1918 / 1 p. 12 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

B Pay en T e ide M s auf bem M emerfungen T -- Lde Postanwetsung zuläsfig.

‘Die Ausstellung der Poftauroeisung hat zu erfolgen in

Gebühr (vorn Absender zu «ntrihten)

Darif für etttgeschriebette Briefsendungen mit Nachuahme. 7 S IELY h C(Brierfe, PoftFarten, Dructsachen, GesGäüftêpapiere, TWarenproven.) E Allgemeines, Der Betrag der NaFnahme ti auf der AufsHriftseite ter Sendung in der bei dem

Venennung dax Länder

Bestimmungsland (Spalte Meistbetrag einer Nachnahme) angegebenen Währung in Buchstaben (lateinische Schrift) und Zahlen anzugeben. Das Umrechnungsverhältnis it wie bet Bostaufträgen siehe Abteilung E. Post- aufträge zur Einziehung von Geldbeträgen. Ferner müssen Name und ©

E ——————————— A

lnschrift des Absenders tin latetnif

cher

A S F E Z L LECAA E T I A S 293

_Bestimmungslandb einer Nachnahme

| Eins&reib-

Bemerkungen BesttmmungZ8§land

gebühr

S&rift auf der Vorder- oder Nü&seite deutli niedergeschricben fein. Im VerecinsveckeHr wird der cins- gezogene Betrag nah Abzug der tarifmäßigen Posianweisungs8gebühr und der Cinziebunasgebühr von 10 Bf. dem Absender ‘dur Bostanwetsung überniittelt, Herzegowina, Oesterrei und Ungarn ßehe Spalte Beinerkungen.

Wegen der Ausnahme im Verklezr mit Bosniens

E

Tarif

Eins\chreib- gebühr

Meistbetrag einer Nachnahme

Bemerkungen Porto

Deutschland (NReichspostgeb. Vazertnu unnd C p n en ata l O00 art

(NaGnahmen auch auf gewöhua« lichen Briefsendungen zulässig)

(Wird nur bei einges(ricb. Nachuahtme- au fend. erhob.)

-20 Pf, Zu Deutfcchlandt

Briefe und Post-

Nederlarde « « e » o 6

Zu Oesterreich:

Der Nachnahmevers kehr nah der Bukowina,

480 Guld.*®)

fartenmitNahnahme unfrankiert zu-

lässig. Zugleich mit Norwegen - « e ov e e090

nach Galizien, Dalma- tien und dem Küsten

720 Kron.*) lante ist bis auf weiteres

demPorto wird 10Pf.

Belgien (nur nach den bet den Nost- anstalten zu erfragenden Déten tim ® mpgrpiegs l won via s Belgien, ad Marr Das die am Briefverkehr teilnehmen) zar 2 |

R ERE E Porto für bie |

betreffenden

Sendungen.

Dänueutark mit Far3er und Island (nit au Grönland). « « «

720 Kron.*)

809 Mark

Luxemburg. » « + s a o o/0

äg Gau

Vorzeigegebühr er- bobe. Ueber:nittlung des eingezogenen Be-

Oesterreich nebst Bechtenstein

Beschränkungen unter- worfen. Nähere Aus-

10909 Kron. tunft erteilen die Posts

trags erfolgt gegen die a R E P le anweijungêgepühr.

Polen (Generalgouvernem. Warschau)

tanstalten. Zugleich mit Das dem Porto wird 10 Pf

800 Mark Borto für dic | Vorzeigegebühr êT«

Zu Bosuien- Serzegowina: Zugleich mit dem

Swebdeun « «5

Ae M Ae v / es eingezogenen és betreffenden trages erfolgt geen Y le gewöhnlice Pojts Sendungen anweisungsgebühr.

720 Kron.)

Porto wird 19 Pf. Borzeigegebühr er- hoben. Üebermjttlung

Schweiz » 0 6/0

Zu Polen u. Ungarn z

1000 Fr.) Silalelb lt heut

des eingezogenen Be- trags erfolgt gegen die gewöhnliche pte anweisungsgebü

Türkei (nur bestimmte Orte). «

Porto wird 10 Pf. Vor- eigegebühr erhoben.

