Tarif für eingeschriebene Vriefsendungen mit Nachnahme. (Briefe, Postkarten, Drucksachen, Scschäftspapiere, Warcuproben.)
bnabme tft auf Nacbnabme)
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Allgemei
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Bestimmungs8land
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Postanweisung übermittelt. T+5
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N „T4 5 L ad G: d D T 4 Bestitmmungsland
Meistbetrag einer Nachnahme
er Vorder- oder Rückseite deutlih niedergeschrieben scin. L :etogene Betrag nah Abzug der Postanweisungsgebübr und der Cinziehung8gebühr von 10 Pf. de egen der Ausnahme im Verkehr mit Bosnien
Bemerkungen.
Im Bereinsverkehr tvird d
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cuba, 2,
Einschreib- gebühr
Deutschland (Neich8postgeb. Bapver
und Xürttern
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lichen Brie ew oYn
n zuläißg.)
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Velgien (nur na nit lton 1 L
nement in
ertebr teilneh 8009 Mark
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Bosnuien-Herzegowina 1000 Kron.
Dänemark mit Fa
rôer und Jeland (nit au Grönland)
Dea e # s
720 Kron.*)
890 Mark
kehr mit Dänemark, den Niederlanden,
Tie Wertbricefe und Wertkästhen nah dem LUu3lant en usw.) einzuliefern
Aligemeines. zeit nur beiden Poftämtern (nit Po effen vorgelegt aÿung mten vers{loffen un werden. Brief Ritteilungen in Sendur em Au3lande, soweit si zuge!afien find, m ï x Die Wer tbr genommen in mit Liechtenfiei Shu!dvershreibungen, HKinssZein uf ausländiî@e Währung Zablungämittel, die auf deutsche Né lauten, dürsen na dem Az in denisfelben außer Geldsorten Wesel. Briefe und Käthe mit Weriangade nach mittel in ausländischzer Wabrung im Gefamtro werden nur angenommen i fiele erworben fir oder wird, Die als Devisenstelen Gesamtwertes anzuwendenden Umrech Briese und Kästchen mit Wertangabe
jungen,
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we Zbant zur Absendu:
ten und Firmen und chnungsturse find bei deu Po na dem ZTuSsland (oßne
bb Luxembur
Det efenun g
betreffenden
Sendunger,
derzegowina, Däneniark, Deßerreih
d, die Zahlungs: der in r als 590 #5 enthalten,
d, daß diese bei einzr Devisen-
die bei Fefiftellung des lten
ra), die auf
20 Pf, (Wird nur bei eingeshrieb. Nachnahme- fend. erhob.)
Norwegen, Schweden und der Schweiz
- End Urs und müfsen d verfiegelt e überhaupt
iefe (au3-
angenomnien,
23090 é Papiergeld, im Aus lauten, und A Aan
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Ze und abgesandt w den
Ausnahme vor 1g vorgelegt
zu erfra führung oder
Meistbetrag der Wertangabe
Einwilligung der oder Firma innerhalb eine3 Kalenv mittel bis 1000 6,
weiteres verbot Gegensftänd dac responden1 befizende Angaben, in Inhaber lauten
Zu Deutschland: Briefe und Poît- kartenmitNachnahme auch unfranftiert zu- lässig. Zugleich mit demPorto wird 10Pf.
J) pot nonphiir ck X OTzeigegebuHr Lts
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480 Guld.*®)
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720 Kron,*®)
Oesterreich nebst Liechtenstein
1009 Kron,
Zu Bosnuicn- Herzegowina : Zugleich mit dem Porto 10 P Borzeigeaebübr er- bobe tlun; 3 ZO0genen He
: oigt
¿S G at7 Eh D. die gewöknliche Post L 2% la ala, änweifungsgebühr.
wird
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Meistbetr
Volenu 2) Generalgouvernem, Warschau b) Generalgouvernem. Lublin
800 Mark 1000 Kron.
Schwedeu
720 Kron.*®)
Schweiz. .
