1917 / 305 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Dec 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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: 8 7.

Die mietsweise Ueberlo}ung von mit Ware gefüllt-en Säten ist allgem in gestattet, wenn sie zux Beförderung von menschiihen Nah- Tung mitteln di»: en,

S nd die Sie mit anderen War?n gefüllt, so d1rf ihre miets- r d ; Ub rlafsung nur mit Zustimmung der Reihs-Sa"elle gen.

Die B nutu-gsfrift det mi-tsw-iser U-berlafsung beträgt 4 Woen. Bei Ueber\ch it ina dieser Fist #st| für an P wettere W' he ene M ete in d: pp-lte: Höbe in Nevnung zu stellen. Ueber 8 _W hon darf die Be«uy ngsfcist nit auazetrehnt werder. Die Sâe dürfen nur ¡u den bet der mietsw-isen Ueberlaffung bestimmten Zwecktea denugt werden. Die Rück abe der Sâkz ijt durh Vert: aye- strafe zu sih-1n. Die Vertr agsitrafe muß mindestens den doppelten Betrag de von de Ret hs-S ¡d telle für gebrau hte Säcke festgeseßten Verk ufspret!e erreihea. Abw thungen von diesen Bestimmungen bedürfen der Genehmtgung der N ihs-Sackitelle.

i 8 8,

Sämitl'ch- S», mit Av3nab-ne der ge!lebten Papfersäte, die mit W ire gefüllt v.n den Verb auch rn einshließlich Sack erworben si-d o er erwo:ben werden, st d nah tbrer E !leeru g du ch die Bekan tmachung der Ne'ch--Sakst lle vom 7. Au ust 1917 in An- spra genommen und an d'e best: llren Sockoändler urd Sammel- N ogen die vom Reichskanzler festg: sezien Höchstübernahmepreise

8 9.

Die H'eres- und M:rineverwaliungen stellen na einem Ueber- einkommen bim Bezuz von Waren die erforderlien Säcke, mit Aue- nahm- der efklebten Papiersäd- selb)t. S'e baben si verpflichtet, die Sâck- zwurück, ugeben oder gl-ihwertige Säck- ais Grsay zu lief-rn, wenn tt: Ware bereits in Sä? vefüllt oder es ihnen tim einzelnen Fall nit möulich ift, rechieittz Säde zur Füllung einzusenden.

Die Verkäuter ter Ware werden angewtesen, den Wiedereingang dera' tiger an die Heeres- oder Mactneoe:wItungen gel'-f tter Säcke sorufältig zu übe wachen und der Neih2-S1ditelle, Ver val tungs- abteilung, Anzeige zu erstatten, falls die Nück.teferung nicht innerhalb 6 Wochen erfolt.

V, Sthlußbesiimmungen. i; & 10. Tie Avéfüh-unasbestimmunz 1 der Reichs-Sackielle vom 27. Juli 916 un» die Ausgjühcunzsbejzimmung 111 vom 16. August 1916 werden aufgehoben.

i: 8 11.

_ Dee für die Bestands- und Bedarfsanmeldungen vorgeschriebenen

Formölätter si: d von den an.tlich n Handelsoe't-etungen oder bet der

B ‘cieind G-cschäfisahteil ung, Bezlin W. 35, Lußowstraße 89/90, ufordern. ;

8 12. D'ese Ausführungsbestimmuug trilt mit e kündung in Kraft. ng8besiimmuug triit mit dem Tage der Ver

Berlin, den 20. Dezember 1917.

Die Reichs-Safstelle. Pedell.

Ausführungs bestimmung VII der Reihs-Sackstelle.

Auf Grund der 88 9 und 23 der Bekanntmachung des Bundesrats über Säcke - vom 27. Juli 1916 (Reichs-Geseßbl. S 834) in Verbindung mit der Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Bekanntmachung über Säcke, vom 20. De- gember 1917 (Reichs Gesepbl. S. 1116) wird für Salleih- anjtalten folgendes bestimmt:

8 If Als Sallleihanstalten w-den nur \olche Firmen zugelassen, die bereits vor cem 1. August 1914 Sâcke gewebêmäßtz v-erm'et: t und am 1 Juli 1917 einen Bénad von mindéstens 10 000 Lethsäkcn angemeldet hahen. E Genehmigung wird von der Neihs-Sackitelle widerrvflih erteilt. ; In Falle eines sah'iGen Be“ürfnifses kann di- Neichs- Sacknelle von der Erjüllung der unter Abs. 1 festgeschten Be- dingungen ab} hen.

8 2, Die N-ich-Sackstelle bestellt Revisoren, um die Erfülluyg der für di? Sackletdunitalien galten Vor'christen zu p1ü'en Die Sack- l tharstalten find verfl ch et, dem mit eivem ent\prichenden A 19weis versebenen "Revisor die Besichtigung der Ge\chäftsräume zu gestatten uno ibm 'ämtlihe Geshäftobücher und die zur Pcüfung ersorder1ichen Unte:lagen vouiegen.

| 8 3,

Die Sockieibanstalten dürfen die von der Reis-S5ckst-Ve zur dge Peberlassu g freigegebenen Säe rur jür diesen Zweck êrwenden.

