1918 / 22 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 26 Jan 1918 18:00:01 GMT) scan diff

BDaeranntmacGung. betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französisher Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs- Geseßbl. S. 227) habe ih die Liquidation nachstehender Unternehmungen angeordnet :

121) der offenen Handel8gesels@aft J. B. Spey Spinnerei und Weberei in Ssenhe i. Elf. (Uquidator : Goller in Enfisheim),

128) der Baumwollspinnerei und Weberei Raphael Dreyfus & Co. A.-G. in Mülhausen i. E. (Liquidator: Notar Großmann in Mülhausen i. E.).

Berlin, den 25. Januar 1918.

Der Reichskanzler (Reichswirtshaftsamt). Im Auftrage: von Jonqutères.

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& Co., Notar

Bekanntmachung, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen. |

Auf Grund der Bekanntmachungen, betreffend Liquidation französisher Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs- Geseßbl. S. 227) und betreffend zwangsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger Per- sonen vom 12. Juli 1917 (Reichs-Geseßzbl. S. 603) habe ih die Liquidation der Beteiligungen von Angehörigen feindlicher Staaten und ausgebürgerter Personen an folgenden Unter- nehmungen angeordnet:

122) der Baumwollspinnerei Dreysuß-Lang & Co. A.-G. in E ; E. (L.quidator: Bankdirektor Dr. Kuhlmann in Mül-

ausen i. E.),

123) der Filztufabrik Dollfus & NoaX G. m. b. H. in Mül- die s S (Liguidator: Bankdirektor Dr. Kuhlmann in Mül- ausen i. E.),

124) der Spinneret Gebweiler A.-G. in Gebweiler i. E. (L'qui- eon. E Gollex in Ensishcim und Buchhändler Bolge in

ebweiler),

1295) der Spinnerei Gast G. m. b. H. in Zsenheim i. E. (Liqut- dator Notar Goller in Ensisheim),

126) der Fetnspinnerei A.-G. in Sgletisiadt (Liq uidator: Rechts- anwalt Cramer in Sch!ettstabt), j

127) der Kommanditgeseüsch«ft auf Aktien Dieish & Co., W- berei und Kärberei in Leberau i. E. (Liquidator: Rechtsanwalt Cramer in SHlettiiadt i. E.).

Berlin, den 25. Januar 1918.

Der Reichskanzler (Reich8wirtschafi8amt). Im Auftrage: von Jonquières.

Bei der heute öffentliG bewirkien Auslosung Uen Gruppen der auslosbaren 41/2prozentigen chaßs anweisungen des Deutschen Reichs von 1917 (6. Krieg 8- anleihe), die am 1. Juli 1918 zur Rülzahlung gelangen sollen, sind die

Gruppen 134, 287, 449, 749

gezogen worden.

Die Besiger der zu diesen Gruppen gehörigen Schaßz- anweisunaen werden aufgefordert, die am 1. Juli 1918 R Einlösungsobeträge dieter Schaßanweisungen mit 110 4 ür je 100 #6 Nennwert gegen Quittung und Rückgabe der Schuldurkundea und der nah dem Zeitpunkte der Rückzahlung fällia werdenden Zinsscheine Nr. 3 bis 20 bei der Königlich Preußischen Staatsschuldentilgungskasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Diese Kasse ist werktäglih von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet.

Die Einlösung geschieht außerhalb Berlins auch bei sämt- lichen Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen. Die Wert- papiere können diesen Stellen hon vom 1. Juni 1918 ab ein- gereiht werden, die sie der Staats\hulden-Tilgungskasse zur Prüfung vorzulegen und nach der Feststellung die Auszahlung vom 1. Juli 1918 ab zu bewirken haben.

Der Einlösungsbetrag kann bei den Vermittlungsstellen außerhalb Berlins nur dann mit Sicherheit am älligteitstage abgehoben werden, wenn die Schaganweisung der Vermittlungs- stelle wenigstens 1 Woche vorher eingereiht wird.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem Ablaufe des 30. Juni 1918 hört die Verzinsung der ausgelosten Schagtz- anweisungen auf.

Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlihen Ein- lôsungsstellen unentgeltlich verabfolgt.

Berlin, den 24 Januar 1918. : Reichsshuldenverwal tung.

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Verant maun a

Die am 9. Februar 1917 für die Firma Deutsche Spe- ditionsgesellschaft m. b. H. in Hamburg angeordnete Liqui- dation ist beendet.

Hamburg, den 25. Januar 1918.

