1918 / 143 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 20 Jun 1918 18:00:01 GMT) scan diff

NeberwwaBunasbeamten in zurüdiegeben und mit dec die polizeiliche

rur untersuht werden, wüssen von dem ordnuva8mäktigem Zußande und gut terp:ckt einem Anbär ger oder Befkirbezeit:1 versehen roerder, Untersuchung e:kznnen läßt,

Beschwerden und Ersaßanfprüche wegen Otffnung, DurHsuBung und Beschlagnahme find an die Uederwachungsstcle zu verweisen.

9. Unvterührt bleiben die nah den allgemeinen Dierstvorschtiften und -anwetsuygen den Eisenbahnbeamten übertragenen Be- fugnisse binsihtiih der Behandlung als verdächtig zu trachtender Sendungen.

EV è

Die Kossen für die in dieser Ausfübrurgfanweisuvg vor- gest lebenen WVordrvcke und Pap!ere und für die zu ihrer nor!chrift8s mäßigen Ausfüllung erforderlihen Stempel uod fsonfigen Fin- rihtuogen haben bie Geshäftsabteilungenr der Lankteê-, Pee vinital- und Beztikäftellen zu tragen. Dicse Kosten sind als aUgemeine Handkungsunkotten bet ibnen z1 verrech1en.

Berlin, den 30. Mai 1918.

Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung. Der Vorsitzende: von Tilly.

Vorstehende Bestimmungen werden für den Bezirk der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß Berlin veröffentlicht. Berlin, den 17. Juni 1918. Staatliche Verteilungsstelle für Groß Berlin. Bezirksstelle für Gemüse und Obst Groß Berlin. Der Vorsißende: von Tilly.

Bekanntmachung der Reichsfaßstelle

über die Organisation des zugelassenen Faßhandels und der Faßfabrikation sowie den Verkehr mit neuen und gebrauchten hölzernen beshlagnahmten Fässern, Kübeln, Bottichen und ähnlichen Gebinden.

Vom 22. Mai 1918.

Jn Zusammenfassung und Ergänzung der Bekannt- machungen der Reichs faßstelle, betr. die Organisation des Faß- handels und der Faßfabrikotion vom 18. August 1917, über den Aufkauf der beschlagnahmten Fässer vom 26. Oktober 1917 und über den Absoß neuer hölzerner Fässer usw. vom 10. Januar 1918 (Mitteilungen der Neicysbekleidungsstelle, Neichsfaßstelle und Kriegswirtschafts- Aktiengesellschaft, Jahr- gang 1917, Nr. 30 Seite 130 ff., Nr. 39 Seite 208 und Jahrgang 1918 Nr. 3 Seite 21 ff}) wird auf Grund des 8 2 der Verordnung des Bundesrats über den Verkehr mit Fässern vom 6. Juni 1917 (RGBl. S. 473), des §8 1 der Bekanntmachung des Neichskanzlers über die Einrichtung einer Reiché stelle für Faßbewirtschafuung (Reichsfaßstelle) vom 28. Juni 1917 (NGBl. S. 575) und des §8 8 der Bekannt- machung des Reichskanzlers über die Beschlagnahme von Fässern vom 28. Juni 1917 (NGBl. S. 577) folgendes bestimmt:

E

Die Veräußerung urd der Erwerb von gebraunchten und un-

wien hôliernen Fässern, Köbiln, Bottiickeu urd ähnl!hen Ge- ieden, bie in § 2 der Bekarntn-achung des Reit skanziles vber die

Beschsagnabme von Fässern vem 28. Junt 1917 (RSB!. S, 577) aufgeführt sind, bedarf ter vorgärgigen Grnehmigung des Neichs- kommissars für Faßbewtrtschazfung (KRethsfaßsitelie), :

Wer ohne diese Genehmi ung derartige Gebinde veräußert oder erwirbt, wird gemtß § 8 der ‘sretädskanzierb fanutmahuyg über die Sinrihtung etner Retczéistel? für Faßbewirtsckaitung (Me'chsfoßstelle) bom 2%. Juni 1917 (NHPI. S. 575) mit Getängnie bs zu etnem Jahre und mit G-l'str-fe bis zu 10 0093 (2-bntausend) Maik oder mit einer bie‘er Straten best aft. eben der Strafe kann auf Eln- ziehurg der Fär erkannt werden, auf die sib die Zuwiderbandlung beztebt, ohne Unterschie», ob fle dem Täter gehören oder nickt.

Die Fenebm!gwng des Reichskomu'fsars für Faßbewirtschaftung

Retcbsfaßstelle) ist allgemein für alle diejentaen Veräußeruncs- und -

cwerbsgeschäfte erteilt, die ih im Rahwen der von der Kelchsfaß- stelle aeregeiten, naßstehend unter Ziffex 11 und Ikl exrörterten Be- wirtschaftung b-wegen. \ Ile

Die Bewirtshaftung der gebrauchten, nach der Meichskanzlerbekanntmahung vom 28 KXunt 1917 (RGBI. S. 577) beshlagnahmten bölzernen Fässer usw erfolat naß Maßgabe des von der G: s&%äfts2bt-ilunz der Reiche- faßst-le, der K'iegswirtschafts-Aktienges-ll\@aft (K.W.A.E.) mit der Krieasvercivnigung deutscher Faßhänbler 9. m. b. H., Berlin W. 50, Augsburger Straße 44, abge\{lossenen Ver- trages vom 20. Juli 1917 und der einen wesentliden Bestandteil desselben bildenden Verkaufsbedingungen, betde verôdffeniliht in den Meittetlungen der Reichstekleidungt- und Reich:faßsteUz, 1917, Nr. 30 S. 130 ff.

