1918 / 67 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 19 Mar 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst gerußt: den bisherigen Verwaltungsgerichtsdirektor

Nâäten bei der Oberrechnungefammer zu ernenien fowie

dem Geheimen erpedierenden Sefretiär und Kalkulator im Miniñerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten Rohde i

den Charafter als Rechnungsrat zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

auf Grund des 28 des Landesverwaltungsgesezes vom den Verwaltungsgerichts-

S 195)

30. Juli 1883 (G.-eS. j s direktor Schmaucks in Minden zum Mitgliede des Bezirks

ausschusses in Steitin und zum Stilloertreter des Regierungs- präfidenten im Vorsize dieser Behörde auf Lebenszeit zu er-

nennen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät | des Königs hat das Staatsministerium infolge der von der Stadtoero: daet-noersammlung in Wetzlar getroffenen Wahl Former in als besoldeten Beigeordneten der Stadt

den Regierungsbaumeister a. D. Dr.-Jng. Königsberg i. Pr. Weßlar für die geseßzlihe Amtsdauer von zwölf Jahren und

infolge der von Süchteln getroffenen daselbst ais unbesoldeten Beigeordneten der die geseßliche Amtsdauer von sechs Jahren bestätigt.

Den Nöchling’schen Eisen- und Stahlwerken, Ge- sellschaft mit beshränkter Haftung, zu Völklingen a. d. Saar wird auf Grund des Gefeßes vom 11. Juni 1874 ! (Geseßsamm!. S. 221) hiermit das Recht verliehen, in der ! Gemat1kung Völklingen, Kreis Saarbrüen, Regierungsbezirk |

Trier, gelegene Gru: dstüe, die zur Erweiterung ihrer Fabrik- anlagen zum Zwecke der Lagerung von Erzen und Koks er- forde1 lih sind, nötigenfalls im Wege der Enteignung zu er- werben oder, soweit dies ausreicht, mit einer dauernden Be- \hräntung zu belasten,

Berlin, den 14. März 1918. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium. von Breitenbach. Sydow. Drews.

——— ——

Der Deutschen Schiffspfandbriefbank (Aktien- gesellschaft) in Berlin wird unter der Voraussezung ihrer Eint agung in das Handelsregister auf Grund der mit dieser Urkunde durch Schnur und Siegel verbundenen Sagzung*) ge- mäß 8 795 des Bürgerlichen Gesezbuchs unter folgenden Be- dingungen die Genehmigung erteilt, Schuldverschrei- bungen auf den Jnhaber, in denen die Zahlung einer be» a Geldsumme versprochen wird, in den Verkehr zu

ringen:

1) De Gesck&äftetätigkett der Bank urd die Ausgabe von Schiffs- pfandbiteren darf r ur n:ch Maßaabe ter Besttmmurgen der Sazung und der nah den §§7, 11,42 if. 1—3 zu erlafsenden Bestir m ugen üb-r B-leihu! g, W rtermitilung und Beasiherung der Sch!ff- bezw. Sciffsanteile und über die Beleihung von Wertpapieren erfolgen. Benderangen der Satzungen und der vorgenannten Bi stimmungen unterliegen unserer Genehmtgung.

2) Dec ra § 50 der Sazung zu bestellende Staatskommifar ist zu den S'zun„en der Verwaitun«sorgane der Bark, namentli des Aufsicht ras und der Gerecaibersammlung, r chtzeittg unter Véeit- teiung der T gesordnung etazuladen. Er if be'ehiigt, an ihnen teilzunehmen und die N chte der fta"l'Gen Aufsicht in ibnen gelte: d 41 machen; er tit au befugt, die Aaveraumung von S ipungen der gedaht»-n Art fowie die Ankündigung von Segenständen z r Ne- \bluzfass.ng zu verlao.en und dee Ausfübr1 g v n Beschlüssen oder Anordnungen zu urtersagen, die gegen geseßliche B ‘stimmungen, die Saßung oder dee in ihrer Aucführung erl.fenen Bes1immungen verstoßen.

3) Der Staat‘kommifsar ift befugt, M enlals unier Zu- ziehung eines oder mehrerer von d m Vieintiter für Hardel und Gewerbe zu best lender banftehni ch-r oder fosfitger Sach- verstän=iger j derzeit die Bücher und Strifien der Bank einzusehen, sich an ocdeatlihen ober auße ordentli@en Mi ü- fungen oder MRevisioaen der Kaf}s-, der Beslände der Wert- papiere oder der B-shaff-nh-tt der Pfandobjekte zu be- teiligen oder fcl? Revisionin oder Prüfw gen vorzunebmen oder du ch Sachoerniändive der gedackten Art zu verarlassen. Er ist bere&@tigt, von den Verwaitzangsoruanea der Bank Auskunft über alle Ge\chäftsangelrgenhelten zu veclangen.

