir- standspre!s zu vergüten) . - « . für 1 Fl.

11!. Bet der Abgabe an den Ver- brauher durch den Groß-, Zwischen- und Kleinhand k:

1. in Fässern und offfenen Ge- fäßen von 10 1 Inhalt und darüber .

2. ta offenen Gefäßen unter 10S ae

3, tm Aueschark . .. .

4. in Flashea zu mindestens3 0,7 1 Inhalt (Flasche ift frachtfrei zurüdiugeten, andernsalls zum Ein- standépreis zu vergüten) . - . für 1 Fl.

F D R S 8 /

d pu 09 r

1,05

1,10 1,30

2,10| 2,20

2,15| 2,25 2,00 2,75/ 3

1,30

8 5, f d

Beerenweine und Rharbarcerwelne oller früheren Jahrgänge sowte ausländishe Beerenweine und Rhabarberweln früherer Jahr- gânge und Arten, soweit nicht die Reichestelle für Gemüse und Obst, Berwalt ungsabte:lung Berlin, für dise leyteien gemäß § 7 der Be- kanntmahung vom 3. Äpril 1917 Ausnahmea zulassen wicd, dürfen nur zu Preisen abgesezt werden, bte unter den tn S 4 festgesezten Höchitpreisen [iegen. Die Preise für ausländischen Beeren- und Mhadarbe: wein des Jahrganges 1917 bestimmt die Reichsstelle für Gemüse und Odbsr, Verwaltungeahtetlung Berlin. -

8 6. Beim Verkauf in kleineren als 0,7 1 fassenden Flashen (vergl, 88 1 uud 4) müfsen die Pceise entsprechend ermäßigt werden. Bei vlbgabe in kleinen Mengen in Flaschen oder ofen darf der Prei auf 5 -Z nah oben abgerundet werden. j

8 7.

Sämtliche Preise gelten für Hersleller ab Bahn- oder Schifss- station des Perstellungsortes, für Händler ab Bahn oder Schiffs- jiation des Händlers, bet Lieferung am Verstellunasort oder am Vite des Händlers für Hersteller und Höndler frei Haus des Käufers, soweit viS dem Ortsgebrauh entspriht. Der Flatchenpreis gtlt ohne Fla|he und ohne Verpackung, diele dücfen nur in Höhe der Selbst kosten in: RNehnung gestellt werden. Soanlge Zaschläge trgend welcher Att dürfen nicht erhoben werden.

88, i Die Hersteller haben die Berpflichtung, zu niedrigeren als den

angeführten Preisen abzugeben, wenn der Gestehungsprets fih an Hand der Einkäufe der Rohware ntedrigerer t Ult, . die Händler de9- / gleih¿n, wenn seitens der Herfteller nieorigere Preise zur Becechnun

gelangten. |

& 9. j i Die Landes stellen für Gemüse und Obst dürfen im Einver ständnis mit der Reichs1elle für Gemüse und Obft, Verwaltungl- abteilung niedrigere, fur den Aus\hank jedo höhere Preise teste seyen. Inébetondere ltegt es den Landi stellen ob, nieditgere Preise für landesüblih gewäfserte Apfel- und Birneawetne festzuseyen.

/

8 10. /

Ueber die Freizabe des Handels mit Heidelbeerwein des

Jahrganges 1917 und ‘die Festseyung ter Prétie dasür werden bes

soadee Bestimmungen ergeben. Bis dahin ist der Abjay von Peidel- beerwein des Jahrganges 1917 vezboten.

8 11. Obstweine des Jahrganges 1917, die aus bei der Kriegsgesell- \chaft für Weinaob|t-Einkauf und -Vectetlung, G. m. b. H., Leriln, bisher nichi arigemeldeten Betrieben sowie aus nit gewerblichen Betrieben herrühren, dürjen nah wie vor nit abgesept werden. Im übrigen wird dte Bekannimachung vom 1. August 1917 aufgehoben.

A 8 12, Zuwiderhandlungen werden gemäß § 9 der Verordnung über dle Verazveitung von Obst vom 5. August 1916 (KGBIl. S. 911) und der Mlatlnteeten Verorduung oom 24. August 1917 (RG 81. S. 729) eslraft.

