1918 / 12 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 15 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

„L. 1) Die Herfteller dürfen die Gebinde leihweise überlaffen gegen ein Pfand in folgender Höh für !/; Heringe: torne .

E für :/, O E S

Sofern die Herfteller diese der Berecknung des gzlegt wer den.

2) Die Sebirde fi gurem Zustande mit Böden, Dedeln, R-ifen und Städen f: zurüdzuser den. Ita RüdAlieferung wird das le.te Pfand zurückvergütet unter Abzug bom Qunde:t des Pfandbetrage®

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0

ór das Gebinde hinte: eirert

abzieben. 3) Die Leibaebübr Morat den behädlihen BVerteilungtstellen (I, 2) zur Laft.

2

Fe Für Veferurgen an Heer und Marine gelten die von der Kiiegk-

gesellschaft den Herstellern mitgeteilten Sonderbestimmungzn. 4

Die Bek nrtmachung der Krteg3a-r\ell\Yaft, betreffend den Asch von Saue kia. t, voa 3. März 1917 (Reichsanzeiger Nr. 55 vom

5. März) wird aufgehoben.

Je Diese Bek2rntmoEungz tritt mit dem Tage ihrer V-1öfentliBung

un Ret&san eiger ‘n Kraft. Berlin, den 31. Dezember 1917. Kriegsgesellshaft für Sauerkraut m. b. H. Markfeldt.

Bektanntmachung

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs- weise Verwaltung und die Liquidation des Ver- mögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 RGBl. S. 603) ift für die folgenden Unternehmungen die wangsverwaltung angeordnet worden.

666. Lifte,

Vermögentmafsen: Das ge'amt- im Inlande befindliße Ver- möô,jen dec dur Eri vom 7 September 1916 I. 4. 14253 ausz b :1g°rien End: Sflüh:' igen Lazaid, Josef, geboren 8. Juli 1860 ¡u Wiginger, Kou'many, und * iner ECh-frau, Kiroline geb. C-rr, geboren 8. Märi 1871 z4 Mendort, beide zuleßt in Dig (Zwangéverwatter Bür„ermeiner Dr. Foret in Mey).

Straßburg, den 10. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. I A: Dittmar.

Bekanntma Gun l

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs3- weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (RGBl. S.487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S 89) ift für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

667. Lifte.

Nahhlaßmasse: Die ad Nen L ber am 95. Februar 1917 vernorbenen Witwe X 1061 Allbei:v, Marie gcb Watier, in K-sten- holz, 2) des am 30. Zult 1917 verstorbenen Hetnrich Watier in Ch mbe:y (Zvangsveiwalier: Rechtsanwalt Cramer in Stieitta-t).

Straßburg, den 11. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A: DUtmar.

BekanntmacGung.

Der Bes@luß der Deputation vom 9. Arguft 1917, durch ten der Firma Tüúmler & Deyke, Hamburg, Hobe Bleichen 32, vnd tib'em Inbaber Heinrih Menzel der Handel mit Nahrungsmitteln und allen anzeren Gegenständen des täg- lien Bedarfs auf Erund der Bundeeratsverordnung zur Fern- baltung ur zuv-rlässfiger Pe:sonen vom Handl vom 25. September 1915 untersagt worden tft, wird aufgehoben.

Hamburg, den 12. Januar 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Seroerde. Sirandes.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 6 des Neihs-Gesetblatts enthält unter

Nr. 6208 eine Bekanntmochung zur Abänderung der Aus- führungSbestimmungen zur Verordnung über den Verkehr mit Seife, Seifenpulo-r unh anderen fctthaltigen Waichmitteln vom 21. Juni 1917 (Reichs: Gesegbl. S. 546), vom 10. Ja- nuar 1918.

Berlin W. 9, den 14. Januar 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preufen.,

Seine Majestät der Könia haben Allergnädigst gerubt:

dem Regierunusrat der Generalkfommission Weidner in Merseburg im gieihnamigen Kreise, dem Regierunas8rat Dr. Fechner in Stettin, dem Direktor der Preußschen Zentral- Bode! fredit Akitengesellshoft, Regie ungsrat a. D. Dr. Scwarst in Berlin, dem ocdent ien Professor an der Land- wirtschaftlichen Hochschule Hegemann in Berlin, dem ordent- lihen Professor an der Landwirtschaftlihen Hochschule, Ge- heimen Baurat Krüger in Berlin und dem ordentlichen Pro- fi fsor an der Landwirtschaftlihen Akademie Müll er 1n Bonn- Poppeisdorf den Charafter als Geheimer Regierunasrat,

dem Departementstierarzt a. D., Veterinärrat Hinrichsen in Misoden den Charakter als Geheimer Veterinärrat,

dem Bürovorsteher beim Oberlandeskulturgeriit, Rech- nungsrat Meißner in Berlin den Chaxrakter als Geheirner Rechnungsrat,

dem Vorsteher der Landkulturfelle der Landwirtschaft3- fammer für die Provinz Schleswig Halstein, Dr. Tancré in Kizzebera, Kreis Bordesholm, und dem Rentmeister, Leiter der von Ritterschen Gutsverwaltung, Oekonomierat Ott in Nüdes- heim, Rheingaukreis, den Titel Landesöôkonomierat,

