1918 / 16 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 19 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

ireffenden Kommunalverbandes, vor Bescitigung der Unstimmigkeiten in Bezugsberechtigungen darf keine Licferuug an die betreffende etnzeine Bedarfsftelle erfolgen.

Die Bezirké stellen sind verpflichtet, Bezuc8bere({tigungen, die der Bestimmung des § 9 Absaß 2 nicht ent!prechen, zurückzuweisen.

8 13,

Lieferung durch die Bezirksstellen an die Bedarfssiellen.

Die Bejzirkestellen haben die Bezuasberehtiyungen mit Eingargs3- vermerk zu versehen und, sofern sie ordnungegemäß au8gefertiat sind, undeshadet der Bestimmungen des § 12 unverzüglih in der Neihen- folge des Eingangs zu erledigen.

Jede auf eine Bezugsbere#tigung ¿u Tkiefernde Sendung \oUl mögli die gleihe Menge in {warz und weiß enthalten. Die Ver- teilung der Garnuummern auf die cinzelnen Farben joll eine mözlihft gleihmäßige sein.

Aut die Bezug8berechtigungen dürfen keine größeren und keine anderen als die in ihnen genannten Mengen geliefe:t werden. Die Bezkrksstellen dürfen nur gegen gültt, e Bezugäberechtizgungen und nur an den darin bezeihneten Bezugsberechtigten liefern.

VUL. Preisbestimmungea. 8 14,

Die Bejzirksftellen find berechiigi, auf den von ihnen an die Fabrikanteovereinigungen gezahiten Preis 109% füc Unfoften (ein- \@ließlich Beförderur gskosten) und für Sewinn sowie weitere 2 9/9 sür Verpackungskosten aufzusch!agen. Der Reir gewinn der Bezirks- stellen ist vom Zentralverbande des deutihen Grofhandels dem deutsch-n Sarr großhandel zuzuführen. Zu diesem gehören auch die dem Zentralv-rbande des deutihen Großhandels nit angehörenden Garngreßbändler, die einen Antrag auf Gewirnbeteilia'rg beim Zentralverbande des deui'chen Großbandels einreiden. Das gleiche gilt von den Berufsgenofsen, obne Nükfiht, ob fie dem Zentralver- bande des deutshen Großoandels angehöôren oder niht, die neben Kleinhandel auch Gioßhandel in Baumwollrnäbfäden oder Leiuen- nähzwirn betreiben, wenn sie einen Antrag auf Gerwtuon- beteiligung beim Zentra!verbande des deut'chen Großhandels einreichen und tom nachweijen, daß fie in ihrem Großhandelsbetriebe im Jahre 1913 von einer der beiden Arten für mindestens 10 000 Ma!k un- mittelbar vom Fabrikanten bezogen bab-n; für erfi päter eröffreie Betriebe tritt au Stelle des Jab:es 1913 das Fabr 1914. Die Gewinn- verteilung auf die @arngrotbändiec und Berufsgzenofsen hat nach dem im Jahre 1913 bezw. 1914 im Garngroßhardek erfolgten Urr- faß? zu ge'cheben. Das N*bere de'itwmt der Zentralverbarb des deutsden Großhandels mit Genehmigung der Reichsbe-kieidungestelle, Streitigfelten und Zwe'fel über die SBewinvverteilung und über bte Zulassung als Berufsgenossen entscheidet die Reichsbekletdungéstelle endgültig.

Die Eleinhändler sind bereStict, auf den von lhnen an die Bejzirksstell-n gezahlten P:eis insgesamt 20%/9 für Unkosten (ein- schließlich Be förderungsko1en) und für Gewina aufzus{lagen.

Außer den in Absag 1 und 2 genannten dürfen Kufihläge für sonstige Unkosten und dergl. rit erboben werden. Die Kosten der Beförderung trägt der Empfänger.

Die auf Grund dieser Befiimmungen zulässigen Kletrhande!s- verkaufepretse werden für jedes Kalendervtertetjahr von den einzelnen Beztrksstellen den unter ihre Verteilung fallenden Kommunalverbänden rechtzeitig mitgetetit und sind von diesen unverzügltch zu veröffentliSen.

V. Verteilung auf die Vexbraucher. S 10: Bezugsaus8weise.

Die Kommunalve:bände sind verpflichtet, die den Kleinbhändlern zugewiesenen Mengen auf die Nerbravcher thres Bezirks zu verteilen.

Sie haben zu diejem Zwecke für jedes Kalendervierteljaßr erst- malig für das erste Kalendervie: teljahr 1918 îm voraus diejentge Menge festzuseßen und rechtzeitig zu veröffentlihen, die auf die ein- zelnen Verbraucher oder Berbrauch-rgruppen entfallen soll, Als Verbraucher sind nit anzufehen die in § 7 Absatz 1 und 2 genannten Bedarfssteller sowte die sonstigen tn § 7 Absatz 2, 3 und 4 genarnten Stellen oder Personen.

