1918 / 58 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 08 Mar 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Artikel 17.

Zur Fes!stellung der noch Artikel 14, 15 zu ersegenden Säden soll alsbald ncch der Bestäticung des Friedensvertraas eve Kom- mission tn Br!lin zusammentreter, die zu je einem Drittel aus Ver- tretern der betden Teile und neutralen Mitgliedern gebildet wird; um die Bez'ichnuna der neutralen Mtigliede-, darunter des Vor- LRdaR, wicd der P äsident des Shweizerishen Bundesrats gebeten

: den.

Die Kommission stellt die für iHh-e Eat'h-idungen maßgebenden Srundsäße auf; auch erläßt sie die zur Eriedicung ibrer Aufgaben erferderl:de G-s{äfisordnung und die Bestimmungen über das datei cin:uf@&I gende Verfab en. Jhre Entsh?dung'n erfolgen in Unter- ommi’ fionen, die aus je einem Vertreter der brid-n Teile und einem nzutralen Obmann gebildet werden Die don den Unterkommiisionen festgestellten Beträge find innerhalb eines Monats nah der Fest-

ftellung zu bezahlen.

i S'!ebentes Kapitel. Austausch der Kriegsgefangenen und Zivtlinterntkerten. Artikel 18.

. Die kri-g8gefargencn Firnländer in Deutshland und die kriegs- cesangenen Deutsen in Ftanland sollen tunlihst bald in bestimmten, von etrer deutid-finnisGen Kommission zu veretnbarenden Z-iträumen und unter Ersc8 dér für sie a_fgewendeten Kosien aufgetausckt werden, soweit si- n'cht mit Zußtimmurg des Aufentha!tsftaats in A Den Sette ¿u bleiben oder sich in en anderes Laud zu begeben ünsben,

Die Kormission hat au die weiteren Elnzelbeiten des Aus- Havsh8 zu regeln und seine Dur'ührung zu überwachen.

Artikel 19.

Die beiderseitigen vershickten oder tnternierten Zivilangebörkgen werden turlihft bald unentgeltlih betrnbefördert werden, sowett sie niht mit Zu'immung des Aufentbaltéftaats tn dessen Gebiete 1 Netben oder fi in ein anderes Lan» zu begeben würshen. Die Kegetung der Ginzeibeiten und die Ueberwachung ihrer Durchführung toli dur die im Artikel 18 erwähnte Kommissien erfo!gen.

Die Finntse Regierung wird fh bewühen, von der RussisEen Regterung die Freilassung derjenigen Deutschen zu erlangen, die auf fiantsch:m Gebiete fesigenommen worden find und ih zurzeit außer- halb Fiunlands auf russishem Sebiete befinden.

Artikel 20.

Die Angebörigen eines Teiles, dîe bei Kriegsauzbrub in dem Gebiete des anderen Teiles ihren Wobnsit oder eine gewerbliche oder Handelentedel.ssung batten und fi nicht in diesem Gebiet avfbalten, Éô-nen dorthin zurü@feb;en, fotald sid der andere Teil nit mehr iun Krieg3zustande t efincke’. Die Nü@fchr kann rur aus Gründen der inneren oder äußeren St@erheit des Staates versagt werden.

Als Ausweis genügt cin von den Behörden des Heimatstaats autgeitellter Paß, wonech der Inhaber zu den im Absatz 1 bezeichneten Personen gehöri; ein Sichtvermerk auf den Fasse ist nit erforderlich.

Artikel 21.

_ Jeter vertrags@ließende Teil verpfliGtet S, die auf seinem Gedbie'e befindlichen &rabstäiten der Hecrefongebörtgen sowie der wäßrend der Internierung oder Verschickuna verftorberen Angehörigen des anderen-Teliles zu achten und zu unterhalten; auch kFôrnen Be- auficagte dieses Teiles die Pflege und angemefiene A18}chmückung der Grabf:ätten im Einvernebmen mit den Landesbehbörden besorgen. Die mlè der Pflege der Grabftät'en zusammenhängenden Einzelfragen bieiben weiterer Vereinbarung vorbeholten.

AHtes Kapitel. Amnesite.

Artikel 22,

Jeder bertra,scklic?erde Teil gewährt volle Siroffreibeit den dem anderen Teile angehöôre den Ki1tegsgefangenen für «lUl- von ihren becargenen Strattaten, feier den inteintertea oder verichticktea LBivil- angehörigen des anderen T-lies sür diz wätr-nd der Änternierung oder Vershickung begangenen Straftaten, endi allen Avgebörigen des anberen Teils für bte zu dessen Gunflen beganaeren Straftaten sowie für Versiöß2 geaen die zum Nacßteil teindlißer Ausländer ergangenen A 8nahmegeset2.

Die S:raffreiheit erstret ch nit auf Handlungen, ble nah ter Beftättgung des Friedenévertrags begazgen werben,

Artikel 23. _Feder Teil gewährt volle Siraffrethett sein-n eigenen An- gebs igen In Ansehung ber Arbeiten, tete fe im Gebie'e tes anderen Aetles als Kriegsgefangene, Zioilinternierte oder Vaischickte geleistet

Fabten. Artikel 24.

Die vertraa\s{lieznden Tetle bekalten |ch tor, weitere Verein- Forungen zu ir-ffen, wona jeder Teil wegen der zu selnen Ungunsten begangenzn Handlungen Fieiheit von Strafen und sonstigen Ueckhts- iaitilen gewährt.

Neuntes Kapitel.

Behandlung ver in die Gewalt des Gegners geratenen Kausfahrteischiffe und Shiffgladungen. Artikel 25.

Kauffahrtcisck!Fe eines vertrag\H[t henden Teiles, die bet Kricge- aubruch in den Härten tes anderen Teiles lagen, werden ebenso wie tre Ladungen zurückgeceben oder, soweit dies nit mögli ift, in Seld erseyt werden. Für die Benuzung solcher Ernboargo\chiffe während des Kiieges ift dic üblife Tageszeiifracht zu vergüten.