E S S fer t chere UsToficn babzo, dürfen

DOUfandIzen tfrei Station des Herftellers ¿L Leihcerühr ven 10 für jeden Monat. Falls die Fäfier in wargelbaîtem Zustande zurü@Euiel!efe:t werden, dürfen die perfteller aufer der Leibgebübr einen der Weriminderung entsprehenden Betrag

tür tie Gebinde fällt mindestens für eiven

dem Direktor des Schlacht- und Viehhofes Dr. Bügler in Cöln-Ehrenfeld und dem Gestütinspektor Schwerdtfeger beim Hauptgestüt Gradiz, Kreis Torgau, den Charakter als Veterinärrat,

dem Gutsbesizer Veshke in Groß Nofen, Kreis Münster- berg i. Schles, dem Vorsizenden der Kornhaus-Genofsenschaft, Rittergutepächter Frauke in Wallhausen an der Helme, Kreis Sangerhausen, und dem Winterschuldireftor Kuhnert in Vrees, Kreis Plön, den Titel Oekonomierat,

dem Hauptaestütrendanten Schütter in Friedrih-Wilhelm- Gestüt bei Neustadt a. Dose, Kreis Ruppin, und dem Haupt- gestütrendanten Megow in Gradißz, Kreis Torgau, den Charafter als Rechnungsrat zu verleigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

den Provinziallandtag der Provinz Ostpreußen zum 5. März d J. nach der Stadt Königsberg, j s

den Provinziallandtag der Provinz Westpreußen zum 5. März d. J. nah der Stadt Danzig,

den Provinziallandtag der Provinz Brandenburg zum 24. Februar d. J. nah der Siadt Berlin,

den Provinziallandtag der Provinz Pommern zum 13. März d. J. nah der Stadt Stettin,

den Vrovinziallandtag der Provinz Sachsen zum 5. Mai d. J. nah der Stadt Merseburg,

den Provinziallandtag der Provinz Schleswig- Holstein zum 17. März d. J. nah der Siadt Kiel,

den Provinziallandtag der Provinz Hannover zum 6. März d. J. nach der Stadi Hannover,

den VProvinziallandiag der Prooinz Westfalen zum 17. März d. J nach der Stadt Münster,

den Vrovinziallandtag der Prooinz Hessen-Nassau zum 1. Mai d. J. nah der Stadt Cassel,

den Kommunallandtag des Regierungsbezirks Cassel zum 29. April d. J. nah der Stadt Casfel,

den Kommunallandtag des Regierungsbezirks Wies- baden zum 6. Mai d. J. nah der Stadt Wiesbaden,

den Provinziallandtag der Rheinprovinz 17. März d. J. nah der Stadt Düsseldorf und

den Kommunallandtag der Hohenzollernschen Lande zum 2. April d. J. nah der Stadt Sigmaringen zu berufen.

Zualeich haben Seine Majestät den Königlichen Regie- runasprusidenten Dr. von Meister in Wiesbaren zum Stell- vertreter des Oberpräsidenten der P- ovinz Hessen-Nafsau in seiner Eigenschaft als Königlicher Kommissar für den Kommunal- landtag des Regierungsbezirks Wiesbaden zu ernennen geruht.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majeftät des Königs ist die Wahl des Königlichen Staatsministers a. D. von Arnim- Criewen auf Criewen bei Schwedt a. O. zum Hauptritterschaftedirektor bei dem Kur- und Neumärkischen Ritterschaftlihen Kreditinstitut für den verfassungsmäßigen 10a radiids Zeitraum durch das Staatsministerium bestätigt worden.

zum

tinisterium der geistlichen und Unterrihts- angelegenñnheiteén.

Der Dr. Dr.-Jng. Adolf Haeuser in Höchst a. M. ift auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Ei des Königs zum ordentlihea Ehrenmitgliede des Jnstituts für experimentelle Therapie in Frankfurt a M. ernannt worden. Gleichzeitig haben Seine Majestät der König ihm den Charafïter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen geruht.

JUstizmoni sterium:

Der Rechisanwalt Erich Granaß in Berlin ist zum Notar für den Bezirk des Kammergerichts mit Anweisung seines Amtssizes in demjenigen Teile der Stadt Berlin, der zum Bezirke des Amtsgerichts Beclin-Schöneberg gehört, er- nannt worden.

BekanntmackbGung.

