Befißern zum April 1918 mit künd'gt, die baren Kapitalbeiräge Rüdcgabe der Ob!‘'gationen bet der in Beriin W 8, Taubenstraße 29 werftäglih von 9 Uhr Vormittaas geöffnet. j : Die Einlösung
kassen fowie in Fra1 bei den Bankhäusern nt Braunschweig, Mendelssohn u. Co. Handelsgesellschaft i vom 1. März 1918 ab fle der Staate schulden-
und nach der Feststellung die ab zu bewirken haben. Der
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eingereiht werden,
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werden. Mit dem Ablaufe des 31. Verzinsung der gekündigten Obligationen auf.
__ Gleichzeitig werden die f. üher ausgelosten, noch rü&- ständigen Obligationen wiederholt und mit dem Bemerken aufgerufen, daß deren Verzinsung mit dem 31 März des Jahres ihrer Verlosung aufathört hat und jeder Anspru aus ihnen erlisht, wenn fie 10 Jahre lang alljährli einmal öffentlich a spätestens binnen Jahres- legten öffentlihen Aufrufe zur Einlösung vor-
aufgerufen und dessenunaeachtet nicht frift nah dem gelegt sein werden. Aus der Kündigung: April 1908 zu 300 4: Nr. 10446, April 1913 zu 1500 4: Nr. 2554, April 1914 zu 1500 4: Nr. 2887, April 1915 zu 3000. 4: Nr. 477, zu 1500 6: Nr. 1203, 1590, zu 300 #: Nr. 3795, 8738, 8739, April 1916 zu 3000 #4: Nr. 449, zu 1500 F: Nr. 2364, 2370, 2581, 2582, l 800 M: Vir, 4500 5242 10445, 10507, 3000 M: Nr. 175, 642, zu 1900 6: Nr. 17833, 2022 2023. zu 300 #6: Nr. 3822, 5230, 5897, 0913, D95L, 6674 7870. T7888 7981, 8125, 8127 bis 8129, 8131, 8132, 8140, 8993, 8998, 8999, 9591, 9621, 9622, 9821, 9827, 10049 10062, 10086, 10402, 10 403, 10 405. Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen Ein- [löôsungsstellen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 7. Januar 1918. Hauptverwaltung der Staatsschulden.
ôum 1. zum 1. gum 1. zum 1.
April 1917
Weranntmachung
Von den zustäß:digen Kirhen- und Staatsbehörden 1wird die Errichtung einer selbnändigen, patronatsfreien, evangelischen Kirchengemeinde Berlin-Heerstra ße be- absihtiat Demgemäß haben wir rach Anhörung der kirch- lihen Gemeindefö: pershasten der Epiph mien-Kirchengemeinde zu Charlotte'burg mit der Kö iglihen Regierung in Potsdam folgende Fesisezungen in Auesicht genommen:
I, Die EvangelifckŒen des Gutsdheziks Berlin - Heeistroße und des
Forst utsbeztirkg Grur.eœwaid welches be- grenzt wird:
vordwestlih dur eine Linie vom Treffpun?t des Gestells o dex Spandauer Xor!t mit d-r Vittell nie der Have l{aufs-e, diele ent- lang bis zum Tréffrunkt mit der Döberitzzr H erstrate, dann dereu Mi't-itrte in 90ich1r N chiung entiang b's zum Treffpu:kt mit der Sir ße 4 der Kolorie H-erttraße, deren Mi'teilinie eniiang bis zum T'efipunkt =it ter Straße 1, dann derer. Mi tellinie eutlang bis zum Lreffvunk! mit der Forts: ing der Havelcha.ssee und von dort in AN ch-r Michtung bis zar Grenze des Gusbeziifs Ber.ia - Heer raße;
nóôrdl ch und nordô?!tch du! ch die Grenze des Gut3bezi1?a Berlin- Hez1111uß-, dann von dem Punktk, wo im Jagen 79 de Süd.renz- deé Gutsb-z rfs mit jeiner Grenze gegen Coario!terburg zufammen- tiff, diese Charlottenburger &rene entlang bis zur Mitielltnie dis Königtweg®, von dort in füdweftiliher Nichiuna durch di- Véitie der neben dem Köntgêwea laufenden Automobilstraße bis zum Sthnitt- punkt mit dem Sestell 0;
südwestlih duch das Gesell o bis zum Ausgangépunkt, werden zu einer Kirctengemetude Berlin-Heeistraß-, Diözese Fitedr|h8- werder II, vereinigt.
in denjzenizeu Gebtet,
E Die Kirengemeinde Verlin-H erstraße wird mit der Epiphar.ien- gtmeirnd- tn Gharlotteibu'a pfa rarilich verbunder. Jndem wir diesen Parochialreaelungsplan zur öffentlichen Kenntois bringen,
bis 2 Uhr Nachmittags, in dem Zimmer Nr. 55 unseres |
tam nat 1 IQUTNOASZICN
März 1918 hört die
19759,
6402,
2381, 6886,
7 prinzen und hörten den Generalstabsvorirag. Gesiern nahmen | Jhre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin an dem | Gottesdienst in der Kaiser Wilhelm-Gedächtniskirche teil. Später |
Seine Majestät der Kaiser den Vortrag des Reichs-
f General-
hörten : Grafen von Hertling und den des
fanzlers j feldmarschalls von Hindenburg.
f den Negierungshauvpt- i . M. bei der Kreiskasse I und ferner |
13 Sohn in in Berlin und der Berliner | Die Wertpapiere können schon ! die ? Tilgungsftasse zur Prüfung vorzulegen | Auszahlung vom 1.-April 1918 i : ' s Î Einlösungsbetrag kann bei den ! Vermittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am Fälligkeitstage abgehoben werden, wenn die Wei: tpapiere der Vermitilungsttelle wenigstens eine Woche vorher eingereicht j
i Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sißzungen.
