1918 / 46 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Feb 1918 18:00:01 GMT) scan diff

b) 3fach geklebte Pavy!ersäcke aus 90 grammigem Papier. (je 1000 Stück.)

Format: A Format: M 45 X 84 cm 600,— V0 X IOE n. L O 45 K D. 633,— D X 110 an 912, x Dom ., 655— 60 X 110: ca 1058,— 90 X 95 em 719,— I X 15. ¿m 1293,—. 90 K 100 cm 740,—

c) 4fah geklebte Papiersäcke Papier. (je 1000 Stü.)

Format: é Format: M 45 X 84 cm . . 660,— 50 ckXx 100 em 45 X 90 cm 700,— 90 X 109.60 A 40 X90 M S 220, 50 X Lc 4 Om A X HOc0 H&W— 90 K cm . , 815,— WX H 40—. d) 2fach geklebte Papiersä@te aus 110 grammigem

Papier. (je 1000 Stü.) _Format: _ Format: M 45 X 94 cm 562 50 4X O 540,—.

Die Preise umfassen die Kosten der Beförderung bis zur Bahn- station des Emyfängers.

aus 7ogrammigem

SD9,— 878 1005,—

ram

Aus führungs8bestimmung IX der Neihs-Sa ckstelle.

Auf Grund der 88 9 und 23 der Bekanntmachung des Bundesrats über Säcke vom 27. Juli 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 834) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. De- nber 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 1116) wird folgendes be- timmt:

: & 1,

Die Anfertigung von Papiergewebesäcken aus dem der Reiht-Satitelle ¡zur Vaifügung stehenden Paptergarrkontinçent erfolgt uur in folgenden Sorten :

1, Fü: Obst-, Gemüse-, Kartoffel-, Zwtebel- und Leben8mittelsäte:

Heiftant-Bindung, Etut elluvg 24 c 24 fädig, auf 10 cm __îm Quadiat, aus 2,4ex Garn; 2. für Snigel- und Grobfletesäde: Hesstans - Bindung, Einstellung _2,4er Garn; 3. für Ksete-, Futtermitteliäde und äe? für gröberes Salz: __Pesfian?-Bindung, Ein!!ellung 46 c 52 fädig, aus 2,4 er Garn ; 4. für KRartoffelfleÆznfäd- und Sâde für mbtleres Salz: __Deifians-Bindunog, EirfteDung50 ch 52 fädia, aus 2,4 er Garn ;

9. für Zucter-, Graupen-, G1t:ß-, VMeh!-, Hülsenfrüchte-, Ge- treide-, Grüßge- und ähulihe Lebensmittel)äcke sowie Säcke für feines Salz

S) edu Ein®ellung 80 M 60 fädig,

3 oder 4 \chajtig, aus 2,7 er Garn; Einstellung 88 X 56 fädig, aus 2,4er Gan.

Zulä'fig sind Veränderungen in der Garnnummer in Verbindung mit der Cint‘ellung, soweit das theoretisch2 Gewicht hierdurch nicht beeinträdtigt wird. Veränderungen in der Einstellung hinßcptlich Kette und Schaß sind bet gleiher Q iadratfatenzahl gleichfalls zu- lâsfig. Jn beiden Fällen darf die Abweichung bis zu 59/9 betragen.

2

Der Bedarf an Papiergewebesäcken, soweit er nicht aus den eigenen Beständen gedeck: werden kann, ist bis zum 15. des letzten Monats eines jeden Kalendervterte!jahre® für dat folgende Kal-pder- viext ljahr bei der RNe!hs-Sack1tlle, G: schästeabteilung, Berlin W. 35, Lühowst aße 89/90, auf dem vorgeschrieb-nen Fomblatt anzumelden.

Die Neichè-Sadjielle prüst, ob die Bedarfsanmeldung begründet ist und der Bedarf gedeckt werden kann.

42ck 52 fädtg, aus

b) Tarpaulkine8-Bindung: . .

SEA:

Die Deckung des Bedarfs erfolgt durch die zugelass:nen Händler. Als Händler können uur Ficmen zugelassen werden, dte bereits vor s 1. Januar 1918 mit Papiergewedesäcken ge cerbêmäßig gehandelt aben.

Bei Bedarfsanmeldungen über 10000 Stück können die Ver- bravcer ten Wunsch autsprehen, die Säcke unmittelbar von einem Weber zu beztehen. Wüesche auf Lief-rung durch cinen bestimmten Weber werden nah Möglichkeit berücksitigt.

Ed __ Die Relh?-Sockstelle stet zum Erwerb der Säcke von den Händlern Bezugs\cheine aus, Der Bezvges§ein bere&tigt den Ver- brauher zum Eiwerb der Säde von den zugelassenen Händlern. Er ist nicht übertragbar und yerliert seine Gültigkeit nah Ablauf der Frist, für die er ausgestellt ist.

Die Händler durfen die Säcke nur g-g?n Aushändigung des Bezugs\cheines abgeben. Sle haben bis zum 15. des legten Vtonats cines jeden Kaleadervterteljahres die Bezug8icbeine bei der Neichs- Sackitelle unter Mitteilung der Verkaufe preise einzureichen und gleihieitig unter Angabe ihres Bestandes an Fewebe und Säck:n den voraussiulihen Bedarf für das folgende Kalende: vierteljahr an- zumelden.