Das gegen den Gemüsehändler Oito Gabriel, Charlotten- burg, Karfürstendamm 196, erlassene Verbot des Handels mit Gegenständen des täglihen Bedarfs habe ich auf Gr-nd § 2 Abs. 2 der Bekanntmachung vom 23. S-ptember 1915 (RGBIl. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage wieder aufgehoben.

Berlin-SEöneberg, den 11. Januor 1918.

Kriegswucheramt. F. V.: Machatiug.

Bekanntmachung,

Meine Anordnuna vem 13. Mai 1917, wodur der Ghefrau Heinrich Adams, Maia geb. Kriener, in Lanftrop der YPandel mit L-benê- und Futtermiiteln sowie Manufaktur- und Kurzwaren bis auf weiteres untersagt wurde, habe ich heute wieder auf- gehoben.

Dortmund, den 8. Januar 1918,

Der Lanbrat. F. V.: Dr. Burchard.

me nt ar eme

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fern -ltung unzuverlässi er Persone- vom Dindel wird dem Fleischeimetstec Gduard Treptau in Allen- stein der Handel mit Bteh j g!cher Art (Rindvieb, Schweine, Schaf ) und der Berkauf von Fleisch und Fleishwaren j-gliter Art wegen Unzuverlä sigkeit bis auf welteres vom 14. Januar 1918 ab untersagt.

Allenstein, den 8. Januar 1918.

Die Stodtpo!kteiv-rwaitung. G. Züll.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung uvzuverläifizer Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB!I. S. 603) babe ich dem Irgenirur Hermann Haase in Berlin, Gott- \cedsir-fe 2, dur@ Verfügung vom heutigen Tage den andel mit Gegenständen des tägliwen Bedarfs wegen Unzu- verlässiufkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Berlin-Sch@öneberg, den 5. Faruar 19183. Der Polizeipräsid-ni zu Berlin. Kriegswoucheramt, J. V,: Macatius.

Bekanntma ung-.

Auf Grund der Biadagralverocmung q 23. September L191, betreffend Fe: nbaltu vnzuverlässiier Personen vom Har (ROBL. S603). in Verdindung wit Ziffer 1 der Ausfübrun e befiimmungen des Handelemiristers vom 27. September 1915 habe it dem Kaufmayn Otto Sonnenbrodt in Berlin-Friedenau, Ringtir. 12, dur Verfügung vom heut-gen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfi9, inutvesondere mit Seife und Seifenersag, sowte jebe mitielba:e oder urnmitte!bare Beteiligung an einem jolhea Handel wegen Unzuverläisigkeit sür die Dauer des Ktieges untersagt. Sine Uebertretung dieseg Verbots tft straftar.

Berlin, den 11. Januar 1918,

Der Landrat des Kreises Telicw. von Achenbadi.

BekanntmaS ung

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. S? piember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlä!fizer Personen bom Handel (N#Bl(, S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungbbestimraungen des Handel!sministers vom 27. September 1915 habe ih der Vieh, härdlerin Auguste Dietloff in Zofsen, Stiubenraußhfiraße 10, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Gegen. fländen des tägylihen Bedarfs und des Kriegsbedarfs, insbesondere mit Vieh sowte jede mittelbare oter unmittelbare Be- teiligung an einem solhen Handel weaen Unzuverläffi„kcit für die Dauer des Krieges untersagt. Eine Uebertretung dieses Verbots tft ftrafbar.

Berlin, dena 12. Januar 1918.

Der Landrat des Kreises Teltow. von Achenbach.

Bekanutmachung,

Der Gbefrau Josef Behler, Lina geb. Kükmann, in Lütgendort mund, Oetpelerstraße 55, habe ich auf Srund der Bundebtaloverrdätbs vóm 23. September 1915 (REBl. S. 603) den Handel mit Lebensmittelnund sorstigenSegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuveriäsfigkeit bis auf weiterez untersagt.

Dortmund, den 8. Januar 1918,

Der Landrat. F. BV.: Dr. Burchard.

Bekanntmachung

Der Ehefrau Leineweber, Marie geb. Koppelmann, in Merkliunde, Kampstraße 4, babe ih auf Grund der Bundetürate- verordoung vom 23. S-ptember 1915 (R §Bt. S. 603) den Handel mit Lebensmitteln wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt.

Dortmund, den 8. Januar 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

BekanntmaGung-

Der Ehefrau des Bâäckermeisters Kauermann, Gmma geb. Löcbter, in Lütgendortmund, Limbeckersiraße 63, bade L auf Grund der Bundeeratsy-rordnung vom 23. Septeuder 191 (RGBi. S 603) den Handel mit Brot und Backwaren wegen Unzuverläsfigkeit bis auf weiteres untersagt.

