5 Arieg8na®richten, Derlin, 14. Mai, Abends. (W. T. B.) 4 FYS gelder örtlicher Vorstoß in die englischen Linicn Sette Ga der Ee an der Straße Bray—Corbie. deftige nangriffe des Feindes \cheilerten. Sonst nichts Neues. N in
Dem starken Feuer, das in
C ; [ 183. Mai auf der Front vom Flandern am Morgen des
t der m Ypernkanal bis nördli Bailleul lag, find feindliche Angriffe nicht gefolgt. Fed Butbin mehrfach îta ke feindliche Arsammlungen unter wirfsamstes geutsches Vernichtungsfeuer genommen und zerstreut. Am Pen, An Pes Ls verstärkte sich das feindlihe Feuer l , besonders gegen das i 1 po nos Vailla sj geg as Kemmelgebie: und westlich a agartig einseßzendem feindlihen Artilleri
qui Bie deutschen Stellungen bei Givenchy o A A Sua btb, i e riad wiederholt wurde. Der Fe t ußerordentli were Verl
Stellungen find restlos ai O
Großes Hauptquartier, 15. Mai. (W. T. B.)
idi Westlicher Kriegss{hauplaz. roh vom Kemmel hatten örlihe Angriffsunter- nehmungen vollen Erfolg und brachten 120 de n Unser Angriff traf in der Ablösung befindlihe Truppen und toftete ben Franzosen hohe blutige Verluste. Der Artillerie- E A L nit F ar Ee gesteigert. Heute früh mit französische ô - gefecte enfwidel zöfischen Vorstößen neue Jnfanterie- D2Uhen der Lys und dem La Bassée-Kanal, an de Scarpe und der Bucqoay war di indliche Artillerie “L O dec Nacht rege. E e JVaden Ancre und Somme drangen wir in kurzem Stoß: an der Strafe Bra y—Corbie in englische Linien i un behaupieten das gewonnene Gelände gegen zweimalige siarfe : Gegenangriffe des Feindes. Zur Unterstüzung der Infanterie hielt levvafte Artillerietätigkeit an. L Bei Villers-Bretonneux, beiderseits der Luce und Avre lebte der Feuerktampf vielfa auf. Auf dem westlichen Aoreufer griff der Feind unjere Linien bei Castel an. Unter schweren Verlusten wurde er ¿wückgeschlagen. Jn einzelnen Abschnitten Erkundungsgefechte.
Unsere Flieger {ossen gestern 5 feindliche ( Fesselballone ab. An den Kampffrouten sehr rege nägztliche e Wir bewa’ fen Calais, Dünkirchen und andere rüd- wärtige Munitionslager und Bahnanlagen des Gelndes aus8ziedig mit Bomben.
feme]
Von den anderen Kriegsschaupläßen nichts Neues.
Der Erste Generalquartiermei|¡ex Ludendorff.
Desterreihish-ungarischer Bericht.
| Konstantinovel, 14 Maï.
| _Palästinafront:
j} geringe Gefechisläiigkeit.
nehmendes Artilleriefeuer. Mesopotamien: Auf den übrigen
Vou der Küste Auf dem Ostufer
Fron ten nichts Neu
Der Krieg zur See. Berlin, 14. Mai. (W.
bewährten U-Boot im Sperrgebiet Mittelmeeres neuerdings inn i
mehrere fleinere 33000 Br.-N.-T.
Die
Pietco (Sardinien) ein und griff Schiffe
Carloforte zu Anker liegenden senkte
Torpedotreffer, vernihtete mit seiner Angriffe eines bewaffneten
stündiges Artilleriegefet gegen einen stark wacher und beshoß die F. T.- |
Der Chef des
_ Stocckholm, 14. Mai. (W. T. B. Tidningen“ ist der Vvopite T
nah Blyth versenkt worden.
Kèine Kampfhandlung.
es.
des
ings innerhalb weniger Ta volle Dampfer meist unter erheblicher Gegenwehr und A de Va Insammen rund ) 1nd mil thnen etwa 10 Geschüßgze. Jm, Morgengrauen des 29. April drang ALEAEE Steinbauer in die stark befestigte Durchfahrt von San im Hasen von im Feuer von mehreren Landbatterien den nalen U waffneten Dampfer „Kingstonian“ (6564 Br.-R.
an.
(M. D. B.) Tagesber icht. bis zum Jo:dan uur des Jordan zu-
k l. (W. T. B. n kühnem Drau
gehen vernichtete Kapitänleutnant Sib eue mit N westlihen ge 7 werts
et T.) N re ? j rüllerie zwei große be- wasfnete Seeschlepper, {hoß einen französischen Viermastschoner in Brand und bekämpfte das seindliche Artilleriefeuer. Alsdann erzwang fich das Voot trog Sperrfeuer der Landbatterien und großen Motorbootes die
§ F s Im Ablaufen von Carloforte führte das V-Boot ant
j halb- und Si ia a & D , ; nd Signalstation v
Specone (Jnsel Antioco) mit beobachteter Trefferwirkung. — Admiralstabes der Marine.
Z f E 1 j ampfer „Gothia“ Norzrköping mit 1844 Bruttotonnen auf bec Vio A bull
Kunft und Wifscuschaft.
„Auch in diesem Jahre wird München eine Kunstausstellung Katifinden. wieder die TVéün@zener ‘Künstler-Genof}s
autstelung berciliger. Die
S j den v) betanutgegeben. + Zllki ersi: et werceu urd bis Eide September noch in den Oktoder hinciv, dauern. y / Vene
Der See Genezoreth und sei
Galiïäa und der Land'ch(ait L olan. firömt, bilder Fet L Gl fe Delta, dus ned ter benagtarten dite einzige fruchibare Gegend am Seeuter
yber lien ble wublelarnien Sitte Ma: dala, Chor azin und Bitbsa'ida, beute :
Gbene
Wien, 14. Mai. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Die Gefechlöstätigkeit an der italienishen Gebirgefront
gleiht der oer leßten Tage. Der Chef des Generalstabes.
