1918 / 107 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 May 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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Bekanntmachung.

Semäß § 2 Abhf. 2 der Bundesraftvero1doung tom 23. Sep- tewber 1915 (NGLI. S, 603) über die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel bobe i dm Kau'mann Wilhelm Voffer in Düsseldorf, Grupello*iraße 34 wohnhaft, die Wieder- aufnabme des Handels wit Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kiiegdbeda: fs gestattet.

Düsseldorf, den 1. Mai 1918,

Die Polizeiverwaltung. Der Oberkürçermeister. I. V.: Dr. Lehr.

Bekanntmachung.

Das am 15. Februar 1917 gegen die Firma Gustav Maier vnd Co. und deren Inbaber Eustav Maier, geboren am 2. März 1870 in H-ideli heim, wobnhast in Frankfurt a. M, Mezian- firaße 35, Geschâttèlofal Morgeniernsiraße 35, erlassene Verdot des Handels nu.it Werkzeugmaichirev, Treibriemen und Gegenständen des Kiiegebedarfs ist aufgebober.

Frankfurt a. M,, den 4. Mat 1918.

Der Polizeipräsident. J. A.: Frbr. von SGuckmann.

Bekanntma@Gung.

Der Recterun, eprôsident in Frankfurt a. O. hat durch Verfü- gung vcm 13 April 1918 T Bg 2152 11 das bon der Polizet- vecvaltung in Guben au®gesprochene Verbot des Betriebes eines Abdeckdereivnternebwens durch Wilhelm Nippka und seine Gbefrau vom 8. März 1918 auf Grund der Ziff. 2 Abs. 1 der Aus'ührungebestimmungen vom 27. September 1915 zu der Bekannt- matun1 über die Fernhalurg unzuv-1]äisiger Person:n vom Pa-del bom 23. September 1915 aufgehoben, da die Stadtgemeinte Guben den At dedereib-trieb käuflih übernommen hat.

ESuten, den 2. Mat 1918.

Die Polizeiverwaltung. Dr. Glücksmann.

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BekanntmaSGung

Auf Grund der Bekanr!mc@urg zur Fe: nbaltung unzuverläisicer Personen vom Hondel vem 23. September 1915 (REBl. S. 603) babe ih dem Schankwiit Eduard Gronau in Charlotten- burg, S&loßstrape 3, durch Lez:sügung bom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des töglihen Bedarfs wegen UÜUnzuveilä'sigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin-Schöneberg, den 30 April 1918.

Der Poli¡eipräsickert zu Berlin. Kriegowucheramt. J. V.: Dr. Fal ck.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverlässizer Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) bobe ih dem Kaufmann Karl Köhn in Berlin, Invaliden- ftraße 5, durch Verfügung vom heutigen Tage den vandel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzvverläsfig- keit in bezug auf diesen Handelebetzieb untersagt.

VBetrlin-Schöneberg, den 4. Mat 1918.

Der Polize!p;äsident zu Berltn. Kitiegewucheramr. J. V.: Dr. Fakl ck.

Denwamatumf} BekanntmaMGung.

Den Ges@wisern Theodor und Maria Holtmonn in Habinghorst, Kuserstiaße 11, habe id auf Grund der Bundes- tattverordnung vcm 23. Septen.ber 1915 (RGEBVI. S. 603) den Handel mit Lebenömitteln und sonstigen Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Urzvverlä)sigkeit bis auf weiteres untersagt.

Dortmund, den 3. Mai 1918.

Der Landrat. J, V.: Dr. Burchard.

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Bekanntmachung.

Gemäß § 1 Abs. 1 urd 2 der Verortvung des Bundesrats vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) über die Fernbaltung unzus ve:läfsiver Personen vom Hinbel bobe |ch dem Netsenden Bruno Gabriel, geboren am 3 November 1880 in Verlir, hier, Heintich- straße 89, wohrhaft, tie Ausübung jeden Handels mit Gegenitäánten des täglid-n Bedarfs und des Kriegs- bedarfs, intbesondere mit Nahrungs- und Genußmitteln, für das gisamte Neichsyebict unte sagt. :

Düsseldorf, den 1. Mat 1918. Die Polizeiverwaltung. Der Obeikürgermeister. I. V.: Dr. Lebr.

Bekanntmachung.

Dem Höndler Ernst Hahn, geboren am 30. Dez-mber 1885 ta Groß Bösdeatrorf, Kreis Thorn, zurzeit unbekannten Aufenthalts, witd bierdurch der Häudel mit Gegenständen des täglicen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- u.nd Futtermitteln aller Art, ferner rohen Naturerzeugnissen, Hetz- und Leucht- ftoffen sowte jeglide mitteltare oder unmittelbare Beteiligung an einem folcen Haud-l wegen Unzuverlässigkcit in bezug auf die'en Gewerbebetrieb untersagt.

Frankfurt a. M., den 3, Mat 1918.

Der Poltze'präfident. I, BV.: von Klen ck.

tam enm atmt4 BekanntmachGung.

Auf Grund der Bundesrateveror®nung vom 23. September 1915, Fetrcfffend die Fernbaltung vnjuverläsfi.er Personen rom Hantel (RSBI. S. 603), ft dem Kaufmann Friedri Kailwetit in Gumbinnen der Handel mit Lebens- und Futtermitteln untersaat. Die Bekanntmachungékoften hat der Betroffene zu tragen.

Sumbinnen, den 18. Aptil 1918.

Der Landrat. Penner.

Bekanntmachung.

