E N S m “y T C D E
E 3. an die unter Berücksichtigung der Herkunft der meldepflitizen
S Brennstoffe zuïändige Amtliche Verteilunatftelle (fiebe & 6). BDeitellt
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der Melderflihtige B: enaftoff- aue d-n Gebeten mebrerzr Amtliche: Nerteilungéstellen, so sird an alle dicse Amtlichen Verteilungsstellen Meldekarten einzusenden;
4. an den Lieferer des Meldepflihtigen. Besiellt der M-lcke- pflihtige bei mebrerer Liefererr, so ij1 an jeden Lieferer etne besondere Pteldekarte zu ridten. Bestellt er bet einem Lieferer Brennstoffe aus mehreren He:kunft8gebieten, fo bat er diesem Lieferer so viel Karten einzureihen wie Herkunit8grbiete in Frac- kommen. Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen böhmt- {hen Koblen sind die Meidekzrten nit an den autländischen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht lm Köniareih Bavern g-leaene Be- triebe bandelt) an den Koblenauégleih Dresden (fiebe § 6; Ziffer 7) zu senden, und ¿mar mit der Aufs{ri\t: „Lutlaudekoble“. Für Betriebe, die im Königreich Bayern liegen, find diese Melde- karten mit derselben Aufschzift an die AmiliGe Verteilungsstelle MüngSen (§ 6,°) zu senden,
IT. Außerdem baben Me”?depflihtige, deren VerbrauEsf:/elle îm Absatzgebiet der Nhbeinisen Koblenbandel?- und NeedereigesellsXaft lieat, etne be'onderz, nach § 7! zu besckaffende Einzelmeltekarte an den „Kohlenautg!eich, Viarnbeim* zu fenden.
IIT. Eämtlide Mesid:karien find eleiGlautend auszufüllen. Aub wenn mehrere Karten an verschiedene Am!like Verteilung#- stellen oder verschiedene Lieferer 11 rihten find, müssen sämtliche Karten in allen Teilen gz"au glei lauten. Dies bezieht ih auc auf die Be¡cihrung der Sorten und Meagen und die Namen der Lieferer.
IV. Für Gaskoks ift die unter Ebs1ß I, Ziffer 3 geranrte, cn di? Amtliche Berteilurgsst-lle zu ricktende PMeidekarte an die Adresse: „Neichtkommissar für die Koh!ecverteilung, Abteilung V, Gasfkofs, — in Berlin“ zu sendea,
§6. Amtliche Verteilungs8 stellen. Amtliche Verteilun«sfellen find:
1. Für Steinkohle *) aus Ober- und Niede: schlesien:
Amtliche Verteilurg{stele für {chlesuche Steinkcble in Berlin W. 8, Unter den Linden 32.
2, Für Nuhrkoble *): :
Das Rhetniich-Wesifälishe Kehlen-Syndikat in Essen.
3, Für Steinkohle *) aus dem Aachener NRevter :
Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkoklergruben des Aachener Reviers tn Kohlseid (Bez. Achen). 4, Für die Steinkohle *) aus dem Saarrevier, Lothringst:n und
der bayerischen Pfalz :
Amtliche Verteilungé stelle für das Saarrevier iv Saar- brüdcken 2.
5. Für die Braunkohle {) aus dem Gebiet rechis der Elbe mit Ausnahme von sächsi)cher Braur kohle f) :
Amtliche Berteilungsftelle für die Braunkoblerwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39.
6. Für dle mitteldeut|he Braunkohle f) (links der Eibz), mit Ausuahme der unter 7 genannten:
Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun- fohlenberubau in Halle a. d. S., Landwebritr. 2.
7. Für Braunkoble f) aus dem Kövigreih Sa&sen und dem Herzogtum Sachsens Altenburg sowte für böhmtscbe, nah Deutschland (außer Bayern) eingeführte Kohle und für \ächßfische Steinkohle *)
Koblenausgleich Dresden, Linienkommardan'ur E, Dreéden.
8. Für »heini\che Braunkohle +), Braunkohle F) der Grube Gustav bei Dettingen und Braunkoble aus dem Dillgebict, dem Westerivald und dem Großher¡;ogtum Hefen: :
Amtliche Verteilungasftell? für den rhein. Braunkobler- bergbau in Cöôln, Unter Sawbienhausen d5/7.
9. Für Stein-*) u-d Braunkohle f) aus dem rechts-rbeinisGer Bayern (ohne Grube Guftay bet Dettingen) und für böhmische, na Bayern eingeführte Kohle *+):
Amtliche Verteilung8ftelle für den Koblenbergbau im reS18s- rhein. Bayern, Vtünchen, Ludwigstr. 16.
10. Für Steinkohle *) des Deiiters und setner Umgeburg (Obern- kiren, Vasfingbausen, Zbbenbüren usw.):
Amtliche Verteilungs\elle für die St-inkoblengruben det Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister. 11. Für Gaskoës siege § 5, IV.
S7, Art der Meldung.
1. Die Meldungen, die mit deutlicher rech'éverbindliher Nament- unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldvepflichtigen versehen fein müssen, dürfen uur auf amilien Augusimeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflihtige bet der zusiändtgen Orts, oder Bezirks, koblenstelle, beim Feblen einer folden bei der zuständigen Kriegé- wirtshaf1s\telle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriea8an t- stelle gegen eine Gebühr von 0,25 4 für ein Heit zu 4 Karten hbe- ziehen kann. Auch dte etwa ncch weiter erforde:liden Meld: karten (siehe § 5, I,? und ‘, § 5, IL und § 9,2) sind dort für 0,05 „#4 das Stück erhbältlich.