Dortmund, den 8. Zanuar 1918,

Der Landrat. I. V.: Dr. Burchard.

ua

BekanntmaHung

Tul Grund bder Bundekrat9verorduung vom 23. September 1915, betr ffeud die Fernbaltung unzuverläsfiger Personen pom Handel (RGBI. S. 603), baben wir der Gemüsebändlerin Ebefrau Johanna Polttki in Dortmund, Lropoldftraße Nr, 39, und dem Händler Ernft Sebafitian in Dortmund, Kraut'raße Nr. 19, den Handel mit Lebent- und Futtermitteln aler Art fowie mit sonstiaen Segenftänden des täglichen Leben8bebarfs wegen ÜUnzuverläßfigkeit in bezug auf diesen andelt betrieb untersagt. Die Koften der amtlchen Bekanntmachung dieser Verfügung irm Reich8anzeiger und im amilien Kreisblatt find von den Betroffexea zu tragen. Dortmund, den 11. Januar 1918,

Lebensmittelpolticiamt. Tschadcert.

Nichtamtliches,

Deutsches Reich.

Preußea. Berlin, 15. Januar 1918

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, gestern vormittag Seine Kaiserlihe und Königliche Hoheit den Kron- prinzen, den Reichskanzler Grafen von Hertling und den Generalfeldmarschall von Hindenburg. Ferner hörten Seine Majestät den Generaistabsvortrag des Generalfeldmarschalls von Hindenburg und den Vortrag des Unterstaatssekretärs im Auswärtigen Amt Dr. Freiherrn von dem Buss\ce- Haddenhausen.

Die vereinigten Aus\hüfse des Bundesrats für Handel und Verkehr, für das Seewesen und für Jujtizwesen, die ver- einigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen E Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute

_ Neu eingegangene Nachrichien und Eingeständnisse eng- lischer und französiswer Offiziere bestätigen Laut Melduna des „Wolffschen Telegravhenbüros“ wiederum, daß bei den englisch- französishen Munitionstransporten das Rote Kreuz mißbraucht wird, und daß zahlreiche Munitionslager hinter der feindlichen Front zum Schuß gegen Fliegerangriffe als Lazarette gekennzeichnet find.

Es ift eine Bekanntmachung, betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung Vie eben ika i andere fünftlihen Mauersteinen, Dachziegeln aller Art und Drainageröhren aus Ton, erschienen, die am 25. Januar

1918 in Kraft tritt. Na dieser Bekanntmachung werdet sämtliche Lohan LEneA unnd neuerzeu a Mengen von gerne und anderen künstlihen Mauer fteinen und Da

ziegeln aller Art (insbesondere gebrannte Tonsteine, Kalksand? steine, Schwemmfteine, Schlackensteine, Zee, ryelche als Vor- oder Hiatermauersteine, Hartbrandsteine, Klinker, Verblender, poröse Steine, Decken- und Lochsteine, Formsteine,

Dachziegel Verwendung finden können, sowie Drainagé-

| Ung der Arbeiter- und Soldatemäte vorgehen.

Ton beschlagnahmt, sosern sie sich im 29 E NRersonen ‘oder Betrieben befinden, die derartige E enstände erzeugen oder mit ihnen handeln. Nach der Be- ea hme sind erfügungen über die Gegenstände nur noch sofern fie durch elnen Freigabeschein mit dem Stempel s Îriegsamis, Bautenprüifstelle, estattet find oder eine dnungsmäßige Ausfuhr bewilligung des Reichskommissars für Eid und Einfuhrbewilligung vorliegt. : Ohne besondere Genehmigung bleibt jedoch troy der peshlagnahme der Verkauf und Verbrauch von Mauerfiein- nuch sowte von Formsteinen vis zu 500 Stüd, von Dachziegeln jg zu 1000 Stü, von Drainageröhren bis zu 500 Stück und n den übrigen Gegenständen bis zu 5000 Stück in einem lendermonat für eine Baustelle gestattet.

Der Vorrat in den obenbezeichneten Gegenständen ist qußerdem von den Personen oder Betrieben, die sie erzeugen der mit ihnen handeln, alle 2 Monate an die Kriegsamtstelle 1 melden, in deren Bereich die Gegenstände sich befinden. die erste Meldung ist über den bei Beginn des 1. Februar 1918 vorhandenen Bestand bis zum 10. Februar 1918 zu er- atten. Vorgedrute Meldebogen sind von der ih PriegSsamtstelle anzufordern. Auch eine Lagerbuchiü rung ist her die zu meldenden Gegenstände vorgeschrieben.

Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats- lern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen,

Nach 88 2, 3 und 5 der Fernsprechgebührenordnung jom A anti 1899 (Reichsgeseyblatt S. 711) erhöht sich om 1. April 1918 ab die jährliche Pausch gebühr für Inshlüsse an die Ortsfernsprehneßze in Adlershof von W auf 140 4, inOberschöneweide von 150 auf 160 4, die ihrlihe Grundgebühr an das Ortsfernsprehneß in Ober- chöneweide von 60 auf 75 46. Die an die vorgenannten Fernsprechneße angeschlossenen Teilnehmer sind, soweit fie von ieser Erhöhung betroffen werden, bis zum 1. März berechtigt, fre Anschlüsse zum 1. April 1918 zu kündigen.