{2000 Piaster ebermittlung des ein«

HNAAIN. o C O,

ezogenen Betrages ers Piat gegen die gewöhn« lie Postanweisungs-

« } 1000 Kron. : gebühr.

u 29 B den Verkeßr- mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Shweden und der SHweiz ift dcr Meisibetrag der Nahuahme vorübergchend auf 100 #6 oder den Gegenwert von 100 „6 festgesezt worden.

2, Briefe und Kästchen mit Wertangabe,

Allgemeines, Die Wertbriefe und Weriktistchen nah dem Auzkanbe sinv zur geit nur bei den Postämtern (niht Postagenturen usw.) einzuliesern und müssen offen vorgelegt und unter Ueberwahung der Beamten verschloffen und versiegelt werden. Brieflicze Mitteilungen in Sendungen na vem Au3lande, soweit sie überhaupt zugelassen sind, müssen in deutsher Sprache abgefaßt sein, Die Wertbriefe (aus3- genommen in Deutschland und im Verkehr mit Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Oeßerreich mit Liehtenfiein, Ungarn) dürfen nur Wertpaptere (Schuldverschreibungen, Papiergeld, Hinéëscheine usw.) enthalten. Hahlungsmittel, die auf ausländische Währung lauten, und ¿ BZaghlungsmittel, die auf vzutshe Reichêwährung lauten, dürfen nach dem Ausland nicht in denselben Wertbrief oder Käfthen versanckt werden. Als Zahlungsmittel gelten außer :Geldsorten, Papiergeld, Banknoten und dergleihen auch Anweisungen, SWecde und Wechsel. Briefe und Kästchen mit Wertanaabe nach dem Ausland, vie ZaHhlungs®- mittel in ausländischer Wätrung im Gesamtwerte von mehr als 500 46 enthalten, werden nur. angenommen, wenn der Nachweis geführt wird, daß diese bei einer Deviscn- fiele erworben sind, oder .wenn eine Erklärung der Neihsbank zur Absendung vorgelegt wird. Die als Devisenstellen bestimmten Banken und Firmen und die bei Feststellung des Gesamtwertes anzurwendenden Umrehnungskurse find bei den Postanftalten zu erfragen, Briefe und Kästhen mit Wertangabe nah dem Ausland (ohne Luxemburg), die auf

T T I T E E T Es E A E E T L

Benennung der Länder

dente Reichswährung lautcnde ZahlungSmittel enthalten, werden nur angenommen, wenn eine Etitwilligungöerklärung ber-Reichsbank vorgelegt wird. Ohne Einwilligung der Neihsbank ist nur gestattet, an dieselbe im Ausland ansässige Person oder Firma innerhalb eines Kalendertag3 auf deutsche Reich3währung lautende Zahlungs=- mittel bis 1000 4, innerhalb eines Kalendermonais jedoch nicht mehr als insgesamt 8090 Æ, zu versenden. Wertbri2fe nah dem Ausland mit Wertpapieren, aus denen ein im Ausland ansässiger Schuldner haftet, over dur die cine Beteiligung an einem im Ausland ansässigen Unternehmen verbrieft ift, einichzl. dcr Zeugnisse über vie Beteiligung an auslänvischen ALticngesellshafien, dürsen nur von der Reichsbank odex einer in Inland ansässigen Person over Firma, die gewerbsmäßig Bankiergeshäfie betreibi, abgesandt werden. Jn der Türkei ift vie Einfuhr von Wertpapieren (mit Ausnahme der in den verbündeten Ländern ausgestellizen) sowie von fremdem Papiergeld (mit Au3nahme von deutshem, österreichischem, ungaristem unv bulgarisczem) bis auf weiteres verboten, Wertkästwen dürfen S{muc@sacheu ober fkosibare Gegenstände enthalten; bdagcgen bürfen Briefe oder die Eigenschaft einer Korre- spondenz besizende Angaben, im Umlaufe besindlihe Münzen, Banknoten over auf den Jnhabex lautende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiere und Gegenstände, deren Ein- führung odér Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, niht aufgenommen werden.

T 2 A A AZE BE M G I M I B U A A S

Meisibetrag Wertkästchen

B | Versicherungs-

ebübhr für

Wertbriefe Werikästäjen f 240 4

Wertangabe Pf, | Pf. Pf.