4) Besondere durch obige Maßnahmen entstehende Kofien (Neise- kosten, Sachv-rnändigengebuhren u. a.) sind durch die Bank zu er- seß-n, Bei Metnunysverschtedenheiten über die Grsaßpflicht oder dte Höhe des zu erstatteuden Betiages entscheidet der Vininer für Handel uad Geroerbe.

9) Die auszugebenden SHuldverschre!burgen sind in allen U-kunden, V röffertlihun„en und Bekanntmacuncen, nameniltch au) in etwaigen der Zul ssang zur Börse dienenden Prespekten sowie im gesamten mündlichen und {riftlch-n Verkehr éer Bank upter Vermetdung der Benernurg als „Pfandbrtefe“ autdrüdcklih als „Schiffspfandbriefe" n beze!chnen.

Barggrafen ! und Grafen zu Dohna-Schlovitten aus Liegniz und den bisherigen carafk'erisierten Geheimin Regierungsrat Paetow

in Potsdam zu Geheimen Regierungsräten und vort agenden Send ermulioia Snaeurbntt

| Richard Linke in Erfurt, Arnstädterstraße 25a).

der Stadtoerordnetenversammlung in Wahl den Buchdrukereibesfitzer Thelen Stadt Süchtein für |

rat Dr. Bülowius in Hirschberg ist die nachgesuchte Dienst-

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Nuf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangss | weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 26 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBI. S. 89) ist nah Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Otto Teiwes, G. m. b. H. in Erfurt die (Verwalter: Direktor

Berlin, den 13 März 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. L A: Neuhaus.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs- weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13 Dezember 1914 (RGBi. S 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26 November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (NGBVI. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Amerikanishe Tabular- Separatoren Werke G. m. b. H. in Harburg a. E. die Zwanasverwaltung angeordnet (Verwalter: Vizekonrsul a. D. Ritter in Harburg).

Berlin, den 13. März 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A: Neuhaus.

Justizmtntisterium.

Dem Amtegerichtsrat, Geheimen Justizrat Dr. Schlüter in Hannover und dem Ersten Staatsanwalt, Geheimen Justiz-

entlassung mit Ruhegehalt erteilt. E Der Amtsgerichtsrat Stahl in Tilsit ist als Landgerichts- rat an das Landgericht daselbst versegzt.

siraße 57, habe i& bie Wiederaufnahme des Har dels mit Lebens- und Futtermitteln und Gigevsiänten des täylichen Bedarfs gestattet.

vewber 1912, Weberei, Strierei,

Fabrik halbwellener Waren ti Di {ädt t Fa A ohene ren tn ngel f fowte ihren Fnhahern

Wt1kung vom 1. April 1918 ab aufgehoben.

6) Diese Genebhmfgurg ifl jederzeit witerrufli; {bre Bedingungen Tönnen j’derzeit abgeä:.dert oder ergänzt werden, Berlin, den 13, März 1918. (Siegel.) Der Minister für Handel und Gewerbe. Sydow.

Der Finanzminister. Herat.

*) Die Saßung ist hier ni§t mit abgedrudckt,

Minisierium der geistlichen und Unterrigchts- angelegenheiten.

betr- ffend Fernha!tung vn uverlässiger S. 00) Mate i ban SICUAE

hier, Belle Allianc:plag 13, durch Verfügu- g vo s den Handel mit 9 ch fügur g vom heutigen Tage

des tägliben Bedarfs wegen Unzuverlässickett in b f Handelsbetrieb unterjagt. o nduberlüssigkeit in bezug auf diefen

Personen vcw Hor del tom

Den Beginn der nächsten im Königlichen Jnstitut für | Kircheomusik in Charlottenburg, Hardenbergstr. 36 abzuhaltenden Prüfung für Gesanglehrer und -lehrerinnen an höheren Lehranstalten in Preußen habe ih auf den 17. Juni 1918 festgesetzt.

Verlin, den 6. März 1918.

Der Minisier der geisilihen und Untecrichisängelegenheiten, J, A.: Nentwig.

babe ich tem Kaufmarn Emanuel Wrona und Franz Wrona, beide in Charlottenburg, Joaciméttkalerstr. 9, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen«- ständen des täulthen Bedarfs wegen Ünzuverlässigkeit in bézug / auf diesen Hard: lebetiteb

In der Liste der Nehteanwälte sind gelös{cht die Rechts- anwälte: Justizrat Dr. Schreiner bei dem Landgericht in Cóln, Dc. Platz bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Cöln und Dr. Kolle bei dem Amtsgericht in Harburg.

Jn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der frühere Rechtsanwalt Meyn bei dem Amtsgericht in Werder a. H. und der frühere Gerichtsassefssor Kromm bei dem Amts- geriht in Johannisburg.