Zum Aufkauf der bes&lagnabhmten, gebrauchGten bôlzernen Fässer usw. stnd ausschlteßlich jene KFaß- Händler (Mitglieder der Krkeasvereinigung und deren U? t-rbevell- mähtiate) berechiigt, die mit Au3weitkarten und Berechtigungs- autwetisen des Neichekommissa:s für Faßbewirischaftung tra Sinne der Bekanntmachung vom 9. Juli 1917 (Mitteilungen der Reichefafistelle 1918 Nr. 1 S. 4) versehen sind. Wean beschlaanahmte gebrau§hte bölzerne Fässer u'w. an diese Faßhändler verkauft weden, ift eine besondere Genebmi(ung der Reichsfaßstelle hierzu nicht erforderli. Dagegen ift diese vorgängige Benehmigurg einzuholen, wenn be- \chlagnahmte Gebinde an andere Personen verkauft bezw. von diesen gekauft werden woller. Zuwiderhand- [ungen siud, mie in Ziffer T dieser Bekanvtmahung ausgeführt, strafbar, die bezügltden recht?ges{chästlichen Veifögunaen außerdem nah § 4 der NReiskanlerbekanntmahung voin 28, Iunt 1917 (RSB!. S, 577) nihtia. Ausnahmen sind nur in den in Abschnitt 1V Z. 2 und 3b und in Abichriti V Z, 2a Abs. 2 S@lußsoy der Aus- fübrungsvorschriften der Neihßsfaßitelle vom 1. August 1917 (Mit- tetlunaen der Neiisfaßstelle 1918 Nr. 1 S. 6) erwöhnten Fällen zugelassen.

Die Ktieg2v»reiniçu-g bat stich durch ten Vertrag verpfliYtet, im eigenen Namen sowie auf eigen* Nechnung und Gefahr im Deuts&en Reiche alle beschlagnahmten bzljernen Getivde dur ihre Vitglieder (die Faßhändler) oder deren Unterbevollmädttigte auffaufen zu lassen und zur Verfügung dex & WLAG, zu halten. Die zugelassenen Faßhänbdler und Unterbevollmächtigten dürfen daher beschlagnahmte Behbiude uur für Rechnung der Krieg8vereinigung cauffaufen, Zu einem Weiterverk zuf sind fie nur nach Weisung bezw. Genehmigung der Kriegévereintgung berechtigt. Auf eigenen Namen und auf eigene Rehuung obzesch!ofsene, gebraudte, beschlagnahmte bölzerne Gehinde betzeff-nde G:\chäfte der zvgelassenen

aßhändl-r und Unterbevollmäßßtigten sind, soweit nicht der Reichs ommiífsar für Faßbevirtschastuna Au3nahrmer zuläßt, nihita. F2ßhändler und Unterbevollmächtigte, welch?2 gegen dieie Vorschriften verstoßen, baben Strafanzeige und gegebenenfalls die Entziehung der Auswe!s- karte und des Beretkgung8ausweises zu gewärtigen.

Die Mitglieder der Krk-g#verekntgung (zugelassene Faßbändler) weisen si durch rote, ißre Unterbevolwächtigten dur blaue, von dem N'ichskommissar für Faßbewirtschaftung ausgestellte Aus- wetsktarten und Berechtigungsausweife aus. Die Namen der zugelassenen Faß händler und deren UnterbevoUmächtigte wecdben in den Mitteilungen der Reichsfaßstele fentli® bekanntgegeben (erfiles Verzeichnis \. in den Mitteilungen der Reich3bekleidungs- und

Jahrgang

Ne'ch3faßsielle 1917 Nr. 42 S. 218 ff., neues Verze!hnis folgt in f dieser und in den nä#ft:n Nummern der Mitteilurgen der Reichs- faßftell:). J1 gle:chrir W ise wird die Gatziehung der Auskaufterlaubnis und der Ausfluß don Faßbandel verdffentiidt.

Die Kriegsvercintigung darf die aufgekauft?-n be- \s§lagnahmten Fässer nur auf Weisung der KW.A G. wetterverkaufen. Diese Weisung wird durch die zuständige BVertei!ungadshticlle für Faßbewirtschaftung (f. Mitteilungen der Neichsfaf stelle 1918 Nr. 2 S. 12) vermittelt.

Wer be\chlagnabhßmte hölzerne GSebind e henötigt, hat sih an die zuständig2 Verteilungsstelle für Faßbewirtshaftung ¡u wenden. Den Faßhändlern ist verboten, ohne Ge- nehmigung der zuittändigen Veriteilungsstelle Fässer usw. zu verkaufen.

Für die durch die Verteilung®stelle erteilte Genehmigung der Reichsfaßitelle z ir Lieferung gebrauhter Hölzerner Fässer usw. ift an die K.W.2.G. eine Gebühr ven z. Z. 5 vom Hundert des Kauf- preises zu en!rt&ten, welhe von der Kriegß8vereinigung in der N-chnung besonders aufgeführt, von ihc erboben und an die K.W.A.G. abgeführt toird.

Der Verkauf der bes{chlagnahtmten bölz-rnen Geßbinde durch die Kriegtvereinigung erfolgt zu bestimmten Preisen, die von der K W.A.G. festgesetzt siod. Der Preis yertteht ih für gut auf- gebêttcherte Fäffer ab Versanbstation oder Lager. Die Lieferung er- folgt gegen WBorausbezahlurg des Rechnungsbetrages. Die Beförderung gesiegt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Die Abnahme erfolgi bei Ankunft am Be- stimmungsort. Stz f unverzüglih der K.W.A.G. und der Kriegs- veretrigung riftli anzuzeiacn. Beansiandungen sind nur irnerhalb 3 Tagen n2ch Ankunft zuläisig und sowohl der K.W.A.S. als der Kriegtvereintzung riftli oder telegraphish mitzutecilen, Veber Beanstandurgen ter Fässer und jonftige Sireitigkeiten wegen nicht gehöriger Erfüllung eatsheidet, wenn eine Einigung nit zu- stande kommt, ein Schted?gericht, unter Ausfluß des Recht8- weges. Die Kosten des Shiedsversahrens irägt die unterliegende

artei. P L

Die Bewirtshaftung der neuen hölzernen Gebinde, oweit ste in§ 2 der Bek. des Reichskanzlers über die

Beschlagnahme von Fässern vom 28. Zunt 1917 (RSBl. S. 577) aufgefübrt find, bemißt ch uach dem von der Kriegs- wirtschafts- Aktiengesellschaft mit dem Kriegsverbande der Faß- und Faßholzfabrikanten Deutschlands in Berlin am 11. Dezember 1917 abgeschlossenen Vertrage nebsi den dlesem Vertrag als Anlage beigegebenen Lieferunasbedtngungen, die beide in Nr. 3 der Mitteilungen der Reihsbefleidungs- und Neichsfaßstelle, Jahrgang 1918 S. 21 ff., veröffentlicht find.

