1918 / 163 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 13 Jul 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Antiäge n:ch §9 Ab. 2 sind feim Kommunalverband zu stellen und vin diee mtt einer autachbtlihen Aeußerung an tie böbere Verwaltonçs hörde weit-rz"aben. Die hôteren Ve waitungsbebörd-n sind ermäch :tg1, über diese Ant âäz-, sowei die Veraußerung des }e1bst- gebauten Saa'gel.etid-s nuar irnergaid des Bezi:ls der höheren Ver- waliungéb: hôroe exfolgen fol, nah A: hôrung der Ver- trauensmänner der Reichsgetreidestelle zu entscheiden. Die Gen:hmigurg is jedcch nur auszu'preden, wenn ein dringend:'8 wirtshaftlihes Be-dürtnis nahgewi:sen ti. Will ein Larcdwi-t Saatgut über den Bezirk der böberen Ver- waltungbebörde binaus verkaufen, so hat die höhere Verwaltungs- Febôrde nah Anhôrung des Vertrauensmoanns der NReichhs- getretdestelle zu tem vom Kommunalverband vorgeprüften Antrag St:llurg zu nehmen und tha alsdann der Retichsgeireidestelle zur En1){eidung vorzulegen.

Wirtichafter, denen nah § 9 der Saatgutverkehr8verordnurg der Verkauf von Saatgut gestattet mird, baben ordnurgsmäßig Büdher na anliegendem Vêéuster VIL*) zu führen. Die Benutzung anderer Muster ift unzuläisig. Hierauf sowie auf die Pflicht, gemäß S 7 Abs. 2 a.a.O. die Abschnitte A der Saatkarten inner- valb einer Woche der Reichsgetreidestelle, Geschäfts- abteilung, Abteilung Saatgutverkehr, einzusenden, ift bei Grteilung der Genchmigung besondeis hinzuweifen.

H, Sugelassene Händler.

Die zugelaffenen Saatguthändler sind verpflihtet, über alle Saats- gutgeschäfte nah anliegenden Mustern V11 und VI11*) Buch ju führen. Die Benuzzurg anderer Muster is unzulässig. Auch die Vermitilungs8geschäit- siud in diese Bücker einzutragen. Soweit es

ch um Eigengeshäfte handelt, muß jeter Auégangt posten durch etne

Saatkarte belegt setn. Au den zugelassenen Händlern liegt

die Pfliht ob, die AbschGnitte A der Saalkarten gemäß § 7

Abs. 2 der Saatgutverkehrsverordnung, sowie Durch-

schriften ihrer Ein- und Verkaufsbücher innerhalb ciner

Woche der Reihsgetreidestelle, Geshäftsabteilung, Ab-

teilung Saatgutverkehr, einzusenden.

J Ständige Ueberwachung des Saatgutverkehrs durch den Kommunalverband und die Neihsgetreidestelle. Die Ueberwachung des Saatgutverkehrs ist in erster

Linie Aufgabe der bei den böheren Verwaltungsbc-

hörden tätigen Vertrauvensleute und der ihnen unter-

stellten Ueberwachungsbeawmten der Reichsgetreidestelle.

Die Kommunalverbände haben diese in jeder Weise zu unterstözen.

Danéeben haben aber au die Kemmunalverbände die Pflicht, Saat-

gutwirishaften sowohl wie zugelafsfene Händler auf das sforgfä!tiaste

zu übervahen. Die Kommunalverbände baben das Nech!, die Ee-

\chä!tsbüher und die Läcer nahzuprüfen. Verdächtig erscheiner. de

Umstände sind fofort auszuk ären und zu verfolgen.

K. Schlußbestimmungen.

Ein Verkehr mit Hülsenfruchtsaatgut ist vorläufig niht gestattet. Dewnächst werden besondere An- ordnungen über Hülsenfruhtsaatgut erlassen.

Berlin, den 2. Juli 1918.

Direktorium der Reichsgetreidestelle. Dr. Kleiner.

*) Die Mustex sind hier nicht abgedruckt.

Bekanntmachung der Reichs bekleidungs stelle zur weiteren Abänderung der Bekanntmachung über die Erteilung von Bezugsscheinen bei Abgabe ge- brauchter Kleidung und Wäsche vom 13. Oktober 1917.

Vom 13. Juli 1918.

Auf Grund der Bundesratsverordnung über Befugnisse der Reich8bekleidunge stelle vom 22. März 1918 (Reichs-Gesegbl. S. 257) wird folgendes bestimmt:

S L

8 2 Absatz 5 Sat 1 der Bekanntmachung der Reichsbekleidungs- fleDe über die Erteilung von Bezugsscheinen bet Abgabe gebrauchter Kleidung und Wäsche vcm 13. Oktober 1917 (Rei&éanzeiger Nr. 244) erhält folgende Fafsurg: ,

„Bezugé scheine auf Odberkleidung nah Abs-ÿ 1 dürfen für dieselbe zu ver'orgende Person vom 1. August 1918 bis 31. Juli 1919 nur erteilt werden bis zu zwei Gegenständen

derselben Art.“

Diese BekanrtmaSung tritt mit dem 1. August 1918 in Kraft. Berlin, den 13. Juli 1918.