VetanutmachGuta

Jnfolge der Verordnung des Herrn Staatssekretärs des Kriegsernährungsamts vom 15. März d J über die Preise von Schlachtrindern wird unsere Bekanntmachung vom 1. Juli 1917 unter T folgendermaßen abgeändert:

Für 50 kg E Lebentgewida;t A. Für 1, au2gemästete oder vol fleisige Ochsen bis ¿u 7 Jabren, , 2. ausgemästete oder vollfleishige Kübe bis zu 7 Jahren, 3. ausgemästete oder bo! fleischige Bullen bis zu 0 Jahren, __ 4. ausgemästete oder volfleishtige Färsen . . B, Für 1. au?gemäitete oder vollfleishtgye Ochsen über 7 Jahren, 2. ou8armästete oder vol fleischice Kühe über über

7 Jahren, Bullen und

90

3. ausgemästete oder volifleischige Bullen 9 Jahrer, 4. angefl.is6te OXfen, Kühe, Fârlen jeden Aiters*, 9. angefl ischte F'esser, ohne Nüdckfiht auf ein böheres oder ge- rinyeres Gewicht der Tiere, O , „, (Eine Klasse B 11 gibt es also nit mehr.) C. Fúr gering genährt: Ninder einschließlih nicht an- O S 29 M Diese Bckanntmachung tritt mit dem beutigen Tage in Krajt. Berlin, den 18. März 1918.

Brandenburg: Berliner Viehhandelsverband. Der Vorsigende. Gosling, Regierungsrat.

80

Bekanntmachung, Dem Kaufmann Karl Sch{wanke hierselbst, Dreilinden-

Efsen, den 14. März 1918, Tie Städtische Polizeiverwaltung. I, V.: Rath.

Bekanntmachung.

Die im „Reichsanzeiger“ abgedruckte Verfügung vom 5. No- durh wele der Firma J. Engelhardt & Co., Färberei und Spinnerei, Koanstwolfabrik und

und Havdelébetrieb untersagt wurde, wtrd mit

Delligenstadt, den 14, März 1918, Der Landrat. von Christen,

Pren arren men S

Bekanntmathung.

Auf Grund ber Bundesratsverordnurg vom 23. September 1915, ersonen vom Handel (NGB1. dem Ingenieur Frtiedrih Oswald Krieger,

Begenständen des Krtiegsbedarfs und

Berlin, den 16. März 1918. Der Pelizelpräsident. I. V.: von Nönne.

Bekanntmachung. Auf Grund der BekayntmaSung zur Fervyhaltuna unzuyerlässiger

23. September 1915 (RGBI. S. 603) dem Kaufmann

| unteriagt. Berliu-S@höneberg, den 12, März 1918. _ Der Polizeipräfident zu Berlitz KetegKonheramt. J. V,: Ma@Gatius.

Svoazas dun n

Bekanntmathung,

Auf Grund des § 1 der Bundesratsverordnun c temter 1915, betreffend Fernbeltur g vnzuverlä)siger Perso Handel, ist unterm 1d. März 1918 d-m Bägerre (Ven vom Raphael in Berlin-Weißensee, Berliner R E Leo Handel mit Mebl und Badwareu wegen Unzuveiläsf: 9, der Fübrung dieses Handelebet:irbes untersagt und Rid L Uteit der ¡eit g die Kosten des Verfahrens auferlegt roorden. ‘hm leid,

Berlin, den 15. März 1918.

Der k'ommissart\ch&® Landrat des Kreis-3 Niedcx I. A.: Frhr. von Zedlitz und Neukirch, Neat

Q vo

t\sor,

Bekanntmathung,

Auf Grund der Bundesratverordvung vom 23. i betreffend Fernhaltung unzuverlä!siger Pz:fonen oi erbe 19 9, S. 603), und den § 6 der Verordnung des Ki eisaus\huss.s Bl 15. April 1916 über diz Satzung für den Fletf{verband Bles eo Land hobe tch mit tem 1. April 1918 dem Sla®temeister Rz in Brackwede, Ni-derstr. 44, den Verkauf von Fleis d Fleiswbwaren untersagt.

Bielefeld, den 16. März 1918, Der Landrat. Dr. Beckhaus.

Bekanntma@tGung,

Dem Koblenhärdler Mathias Jordan, Köntzf 29 B E aG in Dn habe ih den Hema b, eij- un eu offen wegen Unzuverlä! Die Kosten dieses Verfahrens treffen Soran. arat untersagt, Crefeld, den 11. März 1918,

Die Polizeiverroaltung. Der Oberbürgermeisier. F, V, Pringen

BekanntmaMhung,

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. Scvt (915 betreffend die Fernhaltung unzuverlä'figer Per1onen v O (RGBl. S. 603) haben wir der Häudlerin Selma Kagn geb. Voß, in Dortmund, Burgholzstraße Nr. 45, den Handel mit Lebens- und Futtermitteln aller Ärct sowte mit fonstigen Gegenständen bes tägliden Lebensbedarfs wegen Ünzuver, là!sigfeit in bezug auf ti-sea Handelsbetrieb untersagt. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieser Verfüzung im Reichs, anzeiger und im amtlichen Freisblatt sid von der Betroffenen zu tragen. E

Dortmund, den 13, März 1918.

Lebentmittelpolizeiamt. Tsatert,

Bekanutmachung.