General Ludendorff find, wie meldet, vorgestern hier eingetroffen.
worden seien. eine Gegenüberstelung der Verluste im Kriege, die mit der Hälfte, des Bestandes an- genommen werden, portugiesisces Gebiet eingedrungenen Restes dieser Truppen. Wie durch „Wolffs Telegraphentüro“ mitgeteilt wird, ist die Gegenüberstelung durchaus irceführend und falsch, die Ver- dächtigung, dem Reichstag seien falshe Angaben gemacht worden, eine haltlose Verleumdung. Bei Beginn des Krieges bestand die Schußtruppe für Deutsch-Ostafrifka aus 216 Europäern und 2540 Farbigen, die Polizeitruppe aus 45 Europäern und 2140 Farbigen. Stärke und Zweck der Truppen war unseren Gegnern genau bekannt. Nach Kriegsausbruh wurde der Friedensftand der bewaffneten Macht des Schußgebiets ergänzt durch die in der Kolonie ansässigen deutshen Wehrpflihtigen und die Be- sazung der in den Häfen liegenden vande-lsjchiffe. Nach der leßten zur Verfügung stehenden Statistik betrua die Zahl der in Ost- afrika befindlichen erwatsenen Deutschen 2400 Köpfe. Einschließlich der 240 Köpfe starken Besazungen der Handels\chiffe kann die Zahl der wehrfähigen Deutschen also nicht mehr als 2500 Köpfe betragen haben. Eine weitere - Verstärkung er- fubr die Truppe durch die Einstellung von Farbigen, deren Anzahl jedoch durch die Möalichkeit der Bewaffnung be- grenzt wird. Tatsächlich fiauden nach Meldung des Kom- mandeurs am 1. Februar 1915 1697 Europäer und 6250 Asfaris und am 2. April 1915 2000 Europäer, 7500 Askaris und 2000 Hilfsfrieger unter Waffen. Jnwieweit die Truppe durch die gemachte Beute an Woffen und Munition und die ihr auf zwei Hilfsschiffen zugeführten W ffen ihren Mannichaftsbestand ergänzt hat, ist wegen der Unterbrechung der Verbinduna nit bekannt geworden. Jedoch kann dieses Mehr kaum 5000 Mann an Farbigen betragen haben. Der Anzahl der Europäer find dann von Mitte 1915 ab noch die Besazungen des Kreuzers „Königsberg“ mit 322 und des Ver- me}jungsshifs „Möwe“ mit 102 Köpfen sawie die aus Mozam- bique nah Deutsch Ostafrika entkommenen 105 Europäer hinzuzu- rechnen. Die Gesamtstä. fe der Schuztruppe kann daherin Anbetracht des zu ihrer Ausrüstung und Bewaffnung voi handenen Materials alleryöhfens 3000 Europäer und etwa 13 000 Mann reguläre farbige Mannschaften betragen haben. Wenn die vom Funfk- spruch Lyon verbreitete Mitteilung, daß der in portugisisches (Hebiet eingedrungene Rest der Schuztruppe ungefähr 1700 Deutsche und 9500 Farbige betrage, tatsächlich richtig ift, so ist das für uns eine recht angenehme Ueberrashung und Be- weis, daß die bisher von feindlicher Seite verbreiteten Nach- richten über die Verlufie der deutihen Truppen in Ostafrika, vor allem an Gefangenen falsch waren.
Am 9. Januar hat die englische Großfunlenstation Poldhu folgende Nachricht verbreitet: Y A ; _„Gine andere ab)\de lie Gewaliat deutsher U-Boote, die wiedeium die Unzuveriä!sigk-it deu!scher amtlicher Garaniten darlegt, e:cignete si ewa um Viitiernaht am Freitag, den 4. Zanuar, ais das britis» Lazarettiscchif* Newa“, von Gibraltar beimwärts fabrer d, mit Ve!wöndeten an Bord ohne Warvung torpedie:t 1 d im Br ftol- Kanal -e'senkt wude. All: Verwundeten wurden gerettet, do n ercen 3 Lasfaren vermikt. ,Rewa* führte alle Lichter und die dur die Yaayer Konvention geforderten Abzeichen. Die A miralitär teili amtlih tit, daß das Sciff ni®t in der sogerannten Spe rzone war und gewesen tft, die in der Bekauntmochung der deuticzen Re- steruna vom 29. Januar 1917 bezeichnet wurde.“
„Da in dieser Mitteilung eine amtlihe Erklärung der britishen Admiralität enthalten ist, wird laut Meldung des
|
fordern wir die Beteiligten auf, etwaige | Einwendungen dageaen bis zum 15 Februar 1918 einsließlich | an einem Wocheutage, in der Zeit von 10 Unr Vormittags |
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Dienstgebäudes, Lindenstraße 14 hierselbst, bei dem Herrn |
Konsinorialbürediätar Sann oder dessen geeignetem Ausweis s\chriftlich zu erklären.
Berlin, den 9. Januar 1918.
Köaigliches Konsistorium der Provinz Brandenburg. Abteilung Bei lin. 1), Steinhausen.
(Fortsegung des Amtlichen in der Ersten Beilage.) BRE M ia T i i F Ste P A ZSZs E LSE Zuri S "Is S: E E B F POEOE E E E: E E 0E Nichfamfklices,
Deutsches Nei. Preußen. Berlin, 14. Januar 1918 Seine Majestät der Kaiser und König empfingen
einzureihen oder mündlich
Stelloertreter unter |
1
vorgestern morgen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit den Kron- |
„Wolff\chen Telegraphenbüros“ von amtlicher deutscher Stelle hierzu erflärt, daß das Lazarettschiff, wie i zwischen festgestellt worden ijt, nicht von einem deutschen U-Boot torpediert worden ist. Vie mehr besteht bobe Wahrscheinlichkeit, daß es auf eine vor furzem im Bristol-Kanal von uns gelegte Minen- sperre gelaufen ist. Daß die deutsche Regierung keinerlei (G: währ sür die Sicherheit der Schiffahrt gegen Viinen inner- halb der Sperr«ebiete überrommen hat, dürfte hinlänglich bekannt sein. Dex Charakter der englischen Ausstreuungen kennzeichnet sih hiernach von selbst.
