1918 / 147 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 25 Jun 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Befanntmahung, [e Die pon herit bzee B colaigece Bekanntmaßung betreffend Liquidation von im Besi fe Con | „Nr. 6864 das Geseh zur Abänderung des Geseteg Die Untersagung des Handels mit Gegenftänben bez täg, Staatsangehöriger befindlichen Aktien der s 01° } treffend die Gewährung einer Entschädigung an die D bes iet Hedurfs er Firma Heinrich Kock, Coesfeld, wird bier

| tinentalen Rhederei Aktien Gesellschaft in Hamburg. | des Reichstags, vom 21. Mai 1906, vom 22. Juni ita die etm R Auf Grund der Bekanntmachungen vom 31. Juli 1916 Berlin W. 9, den 24. Juni 1918. Goedfel e E Ui (Reichs-Gesegbl. S. 871) und vom 14. März 1917 Gei Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer. s Gesezbl. S. 227) hat der Herr Reichskanzler die Liqui- dation der Aktien Nr. 576 bis 580, 584 bis 700 der Continentalen Rhederei Aktien Gesellschaft in Ham- burg angeerdnet und auf Grund des § 1 der Bekannt- machung vom 15. November 1917 (Neichs-Geseybl. S. 1051) bestimmt, daß nach Ablauf einer Frist von 6 Wochen von dem

angehörigen, die außerhalb des derzeitigen persönlihen Wohnorts Nummer 82

noch einen Familienwohnot im Deutschen Reiche haben, bat ferner die Ausferti:unasbebörde des derzeitigen versönliden Wohnorts von der dur se erfolgten oder ihr von einer anderen Bebörde mit geteilten Ausfertigung des Schubbedarfs\{eins der zuständigen Yus- fertigungsbehörde des Familienwohorts Véiiteilung zu machen,

8 6.

Zur Entscheidung über den Umfang der Bewilligung sind allein die bürgerlichen Ausfertizuvasstell-n zuitändia, Ste baben dabet die Bestimmungen der Neichtstelle für Schuhversorgunz für die bürgers lie Betölkeru:g zugrunde zu legen und sind an eine auf der Ve- scheinigung von den Di'ziplinarvorgesezten eiwa bezeichnete Stückzahl oder Vtenzge nicht gebunden. Es fiadet aiso §4 der Bekanntmachung der Neichsftelle für Shuhverforg12g vom 27. März 1918 über Shuh-

Oesterreichisch-ungarisher Bericht. Wien, 24. Juni. (W. T. B.) Amilich wird verlautbhärt:

Die durch Hochwasser und Witterungsunbill ent- standene Lage veranlaßte uns, den Montello und einige Abschnitte anderer auf dem rechten Piave-U ser e rkämpften Stellungen zu räumen. Der hierzu schon vor vier Tagen erteilte Befehl wurde troß den mit dem _ Uter- wechsel verbundenen Schwierigkeiten so durchgeführt, daß dem Gegner unsere Bewegungen völlig verborgen ge- blieben sind. Mehrere der bereits geräumten Linien waren gestern das Ziel starker italienischer Geschüßwirfung, die sich stellenweise bis zum Trommelfeuer fteigerte. Auch feindliche Jnfanterie ging gegen die von uns verlafsenen Gräben zum Angriff vor; sie wurde durch unsere Fernbatterien zur Üs getrieben. Der Chef des Generalstabes.

„Mögea die Beratungen bes Staatsrats, so drahtete Giaf von Heaitling, von demjelven Verircuen zu den Mittelmächten ge- Icitet scin, welch-4 fick dem polnlichen BVelîe gegenüber durch die Proklamation des 9, Novemter zetgten.“ Graf Burian versicherte, daß er nah Kräfien den Aufbau des polnisden Staates zu vnter- stüzzn sih bemühe trog ter verschiedenen, bur die Verhältnisse des gegenwärtigen Augenbli cks hervorgerufenen Schwieriakciten. „Ich habe die begründete Hoffaung, so ließt das Telegramm, daß gleih- zeitig mit den Arbeiten des Staat31ats, welche den tnneren Aufkau eines freien Polens zum Z'el haben, infolge der zwischen dea Re- gierungen Oesterreich Ungarns und des Deutschen Reiches im Gang befindlichen Verhandiungen eine Srundlage geschaffen wird, auf der das polnische Volk selbst über diz Zukunft Polens wird enticheiden i in einer Weise, welche seine Größe und seta Wohlergehen

Bekanntmachung.