Dem Bäck-r August Vennbaus in Herdecke, Dortmurder- straße Nr. 7, ift aen äß § 1 der Verordrurg des Bundesrats vom 23. Sevtemter 1915 üb:r die Fernbaltura unzuverlässiaer Personen bem Handel, NHBl. S. 603, und Z'ffer 1 der Ausführunos- bestimmungen zu tieser Verordnurg tom 27. September 1915 die Ausübung des Hanbdelsgewerbes mit Gegen- fländen des tägliWen Bedarfs, insb:sondereNahrunas-, Genuß- und Futtermitteln aler Art, sowie roben Naturerzeugnissen vorläufig während der Dauer tes Krieges untersagt.

Hageo, den 29. April 1918.

Der Landrat. von Trebra.

BekanntmaGung, _ Die Mo!kerei Betnert în Kaukehmen ist wegen Unzuver- läsfigkeit geschlossen worden. Heieri Hêwal»e, deu 17. April 1918. Ver Landrat: Dr. Gelpke.

Bekanntmacchunq(

Dem Gosiwirt Max Kröhnert in Prawten ist bu: ch Ver- fügung vom heutigen Tage auf Hrund der Verordnung des Vundes-

1nhaltung unzuverläsger Personen vom Handel vom 5 Si its er T L ensm trn bis auf weiteres untersagt wordeo. Königsderg i. Pr., den 24, April 1918, Der Lantrat. I. V.: Dr. Ttels\ch.

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Bekanntmachung

Lem Bernhard Roo zen in Mülheim a. d. Ruhr, Dicks- wall Nr. 3/5, ist unbeshadet des Verkaufs der im etgenen Betriebe erzeugten landwirtschaftlihen Er- zeugnisse nah Moßgade der einschlägigen Beitimmungen auf Grund des § 1 der Bundesratsverordaung vom 23. September 1915 (Reichs-Ge)eybl. S. 603) der Handel mit Lebens- und Futtermitteln unterjagt worden.

Mülheim a. d. Ruhr, den 4. Mai 1918. Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister.

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BekanntmaGung.

Die Frau Hermine Stegemann in Massow ist der Handel mtic Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Ürzaverlässigfeit gen. äß 8 1 der Vekarntmahung zur Fernhaltung unzuvirlässiger Personen vom Handel am 9. April 1918 untersagt worden.

Naugard, den 30, April 1918.

Der Lar. drat. von Zit ewiß.

BekanntmackGung.

Dem Bäckerweister Theodor Landscheidt sowie dessen Che- frau, Elisabeth geb. Kirschbaum, beide in Dverfeld, Kreuz- raße 13 nohnboft, i auf Grund der Burdeêratsverordnung vom 23. S: pten ber 1915 (RGLI. S. 603) und der Ausführungsonweisung vom 27. S.ptembder 1915 der Handel mit Lebensmitteln und toustigen Gegenständeu des täglihen Bedarfs wegen Uc- zuve:lä!flukett in bezug auf diesen Handelbbetiteb untersapt worden. Die Eheleute Lanischeitt baben die durd das Verfahren ver- ursahten baren Auelagen, insbesondere die Gebübren für die im §1 der obengenannten Verordnuvog vorgeschriebene öffentliche Bekannt- machany, zu eistatten.

Neklinghausen, den 3. Mai 1918,

Der Landrat. Bürgers.

I. V.: Schacht.

BekanntmackcGung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (Reichs-Geseßbl. S. 603) zur Fernhaltung unzuverlässiger Persouen vom Handel wird dem Peter Hengst in Remscheid, Gewezibe- {chulstiaße, der Handel mitt Lebensmitteln und Segen- ständen des täglihen Bedarfs unter Aufe:legung der Kosten der Veröffentli@ßung untersag t.

Memsckeid, den 2. Mai 1918,

Der Oberbürgermetfier. Dr. Hartmaun.

BekanntmachGung

Dem Fleischermeister Frig Anger in Wittenberg, Char- Tottenstraßez 8, ift auf Grund vorgz?ommener Unregelmäßtgkeiten bet der Fleischabgabe auf Vtarken der Handel mit Fleisch und Fleishwaren aller Art wegen Unzuverlässigkeit 1 der Bundes- rateverordnung vom 23. S: ptember 1915, Ziffer 3 oer Ausführungs- auweisurg zur Fleishversorgung vom 8. September 1916) unters- tagt und der Flei!chGeretbetrieb gleichzeitig ges@lossen. Tie Koien der BVeröffentlißhung der Verfügung sind ihm zur Last gelegt worden,

Wittenberg, den 3. Mai 1918.

Die Polizeiverwaliung. Dr. Thelemaan.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 13 der Preußischen Gesezsammlung enthält unter

Nr. 11644 das Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes, betreffend die Landeskreditkasse zu Cassel, vom 16. April 1902 (Geseßsamml. S. 82). vom 26. April 1918 und unter

Ne. 11645 das Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes, betreffend die Landesbank in Wiesbaden, vom 16. April 1902 (Geseysamml. S. 90), vom 26. April 1918.

Berlin W. 9, den 6. Mai 1918.

Königliches Geseßsammlung3amt. Krüer.

BekanntmaGunag.

Nach Vorsrift tes Gesetzes vom 10. April 1872 (Geseßsamml. S. 357) ift betannt gemacht : ditt ber a»f Grund Allerbö{ster Ermächtigung vom 16. August 1914 (Gefeßsamml. S. 153) eraangene Erlaß des Staats- mintiteriuums vom 3. April 1918, betreffend die Veile:hung des Gateignuvgsch!s an die Ficma Adolf Deichsel, Draht- werke und Seilfabriken in Hindenburg O. Sch!k., zur Anlage etrer Drabtse:lbabn, etnes Drahtzu s und e'n:r neuen Ver- ¿tuferei, duch das Amtéblatt der Könt, lichen Regierung tin Oppeln Nr. 17 S. 114, auëgeceben am 27. Aprtl 1918.

