1918 / 17 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 21 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

I E A T N

ch L Se aria R E B I A C R Ca V AGT D A C S E ms 1

E E T PAC I E Ee R N

I E " -- E E O)

S I EME UED L dr U T T 2ER c; T CE 1E A t E E a S EA

BeranutmaGuna:

betreffend Aenderung der Verordnung über die Sicherstellung von Kriegsbedarf in der Fassung vom 26. April 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 375).

Vom 17. Januar 1918.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesezes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtshaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

Artikel]

Die Verordnung über die Sich-rstellung von Kriea8bedarf in der F-fsuva pom 26. April 1917 (Nichs-Geseßbl. S. 375) wird dahin geändert :

Iu § 2 wird binter Abf. 1 folgende Vorschrift eingestellt:

Bei der Festseznng des U bernahmeprei'es von G-genfiänden, für die zur Zeit der Enteignung Höchj1p1ei!e bestanden, dürfen diese Höchstpreise r1cht übr1schri!ten werden.

Im § 4 Ab». 3 erhâäit der Slußiay folaende Fassung:

Die Ean'heidung erfolgt eadgülttg durch das Reichsschiedegericht für Krie8chn1\{chaft.

& 7 fâllt fort.

Artikel I1

Die Verordnung tritt mit dem Tage ber Verkündung in Kraft. Sie findet auh auf die Gegenstände Anwenduno, die vor threm Jnfkraittreten enteiguet worden find, sofern die héhere Verwaltungs- behôrde den Uebernahmepreis noch niczt festgeseßt hat.

Berlin, den 17. Januar 1918.

Der Reichskanzler. In Vertretung: Freiherr von Stein.

Bekanntmachung über wirtschaftliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Brasilien.

Vom 10. Januar 1918.

Auf Grund des §8 7 Abs. 2 der Verordnung, betreffend ZahlungSsverbot gegen England, vom 30. September 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 421), des § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Anmeldung des im Jnland befindlihen Vermögens von Angehörigen feindliher Staaten vom 7. Oktober 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 633) und des 8 6 der Verordnung, be- treffend Vertiäge mit feindlihen Staatsangehörigen, vom 16. Dezember 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 1396) wird folgendes bestimmt:

Arttlel 1

Die Vorschriften der Verordnuna, betreffend Zahlungsverbot gegen England, vom 30. September 1914 werden auch auf Brasilien für anwendbar erklärt.

Die Anwendung unterliegt folgenden Eivshränkungen :

1) Für die F oge, ob die Stundung gegen den Erwerber wirkt oder vit 2 Abf. 2 der Berordrung), kommt es obne Rücksicht auf den Wechrsiß oder Sis d-s Erwerbers nur da1auf an, ob der Enre2b nah dcm 26. Oktodex 1917 oder vorher staitgefunden hat.

2) Soweit in der Vero: dnung vom 30. September 1914 auf den Zeitpunkt three Jokrafttretens verwtlesen wird, triit der Zeitpunkt des Inkrafitretens dicser Bekanntmachung an die Stelle.

Artitel 2

Die Vorscbriften der Verordnung über die Anmeldung des im FInland b findlichen Vermögens voa Angehörigen feindlicher Staaten vom 7. Oktober 1915 finden infowett, als sie sfich auf die Be- schränkung der Verfügung über bas tnländishe Vermözen urd das Verboi der Abführuna des Eigentums feindlicher Staattavgehöriger beztehen (88 5 bis 11, § 13 der Verordrung), auf das Vermögen brasilianischzer Staaitangeböriger A: wendung.

Aritel 3

Die Vorschriften der 88 1, 2 der Verordnung, betreffend Ver- träae mit fein: liden Sitaaisargehörtgen, vom 16. Dezember 1916 werden auf Brasilien ausgedehnt.

Artikel 4

Diese Bekanntmachung 1iritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft.

Berlin, den 10. Januar 1918.

Der Reichskanzler. Jn Vertretung: Freiherr von Stein.

Umer ame R

BerauntmaGuUn a,

betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

113) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französi\her Unternehmungen, vom 14 März 1917 (Neichs- Gesegbl. S. 227) habe ich die Liquidation des der Société française d'Exploitation des produits Lianosoff, Paris, gehörenden Geichäftsan1ei!s an der Mineralöl: Lager-Gesellschaft m. b. H. iy Neuhof-Wilhelmsburg angeordnet (Liquidator: Kaufmann Otto W. Möller, Hamburg, Alstertor 21).

Berlin, den 15 Januar 1918.

Der Reichskanzler (Reich8wirtschaftsamt). Jm Austrage: von Jonquières.

r ne aa mre ER

BVBeranntmaMhung, betreffend Liquidation britisher Unternehmungen.

270) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britisher Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Neichs-Ges- bl. S. 871) habe ih die Liquidation der britishen Firma Bechmann & Ullmann, Kommission und Export, in Fürth Gu angeordnet (Liquidator: Justizrat Wertheimer in

ürth).

Berlin, den 15. Januar 1918.

Der Reichskanzler (Neich8wirtschaftsamt). Im Austrage: von Jonquières.

BeTannmaqung,

betreffend Liquidation britisher und französischer Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation britisher Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs-Gesezbl. S. 871) und französiswer Unternehmungen, vom 14 März 1917 (Reichs-Gesegbl. S. 227) habe ih die Liquidation folgender Unternehmungen usw. angeordnet:

271) Der britishen Beteiligung an der Reederei A. Fahren- heim in Nostock (Liquidator: Justizrat Dr. Schüß in Rosto),

979) der britischen und franzöfischen Beteiligung an der Reederei Friedrich Fischer in Rostock (Liquidator: wie oben). Berlin, den 15. Januar 1918. Der Reichskanzler (Reichswirischaftsamt). Im Austrage: von Jonguières.

Bekanntmacqung.

Auf Grund des § 10 des Geseßes vom t: Juni 1898, betreffend die eleftrishen Maßeinheiten, wird die Prüf- befugnis des Elektrishen Prüfamts 4 in Nürnberg

folgendermaßen erweitert: A ür Gleichstrom ür Wechsel und Drehstrom ris 1000 ! bis 24 000 V.

bis 1000 V. bis 600 A. bis 400 A. Charlottenburg, den 4. Januar 1918.

Der Präsident der Physikalish-Technishen Reichsanstalt. E. Warburg.

Bekanntmachung über zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen.

Auf Grund der Bekanntmachungen des Reichskanzlers vom 96. November 1914 (RGBl. S 487) und: vom 10. Februa 1916 (RGBl. S. 89) ist für den Leibrentenanspruch, der den französischen Staatsangehörigen Hyppolite Deroy und Made- leine Gilbert, genannt Allais, in Paris auf Grund testamen- tarisher Verfügung des Dr. Albert Fiß vom 25. Juli 1884 in der Höhe von jäh:lih 2000 „6 gegen Elisabeth und Helene Fit in Forst und Jda Gießen in Deidesheim zusteht, sowie für die zur Sicherung dieser Forderung auf dem Anwesen Hs. Nr. 22 in Dü1kheim einget' agene Sicherungs8hypotheë im Betrage von 40 000 6 nebst 500 6 für Nebenbeträge die zwangsweise Verwaltung angeordnet worden (Verwalter: Bankprokurist Karl Schäfenacker in Mannheim).

München, 11. Januar 1918.

Königliches Staatsministerium des Jnnern. % A.: Knözinger, Königlicher Staatsrat.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Zuli 1917 (RGBl. S. 603) ift für die folgenden Unternehmen die Zwangs8verwaltung angeordnet worden.

668, Lifte.

Vermögensmassen: Das gesamte im Julande besindlihe Ver- mögen nachstebender Lande flüchtigen: 1) Meyer, Eugen, geboren 7. Januar 1853 zu Reichenweier, Bankotrektor, und Ehefrau, Julie geb. Sattler, geboren am 22. Juni 1856, zuleßt in Straß- buro, auêgebüingert durch E:laß vom 7. Junt 1916 (Verwalter: Notatrtatsfekretär Laureot in Neichenweter). 2) Peeyer, Julius, Witwe, Klarissa geb. Zündel, geboren 21. November 1849 zu Mcsfau, zuleßt in Mülhausen, ausgebürgert durch Erlaß vom 21, März 1917 (Verwalter: Bürgermeisterstelpertreter Zoepfel in Müihausen). 3) Schultz, Josef, geboren 24. November 1866 zu Brunstatt, Wirt, zulegt in Mülhausen, ausgebürge1t

4) Stambaw, Georg Lheofil, geboren 12. Äpril 1867 zu Jrgois- beim, Apotheker, und Chefrav, Anna Marie geb. Nitscho!m, geborer: 30. Fult 1870, nebst Tochter Marte Salomea Blanka, geboren 16. Juli 1900, und Sohn Georg Peter, geboren 30. Vtärz 1907, zulett in Colmar, ausgebürgert durch Erlaß vom 13. Dezember 1916, (Verwalter: Bürg?rmeister Geheimer Justizrat Diefen- ha% in Celmar). 5) Kuenßmann, Paul, geboren 283. Fanuar 1874 zu Türkheim, Hafner, zuleßt in Türkheim, auszebürgert dwrch Erlaß vom 17. Januar 1917 (Vermalter: Amtêgerichte- sekretär Nabe in Jnaersheim). 6) Heimburger, Josef Ludwig Franz, geboren 17. Mai 1885 zu Fessenheim, Landwirt, zuleßt tin Herliébeim, ausgebürgert durch Gilaß vom 30. September 1916 (Verwalter: derselbe), Der Grundbesitz der Landes- flüchtigen, dessen Liquidation in Ausficht genommen ift, bleib! durch bie Zwangsverroaltung unberührt.