Der Präses der Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBI. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

669. Liste.

Nachlaßmassen, Gesamtver mögen und besondere Ver- mögenswerte: I. Die Nachlaßmasse des am 25. Juni 1915 in Nar cy verstorbenen Marie Barbara fi1arz Alfred Collinet; 1T. das gesamte im Inlande befindlihe Vermögen der französi\Gen Staatz#anar hörigen Witwe Marie Barbara Franz Alfred Colinet, Marie Claudine Lutje geb. Bombvard, ta Narcy; Il]. die C vpothbekenforderung von 46000 S für NMN-stkaufprei?- forderuvg . nebst 40% SZinsen der frarz? sischen Staat! ange- bôri.en: a. TFaufflieb, Marie Leo, Arztehefrau Marie Ernestne Maztalene geb. Collinet tun Giromagny; b. Colltnet, Franz Marie Luzian, Oberstabsarzt in Clermont- Xe rand; c. Riß, Em'l til, Liguidator, Ehefrau, Fra* zisfa Muie geb. Colltnet, in Narcy, belastend das Haus Fabert« straße 4 in Meg (Ziwangsverwalter: Rech1sanwalt Ho: ppe in M-§). Von der Zwargsverwaltung über die Nachlaßmasse auk- genommen bleibt der Hausbesiy des Erblassers in Metz, für

vom 8. Oktober 1917 TIT A V 5112 angeordnet ist, sowie der Landbefiß im Kreise Metz-Land, für den die Auorduung der Liquidation beantragt wird.

Straßburg, den 14. Januar 1918,

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. L 2 DItTmar.

“Bekanntm un g.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung an er Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangs8verwaltung angeordnet worden.

G70. Liste.

Nachlaßmassen: Die Nachlaßmasse der am 19. Oktober 1917 verstorbenen Rentnerta Witwe Wilhelm Carré, Marie Elisabeth geb. Philivppot (Zwangeverwalter: GerichtsvoUzieher Reuter in Met). Von der Zwangsverwaitung ausgencmmen bleibt der zur Nachlafmasse gehörende Grundövefig.

Straßburg, den 14. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. M: Dittmar.

Bekanntmach uñüg.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 190. Fe- bruar 1916 (NGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung ‘angeordnet worden.

671. Lifte.

Na@Glaßmassen: Die Nahlaßmasse der am 8. November 1917 ta Straßburg verstorbenen Wittwe des Kaufmanns Jakob Levy, Henrietie geb. Cerf, zuleßt in Cólmar wohnhaft (Zwangsver- walter: Bürgermeister Geh. Justizrat Diefenbah in Colmar).

Straßburg, den 14. Januar 1918. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Junern. J. A. : Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die E 8weise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 RGBl. S. 603) ift für die folgende Unternehmung die wangs§verwaltung angeordnet worden.

672, Liste.

Vermögensmassen: Das gesamte im Inlande befintlihe Vér- mögen bex durch Grlaß vom 13. Dezember 1916 ausgebürgerten Landesflüctigen Dr. Thomas, Nobert, geboren 15. Dezember 1867 zu Sliuttgart, prakt, Arzt, und Ehefrau, Lina geb. Duffort, geboren 23. Mat 1867, beide zulegt in Straßburg (Zwangs- verwalter: ExjeDeuz Mandel, Uáterstaatssekretär a. D. in Straß- bur). Von der Zwangsverwalturg nicht berübrt wird der Grundbesiy der Landesflüchtigen, für welchen die Anordnung der Liquidattioa beantragt werden wird.

Straßburg, den 14. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs- weise Verwaltung und die Liquidation des in- ländishen Vermögens Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

673, Liste.

Vermögensmassen: Das gesamte {m Inlande befindliche Ver- mögen der durch Erlaß vom 7. Junt 1916 ausgebürgerten Landeeflücht'gen Magbalena Rohmer, in Religion Schwester Marie Cesarixe, geboren 17. Mat 1868 zu Bolsenheim, Barmberiige Schwester, zulegt in de Ea (Zroancsvertvalter : Griellenz Mandel, Unterstaa!ssekretär a. D. in Straßburg). Von der Zwangsverwaltung nickt berührt wird der Grundbesiz der Landesflüchtigev, für welche die Anordnung der Liquidation beim Herrn NRetchskanzler beantraat wird. Straßburg, den 14. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs - weise Verwaltung und die Liquidation des in- ländishen Vermögens landesflüchtiger Personen, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

674, Liste.

Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliße Ver- mögen der durch Erlaß vom 7. Jult 1916 avsgebürgerten Lande€-

geb. Meyer, geboren 8. September 1855 zu Straßburg, Nentuerin, zuleßt in Straßburg (Zwangsverwalter: Exzellenz Mandel, Unterstaatsfekretär a. D. in Straßburg). Von der Zwangsver- waltung nit berührt wird det Grundbesitz der Landet flüchtigen, 26 den die Anordnung der Liquidation beim Herrn Reichskanzler eantragt werden wtrd.

Straßburg, den 14. Januar 1918.

Ministerium für Elsaß: Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Dittmar.