Ärtikel 26.

Deut'Ge Kauffabrteischiffe und thre Ladungen, die G, abges: hen ron ten Fällen des A: tikel 25, bei der Unterzeinung dieses Ver- tra s im WMatdtbereih Finulands bi fiaden oder später dorthin g‘Tangen, sollen zurüdgegefeu werben, wenn sie bei K-iegsautbruch in elnen feindlichen Hafen logen oder in neutralen Hoheltsgewässern von feintliien Streit; äften aufgebraht worden find.

Artitel 20

__ Die im Machikeretch cines vertrag\&ließenden Teiles befind"i®en, ls Pufen aufg-biachter Kauftahrteisdiffe des anderen Teiles soll-n, wenn fie vor dez Bestätigung des Frkedersvertrags dur 1echte- F áritgees U.teil «ines Puisfengerihts kondemntert worden find und nt%t unter die Besttmmungen der Artikel 25, 26 fallen, als endgültig finge:oen angesehen werden; im übrigen find fie zurückzugeben oder, soweit fe ntcht mehr vorhanden sind, in Geld zu ersetzen.

__ Dic Besismmungen des Ybsog 1 finden auf die als Prisen auf- artrodten G: fffsladungen von Argehör‘gen der vertragichltießenten Teile entspre nde Anwendung. Dch scllen Güter von Krgebörigen des einen Leiles, die auf S@iffen feindlicher Fiagge is die Gewalt des onderen Teiles geraten find, in alen Fällen den Beredtigten herauzgegeden oder, soweit dics niGt mögli ift, in Geld ersegt

werden, Artikel 28.

Die Durführung der in den Artikeln 25 bis 27 erthaltenen Beimmwungen, iysbescndere die Fes!sezung der zu zahlenden Ent- iWäbiavygen, eifolgt durch eine gemis@te Kommission, die aus je erem Veitreter der vertragscli: zenden Teile und einem neutralen Dhtnann besteht und binven dret Moraten nach der Bestätigung des trt: densvertcags in Stettin zusomæentreten wird; uw die Mez-idhr ung ves Dbmarn3 wird derx Präsident des Schwelzerishen BVundesrais

g'betaa werden, Arttkel 29.

Dte vertrags{hließenden Teile werden alles, was in ihrer Mat Leg, fun, bamit bie na Artikel 25 bis 27 zurückzugebenden Kauf- fabrteisdiffe nebst ihren Ladungen fet nech der Y-eimat zuxück- g&angeu können,

%

Au werden beide Teile einander ket der Herstellung aefiherter Sc{iffabrtsroepe für den durch den Krteg gestörten gegenseitigen Han- delsverfehr jede Unterstügung zuteil werden lafseu Zehntes Kapitel. Regelung der Aalandfrage Artikel 30. ies

Die vertraa\{liefenden Teile sind darüber einia, daß die auf den Aalandinfseln Ee Berestigungen sobald als wöglih zu ent- einen und die dauernde N'chtbefestiqung dieser Inseln, wie ihre vei Bibandlung fn militärisder und \{ifffah tstechnisher Hinsicht dv:c@ etn besonderes Abkon.men zwishea Deutschland, Finnland, Rußland und S{hweden zu 1egeln sind; hierzu werden auf Wuns Deutschlands auch andere Anliegerstaaten der Ostsee

inzuz; i A O Elftes Kapitel. Schlußbesiimmungen. Artikel 31.

Dieser Frieden?vertrag wird bestätigt werden. Die Bestätigungs- urkunden scllen tunlichst bald in Berlin ausgetausckt werden.

Artikel 32.

Der Friedensvertrag tritt, soweit tarin nicht ein anderes bestimmt ift, mit setner Bestätigung in Kraft.

Zur Erzänzuna des Vertrags werden binnen vier Monaten nah der WBeslätigung Vertreter der vertragschließenden Teile in Berlin

usammentreten. i Que Wifunb dessen haben die beiderseitigen Bevollmächtigten den

ecenwärtigen Vert1ag unterze!chnet und ihre Siegel betge drückt. uts Ausgefertizt in doppelter Uiscrist in Berlin a; a DR E

#

In dem zugleih mit dem Friedensvertrag zwischen Deutschland und Finnland abgeschlossenen Handels- und Schiffahrtsabkommen wird laut - Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros3“ folgendes bestimmt :