Die Grünwarenhändlerin Frau Dorothee Bilgenroth,

h, Elvers, Wöllmerstraße Ne. 13, hier, ist zum 1b cnomitteln wieder zugelasjen. I Adel mis

Harburg, den 19, Juni 1918, Die Polizeidirektion. Tilemann,

Pilagacaiasziais

Bekanntmathung,

Königreich Preußen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den vortragenden Rat in Allerhöchstihrem Zivilkabinett, Geheimen Regierungsrat Dr. Dry änder E Geheimen Oberregierungsrat zu ernennen. m

4

erflärt werden können und neue Aktienurkunden dafür aus-

gestellt werden. Auf Grund des

_ Dem Staatsrate wurden zur Beratung vorgelegt ein Geseß, betreffend den polnischen Landtag und Wahl- ordnungen dazu, ein Wehrgesez, Geseße betreffend die Ein-

IL. Ma rineangehörige.

Die Verforaung der acehüeizis der deutsGen Marine fowie 8 2 der legtgenannten Bekannt-

derjenigen Angehöÿ-igen verbüzdeter Mortnen, die sich in dienstlicher Eigenschaft im Zuland aufhalten, erfolgt dur die bürzerlihen Aus- fertigungé stellen uur na Maßgabe der folger.den Bestimmungen.

Gewerbetreibende dürfen an Vearinezngebörige Schuhwaren nur auf Gr nd eine von der zusi@äadtgen bürgerlihen Ausfertigungsstelle aus zefertigten Sch 1hbedarfs[cheins abgzben.

8 9.

S#&uhhedarft\#eine find auszufert!gen fr:

1. Offiztere, Jagenteure, Sanität3offiziere und Beamte der Marine,

92, Decoffiziere, Musikmetster, Unterärite, Offizier- urd Be- amtenstellveitreter und sonstige Untero!fiztere der Marine, s für Beschaffurg threr Diensidekleidung selbst zu sorgen aben.

Die Ausfertigung des Schubhbedarfs\cheirs s-ht voraus, daß den Marineargehörigen von dem Diizivitnarvorgefeßten eine Bescheinigung über die Notwendigkeit der Beshaff ing au83estellt wird, Diese Be- scheinigung bat tolyende Angaben zu enthalten: z

1. Dienstarad, Name und Truppentetil des Inhabers,

2. Ait und Menge des als notwenvig anakannten Shuhwz1k8,

3. Ort der Ausstellung,

4. Unterschrift des Di)ziplinarvorgesctßten sowie Stempel des Truppenteils oder der militäris@en Behörde.

Die bürgerlichen AukfertigungssteDen sind an die Art und Menge des als notwendig bezeihneten Schuhwerks gebunden. Eine NaÞ- prüfung des Bedarfs findet nit ftatt.

8 10.

Die S{uhbedarfs\chetne können sowohl von der für den persön- lien Wohnort zuständigea dürgerlihen Ausfertigungéstelle aus- efertiat werden, wie auch von derjenigen, bie für den derzeitigen in- ändishen Liegebafen des Sch'fes, quf dem dexr Marineangehörige Vienst tut, zujtändig ist. Wenn ein perfönlicher Wohnort im Deutshen Reie oder ein inländischer Liegehafen des Schiffes nickt vorhanten ist, oder wenn besonders auf der Bescheinigung des Diszipkirarvorgesezt-n als dringend anerkannte Ausnahraefälle vor- liegen, fo werden die Schuhbedarfss{eine von jeder bürgerliden Aus- fertigungßsstelle au?geferttigt.

Wegen der Verständigung der Ausfertigungsbehörden des Familten- wohnorts und des derzeitigen persönlihen Wohnor!s fiaden die Bestimmungen des § 6 Abs. Il entsprechende Anwendung.

III. KRriea8gefangene.

8 11.

Für Angebörige des deutshea Heeres und der teutschtn Marine, die si in feindliher Gefangenschaft befinden oder im neutralen Aus land interniert sid, dürfen Schuhbedarfs\{eine niht ausgefertigt werden. Antragsteller find an die zuständigen Ersaztruppenteile oder Stammarinetetle zu verweisen. is

Für die in Deutshland unterzebr=cht-n Krie:s- und Zibil- aefangenen fetndlicher Länder (au füc Offiziere uud Beamte im Offiziersrange) dürfen Schuhbedarféschrine nit ausgefertigt werden, solange die Gefangenen den Militärbehörden unterstehen. Die An- tragsteller sind an das zuständige Gefangenenlager zu verweisen. Das gilt au für die Kritegs- und Zlvilgefangenen fol@zer Länder, mit denen der Fiuieden geschlofsen ist.

S 13:

Sol@Æen in Deut*c(land befindlichen Krieg9gefangenen, die zu den sogen. „Deutsh-Russtn“ gehöreo, können SchuhbedarfssckWeine von jeder Ausfertigungsstee ausgefertigt werden, wenn die Notwendigkeit der Beschaffuag durch die Kommandantu- des Stammlogers be- \Meinigt uud ia der Bescheinigung autdrücklth. vermerkt ist, daß fie „für einen etlnzelin untergebhrahten deutsch «russischen Krtegs- gefaugenen“ gilt.

