1918 / 134 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 10 Jun 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Atbeitskräïie eine sockgcn ¿ße Autföbrung d:r Auébi -rungéarbeiten aen äbrieinev. Heber ijt die ziländige Hantw itéfommer guk- D

a#Xtlih zu bôien. :

Wer Schuhwaren aut besseri, cauf bei Berechnung der Pre!se für die Lusdt ung die von der GutaFtteifemnissicn ‘ür S@tuhiwazens preise uemáß § 7 Sag [I dir LWikzrn!machung über Pieisbe!h-än- Iurgen bei Ausvefserunoen von Stuhwaren vom 25. Januar 1917 (Neiché-Geseybl. S. 75) aufgestellten Richisäße für dite Preis- berehnung bei Auedesserungen von Schuhwaren nicht üder|chreiien.

8 3,

Der sür den Sig des Auzbess:rungsbtetrießbes zuständige Kom- munalv:rb2nd kann arordnen, diy über die erteilen Arb-itS8autträge Buch zu führen ift (Austiagebuch). In kas Aujstragebuch siand -die erteilten Aufiräge in forila!fender NKethenfolge einzutragen. Die Eintragungen baben folaende Angaben zu enthalten :

1. den Tag und Morat des Arbeitsauftragts, 2, den Namen urd Wokno:t des A ftraggebets, 3. die Art der Autkteferung und des verwendeten Maiîcrials, , die Matectalkoften der Ausbe ferung, . den Ardbeitslobn, 3. den Unfkosten- und G?-wtanketrz2e, . den hi:-raus fch bere {aenden Pr-ts für die Aufbesserung, . den Tag der Ablieferung der auêged: ssertea Schuhwaren. S 4.

Die Ausbeferungeéa beiten i crundilglick, sowe't die er- forde:lihen Robftofe vorhanden And, in der Reihenfolge der ertetiten Aufträge erledigt w:rd-n. Für eine Person soll gleichzeitig nur ein Paar Schuhe odex Sti fel zur Nushefierung angenommen werden,

5.

Für Begleits-tne, Autba S, ex Preisbere{nung und Prei?- bestimmung dur d1s ESwiedzperibi ge!tin die Besitm mungen der Mefa= tmthum Über Pretsbesrärkuncgen bei Kuébess-rung vom b, Sanuar 1917,

Gu hzcluy liegt dem SB!edtgerichée ob, an St-Ue der Gut- clh!ertommission ich auf Ersuchen der zuständigen Bzehöite üker die Angemesser- heit der Prelse im Einzetfale gutahil:@ zu äußern. Die Swiedsgerit? i8 nen bie Vorprüfung der behördlichen Ar- fragen einem F chazs|chuß übertracea, der aus 2 von der Hanit- werkefammer den Handwerke fcœisen entrommenen Personen und einem Schubware1 handker zu bilden ift.

Vei Zudsbefs‘erungen von SHuhwaren Fteshränktt fiY die Qu- ftändiokeit der Gutachterkowmission auf dle Aufstellung allg! meiner Nichisätze für die Preiësbere&zung.

IT. Herstellung a Maß sch{Guhbwer k.

Für die Maßs&SubmatHerci geiten die von der GutaSierkommis- sion für Shuhwarenprelse aufgeftellten Nichtsäg-e, sie find für die Preiéberehnung cinzuhalten.

Im übrigen gelten die Besiimmungen der Bekanrtmaung übr Prei-b-\Xränkurgen bei Verkäufen von SCukbwaren vom 28. Sep- t: mber 1916 (Ne:ch3-G-sepb!, S. 1077).

7 Verbo!en ift tber Vertrieb von Mefsckußwr:k in L rxufauk- fübrung; als fol®es gilt EShubwerk, befe Schafibödbe in mittleiec Größe (in ter Milte an ter Sclte tes Shaftis vi3 zum Absay gemessen) bei Lerrenflieteln . Del een. (a Os 5 bet Mätrche=n- und Kindersli-feln. . L in den übrtg-n &iößen biz entsprezenden Abstufungen ncch oben oder unten übersd:reitet. ls Maßs{chubwer? in Luxasautführung «ilt nit: i 1. Bervfés@zubwer?, mte Rei'-, Wosse:sttefel und dergleichen, 2, or:bcpärh s Cdubrrcerk für Pertoren, welde tur aiut*- ärztlich? Bescheinigueg natweis-r, daß fie infolge etes tr- beblihen förp rlimen Leidens axf orthopävises Maf chul- wr? angewizien find. ITT. Gemeinsame Bestimmungen.

(15 C0

8 8.

Für die Autb:ferung ton Schuhwaren und die Abgabe ton Maßschuhwerk darf ketne anterz Gegenleistung alt bie gemäß 88S 2 uad 6 zu ber-chnente Geldleiituu! artordert oder argenommen weiden

8 9.

Die zuständige Bebzrde kann den B: trieb untersagen, wenn Tak- sahen die Ürzver!äisi,keit des Unternehmeis dartun. Vor dex Uutersogung ift der Untecrehmer 1u hören.