Reich8bekleidungs stelle. Geheimer Rat Dr. Beutler, Reichskommissar für bürgerliche Kleidung.

BekanntmäGUÜng. Die Zwangsverwaltung der russischen Firma Dietrich Heydemann, Zweigniederlassung Hamburg, ift beendet. Hamburg, den 11. Juli 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

Béetlanuntmachun Die Zwangsverwaltung des der französischen Staats- angehörigen Frau Alice Aboucaya, geb. Emden, in Paris als Miterbin zustehenden Anteils an dem Nachlaß des verstorbenen Kaufmanns Jacob Emden, in Firma M. J. Emden Söhne in Hamburg, ist aufgehoben. Hamburg, den 11. Juli 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

Bekanntwmaqhunàa. Die Ueberwachung der Firma The Union Sulphur Company G. m. b. H,, Hamburg, ist aufgehoben. Hamburg, den 12. Juli 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

Königreich Preußen,

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Pfarrer an der Dreifaltigkeitskirche in Berlin, General- superintendenten D. Lahusen unter Entbindung von seinem Amt als Generalsuperintendent zum geistlichen Vizepräsidenten des Evangelishen Oberkirchenrats unter Verleihung des Charafters als Wirklicher Geheimer Oberkonsistorialrat mit dem Range der Räte erster Klasse zu ernennen.

VEr dr d E44, betreffend Vertagung des Landtags der Monarchie.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c., - verordnen, auf Grund des Artikels 52 der Verfassungsurkunde mit der darin verordneten Zustimmung beider Häuser des Landtags der Monarchie, was folgt: S Li

Die beiden Häuser des Landtags der Monarchie, das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten, werden vom 12. Juli bis 20. September 1918 mit der Maßgabe vertagt, daß auch während der Zeit der Vertagung die Verfassungs- kommission des Herrenhauses zusammen1reten und die Staats- haushaltskommisfion des Abgeordnetenhauses eine Besichtigungs- reise nah Ostpreußen und angrenzenden Gebieten vornehmen

kann. j S 2;

Das Staatsministerium ist mit der Ausführung dieser Verordnung beauftragt.

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 1. Juli 1918. (Siegel) WilheimRK.

Graf von Hertling. Friedberg. von Breitenbach. Sydow. von Stein. Graf von Roedern. von Waldow. Spahn. Drews. Schmidt. von Eisevhart-Rothe. Hergt. Wallraf.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs- weise Verwaltung amerikanisher Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (NRGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die feindlichen Beteiligungen an der Firma „Hoka“ Elektrotechnische Fabrik, G. m. b. H. in Berlin, Kottbuser Ufer 39/40, die Zwangs- verwaltung angeordnet (Verwalter: Justizrat Axster in Berlin, Wilhelmstraße 57/58).

Berlin, den 8. Juli 1918.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J: A: HUbEE:

Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung.

Die am 12. Mai 1917 für die im Weichbilde der Stadt Jülich gelegenen Ländereien des französishen Staatsangehörigen Julius Thobois in Merville angeordnete Liquidation ist beendet.

Berlin, den 7. Juli 1918.

Der Minister für Landwirtschaft, Domänen und Forsten. J. A.: Pelzer

Ministerium der öffentlihen Arbeiten.

Es find verliehen planmäßige Stellen :

für Mitglieder des Eisenbahdzentralamts und der Eisen- bahndirektionen: dem Regierungsrat Dr. Scherler in Elber- feld, den Bauräten Julius Dorpmüller in Saarbrücken und Otto Hoffmann in Cöln, den Regierungs- und Bauräten Liebetrau in Münster (Westf.), Shmedes in Berlin, Albinus in Berlin und Oskar Mayer in Erfurt :

für Vorstände der Eisenbahnbetriebsämter: dem Negierungs- baumeister des Ersenbahnbaufachhs Tür cke in Graudenz:

für Vorstände der Eisenbahnmaschinen- usw. ämter: den Regierungsbaumeistern des Maschinenbaufahs Georg Schulz in Flensburg und RNammels berg in Guben :

für Regierungsbaumeister den Regierungsbaumeistern des Eisenbahnbaufaches Curtius und Dr.-JIng. Remy in Königs- berg (PÞr.) und Blan in Hannower.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

Bei der heute öffentlich in Gegenwart eines Notars be-

wirkten Verlosung der Prioritätsobligationen

IIT. Serie,

ITT. Serie Lit. B und

IIT. Serie Lit. C 1. und 2. Emission der Bergish-Märkishen Eisenbahngesellschaft sind die in der besonderen Beilage zu dieser Nummer des Bl. ver- zeichneten Nummern gezogen worden.