Die Anzehbör:gen eines jeden der vertrag ch t-ßenden Teile ge- nießen im Gebtete des anderen Teiles in bezug auf Handel und sonstige Bewerbe dieselben Rechte und Begünstigungen aller Art, welche den JFöländern zustehe n oder zustehen werden. Aktiengesellschaften, Gesell- aften mit bes&@- änkter Haftung und andere k?-ommerz'elle, industrielle urxd finanzielle Gesellsast-n mit Einschluß der Versicherungs: esell- {caftea follen auch in dem Gebiet des anderen Teiles als gesetz: ih bestehend anerkanr.t werden und tn3besondere dcs Necht haben, vor Geriht als Kläger und Beklagte aufzu'retin. Die Zulaffung soiher Gesellshaften ¿um Gewerbe- oder Ge\chäftsbetrieb sowie zum (1we be von Grundsiöck-n usw. in dem Sebiete des anderen Teiles Eesttmmt ih nach den dort geltenden Vo! schrifst:n, doch sollen die Gesell)chasten j-d: nfalls dieselten Recite gentiß n, wele den gleibhariigen Gejell- schaften irgerdeines dutten Landes zustehen. Die Boden- und Gr- wer béerzeugnisse sollen nach dem Grundsay der Vectistbegünstigung behandelt werden, Diese Besttmmungen bezieben ih indes richt auf die Begünstigungen des GrenzverkeH: 6, d nicht auf die Be- cünsitgungen, dite ciner der vertragschließenden Teile etnem mit ihm zollgeeinten Lande oder Gebiete gewährt und avch nicht auf die, die Deutschland Destcrre!ich-Ungarn oder einem anderen mtt ihm dur cin Zolibündnis v-rbundenen Lande, das an Deutschland urmittelbar oder durch ein anderes mit ihm oder Oefsterreick-Ungarn zoll- verbündetes Laad mittelbar angrenzt, oder seinen etgenen Kolonken usw. etwa gewähren wird. Währerd des Bestehens dieses Atkommens wird der tinnifch{ce Zolltarif no@ dem Stande vom 1. Januar 1914 gegenüber Deuts&kand tn Anwendung fommen. Der Tarif kann während dieser Zeit Deutschland grgrnüber weder erhöht voch dur Zölle auf b1sher zollir:ie Waren erweitert werden. A: bezüglich der Cijen- bahnen und der See|\chiffahrt wird die Metstbegü stigung vereinbaut. Hin- fichilih ves Shuges des gewerblichen Gigentunds und des Urheberre§ts gelten die B-slimmuvngen- der teotdierten Pariser Uete:cin!unft vom 2. Junt 1911 und der revidierten Berner U-beceinfunsit vom 13. November 1908, Der Post- und Telegraphenverkehr fol noch den Bestimmungen des Weltposivertrags und feinex Nebenatkommea aufgenommen werden. Die näheren F-sisezungen erfolgen dur Abkommen zwischen den beiderseitigen Verwaltungen. Schon jeßt wird vereinbart, baß die Te!egramme bis auf weiteres über Schweden geleitet werden und daß die Wortgebühr für ein gewöhnliches Tele- gramm 295 Ceatimes betragen sol. Zur NRegelurg dec Konsukar- verbältni\sc, bder Nachläfse, des Rechts!hutzes und der NRechishilfe in büraerlicjea Angelegenhetten soVea tunlihst bald Bortiäge adgeschlossen werden, die den Anschauungen und Veckäitmnifsen der Gegenwart entspce@en, Bis dahin sollen der deutich-ruisiche Konsularveitrag, bas deutsch.russishe Ak- kowmen von 1874, das Haoger Abkommea für den Zivilprozeß bom 17. Jualt 1905 usro. gelten. Etn Vertiag über die gegcns seitige Auslieferuag von Verbrezern und die NRechtshilfe in Straffachen foll auf neuz-itiger Grundlage abgeschloffen werden. Ieder vezrtrag'chließende Teil wtrd die Zeitwanderung seiner Änge- hörigen in das Gebiet des anderen Teiles zur Beschäftigung in land- wiri\chaftliGen Betrieben gesiatten, Dieses Abkommen sell zwei Wochen nach d-m Austausch) der Bef/ätigurgsurkunden in Wirksam. fett treten. Gine Zusatctklärung besagt, daß das Abkommen vorerst keine Aenderung dexr Vorsch:titen bewtrken soll, bie in bezug auf Eesells&aîten gewisser Art die finnishe Staatsangehörtakeit zur. Be- dingung maden. Jedoch sollen auch ta dieser Hinsicht die Ange- bôrigen bes Deutschen Neichs den Finnländern tuniichst bald gleih- gestellt werdea.

Die Friedensverhandlungen in Bukarest.

4 In der vorgestrigen und in der gestrigen Sißung der Friedensberatung in Shloß Buftea wurde laut Meldung des Wiener „K. K. Telearaphenkorrespondenzbüros“ im wesent- lichen der Arbeitsp!an festgeseßt. Es soll ein politischer, ein militärischer, ein rechtspolitisher und ein hande!spolitischer Ausschuß gebildet werden. Die Vertreter der Verbandsmächte werden in alphabetisher Reihenso!ge den Vorsiß führen. Die Sißungen werden fortan nicht mehr auf Schloß Buftea, dessen Entfernung von Bukarest immerhin beträchtlich ist, sondern in dem in der Nähe von Bukarest gelegenen königlichen Schloß Cotroceni stattfinden.

Kriegsönachrichten,. Berlin, 7, März, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschaupläßen nichts Neues.

enn -var eur 20e: am

Großes Hauptquartier, 8. März. (W. T, V.) Wesilicher Kriegs\schauplag. Heere3gruppe Kronprinz RuppreHt.

__ Vei Durchführuna erfolgreicher Erkundungen wurden östs ih von Merkem 80 Belgier, nordöstlih von Festubert 23 Engländer gefangen genommen. Der Ariüillerie: und Minerwerferklampf lebte am Abend in einzelnen Ab» schnitten auf.

L T Deutscher Kronprinz. urmabteilungen brachten von einem Vorstoß öftli n La Neuville (südlih von Berry-au-Bac) ale b mah d

fangener Franzosen zurück. Jm übrigen blieb die Gefe tätigkeit auf Störungsfeuer beschränkt, das fih auf dem e lihen Maasufer vorübergehend fteigerte.

Heeresgruppe Herzog Albrecht.

An der lothringishen Front entwickelte die zösische Ariillerie zwishen Selle und Plaine rege Til

Von den anderen Kriegss{chaupläßen nichts Neueg,

ie Generalqu E N Ludendorff.

Oefterreihish-ungarisher Bericht. Wien, 7. März. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet;

Keine besonderen Ereignisse. Der Chef des Generalfiabeg,

Bulgarischer Bericht.

Sofía, 7. März. (W. T. B.) Amllicher Heeresberidt vom 6. März.

Magzedontishe Front: Wesilih von Bitolia bei Bratindol rüdckten gestern während der Nacht franzöfische Infanterieabteilungen nach längerer Feuervorbereitung gegen unsere Stellungen vor. Sie wurden von unserem Sperrfeuer empfangen und gezwungen, in ihre Gräben urüczukehren. Wesilih des Wardar versuchten nach heftigem Séuér mehrere griehsche Abteilungen, fih unseren Posten zu nähern, wurden aber durch unser Feuer vertrieben. Jn der Ebene von Serres, westlih von Kopriva, zerstreuten unsere Posten eine verstärkte englische Pat illften

Dobrudscha-Front: Waffenstillstand.

