1918 / 187 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 09 Aug 1918 18:00:01 GMT) scan diff

S E P E S E epa E S A M: P SEEE

Wohlfahrtspfslege.

Die Wohlfahrtsanstalten der Reihs-Post- und Tele- raphenverwaltung, die mit Hilfe von Zuschüssen und fonstigen Verwaltungserleihterungen den Beamten und Angestellten dieier Verkehrs- betriebe zugute kommen, haben si, wie man den Uebersichten entnehmen kaun, auch im Jahre 1917 günstig entwickelt. Die Postunterstützungs- kasse hatte im Nechnungsjahre 1917 eine Einnabme von 1 668 849 44 und eine Ausgabe von 1 269 888 46 zu verzeichnen, so daß ein Bestand von 398961 F verblieben ist. Aus der Kasse wurden an 13 183 Personen (im Vorjahr 11499) insgesamt 912 184 4 gegenüber 677 153 6 im Boujahr als lauf-nde und außerordentliche Unterstüßungen, Erziehungs- gelder, Nuhegéhälter tür Postillone gezahlt. Das Vermögen der Unterstüßungsfasse stellte fich am 1. April 1918 aut 1348 181 und hatte einen Zuwachs um 349929 4 in einem Jahre aufzuweisen. Die Kaifer Wilhelm-Stiftung hatte eine Einnahme von 42 107 4 und eine Ausgabe von 37538 4. Das Vermögen der Stiftung belief sih auf 906 850 4 und hatte im Jahre 1917 einen Zuwachs von 26000 . Der Sterbekassenverein haite am Ende des Berichts- jahres 9126 Mitglieder mit 7 943 700 4 Versicherungs\umme; die 41 Spar- und Darlehnsvereine zählten 236 485 Mitglieder mit einem Sparguthaben von 65 932 358 4 und die 41 Postkrankenkassen hatten im Jahre 1917 eine Reinausgabe von 7 456 678 4 gegenüber 9045382 M im Vorjahr. (Sozial-Korr.)

Kunst und Wissenschaft.

__ Eine württembergische „Akademie der Wissenschaften“ ist, wie die Frankfurter Wochenschrift „Umschau“ mitteilt. vor kurzem in Stuttgart gegründet worden. Die Gesellschaft soll wissenschaftliche Untersuchungen jeder Art, Forschungen, Reisen und Vecöffentlihungen durch Geldbeiträge unterstüßen, ohne Nücksicht darauf, ob Probleme der reinen oder der angewandten Wissenschaft einschließli der Technik behandelt werden. Eine örtliche Begrenzung ist nur insofern geplant, als folhe Unternehmungen bevorzugt werden sollen, die mit der Uni- versität Tübingen im Zusammenhang stehen. Seine Majestät der König von Württemberg hat die Schirmherrschast über die neue Ge- sellschaft übernommen.

Professor Heinrich lfflin - München wird demnächst eine neue Veröffentlichung erscheinen lassen. Das auf Kosten der Königlich bayerischen Akademie der Wissenschaften gedruckte Werk bringt zum ersten Male in naturgroßen Lichtdrucken ein bedeutsames Denkmal frühmittelalterliher Miniaturmalerei, auf das Wölfflin damit die Aufmarksamkeit dec Gelehrten und Kunstwelt lenkt, die Bamberger Apokalypse. Es is eine Bilderhand|\chrift, die auf der Insel Reichenau entstand, als Geschenk des Kaisers Heinrich 11. an das Stijt St. Stephan in Bamberg kam und jeßt in der dortigen König- lichen Bibliothek liegt. Unter seinen Zeitgenossen ragt das Werk dur einen besonders monumentalen Stil hervor, und es ist merkwürdig, wie er sih in gewissen Dingen mit moderner Kunst berührt. In der (*Finleitung seiner Veröffentlichung, die im G. Franzen Verlage in München er|heinen wird, kennzeichnet Wölfflin das Wesen dieser Kunst.

Anfang September wird, wie die „Bulgarische Telegr.-Agentur“ meldet, in Sofia eine Ausstellung bulgarisher Kunst er- öffnet werden, für die gegenwärtig große Vorbereitungen getroffen werden. Die von der Berliner Gesellschaft für deutsche Kunst in Bulgarien veranstaltete Ausstellung wird ungefähr 400 ‘Bemälde und 40 Werte der Bildhauerkunst der besten deutschen Künstler aus den leßten hundert Jahren umfassen; sie wird also an Zahl und Be- deutung der ausgejnellten Werke die größte Veranstaltung dieser Art

in Sofia sein. Literatur.

Aus Anlaß des 100. Geburtstages Naiffeisens hat der Generalverband der Deutschen Raiffeisen-Genossenschaften als Fest- gabe eine Schrift „Aus dem Leben Friedrich Wilhelm Naiffeisens" herausgegeben, die von dem Vorsteher der literarischen und volkêwirtschaftlich-\tatistishen Abteilung der genannten Genossen- schaften Dr. Willy Krebs verfaßt ist. In der mit dem Bildnisse Naiffeisens ges@mückten Schrift wird auf 150 Seiten ein mit warm- herzigem Verständnis für die Persönlichkeit und. das Werk des Begfründers des ländlichen Genossenschaftswe|ens entworfenes Lebens- bild Naiffeisens geboten. Dem Verfasser standen zu seiner Schrift neben Akten und Brierschaften auch mündliche und shriftlihe Mtit- teilungen von Zeitgenossen Naiffeisens zur Verfügung.