1000 Fr.*)
Türkei (nur besiimmte Orte)
2000 Piaster
Ungarn
n So Nachna ah V (4 19)
B. Briefe und Kästchen mit Wertaugabe.
deutsche Ncichswährung
lautende went eine ( illigur r
- h uh Reichsbank
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3. In dex: Türkei
verbündeten Ländern
1 deutshem, öfterreic en. ertkfäfichen
e enthalten;
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aufe be de Wertpapiere, U n, Ges
Sande
Umlauf im Bestimmung
Zahlung Smittel
C Uit --
enthalten, werden
ih3ban?k vorgelegt wirb. im Ausland ansäsfige Person
lautende Zablung3-
 i DEE F Obne J Swährung 4: o nicht tit Wertpapieren, aus denen ein i eiligung an cinem im über die Beteiligung
bank
: von Wettipgpieren fowie von 2 1 und bulgorischem
Schmudcktsahen oder kostbare oder die Eigenschaft einer Kor- findlice Münzen, Banknoten oder auf den chäft8vapviere und Segcenstände, deren Eins ifl, nicht aufgenommen werden.
Ard e
Ir 4 Briefe
verboten Wertbriefe und Wertkästchen
ettterungs gebühr für ie 240 Pf.
Wertkösthen
b Pf.
1000 Kron.
gebend
mehr als insgesamt Be (avis de réception) zu schreiben. den einzelnen, zur Frankierung verwendeten Freimarken ein Zwishenraum roerden, aucch dürfen die Freimarken bie Kanten de3 Umslags niht bededer sendungen, deren Zufschrift aus Ansangsbuchstaben besieht oder mit einem
ift, — Wertbriefe unterliegen (au3genommen in D
auf 100 4
find nicht zulässig. r mit Luxemburg) keiner Geuichtsbeschräntung,
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OBEL
Kurze Angaben über Zuhal find, in deutsher Spra? und Zahlen in ber Rar?z wenn anerkannt, nichti gestattet. rtsendung an den Empfänger, so hat er auf die S
Porto für die betreffenden
Sendungen
Das
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20 Pf,
D Tf» 5A
gezogenen Betrag folgt gegen die c liche \ gebühr.
den Gegenwert von 100 4 festgesezt worden,
Sendung müssen, soweit Weriangabe in be Ausscabungen ode Beriangt Absender Besäxinigung Sendung „gege
Gebühr dafür 20 Pf. — Bei Wertbriefen muß
Wertkäfiche
für
iht auf 1 kg festgesest. — Paketkarten find bei Wertiästhen nid
fremdem Pa J (mit Meistgewicht a Ueber die Vorshriften hinfihtlich der Beschaffenheit der Ve Wertkäfthen und der ZaHl der
erteilen die Postämter Auskunft. Wertkäfthen bie Zahlung der Zollbeträge durÿ den Absender gestatte erteilen die Pofitansialtzn Auskunft,
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LPPAA i L Anzahl von Läude
— Jm Verkehr mit einer
BERMeXT Ungen Eilbestellung zuläsfig. Nachnahme zuläffig. Einführung ausländisGer Lotteriekofe
Uebermittlung des cin,
i) Deutschland (Neichspostaebict, Bayern und Württemberg)
unbeschränkt
bis 75 Kilometer
nur als Païete |5 s für je 300.4,
250 g.
Unfranfkierie Briefe zulässig
Benennung der Länder
WVeeistbetrag | ciner Post. antmetii1ng
Sai (vom Ubsender zu entrichten)
f Dic Ausstellung der Postanweisung hat zu erfolgen in
j = Cilbestellung zuläjsig. = Schriftlihe Mittcilung auf dem Abschnitt.
S gr (;) Luxemburg
7) Niederlande Ï
3) Norwegen « «
i terrcich mit Lichtenstein. (Der Post- 9) e gsverkehr nach der Bukowina, 1ach Galizien, Dalmatien und dem Küsten- laude ist bis anf weiteres Beschränkungen unterworsen, Nühere Auskunft erteilen die Postanstalte) „a
10) Polen 4 ““ 4) Genecralgouvernement Warschau .
b) f. u. f. Generalgouvernement Lublin .