Der Kileasverbaud der Faß- und Faßholzfabrtkanten Deutschlands hat fich unterdessen mit dem Verbande deuischer VANMRdriten zu dem Berband der deutshen Faßfabriken, G. m. b. H. in Bierlin W. 62, Luther-Straße 29 (Abteilung A, Schwerfaßindustrie), vid Berlin 8, 42, Luisenufer 34 (Abtetlung B, Leichtfaßindufirie), yeretntat, Der zwtschen der K.W.4.G, und dem Kriegsverbande ab- geschlossene Vertrag {t mit dem neuen Verbande unter dem 22, März 1918 erneuert worden, jedoch mit folgenden Aenderungen:;/

1. Die Vbsâte 2 und 4 des § 4 tommen tin Wegfall.

2, § 16 ist geaenstandslos geworden und als erledtgt anzusehen,

3, Für die Lieferungen an dke Heeresverwalturgen und die Ptartneverwaltung sivd besondere Lieferungsbedingungen maßgebend 6 Ab*. 2 des Vertrages).

Wer neue hölzerne Gebinde b-nötigt, hat fh an die Kitegewirtschafts-AkttiengeseUschaft WBerlin W. 50, Nörnbergerplag 1, zu wenden und dabei genau die Zab!, Ari und Größe der Gebinde und gegebznenfalls den Hersteller anzugebev, von dem er die Gebinde zu beziehen wünscht.

Vie A.W A.G. abt bie Bedarfsanmeldung dem Verband ber deuishtn Faßfabriken zur Auéfuhrung weiter. Der Preis wird von Fall zu Fall durch ven Verband im Einvernehmen mit ter N. WA.G, festgesetzt. Der Preis versteht ch bet Waggorbezug in der Regel fret Waqgon WBerladestation, forst ad Fäbrik brzw. Werk ätte. Die Lieferung erfolgt gegen Borausbezablung des Nechnung8betr ages an den Hersteller, die Ar nahme, falls nicht onder?es vereintart ist, bet Ankunft arm Beitimmung8orte. Vie erfolgte Abnahme oder etwaige Beanftandungen sind unver, üglich binnen 3 Tagea tem Verbande und dem Hersteller chritlih oder telegraphisch anzuzeigen. Die Gefahr der Sendung geht mit dec Verladung auf den Ewpfänger über, Ueber Beanstandungen entscheidet unter Aus- {luß des Ne ch:weges ein Shicdsgerticht, falls elne gütliche Etnt- gung nit zustande kommt.

Dte Genehmigung der Neichsfaßstelle, die für die Veräußerung und den Erwerb neuer (ungebrauchter), ihrer Art ncch bes{lagrnabmter Gebinde einzuholen ift (Z ffer 1), tit allgem ein für alle Geschäfte ertei!t, die nah Maßgahe des Ver- trages mit dem Verbande der deutschen Foßfabriken erfolgen. Es wird für die Genehmtgung jeweils eive Gebühr von zurzeit 3 yom Huntert des Kaufpreises erboben, die durch ten Verband dem Käufer gesondert tn Nechnung gestellt und etngezog[{n wird.

Hersteller hôlzerner Gebinde, die dem Verbanh nicht angehören, bedürfen zum Absaye ibrer der 2wangsbewktshaftung unterworfenen Erzeugnifje in jedem einzelnen Falle der vorherlgen Genehmigung der Reichsfoßstelle, die gleiifalls von Ent1ichturg einer Gebühe pon zurit 3 vom Hundert bes Werkaufepreises abhängig gemacht wird. Ste haben zu diesem Bebufe dite beabsi@tig!e Ver- äußeruna der Gescäftsahteilung der Reichsfaßstelle, ver Kriegswirt- shastè-Aklltengeiellshast in Berlin W 50, Mürnbergerplay 1, upter Angabe der Zah?, Art und Größe der ŒWebinde und des Verkaufs- preisf 8 mitzuteilen. Die (Frwerber der neuen Gebinde haben #ich zu vergewissern, kaf den HPersteDern die Veräußerungsgenehmigung der Reichsfaßitelle erteilt ist, andernfalls se fich dur den Erwerb strafbar maheu würden. Das glethe gilt für den Verkauf bezw. den Erwerb ungehraudter beshlagnahmter Éecbiyte turch bezw. seitens auderer Personen als Hersteller.

Berlin, den 22. Mai 1918.

Der RNeichskommissar für Faßbewirtschaftung. J. V.: Stöhsel, Kgl. Ministerialrat.

Königreich Preußen.

Bekanntmachunq.

__ Jn Neubearbeitung sind fertiggestellt und an die amt- lichen Verkaufsstellen von Kartenwerken der Königlich Preußischen Landesaufnahme übergeben worden: A. Meßtischblätter 1: 25 000 Nr. 724 Giesewen.

Alle Bestellungen auf Karten find an diejenige amtliche Verkaufsstelle von Kartenwerken der Königlich Preußischen ais zu richten, in deren Bezirk sich der Besteller

efindet.

Berlin, den 7. Juni ‘1918.

Königlich Preußische Landesaufnahme.

Der Chef des Stabes : Pfeiffer, Major im Generalstabe.

Bekanntmachung,

Dem Schaykwirt Franz De]a, Zelterslrafe 2, babe ¡@ zj Mtebveraufnahme des dyoch Versügueg vom 7. Sepiember 1917 (Reichsanzeiger Nr. 225, Amtéblatt S1ück 38) untersagten Vandels mit Gegenständen des 1äglichen Betarfs auf Grund be § 2 Abs. 2 ter Bundesratsverordrung vom 23. September 1915 (NSBI. S. 603) durch Verfügung vom heutigen Tage gestatte, Berltn-S{öneberg, den 15. Junt 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswuceramt. J. V.: Dr. Fal ck.

Bekanntmachung,

Die gegen die Ehefrau Max Wehnes, Kaiser Wilkelm, Straße 2, erlassene Handel8untersagungsverfügung vom 30, Januar d. I. ift aufgehoben worde.

Hilden, den 15, Junt 1918,

Die Polizeiverwaltung. Der Oberbürgermeister. Heitlagr d,

ra

Bekanntma ung.

Auf Srund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverls\i zer Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl, S, 603) habe ih dem Obst- und Gemüsehändler Johann Jacob Fein di der Obsi- und Gemüsehändlerin Agaes Feindt, geb, Lepinsky, beide in Berlin, Weißenburger Straße 5, dem Geshäits\ührer Alfred Tiomer ebenda, dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen Unuyerlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt.