8 14, Zivilgefangene, die zur freien Arbeit entlassen sind und demvah nicht mehe der Militärverwaltung untersteheo, sind nach den Vors riften für die bürgerliŸe Bevölkerung zu behandeln.

S 15, i Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. Juli 1918 in Kraft. 8 16,

Die früheren Anordnungen der ReiHsbekletdungsfiele und der Neihéstelle für Schuhbersoranng über hie Versorgung ber An- gehörtgen des Heeres und der Marine mit Schuhwaren treten hiermit außer Kraft.

Anmerkung: Nah § 5 der Bundesratsverordnung über die Er- rihtung einer Reichs\telle für Schuhversorgung vom 28. Februar 1918 wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu 15 000 4 oder mit einer dieser Strafen bestraft, wer der Bekanntmachung über die Versorgung der Heeres- und Marineangehörigen sowie der Kriegs- und S augeiten mit Schubwaren zuwiderhandelt.

Neben der Geldstrafe kann auf Einziehung der Gegenstände erkannt werden, auf welche sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht.

Berlin, Kronenstraße 50/52, den 20. Juni 1918. Reichsstelle für Schuhoersorgung. Wallerstein. Dr. Gümbel.

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Bekanntmachung,

betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München auf den Jnhaber.

Der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München wurde die Genehmigung erteilt, innerhalb der eseßlichen und sazungsmäßigen Umlaufsgrenze nachstehende auf en Inhaber lautende Schuldverschreibungen in den Verkehr zu bringen: Stüle 40%ige unverlosbare Pfandbriefe: M 900 Lit. &G zu #6 5000 Ne. 11601— 11800 = 1 000 000, 3000 Lit. HH zu A6 2000 Nr. 58001— 61000 = 6 000 000, 5000 Lit TJ zu A6 1000 Nr. 134001—139000 = 5 000 000, 3600 Lit. KK zu 46 500 Nr. 100401—104000 = 1 800 000, 4000 Lit. LL zu /6 200 Nr. 111001—115000 = 800 000, 4000 Lit.MM zu /6 100 Nr. 96001—100000 = 400 000,

19800 Stüde zusammen /6 15 000 000. München, 19. Juni 1918.

mahung und der Bekanntmachuna des Senais vom

30. November 1917 (Amtsblatt S. 2172) werden die In - haber dieser Aktien aufgefordert, behufs Wah-

rung ihrer Rechte diese vor Ablauf von 6 Wochen vom Tage

| | j | bedarfsshetne Anwendung. Taae dieser Veröffentlihung an diese Aktien für fraftlos | | i j für

an bei der Deputation

| dieser Bekanntmachun i | (044 Gewerbe, Abteilung für

| Handel, Schiffahrt und

Beachtung der folgenden Vorschriften anzumelden. Die Anmeldung muß die

worben hat. Jst sie nah dem 31. Juli 1914 erworben, s\o sind außerdem die Vorbesiger seit dem 1. August 1914 und

vorhandenen Beweisstücke sind beizufügen. Die Staatsange- hörigkeit der Besißer und Vorbesißer ist auf Erfordern durch öffenilihe Urkunden nachzuweisen. :

ob auf die Anmeldung die

Die Entscheidung da1über, l Kraftloserklärung der Aktien unterbleiben soll oder wie sonst

mit diesen Aktienrechten zu verfahren ist, trifft die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe.

Hamburg, den 21. Juni 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise -Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger, vom 12. Zuli 1917 (RGBl. S. 603) ift für die folgende Unter- nehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

774. Lifte.

Gesamtvermögen: Das gesamte im Inlande befindliche Ver- möôgen des durch Erlaß vom 15, Juni 1916 ausgebürgerten landesflühtigen Emil Hippolyt Zulius Viktor Masson, geb. 6. Januar 1877 zu _Chatean-Salins, zuleßt in Chateau-Salins (Zwangsverwalter : Amtgerichtssekretär Eberhart in Mörchingen).

Straßburg, den 17. Juni 1918.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Junern. J. A.: Biell.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (NGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBIl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

775. Liste.

Besondere Vermögenswerte: Die Forderung von 25 168,20 „6 nebst 59/0 Zinsen seit 1. April 1913 der franiösishen Staats- angehörigen Ehefrau Kami) Bernheim, Kaufmann, Karoline Johanna Kamilla geb. See, în F und Dr. med. Eugen Franz Karl See, Aisistenzarzt, zulegt in Mülhausen, jeyt ohne befannten Wohn- und Aufenthaltsort, gegen Johana Franz Karl Gutbrod, Zahnarzt, früßer ia Schlettstadt, jet tin Buenos Aires, und Ehefrau Emma Odilie geb. Waibel. Zur Sicherung dieser Forderung ift auf Blatt 1128 des Eigentumsbuchs3 von Séletis ftadt eine Hypothek eingetragen (Zwangsverwalter: Nechisbeistand Edel in Schlettstadt).