[1) Nußilaud (nah allen Orten_ im Post- gebiet des Oberbefehlshabers Dft, cinsl. (Souvernement Niga). Wegen der Pojt- anweisungen nah den Generalgouverne- nent Warschau und Lubkin f. unter 10) Polen C0 oe O 0 050
1?) Schweden . . E
13) SckÉweig »
14) Türkei
15) Ungaru .
1000 Kronen
720 Kronen 1000 Frank.
oder Nayyen 4000 Pioster
1000 Kronen
800 6
480 Gulden
720 Kronen
1000 Kronen
800 M
300 M
Beitritt zum Postscheckverkehr. Zum
jdermann zugelassen. Anmeldungen zum anital
cines Kontos ist nicht beschränkt. Der Posisched
Postscheclverkehr wird
R A Deuritt nehmen die Post- ten und Postscheckämter entgegen. Auf dem Konto muß eine Stammeinlage von 25 46 gehalten werden. Die
vdrden sind, am nächsten Morgen eineu Kontoauszug, der au die
Ns N
Hibe des Guthabens angibt,
Einzahluugea. Dem Postsheckonto werden gutges{rieben
a) die durch Zahlkarte eingezahlten Betr
G.
N C y “0 ge, b) Post- und Zahlungëanweisungen und die
Beträge, die durch
Postauftrag oder e eingezogen worden sind,
c) die von cinem anderen Postscheckttonto
überwiesenen Beträge.
Zu a. Zahlkarten bis 3000 é werden guf Äntrag telegraphi]M
ibecmittelt. Zu h, Der Postsheckunde kann bei \ciner ilragen, daß die für ihn eingehenden Post: und inem Postschecktonto uin Eb werden. ler die für den Postscheckl'unden gleichzeitig
Bestellpostanstalt be- Zablungsanweisungen
Die Postanstalt fertigt vorliegenden Post- und
Jblungöanweisungen täglich eine Zahlkarte und kürzt zu Lasten des
e Höhe des Guthabens ines nich rant. Posi funde erbalt über alle (ingänge und Nufträge, die tagsüber auf seinem Postscheckonto gebudt
bis 100 4: 2 4: über Ç
is 6: 0) A; über 100—9200 4 - 30 A; über 200-— N 400-600 46:60 A; über 606%
20 S für le 40 A.
20 „Z fürTje 740 4.
big 5 O Uber 0100 é 20 K: über 100 itber 400-400 6 : 40 A: über 400 bis 600.6: 50 S; Über 600 Æ : (0 A.
20 S für je”40 „4.
bis 5 M : 10 §; über 5—100 A: 20 3; über 100 bis 200 4: über 200-400 6 : 40 „4; über 400 bi 60046: 50,4; über 600,4: 60, abgeholt werden foll. h für je 40 4. für je 40 4,
-§ für je 40 4.
s für je 40 M.
| | |
6) Mark und Pfennig.
-400,4:40 3; über :80 4. 4 7) Gulden und Cents (Umrehnungsyer- hôltnis bei den Postanstalten zu er- s[ragen). 3) Kronen u. Dere (UmreMnungsyperhältnis bei den Postanstalten zu ersragen ),
9) Kronen und Heller
| i (Umremungsperbält, nis bei den f
Postanstalten zu erfragen),
10 a) Mark u. Pfennig. Auf Postanweisungen nach Orten obne Postanitalt ist der Post- ort anzugeben, von dem der Betrag ab- geholt werden soll. In der Aufschrift muß stets der Name des Kreises an- gegeben werden,
Kronen und Heller. (Umrehnungs- verhältnis bei den Postanstalten zu er-
fragen.)
11) Mark u. Pfennig. Auf © ostanweisungen nah Orten ohne Postanstalt it der Postort anzugeben, von dem der Betrag
200 4: 230 R
10 b)
30 i:
12) Kronen und Oere (Umrehnungsverhältnis / bei den Postanstalten zu erfragen). 13) Fr. und Ct. (Umrechnungäverhältnis bei den Postanstalten iu erfragen).