Auf Grurd ter Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuterkäs Personen vow Handel vom 23. September 1915 (REB]. S. (69, habe ich dem Kaufmann Hriedrih Falk in Duisburg, Prinzen- ftraße Q 76, A Bergung. vom oann 1918 den Handel m Ungemttteln wegen Unzuver eit in bezug auf dies Handelsbetrieb untersagt. ; G Gti t

Duitburg, den 11. März 1918.

Der Oberbürcermeisler. Dr. Jarres.

Bekanntmaqchung,

Dem Kau'mann Ott o Wisniewski, hter, Wagnerstrafe 13, ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf @rund der Verordrurg des Bundesrats zur Ferybaitung unzuverlässiger Pe: sonen vom Hardel bom 23. September 1915 der Handel mit Lebentmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Krlegsbedarfs untersagt worden.

Köntgsberg, den 11 Mä:z 1918,

Der Polizeipräsident. von Wehrs.

Bekanntmathung,

Dem Kaufmann Gustav Belgard, hier, L'zentsiraße 6, is durch Ve fügurg vom heutigen Tage auf Grund der Vero1dnung dis Bundesrats zur Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Brenntioffen aller E ein|chließlich der Verfrahtung von Brennstoffen untersagt worden.

Königsberg, den 12, März 1918,

Der Polizeipräfitent. von Wehrs.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bur.desrattverordnung zur Fernboltung unzu- verlä)siger Personen vom Handel vom 23. September 1915 und der dazu eclassenen Austührungeanmweisungen des Hun Méiniste:s für Handel uxrd Gewerbe vom 27. September 1915 wird der irma Stmon Löb Inhakterin Maria Gentner in Kreuznach der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, int- besondere mit Shuhwaren und Zubehör, untersagt, Die G eschäftsrüume Wèannheimersircß: Nr. 17 fiad zu schließen. Fräulein Gentner hat die Kosten der Vekann1machunrg zu tragen.

Krcuzna, den 15. März 1918. i Die Polijeiverwaltung. J. V,: Brunn.

Bekanntmachung,

Dcr Wi!w?e S@kahtermeister Friederike Hannemaun in Minden, Greiseobruch traße Nr. 12, ist heute von uns auf Grund des § 1 des Gesezes vom 23, September 1915 und der taz 1 et- gangenen Ausführur gsb: stimmungen vom 27. September 191d der Handel mit Gegenständen des täalihen Bedarfs, int besondere mit Artikeln aller Art des Schlachteretgewerbe!, wegen Ünzuverläisigkeit in bezug auf diesen Gewerbebetrieb unter sagt worden. Die du das Verfahren verur}ahten Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im § 1 der Ve' ordnung por geschriebenen öffentlihen Bekanntmachungen, hat die Witwe Hanne- mann zu tragen.

Minden, den 9 März 1918. Die Polizeiverwaltung. Dr. Dieckmann.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesrattverordnung vom 283. September pr betreffend Fernbaltung unzuyerlässigec Personen vom Handel ( Aut: Getepbl. S. 603), in Verbindung mit Ziffer 1 und 3 dec che führung8befiimmüngen des Herrn Ministers für Handel und T bom 27. September 1915 haben wic der Firma Pu go Fac führer in Prenzlau (Jnhabe!in Rosa Jacobsohn, Geschä A Naumann JIacobsoh»y) durch Verfugung vom heutigen Tag ves Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs und täglihen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Heti- O Ae ert {owie Le as N aua er diefen un euchtstoffen, wegen Unzuve:lä|sigke n

Pes vom 18, Véärz d. F. ab für ble Dauer des Kriegs untersagt.

Prenzlau, den 15, Yärz 1918.

Vie Polizeivznrvaltung. Dr. Scheéibet.

Amerap que Sep

DBeranntmaGuna

Gemäß § 1 der Berordnuñg, betreffend die Fernkalturg unzu- aer Personeu PDanbel vom 23. September T a ift dem Gärtner Fr Gerstorft in Schles 9 wegen Hozube: Läisigl-it unterig gt worde BekanutmaßHung tiägt Gerstoz f. 3, März 1918.

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er stilgertreiende Landrat. Werther.

Nichtamtliches.

Deutsches Neich. Preußen. Berlin, 19; März 1918;

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Hanbel und Verkehr, für das Seewesen und sür Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Justizwesen hielten heute Sigungen.