8 4,

Dte mietsweise Ueberlassung von leeren Söcken if nur dann gestalet, wean sie zur Beförderung voa mensch'ihen Nahrungsnitteln

enen.

Sollen die Säte zu arderen Zwecken y+rwendet werden, so daf ihre mi teweise Reteclafsarg nur mit Zustimmung der Netht-Sadck- stelle erf l. en.

Die Benußung von mietsweise überlassenen Sicken zu anderen Zwidl:n ais den srefgzyebenen tit verboten.

8 5. L A Sas M Ene Tag I . für etnen mindestens g Schwoergetreide fassenden Sack 1 s, 2. für fleinece Säde 4 S. y f s

: 8 6. é ms Berußungsfrist bei mieisweiser Ueberlossung beträgt höchstens och n. Bei Uekershreitung dieser Frist ist das Doppelte der in § 5 fest gesetten Beträye zu zahlen. S e 3 Vèonate hinaus darf die Benugzungsfrist nicht autgedehnt erden.

8 7. Die Sâcke müssen heil und unversehrt zurüFgegeben werden. Veränderungen oder Verschlehterungen der Säcke, die dur ‘den Mete igen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Mieter uicht zu vertreten.

88.

Werden dle Säcke nach Abiauf von 3 Monaten nicht zurück- gegrbèn, so ist außer der Vêtete eine Entsbäoigung für jeden fehlenden Sack zu bezahlen. Die Entschädtgung beträgt :

1. für einen mindestens 75 kg Schwergetreide faNeibin Cut e O O 2. Jür flelnere S A OO

Die Neiché- Sackstelle ist b fugt, die Höhe der Entschäotgung audermweitig feitzus-gen, falls d e Nückgabe der Säcke ohne Ver|chulden des Mieters unmöglich geworden ift.

S 9,

Die Benugungs frist wird aerechnet vom Tage der Aufgabe auf der Vei sanbstation des Vermieteis zur B-.förderung bis zum Taae des Wiedereintr: ff-:ns der Säcke auf dieser Statton. Am Playe ist der Tag der Uebergabe der Säde- maßgebend.

8 10.

„_ Die Koffen für die U-bersendung und Rückserdung der Säcke trägt der Mieter mit Ausnahme der K&st-n, die durch den Tranepo t | der Säde vom La er d-8 Bermwiete:s bis zur Be1santstation und | zurück entstehen. Diese trägt der Veimteter. Am Platze trägt der Vermitter die durch die Versendung und Rückjendung enlsteh: nden i

|

8 11. / j See Ausführungebestimmung tuitt mit dem Tage der Verkündung n Kra'’t. Berlin, den 20. Dezember 1917. Die Reichs-Sadstelle. Pedell.

r E E

Berichtigung Jn der Verordnung über die Preise und besonderen

Lieferunasbedingungen für Thomasphosphatmehl

(Nr. 295 des RNeichsanzeigers) muß es im Artikel 1 unter

Nc. 2b in der leßten Zeile des Schlußsaßes des ersten Ab-

saßes statt „100 Kilogramm“ heißen: : 75 Kilogramm.

des Neih3-Gesezblatts enthält unter ;

Nr. 6183 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmungen zu der Verordnung über Aepalkalien und Soda vom 16. Oktober 191.7 (Ne:chs-Gesegbl. S. 902), vom 18. De- zember 1917, unter 2 ;

Nr. 6184 eine Bekanntmachung, betreffend die Herstellung von Margarine und Kunstspeisefett, vom 22. Dezember 1917, und unter

Nr. 6185 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs? bestimmungen zur Verordnung, betreffend die Herstellung von Margarine und Kunstspeisefett vom 22. Dezember 1917 (Reichs- Geseßbl. S. 1118), vom 22. Dezember 1917.

Berlin W. 9, den 24. Dezeniber 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreïch Preufter.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungsrat Scholz, Mitglied der Königlichen Eisenbahndirektion in Kattowiß, zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu ernennen sowie

dem ordentlichen Professor in der juristishen Fakultät der Unioersität in Marburg Dr. André den Charakter als Geheimer Justizrat,

den Regie ungs- und Gewerbeschulräten Professor Ehr- hardt in Frankfurt a. O., Professor Klose in Breslau und Professor Gür schner in Danzig und dem Direktor der König- lichen Landesturnanstalt in Spandau Dr. Diebow den Cha- raîfter als Geheimer Regierungsrat,

dem Gewerbeinspefktor Heerdegen in Königsberg i. Pr. den Charakter als Gewerberat mit dem persönlichen Range als Nat vierter Klasse,

dem Sekietär bei den Königlichen Museen in Berlin Engelhardt, dem S kreiär des Justituts sür Meereskunde an der Universität Berlin Seidel, dem Sekretär des König- lichen Vteteorologishen Jniituts in Berlin Seeliger, dem Verwa! tungsinspeflor Stephan bei der Psychiatcischen und Nervenklinik der Universität Königsberg i. Pr., dem Ver- waltunasseîretär Kuß mann bei den Klinischen Anstalten und dem Universt1ätssekretär Anders in Breslau, dem Regieiungs- bausefretär Sieoers bei der Universität Kiel, dem Piovinzial- schulsekretär Bil isse in Berlin, dem Konsisto: ialsekretär Berndt in Be:lin und dem Ko sistorialsckretär Büttner in Kiel den Charafter als Nechnuungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den Regierungsbaumeistern Ernst, Behnen, Schulze, Thomaschky und Dupont, Vorständen der Militärbauämter Meg IIL, Rastatt, Koblenz IT Freiburg i. B. und des Neu- bauamts Cassel, den Charaïter als Baurat mit dem persönlichen Range dec Näte vierter Klasse,