8 13. Diese Bestimmungen treien am Tage ihier Bekanntgabe im Retichhzanzeiger in Kraft.

Berlin, den 10. Dezember 1917.

Kriegsgesellschaft für Weinobst-Einkauf und -Verteilung, G. m. b. H. Härtel.

Die Ministerien der Finanzen und des Jnnern haben gi der von der Stadtgemeinde Meißen beschlossenen Aus- gabe von Schuldscheinen in Abschnitten von 1000 M, 500 6 und 100 6, die auf den Jnhaber lauten und seitens

der leßteren unkündbar sind, behufs Aufnahme einer mit 5 vom Hundert jährlich 4 En Anleihe von

000 é, nah Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung und des Tilgungsplanes die nah § 795 des Bürgerlichen Geseß- buchs erforderliche Genehmigung erteilt. rund Die Anleihe ist zum Ankaufe des gesamten D der Meißner Straßenbahn-Aktiengesellshaft im Wege des Um: taushs bestimmt. : :

Dresden, den 1. Dezember 1917.

Die Ministerien der Siy und des Jnuern. von Seydewiß. Graf Vigthum oon Estaed!

do. Jahres anzumelden, |

2,50| 2,75 3,— 7

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Geheimen Justizrat und vortragenden Rat im Justiz- inisterium Humbert in Berlin zum Geheimen Oberjustizrat, ie Landrichter Bombe, Ad Dr. Megzner und Courtois bei dem Landgericht [ in Berlin, Suszczyns ki, Sammet und Axster, bei dem Landgericht IT in Berlin, Kowinkel, Richter und Snethlage bei dem Landgericht ITT n Berlin, Siebert in Cottbus, Schroeter in Frank- La O., Reimann in Landoberg a. W., Dr. Lücken und furt a. X S Rehmet in Beuthen O. S., Busse und Szyja in Breslau, Frajews ki in Gleiwiß, Fabricius und Dr. War.tenberger in Glogau, Dr. Schreiner und Dr. Tzschaschel in Oels, Gaasemann und von Schrader in Aurih, Jacoby, Friedrihs, Dr. Erdmann und Simon in Hannover, Föhmann und Roloff in Lüneburg, R öpke in Osnabrück, Hemeling in Stade, Dr. du Bois in Verden, Dr. Schulz ind Dr. Moriz in Aachen, Kraft in Bonn, Dr. Kallfelz, Dr. Thomer und Dr. Dransfeld in Cöln, Debus in Saarb1ücen, Mencke in Trier, Dr. Schmiy in Crefeld, Hroiher, Rettberg und Berndt in Duisburg, Dr. Brandis in Elberfeld, Broicher in M.-Glaäd- bah, Dr. Herb, Dr. Lang und Dr. Busse in Frankfurt a. M., Eichhoff in Neuwied, Dr. Lange in Bielefeld, Dr. Schipper3, Dr. Spittel, Schulte und Dr. Yrück in Bochum, Schäffer in Dortmund, Bröcker in Essen, Hölscher in Hagen i. W., Biermann in Paderborn, Müller in Altona, Kahß in Kiel, Hirschberg in Tilsit, Nowack in Danzig, Thiel in Koniß, Kohlbach in Thorn, Dr. Niemschneider in Halle a. S.,, Dr. Loewenthal in Magdeburg, Zaehle in Bromberg, Dr. Steinert in Meseriß und Dr. Rogge in Posen zu Landgericht8räten, die Amtsrichter Dr. Stern, Brachwiß, Dr. Engel- mann, Kessner, Feldhahn, Citron und Dr. Wiegand bei dem Amtsgericht Berlin-Mitte, Rehfeld und Dr. Rade- macher in Berlin-Pankow, Schmiß ia VBerlin-Weißensee, Corty und Wengler in Berlin-Schöneberg, Dr. Ewald in Berlin: Lichtenberg, Dr. Pischel und Sodtke in Charlotten- burg, Schulteß in Küstrin, Hell in Züllichau, Zeidler in Finsterwalde, Moriy in Oranienburg, Haack in Alt Landsberg, Dr. Witte in Soldin, Dr. Walther in Freien- walde, Dr. Eberlein in Lieberose, Dr. Heilborn ia Neukölln, Heinemann in Wittenberge, Niclas in Krossen a. O, Dr. Müller in Sorau N. L., Dr. Seimert in Quenwalde, Dr. Bielschowsky in Festenberg, Dr. Hir\c- berger in Neusalz a. O., Dr. Pily in Grünberg i. Schl., Hocke in Militsch, Dr. Gaertner in Nmpisch, Beer in Gleiwiy, Schramm und Klose in Tarnowiß, Hoppe und Dr. Thilo in Katiowiz, Münch in Ottmachau, Grüßner in Pleß, Beck in Breslau, Richter