C E E C I E R S N C 2A E R S E S P E L E S L

Nichtamflihßes

Deutsches Reich,

Preuszen. Berlin, 7. Mai 1918.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Justiz- wesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sizung.

Die aus Amsterdam verbreitete Meldung englischer Blätter, wonah ein Holländer im Auftrage des Staats- sekretärs des Auswärtigen Amts von Kühlmann einer hoch- gestellten Persönlichkeit der englischen Regierung bestimmte Friedensvorshläge gemacht habe, beruht laut Meldung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ auf völlig freier Er- findung. Die an die Meldung geknüpften Schlußfolgerungen der englischen Presse erledigen sih dadurch von selbst.

irten neden

Der Oberbefehlshaber in den Marken, Generalobersl von Kessel hat auf Grund des § 9h des Gesehes über den Belagerungszustand für das Gebiet der Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg nachstehende Verordnung, be- treffend Schrotmühlen, erlassen:

1. Als Sch10!mubhle im Sinne dieser Verordnung gilt ohne Nüdlksi! auf die Vezeihnung jede ni&t gewe! bli beirtedene Mühle und fonstige Vorrichtung, die zum Mahler, Schroten oder Quetschen von Getreide, Hüljenfrüchten oder Mais geetgnet ist, mag fi: für Hand- oder für Kraftdetrieb eingerichtet, beweglih cder fest eins geri@tet sein. é

8& 2, Die Berußung von Shrotmühken zur Zerkleineruvg von Getretde, Hülsentrüchten und Mais zu Spetse- oder Futte1zweck n ist untersagt. Falls diz Herstellung wirtscha)tlih notrocudicen Fulter- \hrots in einer gewerbitich betrtebenen Mühle für ten Ünternehnier eires Betriebes mit erheblichen Sch-oterigkeiten verbunden i, kann die untere Verwaltung?behörde (Landrat, Polizeipräsirent) für te- stimmte Mengen von Getreide, Hül)enfrüchien over Mats, die der Unternehmer zur Fütterung des im Betriebe gehaltenen Viehs ver- wenden darf, die Verarbeitung mittels Schrotmühle geftatten. Die Grlaubnîis darf nur erte:lt werden, weun die vom Kommural- verband auf Grund der Neichsget1eideortnung zur Uebz1wachung der Selbsiversorger erlaffenen Anordnungen innegehalren sid. Die Geltungsdauer der Erlaubnis darf nicht weiter ais e'nen Monat vem Lage ibrer Erteilung an erstreckt werden. Die Erlaubnis ist in der Regel an die Bedingung zu knüpfen, daß der Betrteb während der Z-it der Benußung polizeilich becuissiht wicd. Di- Erlaubnis muß \hriftlih erteilt werden. Der Erlaubnis|{hein muß den Namen dis

Unternehmers, tee Menge und Art der zu verarbeitenden Fiüchte sowle den Zeitpunkt enthalten, bis zu dem die Eclautnis gilt; ce tit “na Ablauf der Frit der aus-

stellenden Bekbörde zurückzugeben und ron d!efer aufzubewahren,

I-de eutgeltlihe oder unentgeltliche, dauernde oder bor- übergehende Nedveriafsung von Sch:otmühlen oder Teilen von Sh ot- mühlen an a»dere tit urte: sagt. Das gleiche gilt für Vert: äge, di die etve Ve: pfl chtung zu sol{ec Ueberlassung begründet wiro (Kaufs ve'tröge und ähniihe). Die untere Verwaltungöbehörde kanu Außdo nahmen von dec Vo:\rift im 2b\. 1 ¡ulafen.

§ 4. Die Hersteliung von S§rotmübhlen und von Te!len von Sch:otmüblen ift urtersagt. Lte MReich?getreidestelle kann Aus nahmen ven der Verschriit in Abs. 1 zu‘assen.

8 5, Gs ift umersagt, ich ta pertodi:ch-n Drucksriften oder in sonfiizen Mittcilungen, die für eirea größeren Kreis yon Personen befiimmt find, zum Guwe: b oder zur Veräußerunz von Srotmüblen oder don Teilen von Schrotmühlen zu e1bieten. Eine Prüfuvgl- pflicht dabi«, ob Anzeigen dem Verbote im Say 1 zuwider laufen, liegt den Verlegern sowie den bet der Herstellung und Verbreitung der Drulkschriften tä:i.en Personen nicht ob.

§ 6. Unternehmer von Mühlen und scnftigen Vorr'cktungen der im § 1 bezeihneten Art, die nad dem 1. Januar 1916 ihren Gewerbeveirieb angemeldet haben, bedürfen ciner Bescheinigung der unteren Verwalturgsbehörde, daß die Anmeldung des Seroerbe- betriebes nicht zur Umgebung dec Vorschriften über die nihtgewerb- l‘chen Sth: otmütlen exfol,t ist. Andernfalls finden auf sie Lie Vors- schriften dieser Verordnung Anwenoung. y

§ 7. Zumwiderhæ dlunaen gegen diese Verordnung werden mit Gefängnis b s zu einem Jahie bestraft. Beim Voi liegen mitderader Umstände kann auf Haft oder auf Seldstrafe bts zu eintzusend; ünf hundert Mark erkanrt werden.

