1918 / 19 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 23 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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aufgehoben.

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Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit Befänanis bis zu drei Jahren und mit Geidsirafe bis zu fünfzigtausend Mark oder mit einer dieser St'afen bestraft, sofern nicht nach anderen Strafgeseten eine höhere Strafe verwirkt ist. Wegen der Zawider- Pandlung an ein m auch dann verfolgt werden, wenn ec fe m Ausland begangen bat.

Der Versuch ist strafbar. j

J

Der Rei&#skanzler karn Nusnabmea von den Verboten diefer Verordnung zulaffen.

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Die Verordnung, betreffend Veräußerung von Birnenschiffen an Nichi: eih8argekß ôrige, vom 26. Juni 1916 (Reichs-Seseybl. S. 587) wird aufgehoben. is

3 :

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichékanzier bestimmt, wann und in welhem Umfang sie außer Kraft tritt.

Berlin, den 17. Januar 1918.

Der Reichskanzler. i In Vertretung: Freiherr von Stein.

BekanntmaMmuUnd,

betreffend Veräußerung von Aktien oder sonstigen Geschäftsanteilen deutsher See- und Binnen- \chiffahrtsgesellshaften ins Ausland.

Vom 20. Januar 1918.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Moß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

S1

Rechtageschäfte, dur we!che Aktien oder sor stige Geschäftsanteile deutsh-r See- oder Binoenschiffahitsgesell'Saften ganz oder teilweise von einem Deutschen oder von einer Gesellschast mit inländi chem Sige an Ausländer üb-1trayen oder Berypflichtungen zu solchen Ueber- tragungen begründet w rden sollen, f d verboten.

D239 gle'he gili für Rechtegeichäte, dur welch?e Aktien oder Ges@&äftsantetle der brzeihreten Urt, die einem Deut\chen oder etner Gefelchaft wit in!ändswhem Sißze gehören, für Rehnung von Aus- ländern erwoiben weben follen.

Dem 1ech{tsgei{ätlihen Erwerbe {tht im Sinne der BVor- {riften der Abs. 1, 2 ein Erwerb ia Wege der Zwangsvolistreckuing gleich. Dem Erwerbe durch Ausländer oder für Rechaung von Aus- ländern steht ein Erwerb dur sole Deutsche oder für Nechbnung solher Deutsen glei, di? ihren Wohnsiß oder dauernden Auf- erthalt nit tm Deu!shen Neih2 haben; dasseibe gilt von einem Erwerbe durch solche Gesellscha)ten oder für Nehnung folher Ge!ell- \ha!‘ten, die thren Sig im Ausland haben oder deren Kapital zum größc:ren Teil Ausländern zusteht.

S2

Zuwtderhandkung?!n gegen diese Vero1dnurg werden mit Ge- fängnis bis zu dret Jah en und mitt Geloftrate bis zu fünfzigtausend Ma ? oder mit einer ‘ieser Strafeo bestraft, solern nickt na anderen Sirafgeseten eine bôbe:e Strafe ve:wizft i. Wegen der Z wider- handiung kaun etn De ther auch dann vexrfol„t werden, wean er sie im Ausiand b-gangen hat.

Der Versuch ist stra;bar.

Der Reich:kanzler kann Ausnahmen von den Verbot:n des § 1 zulassen. :

& 4 Die Verordnung, betreffend Veräußerung von Aktien oder sonstigen Geichäftsanteilen deutscher S-eschfahrtsges: llichaften ins Auéland, vom 23. Dezember 1916 (Reichs-Ge)cpbl. S. 1429) wird

8 5 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung {n Kraft. Der Reichskan,ler besiimmt, wann und in welzem ÜUmfarg sie „gußer Keasft tritt. Berlin, den 20. Januar 1918.

Der Reichskanzler. Graf von Heriling.

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Verordnung über die Ablieferung von Heu und Stroh. Vom 20. Januar 1918.

Auf Grund der Verordnung R E zur l L 22. Mai 1916 (Reichs- Sicherung der Volksernährung vom 18. August 1917 (eichs-

Geseßbl. S. 401) , : B S. 3 wird bestimmt:

& 1

Außer den gemäß § 1 der Verordnung üker den Verkehr mit Heu aus der Eecnte 1917 vom 12. Juli 1917 (Neichs-Seseybl. S. 599) aufzubrtngerden 1 200 000 Tonnen Weejen- und Kleeheu und außer den gemäß §8 1 der Lerordnung Über den Verfehr mit Stroh und Hâdsel vom 2, Angust 1917 (N-iche-Ges-: yb!. S. 685) aufzu- bringer den 1500000 Tovren Stroh find für das Hrer weitere 400 000 To n n Wiesen- und Kleekeu und weitere 150 000 Tonnen Stroh n ch M ß.abe der V-rorduungen vom 12. Iult 1917 und 2. August 1917 fo’orct fiherzustelea und zu deu im Abs. 2 genannten

Zeitpunkten bzuliefern. Es müs} n geli- fert sein: : bis zum 28. Februar 1918 200000 Tonnen Heu und 30000 Tcnnen Stro L 2A 1918 10000 L 2580000 è ¿ JO Ab 1915 50000 ¿ DO000 v 7 D DeAi 1918 50000 ¿ DOÛUOO S V e 30. Zuni 1918 ¿80000 y L

8 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Vaikündung in Kraft. Berlin, den 20. Januar 1918.