E Mat. (W. T. B.) quarller wird gemeldet: Ein neuerlicher feindlicher Flieger- cat s O Caîtaro rio A 2 evenio wenig Erfolg wie der am 11. Es sin Shäden noch Verluste zu verzeichnen. O
Aus dem Kriegspresse-
Bulgarischer Bericht. Sofía, 13. Mai. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom
12. -Miai.
Magzedonische Front: An mehreren Stellen im Cerna- bogen und auf dem Dobropolje war das feindliche Ai- tilleriefeuer lebhafter. Jn der Moglenagegend wurden serbische Sturmabteilungen, die gegtn unsere Stellungen nah Artillerievorbereitung vorgingen, durch Feuer verjagt. Bei Huma und südlich Gewgheli war das beiderseitige Artillerie» feuer zeitweilig lebhafter. Zwischen Wardar und Dojran- see erhöhte sih die Kampjütigfeit. Nach heftiger Artillerie- vorbereitung versuchten mehrere englische Kompagnien zweimal fi unseren Gräben südlich von Dojran zu näheren, wurden jedoch beide Male durch Feuer zurücgeschlagen, bevor sie uusere Hindernisse erreichten. Sie erlitten s{hwere Verluste. Nöcdlich vom Tahinos see zerstreuten wir durch Feuer feind- liche Jnfanterie- und Kavallerieabteilungen. Jm Wardar- und Strumatale lebhofte Fliegertätigkeit auf Feindesseite.
g § § E E, 14. Mai. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom __ Mazedonische Front: Nördlih Bitolia, an der öst- lichen Cerna und südlich Gewgheli war die beiderfeitige Artillerietätigfeit geitweilig heftiger. Oestlih des Wardar versuchten englische Abteilungen an unsere Vorposten bei dem Dorfe Matschukowo beranzukommen, wurden jedoch durch Feuer gerstreut. Nördlich des Tahinossees Patrouillen- gusammenstöße. Im Wardar- und im Strumatal leb- hafte beiderseitige Fliegertätigkeit.
Türkischer Berit.
Konstantinopel, 13, / TageSberiht pel, Mai. (W. T. B.) Amtlicher alästinafront: Eine an der Straße erusalem— Nablus von uns erfolgreich frhgetübne C, nehmung führte zur Besißbnahme einer feindlichen Vorstellung Vom Feind blieben 1 Offizier und 31 Mann tot in der S 1 Maschinengewehr wurde erbeutet. Auf dem össt- M P ar wurde eine starke feindliche Patrouille ab- tütigkeit m übrigen nur geringe Artillerie- und Flieger- Viesopotamien: Vor unserer linken
schränft fich der Feind auf Erkundungen. Slügelgruppe be-
ling, renn das Koru autsrrteßt, guväbri die Lant\ch5ft etnen dreck, der aler ia Sommer urter wieter veuckdwi? det, Das Waffer des aa, da ¿ahlreiGe talzge Quillen Puingen vder pon außen hex tin das Beck-n heiße Sctrefelq elliù, de sck duc i den Gervh ton Sd wetelho: sert of brriaten, aber S Den Pg E berühmt meren, sed Ltex ZFordanial bâufi 1. cene aur 6 If
weilon 609° Etger!u&e x L A Dalen Jal rtaz seuden rit C7
worden, denncch kemmrn gel-genili vor, die ten See | Ea R beute bistekinde gr lig m Wetter wobl xcch{ifer iger. s wässer aVrin rigentimtck& und fünf ander As bes&rän t, ; Br S, der eine Länge vor 4—5 F, fi erreickt Fädtgkeit, siunder!aog wit 15 B Wenn dfeser Fl ch gert wir, fo aren Ton von ß@, der tem E(hict ener E Ba Per E ennung Beraclassang __ ‘Huren egen iri wet Cbev U g it zuweilen Tiere
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ip enn armutigen Eitx- dem Etrfl.ß der Dire bald Stes ist Tar aber {wah cus dem Seeboden wünden, unavaenr bmen \chon zur Römerzeit A Et ganzen i udberc[ckrettet vwlartide Ersdeivungen babrn f D i: F / (cietct, bage, en sind Gr: be! Der aus ben Berichten dcs Neuen Tes‘aments stammerb Secs, daß er von besonders heftiger und azfährlihen gefucht meide, ist von ten neueren Beoklacktunger uit gz: ade bestätigt gel» fehr fiat eiuseßende Stü zu beträ#llidien Woacy Pei S n*cht ift M nad d Al die LTierwelt des Von 2ò F'\Œ&arten sind wt wentgir als j:ch8s diesein Ges 111 j nenl,fent auf den Sordans- Vie g éfte unter buer, der loceran:.te Kager- bat eine exstaunlide Land zu «ibt er eiren sonder- jurgen Kagze ähnli in Fh der G ! etn F! er Gattun ier bem L13fish des Oican3 verwandt ift. :
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Ï 0 & e ferner wird sih èas E E erade h N C use lei pop!e: ï fi teilung der biidenden Künste Saa e V s punkt für Anr eldung - und Ginlicferwng währt bis zum lezten Va? Ve, üglich der k::0stewverblihen Übteilung und der Anmeldung bierzu Die Aus)ellung wird am je nach Umständen
die Ab- Ter Zett-
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Theater und Musik,
mit Feäuletn Birke st: 8% i es trma und: den Herren der KopeDmeister Dr. Stizs: h
spiel „Meine Frau, seßung wiederkbo!i.
Bil Je ele Bung: Emonuel Schikan- Phit'ep, sein Meffe chifaneder, oysa Xange Kain Syend-Fade: Made of Aulôt-be Padilla. S ; ademois[le Fricduich e Spielleiter ift Emil Lind,
Sgau}p eldireftor :
Frankfurter“ vorbere?te/. Die NRéike die im Jakre 1912 E - Wiederholung entgegen. Im Tbaliatheater wird morgen, „Unter der blüßenden Linde“ zum 00. seßung wtedez holt.