Berlin-Schöneberg, den 15. Juni 1318,

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. J. V.: Dr. Fal ck.

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Bekanntmachung,

Der Schlachtereigewerbebetrieb des Schlachterweisters und Vieh, händlers Johann Beckmann in Achterxwehr ist am 4. Aunt d. Js. auf Grund der Bekanntmachung des StePvertreters des Neickskanzlers, betreffend Fernhaltuag unzuver!ässiger Personen zom Hande!?, vom 23. Septembec 1915 RHBl. S. 603 ge» \chlossen worden. Die Untersagung d73 Handels und G:werke« betriebes wirkt für das Reich3gebiet.

Bordesholm, den 7. Junt 1918. Der Vorsitzende des Kreisaus\Gufses.

p————

Bekanntmachung.

Auf Grund dec Bckanntmach1yg zur Fernbaltung unzuberläisiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ich der Frau Bongers, Katharina geborene Küppers, und deren Sohn, dem Pferdemeßaer Hetnrih Bongers, betde Duisburg, Wertbauserstraße 237, den Handel mit Lebens8- ae wegen Unzuverlässigkeit in diesem Handelsbetrieb un ter-

agt. /

Duttburg, den 11. Juni 1918.

Der Oberbürgermeifter. Dr. Jarres.

pf]

Bekanntmachung.

Auf Grund der Burdedratsverorbnung vom 23. Septemher 1915 (NGDBl. S. 603), betreffend Fernhaltung urzuverlässiger Ps: soren vom Handel, ist den Hoffmanvn sen Eheleuten hier, Nounentama Allee 87a, dur Beschluß der zur Entschetdung über die Erteilung und Gntzlehuyg der Eclaubuts forte über die Unter)ogung des Handels erricht-te Stelle vom 23. Mai 1918 der Hanbvel ntt Gegen- ständen des täglichen Bedarfs, insbesondere der Haudel mit Lebensmitteln, vom Tage der Zuftellung dieses Befcklusses ab auf die Dauex voa 4 Wehen wrgen Unzuyerlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. Dte durch das Ver- fahren verursachten baren Auslager, tn3besondere die Gebühren für die vorgeschriebene öffentlihe Bekannimahuvg, sind ven dem Ge- naunten zu erstatten.

Spandau, den 14. Juni 1918. Die Polizeiverwaltung. Koelye.

von Heinze,

Nichkamtliches,

Deutsches Nei.

Preußen, Berlin, 20. Juni 1918.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll- sizung; vorher hielten der Ausschuß für Handel und Verkehr und die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkchr und für Justizwesen Sißzungen.

Der scchweizerishe Gesandte Dr. Mercier ist rah Berlin zurükgek- hrt und hat die Leitung der Gesandischaft wieder übernommen.

Nach den ene Pf range lan Vereinbarungen en

über Gefangenenfragen soll ie vor dem 15. April 1918 in der Schweiz untergebrahten deutshen Kriegs- gefangenen in die Heimat zurückgeführt werden. Ebenso find sämtliche in der Schweiz internierte Hivilpersorer freizulassen. Die Ausführung dieser Bestimmungen n W. T. B.“ zufolge nunmehr begonnen. Gestern ha der ersle Zug mit deulschen Jnternierten die schweizerische Grenze überschritten und ist in Konstanz eingetroffen. Leider baben bahntecnishe Schwierigkeiten dén Beginn dieser Transporte verzögert, doch sollen sie nun in regelmäßige Zugfolge laufen und in etwa 4 Wochen beendet sein. == werden etwa 200 deutschen Offizieren, 6000 Kriegsgefangen®t und 1000 Zioilinternierten die Heimat wiedergeben. A

_Jm Anschluß an die Räumung der Schweiz beginnt e aussihtlich im August die Unterbringung der m die 18 Monate krieg8gefangenen Offiziere in der Schweiz "“Untér- Entlassung der mehr als 18 Monate krieg8gefangenen ie offiziere und Mannschaften, sowie der Zivilinternierlen 1 25 Heimat. Voraussezung is allerdings, daß die franzöfisGe “b gierung bis dahin eine entsprechende Anzahl von Elsa“ eit riugern herausgegeben hat, für deren Zurückhaltung se beit 1000 Geiseln aus dem besegten Frankreich nah Hon i und Wilna verbraht worden waren; hierüber s{hweben ö zeit noch Verhandlungen. '

Bayern,

qn der gestrigen Sißung der Abgeordnetenkammer ührte Finanzminister von Breunig bei der Beratung über L Gesezentwürfe zur Abänderung der direkten Steuern, i W- T; B.“ aus München gemeldet wird, u. ga. aus: Has erste Ztel, die Stellung der bayerisdjen Negterung auf dem Gebiet der direkten Besteuerung angesichts der Besieuerung im Netch u sichen, sei durch die neue Vorlage tin hohem Maße erreicht. Unter i bayerischen Regierung vorbehaltenen Steuern verstehe er das Gebiet der direkten Steuern, d. h. der fortlaufend zur Grhebung «langenden Einkommensteuer, der Ertrags- und Vermögensfteuer in L hisbectgen bundesftaatlihen Didnung. Einer Ex änzung und em weiteren Ausbau der Grbschafissteuer, des Wehrbeitrags, der Zuwachösteuer sowte der Kriegssteuer durh das Reich, ohne daß dabei 7 das Gebiet der direkien Steuern der Bundekstaaten eingegriffen pird, werde aber unter den gegerwäctigen Verhältnissen {wer mit Erfol entgegengetreien werden lönren. Er hoffe aber, daß weitere sehergiife des Reichs auf ein Gebiet, das, wie bet der g’Þlanten M:hetnfommensteuer unb (icer Abgabe ven ben orßßeren Vermögen (a enger Beziehung zur direkten bundesftaatlicen Besteuerung gehört, ufünfttg unterbleiben.

Württemberg.

