1918 / 165 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 16 Jul 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Erfolgt die Anordnung \ch@riftlih, so geht das Eigentum auf dke Kriegswirtscbafis- Aktiengeseüsbaft über, sobald ti: Anordnu-g dem biébherigen GCigentümer oder unmittelbaren Besiter zugebt, 1m Falle bffentliher B:karntmahurg mit dem Ablauf des Ausgabetages Ls amtlihen Blattes, in dem die Anordnung veröffeniliht ift.

Der bisherige Eiaentümer oder unmittelbare B.siger is ver- pflichtet, die enteigneten Sachen der in der Anordnung bezeichneten Stelle herauszugeben und ihr auf Verlangen zu übersend-n. Die S Verseudung gehen zu Lasten der Kriegéwtirtschaft2-Aktien- gesellschaft.

Der U?bernahmepre!s wird durch Vereinbarung festgeseßt; er tst bar zu bezahlen. Bei Ungewißheit über den Empfangsberehliuten ist er bei der -amtlihen Hinterleaungs8"elle zu binterlegen.

Im Streitfale wird der U-ebernahmepreië endgüliig dur das NReichs|chiedsgeriht für Kriegswirtschast festgeseßt.

S7) Meldepfliht und Meldestellen.

Die von der Beschlaanahme betrcff:nen und nicht bis spätessens 30. September 1918 dem Kommunalverband überlassenen Sachen sind, wenn ihre Gesamtmen.e mi: d:stens 10 kg beträgt, durch die Eigen- tümer oder die unmittelbaren Besißer dem zuständigen Kommunal- verbande des Wohnortes oder Beiriebéisigez bis spätestens 15 Ok- toker 1918 zu meiden, Mafßgebend tit der am Veginn des 1. Ottober 1918 (Sti&txg) no§ tatiählich vorhanden? Bestand.

Die în § 1 auf.e\üh:ten fertigen Waren sind nur von fol@en Personen zu melden, bte mit getraubten Waren Hendel iretten.

Die Kommunaiverbände haben rach Vo:sckift der tetchsfielle für Schubyz:iorgung nähere Anordounge-n über die Meldung zu erlassen. Aus den Mi: ldurgen, welhe der unmitt-lbare Bisiger erstatiei, muß Nam? und Woknung des Eitgentümees ersichtiich sein.

Wegen der weiteren Behandlung der bet den Kommunalverbänden etngebenden Vêèeldungen bl:iven besondere Vorschriften der Nelcs8- stelle für Schuhvecsorgurg vorbehalten.

L 8 8,

In aleiher Weise haben o!e Eigentümer oder die urmittelbaren Besitzer Vorräte arzumelder, die nah dem 1. Oktober 1918 oèer dem Stichiage der legten Meldung in einer Gesamtmenge von mindestens 10 kg neu anfallen oder unter Einrechnung noch nicht gemeideter Be- stände die Gei\amtmenge von 10 kg übersteigen. Stichtag ift stets der Erfte eines jeden Vèonats. Die Vêieldungen find \spätesteas biunen 14 Tagen zu erstatten, wenn der Eigentümer die Anfälle nicht vor Ablauf dieser Frist {reihändig an dite Kommunalverbände übereignet hat.

8 9. Auskunfiserteilung.

Beauftragte der Reichz#stelle für Scubversorgung und der von ihr ermächtigten Stellen sowie der Kommunalvebände find befugt, Betriebtetnrihtung uud Räume. zu besichtigen uud zu untersuchen, wo beshlagnahwte SaGen gelagert werden oder zu vermuten find, sowie die Seschäftöbriefe und Geschäftébücher der betreffenden Betriebe einzusehen. A

Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 20, Juli 1918 in Kraft.

Anmerkunta. Nach § 5 der Bekanntmachung über die Errichtung einer Reichsstelle für Schuhversorgung vom 28, Februar 1918 wird mit Gefängnis bis zu_ einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu 1500 oder mit einer dieser Strafen bestraft, wer den vorstehenden Bestimmungen dieser Bekanntmachung über die Beschlaanahme, Bestandserhebung und Enteignung getragener Schuhwaren, Altleders und gebrauchter Waren aus Leder zuwiderhandelt.

Berlin, Kronenstraße 50/52, den 15. Juli 1918. Reichsstelle für Schuhversorgung. Dr. Gümbel.

sp]

Bekanntmachung über die gewerbs8mäßige Verarbeitung von Gemüse.

Auf Grund des § 1 der Verordnung über die Verarbei- tung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (NReichs- Gesetzbl. S. 46) wird bejtimmt:

8 1. Gemüse fowie Erzeugnisse aus Gemüse dürfen für eigene oder fremde Rechnung nur mit Genehmigung der zuständigen Stelle ge- werbsmäßig verarbeitet werden. Zuständig ist für die Genehmigung der Herstellung und Weiterverarbettung von Gemüsekonserven: die Gemüsekonserven-Kriegsgefellschaft in Braunschweig, von Dörrgemüse : die Kriegsgesellshaft für Dörrgemüse in Berlin; von Sauertraut und konseroierten Gurken aller Art: die Neichsstelle für Gemüse und Obst, Geschäftsabteilung in Berlin. S2; Zuwiderhandlungen werden gemäß §9 der erwähnten Verordnung mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu

10 000 é oder mit einer dieser Strafen belegt. Neben der Strafe

kann auf Einziehung der Vorräte erkannt werden, auf die sich die strafbare Handlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter ge- hören oder nicht.

S0

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Bekanntmachung über Lohntrocknung von Gemüse vom 17. April 1918 (Reichsanzeiger 94 vom 22. April 1918) außer Kraft.

Berlin, den 30. Juni 1918.

Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung. Der Vorsitzende: von Tilly.

E)

Liste j der im Rechnungsjahr 1917 für kraftlos erklärten

RNeichs\huldverschreibungen und Reichsschagz- anweisungen

I. 5 prozentige Anleihe des Deutschen Reichs:

von 1914: Lit. B Nr. 40517 über 2000 4, Lit. B Nr. 40518 über 2000 M, Lit. C Nr. 338192 über 1000 4, Lit. C Nr. 367445 über 1000 46, Lit. C Nr. 633009 über 1000 M, Lit. D Nr. 310975 über 500 4/6, Lit. D Nr. 310976 über 500 4, Lit D Nr. 354230 über 500 M, Lit. E Nr. 20314 über 200 M, Lit. E Nr 45159 bis 45161 über je 200 6, Lit. E Nr. 195271 über 200 4, Lit. E Nr. 206188 über 200 46, Lit. E Nr. 206189 über 200 M, Lit, E Nr. 350105 über 200 4, Lit. G Nr. 66419 über 100 M, Lit. G Nr. 114592 über 100 6, Lit. G Nr. 114594 über 100 M, Lit. G Nr. 114595 über 100 M, Lit. G Nr. 206944 über 100 M;

von 1915 Januar-Juli Zinsen: Lit. B Nr. 417187 über 2000 6, Lit. B Nr. 423922 bis 423924 über je 2000 M, Lit C Nr 925068 über 1000 46,“ Lit. C Nr. 1189056 über 1000 M, Lit. C Nr. 1846024 über 1000 46, Lit. C Nr. 1860940 über 1000 M4, Lit. C Nr. 1872197 über 1000 4/6. Lit. C Nr. 2077698 über 1000 M, Lit. C Nr. 2085618 über 1000 M, Lit. C Ne. 2326168 über 1000 4, Lit. C Nr. 2424942 über 1000 Æ/, Lit. C Nr. 2424943 über 1000 4, Lit. D Nr. 926182 bis 926135 über je 500 M, Lit. D Nr. 984413 über 500 M, Lit. D Nr. 1068118 über 500 M, Lit. D Nr. 1075617 über

500 6, Lit. D Nr. 1075618 über 500 46, Lit. D Nr. 1086358 | über 500 M4, Lit. D Nr. 1633901 über 500 f, Lit. E Nr. 1633902 üver 500 #, Lit. E Nr. 688467 über 200 6, j Lit. E Nr. 752932 über 200 46, Lit. E Nr. 792299 über | 900 6, Lit. E Nr. 796173 über 200 M, Lit. E Nr. 796294 | über 200 #, Lit. E Nr. 946251 über 200 4, Lit. B Nr. 1295338 über 200 M, Lit. G Nr. 667210 über 100 M, Lit. G Nr. 824409 über 100 1, Lit. G Nr. 824410 über 100 1, Lit. G Nr. 1922022 über 100 46, Lit. G Nr. 1146854 über 100 M; A

von 1915 April-Oftober Zinsen: Lit. A Nr. 511813 über 5000 é, Lit. B Nr. 1092357 über 2000 4, Lit. B Nr. 1735207 über 2000 M, Lit. C Nr. 4200552 über 1000 44, Lit. C Nr. 4373914 über 1000 4, Lit. C Nr. 4391473 über 1000 #6, Lit. C Nr. 5332420 über 1000 M, Lit. C Nr. 5332421 über 1000 6, Lit. D Nr. 2074910 über 500 46, Lit D Nr. 2608101 über 500 M, Lit. D Nr. 2795568 über 500 46, Lit. D Nr. 3011074 über 500 6, Lit. D Nr. 3017155 über 500 A, Lit. D Nr. 3070004 über 500 4, Lit. D Nr. 3070005 über 500 , Lit. D Nr. 3484512 über 500 46, Lit. E Nr. 2545630 über 200 46, Lit. E Nr. 2791086 über 200 4/6, Lit. E Nr. 2791087 über 200 6, Lit. E Nr. 3582537 über 200 #6, Lit. E Nr. 3582538 über 200 M, Lit. G Nr. 2515989 über 100 M4, Lit. & Nr. 3803075 über 100 Æ, Lit. G Nr. 3853217 über 100 M6, Lit. G Nr. 3865136 bis 3865138 über je 100 M;

von 1916 Januar-Juli Zinsen: Lit. C Nr. 7885155 über 1000 /6, Lit. D Nr. 4403463 über 500 46, Lit. D Nr. 4730737 über 500 M4, Lit. E Nr. 4146402 über 200 4, Lit. E Nr. 4478476 über 200 6, Lit. & Nr. 5536502 über 100 1, Lit. G Nr. 6114022 über 100 /6, Lit. G Nr. 6408859 über 100 M.

IT. 31/5 (vormals 4) prozentige Anleihe des Deulschen Reichs : von 1881: Lit. E Nr. 9080 über 200 /6, Lit. E Nr. 11901 über 200 4; : von 1882: Lit. E Nr. 489 über 200 4/6, Lit, E Nr. 6736 über 200 4, Lit. E Nr. 7055 über 200 46, Lit. E Nr. 8546 über 200 M;

ITT. 31/5 prozentige Anleihe des Deutschen Reichs : von 1886 Lit. C Nr. 556 über 1000 .

IV. 3 prozeritige Anleihe des Deutschen Reichs : von 1893 Lit. D Ne. 192778 über 500 6; von 1901 Aprii-Ofktober Zinsen: Lit. F Nr. 7599 über 10 000 4, Lit. C Nr. 480085 über 1000 M.