Der Betrteb, der ustersagt rrird, ti genau zu bezeihner. Die Untersagung ist im Amtsblatt der Bebörde bekannt zu gebea und der Reichsftelle für Shuhverforgung sofort mitzuteilen.

Als Tot 'achev, welcke tle Unzuvrrlässiek-tt dartun, gelten inf- besondere Zwiderhantlungen gegen rie Bestimmungen diesex Be- farntwahuag, wie U-baisbrcettunzen der Nichtyretie odex wieder hckte willkürliche Berer;u unz eintelzer Best:[Ulee bei Grlediaung von Bus- besserung?arbtiten 1der un'ahaemêße Kutführung der Zuß8tefserungt- atbeiten infolge mangelnder Fahkerntnisse, unzweckmäßige Berwentung von Rohstoffen und dergkethen.

S 10.

Tie Unte: fagung des Betri ves wirlt für das Nei gebiet.

Di? Biebörte, di-e ren Betrieb wm tersagt hat, kann seine Wtedver- aufnáabme cestaiten, wenn seit der Untersagurg mindestens 3 Monate vei! flossen sia». Lie Wiedezulaung dee Betriebes i im An.t'- blatt der Behör-e bekannt zu geben und dir Neitsftelle für Schuh- verforgung fofort zifziteilen. 44

Segen die Untersagung des Betitebes ist nur Beschwerde zv- lässig: sie kat feine aufshiebende Wirkung.

Mf Dic Landetzentralbebörten erlassen tie Beslimmurgen zur Aus- fübrurg diefer BekanntmaGurg. Die Polizeibehörden sind befugt, Tee ebl die Ceschäfteräume z1 betreten und Glußicht in die Ge- chäfisbüdher zu n:hmer. & 18

Wer den Besiimmurgen derx 88 1, 2, 6,7 urd 8 tuwiderhandelt, wird raG § d der Bunte8ratsverordrung über die Errichtung einer Nitichsftelle für Schubversorgung vom 28. Februar 1918 mit GSe- fängnts bis zu einem Jaktr und mit Heldsirase ‘bis zu 15 000 4 oder mit ciner dieser Strafen beitraft. ë

Neben ‘per Geldstrafe krn auf Eirziehurg der Gegerstände er- kannt werder, auf wel&te fi die flraftare Handlung bezieht, ohne U. tersh'ed, 05 sie dem Täter gebören odec nicht.

S 14.

Diese Bekarntn aŸurg tritt am 15. Junt 1918, bi:fihilich § 1 am 1. Jult 1918 fn Krat,

Die nah § 1 Abs. 1‘T zuständige Vebörte kann weitergeheade Ue-tergang*b?stimmungen für die (ur Schließung gelangenden Be- triebe iwecks Aufarheitung der vorhaudenen Röhmatertalien erlassen.

Berlin, den 8. Juni 1918.

Reichsstelle für Schuhverforgung. Der Vorstand. Wallerstein. Dr. Gümbel.

pm

BelanntmaGhung über die Zuteilung von Leder, Lederabfällen und Ersaßstofsen an P R tätten. Auf Grund der Bundesratsverordnung über die Errichtun iner Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28. Februar 191 Reichs-Gesezbl, S. 100) wird folgendes angeordnet:

1. Allgeme inet,

S 1. : MWoblfabrte- Aut béfserungtwertsäiten find folhe W rffätten, die vou Gemeinden, Gemetzdcvertänten oder von g'ineivr gt en Unter- nebwungen für tté oœerfiätige vtec miod-rb-miitelte &Gevölkeruang fowie oa siaatliden vter privat virlshaf lîih:n Unternehmungen für ibre Angestell e und Arbeiter imecks Nueführung von Aus- besserongen an Stiaßen- und Berufsshuhwerk für etgene Neckbnung eingerichtet und betrieben werder.

L T ; Die Woklfabrtsausbefserungeroerkftäiten ebalten nah Maßgabe der verfügbaren Bestände das berötigte Zutbesserungsmatertal zu- geteilt,

dec Lettunz einer mt der Ver-

efgner Werliiätte fiatifindet urrd : G fawmännis{ch ausgedildeten

arveitung von Bodenleder veriraui:n, A e, A eitere Vorausseßungen fi1d:

1: Tur Aeinduiae Ünterrebhmungen: etne B fiätigung der

traatliden Aufsicht3heßörde oder, wenn das Unte;nehmnen

Friner staatlichen AufAchtbbetörde untersteßt, eine Be-

stätigung der höheren Berwaltungtbehörde thres Betriebe

Ayes, die die Semeinnüytgkeit des Unternehmens an»

erfenvt. Lehrwerkstäiten dürfen vur dann als gemeinnügig

anerfanyt werden, wenn in ihuen ausfchließlich Kriegt- beshâdtgte au8zebildet w: rben ; :

. für privatwirt\s{aftlihe Unternehmungen: etre Bestätigung

ter zuständigen Kriegzamtsstele, dur die das Unternehmen

als „FciegswoiWhtiger Betrieb“ anerkannt witd.