den Oberlehrern des Kadettenkorps Kahn und Maaß vom Kadettenhause in Potsdam den Charakter als Professor mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse,

dem Geheimen expedierenden Sekretär, Rechnungsrat Albrecht und dem Geheimen Registrator, Rechnungsrat Derks vom Kriegeministerium den Charakter als Geheimer Rechnungsrat,

dem Geheimen expedierenden Sekretär Heberer. im Kriegsministerium und dem Registrator Hartung beim Ge- peralfommando des XIV. Armeeko1ps den Charakter als Rech- nungsr1at,

dem Remon!edepotadministrator, Oberamtmann Hoff- A Arendsee i, Altmark den Charakter als Ämts- rat sowie

aus Anlaß des Uebertritts in den Ruhestand dem Beètriebs- leiter Wilde bei der Gewehrfabrik Spandau den Charakter als Armeebaurat zu verleihen.

Ministerium der geistlihen und Unte rrichts- angelegenheiten. _Dem Privatdozenten in der medizinishen Fakultät d Universität in Königsberg i. Pr., Sea EN Rhefe und dem Konstruktionsingenieur an der Königlichen Technischen

Hochschule Berlin Nambuscheck i ä verliehen worden. [check ist das Prädikat Professor

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Liquidation des der Witwe Jda König in Düßel- N ; Ga Hausgrundstücks, Lindemannstraße 20 daselbft

Berlin, den 19. Dezember 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J: A: Nee /

Meinem Aa es

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs-

im Wurmrevier in Richterih die Zwanggv erwaltung an-

weise Verwaltung britisher Unt

vom 22. Dezember 1914 (NGB[. S. 556) id 1O. M ONe 1916 (RGBIl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs- tanzlers über die Gewerkschaft Karl Friedrich Anthrazitgrübe

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 217“

geordnet (Verwalter: Privatdozent und vereidigter Bie, revisor Dr. Schaß in Aachen, Friedrichstraße 93). er Bücher- Berlin, den 21. Dezember 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Justizministerium.

Dem Amtsgerichisrat, Geheimen Justizrat Heine in Osterburg und dem Amtsgerichtsrat Gansen in Trier ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Ruhegehalt erteilt.

In der Liste der Rehtsanwälte find gelöst: der Rechts- anwalt Granaß bei dem Landgericht TT in Berlin, der Rechtsanwalt Emundts bei dem Landgericht in Cöln und der Rechtsanwalt Dr. Groening bei dem Amtsgericht in Strasburg (Westpr.). L

Mit der Löschung der Rechtsanwälte Granaß und Dr Groening in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich ihr Amt als Notar erloschen. j

Ju die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der Rechtsanwalt Granaß vom Landgericht Il in Berlin bei dem Kammergericht und der Rechtsanwalt Dor mann aus Weßlar bei dem Amtsgericht in Buxtehude.

Kriegsministerium.

Der Obermilitärintendantursefretär Schirrmacher von der Jntendantur 111. Armeekorps ist zum Geheimen expe- dierenden Sekretär im Kriegsministerium érnannt wördén.

Bekanntma@Gung-.

Die zufolge Verfügung vom 17. Juni 1916 ausge\sprochene Untersaaunag des Gewerb: betriebès der F.au Fletiche! meister Elisabeth Lanaer tin Gleiwiy, Neudoferstkaße 3 wohnhajit, der Fleit'cherei und Wurslmacheret eins{chließlch des Handels mit Fleis, Wurst und Fettwaren für die Dauer des Krieges ist dur Verfügung vom 20. Dezemter 1917 wieder aufgehoben worden.

Gleiwiy, den 20. Dezember 1917. | Die Polizeiverwaltung. J. A.: Dr. Gornuik.

Nichkamlliczes.

Deutsches Reih, Prenßen. Berlin, 27. Dezember 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“’ meldé t, nachstehenden Erlaß an den Kriegsm'nister gerichtet:

gescheitert! Unterstüßt durh die gesamten Judustzien Englands, Frankreis und Amezikas, troy mouatelanger Vorbereitungen um- fassendfter Art, troy allergrößten Munitionsaufwandes waren alle Bemühungen unserer Gegner umsonst. Das ¡ähe DurWhalten und der Front kornte dies aber neben der Unterstüßung dur die

stügung der Heimat mit Waffen, Munition und allem sonstigen

nahgeordueten Behörden Meinen und des Heeres -Dauk. bewußte Leitung, strengste Pflihterfülung jedes enges Zusarimenarbeiten mit den atideren Behörden, ing- besovdere den Kriegéministerien der Bundesflaaten, und mit einer \ckaffensfreudigen, e: findertihen Industrie auf dieser Grundlage haben si die Erfolge aufgebaut. Glänzendes ist auch in der recht- zeitigen Bereitstellung eines krlegsmäßig vorgebildeten Ersage?, der Fürsorge für unsere Verwundeten und in der Verteilung und Ver« wendung der heimishen Arbeitskräfie geleistet. So vertraue Ih darauf, daß Mein Kriegsministertum auch weiter in vo1bildlicher Pflichttreue zum Nutzen von Heer und Vaterland arbeiten und so für sein Teil zura Endsieg beitragen wird. Großes Hauptquartier, den 24. Dezember 1917.