Straßburg, den 12. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Biell.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landrat Valentiner aus Burgdorf zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat beim Staatsministerium zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungsrat Dr. Bormann in Mansfeld zum Landrat zu ernennen und dem Schichtmeister Friedrih Müller in Obernkirchen den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

amt erdem a

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Direktors Dr. Swet an der Krupp-Oberrealshule in Essen zum Direktor des Real- aymnasiums in Essen-Ailtenessen durch das Staatsministerium bestätigt worden. :

Dem Reichs militärfiskus, vertreten durch die Jn- tendantur des 7. Armeekorps in Münster (Westf ), dem die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Piivatanschluß- bahn von dem nördlichen Endpunkt des westlih der Staats- bahnstrecke Üerdingen—Oppum sih hinziehenden Ausläufers der Kleinbahn der Stadt Crefeld (Hafenkleinbahn) nach der Militä fliegerstation Crefeld erteilt worden ist, wird auf seinen Antrag das Enteignungsreht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu

nehmenden Grundeigentums hiermit verliehen.

Berlin, den 17. Januar 1918.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs.

Das Staatsministerium. von Breitenbach.

durch Erlaß vom 7, September 1916 (Verwalter: derselbe).)

Ministerium des Königlichen Hauseg

Dem Kaufmann Willy Knaut, Inhaber der Tapejey, großhandlung Franz Lieck vnd Heider in Berlin und

dem Kaufmann Ernst Fuhrmann, Jnhaber der Firma Emil Halbarth in Berlin ijt das Prädikat eines Königlichen Hosflieferanten, A i )

dem Bezirksschornsteinfegermeister Julius Lorenz in Berlin das Prädikat eines Königlichen Hofschornsteinfegermeisterg ver- liehen worden. 3

Ministerium des Innern.

Dem Landrate Dr. Bormann ift das Landratsamt im Mansfelder Gebirgsfreise übertragen worden.

Fustizministerium.

Dem Landgerichtsrat, Geheimen Justizrat S chnitler 4 Cöln und dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat Seiberz jo Laud ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit Nuhe-

ehalt, geh dem Notar, Justizrat Kükenthal in Wittstock die nach gesuchte Entlassung aus dem Amte erteilt.

Der Rech18anwalt, Justizrat Siebert ist in der Liste der Rechtsanwälte bei dem Landgericht in Lyck gelös{ht. Mit der Löschung ist zugleih sein Amt als Notar erloschen.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangg- weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26 November 1914 (RGBIl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nah Zustimmung desz Herrn Reichskanzlers über die Remmington Schreibmaschinen- gesellschaft m. b. H. in Berlin, Friedrichstraße 83, die Zwängs- verwaltung angeordnet (Verwalter: Herr Friedrich Krause in Dresden-Alistadt, Vogelerstraße 9).

Berlin, den 15. Januar 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow. |

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Dem Amtmann Haeberle vom Hauptgestüt Gradiy ist der Charakter als Königlicher Oberamtmann beigelegt worden,

Bekanntmachung

über den Handel mit Shweinen und die Abgabe- pflicht bei Hausschlachtungen.

Jn Abänderung unserer Bekanntmachung vom 28. No- vember 1917 wird hiermit für den Bezirk der Provinz Branden- burg und den Stadtbezirk Berlin folgendes angeordnet :

8 1 Sämiliche in unserer Bekanutmahung vom 28. November 1917 enthaltenen besonderen Bestimmungen für Ferkel und Ferkelfleiich werden htermit aufgehoben. Ferkel unterliegen tenselben Be-

Schweine.

Auch das Ferkelfleish ist fleischmarkeupflitig.