Der Staatssekretär des Kriegsernährung3amts. von Waldow.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

116) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französisher Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs- Geseßbl S. 227) habe ich die Liquidation des im Jaland befindlichen Vermögens der französishen Firma Grande Distillerie E. Cusenier fils ainé, Société anonyme tin Paris, inebesondeie der in Mülhausen im Elsaß unter der Firma E. Cu'enier & Cie. betriebenen Zweigniederlassung (Spirituosen- fabrif) angeordnet. (Liquidator: Justizrat Hochgesand in Mülhausen.)

Berlin, den 18. Januar 1918.

Der Reichskanzler (Neichswirischaftsamt).

Jm Austrage: von Jonquières.

Barauntmaoung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französisher Unternehmungen, vom 14. - März 1917 (Reichs- Geseßzbl. S. 227) habe ih die Liquidation folgender Unternehmungen usw. angeordnet: :

117) des in Baden-Baden, Bertholdstraße 10 (Fremdenheim National), belegenen, der frauzôsi\&cn Staatsangebörigen Witce iy e SFérôme gehörigen Gruntstücks (Liquidator: Stadtrat Jung in Baden);

S 418) des A titenbefites der fran12sishen Staai2angebörigen Berta S@önfeldt und Paul Halb1on, beide in Paris, an der Badi\chen Bank, A.-G. in Viannheiza (Liquidator: Rechtéanwalt Dr: J. Loeb

in PVannheim) ; 119) des auf den Namen des Antoine M. p. Godefroy, des

Alfred M. R. Godefroy und des Maurice Godefroy, sämtiich in Besancoy, eingetragenen Aktienbesißes an der Badischen Anilin- und Soda- abrik in Ludwigshafen (Liquidator: Nehtéauwalt Dr. I. Loeb in VMannheim). Berlin, den 19. Januar 1918. Der Reichskanzler (Reichswirtschaftsamt). Jm Auftrage: von Jongquières.

Bekanntmachung, betreffend Abänderung der Bestimmungen über die Anmeldung von Erfindungen.

Auf Grund des § 20 Absas 2 des Patentgeseßes vom 7. April 1891 (Reichs-Geseßblatt Seite 79) werden die Be- stimmungen über die Anmeldung von Erfindungen vom 22, November 1898 zu § 4a und h wie folgt abgeändert:

Bis auf weiteres brauchi bis zum Beschluß über die Be- kanntmachung der Anmeldung die Hauptzeichnung nur dann vorgelegt zu werden, wenn das Patentamt es fordert. Handelt es fich um einen Gegenstand einfaherer Art, so genügt für die Nebenzeichnung zunächst eine ohne Einhaltung der Negeln des technishen Zeichnens gefertigte Darstellung (Hand- \fizze).

Berlin, den 22. Januar 1918.

Kaiserliches Patentamt. Robols ki.

Bekanntmachung.

Die am 21. August 1917 für die Beteiligung des britischen Staatsangehörigen Otto Peters in Hamburg an der offenen Handelsgesellshaft Christian Rish, Hamburg, an- geordnete Liquidation ist beendet.

Hamburg, den 21. Januar 1918.

Der Piüses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

Bekanntmachung.

Der Mil&härdlerin Emma Lambein in Dslzig 1 auf Grund der Bekinntmahuvg des Reich-kanzle:s vom 23. September 1915 zur Fernhalt vg unzuver!äsfiger Pe:sonen vom Handel in Ver- btndung mit Ziffer 1 der Äusführungsverordnung des Königlich sä&si' Gen Ministeriums bes Fnnero bierzu vom 9. Oktober 1915 derx Oandel mit Mil und Butter für dauernd untersagt worden.

Leivzig, am 11, Januar 1918,

Die Königliße Ämtehauptmannschaft. von Finck.

BekanntmatGung.

Der MilSbähdlerin Margarete Tuma in Dretiskau ifi auf G und der Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 zur Feinhastung unzuver!äsfiner Personen vom Handel in Ver- bindung mit Z-ffer 1 der Ausführurgtv-rordnung des Köntglichen Pêinistertums des Innern hierzu vom 9. Oktober 1915 der Handel mit Mil auf die Dauer von 6 Wochen untersagt worden. Leipzig, am 11. Januar 1918.

Die Köntglihe Amtshauptmannsckaft. von Fînck.

Bekanntmachung.

Dem Milhbändler Frtedrih Ernst Sperling in Paun8- dorf, Paulinenstiaße 17, ist auf Grund ber Bekannimachung des Melchfanzlers vom 23. September 1915 zur Fernhaltung uniuver- läsfyer Personen vom Hantel in Verbindung mit Ziffer 1 der Aus- führung8verordnung des Königlichen Minineriums des ZJnrern hierzu vom 9. Okiober 1915 der Handel mit Milch auf die Dauer von 2 Monaten unterjagt worden.

Leipziq, am 17, Januar 1918.

Die Königlicze Amishauptmanns@aft. von Fin ck.

BekanunutmacGung.

Den Mil&Shändlerinnen Emilie verw, Schmidt und Lina verehel. Schiller in Lindenaunderf iff auf Grund der Be- kanrtmaung des Reichskanzlers vom 23. September 1915 zur Fern- baltung unzuverlössiger Personen vom Havdel in Verbindung mit Ziffer 1 der Ausführungsverordnung des Könttlichen Vitnisteriums des Innern bierzu vom 9. Oktobez 1915 der Handel mit Milch für 3 Monate untersagt rwocden.