Der Fürst Jsenburg-Birstein, Chef der Militär- verwaltung Litauens, Oberstleutnant à la suite der Armee, ist, wie die „Korrespondenz B“ erfährt, auf seinen Antrag seiner Stellung enthoben worden. Der Oberbefehlshaber Ost, Seine Königlihe Hoheit, Generalfeldmarschall Prinz Leopold von Bayern hat ihm die Genehmigung seines Wunsches in nahstehendem Telegramm mitgeteilt:
__ Cure Durchlaucht enthede ich, vorvebaltlih der erbetenen Aller- bôchíten Gntscheidurg über weitere Verrendung, mit dem beutigen 20g? von de: Steliuna als Ch f der Militärverwaltuaa Litauens. Fch benauere lebtaît Jbr Sc-iden aus dem Dienft der großen Sache der Eure Dur@laucht jest drei Jahre aufovpfernd und erfcIlyreih und unter Ginsag Ihrer ganzen Persönlihkcit gedient baben. Mein wärmer Dank und meine vpoliste Ancrkeuvung begleitet Eure Ft tons Hc B at en Landes, vefsen Ver- railung tim deutsGen Geist zu führen, i Degen: zu führen, alzeit Ihr vornehmfies
Staatsministerium trat Heute zu
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll- Steuerwesen und für Justizwefen sowie der Aus|cchuß für
Der Generalfeldmarshall von Hindenburg und der „Wolffs Telegraphenbüro““ |
In feindlihen Funfsprüchen wird der Versuch unter- | nommen, die Stärke der deutswen Truppen in Oft- | afrifa als erheblih größer hinzustellen, als es der Fall wax, | und behauptet, daß von der deutshen Regierung dem Reichs- | tag im Haushalt 1914 wifsentlich falsie Angaben gemacht | Diese Behauptung soll bewiesen werden durch | angeblich amtlihen deutschen Mitteilungen über die Stärke der Truppen in Ostafrika, der |
und der Stärle des vor kurzem in |
Unter dem Vorfiß des Staatssefrelärs des Kriegsernäh, rungsamis, Staatsministers von Waldow fand vorgestern eine Besprehung zwischen Vertretern der zuständigen Liyi1
--
| und Militärbehörden und der Industrie über die Frage de | Bekämpfung des Schleichhandels der industriellen | Werke statt. Die Vertreter der Jndustrie stimmten, wie | „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, der Ansicht des Staats- | sefretärs uneingeshränkt bei, daß die bisherige Praris eines | großen Teiles der Betriebe zu einem Zusammenbruch unserer Ernährungswirischaft führen müsse. Eine Kommission, bestehend aus Vertretern der Behörden und der JInduztrie, joll die Grund- säße aufstellen, nah denen an Stelle der Sonderversorgung | aus dem Schleichhandel - eine -Belieferung der industriellen | Arbeiterschaft auf gefezlihem Wege zu tceten hat, damit deren Leistungsfähigkeit nicht gefährdet wird. Allseitig war man | si darin einig, daß die Bereitstellung der zur geseßlichen Be- | [ieferung notwendigen Lebensmittel die sofortige Unterdrückung | des Sthleichhandels zur Voraussezung hat. Eine Besprechung mit Vertretern der Arbeiterschaft über | die gleihe Angelegenheit wird in der nähsten Woche im | Kriegsernährungsamt stattfinden.
Friedeusverhandlungen in Breft-Litowsk, 12. Januar. Zu Beginn der heutigen Vollfsizung gab der Vorfizende Graf Czernin, folgende Erklärung ab:
In der Vollfizung am 10. d. Mts, hat der Herr Staats, | sekretär der utcainischen Volkérepublik den Abordnungen der vier | verbürdeten Möchte die Note des Generaliekretäriats der ukrairishen | Volks1epublik vom 11./24. Dezember 1917, Nummer 726, übergeden. | Diese Note enthieit ug1er Punkt 7 die Ecklácung,- daß: die dur das | Generalfekcetariat vertretene ufrainisde Vokks1epublik- in vöôlkers | re@ilihen Angelegenheiten felbftäntiz auftui1t und d2ß sie gletch den übiigen Mächten an allen Friedensverhandlungen, Beratüngen urd Kongrefs:n teilzunehmen wünsche. In Erwiderung hierauf beehre ic mich im Namen der Abordnungen der bier verbündeten Véächte nach- stehendes zu erklären: „Wir ertennzn die ufratnishe Abordnung als selbstä: dige Aborènung uvd als bevollmächtigte Vertretung der selt- ständigen ukratnis@en Volksrepublik an. Die formelle Znerkerinurg der ukraini}|Gen Volkêrepublik als selbjtändiger Staat dur dke vier verbündeten Véächre vleibt dem Friedenevertrage vorbehalten.“
Herr Troßki, der sich hierauf das Wort erbat, führte folgendes aus:
„Im Zusammenhange mit ter soeben in der Erklärung der Abordnungen tes Wierbundes behandelten rage erahte t es für noiwendig, zum Zw-cke der Information uno behufs Beseitigung mögliher Mißv riänonisse foigende Erkläcunz abzugeben: Diejen:gen Strettfälle, die ih zwischen der russuchen Megierung und dem. wenecal-
,
sek: etariat ergeben haben und deren tat}¿chithe Seiten mebz oder weniger allen Anwelenden bekannt sind, hatten und haben keinen N mit der Frage der Selbjibestimmung des ukatnif&en U0ltes,
Sie ind dur die Widersprüche zwischn der Polit:?' der Sowjets der Volk. kommif\äre und tes Generaisekretariats entiÄnden, Wirters 'vrüche, die toren Ausoiuck e halten sowogl auf dem Geoiete der Ufraina wie au a ßcrhalb ihrer Grénzen. Was nun die fattiuch vor fi gehende Seibithestimmung der Ufraina tin Gentalt etner Voiksrepublifk ancetrifft, fo kann dieter Vorgang kioen Raum für Ko:.fl kte zwiihea den beiden Bruderrepubl ken geden. In Anbetracht essen, daß es in der Ukrztna kioe Wes jaßungêtruppen gibt, dag das poltifhe L.ben dort ftei ber- läuft, daß es dort weder mittelalterlihe Standesorgane gibt, die tas Land repräsentieren wollen, noch von oben- auf Grund der Véadt- stellung erraunte Scheumin!fterien, die innerbaib der Gi enzen bandeln, die thnen von oben eingeräumt werden, ing Betrackt ztebead, daß auf dem Gebiet der Uf-aina überall freigewählte Saowjzts der äArbeiter-, Soldaten- und Bauernabgeordneten criftterer, und daß dei der Waßt aller O:gare der Selbstverwaliung der Srunosaß des allgemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahl- rets angewandt wird, gibt es und finn es feinen Zweitel gében, daß der Projeß der Selbstbestimmung der Ukratna in den geographis{er Grenzen und in den ttaatlihen Fo:men, die den Willen des ukrainisGen Staates entsprechen, seine Vollendung finten wird. Ja Anbeñacht dez Vorftehenden und in Ueberetnfiimmung mit. der in der Sißung vom 10. Jaguar obgegekenen E- klärung ficht die ruifiiche Abordnung keinerlei Hinderniße für eine sclbitändige Teil- nabme der Abordnung des General}ekretariats an den Fiiedeng- verhandlungen.“
__ Der ufrainishe Staats\ekretär, Holubwytsch erklärte hierauf, die Deklaration der vier verbündeten Mächte zur Kenntnis zu nehmen. Auf Grund derselben werde feine Ab- ordnung an den Firiedensverhandlungen teilnehmen.