8 2. An Stelle von Nr. 11 und 111 der Bikanntmaung vom 28. No- vember 1917 iritt folaende Bestimmung: Für säâmtlihe Schweine über 15 kg Lebendgewicßt, auch wenn sie zur Mast bestimmt \iad, gelten folgende Höchstpreise : Bis 411 70 Eg d (D, A. D 00S 60,—,. von 70—8ö kg « « « » « « » 10,—, U D, a L E für 50 kg Lebendgewicht ausf{ließlit Provision, Fracht und Speseo, Diese Höchstyreise betragen in den Kreisen Luckau, Kalau, Cottbus (Siadt- und Landkreis), Sorau, Forft N. L. (Stadtkreis) und Sprem- cerg M 6l,— beiw. 71,— bezw. M 76,— für 50 kg Lebend-

gewckcht.

Für Ferkel (bis 15 kg Lebendcewitht) wird ein Stallhöchftprels bon M 110,— für 50 kg LSebendgewiht aussckließlich Provision, Fracht und Spesen festgeseßt.

Die Strafbestimmungen der tr. VI der BekanrtmaGung vom 28. Novembetr 1917 gelten auch für die in dieter Verordnung ge- troffenen Abändecungen. i

8 4. Diese Bekanntmachung tritt mit dem heutigeo Tage in Kraft. Berlin, den 19. Januar 1918.

Königlich preußische Provinzialfleischstelle. Der Vorfißende. Gosling 7 Regierungsrat.

Bekanntmachung.

Dem Häntler August Held in Bohum, Kanalstr. 23, ist auf Grund der Bundetêratéverordnung vom 23. September 1915, betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel Bl. S. 603 der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Lebensmitteln aller Art sowie die Vermittlertätigkeit hiersür wegen Unzuverlässigkeit un ter- sagt worden.

Bochum, den 18. Januar 1918.

Die Stadtpolizeiverwaltung. I. A.: Wolf.

m n

Bekanntmachung.

Dem Fleischermeister Matthäus Zagrabski in Culmse?t- Kreis Thorn, Westvreußen, is auf Grund der Veroronuvs Bundesrats vom 23. September 1915, betresfend die Fernballuvg unzuverlässiger Personea vom Handel (RGBI. Nr. 129 Seite 603) und die hterzu ercangenen Ausführungebestimmungen vom 27. Sep- tember 1915 (PMBl. Seite 293/294, 246 und des Kreisblatis Seite 293/94 von 1916) der Handel mit Gegenständen de täglihen Bedarfs, tnétb-jondere mit Fleisch und Fleis@- waren, von soglech untersagt worden.

Culmsee, den 16. Januar 1918.

Die Polizeiverwaltuvg. Hartwich.

Bekanntmachung. Gemäß § 1 Abs. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats von!

23. September 1915 (RGBI. S. 603) über die Fernhaltung 104- verläsfiger Personen vom Handel babe ih der Ehefrau des Wil/

es belm Bayer, geboren am 29. Januar 1888 in Schildesche, Kreis Bielefeld, hier, Graf-Adolfstraye R die Augübung ieden

stimmungen (mit Ausnahme von § 2 dieser Bekarntmachung) wie.

els mit Gegenständen des täglihen Bedarfs und

hand ricgobedarfs, insbesondere mit Papierwaren, sowie

Le hrung: und Geuußmittelu für das gesamte Neichs-

‘chet untersagt. Düsseldorf, den 15. Januar 1918,

Die Poltzeiverwaltung. Der Oberbürgermeister.

———

I. V.: Dr. Lehr

VWetanuntmaGung.

Gemäß § 1 Abf. 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 2 Septembec 1915 (RGBl. S. 603) über die Fernhaltung unzu- “rlásfiger Personen vom Handel babe ih dem Kaufmarn Otto Ss geboren am 29. Juni 1884 in Btelefeld, hier, Ostítr. 165, Ge baft, die Ausübung jeden Handels mtt Segenstäuden «t täglihen Bedarfs und des Kriegsbedarfs, inshe- sondere mit Nahrungs- und Genußmitteln, für das gesamte Neichsgebiet untersagt.

Qüsseïdorf, den 16. Januar 1918.

Hie Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung

Auf Grund der Bundeßra!sverorduung vom 23. September 1915 ur Fernbaltung unzuverlässiger Personzn voa Handel habe ih dem Squhmachermeister Eduard Becker in Gevelsberg, Mittel- (traße Nr. 34, durch Verfügung vom heutigen Tage dea Handel mit veder und Schuhwaren wegen Unzuverlässigkeit tn bezug auf diesen Handelsbetrieb unter sagt.

Gevelsberg, den 12, Januar 1918,

Die Poitzeiverwaltung. Le inberger.

BekanntmachGung

Wegen dargetaner Unzuverlässigkeit im Hanbelsbetriebe ift ber frau Gertrud Hartmann in Rosdzin, hau eelirale 1, der handel mit Gegenständen des täglihen Bebarfs und des Kriegsbedarfs untersagt worden.