Der Geburistag Seiner Majestät des Kaisers nd Königs wird von der Königlichen Landwirtschaft- {hen Hochschule in Berlin am 26. Januar d. J., Nach- mittags 5 Uhr, im Hörsaal 10 der Hochschule festlih begangen verden. Die Festrede über das Thema „Guundlagen und lusgaben des fulturtehnishen Wasserbaues“ wird der Re- jierungs- und Geheime Baurat Puosessor Krüger halten.

Oesterreich-Uugarn.

Vorgestern erschien eine finnishe Abordnung, be- ehend aus den Bevollmächtigten der finnischen Regierung {(gatôrat und ogen Senator Edvard Hielt, Universitäts- jofessor Rafael Erich und Direktor Samuli Sario, im inisterium des ZNeußern und wurde in Vertretung des Ministers vom zweiten Stktionschef, Freiherrn von Flatow, mpfangen. Auf Grund der Ermächtigung dur den Kaiser mud im Auftrage des Ministers des Aeußern nahm Freiherr jon Flatow, wie „Wolffs n ar E meldet, von der dur die Vertreter der finnischen Regierung überbrachten Mit- hlung der Unabhängigkeit Fiunlands Kenntnis und sprach, dem frsuhen der abordnung willfahnend, namens der öfsterreichish- ingarischen Monarchie die Anerkennung. der selbständigen Republik Finnland aus.

Gleichzeitig mit der finnishen Abordnung traf in Wien uh der Proféssor der Universität Helfingfors Dr. Keikki Paasonen ein, um im Auftrage der finnishen Regierung eine in die siammverwandte ungarische Nation gerichtete Begrüßungs8- depeshe zu überbringen. Paasonen wurde am 13. Januar in

Vertietung des Ministers des Aeußern vom zweiten Sektions- hef Freiherrn von Flotow empfangen, der die Adresse zur es an die ungarische Regierung dankend entgegen- ahm.

Vom Kriegspressequartier wird gemeldet, daß der ehe- malige montenegrinische Kriegsminister und General Radomir Vesovic fich mit seinem Anhange, unter dem fih auch der zewesene montenegrinishe Justizminister Miloslav Rajcevic vefindet, beim Bezirkskommando Andrijevica gestellt und da- selbst die Waffen abgeliefert hat. Die Genannten werden, da e sih innerhalb der festgeseßten Frist den K. u. K Behörden gestellt habén, des anläßlich des Allerhöchsten Geburtsfestes er- lassenen Gnadenaftes teilhaftig. ; |

Grofß;britaunien und Frland.

Das s R hat laut Meldung des „Reuterschen Yüros“ das Gesetz, betreffend den Mannschafts bestand (menpowerbill), einstimmig angenommeu.

Fraukreich. Einer Meldung der „Agence Havas“ zufolge ist Caillaux gestern morgen verhaftet und unverzüglich in das Gefängnis ür Kranke übergeführt worden.

Nuß:land.

Der Vollzugs8aus\chuß des Arbeiter- Soldatenrats hat der „Petersburger Telegraphenagentur“ zufolge einen Erla ß veröffentlicht, der den Räten der Bauern, Arbeiter und Soldaten das Recht verleiht, Neuwahlen fest jusegen oder die Wahlen derjenigen Abgeordneten zur Ver- fassunggebenden Versammlung ungültig zu erklären, die nicht ie Jnteressen der Arbeiter- und Bauernmassen vertreten.

Que Der zweite Kongreß der Bauern hat, obiger fle zufolge, eine besondere Verordnung für die unverzügliche ngültigfeitserklärung der Mandate aller Mitglieder der Ver- ofsunggebenden Versammlung festgeseyt, die Gegen Die E e den s geordneten zum Kongreß ausgehändigte Verfügung enthält unter underem den folgenden Paragraphen : Ju allen Gouv-raements, wo die gewählten Abgeordneten zum

und

reten Flügel der Partei der Soiialrevolutionäre oder einer anderen

redtöftebenden Partei gehören, die g*gen die Regierung der Arbeiter- aas oldatenräte baudelt, A viese nveriGatt zurückgerufen emt und im Falle etner Wetgerung, fih zu unterwerfev, sollen ß dem Erlaß fiber die Neuwahien solhe anzeordnet werden, \{l Der Kongreß der zweiten Armee hat hon be- reden Awksentiew, Got, Lichatsher und Koleroff, sämtlich wle eoende Sozialrevolutionäre, die von dieser Armee ge- init worden sind, zurü zurufen. Aehnliche Entschlüfse wurden Gen Gouvernements gefaßt, Das Büro des Hauptvollzugs-