Straßburg, den 17. Juni 1918. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern, J. A.: Biel l.

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Bekanntmachung,

Dem Kaufmann Paul Reinhard Matthes, jet hier, Kalser«- Friedrichstr. 42, wird gestattet, den durch unsere Verfügung vom 24. März 1917 gemäß § 1 der Bundesratsverordnuug vom 23. Stp- tember 1915 uvntersagten Handel mit Gegenständen des täg- lihen Bedarfs, insbesondere mit Washmitteln jeder Art, Bleih- und Stärkeersaßmitteln, Schmiertran und Fischtran, wieder auszuüben,

Leipzig, am 17. Junt 1918.

Der Rat der Stadt Letpztg.

wis Bekanntmachung.

Nuf Grund der Bundesratsverordnung vom 23, September 1915, betr. die Fernhaltung unzuverlässiger Personea vom Handel (RGBIl. S. 603), haben wtr dem Dr. Rosenfeld, Arzt in Tambach, und seiner Ghefrau den Betrieb der gewerbsmäßigen Ver- pflegung von Fremden und die Ausübung der Speije- wirtschaft untersagt. Die Verfügung tritt mtt dem 1. Zult 1918 in Kraft.

Ohrdruf, den 10. Junt 1918.

Herzogli Sähsisches Landratsamt. Dr. Weid ner.

Dr. W? ber.

Bekanntmachung.

Wegen Unzuverlässigkeit habe ih gemäß § 1 der Verordnung des Bundesrats zur Fernbaltung unzuyerlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBIl. S. 603) dem Spezereihändler Nikolaus Ries in Mey, Brunnenstraße 9 wohnhaft, den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs untersagt und gemäß 8 29 der Verordnung über den Verkehr mtt Zucker vom 17. Oktober

1917 (RGLL. S. 914) den Betrieb seines Spezerelgeshäfts,

_Brunnenfiraße 9, hier, ge\chlossen.

Metz, den 22. Junt 1918.

Der Polizeidirektor. Stadler.

Königlich bayerishes Staatsminiflecium des Jnnern. . A.: von Völk, K. Ministerialdirektor.

die Verwaltung feindlichen Vermögens, \hriftlih unter

Angabe enthalten, welhem Staate der Jnhaber der Aktie angehört und wann er sie er-

deren Staatsangehörigkeit anzugeben. Die über den Erwerb

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

auf Grund des § 28 des Landesverwaltung8gesezez vom 30. Juli 1883 (Gesez-Samml. S. 195) den Regierungsrat Dr. Loesener in Merseburg zum Mitglied des Bezirksaug- usses in Merseburg und zum Stelloertreter des Regierungsg- präsidenten im Vorsiß dieser Behörde mit dem Titel Ver- waltungsgerichtsdirektor auf Lebenszeit zu ernennen.

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Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium den Regierungsrat Dr. von Mantey in Frankfurt a. O. zum Stellvertreter des Negierungspräsidenten im Bezirksausschusse in Frankfurt a. O. abgesehen vom Vorsißze, auf die Dauer seines Hauptamts am Sitze des Bezirksaus|chusses ernanni.

Ministerium der geistlichen und Unterrichtza angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der Universität in Breslau, Oberlehrer Dr. Hilka ist das Prädikat Professor beigelegt worden. ___

wischen der Königlih preußishen Regierung und der Regierung des Großherzogtums Mecklenburg- N ist nachstehende Vereinbarung abgeschlossen worden :

Die Reifezeugnisse und die Verseßungszeugnisse der gymnasialen Studienanstalt in Rostock sind als gleichwertig mit den entsprehenden Neifezeugnissen und Dein aszengnissen der preußischen Studienanstalten gymnasialer Richtung anzu- sehen. Demgegenüber S die entsprechenden Zeugnisse der preußischen Studienanstalten als gleihwertig im Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.

Berlin, den 15. Juni 1918.

Der Minister der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten. Schmidt.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Gewerbeasse}sor Möbius in Erfurt ist zum 1. August d. Js. nah Brieg versezt und mit der vorübergehenden Ver-

waltung der dortigen Könlglihen Gewerbeinspektion beauftragt

worden.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs- weise Verwaltung italienisher Unternehmungen, vom 24. November 1916 (RGBl. S, 1289) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des

rrn Reichskanzlers über die Beteiligung der italienischen Staatsangehörigen Margarete Sinibaldi in Capri an dem in Berlin, Markusstraße 22, Ecke Blumenstraße 71, belegenen Grundstück die Zwangsverwaltung angeordnet (Ver- walter: Kaufmann W. Regenberg, hier W. 30, Hohenstaufen- straße 37). Berlin, den 17. Juni 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

bremeremali f

Die durch Erlaß vom 18. August 1916 angeordnete Zwangs verwaltung über das den minderjährigen russischen taatsangehörigen Alexei und Manuela von Basiner in Bonn aus dem Nachlaß der Witwe des Geheimen Regierungsrats Dr. Blücheler zugefallene Vermächtnis ift aufgehoben. Berlin, den 19. Juni 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.