Kattowiß, den 10. Januar 1918,

Der Polizeipräsident. Schwendy.

Bekanntmachuug.

Auf Grund der Bundesratöperordnung vom 23. September 1915, bete, Fecnhaltung unzuverlässiger Perionen vom Handel, und der usführungsbestimmung des Heren Winisters für Handel und Ge- werbe vom 27. September 1915 wird bec Witwe Auna Kreug, ¡eb, Bredow, sowie deren Tochter Erna Kreug, ta Reckling- hausen Süd, Bochumerst:aße Nr. 130, rohuhast, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Gehens- und Futtermitteln, weaen Unzuverlässigkeit unter- sagt, Die durch die öffentliche Bekanntmachuvg dieser Anordrung entilehenden Kosten haben die Wiiwe Kreußz und deren Techter Erna Reu zu erstatten.

Recklinghausen, den 7. Januar 1918.

Die Ortspolizelbehörde. F. V.: Dr. Baur. T R E C E L E E G E P D? D F O S Ot P E ZA S IEEZH

Nichtamfliches.

Vreuften. Berlin, 21. Januar 1918.

Seinè Majestät der Kaiser und König hörten,

vie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, geftern den General- sabsvortrag.

Laut Meldung der „Norddeutschen Allgemeinen Zeilung“ purde der bayerishe Stáatsminister a. D. Graf von Pode- vil s vorgestern vormiitag von dem Reichskanzler Dr. Grafen von Hertling empfangen und hatte mit ihm eine Besprechung über seine Aufgaben in Brest-Litows?. i

Das Stellvertretende Generalkommando IX. Armee- forps Altona hat unter dem 12. Januar eine Anordnung, betreffend Zureisegenehmiguna nah Orten nahe der dänishen Grenze, erlassen. Wie „Wolffs Telegraphen- büro“ meldet, ist dana eine besondere Zureisegenehmigung erforderlich für Reisen in das Gebiet, das begrenzt wird im Norden von der Landesgrenze nah Dänemark, im Süden von folgendem Straßenzug: Reisby— Haved—Wodder—Gons- agger— Hoirup T1 Arnum— Thiset Graiumby—Gramm-— Grammgaard Brendstrup Rödding Grönnebek Jels Orenwatt Mölby Sommerstedt—Kastwraa—Simmerstedt— Hjerndrup Seggelund Boiskoro Fjelstrup— Knud —Knud- Zgl. unter Einschluß der Gemarkungen der an dem Straßen- ¿uge befindlihen Ortschaften.

Die Zureisegenehmigung ist vor Antritt der Reise von der Militärpolizeistele Flensburg einzuholen. Nichtbefolgung dieser Anordnung stellt die Erreihung des Reiseziels in Frage und führt zu Bestrafungen auf Grund des Belagerungsgeseßes.

Die russische Zeitung „Wetsh Tschas“ meldet, daß deutsche O e hei Trapezunt Transportdampfer mit russischen Truppen versenkten. Die Meldung ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, eine böswillige Erfindung, die 3 Me Zwecke verbreitet wird, die Friedensverhandlungen

ören.

Aan

Die Friedensverhandlunugen in Brest-Litowsk. | 18. Januar.

. Die wegen eines leichten Unwohlseins des Ministers Grafen giernin auf zwei Tage unterbrohenen Besprehungen der „ommission zur Regelung der politischen und terri- grialen Fragen wurden heute Vormittags und Nachmittags ortgeseßt. Jn der bei der legtèn Sißung angeschnittenen (rage, betreffend die Rückehr der aus den beseßten R eten während des Krieges Ausgewanderten, Wiederholte der Staatssekretär von Kühlmann, daß die ¿ ttelmächte grundsäßlih mit dem Gedanken der Rückwanderung gotrstanden seien, und daß die praktische Durchführung dieser dab lierung am besten der Kommisfion zu übertragen wäre, Al sh mit dem Austausch der Zivilgefangenen beschäftigt. dect tine Anfrage des Staatssekretärs von Kühlmann, ob es tor Ussishen Regierung möglich sein werde, den in Betracht

mmenden Emigranten Nachweise darüber zu verschaffen, daß

sie vor der Abwanderung in den fraglichen Gebieten gelebt

haben, erwiderte Herr Troßki, daß diese Flüchilinge und Evakuierten déèrzeit in Rußland in Landsmannschaften zusammen- gefaßt seien, deren Zentralorgane zweifellos die Möglichkeit be- säßen, diesen Nachweis zu liefern.