§ 8. Diese Bekanat uachung tritt mit d:m 13. Mat 1918 ia Kraft. Am gsleihen Tage tut t meine Vercrdaung vom 2. Oktober 1917 O.-Nr. 207 791 außer Kraft,

Vayern.

Der türkische Bolschafter in Berlin Hakki Pascha traf mit Gefolge gestern abend in München ein, um Jhren Majestäten dem König und der Königin die ihnen von T Majestät dem Sultan verliehenen Orden zu über- reichen.

Oefterreih-Ungarx.

Der österreichische Landesverteidigung8minister Cza pp be- antwortete vorgestern, wie das „K K. Telegraphen-Kor- respondenzbüro“ meldet, eine Anfrage eines deutschnationalen Abgeordneten, betreffend das Verhalten der Schützen- regimenter 8 und 28 in der 11. Jsonzoshlacht. Er erklärte:

Wie das Arweeoke: klommando mitteilt, haben eingehende Fest- stellungen über den Beginn ter 11. Zsonzeschlact erwiesen, daß die N des gelungenen ttaltenishen Slufübercaras und nah- olgenden Durhbrvch3 ur serer Front tm Raume Lo, a‘moréko in d'm Üüberwälitgenden Artill.rie- und Minenwertetfeuec zu suckcen if. Petr wurd? jede Siht im Isonzctal tatol.e Nau, uny

taubentwickiung unmöelich, die vorderste Kampfstellaug eins gerbnet, dite Vesaßurg kompfunfähßtg ceunccht urd der Raum hinter der Front deraut urter Fruer gebalten, doß die heran g'fübrtea Reierven son auf grcße Entfernunz namhafte Vezluste erlittez. Ueber die Einzelvorgänce bei den in vordersier Linie ges standenen S&ützen des Regiments Nr. 28 ist nichts aenaues bekannt. Nah beim Schüyenregiwent Nr. 7 gepflegenen E:hebungen ent- spricht die in der Anfiaze erwähnte Darfielung, taß das linke Flügelbataillon bes Schößeuregiments Nr. 7 mit Hand- grazaten aus den MKavernen geirieben werden mußte, nit den Taisachen. Sorwett festsielbar, hielten |ch von der Flügel- kompagnte noch at Mann, der leyte Rest, tübrerlcs in etnem Unterstand des Kampfgrabers auf, als cine feine Nh: teilung des Nachbarbataillons vom Schügenregiment Nr. 7 tort ershien und Nabichau hielt. Das zurääs in Neserve befindliche Schütenreaiment Nr. 8 [litt bereits betm Vorrücken stark durch das feindliche Ariillerieferuer, wodurch die geschlossenen Verbände beeir- träßtigt und der Zeitp1nkt d-s Eingretteaz verzögert wude, fo daß die Jiallener fh mitilerweile bercits auf den Rantböhen des lateaus festzusehen vermohten. Aus Gründen der Gere tig-

eit muß Hirsittlich des |päteren Verhaltens be!lder MRe« giwerter gesagt werden, daß fie in den Novemberkäwpfen auf der Ho&fläËe von Aßaço fowie bei der Erstürmung

des Monte Sasemol durch1u3 Anerkenuensweit2s [leisteten und daß sih tie Mes Folgen der vorangegangenen MRetablierung und Se« fehtsausb ldurg und Distiplinierung erfreuliherweise fühlbar machten. Allerdings fügt der Kommanvant des dritten Korps bei, daß das Schüßeoregimert Nr. 8 in seit Anfang November währenden Kämpfen von allen Regimentern der 21. Schüyentivision am wenigsten éngagiert war, das Einseßen des Regiments vem Schützendivisions- kommando nur allmähli verfügt wurde und etne gewisse Vorsicht im Hinbl:ck auf die Verkowmnisse frührrer Zeiten am Plate na.

__ In Beantwortung einer Anfrage, betreffend hochver- räterishe an die tshehishen Soldaten der Süd- wesifront gerichtete Aufrufe, führte der Minister aus:

Nach Múiteilurgen des Arn ecobertonman:o8 läßt der unier Leitung Masaiyks \t-hende tschechisck{-lowaki\he Nattonairat na wie vor Aufrufe ergehen, bie unsere Soìdaten flanisch.r Nationalität zum Hochverrat jegliher Art zu verleiten traten und im Wege feindlicher Flieger oder durch andere Truppen des Feindes iy den Frontberet{ch anen Die in der Anfiage wtederaegebenen Flug- ¡ttiel find tatsähilch in ursere Linie gelangt. Die Untersuhung gegen alle diese Verrätereten wtrd mit der größten Sorgfalt gefuhrt, und es

wird gegen die SFuldigbefundenen m!t dec garzen Sixerge des Se‘ Jeges Lotgecangen werden,