Bekanntmachung.

Jn Neubearbeitung sind fertiggestellt und an die amtlichen Verkaufsstellen von Kartenwerken der Königlich

Preußischen Landesaufnahme übergeben worden:

_A. Meßtischblätter 1 : 25 000. Nr. 723 Kabienen.

Alle Bestellungen auf Karten sind an d!ejenige amlliche

Verkaufsstelle von Kartenwerken der e Preußischen

Landes3aufnahme zu richten, in. deren Bezirk befindet.

ih der Besteller Berlin, den 15. Juni 1918.

Königlich Preußische Landesaufnahme. Der Chef des Stabes. Pfeiffer, ajoe, n Generalstabe.

Bekanntmachung. Das gegen den Kaufmann Friß Heknz, Hügelftraße 78, am

8. November 1917 erlassene Handelsverbot habe ih bis auf den Handel mit Sat i E und Genußmtktteln

zurückgenommen. Heinz au fernerh|n verboten.

Der Handel mit diejen Gegenständen

Barmen, den 20. Juni 1918, Die Poltzeiverwaltung. F. V.: Köhler.

E

Auf Grund der Bekanntma@ung zur Fernbaltung unzuverlä Peaisoñen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBI. S, 1885) hate ih dem Schankwirt Hans Martins in Berlin-S#due- dera, Johaber der Shankæœicischaft „Zum Shlemmerkelter“, Berlin, Jägersiroßz 13, dur Verfügung vom hev'igen Tage deu Handel mit Gegenständen des tägliden Bedarfs wegen llazuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. Gleichzeitig habe i di: Schließung der Schankwtrtschaft Zum S G Eee O N 8 gee Bekanrut- mahurg ¿ux nicräantung de! eis), ua ettyerbrau 98. Oktober 1915 (RGBI. S. 714) angeordnet. non

Beilin-Schöneberg, den 19. Iuni 1918.

Der Polizeipräsidert zu Berlin. Krieg8wücheramt. A V.: Dr. Fal.

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BekanntmacGung

Gemäß § 1 der Bundesratsverordvung zur Fernhaltung unzuver- säsfiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. G, 603) ist dem Händler Evaristo Gerarduizi, Cöln, Krefelder- siraße 7, der Handel mttNahrungtmitteln aller Art, nameutlih ader die Herstellung und der Vertrieb von Speiseeis sorole die Führung von Verkavfsftellen für Speiseeis untersagt worden. Die Kosien dieser Veröffentlichung hat Gerar- digt au tragen.

Eôln, den 19. Juni 1918.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Best,

Bekanntma ung,

Dem Milchbändler Josef Hanke tn Habinghorft, Hugo- siraße Nr. 21, habe ic auf Grund derx A E bia 93. September 1915 (RGBI. S. 603) den Handel mitt Milch wegen Uvzuverläsfigkeit bis auf weiteres untersagt.

Dortmund, den 18. Juui 1918. Der Landrat. I. V.: Dr. Burchard.

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Bekanntmachung.

Dem Händler Michael Kasicke, hter, Eddelbüttelftraße Nr. 38, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung inzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 den Handel mit Gegeuständen des täglihen Bedarfs untersagt.

Harburg, den 19, Junt 1918.

Die Polizcidirektion. Tilemann.

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(Fortseßung des Amilichea in der Ersten Beilage.)

Nicßlamtlicßes, Deutsches Nei ch.

Vreußeu. Berlin, 25. Juni 1918.

Die vereinigten Aus\chüsse des Bundesrats für Zoll- und Steuerwesen und für Justizwesen hielten heute eine Sißung.

Der deutsche Gläubiger-Schußverein fürc das seindlihe Ausland, Berlin W. 15, Kaiserallee 205, ist nah dem deutsch-russishen Friedensvertrag zur Abwicktelung der Außenstände und sonstigen privatrechtlichen Verbindlichkeiten gegenüber russishen Schuldnern besonders berufen. Er ist in der Lage, deutshen Gläubigern im Jnland befindlihe Vermögenswerte ihrer russischen Schuldner nahzuweisen, damit sie diese zur Befriedigung ihrer Forde- rungen bheranziehen können. Mit Rücksicht auf ein rashes und inheitlihes Vorgehen wird, wie „W. T. B.“ mitteilt, daher deutschen Gläubigern empfohlen, si baldigst an den genannten Gläubigershußverein zu wenden. Bei Anfragen an den Verein sind im Juteresse beschleunigter Beantwortung die Namen der russishen Schuldner in streng alphabetischer Reihen- folge aufzuführen.