Da dieser Punkt hiermit befriedigend erledigt war, ging die Kommission zur Besprechung der Frage über, in welcher Weise die Abstimmung über die staatliche Zukunft derjenigen beseßten Gebiete erfolgen sollte, denen Rußland das Selhstbestimmungsrecht einräumt. Deutscherseits wurde darauf hingewiesen, daß das von der russischen Abordnung hiersür beantragte Referendum dem Entwictklungszustande der Bevölkerung dieser Gebiete nicht entspreche, und daß es richtiger wäre, die in den fraglihen Gebieten bestehenden Vertretung3- körper durch Wahlen auf breiter Grundlage derart zu ergänzen und zu erweitern, daß sie tatsählich als Vertretung der gesamten. Bevölkerung angesehen rwoerden könnten. Demgegenüber bemerkte Herr Trotki, daß die russische Abordnung an ihrem Anirage festhalie, daß nur ein Referendum über die staatlihe Zukunft dieser Länder entscheiden

solle. Jn einer Ecwiderung hierauf wies dec Staatssekretäc

erneut auf das Bestreben der Mittelmächte hin, den breiten |

Schichten der Bevölkerung dieser Gebiete einen iramer zu- nehmenden Einfluß auf die Politik einzuräumen. Das, wos unbedingt gewahrt werden müsse, sei die Aufrechterhaltung der Ordnung innerhalb der Uebergangszeit. Das, was verhindert werden müsse, sei die Ausbreitung der Revolution auf diese hon vom Kriege genug heimgesuchien Gegenden. Die weitere Erörterung. dieser Frage wurde darauf vertagt und zur Be- sprehung des Umfanges der unter Artikel TT des deutsch- öiterreichis - ungarishen Entwurfs fallenden Gebiete über- gegangen.

Auf Einladung des Vorfitzenden. legte hierauf General Hoffmann eine Karte vor, welche die betreffenden Einzeich- nungen für das Gebiet zwishea der Osisee und Brest-Litows? enthielt. Auf die Bemerkung, daß die südlich von Brest- Litowsk liegenden Gebieten in dieser Karte nicht berüdck- sichtigt seien, da hierüber Verhandlungen mit der ukrainischen Abordnung schwebten, sah sih Herr Troßky zu folgender Gegenertlärung veranlaßt:

„Wie ih s{choa zweimal bemerkte, und zwar bei Gelegenheit der Anerkennung der ukrainishen Aborzbnung, tft der Prozch der Selbst- bestimmung der Ufrainer uoch nit soweit gedichen, daß die Frage der übgrenzung zwtishea uns und dex neuen Republik bereits als durchgeführt angesehen werden ïönnie. Ih habe schon damals be- mert, daß dies keine Schwierigkeiten iu den Verhzndlungen ergeben wird, da nach unseren Grundsäßen die Grenzen bestimmt werden durch dez Willen der breiten Massen der Bevölkerungen, die daran interessiert find. Jn jedem Einzelfalle würde es etner Ginigung zwischen uns und der ukratnis@Gen Abordnung bepürfen. Dies bezteht fih natürlich au im vollen Umjange auf bte Gebiete südli von Brefi-Litowtk.

Im Zusammenhange hiermit brachte der Vorfißende der österreichisch-ungarishen Abordnung Graf Czecnin das Thema der durch die österreichisch-ungarischen Truppen beseßten Gebiete zur Sprache und ersuchte den Vorsizenden der russischen Abordnung um eine Ausklärung darüber, ob die hierauf be- züglichen Verhandlungen mit der Petersburger Regierung oder, wie dies die ukrainishe Abordnung wünsche, nur mit dieser allein zu führen seien. Auch hierauf erwiderte Herr Tro ßki, daß der ukfrainischen Abordnung eine einseitige und selbständige Behandlung dieser Frage nicht zugestanden werden könne, worauf Graf Czernin fich die weitere Besprechung dieser Frage bis nah dex binnen kurzer Zeit zu erwartenden Klärung der Kompetenzfrage zwischen der ru)sishen und ukrainischen Ab- ordnung vorbehielt.

Im Laufe der Besprechung vom Vormittag ersuchte der Staatssekretär von Kühlmann um eine Aufklärung über das Verhältnis des Kaukasus zur St. Petersburger Re- gierung. Hierauf gab Herr Troßki nachstehende Auskunft:

„Die Kuukasusarmee steht in vollem Umfarge unter dem Befehl von Vorgeseßleo, die dem Rate der Volkskommissare unbedingt e:gebén find, Das tvurde vor etwa zwei Wochen bestätigt auf dem allgetrneinen Kongreß der Abgeordneten der taukasischen Front.“

Eine weitere Frage des Slaatssekretärs haite die Aalandsinseln zum Gegenstande.