Der russische Volkskommissär für auswärtige Angelegenheiten hat, wie „Wolffs Telegrophenbüro“ meldet, an die auswärtigen Aemter in Berlin und Wien folgenden Funk\pruch gerichtet;

Am 16. März 1918 bat der außerordentliche Allrussts§e Kongreß der Sowjets der A. beiter-, Soldcten-, Bauern- und Kosakendeputierien fn der Stadt Veskau ten Friedensvertrag, den Rußland am 2, März dieses Jahres in Brest, Litowsk mit den Mächten des Vierbundes geschlossen hatte, ratifiziert,

Die Reichs beklleidungsstelle hat, wie „Wolffs Tele- graphenbüro“ n.itteiit, die Vezvge scheinautfeitigunge stellen angewiesen, von jrßt ab Bezugsscheine ouf Schuhwaren nur in dringendsten Notföllen (z. B. vollsiändiger Verlust sämtlichen Echuhwerks, nicht aber Kor fi mation, Totesfall und dergl.) auszufertigen, da vom 1. Npril dieses Jahres ab dur die von da an zuständige Reid stelle sür Scvhve1

sorgung eine Neuregelung des BVezugsversahrerns für Schuh- |

waren erfolgt, durch das Schuhwaren in weitem Umfange, insbesondere sogenarntes Eisay- und Krcgsshuhwer?, bezugs- scheinfrei werden sollen.

Der Oberbefehlehaber in den Marken, Gereraloberst von Kessel, gibt bekanut, daß die folgenden von ihm er- lassenen Verordnungen und Bekannimachungen außer Kraft lreéten, und zwar mit dem 20. März dieses Jahres :

die Verordnw g, betr: ffend Antreiven ven Wetbenzioctgen, vern

5, Januax 1918 (O. Nr. 217 870), und mit dem 1, April d. J:

1) die Vero1dnu1 g, bet!efseud die Recelung der Koblenyerteilung in G Verl.ny, vom 6. Juli 1917 (O. Nr. 190 150) mit Ausnahme der §3 12, 13 und 18—21, deren Außezkrafitreten mit tem 15, Mat 1918 itfolagt, die Bekanntmachung zur Sicherurg der Vearscergung der Be- vôlferuna Sroß Berlins mit Braunkohlenbrike1ts, vom 31. Inli

1917-(0. Ne L99860) a | 3) die Bekanntmachung, betreffend Kcbler verteilung în Greß

Berlin, vom 9. August 1917 (O. Nr. 197 332).

Heft 3/4 des 16. Jahraanas der Veröffentlihungen des Kaiserlichen Aufsihtsamts für Privatversiche- tung nebsi einem Anhang, in dem weitere, auf dem Ge- biete des Ve! sicherungswesens ergangene gerichtliche Entschei- dungen abgedruckt sind, ist soeben erschienen. Es ist von der Verla, ot chlandlung J. Gutieniag G. m. bh. H. in Berlin W. 35, Gemhiner Straße 38, zu beziehen.

: Neuß; ä. L. Seine Hochfürsiliche Durchlaucht der Fürst vollendet morgen sein 40. Lebensjahr.

Elsaß-Lothringen.

Der Kaiserliche Staithalter Dr. von Dallwiß hat sich in Vegleitung des Staatssekretärs von Tschammer sür einige Tage nah Berlin begeben. Wie Wolffs Telegraphenbüro von ¿uständiger Seite mitgeteilt wird, ist die Reise dur finanz- politishe Fragen veranlaßt worden, nicht durch landes- politische, wie von anderer Seite gemeldet worden ist.

Defterreich-Uugarn.

Der Wahlrechtsausschuß des ungarischen Ab- geordnelenhauses hat die Neformvorlage nach einer Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ im allgemeinen mil allen gegen eine Stimzne angenommen.

Grofß;britanunien und Jrlaud.

hab Unter dem Vorsiß des Premierministers- Lloyd George aben am wichtige Besprechungen stattgefunden, an denen als Ver- treter Franfreihs die Minisier Clemenceau, Pichon, ouheur, Leygues, Claveille und die Generale Foch mnd Nygand, als Vertreter Jialiens- die Minister Orlando, Vissolati und Bianchi und als Vertreter der Vereinigten Slaaten der General Bliß teilnahmen. - Nach einer Meldung des „Daily Chronicle“ ist der Leiter der Schifsbaufirma Har land und Wolff in Belfast, Lord Pirrie, zum Kontrolleur für den Bau von Handels\chiffen ernannt vorden, Er wird der Admiralität unterstehen, aber im großen Umfang zum selbständigen Auftreten bevollmächtigt sein. Der neue Führer der Nationalisten Dillon hat am 16. d. M. in Junis fil in seiner ersten Erklärung, wie „Reuter“ weldet, nahdrücklich darauf hingewiesen, daß es Zeit sei, daß G irishe Konvention zur Regelung der irishen Frage ihre Atbeiten aufnehme. Wenn sie sich nicht einigte, de die (ische &cage baid einen größeren Umfang ols je annehmen. wée den Sinnfeinern, die eine icische Republik gründen A ten, dringend, ihre gefährliche Jlusion aufzugeben und fh eini Yren Landesgenossen auf die Forderung nah Homernle zu

‘gen, die fie ¡eht durhsezen könnten,

Donnerstag und Freitag voriger Woche in London *

Finnland.