& B; i Zur Deckung des Betktafs dieser Werkstätten an Leder, Lcders abfällen und Ersaßzsioffen stellt die Neichsstele für Schubversorgung zur Verfügung : t 1. neues Bodenleder nach tem allgemeinen Verteilurg8plan der Kontroilstele für freigegeb:nes Leder jür die Sruppe „Kleinveikehr“, _

. einen bestimmten Anteil der für Shuhausbesserung geetiçs oeten Arisälle der Ersatsohlen-Gesellshaft an neuen Leder- abiälil?zn,

. die Axfälle der Kriegswirisckafis-AktiengesellsGaft an alien Lederobfâllen (Flilmat-rial), sowie die aus Ältleder ‘von der Krizgtwittscha!ts-Aktiengefeli)@aft hergesteuten Haib- erzeuguifs?, nämli j a) Grsaßsohlen (ganz oter teilweise aus Leder),

b) Ablaßfl-cke,

c) Sotleoschoner, ; :

4. die von der Erfaßsohlengesellschafi bewirisaitzien Ersaßz- foblen aus Leder, Holz oder Ersagstoffen.

2. Zuteilung von neuem Bodenleder und von neuen Lederabfällen.

& 4.

Neucs Bodenkeder und reue Lederatfälle (Boden- und Oberkeder) wird den anerkannten Woblfoß:téweikstätten nah den Bestimmungen der Kontrollelle für fretgegebenes Leder für die Gruppe „Klein- verkehr“ auf Bedenledezkarie zugeteilt. E

Gemeindlie Werkitäiten sowie fiaailiche, aemeinoüßige und privatroirts@aftiihe Unternehmungen, bie voch feine Bodenlererkatte bisigen, baben st& unter Benußung des vou dex Kontrollstelle für freigegebenes Leber vorgesriberen Formblaites bit cinem Lederflein- bändler cdex einer Nohstoffgenofsen\chaft ihres Bezirkes in die Kundeneins@reiburgslisten einzutragen und bie Austiellung einer Bodenleterkacte zu beantragen, Gemeinrüßige und ptivatiwirtschaft- lihe Uniernehmurgen haven mit dem Antrag gleichzeitig die Be- stättgurgen nah § 2 Äbs1 Ii] vorziTegen, i

Die Lederkarie wird nach der Zrhl der in der Werkstätte ke- \chästigten Acbeitekräfte duch die Kontrollstele für freigegebtnes Leder ausgefertigt. Hterbet dürfen nur die mit dex Lera beitarg von Bodenkeder beschäftigten, faGmänniich ausgchbildeten Arbeitikiäfte be- rüdsicttzt werden. Arbeitskräfte, die für ben eigenen Betricb beret1s im Besig ciner Lederkarte stub, dürfen vou gemetnnüßgigen uud privat- witrtihastiien Unternehmungen nit in die Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte cingerehnet werden. :

Der Zeitpunkt der einzelnen Zuteilungen und die Höhe der auf die eingeshti-benen Arbettskräfte treffenden Lebermenge wird in ten Mitteilungen der Neichöftelle für Schuhbezsorgung jewertls öffentlich dekaunt gegeden, Die Abgabe der zugetciiten Menge erfolgt alsdann argen Borlaçe der Lederkarïte bei denjenigen Ledérkieirhändlern oder Nobstoffaencfsenschaften, in deren KundenetnshhreibungElisten tie Aus- besserung8wertstätten zum Lederbezuge eingetragen find.

8. Zutetlung von Ersaßysohblen der E. S. G.

8 5.

Die yon der Ersatsoblengeellsckchaft bewirtshafteten Ersaßsohlen aus Leder, Holz oder Grsat:stoffen süd vnmitite)}bar bei dieser SesclU- {haft anzufordern und werben den BVestellern unmiitelbar ven dieser Gejell!chait getiefert.

4. Zuteilung von sonstigem Ausbesserxung#material.

8 6.

Das von der Kriegtwirt[hafis-AltiengeseUsck@aft hemtuischzfte-te Fliämaterial aus Hltleder uvd die ven thr hergestellten Holk- ir eugnisse wrden Ausdess-rungbwirkstäiten von der Pteichésielle für Schuhversorgung auf Grund Letonberer Behaiscarmeldurg von Fall zu Fall zugetcilt.

Die Neichsitelle fär Schuhversorgung behält ch vor, im Falle dringenden Bedarfs auch neue Lederabtälle reben der allgemeinen Vertsilung 4) auf Srund besondere: Bedarftanmeldurg ¡uzutetlen.

S s _ Zur Vedarftanmelbung 6) ift der voa dexr Neichssielle für Schuhbversorgung v2ngeschrtebene Bordruk zu verwenden. Bet der Ausfüllung und Bebardlung der Bedacfsanmeldung?n fiad der Vai- druck und die betgefügten Bemerkungea gecau zu beachten. Die Verdrucke {lud von ten Buchbruckerelen J. S. Preuß, Berkin 8. 14, Dresdener Sir. 43, E. Pober, Münchev, Ss »felditraße 12, : L. Koblvammer, Stuttg2rt, Urbansiraße 14/16, fäufli® zu briteben (Bezeidinung: Wedbarfsanmelbung für Wohlfahrts. Werkftätten). 8 8, Die Arforterungen find zu fteTen: . für gemelndlie Ausbesserungäwerlstätten: durch die Gc- metaden oder G“meinbdeverbärde, 2, füc staatli%e Ausbeferurgärocrfthätten: bur bie Behörde, ber die Ausb. sserung8werksiäite angegliedert 1st, « für Nutbesseruvaswerkstätten geweinnügtger Ur.ternehmunzen dur die betreffende Woblfahrtsanstalt, für Aubesserungewez:k{zätten privatwirtshaftlih:r Unter- nehmungen. dur die Betrtebsunternehmer.