General Hoffmann, der hierauf das Wort ergriff, be- merkte, er habe aus der Antwort des Vorsißenden der Peters- buiger Abordnung auf seinen Einspruch ersehen, daß Herr Trozki nicht verstanden habe, warum die von ihm beanstandeten Funksprüche und Veröffentlichungen gegen den Geist des Waffen- stillstandes verstoßen. Am Kopf des Waffenstiklstandsvertrages ständen die Worte „Zur Herbeiführung eines dauerhaften Friedens“. Die russi]che Werbetätigkeit verstoße hiergegen, weil sie niht einen dauerhaften Frieden anstrebe, sondern Revolution und Bürgerkrieg in unsere Länder tragen möchte.
Ju seiner Antwort verwies der Vorsißende der russi- {hen Abordnun g darauf, daß die gesamte deutshe Presse in Rußland zugelossen sei, und zwar auch jene, welche den Ansichten der russischen reaktionären Kreise entsp:eche und die dem Standpunkte der Regierung der Volksfommifare zuwider- laufe. Es herrsche also vollkommene Gleichheit in dieser Sache,
die mit dem Waffenstillstandsverti age nichts zu tun habe.
General Hoffmann erwiderte hierauf, daß sein Einspruch sih nicht gegen die russishe Presse gerichtet habe, sondern gegen offiziele Regierunaskundgebungen und offizielle Werbe- tätigfkeit, die mit der Unterschrift des Oberkommandierenden Krylenko versehen sei. Der Oberbefehlshaber Ost und der Staatssekretär des Aeußern betrieben keine folhe Werbe- lätigkeit. Herr Troßtzki erwiderte hierauf, daß die Bedingungen des Waffenstillstandsvertrages keine Beschränkung für die eußerung der Meinung der Bürger der russischen Republik oder ihrer regierenden oder leitenden Kreise enthielten oder ent- halten könnten. Staatssekretär Dr. von: Kühlmann stellte zu den Bemerkungen des Vorsizenden der russi- schen Abordnung fest, daß die Nichteinmischung in die russi- schen Verhältnisse ein feststehender Grundjaß der deutschen- eglerang fei, der aber natürtich volle Gegenseitigkeit er- heische. Herr Trotz ki entgegnete, die Parteien, die der russischen Regierung angehören, würden es als einen Schritt vorwärt
anerkennen, wenn die deutsche Regierung sich frei und offfen- herzig über ihre Ansichten bezüglich der inneren Verhältnisse
ausspräche, insofern sie dies für notwendig erachten würde. Hierauf wurde die Sizung geschlossen.
13. Januar. die am 11. d. M. gebildele deuisch-österreihis- De d-russische Kommission zur Beratung der alen Fragen hielt am 11 und 12. d. M. drei Sißungen ab, die folgenden Verlauf nahmen: ah einer farzen einleitenden Erörterung öber formale L der Beratungen wurde zunächst festgestellt, daß an des abzushließenden Friedensvertrages die g des Kriegszuständes zwishea dem kriegführenden isen ausgesprochen werden solle. Dagegen lehnte es e : Troy ki as, anschließend hieran auszusprechen, baß die “tragscließenden Teile entschlossen seien, „fortan in Frieden Ls Freundschaft zu leben“. Herr Troy ki fand, daß dies E e deforative Phrase fei, die nicht den Sinn der Beziehungen mnzeihne, welche in Zukunft zwischen dem rusfischen und em deutschen Volke, bezw. den Völkern Oesterreich-Ungarns stehen würden. Er hoffe, daß ganz andere Dinge die Be- iehungen zwischen den Völkern beeinflussen würden. Nach ¡ner Erörterung über diesen Punkt wurde ‘beschlossen, auf n Gegenstand in einem späteren Zeitpunkt nochmals zurück- ent. U weiteren Verlaufe der Besprechung wurde festgestellt, daß Finvernehmen darüber herrsche, die Räumung der von den eiden fiiegführenden Parteien befetzten Gebiete grundsäßlih uf die Grundlage der vollen Gegenseitigkeit zu stellen, derart, ah die Räumung des beseßten russischen Gebiets an die pjumung der von Rußland beseßten Gebiete Oesterreich- agarns, der Türkei und Persiens zu knüpfen sei. Jn inem späteren Stadium dèr Verhandlungen wurde ersien aus diesem Zusammenhange gestrihen, da es iht friegführendex Teil sei Herr Trogtki {lug vor, m Schlusse den Satz einzuschalten : „Nußland * verpflichtet “in mögli schneller Zeit seine Truppen aus bon Gebieten des besezten neutralen Persiens herauszuführen““, ind fügte hinzu, daß er feinen anberen Grund zu dieser ge- anten Aenderung habe als den Wunsch, das \chreiende Un- echt zu betonen, das von _ der früheren rusfishen Regierung egenüber einem neutralen Lande begangen worden sei. Hierzu emerkte der Staatssekretär Dr, von Kühlmann, er begrüße iese Ecklärung um so mehr, als auf Seite der Zentralmächte ir das alte Kulturvoll dex Perser die allerlebhaftesten Sympathien bestünden und sie nichts mehr wünschten, als daß hie Perser in Zukunft frei von Unterdrückung ihre nationale Fuitur pflegen fönnten. | E g
Es fam sodann die Frage zur Besprehunag, in welchen