Wertbriefe und

Kurze Angaben über Inhalt und wes! ver Senbung müssen, soweit sie überhaupt zulässig sind, in deutsher Sprache abgefaßt sein. Wertangabe in der Aufschrift in Buchsiaben und Zahlen in der Markwährung auszudrücken. Ausschabungen oder Aenderungen, selbst wena anerkannt, nit gesiattet. Verlangt Absender Bescheinigung über Zustellung der Werisenvung an den Empfänger, so hat er auf die Sendung „gegen Rückschein" (avis de réception) zu {chreiben. Gebühr dafür 20 Pf. Bei Wertbriefen muß zwischen den cinzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein Zw ischenraum gelassen werdecu, au dürfen die Freimarken vie Kanten de3 Umschlags nit bebeden. Wert« seubungen, veren Aufschrift aus Anfangsbuchstaben besteht oder mit einem Stifte geschrieben ist, find nicht zulässtg. Wertbriefe unterliegen (ausgenommen in Deutschland und im Lerkehr mit Luxemburg) keiner Gewichtsbeshränkung, für Wertklüfsthen ist das Meistgewicht auf 1 kg festgeseßt. Pakctkarten sind bei Wertköftchen nicht erforderlih. Ueber die Vorschriften hinsic;tih der Beschaïfenheit der Versicgelung 2c. der Wertktäftchen und der Zahl der beizufügenden Zollinuhaltserklärungen erteilen bie Poslämter Auskunft, Jm Verkehr mit einer Anzahl von Ländern ist bei Werilästchen bie Zahlung der Zollbeträge durch den Absender gestattet. Hierüber erteilen die Postanstalten Ruskunst, . 3

Bemerkungen E = Eilbestellung zulässig, N = Nawnahme zukäffig. L = Einführung ausländisher Lotteriekose

1) Deutschland (Keichspostgebiet, Bayern und Württeinberg)

2) Belgien (nur Wertkästhen naß ÄUntwerpen- zuläsiig) 3) VBoëuicen-Ser2€9WwWina «e «- e o o ao 4) Bulgarien » e » - / 5) Dänemark. « a

6) Lugemburg « « « » 7) Niederlande » » » 8) Norwegen « « «e o ooo a0 a a eo) 9) Oetterreicß mit Ucchtenstein « « o «e e o aen a 0 (Der Celdbriefverkehr nah der Bukowina, nach Galizien, Dauümatien, Kärnten und dem Klstenland ist bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen. Geldbriefe nah Trics und nach eincx Anzahl Orte in. Dalmatien, im Kiästenlande und in Tirol dürsen zurzeit keine schriftlihen Mitteilnngen enthaiten Nähere Aus-

kunft erteilen die Postanstalten.)

10) Shweven , « « 11) Schtweiz « « + 12) U A0

13) Ungaza « o « «

Allgemeines. Zu Le agen nah dem Auslande kommt ein besonderes Formular (in deutscher und französischer Sprache) in Anwendung. Auszufüllen is es mit arabischen Ziffern und

mit Tateinischen Scriftzeichen ohne Durcÿftreicungen oder Aenderungen. Auf- oder Einktebungen irgendwelcher Art dürfen auf Ab'chnitten von Postanweisungen na dem nichifeindlichen Aus- land (einshl. der mit Deutschland verbündeien Länder) und nach den besetzten feindlizen Gebieten bis auf weiteres nicht angebraht

nux als Pakete zulästig

bis 75 Kilometer 25 4, über 75 Kilo- meter 50 ß, ohne Unterschied des Gewichts unzuläifig

unbeschränki

W

20 000 unbesd)ränkt 8990 „#4 unbes{ränkt 8000

20 009 #4

vunbeschGränkt unbeschränkt

| | |

8 8 20 83 8

8 s 12 Brtefe, i 16 Kästchen,

eti

rofe für Einschreibbrief

leiden

Gewichts

unbesGräntt

undes{chränkt -s 8900 2

unbeschräntt s _—

L, Postanweisungen.

a. bie gewöhnlide Vostanweisungsgebühr und erforderlichenfalls die Gebühr für den Auszabhlungsschein, b. dié Gebühr für das Telegramm. Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für telegraphische Postanweisungen nah Orien ohne Postanstalt erteilen die Postanstalien Auskunft. Bri deu in fremocr Währung au2zustelleuden Postanweisungen werden die beträge (Franken 2c.) und die Teilbeträge (Centimen 2c.) jeder für fich umgerechuet und fich ergeveude Bruchtcile jevesmal auf volle Vfennig aufwärts abgerundet.