§ 9.

je Bedarfêanmeldungen siad zu prüfen bet Anforderungen :

1. von privatwirtschaftlilßen Unternehmungen: dur bte zu- ständige K.tegéamtsstelle,

2 E E Behörden: durch die vorgesezte Dienst-

ehörde,

3, von gemeindlichen Behörden und Wohlfsbrisansialten, die einer staatli-n Avfsicht5behörde urtersteßen: dur die staatlihe Aufsichtsbehörde,

4. von Wohlfahrtitanstalten, die einer staat;ihen Aufsihta- behdide unterstehen: bur die hbhere Varwaltungsdehöcde des Beiriebsfizes.

Die Prüfungsftellen senden die ausgefüllten Vordrucke unmittel-

bar an die Reiihsstelle für Shuhversorgung ein.

Allgemeine Voraussetzung der Zuteilung ist, daß der Betrieb in .

§ 109. L

D'e Reibsstele für Shuhbveisorgung besiimmt Höbe ur d Trt der einzelaén Zeoteiluncen und beaufira,t mit der Ausführurg )er Buteilungen tete FKtiogwirtschafis-Aktiengeiellstaît bzro. im Fallz tes & 6 Abi. 11 die Grfaßsoblen-Gesellshait. Diese benahri{tiur tie arfordernde Stelie 5) von Beit, Art und Umfarg der b?eœiligtin Quteiluna. Lie anfo:dzcnd-n Stellen hziben ih auf diese Wis teilung din der Kriegatwirtshafts - Aktiengesellschaft t zw. der Eisay- foklen-Sesellshaft gegeuüber in verbindliher Weije übir die ünnahnie dec bewilligten Zuteilungen zu erflären.

S 11.

Die Lieferurg geschieht turch die Kriegswtrischaf18-Akliengesell- \chaft unmittelbar an die cnferdernten Stiller. Diese haben den Itehnurg3betiag im voraus an die Kilecs8wirischafte-Aftieagef: ll\ch:ft einzusender ; die Waren weiden ersi na Eingang des Vechnungs- betzaaes für Reccnung und Getabr des Gopsäcr gers verfandt.

Werden neue L derabfälle ausnabméweije auf Grund besonterer Bedaifsanmeldurg zugeteilt 6 Absay 11), so erfolgt die Lieferung im Auftrage dec Erjaysoh en-SeseUichafr durch diejenigen Leder- Kleinhändler, in deren Listen die Ausbess-runoswerkstätten zum Le»er- bezugr- eirgetiragen find. Dlese baben ten Eingarg der Ware fofort den Auébesserungërcezknättena mi'zuteilen. Won der Ahserdung ti-fer Piiteilurg ab steht die Ware tur Verfügung der Ausbess-rungs- we1kstätten. Wird fie nit \pätesters innerbalb 14 Tagen be1abhlt, so baben die Leter-Rletnbändler der E saysohlen- Fetelschaft Meldung zu erstatten. Die Er‘atziotl-n-Desellscha!t vertügt über tie Ware für Rechnung der cnfordernden Ausb \s2:ungewerk|s1äitea.

5 Sclußbestimmungen. S 12

Zur Kontrolle darüber, daß di: zugeteilten Materialien auß tatsäglich tür diejenigen Bevöikerungekreise verwendet werdin, für die Wob!tahrte-Ausbesse: ungêwerkstätten bestimm t sind, Haben diefe übe: \ämtlihe ouesührten Abeiten ein Verztichnts zu führer, in das mindestens Name, Stand und Wohnort der Auftraggeber bezw, bei wirtschaftlih unselbliäubizgen Personen der Haushaitungévor: ände einzutragen sind. L 5

Die Verzeichnisse find geordnet zur Nzchprüfung aufzubewak ren.

8 13, i / j Vorstehende Beflimmungen treten mit ihrer VeröffertliGung in „Reichsarz:iger" in Kraft.

8 14, Anfragen, de den Vollzug dieser Bekznnim2hung kett n, sind autsdlteßlih ju ritten, sowett es fi bandhelt : 1. vm d'e Butfertigung mt Bodentéderkarten und um die

Belteterung von Bodenleder: an le Fontcollstelie für frei- gee“ ries Yeber, 2. um die Zuteilung und Belieferung mit Ersaßsohlen der E. S. ©&.: an die Griaßsoblen-Gesellichaft m. b. H, 3. um Zutetlungen anterer Ait; an die Reichsstelle für Schuhversorgunpo, 4. um die Beliererung mit Altkleder und Halberzeugnissen aus Ultleder* an die Nriegswirtsha}t-Astienge!ellschatt, 5. um die Belieterung mit neuen Lederabjâllen: an die Ersaß- foblen-Ge!ellschaft m. b. H. Berlin, den 8. Juni 1918. Reichsfstelle für Schuhversorgung. Der Vorstand. Wallerstein. Dr. Gümbel.

u av Ar

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 96. November 1914 (RGBl. S. 487) urdd vom 10. Februur 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden :

767. Liste.

Naclaß nassen: Die Nacélaßmasse tec am 26, Oktober 1917 yer- siocbenen Ghefrau Eugen Thomas, geb. Bourson (Zwangë- verwalter: Rechtsanwalt Hoeppe in Meß).