Die württembergische ÄAbgeordnetenkammer nahm, vie „W. T. B.“ meldet, folgenden, von dem zuständigen usschuß gebilligten Antrag Haußmann debattenlos entgegen:

Die Königliche Megierung zu ersuchen, dahin zu wirken, daß k der Handhabung der Zensur, intbesondere au in Ag» hung der dfsentliden Besprehung der itaatsrechtlichen gerhältnisse der Neihslanve eine aleihartige Behandlung niclit, Des weiteren find einige auf die künftige Gestal- jung der ösftlihen Zünder bezügllhe Frogen kurz erörtert oden, Dabei ift ia Uebereinstimmung mit dem Minister- pásidenten der Ansicht von ve:sh!edenen Seiten Ausdruck gegeben vas daß her der d T Uoen, Daa E Länder vom württew- þralshen Stand punkt aus keine tynasiis&Gen, sondern uu emeine vutidie Interessen tn Betracht A eil e be De der Gntsendona des bayerischen M'inisterpräsidenten a. D. Grafen von Podewils als bayeri!ch n Vertreteis zu den Frirdensverhandlungen tin Yrest-itowi l be)prcchen. Der #Finanzaus\chuß war mit dem PViinister- pcésidenten darin eing, deß etn in den Jahren 1870/71 abge- (bicssenes Neberetnlornmen zwischen Preuse- ur d Bayern, das dem lgteien das Recht ctner besondéren Vertretung bet Friedene- pahandlungen etnräume, kein deutshet Neichsreckt begründen würhe. Etnatéred ti bet:achtet, wte ja au ber Deutsche Katser nit tu hir Lage, fein ausfdliefitid:s Reit, Frieven zu sch!teßen (Artikel 11 ht Reictöver faffung), ganz rder tetiweise an die Bundesstaaten ab- ureten, De mag die Sohe auf \îich Leruhen, da etne wellere Peitretung eines bayertshen Scnderrch'8 ntcht erfolgt, vielmehr die Gilsendung des Grafen von Podercils mehr als Höflickeite- l beirachtet worden zu fein \ch{eint, Es ift die Frage er- hen worden, ob eta çletcher Héfliékeiteakt nit gewünsckcht puden solle. Eine s\olche Entsendung etnes sachkundiguen Patreter3, beisplel8weise bet besonderen wirischaftlihen Fragen, wäre wifellos mit den deut|hen Gesamtiuterefsen wohl vereinbar, und es uf angenommen werden, daß grundsäßlih dagegen auch in Berlin tue Vedenken beständen. Im übrigen wird auf ein einheitlich nah jen geschlofsenes Auftreten der Vertreter des Deutschen Retck3 1 besonderes Sewit zu legen sein. Etne Scrge in dieser idtung is unbegründet, aber es war gut, au das besiechende

ht teslzulegen. Hamburg.

| Gestern abend traf der Staatssekretär des Auswärtigen amis von Kühlmann in Hamburg ein. Der Staats- retär ist „W. T. B.“ zufolge begleitet von den Herren: Ge- (ndéen von Rosenberg, Gesandten Grafen von Wedel, Geheimen [tgationsrat Schüler, Legationsrat von Stumm und Dr. Wichert um Auswärtigen Aml. Heute findet im Rathause eine Be- iehung über die Neugestaltung des deutschen Aus- mndsdienstes stati, an der Vertreter der Senate von Ham- urg, Lübe ck und Bremen sowie der Handelskreise der drei Vansestädte teilnehmen. Abends gedenkt der Staatsselretär nit seinen Vegleitern Hamburg wieder zu verlassen.

Oesterreich-Ungarn. . Nah einer Meldung des „Wiener K. K. Telegr.-Korr.- os wird durch eine vorgestern erlassene Verordnung die ewirtshaftung der neuen Ernte ebenso wie Deulschen Reiche und künftig auch in Ungarn im bne einer straffen staatlichen Bewirtschaftung geregelt. Der lan für die Getreideaufbringuug acht von der Tatsache aus, h Oesterreich ohne irgend welche Vorräte in das neue nlejahr eintritt und: daher dana getiachtet werden muß, Piglihst rash in den Besiy der erforderlihen Getreide- ingen zu gelangen. Die Erfassung der Ernte wird fih in feltlih aufeinanderfolgenden Abschnitten vollziehen: in der \ühdrushaufbringung, in der Aufbringung des vorläufigen nlingents und in der Neberprüfung sowie der endgültigen ¿sung aller Nebershüsse. Für die Aufbringung des vor- gen Kontingents werden die Kronländer in Auf- „ungsgebiete und die politishen Bezirke in Auf- "gungsfprengel eingeteilt. Für jeden Sprengel wird h Aufbringungskommission elngesegßt. Die Auf- ung des vorläufigen Kontingents, die bis Ende September zfsélossen sein muß, erfolgt \{chon von der Dreshmaschine jy vorauf das Getreide unverzüglich in Mühlen oder Lager- k H übergeführt wird. Den Behörden stehen Zwang3mitiel duese aeunigung des Drusches zu Gebote. Bei der indi- im en Aufnahme, die nah Ablauf der Feldbestellung3arbeiten ns zu Haus durch dieselben Kommissionen durchgeführt aa für alle Landwirte die Menge der abzuliefernden üsse endgültig festgestellt. | lid der Angelegenheit der Verkürzung der Broat- in dene faßte der Wiener Arbeiterrat vorgestern Beschlüsse, Brotrati „W. T. B.“ zufolge die Wiederherstellung der vollen Vorbe und, solange dies nicht möglich ist, Ersaß für Brot ivie f wird. Weiter werden eine Erhöhung der Arbeitslöhne fir folge der Unierernährung Arbeitserleihterungen, Ver- langt er Arbeitszeit und Einschränkung dèr Nachtarbeit Meglerun Der Arbeiterrat fordert, daß die öfterreichis{h- ungarische gemeine bereit sei, jederzeit in Verhandlungen über einen Üer dis G Hrieden ohue Annexionen und Koutributionen sowie Arbeiter ‘ründung einer Liga der Nationen einzutreten. Der Varlame verlangt weiter die sofortige Einberufung des Wrsorgun und betont, daß im Joteresse der Lebensmittel- Vhendmill die Eisenbahner, Verkehrsarbeiter und Arbeiter der wud die gy dustrie alles vermeiden mögen, was den Verkehr ble ieomittelerzeugung stören könnte. Er fordert endlich söß haft auf, Nuhe zu bewahren und alle Zusammen- r Straße zu vermeiden.

e Tun ungarischen Nbgeorbdnetenhause ergriff bei

482 Millior en

Weiterhin wurde die Frage |

age über den vorläufigen Staatshaushaltsentwurf êr oppositionellen Karolyi-Partei der Graf Theodor .