Herr von Kühimann fsühite abei aus, baß die Aalandêsrage für Deutschland ais einen der Mitunrerzeichner bes alten Vertrages bedeutsam sei. Zur ähst sei bie BWorfraze zu lösen, 0b das Aaland®- problem nach wie vor von der St. Peterburger Hregierung behandelt werde, ober ob die jeßt von mehreren Mächten anerkannte finnische tevuolif international als tur Vertretung ber die Nalandktinseln be- treffenden Fragen berechtigt zu beirahten tei. Nachdem Herr Trotz ti erklärt hatte, daß die Proflamterung ber staatlichen Unabhängigkeit Finn- lands bisher keinerlei Veränderung in der iFrage der Aalandstn}feln ber- vorgerufen habe, wies Staatssekretär von Fühlmanu darauf hin, daß aus dem Aalandsvertrage, vefsen UVaterschrifsten aus etner reia bistortiea Konstellaiion, nämlich bec des Krimkcieges, zu erren sein, für Deutizlond individuelle Nechte erwüchjen, deren Anerkennug im Futedensvertirage eine deuishe Forberung darstellen würde. Huß- land würde durch etne folie Auertenvung ntts avfgeben, was ed vor dem Kriege be'essen hätte, wenn man ni{t etwa behaupten wolle, baß die vertragsroiorige Befestigung ter Fnseln wäbrend des Kri-ges und ter durch di heutige Negterung aufgedeckte Versuch des zaristischen Megimes, die vertragörotbrige Befestigung zu einem dauernden Neckht zu erheben, irgend ein neues Net iu dieser Frage geschaffen hätte. Im übrigen sei es im Interesse der Ausrechterhaltung der Harmonte unter den der Osisee anwodneuben Völkern etn deuti@er Wunsch, daß bei Erneuerung dec betreffenden Vertragsbestinimung-n die Anwohner der Ostsee, intbesondere das ‘dur seine geographi]che Lage an der Sache ta hervorragendem Maße tnterestierte. Schweden, zur Viiiberatung und Mituaterzeihnung herangezogen - werden. Schweden jei zwar bei den gegeuwärtigen Beratungen nicht vertreten, er habe aber Grund zu der Annahme, daß die Wünsche des s{hwrdi- {hen Volkes sich in dieser Richtung bewegten. Herr Troß ki behielt {i eine Antwort auf diefe Anregungen für später vor.

Am Schlusse der Nachmittagssizung erklärte Herr Troßki, daß er aus innerpolitishen Gründen gezwungen sei, sih für die Dauer von etwa einer Woche nah Petersburg zu begeben. Da übrigens die Kommissionsverhandlungen zur vollen Durch- beratung des Verhandlungsgegenstandes in seinen Einzelheiten geführt hätten, schlage er vor, die Beratungen der poli- tishen Kommission bis zum 29. d. Mts. zu ver- tagen. Mit seiner Abreise gehe die Führung der russischen Abordnung auf Herrn Joffe über. Seitens der Mittelmächte nahm man diese N zur Kenntnis und gab der Hoff- nung Ausdru, daß nah der Rückkehr Herrn Troßkis eine volle Einigung zu erzielen sein werde.

19. Januar.

Die bet eer Anga Gen Wirtschaft 8- kommissionen hielten heute mit der russishen und der

ukrainishen Wirtschäftskommission Besprehungen ab, |

die befriedigend verliefen. Die vertraulichen politishen Be- rajungen mit der ukrainischen Abordnung wurden fortgeseßt.

20. Januar.

Die bisherigen . Berhaudlungen, zwischen den Abordnungen der Mittelmächte cinerjeits und der der ufrainischen Volk3republif andererjeils geführt worden sind, haben das Ergebnis gezeitigt, daß über die Grund- lagen eines abzuschließenden Friedensvertrages Einigung erzielt worden ist, der Kriegszujiand soll als beendet erflärt und der Entschluß der Þ ì vefräftigt werden, fortan in Friede und Freundschaft miteinander zu ieben, die an der Front einander gegenüberftehenden Lruppen sollen mit Friedens\{luß zurückgezogen werden, alle Vetelltglen ind darüber einig, daß der Friedensvertrag sür die sofortige Auf- nahme eines geregelten, wirtschaftlichen und rechtlichen Verkehrs Voriorge zu tressen haven wird, auch viplomatische und fonsularishe Beziehungen sollen alsvald aufgeoommen werden.