Sie werden den Besißern zum 1. Januar 1919 mit der Aufforderung geküñdigt, die in den ausgelosten Nummern ver- schriebenen Kapitalbeträge

vom ?. Januar 1919 ab

gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staats- \hulden-Tilgungskafse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29, zu erheben. Dabei sind a. mit den Obligationen IIL. Serie die Zinsscheine Reihe VIT Nr. 5 bis 20,

Zinsscheine Reihe VI Nr. 14 bis 20, c. mit den Obligationen IIL[. Serie Lit. C 1. und 2. Emission die Zinsscheine Reihe V Nr. 17 bis 20 8 nebst Erneuerungsscheinen für die nächsten Zins\cheinreihen un- entgeltlich mitabzuliefern.

Die Staats\shulden-Tilgungskasse ist werktäglih von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags geöffnet.

Die Einlösung geschieht auch bei den Regierunashaupt- kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse 1; die Wert- papiere können {hon vom 1. Dezember 1918 ab einer dieser Kassen eingereiht werden, die sie der Staats\shulden-Tilgungs- fasse zur Prüfung vorzulegen und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar 1919 ab zu bewirken hat.

Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückbehalten. Mit dem Ablauf des 31. De- zember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.

Zugleih werden die bereits früher ausgelosten, auf der Beilage verzeichneten, noch rüständigen Obligationen wiederholt

b. mit den Obligationen II[. Serie Lit. B die

dem 31. Dezember des Jahres ihrer Verlosung aufgehört 1 und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, wenn sie 10 J al lang alljährlich einmal öffentli aufgerufen und dessenungeage nicht spätestens binnen Jahresfrist nah dem legten öffentli ut Aufruf zur Einlösung vorgelegt sein werden. renlichen Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen ob genannten Kassen unentgeltlih verabfolgt. E

Berlin, den 3. Juli 1918. Hauptverwaltung der Staatsschulden.

,

Bekanntmathung.

Den Eheleuten Hugo Becker, Wi pperfürt wird trt der Ee mit E Utta: Und Keorttlltase, wieder gestattet. n Wipperfürth, den 29, Junt 1918, Der c. Landrat. Dr. Bödiker.

Bekanntmathung.

Dem Bäder Keil in Hindenburg, Adolfstraße 4, habe ih wegen Unzuverlässigkeit den Handel mit Gegenständen deg täglihen Bedarfs, trsbesondere mit Backwaren, urd die Ausübung der Hausbäckeret untersagt. Kil hat die Kosten der Bekanntmachung zu tragen.

Hindenburg O. S,, den 5. Juli 1918. Der Landrat. J. V.: Kuhnt.

Bekanntmathung.

Dem Händler Lazarz aus Ortelsburg ist wegen Ueberf{reitung der Höchstpreise beim Verkauf von Fischen bis auf weiteres der Handel mit Fischen untersagt worden.

Orteleburg, den 9, Jult 1918. Der Landrat und Vorsitzende des Kreisausschufses. vonPoser.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 1 der Verortnurg zur Ferrbaltung vnzuver, läfsiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGB[, S. 603) ist der verw. Frau Grete Köhn, geb. Deer, tn Stettin, Gustav Adolsstr. 47, der Handel mit Gegenständen des täg, lihen Bedarfs, insbesondere mit Nahrungs- und Genuß- mitteln und mit Setfe untersagt.

Stettin, den 9. Juli 1918, Der Polizeipräfident. v. Bötticher.

Bekanntmachun g-

Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverläisiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBI. S. 603) babe ich dem Kausmarn Anders Johannsen Carstenjen tun Norder-Seiersleff durch Verfügung vom heutigen Taze deu Handel mit Lebens- und Genußmitteln jeder Art wegen Unzuverlässigkeit in bez1g auf diesea Handelsbetrieb untersagt.

Tondern, den 9. Juli 1918. Der Landrai. Böhme.

Bekanntmachun g--

Auf Grund der Bekanntwachung zur Fer haltuvg urzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Septewber 1915 (RSBIl. S, 603) habe ich dem Händler Julius Fischer hierseibst, E ch Nr. 53, dur Versügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegen- ständen des täglihen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, wegen Unzuverlä\figkeit in bezug auf diejen Handelsbetrieb auf die Daver von drei Monaten untersagt, a2 ¿war urter Tragung der durch dieses Verfahreu entstandenen Kosten.

Wermelékirhen, den 6. Juli 1918.

Der Bürgermeister. Grell.

Emer] BekanntmackGung.