E E E E A 3

T E L [3 ages I T

P —————————————

werden. Für telegraphische Postanweisungen is zu entrigßten:

| Mieistbetrag etner Post-

“Benennung der Länder / anweisuna

(vom Absender w entrihten)

Gebühr Die Ausstellung der

hat zu erfolgen in

9 H für fe 300, mindestens 10

1) Meistgewict dec Wertbriese 250 g. Unfrankierte Briefe zulässig mit 19 4 Zuschlag. Für Due gegen Rück1chetn Frankierung8zwang. Eilbestellgebühr im Falle der Vorausbezahlung bei Ueber- bringung cines Briefes mit Wertangabe bis 800 6 einschließli oder von Ablieferungbscheinen über Ee nach Postorten 25 §, nach Orten ohne Postanstalt 60 4. N bis 800 „(6 (Vorzelge- gebühr 10 „S wird zuglei mit dem Porto erhoben).

2) B; N bis 800 . Nückscheine nicht zulässig.

3) Gesfamtgebühr mindestens 60 H. N bis 1000 Kronen, boten. E na Postorten.

4) L verboten. Schriftliche Mittetlungen in Wertbriefen sind verboten,

5) E nur nach Postorten; N bis 720 Krenen; L verboten, 6) Meistgewicht 250 g; E; N bis 890 #; L verboten.

7 2; N bis 480 Gulden.

8) E nach bestimmten Orten; N bts 720 Kronen.

9) Gesamtgebühr mindestens 60 4. E; N bis 1000 Kronen. L verboten,

B E na allen Postorten mit Bestellgeld; N bis 720 Kronen.

11) E; N fis 1000 Franken.

12) Nur nah bestimmten Drien. Schriftliße Mitteilungen in Werkt- briefen sind verboten. Wegen des vorübergehenden Ginfuhr- verbois von Wertpapleren und fremdem Papiergeld sieze unter „Allgemeines“.

13) Gesamtgebühr mindestens 60 4. E, _nach Budapest ist die Eilbestellung bis auf weiteres ausgeshloFsen. N bis 1000 Kronen.

L vér»

DHaupt: '

Schrift-

L verboten. Schriftli@ße Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten,

lie Mitteilungen auf dem Abschnitt der Postanweisung sind im allgemeinen zulässig; die Ausnahmen sind in dea Bemerkungen cm Schlusse angegeben. Jeder, der 500 46 und darüber auf gewöhnliche oder telegraphishe Postanweisungen nach dem Auslande ausgenommen nach Lauenburg einzahlt, hat bei der Postanstalt Inhalt und Zweck des Geschäfts, für das die Zahlung dient, anzugeben und durch Nachweise zu belegen. Werden diese An aben verweigert, so wird die Annahme der Pojtanweisung abgelehnt.

s (12 = Eilbeitelung ul Bemerkungen j M = Schriftliche Mitteilung auf dem Abschnitt. T = STelegrayhischwe Postanweisung zulässig.

1) Deutschland (Neichsvostgebtet, Bayern,

Wiurtlenber) «a T 800 «f

2) Belgien «- « o o o o o/99 800 „6

__3) Bosunier-Herzegowina « s 1 5

4) Vulgarien i S G 00M 500 Leva

5) Dänemark mit Island und Far5x 720 Kronen

bis 5 4: 10 4; über 5-100 46:20; über 100—200 #: 30 4; üter 200 bis 4089 46: 40 4; über 400—699 : 50 §3; über 600 f: 60 S.

20 „§ für je 40 , 1000 Kronen | 20 S für je 40

20 S für je 40 M.

10 „S für je 20 46; mindestens 20 S.

1) Mark und Pfennig.

2) Mark und Pfennlg.

bet den Bostanstalten zu erfragen).

bei den Postanstalten zu erfragen).

| bei den Postanstalten zu ersragen).

3) Kronen und Heller (Umrehnungsverhältnis 4) Leva und Stoiinki (Umrechnungéverhältnts

5) Kronen u. Oere (UmreGnungsverhältnis

y E (Tarif f. unter A.) T, auch nah dem Orts- und Land- bestellbezirk des Aufgabepostorts. i

2) Zulässig nah allen Orten des Generalgouvernements in Belgien. Wegen der Postanweisungen nah dem belgisden Etappengebiet erteilen die Postanstalten Auskunft. M nit zulässig.