Erinnerungen aus meiner Kriegsgefangenschaft. Bon A. I. Lévêque. (Berlag der Bolyeshen Buchhandlung in Gebweiler; 3 #.) Der Verfasser dieses Büchleins, der bei Kriegs- ausbruh als Lehrer im Dorf Hartmannsweiler wirkte, gehört zu den zahlreichen Glsässern, die unter Verlegung des Völkerrechts in franzö- sische Kriegägefangenschaft geschleppt und in Frankreich über 2 Jahre fest- gel:alten wurden. Die trüben Erfahrungen, die die vershleppten C@lfässer im Lande ihrer „Befreier“ machen mußten, die Willkür der Behörden, die rohen Beleidigungen und tätlihen Angriffe, denen sie ieiteus der verbeßten Bevölkerung dort vielfah ausgeseßt waren, find durch zahlreihe Mitteilungen in der Presse bekannt ge- worden. Der Verfasser dieter Schrift hat dieselben Er- fahrungen in Pes O, seine Mitteilungen bieten also sahlich an sich nichts Neues. Es is aber von Wert, den &Keitensweg eines terart Verschleppten ausführlich und zusammen- hängend dargestellt zu sehen. Die {lichte Darstellung trägt den Stempel der Wahrhaftigkeit. Die Wirkung der Schilderungen wird dadurch noch erhöht, daß sie unter dem unmittelbaren Eindruck des Erlebten niedergeschrieben wurden.

Von Sven Hedins Werk „Jerusalem“ (Verlag von Brockhaus in Leipzig, 10 #, geb. 12), das bei seiner Ausgabe an dieser Stelle gewürdigt wurde, is cine gekürzte Feldpostausgabe pon 160 Seiten Text mit 25 Abbildungen und 1 Karte zum Preise von 1,50 4 herausgegeben.

Bon der Preußischen Geschichte von Rudolf Herzog (Verlag von Quelle und Meyer in Leipzig; 6,60 46) ist eine neue Autlage erschienen.

Technik.

Ausnußgzung von Fischabfällen. „Nationaltidende“ vom 31. Juli berichtet über eine dänische Erfindung folgendes: Vor eiwa 14 Jahren gelang es dem Abteilungsleiter Walbom am Staatlihen Seruminstitut nah zahlreihen Versuchen nachzuweisen, daß aus kleinen Fi\hen und Fischabfall zwei. besonders wert- volle Stoffe gewonnen werden können, Fibrin und Cornimit, ferner ein Abfallerzeugnis : Fischguano. Zur Ausbeutung der Er- findung. die in Dänemark und Schweden patentiert wurde, bildete sih eine Artiengesell\hast (,„Cornimit“), die in einer eigens dafür erbauten Fabrik die leßten, abshließenden Versuche mit der Herstellung der neuen Erzeugnisse vornabm. Der erstgenannte Stoff, das Fibrin, ist in diesen Zeiten besonders wertvoll als Material für Maler. In ciner Mischung mir nur 10 v. H. Firnis löst es alle Farben auf und. trocknet außerordentlich s{chnell. Das Cornimit, das durch eine chemish-technische Behandlung des Fibrins gewonnen wird, dient als Abschließnngsmittel bei elektrishen Anlagen und zur Her- stellung von Kämmeén, Knöpfen usw. Es ähnelt dem Galalith, ist in

J

Theater und Musik.

Die neue Spielzeit der Königlichen Theater beginnt am Sonnabend, den 17. August. Als erste Vorstellungen werden gegeben: im Königlichen pernhause „Die Meistersinger von Nürnberg" und im Königlihen Schauspielhause Gustav Freytags Lustspiel „Die Journalisten“. Der Vorverkauf der Cintritts- karten für die an den Anschlagsäulen bekanntgegebenen Vor- stellungen der ersten Woche: beginnt am Sonntag, den 11. d. M.

Im Theater in der Fi gart: Straße tritt Erika Glaeßner jeßt wieder in der Rolle der Cordula in Bruno Franks Schauspiel „Die Schwestern und der Fremde“ auf; die Nolle der Judith wird von Rose Liechtenstein dargeltellt. : ;

Im Deutschen Opernhause wird am nächsten Sonutag „Carmen“ in folgender Beseßung der Hauptrollen gegeben: Carmen : Erna Vilmar, Frasquita: Adelheide Pickert, Mercedes: Lotte Stein, Micaela: Elvira Herz, Don Joss: Paul Hansen, Zuniga: Hermann Wudcherpfennia, Escamillo: Julius Roether, Dancairo : Edwin Heyer, Nemendado: Gustav Werner. Die musikalische Leitung hat Eduard Mörike. Die Vorstellung beginnt um 7 Uhr.

42

Mannigfaltiges.

Die Deutsche Kolonialgesellshaft veröffentlicht „W. T. B.“ zufolge nachstehende Ertlärung: In den nächsten Wochen finden in ganz Deutschland unter dem Namen „Kolonial- friegerspende“ Sammlungen zugunsten der geshädigten Kolonial- deutschen stati. Die Veranstaltung fällt in eine Zeit, în der England lauter denn je seinen Willen verkündet, niemals in die Mückgabe der Kolonien an uns willigen zu wollen. Unbeschadet der Ueberzeugung, daß das Schicksal unserer Kolonien allein auf den Schlachtfeldern des Westens entschieden wird und nicht in der englishen Heßpresse und in englishen Ver- sammlungen, fordern wir unsere Mitbürger auf, jeder an seinem Teil für ein reiches Ergebnis der Kolonialkriegeripende einzutreten, um jo der englishen Anmaßung eine träftige Antwort entgegenzuseßen. Je deutlicher sie ausfällt, umsc mehr wird man in England erkennen müssen, daß unser Wille zum Festhalten an unserer Kolontalpolitik unerschütterlich ist und bleiben wird.

FahrpreisermäßigungbeiderFahrt zurNessel- sammlung. Durch eine Verfügung des Ministeriums der öffent- lichen Arbeiten haben, wie „W. T. B.“ mitteilt, Schulkinder bei der Preußisch-Hessishhen Staatseisenbahn nur den haiben Fahrpreis 3. Kiasse zu zahlen, auch wenn weniger als 10 Schulkinder an einer Fahrt teilnehmen. Die erforderlihen Ausweise werden die Obmänner der N. A. G. erteilen. Es ist zu erwarten, daß diese behöudliche Verfügung dazu beiträgt, daß die großen Bestände an Brennesseln auch wirtlih hereingebracht werden und so der Terxtiinot abge- holfen wird.