_ Verstößt der Händler gegen diese Vorszuiften oder fordert erx übermäßige Pretse, so kann er vom Bezug von Säcken ganz oder teil- weise au?geslossen werden.

8 5,

Zur Deckung des Bedarfs der Händler und des Bedarfs der Verbraucher über 10 000 Stü, sofern die Verbraucher die Säcke un- mittelbar vom Weber beziehen wollen, stellt die Nelhs-Sackstelle Be- zug8zulassungen aus. Die Bezugszulassung berechttgt zum Bezug von SäâFen von den vow Kriegsministecium, Krieas-Nohbstoff-Abteilung, als Höcbsilcistungébetritb anerkannien Webern. Die Bezugêzuklaf ungen für Händler können au auf die Lieferung von Paptergewebe aus- gestellt werden.

_ Die Vezugszulafsung ist rtcht übertrogbar und verliert ihre Gültigkeit nach Ablauf der Frist, für die sie auxgestelit ist.

_ Die Weber dürfen Vert:äge auf Lieferung von Paptergewebe- säken und Papicrgewebe, dite aus dem Papieragarnkoutingent der Reichk- Sadlstielle herg»\tellt werder, nur gegen Auzhändiguug der Abschnitte der Bezugszulassargen abschließen. Letztere geben dem als He - [eifiungsbetrieb ane:fannten Weber Anwartshast auf Erteilung einer Paptergarnfreigabe feitens des Kriegsminiveriums, Kriegs-Nohstoff- Abteilung, aus dem Kouting!nt der Neich?-Sackitelle.

86,

Die Weber haben die Abschnitte der Vezugs¡ulafsungen dem Krieggausschuß für Textil-E1 szhstoffe, Berlin W. 8, Unter den Linden 34, mit Antrag cuf Freigabe der Sarne auf dem von diesem yvor- ges{riebenen Formblatt unter Angabe der Konttnigentsnummer K 100 etnzure!(Gen. Das Spinnen dex Garne uod die Anfertigung der Papteraewebe dürfen ect na% ber vow Kriegéministertum, Kriege- Rozstoff-Abteilung, erteilten Erlaubnis exfolgen.

E

Die Hersteller von Paytergrwebesäcken baben für jeden aus dem Paplergarnkontingent der Neichs-Sadlstelle hergesteten und abge- licferien S1 etne Vergütun; von F9/9 des Verkaufe preises an die Reichs- Sakstelle abzuführen. Am 1. und 15. ein-8 j-den Monats tit E AHAE auf dem vorzeschriehenen Formblatt Rehrung zu legen. l

8 8, Die Reichê-Salstelle {t befugt, im Falle etres fachlihen Be-

dürfnifses Autnahmen von den Vorschriften der §§ 1—6 zuzulaffen, j

& 9. Diese Ausführungsbeftimmung tritt mit dem Tage der Verkün- dung in Kraft.

Berlin, den 16. Februar 1918. Die Reichs-Sackstelle. Vedell.

BelanntmäGuta:

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs- weise Verwaltung und die Liquidation des in- ländishen Vermögens Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

702. Lisie.

GesamtvermBgeu: Das gesamte im Inland befindliche Vermögen der durch Erlaß vom 18, April 1916 ausgebürgerten Londet- flüchtigen Grünewald, Ludwtg, geboren 29. März 1873 zu Straß- bura, Arckitekt, und Ehefrau, Lija geb. Ottmann, geboren 9. August 1878, zuleßt in Straßburg (Zwangs8verwalter: Exzellenz Mandel, Unterstaatssekretär a. D. in Straßburg). Durch die Zwangs- verwaltung uit beröh1t wid der Grundbesiß der Landes- flüchtigen, für wel@cn die Anordnung der Liquidation be- antragt ist.

Straßburg, den 11. Februar 1918. Minisierium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Junern. J Oa

Beläanntmaoet na

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

"O03, Life.

Naclafimassen: Die Nachlaßmasse des am 19. März 1903 ver- storberei Marhal, Ludwtg Guztiav, in Waldersbah und dessen am 10. Junt 1917 verstorbenen Witwe, Christine Eugente ged. MNogdel, dajelbst (Zwargsverwalter: GerthtsvoUzieher Michel in Schirm). Dur die Zwangsverwaltuna nicht be- rührt wird der zu den Nachlaßmassen gehörende Grundbesitz, für welchen die Anortnung der Lquidation beantragt wird.

Straßburg, den 11. Februar 1918.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. Ja Died:

Be O O o betreffend Liquidation französisher Unternehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in Belgien habe ih gemäß den Verordnungen über die Liquidation feindlicher Unternehmungen vom 29. August 1916 und vom 15. April 1917 (Geseß- und Verordnungsblait für die okku-

pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19 April 1917) die Liquidation der dem Franzosen Louis Montupest in Paris gehörigen Fabrik Ocres de Francorhamps in Francorchamps bei Stavelot angeordnet. Zum Liquidator ist Herr Dr. Lepsius in Brüssel, Militärschule, ernannt worden.