Straßburg, den 5. Juni 1918. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Junernu. J. A.: Bikell.

Bekanntmachung. 768, Liste.

Die Bete!ligurg der französischen Staat3angehörigen Pierre Andre Tachard, S ileniaux tin Paris, und Albert Pierre Lach21d, Fabrikant tn Parié, an den 240 den vier Kindern der Eheicute Klbert Tachard und Wilbeimin?; geb. &ru"eltuf, tn Miteraen- tunr gebörenben Namentaktien ber Brauerei Lutterbah Th. Boh u. Go. Y.-G. in Lutterbach t. Eis. wird hiermit nat Ptéaßgade der Verocènung tes Vunteêrats vom 26. November 1914 urter Rerwaliunz geflelit, und es nird der Geh. Zupizrat Barg fn Müldaufen htiecmit zum Vecwalter ernannt.

Straßburg, den 5. Juni 1918. Ministerium für Elsaß-Lotzringen. Abteilung des Janern. J. U: Schwalb.

KönigreichPreußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Gewerberat Remer, bisher in Montabaur, jeyt in Halle a. S,, bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst den Charakter als Geheimer Gewerberat zu verleihen. :

Geseg über die Verlängerung der Legislaturperiode des Hauses der Abgeordneten. Vom 8. Juni 1918. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., verordnen, mit Zustimmung der beiden Hänser des Landtags der Monarchie, was folgt: Einziger Paragraph. Die Legislaturperiode des am 3. Juni 1913 gewählten Hauses der Abgeordneten wird um ein Jahr verlängert. Utkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 8. Juni 1918. (Siegel.) Wilhelm.

Graf von Hertling. Friedberg. von Breitenbach.

Sydow. von Stein. Graf von Roedern. von Waldow.

Spahn. Drews. Schmidt. von Eisenhart-Rothe. Hergt. Wallraf.

hafilihe Verbesserung der Güter gewährleisten, erhält als

Mer bei dem Amtsgericht und dem Landaericht in Han-

vas unterm 16, Mat d. J. gegen die Ehefrau des Mehgers 1 mit Fleis und Fleischwaren wkd hiermit auf-

NaMtr ag

den reglemen ]. Für den "La & V ÿ ti 3 S T TS de tin vom 12. Mai 1877 folgendes bestimnit: E

Die Haupt» e Geichâfie Mo bet Fel! f Fdoriehns und cker ? f

do T Mitte: shafts-Direk1ionen over Nitterschafts-Kollegi:n regle- g N cl@ritdin ist, wixd diese Tätigkeit auh fernezbtin vom a rêrti) ea Nitterscastt-Kollegium wabrgenoamen.

Cte erforderlichen Audsführungevorscnisten erläßi die Haupt- “safte-Direkiton. E e i s mittels Allerhöchsien Erlasses vom 28. Februar 1910 z_S. 41) landesherrlich genehmigte Regulativ, betreffend Hergabe von Darlehen an die Eigentümer der vom Kur- * Neumärkischen Ritterschaftlichen Kredit: Jnstitut bepfand- ¿en Güter zur Her stellung von Unlagen, die eine dauernde

Nitterschaftlich en

der Mittelmärkisczen Rittezschatts-Dir ektion.

¿ folgenden Zusaß: j

Qn besonderen Autnahmefällen kenn rah Ewefsen der Haup!- T&atis- Direktton eta Darlebn aud dana gtwährt werben, wenn SidiersteUurg nech S8 2 und 3 sh ais unmöglich erwettr, das lehn ader innerba1b ees Gultwerts nah einer ritter schaftlichen , [ear oder 509% bcs na dem Bonitierungs:Regulativy vom ifi 1914 oder ncch bem Œrundsfever-Regulativ voin 6. Februar 97, April 1914 our das Gut zuläsfigen Pfan! briesdarkehns nicht legt und innerhalb diejer Gre ze zur Gir tagung gelangt. Vie hquocer, unter denen eîn sol&t8Va!1ehyo gewährt wird, sind jür j den pen Fall von ber Haupt-Niite asts, Direition va cirgeberder iung der ör!lichen Ver hältnisse festzusleülen. Die Tilgung des Darlehns } nit mindestens 9 %/o jährli erfolgen,"

(Dienstsiegel a Kur- und Neumärlischen Haupl-Ritterschafts-Direktion.)