Der Königlichen Hof- und. ) tes Won ritaven 7 Bet ‘mod Dacrentee
Sonst nichts Wesentliches.
im Dom wiedcr*tolev. Mitwtrkende
As co Buk red Laie oe
Im Königlichen Opernhause wird wrorgen „Notre Dame* ‘On un ren SHwarz, Stock, Kirdner DHauvtrollen. aufgeführt. WVêèusikalischer Leiter ist
Im Köntelècer Scharsptelhause nird B} (t Nor o die Hofschavspielertin", in der oe E
Im Lefiivgtheater beginnt am So l
Segeben reird Piozaris Ee, A Tee C livs Lieban : thur Sr öder; Mozart: Gustaf Verden! Vélih: Lola musikaltscher Leiter :
„Im Theater in der Köutgarä t
wärt g eine Neueinftudi:-rang pen Kul RobierE Lia ‘fnf der Aufführungen dteses Stüdes, wurde, geht dem Jubiläum der
Donnertêtag, das Sing t Male in der Pa
das Proarawm Ae abends 8 Uhr, | Frau Dux und der- Hofs nd Dogrorganist Walter Fi
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scher.
folgender
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Das Gastspiel der Dessauer Hof } rale, wie „W, L. B.* meldet, ei: en volien Erjoig s N vertausten Häusern gingen 1 nter Mikoreys Leitung bi Ta inb Ifolde“, „Tictland', „Lokengrin, Tan, bis eht Waiküe* in Szerce. Die mitrot1kenden Solisten s t und das Defsaucr Or&estex fanden tolle Anciken ai sen wie in ter rumänisck{cn Presse. N
Maunigfaltiges,
In ter ncuen Avla der Friedri® - Mi gestern ein St tdertéenabentb D Ter f jens Unlbersilt fan du: ch le Snniscrleit und einer Vortrag Dr. Sven Betertug Que T-x atitige Acker, S belmez Regterungérat Pro éding ) crd, beerüßie den beil mb n Gast als alien Stvdenter gofesor T1, Universität vnd als einen Marn, ter deuischers Wesen fi 7 Veliner Vnd Berstäntnis cnt!gigengebrccht und im gtgennärtigen M Neigung tas giie Nei Deutitiants und an seinen endl gufreg an stets geglaubt habe. Herr v. Hetin babe beute urfprün g «6 beuticken Frorten sprecken wolley, sih darn aber enti@ aber bie Ansichten üter die Ostfrage darzuïczen. Hie hwedise Sorser, L béaft Legrüßt, das Katkedez E seines Borhags wœaïen eiwa folgende:
11zagcn empfschle es sid, vor allem y ; ; Nuff n ch 1u ihyen steller. Die Grun diozderung der n Vie x des S7 oßen, daß Rußicnd ans ofene Meer gelangen musse Peretetl Pcluit cs Zarimreides ftete grlcitet, sie set als politis; (gte e bekerntuis Allgeweingut der Russen geworden und werde O Juger d au} ten S@ulen elngeprêgt. Bcld suchte A tet red über Slardi: adien an den Atlantif, bald über gjaren an ten Ir d's&cn, baid über China an den Großen ba ¡u gelargen, Als Karl X11. von Sckweden dem erst qu arlicen Auédebnungtversucch entgegengétret:r, sei eg ihm L M tuvüen, die Russen zu schlagen, eine À tirenrvyg der Randvölte ges er Ukraine sei ihm aber versaot gebliebe v. Hindenburgs F (db as gente habe j:8t tie Verwüilihung dieser weitgehenden Did N môelicht. Daß Nufland sich mit dicser Tat'ate aktfinden e eudene ifm (dem e aut gei{lcfen. Sia wie bor j es na dem offeren Werre streben und ‘der ate Hs ruisis{chen Bauern, durch die vor dem Kri-g eiractde Agrarreform no& verstärkt, werde auf Ecoberungen dilnais, wt hon der jeßr für Rußiaud abges& l: n: Krieg dad ch 4 fle n DRURA N S en Sp ies Bauern Autsicht auf Sankt
eut eiter ervfsreie. Die LBerfg Ausdehnungspläne werde B E fiaailiäe Sund der alin lands nicht bee flußt werden; tle Republik werde fe (E aufneimen, wie etr eiwa wieder be! gestelites Sarentum ‘s möge eine lange Zeit bie tabin rei fließen, der “Russ auer aber Pas Zuwarten. Bet allen gegen das N Deut land geritten Plänen weive Rußland bet Englank Amert!a Förderung finden, und auch unter den jeßt vou der Russen herrschast befreiten Bö:k-rn kônne es auf diesen over jenen Biiidek, genofsea renen. Es wecte daber der ganzen Staattkuni Deutschlands bedürfen, d:m ergiild - amaitantiden Einfl.ß in ußland das GegengewGt zu faïter. Um die Welt nadtfiiclung, die binter einer selGen Po!tiik fiehen me werde jeyt an der Westsront gerurgen, Der Nedner loß e Autdrudck der Dcffnur g, daß ite im Kamkbpfe stehenden Kott- militonen balb zu erfolgreidher Fr'edengarbeit in die Hôrsöle derx Fricdrii-Wilheimé-Uoiversi-ät ¿urüdfehien mödten, jener Hedsule der der Nednec einst ats Schüler von Nichthofens angehört habe, und die cr seither in Dautbaikeit hohsdäg-. Lebhafter Beifall folutz dem Bortrag. Vanfkeëwoite des Fettors schioîfen den Siudentenabend A Teilnehméer die greße Aula bis cuf den legten Play gefüllt
Bern, 14, Mat. (W.T B.) In ter Absi@&t f
Zern, f. . T. B.) ‘ , größere Fist anauie tur bte fleisch olen Tage Mittwoch bts t r haN hinen, hat ter B-rpflegunctmininer angeordnet, daß in ganz Frankreih Dienustags nur zwethundert Gramm Fleis auf dea Kopf abgegeven werten dürf: n,
(Fortsezung des Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dtiitten Beilage.)