Nähere Auskunft erteilt der Liquidator. Brüssel, den 18. Februar 1918.

Der Chef der Abteilung für Handel und Gewerbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. JEV Nobert

b mem A4

Bekanntmachung Der B eschkuß der Deputation vom 9. August 1917, durch den

dem Gescäftesührer Nthard Ninne, Hamburg, der Handel mit Nahrungsmitteln auf Grund der Bundetratéverordnung zur Fernbaltung urzuverlä\siger Personen vom Handel vom 25. Sep- tember 1915 untersagt worden tit, wird aufgehoben.

Hamburg, den 19. Februar 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Dr. Stahmer.

Bekanntmachung. Wir bringen zur öffentlichen Kenntnit, daß dur Verfügungen

vom 16. Februar 1918 1) dem Kaufmann Leo Groß, Jthaber der Kirma I. Joachimsthal, Leipzig, Windmühlenweg 22, 2) dem Glektrotehniker Kut Hölke, Inhaber der Firma Ph. S mann Nachf., Letpzig, Braustr. 27 11,

u ch - nann 3) Heinrich Guido RNöpsch, Ivhaber einer Neparaturwerksiätte für Motoren und

elektrishe Lichtanlagen, Letyzig-Schleußig, Seumeitr. 79, 4) dem

El:k'rote&nikex Richard Acno Pilz, Inbaber der Firma

Sleëtrische Libt- und Kraft-Indu strie Letpztg, Arno Pilz, Leipzig, Plagwizer Str. 131, der Handel mit Gegen- ständen des Kriegsbevarfs, zeugmashinen und Maschtinenteilen, zu 2, 3 und 4 insg- besondere mit elektrischen Motoren, auf Grund des 8 1 der

zu 1 insbefondere mit W eck -

Bundesratéverordnung vom 23, September 1915 wegen Unzvveriäfsftg-

keit untersagt worden ift.

Le'pzig, am 16, Februar 1918: | Der Rat der Stadt Leipzig. Roth.

Bekanntma@Gung. Dem Kaufmann Karl Dietsche in Karltruhe wurde mit

rechtskräfiiger Verjüoung Großberzogli&en WBezirksamts Polizet- direktion vem 21. Januar 1918 auf Grund ber Bundesrats- verordnung vom 23. September 1915 die Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel betr, der Handel mit Butter, Käse und Eiern untersagt.

Karlsruhe, den 16. Februar 1918. Großherzoglites Bezirnksamt Bolizeidirek ition.

Weitel.

Bebel o Ld Dem Inhaber des Kolontalwaren- und Drogenges{äfts Hugo

Schulze Nach f, Bremen, Obernfiraße 10, Kaufmann Geor Wilbelm Guftay Verges, wohnhaft Bremen, Isarftraße 28, i gemäß dcr Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 der Handel mit Lebens- unb Futtermttteln untersagt unter Auferlegung der Kosten dieses Ver fahrens.

Bremen, den 20 Februar 1918. Die Polize!direkifon, Abteilung 1. Stee n gTnfe.

j Die von heute ab zur Au3gabe gelangende Nummer 95

des Neich3-Gesetzblatts enthält unter Nr. 6248 eine Bekanntmachung über Erleichterung Erlasses berufsgenossenschaftiicher Unfalloerhütungsvor schrift vom 19. Februar 1918. en, Berlin W. 9, den 21. Februar 1918

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Militäroberpfarrer beim Generalgouvernement in Belgien und Feldoberpfarrer des Westheeres Dr. Midden- dorf zum Dompropst bei der Metropolitankirhe in Cöln und

den in die Oberpfarrstelle in Finsterwalde berufenen Pfarrer Werdin, bisher in Gutengermendorf, zum Super- intendenten zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerubt:

den Landgerichtsrat Thorwest in Posen zum Landgerichtg- direktor in Ostrowo,

den früheren Amlsrichter Dr. Mengel bei dem Amts- gericht Berlin-Mitte und die Gerichtsassessoren Dr. Mar Hartsh und Dr. Kurt Ehrlich bei dem Amtsgericht Berlin- Mitte, Dr. Dingel in Landsberg a. W., Braune in Neu- ruppin, Dr. Ponfick in Freiburg i. Schl, Brocke in Zell (Mosel), Hoehl in Kirchen (Sieg), Sprave in Gladbeck (Westf.), Dr. Antonius Jmhäuser in Hatpe, Dr. Hütten- hain in Herford, Withelm Becker in Steele, Karl Berg- mann in Paderborn und Heinrih Kunze in Osterburg zu Amtsrichtern sowie

den Gerichtsasscssor Szelinski zum Staatsanmalt in Meseriß zu ernennen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

die Wahl des ordentlihen Professors Dr. Auhagen

zum Rektor der Landwirtschaftlihen Hochschule für die Amtszeit vom 1. April 1918 bis ebendahin 1920 zu bestätigen.

Minisierium der geistilihen und Unterrichts angelegenheiten.

Königliche Akademie der Künste.

