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Die von heute ab zur Au3gahe gelanaenden Nummern 43 2nd 44 des Reih3-Geseßblatts enthalten
Nummer 43 unter
Nr. 6278 das Gesetz, betreffend Aenderung des Posischedl-
gesez2s vom 26. März 1914, vom 25 März 1918; unter
Nr. 6279 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Postscheckordnung vom 22, Mai 1914, vom 25. März 1918, und unter
Nr. 6280 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Poftordnung vom 28. Juli 1917, vom 25. März 1818.
Nummer 44 unter
Nr. 6281 eine Bekanntmachung über die Vorlegungsfrist N Zins-, Renten- und Gewinnanteilscheinen, vom 28. März 1918 unter
“Nr. 6282 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Militärtransportordnung, vom 27. März 1918, unter
Nr. 6283 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Militärtarifs für Eisenbahnen, vom 28. März 1918, unter
Nr. 6284 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung des Weingeseßes, vom 28. März 1218, unter
Nr. 6285 einc Bekanntmachuna zur Abänderung der Bekannt- machung vom 13 November 1917, betreffend weitere Bestim- mungen zur Ausführung des S 7 des Gesezes über den vater- ländi]hen Hilfsdienst, vom 28. März 1918 und unter
Nr. 6286 eine Bekannimahung über Druckpapier, vom 28, März 1918.
Berlin W. 9, den 30. März 1918.
Kaiserliches Postzeitunggamt. Krüer.
{Fortschung des Amtlichen in der Erften Beilage.)
Kriegsönachrichten. in, 2. April, Abends. (W. T. B.) n dem Schlachtfelde in Frankreich nihts Neues.
Am 1. April versuchte der Feind zwischen Monididier und der Maß wiederholt in dichten Massen zum Angriff vorzugehen. Rechtzeilig einsezendes deutsches Vernichtungsfeuer hielt seine Jnfanterie kurz nah Verlassen ihrer Ausgangsstellung nieder und zwang die auf der Straße vorfahrenden feindlichen Panzer- wagen zu s{leuniaer Umkehr. Ein gegen 7 Uhr Abends wiederholter feindliher Angriff wurde unter besonders starken Feindverlusten abgewiesen. !
Fast sämtliche bisher in die große S&lakt im Westen geworfenen englischen Divisionen — es find bereits über 40 — haben stark vermischte Verbände. Ohne Rücksicht auf Zu- gehörigteit zu Bataillonen, Brigaden usw. werden aus den Divistonsresten eiligst neue Formationen zusammengestellt, zu deren Verstärkung bereits Nekrutendepots und Arbeiter- formationen herhalten müssen.
Baorl Vo
_—
Berlin, 2. April. (W. T. B.) Die Festung Bous- logne wurde von deutschen Fluggeschwadern aus3giebig mit Bomven belegt. Jn der Gegend von Arras brachte ein-deutscher Jagdflieger 5 feindliche ' Fesselballone. innerhalb 19 Minuten brennend zum Absturz. Ferner find die Bahn höfe Compiègne und Soissons sowie Unterkünfte in dortiger (Hegend ausgiebig mit Bomben beleat worden. Der Bahnhof Compiègne selbst und die Bahn Clermont—Amiens liegen daucrnd unter schwerem deutschen Fernfeuer.
r ammern ren
Berlin, 2. April. (W. T. B.) . Die Kathedrale von Noyon, von den Franzosen in Brand geschossen, steht in hellen Flammen. Nach der Zerstörung der Kathedrale von St. Quentin und der im franzöjishen Feuer dauernd zu- nehmendea Beschädigung der Martinskirhe von Laon wird run auch diese alt-ehrwürdige Kirche ein Opfer französischer (Granaten.
Großes Hauptquartier, 3. April. (W. V. Y,)
Westliher Kriegsschaupla#.
Zeitrweilig lebhafter Feuerkampf bei und südli von Lens.
An der Schlachlfront blieb tag8über die Gefechtätätig- feit auf Aritilleriefeuer und Erkundung2gefechte beschränkt. Ein näüchtliher Vorstoß englischer Kompagnien gegen Ayette wurde im Gegenstoß abgewiesen. Mit stärkeren Kräften griff der Feind am Abend zwischen Varcelcave und dem Luce- Bach an. Er rourde unter schweren Verlusten zurück- geworfen. Durch Handstreich seßten wir uns in den Besiß dex Höhe südwesllih von Mereuil. L
Die Zerstörung von Laon dur französische Artillerie dauzrte an. Vor Verdun urd in den mittleren Vogesen lebte die Artillerietätigkeit auf. Südwestlih von Hirzbach hrachte ein exfolgreicher Vorsioß Gefangene ein.
Niitmeister Freiherr von Richthofen errang seinen 75. Luftsteg. U Von den anderen Kriegsschaupläßzen nihls Neues,
Der Exste Generalquartiermeister. Ludendorff.
ODesterreihisch-ungarischer Bericht. Wien, 2, April. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Nichts zu melden, E Der Chef des Generalftabes,
E E
Bulgarischer Bericht. Sofia, 1. April (W. T. B.) Generalstabsbericht vom
31, März.
Mazedonische Front: Zwischen Ohrida- und Prespa- See führte unsere Artillerie einen erfolgreichen Feuerangriff aus. Bei dem Dorfe Dovromir im Cerna-Vogen kurze feindliche Attilleriestürme. Jn der Gegend der Moglena und südlih von Houma war das Artilleriefeuer auf beiden Seiten zeitweilig lebhafter. Bei dem Dorfe Altschak-Mahle west-
lich des Wardar Patrouillengefehte. Nördlich von Ghewghelt
E E ati cen: N M i 7 O ai O O E B A a O qus Ér E A E E \ ar
warfen feindliche Flieger Bomben auf eines unserer Militär- lazarette, obwohl es gut gekennzeichnet war. Dobrudscha- Front: Waffenstillstand.