Theater.
; Königliche Sdauspiele. Donnerst. : Opernhaus. 129. Dauer- ezugbvorjielung. Dienst» und Fectvläze find aufgceh: ' Dame. MRomaotische Oper iq drei R e E E
al'‘choamigen Nemaa des Bittor Hu, 0 von Lropold Wilk und Fran M-sikalishe Leitung: herr
Schmtot. Musik von Franz Sch{midt. : Svtelleituog: Herr Haas, Chöre: Hezc Professor Nübe!, Anfang 71 E Schauspie baus. 130. Dauerbezugsvorstellung, f Luattspiel in drei Akten von Aifred Möller und Lotbr Sachs. Sülelleltüung : j iellei Anfang 71 s s. Splellettung: Herr Oberspielleiter Patry und Freipläze find aufgebober. Martha. Romant!\{-komishe Oper in vier Akten von Friedri von oto Sai (endli 4 Ub Schauspielkaus. 131. Dauerb- da » 101 Dauerberzugéborstellung, Diensk- und Frelpläg2 find aufgehoben, Egmout. Lrauerspiel in fünf Auf-
Kapellmeister Dr. Sti dry. Dhe. die Hofschauspielcrin. ifred Mole Freitag: Overnhaus. 130. Daverbezug8vorstellung. Dienst- n i Plane des Saint Georges) von Wilheim Friedri. Anfang ¿ügen von Goethe. Must? von Beithoven. Anfang 62 Uhr.
Faomiliennachrichten,
Verlobt: Frl. Fcodora Eclbfg; C
fced von Otte: stedt (Berlin Hen. Hauptmann Man-
E E Gin Sohn: Hrn. Grafen von Fir denstein-Jätkendo:f
L ) Cine Tochter: Hrn. Major Franz boa A erito),
E Sä. Ju stizmirifter Dr. Nagel (Dresden). — Hr. everalmojor z. D. L r.-Jug. h. c. Julius von Bailer (Berlin)
il. A LOUES Ae Arndt (Breslau). — Hr. Reglercnei
e (Dru s : au Blomeyer (Breslau). er Geheimer Ob: rregierungdsra
Verantwortlicher Sehriftleiter: Direkior Dr, T y x s k, Charlottenburb Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsftels eqnungérat Mengering in Berlin. Mis as E (Mengering) in Berlin. der Norddeutschen Buhdruerei und Verlagsanfstalk Berlin, Wilhelmstraße 32.
Sechs Beilagen sowie die Jnhaltéangabe Ne. 19 zu Nr. 5 des öffeutlichen
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Auzeigzxs.
_zum Deutschen Reichsanze
„M2 1143.
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Deutsches Nei,
—— Dem Entwurf der am 8. Mai vom Bundesrat verah- schiedeten, im amilichen Teil der heutigen Nummer d. Bl. mit- geteilten Verordnung gegen Preistreiberei war folgende Begründung beigegeben:
Dem Schuße der Allgemeinheit gegen Ausbeutung durch willkür- lides Hochtreiben der Preise für Gegenstände des tiliben Bedarfs dienen im geltenden Rechte vor allem die Vorswriften des § 5 der Verordnung des Bundesrats gegen übermäßige Preissteigerung vom 23. Juli 1915 in der Fassung der Bekanntmachung vom 93. März 1916 und des § 6 des Geseßes, betreffend Höchstpreise, vom
4, August 1914 ; S 77, Dezember 1914! in der Fassung der Bekanntmahungen vom 23, März 1916 und 22. März 1917, sowie die Bestimmung im § 11 der Verordnung des Meichskanzlers über den Handel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels vom
M4. Junt 1916 A v E R: Dinzu kommen noch einige Vorschriften, welche die Strafbarkeit des Kettenhandels über den Kreis der Lebens- und Futtermittel hinaus ausdehnen. Diese Vorschriften, die man vielfach unter der Bezeichnung Kriegswucherstrafreht zusammenfaßt, werden seit längerer Zeit in der Oeffentlichkeit als unzureihend bezeichnet. In weiten Kreisen des Volkes, insbesondere der Verbraucber, wird die Auffassung vertreten, daß das bisherige Kriegswucherrecht im Kampfe gegen den Kriegswucher versagt habe, weil die Strafdrohungen ungenügend seien, insbesondere das wirksamste Mittel, die (Einziehung der wucherishen Gewinne, nicht zur Verfügung stehe; es wird des- halb vor allem cine weitere Verschärfung der bestehenden Bestimmungen als notwendig angesehen.
Von anderer Seite, insbesondere von Vertretungen des Handels und der Industrie, wird gegenteilig geltend gemacht: die bisherige Regelung trage den Bedürfnissen des Wirtschaftslebens, vor allem den berechtigten Ansprüchen des Handels, nicht genügend Rechnung. In- lulge der allzu dehnbaren Fassung der Tatbestände bestehe in vielen Be- P eine bedenkliche RNechtsunsicherheit. Dem Kaufmann sei urh die bestehende Megelung die Möglichkeit sahgemäßer Preis- bemessung verschlossen. Da die Bestrafung wegen übermäßiger Preis- steigerung davon abhängig gemacht sei, daß der geforderte Preis einen übermäßigen Gewinn enthalte, müsse in jedem Einzelfalle der zulässige Gewinn berechnet werden. Dies sei an sih {on eine kaum erträglide Belästigung der Geschäftêwelt, die si biéher stets an den Marktpreis gehalten habe. Jedenfalls böten die Grundsäße, die nah der Mecht- sprehung, vornehmlih des Neichsgerichts, für die Berebnung des zu- lässigen Gewinns maßgebend sein sollten, dem Verkäufer keinen geeigneten Maßstab für die Festseßung der Verkqufspreife, sie zwängen ihn vielmehr zu unkaufmännisher und aus tatsählicen Gründen undurchführbarer Preisberehnung. Wegen dieser und anderer Unzu- träglichfeiten „verzichte der anständige Geschäftsmann mehr und mehr auf die Fortführung seiner Geschäfte und überlasse das Feld dem wilden Zwischen- und Schleichhandel, Die Folge sei, daß statt der erstrebten Preisminderun eine Steigerung aller Preise eintrete, und der Zweck
7 Krieaswuchervorschriften,“ die Versorgung der Verbraucher mib den nolwendigen Bedarfsgegenständen zu angemessenen Preisen zu sichern, vereitelt werde.