Die Kommunalverbände Faben anzuordner, baß die Abgabe nur erfolgen darf aegen Ablieferung bestimmter Bezugsausweise (z. B. Lebens- mittelfartznabschnitte). Die Bezugsausweise dürfen nur im Bezirke des Kommunalverbande8, der fie autgegeben bat, Gültiakeit baben. Die nähere Regelung haben die Kommunalve: bände, soweit nit im folgenden zwinger de Bestimmungen getroffen sind, selbst anzuordnen. Es bleibt thnen tnebefondere überlaffen, ob sie jeder einzelnen Person der Bevölkerung oder nur bestimmten Gruppen (z. B. Familie, Haus- halt) das Recht auf den Bezug von Baumwollnähfäden und Leinen- nähzwirn einräumen, und ob fie die minderbemiitelte Beoölkerung gegenüber der bessergestellten besorders be:üdsidtigen wollen. Den Kommunalverbänden wird anbe!m.. estellt, vor Crlaß der erforderlichen Bestimmungen den in § 6 Absax 3 genannten Beirat zu bören.

8 16. Verpflibtungen der Kleinhändler und Verarbeiter.

Die Kleinbhändler find verpflichtet, solange si? Baumwollnähßfäden oder Leinennäbzwirn in threm Betriebe vorrät:g haber, an jeden Ab- lieferer eines gültigen, von ibrem Komwmunalkverbande ausgegebenen Bezug8autweises die auf diesen j-weils entfallende Menge der betreffen- den Art abj¡ugeben. Die Abgabe darf niht vom Bezuge anderer Waren oder von irgendwelchen anderen Bedingungen abhängia gematt werden. Abgabe obne Ablieferung etnes gültigen Bezugöautrwoeites oder Abgabe einer größeren Menge als der, für die der einzelne Be- zug8ausweis j-weils gilt, fowie das Fordern oder Annebmen böberer ala der nah § 14 Absay 4 vom zusiändigèn Kommunalvzxbande ver- öoffentliht-n P-eise ist verboten. f

Die Inhaber gemi'cher Betriebe großen Umfangs 7 Absay 2 in Verbindung mit § 7 Adbfaß 3 Say 2) iowie die Inbaber gemischter Bet iebe kleinen Umfangs 8) dürfen die thnen für ihre Ver- arbeitungebetriebe gelieferten Baumwollnähfäden und Leinennähzwirne nur in diesen Betrieben verarbeiten und nicht unverarbeitet ver- äußern; sie dürfen die ihnen für ihre Kleinhandbelêbetriebe gelieferten engen nur in diesen an die Verbraucher veräußern und nitt ver- arbeiten.

Die Verarbeiter dürfen die ibnen gelieferten BaumwoUnähfäden und Leinennähzwirne nur in ihrea Verarbeitungsbetrieben verarbeiten und nit unaverarbettet veräußern.

8 17. Ueberwachung.

_ Die Kowmurnalberbärde haben die DurÆführurg der in §8 Absay 2 ucd în den 8§§ 15 und 16 enthaltenen und auf Grund diefer Vorschriften von thnen zu erlassenden Bestimmungen zu über- wachen. :

S 18. Strafbestimmungen.

Gemäß § 3 der Bundekratéverordnung über Befugrtk Reicbsbekieidurgsftelle vom 22. März 1917/10. Januar Ed mit Ge*‘ängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Æ oder mit einer dieser Strafen best'aft:

1) wer den Bestimmungen des §4 Saß 2, des § 12 Absay 3, des § 13 Ablay 3, des § 14 Absoy 3, Say 1 sowte des 8 16 zuwiderhandelt : wer den auf Grund des § 5 Absatz 1 von der Reics- befleidunafstelle oder den auf Srund des § 8 Absatz 2 und des S 15 Abfay 3 von den Kommunalverdänden erlassenen Anordnungen zuwiderbandelt; wer Bezugéberecktigunzen widterrechtlid verändert oder mibräachlid verwendet, sie in8besondere auf andere Per- fonen als die, auf die fie ausgestellt find, überträgt, \cweit nicht na den allgemeinen Strafgeseßen eine härtere Strafe

Neben den nat der Bundesratkverordnung über Befugnisse der Reichsbekleidungsftelle zulässigen Strafen kann auf die im § 3 dlescer Bundesratsverordnung bezcichneten Nebenstrafen erkannt werden. Berlin, den 19. Januar 1918. Reichsbekleidungsstelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.

(Vorderseite)

BepugdLbereGtigung auf

MAulaæge.

i e —__ch Bentmwollnähsäden*) (Menge, Zahlen in Ziffern und Buchstaben)

E Leinennähzwi?kn *) (Menge, Zablen in Ziffern und Buchstaben)

Kommunalverhand* Gültig für Kalendervierteljabr 191. Zuständige Be:ir?kaäftelle: (Genaue Anschrift) WBezug®bereckttater : A (Name, Firma, Anfchrift) (Dienitstempel oder Siege!)

R.B.St. 516, (Unterschrift des ausfertigenden Beamten) *) Nicht Zutreffendes ist zu durtstreichen,

(Rücksetite)

1) Bezugsberecktigungen, die bis zum Abloufe des Kalender- vierteljabres, auf das fie lauten, bei ter zufiärdigen Beiirksftelle nici eingeaangen find, verlieren mit diesem Zeitpunkte ihre Gültigkeit.

2) Für Betriede, die gleiczeitiz Kleiphandel und Verarbeituna umfafien und in deren Vera: beitungébetrieb am 1. Dezember 1917 nit mehr als 15 Arbeiter dauernd versih-rungsvfliStig bes®äftigt waren (gemis®te Betriebe kleinen Umfznas), find zwet Bezug?- bereWtigungen auszust llen; auf jeder ift bet Argabe der Menge noch hinzuzufügen, ob se für den Kieinhandels- oder für den Verarbeiturgf- betrieb bestimmt ist. Bei Betrieben, die gleihzettig Kletnhandel und Verarbeitung umfassen und in deren Verarbeitungsbetrieb am 1. Dezember 1917 mehr als 15 Arbeiter dauernd ve:siherungspflictig besäftigi waren (gemi'chte Betriebe großen Umfangs), ist auf der Bezuasberehtigung bei Angabe der Menae hinzuzufügen, daß diese nux für den Kleinbandelsbetrieb beftimmt ist.