deitpunkte die Räumung der besezten Gebiete zu erfolgen haben werde. Der deutsche Vorschlag ging dahin, die Räumung n den Zeitpunkt zu knüpfen, in welchem. nah Friedens\{luß ußland seine Streitkräfte demobilifiert haben werde. Die Räumung dér ‘beseßten. Gebièts an die erfolgte Demobi- ifierung der russischen Streitkräfte zu binden, sei deshalb notwendig, weil die Gefahr vorliege, daß Rußland, beoor s seine Streitkräfte demobilifiert habe, . infolge Verände- ngen in seinem Regierungssystem und . seinen Abjichten ederzeit in der Lage wäre, wieder Offensivoperationen durh- uführen. Herr Trogzki spra demgegenüber den Wunsch (us, die Räumung der beseßten Gebiete parallel mit dem Ver- ause der beiderseitigen Demobilisierung durchzuführen, worüber âhere Vereinbarungen zu treffen. wären. einem. Hinmeise des Staatssekretärs von Kühlmann darauf, daß nah dem ssishen Vorschlage die Räumung der beseßten Gebiete sich bis zum Abschlusse des allgemeinen Friedens hingusziehen üsse, wurde die Berátung über diesen Punkt abgebrochen. .
Es gelangte nun die Frage zur Eröxterung, auf welche Teile der besetzten Gebiete sih die Räumung zu erstrecken habe. hierzu führte der Staatssekretär von Kühimann aus :
Wie aus der Definition der Rêvrnung hervorgeht, erstreckt fie 4h nur auf diejentaeu beseyten Gebict-, die neckch Teile des Staais- jebiets derjenigen Mat find, mit ter der Friede gefcklossen wird. Auf folde Gebiete, die bet Eintriit des Frieoens ni&t mehr Leile dieses Staaisgehbietes bilden, exrfireckt sie sich nicht. Es würde alio
eine UnteifchGung etvzutreten sei, ob und wehe Tetle bes bemaligen ruißshen Gebiets het Eintiitt des Friedens uno bl8 zum russi hen Gebiet gehörig betrachtet werden Fönnen. Die ru\sishe Regierung hat, entshrewend ihren Grund\ähen, ür alle în Rußland lebende Völker ohne Ausrahme ein. bis zu threr dôllizen Absonderung gehendes Selbftbestimmungsreht verkündet. Wir behauvten, daß: in Nusübung dieses Selbstbesttmmungkrechtes ia inem Teile ver von uns besegten Gediete die zur Vertretung der betieffenden Völker de facto T evolmácitiatan Körperschaften thx Gelbsthestimmuvngsrehzt im Sinne ter AÄbsoudering von Rußland derart ausgeübt haber, daß na unserer Auffassung diese Gebiete veute niht mehr als zum russischen Pieiche in seinem ehemaligen Un- Jange gehörig betrachtet werden Tönuen.
Hierauf erklärte Herr Troßtzki:
Wir balien unsere Erklärung im vollen Umfange aufre{t, daß ie Völkerschaften, die das russijche Gebiet bevölkexr, ohne äußeren Einfluß bas. Reckt der Selbstbestimmuog haben, und zwar bis zur Sostrennung von Rußland. Wir köunen jedoch bie Auwendung dieses Grundsayes nit anders anekenuey, als gegenüber deu Völkern selbst und nicht etwa gegenüber aewissen priilegierten Teilen der- selben, Wir müssen die Auffassung des Herrn Vorsigenbon der deutschen Abordnung ablehnen, die dahin aîng, deß ich der Wille in den besezten Gebieten dur. tatsächlich bevollrmächttate Orgave ge-
üußert habe, denn diese tatsä&lid bevollmächtigien Organe konuten
Ÿ nit berufen auf die von uns verkündeten Grundsäße.
Anknüpfend an diese grundsäßlihen Ausführungen, ent- wielte sich eine lange, hauptsählih in theoretishem Rahmen geführte Erörterung über die Frage, unter welchen Voraus- thungen und ín welhem Zeitpunkte ein neuer Staat im Wege er Absonderung eines Bestandteils eines existlerenden Staates von diesem entsteht. Staatssekretär von Kühlmann faßte M folgte Mt der Mittelmächte in dieser Frage zusammen,
gt:
„Unsere Auffassung geht dahin, daß die Staatspe: sö»lichkett ent- geit und {n der s fo reite eel Erklärungen über die traundlagen ihres Dáseins abzugeben, sobald trgend ein jur Ver- peiung und als Sprachrohr geeigneter Veriretungskörper als Aus- dru des unzweifelhaften Willens dex. überwiegenden Mehrhet1 des grefenden Volks den Grtfhluß zur Seibitändigkeit und. zur j bung des Selbstbeftimmungdrehts kundgibt. Mir {cheint Gee Auffassung dem Charaktex und der _ grundsäylichen ale Ligfelt des. Selbsibestimmungsiechtes eiheblih näher zu kommen, l rue bon dem Vertreter der russischen Abordnvng hter niedergelegte ent assung, denn diefer bat uns bisher nit gesagt, wie der Körper ‘ tehen oder beschaffen sein soll, welcher in den großenteils noch
è onganisierten, die Volkspersönlichkeit anstrebenden Völk:rn die diesanisation des Votums auf br-iterer Grundlage vornehmen muß, für wod A»sicht des Lern rufsisch-n Vorsigenden die Voraussezung
‘ Entstehung dieser Rechtspe: sönlichkeit bilpet." spiejSierbei wies Staatssekretär von Kühlmann auf die Bei- der tevinnlands und der Ukraine hin, die fich ja im Sinne wel eulscherseits entwickelten Grundsäße konstituiert hätten und
ên die Petersburger Regierung die Selbständigkeit zu-
. Völker zum Uusdruck hrächten.