Der Krieg zur See.

Madrid, 6. März. (Havas.) Nach einer Meldung im „Impartial“ berichtet das Marinekommando in Teneriffa, daß der \spanishe Dampfer „Villa Nueva“ von einem deutschen Unterseeboot gezwungen worden sei, seine als Banngut angesprochene Ladung über Bord zu werfen, dann aber habe weiter fahren dürfen.

Mannigfaltiges,

London, 7. März. (W. T. B.) „Maas3bode® zufolge \{@reiben die „Evenirg News': Die Raucher in England werden es sür die weitere Dauer des Krteges obne Zigarren, Zigaretten oder Dlelea aushalten müfsen. Es sei zwar roch für drei Morate Tabak yorhanden, dieser wo:rde ader für die Soldaten und die Arbeiter in den Kriegsbetrieben vorbehalten kt leiben.

London, 7. März. (W T. B.) Reuter meldet amtlich: Ja einer fleiven Werkitätte der Negie1ung im Süden vov Lordon ereignete sih am 5. d, M. eine Explosion. Vier Personen wurden getötet, eine verlegt. Die Werkitatt wurde zersiört.

Christiania, 7, März. (W. T. B.) Laut Meldung des Rigaushen Büros*“ fanden am NaŸhmiitag und Abend an bere \ch'edenen Stellen der Stadt Unruhen ftatt, an deren der Mob be« tetiigt war. Vorcwtegeod Agen ise Personen drangen tan Läden und Bädckereien ein, plünderten sie und z!rirümmerten Fenster- \{heiben. Jn der Karl Johannstraße wurde ein großer Bäkerladen gestürmt. Lte Polizei nahm mehrere Verhaftungen vor

(Fortsetzung dex Nichtamilichen in ker Ersten und Zweiten

Beilage.) 4

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opernhaus. Mittags 12 Uhr: Symphoniemittagskonzert. (P: ogramm wie am Abend.) Abends 7{ Uhr : VUIL1. Symphoniekouzert der Königlichen Kapelle zum Besten ihres Witwen- und Waisenfonds. Leiter: Herr General: musikdirektor Dr. Richard Strauß. Zum Sywphontemittagskonzert find Einlaßkarten bei Bote u. Bot, Leipziger Strafe 37 und Ta Nahe 7, am Konzerttage im Königlichen Opernhause zu i:

Sgausptelhaus. Gesclofsen. (Der Eintrittskarten-Vorverkauf

findet zur üblihen Zeit statt.) |

Sonntag: Opernhaus. 66. Danerdesugsnorfteälung, Dienfte und Freipläze sind aufgehoben. Rappelkopf. (Berliner ans von „Alpenkönig und E Oper in drei Auf igen nad Le Raimund von Richard Batka. Musik von Leo Bled nfang r.

Schauspielhaus. 68. Dauerbezugsvorstelluna. Dienst- us Freipläge sind aufgehoben. Die Tante aus Sparta. Lusisy in vier Akten von Johannes Wiegand. Spielleitung: Hert Dr. von Naso. Anfang 7F Uhr.

Familienuachrichten.

Verlobt: Frl. Annemarie Caesar mit Hrn, Wilhelm Edler voi Daniels-Spangeuberg (Minden).

Gestorben: Herzoel. Anhalt. Generalsuperintendent und Hof predizer a. D. D. Fr. Wirsfrid S baber (Zerbfi). Ph Geheimer Medizinalrat, Professor Dr. Gruft Neumann (Körigs b rg). D Rittmeister a. D. Eugen Frbr. von Massen Oldenburg). Hr. Bogislav von Mellenthin (Berlin).

ommerzienrat Elisabeth Roth, geb. Lamarche (Saarbrüden).

ai

Verantwortlicher Shriftleiter: Direktor Dr. T y r s l, Charlottenbirl:

Verantwortli den Anzei teil: Der Vo der Geshä{lMe

y lg n E lin. / Derlas dor Seshaftosialle Menger îng) in Bela: 4 T e L

Sechs Beilagen iti

(einschließliß Warenzeihénbeilage Nr. 19, Nr. 18 lag dem eichs und Staaitanzeider? Rr. 55 bej»

zum Deutschen Neichsanze Aua 55,

Parlamentsberigt.®) |

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 122. Sigung vom 6. März 1918.

Nachtrag.

Die Rede, die beï der Beratung des Haushalts: planes der Ansiedlungskommission der Mi- nister der geistlihen und Unterrichtsan- elegenheiten Dr. Schmidt gehalten hat, hatte folgenden Wortlaut:

Meine hochverehrten Herren! Der Herr Abgeordnete Winckler bat, wie ih höre, in meiner Abwesenheit ich habe leider das Steno- gramm nicht erlangen föônnen die Erklärung, die ih wegen des - Religionsunterrihts in polnischer Sprache in der Kommission ab- gegeben habe, nit für befriedigend erachtet, Es ist mir dacum von Tdert, auf die Sache zurückzukommen.

Jch darf kürz zusammenfassen: mein Herr Amtsvorgänger hat am 23. Juni v. J. bestimmt, daß in der Provinz Posen der Religions» unterriht auf der Unterstufe dort, wo Kinder nur der polnischen Sprache mächtig sind, an diese Kinder in polnischer Sprache erteilt werden soll. Diese Maßregel, die keine sehr umfassende war, da der Religionsunterrit im größten Teil der Provinz Posen bereits vorher aaf der Unterftufe polnisch erteilt wurde, ift inzwischen in 130 SBulen durchgeführt worden. Jhre weitere Ausdehnung ist auf gewisse Schwierigkeiten gestoßen, zum Teil äuch deswegen, weil die Scul- gemeinden selbst einen Wechsel nicht gewünscht haben. Ich habe mich iudes für verpflichtet gehalten, loyal durchzuführen, was mein Herr Unmitévorgänger auf diesem Gebiete begennen hatte.