Leipzig, am 17. Januar 1918,

Die Köntglihe Amtshauptmannschaft. von Finck.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Brüdern Oskar Wilhelm Erdmann Eduard Hans von Koscielski, Rittmeister der Landwehrkavallerie a. D., zurzeit bei einer Trainersaßabteilung, und Friedrich Wilhelm Erdmann Kurt von Koscielski, Generalleutnant z. D. zu Schadewalde im Kreise Laubon, sowie ihrer Schwester Johanna Elisabeth Amalie Erdmuthe von Kosciels ki in Breslau, ferner ihren Vettern Oskar Antonius Victor von Kosciels fi Hauptmann und Kommandeur einer Maschinen- aeweh1 schar{schüßenabteilung, und Edgar Antonio Arthur von Kosciels ki, Ech:iftsteller und Rittmeister der Landwehr- favallerie in Chartottenburg, unter gnabenweiser Bestätigung des bisher geführten Adels und Wappens, den adeligen Namen Koscielski von Ponoschau zu verleihen.

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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruhi: den Zégiarnngüe und Baurat Anger, Mitglied des König- lichen Cisenbahnzentralamts in Berlin, zum Geheimen Baurat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu ernennen sowie d dem vortragenden Rat im Ministerium für Landwirtschaft Domänen und Forsten, Landforstmeister Dr. Freiherrn des dem Bus\che den Nang der Näte zweiter Klasse zu verleihen

Das durch die Allerhöchsten Erlasse vom 5. Juli und 3. November 1913 dem Elektrizitätsverband Neumark Zweckverband in Zielenzig, Kreis Oftsternberg, auf Grund des Geseßes vom 11. Juni 1874 (Geseßfsamml. S. 991 ) bis zum 31. Dezember 1917 verliehene Recht, das zu den Anlagen für die Leitung und Verteilung des elektrischen Stromes innerhalb der Kreise Landsberg (Land), Ostfternberg Weststernberg, Krossen, Lebus, Soldin, Friedeberg i. N. und Guben (Land) Regierungsbezirk Frankfurt a. O. in Anspruch zu nehmende Grundeigentum nötigenfalls im Wege der Ent- eignung zu erwerben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten, wird hiermit bis zum 31. Dezember 1920 verlängert. Auf staatlihe Grund- stücke und staailihe Rechte an fremden Grundftücken findet dies Recht keine Anwendung.

Berlin, den 16. Januar 1918.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. :

Das Staatsministerium.

von Breitenbach. Sydow. von Eisenhart-Rothe.

Drews.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Yuf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl.S. 89) ist nah Zustimmung des Herrn Reichs- fanzlers über das in Deutschland befindlihe Vermögen des französishen Staaisangehörigen Gabriel Hochet in Reims, ins- besondere über seine bei der Koblenzer Bank hinterlegten Ver- mögenswerte, die Zwangs8verwaltung angeordnet (Verwalter: Kaufmann Adolf Fuchs in Koblenz).

Berlin, den 19. Januar 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe.

J. A.: von Flotow.

Auf Grund der Verordnung, betreffend diè zwangsweise Verwaltung amerikanisher Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26 November 1914 (RGBl. S 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ih nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Westinghouse Elekirizitäts- Gesellschaft m. b. H. in Berlin, Schiffbauerdamm 27, die Zwangsverwaltung angeordnet (Verwalter: Herr Handelsrichter Wilheim Reschke in Charlottenburg, Kaiser- damm 105).

Berlin, den 19. Januar 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.

Bekanntmachung,

Des Königs Majestät haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 7. Januar d. J. den 46. Provinziallandtag der Provinz Brandenburg zum 24. Februar d. J. nach der Stadt Berlin zu berufen geruht.

JInfolgedessen sind die Mitglieder des Provinziallandtags eingeladen worden, sich an diesem Tage, Mittags 12 Uhr, im Landeshause zu Berlin, Matthäikirchstraße 20/21, zur Er: offnungssißzung zu versammeln.

Den Herren Abgeordneten wird Gelegenheit geboten sein, vorher gemeinsam an dem Vormittags 10 Uhr beginnenden Sonntagsgottesdienste im Berliner Dom teilzunehmen.

Potsdam, den 19. Januar 1918.

Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg. von Loebell, Staatsminister.

Bekauntmack@Sung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhalturig urzuverlässicer Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBIl. S. 603) babe ich der Frau Franziska Ni-elish, geb. Schneider, ui Berxlin-Wilmersvorf, Hohenzollerndamm 6, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen bes táäg- lihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin-S@höneberg, den 19. Januar 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Machatius.

Bekanntmachung,

Auf Grund der Bundetraitverordnung vom 23. September 1915, betrefffevd die KFernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel (RGBI. S. 603), haben wir der Brothändlerin Stefantke Lasocki in Dortmund, Lessingstraße Nr. 52, den Handel mit Leben9mitteln aller Art wegen Unzuvertläfigkeit in beng auf diesen Handelébetrieb untersagt. Die Kosten der amtlichen Bekannt- machung diefer Verfügung im Reichsanzeiger und im amtlichen Kreisblatt sind von der Betroffeven zu tragen.

Dortmund, den 19. Januar 1918.

Lebensmittelpolizziamt. T\chackert.

Bekanntmathung.