3) V nur nah Postorten. Eilbeftellgebühr (25 Pf.) vom Absender im voraus zu entrichten. T nur nah Postorten.

4) T; M nit zulässig. Zur Auszahlung wird neben klingender Münze auch) Papiergeld verwandt. s y

5) V im Ortsbestellbezirk, jedoch nit 1s Jsland und Faröer. T, jedoch telegraphische Besörderuug nur nach bestimmten Orten, von da Weiterbeförderung durch Briefpost. T'nah den Farder nur nach bestimmten Orten.

13) Schweiz P S 0E 0 E S :

+ eines Kontos ist niht beschränft. Der Post

6) Luxemburg . 7) Niederlande

8) Norwegen. .

9) Desfierreich mit Liechtenstein. (Der Post- anweisungsverfehr nach der Bukowina, nach Galizien, Dalmatien und dem Küsten- lande ift bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen, Nähere Auskunst erteilea die PostansaleZ) Polcu a) Generalgouvernement WarsHau -

1000 Kronen 800 6

b) F. v. f. Generalgouvernement Lublin . | 1000 Kronen

11) Rußlaud (na allen Orten im Post- ebiet des Oberbefehlshabers Oft, einschl. ouvernemett Riga). Wegen der Post- anweisungen nach den Generalgouverne- ments Warschau und Lublin \. unter 10)

800 „6 720 Kronen

1000 Frank. oder Rapren 4000 Piaster

14 E 4 a A

15) Ungarn . 1000 Kronen

Beitritt zum Postscheck&verkehr. jetermann zugelassen. Anmeldungen zum Beitritt nehmen die Post- anstalten und Postsheckämter entgegen. Auf dem Konto muß eine Stammeinlage von 25 #6 gehalten werden. Die Höhe des Guthabens nes eckfunde erhält über alle Eingänge und Aufträge, die tagsüber auf seinem Postschekéonto gebucht worden sind, am nächsten Morgen cinen Kontoauszug, der auch die Höhe des Guthabens angibt. ,

Einzahlungeu. Dem PostschGeckäkonto werden gutgeschrieben

a) die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge,

b) Post- und Zahlungsanweisungen und die Beträge, die durch

Postauftrag oder Nachnáähme eingezogen worden sind,

e) die von einem andercn Postscheckonto überwiesenen Beträge. is M d Zahlkarten bis 3000 6 werden auf Antrag teleacavbid vermittelt. 5

Zu b, Der PestschGeckunde kann. bei feiner Bestellpostanstalt be- cntragen, daß die für ihn eingehenden Post- und Zahlungsahnweisungen feinem Postschecktonto gutgeschrieben werden. Die Postanstalt fertigt Uber den Gesamtbetrag der für den Postscheckttunden gleichzeitig vor- liegenden Post- und Zahlungsanweisungen täglich eine Zahlkarte und stellt die Abschnitte der Post- und Zahlungsanweisungen dem Post- scheckunden gebührenfrei zu.

Die n fan ag oder Nachnahme eingezogenen Beträge werden dem Postsheckonto des Absenders oder eines Dritten mit

ahlkarte überwiesen, wenn der Absender eine ausgefüllte Zahltarte igefügt hat. Für diesen Verkehr sind Postaufträge, Nachnahme-

um Postsheck@verkehr wird

big 100 46: 20.4; üher 100—200 4: 30 4; uber 200—400 6 : 40 4; über 400-600 46:60 „4; über 600.46 :80.,. E

[504 fle le 046 e

20 S für je 40 46.

bis 5 #: 10 4; über 5—100 4: 20 S; über 100—200 # : 30 -; über 200—400 4 : 40 4; über 400 big 600.46: 50S; über 600 6: 60,8.

20 für je 40 „4.

bis 5 4: 10 4; über 5—100 #: 20 H; über 100 bis 200 6: 30 S; na über 200—400 4 : 40 A ; über 400 bi8 600.4: 0; über 600,46: 60.5,

20 „§ für je 40 4.

20 S für je 4106.

20 S für je 40 „#4.

20 S für je. 40 46.

6) Mark und- Pfennig.