Wilkelm. An den Kriegsminister. He

Ziel-

__ Seine Majestät der Kaiser und König, Aller- höhstwelher am Montag mittag hier eintraf, nahm,

feiertage mit Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin, Jhrer Kaiserlihen und Königlichen Hoheit der Kronprinzessin, ihren zwgi ältesten Söhnen sowie Seiner Königlihen Hoheit dem Prinzen August Wilhelm an dem Gottesdienst in der Kaiser Wilhelm-Gedächtniskirche teil. Später hörten Seine Majenät den Generalstabsvortrag; desgleichen gestern vormittäg und an- \chließend daran den Vortrag des Vertreters des Auswärtigen Amtes Freiherrn von Gruenau.

Telegraphenbüros“ unter der Leitung des Gesandten Grafen Mirbach die im Zusaß zum deutsch: ru'sishen Waffenstillstands-. vertrag vom 15. Dezember vorgesehene Kommission nah St. Petersburg begeben, die die Regelung des Aus- tausches von Zivilgefangenen und dienstuntauglichen Kriea8gefangenen in Angriff nehmen und Maßnahmen zur Wiederherstellung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern innerhalb der durch den Waffenstillstand gezogenen Grenzen treffen soll. |

Der Kommission gehören an: Geheimer Legationsrat Dr. Eckardt und Generalkonsul Biermann vom Auswärtigen Ami, vier Herren des Kriegsministeriums unter Leitung der Obersten von Fransecky und Gießler, Major von Velsen von der Obersten Heeresleilung mit zwei Begleitern, Geheimrat Schenck vom Reichspostamt und Herr Landshoff vom Roten Kreuz. Die Abordnung ist von Hilfspersonal begleitet.

Die Schwierigkeiten aus bem durch die Tätigkeil

: gemeldet wurde,

der U-Boote hervorgerufenen Mangel an, Schiffsraum häufen sih ia ben feindlichen Häfen. _ Nachdem bereits daß fich in Australien, Cochinchina, Hinler4

Die gewaltigen Angriffe unserer Feinde an ter Westfront sind

die uners@ütte:liGe Tapferkeit unserer todesmutigen Truppen an Mariae nur leisten dund die rastlose Arbeit und die reicke Unter: - Krtiegögerät. Da'ür sage Ih dem Kriegöministerium und seinen -

einzelnen,

wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, am ersten Weihnachts-

Gestern abend hat sih na einer Meldung des „Wolffschen ’-

indien und in Südamerika gewaltige Vorräte an Fleisch, Ge- treide, Reis, Tabak, Tee angesammelt haben, S vergeblich au Verschiffung warten und verderben, ergeht jeßt, dem „Volffshen Telegraphenbüro“ zufolge, aus Dakar (west- afrifanishe Küste) an. die französische Regierung die dringende Aufforderung, „sofort die nötigen Schiffe zum Transport des noh immer an der Küste lagernden Restes von 70 000 t Erd- nüssen, Mais, Kakao, Palmöl, Kautschuk, Baumwolle und Häuten aus der Ernte des Jähres 1916 zur Verfügung zu stellen. Die für die französische Regierung aufgekaufte, aus- gezeichnet ausfalleènde Ernte 1917 von etwa 500 000 t könne sonst nicht gelagert wérden. Sie müßte im Jnnern verbleiben uind wäre dém Verderben preisgegeben.“

Nach § 3 des Kriegsleistungsgeseßes sind die Gemeinden unter anderem vérpflihtet, Transportmittel, Gespanne und Arbeitskräfte für alle militärish wichtigen Transporte auf Anfordèrn zur Verfügung zu stellen. Diese Rechtslage bédarf unter den gegenwärtigen Verhältnissen einer wirksameren Ausgestaltung, um die Ent- und Beladung der Eisenbahnwagen und die Durchführung der kriegswir1\chaftlih wichtigen Straßentransporte, die zurzeit durhweg nit nur im militärischen, fondern auch im Juteresse der öffentlichen Sicherheit liègen, dem Bedürfnis entsprechend zu verbessern und sicherzustellen. Auf Grund der 88 4 und 9h des Gesetzes über den Belagerungszustand bestimmt der Oberbefehlshaber in den Marken, Generaloberst von Kessel daher für das Gens geh Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg olgendes:

§ 1. Anforderungen auf Stellung von Transportmitteln, Ge- spannen und Arbettökräften zur. Ent- und Beladung von Etsenbahn- wagen und zur Durchführung: krtegöwir:\{aftlich wichtiger Straßen- trant porte Tôrnen auf Grund des Kriégslelstungsgeießes von allen behôrdlihen Stellen gestellt werden, die von der Krieg8amtzstelle' in deu Marken hierzu ermächtigt werdén. Die Kriegsamtestelle kann die bezeichneté Ermächtigung einzelüen bebördlihen Stellen oder au bestimmten Klassen von behördliien Stellen erteilen.