in Bunzlau, Boeseke in Myslowiß, Scherner und Grünbaum in Königshütte, Dr. Ribbentrop in Oels, Shönermark und Mert in Friedland O.S., Scheigzel in Bolkenhain, Hel li ch inSchweidniß, Happel in Gladenbach, Effel berger in Schwarzenfels, Hücker in Yrotterode, Horn in Netra, Sunkel in Ziegenhain, Vilhelmi in Bremervörde, Rodewald in Elze, Schuster in Rotenburg i. H., Dr. Brandmüller in Emden, Goos in Medinaen, Kühl und Urban in Ottweiler, Dr. Kent enich in Mayen, Dr. vom Hövel in Cöln - Mülheim a. Rh.,, Wilhelm Obladen, Dr. Buhe, von «der Kuhlen, Dr. Schneider, Balzer und Vaaßen in Côln, Kunz und Sieger in Saarbrücken, Hoffsümmer in Daun, Conrads in Rhaunen, Dr. Mallmann in Trier, Dr. Wildt in Bonn, Ernst in Neumagen, Niebuer in Neunkirchen, Schulze in Waldbröl, Komp in Bensberg, Schnaß und Möhlenbruck in Oberhausen, Dr. Goerger in Neuß, Baumann in Lobberich, Müller und Dr. Trapet in Duisburg-Ruhro1t, Rhein dorf in Kleve, Dr. von Shmidt-Wierusz-Kowal ski în Ohligs, Dr. Coninyx in Rheyckt, Liehner und Dr. Fritsch in Düsseldorf, Dr. Virg iu Solingen, Pape in Mettmany, Dr. Kriege in Hadamar, Hiepe in Hochheim a. M., Birkenhagen in Hachenburg, Littmann in Frankfurt a. M.,, Dr. Büsgen in Altenkirchen, Dr. Brück und Sternberg in Rüdesheim a. Rh,, Hambloch in Rahden, Schroeder in Kirhhundem, Vissering in Petershagen, Dr. Murray in Laasphe, Nachti- gall in Hagen i. W., Dr. Giese und Dr. Oesterreich in Essen, Dide in Salzkotten, Dr. Shwanenberg, Goeken und Wessels in Gelsenkirchen, Stumpf in Gladbeck, Schulten und Dr. Mentler in Dortmund, Haggeney in Fredeburg, Dr. Orwa in Schwelm, Terberger und Dr. Beckmann in Bochum, Schuth in Essen-Vorbeck, Siemon in Meinerz- hagen, Dr. P hilipp in Ranyau, Scheunemann in Kiel, Schröder in Ortelsburg, Koepke in Allenstein, Schuls in Fishhausen, Heinze in Johannisburg, Franz in Rhein, Scweiger in Labiau, Wo kulat in Gerdauen, Hoffmann in Neuenburg, Anspach in Graudenz, Melz in Marien- burg, Leßmann in Lautenburg i. Westpr, Preuß in Danzig, Dr. Probst in Aschersleben, Wolf in Oschersleben, von Kießell in Genthin, Hoppstock in Bismark, Sorgenfsrey in Wolmirstedt, Knigge in Halberstadt, Kluge in Schkeudiß, Thiele in Elsterwerda, Hike in Prettin, Schü e in Wefer- lingen, Dr. Contyen in Kalbe a. S, Tromp- und Vezin in Salzwedel, Dr. Beinert in Wernigerode, Erdmenger in Stolberg a. H., Krebs in Aken, Dr. Tolk und Lorßing in Hohensalza, Behniscch in Gräß, Langner in Wronke, Dr. Krüger in Schroda, Laessig in Krotoschin, Mengert in Rawitsch, Merget in Schildberg, Luedtke in Labischin, Üthemann in Schloppe, Dr Gi aemann in Posen, Dr. Weber in Samter, Dr. Perlberg in Wolgast, Dr. Bartelt in Vergen a. R., König in Kolberg, Kuhse in Greifenhagen, Keihmann in Stettin und Dr. Braun in Grimmen zu Amtsgerichtsräten, die Staatsanwälte Bogatsh und von Clausewiß bei der Oberslaatsanwaltschaft des Kammergerichts, Wolff bei der Amtsanmaltschaft Berlin-Mitte, Gebert in Cottbus, Hecker in Landsberg a. W., Trost in es Thoß in Neuruppin, Born in Gleiwiz, Scholz in Oppeln, Spaß bi der Staatsanwaltschaft - des Landgerichts in Ge, ühn in Aachen, Poth und Kreipe bei der Staatsanwaltschaft des Landgerihis in Cöln, Dr. Fudickdar in Duisburg, Dr. Wisfkott und Dr. Sturm in Elberfeld, Lemkes bei der Oberstaats- anwalishaft in. Frankfurt a. M, Keller bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Frankfurt a. Vere vefter und Eilker in Dortmund, Clar in Essen, D'hei in Münster, Herre in Altona, Begr ich bei der Oberstaats-