Sofia, 2. April. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 1. April: |
Mazedonische Front: Jn der Gegend von Bitolia brachte eine Patrouille des Regiments Sophia französische Gefangene ein. Jm Cernabogen und öhsllih des Flusses bei Tarnowa beiderseits kurze Feuerüberfälle. Beiderseits des Wardar nahm die beiderseitige Artillerietätigkeit zu. Lebhafte beiderseitige n Wir schossen durch Ge- \chüßfeuer ein feindlihes Flugzeug ab, das südlih vom Doiransee niederfiel.
Dobrudscha-Front: Waffenstillstand.
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Der Krieg zur See.
Berlin, 2. April. (W. T. B) Neue UV-Boots- erfolge im Sperrgebiet um England: 19000 Br.- R.-To. Durch die Versenkungen wurde havptsächlih der Kriegsmaterialtransport des Feindes im östlihen Teil des Aermelkanals betroffen. Vier tiefbeladene, bewaffnete Dampfer fielen dort einem unserer Unterseeboote, unter Führung des Kapitänleutnantes Waßner, zum Opfer. An der Ostküste Englands wurde ein armierter F.shdampfer, wahrscheinli Bewachungsfahrzeug, von einem V-Boot im Autilleriegefecht in Brand geschossen.
Der Chef des Admiralstabes der Maxine.
London, 2. April. (Reutermeldung.) Die beiden irishen Fischerboote „Geraldine“ und „St. Michan“ wurden von einem U-Boot versenkt. Fünf Personen von der Besazung der „Geraldine“ werden vermißt,
Kunft unv Wiffenschaft,
Im Gebäude der „Freten Secessionu" (Kurfürslen- damm 208/209) findet eine vorn K tegeyiesscamt veranstaitete, schr \-hen8werte Äuéstelung von VPlakatentwürsen für die 8. Krlegganleihe stait. Diese Entwürfe stelea elnen Teil des
Eccebnisses dar, das ein im Dezember vom Kriegsvr: sszamt ver-
anfialte2es Pretsaussckrciben zeitigte, an dem sch nur Hecere®ë- angehörige beteiligen durfen. Etwa 1900 CGrtwürfz waren aus dem Felde, aus Krankenhäusern und von Ersaßiruppenteilen cinge- gangen. Die zur Schau gehellle Auslese mockt einen ungewöhnlich hitshen und anregenden Eindruck. Das ei.fahe Srunudmotiv „Zeichuet Kriegs2anleihe" tauht in tmmer neuen Variationen auf. Eine Fülle von klugen und treffenden Fomnulerunger, von gelstreichen, packenden und ernslen Biidideen breliet ih an den Wänden aus. Der Krieger, dec seine (ar! au!gebtldete Eigenart, Dinge und Seschehni}s- in humozwvcller Weile bezeihnen oter tur veue Wortprägungen ausd:ücken zu können, fo oft bewiesen hat, fah ih hier vor eine ebenso s{wierige wie aunregende Aufgabe gestellt, Ünd dieser scharfe, männlihe Eeist, diese \rische, lebendige Auf- fassung siand es vor allem, die der E den Hauptre?z ver- letben. Neb:n naiven Etufällen, die das Naheliegendjte behandeln, findet man fein durchdahte Bildeinfälle, die auf eine s{lagkräfiige Formel gbracht worden sind. Die drohenden Gefahren im Falle eines N1Hkafsens unseres Mutes und unserer Zuve: iht werden în einzrägsamen Bildern vor Augen geführt. Man sieht als waznendes Bebipiel das verwüstete Hetdelbergex SWhloß und liest die Frage: „Soll es so wieder werden?" otec man fleht Abbildungen brennender franzôsisckder Städte. Die Opfer und Gefahren, die die Kärnpfex im Felde zu ertragen haben, werden in ernslen Beispielen vor Augen geführt und andere wieder behandeln bildmäßig das einträßtige Zusammenwirken der Kämpfer an der Frcnt und der Arbeiter jeglidüen Berufes und Standes in der Heimat. Zwischen Sinnbiidern der Topferfkcit und dc8 Mutes tauhßt in vielen Fassungen die Friedenstaube mit bem Deizwelg auf. Von allzu sp!hfiadigen Syii- boïen hielt wan fich aber zum Glúd fein; das einfahe wird in einer Haren unb wirtfamen Art einfa gestaltet. MNeben den zahlreichen Plakïaten, die einen bel:hrenden oder aufflärenden Inhalt haben, findet man dann foih2, die weiter aichts als die bloße Aufforderung zum Zeichnen der Krieg8anlethe enthalten. Aber au) hier herrsckcht keine Ginförmigkeit oder Eedankenarmut, Vom wlikungsövollen Schriftplakat bis zum fefselnben Bilde find alle Möglichkeiten e worden. Man siebt etwa einen Nacbthimmel, der von riesigen Strahlenga-:ben zweier Scheinwerfer erhellt wird, die tie Aufforderung în großen Buchstaben in dic Wolken zeichnen, Was die rein fünsftleris@e Gestaltung anbelanot, so sind alle Sade des Körneuns urxd alle Stile vorhanden. Voa der redlichen Arbeit des unternebmungslustigen Dilettanten an bis zur au8gertiften Scköpfung der Künjitlers von Beruf kann man anregende Studien machen. Dec durchschnitlige Siand ift bemerlenswert hoh; unsere bedeutende Piatatkunsi vcr bem Kriege hat vorbildlih eirgewirkt, thre guten Leistungen haben die Anschauungswelse felbst des kleinsten Mualtergeibners oder Sieindrulec entischeidend beein- lß. Nur eta kleiner Teil der Einsendungen ist — wenigstens am Tage der Vordbesihiïgung war dies der Fall — mit Namen ver- sehen. Abèr nit nuc avs diejem Grunde muß man auf die Auf- zählung der wichtigsten Shövfungen verzichten. Wollte man alle guten Leistungen namhaft machen, so würde die Liste allzu umfangs- rei werden. Es kowmi ja auch ni&t fo sehr auf Einzelleistungen an, wichtiger ist die Feststelluno, daß der Gesamteindruck dieser Hetresletitung männlich, gerad, frisch und zuverfichtlich ist.