Die in der Genossenschaft der ordentlichen Mitglieder der Königlichen Akademie der Künste, Sektion für die bildenden Künste, erfolgte Wahl des Bildhauers, Professors August Kraus in Berlin-Grunewald, des Architekten Hermann Jansen in Berlin, des Malers, Professors Dr. Hans Thoma in Karlsruhe, des Architekten, Professors Josef Schmiß in Nürn- berg und des Graphikters Olaf Gulbransson in München zu ordeutlihen Mitgliedern der Königlichen Akademie der Künste ist vom Herrn Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegen- heiten bestätigt worden. u

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung britisher Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 S S. 89) habe ih nah Zustimmung des Herrn Reichs- anzlers über die Juternationale Preßluft- und Elektrizitäts- G. m. b. H. in Berlin, Weinmeisterstraße 14, die Zwangs- verwaltung angeordnet (Verwalter: Herr Kursmakler Otto Knaß in Berlin-Grunewald, Douglasstraße 32).

Berlin, den 18. Februar 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (NGBl. S 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) habe ih nah

ustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Fabrik tandard, Büroeinrichtung3gesellshaft m. b. H, in Berlin N. 65, Müllerstr. 151, die Zwangsverwaltung an- geordnet (Verwalter: Herr Friedrich Krause in Dresden-Alt- statt, Vogelerstr. 9). Berlin, den 18. Februar 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Evangelischer Oberkirchenrat.

Dem Superintendenten Werdin in Finsterwalde ist das Ephoralamt der Diözese Dobrilugk übertragen worden.

Betanntmaota

Des Königs Majestät haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 7. Januar d. J. zu genehmigen geruht, daß der Pro- vinziallandtag der Provinz Westfalen zum 17. März d. J. nah der Stadt Münster berufen werde.

Die Erö ffnung des Landtages findet an diesem Tage nah einem um 91/, Uhr Vormittags in der Erlöserkirche und

¡ im Dome stattfindenden Gottesdienste um 1 Uhr Nachmittags

im Landeshause zu Münster statt. Münster, den 22. Februar 1918. Der Königliche Landtagskommissar. Oberpräsident der Provinz Westfalen. K. Prinz von Ratibor und Corvey.

BekanntmacckGung,.

Dem Kaufmann Hugo Petersen sowte desen Ehefrau Lon geb, Esr0m, wohnhaft in Kiel, Fleethörn 57, wird hiermit 6u Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltuog unzuverlässige' Perfor en vom Handel vom 23. September 1915 wegen Unzuverlässigfeit e Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs, int-

| | i

besondere Lebens- und Futterwi!teln, untersagt mit der Maßgabe, daß dieselben ihr Ge\äftelokal mit tem 23. d. M. 1 ichtießen und die Kosten des Versahrens zu tragen haken.

Kiel, den 16. Februar 1918,

Städtische Polizeibehörde. Dr, Pauly.

Bekanntma@Gung,

em Kaufmann Josef Etchbmann sowi? dessen Ehefrau uer geb. Rickert, in Bottrop, Oiterfeideritraße 10, wohnhoft, it auf Grund der Buvdesratsyerordnurg vom 93, September 1915 (NGBl. Seite 603) und dex Aus- jihruvgeanwetsung bom 27. September 1915 der Haudel mit jegliven Gegenständen des täglichen Bedarfs, also auch t Weiß, Tuh- und Wollroaren aller Art, wegen Unzu- piläsigkeit in bezug auf diejen Havdelobetrieb untersagt worden. Ehmann hat die durch das Verfahren vérui\acht:n baren Auslagen, inbesondere die Gebühren für die im § 1 der obengenannten Ber- ordaung vorgeschri: bene öfentlide Bekanntmachung, zu eiftaiten.

Recklinghaufen, den 16. Februar 1918. Der Landrat. Bürgers.

BDektanuntmackGunag,.

Auf Grend der Bundesratsverordnung zur Fernhßaltung unzu- verläisiger Personen vom Handel vom 23 September 1915 (Neicz8- Geseybl. S. 603) ist der Ehefrau des Hugo Gries in Rem- sheid, Kölner Straße 83, der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglihen Bedarfs unter Auf- eclegurg der Kosten der Veröffentlihung untersagt worden.

Remsceit, den 18. Februar 1918,

Der Oberbürgermeister. J. V.: Gertenb ach.

Bekanntmachung.

Dem Händler Friedrich Groß in Solingen, Weyerstraße 3, wurde unterm heut?gen Tage gemäß § 1 der Bundesëratsve: ordnung vom 23. September 1915 (RGBI. S. 603) jeder weitere Handel

mit Lebensmitteln und anderen Gegenständen des täg- |

lihen und des Kriegebedarfs untersagt, weil durch die

wiederbolten Bestrafungen, inébesondere wegen Preiswucher, seine |

Unzuverläsfigkeit in bezug auf den Handelabetrieh dar,etan 1st, Hie Kosien der Veröffentliung werden dcm Groß auferleg!*.

Solingen, den 16, Februar 1918. Die Polizeiverwaliung. Der Oberbürgermeister: Dice.