Konstantinopel, 6. August. (W. T. B.) Heute nahmittag erfolgte die Beiseßung der Leiche des Botschafters E i Pascha. Nachdem durch den Imam in der Moschee in

eschiktash die Totengebete verrihtet worden waren, seßte si der Leichenzug in Bewegung. In den Straßen bildete eine große Menschenmenge Reihe, eine Truppenabteilung eröffnete den Zug, dann folgten Derwische. Den Sarg bedeckte eine rot-weiße Schleife, die in Berlin auf den Sarg gelegt worden war und die In- Ge trug: „Leßte Grüße Seiner Hobeit Hatki Pasha, Bot- schafter in Berlin.“ Hinter dem Sarge schritten der erste Kammer- herr als Vertreter des Sultans, der erste Sekretär und die Flügeladjutanten des Sultans; ferner der Flügeladjutant des Thronfolgers, der Großwesir, der Scheich ül Islam, die ehemaligen Großwesire Tewfik Pasha und Said Halim Pascha, )ämtliche Minister, die Botschafter Deutschlands, Oesterreih-Ungarns und Persiens, die Ge)andten Bulgariens, Spaniens, Schwedens und Däne- ma1ks mit ihrem Personal, . eine von dem Deutschen Kaiser entsandte Abordnung, Senatoren und Abgeordnete, die kaukasischen Abgesandten, militärishe und zivile Würdenträger, die Direktoren verschiedener Anstalten und zahlreiche sonstige Trauergäste. Nachdem der Zug bei dem Mausoleum Jahia Effendi angelangt war, wurde der Sarg an dem ihm gewidmeten Playe beigeseßzt. Mit Absingung von Koran- versen s{hloß die Feier.

Handel und Gewerbe. i-m P IOO tsamt zusammen- „Nachrichten für Handel, Jundustrie und Landwirtschaft“) Schweden.

Zollbefreiung für Fishrogen. Eine Königlihe Kund- machung vom 11. Juli 1918 verordnet : Unbeschadet der Bestimmungen unter Nr. 144 des Zolltarifs soll Fischrogen in Fässern bis auz weiteres zollfrei sein. (Svensk Författningssamling.)

(Aus den gestellten

Rumänien.

Ausfuhrverbot für Seife. Eine Verordnung des Ober- fommandos der Heeresgruppe von Mackensen vom 8. Juni 1918, Nr. 25, lautet: § 1. Die Ausfuhr von Seife aus dem beseßten Gebiet von Rumänien ohne Genehmigung des O. K. M. wird verboten. § 2. Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis oder Geldsirafe bis zu 20 000 4, allein oder in Verbindung miteinander, bestraft. Versuch und Beihilfe werden wie die vollendete Tat bestraft. Die Seife wird e & 3. Zusländig sind die deutschen Militärgerihte und Militärbefehlshaber. § 4. ie Verordnungen Nr. 28 vom 7. März 1917, betreffend Verbot der Herstellung von Seife, und Nr. 50 vom 13. August 1917, betreffend Verbot des Handels mit Seife, werden ausgehoben. (Verordnungsblatt des Oberkommandos der Heeresgruppe von Madensen Nr. 15 vom 14. Juni 1918.)

__— In der auf den 2. September d. J. einberufenen ordent- lihen Generalversammlung der Braunkohlen -Industrie- Aktiengesellschaft Zutunft soll auch der Beschluß über die Eingehung einer Interessengemein|chaft mit anderen Braunkohlenunternehmen und über die Erhöhung des Grundkapitals bis zu 5 Millionen Mark je zur Hälfte durch Ausgabe yon Vorzugsaktien und Stammaktien gesaßt werden. Laut „W. T. B.“ aus Cöln handelt es ih um die ÎInteressengemeinschaft mit der markscheidenden Braunkohlengewerkschaft Eschweiler, die ihr Braunkohlenield demnächst mittels Tagebaues aufzushließen und eine Clefktrizitätszentrale zu errichten gedenkt. Die Junteressengemeinschaft bezweckt, einen Wettbewerb der neuen Zentrale mit derjenigen des Kraftwerkes in Zukunft zu vermeiden, die beiderseitigen Anlagen gegenseitig als Rückstellung dienen zu lassen und die Stromlieferung durch Ausgleich und Austaush zweckmäßiger zu gestalten. Auch ist an eine Beteiligung des einen Unternehmens an dem anderen gedacht. Die Kapitalerhöhung soll neben der Durch-

'

Börse tin Bérlin (Notierungen des Börsenvorstandes)

vom 9. August vom 8. August für Geld Brief Geld Brief

Ab h M M Holland 100 Gulden 309 3094 309 309 Dänemark 100 Kronen 1884 1883 1881 1884 Schweden 100 Kronen met 2123 2124 212 Norwegen 100 Kronen 188 189 1883 189. Ee 3 100 Franken 11 1514 151 151

ien-

Budapest 100 Kronen 60,20 60,30 60,20 60,30 Bulgarien 100 Leva 79 794 79 794

Konltanti- 100 Piaster 21,05 21,15 21,05 21,15 Barcelona 100 Pesetas 113 114 113 114

Die heutige Börse zeigte bei Eröffnung ein s{chwächeres Aus- sehen. Auf den meisten Gebieten überwogen die Verkäufe und drückten auf den Preisstand, u. a. waren S )iffahrtsaktien schwächer. Später befestigte sih die Haltung ein wenig. Schluß ruhig.

Kursbe1r ichte von ausländ#schen Wertpapiermärkten.

Wien, 8. August. (W. T. B.) Nach der lebhaften Kurössteige- rung der leßten Tage machte sich an der heutigen Börse Eut- lastungsneigung geltend, do ging die freundliche rundstimmung des Marktes nicht verloren. Kulissenwerte o anfangs 3 bis 4 Kronen nah und brachten diese Cinbußen im Verlaute des Verkehrs wieder ein. Kanonenabriksaftien erhöhten sih um 10 Kronen. Ungarische Kohlenwerte, Kraftwagen- und Versicherungsaktien waren andauernd gefragt. Böhmische Kohlenwerte, Staatseisenbahn-, Elektrizitäts-, Leder-, Holz- und Spinnereiaktien erlitten Kurseinbußen, obne daß es in diesen Werten zu größeren Abgaben gekommen wäre. Der Anlage- markt war- sehr still.