Dreimal habe ih bisber Gelegenheit gehabt, mi über diese Frage auszusprechen: einmal im Herrenhause ih habe leider das ‘Prototoll darüber nit erlangen können —, einmal bei der Erörte- rung des Ansiedlungsgeseßes in der Kommission dicses boben Hauses, das dritte Mal bei der Beratung des Etats meines Ministeriums in der Staatshausbaliskommission. Jedesmal handelte es si in der Hauptsache um" die spezielle Frage der Ausdehnung des polnischen Rcligionsunterrichts auf Oberschlesien.

Nun, meine Herren, habe ih diese Frage zunächst rein sachlich geprüft und mir gesagt, daß sie in erster Linie eine Erziehungsfrage ijt. Jh habe mich gefragt, ob den Kindern, die Wasserpolnisch als Lruttersprache sprechen, der Religionéunterriht in deutscher Sprache erteilt werden soll. Dabei lasse ih dahingestellt, ob und inwieweit tas Wasserpolnische Abweichungen vom Hochpelnischen enthält. Man kana sagen, daß ähnlihe Schwierigkeiten auch bei Plattdeutsch sprechenden Kindern vorliegen, wenn sie Hochdeutsh lernen. (Sehr richtig! link.) Zweifellos ift, daß bei Kindern in diesem Alter die religiósen Begriffe zum großen Teil noch fehlen; im Wasserpolnischen sind auch Bezeichnungen für solche Begriffe niht vorhanden. Es fragt sh, wie weit daraus Folgen für die Erziehung in der Schule berzuleiten sind. Jun dieser Frage muß ich mich auf Sachverständige verlassen, die ich in weitem Umfange gehört habe, und ih kann ver- chern, daß alle einstimmig der Ansicht sind, es sei unrichtig, das Kind, das so unzureichend sprachlih und begrifflih vorgebildet ist, erst zum Hoclhpolnischen und dann zum Teuischen anzuleiten. Dadurh würde der gesamte Unterricht der Schule leiden. Das Kind selbst würde die Folgen tragen müssen. An der Hand dessen habe ich bercits in der Kommission die Ueberzeugung vertreten, es sei richtig, den Religions- unterricht in deutsher Sprache zu erteilen. Da ih die Frage rein sach- lich beurteile, habe ich mi auch den Gegcngründen nit verschließen wollen, und ih bekenne, daß ih es als bedrüdend empfinden würde, wenn es richtig wäre, was von seiten eines Teils der Geistlichen gesagt worden ift, daß dadurch die Kinder in ibrer religiösen Entwillung zu- rüdgehalten würden, wenn sie die ersten zwei Schuljahre gewissermaßen jür ihre religióse Entwicklung verlören. Nach den Gutachten, die mir vorliegen, habe ih indes keinen Grund, das anzunehmen, und fage in- sofern unbedenklich: ich halte es nicht für richtig, eine andere Sprach politik einzuführen, als sie bisher gchandhabt worden ist. Jch habe aber auch aussprechen dürfen, daß die Frage der Erteilung des Re- ligionsunterrichts in deutscher odér polnischer Sprache keine Frage der Politik, sondern der Erziehung sei und nicht geeignet sei, als Konzession in polnischen Fragen zu dienen. Diese Auffassung allein gibt meiner Haltung die Festigkeit und Ruhe, der die Volksschule bedarf. Wir find dies der Zukunft unsres Volkes {huldig. Vom Standpunkt der konfessionellen Volksschule ist der Staat verpflichtet, die Kinder u auten Christen und zu guten Staatébürgern zu erziehen, und i mêle diese Verpflichtung in vollem Maße erfüllen. (Bravo! rets.)

Auf die Frage, ob und wieweit in der Provinz Posen polnischer Religionsunterricht auf der Mittelstufe etwa einzuführen wäre, muß «us Erziehungêgründen beurteilt und verneint werden. Die Heran- Hebung von Geistlichen, die der Herr Abg. Fuhrmann berührt bat, ift eine Notwendigkeit, soweit andere Spratkundige nicht vorhanden sind. Jch ertlâre aber gern, daß es sih dabci um vorläufige Maßnahmen handelt,

Nun darf ih nicht verschweigen auch das geht aus meinen Erklärungen in der Kommission hervor —, daß auch politische Gründe bei dieser Entscheidung mitsprechen. Die Art und Weise, wie das Entgegenkommen meines Herrn Amtsvorgängers in der polnischen Presse behandelt worden ist, konnte für das Unterrichtsministerium nur tief verstimmend sein. Wenn man von minimalen Zugeständnissen |pricht, dann versteht man die Wichtigkeit der Fragen nicht. Ich habe «m Schluß meiner Erklärung am 19. Februar nah dem Protokoll ausSdrüdlih gesagt: J habe Bedenken gegen die Weiterführung der Maßnahmen. Jch sei der Meinung, daß, wenn die Forderungen, die der Abg, Korfanty aufgestellt habe, von einem wesentlichen Teil dor polnischen Bevölkerung geteilt würden, dann jedes weitere Ent- #geatomuien der Staatsregierung als Schwäche ausgelegt worden

*) Ohne Gewähr, mi Reden der Minifter und Stoatosekreiä ihr, mit Ene uts ede BO

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den

iger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger.

#918,

(Be H RESSEREE Is SET E E

8. Mürz

tênne. Meine Herren, wir wissen leider zu genau, daß die Auf- fassungen des Herrn VLbg. Korfanty nicht von ihm allein vertretc werden. Jch babe mich also bereiis in dec Kommission genügend klar aus- gesprochen, daß ich auch politishe Bedenken gegen die weitere Einführung des polnischen Religionsunterrihts hege. Jch will aber gern wiederholt zum Auêdruck bringen, daß sowobl sa&lide wie politische Bedenken es nit ratsam ersheinen lassen, weiter zu geben. (Bravo! rechts.)