Auf Grund des § 1 der Bekanntmahung zur Fernhalturg unzuverläfsiger Personen vom Handel Las September 1910 (Neichegesegblatt 1915 Nr. 129, Seite 603) und der hterzu ergangenen preußisden Ausführungsbestimmungen vom 27. September 1915 und vom 2. August 1916 (Minister'alblatt dec Handels- und Gewerbe, verwaltung 1915 Nr. 20 Seit- 246; 1916 Nr. 2 Seite 281) Y dem Fleishermeister Paul Scholz in Liegniß, Wilhelmstraße €- der Gewerbebetrieb bis auf weiteres untersagt worden.

Liegniß, den 19. Januar 1918. Die Polizeiverwaltung. Charbonnter.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preusten. Berlin, 23. Januar 1918.

Zu militärishem Vortrag bei Seiner Majestät dem qaijer und König sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ “eldet, der Generalfeldmarschall v on Hindenburg und der fr je Generalquartiermeister General Ludendorff heute früh

hier eingetroffen.

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Am 22. Dezember v. J. verstarb in Niga der zuleßt dem dortigen Kaiserlichen Gouvernement als Beamter in Handels- mgelegenheiten zugeteilt gewesene Großkaufmann C. Dris haus. xer in langjähriger Wirksamkeit um das Gemeinwohl der tadt Riga und um die dortige reihsdeutshe Kolonie hoch- verdiente Verstorbene hat auch dem Deulschen Reich dadurch, dah er wiederholt während der Abwesenheit des Berufskonsuls zum Verweser des Kaiserli Deutschen Konsuiats berufen war, asprießlihe Diertiste geleistet. Jn dieser Eigenschaft hat er namentlich bei Ausbruch des Weltfrieges die {hwierige Auf- gabe der Auflösung des Konsulats mit Umsicht und Hingabe jelóst. Das Auswärtige Amt wird dem durch treffliche Etgen- (haften des Geiftes wie des Herzens gleich ausgezeichneten Manne ein danfbares Gedenten bewahren.

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Die Bundesratsverotdnung vom 13. November 1917, be- reffend weitere Bestimmungen zuc Ausführung des 27 des Geseyes über den vaterländischen Hilfs- dienst (RGBE. S. 1040), ist, wie durch „Wolffs Telegraphen- hüro“ mitgeteilt wird, vielfa mißverstanden worden. Die Verordnung verfolgt den Zweck, die Nachweisungen der hüfs- dienstpflihtigen Personen zu vervollständigen. Nach dér Bundes- catsverordnung vom 1. März 1917 (RGBIl. S. 202), die denselben Gegenstand betraf, hatten. fih nur die uicht mehr landstarmpflich- (igen Personen zu melden, und auch von diesen war eine größere Anzahl ausgenommen. Die Erfahrung hatte nun gelehrt, daß diese Ausnahmebeftimmungen häufig falsch verstanden worden roaren, indem die Meldepfliht mit der Hilfsdienstpflicht selbst verwechselt wurde, und daß‘ infolgedessen zahlreiche Meldepflichtigen sich zu Unreht nicht gemeldet haiten. Um nun den Einberufungs- ausschüssen, denen bisher nur ein sehr lücktenhaftes Maierial zu Gebote stand, einen möglichst zuverlässigen Ueberb!ick über die Zahl der in ihrem Bezirk aufhältlichen Hilfsdienftpflichtigen zu geben, erschien die Anordnung einer abermaligen Meldung, wie se durh die erwähnte Verordnung vom 13. November 1917 folgt ist, erforderli). ‘Hierin, aiso in einer nochmaligen Negistrie- tung der Hilfsdienstpflichtigen, erschöpft sih die Bedeutuna der Ferordnung. Eine sachliche Veränderung der Hilfsdienftpflicht, insbesondere eine Erweiterung der im Hilfsdiensigeseß aus- gesprochenen Pflichten, konnte durch die Bundesratsvero1d- ung niht beabsichtigt sein. Es tann also feine Rede davon kin, daß diejenigen Pétrsonén, die sich auf Grund der Prordnung zu mélden haben, nunmehr alsbald damit hnen müßten, zu einer anderen Beschäftigung als ihrer herigen herangezogen zu werden; vielmehr kann arund- ih jeder, der béïeiis im Hilfsdienst steht, seine bisherige AMhättigung beibehalien. Es bleibt insbesondere dabei, 46 nah der bekannten Bestimmung des Z 2 Abs. 2 des hifsdierstgesezes solhe Personen, welhe vor dem 1. August 1916 in einem land- ovèx forstwir!schaftlihen Betriebe litig waren, überhaupt nicht zu einer anderweitigen Hilfsbienst- bshäftiguna herangezógen werden dürfen, und daß auch im lbrigen Land- und Forsiwirte aus ihrer bisherigen Beschäfti- qung nur hérausgenommen werden dürfen, wenn sich der Be- {leb als überseßt herausstellen sollte, was ja bei der Lage der Uand- und Forstwirischaft nur ganz ausnahmsweise der Fall sin wind. Diese Grundsäße galten bereits für die frühere Meldevcrardnung vom 1. März 1917; durch die neue Ver- ordnung wizd an ihnen nichts geändert.