‘schließen, der auf den Landtagen vertreten sei. *
erkannt habe, obgleich ihre Entstehung niht nach den von ihr jeßt vertretenen Grundsägen “erfolgt jei. Demagegenüber hieli Herr Troßhzki an dem von ihm vertretenen Standpunkte feft und bemerkte zu dem vom deutschen Staatssekretär ins Treffen geführten Beispielen folgendes:
Was Fiunlano betziffi, so war es nit b2sezt ven freraden Truppen. Der Wille des finmnländishen Volkes bat fh in einer Art und Weise geäußert, die als demokratish bezeichnet werden kann un» muß, und von unferer Seite konnte nicht dié kelleste Cinweadung dagegen erhoben werden, baß der geäußerte Wille ves finuländishen Volkes au tatsäblich in die Proxis um- geieut wird. Was die Uftcaine anbetrifft, so ist dort der Prayeß einer derartigen dbemokratlschen Selbsibestimmung noch ntt durchgeführt; da aber die Utcaine aadererseits nicht be seyt ist von ausländischen Truppen, und w'r au der Arßcht find, daß die Räâumpng des ukrainischen Gebiets dur die ruffischen ruppen keinerlei Schwierigkeiten bereiten kann, zumal dies eine rein techntishe und nicht eine politische hie ift, so sehen wir keimerlei Hindernisse dagegen, vaß die Selbftbestimmung tes ufraizishes Volkes auf dem Wege der Anerkennung der unabhängigen ukrainischen Nepublik erfolgt.
Das Ergebnis der beiderseitigen Ausführungen über diefen Punkt wurde vom Staatssekretär von Kühlmann folgender- maßen zusammengefaßt:
Herr Trotzkt hat vorgeschlagen: Errichtung von Vertretungs- Tôrpern, denen die M und bie Festsegung desjenigen Ver- fahrens übertragen werden foll, unter dem von uns etnstweilen rein theoretisch zugestantene Volksabsitmmungen oder Volksfundgebungen auf bretiterer Srundlage exfolgen sollen, während wir auf dem Stand- punkte stehen und stehen bleiben müssen, baß mangels anderer Ber- iretungskörpex die vorhandenen und historisck@ gewordenen Bertretungs- körper präfumptiv der Ausdruck des Volkswillens find, hesondez2 tn der einen vitalen Frage des Willens der Nation, eine Nation zu sein.
Jn der hieran sich anschließenden Besprehung über den Charafter und die Bedeutung der in den beseßten Gebieten E Volksvertretungsorgane wiesen der Staats efretär von Kühlmann und der Minister des Aeußern Graf Czernin darauf hin, daß na. ihren Eindrückten bei der russishen Abordnung während der im Dezember ge- pflogenen Verhandlungen die Neigung vorhanden gewesen fei, die in den beseßten Gebieten bestehenden Voeolksvertretungen als de facto-Vertretungen anzuerkennen und zu präsumieren, daß ihre Beschlüsse als folhe den Willen der betreffenden Man habe fich damals dahin verstanden, daß in einec solchen vorläufigen Lösung der Frage, welches der Wunsch der betreffenden Völker hinsicht- lih ihrer staatlichen Zugehörigkeit sei, ein großêr Schritt zum gemeinsamen Ziele gemacht werden könnte. Herr Joffe, welcher die damaligen Besprehungen führte, erwidecte hierauf, er habe stets die' Notwendigkteit betont, die Vo!ke- abstimmung in Abwesenheit der Besazungstruppen durch- zuführen, doch wolle ex nicht in Abrede stellen, daß er ge- \prächsweise erklärt habe, die in einzelnen Teilen NRuß- lands bestehenden Organe tönnten für die Begründung der Notwendigteit einer Volksabstimmung allerdings eine gewisse Rolle spielen. Anschließend hieran bemerkte Herr Troßki, daß die Willensäußerungen solcher Landtage allerdings große politishe Bedeutung besäßen. Er wolle den Teil der Be- völkerung eines Landes von der Willensäußerung nicht aus-
BZusammenfassend stellte der Staatsseïretär von Kühl- manu fest, daß sich aus den Ausführungen Herrn Troßzkis zu ergeben scheine, er wäre bereit, die in den beseßten Gebieten vorhandenen Organe der Volksvertretung , als vorläufige Organe anzuerkennen, wenn diese Landteile niht militärisch geln wären, und er würde diesen dann auch die Befugnis zuerkennen, das von ihm geforderte Referendum durchzuführen.
Herr Trogzki erklärte hierauf, daß Aeußerungen von Landtagen, Stadtoertretungen und dergleichen als Aeußerungen des Willens eines bestimmten, einflußreichen Teiles der Be- völkerung aufgefaßt werden tfönnten, die aber nur Grund zur Annahme bildeten, daß das betreffende Volk mit seiner siaat- lichen Stelluna unzufrieden sei. Hieraus ergebe sich die Schluß- folgerung, daß ein Neferendum einoeholt werden müfse, wozu aber die Schaffung eines Organs Vorbedingung sei, das die freie Abstimmung der Bevölkerung verbürgen könne.