Nach einer Depeshe aus Wasa hat der General

| Mannerheim, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die allgemeine Offensive angesett, dur die bisher alänzende |! * j Eifolge erzielt wurden. Das ¿ nommen, wobei etwa 3000 Rotgardisten gefangen genommen | ! Larel i Pon E Pie Geiauna Me af bee amer Aront erfatae | Réds dis ganze holläándische Tonrage den Berbüudeten zur ie Dewegung |chreitet auf der ganzen Front erfoig- } E anz T S y | Verfügung stelle oder rur den iu Amerika befindlichen Teil.

Kuchdorf Heinola wurde ge- murden. reich

VOTMüris.

Die einleitenden Ver-

ruppe für unab hän aig zu erflären. Regierung haben

handlungen für die Wahl einer eigenen bereits begonnen.

Nuß:land.

Der vom Kongreß der Sowjets gefoßte Beschluß über die Ratifizierung des Friedensvertrages mit Deutschland billigt, wie d2s „Reutershe Büro“ berichtet, die Haltung des Nats der Volkskommissare bei der zeihnung des s{merzlichen, Nußiand durch ein Ultimatum unb durch Gewalt aufgezroungenen Friedens und erklärt es als

des Landes gegen imperialisiishe Angriffe zu errichten, zu welhem Zwecke alle Personen beiderlei Geschlechis eine mili- tärishe Ausbildung erhalten sollen. 20s Preobraschensky-Garderegiment ist obiger Luelle zufol„e wegen Verdachts gegenrevolutiorärer Be- strebungen von Roten Truppen entwaffnet und festgenommen worden.

Spauiïica, __ Der Ministerrat hielt gestern eine Sißung ab. Jn den Kammern, die vorübergehend wieder zusammengetreten ind, erflärte der Ministerpräsident Garcia Prieto, die Regierung sei willens, die Ordnung im Lande wieder herzustellen.

Niederlande.

Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten Loudon gab g: stern in der Zweiten Kammer eine Erklärung über den Standpunkt der niederländischen Regierung zu der Forderung der Regierungen der Entente ab, die nach dem „Haager Korrespondenzbhüro“ lautet:

Mein Herr Vorsigendez! E

Aus dec Note, die ich Zhnen om 11. März zukommen ließ, ist der Kammer bekarnt gewo: den, taß die Negierung in Erwar!ung des verzöuerten Abschlusses einer endgültigen wirtschaftlien Regelung mit den alliterten Regterungen diese litere um etnen Vor! ß von 100 000 t Weizen von den 400000 t, welce den Ntederlanden bei etner endgültigen Regelung im Ytabmen der London basis of agreement zugesimezt werden sellten, eifuht haf. Lie alliterten Negterungen stimmten dem zu, jedoch unter der B:dingung, daß dann au@ vorläufiz der Teil unseres S fféraums, der bei der endgültigen Vegelurg zur Vaifügurg der alltterten Länder geftellt werden follie, {orn umachend für dkesen Zweck abgi treten werde. Im Htnblick auf cine Zusommenkur.ft der Vertreter der alltierten Länder in London cem 18. M&iz wude ich ersuht, die Ent- scheidung dexr uilederländischen Regieruna vor di-fem Tage mit- zuteilen. In Grwägunga der Interessen d:r Leben8mtttelbeshaffung für unser Volk war die Reglerung schon im Beg1iff, auf die vorläufige Vercinbarung einzugehen, a!s hon seiten ter allijert: n Regteruny, en pléglid bie Forderung geit llt wurde, doß dir oten eiwáhnte Schiffse raum arch in der jogcenanvien gefahrbeten Zone verro:ndet werden sollte. Daß die Stdifffe außerhalb der gefährdeten Zone fahren sollten, war von riederländisher Seite hun _lcnge als grunt- säßlhe Bedinguvg für den Abschluß“ einer Bereinbarurg auf- gettellt worden und von allileiter Seite. hatte wan \ch mit der Annahme diesex Bedingung tinverstanten exkiit. Die Be- weggrürnde, wel@e zur Aufstellung der Forderung der alliierten Negterungen ge}|übrt haben mögen, lass- i dabingestellt. Die Recht- mäßig"eit etner folWen Forderung kaun die vlederländtiche Negterung nit anertennen. Auch stimmt es in keiner Weise mit der in enigen Ländern jeyt gehegten Aujfassung übereiv, ais ob einer ter Frieg- führenden, wenn s¿fne Schiffsnot übermäßig stesge, wölker- rechtlih befu(t sein würde, neutrale Schiffe, und zumal bur Gewalt, zu zwo!ngey, aus'Glißlih in scincm Interesse Dienst zu tun, Das Völkerreht erkennt diese Befugatheit nur in gréßten Ausnahmetällen on, nämli, wenn 8 sich um die Erreichung i'g?nd eines unmittelbaren n: twendigen sirategi\hen Zweckcs handelt. Pte nlebe:ländishe Regi rung teilte na rzifliher Uebeileguvg den alltierten Regierungen mit, daß sie sowchl avs polittihen nie aus3 wirt\hastliden Si sich spur kten die ernttesten Bebenken gegen die ge- siellte Forderung habe, {ob j‘toch ihre endgültige Beantwortung auf, Da sie mit, der Weizennot, die urserem Lante im Tommenden Sommer d1ot, und mit der Wah1schetrlichkiit, daß ene Weigerung die Abtschneitung aller überseeischen Zufubr zur Folge baben würde, zu rechn:u bkaite, hielt fie es nâmlich für ihre Pfliht, sich vorber zu vergewissern, ob in di:)em Falle Bio!getreide von den Veiitelmächten zu bekommen sein würde. Sie irandie fih an die deuts?» Regie1ung mit ter- Frage, ob auf dte Lieferung von 100000 & Weizen binnen zwei PVêonaten gtrecknet werden könnte. Die Antwort war entschieden verneinend. Die deutsche Regterung erklärte, daß si-, so gern sie auch bereit sei, den Nieder!anden zu helfen, dech mt Nükicht auf den Bedarf einiger ihrer Bundt?genossen rit imstande jein würde, unserem Verlar gen zu entsprecheo, während sogar hinfichtlih einer späteren Abgabe etner Tletneren Mer ge kelnetlet StW-rkeit gegeben weiden kenvte. Unter desen Umständen glaubte die Re-gie.uvg sich gezroungen, die Forde- runo, die ven den alitierten Regierungen mit der Lieferung von 100000 6 Weizea für die nuderl dishe Berölkerurg vem 1%, April verk üpft wurde, anzunehmen. Ste hat jedo ihre Zusttm- mung von folgen: en Bedingungen abl ängig gemccht : An erster Stelle muß | ststehen, daß di: Niederlande auf die Verteilung des nteder- ländisden Sdbiffsraums oter auf bie Ve: sorgung des Landes nach dem in der London Basis of agreement argegebenen Maßstabe, über welchen tie Regieruyg } t au 1hren endgültigen Vorschlag den alliterten Megierungen in den Grundzügen mitgeletit bat, renen könne. A-ch muß wohl versianden werden, daß Bunkerkohle für die Anfuhr der für tie Niederlande entsprechend der eben ernähnten Verscrgung zur Nationieiurg bestimmten Güter an die bafür anzuweisenden niederländishen Schiffe gegeben wird fowie daß ferner in der _ge- fährdeten Zone von ten alltierten Regierungen folgendes gewähr- leislet werden muß: 1) dak die Schiffe keine Truppen oder Kriegs- material transportierèn, 2) tvaß ß: ult bewaffnet werden, 3) daß es den Bemanoungen vollkommen freigestellt bleibt, an den Fahrten teilzunehmen oder niht, und endli 4) daß die eventuell vernihteten Schiffe sofort nach dem Krtege dur andere erseßt werden. Soweit glaubt die Regieruna gehen zu müssen, Sie hat sih dau mit Rücksicht auf die Not nicht nur hier im Lande, sondern auch in den Kolonien genöôtigt gefühlt, währeud fie sich auß 1dem wenigitens einen bedeutenden Teil unferer Flotte, der für die Gegen- wart und die Zu?unft unseres V-lkes von größter Bedeulurg ift, fichazt. Weiter kann und darf die Reglecuog richt gehen.