Wien, 8. August. (W. T. B.) Amtliche Notierungen der Devisenzentrale. Berlin 165,80 G., 166,10-B., Amsterdam 513,25 G., 514,25 B., Zürich 250,50 G., 251,50 B., Kopenhagen 312,50 G., 313,50 B, Stockholm 352,00 G,, 353,00 B., Christiania 314,00 G., eUE V Konstantinopel —,— G., —,— B., Marknoten 165,80 G., 166,20 V. :

Londoñ, 7. August. (W. T. B.) 23 9% Englische Konsols 57, 5 9/0 Argentinier von 1886 99#, 49% Brasilianer von 1889 —, 4 9/0 Japaner von 1899 —, 3 9/ Portugiesen —, 5 9/9 Russen von 1906 55s, 4F 9% o von 1909 48, Baltimore and Dhio —, Canadian Pacific 1594, Erie —, National 9ailways of Mexico 64, Pennsylvania —,—, Southern Pacific —,—, Union Päcific —,—, United States Steel Corporation 115, Anaconda Copper —, Rio Tinto 684, Chartered 17,8, De Beers def. 152/16, Goldfields 11/16, RNandmines 3&, 5 9% Kriegsanleihe 944, 4 %/ Kriegsanleibe 1024, 31 0/0 Kriegs8auleihe 89. Privatdiskont 31/3, Silber 48/16,

Amsterdam, 8. August. (W. T. B.) M Wechsel auf Berlin 32,35, esel auf Wien 19,05, Wechsel auf Schweiz 48,724, Wechsel auf Kopenhagen 60,30. Wechsel auf Stockholm 68,70, Wechiel auf New York 190,50, inet auf London 9,084, Wechsel auf Paris 33,55. 4 9/6 Niederländische Staatsanleihe 914, Obl. 3 9/6 Niederländishe W. S. 684, Königl. Niederländische

etroleum 565X, Holland-Amerika-Linie 402, iederländ.-Indische

andelsbank 156, Atchison, Topeka u. Santa —,—, Rock sland —, Southern Pacific —, Southern Railway 2023, Union acific 1175, Anaconda 130, United States Steel Corp. 89F ranzösisch-Englische Anleihe —, Genug eaita Se ! Kopenhagen, 8. August. (W. L. B.) Sichtwechsel auf Hamburg 53,85, do. auf Amsterdam 166,50, do. auf London 15,04, do. auf Paris 55,75.

Stodckholm, 8. August. (W. T. B.) Sichtwechsel auf Berlin 47,50, do. auf Amsterdam 146,00, do. auf schweizer. Pläße An do. G London 13,25, do. auf Paris 49,00.

ew an der Fondsbörse hielt sih auch heute wieder in mäßigen Grenzen. Nach einheitliher Eröffnung stellte sih Liquidationsneigung ein, ‘von der einige Spezialpapiere betroffen wurden. Um die Meittags\tunde vermochte sih eine Erholung durhzuseßen, die auf Käufe am Cisen- bahnaktienmarkte zurückzusühren war. Schließlih gewann aber wieder eine unregelmäßige Haltung die Oberhand. Aktienmsay 150 000 Stück. Geld: Sehr fest. Geld auf 24 Stunden Lurhschnutssaß 53, Geld auf 24 Stunden legtes Därlehen 6, Wechsel auf London (60 Tage) 4,72,50, Cable Transfers 4,76,45, Wechsel auf Paris auf di rig 5,70,75, Silber in Barren 998, 3 9/9 Northern Pacific Bonds 59k, 4 9/6 Verein. Staaten Bonds 1925 1064, Atchison, Topeka u. Santa Fs 852, Baltimore u. Ohio 53, Canadian Pacific 1524, Chesapeake u. Ohio 553, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 44e Denver u. Rio Grande 4, Illinois Central 964, Louisville u. Nashville 112, New York Central 72, Norfolk u. West: rn 103, Pennsylvania 433, Reading 88, Southern Pacific 843, Union Pacific 121, Anaconda Copper Mining 70, United Staates Steel Corporation 109, do. pref. 1103.

Kursberichte von auswärtigen Warenmärkten.

Liverpool, 7. August. (W. T. B.) Baumwolle. uon 1000 Ballen, Einfuhr 9500 Ballen, davon 9500 Ballen ameri- kanishe Baumwolle. Für August 21,94, für September 21,98. P Ae Texas 70—71, Buasilianishe 123, Indische 67— 68

unkte böber.

New York, 7. August. (W. T. B.) (Schluß.) Baumwolle loko midtling 31,45, do. für August 27,96, do. für September 28,05, do. für Oktober 29,11, New Orleans loko middling 28,75, Petroleum refined (in Cases) 18,75, do. Stand. white in New York 15,50, do. in Tanks 8,25, do. Credit Balances et Oil City 4,00, Schma prime Western 27,024, do. Rohe & Brothers 27,90, ucker Zentrifugal 6,055, Weizen Winter 2373, Mehl Spring - Wheat clears 11,30—11,50, Getreidefraht nah Liverpool nom. Kaffee Rio Nr. 7 loko 86, do. sür September 8,47, do. für Oktober 8,97, do. für Dezember 8,76.

Rio de Janeiro, 5. August. (W. T. A Kaffee. Zu- fuhren: in Rio 4000 Sack, in Santos 19 000 Sad.

Familiennachrichten.

V erehelicht: Hr. Amtsrichter und Oberleutnant d. N. Frege mit Frl. Eva Reitenstein (Berlin-Grunewald).

Gestorben: Hr. Landgerichtsrat a. D. Marx Deegen R —_ Frau Margarethe von Bülow, geb. von der Lühe (Rosto).

ork, 6. Augujt. (W. T. B.) (Schluß.) Das Geschäft

Erfte Beilage

zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiger,

Berlin, Freitag, den 9. August

p d m ei

Königreich Preußen. Genehmigung. Der Beschluß des Engeren Ausschusses der Pommer - chen Landschaft vom 17. Dezember 1917 über die Fest- stellung der Neufassung der Landschaftsordnung wird genehmigt. Berlin, den 27. April 1918. Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs. Das Staatsministerium.

Spahn. von Eisenhart-Nothe.