Batthyani das Wort. Er bes ästigte sich nah Meldurg des (Ungar. P Be Aires" meist mit Mitteleuropa.

er Redner führte aus, daß diese Schöpfung rine Getährdyn; der politischen und wietsaftlihen Selbijtändtgkeit Ungar! 6 bébeutén wücde. Er wandte sih gegen die Aeußerunçcen des Bizefanzlers von Payer, die, wie er sagte, au? völlige Vere tnheiilihung bes Deutschen Neichs mit der ôst rretchii-ungarishen Vèonarcie binaus- Hefen, Noch dieser Mitteilung des Bizekanzlers sei es dringende Pflidt des Abgeordnetenhauses geworden, zur Fcage des be- obsitigten wirtschaftlichen, politijcen und militäuis{ea Bünd- nisses Stellung zu nebmen. Ex b-antiage die Gilysegung eines parlamentari\chin Ausschuses von 20 Mitglieder», der dem Ak- gembaetenhause wecen der mit tem Deutschen Reich, den neuen nördlichen Staatsgébilden, mit Polen, Bulgarien, der Türfit und Kumänten zu regelnden politischen, wirtscha'tlih-n und militä.is&en Fragen roh Zuziehung von Interessenten und Sachvexrstärdtgen Bor- tbläâge maden solle. Sleize't'g solle das Ministerium aufgefordert werden, folange der Bezicht deo Aus\Mufes nicht vorliegt, an fiinin die erwähnten Fraçen beuefenten Beikandlungen t.ilzunehmen ur.d tein rlet binber.ten Vereinbarungen betzutreten.

Groszbritannien und Frland.

Bonar Law brachte im Unterhause eine Vorlage e einen Kredit von 500 Millionen Pfund Ster- g ein.

__ Er erinnote, wie Reuter" baiet t, daran, taß am 7. März etn Kretit von 600 Millionen Pfund dewillint worden set. Etne Uebersicht über die Ausgaben für vte 69 Tage bis zum 8. Juni zeige, da die veranschlagten Ausgohen für ticsen Zeitabsnitt 2 „en Pfund betrügen, während die tatsächlichen Aus- caven_ auf 472500 000 Pfund kämen, also ura 9,5 Milltonen binter der Schäguna zurückblieben, Díe tägl!chen Au9zaben seten auf 6986000 Pinnd gesckähzt gewes:n, latsählih betrügen fie 6 848 000 Pfand, also 138 000 Pfund wentger. Obwohl! man nicht füc tas ganze Jahr mit folchen Ersparnissen recknen kldare, teien Die Zablen bo rinigermaßen Fennzcihnenb für die allzemetne Lage Große Abweichungen feien km. wobrschGeinlioß, ba die Er- zevgung în G-gland den möglihen Höbeyenft nahezu erre:cht habe; tine große Steigerung set kaum noŸ mögli. Für 69 Tage betrage der Unterschied zwl'hen den tatjächl chen - Autaaben und dem Voranschiog füc Heer, Flotte, WViuntlicnwesen und Flug» dienst 15200000 Pfund, davon 13200000 für MRechnurg der Admiraliät, Zehn Millionen Pfund von ttesec Erspzrois entfielen auf Ausgaben für Handelt}. Im Muritions- wejen betrage der Unte:schied se@8 Million-y. Die Ausgaben !üe den Flugbienst blieben in diesem Zitabschnitt wah:sGehl ch auch binter dem Jak, resdurhschultt zurúck, ancenbl!ckŒlich um vier Milltonen Pfund, Bei den Avsgaben für d19 Heer s der Voranslag um 9 Millionen überschritten, um ses Millionen infolge Erhöhung der Heeresstärke. Die Darleben an die Verbüuteten und die Dominions blieben binter de-m Vaiar’chlag für den er- wähnten Zeitraum um 16160000 Pfund zurück VDfe Ges samtschuld der Verbündeten betrage 1370 M!llioner, die der Dotniniens 206 Millionen Pfund. Bonar Law gab kann ekircn Ueberblick über bte allgemeine Lage. Der legte Abschnitt in di:fem grofea Kmpfe, sagle er, ist der öfterrethische Anu - griff ln Itatien. Er ifi ein Teil der gewaltigen Offe-sive, die an der ganzen Schlactfront durchgeführt worden it, Unsere Feinde haben recht, wenn sie denken, daß jeder große Erfolg an tiesec Front wetireiZende und sogar entshzidende Ergebnisse für die canze Schlacht- front in Frankrei hoben würde. Desbatb glaute ih, daß der Anteieb zu diesem Angriff eher von Berlin als von Wien autginçg. Diejer Angriff wurde am 15. Junt auf eiver ichr groß-n Front b-gonnea. Etre sehr große Anzah { österreibis{-ungarisher Divtfionen, erhebilch mehr als die Hälfte aller threr Truppen an dieser Front nahmen an dem Angriff teil, Bs jeßt ift der Angriff nah drci Tagen Kampf gescheitert. Unsere Nachrichten vom italienisden Hauptqua:tier gehen dahin, daß der Feind nah dret Tagen Kampf nickt die Ztele erreicht har, die er am ersien Tage erreihen wollte. Keine Offensive von btesem Umfarg während des ganzen Kileces hatte einen so geringen Anfangserfolg wie diese. Das Deéerktommando hat k ine Befürhturgen übec den Ausgang. E3 wäre verfrüht, zu behaupten, daß tie Gefahr vorüber fet, aber es i nit voreilig, wenn ih im Namea drs Unterhauses unseren Dank für den Anteil unserer italtenishen Verbündeten av diesem Kriege ausfpreche. Die Lage ta S ist in {ihren EStuatzügen allen Abgeordneten bekannt. Der deutsche Angi1iff be- gann am 21. März, Bevor er begann, wußte unsere Heeretleitung und die unserer Verbündeten, daß ein deutsher Angriff vorbereitet wude, Troßdem war es sowohl unserem Generalstab wte dem französischen ein wensg zweifelhaft, ob der Angriff bevorslände, weil noch ihier AnsicHt die deutshen Trupyzn dur die Digisionen voa der russischen Frost einige Wochen spâter in viel gi- walttgerem Vaßitabe veisiä kt werden konnten, als es den Alltierten wögllch war. Der Angi kam und war #0 erfolgrei{, daß er allyemetn die aößte Besoran!s erregte. Drei Monate \ind seitdem vergangen, und obwohl die Shlahht fortdauert, kann man auf die Ereignisse mit etataem Vertrauen imüdckolicken. In dem ganz?2n Eee hatten die Leutschen dret große ttrateaishe Ziele vor f. Das ersie mar: Paris, das andere: die Karalhäfen, das dritte: nicht nur die Niederlage der Armeen der Verbündeten, sondern die Durch- s{neidung der Verbindungen zwischen den enecliichen und französischen Truppen. Dbwohl bie Verbündeten sehr v!el Gelände ver!oien haben, bsetht cs de wabr, daß feln? dieser firctegtien Ziele b's j-t während dies s großen K17pfes ercreiht worden tit. Wean wir bei Er- öffnung des Argriffs hätten voraussehea können, wi? dle Lage na brei Monaten \-tn würte, wäten wir viei wentger Mons gewesen, als wir iatsählid waren. Der erfte Angriff am 21. März, d.7 Angriff auf St. Quentin, kann a!s die ersie große Shlacht betrachtet wecden und war ein unzweifelhafter Erfolg für den Feind. Auch der erfte Abichnitt ver S#laht an dr Lys war ein poroßer beutsher Erfolo. Andererjeits war der mächtige Angriff an dez Arraëfiont auch «ine große S4§lacht, kei der tie englijen Lrupyen die Steger waren. Das gleiche gilt von dem späteren Abschnitt der Schlact an der W?. Die Deuischen wußten es aufgeben, unsere stratgticen Stelunzen zu nehmen, und auth ries dürfen wir mit Necht als etnen Sieg unserer Truppen ansehen. Jeder, der dem Kawptîe g"folgt ist, wird anerkenren, baß rte Er- gebnifse es gereckchtferiigt habtn, daß ter Ovecbefehl vereinbeitliht worden ift. Eine lang andauernde Quelle der Meserven der Verbürdeten it Amerika. Gs wor unzwetfe}- baft ein Teil des deulshen Plans, die Meserven der Berbü-deten zu verbrau@en, bevor fie von urseren Verbündeten tn Amerika perstürkt œcr?en konnten. Ih wünschte, es wäre mögli, dem Hause die Unzakl ter Veritärk1ngra, die aus England an die Font abgezangen find, mitiuteilen. Über die Hauvy!quelle der NRe- jerven der Verbündeten bicibt Arnei?!a. Der Zwang der Not hat das Uomöglih2 mögli gemabt. Die amerikarifck@en Trut pen kemmen nit erst, fontern siud ckommen. Jch kann Ihnen keine Zah!en angeben, aber |ch werde Ihnen etnen Aus¡ug cus dem Stgzungt- ber cht des Obersten Keiez81ato gebea: „Tak. dem rastzen Giagreifen des Präsidenten der Vereinigten Staaten - reden die Atrordnuzaen für die Beförderung ter amerikanischen Trvppen es dem Feinde urmögclich macen, den Si-g dur Ecshöpfung ter Reserven der Verbündeten zu er!ingen, bevor seine eigenen erschdöpft sind.“ Bonar Law besprah sodann die Lelflungen dec englischen Fliegec und ktie U-Bootgefahr und sagte: Die lleBootgefabr besteht noch und wird vermutlih der engliscken Be- völkerung nuch Schad-n zufüger. Aber nach . meri{licher Vorauksi§t dbeflebt nicht die g:ringste Ursache, daß England nurch Ausbungerurg zur Uaterwerfvng gezwauogen werden fönnte. Alo die Deutschen den unbei&ränkten 0 - Boo!krieg beganneo,