Vorslehender Nachtrag zu den realementarischen Bestim- hgen des Kur- und Neumäkischen Ritterschastlichen Kredit- siluts wird hierduxch genehmigt. Krlin, den 15, Mai 1918. uf Grund Allerhöchster E1mächligung Seiner Majestät des Königs, Das Staatsministerium. Spahn. von Eisenhart - Rothe.

ema nto Etaman

inisterium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Ler bisherige Ptivatdozent in der philosophischen Fakultät lniversiät in Greifswald Dr. Wolf von Unwerth ist außerordentlihen Professor in derselben Falultät ernannt den,

Dem Privatdozenten in der medizinishen Fakultät der versität in Franksurt a. M. Lr. Rießec ist das Prädikat fesjar beigelegt worden. j

Ministerium des Yunern,

Der Geheime Regierungsrat Berger in Dortmund ift Mitgliede bes der Regierung in Arnsberg angegliederten tversiherungsamts in Dortmund ernannt worden.

Justizministerium. Den Lantgerichtsdirektoren, Geheimen Justizräten Kluse- 1 bei dem Landgerichte TIT ‘in Berlin, Woermann in (feld und Rademacher in Dortmund ‘ist die nachgesuchte jtentlossung mit Rubegehalt erteilt. Der Rechtsanwalt Böning ist in der Liste der Rechts- 1 bei dem Amtegericht und dem Landgericht in Breslau

qn die Lisle der Rehtsanwälte sind eingetragen die Rechts- ite: Justizrat Hahn aus Göttingen bei dem Amtsgericht vreber stein, Erich Böhm vom Landgericht L bei dem Land- t I in Berlin mit dem Wohnsiy in Charlottenburg und hbolte bei dem Amtsgeriht in Neuenhaus mit dem Viy in Nordhorvy, sowie die früheren Gerichtsassessoren : Peschke bei dem Landgerichte 111 in Berlin, Dr. Wolther

, Dr. Yeinrih Zimmermann bei dem Amtegericht und tandgericht in Bonn und Or. Alfred Wiener bei dem geit und dem Landgericht in Thorn. ch3

sterium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

{er Kreistierarzt, Veterinärrat Hübner in Wandsbek ist t Kreistierarztstelle in Jlfeld versetzt worden.

Bekanntmachung.

' Hörde, Hintenburgstiaße. erlassene Verbot des

bôrde, den 7, Juni 1918. Der Eifte Bürçcermelster. Schmid t.

BekanntmacGung.

es) Sbefrau Matbies Weck, Maria geb. Lünger, in Fut erstraße 195, babe ich den Haudel mit Nabrunos- di ermitteln wegen Unzuverläsukelt untersagt. Die ‘les Verfahrens treffen Ghefiau Welk.

Ptefeld, den 5, Iunt 19182 olijeiverwaitung. Der Oberbürgermeister. J. V.: Pringen.

Bekanntmathung.

Wegen Unzuvezläss

h gteit ift dem Kaufmann H. H. Efser, L: Dostraße 50, auf Grund der Bundesrateverordnung, ng f End unzuverläsfiger Personen vom Hande", die Weiter - Beteili Hut-, Wäsche- und Shirmgeschäf1s sowte n. Dung an derartigen Honbelegefchäften untersagt I A Bekannima@ungsko|ten bat ter Betroffene zu tragen.

V, den 6, Junt 1918.

Die Polittivénwaltung. Ruhr, Bürgermeister.

tarishen Bestimmungen des Kur- und Kredit-Instituts.

Distrikt der Mittelmark wird in Abänderung des Kredit-Reglements vom 15. Juni 1777 Abs. 2 des Nachtrags zu den reglementarischen

Nitterschaftë-Direktion übernimmt vom 1. Juli 1918

egung der Pjandbrief!axe oder des zulässizen Psant- { Wablen e'n2 Mitwirkung oder Anbbrung tcr

Bekanntma@Gung.

Díw Kaufmarn Alfred Xum1 i Ñ s i mar Z aer in Culm tit der Handel Seite SUA dan das es Bedar js, tntb:sordere wit en, w-gen Unzuveriä|stukett unter) s Oi Kostcn des Verfahren3 snd ihm auferlegt. A 4

Culm, den 8. Juni 1918. Dex Land:at.

P ———Á

(Fortsegung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Lo brs

Nichtamlklitzes.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 10. Juni 1918.

Nach Nachrichten aus Holland sollen mehrere Leute der Besaßung des holländischen Dampfers Bofiuall Regentes“ behavpiet haben, daß das Schiff torpediert sei. Nach den mit Holland von der deutschen Regierung für die sichere Ueber- fahrt der Austavschdamvfer getroffenen Vereinbarungen vnd den demgemäß den Unteiseebooten erteilten Anordnungen ist es, wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, voll- fommen ausgeschlossen, daß die „Koningin Regentes“ von einem deutschen Ünterseeboot angegrisfen und beschossen worden ist. Daher muß die übrigens im Widerspruch zu den Aus- lassungen anderer Beobachter stehende Verdächtigung in einem Teil der holländischen Presse, als ob ein deutshes V-Boot Schuld an dem Verlust des Dampfers und mehrerer Menschen- leben sei, auf das nahdrücklihste zurückgewiesen werden.