14) Piaster u. Para (Umrehnungsverhältnts bei den Postanstalten zu erfragen).
15) Kronen und Heller (Umrechnungsyerhält- nis bei den Postanstalten zu erfragen).
D. Postscheckverkehr.
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L rte benußt oder wenn bei Nachnahmen der Absender der endung eine Zahlfarte beifügt. Die Zahlkarte ist von ibnen aus- zusüllen; als Betrag ist der einzuziehende Betrag nach Abzug der Zablfartengebühr einzutragen.
s Auszahlungen. Der Postshetunde kann über sein Guthaben, e es die Stammeinlage übersteigt, jederzeit in beliebigen Beträgen erfügen i 8) durch Ueberweisung auf ein anderes Postsheckontso,
b) durch Postscheck.
_Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; das Schectheft mit 50 Blättern kostet 50 Pf. Ueber die dur Ueber- weisung oder Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Postsheckämter auf Wunsch Einlieferungsbescheinigungen, aus denen Name und Wohn- ort des (5mpfängers ersichtlich sind.
_ZU ae Der Höchstbetrag einer Ueberweisung ist nit begrenzt. Aufträge für mehrere Empfänger können in einer Ueberweisung (Sammelüberweisung) zusammengefaßt werden. Auf Antrag des Ausstellers einer Ueberweisung wird der Gutschriftempfänger schriftli gegen eine Gebühr von 20 Pf. oder telegraphisch gegen die Telegramm- gebühr benachrihtigt. Ueberweisungen bis 3000 „é werden auf Antrag
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= Telegraphische Postanweisung zuässig.
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7) E; T nag bestimmten Orten,
E nach bestimmten Orten. Me Postanweisungen nach fleinen Postorten werden auf telegraphishem Wege nur bis zum nächsten größeren Postort und von da mit der Post nah dem Bestimmungsort befördert.
9) E; Cllbestellgebühr (25
| Pf.) vom Absender im yoraus zu ent- richten. T, M nach ciner ò
Anzahl Drle im Küstenland nicht zuläsfig.
Q S Y L A « : E ! Cr T | (0a) Auszahlung in der Landeswährung. M nicht zulässig. T - dic (Ympfänger, die vom (Singang. einer telegraphis{en Postanweisung benachrichtigt werden, haben die (Beldbeträge von der Post abzuholen ; nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.
10þ) Auszahlung in der Kronenwährung. M nit zulässig.
11) Auszahlung in der Landeswöhrung nah tem
Verhällnifse von 1 ubel = 2%. M nicht zuläsfig. Ae
12) E nah allen Postorten mit Bestelldienst. T nah best. Orten. I
14) Nur nach bestimmten Orten. flingender Münze aud A En
9) E, nah Budapest ist die Eilbestellung bis auf weiteres au3- ges{lofsen; Eilbestell cbühr (50 Pf.) vom Absender im voraus zu cutrichten. "L. M nit zuläsfig,
[ Zur. Auszahlung wtrd neben Papiergeld verwandt. T nur nah bestimmten
Zablungsanweisung beauftragt, den Betrag an den Empfänger zu N Zahlungs8anweisungen nebft den Geldbeträgen werden tm Orts- vestellbezirke bis 3000 6, im Landbestellbezirke bis §00 4 ins Haus bestellt. Bei Höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die Zablungsanweisung ausgehändigt; den Betrag bat er bei der Post» anstalt abzuholen. Der Betrag eines Schecks kann dem Empfänger durh besonderen Boten zugestellt werden (Eilbestellung). Sccheck- beträge bis 3000 4 können dem Empfänger telegravhish übermittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden dur Post- anweisung oder Wertbrief erledigt. Gebühren. Die Gebühren betragen 1) für Ginzahlungen mit Zahltarte bis 25 4 5 Pf., darüber binaus 10 Pf., 2) bei Aus8zahlungen durch Scheck 6 Pf. für die ersien 100 46 und 1 Pf. mehr für je weitere 100 4. Zu 1) Die Zahltarten“ sind vom Absender vor der Einlicferung zur Post mit Freimarken in Höhe der Zahlkartengebühr freizumachen. ZU 2) Die Gebühren werden zu Lasten des Auftragsgebers vom Konto abgebucht. '
1) Meistgewiht der Wertbriefe fran i mit 10 4 Zuschlag. Für Briefe gegen Nückichein Frankierungszwang, Eilbestellgebühr im Falle der Vorausbezablung bei Ueber bringung eines Briefes mit Wertangabe bis 800 4 einschließli oder von Ablieferungssceinen über Wertbriefe nah Postorten 25 4, nach Orten ohne Postanstalt 60 4. N bis 800 # (Vorzeige gebühr 10 4 wird zugleih mit dem Porto erboben),
2) E: N bis 800 A. Rüdscheine nicht zuläsfig.