__ Das ungarische Amtsblatt ve' öffentlicht nachstehendes

y iches Handshreiden: önigli) eber Dr. M ! E

or fing inger odal-r ub din Aufi ab nit dul- ¿M O N wir ichaftlihen Frazen T ezr uns unter den Lien \chwiertgen Berk äitnissen die Äufgane des Auabaues des h “ichen nationasca Staates uvd der Waßrunz sctaer Interess n ob. Frretchung dieser großen Ziele trfordeit tie Entfaltu-g der h n Kraft der Nation, und aus diefem Gtunde halte ih cs im dec produktiven Tätn, keit tür wünschnwert, daß die Bus9- ula des Wahblrech18, welch' de polit hen und g-\sel\ haft- n Kreise in fortwähren er Bufteunng bat, tim gegenseitigen indernehmen je eher in etoem Sine viwiflickt werde, wie 1ch ¿ in meinem Landshreiben rom 28. Avril 1917 bezeichnet (s ch wünsche, dea unversebitea g seul wm GŒuflß weinzr ngauisen Negterung auf die Führuog der g ineiasamen Rngelegeve iten zu sichern, und es ist mein l bhajtes Verlangeo, dok das tur ire bitherige Regterurg aufgest:Ute und ovun mir genchogte Pro- amm volllommen verwiikliht werbe, Wern des zu mein2m &ck- huern und gegen meine Grivartung im arge: s-it'gen_ Gi nehmen nicht erreihdar fein würde, so ermádhiize i Sit und eine Regierung, wie sehr auch Netwahien während r Dauer des Krieges zu vermeiden wärnsch{ch-, ta® Sie inm nteresse der Sicherung der Wahlrehisfrage uud des Pco.ramms r Regierung zu Neuwahlen |chreiten können. Auf diejer Wrunds ige ernenne ih Ste neuerdings zu meinem ungarisen Wèinister- sidenten. b-ztehung8weise bejlätige ich Ste in Ihrer bither tines chabten Stellung und erwarte Ihre Vorschläge betreffs Neubildung c Regierung. Baden, 5. Mat 1918.

Karl, m. p. Wek erle, m. p.

Nach Blättermeldungen werden in dem umgestalteten ahinett Wekerle der Finanzminister Dr. Popowics, der "onvedminister Baron Szurmay, der Aderbauminister Graf Eerenyi, der Handelsminister Sztoranyi, der Minister am oflager Graf Aladar Zichy, der Volksernährungsminister ürst Windischgräg und der Minister für Kroatien Dr. Unkel- äuser ihre Portefeuilles behalten, hingegen werden der Justiz inier Vazsonyi, der Kullusminister Graf Apponyi, der inister des Jnnern von Toth und ebenso die beiden Minister hne Portefeuille Graf Moriz Esierhazy und Bela Foeldes

usscheiden,

)

Großbritannien und Jrland.

Jn einer Protestversammlung in East Mayo gegen je Einführung der Dienstpflicht, der 15 000 Menschen eiwohnten sprachen der Führer der irischen Nationalisten Dillon nd der Führer der Sinnfeinpartei De Valera von der- selben Plauform.

Wee „Reuter“ meldet, ermabute Dillon die Iren, fle sollten jur noch ¡wet Monate einig sein, dann wü: dea sie üb-r die Dienst, flit, die nah seiner Ueberzeugung zum Sturz der RNegte'ung führen eide, d n Sieg davontragen. Wenn sie thren inneren Zwist nicht hen ließen, würden sie nur dem Militär in die Hände aibeiten. Dillon betonte, daß die fatholishe Kirh: fih an die Splye ver Be- egung stellen müs. De Valera erklärte, daß setne Anhänger var die Natioaaltisten in ibrer Oppósitioa gegen die Dlenttpfliht nterslúßen, iber deswegen dech den Kampf cegen den nationalifis{hen andidaten in den Griaywahlen in East Cavan nicht aufgeben úrden, Die Sinnfeinpartei erkenne nur die Stimme der Wähler an.

Ja Limerick und Waterford fanden am Sonntag Arbe iter- ndgebungen gegen bie Dienstpflicht statt, denen ausende von Menschen beiwohnten,

Niederlande. s

Der Zweiten und der Ersten Kammer ist am Sonnabend läfttermeldungen zufolge in später Abendstunde nachstehende hriftlihe Mitteilung des Ministers des Auswärtigen

d Holland entstandenen Schwierigkeiten zugegangen: Vie Spannun5, die in dem Berbältnis zwischen Holland und cutschland eine Z i!lang beftanden hat», ift beboben. Die deutsche egterung verlavgte von der hollä dien Regierung cliaige Maß- celn, dfe in hrer urirrüänglihen Form nur titlweije jür die Be- ilizu n Betra ÿt kamen.

See v langte erstens die Wiederaufnahme der srit dem 15. No- imber 1914 etrgi stellten Durchfuhr von Veutihland ra Belgien if den niederländ.\{ch-n Wafserwègen ron Saud, Kkles und tein'chlag,, ohne auf die Bepinzung der boUändisen WMe- erung einzugehen, daß zuädst bur clne Kemmissizn bon Sach-

istàcdlgen (u Belgfen eiue ÜrtersuGaung darüder ange [t weiden solite, wie das früber burhgeführte Wate-rtal "werdet wide. G-gen eine becartize Dachfuhr unbe-

viüntter Mengen ohne Kontzolle wehite ih die bollindische lecieuung sofort, da Ke threr wohltefannten Auffossing ven en Neutralitätöpflißteu widersprocheu haben würde. Die deuts: egierung nannte darauf selbst eine Höchftztffer sür die zu ge\tatienden Rengen, näm!ih 1600000 Tonrén jährtih. Damit entfielen für e bolländiize Regierung bte prinziptet én Bedenken, die sie geäußert alie; denn die von der teutshes Regterung g?narnte Ziffer leb unter dem Moximum, bas sie in ihrem ten Generaistzat n

fannten Schrifiwechjel als für die gewöhnlihe Unterhaltung d Reparátux der belgl'@en Stroßen potwendig be- Gret hatte. Die holländische Ptegierung fkonrte tarua

b ohne große Edckiwterigkeit die ron he in leßtér Jestanz tfellte Bediagung fallea l¿fsen, daß eine K'ntrollkemnmission in Velgten zugelassen werten solle, ehe die Durhfubr wteder aufge- wmen werden föine, etne Bedingung, die bie deutshé Regierung t für unannehmtar erflärt hatte. Die bolländii@e egierung hat lse Regelung uno eher annehmen kdanen, ta auf thr Ecsuchen die vish: Negteruig flch bereit erklärte, die Nichtverwendung der durch- führenden Meateria'ien für mllitärishe Zwecke ia ten autzu- hselnden Noten ausdrücklih feftzusez:n.