Das Kiriegserrährungsamt teilt durch Wolffs Telegraphen- büro amtlih mit, daß die von einer Nachrichtenstelle verbreitete Mitteilung, das Kriegsernährungsami habe einer Neu- gestaltung des Ernährungssystems zugestimmt, welches um Ziele hat, die bigherige Täti, keit der Kommunalverbände ind Behörden burch eine genossenschaftlihe Organisation der Crzeuger zu erseßen, niht dén Tatsachen entspricht. Richtig ist nur, daß eine von verschiédenen landroirtscaftlihen Körper- shaften eingereichte Denkschrist, die diesen Plan verfolgt, Gegenstand von noch fortdauernden Besprehungen im Kriegs- tmährungsamt ist. Weder dex Vorstand noch der Beirat des Krieg sernährungsamtes haben sich mit dem Plan beschäftigt. Lon einer erfolgten Entschließung des Staatssekretärs kann jomit keine Rede sein,

Von den amtlichen preußischen Dienstalterslisten der Generale und Stabs offiziere erscheint soeben bei E, S. Mittler & Sohn in Berlin eine neue Ausgabe, die weite während des Krieges. Jhr wird in den nächsien Tagen im gleichen Verlage die „Dienstaltersliste sämtlicher aktiven Offiziere der Königlich Preußishen Armee und des XIII, (Vürtt.) Armeekorps für 1918“ folgen.

Oesterreich-Ungarn. E er Kaiser empfing gestern nahmitlag den Nuntius: Erz-

D bishof “Va lfre di Bonzo : und. den Minister des: Aeußeren.

afen Cz ernin in besonderen Audienzen.

worie, 9m öfterreihischen Abgeordnetenhause beant- ale der Ministerpräsident Dr. von Seidler vorgestern m Jnterpellationen der deutschen und der ischehishen Abge- neten, betreffend die das Selbstbestimmungsreht fordernde ger Entschließung. Er führte laut Bericht des olffschen Telegraphenbüros“ aus: i Jah ährend die Gifiärung der Tichehen vom 30. Mai vorigen hen G einen Charakter trug, der mit den dynotuschen und pairioti- war Grundbegriffen der Desterreiher noch in Etikiarg zu brinç ea entfe |ucht man tn der Prager Enti\cliefung verc ebli auch rur einen Ste nten Anklang an die eynostis®e, gesam!tstaatliche Zugehörtgkeit. puntt elt sich gewissermaßen auf den internationalen Stand- natione d ist Fereit, zum mindesten om Fritdens|cklvß die inter- virtigene Forderung anzunehmen, um tie Avérkentung der aut- Ermunte Staaten zu erlangen. Unsere Feinde können aus ihr die saumene 0e berausTesen, in der Verfolgung der geen den Zu- tnhang unseres Staatéwesens gerihteten Grundsäße nicht zu

erlahmen. Die Entschließung verlangt das Selbstbestimmungkret, um entgegen: dem gleihweriigen Recht ‘des deutschen Volks den Sudetenländern unter Aufiösung des bisherigen Staatsver bandes bolle Unabhängigkeit und Sourerärität zu sichern, sei es bet Ocster- reich oder niht. Vie Entschließung 1äßt eine Auffassung in gerade¡u f/aatsjeinbli@em Sinne zu, ter bon jedem ODester- reier mit Entrüstung zuückgewiesen und won jeder öfter- reichisdjen Regierung mit allen ihr zu Gebote ftebenden Mitteln bekäwpst werben müßte. (Le bhaster Beifall und Häntde- Tatshen links, Zwisheurufe bei den Tschechen.) Dafür bürgt die fesie Verankerung des Staai8gedankevs in den breitesten Schictien der treu zu Kaifer und Reich stehenden Bevölkerung, dafür bürgt déx Mtnisterpräsident fielit dics mit avsdrüdtider Ermäcttigung fest

der Wille des böhsien Faktors im Siaate, der die Mi giervngen !

ins Amt beruft. Eire dercrttge Poli‘ik wäre niht rur vecrwerflich, fie wäre au unbegreifliv, denn se würde ein Spiel ipielen, das die ganze Welt schon als verlcren ansteht. Wir erjireben eiren_ ehrenvollen Frieden, der ur8 und unseren ireuen Ver- bündeten für alle Zeit ben sichzren Bestand verbürgt. Wir erstreben d'xsea Frieden im Geife ver GereWtigkeit und Bersöhnlichkeit, aber avchb mit jener Einigkeit und Festigkeit, dle din Geanern die Nuefiitolofigkeitt ibrer Vergewaltigungsabsichten vor Augen führen wird. Tre de:lei Quertreibereien wind sich Oecsterrei&s unzerfiôrbare Lebensfiaft gegen seine äußeren Feinde unwtderftehlih durhse zen. (Lebhafter Beifall.) Die Negtecung is weit entfernt, das ganze Vo)k? dessen hohe Begabung und Tüchtigkeit sich in der Geschichte oft bewährien, für dessen Treue zu Katser und Staat sie bie größte Hochachtung empfindet und dessen national kuïitureÜen Be- ftrebungen sie mit wärwsten Sympathien gegenübecizebht, mit den leßien Absichten jener Erts{kießung einverstanden zu halten. Sie erwartet zuve:sichtlid, daß es in jeinem edlen, gesunden Kein nit angestedi wird von dea giftigen Keiwen einer fo frlbfims1derisen Poiitik, und würicht, daß die Anhänger jener Tendenzen na hor- Überoehender Verirrung den Weg zu dem Bekenntuis zu Oesterreich ¿urüdfinden.