Auf Erund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlälsizer Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGB!l. S. 603) habe ich der Händlerin Ehesrau Julius Fischer hierselbst Eich 53 durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Segenständen des täglihen Bedarfs, insbesondere Nah- rungs- und Futtermitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb auf die Dauer von drei Monaten untersagt, und zwar unter Tragung der durch dieses Verfahren entstandenen Kosten. :

Wermelskirchen, den 6. Juli 1918,

Der Bürgermeister. Grell.

Bekanntmachung.

Auf Srund der Bekanntmachung zur Fernhaltuna unzuverläsliger Personen bom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) habe ih dem Händler Hugo Theiß, hierselbst, Telegraphen’ straße Nr. 45, dur Verfügung vom heutigen Tage den pa mit Gegenständen des tägltchen Bedar1s, intbeson p Nahrungs- und Futtermitteln aller Ait, wegen Unzuverlässg! feit in be¿ug auf diesen Haudelsbetrieb auf die Dauer E L Monaten untersagt, und zwar unter Tragung der dur die Verfahren enistandenen Kosten.

Wermelskirchen, den 6. Juli 1918.

Der Bürgermeister. Grell.

Bekanntmachung

Auf Grund der Bekanntmathung zur Fernhaliung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (REB. S. habe {ch dem Händler Hugo Förster, hierselbst, Schwanen A durch Vecfügung vom beuttgen Tage den Handel mit Ges G ständen des täglihen Bedarfs," insbesondere Nar und Futtermitteln aller Art, wegen Unzuverlässigkeit in E auf diesen Handelsbetrieb auf die Dauer von dret Monaten i sagt, und zwar urter Tragung der durhch dieses Verfahren ftandenen Kosten.

Wermelskirh2n,. den 6, Jult 1918,

Der Bürgermeister. Grell.

nd

Abgereist: Seine Exzellenz der Staatsminister 1! Minister der öffentlihen Arbeiten von Breitenbach auf Dienstreisen.

(Fortsezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

m ———————ck

und mit dem Vemerken aufgerufen, daß ihre Verzinsung mit

E

Nihtkamfliches,

Deutsches Neich. Preufß;en. Berlin, 13. Juli 1918.

„u. K. österreichisch - ungarische Bolschaster Prin ee e ijt nah Berlin zurückgekehrt und hat die Qeitun

iu Posschaft wieder übernommen.

zie „W. T. B.“ meldet, sind gestern im Auswärtigen ät vildis dem türkishen Botschafter Hakky Pascha ind dem Bevollmächtigten Vertreter der Russishen Sozialisti- chen Föderativen Sowjet-Republik Herrn Jofse die Natifi- fationsurfunden zu dem Friedensvertraa vön Brest-Litowskf vom 3. März 1918 und zu dem türkisch-russishen Zusaßzvertrag zu diesém Vertrage ausgetauscht worden.

Am 13 Juli 1918 ist eine Bekanntmachung (Nr. W. 1\.

| 1900/7. 18. K. R. A.), betreffend Beschlagnahme und Höchst -

preise für Papierrundgarnobfälle erschienen. "Durch diese Bekanntmachung werden sämtliche vorhandenen und weiter anfallenden Papierrundgarnabfälle, welche bei der Her- stellung oder Verarbeitung von Papierrundgarn anfallen, das aus Spinnpapier allein oder unter Mitverwendurg von Faser- stoffen hergestellt ist, beshlagnahmt. Die beschlag- nahmten Gegenstände dürfen nur noch an die Kriegs- zadern-Aktiengesel\shaft ia Berlin oder an die von dieser Gesellschaft bezeihneten Stellen veräußert und geliefert werden. Ebenso ist eine Verarbeitung der Gegenstände nur noch durch die Krieg8-Hadern- Aktiengesellschaft und in deren Auftrag gestattet. Die Bekanntmachung seßt auch Hs chst- preise sür die beshlagnahmten Papierrundgarnabfälle fest und ordnet eine Lagerbuchführung über sie an. Gleichzeitig ist cine Nachtragsbefanntmahung (Nr. W. M. 100/7. 18. s, R. A.) zu der Bekanntmachung vom 20. November 1916 Nr. W. M. 312/10. 16. K. R. A., betreffend Bestand8er hebung von Natron- (Sulfat-) Zellstoff usw., erschienen, durh welche ene Meldepfliht für die Papierrundgarnabfälle, sofern die Vorräte 1000 kg übersteigen, angeordnet wird. Die erste Meldung ist über die am 1. August 1918 vorhandenen Vorräte bis zum 5. August zu erstatten. Der Wortlaut der beiden Bekanntmachungen ist bei den Landratsämtern, Bürger- meisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.

Vayern.