avaren se überzeugt, daß Amerika unter keinen Umftändeu [etne

Hiljsmtttel für den Kawpf nuybor maten könne, um das

Greeb-is ernfili6 zu beelnflufsen. Æle haßen sh getäuscht. Die Anzahl der Frcuppen, die in diesem PVéonat berübergekommen ift und write:hin tzden Vèonat Hherübe:fommen wid, ift fo arcß, dak wir fie noch tor 1—2 MWéonaten för vódig unmögli gehaitin hâäiten, Das Vèaß der amerikani\chen Mitwirkung auf den S(lcchtfeldera in Franfreih wird nicht durch dite Frage der Beförderung, sondern dirch die Anzahl der geübt:n Leute, die für den Kampf oecsügbar sein können, begrerzt, Dies if die große LTatsahe diejes Aah:es, “und es soll die entscheidende Latsahe tes ganzen Kcteg?s sein. Mit Bezug auf die gegenwärtige mtlitärisce Lage bemeifte Bonar Law: Augenblidlih if eine Pause eingetreten. Akt?r es wird bald en neuer Schlag erfolgen. Es liegt in der Notur ker Sa&e, daß es unmözlih ist, mit irgentw-lher S'haheit vorauszufagen, welhen Teil unserer Front der Schlag teifsen wird. Die Oberste Heeresleitung der französishen, omerika- n sea und englishen Truppen ift auf ihn vorbereitet und sieht ihm nit nur hoffnungóvoll, sondern mit Bertrauen entgeçen, Die Moral unserer Truppen tar nte höher als jet. Dec Ausgavg ift noh tmmer un- gewiß. In den nächsten vaar Monaien wird die höchste ntscheivung in diesem Kampfe fallen. Wenn die Deutschen innerhalb der nähsten brei Monate keines der drei \trategishen Ziele errei(t baben, werden sie {roß ibrer Steg? den Feldzug verloren haben. Die Zukunft unseres LIndes und der Welt hängt von den nähtten paar Biochen ab. Ste bäagt vor allem von unseren Soldaten und ten Soldaten ker Ber- bündeten ab. Diese werden uns richt im Stich lassen. Aber sie hängt guch von den Leuten in der Heimat ab. Wir müssen w'e unsere Soldaten di- uns aufz1legten Laften t:agen. Wir wecden sie uit Vertrauen, Mut urrd Hoffnung tragen. (Lauter Beifall.)