———

123, Sißung vom 7, März 1918, Vormittags 11 Uhr. (Bericht von Wolffs Telegraphenbüro.)

_Am Regierungstische: der Minister der öffentlichen Arbeiten von Breitenbach.

_ Präsident Dr. Graf von Schwerin eröffnet die Sitzung um 1114 Uhr.

Es wird die zweite Beratung des Haushaltsplans der Eisenbahnverw altung fortgeseßt und die allge- meine aus der wirtschaftlichen und Finanztechnischen Seite und aller übrigen Fragen des Haushalts, mit Ausnahme der Tariffragen und der Beamten- und Arbeiterfragen, wieder aufgenommen.

Abg. Lippmann (fortscbr. Volksp): Der Minister bat in schr wirkungévollen Worten jein volles Vertrauen zu seiner Be- amtenschaît und zu feiner Arbeiterschaft ausgesprochen. Es ist ein ebrenvolles Zeugnis für seine Verwaltung wie für die Beamten und Arbetter, daß tiefes Verlrauensvotum hier abgegeben worden is und einen einmütigen Widerhall gefunden hat. Aber „der Geist ist willig, aber der Körper ist s{chwach“, oder er wird doh schwach. Die Beamten und Arbetter der Eisenbahnverwaltung sind unzweifelhaft stark üterlastet und müssen das ertragen zu einer Zeii, wo thnen die Verhältnisse nid:t gestaiten, die Mehrarbeit durch eine zureichente und rechtzeitige Ernährung weit zu machen. Die Arbeits- und Kuhe- zeiben, die vor dem Kriege galten, konnten tim Kriege niht mehr innegehalien werten; man hat auf die Arbeits- und Nuhezeiten von 1908 zurüdgreifen müssen, und der Minister mußte erklären, daß diese Zellen sogar recht oft niht innegehalten werden können. Unsere Beamtenschaft und unsore Arbeiterschaft muß unter dicsen AuSsnahmezuständen ganz erheblich leiden, und es i fkein Zufall, daß die Unfallziffern steigen. Der Betrieb als solcher ersheint dadur gefährdet. Die großen {weren Zusammenstöße der leßten Zeit sind durch Naiurereignisse allein nicht zu erklären. Bei allem Dptimiémus, bei aller Anerkennung der Bereitwilligkeit unferer Angestellten müßte doch so viel als irgend mögli N gejorgt werden, daß das Fahr- und Arbeiterpersonal mehr Ruhe erbält. Wir bitten um Auskunft, was hinsichtlich der zureihenden Ernährung des

ahrpersonals geschehen ist und geschehen kann. Bei solhen Er- dwerungen us natürli auch die I: der Pensionierungen an- wac:sen, und damit wird die Beamtenschaft- deppelt s{hwer getroffen, weil sie zu früherer Zeit und damit zu geringeren Säßen in die A geht. Sollen Veranstaltungen getroffen werden, die Beamten por diesem Nachteil thres anstrengenderen U hüben? Die Beamtenkreise werden weiterhin beunruhigt durch die besonderen Entbehrungen und Kraftanstrengungen, die ihnen dic Abkomman- dierung in den Felddienst zumutet. Auch hier treten die Penstonie- rungen frübzeitiger ein, und die invalide gewordenen Beamten stehen si dann ungünjtiger, da die Grundsäße der Bivil-Unfallfürsorge hier nicht in Anwendung kcemmen. Die Verlängerung des A abkommens um zwei Jahre nehmen auch wir an. Zurzeit erfüllt dieses Abkommen nur noch theoretisch die Wünsche des Hauses, die bei dem Abschluß dahin gingen, die Einkünste der Eisenbahn zu teilen wischen Staats- und Eisenbahnverwaltung derart, daß der ersteren 2,10 v. «H. des ftatistiscen B der Cisenbahn zu allge- meinen Zwecken überwiesen werden tollte, während die Eisenbahn einen bestimmten Prozentsay zu Erneuerungen verwenden soilte. Dieses Abkommen kann nur in einer Zeit guter Konjunktur wirken. So bleibt jeßt ein Defizit von 159 Millionen Mark. Troßdem müssen wir dieses Abkommen aufrechterhalten, damit niht in den Zeiten der Finanznot der Staat zu viel von den Einnahmen der Eisenbahn fortnimmt. Allerdings muß später dieses starre Vertei- lungssystem geändert werden. Die Erweitcrung des Güterverkehrs im Laufe des Krieges hat die Einschränkung im Personenverkehr be- wirkt. Wie diese hat man aber auch noh andere Aenderungen hin- genommen, wie die Erhöhung der Eisenbahntarifse, die in Friedens- zeiten einen Sturm hervorgerufen haben würde. Die Verdoppelung der Tarife Per nun in anderer Form noch erweitert werden. Die Tarife für Personenzüge follen um 25 v. H. erhöht werden, ohne daß das Haus sich darüber äußern kann. Die Eisenbahnverwaltung braucht allerdings nur bei einer Erhöhung der Gütertarife das Haus zu befragen, es entspricht aber dem guten Einvernehmen zwischen er- waltung und Abgeordnetenhaus und wohl auch der Sachlichkeit und Würde des Hauses, wenn derartig einshneidende Maßregeln vorher zur Kenntnis des Hauses gebraht werden. Wenn auh die Unzu- länglihkeit im jeßigen Personenverkehr auf die kriegerischen Verhält- nisse Gde ist, so könnten doch manche Erschwerungen fort- fallen. Die Verwaltung darf sich nicht auf den Siandpunkt stellen, dem Publikum das Retsen überhaupt zu verekeln. Da die Ein- iSränfung des Perfonenverkehrs durch die Konkurrenz mit dem Güter- verkehr bedingt ist, so könnte man vielleiht dem Gedanken der, Ein- führung bcsonderer Güterbahnen nahbetreten. Vielleicht ist der Minifter jeßt darüber anderer Meinung. Bei den hohen Kosten einor allgemeinen Durchführung könnte man hier vielleicht stüchweise vorgehen. Während des Krieges n 10909 Güterwagen entstanden. Auch die Zabl der Lokomotiven hat sich so gesteigert, daß, während Tausende von Lokomotiven in den offupierten Gebieten und für unsere Verbündeten tätig waren, bei uns im Lande nur 600 Lokomotiven weniger fahren als im Frieden. Troß des s{chlech{ten Aussehens ist das Material in Wirklichkeit A [let Wir können deshalb hoffen, daß die Eisenbahn auch nah dem Kriege ihren Aufgaben voll gerecht werden wird. Die Aufgabe der Eisenbahnen wird eine schr vielgestaltige sein, handelt es si doch um den Wiederaufbau unseres Wirtschaftslebens. Es darf edo niht wieder wie früher vorkommen, daß die Cisenbahn mit Tarifen arbeitet, die es den Wasserstraßen unmöglich mat, ren- tabel betrieben zu werden. Die Eisenbahnverwaltung hat hoffentlic während des K:ieges gelernt, daß e alen nicht Feinde des Eisenbahnverkehrs sind, sondern äußerste Reserven im Falle der Not. Jn finanzieller Beziehung verläuft der diesmalige Etat nit günstig. Wie wir aber gehört haben, sind noch erheblihe Einnahmereste vor- handen. So soll die Abrechnunq mit der Militärverwaltung noch recht erhebliche Posten einbringen. Hoffentlich erfahren wir noch heute vom Minijter, wie ho si N Summen etwa belaufen. Der jeßt be- willigte 15prozentige Bu ag bedeutet ja au einen hübschen Ein- nahmeposten für die Zukunfk. Berner sollen in Zukunft weitere nicht unerhebliche Ersparnisse erzielt werden durch Einführung einer neuen Bremse und von eifdampflokomotiven. Aub durch die Zusammenlegung ter Klassen sollen Ersparnisse qemackt werden. Dem wage ich A, nit zu widersprechen. Nur weiß ih nit, ob niht ein Zurückbrängen der ersten Klasse mehr Nachteil als Vorteil erbringen wird, denn viele Reisende müssen die lange Fahrt zu geisliger Arbeit ausnüßen.