Jm Hofe der Prinz Arnulf-Kaserne fand gestern vormittag eine Truppenvereidigung ftatt, welher Seine Majestät der König und die Generalität beiwohnten. Nach einer markigen Ansprache des Majors Stury, die in Hurrarufen auf den König ausklang, und der Vereidigung der Truppen richtete Seine Majestät . eine Ansprache an die Truppen, in der er „V. T. B zufolge darauf hinwies, daß in der gegen- wärtigen Zeit, wo es heiße, das Wohlergehen und die Entwicklung des eigenen Volkes, des -eigenen Vaterlandes gegen eine Welt von Feinden zu schüßen, es eine doppelte Ehre sei, Soldat zu sein. „Wir alle haben den Krieg iht gewollt und waren jederzeit bereit zu einem ehrenvollen stieden. Unsere Feinde aber haben die wahrhaftig sehr be- stidenen Anträge mit Hohn zurücgewiesen. Es bleibt uns daher nihts anderes übrig, als weiter zu käwpfen und weiter jl siegen, bis unsere Feinde einsehen, daß ihre Anstrengungen soiglos bleiben. Wir wollen einen Frieden, der unsere Zu- lunft sichert, der verhindert, daß wir wieder von der ganzen Welt überfallen werden, der uns freie Bahn schafft zu Wasser Und zu Lande, so daß jeder Deutsche, wo er si befindet, sich sicher fühlt. …_ Zum Schluß sprach der König den Truppen vie besten Wünsche und die Hoffnung aus, daß sie glei ihren heldenhaft kämpfenden*Kameraden neuen Ruhm um ihre Fahnen

inden werden."

s Sachsen.

ie „Sächsische Staatszeitung“ teilt mit: Zeitungsnachrichten ufolge wird behauptet, daß die sächsische Me dem Vundesrote eine ausführlih begründete Denkschrift überreicht obe, damit dieser die Vereinigung Litauens mit en dur Personalunion unterstüße. Diese Nachricht ift jainmen erfunden. Weder ist eine solhe Denkschrift lens der sächsishen Regierung dem Bundesrat über geben O u ei ite: eto: D Ministerium / lgen Angelegenheiten eine solche Denkschrift irgend ner Neichsbehörde zugehen lassen. Y S

L Oesterreich-Ungarn. „hm ungarishen Abgeordnetenhause entspann si ti der Eivzelberatung der Wahlrechtsvorlage eine lebhafte [terung über den § 2, der die allgemeinen Erfordernisse Ie Wahlberechtigung aufstellt. Die ursprüngliche Vorlage I das Wahlrecht an das Erfordernis der Absolvierung. der e ¡fssulklasse geknüpft, ferner das Wahlrecht allen Soldaten, tr hrer Dienstpflicht genügt haben, und allen Jnhabern des Karl- pi Nreuges und der goldenen und silbernen Tapferkeits- thin è verliehen. Der Ausschuß hatte die Bestimmungen vord geändert, daß die Absolvierung der 6. Vollssculklasse 4 A und die geleistete Militärdienstpflicht und Jubaberschaft beant arl-Truppen-Kreuzes gestrihen wurde. Jn der Vollsißung i D Miristerpräsident Dr. Wekerle, daß der ursprüng- gelehnt ext wieder hergestellt werde. Dies wurde jedoch ab- angeno Der Paragraph wurde in der Fassung des Ausschusses der N mit dem Unterschied, daß auch die Jnhaberschaft

en Medaille als Wahlrehtsgrundlage dienen soll. neuen P isterpräsident Dr. Wefkerle beantragte folgenden die auß (ragraphen : Das Reichstagswahlrecht hat jede Frau, Bedingun, den allgemeinen Erfordernissen eine der folgenden Mittelst, erfüllt: 1) erfolgreih vier Bürgerschul- oder vier Mannes lassen besuht hat, 2. Frau oder Witwe eines gleihwert; der die höchste Klasse einer Mittelschule oder einer aftlichen 4 Anstalt durhgemacht hat, 3. einen landwirt- und wenig industriellen oder kaufmännischen Beruf ausübt

gilens 100 Kronen direkte Staatssteuern zahlt.

Vie N Großbritannien und Jrland. ntwurf A wh meldet, wurde im Unterhause der Geseß- deugnisse in d Jnnenamt bas Recht gibt, Naturalisierungs-