2. Hat ein Meldepflihtiger Betriebe an versGiedenen Orten oder in v:1shiedenen Teilen des gleihen Ortes, so müssea füc jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.
3, Jeder Meld-pflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergcupp- (Vorde: s-ite der Karte) dur Dur&kreuzen kenntlic zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nad dex Art setnes gewerb- lihen Betriebes zu mehreren Verbrchergruppen gehört, iît maß- gebend, zu welch?-r Berb-auhergruppe der wesentlihste Teil feines Betriebes geböôrt, Jst ihm yom eickekohlinkommifsar eine Ber- Frauhergruppe angewiesen worten, so hat er diese zu dur&kreuzen. Es ist unzulässig, mehrere Verbrauchergrnppen zu durchkreuzen.
§ 8. Meldung im Falle der Annahweverweigerung der Meldetarten dur Lieferer.
Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Arnahme s\ciner Me!'dekarte bereit findet, so bat er neben der für den Reichskommifsar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bes!immte dem Re‘chskou missar ia Berlin mit einem Begletischreiten einzusenden, in dem anzu¡zeben t, warum die Meldekarte nit an einen Lieferer weitergegeben wurde, und weler Lieferer vorge\{lagen wird.
S 9. Weitergoabe der Meldungen durch die Lieferer.
1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekzrte zugegangen ift, hat in der dazu beitmmten Spalt? der Vorderseite der Karte bie eigene Firma und dite Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Ver- zug seinem eigenen Lieferer wetterzugeben, bis fie zu dem „Haupt- lieferer“ gelanat. Hauptlteferer ift das ltefernde Werk (Zeche, Koks- anstalt, Brikettfabrik) oder, wenn es etnem Dritten (Verkaufskartel!! oder Handelsfirma) den Alleinvertrieb seiner Produktion überlassen hat, dieser Dritte.
2. Falls ein Lieferer (Händler) die tin einer M-ldekarte oauf- geführten Brennstoffe von mehreren Verlieferern bezieht, so gtbt er nicht die urschriftlih- Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Inhalt auf so viel neue Veeldekarten, wie Borlieferer in Frage kommen. Leßtere hat ex an die einzesnen Voilieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgetei!ten Meldekaxten dürfen zu- sammen nit mehr ergeben als die der urshriftlihen Karte. Fede neue Peeldekarte hat
a) die auf diese Karte enifallerde Menge, b) die auf rie anvecen Karten verteilten Neslmengen der ur {hrifliden Karte mi Ne-nung der Lieferer und der ron jedem bezogenen Etnzelwen;en und Sorten zu enthalten. Die neuen Vieldefarten sind mit dem Vermerk „, Aufgeteilt“ und dem Namen der aufteilendèn Firma zu versehen. Bie urschrtitlihe Karte ist bis zum 1. Januar 1919 sorgfältig aufzubewahren.
*) Auch Steinkoblenbriketts, Schlammkohle und - Koks. +4) Auch Braunkohlenbriketts, Naßpreßsteine und Grudekoks,
3, Jeder Leferer (Händler), der einem tmeldepflihtigen Ver- braucher Brennfioff abgegeben hat, chne daß eine ordrungsmäßtge Meldekarte b-i ibm eincereicht und gemiß §9,! von ibm weitergezeben worden ift, Hat diese Lieferung zu welden. Die Einzelbeiten diefer
dut . Bekar ntmahung, betr: fend Veldung der
igen ven Koble, Kok8 und Briketis dur die Lieferer“,
i 1918 („R-ichsanzeiger“ Nr. 145) geregeit. |
Lietecrec (Häntler), der von etnem im Av? lande woh: Lieter-z böbmishe Kohlen bezieht, bat tie betriffer den Me! rit an den auélènck}&en Sieferer, fordern, falls es d um Me!dekar!en handelt, die von im Köntgreih Varecna gelegenen Betrieben ber: vh:er, an die Amtite Verteilung8nele Mürchen (§ 6,°), andernfas an den Koblenauegleich Dresden (S 6,7) zu 'enden. Die Karten für so!de ausländt'chen Lieferungen sind mit der Auf- \chrift „Auslandekoble* zu verfehen.
S 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.
Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreien Lieferern find
rerboten. 8 11. Wirkung unterlassener Meldung.
Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepflit niht oder nit fristgereht genügt oder false oder unvollständig+ Argaben mat, bat neben der Bestrafung gemäß § 14 zu gewärtigen, daß ihn dec Net{sfcmmissar oder die Amtliche Verteilungsfiele von ber Be- lieferung aus\ch{ließt.
8 12, Anfragen und Anträge.
Anfragen und Anträge, die diese Bekannimahung betreffen, it Ausnahme des im § 2,? gedahteu Zweckes, find an den Reihtkemaifsar für die Koblenverteilung, Berlin, zu rihten.
8 13, Verwendung von aewerblihen Koblen für andere Zwedcke.
Œs ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines cewerb- lichen Verbrau@ers bezogen find, ohne GBenehmigurg des Reichs- fommtfsars in den Handel zu bringen oder für Hausbrantzwecke abzugeben,
8 14, Sirafern.