BekanntmaGung. Gemäß der Bekanntmahung des Stellvertreters de3 Neicht?-

kanzlers zur Fernhalturg unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) wurde P wohnha!ten Warenagent W ilhelm G10z, N-ue Weinsteige 51, der Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs fowie des Kriegébedarfs untersagt.

bem in Stuttgart

Stuttgart, den 23. JFaruar 1918.

Köntgliche Stadtdirektion. J. A.: Dr. Schwammberger, Amtmann.

wel@en die Liquidation durch Erlaß tes Herrn Meichskanzler s

flúhiiaen Witwe May, Karl August, Cäcilie Valerte Eugente

Bekanntmathung.

Dem Gastwirt und Fleishermeister Adolf Seuglin Fe Henneberg habe ich auf Grund der Buntdesratsverordnung L 23. September 1915 (Reihs-Geseyblait Seite 603) den Handel mit Lebensmitteln und sonstigen Gegen ständen de täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres unterjagt. es

Meiningen, den 16. Januar 1918.

Der Herzogliche Landrat. Fretherr von Erffa.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Superintendenturverwéser, ersten Pfarrer M in Elbing zum Superintendenten zu ernennen. allette

Finanzmimwisterium. Die Rentmeisterstelle bei der Königlichen Kreiskasse . zu

Cöln 11, Regierungsbezirk Cöln, ist zum 1. März d. J beseßen.

Ministerium der geistlihen und Unterrigthtss- angelegenheiten. Der ordentlihe Professor Dr. Beyerle in Göttingen ist

in gleicher Eigenschaft in die juristishe Fakultät der Universität in Bonn verseßt worden.

Den Privatdozenten in der philosophischen Fakultät Universität in Göttingen Dr. Ranke und Io E t das Prädikat Professor beigelegt worden.

Ministerium des Jnüern.

Der Kreisassistenzarzt, Sanitätsrat Dr. Brieger aus Kosel ist zum Kreisarzt in Landeshut i. Schl. ernannt worden.

Das Tun Ei eee seum mit den Kontrollnummern 249, 250 und 251, geschrieben: „Zweihundertneunundvierzig, gweihundertfünfzig und zweihunderteinundfünfzig“, aus dem Sächfischen Serumwerk in Dresden ist wegen Abschwächung zur Einziehung bestimmt.

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. Anordnuüúng über das Schlachten von Ziegenmutter- und Schaflämmern.

Auf Grund des § 4 der Bekanntmachung des Stell- vertreters des Reichskanzlers über ein Schlachtvoerbot für

Gesegbl. S. 515) wird hierdurh folgendes bestimmt:

g 8 1, Die S{hla(htung aller Sthaflämmer und Zliegenmutterlämmer, die in diesem Jahre geboren sind oder geboren werden, wird bis auf weiteres verboten.

j : Q n Das Verbot findet keine Anwendung auf S{kla@Stungen, dle er- folgen, weil zu befürchten ist, daß das Tier an etner Erkrankung ver- enden werde, oder weil es infolge eines Unglücksfalls sofort getötet werden muß. Solche S{lachtungen sind innerhalb 24 Stunden nah der S{lahtung der jür den Schlahtungsort zuständigen Orts- polizeibehörde anzuzeigen.

lien Gründen vom Landrat, in Städtkreisen von der .Ortspoltzei- behörde zugelassen werden.

8 4. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden mei §9

der etngangs erwähnten Bekanutmahung mit Gelbfträfe b

8 zu 1500 oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft.

& 5, Die Anordnung tritt mit dem Tage ihrer Bekanntmachung im Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger in Kraft.

Berlin, den 20. Januar 1918.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. von Eisenhart-Rothe.

Evangelishèr Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Malletke in Elbing ist das Ephoralamt der Diözese Elbing übertragen worden.

Bekanntmachung.

Dem Sghlähtermeister Karl Michna, Berkin, Wrangel- sttaße 76, habe ih die Wiederaufnahme des ihm durch Ver- füaung vom 23. Februar 1917 untersagten Handels mit Gegen- ständen des täglihen Bedarfs gestattet.

Berlin-Schöneberg, den 23. Januar 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegowucheramt. J. V.: Machatius.

Bekanntma@Gung.

Das Verbot der Polizeiverwaltung vom 23. August 1916, nah welhem dem Lederhändler August S Éwaratobui in Erfurt, Fretedrich-Wilhelmsplay 4, auf Grund der Reichskanzlerbekanntmahung vom 23. September 1915 der Handél g und "Verkauf mit Leder jeder Art sowie die Beteiligung an soldem Handel dritter Personen untersagt worden wär, wird mit dem 1. Februar d. J. aufgehöben-. Erfurt, den 22, Janúar 1918.

Die Polizeiverwaltung. Schmidt.