Auh der Reichstag hat sich mehrfach mit der Frage der Neu- regelung des Kriegswucherrehts befaßt.) Die Erörterungen fanden bei den Gtatsberatungen für das Ciatsjahr 1917 ihren Abschluß in der Annahme einer Entschließung ?), durh die der Reichskanzler ersucht wurde, dem Neichstag einen Geseßzentwurf vorzulegen, welcher den Krieaswuckher wirksam bekämpft, insbesendere die Einziehung der erlangten wucherishen Vermögensgewinne in allen Fällen vorschreibt. Gine sachlich übereinstimmende Entschließung fand bei den Beratungen n O für den Reichshaushalt im Herbste 1917 Annahme 9),
, Das Verlangen, wirksamere Strafmittel zur Bekämpfung des Kriegswuchers zur Verfügung zu stellen, erscheint berechtigt. Der Gntwurf trägt dieser Forderung durch Verschärfung und Ergänzung der Strafbestimmungen Rechnung; daneben ist die Einziehung übermäßiger Gewinne zwingend vorgeschrieben. Jm übrigen suht der Entwurf einen billigen Ausgleih zwischen den Interessen der Verbraucher und den besonderen Berufsinteressen des Handels und der übrigen Erwerbs- kreise zu schaffen, die mit der Erzeugung, Herstellung und Verteilung der all jemeinen Bedarfsgegenstände befaßt O Dis Erhaltung der Lebensfähigkeit und Berufsfreudigkeit dieser Kreise ist für die allgemeine Versorgung von nicht geringerer Bedeutung als die strafrechtlihe Be- kÉämpfung der Preissteigerung selbst. Der Entwurf sieht deshalb gewe Erleichterungen für den Ein- und Ausfuhrhandel sowie für die Preiébemessung von Waren vor. Wegen der Einzelheiten wird auf pee rlimerungen zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfs erwiesen.
Der von Handelskreisen vielfah erhobenen Forderung, vor Er- hebung einer Anklage wegen übermäßiger Preissteigerung oder Ketten- handels der zuständigen amtlichen Handelêvertretung Gelegenheit zur gutaciliden Aeußerung zu geben, hat der Entwurf nicht entsprochen. Dowell die Forderung den berechtigten Gedanken zum Ausdruck bringt, daß in allen Fällen, wo Zweifel bestehen, die Kenntnisse und Er- ahrungen tütiger Kaufleute, insbesondere auf dem Gebiete der Preis- érinittelung und der Berechnung der Geschäftsunkosten und Gewinne B Nate zu ziehen sind, bevor eine die faufmännishe Ghre so {wer rena teiligende Maßnahme wie die Erhebung einer Anklage erfolgt, ¿ann thr schon nach geltendem Rechte dur entsprehende Anweisungen im, Verwaltungswege Mechnung getragen werden. Dies is auch in weiiem Umfange geschehen: so hat der Preußische Justizminister än en NRunderlaß vom 20. März 1917 die Beamten der Staatsanwalk- Gast erjucht, in geeigneten Fällen 'der bezeichneten Art von den andelskammern benannte Sachverständige in einem möglichst früh- Legen Abschnitte des Verfahrens, jedenfalls vor Erhebung der öoffent- be Klage, zu hören. Dabei ist bemerkt, daß die Frage, ob und welche L A Sachverständigen, insbesondere die Preisprüfungösstellen und bert Mitglieder, daneben zu hören seien, der Erwägung im Ginzelfall A assen werde. Darüber hinausgehend in jedem Falle die Ver- E faufmännischer Sacbverständiger oder aus\{ließlih die WVer- usdrei der von den Handelskammern benannten Sachverständigen por- dersbn en oder etwa aar anzuordnen, daß die Gutachten dieser Sacb- A für die Staatsanwaltschaft bindend seien, verbietet sich, s der nicht zu rehtfertigenden Bevorzugung des Handels- licher E N derartigen Anordnungen liegen würde, aus der grundsäß- und Vor. agung, daß die Staatsanwaltschaft in eigener Zuständigkeit AnhaeMntworkung darüber entscheiden muß, ob zureichende tatsächliche Ausga epuntte einer strafbaren Handlung vorliegen, und daß sie in der werden d V hierzu exrforderlihen Beweismittel nicht beschränkt
9 Zu veraleichen Drudtsacen des Reichstages 13. Laislatur- 7 A V j MNeichstages ‘13. Leaislalur (gerode IL. Session 1914/17 Nrn. 665, 894, 964, 1103 (S. 30, 37); nographischer Bericht S. 26692721; 3507, 4251, 4386—4389.