V. 4prozentige Shaßanweisungen des Deutschen Reichs: von 1911 Serie I Lit. L Nr. 51018 über 1000 4; von 1912 Serie T1 Lit. H Nr. 73980 bis 73984 über je 1000 M6. Berlin, den 29. April 1918.

Königlich Preußische Kontrolle der Staatspapiere. Hahn. Lübe. Petersen.

Bekanntmachung:

Auf Grund der Bundesratsverordnungen vom 26. No- vember 1914, 10. Februar 1916 und 13. Dezember 1917 ift das den amerikanishen Staatsangehörigen Geschwister Mc. Cann gehörende Grundstück Reinbeck-rweg 32, Bergedorf, ein- getragen im Grundbuch von Bergedorf Band 31, Bl. 1526, unter zwangsweise Verwaltung gestellt worden. Zum Zwangsverwalter ist der Hausmakler Arnold Herß, Hamburg, ernannt worden.

Hamburg, den 12. Juli 1918.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Strandes.

tr

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 (RGBl. S. 603) ift für die folgende Unter- nehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

87. Liste.

Gesomtvermögaen: Das ‘tim Inlande befiadliße Vermögen des Dr. Josef Riber, Nechisanwalt, und Ebefrau Lucie geb. Jehl, nebst Kindern Johann1 Riber und Sabina Gabriele Kamilla Riber, alle zuleßt in Mülhausea wohnhzft gewesen (Zwangs- verwalt+r: Notar Justizrat Bleyler îin Mülhausen).

Straßburg, den 10. Juli 1918.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Funern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fe- bruar 1916 (RGBl. S. 89) if für die folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

788. Liste.

Besondere Vermögenswerte: Die Hypothek:nfcrderung von 30000 Æ# für Kazu\p-ets1eït nebst Zinien zu 4 vom Hundert, fällig am 2. Januar und 2. Juli jeden I- hres, der französischen Staatsangehörtgen 1) Kinder des Apoihi:kecs Ludwig Hétnrich Schmidt nebst dessen v rstorbenen Ehefrau Cörtstine Marte Io)efire Weinsteffer in Paris, 2) Neine Morie Therese Wein- steffer, Ebefrau des Haupimanns Heinrich Vearie Andreas Al-xan”erx Carlet ta Par1s, 3) Lorenz Martin Weinsteffer, Abk und Professor in Lausanne, gegen die Siadtkasse Siraßburg, aeshuldet auf Grund Kaufwkunde tn Berwailtungsform vom 29. Dezember 1899 (Zwang? vstrwalter: Exzellenz Mandel, Untez- jtaatssekretär a. D. in Straßburg).

Straßburg, den 10. Juli 1918.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Ernst Georg Emil Janssen, wohnhaft Bremen, Fedelhören 22, wird vom 14. d. M. ab die Wieder- aufnahme des Handels mit Nahrungs- und Futter- mitteln gestattet.

Bremen, den 11. Juli 1918.

Die Polizeidirektion, Abteilung 1. Steengrafe.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen außerordentlichen Professor in der medis

| zinishen Fakultät der Universität in Bonn Dr. Hoffmann ! zum ordentlichen Professor in derselben Fatultät zu ernennen und

dem Ecsien Bürgermeister Rodig in Wandsbek den Titel Oberbürgermeister zu verleihen.

Ministerium für Handel und Gewerhe.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die áwangsweise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) und 10. Februar 1916 (RGBIl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Beteiligung der britishen Staatsangehörigen Elly und Maud Eylert in Folkestone (England) an dem Nachlaß des in Düsseldorf verjtorbenen Kaufmanns Julius Eylert die Zwangsverwaltiuna augeordnet (Verwalter: Kaufmann Heinrih Jbing in Düsseldorf, Pempelfoxterstraße 19).

Berlin, den 12. Juli 1918.

Der Minister sür Handel und Gewerbe. J. A.: von Flotow.

Liste der im Nehnungsjahr 1917 für kraftlos erklärten

Staatsschuldverschreibungen und preußischen Schaßanweisungen.

I. Konsolidierte 31/5 (vormals 4) prozentige Staatsanleihe:

von 1876—79: Lit. C Nr. 68052 über 1000 #6;

von 1880: Lit. E Nr. 265046 üver 300 4;

von 1882: Lit. A Nr. 94184 über 5000 4, Lit. E Nr. 603973 über 300 6, Lit. F Nr. 188499 über 200 16;

von 1883: Lit. C Nr. 386208 bis 386210 über je 1000 4:

von 1885: Lit. J Nr. 28463 über 3000 #, Lit. E Nr. 996266 über 300 4, Lit. E Nr. 999129 über 300 4, Lit. E Nr. 1046432 über 300 46, Lit. E Nr. 1046446 über 300 46, Lit. E 1046814 über 300 M, Lit. E Nr. 1046870 bis 1046874 über je 300 4, Lit. L Nr. 1051199 über 300 6, Lit. E Nr. 1121458 über 300 46, Lit. H Nr. 144825 über 150 M, Lit. H Nr. 157886 über 150 /6, Lit. H Nr. 169668 über 150 M;

von 1894: Lit. B Nr. 435900 über 2000 4.