Literatur.
— Jón Svensson: Sonnuentage, Namis Jugenderlkebnisse auf Zeland. Pitt 16 Bildern. (Freiburg, Herdershe Verlagshand- lung. 3,60 4, in Papyve 4,80 46.) MRamis Sonrentage bringen manches Ernt:hafte, Schilderungen von bösen Gefahren, aber sie tragen doch ihren Namen mit Recht, denn die Sonne der Ur s{uld, der Liete und tes Gottesglaubens durchsirablt fle. Dle \chuckchte, De ae lade des Buches, seine freundlichen Gestalten erwärmen
0s Gemüt.
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Kurzs Anzeigen neu ersienener Schriften, deren N Veo an bleibt, T Qo sind nur an die Nedafktion, Wilhelm- raße 32, zu ridtea. Rüdsendung findet in keinem Falle statt, Kleines Pilzk?ochbv®@. Für Kriegë- und Futedenszciien Ar weisung zu sachgemäßer Behandlung und Zubereitung der Pilze im einfochen bürgerltien Haushalt. Von Swma und Eugen Gens 64 Seiten, Gehestet 0,60 46. Leipzig, Quelle u. eyer.
Im Verlag ber Herderschen Verlagshandlung in Frei- burg t. Br. sind erschienea: A
Der Märchenvogel. Eta Bu neuer Märchen vou Laurenz Kiesgen. Mit 20 Bildern von Rolf Winkler. 8° (V1 u. 186 S.), In Pappband 4,50 #,
r adi c A A n L E E I ri aa a
Spanten. Neisebilder von Johannes Mayrhofer (Xy
| lad A mit 17 Bildern und einer Karte. 4,20 F; in Papp:
and 5,20
Die Rate des Herrn Ulrich und andere Geschichtlein, Von Heinri Mohr. Ju Pappband 1,20 #46.
Deutsche Volksbücher. Herausgegeben von Heinrich Mohr. 12°, 1. Bänden: Historie von der unschuldigen, bedrängten heiligen Pfalzgräfin Genovefa C S.), 11. Bändchen: Geschichte des ewigen Juden und Geschichte des Doktor Faustus (74 S.), 111. Bändchen: Der arme Heinrich und Historie von der wunderlihen Geduld der Gräfin Griseldis (76 S.) Jedes Bändchen steif brostert
1,20 . Laud- und. Forftwirtschaft.
M ootrsiedlung.
Der Verein zur Förderung der Moorkultur im Deut- schen Reihe, Siß Berlin (Vo1sißeuder Rut Sengs Freiherr von Wangenheim, Klein Spiegel), ijt unermüdlich besirebt, die Ein- träglichkeix der Mcoz1siedlungen weiteren Kreisen vor Augen zu ühren. Er hat 13 Versuchskezi1ke in Preuten, Württemberg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Streiitz eingerichtet, in denen er „Beispiele flächen“ zur Ansi-dlura und Bewirtshastuvg verpcchtet oder läuflih ab'¿ßt. Lis Erde 1917 maren nah jeinem Tätigk-its. beit für 1917 (Berlin 1918 S. 168 ff.) 395 ole Versuche dur{- geführt, einige allerdings abgebrochen worden. Sie bean{pcvchten eine Gesamtflähe von 177 Hektaren. Die Mebrzahl dieser Versuche ent- fällt auf Oldenburg, nämli solhe auf 101 Hektaren. ;
Als 1echt erfolgreich kann man die Siedlungsbestrebungen auf den großen hannovershen Mooren bezeihnen, Namentlich ist im Kreije Fallingbostel die Ansiedlung in Form von Rentengütern und zwar owob als Gruppensiedlungen auf kultiviertem ODedland wie auch als Einzelsiedlung im Anschluß an vorhandene Or1schaften planmäßig in der Durhführurg begriffen. Aus einem Bericht vom Kreisbaumeister Utsh in den „Mitteilungen des Vereins zur Förderurg der Moorkultur im Deutshen Reiche“ (1918, Nr. 6) set hier einiges, das für Nachahmungen cinen Anhalt gibt, hervorgehoben: Daz Gebiet, rund 400 Morgen groß, das zu Beginn des Krieges noch eine Bte, ertragïose Hcidefläche war, hat j-yt 1chon zwei Ginten gebra(t, und deren Erträgnisse ermöglichten es ia Verbindung mit dem Arbeits verdiers und der Kriegsrente, daß die Siedler bereits den ersten Spar- groshzn zurücklegen konnten. Tm Wege der Etnzelsi-dlung im Anschluß an vorhandene Ortschaften sind bisher 13 Stellen erngerihtet. Die Größe des Grundbesißes s{@wankt zwischn 2 und 40 n Zum Teil be- absichtigen die Siedler, inter siven Gartenbau (Obst- und Gemüse«