Zweitens verlangte die deutshe Regierung die unbehindertz eu8fuhr von Kies aus Holland nach Belgien bis zu einem ödstbctrage von 250 000 Tonnen mona!lid. Es war nämlich in- olge des hierzulande seit kurzer Zeit befiebenden Verfuhrverbotes le sonst friie Ausfuhr von Sond und Kies sehr e:schwert. Auch egen die Bewilligung dieser Fordecung, die ein Produkt des \oländishen Bodens betraf, das keinem Außfubh1verbot unter- ‘at, hatte die holländishe Regierung keine prinzipt-Uen Bedenker.

Drittens rourde die Wlederaufrahne dcs seit Beginn des K iges on der deutschen Regierurg [elbst eingeslellten @üterrerkebrs tur die ‘isenbahn zwischen Belgien und Deutschlanb über Ro1- iond verlanct. Dagegen konntea voa ntederländtscer Seite keine Le- P erboben win, ta sle nah dem Veitrage mir Deut'ch'anp vom * Novewder 1874 verpflichtet i11, di-sen Bahaverk-hr zu trmöglicher. e veutshe Regierurg verlangte d'e trete Durhfuhc oller Güter mit ufnadme von Flugieuger, Wiffen und Munition, Voa Tr-ppen- M OtIEY war nicht die ete. De holländische Negiervng Ll n aver wegaca des in Artik.l 2 {ibrer Neutralttätserklärung aut- Gld ausgesproer e1 völkerreckchtlichea Grundsayes keine Durchfuhr M Veeresproviant geslaiten. Ste teilte deshalb der deutschen egierung mit, daß diese v'erte Ausnahme eine unbedingte Voraus- euti@ für die Zalälsukeit der Durchfuhr über Land biide. Die lee Regieruna bat eut erkilit, daß sie diesen Bedingungen für hen R zustimme, und hat sich auch mit der von der boVn-

oudon über die Beilegung der zwischen Deutschland

tglerang gewünschten Umschreibung des Begr!ffes „Waifen“, !

der alle zur Bewaffnung und Ausrüstung notwendigen Gegenstände umfassen soll, elnverstanden erklärt.

Viertens wurde die Vereinfahang und Beschleunigung der von der bolländisHen Regierung erlafsenen aao A zur Abs wehr der unerlaubten Ausfuhr an Bord der durh- und ausfahrenden Nheinschiffe, die nach der Arsicht der teutsGen Regierung die dur den Rhetnichiffahrtsvertrag aarantierte frete Fahrt fehr bebtaterter, verlangt. Die holländ he Regierung, die dies selbst erwünscht fand, hat es auf sich genommen, alles zu unternehmen, um die beanstandeten Behinderungen a»s dem Wege zu räumen, uud zwar durch Ver- siegelung beim Verladen in Deutschland unter Aufsicht eines bolländischen Beamten, durch Bewahung an Bord und dur rasche Aufklarterung, dieses alles, ohne im geringsten auf das ihr vertrags- mäßig justeßende Recht auf Kontrolle zu verzichten. Die holländische ‘Negterung steht in dieser Frage noch mit der. Berliner Negterung in Gedankenaustausch.

SwBließlih ift die deuisGe Regierung auf Ansuchen der hoNä dien Regierung Hon ihren anfänglithen Beshwerden gegen die Vorschriften abaegangen, die dur die ntederländis%e Reg!erung deu holêndisœen Beamten in Belgien erteilt worden find und nah renen Jür aus Belgien auszuführende Waren die Erklärung, daß fie n cht milltäcshe Voriâte, Kriegsbeute oder requtrterte Waren sind, nicht abzejeben werden darf, wen1 es stch um Güter hantelt, d!e Hiqulsitionen unterwo:fen sind. Die deutsche Regierung gab zy, do dieje Ber‘chriften keinen Anlaß zur Ge:chwerte güben. Beim WBglnn der nädbiten Woche werden die milttärish-n Urlaube wi: der (rt-tii unb den Teuppen wird auch die font übliGe Vewegung9- tretbett wiede: zugestanden werden.

Schweiz,

Jn Ergänzung und teilwoiser Abänderung früherer Be- {lü}se und Vorschriften hat der Bundesrat laut Meldung der „Schweizerischen Depeschenagentur“ beschlossen, daß fremde Deserteure unnd Nefraktäre, die die Schweizer Grenze überschreiten wollen, daran zu verhindern und zurückzuweisen sind. Gelingt es ihnen dennocz, die Grenze zv überschreiten, und werden sie im Landesinnern getroffen, jo sid sie dahin zurück: zuführen, woher sie gekommen find. Nusnahmsweise kann fremden Deserteuren und Refraktären der Eintritt in das Land gestattet werden, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen, so namentlih, wenn der Betreffende schon vor Ausbruch d:s Krieges in der Schweiz ansässig war, oder wean er in der Séthweiz Familie oder ein Geschäft hat Zum Vollzug der Landesverweisung sind die fremden Deserteure und Refraktäre, wenn möglich, nah demjenigen Land zu verbringen, das sie selbst bezeichnen. Jst es nicht möglih, sie nah demf|enigen Land zu verbringen, das sie selbst bezeihnen, so erfolgt die Abschiebung nah dem Heimaistaat. Eine Uebergabe an die Behörden des Staates, nah welchem die Abschiebung erfolgt, soll nicht stattfinden. Erweist sih die Vollziehung der Aus- weisu' g zurzeit als undurhführbar, so ift der betreffende Flücht- ling in einer geeigneten Anstalt unterzubringen.