3) Gesamtgebühr mindestens 60 «4. N 1000 Kronen. L boten. E nah Postorten.
4) L verboten. Schriftliche Mitteilungen tin Wertbriefen sind verboten
5) E nur nach Postorten; N bis 720 Kronen; L verboten.
6) Meistgewicht 250 g; E; N bis 800 #; L verboten.
7) E; N bis 480 Gulden.
8) E nat bestimmten Orten; N bts 720 Kronen.
: N bis 1000 Kronen. Lv
- ? R „5 L 4 : P Byr ane it U L i "EP D (2 Jes
Die Briefe an die Postsheckärmter werden bei Verwendung besonderer von der Postverwaltung vorgeschriebener Bricefumschläge portofrei be- fördert. |
Ueberweisungsverkehr mit dem Auslande. Nach Oesterreich, Ungarn, der Schweiz, Luremburg und Belgien können Beträge über- wiesen werden. Die Gebühr beträgt 20 Pf. für die ersten 400 46 und 5 Pf. für je weitere 100 M.
J 25 4, über 75 Kilo- zuläsfig mindestens 10 meter 50 4, obne Unterschied des Gewichts
unzulässig
polsheck{unden den Gesamtbetrag um die Zahlkartengebühr. Die ddnitte der Post- und Zahlungsanweisungen stellt se dem Post- wheckunden gebührenfrei zu,
| Die durh Postauftrag oder Na@nahme eingezogenen Beträge verden nah Ubzug der Zahlkartengebüöhr dem Postschecktkonto des senders oder eines Dritten mit Zahlkarte überwiesen, wenn bei »Mausträgen der Auftraggeber cine Postauftragskarte mit anhängen-
telegraphisch übermittelt.
_Zu h. Der Höchstbetrag eines Postsecks ist 20000 #4. Der Postscheckunde kann mit einem Scheck Auftrag zu Zablungen an mehrere Empfänger erteilen (Sammelsheck). Der Betrag cines Schedcks, in dem kein (§mpfänger angegeben ist (Kassenscheck), wird durch die Kasse des Postscheckamts bar gusgezablt. Ist im Scheck der Empfänger genannt, so wird die Postanstalt vom Postscheckamt durch |
20'000 3 unbeschränkt 8090 „6 unbe\hränkt 8000 20 009 „4 unbeschränkt unbes{ränkt
Belgien (nur Werikäsihen nah Antwerpen zulässig) C Dea « « +2 S Sk. «- 5
3) Luxemburg . .
Medea «e aae e À Norwegen Desterreih mt Atl. a (Der Geldbriefverkehr nah der Bukowina, nah Galizien, Dalmatien, Käruten und dem Küstenland ist bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen, Geldbriefe ua Triest und nach einer Anzahl Orte in Dalmatien, im Küstenlande und in Tirol dürfen zurzeit keine schriftlichen Mitteilungen enthalten. Nähere Aus» funft extcileu die Postaustalteu.)
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E. Postaufträge zur Einziehung vou Geldbeträgen.