3) Auf die Bezugsberehtiaung darf keine größere und keine andere als dic in tbr genannte Venae geliefert werden.

4) Die Ausfüllung hat mit Tinte zu gesehen; Raditerungen, Ausstreihungen (foweit solhe nit auf dem VordruXe selbst vor- geseben find) oder sonstige Veränderungen find unzulässig.

5) nihti ordnung5gemäß ausgefertigte, an unzuständige Bezirks8- stellen eingereichte oder bei Œinaang bereits verfallene Bezugsdberehti- gungen find von den Bezirksftellen zurückuweisen.

6) Wegen Urkundenfälschung im Sinne des Nelhsstrofgeseßz- bus wird beftraft, rer in rechiswidriger Absicht eine Bezuge- berechtigung ver*älsht oder fälsGl-ch anfertigt und von derselben zum Zweccke ciner Tä. {ung Gebrau mat; ferner, wer von etcer falen oder v-rfälshten Beiugtberechtigung troß Kenntnis derx Fälschung zum Zwecke einer Täuschung Sebrauh matt. Im übrkigen wird jede widerrechiliGe Veränderung oder mißbräuSlihe Verwendung der Bezugsberechtigung, insbesondere ihre Uebertragung oder die Ver- wendurg für eine andere Person als die, auf die Fe augegeftelli tft, nach § 3 der Bundeßratsverordnung über Befugnisse der Neth8- bekleidungtstelle vom 22. März 1917 tn Fassung d-r Abänderunga?e- veyordrung vom 10. Januar 1918 (Reichs-Seseßbl. 1917 S. 257, 1918 S. 16) mit Gefängnis bis zu einem Fahre und mitt Geldstiafe bis zu 10000 6 oder mit einer dieser Strafen besiraft; neben diesen Q fann auf die im genanzten § 3 bezeihneten Nebenstrafen er- annt werden.

Bekanntmachung der Reichsbekleidungsfstelle

über Zulassung einer Ausnahme von der Bekannt- machung über baumwollene Verbandstoffe vom 1. Dezember 1917.

Vom 19. Januar 1918.

Auf Grund des § 11 der Bekanntmachung der Reichs- befleidungsstelle über baumwollene Verbandstoffe vom 1. De- zember 1917 (Reichsanzeiger Nr. 285) sowie der 88 1 und 2 der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reichs- befseidungsstelle vom 22. März 1917 (Reichs-Gesezbl. S. 257) wird folgendes bestimmt:

8 1. Drogenhandlungen und sonftige Klefnhändker, die durch Vorlage von Vertz:ägen oder sonstwie genügend glaubhaft machen, daß fie be- reits vor dem Kriege ftändize Lieferanten von gewebten, gewirkien oder geftridten baumwollenen Verbandstoffen an Mitglieder größerer rankentassen waren, könren bei der Reichöbekleidungsftelle Ver- waltungeabteilung (Abteilung B für Anftaltsversorgung) den Antrag stellen, an die Mitglieder dieser Krankenkafsen weiter liefern zu dürfen,

: 8 2.

Soweit den Drogenkbandlungen und sonfiigen Kleinhänd=lern auf ihren Antrag mittels besonderer Bescheinigung der Nei&tbekleidungs- stelle die Weiterlieferung an K-ankenkassermitglieder gestattet ist, ficd sie berechtigt, von den vom Kriegsausshusse der Deutschen Baumwoll- indufirie ls Verbandmittelherstelier anerkannten Firmen in gleicher Weise wie Apotheken, d. h. gemäß der Verfügung der Hageda (Ver- teilungsausfchuß für baumwollene Verbandstoffe) nach erfolgter Be- darfsanmeldung, die erforderlihen Verbandstoffmengen zu beziehen.

8 3, Die Drogenhandlungen usw. dürfen die auf diese Weise be- zog?nen Verbandstoffe nit an andere Personen oder Stellen abgeben als an die Mit-li-der der in der Genehmigung ausdrückliG be- zeichneten Krankenkafsen.

S 4. Die für die Apotheken getroffenen Bestimmungen üb i - meldung und Abgabe baumwollener Ve1bandstoffe flabéa 2 viese

Drogenhandlungen usw. und ihren Geschäftsbetrieb sinngemäßez An- wendung.

S5; Die in § 12 der Bekarntmachung über baumwollene Verband- stoffe vom 1. Dezember 1917 festgeseßten Strafbestimmungen finden in gleicher Weise auf die hter {a Betraht kommenden Drogenhand- lungen und foastigen Kleinhändler Anwendung.

S 6. Die BekanrtmaSung tritt sofort in Kraft. Berlin, den 19. Januar 1918.

Reichsbekleidungsstelle. _ Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.

verwirkt ift.

Königreich Preußen.