Na Bonar Laro sprach Aequith. Gr jagte nah derselben Qiell- v. a: Jm Hause uud im L1nde gewirn2 alwähiih das Wefühl an Boden, daß es !m Interesse der Sache der Verbündeten 1nd ber erfolgrei@en Fortfezung des Kitege8s set, wenn stänadtg im Parlamect uod, sowelt sich das mit der miiitärishen Notwendigkeit v‘teinboren lasse, vou Zeit zu Zeit vem Lande amilie und mögtichst vollnäudige Aurschlüsse über den Verlauf der Krieg9- handlungen und über diz allgemeine Kriegslogr gegeben würden, Tre aller ermutigender E:wägungen, die der Schayfanzier mit v-llea Recht vorgetragen have, bade er (Aequith) do tas Œesühl, doß die Lage etue der beorohlihften seit Weginn des Krieges set. Nachdem Atquith yoa der Ueberlegenheit der Luftfteitkcäfte der Ver- bündeten und dec Abnahme der U-Bootgefsahr sowie von dera wach)enden Strom der Amerikaner g-sprochea und dem Vertrauen u Fo Ausodruck gegeben hatte, jagte er zum Schluß: Jedes Mitglted des Hauses sehe angesichts der Erfahrungen der legten sechs Wochen und der Wiöglihkeit nech ernsterec jus fünftgir Ereigniffe, daß e die Pflicht jedes pvaterlands- [iebendeu Manaes fel, alles, was in seiner Macht uiege, au dur bas Erteilen von Ratshlägen und Kritik zur Kriegführang beizutragen, Die erste Pflicht des Hauses sei es, jt der Neztierung, Ge Natschläze zu geben und ihre Staidhasttgkeit zu unter- nügen.

__ Das Unterhans nahm den Kredit von 500 Millionen Pfund Sterling einstimmig an.

Rußlaud.

Die Petersburger Presse vom 16. d. M. meldet über cine Note Tschitsherins an die Ententevertreter:

Folgende Note wurde dem englishen Geschäftsträger übergeben: Nachdern Nußiend aus dec Reihe der kämpfenden Staaten aus g‘schieden ist, zôgerte vie russise Regierung anfangs noch mit der urderurg, daß bie enalisen Kriegsschife die oöroliien Hän zu verlassen ha‘en. Spât:r wies der jtelvertretende Rommisszr für auß, wärtige Ängrlegerbciien mehimals auf die Notwendizk-it bin, daß die e: gliiheu Schiff-+ die nördlichen Häfen verlassen. Der Versuch, Truppen zu landen, würde energishe Gegermaßt'ahmen ter russiscken Regierung hervorrufen. Kber auch gegen das Verbletben von Krt-0as« schifffen kriegführender Staaten in den nördiihen Häfen und Se- wässern erhebt ber Voikilommissar für autwärtige Argelegenkbeiten nachd-üdlich Einspruck.

Am seiben Tage noch wurde eine Note gleichen Inhalts dem amerikanischen und französischen Generalkonsul in Moskau überreicht.

Ftalien.

Wie „W. T. B.“ aus Bern erfährt, ift die Einberufung E italienishen Senats auf den 22. d. M. verschoben worden.

Niederlande.

Auf eine Frage des Abgeordneten Nierstraß, warum ebl, 1o feine Kohlen aus Deutschland kommen, nit Verhand- lungen mit England eröffnet würden, hat der Minifter des Aeußern dem „Korrespondenzbüro“ zufolge geantwortet:

Fs werden fcine Koblen aus England eingeführt, weil kein Ab- fommen jum Bezug von Steiakoblen aus diesem Lande besteht. Gegenübec den bei den Unte:handlungen tin London fift- geschten Srunblagen für eine wilitshafiliße MRegelung wor für die Zufuhr von Stettkohlenvech vorgesorgt. Dur ti- Besh'aznahme der niederländischen Schiffe in Häfen der Ve: bündeten it diese Regelung nit zusiande gekommer. Einer Wiederaufnahme der Be: handiungen kann erft dann entgegengesehen werden, wer.a die britische Regterung fi bereit erklärt, die Ausfubrersaubuis zu er- teilen. Sie hat die Erklärung, N sie zur Verschiffung gewisser War-n bere!t srin würde, von dem Zuftandekommen etner allgemeinen wirtschaftlihen N-gelurg abhängig gemaht. Weaen Führung der- artiger Unterhandlungen stehe der Minifter mit der genannten Ne- gierung ia Verbindung.

Schweden. 9

Seit Dezember 1917 find Verhandlungen über ein Han- del38abkommen zwischen Shweden einerseits, Groß- britannien, Frankreich, Jtalien und den Ver- einigten Staaten andererseits geführt worden.

Diese Verhandlungen haben, wie „W. T. B.“ aus Stok- holm gemeldet wird, jeßt zu dem Ergebnis M E daß die genannten Staaten sich verpflihtet haben, für Schweden die allmähliche Zufuhr einer unter den vorhandenen Umständen ausreichenden Menge von notwendigen Waren zu erleichtern, wie Brotgetreide, Futtermittel, Steinkohlen, Oele verschiedener Art, Rohgummi, Gummifabrikate, Baumwolle, Baumwoll- waren, Wolle, Wollwaren, andere Webwaren, Häute, Leder, Gerbstoffe, Kaffee, Tabak, Kupfer, Eisenlegierungen, Zinn, Weißbleh, Salpeter, Phosphor, Schwefel sowie die Mehrzahl Me für das Wirtschaftsleben Schwedens notwendiger Waren.

Als Gegenleistung für dieses Entgegenkommen haben sih die Verbündeten hauplsächlih ausbedungen, teils auf die Dauer des Abkommens s{chwedishe Schiffe mit insgesamt 400 000 Tonnen befrachten zu dürfen, davon 200 000 Tonnen für die Fahrt durch die Gefahrzone, teils die Zusicherung eines gewissen Anteils an der Eisenerzausfuhr aus Schweden an die Ententemächte, teils hinreichende Kredite in Schweden für den Ein- kauf shwedisher Waren, solange das Verhältnis zwischen dem britischen Pfund und der \hwedishen Krone das jeßige außer- gewöhnliche bleibt. Das Abkommen gilt teils pt dafür, daß im Zusammenhang mit der obenerwähnten Zusuhr nah Schweden gewisse Maßnahmen getroffea werden, um die Nus- fuhr dec genannten Waren wie auch solcher, die mit ihnen gleichgestellt werden können, aus diesem Lande zu verhindern,