Dea and

Auf Grund der S8 1 und 2 der Verordnung des Bundetrats vom 23. September 1915 zur Fervhal!urg uvzuver!ässiger Personen vom Hande] (RGBI. S. 603) urd ter Avtführungtbej:!mwungçen ¡u diejer Verordnung vom 27. September 1915 wird den Gbeleuten Kontttor Hermann van der Ven, wohrhaft in Sterkrade, Neumühlsfiraße 66, der Handel mit L-bensmittelïn, insbesondere Mehl und BackEwaren, für das G-blet des Deutschen Res untersagt. Die durch das Verfahren er1standenen baren Aus- lagen, {nsbescndere auc die Kosten der Bekanntmachung, fallen ten Betroffeuen zur Last.

Sterkrade, den 30. Januar 1918,

Der Vürgerme!ster. J. V. : Der BVelgeordnete: Dr. Heuser.

Bekanntmachung.

Auf Grund der 88 1 und 2 der Verorbrung des Bundesrats vem 23. September 1915 zur Fernholtung unzuver!ä)sicer Per'onen vom Handel (Reths-Gesezbl. S. 603) und der Ausfohrungs- bestimmungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 rotrd der Chefrau des Wilhelm Brögmann, wohnhaft \n Sterk- rade, Hüttenstraße- 1, der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Mehl, für ta? Gebtet des Deutschen Reichs untersagt. Die dur das PYerfahren enlstandenen baren Auslagen, ivsbesondere au die Kosten der Bekanntmachung, fallen dex Betroffenen zur Lst.

Ster krate, den 31. Januar 1918.

Der Bürgermeister. J. V.: Der Beigeordnete: Dr. Heuser.

BekanntmaGung,

Auf Srund der 8 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats bom 23. September 1915 zur Fernhaltung un1tyerlässiger Personen bom H. del (NGBI. S. 603) und ber Auéführungzbestimmuncen ju dieser ‘e: ordnung vom 27. September 1915 wird der Ehefrau des Heinrich Quernhetm, wroohnhaft in Sterkrade, Markt- straße 19, der Handel mit Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs, inebesondere auch Meb!1, für das Gebiet des Deutschen eichs untersagt. Die durch das Verfahren ent- tiandenen baren Auslagen, insbesondere auch die Koslen der Bekanut- mahung, fallen der Betroffenen zur Last.

Sterkrade, den 12. Februar 1918.

Der Bürgermeister. I. V.: Der Beigecrdnele: Dr. Heuser.

VNichkamlliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. Februar 1918.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes Dr. von hlmann hat sih, wie „Wolffs Telegrapheabüro“' meldet, gestern abend über Wien nah Bukare st begeben.

Jn der heute unter dem Vorsiß des Stellvertreters des Reichskanzlers, Wirklichen Geheimen Rats ‘von Payer ab- gehaltenen Vollsigung des Bundesrats gelangten zur Annahme der Entwurf einer Verordnung zur Abänderung der Verordnung über die Sicherung der Aer- und Garien- bestellung sowie Vorlagen, betreffend Festsegung des Zigaretten- fontingents für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 1918 R Zulassung verschiedener Blätterarten als Tabak-

aßiiofse.

q, Noch kurz vor der Abreise der deutschen Mitglieder der eters burger Kommissionen haben diese, wie „Wolffs elegraphenbüro“ meldet, mit den russischen Vertretern Unter dem Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regierungen eine ereinbarung über die Heimbeförderung der beider- seitigen Zivilangehörigen unterzeichnet. Aus den Ve- stimmungen dieser Vereinbarung . ist hervorzuheben, daß ent- \sprehend dem bekanntlich nicht ratifizierten Kopenhagener Protokoll die von den russischen Truppen nah Rußland fortgeführten Ostpreußen ohne Rücksiht auf Alter und Ge- shleht in die Heimat befördert werden sollen. Von den übrigen in Rußland gzurückgehaltenen deutshen Zioil- personen sind zunächst die Frauen und Mädchen, die männ- iden Personen unter 16 und über 45 Jahren, die dienst- untauglihen Männer innerhalb dieser Altersgrenze sowie è Aerzte und Geistlihen jedes Alters heimzubefördern ;

die entsprechenden

land stammenden Russen, die noch in Deutschland zurück- gehalten waren, sollen nah Rußland befördert werden. Die Heimbeförderung soll, soweit nicht - auf Antrag Einzelreisen gestattet werden, in Transporten erfolgen, die möglichst bald in Verbindung mit der Heimschaffung der dienstuntauglichen Kriegs8gefangenen durchzuführen sind; bei der Abfertigung sind tunlichst Frauen und jugendlihe Personen unter 16 Jahren sowie Kranke, im übrigen die Ostpreußen zuerst, zu berücksichtigen. Wegen der Heimbesörderung der diensttaualichen männlichen Zioilpersonen im Alter zwischen 16 und 45 Jahren wurde eine besondere Vereinbarung vorbehalten.

Die deuische Regierung hat ihre Genehmigung zu der Vereinbarung außgesprochen, die Genehmigungserklärung der rusnschen Regierung steht noch aus. Judessen war bei der Nb- reise der deutschen Kommission bereils mit dem Abtransport der deutschen Zivilpersonen . aus Petersburg nah den Grund- säßen der neuen Vereinbarung begonnen worden. Die Weiter- führung des Abtransportes wird naturgemäß von der Ent- wicélung der Dinge in Rußland abhängen.