Q

den Fällen unzuverlässigen Verhaltens und ernster

Ç m . Vergehen gegen das Stlrafgesey und in den Fällen, in denen as Zeugnis du: Le-rug erlangt wurde oder der Jnhaber ein schlechter Mensch ist, rüfgängig zu machen, in zweiter Lesung angenommen. Jn dem Eesegz wird dem Jnnenamt M ais Locat abieilh alle Naturalisieriugazengnise, die seit

es ausge achprüf i unterziehen g gegeben wurden, einer Nachprüfung Fm Laufe der Beratung fand die Politik der Negierun allgemeine Zustimmung. Der 1b Ene l 104 Lloyd Sala jagte unler Hinweis auf die tiefe Erregung der öffentlichen einung, diese sei lediglich den Deutschen zuzuschreiven, und sprach wieder einmal von ihren angeblichen Gewalttaten gegen Hospitalschiffe und gegen hilflose Gefangene. Die Ausländer müßten aufs genaueste ausfindig gemacht werden. Mit Deutsch- lands Mangei an Menschlichkeit, Gerechtigkeit und Billigkei1s-

sinn könne England nicht in Wettbewerb treten. j;

Von dem irischen Notschrei, den die aus

Zt Nots\ ¿ Führern der Sinnfeiner, der Nationalistenpartei und der irischen Arbeiterschaft bestehende Dubliner *Mansionhouse Conference unlängst an, den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Ameriïa Wilson richtete, veröffentlichte „Daily News“ am amerifanischen Unabhängigkeitstage einen Auszug, der, wie- wohl ec offenbar von der Zensur stark beeinflußt wurde, die eindringlihe Natur des Appells und den scharf anfklagenden Charakter der Urkunde genügend erkennen läßt. Die Adresse beginnt mit folgender Begründung :

Als vor auderthalb Jahihunderten die amerikanischen Kolonien auf dem alten Grundsay bestanden, daß die Untertanen nit ohne Zuftlmmung ihrer Vertreter besteuert werden dürften, sirebte Eng- tand an, si zu zermalmen ; heute droht Gnglant, das irische Volk zu ¡êrwaimen , wenn es nit gegen den Ein)\pruh seiner Ver- treter die Sieucr nit in Geld, sondern in Blut entrihte. Währe-d ber omerikanis&en Nevolution wandten fi die Ver- käupfer eurer Freiheiten an das irische Parlament gegen die britische Augression uad baten um die wohlwollerde Beurt: ilung ibres Vor- gehens, und die Gesche lehrt, was das Verdikt war. Heute ist es an uns, das aweritan!\che Volk anzurufen. Die Adresse, die bei- idufig dec s{ändlicen Abschaffung des trish:-n Paulamen1s ge- qenki, führt weiter aus, daß im vierten Fahre eines vor- gebiich ¿r Veiteidigung der kleinen Na1tonen begonnenen Krteges Irland untec der Nichtatung der Wünsche des trischen Bolkís gegen den Einspruch der trischen Parlamentsvertreter hon einem übrizens unkonfstitutionellen Parlament die Weh - pfliht auferlegt werde, woduth gegen den Erundsay des Se. bst- bestimurung8 echts ve:stoßen werde, E38 handle fich jet darum, ob torian tas gefamI1e wir!shaftlihe, soziale und politijhe L-ben JIrlants der selbsiherrlichen Verfügung einer anderen Rasse überlaffen bleiben düfe, deren Recht, für Jrland gültige Gcfeße zu erlafjen, e Stiantpunkie aus lediglich auf Gewalt und Betrug _ Ein kurzer Absay gedenkt ber srüheren englischen Mißherrsaft über Irland; es heißt darin: Wir übergehen hter die Gee Zerstôxung unserer Industrien, der künstlich herbetgeführten Hungers- nôte, der Anzeitelung von Aufitänden, der zahlreichen Onterdrüdungs- afte, die in tem durch Uikundenfälschung herbeigeführten dauernden Mepre|siontakt gipfeuer, der das Jubitäumsjahr der Köntgin Victoria verherrlihte. Auf unserer Insel find die Auf- beburg der Habeatcorpus, Akie, die Unierdrückung des freien Wortes, Häagen, Erschteßen, Bajonettieren die allergewöhn- listen Ereignisse. Die Eingabe erinnert daran, daß vor 70 Jahren das tirtihe Volk aht Pèillionen zählte, normalerweise heute jechiehn 1ählen follie, tatiählih auf viereiubalb Mill'onen zurückgegangen ist. Während 750 Jahre der Fremdherrshaft, heißt es wer, kat das kuishe Volk niemals Gelegenheit gehabt, eine einzige jeltstloje, bcchberzige Tat der Herrscher zu berwill- Tommnen, Die Union brate England etne Zunahme an Reich- tum der Bevölkerung und Mahht, Jcland höhere Steuern, ver- krüppelie Industrte, ans&wcllende Auewanderung, hartherztge Bes amtenwirtshast. Die Adresse übt dann Kritik an dir von der britt- \{ch:n Verwaltung begünsttten Ulster-Agitation, bezeichnet die Ber- \che Lloyd Georges zu einem irtschen Zusgletch als unaufrichtige Manöver und weist raauf hiy, daß die Parlamente Australiens und Südafuikas die Wehryfl!cht abgelehnt baben. Ste bemeift, daß das b.iitsche Auswäittige Amt zu verhicdern versucht habe, day der P:äfideot der verbündeten Vereinigien Staaten aus ezfter Hand Mütelungen übec Irlands Wie: stand gegen die Wehxr- pfliht erhalte, und betont: Zuversichtlih rihten wir die Blicke auf Sie und Amerika, für dessen Befretung die Jren viel auf das Spiel gelegt haben. Wir hoffen, daß Sie Ihr Ohr und Ansehen unserem Gebeie leiden werden, daß kein weiteres unvershuldetes Unrecht gegen die Schzylojen dieses s{hlimme Jahrhundert beslecken möhte. Die Eingabe ließt: In jeder Generation wird die irische Nation herausgefordert, erneut ih1e Beschwerden vorzubringen. Geyenüber der jegigen Heraus}orderung erfolgt die Antwort vor keinem kleinen Foruw, sondera vor dem Gerichtohose der Welt. Mit unserer Antwozut Tecen wir, wie etnst Amerikz, unsere Sache vor die „tugendhaft und men\huch G.sinnlen® und zuglei demüttg vor den Nt{chterstuhl Gottes.