1, Zuwiderhandlungen gegen diese BekannimaG:ng werden neh 8 7 der B.-M. vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldsirafe bis zu zehntausend Marf cder mit einer dieser Strafen, bet Fabrlässickeit emäß § 5, Abs. 2 der Verordnuna des Sicdcidaa vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark bdeifiraft.
2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsäßlichen Zuwtder- bandeln8 auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werdey, aur die ich die Zuwiderhantlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter gehören
oder nit. 8§ 15. Inkraftireten. Diese Bekanntmathung irltt am 1. August 1918 in Kicft. Berlin, 10. Juli 1918. Der E, für die Kohlenverteilung. Stußgß.
Belanntmahunag.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 (NRGBl. S. 603) ist für die folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
2786. Lifte.
Gesamivermögen: Das gesamte im Inlande befindli? Vers möôgen des dur Erlaß vom 30. April 1918 auêgebürgerten landeé flüchtigen Arotbekers Marte Flcerenz Gz:ha2td Josef Kober aus Ob-:rebnheim (Zwangsverwalter: Amtsgecichissekietär Tiator in Oberehnbeim). Du: die Zwangsverwaltung nit terührt wird der Grundbesitz des Ausgebürgertey, für welen die An- ordnung der Liquidation beantragt wird.
Straßburg, den 10. Juli 1918. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. J N: Ditimar:
l oie BetanntmaGund
Gemäß Beschluß des Kreisaus\Gufses vom 2. Juli 1918 wird Jakob Hormel vor Lollar wteder zum Handel mit Se- genhänden des täglichen Bedarfs zugeiassen.
Gießen, den 3. Juli 1918,
Großh. Kreisamt Gießen. J. B.: Langermann. Ae
Bekanntmachung.
Der Leben2mittelkleinbändlerin Ebefrau Stlber t Maiter Klothilde gevoreneSeorges, inAlbersch weiler, Forbvstraße Nr.194, ist auf Gruyd der Verordnung des Bundesrat? ¡ux Æerr haltung unzu- verlässiger Personen vom Handel vom 23. Sept-mber 1915 und der hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen dourch Beschluß vom heutigen Tage der Handel mit Lebensmitteln und Geuen- ständen des täglihen Bedarfs für das Neiltgebtet- unter- sagt worden. — Die Chefrau Gilbert Matter bat die Kosten der Veröffentlihung zu tragen.
Saarburg i. L, den 2. Juli 1918,
Der Kaiserliche Kreisdirektor des Kreises Saarburg |. L. I. V.: Karcher.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberförster der Oberförsterei Haina-West im Kreise
oie, ads: Anthes in Haina den Titel Forstmeister zu verleihen.
Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.
Der Privatdozent in der philosophischen und naturwissen- schaftlichen Fakultät der Westfälishen Wilhelms: Universität in Münster Dr. Schmißz-Kallenberg is mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Majestät des Königs zum ordent- lichen Honorarprofessor in derselben Fakultät,
der Oberlehrer a. D. Professor Dr. Winkler in Breslau mit Allerhöchster Genehmigung S einer Majestät des Königs zum ordentlichen Honorarprofessor in der philosophischen Fakultät der Universität Breslau ernannt worden.
Dem Privatdozenten in der medizinischen Fakultät der Universität in Göttingen Dr. med. Walter Fischer, z. Zt. in Shangai, ist das Prädikat Professor beigelegt worden.
Justizministerium.
Dem Landgerichtspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat Münch in Posen, dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat
anwälte: Dr. Frig Kalischer bei dem Kammergericht
Hennes in Trier und dem Amtsgerichtsrat Kittler ; Hermsdorf u. K. ist die nachgesuchte Dienstentlassung mit a in gehalt erteilt. 3 mit Ruße- Verseßt find: der Amisgerih!lsrat Dr. Ribbentr», ; Oels nach Hildesheim, der Amtsrichter Müller in rov in als „Landrichter nach Königsberg i. Pr., der Am: Miau 4 in Gräfenhaini s Landri MiSriter Jsenbart in Gräfenhainichen als Landrichter nah Nzy, burg a. S., der Amtsrichter von Pro\ch in Mint ums Gräfenhainihen und der Amtsrichter Wiegand in Allenß nah Gardelegen. “tüenftein In der Liste der Nechlsanwälte find gelöst die Rechts Thiel ke bei dem Amtsgericht und dem Landgericht in Steg" Claußen bei dem Amtsgericht in Schönebeck und Dsn bei dem Amtsgericht in Grimmen. Vôrfer
In die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der frühere Amtsrichter Dr. Vallentin bei dem Kammergoriae - E ”. 5 S Tgeridte
der Rechtsanwalt Claußen aus Schönebeck bei dem Amts gericht in Neuhaldensleben und der GBerichtsa}c\sor Wilhelm Engelhard bei dem Oberlandesgericht in Caßsel. i
Berichtigung.
Jn der in Nr. 158 des Staaisanzeigers am 8. d. M ver- öffentlichten Bekanntmachung der Hauptverwaltung der Staatz schulden vom 3. Juli 1918, betreffend die Verlosung und Einlösung von Köthen-Bernburger Eisenbahnaktien ist ein Druckfehler rictigzustellen. Die Erhebung der Kapitalbeträge erfolgt niht bei der Staats\huldentilzungs- kommission, sondern bei der Staats\auldentilgungs kasse in Berlin W. 8, Taubenstraße 29. 7 :
Betanutmitaguna
Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaliung unzuDerlässiger Per‘onen vom Handel vem 23, September 1915 (RGBL!. S, 603) babe tch der Frau Marie Goldberg, geb. Hinze, in Berin Weißenburgerstraßz 47 (Kleinhandel mit Kurz- und Wollwaren und Wäice), dur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedacfs weg!n Ur- ¡uverlässigkeit tn bezug auf diesen Handeltbetricb untersagt.