. Bekanntmathung

Auf Grund der Bekantitmacurig jur Fernbaltung üntuver!kässiger Personen vom Handel vom DEO Sts erie 1915 (RGBI, S. 609) habe ich dem Kaufmann Max Cohn, Berlin, Virchotystraße 4 durch Pexiügung vom heutigen Tage den Haudel. mit dg 24 ständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. :

Berlin-Schöneberg, den 21. Januar 1918,

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. L V, / achatius.

(Fortsezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

trähtige Kühe und Sauen vom 26. August 1915 (Reichs- ,

R Ausnahmén von diesem Verbot knnen aus dringenden wirischaft-

Nichtamfkliches,

Deutsches Nei ch. Preußen. Berlin, 26. Januar 1918,

Seine Majestät der Kaiser und König hörten sern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, den General- F hSDortTAg, empfingen eine Abordnung der Balten im Bei- vin des Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes Dr. von gühlmann und nahmen die Meldung des Generalleutnants zreiherrn von Richthofen, Stellvertretenden Kommandierenden Generals des Gardeforps, entgegen.

Ueber den bisherigen Gang der Verhandlungen der n St. Petersburg auf Grund der Zusaßbestimmung zum Frester Waffenstillstandsvertrag tagenden Kommission icd von „Wolffs Telegraphenbüro“ nachstehendes berichtet :

Nach Aukauft der - deutshen und öôsterreihis-ungarishen Ah- andnung hat die Petersburger Kommission am 1. d. M. ihre Siyungen begonnen und, verstärkt dur naträglich eingetroffene bulgarische und türkishe Kbgeorruete, die Verhandlungen in zwet llaterfommiisionen, etner für Gefangenenfiagen und etner für wirtschaftliche Fragen, fortgefühnt. Die Gefangenenkom- oission Hat i mit der Heiwmbeförderung der Zivil- personen und der invaliden Krieaëgefangentn sowie mit dex Be- fandlung der zurückbleibenden Krtiegsgefangenen - beschäftigt. Da- uben bildet einen wesentlihen Verhandlungepunkt die wichtige frage der Transportmittel uny -Wege sür den Uustauih der Ves fangenen. In diefer Frage ist vou russischer Selte bereitwilligft sntgegenkommen zugefiheri worden. Nah Lage der gegenwätticea Nerhältnisse in Rußland faon indessen noch nicht mit Bestimmtheit darauf gerechnet werden, daß si die für den Ausiausch wünscheng- werte Éinrichtung regelmäßiger größerer Tranéporte auf dem Läntd- wege son bald wird verwirklichen iafsen, Jn der Frage des Fn- paltdenaustaushes ist auf der Grundlage der früheren Berein- harungen und bes nicht zur Ratifikation gelangten Kopenhagener Protokolls im wesentlichen Eirvernehmen erztelt worden. t es binsihtlich des Äustausches der Zivilpersonen bioher u einer Versländigung über den Kreis der Auszutaushenden noch idt gekommen. Immerhin ist hon im beshränkien Umfange mit der Heimbeförderung begonnen worden.

Meinungßverstiedenheiten grundsäßlicher Art sind ferner bet den Geratungen über die Behandlung der Krtegsgefangenen auf- getreten. Es Hängt zum Teil damit zu\ammen, daß die russische Abordnung mehr auf bie Sewährung politischer und foztalec Borteile für die Kriegögefängenen Wert legt, als auf die Hebung der matezte llen age, Den übrigen Aborduungen kommt cs dagegen wit Nücsiht darauf, daß sch die Mehrzahl der Kitegsgefangenen in Nußiand in s{werer Notlage befinden, haupt\ächli@ auf deren Besettigung an. Nah dieser Richtung werden von den Abordnungen der Verbündeten alle im Bereiche der Möglichkeit ltegenden Schriite unternommen.