Nach „Nieuwe Notterdamshe Courant“ geben die englischen Blätter die britishenGesamtverluste im Juni, soweit sie veröffentliht wuden, mit 4406 Offizieren und 135 729 Mann an. Dazu kommen noch 40 Offizière und 204 Mann von der Flotte. Für die drei Monate April, Mai und Juni stellen sich die Verlustziffern auf 21 097 Offiziere und 337 918 Mann.

Rußland. ;

Am 8. Juli 1918 wurde, wie „W. T. B.“ meldet, folgende von der fommunistishen Fraktion beantragte Ent- schließung vom Sowjetkongreß mit erdrückender Mehrheit angenommen:

Die fünste Landebversammlung der Arbetter und Soldaten billigt voliständig die innere und Fuß:re Politik des Rats der Voltg- fommissare und berräftiat von neuem ven unersGütterlihen Willen der Arbetter und Soldaten, das Land nicht in einen neuen Krieg hineinziehen zu lassen. Das Rußland der Sowjets wird jedem Angriffsversuh gegen das russishe Gebiet von feiten jedweder tmpertalistis&en Negterung tatkräftiz Widerstand letiten. Das Nußland der Sowj:ts wird unerbittlich gegen die Volktfeinde verfahren, die das Vaierland zugunsten der Nattonalisien der einen oder ber anderen Koalitton verraten. Die Lar desversammlung billigt gleiherweise die Ernährungstpoltlik und Schaffung von Ausschüssen armer Bauern, welche nit die Arbeit der anderen ausbeuten. Der Zeitraum, der fic bis zur neuen Ernte ersireckt, ist der bär!este für die Arbeitebevö|kerung der Städte. Die tatkräftigsten Maßnahmen werben zur Bekämpfung der bürgerlichen Gegenrevoluttonäre und threr Sendlinze ergriffen werden, die aus der augenrblidlihen Lage Nutzen zu zteken versuchen. Die Landeäver- sammlung ruft alle Arbeiter und Bauern auf, einmüttg für die Sowjets einzustehen.

Die Moskauer Presse meldet, daß in St. Petersburg ein Kriegsrevolutionsausshuß unter Urnißky die Obliegenheiten des bisherigen Sowjets der Kommissare für die nördliche Kommune des St Petersburger Bezirks übernommen und die nicht bolschewistishen Kommissare abgeseßt hat. Der Ne-

f volutionsaus\{uß hat sirenge Aufficht des Verkehrs in den

Straßen befohlen nud das Waffentragen und Ansamre!n des Publikums verboten, sowie die Entwaffnung aller Kampf- druschinen der Sozialrevolutionäre angeordnet,

Niederlande. _ „Algemeen Handelsblad“ meldet, daß auch von nieder- ländischer Seite der von der niederländischen Regierung mit England über die Ausfendung eines Geleitzuges nach „Fndien geführte Schristwehsel in einem Weißbuch ver- öffentlicht werden wird.

: Griechenland.

__ Nach Meldung des „W. T. B.“ ist der französische General

Gramat zum General stabschef der griechishen Armee er- nannt worden. _ „Petit Parisien“ meldet aus Saloniki: Jn Cozzani wurden 7 griehishe Offiziere und Unteroffiziere, die angeklagt waren, eîne militärishe Meuterei in Cervia angezettelt zu haben, standrehtlich erschossen. Sie sollen sich gefälschter Urkunden bedient haben, um einen Aufstand hervorzurufen.

Rumänien.