Mit der Feststellung der wesentlihen Grundzüge des Friedensvertrags sind die Verhandlungen on einem Punkte angelangt, der es den Abordnungen zur Pflicht mach t, mit den heimischen verantworilihen Stellen in Fühlung zu treten, ein Teil der bevollmächtigten Ver- ireter sieht sih veranlaßt, diesen Stellen persönlih über den Gang der Verhandlungen Bericht zu ecstaiten und deren Zu- stimmung zu dem Vereinbarten einzuhole

Alle Äbordnungen sind darüber einig, daß die hierdurch notwendig werdende Ausdfseßung der Verhandlungen so kurz als möglih bemessen sein joll. Sie haven ih daher zugesagt, sofort nach Brest-Litowsk zurückzukehren und sind entschlossen, sodann im Nahmen der ihnen erteilten Ermächtigungen den Friedensvertrag abzuschließen und zu unterzeihnen.

Hiermit ist es zum ersten Male in diesem, die Welt ershütternden Kriege gelungen, die Grundlagen zur Herstellung des Friedenszustandes zu finden. (W. L. B.)

Kriegsnachrichten. Berlin, 19. Januar, Abends. (W. T. B.) Lebhafte Artillerietätigüeit im Yperer Bogen. Von den añnderen Fronten nichts %cœues.

Großes Hauptquartier, 20. Januar. (W. T. B.)

MWestlicher Kriegsschaupiag.

O stende wurde van See her beschossen. Heftige Artillerie- lämpfe dauerten im Stellungsbogen nordöstli}h von Ypern bis spät in die Nacht hinein an. E i

Bu beiden Seiten dec Lys am La Basséekanal sowie zwischen Lens und St. Quentin hat die Gefechtstätigteit zus genommen. Mit besonderer Stärke lag englisches Feuer tag8- über auf unseren Stellungen südlih von der Scarpe.

Die französische Artillerie war nux in wenigen Abschnitien lebhaft. Feuersteigerung trat zeitweilig im Maas gebiet fowie nördlih und südlich vom Rhein—Marne-Kanal ein,

Oestlicher Kriegsschaup laß. Nichts Neues.

An der S Mazedonischen

Ftalienishen Front ist die Lage unverändert.

Der Erste Generalquartiermeisier. Ludendorff,

und

Berlin, 20. Januar, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplägen nihis Neues.

An der Wefstfront hat sich die Artillerietätigkeit on vielen Stellen erheblich gegen die Voitage gesteigert. Am 19. Januar nahm sie in Sonderheit an der englischen West- front zu, wo sie mit starken Feuerüderfällen s{hwerer Kaliber bis in die späten Nachtstunden andauerte und teilweise bis tief in das Hintergelände s{lug. Mit besonderer Planmäßigkeit lag das Feuer auf unseren Stellungen im Ypernbogen, beiderseits der Lys, am La Basséekanal sowie zwischen Lens und St. Quentin. Neger Flugbeirieb hielt bis zum Abend an diesen Fronten an. Dünkirchen wurde von uns mit beobachtetem guten Erfolge mit Bomben belegt, Feindliche Patrouillen, die durch das ver- \chlammte Gelände und das wassergefüllte Trichterfeld mühsanx sich unserer Stellung zu nähern versuchten, wurden durch unser Feuer zurückgetrieben. / \

Nordöstlih Soissons brach nah kurzem Feuer eine starke feindliche Abteilung gegen unsere Posten vor und mußte auch hier mit blutigen Köpfen in ihre Ausgangsstellung zurüd- flüchten. Auch beiderseits der Maas nahm bei guter Sicht das Feuer zu, besonders in Gegend nördlih Samogneux.

Großes Hauptquartier, 21. Januar. (W. T. B.) Wesilicher Kriegs8schaupla 8. HeereS8gruppe* Kronprinz Rupprecht. Nordöstlich und östlih von Ypern ‘fowie an der Front von -Lens" bis Epehy hielt gesteigerte Artillerietätigkleit an. Südlich von Vendhuille blieben bei Abwehr eines eng- lischen Vorstoßes Gefangene in unserer Hand.

Heeres8gruppe Deutscher Kronpring. . Jn den einzelnen Abschnitien in der Champagne und ¿zu beiden Seiten der Maas Kampfstätigkeit der Artillerien. Nordwesilih von Reims und in den Argonnen hatten kleinere Unternehmungen unserer Erkundungsabteilungen Erfolg.

In den beiden leßten Togen wurden 11 feindliche Flugzeuge und 1 Fesselballon abgeschossen.

Oestlicher Kriegsschauplaßg.

Nichts Neues.

Mazedonische Front.

Zwischen Vardar und Dojran -See lebte das Artillerie- feuer zeitweilig auf. Jn der Struma-Ebene kam es mehr- Ia N Vorfeldlämpfen, die für die Bulgaren erfolgreich verliefen.