Schulte in Bromberg, Dr. Maß bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Posen, Polenz in Schneidemühl, Dr. Strahler in Greifswald, Mehner und Tiede bei der Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Stettin zu Staats- anwaltschaftsräten zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Reaierungsräte Höpker in Schmiegel und Dr. Mosle in Koschmin zu Landräten und den bisherigen Kreistierarzt, Veterinärrat Bischoff zum Regierungs- und Veterinärrat zu ernennen sowie

den expedierenden Sekretären und Kalkulatoren beim „Reichs- und Staatsanzeiger“ Paul Meyer und Zunder den Charafter als Rechnungsrat zu verleihen.

Finanzministerium.

Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse in Ottweiler, Regierungsbezirk Trier, ist zum 1. Februar n. J. zu beseßen.

Ministerium des Jnnern.

Dem Landrat Höpker ist das Landratsamt im Kreise

Schmiegel und | dem Landrat Dr. Mosle das Landratsamt im Kreise

Koschmin übertragen worden.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Regierungs- und Veterinärrat Bischoff ist die Stelle des Regieruvgs- und Veterinärrats bei der Königlichen Regierung in Oppela übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14, Juli 1893 (Geseysammlung Seite 152) wird hiermit zur öffentlichen Kennt- nis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kom- munalabgaben einshäßbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1916/17 bei der Neuhaldensleber Eisenbahn auf 52 875 M festgestellt worden ist.

Magdeburg, den 19. Dezember 1917.

Der Königliche Eisenbahnkommissar. Sommer.

Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 93. September 1915 (RGBl. S. 603) üter die Fernhaltung unzu- verlässiger Personen vom Handel, babe ih dem Viehhändler Peter Stuiver, geboren am 9. August 1872 in Nord-Woolde in Hollar d, hier, Kölnerstraße 332 wobnhaft, die Ausübung des Handels mit Nahrungs- und Genußmitteln jür das gesamte Reich-

gebiet verboten. Düsseldorf, den 17, Dezember 1917. Die Poli,civerwaltung. Der Okerbürgermeister. J. B.: Dr. Lehr.

I R

Nichtamtliches,

Deutsches Reich.

Preußen. B erlin, 21. Dezember 1917.