IT. Konsolidierte 31/5 prozentige Staatsanleihe: von 1885: Lit. D Nr. 17365 über 500 16; von 1886: Lit. D Nr. 59397 über 500 A, Lit. E Nr. 51844 über 300 Æ, Lit. F Nr. 21505 über 200 M; von 1887/1888: Lit. D Nr. 181565 über 500 16, Lit. D Nr. 181566 über 500 M; von 1889: Lit. E Nr. 201154 über 300 4; von 1890: Lit. E Nr. 397022 über 300 4, Lit. E Nr. 397028 über 300 4, Lit. E Nr. 412764 über 300 M, A L Nr. 412766 über 300 /6, Lit. E Nr. 463755 über von 1905/1906: Lit. C Nr. 794640 über 1000 6. TTT. 4 prozentige Preußishe Schaßanweisungen: von 1912: Serie I Lit. G Nr. 70425 über 500 6, Serie I Lit. G@ Nr. 70426 über 500 4, Serie T Lit. G@ 4 70466 über 500 46, Serie T Lit. & Nr. 74649 über M; von 1913: Serie I Lit. & Nr. 86557 bis 86568 über je 500 M, Serie I Lit. G Nr. 86598 über 500 46.

Berlin, den 29. April 1918.

Königlich Preußische Kontrolle der Staatspapiere. Hahn. Lübe. Petersen.

Betrann mau 0

Der Kohlenhändler Adolf Maas, Leimbacher Straße 78, dem durch Verfügung vom 4. Oktober 1917 jeder Handel mit Kohlen, Koks und sonstigen Brennstoffen unter- agt wurde, ist zum Handel wieder zugelassen.

Barmen, den 11. Juli 1918.

Die Polizeiverwaltung. J. V.: Köhler.

Bekanntma Pun 0

Meine Anordnung vom 15. Mai 1917, wodur den Eheleuten Bergmann Bernhard Welling in Habinghorst der Handel mit Lebens- und Futtermitteln bis auf weiteres untersagt wurde, hebe ih hierdurch wieder au f.

Dortmund, den 8. Juli 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Dea La q : Meine Anordnung vom 14. Mai 1917, wodurch dem Bäder Heinrich Hagenkötter in Mengede der Handel mit Back- und Konditorwaren wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt worden ist, hebe ich hiermit wieder aufs. Dortmund, den 9. Juli 1918. Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Beranutma Gu nck

Das gegen den Kohlenbhändler Wilhelm Böker in Löhne erlasséne Handel8verbot mit Heizstoffen aller Art (Kohlen, Koks, Briketts) vom 17. April 1918 wird mit dem 17. Juli 1918 qu fgehoben. Die Kosten der amtlichen Bekanntmachung dieer Verfügung im „Reichsanzeiger“ und im hiesigen Kreisblatt sind von dem Betroffenen zu tragen.

Herford, den 12. Juli 1918.

Der Landrat. J. A.: Grote.

Bean t ma Stn _ Dem Schuhwarenhändler Gustav Jenner in Hildesheim ist der Handel mit Schuhwaren wieder gestattet worden. Hildesheim, den 11. Juli 1918. Die Polizeidirektion. Dr. Gerland. Vekanntma wn

Dem Bäckermeister Heinrih Rollbrocker in Haan Diekerstr. 59, habe ih unter Aufhebung der gegen ihn erlassenen Ver-

el mit Backwaren mieden aeilatiect, die Kosten dieser Bekanntmachung zu tragen.

11. Juli 1918.

V.: Dr. Apfelbaum, Gerichtsassessor.

den H a 1 d

S ito Dat genannte Y gzohwintel, den

\. Der Landral. V

Berannt maun a.

y «or Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuverlässiger Auf Grund der 7 vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603) nen li Prokuristen Hugo Frehsfe in Berlin-Lichter-

N Einkäufer Karl Müller in Berlin-Schöneberg Mhteilungsdame Frieda Grosser in Berlin, sämtlich er e A Wertheim G. m. b. H.“ in Berlin, Leipziger are 137, beschäftigt, dur Verfügung vom heutigen Tage den Al Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen de iessigteit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt. perlin-Schöneberg, den 13. Zuli 1918.

Der Polizeipräsident zu Berlin. Kriegswucheramt. von Oppen.

Betanmnt ma Mun 0. Gemüsehändler Johann Schmigz, wohnhaft in

G in, Crefelderstraße 89, untersage ih bis auf weiteres auf

“G Nerordnung, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Per- e Sinbel, a 23. September 1915 (RGBl. S. 603) E ‘Handel mit Lebensmitteln. Die Kosten dieser BVer- sihung trägt 2c. Schmiß. refeld, den 10. Juli 1918.

Der Landrat. Eichhorn.

Bekanntmachung.

„x Witwe Anna Bracht, geb. Schald, in Raurel, Vik- aße 11, habe ih auf Grund der Bundesratsverordnung vom ytember 1915 (RGBIl. S. 603) den Handel mit Lebens- in und sonstigen Gegenständen des täglichen Be- wegen Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. ertmund, den 5. Juli 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard,

Bekanntmachung,

tiulein Ber nhardine Lüke in Brackel, Hauswirksfeld- 49, habe ih auf Grund der Bundesratsverordnung vom ytember 1915 (NGVI. S. 603) den Handel mit Lebens- [ln und Gegenständen des täglichen Bedarfs wegen lissigkeit bis auf weiteres untersagt. ortmund, den 8. Juli 1918.