vnd auch hiec find {hon recht gute Erfolge zu verzeihen. Zwei Stellen wurden an Kriegerwitwen auszegeben, die durh Nebenarbeit, Weitervermteten und Aufnabme von Sommeifcishlern für si und ibre Kinder aus!êömmlihe Versorgung gefunden haben. Für diese Stellen wurden geschenkweise durch Staat und Provinz Beihilfen bis zu 950 #4 gemaht. Der Preis stellte sich auf 6000 bis 15 000 4, je nach Größe des Grundbesißes ud Umfang der Ge- béude. BDeliehea sind die Einzelsiedlungen zu 4È %/ dur die Sparkasse in Fallingbostel, und zwar bis zur vollen Höhe der entstandenen Kosten, abzügliß der Anzablung, die aus E: sparnissen oder kapitalisierter Kriegsjzulage bis zu 2500 „H geleistet wunden, Für die über 4 des Wertes hinausgehende Summe hat der Keeis bte Bürgschast übernommen. Die Ginzelsiedlung dürfte nach dem Kriege die erfol greichste sein; denn sie kana bet gutem Villen in jeden NKreile und in jeder Gemeinde durchgeführt werden, während die G-uppersiedlung doch nur unter gewissen Voraussetzungen mögli ist. Bei der Einzelsiedlung können au die eiyzelnen Ge mweitden {ihrer Ehrenpflichht genügen, indem sie durh. Hecgabe von Land und Baubolz und Leistung von Baufuhren zu angem: senen Preisen thren Kriezsbeshädigten ein Leben im eigenen Heim gründen helfen. Jedech kann au die Gruappensiedlung da, wo die Möglichkeit gegeben ift, unbedenklich ausge}ührt werden; denn die ost gehörte Ansicht, daß fich die Kriegsbeschädigten in gemeinsamer Ane \tedlung durch gegenseitiges Klagen das Leben verbittern würden, hat fich in der Servpbeliedluna Cordiugen, Kreis Fallingbosiel, keineswegs bewahrheitet, vielmehr herrscht dort ein guter Geist; jeder seht hoffnungtvoll in dic Zukunft und geht fröhlih und zufrieden seiner Arbeit nah.
(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten ? und Zweiten Beilage.) j
Theater.
Königliche Schauspiele. Donnerst.: Opernhaus. 87. Dauer: bezugsvorstelung. Dienst- und Freipläge sind aufgehoben. Carmen, Oper in vier Akten von Georges Bizet. Let von Henry A und Ludovie Halévy nach etner Novelle des Prosper Merimse Musikalishe Leitung: Herr Generalmußkdirektor Bleh. Spich leitung: Herx BaLmann. Ballett : Herr Ballettmeisier Graeb. Chöre: Herr Professor Nüdel. Anfang 7 Ukr.
Schauspielhaus. 89. Daverbezugsvorstelung, QDienst- und Freipläge sind aufgehoben. Die Journalisten. Lustspiel in vier Aufzügen von Gu)\tay Freytag. Spielleitung: Herr Oberspielleiter Patzy. Anfang 7 Uhr.
Freitag: Overnhaus. 88. Dauerbezugsvorstellung, Dienft- und Freip!äge sind aufgehoben. Aida. Oper in vier Akten 4 Bildern) von G. Verdi. Text von Antonio Ghtslanzon!, ür die deutshe Bühne bearbeitet von Julius Schanz. Anfang
7 Uhr. Schauspielhaus. 90. Dauerbezugsvorsteluna. Déferst- un
fitelpläge find aufachoben. Zum ersten Male: Das hohe Ziel. rama in vier Akten von Georg Hirschfeld, Sptelleitung: Herk Dr. Bruck. Anfang 75 Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Anna Fretiîin von Nagell. Gartrop mit Hrn. Fri vo Arnim-Groß Fredenwalde (S@&loß Gar1trov). — Frl. Ellen Schütte mit Hrn. Dr. jur. Waldemar Grabs hon Haugsdor (Jserlobn—Berlin-Wilmexrtdouf). — Frl. Anne-Marie Pratf mit Hrn. Leutnant Helmut von Studniß (Jamm, O. S.). 4
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Regierungsrat Carl-Friedri von S@eller (Bern).
Gestorben: Hr. Oberstleutnant z. D. Heinri Frhr. von Secken) dorff (Villingen). — Fr. Anno vom Rath, geb. Jung (Berlin). — fr. Bertha Gréfin von der Sculenbu' g, geb. Gräfin von det Sqchulenbu1g a. d. H. Wolfsburg (Beetendorf).
4
Ep.
Nerankweriliher Sthrifileiter: Direktor Dr. T y r s ?, Charlottenburk
dchnungérat Mengering in j Verlag der Geschäftsstelle (Menger in g) in Berlin, „ Dru der Norddeutschen Buchdruerei und Verlagsanstalh
Cla aun ami. DeTLin, Wilhelmftraße 32,
Acht Beilagen.
zuch1i) einzuriczien, andere leaen besonderen Weit auf Geflügelzuht,
Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsftell e In. /
R T 7 N “Ae N OE E L n 1
‘Erste Beilage
zuni Deutschen Neichsanzeiger und Königlih Preußischen Staaisauzeiger.
Amiisichés. Deutsches Nei.
Be l.a.n-n t ma ch#n:g
über die Menn ot iv erfor gung der Haus- anen, Ver Landwirts Galt und des Kleingewerbes.