Beschlüsse des Engeren Aus\cchusses der Pommerschen Landschaft vom 17. Dezember 1917. Nr. 1 bis 8 pp. Nx. 9, pa Derioge ITT wurde der in der Anlage, A dieser Ver- andlung beigefügte Abzug vorgelegt. Dieser ist den Mit- gliedern des Engeren Ausschusses {on vor einiger Zeit zugestellt worden. Auf Vorlesung wurte deshalb verzichtet. Herr Generallandschaftssyndikus von Köller berichtete über den Inhalt und über die vom Eenerallandtag des Jahres 1547 gur damaligen Vorlage VII gefaßten Beschlüsse. Der Engere Aus\ckuß faßte einstimmig den Beschluß: „die in der Anlage A dieser Verhandlung beigefügte Fassung der Landschaftsord- nung wirdals die jeßt maßgebliche aner- Tfannt und festgestellt."

Landschaftsordnung : der Pommerschen Landschaft vom Jahre 1781

unter Berücksichtigung der Allerhöchst genehmigten Aenderungen und Ergänzungen.

_Die Pommerscke Landschaft, eine durch das Allerhöcste Privi- legium vom 13. März 1761 Festätigte und mit Korporationörehten ausgestattete Kreditanstalt, hät den Zwed:

den Besißern sämtlider bepfandbriefungsfähiger Güter in Pommern (Landschaftsmitgliedern) “durch Bewilligung vow Pfandbriefen einen dauernden und besofiders gewährleistetcn Realkredit zu gewähren.

Aum erkung; In Neuvorpommern und Rücçen gehören dem Verbande der Pommerschen Land\chaft nur die wirklich iandschaftlih beliehenen Güter an. Die Güter der Kreise Dramburg und Schivelbein, welche früher zur Ma1k gehörten, sind im Kreditverbande dec Neumälkischen Ritterschaft verblieben. |

Kapitel I.

Von den Pfandbriefen im allgemeinen,

: I Abs, 1, Pemmersche Pfankditriefe sind Verschreibungen, welce von ter Pommerschen Landsckaft dur die zu ihrer Vertretung und zur Regelung des Sc{uldverbältnisses bestellten Kollegien gegen

Hypothekenbestellung pommerscher bepfantbriefungsfähiger Güter ausgefertigt werden.

__ Abs. 2. Sie sind auf den Inhaber gestellt, von diesem nicht kündbar, bon der Lardscckaft nur unter den in dieser Landschafts- o1dnung vorgesebenen Bedingyngen zu kündigen and sowohl in An- schung der Sickerheit des Kapitals als der richtigen Verzinsung nah den Bestimmungen dieser Landschaftscrdnung gewährleistet.

S 2

__ Abs. 1. Sie lauten auf Goldbeträge nah dem geseßlichen Münzfuß und über den, dem Inkaber halbj@hrlih nachträglich zu entrid-tenden Zinsfuß. Von dem Besiber des bepfandbrieften Gutes sind der Lank saft gegenüber die Pfandbriefe, soweit sie auf 0/4 v. H. Zinsen lauten, mit 4 v. H. und im übrigen nach demjenigen ¿uß zu verzinsen, der den an den Pfandbriefsinhaber zu gewährenden um /2 v. H. übersteigt. Ueberdies ist der Gutélbesißer erforderlienfalls 303 Abs. 2) zur Erlegung des fogenannten Quittungsgroschens von !/s v. H. verbunden.

_ ‘Abf. 2. Die Bestimmung der jeweilig zur Ausgabe verstattetcn Pfandbriefsarten versckiedenen Zinsfußes steht dem Engeren Aus- {usse zu. Die Zulassung höher als mit 4/4 v. H. wverzinälicher Pfandbriefe bedarf der Genehmigung des vorgeseßten Ministers. Abs. 3. Eine Anleihe in Pfandbriefen höheren Zinsfußes, als solche jeweilig von der Pommerschen Landschaft ausgegeben werden, darf auch in landschaftliben Zentralpfandbriefen nicht bewilligt werden. Gen. Ldtgs. Beichl. von 1869, best. d. Allerh. Erl. v. 18. Oft, 1869, G. S. S. 1131. Gen. Ldtg5. Beschl. von 1871, best. d. Allerh. Erl, v. 28. Juli 1871. G, S. S. 315. Gen. Ldtg3. Beschl. von 1879, best. d. Allerh. Erl. v. 15. März 1880, G. S. S. 263

Gen. tas. Bechl. v, 1917, best, d. Eil, d. Staatsninisteriums v. 10. März 1917, G. S. S. 72.

& 3. / ;

Abs. 1. Dem Pfandbriefsinhaber zahlt die Landsckaft unbedingt und unmitlelbar Kapital und Zinsen nach Maßgabe dieser Landschaf ks- ordnung, obne daß derselbe mit dem Gutsbesißer in ein persönliches Schuldverhaltnis tritt. A5 Abs. 2. Für die Pfandbriefe haften, außer dem in dem Pfandbriefe etwa benannten zur ersten Stelle besonders verpfändeten Gute, alie be- pandbriefungsfähigen, in Neuvorpommern und Nügen alle bepfand- brieften Güter innerhalb der Landschaft, ihre sämtlichen Forderungs- rechte gegen ihre eigenen Schuldner 162) sowie ihr gesamtes übriges Vermogen,

Abj. 3, Alle Pfandbriefe haben gleide Vorrechte.

Die Gesamtsumme der auf ein Gut zu bewilligenden Pfandbriefe tarf niemals zwei Drittel des nah den Grundsäßen der landschaftlichen Beleibungstare ermittelten Gutswertes, bei Lehngütern auch nit zwei Vriliel des Lehnstarwertes überschreiten.

Val. wegen der Lehnstaren § 148 Abs. 3 und die Anmerkung I zu diesem Paragraphen.