Sachsen-Coburg-Gotha.

Am 21. Juni sandte Seine Königliche e der herzog Karl Eduard, laut Meldung des „W. T. B.“, folgendes Telegramm an Seine Majestät den Kaiser:

Anläßlich der 100. Wiederkehr bes Geburtstages Herzog Ernft 11. gedahten wir des weitblickeuden Förderers deutscher Einheit heute in einer Fetex an seinem Denkmal. Bet diesem aulaß erneuere ih begeisterten Herzens mit meinen Coburgern und Gothaern Guercr Majestät das Gelöbnis unerschülterlicher Bundestreue. Karl Eduard.

Hierauf ist aus dem Großen Hauptquariier folgende Antwort Seiner Majestät des Kaisers eingetrofsen: Für Dein und Deiner Coburger und Gothaer treues Gedenken danke ich von Herzen. Leben und Arbeit Herzog Ernsts 11. waren der Einigung Deutschlands gewidmet, Das wtrd als unyergäng- les Verdienft unvergefsen sein. Welche reichen grade dle Gr- tihung dieses Zieles getragen hat, hat die jeyige Zeit des Krieges bre unsere Exiftenz gezeigt. Wir werden sie mit Gottes Hilfe haupten zu fiolzer würviger Zukunft. Wilhelm 1. R.

Polen. Anläßlih der Eröffnung des Polnischen Staats- als brachten der eide r Graf von Hertling sowie Bur jaerreiisch - Knggriida de v Reue A em poln nisterpcäsidente awsfi, wie PREE B, meldet, herzlichsten

Vünshe dar. h

:Handelsminister

richtung der inneren Verwaltung sowie der Finanzbehörden s

und ein Gesetz, betreffend die Leiter von Bauarbeiten. Die zur Behandlung aller dieser Geseze im Staatsrat nah der Septemberverordnung erforderliche Zustimmung der Okkupations- mächte ist, laut „W, T. B.“, erteilt, die Entwürfe waren aber den Ofkupationsmächten so \pät vorgelegt, daß die sachliche Prüfung nicht mehr möglih war. Die Geltendmachung von Einwendungen wurde daher deutscherseits für den Lauf der Beratungen ausdrücklich vorbehalten. Bezüglich des Gesetzes über den polnischen Landtag und die Wahlordnung brachte der Generalgouverneur besonders zum Ausdruck, daß die Entwürfe in ihrer vorliegenden Form die über das ganze Land ver- streute deutshstämmige Bevölkerung Polens von jeder

parlamentarischen Vertretung ausschließen würden, und doß er |

deshalb erwarte, daß es im Einvernehmen mit der polnischen Regierung und dem Staatsrat möglich sein werde, in den kommenden Beratungen die Entwücfe so umzugestalten, daß au der deutshstämmigen Minderheit in Polen eine par- lamentarishe Vertretung geseßlih gewährleistet wird.

Rußland,

Die Ententevertreter antworteten .laut Meldung des „W. T. B.“ aus Moskau auf die Note T\chhitscherins, daß sie ihre Schiffe aus den russishen Häfen nicht entfernen könnten, da fie zum Schuß der Ententetiruppen und der Kriegs- geräte, die vor dem Brester Frieden gelandet wurden, dort verbleiben müßten.

Die neue sibirische Regierung soll sich mit der Bitte

um Unterslüßung an China gewandt, jedo eine abschlägige Antwort erhalten haben. __ Nach Meldung der „Petersburger Telegraphen-Agentur“ ist Sysran von Tschechen und weißer Garde beseßt worden. Die is{hechishen Truppen und Kosaken rücten auf Kusnez? und Pensa vor. Zwischen Tahil und Newojanski- werken habe ein L P Kampf stattgefunden.

Orenburg soll von Kosaken umzingelt sein.

Bulgarien.

Die endgültige Zusammenseßung des Kabinetts Malinoff weist, wie „W. T. B.“ aus Sofia gemeldet wird, folgende Ministerliste auf:

Ministerpräsident und Minister des Aeußern Alexander Malinoff, Minister des Junnern Takeff, Finanzminister Liapt\cheff, Justizminister nd e pL Unterrichts8minister Kosturko ff, Kriegsminister Generalleutnant Sava Taro

Professor Danailoff, KNckerbauminister Madjaroff, Bautenmimster Muschanoff, Eisenbahnminisier

Wolloff. Ukraíne.