Zinsscheine und Dividendenscheine sind im
9) Gefamtgebühr mindestens 60 „. E nü] : A | Bere febre mit einigen Ländern zugelassen, solhe Zins-
10) E nat allen Postorten
11) B: N bis
12) Nur na bestimmten Orten. SchriftliGße Mitteilungen ü briefen sind verboten. Wegen des vorübergehenden
unbes{ränkt P G verbots von Wertpapieren und fremdcm Pavtiergeld
| auszufüllen — und mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usr.) | in verschlossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanstalt | abzusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt. Der von der Postanstalt eirgezogene Betrag wird ‘abzüglih dér E anweisungsgebühr und der Einziehungögebühr (siehe folgenden Absaßz) dem Absender des Postauftrags mittels Postanweisung übersandt. — Postaufträge ohne Anlagen sowie, solche mit Briefen als Anlagen sind unzulässig.
4
(0 Allgemeines, Postaufträge sind im Vereinsperkehr bis zu i B en oder dem entsprechenden Betrage der Landeswährung Vabiere (mmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden „Wert- | des Ndfäaboleeee abweichende Währung, insbesondere die Währung | | kit inder andes, fo hat der Auftraggeber den einzuziehenden Be- |
„Allgemeines“. af beh Pa qur die, einzichende Verwaltung mgßgebenden Währung
13) Gesamtgebühr mindestens 60 4 E, nah" Budapest 111 weben. Die Un, Rugen und Um Postauftragsformular anzu-
Cilbestellung bis auf weiteres ausgeschlossen. N bis 1000 Kron D don den fremde eGnung ift hierbei, um Unterschiede gegantter den
L verboten. Schriftliche briefen si Veträgen zu ver Postanstalten mittels P Lci abzuführenden
: ibe Eg vermeiden, nah demselben Verhältnisse zu beroirken,
Pes Bej sremden, Postanstalten bei deT Umwandlung der ein-
ufträ Fs etrage in die Währung des Ursprungslandes der Fe
tis ift Gat innegehalten wird. Dieses Umwandlungsverhält-
Dag oen Postanstalteu zu erfrageu.
0° Postauftragsformular (für den Verkehr nah fremden
4
N s a E é A Z z s s G 2 E L A 2 A Ündern Dir E S Ra t i S L 4 poy
i. geî tanweifung8gebühr und erforderlihenfalls die | lihe Mitteilungen auf dem Abschnitt der oftanwei]ung nig 7 Spra ) Par p e eD mit Vordruck in deutscher und französischer z rungen Ihre g, 2 Net aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und
Gebübr für luézablungë\hein, b. die Gebütbr für das | allgemeinen zulässig; die Ausnahm Adrehuungi
Telegramm. Wé der Vorauêbezablung von Eilbestellgeld für | am Swch{lufse angegeben. Jede auft, Selormular), Beide. Teile sind dem Vordruck entsprechcud telegraphisde Postanweisungen nah Orten obne Postanstalt erteilen | gewöhnliche oder telegravhis “Ren — bel Postaufträgen nach Belgien ist nur ider 1. Teil die Postarstalten Auskunft. Bei den in fremder Währung | ausgenommen nach Lure : auszustellendenun Postauweisungeu werdeu die Haupt- | Inhalt und Zweck des
beträge (Franken 2c.) uud die Teilbetröäge (Ceutimen 2c.) | anzugeben und durch Nachwei jeder für fich umgerechuet uud sich ergebende Bruchteile | verweigert, \o jedesmal auf volle Pfennig aufwärts abgerundet. Srift-
li i 4 usw. Scheine jedoch, auf welche nur bei Borlegung der Obligation usw. selbst Zahlung geleistet wird, find vom Postauftragsverkehr allgemein ausge|{loßen. Der Postauftragsbrief ist mit der Aufschrift Einschretben, Pos auftragnach „(Name der Postanstalt), im Berkehr mit Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig bekannt ist mit der Aufschrift Reaecommandé, Valeurs à racouvrer Bureau Im Vereinsverkehr darf cine und dieselbe Sendung mehrere | de POSLe À een ean (Name der Postanstalt) zu versehen, im Wertpapiere cuthalten, welche von einer und derselben Postanstalt | Bereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens 2c. des Absenders. bei mehreren Zahlungs8pflichtigen zugunsten eines und | Sqhriftliche Leitteilungen auf dem Formulare, welche sich nicht desselben Absenders einzuziehen sind. Eine und dieselbe Sendung darf | W! den Postauftrag selbst be ziehen, find unzulässig. — Der Absender indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahtungs- | tines Peltauftrags kann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent- pflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden cingelösten | haltene Wertpapiere zurüchzichen fowie irrtümlicbe Angaben auf dem Wertvavpiers wird im Vereinsverkehr eine Ginziehungs- | Auftragsformulare berihtigen lassen, solange die Wertpapiere weder gebühr dur die beauftragte Postverwaltung erhoben. eingelöst noch zurüc- oder nahgesandt worden fund. — Postaufträge mülsen freigemacht werden, Die Gebühr ist dieselbe wie für einen
Eiuschreivbrief vou gleichem Gewicht. Für die Rücksendung unausführbarer Postaufträge, fommt cine Gebühr niht zur Erhebung.