Seiue Majestät der König haben Allergnädigst geruh1:

den Geheimen Kabinettsrat, Chef des Geheimen Ziyil,

fabinetts, Wirklichen Geheimen Rat Dr. von Valentini seinem Ansuchen gemäß von seinem Amte zu entbinden und

den Oberpräfidenten von Berg zum Geheimen Kabinettsrgt

und zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Erzeller;

zu ernennen. A

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

die vortragenden Räte im Kriegsministerium , Geheime Bauräte Zeyß und Klinkenberg zu Geheimen Oberbay- räten, Í

den Militärintendaniurrat Ziegler zum Obermilitär- intendanturrat, - E

die etatsmäßigen Militärintendanturassefsoren Ludwig und Mießner zu Militärintendanturräten zu ernennen fowie

den Regierungs- und Bauräten A in Hildesheim Radloff in Wiesbaven, Paul Prieß in Königsberg i. Pr." Bergius in Oderberg, Degener in Koblenz und Mangel s- dorf in Hannover den Charafter als Geheimer Baurat,

den Regierungsbaumeistern Struß in Gumbinnen Stracke in Montabaur, Hoffmann in Insterburg, Röttgen in Glaß, Kusel in Cassel, Braun in Fürstenwalde, Wilhelm Schmidt in Küftrin, Weinrich in Bramsche, Tillich in Cassel, dem Wafsserbauinspektor Dauter in Gumbinnen, den Regierungsbaumeistern Niebuhr in Memel, Pflug in Berlin, Alfred Müller in Hersfeld, Markers in Liegniß, Pießker in Neidenburg, Felir Maier in Lissa, Rellens mann in Wiesbaden, edemeyer in Neumünfter, Schaefer in Düsseldorf, Josephson in Stettin, Dinkgreve in Minden, Plathner in Halle a. S., Karl Schmidt in Berlin, dem Bauinspektor Arendt in Stettin, den Regierungsbaumeistern Marcus in Sensvurg, Dr.-Jng. Karl Meyer in Cassel, Hirsch in Breslau, Wulkow in Franffurt a. M., Vogt in Ostrowo und Michels in Königsberg i. Pr. den Charakter fs gee mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse, owie

dem Regierungsbausekreiär Emil Schmidt in Posen den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigft gerußt:

den Konsistorialrat Dr. Büren in Berlin zum Re-

gierungsrat, Justitiar und Verwaltungsrat bei einem Pro- vinzialshulkollegium zu ernennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ift:

der Oberpräfident Freiherr von Ziller in Stettin für die Dauer seines dortigen Hauptamtes zum Königlichen Kom- mifsar bzi der Pommerschen Landschaft,

der Oberpräfident von der Schulenburg in Magdeburg für die Dauer feines dortigen Hauptamtes znm Königlichen Kommissar bei der Landschaft der Provinz Sachsen und

der Oberpräsident, Staatsminister von Loebell in Potsdam für die Dauer seines dortigen Hauptamtes zum Königlichen Kommißjar bei dem Kur- und Neumärkischen Ritter- schaftlichen Kreditinstitut ernannt worden.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtverordnetenversammlung in Culmsee getroffenen Wahl den bisherigen Beigeordneten Sternberg daselbft in gleicher I SaN auf die geseßliche Dauer von sechs Jahren

estätigt.

(Fortseßung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichtamtliches.

Deutsches Nei ch. Preußen. Berlin, 19. Januar 1918,

An den ausscheidenden Geheimen Kabinettsrat Seiner Majestät des Kaisers und Königs ist nachstehendes Aller - höchstes Handschreiben ergangen:

Mein lieber Geheimer Kabinetttrat von Valkentini!

Ih habe zu Meinem herzlihen Bedauern aus Ihrem Schreiben tom 15. d. M. ersehen müssen, daß Ihr derzeitiger Gesundheitszustand Ihnen bie Fortführung Ihres \chwierigen Amtes als Chef Meines Zivilkabineits niht länger gestattet. Durch Meinen anderweitigen Erlaß vom beutigen Tage habe Ich deshalb in Gnaden Ihrem Gesuce um Enthebung von Ihrem Amte als Mein Geheimer Kabinettsrat und Chef des Zivil- kabineiis unter Verseßung in den Ruhestand mit der geseßlichen Pension enisprohen, behalte Mir aber vor, Sie im Staatsdienste wieder zu verwenden, sobald Ihre Gesundheit dies zuläßt, und hoffe zuversihilich, daß. Ste Vir hierüber bald eine erfreuliGe Meldung werden erstatten können.

Sie haben Mir in Ihrer bisherigen arbetisrelchen Stellung fast 10 Jabre treu und rechts{chaffen mit immer bewährtem Rate und mit selbftlofer Aufopferung in mandter {weren Zeit, tin Krieg und Frieden, zur Seite geflanden. Jhr auf allen zusländigen Gt- bieten zuverläfsiges Urteil, Ihre reichen Erfahrungen in Regierunef- und Verwaltungsangelegenbeiten und Ihr hohes Verständnis für Kunst und Wissenschaft sind für Mi von allergrößtem Wert gewesen. All dieses werde Ih nit vergesser, sondern stets in gnädiger Er- innerung behalten; es ist daher eln warmer und herzl Dank, den Ich Ihnen heute ausspreche. Zum Zeichen Meiner gnädigen Wohlgeneigtheit verleihe Ich Ihnen, der Sie Mir als Freund und Meinem Hause als Berater besonders: nake gestanden baben, das betfolgende Großkomturkreuz Meines Kör.iglichi:n Hau? ordens von Hohenzollern mit Shwertern am Ringe.