Asien.

Nach Meldungen der „Times“ hat der Kosakenführer Semenow, der in Sibirien gegen die Bolshewiki kämpft, seine Vorposten bis nah Kharanor an der Eisenbahnlinie nach Charbin vorgeschoben. Aus Transbaikalien wird eine weitverzweigte Bewegung zugunsten Semenows gemeldet. Man hält es nicht für wahrscheinlih, daß ein Zusammenstoß zwischen den Semenowschen Kosaken und den Bolschewiki un- mittelbar bevorsteht. Die leßteren haben eine wichtige Brücke über den Oron-Fluß beseßt. Das Hauptquartier Semenows befindet sich immer noch in der Mandschurei. Die Bolschewiki erblicken in Semenow eine Gefahr für ihre Herrschaft in Sibirien und werden ihm mit allen Mitteln, die allerdings nicht sehr bedeutend sind, Widerstand leisten.

Kriegsnachrichten.

Berlin, 6. Mai, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschaupläßzen nichts Neues.

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Die Größe der deutschen Erfolge wird wirksam da-

durch beleuchtet, daß auf den Schlachtfeldern der Somme und in Flandern General Foch gezwungen wurde, den größten Teil seiner Heere8reserven zux Unterstüßung der geschlagenen Eng- länder einzuseßen. Es wurden bereits 44 Jnfauteriedivisionen, darunter 3 zum zweiten Male, und außerdem 5 Kavallerie- divisionen in den Kampf geworfen, in Summa also 52 fran- zösische Divisionen infolge der englischen Niederlagen ein- acsezt. Jede dieser Divisionen hat während der deutschen Offensive und ebenso im Laufe der zahlreichen, stets vergeb- lichen französishen Gegenangriffe aufs s{chwerste bluten müssen. Wie nötig die französische Hilfe für die Engländer war, geht daraus hervor, daß von den gesamten 59 englischen Jnfanterie- divisionen in Frankceih bereits 53 an den Großkampffronten und von diesen 23 zweimal und 2 Divisionen sogar dreimal eingesezt werden mußten. Jm ganzen also hat England 80 Divisionen während der furzen deutschen Offensive in den Kampf geworfen. England und Frankreih haben im ganzen bereits 132 Divisionen an der von der deutschen Führung er- zwunacnen Front in die Schlacht geführt. Die belgischen, portugiesishen und amerikanishen Truppen sind hierbei nicht mit eingerechnet.

Großes Hauptquartier, 7. Mai. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplaß.

An den Kampifronten war die Artillerietätigkeit in den Morgenstunden lebhaft. Tagsüber blieb sie meist gering.

Auf dem Nordufer der Lys schziterten Vorstöße englischer Kompagnien. Zwischen Ancre und Somme seyte der Feind Australier zu nächtlihem Nagrisf an. Beiderseits der Straße Corbie—Bray konnten sie unsere vordere Linie erreichen; im übrigen brach ihc zweimaligec Aasturm {hon vor unseren Posten verlustreich zusammen. Der Artillerielampf hielt hier bis Tagesanbruch in großer Stärke an.

Südlih vom Brimont stießen Sturmabteilungen über den A isne-Kanal in die feindlihen Stellungen bei Courcy vor und brachten Gefangene zurü.

An der übrigen Front vereinzelte Vorfeldkämpfe.

Osten.

Jn den Hafenanlagen von Mari upol wurden wir dur russische Schiffe beschossen,

Mazedonische Front. Starke englische Abteilungen griffen gestern abenb bulgarishe Stellungen füdlich vom Dojran-See an. wurden abgewiesen.

A siatischer Kriegsschaupla 8.

Der Vorstoß englisher Brigaden von Jericho aus über den Jordan nah Osten und Nordoften ist zum Scheitern gebracht worden, Nach er- bitterten fünftägigen Kämpfen wurde der Feind in seine Au3gangsstellungen zurückgeworfen. Teile deutscher Truppen haben sich hierbei an Seite ihrer türkischen Kameraden hervorgetan. Die den Engländern abgenommene Beute ist erheblich.

Der Erfte Generalquartiermeister. Ludendorff.

ODesterreichish-ungarischer Bericht.

Wien, 6. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet : Südwestliher Kriegsschauplaßz.

Rege Artillerictä!igkeit. Der Chef des Generalfiabes.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 6. Mai. (W.T. B.) Heeresbericht vom 4. Mai.

Mazedonische Front: Nördlih Bitolia erfolgte ein kurzer Feuerüberfall seitens des Feindes. Auf beiden Seiten des Dobropolie und südlich der Struma beiderseitiges Artilleriefeuer, das in der Gegend der Moglena heftiger war. Oestlih des War dar zerstreuten wir englishe und serbische (réundung8abteilungen duch Feuer. Auf der ganzen Front beiderseits lebhafte Lufttäligkeit. Jm Cernabogen schoß ein beulsches Luftgeshwader einen feindlichen Appart ab. Er fiel vor unseren Linien nieder und wurde durh unser Artilleries feuer zerstört.

Dobrudschafront: Waffenruhe.