Auf Grund der 88 1, 2 und 6 der Verordnung liber Regelung des Verkehrs. mit Kohle vom 24. Februar 1917 (HBBL. S.167) und der 881 und 7 der Bekanntmachung über die Bestellung eines Reichskommissars für die Kohlenverteilung pom 28. Februar 1917 (RGBl. S. 193) sowie der Verordnung über Ausfunstspflicht vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 604) wird bestimmt:
A. Allgemeines, S1 _Brennsloffs im Sinne dieser Bekanntmahung sind: Sizin- tobten, Anthrazut, ‘Steinfohlenbrifetts alier Art, SBraunfoblen, Preß- s¿cine, Braunlohlenbrifetts aller Art und Koks jeder Art, ein®blioßlih der geringwertigen Sorten, wie z. B. S&klammkohle, Kotsgrus,
S
J 1, Von dieser Bekanntmachung weiden betroffen: ,
1) der gesamte Hausbrand, eins{chlick{lid des Bedarfs der Be- hren und d ra N Ä
2) der Bedarf der- Lanttwirtchaft, einschließli der landwirt- schaftlichen Nebenbetriebe, i 1 L R e
0) Der Vedarf der Gewerbobetriebe, die monatli weniger als 40 Tonnen (cine Tonne = 1000 Kilogramm) verbrauchen ober na ten bon dem Meidtommissar für die Roblenverteilung erlassenen Be- kamitmadaungen, betr. die 'Meldepflüicht flir gewerbliche Berbraucker, ckae Mücfsidt auf die Höhe des Verpraucs micht zu den melde- pflicótigen gewerblichen Veibraucern gehören (SŸlachthöfe, Gast- wirlschaften, Babcanstalten, Warentmniser, Ladeugesdaäfte, Kranken- haufer, Strafanstalten und ähnlihe Betricbe, ferner Bäckereien und \Zblädhtereien, foweit sie dem Bedarf der in der Gemeinde wobnenden oder sich vorüberzohend aufhaltenden Bevölkerung dienen.)
Zweifel darüber, ob ein Betrieb als meldepflichtiger gewerblicher Wctrieb anzuseven ist, entscheidet die für den Siß des Betriebes zu- ständige -Fricqsamtéstele. Der ReiGFommnissar für die Kohlen- verteilung kann abaveiend von der Bestimmung: der Kricgéamt&telle enticheiden, :
IT. Heerrcbevarf, der durh die JIntendanturen beschafft wird, fallt nit unter diese Bekanntmachung, auch wenn er den in Abs, 1 unter Nr. 1 vis 3 bezeichneten Zwecken dient.
ITI. Der Reihskommissar für die Rohlenverteilung behält sh bor, bor ie Versorgung von Kricgtorganisationen besondere An- vrèrmgen au treffen.
„DauSbränb“ im Sinne diesér Bekanntmachung ist der (ee samte in Abf. Tunter Nr. 1 bis 3. bezeidinete Brennstoffbevarf.
G Q S :
Die Abgabe voa Brennstoffen, die als Haus3brandlieferungen be- zogen sind, und rhre JntanspruGnaHme aemäß §S 29 un 30. zu. anderen vaten, als im #2 Abs. T ünter "Nr. 1-8 ‘angagebén, ift verboten.
‘ d, i
Amtliche Verteilungsstellen 13 MNeichskommifsars für die Kohlen- verteilung sind:
1) Für Steinkohle aus Oher- und Niedorshlesien; ‘
__ Amilliche “Verteilung&tell?e für \{lesi\dæ Steinkohle în Berlin W..8, Unter den:Linden 2. 2) Für Nuhrfkoble: Ä Das NheimiscWestfältishe Kohlensvndikat in Gfsen. 3) Für Sieinöohle aus dem Aachener Mevier: Imftlicße Verteilunge\stelle für die Steinkohlengruben des Aadener Reviers in Kohlscheid (Bezirk Aachen). G 4) E Me aus dem Saarrevier, Lothringen und der Meri en Palg: Amtlicho Vorteilungéstelle für das Saarrevier in Saar- _brüdken 2 (Königliche Bercwerkédirék tion).
9) Für Braunkohle aus dem Gebiet rets der Elbe mit Aus- nabine ron dser Braunkohle:
Amtlide Vertei:lungsstelle für. die Braunkohlenwerke rets _der Elbe im Berlin NW. 7, Reichstagsnfer 10. G
6) Für amitteldeutshe Braunkohle (links der Elbe) mit" Aus- nahme der unler 7 genannten:
Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutshen Braun- foblenbergbau. in Halle a, S., Landwehrstr.- 2.
00 Für Braunkohle aus dem’ Königreich Sad\sen und dem Herzog- kim Sachsen-Altenburx fowie für böhmische, nah Deutsebland (außer Bavercn) einaefüßrle - Sohle und für säadhfishe Steinkoble:
___ _Kohlènausaleich Dresden, Linienkommandantur E, Dresden. D Für rheinifche Braunkohle, Braunkoble der Grube Gustav bei ckellingen und Braunkohle ausdem Dillgebiet, dem Westerwald unv dem An Hoffen: ' /
Aintlice Verieilungöstelle für den rheinishen Braunkiohlene
-_bergbau in Cöln/ Unter Sachsenhausen 5/7.
9) Für Stein- und Braunkcble aus dem rechtsrheinishen Bayern (obne Grube Gustav bei Dettingen) und für böhmisthe, nah Bayern eingefübrte-Kohle: E
Autliche Verteilungsstelle für den Koblenbergtau im rechts- rheinischen Bayern, Müncken, Ludwigstr. 16.
10) Für Steinkohle des Deistcrs und seiner Umgebung (Obern- firchen, Barsinghausen, Ibbenbüren usw.):
Amtliche Berteilungastelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen. a. Deifter,
i S5. ' : I, Versorgungöbezirke im Sînme dieser Bekanntmachung sind: 1) Die Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern, n M Mee die L O A U Soi 11, Die zurzeit geltende Abgrenzung der: Versorgungsbezirke wird dadur mcht verändert, daß dic E wabnerzabt biner Gêineinde UWev 10 000 steigt oder unter 10 000 sinkt. : M T. Die andeégentralbebörden kfönnenw im Einvernehmen mit m eidhéTommissar für die Roblenverteilung die Versorgungskezirke bers abgrenzen als im Abs. T bestimmt oder“ mehrere Versorgungs- arte gufammenlegen.
i S 6.