Erste Beilage
Berlin, Mittwoch, den 15, Mai
Zu den einzelnen Bestimmungen des Entwurfs ist folgendes zu
bemerken:
S S L Der § 1 soll die Vorschriften des § 5 Abs. 1, 2 der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung, des § 11 der Verordnung über den Vandel mit Lebens- und Futtermitteln und zur Bekämpfung des Kettenhandels sowie die sonstigen gegen den Kettenhandel gerichteten Strafbestimmungen erseßen. Nr. 1. Die Nr. 1, die sih in der Fassung eng an § 5 Nr. 1 der Verordnung gegen übermäßige Preissteigerung anschließt, enthält die grundlegende Strafbestimmung gegen den Preiswucher,
,_Wie im geltenden Rechte soll sich die Vorschrift auf alle Gegen - stande des täglichen Wedarss und des Kriegs- bedarfs erstrecken. Bon einer gesebßlihen Erläuterung dieser Begriffe, wie sie vielfa in der Oeffentlichkeit gefordert wird, mußte abgesehen werden. Eine ershöpfende Aufzählung der unter die Begriffe fallenden Gegenstände ist bei der fast! unbegrenzten Mannigfaltigkeit der in Betracht kommenden Waren, bei dem steten Wechsel in den Ver- sorgungsverhältnissen und den dadurch bedingten Anschauungen der Allgemeinheit über Art und Umfang der einzelnen Bedürfnisse und über die Gntbehrlichkeit von Waren niht möglih. Die Aufstellung einer Liste würde \tets lückenhaft bleiben und häufiger Ergänzungen be- dürfen. Noch größeren Schwierigkeiten würde der Versuch ciner Auf- ¿ahlung der Gegenstände des Kriegsbedarfs begegnen. Läßt sih aber auh nur der eine der beiden Begriffe nicht erschöpfend erläutern, so würde auch die bindende Festlegung der unter den anderen Begriff fallenden Gegenstände den größten Teil ihres Wertes verlieren, der von den Interessenten mit Recht in der s{charfen Abgrenzung der von der E erfaßten Gegenstände von den übrigen, freier Preisbildung überlassenen Gegenständen erblickt wird. Soweit übrigens bei den Wünschen nab geseßlicher Erläuterung der beiden Begriffe das Ziel verfolgt wird, eine Einschränkung des Kreises der betroffenen Gegenstände gegenüber der bisherigen Auslegung durh die Gerichte herbeizuführen, fo könnte diesem Begehren ohne Schädigung berechtigter Interessen der Verbraucher nicht entsprochen werden. Vielmchr ist aus volkswirtschaftlihen Gründen an den Ergebnissen festzuhalten, welche die bisherige Nechtsprehung, insbesondere des Meichsgerichts, für die Auslegung der beiden Begriffe gewonnen hat. Danach sind als Gegen- stände des täglihen Bedarfs alle Gegenstände anzusehen, für die in weiten Kreisen der Bevölkerung täglih ein Bedürfnis vorliegen kann, das alsbaldige Befriedigung erheischt. Dabei kommt neben den Be- dürfnissen der Gesamtheit des Volkes als gleichbwertig der Bedarf größerer Bevölkerungsteile in Betracht. Ferner stehen den Gegen- ständen, die selbst unmittelbar zur Befriedigung der täglichen ‘Bedürf- nisse dienen, die Rohstoffe und Zwischenerzeugnisse gleich, die zur Er- zeugung oder Herstellung von Gegenständen des täglichen Bedarfs ersahrungêgemäß verwendet werden. Gegenstände des Kriegsbedarfs sind nicht nur die eigentlichen Kampfmittel, sondern au die Nohstoffe, Zwischenerzeugnisse und Werkzeuge, die zur Erzeugung, zur Herstellung und zum Betriebe der Kampfmittel erfahrungsgemäß verwendet werden, {ließlih überhaupt alle Gegenstände, die zur Kriegführung im all-
gemeinen gebraucht werden.
Gs ist nicht zu verkennen, daß bei solcher Auslegung der Begriffe „Gegenstände des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs"“ der Kreis der Gegenstände, die nicht darunter fallen, verhältnismäßig eng ist. In der Hauptsache wird es sih um reine N handeln, d. h. Gegenstände, die nah der Auffassung der breiten Masse der Bevölkerung entbehrt werden können, obne daß dadurch die allgemeine Lebenéhaltung wesentlich beeinträchtigt wird, oder um Gegenstände, deren nur ver- einzelte Personen bedürfen. — Dié in der bisherigen Vorschrift auf- geführten Beispiele von Gegenständen des täglichen Bedarfs (,„ins- besondeze Nahrungs- und Futermittel aller Art, rohe Naturerzeugnisse, Heiz- und Leuchtstoffe“) sind nunmehr weggelassen, da ihre Anführung nah dem Stande der Nechtsprehung nicht mehr erforderlich, auch nicht geeignet ift, zu einer weiteren Klärung des Begriffs beizutragen.