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Wenn bas Bild den künskigen Einnabmen ber Eisenbahnen nid ungünstig ist, so möchte ih die Legende zerstören, als ob nah deim Kriege ungeheure Mittel nötig sein würden, um die Eisenbahrien wieder in den alten betriebéfähigen Zustand zu verseßen. “Man fag, es müßten mehrere Milliarden dafür angelegt werden. Wir haben aber noch verfügbare Einnabmereste für Neubauten; in- diesem Jahre haben wir dafür allein über anderthalb Milliarden eingestêllt. 56 find schon fast drei Milliarden für’ die Wiederherstellung des Wagenparks vorhanden. Wir können der finanziellen Ent- widcklung der Eisenbahnen mit Ruhe entgegenschen. Die Eisenbahu wird thren beiden Zweden: der große wirtshaftlihe Verkehrsfaktor zu sein und als Einnahmequelle das Rückgrad unserer Finanzen zu bilden, gerccht werden. Graf von der Groeben Bie die Very längerung des Finanzabkommens damit, daß man angesichts der neue demokratischen Welle niht wisse, was aus den Eisenzahneinnahmén werden konnte. Dieses Mißtrauen ist dur nichts gerechtfértigt. (Sehr richtig! links.) Auf dem Eisenbahngebiet sind bisber alle Pax» teien einig gewesen, das 5zinanzabkommen ist vom Hause einstimtiig gebilligt worden. Herr von Woyna befürchtete, daß die Bedeutung dés preußischen Fiskus gefährdet werde und d@ Fiskus nur noh- als Geke- tante angesehen werden könnte. Jch glaube, man kann den E eher als eine unangenehme Nehmetante ausechen. Herr von Wov1a meinie ferner, unter einem parlamentaris{èn Minister würde das Bild des Cisenbahnetats ganz anders werden, weil ein solder M nister den Wünschen seiner Freunde folgen tnüßte. M von -Woyna kann seine Erfahrungen in dieser Hinsicht ux an Mir!stern von der Recchten gemaht haben. (Sehr richtig! links.) Sein Mißtrauen gegen partamentarische Minister in der Jebtzcit ist nicht begründet. 1e Geroissenhaftigkeit eines Ministers von der Linkcn ist nicht ge ringer als die eines Ministers von der Redten. Auch ein Tropfen sozialen Dels bat unserem Eisenbahiminister bisher nicht gefehlt. Ih wünsche dem Minister, taß er noch lange im Amte bleibe, aber wett er erseßt werden müßte, würde 1ch lieber cinen Minister von der Linken als von der Rechten sehen. (Beifall links.)