Chi Als Händler im Sinne dieser Bekanntmahhung gelten auch Ver- \nigungen von Verbrauchern, die si mit. dem Vertrieb von Haus- candtohle befassen, z. B: Konsumbetcine und lantapirthaftliche Ge-
nossensGaften, |
: : i : Z 7. Rate) «Paupilie erer“ im Sinne dieser Bokannimachumg ist das e E E H D he, Koksanstalk, Brikettfabrik) oder, wenn es i K ritten ( *èrfaufétartell oder: Handelsfirma) den Alleinvertrieb R rctuttion überlassen hät, dia er Dritte. 2 R A pu böhmische, nah Doutscbland eingeführte Kohlen haben ce n Z A unter Nr. 7 und 9 genannten Amtlichen Verteilungsstellen
lihtungen,
ab verpflichtet, den Frachtbrief oder das Schiffspapier mit der Auf-
Berlin, Mittwoch, den 3. April
e B. Oberverteilung,. 8&8. GS or N Beta ntr n E id j D
M A Der Noibskommissar füa die Kohlenverteilung seßt für jeden “SeCIPTgUngE Dez tt fest, bis zu welber Hohe innerhalb eines Lieferungs- zeitraumes der Bezug von Hausbrand gestatiet ist. / Il. Die Juwetqung. begreift nicht die im Wege des Landabsatzes bezogenen Kohlen (val. § 26), Wegen tes Gaskoks vgl. § 27. E Gin Rectsarpruch auf Lieferung der vom teich8tommissar festgeseßten ‘Menge besteht nit. i
| S 9.
„L. Der Reichskommissar übersendet den Versorgungsbezirken in Höhe der_ für sie festgeschten Zuweisung. Bezugssckeine.
. 11, Die Bezugsscheine lauten auf je cinen Eisenbahmwagen oder auf größere Mengen. Eine Etsenbahwwagenladung wird mit durch- [chmitlih 15 Tonnen angenommen; Abweichungen nah oben oder unten bleiben als sich ausgleichend außer Betracht.
: O 8 10.
„_. 1, Der Reichskemmissar behält sid vor, die Bezugsscheine für einen Lieferung&zeitraum den Versergungsbezirken nit mit cinem Male jondera in Teilmengen zuzusenden- und die Bezugsscheine der ver- |hiedenen Teilmengen durcó verschiedene Farben zu kennzcihnen. 11. In diesem Falle darf ein Hauptlieferer (§ 7) Bezugs\Geine einer 1pater ausgegebenen Farbe erst beliefern, nachdem er die VBeogugb= [etne der früheren arbe beliefert hat. Ausnahmen sind nur zu- lässig, wenn die Belieferung der noch übrigen Bezugsscheine der früheren E infolge besonderer Um|tände, z. B. Streckensperre, nic! moglich 1st, oder wenn die Amtliche VerteilungAtelle die Aus- nahme genehmigt.
C-BezugSregel.un g.
d os E
I, Hausbrandkoble darf voin 1. Mai 1918 nur auf Grund von Dezugöscinen bezogen-und geliefert werden.
_ 1, Die nah dem bisberigen“ Verfahren abgestempelten Bestell- ¡cheine verlieren mit diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. s {0
è F d O T a S a Die Versorgungsbezirke ' haben die Bezugssheine mib ihrein Stempel gu versehen umd an diejenigen Händler und umnittelbaren Vezieher aus&zuhändigen, wle Hausbrandkoble in den Bezirk ein- Führen. :
; i G s S 13 :
_… T, Die Bezicher haben dié Bezugsschcine mit der Bestellung an vhre Lieferer wetlerzugeben, die Lieferer“ an ihre Vorlieferer bié zu
- A “5 Ó e. N C s : H V en Dapllieferer (S 7). In der Bestellung ist anzugeben, für
orgungédezirT die Hausbrandkohle bestimmt ist.
11, Der Hauptlieferer hat die Bezugsscheine zu entwerten und eorduet aufzubewahren. E sind Einrichtungen zu treffen, ‘die cine aprüfung der Belieferung- der: Bezugéscheine ermöglichen.
I, Werden von einem Befteller Hausbrandkohlen für Ver:
vraucher verschiedener Verjorgungsbezirke bestellt, so hat er der Be- {tellung Bezugsscheine von jedem Versorgungsbezrk über die für den
„
einzelnen Bezirk bestimmien Mengen beizufügen,
seine mindestens in der Höbe, entgegéngunehmen und anti
des Vorjahres Hgusbrandkohlen für den Ver orgungsbezirk geliefert hat. (Salspredendes gilt für Vorlicferer und Erzeuger. i
x II. Jeder Lieferer ist verpflihtet, Bezuas\cheine, die er bei seinem N ; E : x 5 L : s
Borlieferer nicht unterbringen kann, schleunigst an den Versorgungs- bezirk zurüclzufenden. " Der Versorgungsbezir® kann \olde Bezugs- Ne an die Amtliche Verteilungsstelle, aus deren Bezirk die ‘teferung verlangt wird, cinsenden, damit von dort aus - Lieferungs- araveisung erteilt wird. Soweit die Amtliche Verteilumgs\stelle die Lieferung uicht veranlassen kann, hat sie sid an den Reichskommissar zu wenden. i /
| 8 15.