Der Stab der gegen den Don-Aufstand gesandten Sowjettruppen befindet sich, wie die Kiewer Presse meldet, in Alexikowo an der Bahn Borissoglebsk—Zarizyn, die Truppen gehen auf Ujurpina vor. Die bei Zarizyn färapfenden Truppen werden von einem Reisenden auf über 10 000 auf jeder Seite geshäßt. Ja Stawropol befindet sih eine zusammengeseßte Matrosen- und Rote-Armee-Abteilung zum Kampf gegen Denikin, dessen Vortrupps am Kalausfluß, östlih Stawropol, stehen.

Die östlichen Schwarzmeerhäfen Sotschi, Gudaut und Adler sind in der Hand der Bolschewiki.

Die Wahl des Metropoliten Antoni is laut „W. T. B.“ vom Konzil bestätigt worden. Der ukfrainische Kultus- minister sagte auf dem Konzil, daß die Regierung geaen die Person des »Metropoliten nichts einzuwenden habe und ihn be- stätigen werde. Die Bestätigung Antonis durch den Moskauer Patriarchen troß Ersuchens der ukrainishen Regierung um Auf- \chiebung bis zum Spruch des Konzils sei eine Beleidigung der ukrainishen Regierung gewesen. | A

Victor Lanin wurde zum Sekretär der ukrainishen Ge- fanbtschast in Berlin ernannt.

KriegSnachrichten. Berlin, 24. Juni, Abends. (W. T. B.) Von den Kampffronten uichts Neues.

Großes Houptquartier, den 25. Juni. (W. T. B.)

Westilicher Kriegsschaupla y. Heeres3gruppe Kronprinz Rupprecht.

Das taasüber: mäßige Artilleriefeuer wurde am Abend in einzelnen Abschniiten lebhafter. Die Erkundungstätigkeit blicb rege. Südlih der Scarpe und auf dem westlichen Avre- Ufe r machten wir Gefangene.

Heeres gruppe Deutscher Kronprinz. Nach starker Feuerwirkung griff der Feind mit mehreren Kompagnien auf dem Nordufer der Aisne an. Jm Gegenstoß wurde der Angriff abgewiesen.

Heeresgruppe Herzog Albrech!.

Die Zahl der gestern früh von brandenburgischec und G Me anbide r öôstlih von Badonviller eingebrachten gefangenen Amerikaner und Franzosen hat fsich auf mehr als 60 erhöht. 4

Leutnant Billik errang seinen 20. Luftfieg.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

rat n

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 22. Jani. (W. T. B.) Heeresbericht. Mazedonische Front: An mehreren Stellen der Front,

besonders zwischen dem Ochrida- und dem Prespa-See, in der Moglenagegend und nahe der Strumnamündung, war die Fener- tätigkeit auf beiden Seiten zeitweise lebhafter. Jn der Moglena- gegend und östlih des Wardar zerstreuten unsere Vorposten durch Feuer feindlihe Stiurmabteilungen.

Türkischer Beri cht.

Konstantinopel, 24. Juni. (W. T. B.) Tagesverichk. Paläftinafront: Von der Küste bis zum Jordan ftellen- weise lebhafte Artilleriekämpfe. Feindlihe Lager und Be- wegungen im Jordanbecken und bei Jeriho wurden von unserer Artillerie mit beobachteter guter Wirkung beschossen. Die rege Fliegertätigkeit hält an. Rebellen, welche die Hedshasbahn nördlich Kalats el Hesa at wurden durch unseren Gegenstoß zurückgeworfen. Osten: Dilman am Urmiasee wurde von uns im Kampf mit von unseren Feinden unter- slüßten Banden besezt. Auf den übrigen Fronten ist die Lags unverändert.

Der Krieg zur See.

Berlin, 24. Juni. Amilich. E T. B.) Unsere Uuter3 seeboote haben auf dem nördlichen Kriegsschauplaß, vorwiegend im Kanal, wiederum 17 500 Br.-R.-T. feindlichen Handelsschiffsraums vernichtet.

Der Chef des Admiralstabes der Marine.

Varlamentarishe Nachrichten.

Jn der Sizung des Hauptausschusses des Reith 6- tags hielt der Staatssekretär Dr. von Kühlmann bei Bee ratung des rumänischen Friedensvertrages laut „W. T. B.“ folgende Rede: :