§ 2, Die Gemeinden werden erwäch!!gt, nah threm Ermessen und threr näheren Beslimmung zwecks wtfksamer Erfafsung der in ihrem Bezirk ver!ügbaren. Transportmittel, Gespanne und Arbeits- kräfte von jedem Gemetindeangehörigen Auskunft zu verlangen. Der- artige Auskünfie töônnen auch in Form allgemeiner Bekanntraahungen Ua werden. Die Etteilung dex Auskunft darf niht verweigert werden,

S 3. Den auf Grund des § 6 bes Kriegsleistungögeseges er- gehenden Aufforderungen der Gemetnden zur Stellung von ransoport- mitteln und Gespannen und zur Leistung von Arbeitöhilfe ist von allen Gemeindéeangehörigen zu entiprehèn. Eine Ausnabme gilt nur hinsichtlid der A.fforderung zur Arbeitsbilfe, wenn der Aufgefocderte im Heeresdienst steht, oder roenn setne Unfähigkeit zu der aufgetragenen Aibeit durch das Zeugnis eines Kreit- oder anderen beamteten Arztes nahgewiesen wied.

§ 4. _Aufforderangen dex Gemeinden gemäß § 3 dieser Ver- ordnung können durch Bcschwerde an die Aussihtsbehörde angefochten werden, wenn der Verpflichtete der Aufforderung nicht ohne Beein- trähitgung dringlicher öffentlihèr Jriteressen oder ni&t ohne wesent- lde Schädigung setner eigenen Verhältnisse entspreden kann. Dex D S bleibt verpfl chtet, der Au}forderung Folge zu leisten, solange diese rnicht von der Gemetnde zurückzeiogen ‘oder von der Auffichiöbehörde aufgehoben ift. Die Eztscheiduug der Aufsichts- behörde ist endgülttg. : i

. Zuiwidérhandlungen gegen § 2 Abfay 2 und § 3" werden wit Gefängnis bis zu einem Jahre, bei Vorliegen mildernder Um- {inde mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1500 4 bestraft.

§ 6. Diese Bekanntmachung triit mit dem 1. Januar 1918 tn Kraft. Glei@zeitig tritt die Bêkanntmachung vom 3. Februar/17. Of- tober 1917 (Sekt. O. Nr. 155601/207352) außer Kraft. Die zu leßterer Veroïdnung erlassenen Ausführungsvorschristen dêr Kriegs- amtsjielle in den Marken bleiben bis zu threr Abänderung oder Auf- hebung mit der Maßgabe in Kraft, daß sie auch für die Ausführung der vorstehenden Verordnung gelten.

Dic Friedeusverhandlungen in Brest-Litowsk.

Jn der Sißgung vom 22. d. M. hatte die russische Dele- gation, wie Wolffs Telegraphenbüro meldet, erklärt, sie gehe von dem klar ausgesprochenen Willen der Völker Vußlands aus, möglichst bald den Abschluß eines allgemeinen, gerechten, für alle in gleicher Weise annehmbaren As au erreihen. Unter Berufung auf die Beschlüsse des all- russishen Kongresses der Arbeiter- und Soldatenabgeordneten und des allrussishen Bauernkongresses wies die russishe De- legation darauf hin, - daß sie die Fortsezung des Krieges bloß zu dem Zwecke, um Annexionen zu erreichen, für ein Verbrechen halte, und daß sie daher feierli ihren Entschluß kundgebe, un- verzüglich die Bedingungen eines Friedens zu ¡nter shreiben, der diesen Kriéq al der Grundlage der aufgeführten, aus- Ls für alle Völker in gleicher Weise gerehten Bedingungen eende.

Von diesen Grundsäßen ausgehend, hatte die russische Delegation vorgeschlagen, den Friedensverhand- ungen folgende sechs Punkte zu Grunde zu legen:

1. Es wird keine gewal1same Vereinigung von Gebieten gesia!tet, die während des Kcieges in B sig genommen find. Die Lruppen, diese Gebiete beseßt halten, werden in kürzester Frist zurüd-