___ In dem Auftrage an die Stelle, weldie dic Verladung besorgen foll, muß bei jeter Bestellung angegeben werden, für welden Ver- Se die Lieferung bestimmt ist. Im Falle des § 13 Abs. T1 )at der Auftrag gefondert für jeden Versorgungsbezirk zu lauten, 3. B.:
(ändler: H. für Sladt Breslau... 60 t iMäudler H. für Landkreis Breslau . .... 30 t
i GSPIS. I. Wer Hausbrandlieferungen verfrachtet, ist vom 1, Mai 1918
rift (Auforul):
DAUSDIANO N a “ zu versehen und die Be-
geichnung des Berjforgungsbezirks eimzurücen, z. B.: „Hausbrand für Stadt Breslau" oder „Hausbrand für Land- kreis Breslau“. __ T1. Bei Schiffsladungen, die teils“ Hausbrandlieferungen, teils Í á Dk g Z o L è ; e C Lieferungen für gewerbliche Verbraucher enthalten, ist in den Shiffs- Papieren ‘anzugeben, in welchen Mengen und für welche Versorgungs- bezirke Hausbrandlieferungen in der Ladung enthalten sind. TEL, Wird die SBASUa in Eisenbahnwagen umges{lagen, so sind die Frachtbriéfe über Hauébrand\endungen von demjenigen, der das Umschlagen besorgt, mit der im Abs. T angegebenen Aufschrift (Aufdruck) zu verfoben. j | : 8 17. ! Händler und Verfrachter haben buGmäßig den Nachweis über die ausgeführten Lieferungen und Versendungen von Hausbrand zu [ihren. ¡ S: 13,
I. Der Empfänger des Frachtbriefs oder Schiffspapiers hat dem Versorgungsbezirk sofort na Ankunft einer Hausbrandsendung Anzeige von dem Eingange unter. Angabe von Menge und Sorte zu malen. T1, Im Falle des § 16 Abs. U (Umschlag) hat der Empfänger Te3 Eisenbahnfrachtbriess die erforderlihe Anzeige zu erstatten.
| 8 19,
I, Die Versorgungsbezirke haben darüber zu waten, welcke Haus- brandmengen zum Verbrauch ianerhalb ihres Bezirks dur unmittelbar beziehende Verbraucher oder dur Händler eingeführt werden. li H Sie haben Nadlweisungen zu führen, aus welhen erstcht- lich ist:
1) die Hobe der Zuweisung dur den Reichskommissar,
2) an wen und für welhe Mengen Bezugsscheine abgegebew worden
find 3) welche Mengen Hausbrantkohle, nach: Art. (§ 1) und Her- Tunrtêgcbieten getrennt, in dem Verjorgungébezirk einge- gangen sind. ; 1. Sie haben dem -Reichékommissar - nah sciner näheven Be- stimmung auf den von ihm herausgegebenèn Bordrucken laufende Be- richte über die Hausbrandeingange zu erstatten.
; 8 20.
I. Verbraucher, Händler ind omtliche Stellen sind verpflichtet, den Beauftragten des Reicl&kommissars für dio Kohlenverteilung auf Ver- langen über ten von diestt Betanntmacbung betroffenen Brennstoffver- Fehr Auskunft zu geben, Geschäftäbücher, Urkunden und sonstige Schrift» stüce vorzulegen und Brennstofsbestän®e vorzumeiscn,
IL. Die Beauftragten és Fl mim lars find zur BVer- \{chwiegenheit gemäß § 4'der Vetordning des“ Bundesrats über Aus-
pî in. dieser Bekanntmadung den Hauptlieferern auferlegten Ver» 1 ‘ . 1 4 » .
teserer weiterzugében, als er in dem entsprechenden Lieferungszeitraum
pflichtet, die das festgeseßte Maß übersteigenden fügung des Versorgungsbezirkes zu halten und nah Anweisung dés VersorgungWezirkes abzugeben. Wegen der Entschädigung“ val Be- fanntmacung vom 2, Februar 1918 (Deutscher Neibsanzeiger Nr. 31),
1918,
Den A L D E T EE Ser 14-5
D. Lieferungen .eines -Plaßhändlers (n mehrere Versorgungsbezirke. S201 L, Plaßhändler eines VersorgungSezirks dürfen die Verbraucher ernes anderen Bersorgungsbezirks nur dann mit. Hausbrand beliefern, venn ibnen von dem anderen BVersorgungébezicrk Bezugéscheine - über Hausbrandlieferungen ausgehändigt worden fmd (§ 13 A5... U1):
IT. (8 ift nit erforderlich, daß die Handler die (Singänge für ‘dis einzelnen Ver)orgungsbezirke auf gectrennte Lager rehmen. Zedodi baben sie die einzelnen Versorgungsbeztrke fo zu: beliefern, wie eS dem Ber- hältnis der Cingänge für die einzelnen Bezirte entspricht. Abrweicende Vereinbarungen der beteiligten Bersorgungsbezirke find für die Hänclet maßgebend.
A ; Plaßbhändler, welde von mebreren Versorgungebezirken Bezugs= scheine erhalten haben, habew durds ihre Buchführung ersichtlich*zu machen, ; 1) für melde Versorgungsbezirfe und in welber Hébe ihnen Ve- zugöscheine vow den verschiedenen Versorgungsdbeztrken " aus- gehändigt find, : 2) wann und an welde Vorlieferer fie die Bezugsscheine weiter= gegeoven haben, 8 3) melde Mengen nah den Frachthriefvermerken für die eln ¿elnen Bersorgungsbezirke eingegan find, L 4) welcke Vèengen in die eimzeinen Versorgungébegiilo..-9% aegen worden find, S 23418
T. Plathändler, die in mehrere Verfräutasbzzirke liefern, müssen auf Grund der Frachtbriefvermerke (§ 19. Ad). 1)-dem:Bersorgungsbezrt?, in dem fie thren Siß haben, jeden Cingang: von Hausbrantsendünge!t melden. Sie müssen ferner diejenigen Hausbrandetngängs, die für vi2 Verbrauder anderer Versorgungsvezicüe bestimmt find, dicscem Ver- forgungsbezirten melden.