Staden, nördlich Lens

ausschufses sGlägi allen Kongressen der Gouvernernents, allen ötilichen und allen Armeekongressen vor, diese Frage auf die Tagesordnung zu seßen und einen Antrag anzunehmen, derx die erung oder Neuwahl der Abgeordneten der Rechten estseßt, Das Büro hält diese Maßnahme für das geeignetfte Mittei, um die politishen Parteien zu bekämpfen, die fich der Verfafsunggebenden Versammlung als Waffe gegen die Re- gierung der Räte der Bauern, Arbeiter und Soldaten bedienen möchten. Alle darüber angenommenen Anträge und Ent- \{ließungen müssen dem Büro des Hauptoollzugs8aus\chusses der Somwjets der Arbeiter, Bauern und Soldaten übermittelt

werden. Griechenland.

Nach einer Havasmeldung ifff der Verpflegungsminisier Empiricos zurückgetreten. Derselben Quelle zufolge scheint es sich zu bestätigen, daß der Kriegsminister, General Danglis zum Generalissimus ernannt werden wird. Wenisel os soll die Leitung des Krieg3ministeriums wieder übernehmen und ein Untezrstaatssekretariat des Krieges \chaffén, um fich von der Verwaltungsarbeit zu entlasten.

Amerika.

Nach einer Meldung des „NReuterschen Bureaus“ rühmte der Staatssekietär Lansing dieser Tage bei einem Mahl der Advofkatenvereinigung in New York in einer Rede die verbün- deten Nationen und ertlärte, seine Hauptbotschaft an alle sei: „Wir gehen vorwärts in diesem Krieg, wir müssen um der Menschheit willen fiegen und wir werden siegen.“

Kriegönachrichtén.

Berlin, 14. Januar, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschaupläßzen nis Neues.

Bei stellenweise lebhafter Artillerietätigkeit und regem Prugbaries troß des schlechten Wetters hielt die feindliche Er- undungstätigteit an den einzelnen Abschnitten der Westfront auch am 13. Januar an. So wurdeu an der Bahn Bocsinghe— owie nördlich Reims, hier nach etwa einstündiger, feindlicher ftarler Feuervorbereitung, feindliche Er- fundungevorstôße abgewiesen. Auch in der Champagne vor- vredeñbe feindliche Patrouillen wurden im Handgranatenkampf zurückgeschlagen. Dagegen holten unsere Patrouillen nördlich oer Straße Lille—Armentières 9 Engländer aus den [En lichen Gräben, brachten nördlich La Vaquerie einen englischen Offizier ein, bargen bei Villers—Guislain troß heftiger feind- licher Gegenwirkung ein englisches ne a und nahmen bei Juvincourt mehrere Franzosen gefangen.

Großes Hauptquartier, 15. Januar. (W. L. B.)

Wesftlicher Kriegsschaupläaß. Keine besonderen Ereignisse. An verschiedenen Stellen der Front Artilleriekampf.

Oeftlicher Kriegsschaupla gy. Nichts Neues.

Mazedonische Front. Die Lags ist unverändert.

Italienische Front.

Starke Angriffe, die der Jtaliener gegen die österreichish-ungari|chen Stellungen am Monte Asolone und Monte Pertica führte, find unter s{chweren Ver- lusten gescheitert. j Die tagsüber in den Anariffsabschnitten anhaltenden Feuerkämpfe dehnten sich zeitweilig nach Westen über die Brenta, nah Osten bis zur Piave aus. Auch längs der unteren Piave und in Verbindung mit italienischen Vorstößen im Piave-Delta war die Artillerietätigkeit vielfa gesteigert. Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 12. Januar. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht. Mazedonische Front: Auf beiden Seiten des Prespa- sees, im Cernabogen und im Vardartale war das Feuer S lebhafter. Südwestlich des Dojransees und im Tale der unteren Struma wurden mehrere feindliche Er- kundungsabteilungen vertrieben. n der Moglenagegend und südlich der Belasica Planina lebhafte Tätigkeit in der Lust. N orudtSasrotiti Waffenstillstand.

Sofia, 14. Januar. (W. T. B.) Amllicher Tages- t

bericht.

. Mazedonishe Front: Jm oberen Skumbt-Tale zerstreuten wir durh Feuer eine starke feindlihe Erfundungs- abteilung. Zu beiden Seiten des Ohrida-Sees, in der

Moglena-Gegend und südwestlih von Dojran Artillerie-

tätigkeit, etwas lebhafter zwischen Vardar'un d:Do j Ta L k L Jn ‘der’

Unsere Posten vertrieben eine englische. Jnfantexieabte sich unseren Schützengräben zu - nähern. versuchte. Gegend von Bitolia und längs des Vardar und der Struma

lebhafte Fliegertätigkeit. Z ) N Odi aco nt: Waffenstillstand.