¿ogen

2, Gs wird in vollem Umfange die politishe Selbständigkeit der e is perbergestelt, die ihre Selbständigkeit in diesem Kriege

oren haben. - i

3, Den nationalen Gruppen, dle vor dem Kriege volilisch nicht selbständig waren, wird die Veöglichteit- gewährleistet, die Frage der Zugebörigkeit zu dem einen oder dem anderen Staat oder ibrer staatlihen Seloständtgkeit dur Referendum zu entscheiden. Dteses

eferendum muß in der Weise veranstaltet werdèn, daß volle Unab- bünglakeit bei der Stimmr-nabgabe für. die ganze Bevölkerung des be- Witten Mebiets etnsließlich der Auswanderer und Flüchtlinge ge-

reite ù j

4. In bezug avf Sebiete gemisckter Nationalität wird das Net der Minderheit us ein A Geseß geschüßt, das ihr die Selbständigkeit der nationalen Kultur und falls dies praktis dur@führbar autonome Verwaltung gibt. - : j 9. Keines der krieaführenden Länder ist verpflichtet, einém anderen Lande sogenannte «„Kriegsfkosten“ ju zahlen; bereits erhobene Kontri- butionen find zurückiuzahlen. Was den Ersay der Verluste von Duivatpersonen infolge des Krieges anbetris}?, so werden sie aus einem deirderen Fonds beglidhen, zu cem die Kriegführenden proportionell

dare t, Koloniale Fragen werden unter BeaWtung der unter 1 bis 4 E Grundsäge entschieden. - l ' O , In Ergänzung dieser Punkte ug die russische Dele- ation den Drtrarlletenben Parteien vor, jedé Art versteckter elämpfung dér Freiheit \{hwacher Nationen durch staile als

unzuläs ediciten. 4. B. durch wirtschaftlihen Boykott, virtshaflidte E e aler Lai e fte bas andere

| der Delegation des Vierbundes folgende Erklärung

*gleider Weise gerehien Bedingungen beendet.

è Vorhetrschaft des einen Landes uf Grund U ToAA Haudelsvérträge, durh Sonder:

|

fa renrüge, die die Freiheit des Handels dritter Länder be- chränken, durch Seeblockade, die nicht unmittelbare Krieaes- Bee S usw. Jun der ám 26. d. Mts. unter dem Vór- des bevollmächtigten Vertreters Oesterreich-Ungarns, Grafen Czernin, abgehaltenen Vollsißung gab dieser namens

ab, mit welcher die vorstehenden Ausführungen der russischen Delegation beantwortet wurden:

„Dte Delegaitonen ter verbündeten Mächte geben von dem klar ausgesproœenen Willen ibrer Megierungèn und ihrer Völker aus, möglichst bald den Abs&luß eincs «llgemeinen gercchten Frietens zu erreichen.

Die Delegationen der Verbündeten find in Ueberecinstimmvng mit dem twtecdetholt kundgegebenen Standpunkte ihner Regterungen der Ansick&t, daß die Leitiäpe des russishen Vorschlags eine diskutable Grundlage für etnen solhen Frieden biiden können.

Die Delegatioven des Vierbundes sind mit einem sofortigen all- ag’meinen Frieden ohaë gewaltsame Gebietterweiierungen und ohne Kriegsentsckädigungen etnveistanden. Wenn die ruisishe Delegation dié Forlsezung bes Krieges rur zu Eroberungezw: cken veruriei!t, jo {ließen sich die Delegationen der Verbündeten dtefer Auffossung an. Vie Staatsmänner tec verbündeten Regterurgen haben wiederholt iun progranimati\chen Erklärungen betont, die Verbündeten würden, um E: oberungen zu machén, ven Krieg uit um einen Tag vetläagern. Au diésem Stantpuutt haden die Negierungen der Verbündeten stets unbekirt festgehalten. Sie erllären feterliw ihren Grit)\chiuß, unver- zügith einen Frieken zu unte; \{Greiben, dex diesen Krieg auf Grunt- log? der roislehenden, ausnabmslos für alle Iriegführendén Mächte in

Es muß aber ausbrüzlich darauf hiagewtesen werden, baß siH fämtliche jest am Kriege beteiligten Véächte innerhalb einer ang: - messenen rift au8rahmsles und ohne jeden Rückhalt zur genavesten Beobachtung d x alle Völkèc in gleier Weise bindenden Bedingungen verpflihten müssen, wenn die Voraud)ezungen dex russischèn Dar- legung erfüllt sein sollten. l

Denn es würde nicht angehen, d:ß die jt mit Rußland ber- handelnden Mächte des Bierbundes fit etnseitig auf diese Bedingungen jefilegen, ohve die Gewähr dafür zu besißen, daß Nüßlands Buntes- genossen diele Bedinaungen ebrlich und rückhaitles au deut Vier- bundé gegenüber anerkennen und durchfübhren.

Dieses vorautzeschick;, Ut zu den von déx russisGen Delegation als Verhanbluna8árvndlagen vorgeschlagenen ch3 Punkten das Nat- folgeote zu bemerten:

Zu 1.:

Eire gewaltsame Aneignurng von Gebieten, die während desz Krieges beseyt worden find, liegt nicht in dea Absihten der ver- bündeten Negierunzen, Ueber die Truppen in dea z. Zk. bes-tten Gebieten wird im Friedenë8vertrag Bestimmung getroffen, soweit A A die Zurücktziehuig an einigen Stellen vorher Etnigketit erzielt wird.

Zu 2.: Es liegt nit in der Absic:t der Verbündeten, eines der Völker, die in diesem Kriege lhre politi\iche Selbständigkeit verloren haben, dieser Selbitändigkeit zu berauben.