__ Abg. Macco (nl): Im Kriege sud die Leistungen der Gücnbahn von Jahr zu Jahr mehr angespánnt worden, der Betrieb hat sih „gegen de Friedensæit mehr als vers doppelt. Dabei i} die Personalzübl geringer als im Frieden. In Zukunft werden der Giscnbahnverwaltung na größete wirtschaftliche Aufgaben obliegen, die eine noch bößete Y Sans ihrer Kräfte nötig machen werden. Wir fühlen uns vêtpflicktet, den Eisenbabnbeamten unseren Dank für ibre Leistungen zum Äusdrüudck A Aus dem Betriebsberiht für 1917 ersehen wir, daß die Wirtlschaftlickeit unserer Eisenbahnverwaltüng während des Krieges eine gute gewesen ist. Der Etat für 1918 weist nach Abz et Binsen und der geseßlihen Tilgung und Abschteibüngen einón. Nei Uberschuß von 349,1 Millionen Mark auf. Wenn ein wirtscaftlihes Institut nach so vielen Kriegsjahren noch cinen derartigèn Uéebersbuß brinat und dann noh ein Extraordinarium speist das nan ‘als Ab schre!bung anseben kann, so ist das kein ungünstiges Resultat, und wir können damit zufrieden sein. (Sehr richtig!) Wenn man noch 2,1 % für die allgemeine Verwaltung verrechnet, so wird damit ein künstlider Gehlbetrag von 142 Millionen erzeugt. Wir müssen uns darüber klar sein, E dieser Fehlbetrag künstlich 1. (Sehr richtig!) Der Etat beruht auf ciner großen Unsicherheit in der Bete{mung dèr persönlichen unÞ fadlicen N Ses Für ein mirt\caftliches Untero net men liegt aber eine große Gefahr darin, wenn nit völlige Klare heit über alle Ausgaben und Einnahmen herrs{t. Das A ommén mit der Finanzverwaltung wird von meinen politischén Freuden mit 12 L Gefüblen aufgenommen. Wir haben uns zwar ent- lossen, seiner Berlängerung zuzustimmen, ber es kömmt uns dabei tediglih auf das Prinzip an, eine baldige Festlegung der B ziehungen der Eisenbahn zu den Finangen des Staates herbei» zuführen. Keineswegs bedeutet unsere Stellungnahme eine ? ertennung lder Einzelheiten des bisherigen Abkommens. Ein folbes Abkommen muß unbedingte Sicherheit bieten für die volle Befriedigung aller Bedürfnisse der Eisenbahnverwaltung. Die Eisen», bahnen müssen absolut unabhängig von den allgemeinen Staats- ausgaben sein, sie müssen sid entwideln nah den Bedürfnissen des Landes. (Sebr richtig!) Die persönlichen fachliden Ausgabèn der Elsenbaknen werden in der nädsten Zeit eine gewaltige Steige» rung erfahren müssen. Durch die vielfa jeßt im Lande herbor/ tretende Tätigkeit von Leuten, die Einfluß auf die unteren Beamten und Arbeiter gewinnen, ift eine ungeheure Unruhe in diefe Kreise des Eisenbahnpersonals hineingetragen worden. Die Eisenbahnverroal- tung ist bemüht, den Bedürfnissen vieser Schichten na soweit es ihr möglih ist. Der Einfluß gewissenloser Agitatoïen schädigt aber die Urbeitsfreudigkeit im Lande und beeinflußt. damit ungünstig auch die Tätigkeit unserer Eisenbahnbeamten. enn der Minister betonie, die Ctsenbahn habe in vollem Umfange das get, was bei Gründung der Staatseisenbahnen versprochen wurde, so muß ih dem leider in einer Richtung widersprechen. Bei der Gründung der Staatseisenbahnen wurden sie lediglih als eine Maßnahme zur wirtschaftlichen Hebung des Landes hingestellt. Es find der Eisen» bahnverwaltung aber dennoch erheblide Mittel entzogen worden, um den ganzen Staatëéhaushalt ins Gleichgewicht zu bringen. Das follts unterbleiben. Die Kriegsjahre haben gelehrt, daß die leitenden Stcllen mit Leuten beseßt werden müssen, die über genügende Er- fahrungen im Dienst verfügen. Dic Einschränkungen im Personen verkehr sollten für die großen durhgebenden Linien möglichst wèeg- fallen. Es sollte mehr Rücksicht genommen werden auf das rege Ge: \chäfisleben, das zur Wiedergesundung unseres Wirtshaftslebens nun einmal erforderlich ist. Mit Neuerungen, die im Interesse des Wirt- \ckaftélebens licgen, sollte die Eisenbahn nichi so lange zögern. Für, unsere Beamten und Arbeiter wollen wir möglichst Sorge tragen. Am schärfsten werden unsere Lokomotiven mitgenommen. Da ist mir auffällig, daß die Verwaltung eine EGrfirtung, die auf dieseut Gebiete gemaht worden ist und die eine gleihmäßige Erwärmütg des ganzen U ermöglicht und das Ansetzen von A verhindert, niht in der nothwendigen Weife ausgeaußt hat, obwo] gerade us die Ungleichmäßiakeit der Erwärmung uid die Bildun von Kesselstein die greslen Schäden an den Lokomotiven angerichte werden. Jch habe mih in meinem Betrieb ‘von der großen Bedeut- famkeit diefer Erfindung als Techniker selbt überzeugt. Der Einwand, daß cs nit angängig jei, währeno des Krieges solche Neuerungen zu prüfen, trifft hier mcht zu, weil die Vorrichtung so einfach ist, ‘daß jeder Maschinist sie ausführen und kontrollieren Tonn, weil sie keine Erschwerung des Betriebes bildet und die Leistungsfähigkeit der .Lok0- motive ganz wesentlih erhöhen kann. Auch ein Risiko ist dabei nicht vorhanden, denn im Verhältnis zu den fonstigen Ausgaben der Esens bahnverwaltung spielen 500 000 Æ keine Rolle. Jch kann nur be- dauern, daß die maßgebende Stelle der Erfindung nicht sofort näher- etreten ift und daß wir uns weiter mit dem minderwertigen Matertal Labelien müsscn. Jm Ans{luß an eine von mir {on früher hièr gê« machte Aeußerung, der der Minister der öffentlihen Arbeiten damälga entgegentrat, wiederhole ih, daß sämtlihe höheren administrativen Eisenbahnbeamten auh von den volk8wirtsbaftlihen Aufgaben dex Gisenbahnen durchdrungen sein und diesen chne bürokratishe An- wondlung oereckt werden müssen. Viele der wichtigsten Fortschritte auf dem Gebiete der Eisenbahnen \ind durch Anregungen veranlaßt worden, die aus anderen als Eisenbahnkreisen gegeben wurden.

dem gewaltigen Ringen der Völker müssen alle Mittel ausgenußt werden. Das Verfahren, welches unsere Eisenbahnvdèrwaktung - (a diesem Punkte gegenüber dem fat aller anderen Länder einscchlägt, er«