Berlin-Schöneberg, den 7. FXuli 1918,
Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. F, V.: Dr. Fal ck.
Bekranntmachung.
Auf Srund der HBundesraiéverordnurg vom 23. S-piewbzr 1915, betreffend die Fernhaltung unzuverlässizer Derionen vom Handel, (R.-S.-Bl. S. 603), ist dem Kaffehauspächter Nobert Müseler und der Inhaberin d-s Kaffee Krorprinj, Frau Susanna Müseler, geb. Hahn, tn Thorn, Breitestraße, wohrhaft, j-der Hande! mit Segenständen des täglihHen Bedarfs, insbesondere jede Ab- gabe von Speisen und Getränken unterfag!. Die von vorstehendem Verbot Betroffenen haben die Kestea diesec Bekannt- machung zu trogern.
Thorn, dea 10. Juli 1918,
Die Polizriverwalturg. Stachowit.
Nichtamtli@es.
Deutsches Reich.
Preufszen, Berlin, 15. Juli 1918.
Von Seiner Majestät dem Kaiser und König ist, „W. T. B.“ zufolge, dem Staatssekretär des Reichsschaßzamts, Staatsminister Grafen von Noedern nachstehendes Tele- gramm zugegangen :
Ihre Véeldung von der Verabschiedung des Etats, der Be- willigung der Kectegskredite und dem Abschluß des Steuerprogramms dur den NeiZ81ag hit Mich mit lebhafter Geaugtuung erfüllt. _IchŸ dank- Ihaen füc die erfolzreie Arbeit. Die Armee wird in dea Beichlüssen den Bewets dafür erblickzn, daß die Heimat ent- shlofsen binter un'ecen Waffen stebt, daß starker Wiüe 1n5 klarer Zukuofetsion ber-|{t. DeutsGianb wird unübertoindlih scir, wenn es fi ielbst seiner Stärke bewußt bleibt und fest auf Gott
vertra Wilbelm I. k.
Der Landtag der Livländischen Ritter- und Land" {aft hat an Seine Majestät den Kaiser und König nah- Meldung des „W. T. B.“ folgendes Telegramm gerichtet:
An des Kaisers vnd Königs Majestät, Großes Hauptquartier. / Allerdurla:chiizster, Allergnädigter Herrschez ! L Nawldem dau Curer Majestät Machtspruch die uach Sibtiien verbannten Mitglieder der liviändisczen Nitter- und Landschaft in bie Heimat zurückgekeßrt sind, veciammelt die Ritter- und Land- schaft fih zum ertien Male nah der Befreiung ves Landes wieder vollzählig zum ordentlichen Landtag. Das Gefühl ünerstxömenden Dankes gegen Goit den Herrn, der uns alle aus all-n Stürmen herau8 gnädig gefübrt, der den unver«leiliden deuten Waffen den Sieg veriieh önd vanit auch für Livland bie Befreiungsstunde {lagen lief, verbtudet ich mit dem Empfinden, daß wir ursere FRettung na dem SYuß des Allerhöchsien der hutldvollen Grade Gurer Maj-stät zu danken haben, iadem wir, auf Eurer Majeitäk Geheiß unter den mächtigen Schutz des deutschen Schwertes getielll, nunmehr wteder Orduuna und Nuhe in unser Land einziehen jehen, Aber darüber hinaus öffnet #ch uns der Auzblick in eine Uke Zukanft. Na&dem Eure Majestät die Bitte unsercs Landes E enge Anglieder!ng an bas große deutsche Vaterland gnädig enl gegen zu nebmen gerubt baten, bofen wir vertrauznusvolt, an ter welibistoris@en Aufgabe des deutshen Volks mita: betten und ihm im Kampfe für Necht und Ehre, Treue und Stttlichkeit zux Raf treijen zn dürfen, und geloben feierli, Gut und Blut für Deut] lands Größe und Ruhm freudig hingeben zu wollen. Gou it Sott schüte Eure Majestät ua» lasse Deuts&kland gede:hen alle Gwtigkeit. Nesidierender Landrat Baron Staffelberg- Landmars@all E aron Pilar von Pilhau-
Seine Majestät hat darauf nach derselben Quelle den Landtag folgendes Antworttelegramm zugehen lassen. Groß-8 Hauptquartier, den 11. Juli 1918. Laudtag der liv!ändishen Ritter- und Landschaft. einien __ Huldigunaegruß und Treugelöhnis der zum Landtag M ttsès Nitter- und Laadschaft sind Mir eine berzlihe Freude gf
j e Ich vereinige Vich mit dem Landtag im Dank gegen Sot!, dab
; und ben fiegreichen deutshen Waffen vergöunt gewesea ist, es Blut aus Berbannung und Todesgefabr zu erretten, alte tete Kultur vor drohendem Unter.ang zu bewahren und freie Bahn zu neuer Blüte zu schaffen. Unter dem starken Schutz und Sgirm des Mutterlandes wird, wie Ich zuversichtlih vertraue, emeinsame zähe uod zielbewußte Arbeit dur harte Zeit zu Heller, Aelidher Zukunst führen. Wilhelm I. R.