Der Landrat. J. V.: Dr. Burchard.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Juli 1918.

e Bundesrat versammelte sih heute zu einer Voll- ; vorher hielten die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und wesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen eine g,

jr Präsident des Königlichen Landeswasseramts Dr. Holz Urlaub abgereist.

m 15, d. M. ist in Berlin der Wirkliche Geheime nènt Dr. Theo Matthieu, Direktor im Aus- ria nach ganz kurzer, shwerer Krankheit aus dem ieden. jr. Matthieu hat seinen Vorgänger, Exzellenz von Schwarß- dessen erst vor wenigen Tagen hier gedacht worden ijt, eine furze Spanne Zeit überlebt. Seit 1898 haben die nun im Tode Vereinten an der gleichen \{hwierigen e zusammen gewirkt, bis der frühere Hilfsarbeiter Untergebene im Jahre 1912 als Direktor der dlienabteilung an die Stelle des langjährigen Vor- 1 trat. Dr. Matthieu war am 3. August 1861 geboren, jo ein Alter von noch nicht 57 Jahren erreiht. Nach anfäng- velâtigung im kaufmännischen Leben ging er später in die e Laufbahn über und trat im Frühjahr 1893 in das Aus- t Amt ein. Nach Verwendung auf mehreren Auslands- wurde er im April 1898 in das Auswärtige Amt zurü- wo er in rascher Folge zum ständigen Hilfsarbeitér und genden Rat und im Dezember 1912 zum Direktor aufrüte. weifel, daß der rashe Tod des Siebenundfünfzigers dolge des Uebermaßes an Erregung und Arbeit „lhweren Antes gewesen ist. Er hatte von seinem Vienste ebenso plöglich isaminengebröchenén Vor- ' der damals gleichfalls erst im 58. Jahre die Geschäfte einer beständig wachsenden _Ab- ) übernommen, der es oblag, die Beamten zu finden Y Einrichtungen ins Leben zu rufen, denen der Schuß sih gewaltig steigernden wirtschaftlihen Juteressen im | è übertragen werden konnte, Welche schweren Probleme ju überwinden waren, lehren am besten die Erörterungen, b, leßten Jahren in der Oeffentlichkeit an die Frage Perm des Auswärtigen Dienstes geknüpft worden sind. W hat von Anbeginn den Direktor der Personalien- N gerade des Auswärtigen Amtes wiederum vor neue ris Aufgaben gestellt. Die shimpflihe Behandlung unserer gen Vertreter im Auslande, die Bemühungen zu de ang, die Auflösung zahlreicher Behörden im hee B; Unterbringung der Coimaebeboien, die Grün- Pg ehörden im neutralen Auslande und neuer Dienst- ärt Jnlande, die Umstellung eines aroßen Teiles des i t Dienstes auf die Kriegsverhältnisse, die Sorge, troß n dep gen zum Heere mit unausgebildeten oder älteren uf i Anforderungen der Zeit zu genügen, alles dies lin q hultern des jeßt Dahingeschiedenen gelastet. Er n, Dem Dienste herausgerissen, der Last seines Amts ung, ab atthieu war ein Mann strenger und getreuer Pflicht- eten ung rade edem Abweichen von dem einmal vorge- berson di als reht erkannten Wege. Jmmer stand ihm vor rénlidhe git und das Juteresse des Dienstes. Nie hat ar ex { Bevorzugungen geduldet oder gefördert. Und dänglig seinem Jnnersten von menschliher Güte, die estellten machte für Anliegen gerade auch der weniger wird Me den ihm anvertrauten Beamten. Sein An- Ausnärtigen Amte in Ehren gehalten werden.

; Der Justizminister hai unterm 6. Juli 1918 eine im JUstizministerialblat1“ veröffenilichie allgemeine Verfügung, betreffend bedingte Ausseßzung von Ersaßfreiheits- strafen, erlassen, die, wie folgt, lautet:

Di: Allgemeine Verfïaurg vem 14. März 1917, betreffend bedingte Strafaussezung (IMBl. S 85), geht davon aus, daß die bedingte Ausseyung von G. sahfreiheittstrafen erst tann z1 gewähren oder anzuregen ist, wenn bie Bettreidung der Gelditrafen frua,tlos versubt worden war 10 Abs. 1, § 17 Zffer 3). Die nament- lih bei Jugendlihen häufiz eifolglos bleibenden Veitreibungs- versuche erfordern aber einen erbeblien Aufwand von Str ibwerk und sonstiger Arbeit. Um dlesen so weit zu verrtugezr, wie die Lage der Gesetzgebung es zuläßt, bestimme ih folgendes:

1) Zur Gewährung oder Anreguny der bedingten Aussetzung bon G: sagfreiheitsstrafen beda:f es des vorgängigen Versuch3 einer Beitreibung der Geldstrafen nicht, wenn die Strafvollstreckungsbehöcde nah Prüfung des Einzelfalls überzeugt ist, daß der Bersuh der Bei- treibung erfolglos sein würde.

2) Ist infolgevessen der Versu ciner Beltreibung der Geld- strafen unterblieben, fo ift er in jedem Falle natzzuholen, bevor zur Vollstreckung von Grsazfreiheltsstrafen sei es infolge Zurüd- nahme der bedingten Strafauöseßung oder Unterlassung der Aufnahme des Verurteilten in das Verzeichnis B geshzitten wird.

3) Auf welche Umstände die Ueberzeugung der StrafvoUstreckungs- behörde bon der Grfolgiosigkelt eines Beitretbungsversuchs sich gründet, überlasse ih ihrem pflihtmäßigen Grmessen : Feitstellungen na dieser Richtung werden zweckmäßig mit den Erhebungen gemäß § 5 der all- gemeinen Verfügung vom 14. März 1917 verbunden, fotein noch Lage des Falles dte Verurteilung zu einec Geldstrafe wahrscheinli ist. In Spalte 3 des Vrzeichaiss:s A ist gegebenenfalls nur zu vermeik:n, taß von dem Versu einer Beitreibung der Geldstrafe als aussihtalos abgesehen worden ist. Die Beslimmung, wonach tin Spalte 3 anzu- geben tit, daß der Verurteilte auch bei gutem Willen zur Abtragung der Geldstrate selbst in Teilzahlungen nicht imstande ist 2 Abs. 1 Saß 4, § 17 Ziffer 3), bleibt in jedem Falle bestehen.