Jn der am 20. Dezember 1917 unter dem Vorsiß des Staatssekretärs des Reichsschazamts, Staatsministers Grafen von Roedern abgehaltenen Vollsizung des Bundesrats wurden folgende Vorlagen angenommen: 1) der Entwurf der deutschen Arzneitaxe 1918, 2) der Entrourf einer Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bekanntmachung über Säcke vom 27. Juli 1916, 3) der Entwurf einer Bekanntmachung über die Wiederherstellung von Lebens- und Krankenversicherungen, 4) der Entwurf einer Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, ‘die im Ausland ihren Wohnfig haben, 5) der Entwurf einer Bekanntmachuna, betreffend die Fristen des Wechsels und Scheckrehts für Elsaß-Lothringen, 6) der Entwurf einer Verordnung, betreffend Ergänzung der Bekanntmahung vom 10. Mai 1917 über die gewerbliche Verarbeitung von Reichamünzen usw., 7) die Vorlage über Ausprägung von Denkmünzen aus Anlaß der Goldenen Hochzeit Jhrer Majestäten des Königs und der Königin von Bayern, 8) die Vorlage über Ausprägung von Denkmünzen aus Anlaß der Reformationsfeier im Jahre 1917, 9) die Vorlage über die Gewährung von Reichsmitteln zur Unterstüßung der minderbemittelten Bevölkerung zwecks Be-

hafung von Kohlen.

Das Königliche Staatsministerium trat heute zu einer Sigung zusammen.

Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling empfing, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, geftern nachmittag Ver-

Reichstagsparteien zu einer vertraulichen

ämtlicher treter sämtlich Beginn der Friedens-

Aussprache über die durch den Netaullanten mit Rußland geschaffene politische Lage. Der Reichskanzler teilte mit, daß Seine Majestät der Kaiser ihm das Mandat zum Abschluß der Friedensverhandlungen erteilt und daß er den Staatssekretär von Kühlmann als Unterhändler bestellt habe. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts gab éinen Ueberblick über den geplanten Gang der zukünftigen Verhandlungen und n die Gesichtspunkte dar, von denen die Regierung sich dabei leiten lassen wird. Nach eingehender Aussprache wurde die Zustimmung aller anwesenden Abgeord- neten zu den in den Ausführungen des Staatssekretärs dar- gelegten allgemeinen Richtlinien festgestellt. Man einigte ih erner dahin, daß die nächste Sizung des Hauptausschusses des eichstags am 3. Januar stattfinden soll. j

Kriegsönachrichten. Berlin, 20. Dezember, Abends. (W. T. B.) va R Mehrfache italienishe Ungriffe gegen den Mont" As R Ae die westlih und östlich anschließenden neu ge- wonnenen Stellungen scheiterten. Von den anderen Kriegsschaupl!äßen nichts Neues.

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n Flandern steigerte sich am 19. Dezember die am irüb Bt lebhaste Feuertätigfeit erneut gegen Abend und war besonders zwischen Dixmuide und Zandvooorde itarf. Nachisüber ließ sie nicht na. Eine eigene Patrouille drang östlich Nieuport in die feindiüiche Stellung ein und fehrte mit’ Beute zurück Nachts wurden Calais und Dünkirchen erfolg- reich mit Bomben belegt. Brände und Explosionen wurden festgestellt. S Im Artois beiderseits der Lys zunehmende feindlicze Artillerietätigkeit, stärkeres Minenfeuer in der Gegend von Lens. Zwischen der Straße Arras Cambrai und Gonnelieu \chlug zeitweise erhöhte feindliche Ar1illerietätigkeit tief ins Hintergelände. An verschiedenen Stellen wurden Gefangene eingebracht, während eine feindliche Abteilung westlich Vèarcoing im Handgranatenkampf abgewiesen wurde. /

Jn Jtalien sind innerhalb der leyten acht Tage zwischen Brenta und Piave 270 Offiziere und 8150 Mann gefangen eingebracht.

Großes Hauptquartier, 21. Dezember. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplay. Heeresgruppe Kronprinz Nupprechcht. L Jn Flandern blieb bei dichtem Nebel die Artillerie- tätigkeit meist gering. Nördlich von der Straße Ypern— Menin trat am Nachmittage erhebliche Feuersteigerung ein. Jn erfolgreichem Erkundungsgefeht südlich von Hollebeke wurde eine Anzahl Engländer gefangen.

Heeresgruppe Herzog Albrecht.