Sofia, 6. Mai. (W. T. B.) Heeresheriht vom 5. Mal. Mazedonishe Front. Westlih von Bitolia und im Cernuabogen vejagten unsere vorge|chobenen Einheiten zwei französische Jnfanterieabteilungen. Jn der Moglenagegend und südlich Dojran war die beiderseitige Feuertätigkeit zeite weise lebhafter. Jm Strumatal zerstreuten wir mehrere feindlihe Jufanse:1e- und f r ieabteilungen durch Feuer. Dobrudschafroni. i. 1uhe.

nens ez

Der Krteg zur See.

Berlin, 6. Mai. (W. T. B) An der Wefiküste Englands neuerdings versenkt: 16500 B.-R.-T. Sämulliche Schiffe waren tiefbeladen, einer der Dampfer wurde aus stark gesichertem Geleitzug herausgeschossen.

Der Chef des Admiralstaves der Marine.

Statiftik und Volkswirtschaft.

Die Verbrettung der eingetragenen VenossensHaften in den preußischen Landesteilen vor dem Krtege.

In den „VMiiteilungen zur deutihen Genoss-nshafttstatifti? für 1913 vrd 1914", die jetzt als 45. Ercänzunrgshft zur „Zeitschrift des Ks tglih preußlshen tat stischen Landegamts* erschienen sind, ist avch eine Nachweisung enthalien, fn der die eingetragenen Wencssens schaften in Preußen ncech dem Staade bom 1. Janvac 1913 rah Provtnzen, Negte:nugsbezirfken und Xreisen grgltedert fiod. Die darin festgeseßten Srundzahleu haben dem Etatiitischen Landesamt als Uxterlagen für eine zusammenfassende Bearßei!ung gedtent, teren Er« vebnisse hir. fichilch ber Berteilimg der eingetragenen @Wenossen\chaften auf bie preußisLen Kreise in Stact, Provinzen uud Regierungtteziiken es in der „Stat. Korr. * vez öffentlicht.

Danach bestanden am 1. Januar 1913 in Preußen 18 350 éinges tregene Grnofsenschafiea mit 3 331469 Mitgliedern. Von thnen entfielen

auf Genofs2ushafien mit Mitgliedern

üderhaupt H überhaupt Genoss:n'háften mit unb7- i sWhiänkier Kaftpfliht... 10181 0096 1277244 3834 Fenosseuschast-n mi unbe- tchränklec Nat schuf pfl ckt 133 0,72 23 776 0,71 Genosse: aften m't be- \ch:ärfter Dastpflicht . 8 036 4379 2030449 60,9,

Die Gesamtzahl der eivgetragenen Genosser schaften und ihrer Mitglieder veuteilte ich la folpender Weile auf die einzelnen Landes«

teile. Es betrug i de Gesamtzahl dzr in (Benofser scha}ten Mitglieder

überhaupt vH üÜßZerßhaupt vH dée Prov. Osipreufieen 720 3.02 169 866 4,83 j . Wi stp:eußen. . . (94 3,78 119 021 3,607 dem Stattkieite Biurlin 27 1,24 130 951 3,93 der Prev. Brandenburg 1 400 7s 203 282 6,10 ï « Pomwmern 1312 7 16 330 559 3,93 L O Les 1182 G44 228 199 6,es b ¿Bt e 2580 13 79 421603 12,66 b Ge A 1678 914 294 292 88s v « Schles8otg-Holstein 1055 5,76 132 853 3,09 L Ÿ Ner » » « « 1981 10,80 310 146 9 a1 M ö tesifalen . . 1 406 7,68 297 158 8,02 e » Hessen-Nassau « 1 262 6,88 286 792 861 « Nhelinprobirz. .. 2 832 15,43 609 199 18,20 den Hoherzellernschen Landen 69 0,33 6 545 0,20.

Bei Verteilung der Gesamt1ahl der eingetragenen Senossen« aften in Preußen nad dem Stande vom 1. Januar 1913 auf die Stad1- und Landkreise ergibt #i%, daß nur 83 Kcelse (13 co vH) nicht miadestens 10 Œenrser haften, 358 Kreise (59,97 vH) zwischen 10 und 40 G:noff n'chaften und 156 Kreise (26,13 bH) über 40 Ge« nofsenshafien bescßer. Ja der P-:ovtnz Ostp:eoßen und den Hohen- zollernshen Lanten gab «s keinen Kreis mit mehr als 40 Gernofsen- schaften; sn Westpreußen übecsch:t1te« auch uur 2, in Posen und Hefsen-Nassau je 7 Kreise diese Zul. In der Y: ovinz Westfalen waren {on 11 Kreise mit mehr als 40 Genoßenshaft: n in Brandens burg und Schleswig-Holßetn je 13, in Pcmme.n und Hannover je 15, in Sachsen 18, in Schlesien 25 und ta der Rhelnpr ovtnz 29 solche Kreise vorhanxen. Im ganzen Staatsgebiete gab es nux 21 Kreeije, die riët mehr als 5 Genofsenshafteu aufzuweisen batten.

Mit Ausnahme von zweiten (Ilfeld und Lüneburg) find diese Kreise mit den niedrigsten Genossenshaftszaklen Stadtkreise. Zwet von thnen, Gberöwalde und Eisleben, besaßen nur je 1 Genofsens haft, Hörde, Hamborn und Rheydt derea au) nur je 2 und Berlin-Lichtenbera, Berlin-Wilmersdorf, Ilfeld, Lüneburg Land, Hauim sowie Hanau }e 3 Genof\euichaften. Umgekehrt gab es H Kreiss in Preußen, deren Gencssenschaftsziffer noch die Zahl 79 übershritt,