Die Wirtschaftskomrätsston hat sich zunäGst auf die Ver- handlung über die Wiederherstellung der Verkehr8mittel ind -wege zwischen den veitragshlte Zenden Ländern beschränkt, da nah ru)siser Ansicht die Lägé der Verhältálsse die Wiederanknüpfung der Handelebeziehurgen noch nicht zuiäßt. Teils in VoUsßtungen, táls in Uutecausshüssen ist über das Wiederingangb1ingen des Post-, elegraphen- und Eifenbahnvexrkeh18 eingebend verhandelt worden. Yorbehaltlich der Zusitmmung der beiderseitigen Regterungen ist nun- nehr ein grundsäßliWes Eiuvernehmen über die möglihst baldige Picderaufnahme eines direkten Post-, Telegraphen- nd Eisenbahnverkehrs durch die Front erzielt worden, herbei wurden die tehnischen Möglihkeiten und die sich aus derx ütärish-politishen Lage als notwrndig ergebenden Eiu\hränkungen hnders berücksichtigt. Durch Einseßung von Fachkommissionen an {n Uebergangspunkten® soll die Ausfuhrung der be\chlossenen Maß- ¡(hmen unddie noch Bedürf in Ausficht genommene Ausdehnung dr Verkehre einxihtungen fichergestellt werden. Auf dem Gebtete der Post ist Einigung darüber erzielt, daß der Brief- und Poswerkehr dur die Front im allgemeinen zuzulaffen sei. Diese Abmachung bedeutet zugleih eine weseutlie Besserung der Lage der Gefangenen, die nun auf eireu s{nelleren Empfang threr Post werden rechnen dürfen, als bisher. Die Beförderung von Drucksachen unteritegt noch ewissen Einschränkungen, Die Verbanblungen über die Wieterein- sa des Postanweisungsverkehrs find no% nicht abge- sŸlofsen, v-rspr-chen aber auc etn gürstizes Ergebnis. Einverständnis i darüúoecr ¿r,teit, daß Privattelegramme, zu dénen auch Prefsetele- gramnmie zu rechagen sind, wieder allgemein befördert werden dürfen. fr den Eisenbahnverkehr komwt es darauf an, den tm Kciege abgerissenen Anschluß der betdérseitigen Bahnlinien wtieder- herzustellen. Die grunbsäßplihé Zustimmung zur Vornabme der er- forderlichen Vorarbeiten wurde uu)sis{erseiu1s gegeben. Cine beiber- seitige Ginigung über die Punkte, an denen die Wiederherstelung8- arbeiten begonnen werden follen, konnte tudefsen vech nit erfolaer, da die Berichte der an die Front en1sandten rufsischen Kommission noch nicht vorliegen. Das Zustandekommen fester Abwachungen über die Wiederaufnahme eines ordnuvgemäßigen Betriebes auf Ber- binbungslinten, boa denen die Schnelligkeit der Heimbesörderung der Kriegs- und Zipvilgefangenen vnd die Wiederaufnahme des regel- Mgen L R abhängt, wird boffentlich nicht aljulange auf warten lassen.

__ Die Zensurfrage, die für die roch im Krtege befindlichen ventralmächte eine besondere Bedeutung hat, ist beiderseits a!s eine innere Angelegenbeit der vertragshließenden Staaten anerkannt worden, Der bisherige Gang der Verhandlungen der Wirtschafts- lommission läßt hoffen, baß eine den Iuteressen beidec Parteken Rehnung tragende Vereinbarung úbec die in Behandlung ge- nommenen Materialien zustande kemmen wird und daß auch deren Veberleitung- tn bie Praxis troß mancher nicht zu vyerkennender Shwierigkeiten dann ohne großen Zeitverlust vonstatten gehen wird.

Die Bekleidung deutscher Kriegsgefangener in Feindesland. Jn leßter Zeit gelangen häufig Gesuche um Veschaffung und Uebersendung von Bekleidung für deutsche

tiegsgefangene an die Behörden. Von amtlicher Seite wird nun darauf hingewiesen, daß nach den völkerrehtlihen Verein- barungen der Staat zur Bekleidung der Gefangenen verpflichtet ist, in dessen Gewalt sich diese befinden. Da unsere Feinde dieser Verpflichtung vielfa niht nachkommen, hat die deutsche

‘ere8verwaltung, soweit és ihr unter den gegebenen Verhältnissen möglich ist, Maßnahmen zur ausreichenden Versorgung der Ge- îingenen mit Kleidung getroffen. Die in Rußland befindlichen

ute erhalten, wie schon seit zwei Jahren, weiterhin in großem

mfange Uniformen, Unterwäshe und Stiefel in Sammel- lendungen, die durch Vertreter des Schwedischen Roten Kreuzes n Drt und Stelle verteilt werden. Jn besonders begründeten nahmefällen veranlassen die örtlihen Vereine des Roten reuzes auch die Absendung von EÉinzeisendungen aus Be» ständen, die das Rote Kreuz zu diesem Zwecke von der Heeres- verwaltung erhalten hat. ie Versorgung der in Frankreih und England kriegs- fefangenen Leute geschieht gleihfalls durh Sammelsendungen, a das Rote Kreuz (Kriegsgefangenenfürsorge) in Stuttgart u Beständen der Heeresverrwaltung a Aussagen ein- andfreier Zeugen, z. B. verschiedener Austauschgesangener ad Jnternierter, haben bewiesen, daß die in den französischen