Der Tatbestand des Preiswuchers wird im Entwurfe wie im gelten-
den Nechte darin gefunden, daß der Täter Preise fordert, die unter Berücksichligung der gesamten Verhältnisse einen übermäßigen Gewinn enthalten, oder solhe Preise ih oder einem andern ge- währen oder versprechen läßt. Der Vorschlag, statt auf die Erzielung übermäßigen Gewinns auf das Fordern übermäßiger Preise 'abzustellen, ist aus tatsäcblichen Gründen nicht durhführbar. Der Vorschlag würde nur dann einen Fortschritt bedeuten, wenn Marktpreise bestehen würden, die wie in Friedenszeiten als geeigneter ‘Maßstab für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Preisforderung verwendet werden könnten. Das ist aber nicht der Fall. Die Marktpreise, die sich in dem der- zeitigen, durch den Krieg völlig veränderten Wirtschaftsleben noch bilden, beruhen in der Negel nicht, wie in Friedenszeiten, auf einer Marktlage, die einen wirksamen und erehten Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage ermogliht, sondern auf einer Notmarktlage, bei der von vornherein die Preise in- folge der durch den Krieg verursahten Warenknappheit und des gegenseitigen Ueberbietens der versorgungsbedürftigen Käufer übermäßig gesteigert sind. » Solche Preise können unmöglich als Maßstab für die Beurteilung der Angemessenheit der Preisforderung im Einzelfalle ver- wendet werden, wenn man den Zweck der Kriegswucbergeseßgebung, die auf Verbilligung der Preise hinzielt, niht in sein Gegenteil verkehren will. Da aber ein anderer Maßstab für die Prüfung der Angemessen- heit einer Preisforderung nit zur Verfügung steht, so müßte {ließli aud bei diesem Vorschlag auf den von dem Veräußerer erzielten Rein- gewinn zurückgegriffen werden, um feststellen zu können, ob ein über- mäßiger Preis gefordert worden ist, In Desterreih, wo sich die ein- {lägige Strafvorschrift (§ 20 der Verordnung über die Versorgung der Bevölkerung mit Bedarfsgegenständen vom 24. März 1917, Dester- reichisches Reichs-Geseßbl. S 317) gegen das Fordern „offenbar über- mäßiger Preise“ richtet, ist denn auch die Nechtsprehung diesen Weg egangen. H Auch der Vorschlag, die Strafbarkeit davon abhängig zu machen, daß der gcforderbe Preis den sachlichen Verkehrêwert der Ware über- steigt, bat sit als nit gangbar erwiesen. Bei der großen. Ver- \chiedenbeit der einzelnen Waren und dem fortgeseßten Wechsel in den für die Preisbildung maßgebenden Verhältnissen ist es unmöglich, die dem .tatsächliden Verkehrêwert einer Ware entsprechenden Preise mit hinreichender Sicherheit zu ermitteln. , i: i
Der Entwurf beläßt es deshalb bei der bisherigen Fassung, wo- nach ‘maßgebend ist, ob der Täter sih mit einem mäßigen Gewinne begnügt oder Preihe fordert, 'die einen übermäßigen Gewinn enthalten. Die Beikehaltung 'der bisherigen Grundlage des Tatbestandes hat auch den Vorteil, daß die in nahezu dreijähriger Nachprüfung erzielten Ergebnisse der Rechtsprechung, insbesondere des Reichsgerichts, für. die Auslegung der Vorschrift verwertet werden können.
Nach dieser Nechtsprebung ist bei der Feststellung der An- gemessenheit 'des Gewinns im allgemeinen von den Gestehungskosten auszugeben, die dem Veräußerer auf den Gegenstand ‘der Preis- forderung tatsächlich erwachsen sind, es sei denn, daß sie als wirtschaft- lih oder sachlich unangemessen erscheinen. Zu den Gestehungskosten sind zu rechnen: l
a) der Einkaufspreis der Ware oder der zu ihrer Erzeugung oder A verwendeten Rohstoffe oder Zwischenerzeugnisse (Ein-
andspre1!5);
b) die auf die Erzeugung, Herstellung oder Heranschaffung der einzelnen Ware \owie ihre Lagerung, Versicherung und hren Vertrieb
iger und Königlih Preußishen Staatsanzeiger.
1918,
c) ein entsprehender Anteil an den allgemeinen Unkosten des Betriebs soweit sie zu dem einzelnen Gescktäft in Beziehung stehen; d) eine Vergütung für die Verzinsung tcs eigenen und des fremden Kapitals, das zur Bestreitung der Gestehungékosten auf- gewendet wird; : e) ein zur Ausgleihung von Verlusten dienender Betrag, die sogenannte Risikoprämie, ‘die in angemessenem Betrage angeseßt mwierden darf, wo nah Lage der Verkaltnisse mit Verlusten aus dev Vornahme des Gesctafts zu rednen 1st. Von besonderer wirtschaft- licher Bedeutung ist die Risikoprämie für das Einfuhr- und Ausfuhr- geschäft; hier dient sie zum Ausgleich von Valutastwankungen und sonstigen Gefahren, die mit solden Geschäften während des Krieges und der Uebergangszeit regelmäßig verbunden find!); S f) der Unternehmerlohn. Ér umfaßt die Vergütung für dis Arbeitsleistung des Unternehmers; dakei ist die dur den Krieg vers anlaßte allgemeine Teuerung der Lebenshaltung angemessen zu be- rüdsihtigen. Das Maß der Vergütung bemißt sich im wesentlichen nach der Stellung des Ünternebmers in dem Betrieb und ten Ge- haltssäßen der in ähbnlicer Stellung befindlichen höheren An- gestellten (Direktoren usw.). A Sind auf diese Weise die Gestehungékosten ‘berehnet, so läßt si der Reingewinn obhræe Schwterigkeit feststellen. Er besteht in dem Unterschiede zwischen dem Verkaufspreis und! den Gestehungskosten. Der Reinçewinn ist üblermäßio, wenn er den im Frieden bei Ge- \ckäften gleider Art regelmaßig und angemessen gezogenen Rein» gewounn übersteigt.
Es gibt jedo Fâlle, bei denen eine andere Verechnung des zu- lästigen Gewinns geboten ist, z. B. nenn die Gestehungsfosten nicht mehr ermittelt werden konnen oder wenn sich die Gestehungskosten untev aufergewöhnlickcen Verbaltnissen und niht nach Gesichts- punkten allgemeinwirtscaftlicer Natur gebildet haben oder wenn der E ‘des Friedensgewinns nicht zur Verfügung steht. Jn folchen Fällen wird der Richter in tunlihster Anlehnung an die sonst üblicde Berehnungsart oter die sonst übltbhen zulässigen Preise unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände seine Entscheidung zu Îîreffen haben. " Auf diesem Standpuntte steht auch die Rechtsprechung.