Großes Hauptquartier, den 16. Januar 1918. Ihr alle Zeit dankbarer König i gez. Wilhelm R An den Wirklichen Geheimen Rat und Geheimen Kabinettsrat Dr. von Valentink.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten, wie olffs Telegraphenbüro“ meldet, vorgestern den Vortrag ved Chefs des Marinefabinetis und den Generalstabsvortrag.

Die vereinigten Ausschüsse des Bunde8rats für Zoll- 1d Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sißzung.

Die Akademie der Wissenschaften hält am Donners- jag, dem 24. Januar, um 5 Uhr Nachmittags, eine öffentliche ciguna zur Feier des Geburtsfestes Seiner Majestät zes Kaisers und Königs und des Jahrestages König Friedrichs Il. unter dem Vorsig von Herrn jon Waldeyer-Harß, der die Sißung mit einer Aiprage ¡öffnen und einen furzen Jahresberiht erstatten wird. Faran schließt sih ein ausführliher Bericht über die Ausgabe zes Jbn Saad von Herrn Sachau. Es folgt der wissenschast- liche Festvortrag von Herrn Eduard Meyer: Vorläufer des Peltfrieges im Altertum. Den Beschluß macht die Verleihung der Bradley-Medaille. Der Zutritt ist nur gegen Karten ge- jattet ; soweit über diese nicht bereits verfügt isi, werden sie von Montag, dem 21, ab in der Zeit von 9—3 Uhr im Büro der Akademie (Unter den Linden 38, T. Stock, Zimmer 19)

qusgegeben. i

Die Königliche Akademie der Künste feiert den Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers und gönigs, ihres Allerhöchsten Protektors, dur eine öffent- lche Sihung im Konzertsaale der Hochschule für Musik in Gar ote ur am 27. Januar d. J., Mittags 12 Uhr. Die Festrede hält der Professor Friedri Kallmorgen, ordent- liches Mitglied und Senator der Akademie, über das Thema „Landschaftsma erei“. Die Kantate „Für den König“, Dichtung n F. G. Klopstock, für gemischten Chor, eine Tenor- imme, Orchester und Orgel ist vou dem Mitgliede der Aka- demie Professor Otto Taubmann komponiert und wird unter (eitung des Komponisten aufgeführt. Zum Schluß wird die Quvertüre zur 3. Orchestersuite von J. S. Bach gespielt verden.

Die Königliche Friedrih- Wilhelms - Universität ird zur Feier des Geburtstages Seiner Majestät des maisers und Königs am Sonntag, den 27. Januar d. J,., stittags 12 Uhr, in der neuen Aula der Universität einen Festakt veranstalten. Die Festrede wird der Geheime Re- gierungsrat, Professor Dr. Haberlandt über Ernährungsproblem ind die Pflanzenphysiologie halten. Die Eingeladenen werden ruht, die ihnen zugesandten Eintrittskarten am Eingang der \ula vorzuzeigen.

e

Jn allen deutschen Bundesstaaten, deren Preisprüfungs- nsen entspréchend organisiert ift, unterliegen Ersazmittel, bevor s zum Verkehr zugelassen werden, einer befonderen behördlichen rüfung, Wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“' miigeteilt nid, besteht für fettlose Waschmittel über diese örtlichen \nirollmaßnahmen hinaus für das gesamte Deutsche Reich «n enheitliches Genehmigungsverfahren, das vom Kriegs- auhuß für pflanzliche und tierische Oele und Fette in Berlin ausgeübt wird. Die vom Kriegsaus\shuß etillen Versagungen und Genehmigungen werden im (invernehmen mit den lokalen Prüfungsstellen und nach den gleihen Grundsäßen, die für die Tätigkeit der dortigen Crsabmittelabteilungen maßgebend. sind, erteilt, sodaß bie Genehmigungen des Kriegsausschusses allgemeine Gültigkeit im ganzen Neiche haben und gleichsam das Urteil der zu- sindigen Lokalbehörde in sih \{ließen. Die Beurteilung der Nittel erfolgt nah Grundsäßen, deren leitende Gesichtspunkte der Sh" der Verbraucher in gesundheitliher und wirtschaft- liher HNicclung, der Schuß der Wäsche und der Schutz anderer- seits dringend benötigter Sparstoffe vor unzwecktmäßiger Ver- wendung sind.

Jn engster Zusammenarbeit mit der Reichsbekleidungsstelle wird vor allem Sorge getragen, alle Bestandteile aus den Vaschmitteln fernzuhalten, die die Webstoffe mehr als unver- meidbar angreifen, und durch sorgfältig ausgearbeitete Gebrauch8- unweisungen auf schonende Behandluag der Wäsche hinzuwirken.

Wenn bei diesem Genehmigungsverfahren ein großer Pro- A aller angemeldeten Mittel ausgeschaltet werden mußte und fich vielleiht ein gewisser Waschmittelmargel fühlbar macht, so sind die Jnteressen der Verbraucher dadurch zweifel- los besser gewahrt, als wenn ihnen Waschmittel in Hülle und Jûlle zu Gebote ständen, die jedoch den kostbaren Wäsche- bestand “angreifen oder mwertlos sind. Die Knappheit an Vaschmitteln beruht nicht auf den Maßnahmen der Be- hôrden, sondern auf dem Mangel an waschfkräftigen Roh- loffen, und kann nicht dur die Produktion \{ädlicher oder

ymgaloser Ware ausgeglichen oder auch nur gelinderkt en,

Der bei der Uebernahme von Schwefel von der Kriegs- Chemikalien-Aktien-Gesellschaft zu zahlende Preis, der bisher uf höhstens 32 /6 für 100 kg festgeseßt war, entsprach laut Neldung des „W. T. B.“ nicht mehr den inzwischen erheblich siliegenen Unkosten der inländishen Schwefelgewinnung. Der 1, Mfanzler hat daher diese Preisbeshränkung aufgehoben, f daß die Kriegs-Chemikalien- Aktien-Gesellschaft auch einen heren Preis als 32/6 zahlen kann, falls er angemessen ist.