_7) Gulden und Cents (Umrechnungsver- hältnis bei den Postanstalten zu er-

gen). 8) Kronen u. Oere N bei den Postanstalten zu erfragen).

9) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält- nis bei den Postanstalten zu erfragen).

10 a)7;Mark u. Pfennig. Auf Postamweisungen nach Orten ohne Postanîitalt ist der Post- ort anzugeben, von dem der Betrag ab- geholt werden soll. In der Aufschrift muß stets der Name dcs Kreises an- gegeben werden.

10b) Kronen und Heller. (Umrechnungs3- S bei den Postanstalten zu er- ragen.

11) Mark u. Pfennig. Auf aelunges

Orten ohne Pottanstalt ift der Postort anzugeben, von dem der Be

irag abgeholt werden soll.

12) Kronen undODerc Oie bei den Postanstalten zu Craten),

13) Fr. und Ct. Pg wre tnis bei den Postanstalten zu erfragen).

14) Piaster u. Para (Umrehnungsverbältnts bei den Postanstalten zu erfragen).

15) Kronen und Heller (UmreGnungsverhält- nis bei den Postanstalten zu erfragen).

D. VBostscheckverkehr.

aketkarten und Na@nahmekarten mit anhängenter Zahlkarte sowie saue Nachnahme-Zahlkarten eingeführt.

Auszahlungen. Der E e kann über ¿8 Guthaben, lars es die Stammeinlage übersteigt, jederzeit in beliebigen Beträgen versugen ?

a) dur Deter ung auf eina anderes Postsheckonto, þ) durch Postscheck. i |

Die Ueberrweisungshefte werden - thm kostenfrei geliefert ; das Scheckheft mit 50 Blättern kostet 50 Pf. Ueber die dur Ueber- weisung oder Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Postsceckämter auf Wunsch Einlieferungsbescheinigungeu, aus denen Name und Wohn- ort des Empfängers ersichtlich sind. : j

Zu a. Der Pod rag einér Veberweisung ist nit begrenzt. Aufträge je mehrere Empfänger können in einer Ueberweisung (Sammelüberweisung) zusammengefaßt werden. Auf Antrag des Ausstellers etner Ueberweisung wird der Gutschriftempfänger {riftli gegen eine Gebühr von 20 Pf. oder telegraphisch gegen die Telegramm- gebühr benaGridtigt. Ueberweisungen bis 3000 4 werden auf Antrag telegraphish übermittelt. ? :

Zu Der Höchstbetrag eincs Postschecks ist 20 000 46. Der Postsheckunde kann mit einem ScheX Auftrag zu Zahlungen an mehrere Empfänger erteilen (Sammelsheck). Der Betrag eines Sched8, in dem kein Empfänger angegeben ist (Kassenscheck), wird dur die Kasse des PostscheŒamts bar ausgezahlt. IJit im Scheck der Empfänger genannt, so wird die Postanstalt vom Postscheckamt dur

Zahlungsanweisung beauftragt, den Betrag an den Empfänger zu

6) E; T. 7) E; T nad bestimmten Orten.

8) Nur nah bestimmten Orien. T; Postanweisungen nach keinen Postorten werden auf telegraphisGem Wege nur bis zum nächsten fezleren. Postort und von da mit der Post nah dem Bestimmungsort cfördert.

9) E; Eilbeftellgebühr (25

f.) vom Absender im voraus zu ent- rihten. T. M na einer Anzahl

rie im Küstenland nicht zuläsfig.

10a) Auszahlung in der Landeswährung. X nicht zulässig. T,

die Empfänger, die vom Eingang einer telegraphischen Pogst-

anweisung benachrichtigt werden, haben die E pon der ten.

Post abzuholen, nühere4 Auskunft erteilen die Postansta: 10 b) Ruszahlung in der Kronenwährung. M nit zuläsfig.

11) Auszahlung in der Landeswährung nah dem Verhältnisse von 1! Rubel = 2,46. M nicht zuläsfig.

12) E na allen Postorten mit Bestelldienst. T nah best. Orten. 13) E; T.

14) Nur nah bestimmten Orten. Zur Auszahlung wird neben Ne Münze auch Papiergeld verwandt. T nur nah bestimmten en.