Dagegen

und englischen Lagern befindlichen Unterstüßungsausscüsje damit alle wirklihen- Bedürfniffe zu bestreiteu vermögen. L in französischen und englishen Stammlagern oder auf Arbeitskommandos befindlihen Gefangenen haben sich da- her mit etwaigen Gesuchen stets an den (aus Mit- gefangenen zusammengeseßten) Unterstüßungsaus\{uß ihres Lagers gzu wenden; Gesuche an deuishe Behörden oder Vereine nnd in diesen Fällen zwecklos. ‘Eine Ausnahme gilt nur für die Lazarettfranfen und Gefangene, die noch feinem Lager „angehören und unter der Adresse des „Bureau de Renseignements“ in Paris oder des „Prisoners of War Information Burean“ in London zu erreichen sind. Diesen schicit das Rote Kreuz (Kriegsgefangenenfürsorge) in Stuttgart, Neuer Schloßplay 1, auf Antrag die notwendigen Stücke. Die Gesuche müsjen die genaue Adresse (Vorname, Zuname, Dienstgrad, Gefangenennummer, Gefangenenkompagnie), Be- zeichnung des Truppenteils (Regiment, Kompagnie) und die Maße enthalten.

Die stellvertretenden Generalkommandos, stellvertretenden Korpsintendanturen und Ersaßtruppenteile sind füc die Ab- gabe von Umformen und Wäsche an Krieg8gefangene in teinem Falle zuständig; eine vor kurzem in verschiedenen Blättern erschienene Notiz „abweichenden Inhalts beruhte auf einem Jrrtum. Auch die dort irctümlich genannte „Prisoners of War Relief Agency“ in London hat mit der Uniform- versorgung nichts zu tun.

Jm Reichswirtschaftsamt haben, wie „Wolffs Tele- graphenbüro“ meldet, in den ‘legten Tagen Verhandlungen mit Vertretern der Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Entschädigung der infolge Kohlenmangels feiernden Arbeiter und Arbeiterinnen friegswichtiger Betriebe der Nüstungs- und Ernährungsindustrie stattgefunden. Die Verhandlungen haben zu einer vollen Nebereinstimmung wegen der dabei zu beobachtenden Grundsäße geführt. Dec Bundesrat wird nunmehr über den Erlaß von Bestirnnmungen, insbesondere über eine Beteiligung mit Mitteln des Reichs Beschluß fassen.

KriegSnachrichten. Berlin, 25. Januar, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschaupläßen nichis Neues.

Großes Hauptquartier, 26. Januar. (W. T. B.) Wefstlicher Kriegsschauplaß. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

An der flandrischen Front zwishen dem Blankaart- See und der Lys, bei Lens und beiderseits der Scarpe von Mittag an Artilleriekampf. Unsere Infanterie brachte von Ertundungen bei Lens, Croisilles und Epehy Ge- fangene zurü.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz,

«In einzelnen Abschnitten am Oise-Aisne-Kanal, in der Champagne und auf beiden Ufern der Maas lehte die Feuertätigkeit auf.

Westfälische Stoßtruppen holten nach kurzer vorbereitender Feuerwirkung aus . den französi{hen Gräben im Walde von Avocourt 24 Gefangene und 1 Maschinengewehr. Ebenso hatte ein fühner Handstreih gegen die feindlihen Linien am Courières-Walde vollen Erfolg.

Jn den leßten vier Tagen wurden im Luftkampf und von der Erde aus 25 feindliche Slugzeuge abgeshossen. Unsere Flieger führten erfolgreiche Angriffe gegen die französishe Nordküste durh. Gute Wirkung wurde in Dünkirchen, Calais und Boulogne beobachtet. Leutnant Noeth brachte gestern innerhalb weniger Minuten drei französische Fesselballone brennend zum Absturz.

Jtalienische Front.

Auf der Hochfläche von Afiago und zu beiden Seiten der Brenta kam es zu lebhaften Artilleciekämpfen. Von den. anderen Kriegsschaupläßen nichts Neues.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludend orff.

Oesterreichish-ungarisher Bericht.

Wien, 25. Januar. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Keine besonderen Ereignisse. Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht. Sofia, 24. Januar. (W. T. B.) Bulgarischer Bericht

vom 23. Januar.

Mazedonishe Front: Zwischen dem Ohrida- und dem Prespa-See, nördlih von BVitolia, im Cernabogen und im Süden des Dobropolje steigerte sich die Feuer- tätigkeit zeitweilig. Bei Altschah Mahle und westlih des Wardar für uns günstige Eckundungsunternehmungen. An verschiedenen Stellen der Front zwishen Wardar und Dojran- See heftiges Artilleriefeuer. Jm Strumatale lebhafte Feuertätigkeit.

Dobrudscha-Front. Waffenruhe.