Türkischer Bericht. ;

Konftantinopel, 11. Januar. (W. T. B.) (Verspäte eingetroffen.) Amtlicher Tagesberichk.

Palästinafront: Abgesehen von Patrouillengeplänkel und dem üblichen Artilleriefeuer lebhafte Fliegertätgkeit.

Sonst keine besonderen Ereignisse.

Konstantinopel, 12, Januar. (W. T. B.) (Verspätet eingetroffen.) Amtlicher Tagesbericht.

Palästinafront: Jm Küstenabschnitt etwas lebhafteres Geschüßfeuer, sonst nur geringe Gefechtstätigkeit.

An den anderen Fronten keine Ereignisse.

Konstantinopel, 13. Januar. (W. T. B.) Amtlichèr Tagesbericht. E

An keiner Front besondere Ereignisse.

Der Krieg zur See.

Bexrliu, 14. Januar. (W. T. L.) Eines unjerer Unterseeboote hat unter schneidiger Führung des Oberleutnants ur See Lohs leßthin im Aermelfanal 5 Dampfer und 3 Fischerfahrzeuge mit rund 21000 BNT. versenkt, eine Leifinng, die um so anerkenaenswerter ist, als die Erfolge von einem fleinen U-Booi und in einem Seegebiet erzielt wurden, in dem die feiudliche Gegenwirkung besonders jtart 1. Alle Dampfer, mit Ausnahme eines, waren bewasnet Und tief- beladen: es fonnten namentli festgestellt werden der englische bewaffnete Dampfer „Jolanthe“ (3081 t) sowie der de- waffnete englishe Tankdamipfer „Urca“ (4839 t), der ia aeschickt durchgeführtem Angriff aus einem starë geficherten Tankdampfergeleitzug herausgeschossen rourde. Die versenkten Fischerdampfer waren englischer Nationalität und führten die Namen „Gratitude“ (B. M. 25), „Varna“ (B. M. 43)

und B. M. 201, Der Chef des Admiralstabes der Marine,

Parlamentarische Nachrichten.

Bei der Ersazwahl eines Mitglieds des Hauses der Abgeordneten, die am 14. d. M. in dem Stadt- und Lond- kceise Koblenz und dem Kreije St. Goar infolge des Ab- lebens des bisherigen Abgeordneten Wellstein (Zentr) statt- fand, entfielen nach einer Meldung des „W. T. B.“ sämtliche 417 abgegebenen Stimmen auf den Verbandedirektor Dr. Tewes-Essen (Zentr.). Ein Gegenkandidav war nicht aufgestellt.

Statistik und Volkswirtschaft. Zur Arbeiterbewegung- Na einer von „W. T. B.° wiedergegebenen Havasmetldurg aus Bogota brachen in Sarthagena, Barranquitiila und Santa-

maria umfangreihe Ausstände aus. Die Regierung verbäaute über die Departements an der atlantischen Küste den Ve-

lagerungszustand. Literatur.

Hermanu Kurz: Das Glück in der Sadgasse, Roman. (Quelle und Meyer, Le'pzia, geb, 9 e.) (in Buch, ta deni vas Leben einer Kaufmanntfamilie vom kletaen Agatany bis zur blübenden Wohlhabendeit in einem frisher, man mödhte sagén: „Vers anúgt-n* Gil geschildert wi-b, und das etne gemütiie, bebagliche Stimmung beim Leser erwedt, weil es Tiefen vermeid: t, ohne ober» flächzich zu sein, und weil alle Klippen, wie sie auch in jedem ehr- baren Menschenleben vo.kommen, gl Diich ums%iffft werden und alles za cinem guten, versiündigen Gnde kommt. 4

Karl Gjellerup: Dér goldene Zweig- ‘Dichtung und Novellenk: anz aus der Zeit des Kaise:s Tib rius. (Daelle und M ver, L pzta. 4,50 6, geb. 6 o.) Seltsam fefieluv und wtederum adstofzend tritt u: 3 ia diesem Weik, das den diésjährigen Mobelpreis erhielt, die Gestait des Kaisers Tiverius entgegen. den Priestern der Diana, den Hütern des goldnen Kryeiges im heiligen pain, der allen #lútlingen Asvlrecht bietet, verkörpern sich alle Laster Roms. Nur einen Ehrlihen findet" Tiber: ius dort unter ihnen und erneuert mit hm tine alte Fceunbshast. Siegmund, der Gen ne, vergreift K ‘aber an dem Herrscher, um feine Geltebte den Armen des D bers; zu ent- reißen, und düßt mit Thuenelda diese Tat wit ein-m’Ton, den Ttderius sich als Gnavenaeschenk tür ihn erdachie. T od) uh Sta1ben nod erscheint er als die siegbafte Mach!, die Rom stürzen wird, Die Spra@e des Buches ift vz1n- hm und getragen. Pan findet i zunächft nit leiht tin diese ferne, fremde Welt, do. wächst das Interefse beim Auftreten des Geraanen und steigert sich bei dem Korflikt, den seine Tat und setn Wesen im Herzen des unbere{henbaren Fiberius hervorruft, V