Dem Vernehmen nach sollen hier und da, insbesondere in ländlichen Bezirken, immer noch gewissenlose Leute dem lichisheuen Gewerbe obliegen, weniger erfahrenen Besißern ihre Kriegsanleihen durch allerlei Zuflüsterungen weit unter Preis herauszuloden, um sie alsdann ihrerseits zu einem höheren Preise wieder zu verkaufen. Vor solchen Aufläufern kann nicht eindringlih genug gewarnt werden! Wenn ein wirkliches wirtshaftliches Bedürfnis vorliegt, von der gezeichneten Anleihe Stücke zu verkaufen, wende man sich an eine bekannte Bank, Sparkasse, Genossenschaft oder auch an die Reichsbankanstalten, die bekanntlich Anleihestücke bis zu 1000 /6 zum Ausgabekurs von 98 vH abzüglich der üblichen, geringen Verkaufsgebühr unmittelbar vom Zeichner jederzeit antaufen.

Schaumburg-Liþppe.

Seine Hochfürstlihe Durchlaucht der Fürst Adolf

vollendet morgen sein 35. Lebensjahr.

Defterreic-Ungarn,

Das österreichishe Abgeordnetenhaus begann vor- gestern die erste Lesung des Haushaltsvoranschlages.

Laut Benicht des „Wolfen Telegraphenbüros“ gab der Abg. namens des Polenklubs eine Erklärung ab, worin gegen die Ub- tretung Cholms an die ufkrainüihe Republik und geaen die Nicht- z'lassung der polnisWen Äbgeorbneten zx ten Brest-Litomtk-r Vei- handlungen Einspruch erhoben wird, Der Polenklub wünsche ter jingen ufrainishen NevubUk eine große Zukunft und hoffe, taß tte zwischen d?r uk:ainischen Vollsrepublik und dem peclnischen Staate an den Grenzen fi ergebenden nationalen Streitft1ag-n ohne Be- telligung Dritter îm grgenscitigen Ginverständnis von Volk zu Voik au8geglien werden. Dte Ver)1ümmelung des polnishen Landes be- deute einen Triumph des deutihen Imperialt#mus und eine Verhöh- nuna des Selbstbestmmungösre-chts des pelnisken Volkes. Ucher das zu Polen g?-bôrende Land habe nur dec polnische Staat ein Recht zu b'rfüger. Der ukratris@e Abgeortnete Lewycckyi begrüßte die Än- erkennung des SelbstbestimmungareGßts der Ukraine dur ten Ærtedens\chluß mit der ukrainishen Republick sowie die beutige Er- klärung des Otbmanns des Polenklubs, daß Polen mit dem urainisWen Staate in ein ir undichaftliches Bei hölinis treieu wille, Die Ukrainer müßten jetcch gegen die Auffassung der Polen E nspruh erheben, daß der Fiutcde auf Kosiea des poli ischen Bolkes und des polnischen Gebiets von KCholm geschlossen worden sei, auf welch? lezteres Gebtet die Polen ein Necht hätten. Der Reduer verlangte \chließtckch, tay zur Wahrung rer Entwicklungsfreibelt ter Ukraftner tn der d*lerreichis@-ungar.\{ch-n Monarchie die ukrainis@en Gebiete Galiziers als Meicheland organifiert werder. Der 1Ucckchcchtickche Abg. Winter kritisierte den Brest-Litowsker Vertrag und e:kiärte, die Srenistreitigkeiten zwischen en Ufratnern und ten Polen hätten efnvernehmlih zwischen beiden Völkern ge?öst werden müss. Er erhebe gegen den Einmarsch deutsher Truppen in Nußlard Einspru, der rur kezweck-, die revolutionäre Bewegung tan Rußland zu bekriegen. Ec verirete neucr- li die Forderung nah Betiziebung von Vezrtretern der Völker zu ten Friebenfvzrhandfungen. Während seinec Rede apcslroÞphierile ter t\Geishe Soz'aldemokrat Souk op ten auf der Galerie befindlichen ukrainishen Abg. Sevrju? durch belcidtgende Zwischerrufe, worauf die vkratntsWen Abgg. Trylowski und Singaltewicz in scharfer Weise erwiteiten Der Viz'p äsident Tusar erteilte dem Abg. Soukup einen Ordnunysruf und \prech das Be- dauern aus, daß ein Vertreter des befreundeten Stcates beseitigt worden set. (Beifall und Zwlichenrufe.) Der Abz. Waldner gab namens des Verbandes der deutickch-nationalen Partei etne Erklärung ab, worin er den Friedenas&luß mit ver Ufcaine billigte urd be- dauerte, daß dic Polen uneinaeden? des für die Befreiung und Wieder- herstellung des Köntgreicch)3 Polen von den Mittelmächien acmetinsam vergossenen Blutes ihre uattonaleu Sondtinter: sen den hö&sten Inter- essen des Staates nit unterordnea. Die Deutschen hefürMten, daß diese Holtung der Polen au einen Riß în das tür die abschließ-nbe Ausgestaltung des polnischen Köatigtums notwendige Etr- verneymen aller Beteiligten tun werde. Der Fricden®- l mt a Uai wäre. das Wel de hter führenden öslezreiwisch - vngarishen Ministers und nicht eine reihsdeutshe Inspiration. Die ganzen Verhandlungen von Brest-Utowek? seien von dem gleiberechtigten Etn- fluß der Vertreter beider Mitteimäßte getragen. „Wir halten es für unsere Pflicht, die tatkräftige, durcschlagende Arbeit der Politik des Grafen Czecntn besonders anzuerkeunen und ihm uñjer Vertrauen zut erneuern." Der Redner sprach \chiteßlick der ukrainischen Volks- republik warme Wünsche für die Zukunft aus. Der Abg. Daszinskt (volrisher Sozialdemokrat) erklärte, daß dur bie Brest-Ulomsker Verhandlunuen das Vertrauen dex Polen getôtet worden sel. Künftighin werde zwishen Ufrainern und den Polen etn Elsaß-Lothringen besteben, an welchem beide Staaten Jabrzehnie merklich blutez werder. Anstatt daß Vesterreih Polen und die Ukraine unter seinen Schuß genommen und den Au?- tausch der sich gegenseitig ergänzenden Volktkräfte angebaknt hätte, habe es die ganze Führung tem Veutschen Nei akbgetreien. Es liege Giöße in der devt!chen Politik, wenn die deutschen Dipkomaten der österreihichen Diplomatie bas Heft aus den Händen eôtwunden hätten. Der N-dner 1wetjelt nit, daß die Ueberschüfsfe aus der Vkraine nah Veutschland wanderu werden, und wandte sich unter lebhafter Zustimmung der Polen und stürmishem Wkveripruch links in heftigen Ausdrücken gegen das diesbezüglihe Vorgehen der Deutsen in Rumänien und Polen, wobei er vom Präsidenten mit der Bemerkung zur Ordnung gerufen wurde, er könne cs nickt zugeben, daß die Regterung des verbündeien Deutschen Reichs hier beschimpft we: de. Der Abo. Dr. Adler (deutsher Soztal- demokrat) verwies auf ten vom Staatssekretär von Küblmann im Deu! sen Net@s1ag2 zur Verlesung gebrachten Furkip u dex groß- russishen Regierung und gab ‘dem Wursche Nusdruck, daß die deu!scke Negierung av jeyt ihre früheren Bedtnaungen niht als verfallen erkiären und ih zu keinea weiteren friegeri|hen Operationen in das &Fnnere Rußlands begeben werde. Seine Partei fordere die Negterung