I. Die Frahtbriefe über Hauébrandeingänge. sind nach Vers forgungbezirken gesondert aufzubermadren. 5 di,
Platkändler, die die Verbraucher: mehrerer Versorgungsbeznxke le- liefern, müssen das nal S 22 zu füßrende: Bulß und die FKrakËtbriefs den beteiligten Versforgungsbezurken cer ben von diesen mit Au2weis versebenen Personen auf Verlangen vorlegen.
8 25,
Wenn Plabhändler an Verbraucer nehrerer Beorsoörgungsbezirke liefern, fo sind die beteiligten Versorgungsbezite bezüglids dreser Pa ler zur gegenseitigen Nusfkunftéerteilung über ten von deeser Vekannt=
abri rig born Fo; L B A E Ph Os R EE Ou, U Let machung betroffenen Brennstossvertehr verpflichte. Ju Streitfällen entschetdet der NeichsMommissar.
E. Landabsaßg. 8 26. j L. Händler und Verbraucher, die Haut randfkohle fultereise oter fonst im Kleinverkauf unmittelbar von Crzeugungsitätten (Landverkaufs- stellen der Gruben, Brikeitfabriken, Koksanstalten, Gasanftalien) dbe-
nit. SGie“find “jede ‘an-dit von’ dem VBersorgungsbezirk erlaffenen Vorschriften uber die Unterverteilung und Ueberwachung oebunden.- Die Lanrdrertaufsitellen baben den Versorgungébezirlkn auf Verlangen Aus kunft über die an den einzelnen Versorgungedezirk abgegebenen Mengen u geben.
: g Der Reick8komnmissar behält sich. vor, turch allgemeine oder tesondere Ancrdnungen die Abgabe von Brennstoffen dur die. Lants pertaufsftellen zu vegeln.
; S A I; Jeder Händler ift verpflichtet, die ihm gere ten as ziehen, bedürfen eines vom Reicsfoiminissar auégestellten Beaugsscheines
F. Gasfkoks.
: S2
I. Gaéfoks fällt, aub wenn er fuhrenmæeife cter ir ncck Éleinercn Mengen für Hauébrandzwecke abgegeben wird, unter die von dem Reichs fommfsar festgeseßte Zuweisung. Der Verjorgungsbezirk, für welchen der Gaskets abgegeben wird, ‘hat der Gasanstalt Bezugsscheine in. der Menge auszuhändigen, wie Koks zum VBerdbrauche innerhalb des Ver- sorcangsbezurts für. Hausbrandzwecke- abgeseßt wird. Die Gasanftalt darf in einen Bersorgungsdezirk nur. so viel Koks abgeben, wie datrch Bezugsscheine dieses Versorgungébezirls gedeckt ist.
11. Der Reichskommissar behält fih vor, für einzelne Lieferungs» zeiträume, z. B. für den Shommer, anderweinge Vorschriften über die Anrechnung von (Gaskoks ouf die Zuweisung zu erlasten.
G. Unterverteisung. : S 28, ;
I. Die Versorgungsvezirke haben“Grundsäbe für die Unterverteilung der Hausbrandkoble an die Verbraucher festzuseßen. It. Der Reichskommissar behalt sich vor, da, wo keine. cer unge» nügende Grundsäße aufgestellt sind, Anordnungen zu: treffen.
H. Snanfpruhnahme von Brennstoffen,
S 29.
I, Die Plabhändlev sind auf Verlangen des Vorstands des Vers sorgungsbezirks verpflidiet, die bei ibnen lagernden und für ‘fie: ein-
gehenden Hauêbrandkohlen zur Verfügung des Verforgungsdezirks zu
ballen, an von ißm bestimmte Personen oder Stellen zu überla}sen und zur Uebergabe erforderliche Handlungen vorzunehmen. Dies gilt nicht
von Hausrandkohlen, die im Durbgangsverkehr auf Bahnhöfen -und Umschlagspläßen eingehen oder lagern.
_ [. Bei solchen Plaßhändlern, wel&e. für - Verbrauter. -ver- schiedener Bezirte beziehen, übt der Verscrgungsbezivf, in. dem das
Lager des Händlers liegt, die Befugnisse gemäß Abs. 1 aus. Ev" hat
Grsuchen der - anderen E A E m demjenigen Verhältnis zu entsprechen, in wolchem der Handler für dèn betreffenden Bezirk Hausbrandöoblen empfangen hat. . Im (Streitfall entsckxcidet ‘der
Reichskommissar für 21e Kohlenverteilung. S 30, ì
©
Verbraucher, welde Hausbrandtohlen über. die. von dem Vera
fergungsbazirt für den cinzelnen Verbrauder E feftgefeßte Menge
hinaus besißen, sind auf Verlangen des agung eg rtes, Pera
engen zur Vero
J. Hausbrandlieferungen von-Arbeitgebern an Arbeitnehmer. : S 31. ! I, Soweit Hausbrandlieferungen der Brennstofferzeuger an ibre
Borg- und Hüttenarbeiter und Angestellten bisher üblich“ gewesen sind
g
(Deputatkohle), bleiben fie aub weiterhin gestatiet. Sie unterliegen den VerteilungWorschrifien der Versorgungsbezirte nicht. Der Brent- stofferzeuger hat cin Verzeichnis der Deputatkoblenbeziebher den zu- ständigen Versorgungsbzzirken einzureihen, - Sol(eh Pe:
ein anderweitiger Hauebranttezug ve:n Vorforgumgsbezirk niht ge
verfonen darf
stailet werden. M S __ II. PHauédrandlieferungen sonstiger gewerbliher Unternehmer an ihre Arbeiter und Angestellten find nur nah- Maßgabe- der : Vor-
funftopflibt vom 12, Juli 1917 (RGB]I, S. 604) verpflitet.
[Msten der Verjorgungsbezirte gestattet, in welhen die Arbeitnehmer wohnen, i E L)