Bayern. i Die Kammer der Abgeordneten beschäftigie sih sern mit einem Antrag der Liberalen wegen der fortgeseßten de eostähle im Güter- und Postverkehr, in dem von h Ferkehrsverwaltung sofortige geeignete Vorkehrungen zur tellung dieser Mißstände verlangt werden. hg aut Béricht "bés" „Wolfen Telegraphenbüros* gaben die Ms GStehrl (Zentr.), Auer (Soz), Beck (Fr. Vgg), ih eder (Bod.) und Häbexlein (Ub.) den bestehenten Klagen uwe edie im Poslpaketverkehr eingerifsenen Unsiherheiten wobet deset vorkommenden Diebstähle nachdrüdli Ausdru, wurd bon mehreren Rednern auch lebhaft EGinspruch erhoben me gegen die Verlegung des Postgeheimnisses dunh das Kriegk- auf i, das die aus Bayern hinautsgehenden Pakete öffne und nur Mi Inhalt prüfe, s wurde gefordert, statt dieser jeßigen fir Passe nung erzeugenden BVafmahme die Dellaration8pfl ' e aus Boyern hinausgehen, einzusuhren. ellehenden Mißstände a S den Vertretern der

Vexkehrsverwaltung, WMinister!aldirektor von Bredauer und Staatsrat von Weigert, zugegeben werden. Die vorkommeuden Dlfebfiäble von Paketen und Gütcrn würden erlelWtert dur den Massenverkehr, der in den lezten BVonaten eingeseßt habe, und durch unlautere Glemente im Hilfspersonal, das man habe nzêhmen müssen, wcher es gekommen fei, aber aud durch den ge- sunkenen Moralbegriff bei einem gewissen Teil des Publikums. Vie beiden Vertreter der Negierung versiderten aber, daß von der Poft- und Eisenbahnve: waltung nun eine Reihe von Maßregeln getroffen worden fei, die Diebstähle einzuschränken und die Sicherheit des Post- und Eisenbahnversandes roteder herzustellen.

Die Anträge fanden darauf einstimmig Annahme.

Sachsen. Seine Majestät der König empfing gestern mittag im Residenzshloß in Dresden den Königlich bayerischen Staatsminister und Vorsitzenden im Gesamtministerium Riiter von Dandl in Audienz. Waldeeck.

Seine Durchlaucht der Fürst Friedri ch vollendet morgen sein 53. Lebensjahr.

Oesterreich-Uugaru.

Neber den Verlauf der vorgesirigen Sizung des Haus- haltsaus\chusses des österreihishen Abgeordneten- hauses, in der, wie gemeldet, der Ministerpräsident Dr. von Seidler Mitteilungen über den Stand der Verhandlungen in Brest-Litow s? machte, berichtet „Wolffs Telegraghen- büro‘ wie folgt: :

SozialdemokratischeNÑNedner verïlangten von dim Minisier- präsidentepo, er solle den Grafen Czernin von der St!mmung der Be- völkerung unterrickchten, die einen Friedens\{Gluß in Bieït-Litewsk, aber aud den allgemeinen Frieden verlange. Der Chbrisilichjoziale Mataija gab uvamens der deutschen bürgerlihen Parteien eine Er- fiärung ab, in der er als oberste Nicts&nnr für die Angelegen- heiten der äußeren Voliuik feftstellte, daß olles zu unterlassen sei, was die Stellung der Vertreter der verbündeten Mächte bet den Friedeußsverhandlungen in Brest-Litowsk erschweren könne. Auch die deutschen bürgerlichen Perlelen hielten die parlamentarische Erörterung der Brest-Litowsker Verhandlungen für notwendtg, dazu sei aber der Autshuß der Vborduung für Aevßeres berufen. Jede DHinausziehurg der Verhandlung in Bresi-Utowsk erscheine als Se- führdung des errribazen Senterfriedens. Die Deutshbürgerlichen stellten fest, daß sie in den Grklärungen Lloyd Georges und Wilsors ketne Grundlage für einen Friedensschluß sähen: „Wir stehen auf dem Standpunkte dec Souveränität des üsterreichishen Staates und lhnen jede Einmischung des Auslavdes in innezxe Verhältnisse der Deonarhie ab.“ Der Deut! - Freisfinnige Zenker trat den Ausführungen Matajas entgegen und erkläite, daß die deutse Bürgerschaft ebenso denke wie die deutscke Arbeiterschait. Der Tscvece Stanek vertrat neuerlich seinen Standpunkt hinsicht- li bes Selbstbestimmungsrehi?, auf Grund defsen der Völkerfzi: de gesichert wäre. Auch der Redner der Südstaven erklärte, bas Volk verlange nichts anderes als elnen guten Frieden, und hob die internailonale Bedeutung der - \lidslavis@en Frage hervor. Der Mialster des ÎFunern Graf Toggenburg érwiderte: „Graf Czecnin bat wiklich nis anderes im Auge, als zu etnem Frieden zu kommen, dex für Desterreih - Ungarn annehmbar it, Vielleicht niemand, auH aus der Partei der Sozial- demokraten, will den Frieden aufrihtiger und wahrhafter, als Graf Czernin tbn zu erreichen firebt. Gr wicd vie Frtedersverhandlungen nit scheitern lassen, jofern natlulih vicht ganz unmözlihe Dinge a!s Forderungen an ihn herantreien. Aber diese ganz unmöglichen Dinge werden nit an ihn herantreten; denn wir dürfen nicht ver- geen, daß beide Teile den Frieden wollen. Verschleppungen von unterer S ite werden auch v{cht eintreten, weil Graf Czeinin genau weiß, baf ein möglihit rasher Abschluß des Fitedens im Interesse Oestecreit-Ungorns geradeso wie Rußlands liegt.* Der Vtinister gab zum Schlusse dem Wunsche Ausdruck, das Volk möge durch feine und seiner Prefjie Haltung den Sang der Verbandlurgen nur in der Form beetnflufsen, daß darin das Vertrauep, welches der Unterhändler braude, um scinem Gegenpartner standzuhalten, auch zum Austruck komme.