Klassen dex aus dem unbeseßten Nujz- 4 auf, alles auf das peinlicisie zu vermeiden, was als Ginmishung in

tie Angelegenbeit-n der Vö!ker Nuß!ands betrahtet werten fönnie, und warne in6besondexe vor einzm Eingreifen in den Strett i? Großrußland und der Ufralne. Bezüglihß des Votansla 9 CLELOL der Reoner, daß die Soziatdemokraite jelbi verfiäntlchck ni&t rafur {immen könne. Sie kônne es nitt tun, weil sie kein2 Last hahe, politis oder moralisch irgend eine nte Verantwortung füc diesen Krieg zu überaehmen. (Beifall bei den deutsden Zoziaz demokraten.) E

Die Mittelpartei und die Verfassunagsparkel des österreichishen Herrenhauses haben obigec Quelle zufolge einen Beschluß gefaßt, worin sie erklären, ber polnische Wider- stand gegen die allgemeine Politik des Stcaies jet nt zu verantworten und umfo ungerech;tfertigter, als nac) ven rg Ertlärungen des Ministerpräfidenten der Zwischenfall con Cho!m einer ausgleihenden Lösung, zugeführt werden E Sie El warten, daß die in Galizien und im polnishen Okfupaitons-

Ar Ti Fro

a?!triagetn

| gebiet herrschende Erregung über den Friedensvertraa mit der

ufrainischen Regierung {winden werde. Sie sprechen ihre Zustimmung zu der bisherigen Haltung des Minisfiers des Aeußern aus, versichern ihn ihres vollen Vertrauens und 1hrer Unterstüßung und hoffen, daß sein bisher so gebeiz1es Wirken auch in Zukunft von Erfolg begleitet sein werde.

Großbritannien und Jrland.

Nach einer Reutermeldung hat das Auswäriige Amt an den Grafen Ladislaus Sobanski, als den Vertreter des polnischen Nationalïommitees in London ein Schreiben ge- richtet, in dem ihm der Staatssekretär Balfour mitteilt, daß die englishe Regierung ihren Agenten in Kiew ausgc- tragen habe, die Erflärung abzugeben, daß sie den fürzlih ge- schlossenen Frieden zwischen der Ufkfraine und den Mittelmächten nicht anerkennen und keinen einzigen Frieden anerkennen werde, an dem Polen intereistert jet, wenn dieses Land nicht vorher befragt worden wäre.

Jm Unterhaus wurde mitgeteilt, daß die Sommer- zeit am 24. März beginnen und am 29. September enden solle.

Frantreid

Nach einer Meldung der „Agence Havas“ hat der General Cadorna Ve:sailles verlassen, nahdem cr seine Funktionen dem General Giardino übertragen hatte, der seine Stelle im Obersten Kriegsrat der Verbündeten einnimnt.