Softa, 23. Januar. (W. T. B.) Die Bulgartsche Telegraphen- agentur bält aus Babadag, etner Stadt in der nördlihen Dobrubtscha, folgende Depesche vom 23. Januar: Die russisch-rumänischen Beziehungen find äußerst gesvaunt. Nah kurzen Gefechten zwischen Eleineren russischen und rumänischen Einheiten baben Kämpfe au ch zwishen großen Trupeuabteilungen begonnen. Zur gegenwärtigen Stunde i} die Welt Zeuge eines neuen Krieges zwischen den Verbündeten. Infolge des Versu&s der Rumänen, sich der Wagen mit Munition und des Wagenparks der Truppen des 4. Sibirishen Korps, bestehend aus der 9. und 10. russi- sen Division, zu bemächtigen, witd seit drei Tagen südweftlih Galay zwischen den Flüssen Sereth und Pruth mit der größten Erbitterung eine Schlacht geschlägen. Beide Parteien kämpfen mit Kanonen und Monitorèen. Die rumänishen Truppen erhalten große Verstäikungen. Um nit in die Hände der Rumänen zu fallen, baben bie Soldaten einer russischen Bricade diesseits der dur den WaffenstiUstandsvertrag festgesezten Demarkationslinie Zuflucht gesucht,

an Ó s r n, l vorn abr n? (; ome owie wo sie ihre Waffen, Geshüße, Maschinengewchre und Gewehre joy ihren Train und thr Berpflegung8material ablieferten, Der (O des russischen Korps seyt die Schlacht in Erwartung von Unter- stüßungen fort.

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 23. Januar. (W. T. B.) bericht. T

An den Dardanellen lebhafte Fliegertätigkeit. Unsere Flieaer griffen den Flughäseä auf Jmbros an. Gute Wirkung inmitten des Flugplaßes wurde beobachtet. A

Un den anderen Fronten keine besonderen Ereignisje.

Nach Durchführung dec bereits gémeldeten Operation und dem Passieren der eigenen Minensperre ist S. M. S. „Javus Selim“ bei Nagara aus bisher noch nit aufgeklärte Ursache leicht festgeklommen. Nach seinem bald zu erwartenden Frel- werden ist das Schiff voll verwendungsfähig.

Tages-

Der Krieg zur See.

Berlin, 26. Januar. (W. B. T.) Unter der bewährten Führung des Kapitänleutnants Viebeg erzielte eins unserer Unterseebote fkürzlich glänzende Erfolge gegen den Transportverkehr in dem besonders stark bewachten öst- lihen Teil des Aermelkanals. 7 Dampfer mit insgesamt 28000 B.-R-T. wurden ' innerhalb kurzer Zeit in mit großer Kühnheit durchgeführten Angriffen vernichtet. 4 Dampfer, darunter ein Tankdampfer von etwa 5000 t, wurden aus Geleitzügen, bie durch Zerstörer, U-Bootsjäger und Fischdampfer stark gesichert waren, heraus- geschossen, davon zrvei aus demselben Geleitzug. Unter den übrigen Schiffen befand sich ein größerer Dampfer vom Ein- heitstyp anscheinend nah Le Havre bestimmt.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Die Bewaffaung voa Handelsschiffen, die der obige Bericht er- wähnt, zäklt zu den völkerreWtswidrigen Maßnahmen dex englischen Seekriegsführung, Wenn nur vier ver verjenkren Dampfer be- wáäfffnet waren, so deutet dies wehr auf Geshöymangei bet unseren Feinden hin, als auf rechtllche Vedenken, welche der britiscchzen Negterung in dieser Frage etwa hindernd im Wege stehen. Vom deuts@en Standpunkt muß jedoh immer wieder, hervor- aehoeben werden, baß bie Bewaffnung von Handeltschiffen, au wern fle in England bereits im Fabre 1913 besGlofen wuïibde und angebli zu Zwecken dex Abwehr vorgewommen wird, etnen Versto gegen die internationalen Bestimmungen darstellt; tatsählich ist längst berviesen, daß die bemaffncten Handelss@ifffe nicht etwa irgend etne jeefrlegöre{tlide Maßnahme der deut|chen U -Boote abzuwarten, sondern diese ohne weiteres anzugreifen haben. Das Völkerrecht kannte bis zu WBeginn dieses Krieges nur riedliche Handelsschiffe, die h jeder militärishen Hand- lung zu enthalten hatten und tafür den Schuß der unhewaffneten Angehörigen kriegführender Staaten çenofsen, und atkderexrfeits Kriegsschiffe, zu welh lLeßtecen auch die dtdnungs- mäßig ausgerüsteten Hilfskreuzer gehören. Führt ein Handels. hf Gesche, so verliert es seînen unmllitärishen "Charakter. In der von Wilson als Kriegsziel aufgeworferen und vom Nei chskanzler vorgestern erwähnten Frage der Fuüezheit der Schiffahrt wird dke Unzulässigkèit der Bewaffnuug von Handelsichiffen spâter cine wihtige Rolle zu spielen haben. (W. T. B.)