Jn Besprechung der Ausstandsbewegung der legien Tage erklärte der Ministerpräsident:

Der Streik? liabe war keiten autschreitenden Charakter an ch cetragen, Fâtte aber de kehentlide Formen anrebmen Iönnen. Die bekannte Vereinbarung mit dex Az beit-1\caft dürfe idt als Ergebnis des Klasstnk'ampses aufgifaßt werden. Was die Reçcieruyg im Nuge habe, let ause kie Wakreng ter flaailidcea urxd grjeAschattlihen Interefsiin. Hier gebe es keinen Sieger und keinen Besiegien. Fn biésèem Sinne fet zu Sünsten aller Bevölkerurgechchten vorgegangen, tbnen allen geteie die baldige Têteder herstellung der normalen Berhält- nifse zum Vorteil. Alien bürger)ichen Klassen, die th1e Pflichten zum Baterlard fo vnersLütierlich tien gewahrt bätten, sei vadurch tie Gewähr geboten, au weiterhin im staatserhalienden Wirken nit uetähmt zu werten. Andererseits habe die Regierung keine Bebdenten geiragen, besonders auf dem Gebtet des Gemeindewahlrechi3 zwar rur in eirer grundiäglichen, afer aufridtigen und ernfien Form die ver- fafjur g! mäßige Einleitung der von ihr seit langem eiwogenen A! nt erungen zugzusagen, wel@e den breiten Mafsen ‘des Volkes grundsäßlich nicht verweigert werden könnten. Die Durchführung werde so geichehen, deß der nasionale Besißstand gewahrt werde (Lärm und Zwischemufe ber deri Tschecben) upd die brrehtigten Ansprüche aller Volksteile im Rabmea des Möglichen ihre Besfriebigung fiaden. Der Mivister- p1'âsident {loß mit einem Vufiuf, die pelitishen Meir.ungöve1- sd ietenbetten Firier dem einscmcen &edonten zurüdtreten zu lassen. Das Vaierlond set in Sefahr; man möge über die gegen- wärtige Hiegicrung déufen, wfe wan welle, niemand werde thr das Zeugnts versagen könen, daß fie bistrebt sèt, alle zu vereinigen, die in tezug auf die tynasiile unv staatliche Ircue guten Willens seten. (Beifal.) ‘Die Aufc aben der Negiervng seten taujendmal schwieriger a:s man in der O: fferilickeit vieliah glaute und diejenigen glauben mcchckchen wolle, die auf die Regierung in tieser Loge Poarihcrpfeile ab- 1chösser. Die Regierung vermöce ibre sckwiertge Nufgate nur zu ezfullen, wern fie in einer fiarten Volktvertretung fiarlen Rückhalt finde. (Lebkatter Beifall und Händeklatschen.)

Die deutsch-böhmische Vereinigung hat dem „K. K. Telegraphen-Kozrespondenzbli o“ zufolge beschlossen, im Abgeordnetenhause eine Erklärung abzugeben, worin gegen die Bestrebungen der Tschechen entschieden Stellung ge- vonmmen und die Errichtung einer selbständigen

rovinz Deutschböhmen mit allen Eigenschaften, rechten und Einrichiungen enes Kronlcandes im Rabmen des Kaisertums ODesterreih und ohne irgendwelche Abhängigkeit von ischechishen Teilen Böhmens gefordert wird. Die Deutsch- böhmen werden den Landtag des Königreihs Böhmen nie- mals oneifennen und keinesfalls dulden. Sie verlangen für die Provinz Deutshböhmens eine eigene Landesvertretung, aufgebaut auf dem allgemeinen, gleichen, unmittelbaren Wahl- re{cht, Abgrenzuvg und Bereinigung der deutschen Gebiete Böhmens und für dieses Gebiet alle einem Kronlande zu- fommenden Zertralstellen, Anstalten und Einrichtungen. Ferner Zurückziehung aller tschechiscen Staatebeamten und Diener aus Deutschböhmen sowie ausschließliche Geltung der deutschen Sprache in Amt und Schule daselbst.

Die deutsch - nationalen Parteien des Abge- ordnetenhauses haben beschlossen, sih zu einem Verbande zusammenzuschließen, der den Namen führt: Verband der deutsch - nationalen Parteien im österreichischen Abgeordnetenhause. Der neue Verband zählt 94 Mit- glieder. Die Leitung liegt einem fünfundzwanziggliedrigen Ausschusse ob. Zum Obmann wurde der Abgeordnete Waldner, zu ObmannsteUvertretern Wolf und Sylvester gewählt. Mit Ausnahme der Abgeordneten Heilinger und Redlich ge- hören alle Abgeordneten des früheren Nationalverbandes dem neuen Verbande an. | j : —- Der Ministerpräsident Dr. Wekerle empfing eine Ar- beiterabordnung, die eine Denkschrift mit den Beschlüssen der Arbeiterversammlungen überreichte. Wie das „Ungarische Telegraphen-Korrespondenzbüro“’ meldet, drückten die Arbeiter der Denkschrift zufolge den Wunsch aus, daß die auswärtige Vertretung der Mona chie einen | annexionslosen, auf dem Selhbsltbestimmungsrecht der Völker beruhenden Frieden ehebaldigst