4

die Stiftungsurkunde, die provinziellen Lehnsgesebe und die allge-

Feuerögefahr versichext werden. Von der Staatsaufsiht, dem Königlihen Kommissar und den land-

wesens und der in der gegenwärtigen Grundsäße gehört, steht unter der Oberaufsicht des 9 Landwirtschaft, Domänen und Forsten und der besonderen Aufsicht eines Fs Kommissars, dessen Ernennung Sr. Königlichen Majestät Al

hörden wvorgese 1 j d Landschaftsordnung und den Grundsäßen des Kreditwesens verfahren

Vorrang vor allem auf dem Gute haftenden erwähnten Eintragungen beschaffen, che Pfandbriefe für ihn ausgefertigt werden können. S 7. (Fortgefallen.) Gen. Ldtgs. Beschl. von 1917, best. d. Eil. d. Staatsministeriums v. 10, März 1917. G. S. S. 72. b Vergleiche hierzu: Artikel 176 d. Einf.-G. z. B. G. B. Artikel 18 d. Pr. Ausf.-G. 3. B. G. B. Ministerialanordnung v. 15. Dezember 1899. Verf. der Generaldircftion v. 19. Mai 1910. S __ Kapitel II. / - Bon den Personen und Gütern, welche zur Aufnahme von Pfandbriesen geeignet sind.

& 8,

Abt. 1. Auf alle Güter, welche zu Pommern gehören oder bis zum Jahre 1816 gehört haben, und welhe nah den vor dem Erscheinen des Beseßes vom 2. Januar 1849 gültig gewesenen Geseben unter der Real- gerichtsbarkeit eines Obergerichts gestanden haben oder stehen würden, salls sie nicht etwa dem landschaftlichen Kreditverbande einer antern Provinz noch angeschlossen sind, und auf diejenigen Güter in Neuvoc- pommern und Rügen, welche, wenn fie bis zur Geltung der neuen Kreisordnung zu einer Virilstimme auf den Kreistagen berechtigt waren, einen Grundsteuerreinertrag von mindestens fünfzehnhundert Mark oder, wenn jenes nicht der Fall war, einen Grundsteuerreinertrag von min- destens dreitausend Mark haben, können Pommersche Pfandbriefe auvge- fertigt werden,

Abs. 2. Von Nittergütern in Alt-, Vor- und Hinterpommern uab- gezweigte Trennstücke, welche vor dem (Erscheinen des Geseßes vom 2. Januar 1849 noch kein eigenes Blatt im Grundbuche des Ober- gerichts hatten, sind nur bepfandbriefungsfähig, wenn sie entweder zwei- hundert und fünfzig Hektar groß sind oder dreitausend Mark Grund- steuerreinertrag gewähren. j

Abs. 3. Güter, welche niht mindestens fünfzehnhundert Lark Grundsteuerreinertrag besitzen, sind, sobald sie niht bepfandbrieft sind, fortan niht mehr bepfandbriefungsfähig. Werden bepfandbriefte oer bepfandbriefungsfähige Güter durch Abverkauf soweit verkleinert, daß sie niht mehr fünfzehnhundert Mark Grundsteuerretnertrag behalten, oder werden bereits bepfandbriefte «Güter, die von vornherein nicht fünf- zehnhundert Mark Reinertrag hatten, durh Abverkauf von Trennjtücten weiter verkfleinert, so scheiden dieselben aus und werden in dem lant- {aftlichen Güterverzeichnis gelöst mit der Wirkung, daß sie zu neuea Pfandbriefsdarlehen, zu welben Umwandlungen in niedriger verzinslihe nicht zu rechbnen sind, niht mehr verstattet werden können.

Gen. Ldtags. Beschl. v. 19. April 1895, best. d. Allerh. Erlaß vom 4. Dezember 1893. G. S. 1894 S. 9.

Abs, 4. Ueber die bepfandbriefungsfähigen Güter wird in jcd:m Land\chaftsbezirk fortlaufend ein Güterverzeichnis geführt.

Abs. 5. Entsteht bei Aufnahme neuer Güter eine Meinungs- verschiedenheit zwishen dem Landschaftsbezirkskollegjuum und der Beneraldireftion, so entscheidet der Engere Ausschuß beziehentlih der Generallsandtag. :

Gef. v. 17. August 1825. G. S. S. 213.

Ges. v. D. April 1835. G. S. S. s1.

Gen. Ldtgs. Besch". von 1850, Prop. I. Prot. A. s

Gen. Ldtgs. Bescbl. von 1867, Prop. VIIL, best. d. Minist. Rescr. voin 11. November 1867.

Gen. Ldtgs. Beschl. von 1871, best. d. Allerh. Erl. v. 23. Juli 1871. 6), S. S. 315. i

Gen. Ldtas.: Beschl. von 1874, best. d. Allerh. Erk. v. 17. Sept. 1875. G. S. S. 614.

S 9, E Abs. 1. Nur diejenigen Besißer, welhe den Gesehen nah gültige Darlehnsverträge zu {ließen befugt sind, können Pfand- briefe auf ihre Güter nehmen, j : _Abf. 2. Von der Bepfandbriefung sind alle Güter ausgeschlossen, bei denen eine Verpfändung rechtsgültig untersagt ift. i Abs. 3. Ergibt das Grundbüchblatt, daß das zu bepfandbriefende Gut ein Fideikommiß oder Lehn ist, so ist bei Prüfung der Be- dingungen der Zulässigkeit einer |Bepfandbriefung alles maßgebend, was

meinen Landesgescße zu ciner rehtsgültigen Verpfändung solcher Güter vorschreiben. R Z i ;

Abs. 4. Güter, welche pfandweise besessen werden, können, in- soweit vcdurch nicht der t tae As nach der landschaft- lichon Tare überstiegen wird, bis zu drei Viertel des Pfandveräuße- rungspreises auf den Antrag des Pfandinhabers belichen werden, jedoch nur mit Einwilligung des Pfandgebers oder dessen geseßlich ausgewiesenen Erben oder Rechtsnachfolgers und bei Lehngütern be- ziehentlih der Agnaten. : G i

Abs. 5. HZu der Bepfandbriefung derjenigen Güter, welche moralishen Personen gehören, ißt die Einwilligung derjenigen Be- hörden und Personen notwendig, ohne deren Zustimmung dieselben nicht rechtsgültig verpföndet werden dürfen.

8 10.