Der Sozia listentag hat, Lyoner Blättern zufolge, die Mitglieder dec Mehrheit Thomas, Renaudel, Cachin und Dubreuil und die Mitglieder der Minderheit Longuet, Mistral, Maurin, Bourberon und Fressard zu Abgeordneten für T1 Londoner Tagung ernannt.

Rußland,

Einem Amsterdamer Blatt zufolge erfährt die „Times“ aus St. Petersburg, daß einige Großsürsten und Groß- fürstinnen eine Eingabe an die Regierung der Bolschewiki sandten, in der sie e:suchten, der Familie des srüheren Zaren zu erlauben, Tobolsk zu verlassen und nach Fran?reicz oder England zu gehen. Sie erklären, daß alle Gerüchte über 1hre Teilnahme an den Verschwörungen zur Wiederherstellung der Monarchie unrichtig seien, und verzihten auf alle Rechte auf den Thron.

Wie bereits gemeldet, haben die Vertreter der mit Rußland verbündeten Staaten und der neutralen Staaten gegen die Ungültigkeitserflärung der russishen Staats- \chulden entschieden Einspruch erhoben. Dieser Einspruch hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, wegen, seines Jnüalts und seines Tones bei der russishen Bevölkerurg Empörung hervorgerufen. Die russishe Regierung erklärt, der Einspruch sei vollständig gleichgültig. Um ein einmal erlassenes Dekret ungültig zu machen, bedürste €s anderer Maßnahmen. Auch die Forderung der Mächte, den ihren Untertanen dur die Ungültigkeilserkärung entstandenen Schaden zu ersetzen, sczrecke die Negierung ebensowenig wie Drohungen.

Die Lage in Estland und Livland vershlimmert sich nah Erzählungen von Flüchtlingen täal:ch. Jn Stadt und Kreis Werro find über 100 Deutsche, in Fellin etwa 140 und in Pernau etwa 24 verhaftet worden. Jn den leitischen Kreisen haben Verhaftungen bis jezt noch nicht stattgefunden. Der bekannte Aufruf zur Beseitigung aller deutshenm Männer über- 17, aller deutshen Frauen über 20 Jahre wurde auch in Dorpat verbreitet. Bei Dorpat ist es zu einem Zusommen- jloß zwischen Deuischen und Roter Garde gekommen, von welcher 5 Mann gelötiet wurden.

Schweden.

Der finnishe Gesandte Gripenberg hat einer Presse- meldung zufolge vorgestern an die \{chwedische Regierung die Viite gerichtet, Schweden möge in Finnland eingreifen.

Der Minifterpräsident Eden beantwortele vorgestern in der Zweiten Kammer eine Juterpellation des linksfozialifiishen Reichstagsmitglieds Wennerström über die Steliung der Regierung zur Jnterventionsfrage in Finnland sowie der Durchfuhr und Ausfuhr von Waffen. Lout Be- riht des „Sversîa Telegrambyran“ erktlärte der Minister- präsident:

Die Regierung bege keinerlei Alt, eine Fcwaffiete Juters ventlon zu unternehmen, faVs das Recht und die Intereffen Echwid-ns ni&t Aränkungen ausge)ctt seten, die dazu nöt!gien. Die an gewissen Stellen in Schweden geroünick@te Zntervertion erwecke starken Wide: - sland in kbreiten Logern des s{chGwedishen Volkes und würde eine fine Staatëordnung, die ibren Gfolg shwedisGen Waffen v r- bankîe, unter dem Letle des finnis@den Volk s schr ye: haßt mackstr, gecen we?!ches biese Waffen gerichtet waren. Die |\@wetiiche ifegie- ming bab? nit die Abfet, ‘das bestéteude Verbot gegen die Durg- und Ausfuhr von Waffcn aufzubeben cer zu äntern. In dirser Hinficht seten keine Gcnehmigungen für Neznurg Finnland gegeben worden. Die Regierung ksine die Bildung von khewaffreten Kcips auf \chGwedishem Boden nit gestailea, aber Privaileute hätten d!e Et: laubnis erhalten, als Freiwillige in finnis@e Dierfie einzutreter, ten- sciben Grundsäpen gemäß, die in anderen gleichartigen Fällen an- g?wandi worden seien. Die Auelteferung von Waffen und Munition aus ben BVorräten Shwedens hade dte Negteruog nichi got!atten könucn. Die Durhfubr von Waffen und WMuntkiton über Schroeden baue nit stattzufinden, da tte Zufuhr auf dem Seewege von anderer Ländern môöglih sei. Die NReg!erung hege nickt -tie Atficht, geltende Verbote gegen die Durchfuhr aufzuheten oder zu verändern, und Lizenzen für die finn!\he Neaterung seten richt vors- gelommen. Hierüber entstehende Fragen würden von der Regierung geprüft werden gemäß den vorber angedeuteten Grurdsäßen, nämlich der Absicht Schwedens, ih utt in den Bürgerkrieg Fim. lar.ds Finetnziehen zu lassen, ebenso wie der L}l:cht, bie etgenen Snteressen Sc@wedens ausreckt zu erhalten Der Winisterpeäfident teilie danach mit, daß Schweden bet einer Anzabl der europlis{en Mächte die JInitlative genommen habe ¡u einem diplo- matisGen S@ritt in Petersburg, betreffend die Räumung