‘abschließe, daß. der dem Abgeordnetenhause. unterbreitete Wahl- ;rechi8eniwurf ohne Verzug verhandelt werde, und daß, (falls: die ‘Tiszapartei die Erlèdigung verhindern follte, ‘das Hóöus- aufgelöst -

werde. Sodann wünschen die Uxbeiter'eine gerechte und billige Ver- ‘teilung der’ Lebensmittel und’ Bedarfsartikel: an ' die Arbeiter. Der Ministerpräsident verwies bezüglich des Friedens\sch!lusses auf die bekannte Erklärung des Grafen Czernin und fügte hinzu, daß die ungarische Regierung die Friedenspolitik mit voller Krast unterstüße. Der Ministerpräsident bemerkte jedo, daß Ereig- nisse wie der Streik die Friedensverhandlungen ernstlich gefährden. Falls die Arbeiter ein Zustandekommen des Friedens wünschten, müßten die entstandenen Betriebssiörungen sofout eingestellt werden. Bezüglich des Wahlrechts wiederholte der Ministerpräfident die Versicherung, daß die Regierung mit dem Wahlrecht stehe und folle. Sie werde alles tun, um das Zustardekommen des Gesezes zu beschleunigen. Falls für das Wahlgesetz keine Mehrheit im jeßigen Abgeortnetenhaus erlangt werden könne, werde die Regierung an die Wähler appellieren. Was die Lebensmittelfrage betreffe, so sei die Regierung zu energischen Maßnahmen entschlossen, um der durch den Krieg bewirkten schwierigen Verhältnisse Herr zu werden und eine genügende

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Versorgung mit Lebensmitteln durchzuführen. „Die Regierung“, so schioß der Minisfterpräsidént, „gibt die Erklärung unter feinerlei Druck von außen ab, sondern um Mißverständnisse zu zerstreuen, die mannigfach zu Beiriebseinstellungen geführt Haben. Die Regierung erwartet, daß die Arbeiter nunmehr zur Arbeit zurückehren.“ Der Führer der Arbeiter- abordnung nahm die Antwort des Ministerpräsidenten zur Kenninis, dantte und drückte die Hoffnung ats, daß die Arbeit nun in sämtlihen Betrieben oufgenommen werden würde. Am Montag früh wurde in jenen Werkstätten, wo der Betrieb unterbrochen gewesen war, die Arbeit wieder aufgenommen.

e Der ungarische Volksernährungsminister Graf Johann Hadik hat seine Entlassung gegeben, die der König ange- nommen hat.

Großbritanuien und Jriíand.

__ Dem „Reuterschen Büro“ zufolge meldet die „Times“, daß die Verhandlungen, die seii einiger Zeit zwischen Ver- tretern der niederländishen Regierung und der ver- bündeten Regierungen über die Ueber'assung nieder- ländishen Schiffsraums an die Verbündeten und die Anfuhr von Lebensmitteln und anderen Bedarfsartikeln nah Holland geführt werden, zu einem befriedigenden Abschluß gebracht worden seien. i :

Amtlich wird mitgeteilt, daß Sir Edward Carson als Mitglied des Kriegskabinetis zurückgetreten ist. Jn einem Brief an den Premierminister stellt Carson klar, daß sein Rücktritt ledigli durch Erwägungen in Verbindung mit dem irischen Konvent veranlaßt sci, und sagt dem „Reuterschen Büro“ zufolge:

Es ift ersichilich, baß, was tas Ergebnis des Konvents sein möge, dessen Entschließungen zu tiner Lage führen Iönnten, bie eine Negie- rungsents{eibung üher |hwe: wiegende Nngelcgenheiten dir Politik in Inland verlargt. Nach soralichsiex Erwägung bin ih fiber, daß es von BVozrtetl {ür das Kriegskabinett scin wird, dicse Deliti? ohne meine Gergenwait zu erörtern, wenn |ch dfe kervorragerd? Holle, die ih früher im Hemwéerulestreit gesptelt hake, vnd die Veipfl'chtungen, zie ih grgenúber meinen Freunden in Ulster eingegangen bin, in Vetrachc zieho Ich wüns au vollkommen ungebunden zu sein, mir mein Urteil über die neve Lage, bie fi ergeben fönnte, ¿u hilten, indem ih dabei sowobl die bobe Pflicht, tie auf uns aben rubt, bet der Führung des Krieges miizubelten, und meine peisöntichen Berpflichiurgen 018 Führer der untonistisdien Ulster- partei in Recnvug ziehe. Ich bin daher zu dem Entiluß ge- tommen, meine Stellung im Fricgskabinett aufzugeben. Bei diejer Veschiubfassung wu1de ih lediglich dur die erwähnten Erwägungen beeinflußt. J) wünsche es kiar zu mochen, daß, seit \ch in die Regie- rung eirgeireten bin, es viemals eine Vngelegenheit der Politik, weder bezüglich der Kriegführung no§ der Prinzipien und Ziele, für die wir kumxfen, gegeben hat, in der ich mi im Widerspruch mit Ihuern oker meinen anderen Kollegen im Kriegskabinett befunden babe.