Agnes G. Ruhl: Einer, der die Treue, bielt, Roman aus dem sechzehnten Zahrhu dert, (Gebrüder Paetel, Berlin, 5 6, grbd. 6,50 4.) Martius Markwart wird in das Franis- kane floster Sankt Johann berufen, um dem genußsüchtigen ben der Mönche zu steuern. Er gerät in sckchweren inneren un» äußeièn Zwie- spat mit der Kírhe und dec Men)hh-it bis in den Tod. Eszit ein reiches, wenn auch wohl noch junges Talent, bas si in diefem Buch offenbart. Troy mancher ntcht völlig überzeugenden p'ycolvgischen Wandlungen in den Charakteren bringt es eine Fülle an Stoff und Gedanklichem, interessante Verwicklungen und leb:ndige Schilderungen

Land- und Forftwirtschaft.

Die Ansicblung von Kriegsbeschädigten in der Land- wirtshaft in Bayern.

In ter Ansfieblungsfrage haben in Bayern Besirebungen agrars- politinchec Natur, durch Förderung der ländlichen Kleinsiedlung der in bedroblicher Welse zunehmenden Landflußt zu steuern, erfimalig mit der Novelle vom 24, März 1908 ¡u dem Geseße vour 21. April 1884, beix-ffend die Laudeskulturrentenanftalt, Grtüllung gefunden, Durch diese war die Landeskulturrentenanstalt ermächtigt worden, au zur Ansiedlung lanzdwirtshaftliczer Arbeiter Darlehen zu gé- währen, jedoch nur an politiihe Sem-inden. Da die Gemeinden gus finanziellen Gründen aber kein Interesse am Zuzug wi tscafilich \ckwacher Personen haben, blieb die Neuerung naturgemäß obne größere Wirkung. Jn Landtagsanträgen und -beshlüfsen derx Jahre 1911 und 1315 wurde deshalb bie orderung erhoben, die Anfiedlung vou lzandwirctshaftlichen Arbettern, Dienstboten, insbesondere auch von Arbeiteifamiltien unter Aufhebung der Haftung der Gemeinten als Zwischenglied dur Gewährupg von Darlehen an gemeinnüßige Ver- einigungen uad an Grundbesißer diteft, tunlichst an zweiter Dypo- thetenstelle zu erläitern. i |

Dies - waren in Wayern «bie Ansäge zu ciner Förderung des Ansiedlung?wesens, als sch mit der Annahme des Kapitalabfiudungs- gesetzes im Reiche für die Einzelstaaten die Notwendigkekt ergab, dur den Besonderheiten des Landes auge paß'e Maßnahmen die praktische Durchführung des Anfiedlungkgedankens zu pfl-gen und avch für die Be'chaffung des A sicdlungsgeldb-darfs, der über ble im Gtnzelfall erreichba:e Kaptitatabfi dung hinausgeht, Sorge zu tragen. Der von der bayeri1chen Regierung demgemäß in Abänderung etnes weitergehenden Antrages eingebrohte Gesezentwurf über die Ansiedlung von Kriegsbeshädigten in der Landwirtschaft fand einftimmize Annahme ta der Kammer der Abg-rordneten und der Kammer der Reich3räte und exlangte mit dem 19. Juli 1916 Gesegz-ékraft. Dieses Gesey fügt dem Wik nyskreis der Landeskultur: enten anstalt als neues Glied die Gewährung von Darlehen an Kriegs- beschädigte zur Änsiedlung in lardwitschafiliWen Betrieben oder zur Stäi kung landrwirischaftlichen POEN an. Für diese Darlehen besiebt keine Haftung d-r &emetnden. Allerdings ist die Beleibung8grenze von 90 bezw. 100 H auf 75 vH heravgescht und eiu solhes Darlehn im allgemeinen auf Kletnb: triebe im Höchitumfange von Hektaren beschränkt. Die Lanvetkulturrentenanstait beichaffi die Miitel durh Ausgabe von Schuldverschreibungen (Landeskulturrenmen'ch-tne).

Das Anstedlungsdarlehn ift in erster Linie als Ergänzur gëmittek

edaht und als Nachbypo!hek sicherzustellen. Es wird durch eine halbtährliW zahlbare „Kulturrente“ verzinft vnd getilgt und ift für die Anstalt uvklindbar, - Der Staat ersegt der Landeskulturrenten« anftalt alle etwa entstebènden Verlufte an Kapital und Zinsen, Den Katsvelust trägt der Staat, indem er dea Dartlehnsnehmern auf