Nach der Erklärung des Ministers Loudon {lug der Vor- fißende vor, die Erörterung bis nah dem Empfang der Ant- wort zu verschieben. Der Abgeordnete Lohmann wollte nur Aufschub bis heute, da, wenn das niederländische Volk anders denke, als die Regierung, es von Wichtigkeit sein könne, daß

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| die verbündeten Regierungen das ecrsühren. Der Abgeordnete

I E E L E A as | einigen Worten Einspruch gegen die Handlungsweise J | genannien Beshüßer der kleinen Nationen. E3 wurde be-

| Haag gemeldet wird, sind sich die leitenden Kreise

c, Wie die finnischen Blätter melden, trägt sich die Ber | völterung der Alandsinseln mit dem Gedanken, die Jnsel- j | zwischen der deutschen ur: d Unter- !

Pflicht der arbeitenden Klassen, eine Miliz zur Verteidigung |

a . ch C 1614 {A } f Nolens war derselben Meinung und erhob jeßt schon m1

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lossen, die Erörterung bis heute aufzuschieben.

Parlaments im unflaren darüber, ob Loudon in

Schweiz.

Laut Mitteilung des Politishen Departements haben der sranzösische Botschafter und der Kaiserlich deutsche (Gesandte mit Noten vom 16. März dem Bundespräsidenten mitgeteilt, daß ihre Negierungen den im Verlauf der in Bern gepflogenen Verhandlungen aufgestellten Entwurf einer Vereinbarung l der französischen Regierung über die Kriegs8gefangenen genehmigt haben. Diese Ver einbarung ist demnach in Kraft getreten.