Jn seiner in die freundschaftlichsten Ausdrücté gekleideten Antwort spricht Lloyd George, indem er das Nücktriitsgesuch annimmt, sein tieses Bedauern darüber aus und sagt;

Ich bin gézwongen, zuzugeben, doß unter den gegenwärtigen Umständen ter ton Ihnen einge\hleaene Weg ein Gebot der Klugheit ift. Ach weiß, daß Sie nit aus Partetoestnñung honvelú, denn jeit rer Krieg begaun, baben Sie immec den Sieg Ihies Landes über die Voruite1ile over den Vorteil der Partei geitellt.*“ y

_— Im Oberhause wünschte Lord Lamington Aus- funft über den Stand und die Aussichten der südpersischen Landgendarmerie und über den gegenwärtigen" Stand des english-russischen Abkommens von 1907: Laut Berichi des Neu'erschen Büros antwortete Earl Curzöon:

__ Ich alaube, daß einige untihtige Auffassungen bestehen, binsi&ts- lid) des Charakters und tes Dienstes der südpersis@en Lantgendarwerite, die unter dem Befehl von Six Percy Sykes steht. Eiñtge Johre lang bestand in den sübdlichèn Teilen Persiers ette. Polizei- ober Eenbarmertetruppe, deren Hauptaufgabe es war, die Ordnurg aufrecht ju ertolien uwd die hauptsählisteu vandele straßen zu Fewaen biz zu Kriecce und. ‘aud nah Kriegsheginn. Diese Gendarinerie wurde von \{wedishen Offizieren befehitgt. Mit ihrem Zustriti im Jahre 1916 wurde die. Truppe feTbjt aufgelöt ui damit erbob die Unordnung wieder ther Haupt. Die persische Negterung erkannte wobl die Notwendiakeit, éine neue Truppe zu schaffen, 1m die Gendarmerie zu ersetzen, si? wat thbessen ridt fübig, diése Aufgabe iu lôsen. Sie nahm daher dzs" Aner- bieten der Negiecung Seiner Mojesiät, eine Anzahl britischer Offiztere für diesen Zweck zur Verfügung iu ftellen, in aller Form av. Fin großer Teil der ebhemalkgen Gendarmerie wutde ! roteder angéwoiben und bie Teuppe verstärkt. : Jhr Haub!guartier wurde in Schtras eingerichtet, vnd der Erfolg trat bald. in der Wiederherstellung der ötiliwen Sicherheit urd dem Wiederaufleten des Handels zutage. Aber die Truppe blieb, was fie von Anbegtrn war, und was sie, wle ih bcffe, tmwer sein wird, nämlich vie dienst- eifrigite peisi!e Stretimacht. Von den deuts{@freundl!chen Elementen, deren Ränke roir so genau kennen, fir d Ves: e cer ackcht worten, diefe Truppe afïs einen Teil der britischen oder indisWen A: mee htnzustellen mit tem Zwecke der militärii@en Besttung diefes Landes; ratürlih gibt es nichts rerartiges in Persiev, uvd der reiste, derx unter dem Ber s\ckchwinden dieser Truppe leiden würde, wäre Persien selbst. Dieje Tatsa®ex ist der versischen Regterung von dem biiii1@en (Gesandten in Teheran besiäntig vorgeslellt worden, vnd troy sta:k intereisierte: falscher Darskellung wird sie von den persisWen Staatêmärnern allgewein anerfannt. Eine noch sfibeteze Bürg\chaft für die Aufitht'gkeit der britischen Absichien ijt due ch unsere Bereitwilligkeit gelicfe:t worden, mit dem persiscen Kabinett, zu dem wir freundliche Beziehungen unterhalien, die Zukunst dec südpsich:n GBendarmerie nah dem Kriege erörtern. Wir wünichen, daß Persien wäßrend des Keieges fWWiral bieibt und sexe vollständige Unabhäng!gkeit bedâält. Nach dém Kiiege sollte es nit s{chwiezig sein, eine Lung der Frage zu finden, welche drei Bedir gungen ersüllen wird: die Befriedigung des persfishen Notionalgefuthls, Vorkeorurgen für die Sicherheit. der Straßen und Shvÿ der ges mäßigen Juteressen des Handels. Ohne das Bestehen cirer folchen Truppe würde - die Autorität der pasishen Negterung gefährdet tein. Das einzige Ziel

: der britischen Negterung ift, fie zu -einem wirkungévollen Bestandteil der; militärishen ‘Mittel. bes Laävtcs zu. mate. - Seiner Majestät * Regiexung: hat rah Veialung; mit ‘utsexem GSesaodten tin Teheran ¿dieser ¿Angelegerhcit- sehr ernstliche und woblwellcude Erwägungen

gewidmet. ;

Als Antwort auf Lamingtons Anfrage über den englis{ch-ru\ss{en Vertrag vom Jabre 1907 sagte Curzon: Dieser Vernag bezweckt nicht, die Unverfeh1thelt und Unabhän; igkeit Perßens zu verlegen, sondern der largbestebenden Nebenbußblershast der beiden - an- orenzenden Großmächte. in Persien ein Ende zu bereiten. Ob dieser Veitrag vun gut oder \{lecht war, er hat \iher- lid, was setuen Hauvptzroe ck anlonot, n\cht versagt. N1ie§t3- destoweniger gab es viele, die feine Gelegenheit ungenügßt Ließen, dee persisWen Regterung vorzustellen, daß, was im wesentiichen etn Akt von Selbsilofigkeit war, in#geheim von feindlichen Absichten ein- gegeben und gegen die territoriale Unverleßltckfkeit sowie die politische Unathäng!gkeit des peisisen Reichs ger!{tet war. Diese An- nabme entbehrt jeder Grun dloge, und ich wünshe ßie bei dieser Gelegenheit avf das Entsctedenfte zurüFckiuwelisen und zu be- streiten. Nun hat die weitere große Veränderung der Lage, die dur) die kürzlichen Ereignisse in Rußiand herbeigeführt wurde, Seiner Moajestät Negterung die willkommene Gelegenheit gegeben, ihre Aufrichtigkeit in dieser Sache zu bewelsen. Mangels