Mi deut
Ueber die Einstellung von Anwärtern für die ae Seeoffizierlaufbahn sowie von Reserve- offizieranwärtern des Seeoffizierkorps sind nach- e Kabinettsorders an den Staatssekretär des Neiche- marineamts erlassen worden : |
1) Die Anwärter für die aktive Seeoffizierlaufbahn sind fortab wieder als „Seekadetten“ zu bezeichnen.
An der bisherigen Art ihrer Einstellung und Ein- fleidung sowie an ihren Gebührnissen wird während des Krieges dadur nichts geändert.
9) Für die Dauer des Krieges können junge Leute der Landbevölkerung, welche die Neife für die Unterprima erworben haben, im Bedarfsfall auch solche mit der Be- rechtigung zum Einjährig-Freiwilligendienst, zur Aus- bildung als Reseroeoffizieranwärter des Seeoffizierkorps Meiner Marine zugelassen werden. Sie sind als „Krieas- Reserve-Seeoffizier-Anwärter“ zu bezeichnen. Sie haben die weiteren Bestimmungen wegen der Ausbildung zu treffen. Die Einstellung von Reserveoffizieranwärtern nach den bisherigen Vorschriften bleibt daneben bestehen.
Meldungen von Seekadettenanwärtern sind wie bisher zu rihten an die Seefadetten-Annahme-Kommission in Flensburg- Mürwik; Meldungen der „Krieg8s-Neserve-Seeoffizier-Anwärter“ gehen an die Jnspektion des Bildungswesens (Kriegs-Reserve- Seeoffizier-Anwärter-Abteilung) in Kiel, die den Zeitpunkt für die Einstellung bekannt geben wird.
Das Kriegs3ministerium Hat eine „Mannschaftsver- sorgungs- und Fürsorgeübersicht“ herausgegeben, die das Wesentlichste auf diesem Gebiete in gedrängter Kürze und gemeinverständlicher Form enthält. Sie wird nicht nur eine rihtige ershöpfende und sachgemäße Belehrung der zur Entlassung kommenden Mannschaften gemäß Ziffer 35 der Pensionierungsvorschrift für das Heer — D. V. E. Nr. 11a — gewährleisten, ‘sondern auch den chon entlassenen Mann- haften ein willklommener Wegweiser sein und dazu bei- tragen, in der Oeffentlichkeit aufflärend zu wirken und manche irrige Auffassung zu beseitigen. Die Schrift erscheint im Ver- lage von Mittler u. Sohn, Berlin SW., Kochstraße 68/71: sie ist sowohl beim Verlage selbst wie im Buchhandel zum Preise von 25 3 zu haben. Den Versorgungsämtern geht die von den stellvertretenden Generalkommandos angemeldete Anzahl Hefte unentgeltlich zu. Im übrigen kann der für den Dienst- gebrauh im Heimatgebiet erforderlihe Bedarf aus amtlichen Mitten beschafft werden.
Die aus feindliher Gewalt zurückebrenden Angehörigen des Sanitätspersonals dürfen, wie „W. T. B.“ erinnert, nah den geltenden völferrechtlihen Abmachungen als solche mbeshränft, also auch an der Kampffront, wieder verwendet wrden, weil sie lediglih zur Fortsezung ihrer durch die Ges \nennahme unterbrochenen Tätigkeit ausgewechselt wurden. Ndteile können dem Einzelnen für den Fall erneuter Gefangen- ncime umsoweniger erwachsen, weil mit den Regierungen der fiegtührenden feindlihen Staaten noch besondere Abmachungen in dieser Beziehung getroffen sind.
Die großen Verbände des Einfuhr- und Binnenhandels von Fischen und Heringen und der Fischindustrie haben für die Peratung der Fragen der Uebergangswirtshaft und der fommenden Friedenswirtschaft in Berlin eine „Zentralstelle der Verbände für Einfuhr und Verwertung von fishen und Heringen“ gegründet. Das Arbeitsziel der Jentralstelle ist die ausreichende und preiswerte Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Fischen und Heringen. Das ing G entral befindet sich in Berlin NO. 18, Elisabeth-
Oesterreich-Ungarn. ti „V. T. B.“ meldet aus Wien, daß die Regierung in Urzester Frist dem Reichsrat den Entwurf eines Finanz- cebes für das Verwoltungsjahr 1918/19 vorlegen werde. „stweilen solle für die Führung des Staatshaushaltes durch T Vudgetprovisorium Vorsorge getroffen werden. Der N u sei auf die Dauer von sechs Monaten aufge- l Sein Juhalt decke sich mit dem lezten, derzeit d enden Budgetprgoisorium. Ausgehend von dem wahr- einlichen Kreditbedarf der nächsten sechs Monate, spreche die Ang die Ermächtigung an, die Mittel für die durch d A verursahten außerordentlihen Ausgaben durch _ operationen bis zum Betrage von zwölftausend Millionen h Fin zu beschaffen. Da für das Verwaltungsjahr 1917/18 je G nggeseß nicht zustande kam, muß nachträglich die recht- thr a unoinle für den Rehnungsabschluß dieses Verwaltungs- Vork geschaffen werden. Diesem Zwecke werde eine durch der Siaaid des Gesamtministeriums zu erlassende Aufstellung f Ent Sausgaben und Staatseinnahmen dienen, die sih auf dieses n wurf des Staatsvoranschlages samt den Nachträgen erwaltungsjahres aujbauen solle.