In metven Darlegungen zur allgemeinen polliishen Seite des Beratungdsiofes kann (h mich wobl kurz fassen, da bterüber in der Oeffentlichkett schcn ein srhr reger Vèeinung8austausch stattgefunden hat. Die \chwierigften Fragen des Friedenss{lufses waren die territorialen Fiagen, Oesterreich-Ungarn konnte als ohne Kriegs- erklärung überfallener Nachbar. auf eine Grenzgestaltung dringen, welche derartige Vorgänge 1ûz die Zukunft ausschloß. Bulgarien haite den vollberehtigtea Anspru daravf, etnesteils alles das wier ers zugewinnen, was MRumänten dur ten heimtüdischen _Veberfall im zwetten Balkankriege ihm eatrissen hatte, und drüder hin- aus, in Erfüllung alter nationaler Wünsch-, nicht nur diesen Teil der Dobrudscha, soadern auch die Norddobrudscha mit dem Mutterlande zu vereinigen, tn welchem zahlreide bulgari\che Kolonien von langer Hand hex ten bulgarischen Gedanken gepflegt und propagiert hatten. Für die Wiedergewinnung des an MRumänten verlorenen Gebiew hatten ble Zentralmähte Bulgarten Posderungen gegrben, für ‘die Norddobrudscha war das nicht in dem gleiheta Maße der Fall; aber alle drei Verbündeten hielten es cinftimmig für billig und grreht, die von den yerbünketen Liruppen beseßte Nord, dobrudica später gleifalls au Bulgarien fallen zu lossen. Da dieses Gebier aher gemeinsam von Deutsland, Bulzarien und der Türkei erobert worden roar, hien es billig und tas wurde au im Piimip von allen Seiten anerkannt —, daß der Uchera gang dieses Geblets an Bulgarien erst nach eiver Auseinanderseßung unier den Bundesgencssen erfolgen sollte. Die Ausetnaudersegungen mit den bet: en Zentralmêchten boten keine Schwierigkeiten. Zwischen Bulgarien und Deutschland beziehungsweise ODesterreih icwebien einige laufende Fragen skonomischer Natur, deren Erledizung keines- wegs große, unüberbrüdbare Schwierigkeiten bietet. Anders lag es ¡tsen Bulgorien und der Türket. Die Türkei hatte sh an der Cwberung dec Dobrudscka mit erheblichen Truppenmengen bet-iligt und bterbei dur Krankheit und Gefechte vicle Leute Uegen lassen, mithin bierfür erheblihe Opfer an Gut und Blut gebraht. Die Türkei suche hierfür Kowpensationen auf dem Ge- biete, das unmittelbar vor dem Eintriit Bulgariens in den Krieg von der Türkei an Bulgarien an ber Marißa abs getreten war. Diese damols in ziemlicher Haft durdhgefühitcn Konzessionen haden tu der Tat eine höchst unerwünsck@te Grenze ge- \chaffen. Namertiich ift tie Vorstadt Karagalsh von Adrianopel au Bulgarien üt ergegangen. Jedem objektiv Vetrahtenden war es un- ¡weitselbaft, daß hier etwas geicheben sei, was auf die Dauer nit bestehen könnte, und deß blerüber freundschaftlihe Kusetnandersegungen und Klarstellungen ein Sebot der Notwendigkeit seten. Leider bestehen iwishen unseren heiden Verbürdeten nech aus den Balkankriegen gewisse gefühlemäßtge Vnstimmigkeiten, weiche die Behandlung der so beiklen Grenifraaen dornig erscheinen lasen, Deutschland und Oefter- rei haben |ch big heute nad Kräften bemüht, einen Aus9gleich zu \chafen, welck@ec den beider!eitigen Wünschen pnd Interessen entspricht. Fe eher ein solcher Autgleich erfolgt, je eber der endgültige Uebergang der Norddobrudscha an Bulgarien vor #ch gehen kann, defto bifser für das Interefse des gesamten Bündnisses. Der Voischlag des Kondowtfniums ist von dex Türkei und von Bulgarien aufgegangen, die gleichzeitig mit einer Reibe von Aiternativvorshlägen an uns herangetreien find; untec diesen war der einzige, auf dem beide si einigen konnten, ber cines Nonvominiums. In diesem Sinve ist dann au beschlossen worden. Die Einrichtung des Kondomiriums wird einer gründlichen Beratung zwischen den Verbündeten bedürfen, und es wäre fehr erfreulich, wenù etne Einigung zrwoishen Bulgarien und Türkei uns dieser Aufgabe entheben würde. Die döfterreict ish- ungarischen Grenzregulicrungen haben in ber devtschen Deffentlich- keit avm eioe Kritik erfahren. Der rumänise Friede ift eia Teil des gesamten Ofifriedens. In Brest-Litowsk hat Oefterreich- Ungarn die deutsche Politik in uneigennügzigsier und loyalfter Weise unterftütt, obgleich die dortigen Verhandlungen in terrxitortaler Hinsicht öfterreiish-ungarishe Interessen nur sehx wenig berührten. Deshalb roar es nur selbstverständlich, daß wir hier unseren Bandes» genofsen bei bea Grenzfragen in den Karpathen glelhfals loyal onterstüßten. Die gar aenauet Grêße des abgetretenen Grenzfteeifens wird h erst angeben lassen, wenn eine endgültige Festschung ersolát ist, Das Bestreben, auch. das Bestreben SeutsGlants, welhes-yon