Abs. 1. Die Gebäude auf bepfandbrieften Gütern müssen gegen Feuer angemessen bei der betreffenden Provinzial-Feuersozietät ver- sichert sein: die Landräte haben von jedem Feuerschaden auf denselben sowie von dem Austritt eines Gutes aus der Feuersozietät der be- treffenden Landschaftsbezirksdirektion Nachricht zu geben. Lb. 2. Die Generaldirektion is jedoch ermächtigt, auf Antrag der zuständigen Landschaftsbezirksdirektion in Fällen, wo die Versiche- rung bei der Provinzial-Feuersozietät versagt wird oder wesentliche Härten für den Besißer zur Folge haben würde, zu gestatten, daß das Gut mit seinen Gebäuden ganz oder teilweise aus der Provinzial- Feucersozietät ausscheide, und daß die betreffenden Gebäude bei einer anderen auf 'Gegenfseitigleit gegründeten Versicherungsgesell\haft gegen

Gen. Ldgts. Beschl. von 1893. Best. d. Allerh. E: l. v. 4, Dez. 1893, G. S. 1894 S. 9. Kapitel III. shaftlihen Behörden. 8 11 des landschaftlihen Kredit-

Alles, was zur Aufrechterhaltun nung fei estellten inisters für

lerhöchstselbst vorbehalten bleibt.

12. : Der E Kommissar H den sämtlichen landschaftlichen Be-

t und hat darüber zu wachen, daß überall nach der

1948.

/ S 15. : __ Abf. 1. Unter dem Königlichen Kommissar werden die Geschäfte der Landschaft beso1gt: a) von den vier Landschaftsbczirksdireftionen und den Land4 \chaftsbezirksfollegien, b) von dez General-Landshaftsdirektion,

« €) vom Engeren Ausschusse,

d) bon dem Generallandtage.

‘Abs. 2. Diese sämtlichen Behörden bilden öffentliche Kollegien mit den im Allgemeinen Landrecht §8 114 ff. Teil: IT. Titel 10 an- gegebenen Recbten.

O. 9. Me innerhalb ihres Gesc{äftsfreises von ihnen aas ieten Urkunden haben die Eigenschaft und Gültigkeit öffentlicher

rtunDden.

_ Abs. 4. Gegen die innerhalb ihrer verfassungsmäßigen Befug- e A Entscheidungen derselben findet der Rechtsweg icht statt.

, Abs. 5. Die Beschwerde von der Enfkscheidung der Land\chafts= bezirkédirektionen und der A Let Men eht an die Generaldirektion, gegen deren (Entscheidung wiederum Berufung an den Engeren Aus\chuß beziehentlih Generallandtag, sofern ein solcher , vor dem Engeren Aus\ckduß gusammentritt, offen steht.

: s 8 15a.

Die Beschlüsse des Generallandtages (§8 125 de und des Engeren ‘Aus\chusses (§8 113 ff.) bedürfen der Allerhöchsten Bestäti- ung, sofern sie Abweibhungen von dieser Landschaftsordnung oder enderungen derselben betreffen oder aber den Land\schaftsmitgliedern neue Verbindlichkeiten auferlegen. An Stelle der Allerhöchsten Ge- nehmigung genügt die Genehmigung des vorgeseßten Ministers, wenn die Beschlüsse lediglih eine Abänderung oder Ergänzung der Ab- \häßungsgrundsäße oder des Abshäßungéverfahrens zum Gegenstande haben. Beschlüsse des Generallandtages oder des Engeren Aus\chusses, die andere als in der Landschaftsordnung vorgesehene Verfügungen über den Bestand oder die Einkünfte der landschaftlichen Eigenver- mögen betreffen 298a), bedürfen der Genehmigung des vorgeseßten Ministers.

Gen. Ldtgs. Beschl. von 1911, best. d. Allerh. Erl. v. 25. Novbr. 1911. G. S. 1912 S. 14,

Kapitel IV. Von den Laudschaftsbezirksdirektionen und Landschaftsbezirkskl'ollegien. / 8 16. Abs. 1. Die Proving Pommern zerfällt in landschaftliher Be- giehung in vier Landschaftsbezirke, und werden selbige aus nachstehen- den Kreisen gebildet, wobei die im Jahre 1781 bestandene |Kreisein- teilung maßgebend ift:

a) der Anklamer oder Vorpommersche Landschaftsbezirk aus den

Kreisen: Randow mit Ückermünde, Demmin, Anklam, Use- dom-Weollin, Franzburg, Grimmen, Greifswald und Rügen;

Zusaß. Der politishe Kreis Ücermünde bildet fortan einen besonderen landschaftlichen Kreis Üccktkermünde des Anklamer Landschaftsbezirks, für welchen ein Deputicrter und ein Hülfs- deputierter aus den Landschaftsmitgliedern des Kreises nahz Vorschrift dieser Landschaft«ordnung zu wählen find.

Gen. Ldtgs. Beschl. von 1899, best. d. Allerh. Erl. v. 27. Dezbr. 1899. G. S. 1900 S. 45.

b) der Stargarder Landschaftsbezirk aus den Kreifen: Greifen- hagen, Pyriß, dem vereinigten |Saaßig-Wedell, dem "ver- einigten Naugard-Dewiß und Borken;

c) der Treptower Landschaftsbezirk aus den Kreifen: Often, erd, Flemming, Fürstentum, Belgard und Neu-

ettin;

d) der Stolper Land\chaftsbezirk aus den Kreisen Stolp, Num- melsburg, Schlawe und Lauenburg-Bütow.

Aúss. 2. Vorstehende Nethenfolge begründet übrigens keinen Vor- zug der Landschaftsbezirke untereinander, indem dieselben völlig gleihe Berechtigungen und Verpflichtungen haben.

Gen. Was Beschl, von 1871, best.-d. Allerh. Erl. v. 23. Juli 1871,

. S. 315,

G. ; 6 8 17. , i:

___ Die aus jedem der vorbemerkten zu einem Landschaftsbezirk ver- einigten Kreise gewählten Deputierten vertreten den Landschaftsbezirk E bilden mit der Landschaftsbezirksdirektion das Landschaftsbezirks- ollegium.