„Unter Führung von Mit ; gliedern der deutschen gewerk. treflichen Vereinigung des Abgeordnetenhauses sprachen Ver- natige er deutschen Arbeiterverbände und der deut\ch- Arbeitergewerk\chaften beim Minister- E "ei bab der eund Len arn D. No der Eisenbahnminister Bannhans, der def cominifter Wieser, der Minister Paul und der Seklions- laufe t l in Vertretung des Finanzministers teil. Jm Ver- Vinister P eratung, die Ernährungsfragen galt, sagte der mittelzent n zu, daß er die Verstaatlichung sämtlicher Lebens- Amts für B Und deren Umwandlung in Unterstellen des Geste ollsernährung in kürzester Frist durchführen werde. e A fanden beim Ministerpräsidenten Dr. von vertrauliche Besprechungen mit den Obmännern att die De rrenhauses und de R dor Reichs G er den voraussichtlichen Verlauf der Neichs8-
dung Klarheit \{haffen ollten M
___— Die Blätter melden aus Prag: Am Freitag hot die Gründungssißzung des tshecwishen Nationalaus {usses stattgefunden, in der Kramarcz zum Präsidenten gewählt wurde. Der Nationalausshuß beschloß, einen Auf- g f das ts{hecisch-slomafkische Vo!k zu richten, in dem
eißt:
Die Aufgabe des t\{echo-\lowakishen Volks liegt in der Arbeit zur Grretchung des Selbstbetiwmvngéerechts in cinem selbständigen, demokratischen, t\checho-slowaktscchen Staate mit eigener Ver- waltung im eigenen Hause und unrer eigener Odberberrschaft.
— Die „Wiener Sozialdemokratishe Korrespondenz“ meldet: Unter Führung des Abg. Sever sprach am Freitag eine Ah- ordnung des Verbandes der Hilfsgruppen der An- gehörigen von russishen Kriegsgefangenen beim Kriegsminister von Stoeger-Steiner vor und über reichte ihm eine in einer Versammlung einstimmig besh!ofjene Entschließung unter Bekanntgabe der Wünsche und Beschwerden der Angehörigen der Kiiegsgefangenen. Der Kriegsminister erflärte, daß er mit ganzem Herzen an der Heimbeförderung der Gefangenen Anteil nehme, alle Vorgänge in Rußland aufs _genauelte verfolge und nichis unversucht lasse, die Zurücfführung so rasch als möglih zu be- werkstelligen. Allerdings sei zu berücksichtigen, daß die noch in Gefangenschaft Befindlichea zum großen Teil in Sibirien seien, von wo eine regelrechte Zurückbeförderung infolge der noch nicht geflärten Zustände in Rußland derzeit unmöglich sei. Es befinde sih aber eine Abordnung des Kriegsministeriums in Rußland, deren Aufgabe es sei, die Gefangenen mit Geld zu unterstüßen und ihre Rückförderung rasHestens zu bewerk- ftelligen. Diese Abordnung hobe die volle Unterstüßung der russishen Regierung gefunden.
Sroßbritannien und Frlans.
Der Vorstand des englischen Reichshandelsrats nahm, nach einer Reutermeldung, eine Entschließung an, in der er mit Rücksicht auf den Wert der wirischaftlihen Waffen als Mittel, um England und seine Verbündeten während des Krieges wie auch nach dem Kriege beizustehen, die Vorschläge der Neichskonferenz zu dieser Frage willkommen heißt und die Regierung ersucht, sobald als möglih ihre Zustimmung dazu zu erflären.
— Sir Walter Raleigh rügte in einer in Millhill am 3. Juli gehaltenen Rede, daß die englischen Zeitungen über deutsche Greueltaten schrieben, als ob fie die Regel, nicht die Ausnahme feien. :
„Ist es zu glauben,“ saate ter Redner laut ,W. T. B.*, „daß unser Volk nur untex der Bedingung seine patriotische Pflicht tut, daß man ihm einredet, wir fäwmvsten gegen Orang-Utans 2 Der Retner führie weiter aus, es i höchst bedaun lib, daß man niet die Wahrbeit über bie Niederlagen zu erfah:en betomme, noch die volle Wahrheit über das Verhalten der Feinde. Wan könne zu- verlässize Nacuichten tarüber nur pon britischen Soldaten erhalten. Niemand könne dem einfachen deutsdea Soldaten, der für sein Lard kämpfe, Vornehmheit absprecher. Man habe surdthare Geschichten über deutsche Behandlung von Kriegsgefargenen gehört und Engiand habe fra.Ics eine große Nechnurg geaen Deuschland. Aber die du-chschntttlihe Behandlung britischer ODifiziere sei anständig, und in der Mehrzahl der Fälle würden die Kriegêögefangenen anz: ändig be-
handelt. Frankrei,
„Temp“ zufolge beläuft sih das Erträgnis der in- direkten Steuern und Monopole Frankreichs im Juni 1918 auf 357 040 700 Franken. Es bleibt hinter dem Voranschlaa um 39 063 700, hinter dem Erträgnis des Jahres 1917 um 48309500 zurück und stellt aegenüber dem leßten Friedensjahr einen Mehrerirag von 42 806 600 dar.