Türkci,

Da das Parlament die Kriegs gewinnsteuer nicht mehr rechtzeitig er!edigen kann, hat die Regierung in der Kammer ein Gese eingebraht, das die Anwendung der Steuer vor- bereiten foll. Wie „W Telegraphenbüro“ meldet, ver- pslid;tet das Geseß alle Uktiengesellshaften und Geno jenasten, welche in der Türkei Geschäfte betreiben, vor Verteilung Gewinne vom 14. Dezember 1917 an ( ndg bilden, die zur späteren Zahlung der Kriegsgewinnsteuer dienen sollen. Die Gesellschaften werden nur eine Dioidende von höchstens 9 Prozent, ferner 5 Prozent für den Neserze- fonds sowie die sazungsmäßigen Zuwendungen für Kriegszwedcke und für Personal zuricck{behalten. ted

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Der Rest wird für Rechnung der betreffenden Gesellschaften bei einer von der türkischen Negierung genehmigten Vank hinterlegt. Die Direktoren, Verwaltungsräte und leitenden Beamten der Gesellschaften werden für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich gemacht, deren Nichtbeachtung mit Gefängnis bestraft wird. Die mit der Beratung des Geseßentwurss gegen die Spekulation mit Lebenomitteln und Bedarfs- artikeln beauftragte Sonderkommission der Kammer hat, obiger Quelle zufolge, einen neuen Geseßzentwurf ausgearbeitet, wonach ein besonderes Wirtschaftsministerium gebildet werden soll, das mit dem Ankauf und der Verteilung aller der Ernährung dienenden Erzeugnisse und anderer Bedarfsartikel, ferner mit der Ein- und der Jcußbarmachung der Transportmittel, der Ausdehnung der Produftion, der Ver- folgung der Spekulation sowie mit dem Studium und der Vorbereitung der nah dem Kriege notwendigen vo lichen Viaßnahmen betraut werden joll. Für sämt werden Höchstpreise nah Maßgade der Gejtehung | der Marktlage festgesezt werden. Ueber die Vorlage w der Kammer unverzüglich beraten werden.

V0 ZUUSTIURr,

Amerita.

Der Präsident Wilson hat den niederländischen Ge- sandten, der eine Aenderung des Beschlusses über die Be- nußung der niederländischen Schiffe befürwortete, in Audienz empfangen und fich der „Times“ zufolge geweigert, unter den gegebenen Verhältnissen seine Haltung zu ändern. 460 000 t, niederländischen Schiffsraumes sind unmittelbar für den trans- atlantiscen Verkehr verfügbar. Der niederländishe Dampfer „Nieuw Amsterdam“ wird troßdem ausfahren können, da er unter der Bedingung freier Rückfahrt nah Amerika ge- fommen ift. e :

Die „New York Times“ berichtet, daß die Arbeiter- schaft von New York entschieden für Wilsons Programm „tein Frieden ohne Sieg“ eintcitt. Der Vorschlag, die Gewerkschaften der Vereinigten Staaten sollien eine Bewegung für die Beendigung des Krieges unternügen, wurde unter lärmenden Einsprüchen niedergeschrien. Man beschloß, die eng- lischen Gewerkschaften wissen zu lassen, daß es Amerikas ernster und aufrichtiger Entschluß sei, den Krieg mit aller Kraft fortzuseßen und so zu beenden, daß er für immer eine Bürgschaft für die Demoftkratie aller Völker bedeute. Man fei entschlossen, daß es feine Umfehr und keinen vorzeitigen Frieden geben solle. Die organisierte Gewerkschaftsbewegung in den Vereinigten Staaten halte von Grund auf treu zu dem Grundsaße eines fiegreichen Krieges gegen die Autokratie, wie sie von den Zentralmächten Europas repräsentiert werde.

Kriegsnachrichten. Berlin, 18. März, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschaupläßen nichts Neues.

Großes Hauptquartier, 19. März. (W. T. B. Wesiliher Kriegsschaupla g. Heeresgruppe Kronprinz Nupprecht.

Sturmtruppen preußischer, bayerischer und sächsischer Divi sionen führten in Flandern erfolgreihe Erkundungen aus und nahmen dabei mehr als 300 Belgier gefangen.

Von der Küste bis zum La Bassée-Kanal war Feuerkampf am Abend gesteigert, an der übrigen Fr blieb er in mäßigen Grenzen.

Heeres8gruppen Deutscher Kronprinz und Gallwiktz. Bei Juovincourt holten brandenburgische Stokßtrupps nach hartem Kampf 20 Gefangene aus den feindlichen Gräben. Das Artilleriefeuer lebte beiderseits von Reims und in der Champagne zeitweilig auf; an der Nordfront von Verdun nohm es an Stärke zu. Wir seßten unsere Erkundungen fort. Sächsische Abteilungen brachten auf dem Ostufer der Maas 561 Gefangene ein. Heeresgruppe Herzog Albrecht.

An vielen Stellen der lothringischen Front, in den Vogesen und im Sundgau rege Tätigkeit der Franzosen.

Wir schossen gestern im Luftkampf und von der Erde aus 23 feindliche Flugzeuge und 2 Fesselballone ab.

Von den anderen Kriegs8schauplüpyen nichts Neues

Der Erste Generalquartierrneistér. Ludendorff.

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