Durch eine Verordnung des Volksernährungsamts wird eine allgemeine und gleihmäßige Kürzung der Ver- brauhsquote an Getreide und M ehl für Erzeuger und Verbraucher angeordnet.

Jm ungarischen Abgeordnetenhaus richtete der Abgeordnete Holl an den Ministerpräsidenten bezüglich der Friedensverhandlungen in S die Anfrage, ob die Regierung auch jeßt noch auf dem Standpunkte eines annexions- und entschädigungslosen Friedens stehe und ob die Vertreter der Monarchie auf dem Kongreß in der Richtung wirkten, daß die Gegensäße ausgeglichen und ein allgemeiner Friede herbeigeführt werde. Der Ministerpräsident Wekerle erklärte obiger Quelle zufolge :

Die Regterung ttehe auf dem Standpunkt eîines annexionslosen und entschädigungslosen Friedenée. Auf diesem Standpunkte ftehe jedes amtlihe Organ der Monarchie, vor alleni der Kônig. Er könne nicht verhehlen, daß die Aeußerungen des Interpellanten nit zur Kräftigung dieses Stantpunktes dienen. Sonst hätté er nit die Frage vcn Elsaß-Lothringen aufgeworfen. Die Friedensbesirebungen würden dadurch sehr geschwädt, daß unverartwortliche Faktoren fort- während forderten, daß der Friede fo ichnell als mögli ges{lossen werde. Dies k3nne bet den Feinden die Annahme hervorrufen, als ob diese Forderung in geschwähter Kraft begründet sei, (Lang- anhaltender Beifall.) i

Die Antwort wurde zur Kenntnis genommen.

Großbritannien und Frland.

Das Handelsamt soll nah gestern veröffentlichten Plänen in ein Departement für Handel und Jndustrie und ein Departement für die Verwaltung öffentlicher Betriebe getrennt werden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro'“ mitteilt, wird sih das erste Departement hauptsächlich mit der Entwicklung des Handels, der Ueberwachung von Juformationen und neuen Jdeen und der der nationalen, industriellen und Handelswirtschaft8politik zu gewährenden Hilfe zu beschäftigen haben. Das andere Departement hat administrative Befugnisse und wird sich in der Hauptsache mit Marine-, Hafen- und Eisenbahnfragen zu beschäftigen haben. Das Departement für

andel und Industrie wird in enger Pots bleiben mit der Abteilung für wissenschaftliche Untersuhungen. Jhm wird ein roßer beratender Ausschuß zur Seite stehen, in dem die indu- triellen und handelspolitishen Juteressen des Landes stark ver-

treten sein werden. Fraukreich.

Wie die Pariser Blälter melden, hat die radikal- sozial ist ische Kammergruppe, deren Mitglied Caillaurx ist, den Beschluß gefäßt, daß es im n Lauf gu las} geboten

erscheine, der Géréchtigkeit ungehinderten Lauf zu lassen. Einer Havasmeldung zufolge nahm gestern der Haupt- mann Bouchardon die Aussage des chemaligen Minister-

präsidenten Briand entgegen. Vernommen wurde ferner der Hauptmann Ladoux vom 3. militärishen Piachrichtenbüro über den Angeklagien Paul Comby, der bereits einem Verhör über seine Beziehungen zu Cavallini und verschiedenen ver- dächtigen Personen unterworfen worden ift.

Nufzland.

Nach einer Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ ist folgender für die Auflösung in Rußland typischer Funk- spruch aufgefangen worden :

An alle Stationen, mit allen Mitteln und auf jedem Wege, an alle Gisenbahnuer.