— Der Vollzugs3ausschuß der sozialistiscch- radikalen Partei empfing Kerenski, der nah dem Bericht des „Agence Haoas“ erflärte, er betrahte Rußland als noch immer im Kiiegs8zusiand mit Deutschland befindlih. Er fordere alle Völker der Entente auf, Rußland zu helfen, ihm eine feine Anzahl von Truppen zu senden, und vor allem ihm Schießbedarf zukommen zu lassen. Nur so könne dos Land aus seiner peinlichen Lage gerettet werden. Doch heiße es eilen. Jn drei Monaten werde es vielleicht zu spät sein.
Nußland.
Die Moskauer Presse meldet, daß nach einem Tele- oramm aus Petrosawodsk die Befehlshaber der Ententetruppen an der Murmanküste: der englische Admiral Kemp, der Franzose de Lagoveraut und der Kommandeur der amerikanischen Streitkräfte, gemeinsam mit den Gebietssowjets Kundgebungen erlassen haben, in denen die Beséßung des Gebiets durch Ententetruppen mit der Notwendigkeit des Schußes des Ententeeigenlums gegen Deutsche und Finnen, mit der Bitte der Einwohner um Hilfe gegen finnishe Angriffe und. mit der Absicht, die Eismeer- gebiete dem zurzeit ohnmächtigen Rußland zu erhalten, begründet wird. Jn der Kundgebung wird die Murmanküste als Gebiet der Sowjets, das unter dem Schuß der Entente stehe, und jede Nktion gegen diese als feindlicher Akt gegen die Entente erklärt. ‘
— Prefssemeldungen zufolge sollen englisch-ameri- fanishe Truppen den ganzen nördlihen Teil der Murmanbahn einschließlih Kem beseßt haben und versuchen, bis zur Station Soroki vorzurücken.
— Nach Meldung der „Petersburger Telegraphen- Agentur“ hat das Kommissariat für die Auswärtigen Ungelegen- heiten an den Vertreter Groß-Britanniens in Moskau eine Note gerichtet, in der die unverzügliche Zurü ck- ziehung der englischen Abteilung verlangt wird, die in Murmansk gelandet ist. Gleichzeitig erneuert das Kommissariat seinen Einspruh gegen den Aufenthalt englischer Kriegsschiffe in Murman.
— „Daily Mail“ erfährt aus Charbin vom 12. Juli, daß der russische General Horvet zum Provinzial- vorstand von Sibirien ernannt worden ist mit dem Auf- trag, die Verträgé der Entente wieder in Geltung zu bringen, eine geordnete Armee dort zu errichten und die Eigentumsver- hältnisse wieder herzustellen.
— Der Aufstand der Sozialrevolutionäre in Petersburg ist beendet. Einzelne Gebäude haben s{hwere Beschädigungen durch Artilleriefeuer erlitten.
Ftalien.
Laut Meldung der „Agenzia Stefani“ wurden die Generale Cadorna, Porro und Cappello zur Disposition gestellt und ihres Grades und ihrer Pepsion verlustig erklärt. Der General Diaz erhielt in besonderer Anerkennung seiner mili-
tärischen und organisatorishen Verdienste seit Uebernahme des Oberkommandos die höchste Auszeihnunz des militärischen
Savoyenordens. Niederlande.
Die Königin hat am Sonnabend, wie das „Korrespondenzs büro“ aus dem Haag meldet, den Monsignore Dr. W. H. Nolens, Mitglied der Zweiten Karnmer der Generalstaaten, mit der Bildung eines neuen Ministeriums beauftragt.
— Das „Korrespondenzbüro“’ meldet ferner, daß in der Versammlung dec niederländischen Vereinigung für inter- nationales Necht am Sonnabend ein Antrag eingebraht wurde, in dem der Vereinigung dec Auftrag erteilt wird, bei der niederländischen und anderen neutralen Regierungen darauf zu dringen, daß schon jezt Schritte zur Wiedergutmachung des von Neutralen im Kriege erlittenen Unrechts getan werden, und den Präsidenten der Vereinigten Staaten sowie die Regierungen der anderen Seemächte zu ersuchen, daß die Ab- schließung der See für Neutcale so rasch wie mögli aufgehoben merde, ferner die dafür in Betracht kommenden Mächte zu ersuchen, die Hindernisse für den Seeverkehr mit den Kolonien und mit anderen Veutralen aufzuheben. Der Unirag wurde der Leitung der Vereinigung zu eingehenderem Studium“ der F-age über- wies:n.
Velgien.
Der im März 1918 zusammengetretene besondere Aus- \chuß zur Verteidigung Walloniens nimmt laut ,„W. T. B.“ in einer Erklärung die jüngste Kundgebung des RNates von Flandern zum Anlaß, um auch vom walloni- \{chen Standpunkte aus erneut die Notwendigkeit zu be- ionen, zwishen Flandern und Wallonien eine weitgehende fulturelle uud politische Scheidung durchzuführen. Unter dem Hinweis auf die gegenseitige Abhängigkeit, ins besondere wirlschaftliher Art, müßse aber das Ergebnis der Trennung nicht die Schaffung zweier völlig voneinander lo3ge- [öster Staaten, sondern die Bildung eines Föderativ=- staates sein. Jn internationaler Beziehung hätten Wallonien und Flandern das gleihe Interesse daran, den Gedanfen an den Wirtschaftskrieg nach dem Kriege zurüczuweisen.