/ Soll (emäß der Bestimmung unter Ziffer 1 der Versuch einer Beitreibung dex Geldfirafe vorläufig untero!eiben, jo hat dies die Strafvollstre@ungsbehörde in den Akten zu versügen und die Vor- legung dieser Verfügung an die hbetetligieu Beaniten ( Ferichts- \chreiber, Sekretär) § 42 Abf. 1 und 2, § 46 Kass.-O. anzu- ordnen. Der Gerichtsschreiber ( Sekretär) hat den Inhalt dieser Ver- fügung auf der Urschrift der Koftenrenung augenfällig zu ver- merken. :

8 42 Abs. 1 Satz 1 dec Kassenordnunz vom 28. Mä:z 1907 (IMBl. S. 125) erhält bie Fassung:

„Geldstrafen, die nah tem Aktlaufe der in der Aufforterung gestellten Krist nicht zur Gerihtzkaße gezahlt sind, wertea nebst den Kosten des g-ri@tlichen Verfahrens in tine von dem Gerihtsshreiter nah dem BVordruck Nr. 14 anzufe:tigende Vollstreckungéliste eirgestelit, sofern nit die Strafyollitreckuncs- bebörde gemäß der allgewetnen Bersügung vom 6. Juli 1918 (IMBI. S. 280) angeordnet hat, daß die Eiustellung vo: läufig unterbleibt,“

Soll gemäß der Bestimmung unter Ziffer 2 dieser Verfü ¡urg verfahren werden, so hat die Strafvollstreckungsbebörde nahträglih die Einstellung in dke Vollstreckungsliste anzuordnen.

Eine weitere allgemeine Versügung des Justizministers vom 6. Juli 1918 betrifft die Bewilligung von Straf- ausstand und besagt:

Die in der allgem-inea Verfügung vom 22. Dezember 1911 unter IIT2 dem mit der Strafvollstreckung betrauten Amtsrichter erteilte Ermächtiguna, Strafausshub von nicht mehec ais (inem Moaat zu gewähren, wird für die Dauer des Kriegs vahin erweitert, daß er zur Stundung von Geldstrafen oder zur Bewilligung threr Zahlung in Teilbetcägen (Il 2 c) bis zu einer Frist von nit mehr als sechs Monaten zuständig is. Bei der Staatsanwaltschaft angebrach e Gesuche um Bewilligung von Strafausshub innerhalb dieser Dauer sud ewgengb zunächst dem zuständigen Vollstrekungsichter weiter- zugeben.

Oefterreich-Ungarn.

Der Kaiser empfing, wie „W. T. B.“ aus Wien meldet, am Sonntag im Beisein der Kaiserin und des Kronprinzen Otto eine aus 23 Köpfen bestehende Abordnung von Huzulen in Audienz. Die Abordnung ftand unter Führung des Neichsratsabgeordneten Dr. Konstantin Trylowski, der auh eine Ansprache an den Kaiser hielt. Der Monarch er- widerte die Begrüßungsansprache mit einer Anrede in huzulischer Sprache.

Die leyte der den beiden Ministerpräsidenten vom Minister des Aeußern Grafen Burian fortlaufend zugehenden Mitteilungen über seine Auffassung der aus- wärtigen Lage lautet nah Meldung des „Wiener K. K. Telegr. Correspondenz-Büros“ u. a. wie folgt:

Es ist nicht leiht, ein Bild der gegenwärtigen Weltlage zu geben angesichts der stürmisch vorwärtsdrängenden Ereignisse. Alles ist in vollem Fluß und Wiederholungen des oftmals Gesagten über Ursachen und Verantwortungen in der Vergangenheit fördern die Einsicht nicht mehr, weil jedermann längst innerlich Stellung ge- nommen hat. Auch der jeßige Abschnitt der Geschehnisse und Ent- wicklungen wirst ein greles Licht auf die am Beginne des mörderishen MNingens zum Zusfammenprall gelangten Gegen- säße zwischen den fkriegführenden Parteien, jedo vielleiht nicht ohne leise Zeichen einer beginnenden inneren Wandlung in ihren Verhältnissen. Mitten in dem schrecklichen, jedoh in jedem Kriegs- abschnitie für sie erfolgreichen Abwehrringen suchen die Mittel- mächte nichts als den Friedenswillen des Feindes zu erkämpfen. Wenn wir alles, was von gegnerischer Seite über ihre Kriegsziele gesagt wurde, zusammenfassen, so erkennen wir drei Gruppen von Bestrebungen, mit „denen versuht wird, das Fortscßen des Blut- vergießens zu rechtfertigen. Menschheitsideale follen verwirklicht werden. Es foll die Freiheit aller Völker herrschen, die einen Welt1- bund bilden und ihre Streitigkeiten künftig nicht mehr mit den Waffen, sondern schieds8gericht!lih austragen. Jede gegenseitige Be- herrschung müsse ausgeschlossen sein. Es sollen vershiedene Verände- rungen im Länderbesiß auf Kosten der Mittelmächhte vorgenommen werden. Diese Annexionsabsichten sind, wenn auch mit Abweichungen, meist bekannt. Außerdem besteht aber auch das Vorhaben ins- besondere bezügli) Desterreih-Ungarns, innere Zerstückelungen zum Zwecke der- Bildung neuer Staatswesen vorzunehmen. Endlich wollen unsere Gegner Sühne nehmen und uns strafen für unsere Missetaten. Sie wollen unsere Buße und Neue dafür, daß wir es gewagt haben, uns gegen ihre Angriffe, noch dazu wirksam, zu verteidigen. Unsere Wehrhastigkeit wird Militarismus genannt und muß also vernichtet werden. Sachlih und wesentlich treffend stehen indes zwischen den kriegführenden Parteien eigentiih nur die Ziele territorialer Natur. Für die großen Interessen der Menschheit, für Gerechtigkeit, Frei- heit, Chre, Völkerfrieden und Gleichberehtigung, für die unsere Gegner vorgeben, gegen uns streiten zu müssen, für diese Ge- bote etner zeitgemäßen politishen Auffassung, über die wir nicht belehrt zu werden brauchen, wollen wir uns felbst einseßen. Auch besteht in den von den Staatsmännern auf beiden Seiten dies- fällig geäußerten allgemeinen Grundfäßen kaum ein Unterschied. Auch die neuen vier Punkte des Herrn Wilson vom 4. Juli werden, ab- gesehen von einigen Uebertreibungen, unseren Widerspruch ‘nicht herausfordern, wir werden ihnen im Gegenteil weitgehend und warm zustimmen können. Niemand verweigert dem Genius der Menschheit diese Huldigung, niemand seine Mitwirkung. Aber nicht darauf