Zu 3.:

Die Frage der f\taatliGen Zougehötigkeit nationaler Grupven, die keine staatithe Selbfiändigkeit besien, kann naH dem Standpunkte der Vierbunymächte niht-.zwischeujtaatlih geregelt werden. Ste ist im gegebenen Falle von jedem Staate mit setnen Völkern seibständtg auf vecfafsur gsmäßigem Wece zu lösen,

Zu 4.:

Degleichen bildet nach Erklärungen von Staatsmännern des Bierhundes der Schuß des Rechts der Minderhetien einen wesent- lichen Bestandttell des verfassungtmäßigen Selbsibestimmungsrehts der Völker. Auch die Regteruvgen der Verbüi.deten verschafen elen Grundsatz, soweit er piuaktish düurchführtarc erscheint, überall

eltung.

; : Zu 5.:

Die verbündeten Mächte haben mehrfach die Mögli@keit betont, daß ni&t nur auf den Gt1say der Kriegskosten, sondern aub auf den Ersaß dèr Kriegs\chäden wechseijeitig verziht:t werden könnte. Hiternach wütden von {ver friégführenden Macht nur die Aufwen- dungen für thre in Kriegtgefangenschaft gerateren Angehörigen sowte die im. eigenen Gebiet dunch vôölkerreGtwiditge Gewaltalte den Zivil- angebôrigen des Gegners zupefügten Schäden iu ersegen sein.

Die von der russi ch?!n Regierung vorgeschlagene Schaffung eines besonderen Fonds für diese Zweck: fkörnte erst dann zur Erwägung gestellt werden, wenn die anderen Ktiegührenden {nnerhaib etner angemessenen Frist h den Fiteden8verhandlungen anschließen.

Zu 6.:

Von den 4 verbündeten Vcächien verfügt nur Deutsck&land über Kolonien. Seltens der deutihen Delegation witd bierzu, in voller Uebereinstimmung mit den uussishen Vorschlägen, foigendes erkiärt :

Die Nüdgabe der wäßrend des Krieges gewaltsam in Besiy ge- nommenen Kolontalgebtete ist etn wesentlicher Bestandteil der deut- schen Forderungen, von denen unter ketnen Umständen abgegangen werden kann. (Ebenso entspriht d!e russische Forderung der als- Mgi Näumung solchec vom Fetude besepten Gebtete den deutschen

ten. j

Bei der Natur der teutschen Kolontalgebicte scheint, von den früher erôrterten grundsäßlihen Grwägungen abgeseben, die Ausübung des Selbnbestimmungörechis in den von der ru|sishen Delegation vor- geshlagenen Formen 3, Zt. nicht durhführdar. Der Umstand, daß den deutschen Kolonien die Eingeborenen troy derx größten Beschwerden und troy der geringen Aussichten eines Kampfes gegen den un: das Vielfahe überlegenen, über unbeshränkten über- seeishea Nahs{ub verfügenden Gegner in Not und Tod treu zu ihren deut|ch2n Fréunden gehalten haber, ist ein Bewets ihrer Änhänglih- keit und thres Ents)lusses, unter allen Umständen bei Deutschland zu bletben, ein Beweis, ber an Ernst und Gewicht jede mögliche Willens- fundgebuug duich Abstimmung weit übertrifft.

Die. von der rufssishen Delegation im Avschlusse an die eben erörterten sechs Punkte vecrge\chlagenen Grundsäße für den wirt- \shaftiicen Verkehr finden die ureingeschränkte Zustimmung der Delegationen der verbündeten Mächte, die von jeher für die Aue- \hließung jedweder whitschaftlizen Vergewaltigung eligetreten find, und die in derx Wiederherstellung etnes geregelieu und den Intereffen aler Beteiligten volle Rechnung tragenden Wirtschaftöverkehrs etne der wictig\ten Vorbedingurgen für die Anbahnung und den Ausbau freurdschafliher Beziehungen zwischen den derzeit kriegführenden Mächten erblicktn.*

Anknüpfend an diese Erklärungen, führte hierauf Gräf Czernin aus: |

„Auf Grund ‘dieser soeben entwidelten Prinzipien sind wir béreit, mit allen únserén. Gegnern tn Verhandlungen zu treten. Um aber nit unnötig Zeit zu verlieren, find bié Verbündeten bereit, fofort in die Beratung derjeuigen Spezialvunkte einzutreten, deren Dur- arbeitung sowohl für die ru)si\che Regierung als für die Verbündeten auf alle- Fälle notwenbig erscheinen wird.“

Jn Erwiderung hierauf erklärte der Führer der russishen Delegation, diese stelle mit Genugtuung fest, daß die Antwort der Delegationen Deutschlands, Oesterreich: Ungarns, Bulgariens und der Türkei die Grundsäge eines all-

emeinen demokratischen Friedens ohne Annexionen aufgenommen

abe. Sie erkenne die außerordentliche Bedeutung dieses Forts \chrities auf dem Wege zum allgemeinen Frieden an, müsse jedoch bemerken, daß die Antwort eine wesentliche Beschränkung in Punkt 8 enthalte, Die: russische Delegalion stelle weiter mit

tributionen“ fest. Sie mache jedoch hinsichtlich der Eut- \{hädigung für den Unterhait von Kriegsgefangenen Vor- behalt. Ferner erklärte die russishe Delegation, jie lege Ge- wicht darauf, daß Privatpersonen, die unter Kriegshandlungen ge- litten haben, aus einem internationalen Fonds entschädigt werden. Die russische Delegation erkenne an, daß die Râumung der vom Gegner beseßten deutschen Kolonien den von ibr ent- wickelten Grundsätzen entsprehe. Sie schlage vor, die Frage, ob das Prinzip der freien Willensäußerung der Bevs!kerungen auf die Kolonien anwendbar sei, besonderen Kommissionen vor- zubehalten. d A