Aus Jassy wird amtlih gemeldet: Jm Laufe der vor- gestrigen Kammersizung verlas der Abgeordnete Stroici einen parlamentarischen Jnitiativantrag auf Anklageerhebung gegen die früheren Minister Jonel Bratianu, Vintila Bra- tianu, Emil Costinescu. Alexandru Constantinescu, Vasile Morßun, Doktor Anghelescu und Take Jonescu, gemäß dem Geseß über die ministerielle Verantwortlichkeit. Der Antrag ist begleitet von den Anflagepunkten gegen die Regierung, die Rumänien in den unheilvollen Krieg verwickelte. Der Antrag war Gegenstand lebhaften Beifalls. Gemäß der Kammer- ordnung und dem Gesey über die Ministerverantwortlichkeit wurde der Antrag den Büros der Versammlung überwiesen, die schnell die nötigen Förmlichkeiten erledigen sollen.

Der Aba. Stoian geißelte in derselben Sißung das ver- absheuungswürdige Attentat gegen den Grafen Mirbach und lenkte gleichzeitia die Aufmerksamkeit der Regierung auf die auf rumänishem Boden befindlichen russischen Sendlinge. Kammerpräsident Meißner erklärte, daß die Kammer sich den Aeußerungen des Abscheus des Abgeordneten Stoian anschließe und der deutschen Regierung ihr lebhaftes Bedauern zum Ausdruck bringe. Der Minister des Aeußern erflärte seinerseits, daß die Regierung das Attentat bereits scharf verurteilt hätte und bezüglich der fremden Agenten ver- stehen würde, ihre Pflicht zu tun.

Asien.

Der Bericht aus Washington, daß Japan beschlossen habe, das Ersuchen der Ententemächte, unter allen Umständen in Sibirien vorzugehen, zurüczuweisen, wird, nah einer Reutermeldung, amilich für unrichtig erklärt. Ja Japans Haltung sei keine Aenderung eingetreten. Amerikas Antwort über die Angelegenheit werde abgewartet. Außerhalb der amtlichen Kreise sei man sich in Japan jeßt ziemli einig darüber, daß es augenblicklich nicht ‘notwendig sei, Truppen nah Sibirien zu schien.

Kriegsnachrichten. Berlin, 12. Jali, Abends. (W. T. B.)

Dertliche Kämpfe füdwestlich Bailleul und auf dem Westufer der Avre.

Großes Hauptquartier, 13. Juli. (W. T. B.)

Westliher Kriegsschauplag. Heeresgruppe Kronprinz Nupprecht.

Südwestlih von Bailleul wurden mehrfache An- griffe starker englisher Abteilungen abgewiesen. Ebenso scheiterten nöchtlihe Vorstöße des Feindes nördlich von Albert. Heftigem Feuerkampf auf dem West- ufer der Avre folgten zwischen Castel und Mailly Teilangriffe der Franzosen, die der Feind am Nach- mittage bei Mailly, am Abend in dem ganzen Kampf- abshuitt nah erneuter stärkster Artillerievorbereitung wieder- holte. Jn Castel und im Gehöfte Anchin seßte sich der Feind fest. Desilich dieser Linie brachen seine An-

griftfe in unserem Gegenstoß zusammen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Zwischen Dise und Marne blieb die Gefechtstätigkeit rege. Erneute Vorstöße des Feindes nördlich von Long- pont und südlih des Ourcq wurden abgewiesen.

HeereS8gruppe Herzog Albrecht.

In den mittleren Vogesen und am Hartmannss weilerkfopf lebte die Gefechtstätigkeit auf. Nordöstlih von Pont-à -Mousson und im Fave-Grunde scheiterten nächtliche Vorstöße des Feindes.

Jm Juni rourden an den deutschen Fronten 468 feindliche Flugzeuge, davon 92 dur unsere Flugabwehrgeshüße, und 62 Fesselballone abgeschossen. Hiervon sind 217 Flugzeuge in unserem Besiß; der Rest ist jenseits der gegnerischen Stellungen erkennbar abgestürzt. /

Wir haben im Kampfe 153 Flugzeuge und 51 Fessel» ballone verlorer,

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Desterreihish-ungarisher Bericht.

Wien, 12. Juli. (W. T. B.) Amtlich wird verlautbart:

Nirgends größere Kampfhandlungen. Der Chef des Generalstabes.

Bulgarischer Bericht.

Sofia, 11. Juli. (W. T. B.) Generalstabsbeciht vom 10. Juli.

Mazedonishe Front: An mehreren Fronlstellen, be- sonders in der Gegend von Bitolia, im Cernabogen und auf beiden Seiten des Wardar, war die Feuertätigkeit beiderseits ziemlich heftig. Bei Altshakmahle und Matschokowo zerstreuten unsere vorgeschobenen Einheiten dur Feuer feindlihe Er- kundungsabteilungen. Jm Warda1tale lebhafte Lufttätigkeit auf seiten des Feindes.