Bei Hirzbach südlich von Altkirch fielen bei gelungenem Vorstoß in die französischen Linien 31 Gefangene in unsere

Oestlicher Kriegs\chauplay. Nichts Neues. Mazedonische Front. Keine größeren Kampfhandlungen.

Jtalienishe Front.

Siebenmal stürmten italienische Kräfte gegen die von den österreichish-ungarishen Truppen in den lezten Tagen er- fämpften Höhen westlih vom Monte Asolone, dreimal gegen den Monte Pertica an. Alle Angriffe scheiterten unter schweren Verlusten. : G

Gleiben Mißerfolg hatte ein feindlicher Angriff am Monte Solarolo. - :

Lebhaftes Feuer hielt während der Nacht und am frühen Morgen in den Kampfabschnitten an.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Oeñerreihish-ungarischer Bericht. Wien, 20. Dezember. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: / Oestlicher Kriegsschauplay.

Woffenstillstand.

Jtalienischer Kriegsschauplaß.

Infolge günstiger Sichtverhäitnisse war die Artillerie- lätigkeit beiderseits rege. Feindliche Angriffe gegen unsere neuen Stellungen auf dem Monte Pertica wurden avge- wiesen. Die Zahl der von den Truppen des Generals der Infanterie Alfred Krauß in den Kämpfen östlich der Brenta seit 11. d. M. eingebrahten Gefangenen beträgt bisher

iziere, darunter 7 Stabsoffiziere, und 8150 Mann. S as Der Chef des Generalstabes.

Der Krieg zur See.

Berlin, 20. Dezember. (W. T. B.) Wiederum wurden durch unsere U-Boote im Bristol-Kanal, im Aermel- Kanal und in der Nordsee vier Dampfer, ein Segler und drei englische Fisherfahrzeuge ver- nichtet, darunter ein bewaffneter englischer tiefbeladener Dampfer sowie der bewaffnete französische Schoner „Le Pierre“, der mit Koblen von Cardiff nah St. Malo unter- wegs war. Bei zwei der versenkten englischen Fischerfahrzeugen konnten die Namen festgestellt werden: „Courage“ und „Gazelle“. Einem nach dem Bristol-Kanal einlaufenden Frachtdampfer wurden mehrere Artillerietreffer beigebracht.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Berlin, 20. Dezember. (W. T. B.) Kürzlich wurde im Golf von Biscaya aus einem Geleitzug ein 5000 Tonnen großer, tiefbeladener, graugemalter Fracht- dampfer herausgeschossen. Darauf entsiand in dem Geleitzug ein wildes Durcheinander, und die Dampfer er- öffneten auf das Sehrohr ein aufgeregtes Feuer, ohne aber einen Treffer zu erzielen. Der durch den Torpedo in der Mitte getroffene Dampfer füllte sich {nel mit Wasser und kenterte nah vier Minuten. Dabei riß er die in Lee (die dem Winde abgekehrte Seite des Schiffes) liegenden Rettung8- boote mit in die Tiefe, ein neuer Beweis dafür, daß viele Verluste von Menschenleben bei Schiffsoersenkungen auf die eigene Unaeschicklihkeit der Besaßungen zurückzuführen find, weil sie sich niht {nell genug mit ihren Booten von dem finkenden Schiff entfernen.

Madrid, 15. Dezember. (W. T. B.) (Verspätet ein- getroffen.) Blättermeldungen zufolge haben Unterseeboote in den leßten Tagen in der Nähe von Gison die russische Fregatte „Tasmania“ (1600 Tonnen) mit Stahl, Tabak und Holz von New Orleans nach Bordeaux unterwegs, und den französischen Dampfer „Tabborire“, vera senkt. Ferner wurden versenkt: Jn der Nähe von Alicante der norwegishe Dampfer „Crathorne“ (2609 Tonnen), dec nordamerikanische, ber deutshe Dampfeu

n bi altschaft in Marienwerder, Frishbier in Danzig, Hardt

er Staatsanwaltschaft des Landgerichts in Naumburg a. S, 1

„Owasco” (10 000 Tonnen) mit Gasolin und Krieasmaterial beladen, der bewafsuete englishe Dampfer „Minorca'