Im geltenden Rechte ist unter den Verhältnissen, die bei des Feststellung des übermäßigen Gewinns zu berüdsihtigen sind, die Marktlage besonders genannt. Dieser Hinweis ist vom Entwurfs nicht übernommen. Damit \foll indessen niht zum Ausdruck gebracht Tein, daß künftig eine Berücksichtigung der Marktlage unstatthaft sei. 5s ift vielmehr lediglih die Folgerung aus den gegenüber der Zeit des Erlasses der Verordnung vom 23. Juli 1915 wesentlich ver- änderten tatsächlichen Verhältnissen gezogen. Wie bereits in anterem Zusammenhange bemerkt wurte, gibt es zurzeit bei Gegenständen des täglichen Bedarfs und des Kriegsbedarfs nur noch. in Ausnahme- fällen eine normale Marktlaçe, die als geeignete Grundlage einex ordnungémäßigen Preisbildung angefeben werden kann. Es wäre auffallend und könnte zu Mißverständnissen führen, wenn gleihwohl dieser nur noch in Ausnahmefällen in Betracht kommende Gesich#s- punkt in der Verordnung besonders bervorgehoten würde, andera Gesichtépunkte aber, denen — zurzeit jedenfalls — eine weit übera wiegende Bedeutung zukommt, gar nicht erwahnt würden. Selbst- verständlich i} die Nechtsprehung aber troß der Streichung ver- pflichtet, die Marktlage zu berülschtigen, soweit sie als ordnungs- mäßige noch vorhanden ift oder, sich, wie zu erwarten ist, im weiteren Verlaufe der wirlsckdaftlihen Verhältnisse wieder einstellen wird. Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus der Vorschrift, daß be der Prüfuna, ob eine Preisforderung einen übermäßigen Gewinn enthält, die „gesamten Verhältnisse“ zu berücksichtigen stnd.
Ueber 'die Zulässigkeit der Berec(znung von Durchschnittspreifen hat die Nechtsprechung des Reicbéoerihts bisher noch nickt ab- \chließend geurteilt. Der Entwurf "läßt sie in den durch die Vor- \ckrift des § 2 gezogenen Grenzen zu (zu verg!l. im einzelnen die Bes merbung zu § 2). i
Im übrigen ist das Anwendungsgebiet der Vorschrift über den Preiswucker gegenüber dem geltenden Rechte wesentlich eingeschränkt durch die Vorschrift des § 3 des Entwurfs, wonach Preis8wucher nicht vorliegen soll, wenn Höchstpreise oder von einer zuständigen Behörde festgeseßte NVreise eingehalten werden (zu vergl. im einzelnen die Bemerkungen zu § 3).
Nr. ©. Die Nr. 2 des § 1 des Eniwpurfs richtet sih gegen das Fordern und das Sichgewähren- oder Sichversprectenlassen über- mäßiger Vergütungen für die Vermittlung von Geschäften über Gegenstände des tägliden Bedarfs oder tes Kricgsbedarfs. Der- artige übertrieben hohe Vergütungen führen, da sie bei der Be- rechnung des Warenpreises als Unkostenbetrag mit in Ansaß gebracht werden, notwendig zu einev entsprechenden Steigerung der Preise für die Gegcenstände elbst. Jn der Oeffentlichkeit i dies mit Recht als \{chwerer Mißstand empfunden worden. Nach dem biétorigen Rechte kann ibn nur dadurch begegnet werden, daß der den zulässigen. Probvisionsfaß übersteigende Betrag als unwirtscaftlicher Bejitand- teil der Unkosten von der Einrechnung, bei der Bemessung des Waren- preises ausgeschlossen wird. Dieser nur mittelbar wirkende Aus- glei i} {on um deswillen nit genügend, weil er in keiner Weise abschreckend auf die die übermäßigen Vergütungen fordernden Ver- mittler wirkt. Der Entwurf tritt deshalb dem Mißbrauch dur} e unmittelbar gegen den Vermittler sih richtende Strafdrohung entgegen.
In ‘der Fassung lebnt sih die Bestimmung des § 1 Nr. 2 eng an die Vorschrift der Nr. 1 an. Auch hier sollen bei Prüfung der Angemessenheit der Vergütung die gesamten Verhältnisse des Einzel- falls Berücksichtigung finden. Den zuverlässigsten Anhaltspunkt für die Entsckeidung werden auch hier die im Frieden für Geschäfte dleider oder ähnlicher Art O Vergütungen bieten; ander- E werden selbstverständlich die besonderen Verhältnisse des Krieges,
ie erhöhten Unkosten, die Schwierigkeit der Warenbeschaffung, aber auch die nahezu unbeschränkte Absaßmöglichkeit zu berücksichtigen sein.
In der Presse und von Intecressentenkreisen is der Wuns geäußert worden, auch das Fordern übermäßiger Vergütungen für andere Leistungen als die Geschäftsvermittlung in die strafrechtli@he Bekämpfung der Preistreiberei einzubeziehen, sei es allgemein, fei es in Beschränkung auf- gewisse Leistungen niederer Art, für die im
täglichen Leben ein besonderes Bedürfnis besteht. Der Entwurf enthält sich insoweit einer Regelung. Wenn auch zuzugeben ift, daß sih hier dem Preiéwucher verwandte Erscheinungen zeigen, ins- besondere bei. Forderunaen für Ausbesserungsarbeiten an Gegen- ständen des tägliten Bedarfs, für Transporte und S besorgungen, so würde doch die Einbegziehung dieser das Gebiet des gewerblichen Arbeitsvertrags berührenden Fragen über das Ziel hin- ausgeben, das sih der Entwurf gesteckt hat. Manchen Aus» \hreitungen auf diesem Gebiete kann übrigens {on mit den Be- stimmungen gegen die eigentliche Preissteigerung (§ 1 Nr. 1 des Ent- wurfs) entgegengetreten werden; dies gilt insbesondere für Werk- lieferurgen, bei tenen der Hersteller auch den Stoff zu dem Werkg beschafft und ohne Scheidung zwishen Sab- und Arbeitsleistung leinen Preis berechnet, der einen übermäßigen Gewinn enthält. Aber auh wo eine gesonderte Berechnung der Preise für die gelieferte ‘Ware und die geleistete Arbeit stattfindet, kann 1n dem Fordern eineg
1) Wegen weiterer Maßnahmen zun Schuße des Einfuhr» uni
Druksa i L Bert übor die Sibung tem 86, Min 1917 S S O Mer Bericht E e iß — « Vrudsade Nr. 1103 S. 30, 37, 80M A a A
aufgewendeten besonderen Betriebsunkoste;
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Ausfuhrhandels zu vergl. dig Bemerkungen zu den §8 19-und 20;