kommt es’ an, sondern darauf, was neben diesen „Gütern der Men|ch-

beit“ mitverstanden wird. Und da8 sollten einmal beide Teile ehrlich versucben, auftklärend und wm gegenjeitigen Cinyper- nehmen - festzustellen. Aber nicht in der Weise, wie z. B- unsere Friedens\{chlüse im Osten beurteilt worden 1nd. Unsere Gegner waren ja alle eingeladen, an ihnen uieil- zunehmen, und fie hätten dafür mitsorgen können, daß sie anders ausfielen. Aber jeßt hinterher steht ihre Kritik auf {wachen Füßen, denn es gibt keine Nechtstitel, aus denen sie beruren wären, Frtiedens8- bedingungen zu verurteilen, die für die Beteiligten annehmbar oder unvermeidlich gewesen sind. Unsere anderen Gegner scheinen nah ihren zuversichtlih Élingenden Aeußerungen nicht zu befürchten, ge- schlagen zu werden. Wenn sic troßdem diese Friedens\chlüsse als ein abschrecktendes Bei1piel dafür hinstellen, wie wir besiegte Feinde be- handeln, so erkennen wir dem hierin liegenden Vorwurf wohl keine sachliche Berechtigung zu, müssen aber daran erinnern, daß feiner der tampsenden Staaten je in den Fall von Nußland oder Rumänien zu tommen braucht, da wir doch immer bereit sind, mit allen in Waffen gegen uns stehenden Feinden in Friedensverhandlungen einzutreten. Wenn unsere Gegner immer wieder Sühne von uns fordern für getanes Unreht und „Wiederhberstellungen“, fo ist das ein Anspruch, den wir ihnen gegenüber mit viel mehr Fug und Recht er- heben fönnen. Denn wir find die Angegriffenen und die uns verursachten Schäden find also vor allem gutzumahen. Doch wird auch diese Interefsenreihe wohl kaum die Entwirrung des furht- baren Kriegéknäuels erbeblih hindern. Unüberwindbar scheint hin- gegen noch der Troß, mit dem die Forderungen nach Land- besiß, Elsaß-Lothringen, Trient und Triest, den deutschen Kolonien usw., gestellt werden. Hier ift die Grenze unserer Friedensberettshaft, die über alles verhandeln fann, nur nicht über den unberührbaren eigenen Besißtzstand.