15) F, nad Budapest ist die Aibesieung uis auf weiteres aus geschlofsen; Eilbestellgebühr (50 Pf.) vom Absender im voraus zu entrihten. "T. M nit zuläsfig.

zahlen. Zahlungsanweisungen nebst ben Gelobeträgen werden km Orts- bejtellbezirke bis 3000 #, im Landbestellbezirke bis 800 „6 ins Haus besteut. WBei höheren Beträgen wird dem S nur die Zahlurgsanweisung ausgehändigt; den Betrag hat er bei der Post- anstalt abzuholen. Der Betrag eines Schecks tann dem Buevfadace durch. besonderen. Boten zugestellt werden (Eilbestelung). E Eectrage bis 3000 4 können dem Empfänger telegraphish übermittelt werden. Shecke für Empfänger im Auslande werden dur Poft- anweisung oder Wertbrief erledigt.

Gebühreu. Die Gebühren betragen

1) für Etnzahlungen mit Zahßlkarte bis 25 4 5 Pf., darüber

hinaus 10 Pf., B für Ucberwetsungen in jedem Betrage 3 Pf., 3) bei Auszahlungen durch SŸeck 6 P71. für die ersten 100 und 1 Pf. mehr für je weitere 100 4. :

Die Gebühren zu 1 werden zu Lasten des Empfängers, die Len zu 2 und 3 zu Lasten des Austraggebers vcm Konto ab- ebudt. v Die Briefe an die PoftsheXämter koften bei Verwendung besonderer von der Posen vorgeschriebener Briefumschläge au im Fern- 0

verkehr nur 71/3 rto.

Ueberweisungsverkehr mit dem Auslande. Nach Oesterreich, Ungarn, der Schweîz, Luxemburg und Belgien können Beträge über- wiclen werden. Die Gebühr beträgt 20 Pf. für die ersten 400 4 uud

b Pf. für je weitere 100 4.

V. PBoftaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

Allgemeines. Postaufträge sind im Veretnsverkehr bis zu 1000 Franken oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die U Eo Wert- pan auf eine abweid)ende Währung, insbesondere die Währung es Aufgabelandes, so hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be- trag in der für die einziehende Verwaltung maßgebenden Währung auf den r hinzuzufügen und im Postauftragsformular anzu- geben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede gegenüber den bon den fremden Postanstalten mittels Polens abzuführenden Beträgen zu vermeiden, nah demselben erhältnisse zu bewirken, welches von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der ein- gezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Post- aufträge e innegehalten wird. Dieses Umwandlungsverhält- uis ist, soweit cs uicht nachstehend iu der Spalte „Meistbetrag' angegeben ist, bei deu Postanstalten zu erfragen.

Das Postauftragsformular (für den Verkehr nach fremden Lindern ein solhes mit Vordruck in deutscher und französischer Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und A Cirtunatotikulas Beide Teile sind dem Vordruck entsprechend

Uan 9 D N s Ns r - E M - E L

der Länder

Meistbetr eines Postauftrags

auszufüllen bei Postaufträgen nach Belgien ist nur der k. Teil | auszufüllen und mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw.) in vers{lossenem Umschlag unter Einschrcibung an die‘ Postanjtalt abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. Der von der Postanstalt eivgczogene Betrag wird abzüglih der s anweisungsgebühr und der Einziehungsgebühr (siehe folgenden Absagz) dem Absender des Postauftrags mittels Postanweisung übersandt. Pollaufirige ohne Änlagen sowie solche mit Briefen als Anlagen find unzuläsfig. E

Im Vereinsverkehr darf cine und" dieselbe Sendung mehrere Wertpapiere enthalten, weiche von einer und dersclben Postanstalt bei mehreren Zahlungspflichtigen ¿ugunsten eines und desselben Absenders cinzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung darf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungs- pilihtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden eingelösten Wertpaptiers wird im Vercinsverkchr eine Einzichungs- gebühr dur die beauftragte Postverwaltung crhoben.

Dent Absender ift gestattct, cine zweite Person zu bezeichnen, an

welche der Posiauftrag un Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ift.

Benennung E der Länder

s Meistbetrag eines Postauftrags

7 3

Zinsscheine und Dividendenscheine find im Ver- kehre mit einigen Ländern zugelafjen, folde Zins- usw. Scheine jedo), auf welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst Zahlung eleitet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausgeschlofen.