Abschließend erklärte der Führer der russischen Delegation, diese sei troß der erwähnten Meinungs- verschiedenheiten der Ansicht, daß die in der Antwort der Mächte des Vierbundes enthaltene offene Er- klärung, feine aggressiven Absichten zu hegen, die faktische Möglichkeit biete, sofort zu Verhandlungen über einen allgemeinen Frieden unter allen frieg- führenden Staaten zu schreiten. Mit Rückicht hierauf schlägt die russische Delegation eine zehntägige Unterb:ehung der Verhandlungen vor, beginnend am 25. d. M. Abends und endigend am 4. Januar 1918, damit den Völkern, deren Regie- rungen sich den in Brest-Litowsk geführten Verhandlungea über einen allgemeinen Frieden noch nicht angeschlossen haben, die Möglichkeit geboten wird, sich mit den jeßt aufgestellterc Prinzipien eines solchen Friedens bekannt zu machen. Nach Ablauf dieser Frist müssen die Verhandlungen unter allen Umständen fortgeseßt werden. / ; 7

Der Vorsißende, Graf Czernin, ersuchte hierauf die russische Delegation, dieje ihre Antwort schriftlih zu überreichen, und {lug vor, sofort in die Verhandlung jener speziellen Punkte einzutreten, welche für alle Fälle zwischen der russischen Re- gierung und den Regierungen der verbündeten Mächte geregelt werden müßten. i

Der Führer der russischen Delegation \chloß sich dem Vorschlage des Vorsitzenden an und sprach seine Vereit- willigkeit aus, sogleich in die Besprechung jener Einzel- heiten einzutreten, die auch für den Fall allgemeiner Friedensverhandlungen den Gegenstand spezieller Er- örterungen zw schen Rufzland und den vier Verbündeten u bilden hätten. L j Auf ras des Staatssekretärs Dr. von Kühlmann wurde einstimmig beschlossen, zur Vermeidung jeglichen Zeitverlustes und in Würdigung der Wichtiukeit der zu ertüllenden Aufgabe diese Verhandlungen schon am 26. d. M. Vormittags

zu beginnen.

Entsprechend den getroffenen Vereinbarungen, fanden gestern M den Vertretern Deutschlands und Oesterreich- Ungarns einerseits, Rußlands anderer}eits Beratungen statt, die im wesentlihen die Wiederherstellung des Verkehrs zwischen den genannten Mächten betrafen. Die Be-

ratungen werden fortgeseßt.

Kriegsnachrichten. Berlin, 24. Dezember, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschaupläßen nichts Neues.

Großes Hauptquartier, den 25. Dezember. (W. T. B.)

We stlicher L d a E 2 ,

der flandrishen Front, am La Basséelana

und Tr etitdl von E, bai lebte die Gefechtstätigteit vor- ' übergehend auf. Zu beiden Seiten der Maas, am Hart- mannsweéilerkopf und im Thannertal war das Feuer zu

einzelnen Tagesstunden gesteigert.

Oestliher Kriegsschauplaßt. Nichts Neues.

Italienische Front. si /

Lebhafter Feuerkampf hielt tagsüber zwischen Asiago un

der e E Feindlice Gegenangriffe gegen die neugewonnenen Stellungen und ein Vorstoß am Monte

rtica wurden abgewiesen. : E Die Gefangenenzahl aus den Kämpfen um den Col del

Rosso ist auf über 9000, darunter 270 Offiziere, ge-

tiegen. E Der Erste Generalquartiermeister.

Ludendorff.

Berlin, 25. Dezember, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschaupläßen nichts Neues.

Großes Hauptquartier, 26. Dezember. (W. T. B.)

MWestilicher Kriegsschauplagz. Die Artillerietätigkeit blieb auf Störungsfeuer beschränkt, das südöstlih von Ypern, bei Moeuvres und Marcoing

vorübergehend an Stärke zunahm. L Erkundungsvorstöße französisher Abteilungen südlih von uvincourt scheiterten in unserem O und im Noahkampf. as seit einigen Tagen auf dem Ostufer der Maas gesteigerte

Feuer ließ gestern nach. - Oesilicher Kriegsschaupla ß. Nichts Neues.

Mazedonische Front. Keine größeren Kampfhandlungen.

Jtalienische Front.

__ Nach starker Artilleriewirkung führte der Feind defige Gegenangriffe gegen den Col del Rosso und die west- lih und ösllih benachbarten Höhen. Sie scheiterten unter \schweren Verlusten. : /

, Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 26. Dezember, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsshäupläßen nichts Neues.

Befriedigung die in der Erklärmg der Vierbundmächte zu Punkt ò enthaltene Anerkennung des Grundsayes „ohne Kone |