Bon Desterrei{b-Ungarn will der Feind nicht nur abtrennen, was er für si begehrt, es soll auch das innere Gefüge der Monarchie angegriffen und fie tunlihst in ihre Bestandteile auf- gelöst werden. Als die Erkenntnis kam, daß die anderen Krieg8- mittel zu unserer Niederringung nicht mehr reiten, da steigerte sih plößlih die Anteilnahme an unseren inneren Verhält- nissen ins Ungeheure. Die Entente hat ihr Herz für diese so spät im Krieg entoeckt, daß mancher feindligze Staatsmann solche Nationalitätsfragen der Monarchie als Kriegsziel iun Munde führt, von deren Borhandensein er bei Kriegsbeginn wohl teine Ahnung hatte. Man erkennt das genau an der dilettantenhaften, oberfläch- lichen Weise, wie diese schwierigen Fragen von gegneri|cher Seite erörtert und „gelöst“ werden. Das Mittel {hien aber nüßlich: unsere Gegner organisierten es, wie fie die Blockade organisierten, und es gibt in England nun auch einen Propagandaminister. Wir wollen diesen Angriff ohne unnüge Entrüstung und ohne Wehleidig- feit feststelen. Die Wahl dieses Kampfmütels verrät kein allzu großes Vertrauen zu dem Erfolg aller bisherigen Anstrengungen. Wir sind sicher, daß es feinen Zweck nicht erreichen wird. Unjere Gegner gehen von einer völlig schablonenhafen Verkennung des Wesens der österreichish-ungarishen Monarchie aus. Sie übersehen in ihrer Genugtuung über die augenbliccklihen, wenn auch s@wierigen inneren Fragen der Monarchie, daß Staaten mit mehreren Nationalitäten in. der MNegel keine Zufallsgebilde sind, fondern Ergebnisse geschihtliher und völkergeographisher Notwendigkeit, welche ihr Entstehungs- und Erhaltungéprinzip in ih tragen. Sie besißen daher auch und das gtlt in vollem Maße für ODesterreih-Ungarn die nötige Spannkraft und Anpafsungsfähigkeit an die wechselnden Zeitläufe, die Gabe, sich gemäß den Bedürfnissen ihrer jeweiligen Entwicflungéstufe selbst zu reformieren und ihre inneren Krisen unter Ausschluß unberufener auswärtiger Einmischung selbst zu lösen. Unsere Feinde wollen uns durch die Verhetzungsoffensive innerlih lähmen und wehrlos machen, fie wollen un}eren urkräftigen Organismus zerschlagen, um die chwachen Teile einzeln ihren Zwecken dienstbar zu machen. Die eine Hälfte der Bevölterung Oesterreih-Üngarns mag zugrunde gehen; um die andere Hälfte nah ihren ungebetenen NRezepten glücklich zu machen, muß der sinnloje Krieg weitergeführt werdèn. Wie es im Laufe der Jahrhunderte immer geschehen ift, werden die Staaten und Völker der Monarchie mit thren inneren Aufgaben in Einvernehmen mit ihrem Herrscher fertig werden. Die Monarchie lehnt fremden Eingriff in jeder Form entschieden ab, ebenso wie fie sih mit fremden Angelegenheiten niht befaßt. Wir haben nie unferen Feinden vorgeschrieben, wie sie ihre inneren Fragen behandeln follen, und wenn von unserer Seite denno manchmal daran erinnert werden mußte, daß auch bei unseren Feinden im Inner nicht eitel Glück und Eintracht herrschen, daß es ein Irland, Aegypten, Indien usw. gibt, so geschah es nux als Mahnung zur Gegenseitigkeit mit dem Nate: fehret vor der eigenen Tür! Die feindliche Verhezgungstätigkeit be- gnügt sich nicht mit Versuchen, bet uns die Völker gegeneinander aufzu- reizen, sie scheut auch davor niht zurück, durch Ausftreuung von unge- heuerlichen, niedrigen Verleumdungen Mißtrauen zwischen die Völker der Monarchie und ihrem angestammten Herr|cherhause zu säen. Das wird ihr nie gelingen. Diete Kampsweise näher zu kennzeichnen ist wohl nicht nôtig; unsere Völker lehnen sie mit Entrüstung ab. Sie sei für alle Zeiten gebrandmarkt! Nun muß der entschlossene Ab- wehrkampf weitergeführt werden bis zum guten Ende, und bis er uns die für das Tünftige ruhige Dasein erforderlihe Sicherheit bringt. Diese uns ausgezwungene Wehr in Waffen darf aber nicht als Gegensaß aufgefaßt werden zu der Notwendigkeit einer unablässigen politishen Betätigung, um die Ziele unserer Selbstverteidigung da, wo es möglich ist, und ohne der fraftvollsten Kriegführung Abbruch zu tun, zu fördern. Es sei das Wort {Friedens- offensive vermieden, in das häufig der Vorwurf hineingelegt wird, als handelte es sich dabei gewissermaßen um ein unlauteres Mittel, ih für Kriegserfolge Ersaß zu |chaffen. Es ist aber wenig verständlich, wenn in der öffentlichen Aussprache diplomatische Arbeit und Kriegs- arbeit häufig als zwei fremde und entgegengeseßte Gesichte angesehen werden, als Wirkungen, die auf einander folgen, einander bedingen, aber niht neben einander einhergeben und auch eine abwechselnde Verwendung finden können. Kriegführung und Diplomatie dienen im Kuege demselben Zweck: sie können einander niht ausschließen. Die diplomatishe Tätigkeit wird bei jedem Schritte auf die Kriegführung die sachlich gebotene Rücksicht nehmen; die Ergebnisse der Kriegführuug werden für ihre Arbeitseinteilung bestimmend sein, andererseits hat die Diplomatie die Pflicht, unablässig auf dem Auslug zu sein und die Möglichkeiten für eine wirksame Betätigung wahrzunehmen. So und nicht anders ist au die Friedensbereiischaft der Mittelmächte aufzufassen. Sie wird die unüberwindliche Berteidigung der Verbündeten nicht einen Augenblick hemmen, sie wird aber nach siegreichen Schlachten ebenso wie in der Zeit der Kampfpausen auch ohne neue Friedensangebote immer bedacht scin, daran zu erinnern, daß wir diesen Krieg für ein finn- und zwecklos gewordenes Blutvergießen halten, den duch das Wiederkehren der Menschlichkeitsgetühle unserer Gegner in jedem Augenblick ein Ende gemacht werden könnte. Sie kämpfen, soweit fie nicht auf Ländergewinn ausgehen, gegen Windmühlen. Sie erschöpfen ihre und unsere Krätte. um auf den Trümmern der Zivilifation neue Weltordnungen vorzubereiten, deren verwirklihungsfähige, auch von uns warm gebilligte Gedankenreihe sie viel leihter und vollständiger im friedlichen Zusammenwirken aller Völker in die Tat umseßen könnten. Wir wenden troß allem unsere Blicke immer hoffnungsvoller auf die uns jeyt feindlichen Völker, ob denn nicht endlich die Verblendung von ihnen weicht, welche die Welt nah den furchtbaren Heimfsuchungen der vier Kriegsjahre immer weiter in das dur ihren Willen abwendbare Verderben treibt. Gewiß wir leiden {wer unter diesem Kriege, aber härter als unser Los ist unsere En1schlossenheit, für umer gutes Recht zu kämpfen, bis der Feind abläßt von seinen mensMheitsbetörenden, weil fals angewendeten Idelogien und von seinem anmaßenden Um- \sturzwillen. Den Hort unserer Zuversicht in so ernsten Schicksals- stunden bilden nah wie vor unsere einheitlichß die gleihen Ver- teidigungsziele verfolgenden Kriegsbündnisse, allen voran unser alter Bund mit dem Deutschen Reich, der sih im Frieden wie im Kriege sJegenbringend erwiesen hat, und der nah dan ungeteilten Willen der von ihm beschirmten Völker au fürderhin die sichere

1 S S E T I, T R. p F.