Im weiteren Verlauf der Besprehungen behauptete Herr
Trozki, daß zwischen den Erklärungen der Zentralmächte vom 95. Dezember und der Formulierung der Punkte 1 und 2 vom 27. Dezember ein Widerspruch bestehe, der aus den Kommen- taren der deutschen T übrigens deutlich hervorgehe. Der Staatssekretär von Kühlmann ertlärte demgegenüber, daß beide Urkunden Ausflüßsse desselben Geistes und derselben Potitik seien, wie sie der Reichskanzler in seiner programma- tischen Rede im Reichstage angetündigt habe. Diese Rede habe im Grunde bereits die Deklaration der Verbündeten vom 25. De- zember enthalten und ebenso auch den Hinweis gebracht, daß die deuishe Polilik ihre Beziehungen zu Polen, Litauen und Kurland unter Berücksichäigung des Selbstbestimmungsrecht3 der Völker zu pflegen beabsichtige. Des weiteren stellte sich der Staatssekretär von Kühlmaun auf den Standpunkt, daß die nah Absonderung strebenden Teile Rußlands. nah Abgabe der Willenserklärungen der schon bestehenden Organe jeßt schon berechtigt seien, Verabredungen zu treffen, die sie für ihre Zukunft für gut und nüglich hielten. Sollten sich in diesen Ver- abredungen Verfügungen hinsichtlich der Vornahme von Grenzberichtigungen finden, jo sei es nicht einleuchtend, warun: diese Gebiete in diesen Fragen nicht ebenso frei sein sollten zu tun, was ihnen beliebt, wie in anderen. Herr Troß ki laubte in dieser Auffassung eine Untergrabung des Grund- ages der Selbftbestimmung erblicken zu A und warf die rage auf, warum deun die Organe der fraglichen Völker- \chaflen dann nicht zu den Verhandlungen in Brest-Litowsk eingeladen worden seien, wenn sie sogar das Recht haben sollten, über Gebietsteile zu verfügen. An eine solche Teilnahme der Vertreter dieser Völker an den Verhandlungen werde aber natürlich niht gedacht, weil eben diese Nationen nicht als Subjekte, sondern als. Objekte der Verhandlungen betrachtet würden.
Jn Erwiderung auf diese Bemerkungen führte der Staat3- sekretär von Kühlmann aus:
Der Herr Vorredner hat sih darüber beklagt, daß wir hier noch keine Vertreter der besprochenen Nationen bet den Verhandlungen haben. Wenn er damit zum Ausdruck bringen wollte, daß auch nach setner Ansick#t diese Volksindividualitäten nunmehr geschaffen sind und das Recht der Selbstbesitmmung threr auswärttgen Beziehungen aus- üben können, so bin ih meinerseus bei rüdckhaltloser - Anerkennung dieser Vorausseßung von seiten der. russishen Abordnung gern bereit, den Gedanken zu exôrtern, od und tn welcher Form eine Beteiligung von Vertretern der fraglihen Nationen an unseren Besprehungen #ch ermöglichen ließe.
Der Minister Graf Czernin äußerte gleichfalls seine Be-
besprochenen Gebiete näher zu treten, fügte aber hinzu, er wünsche zu wiffen, “in. welher Weise die Auswaßzt dieser Ber- treter getroffen werden sollte, wenn rusfiscerseits die iu diesen Gebieten bestehenden Vertretungsftörper nicht als berettigi angesehen würden, im Namen der von ihnen vertretenen Nationen zu sprechen. A Herr Trotzki beantragte hierauf, mit Nücksicht auf dieje legten in der Nachmittagsfizung vom 11. Januar abgegebenen außerordentlich wichtigen Erklärungen ber Vertreter der Mittel- mächte die Sißung- zu vertagen, um es der ruffishen Abord- nung zu ermöglichen, eine Beratung abzuhalten und sich mit ihrer Regierung ins Benehmen zu seyen.
Jn der Sißzung vom 12. Januar faßte der Staais- sekretär von Kühlmann das Ergebnis der vorhergegangenen Beratungen zusammen und bemerïte abschtießend:
„Wir haben der Anschauung Ausdruck gegeben, baß die an der Westgzenze des ehemaligen rusfischen Leiches wohnznden Bôikzr- chaten berei:8 in. einer für uns maßgebenden Weise den Willen, felbstäudig zu seln, fundgegeben haben. Auf eine vom Herrn Vor- figenden der rusüschen Abordnung gecebene Änregung bin haben wir au den Gedanken für vollkommen disfutierbar erflärt, ob und unter welhen Bedingungen diefe neuen Staaten an ben Fzuiedernsverhand- lungen beteiligt werden tönnten. Wir find aber durch die russische Abordnung noch nicht darüber aufgeklärt worden, 09 threr Anficht nach diese Staaten als selbständige Rectsperfönlichkeiren beretis besich:n,. mitbhiv, cb fe, um cinen von dec rufsishen Ab- orbnutig gebrauGtin Ausdruck zu wiederholen, áls Subj kie an der Erörterung sich bereits beteiligen können, oder cb sie bis auf troeiteres uux als Objekte der Staalsfunst betrachtet werten follen. Fch wäre dankbar, wenn von Seite der ruisishen Abordnung tiefe Fraze in etner jeden Zwetfel aus|chließenden Weife beantwortet werden könnte.“ Ohne auf die zur Erörterung fiehende Frage einzugehen, bat hierauf Herr Trotzki, dem Abgeordneten Kameneff das Wort zu erteilen. Herr Kameneff führte aus:
Die rusfische Abordnung sei zu der Ueberzeugung grlaogt, daß es zur Vermeidung jedes PVeißinerständnifses notwendig wäre, bie big- bertge A: beitemeihode gewtfsen Aenverungen zu unterzieben. Sie \{laze vor, daß beide Seiten in einer s{riftliGea: Zusammer- fassung ihre wäßrend der Erörterung entwickelte Auffassung dar- legten. | Jn Ausführung dieses Vorschlages stellte die russische Abordnung fest, sie sei nicht in der Lage, als Ausdruck des Volkswillens der beseßten Gebiete, die Erklärungen anzu- erkennen, die von dieser oder jener sozialen Gruppe oder Einrichtung gemacht worden seien, insoweit diese Erklärungen unter dem Negime der fcemden BVesezung erfolgten und von Organen ausgingen, beren Rechte rächt ‘von der Volkswahl herrühren, und die überhaupt ihr Leben in dem Nahmen fristen, der den Plänen der militärischen Besaßungs- behörden nicht widerspriht. Die Abordnung - siellté fest, daß während der Beseßung nirgends, weder in Polen, noch in Litauen noch in Kurland, irgendwelche demofratish gewählten Organe weder gebildet werden fonnten, noch erisiieren, die
„mit irgendwelchem- Rechte darauf Anspruch erheben .fönnten,
als Ausdruck des Willens breiter Kreise der Bevölkerung zu gelten. Was das Wesen der Erklärung über das Streben zur vollen staatlichen Unabhängigkeit anbetreffe, so ertläre die russische Abordnung: : O
1) Aus der Tatjache ter Zugehörkigkeit der besetzten Gebiete zurn Bereit des früheren rusfis&en etallerreis zicht diz russfHe Regierung kine Shlüfsr, die trgendroeldhe taatotedtlie Berpflidtung. der Be- völkerung diefer Gebiete im Verhältnis zur ruisischen Republik auf- erlegen witrden. Die alten Grenzen des früberen rufsichen Kai]er- reids, die Grenzen, die durch Gewalttaten und Verbrechen grgen die Völker gebildet wurden, insbesondere gegen bas polntse'Boit, sind ¡usammen mit dem Zarismus vershwunden. Die neu:n' Grenzen des brüverlihen Bundes der Völker der rusfishen Republil-und der Völker, tie außerhalb ihres Nahmens bleiben wolier, “müsen ge- bildet werdea dur cinen freten Eutihluß der entsprechenden Völker.