Rotterdam, 26. Januar. (W. T. B.) „Maasbode“ meldet, daß der spanische Segler „Carmen“ (351 Brutto- tonnen) gésunken sei. :

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Kunfl und Wissenschaft.

Im Ti¡iansaale des Katser - Friedrih-Museums find dle wichtigsten Erwerbungen, die seit Kriegsbeginn in bie Gemälde- galerte gelangten, zu einer Auéstellung vereinigt, Dbenday steht der Bedeutung und dem Werte nah als beberrsGender Mittelpunkt Tizians großes Gemälde „Die Benus mit dem Orgelspieler", ein Bild, das vor etwa 5 Jahren in dem österreihisGen Kur. sthandel auf- tauhte und bis dahin völlig unbekannt geblieben war. Damit ist eine Lückde der Salerte aufs beste àusgefüllt worden, denn der Gemäldetyp der großen veneztanischen WVenusdarstellungen war bisher im Berliner Wuscum nicht verireten. Zugleich runbete das Bild uvferen picht allzu umfangreihen und wenig vielsettigen Besiß an Werken des großen Venerzianers aufs glücllichste ab. Die herrliche Scépfung rät deuilich bie Merkmale der genialen, freien und übeilegenen Malroelse des reifen Künstlers. P uf einem RNuhebett liegt die üppige Gestalt der Göttin, die mit einem Hünbchen spielt, während thr Amor etwas ins Ohr raunt. Unks sigt ein vornehm gekleideter Kavalier an der Orgel. Er wendet si mit jähema Ruck der Frauengestalt zu; seine ausdruck- vollen Züge verraten innere Spannung und verhaltene Leiden\haft. In einer bewvundern8wert Leiht und fret hingefeßten Gebirgslandschaft mit tiefblauen Gipfeln und \{wermütigem grauen Himmel klingt die gesamte Komposition s{ön aus. In zwei verwandten Exemplaren, die im Madrider Prado aufbewahrt werden und wohl nur zum Teil ycm Welister selbit ausgeführt sind, ist das gleiche Thema tin äbnlicher Weise behandelt worden, Angesichts des neuen. Berliver Eremplars, das überall die Spuren tizianisher „Handschrift“ aufæeist, uuß man eingestehen, daß diese Faffung hier die endgültige, die gehaltvollste ist und den Meister selb) am Werke zeigt. (s spricht sehr für die avderen Erroerbungen, die wie dex Tizian zumeist mit Unterstüßung von Freunden des Museums als Geschenk oder als Vermächtuis in den Besiß der Galerie gelangten, daß fie neden diesem Havptrwerk nicht verblafsen. Zunächit müssen da die Erwerbungen aus der Versteigerung von Kaufmann genannt werden; die frühe, um 1360 entstandene. böhmtische „Kreuztgung Christi“, Hans von Kulmbachs im Jahre 1520 entftandenes Porträt eines 29 jährigen Piannes und bie um 1440 geschaffene, dem Meister von Flémalie nahestehende niederländische „Madonna auf vem Rasen". Dex breite, maGiyole Schwung der weitausladenden Gewandfalten verlelht dem lieblien Motiv eine Größe und Würde, die das Bild vor anderen zarteren und in der Stimmung behagl:ieren Muttergottesdarstelungen auszelchnet. Die Erwerbung des frühen böhmischen Werkes.ist (Aae insofern von hoher Bedeutung, als Tafelbilder aus den Anfängen der deutschen Malerct kaum no@ im Handel vorkommen. In diesem Falle kommt voch der glüdliwhe Umstand hinzu, daß von demselben „Wteeistec von Hohbenfurt* des Kaiser-Friedrih-Museum be- reits die große, weihevole Glaper-Madonna besitzt, zu derem feter- lien Prunk und verhaitenem Ernst die Kreuzigung mit der Leiden- chaft der Gestaltung und dem Glanz der aken Farben ein er- gänzendes Gegenstück bildet. Aus der E Professor Ludwig Knaus (f) stammt eine entzüdende stehende nadte „Lukretta" vor \@warzem Grunde vom älteren Lucas Cranach. Die Art, wie dié fein und gefühlvoll geschwungenen Umrißlinien sh kokett von der Schwärze bes Grundes abheben, wte zterlih und tänzelnd die shlanke

rauengestalt dasteht, zeugt bei aller Naivität zugleich von

öchstem fünstlerisWen Nasfinement. Diesem verhältnismäßtg späten Werke gefellt sich noch ein ausgezeihnetes, ehrlihes und haraktervolles Männerblidnis aus des S bester Frühzeit zu.

Bei früherer Gelegenheit kam von dem kölnischen Meister um 1500, der das Hochaltarbild in Aachen \{chuf, eine farktena