Der Pottauftragsbrief ist mit der Aufschrift Ee en, Dau es nah... .... « . (Name der Pojtanstalt), im

Zertehr mit Ländern, in denen die deutshe Sprache wenig bekannt it mit der Aufschrift Recommandé, Valeurs à rocouvrer Bureau de poste à . .- (Name der Postanstalt) zu R Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Na1nenzs 2c. des Abjen

Schriftliche Mitteilungen auf dem Fornularc, welche sich nicht auf den Postauftrag selbst O unzulässig. Der Absender eines Postauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ibr eut- faltcne Weripapiere zurücfzichen sowie irrtümliche Angaben auf dem Austragsformulare berichtigen lassen, folange die Wertpapiere weder eingclöjst noch zurück- oder naWgcsandt worden sind. Postaufträge müssen frankiert werden. Die Sebühr ist dicfelbec wie für cinen Eiuschreibbrief von gleichcm Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge kommt cine Geblthr uicht zur Erhebung.

Meisibeca eines Postauftrags

Benennung der Länder

1) Deutschland ......«--

2) Belgieu (nur nach Orten im Gebiet des Generalgouverne- menis in Belgien, die am S verkehr mit Deutschland teil- nehmen) 00'C 0/0/00 9.0 0 0.8L

3) VBosnien-Herzegowiua -

4) Dänemark mit Faröer u. Island (nit a. Grönland)

Vemerkungen.

1) Wehselproteste sowie Zin8- und Dividendenscheine usw. zuläsfig. Gebithr 35 Pf. ohne Unten ied ai Ea Meistgewicht 260 6: Proreftartetung durch Post bi3 800 4 zulässig. Gebühr bei Wesel bis 500 4 einschließlich 1 4, bet Wechseln über 509 4 1 4 60 Pf., dazu für Rückiendvng des protestierten Wechsels nebst Protest-

800

800 M 1000 Kronen

720 Kronen *)

urkunde 35 Pf. (îm Orts- und Nachbarortsverkehr 26 Pf.).

3) Wechselprote owie: Zinsscheine usw. zulässig. Mehrere Quittungen usw. {14 Id (edo müsen a din ea E Lieailigón Éiaziehung ‘von démserde

M f Da Ungspflichtigen besttmmt sein,

800 M 480 Rus 720 Kronen ®

5) Luxemburg «ooo 6) Niedeclaude «e. 7) Norwegen .. «o 8) Oestere. mit Lichtenstein. Der Postaustragsverkehr uach der Bukowina. ist eingestellt und nach Gakizien, Dalmatien und dem Küstenlaud bis auf weiteres Ve- \{chränkungen unterworfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalteu]

3) Kins8- und Dividendenscheine usw. zul

1000 Kronen

ässig. -* 4) Bins- und Dividendenscheine usw. zuläsfig; fremde Lotterielvse, Prämien-Schuld- |

vershreibungen und andere Sthuldverschreibungen derselben Art mit den zugehörigen Binbseinen ausgeschchlossen.f j

5) Wechselproteste werden vermittelt, Zin3- und Dividendenscheine, abgelaufene Wertpapiere zulässig. Î

7) Nur nach bestimmten Orten. 8) Zins- und Dividendenscheine usw. zuläsfig. : 9 echsalproteste werden. vermittelt, YZius- und Dividendenscheine, abgelaufene

Wertpapiere zulässig.

720 Kronen *) 1000 Franken oder Rappen ®) 1000 Kronen. j

9) Schwedez ooooo ae. 10) Schweiz 2v ooo 11) Ungaru ..

eo oa

10) Lotterielose und andere auf !Lotteriespiel bezügliche Papiere anae TeR, Postausträge mit Vermerkteu „Zum Protest“ oder „Sofort zuut Protest“ zuläj ots aufträge mit Vermerken „Zur Schuldbetreibung“ werden an ondere Bes treibung8ämter weitergeqeben. Brotestvermere und der Vermerk „Zur Schuld- betreibung“ find auf die zu protestierenden usw. Anklagen zu seyen, Zins» unb Dividendenscheine usw. sind zulässia. z 11) Vet Aufträgen nach Ungaru find Namen mit lateinischen Buchsiäben zu {chretben. Zins» und Dividenderschetne ußo, zuläsfig. z

*) Für den Verkebr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz ist der Meistbetrag. der Postaufträge vorübergehend auf 100 M. oder den Gegemvert- von 100 M. festgesetzt worde,