Kameraden! In schwerer Stunde wenden wir uns an Euch im Namen der hungernden Armee, nur noch éine geringe Anstrengung, nar ein wentg Geduld in diesen fur@tbaren Minuten! An der Front ist keine Verpflegung vorhanden, es gidt keine Zufuhren, bie Regi- menter [etden bustäbli® Hunger, die Zukunft des Landes, die Zufunft der Nevolution ift in Euren Häuden. Euie Geduld ift durch die Veberfälle marodierender Banden exf@{öpft, aber beißet die Zähne zus sammen und im Namen des Voltswohls, im Namen der in Qualen darniederliegeäden fozialifitshen Staatêordnung alle auf zur Hilfe in dieser Stunde! Mit den Räubern werden die Soldaten der Joztalistishez Armee des Nußlands der Arbeiter und Bauern unbarmherzige Abrechnung halten, fie werden es niht zulassen, daß die Nichtswürdigen den Namen des Volkes beschimpfen und das Glöck ibrer (Mitbürger ?) vernichter. In den räcsten Tagen werden wir, mit der Woffe in der Hand, Eure Arbeit be'chirmen, gebet uns aber Zeiï, berücksichtiget den Ernst der Stunkte, sicenget in dieser entsheidenven Minute noch einmal alle Kräfte an, gebet der Front Brot, Furage, rettet sie vor weiterem Hunger! Mur Eure bis zum äußersten ange strengte Arbeit kann die Revolution erceiten, jeder einzelne möge durhhalten und alle mögen im Namen der Zukunft zu Hilse eilen. Jeder auf setnem Poften, jeder an feiner Stelle im Namen der Revolutton !

Das Zentralfomitee für das Verforgung®- und Verp:flegung#wesen der Armee. ' Das Allrussisze Berpflegungskomitee. Der Nat der Volkskommissare für Militärangelegenheiten. Der Kommiffar für tas Verkehrswejen.

Das „Wiener K. K. Telegraphen-Korrespondenzbüro“' meldet aus Brest-Litowsk, daß nach einer do:t eingelaufenen Mitteilung des Generalkonsuls von Hempel der bisher shleppende Verlauf der Verhandlungen der Petersburger Kom- mission in den lezten Tagen einen günstigen Fortgang nimmt. Es gelang béi der Erörterung über die ns des Privat-, Post- und Zeitungsverkehrs mit Rußland die bisher auf russischer Seite vorhandenen Schwierigkeiten zu überwinden und es fktänn bereits zur Lebkn a der getroffenen Ver- einbarungen geschritten werden. Zur Verhandlung über den wechsélseitigen Austausch von Arzueiwaren wurde ein Unter- auss{chuß eingesezt, der seine Beratungen am 16. Januar be-

gonnen hat. Schweiz.

Zum Zwecke einer Vermehrung der Julands- erzeugüng an Leben3mitteln hat der Bundésrat eine Réihe einshneidender Maßnahmen beschlossen. Wie die „Schweizerische Dépeschenagentur“ meldet, sind danach Eigen- tümér und Pächter von Grundstülken verpflichtet, mehr Sommergetreide, Kartoffeln, Hülsenfrüchte, Reven usw. an- zupflanzen. Die Kantone können jeden Bürger verpflichten, die Bestellung einer bestimmten Fläche Larides vor- zunehmen. Gewerbliche, industrielle und Handelsbetriobe, Genoffenschaften, Vereine, Anstalten und Gemeinden werden aehalten, den Nahrungsmittelbedarf ihrer Arbeiter fowie den Futtermittelbedarf ihrer Zugtiere durch Anbau auf eigenem oder gepachtetem Lande zu deen. Ziergärten, Sportpläße, Spielpläße, private und öffentlihe Anlagen sind für den Anbau herzurichien, insbesondere für Kartoffeln und Gemüse. / Bestell- bares Land, das vom Eigentümer oder Pächter nicht oder \hlecht bewirtschaftet wird, kann zwangsweise von den Kantonen in Pacht genommen werden. Die Gemeindebehörden haben dafür zu sorgen, daß jeder im Gemeindegebiet wohnenden Familie auf Wunsch eine Fläche Pflanzland zum Anbáu von Nahrungsmitteln zum Eigendedarf zur Verfügung gestellt wird. Die Kantonsregierungen dürfen alle geeigneten Personen zur Bebauung öffentliher Grundstücke sowie zur Einbringung der Ernte in Anspruch nehmen und die Einwohner zur gegenseitigen Hilfeleistung verpflihten. Das Schweizerische Militärdepartement wird außerdem für die Beschaffung nötiger Arbeitskräfte sorgen durch Zuweisung von arbeitsiosen Fremden, Deserteuren und Widéerspen]tigen sowie von Landsturm- und Hilfsdienstpslichtigen. Die Behörden der Kantone werden ermächtigt, die nötigen Geräte, Maschinen und Arbeits- tiere zwang3weise zu requirieren. Endlich können industrielle und gewerbliche Betriebe, die sh zur Herstellung von Nahrungsmitteln oder landwirtschaftlihen Geräten, Futter- mitteln oder anderen Bedarfsartikeln eignen, zur A E von Aufträgen verpflichtet werden. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften werden strenge bestraft. Der Beschluß iritt sofort in Kraft.

Kriegsnachrichteu.

Berlin, 18. Januar, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschaupläßzen nichts Neues.

Großes Hauptquartier, 19. Januar. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplaß.

Lebhafte Artilleriekämpfe im Stellungsbogen norbd- östlih von Y pern, auf dem Südufer der Scarpe und in der Gegend von Moeuvres. Auch an vielen Stellen der übrigen Front, namentlich zu beiden Seiten der Maas, war die Feuertätigkeit gesteigert. Nördlih von Bezonvaux holten Stoßtrupps. Gefangene aus den französischen Linien.

Oestlicher Kriegsschauplaß. Nichts Neues. Mazedonische Front. N Im Cerna-Bogen lag unsere Höhenstellung nordöstlih von Paralovo tagsüber unter Artillerie- und Minenfeuer. Ftalienischen Front.

Die Lage is} unverändert.

Der Erste Generalquartiermelster. Ludendorff.