18. Die Landschaftöbegirksdirektion besteht aus einem Direktor, zwei , Landschaftsräten und einem Syndikus und ist mit den nötigen mitt- leren Beamten und Unterbeamten versehen. Der Syndikus als Mi glied der Direktion hat jedoch nur beratende Stimme. :

A. Von der Wahl und dem Amte des Landschaflsdirektors.

S 19.

_Abs, 1. Der Direktor des Landschaftsbezirks wird in den zum Landschaftsbezirk gehörigen Kreisen von den- Besißern sämtlicher be- pfandbriefungsfähiger, in Neuvorpommern und Rügen aber bepfand- briefter Güter durch Mehrheit der Stimmen unter Vorbehalt der Be- stätigung Sr. Majestät gewählt. : Gen. Ldtgs. Beschl. von 1871, best. d. Allerh. Erl. v. 23. Juli 1871

G, S. S. 315. 4

_ Abs. 2. Erfolgt eine Wiederwahl 29), welche an die abge- laufene Amtszeit unmittelbar anschließt, so bedarf es der Königlichen Bestätigung nicht.

Gen. Ldtgs. B.\l. von 1911, best. d. Allerh. Erl. v. 25. Novbr. 1911 G. S. 1912 S. 14.

x | 8 20. Der Gewählte ist verbunden, der Wahl zu folgen, wenn ihm nicht ein gültiger Entshuldigungsgrund zur Seite tet.

E S 21.

Als gültige Entshuldigungsgründe werden nur \olche angesehen, welche nach a peeinen Lena een von der Übernahme einer Vor- mundfchaft entbinden, sowie daß der Erwählte bereits \sechs Jahre als landschaftlicher Beamter tätig gewesen ist.

S 22. ___ Abs. 1. Wenn die Stelle eines Direktors erledigt is, so werden die Landschaftsdeputierten zur Veranstaltung einer neuen Wahl dur die Direktion aufgefordert. Die Deputierten erlassen fofort an sämt- liche Wahlberetigte eine Aufforderung, ihre Wahlstimmen \{riftli in einem von ihnen unterschriebenen und mit der Aufschrift „Wahl zettel“ versehenen Schriftstücke abzugeben und dieses verschlossen bis zu

einem bestimmten Termine entweder an den Deputierten des be-

treffenden Kreises oder an die Landschaftsbezirksdirektion einzusenden unter der Verwarnung, daß andernfalls sie fh der Abstimmung der

MEUREE zu unterwerfen haben. Abs. 2. Diese Aufforderung wird entweder dur Rundschreiben vermittelst eines zuverlässigen Boten, welcher dasselbe auf dem Gute des Wakhlberechtigten ohne Nücksicht darauf, ob derselbe daselb wohnt oder anwesend ist. zustellt und die Zustellung bescheinigt, erlassen oder in die zu amtlichen Bekanntmachungen yon der landrätlichen Kreis- behörde benußten Blätter zweimal, und zwar das erstemal. mindestens vierzehn Tage vor dem bestimmten Termine, eingerückt. Den De- putierten bleibt überlassen, außerdem noch andere geeignete Blätter zur Me arp ou Node, 3

. 3, Uber die Gültigkeit der Zustellung beziehentlih Bekannt» machung entscheidet die Land\chaftsbezirksversammlung S n

f

: S 9. E Abs. 1. Andere Hypothekenkapitalien können den Pfandbriefen im | werde. Srundbucbe nit vorstehen, ebensowenig Eintragungen über Lebiags“- § 13. - O i «bte, Sicherheiten, Widersprübe oder andere Verpflichtungen, weie Auf dem Venarallandiags und dem alljährlih stattfindenden i: t ele Verfügung über das Gut selbst oder dessen Einkünfte de- Guge es Ausf U I, E O R L e : : i i inken, - i ammlungen, abgesehen von den in den §8 116 un vorgesehcnen Verlag der Geschäftsstelle (J. V.: Rey her) in Berlin, Abs. 2. Auf die Rentenbank übernommene Leistungen werden ten Fällen eine Stimme zu haben. In Behinderungsfällen wird er

Mrudk der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagsanstalt; ¿21 Gutsabgaben zugerenet. nah Maßgabe der Bestimmungen der §8 116, 127 vertreten.

Verlin, Wilhelnistraße 32. JENN! s 8 6 : 8 14 , Proen , 5 % : . u" : 2 . s 7 ¿ wor r Pfandbriefe aufnehmen will, muß daher die Ablöfung der | Er ist befugt, jederzeit Bericht zu erfordern und überall, wo er es Sieben Beilagen F bierzi0 Ero lden Ea ael oder die Abtretung der dazu geeigneten | nötig e Rassen und Meter ünmden anzuordnen und dabei gegenwarlig zu sein, '

(einsließlih Warenzeichenbeilage Nr. 62). jür ban an die Pommersche Landschaft beibringen, oder dieser den

staatlihen Versuchsanstalten erprobt und widersteht 25—35 000 Volt.

Aus dem Abfall dieser Erzeugnisse wird das Fishguano gewonnen. führung des vorstehenden Planes in der Hauptsahe zur

Tilgung der rund drei Millionen Mark betragenden -Bank- \{uld und zur Ausgestaltung des Gruben- und Abraumbetriebs dienen. Für das abgelaufene Geschäftsjahr, das mit einem kleinen Ueberschuß abschließt, konnte ein Gewinnanteil nicht ausgeshüttet werden. Den bisherigen Aktionären soll auf die ohne Vorzugsrechte auszugebenden neuen Aktien ein Bezugsrecht in der Art eingeräumt werden, daß auf je drei alte Aktien eine neue Aktie entfällt. *

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. T y r o l, Charlottenburg: i; Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäfts\tellt Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- I V: Ämmnadrat M Fein Berlin. E maßregeln. Nach einer Meldung der „Agence Hellénique“ tritt die spa nische Grippe auch in Griechenland auf und fordert zahlreiche Opfer. Gleichzeitig scheint sich auh der Typhus weiter auszubreiten.

E E e R T S

t e

E A t er A M GOR M E ARCRUEN

Lir O GEARSÉO. DIF 5 CASERN adt S E