On dor norwegischen Presse ist vor kurzem eine arößere Anzahl sehr gehässiger Artikel erschienen, die unsere U-Bootsfriegführung angreifen, weil im vergangenen Monat mehrere Fischerfahrzeuge an der Murmanküste versenkt worden sind. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mit- teilt, wird darauf amtlicherseits erwidert:

» Bekanntlich ist dur ten Friedentvertrag von Bresf-Litowe? die seinerzeit von uns e:folate Erkiäcung eines S perrgebiets im nöcd- lichen Etsmeer nit au‘gehobin. Um der norweg:\hen MRegierung entgegenzukommen, wurden im vorigen Sommer bestimmte Teil: diess Gebieis den norweglshen Fiichern für Lors- und Mobbenfang treigeaeten, Auf Grund dec jett hter vorltegenden Berichle ergitt {h cinwandsiret, daß di: Versenkung dec Xt'cerfaßrzzuge in dem nit fretgegebdenen Teil des Sperigeblets slattgfunde1 hat. Die norwegish:n Fischer haben sh ihr Miß- g'\chick dah»r selbst zuzushrab-n. Di- F'ish-ckrfahrzeuge wwurd?n in der üblichen Welse turch Warnsch{üfse ang“balten, wobet kein Fakrieug getioffen wurde. Die Versenkun,z ersoigte erst, nahoem die Besaßuncea bon Bord gegangen waren. Di? B'sazun,en von zivei Fucheijabrzeugen, ote außer Sichtweite yom Lanz v rfenkt find, wurden au? tinea anderen Fischerfahrzeug zur Beförderung nah dem Heinatshaten etgesch fft, Alle übrigen Versenkungen erfolgten in nächster Nähe dec Küste, so daß & dea Bejagurgen mêglih war, mit ibren Doeten in fkurjer Zeit des Lund u meder. Die Beyoupt rg der nowwe.ischea Peesse, dos die Ber)enkungen ohne Rückfiyt auf das Leden de: Be2- saßurgtn crfo!gr feien, ist bab»r unwahr. Es wäre chne welteres m°oglich gewesen, noch eiwa 30 Fischerfabrzeuge, die lm Speirgebtet tm Eise fetisäßev, zu ve'fenken. Veit \Kücksivt axf die Besaßungen it dies jede unterblieben, Ein grözerer Dampfer warde in der MWaida-B.c(t, die gleichfalls im Sperrgebizt ligt, dur Artillerie verserkt, Die vou norwegiscer Seite gebrahte Meidung, daß die Mettuncsbeote dieses Dawpters beicossen seten, ist erfanten.

Sachsen-Weimar.

Seine Königliche Hoheit der Großherzog vollendet heute sein 42. Lebensjahr.

KriegSnachrichten.

Durch die Erfolge der siegreichen Armee des Deutschen Kronprinzen ist die Beute aus den großen Kämpfen im Westen seit dem 21. März nunmehr auf 185 000 Gefangene, über 2250 Geschüße und viele Tausende von Maschineagewehren angewachsen. Die Einbuße an vicht annähernd zu s{häßzendem Kriegsmaterial und Gerät aller Art hat die Entente ungeheure Werte gekostet.

Berlin, 8. Juni, Abends. (W. T. B.) An der Schlachifront ist die Lage unveändert.

Greßes Hauptquartier, 9. Juni. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplay. Heeres8gruppe Kronprinz Rupprecht. Der Artilleriekampf lebie am Abend vielfach auf und nahm heute früh im Kemmelgebiet, südlih von der Somme und an der Avre an Stärke zu. Teilangriffe der Franzosen südlih von Ypern, der Engländer nördlih von Beau- mont Hamel wurden blutig abgewiesen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. An der Oise lebte die Gefechtstätigkeit auf. ODertliche Angriffe der Franzosen auf dem Südufer der Aisne und südlih des Ourcq/ scheiterten. Eigener Vorstoß östlich von Cutry brachte 45 Gefangene ein. Amerikaner, die nordwestlich von Château-Thierry erneut anzugreifen ver- suchten, rourden unter shweren Verlusten und unter Ein- bvße von Gefangenen über ihre Ausgangestellungen hinaus zurüclkgeworfez. Heeresgruppe Herzog Albrech! Bei erfolgreicher Unternehmung auf dem Ostufer der Mosel machten wir Gefangene. Leutnant Kroll errang seinen 24. und 25., Feldwebel Rumey seinen 23. Luftsieg. , Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 9. Juni, Abends. (W. T. B.)

Westlich der Oise nahmen wir die Höhe von Gury und die anschließenden feindlichen Linken.

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Großes Hauptquartier, 10. Juni. (W. T. B.)

Westlicher Kriog3schauplag. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Zro!schen A rras und Albert, südlih der Somme und an der Avre lebte der Actilleriekampf auf. Rege'Erku :dungs- tätigkeit hielt an.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

In kräftigem Angriff brachen wir gesiern in das Höhen- gelände südwestlih von Noyon ein.