Schweiz.
Nach Meldung der „Schweizerishen Depeschen- Agentur“ ist zwischen Jtalien und der Schweiz ein Ueberein- kommen getroffen worden, demzufolge die italienishe Regierung sich damit einverstanden erklärt hat, daß in teilweiser Abweichung vom Gotthardvertrage die gegenwärtigen für den Verkehr zwischen Jtalien und der Schweiz über die Gotthard- linie für Reisende und Gepäck geltenden Tarife um dieselben vorübergehenden Toxzuschläge erhöht werden, die von den schweizerischen Bundesbahnen im inneren s{chweizerishen Ver- kehr erhoben werden. Die Festsezungen gelten bis ein Jahr nach dem Friedenss{chluß. Von diesem E an treten wieder die früheren Bestimmungen in Kraft.
Griechenland,
Um Auflehnungsversuchen unter den Truppen vorzubeugen und rücfschrittliche Elemente zu unterdrücken, haben, wie die „Agence Havas“ aus Athen meldet, die Minister beschlossen, eine gründliche Reinigung der Zivilbevölkerung durch- zuführen und alle verdächtigen und unerwünschten Elemente zwangsweise nah den Jnseln abführen zu lassen.
Numuänien.
Wie hereits kurz gemeldet wurde, hat in der rumänischen Kammer der Deputierte Stroici am Freitag unter stürmishem Beifall ‘den aus der- Entschließung des Parlaments hervor- gegangenen Antrag auf Erhebung der Anklage gegen die Regierung verlesen, die Rumänien in den unheilvollen Krieg verwidelt habe. Der Antrag is voa 20 Abgeordneten untzrzeihnet und wurde gemäß dem Geseß über die Minister- verantwortlichfeit und dea Bestimmungen der Geschäftsordnung den Abteilurgen der Kammer überwiesen. Dem Gesetz ent- sprechend wird die Unklage nah 5 Tagen, a!so am fommenden Mittwoch, auf die Tagesordnung der Kammer geseßt werden. i l :
Die Anklage stüßt sich, wie „W. T. B.“ meldet, auf die Verlezung des Artikels 122 der Verfassung und auf die Artikel 1—4 des Geseßes über die Ministerverantwortlichkeit. Sie wurde erhoben gegen den ehemaligen Ministerpräfidenten Jonel Bratianu, der vor Ausbruch des Krieges gleichzeitig Kriegsminister und später Minister des Aeußern war, sowie gegen die Minister Vintila Bratianu, Emil Costinescu, Alexandru Constantinescu, V. G. Morzun, Victor Antonescu, Dr. C. Anghelescu und den ehemaligen Vizepräsidenten des Minisierrats Take Jonescu. |
Die Anklagepunkte find folgende :
1) Verfafsungsroidrig wurde der Einmarsch russiscker Truppen N Staatsgebiei ohne Zustimmung ter Volkévertretung esiattet.
h 2) Die Neaterung hat \{uldkafterweise die Vorbercitung der Armee rernahlässigt, troudem ihr reichlih Zeit und Geld zur Ver- fügung sland.
3) Die Armee war in Unordnung, weil die vorbereitenden Arbeiten nur wenigen unfätigen Händen anvertraut waren und der General- stab und die anderen gefeßlihen Dienststellen ordnungswidrig auts geshaltet war-:r.
4) Oeffentliche Interessen wurden daduch geschädizt, daß ge- wissen Personen Auêtuhrermäh!igungea für Getreide, Benzin usw. zur Grzielung unberechitgter Gewinne und zum Schaden des Staates bewilligt wurden.
9) Unges yliherweise wurden der StaatssGaz, Depois von Pribalen sowie öff nilihe Uifönten und Ärchive ins Ausland geschafft.
6) Cis-nbahozúge und Transporimitiel wurden mißbdröuchlich zur Rettung ber persôalien Habe der Vinister und Günstlinge arstatt jur Beförderung von Ve wundeten, Truppen und Munttton verwandt. Aus diesem Grunde ging ein großer Teil des Kuüegsbeta:fs und -Beräts im besetzten Gebiet verloren,
7) Bei rer Röumung des |pôêter besegzten Gebiets wurden miß- brävchlich Knaben vou 15—18 Jahren mitzeshlepy?, von denen eine grôßece Zahl info!ge Fab:läisigkeit und voliständigen Mangels an Fürsorge gesio;ben tft.
8) Etn großer Teil des öffentliben und privaten Vermögens wurde auf B fehl d:r Regierung duch Brandstiftung und andere Mittel zerstò.t, ohne daß dies zur nationaleu Vericidigung erforder- lich aewe}en wäre.
9) Mi'glieder des Parlaments wurden dur BesteFung veran- [laft, thr Recht nicht av8¡ußteo. Die Volksvertretung wurde über die wicklih? Lage ter Stoatstangelegenbetten getäuiht. Einzelne für Führang der Staaitgeshäfte unerläßlihe Anffalten wurden unzu- lásstuerweife ins Auslanb verlegt und öffentlie Beamte dur& un- geseßliche Drobungen zur Durchführung dieser Betehl- gezwungen.
10) Die Regierung bat, ohne ote Zustlmmuvg der Volfsrertreturg efnzuholev, gei gwidricerweise die rumäniste Floite dem ussihen Staat abgetreten, der sie uater seiner Flagge v:rwandt hat.
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