unbes{Gränkt 8000 6 unbes{chränkt
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Zu Postanweisungen nach dem Auslande kommt die besonderes Formular (in deutiher und französis{her Sprache) Uuszufüllen ist es mit arabishen Ziffern und lateinisben Schriftzeihen ohne Durcstreihungen ' oder Auf- oder Einklebungen .irgendwelber Art dürfen auf Abihnitten von Postanweisungen nah dem nichtfeindliden Aus- land (ein\{l. der mit Deutschland verbündeten Länder) und nah den besegten feindlihen Gebjeten bis auf weiteres nicht angebracht werden. — Für telegraphische Postanweisungen ift zu entrichten:
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Allgemeines. Dem Absecuder ist gesiaitet, cine zweite Person zu bezeichnen, an
H e 5 \ — 11 M1 L FSE Ls S0 welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung .weiterzugecben ist.
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C J 4 chKenderungen
Anwenduna.
|
Meistbetrag eines Postauftrogs
Benennung der Länder
¡Benennung der Luder
E
a — ge
So r Venennung Meistbetrag der Länder
etnes Postaufirags l) Deutschland E E E
O\ 5 z 1 Gegen (nur nah Orten im et des Generalgouverne-
ments in NoY t, ; 70f ts in elgien, die am Brief-
b Ÿ zt 1 Angabe! ( «b gelehni. Hv
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eines Postauftrags 720 Kronen ®)
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tr A o Narroal wird die Ännabm :
800 „6 480 Gulden *®) 720 Kronen *)
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Luxémbura (a6 6) Niederlande .…... 7) Norwegra .«.«..- 8) Oesterr. mit Liechiensiein. — Der Postaustragsverkehr nahjder Bukowina ist eingestellt und nah Galizien, Dalmatien und den Küstenland bis anf weiteres Be- s{chränkungen unterworfen. Nähere Auskunft erteilen die Postanstalten;
800 „6 5)
Eilbejitellung zulässig. y “binitt Schriftliche Mitteilung auf dem A h Telegravhishe Postanweisuna zuläg.
T L S 4 d _ D K (Tarif f. unter A.) — T, au nah dem Oris8- und destellbezirk des Aufgabepostorts.
_ 2) Zuläfsig nach allen Orten des Generalgouvernemenis8 In Wegen der Postanweisungen nah dem belgischen Etappengebiet die Postanstalten Auskunft. M nicht zulässig.
9) E nur nat Postorten. Eilbestellgebühr (25 Pf.) vom im voraus zu entrihten. T nur nach Postorten. Á L S, è P f, gendë
E 4) T; M nit zulässig. Zur Auszahlung wird neben Fflingen? Münze auch Papiergeld verwandt.
: : i : Farótr 9) E im Ortsbestellbezirk, jedoch nicht nach Island und D D, jedo telegraphishe Beförderung nur nah bestimmten V “j da Weiterdeförderung durch Briefpost. T nah den Faröer n! bestimmten Orten.