2) Deswergen besteht für dite ruffiihe Regierung die Gruündgutgabe der jeßt geführten Verhandlung nicht -dartn, ta irgendwelher Weise das weitere zwang8weiie Verbleiben der genannten Vebigit in dem Rahnren des russischen Reichs zu verteidigen, fondern in dex Stherung der wirklihen Freiheit der Selbfibesttmmung der innere :Staats- etntihiurg und tnternattonalen Lage der genannten Sebkete. Nur dann wird sich die rufsisce Repubiik geßthert fühlen vor deu Hinein- ¿erren in irgendwelche rerrttoriale Streintgfeiten und Korifsfe, wenn sle überzeugt“ sein wird, baß die Linie, die sie von ibret Nachbar ivennt, gebtidet ist dur den freien Willen der Völker selbft uud nicht durch die Gewalt von oben, die nur für kurze Zeit dizsen Willen unterdrückten tönute. j ae
3) Die so versiandene Aufgabe seßt voraus die vorhergehende Verftändtgung Deuts&lands und Oesterxe:h-Ungarns von der etnen, Nußlands vou der anderen Seite über vier Hauptpunkte: in bezug auf den Umfang fes Gebiets, dessen Vevölkerung berufen jetn wird, das Selbfibestiwmungsrecht auszuüben; ia Bezug auf die all- gemeinen politisen Vorausseßungen, bei welchen die Lösung der Fragz von ven ftagtlihen Geschicken der entsprewendven Gebiete und Nationen vollzogen werden joll; in bezug auf tas Uebergangéregirze, bas bis zum Moment der endgültigen ftaa!lien Konftituterung dieser Gebtete bestehen soll; in bezug auf die Art und Form, ta der dte Bevölkerung diefer Gebtete ihren Willen kundzugeben haven wird. Die Gesamtheit der Antworten auf diese F agen bilden die Para- graphen des Friedersvezirazes, die deu Paragraph 2 des deutschen Bor)chlags vom 28. Dezember 19147 ersegen hoUw-n. Die russische Abordnung s{chläat threrse ts folgende Lö!ung dieter Fraaën vor:
ad 1) Das Bebtet: Das Selbstbestimmungsreht tebt din Natiocea und nicht ihren Teilen zu, die beseyt worden sind, wie ez der § 2 des deutih:n Vertrages vom 28. Dezember vocsieht, dementiyrehend gibt die russishe Regierung aus eigener Jaitiative das Necht der aleihzeitigen Seibstbestimmung auch den Teilen der genannten Nationen, die außerhalb der Beseßungszone lever, Rußland verpflichtet sich, dieie Gebiete weder direkt no)' todiretkt zur Annahme diefer cder der anderen Staatsform zu nötigen, ihre Seibständigkeit dur keine Zoll- oder Militärkonventionen zu beengen, die vor der endgültizen Konstituterung dieser SHebiete auf Gruad des Sclbst- bestimmungsrechts dieser Nationen ge\{lofsen würden.
Dte Regierungen Deuishlauds und ODeftertei- Ungarns bestätigen ihrerseits bestimmt das Fehlen irg-ndwelher Ansprüche fowohl auf die Einverleibung der Gebtete des fröheren russishen Kaiserreichs, die jeßt von den Heeren Deutschlands oder Desterreih-Unçgarns besetzt worden sind, in tas Gebiet Deutschlands und Desterreichs- Ungarns, wie auf die \ogenanniea Grenzberichtizungen auf Kosten dieser Gibiete. Gleichzeitig verpflichten fe sickch, diese @ebiete niht, weder direkt noch indirekt, zur Annahme dieser oder jener Staatsform zu röôttaen, ihre Unabhängigkeit nit dur irgendwelche Zoll- oder Militärkonveationen zu veengen, die geschloffen würden vor der endgültigen Konstituierung dieser Gebiete aut Grund des politisen Selbftbestimmungdrechts der sie bevölkernden Nationen. Die Lösung der Frage über die Geschicke der sich seibst bestimmencen Gebtete muß unter der Bedingung der vollen politischen Fretheit und des Fehlens jedes äußeren Druckes stattfinden, deshalb joll die Ab- sitmmung nah Rü@nahme der fremden Heere und Ruck-:hr der Flücht - linge und der vom Anfang des Kricges evakuierten Bevölkerung statt- finden. Der Zeitpunkt der Zurückziehung der Heere wird dur eine besondere Kommi\sion besttmmt, entsvrechend der Lage der Transport- miitel, der Ernährung und anderer Fragen, die im Zusammenhang mit den Bedingungen des noch niht beendigten Weltkri-as stehen.
reitwilligkeit, der Frage der Heranziehung von Vertretern der
Der Schuß der Ordnung und Rechte der im Prezrß dec Selbst.