__ Westlich der Maß nahmen wir die französischen Stellungen bei Mortemer und Orvillers und stießen über Cuvilly- Ricquebourg hinaus vor. Oestlih der Ma y wurden die Höhen von Gury erobert. Troy zähen feindlihea Widerstandes er- kämpfte Jnfanterie den Weg durch die Wälder vonRicquebourg und Lamotte und warf den Feind über Bourmonkt- Mareuil zurüc. Südlich und südöstlich von Lassigny drangen wir weit in den Wald von Thiescourt ein. Hef'ige Gegenangriffe der Franzosen rourden abgewiesen. Wir machten etwa 8000 Gefangene und erbeuteten Geschütze.

Än der Front von der Oise bis Neims ist die Lage unverändert. Oertlihe Kämpfe nördlih der Aisne, nord- westlich von Château-Thierry und bei Vrigny vrachtea Gefangene ein.

Sestern wurden 37 feindlihe Flugzeuge und 6 Fefsel- ballone abgeschossen. Leutnant Kroll errang seinen 27. und 28., Leutnant Udet seinen 27., Leutnant Kirstein seinen 23. Lusftsieg.

Ver Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Desterreihisch-ungarisher Bericht. Wien, 8. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet : Zwischen Asiago und der Brenta dete der Feind seine Erkundungsvorstöße mit starken Abteilungen fort. Er wurde zum Teil durch Feuer, zum Teil im Handgemenge abgeschlagen. Der Artilleriekampf ist an der ganzen Südwestfront an-

dauernd rege. Der Chef des Eeneralstabes.

eat n inn ettnene

Wien, 9. Juni. (W. T. B.) Amitilich wird gemeldet: Die italienische Erkundungstätigkeit erfuhr gestern eine weitere Sleigerung ; sie blieb überall erfolglos.

Jn den Judikarien und bei Asiago trieb der Feind Abieilungen von Bataillonsflätke gegen unsere Stellungen ; sie wurden durh Feuer abgewiesen.

Sehr erbitterte Kämpfe entwvickelten fih aus den wiederholten Angr.ffen auf den Monte Pertkica. Der Feind stieß hier nah heftigem, um Mittag zu größter Kraft anwachsenden Gesc üßseuer in ein Kilometer Frontbreite vor. Seine Anstürme scheis terten an der trefflichen Wirkur unserer Ar- tillerie und an der Tapfeikeit der Kämpfer im Schüßzen- graben Jn stark gelichteten Reihen flüchtete der Angreifer auf seine Linien zurück. Gefangene und Kriegsmittel blieben in unserer Hand. Besondere Anführung rerdient das bewährte E Feldjägerbataillon ir, 19; cs hat den Hauptanteil am Erfolg.

Auch an der Piavemündung scheiterten alle E:kundungs-

versuche ‘des Gegners. Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht.

ap 8. Juni. (W. T. B) Generalstabsbericht vom 7. Juni.

Mazedonische Front: An veischiedenen Stellen der Front, besonders in der Moglena-Gegend und südlih vou Dojran, war die beiderseitige Feuertätigkeit zeitweilig leb- hafter. Südlih von Gevgheli, östlich vom Wardar bei den Dörfern Matschukowo und Krastali sowie an der Strumamündung versuchten feindliche Erkundnngsabteilungen unsere Vorposten zu erreichen, wurden jedoch durch Feuer zerstreut.

Sa 9 Jun 8. Juni.

Mazedonische Front: Westlih vom Ohridasee haben wir durch Feuer mehrere feindlihe Erkundung8abte lungen zer- streut. Im Cernabogen zeitweilig lebh1ftes feindlihcs Artilleriefeuer. Oestlih von der Tscherna dranaen unsere An- griffsabteilungen in die feindliheun Stellungen ein und kehrten mit serbischen Gefangeren zurück. Südlih von Gradeschnißa und béi Tarnowa kurzes feindlihes Trommelfeuer, dem unsere Actillecie mit Erfolg antwortete. Südlich von Huma lebhaft: Feuertätigkeit auf beiden Seiten.

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(W. T. B.) Generalstabsbericht vom

Türkischer Bericht.

Konstantinopel, 8. Juni. (W. T. B.) Tagesberißt.

Von den Kampsfronten nichts Neues.

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Amtlicher

Der Krieg zur See.

Berlin, 8. Juni. (W. T. B) Durch die Täligkeit unserer U-Boote wurden im Sperrgebiet um England wiederum 10500 Br.-N.-T. Handelsschiffsraum ver- nichtet. Unter den versenkten Schiffen befand sih ein tief- beladener mittelgroßer Frachtdampfer, der aus einem sta? ge- sicherten Geleitzug herausgeschossen wurde.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

New York, 8. Juni. (Reuter.) Ein U:Boot versonkte am Freitag morgen den norwegishen Dampfer „Vin- O B.-R.-T.) Ungefähr 19 Ueberlebende wurden gelandet.

Berlin, 9. Juni. (W. T. B.) Neue UV-Bootserfolge lauf dem nördlihen Kriegsschauplaß: 12500 Br.- R.-D. a Unter anderem wurde ein mittelgroßer frangö}isher Dampfer aus einem dur vier Zer- fisrer geficherten Geleitzug herausgeschofsen.

, Der Chef des Admiralftgbes der Marine.