Gebühr Die Ausstellung der Postanweisung (vom Absender zu entriGten) hat zu erfolgen in
1) Mark und Pfennig.
| Meeistbetrag einer Post- anwetsuna
L | u 1000 Franken oder Rappen *)
1000 Kronen.
T0200
Benennung.der Länder Bemerkungen
a
verkehr mit € y L mit Dey ot nehmen) it Veutschland teil-
9) Vosùieu 4)
11) Ungaru
bis 5 4:10 4; über 5—100 4:20 4:
über 100—200 Æ: 30 4; über 200
i8 400 4: 40 e; über 400—600 6: 50 §; über 600 #4: 60 S.
20 S für je 40 #.
800 1000 Kronen
d A. A E S
‘Herzegowiug . .
Dänemark mi [ mit Farvber u, êlauß (nit a. Gr3nlanb)
1) Deutschland (Neibspostgebiet, Bayern, C) « Eo oe 300 „6 Belgie:
erteild
1000 Kronen
720 Krouen *)
2) Mark und Pfennig.
F [Lil
2) Belgiea . 800 Abend 109) Lotterielose und andere auf Lotteriesviel bezügliche Papiere ausgeschlossen. Postaufträge mit Vermerteu „Zum Protefi“ oder „Sofort zum Protest“ zulässig. Post- aufträge mit Vermerken „Zur Schuldbetreidung“ werden an esondere Be- tretbungêämter wwettergegeten, Praoteftvèrmerke und ‘der Vermerk „Zur Schulde betrelbung“ find auf die zu proteftierenden usw, Anlagen - zu seven. Hins- und Dividendensceine usw. find zulässig, 11) Vei Aufträgen ngch Ungarn siard Vawen mit tateiuishen Buchstaben jhréiben. Zis usw Tavidendenshetie ust zuläsfig.
3) Bins- und Dividendenscheine usw. zuläsfig. E
4) Bins= und Dividendenscheine usw, zulästig; frembe Lotterielose, Prämien-Schuld-
verihreibungan und ändere Schuldverschreibungen derjelben Art mit den zugz2hörigen Binsscheinen auêgeshlofsen. |
3) Wechselproteste werden vermtitelt.
Weripapiere zulässig. |
7) Nur nackch bestimmten e, |
8s UnD Dividermdensck@ene uo. zulainig. ü i S |
Hins Und DUWibeadenshciae, abgeluiufene |
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Vemerkangen, (ge Dil8s Und Dividendenscheine usw. zulässig. Gebühr 33 Pf. Gebllh, p Melsigewicht 250 &, Protesterhebung dur Post bis s 00 V p bei Wechseln bis 590 46 einschließli 1, bei Wechseln liber ) Pf, (im g, Ul für Rldsendung des protestierten Wechsels nebst Protest 2) Wetselpro a Und Nachbaxortöverkehr 28 Pf.). Mg, j vie Bins\cheine usw; zulässig, Mehrere Qutttungen - uft. zuz
Mag jet Go, Od) 7 e —VANSDALids Anlagen gleidzeiligen Einglehuug "von vemjelven 1T S
1 El,
3) Kronen und Heller (Umrehnungsverbältnis
1000 Kronen ( bet den Postanstalten zu erfragen).
3) Bosnien-Herzegotwina 20 4 für je 40 M.
Zins- und Dividendenscheine, abgelaufene
4) Leva und Siotinki (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen).
6) Kronen u. Dere (Umrehnungsverhältnis del den Poltanitalten zu erfragen).
500 Leva 120 S für je 40 46.
De. c AN UTTEN, zu
echselpurotesie werdén vermittelt. Sertpapicre zulässig.
Schweden und der Schweiz ist der Meistbetrag der Postaufträge vorübergehend auf 109 M, oder den Gegenwert von 100 M.
5%) Dänemark mit Island und Farder . | 720 Kronen [10 H für je 20 #; mindestens 20 S. air
9 Cen 2 VUT den Maf 9 L 5 X Ï reitgei r 9 den Verkehr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, sellgelegt worden,