1918 / 192 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 15 Aug 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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TIT. Sämtliche Meldekarten sind gleilautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an verschiedene Amtliche Verteilungsstellen oder

verschiedene Lieferer zu rihten find, müssen sämtliche Karten in allen

Teilen genau _ d eve Dies bezieht fih au auf die Bezeichnung

der Sorten und Mengen und ‘die Namen der Lieferer.

IV. Für Gasfoks ist die unter Absaß 1, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Verteilungsstelle zu rihtende Meldekarte an die Adresse : „Reichskommissar für die Kohlenverteilung, Abteilung V, Gasfkoks, in Berlin“ zu senden.

8 6. Amtliche Verteilungsstellen. Amtliche Verteilungsstellen sind: :

1. Für Steinkohle *) aus Ober- und Niederschlesien :

Amtliche Verteilungsstelle für \lesishe Steinkohle in Berlin W 8, Unter den Linden 32.

2. Für Nuhrkohle*):

Das Rheinish-Westfälishe Kohlen-Syndikat in Essen.

3. Für Steinkohle *) aus dem Aachener Revier:

Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Reviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).

4. Für die Steinkohle *) aus dem Saarrevier, Lothringen und der bayerishen Pfalz:

Sn ss Verteilungsstelle für das Saarrevier in Saar- rüden 2.

5. Für die Braunkohle+) aus dem Gebiet rets der Elbe mit Ausnahme von sächsischer Braunkohle f):

Amtliche Verteilungsstelle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 9.

6. Für die mitteldeutshe Braunkohle f) (links der Eibe), mit Ausnahme der unter 7 genannten:

Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeutschen Braun- foblenbergbau in Halle a. d. S., Landwehrstr. 2.

7. Für Braunkohle f) aus dem Königreich Sachsen und dem Herzogtum Sachsen-Altenburg sowie für böhmische, nah Deutschland (außer Bayern) eingeführte Kohle und für sächsische Steinkohle*) :

Koblenausgleich Dreéden, Linienkommändantur E, Dresden.

8. Für rheinishe Braunkohle f), Braunkohle +) der Grube Gustav bei Dettingen und Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem Großherzogtum Hessen:

Amtliche Verteilungsstelle für den rhein. Braunkohlenberg- bau in Cöln, Unter Sachsenhausen 5/7. 3

9. Für Stein-*) und Braunkohle+) aus dem rechtsrheinischen Bayern (ohne Grube Gustav bei Dettingen) und für böhmische, nach Bayern eingeführte Kohle *f): |

Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechtsrhein. Bayern, München, Ludwigstr. 16.

10. Für Steinkohle*) des Deistets und seiner Umgebung (Obern-

kirchen, Barsinghausen, Ibbenbüren usw.): i Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister.

11. Für Gasfkoks siehe § 5, 1V.

& 7. Art der Meldung.

1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindliher Namens- unterschrift. (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nur auf amtlichen Septembermeldekarten erstattet wetden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts- oder Be- zirfsfoblenstelle, beim Fehlen einer solchen bei der zuständigen Kriegs- wirtschafts\telle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamt- stelle gegen eine Gebühr von 0,25 46 für ein Heft zu 4 Karten be- ziehen fann. Auch die etwa noh weiter erforderlichen Meldekarten O 8 5, 13 und*4, § 5, IL und § 9?) sind dort für 0,05 «6 das

tüd erhältlich.

2. Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleihen Ortes, so müssen für jeden Be- trieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Durchkreuzen kennt- lih zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nah der Art seines gewerb- lichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgebend, zu welher Verbrauhergruppe der wesentlihste Teil seines Betriebes ge- hört. Ist ihm vom Reichskohlenkommissar eine Verbrauchergruppe angewiesen worden, so hat er diese zu durhkreuzen. Es ist unzuläfsig, mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.

„§8 8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn ein Meldepflichtiger. keinen Lieferer zur Annahme. seiner Mesldefarte bereit findet, so hat er neben der für den Reichskommissar in Berlin bestimmten Meldekarte auch die für den Lieferer bestimmte dem Reichskommissar in Berlin mit einem Begleitshreiben einzu- senden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarte nicht an einen Lieferer weitergegeben wurde, und welcher Lieferer vorgeschlagen wird.

§ 9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer.

1. Ieder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem „Hauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, Koksanstalt, Brikettfabrik) oder, wenn es einem Dritten (Verkaufs- fartell oder Handelsfirma) den Alleinvertrieb seiner Produktion über- lassen hat, dieser Dritte.

92, Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf- geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezieht, so gibt ec vit die urschriftliche Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Inhalt auf fo viel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in Frage kommen. Leßtere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. Die Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen niht mehr ergeben als die der urschriftlihen Karte. Jede neue Meldekarte hat:

a) die auf diese Karte entfallende Menge,

þ) die auf die anderen Karten verteilten Restmengen der urschriftlihen Karte mit Nennung der Lieferer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten find. mit dem Vermerk „Auf- geteilt" und dem Namen der aufteilenden Firma zu ver- sehen. Die urschriftliche Karte ist bis zum 1. Januar 1919 sorgfältig aufzubewahren. ;

3. Jeder Lieferer (Händler), der einem méldepflihtigen Ver- brauher Brennstoff abgegeben hat, ohne daß eine ordnungsmäßige Meldekarte bei ihm eingereiht und gemäß § 91! von ihm weiter- gegeben worden ist, hat diese Lieferung zu melden. Die Einzelheiten dieser Meldung sind durch die „Bekanntmachung, betreffend Meldung der Aushilfslieferungen von Kohle, Koks und Briketts durch die Lieferer“ vom 21. Juni 1918 (Reichsanzeiger Nr. 145) geregelt.

4. Jeder Lieferer (Händler), der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meldekarten niht an den ausländischen Lieferer, sondern, falls es sich um Meldekarten handelt, die von im Königreih Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an ‘die Amtliche Verteilungsstelle München (8 69), andernfalls an den Kohlenousgleih Dresden 67) zu senden. Die Karten für solhe ausländischen Lieferungen sind mit der Auf- {rift „Auslandskohle“ zu versehen.

8 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen. Meldungen derselben Bedarfsmenge bei mehreren Lieferern. sind verboten. 8 11. Wirkung unterlassener Meldung.

Ein Meldepflichtiger, der seiner Meldepfliht niht oder nit fristgerecht genügt, oder falsche ‘oder unvollständige Angaben macht,

hat neben der Bestrafung gemäß § 14 zu gewärtigen, daß ihn der NReichskommissar oder die Amtliche Perteilungéstelle von der Beliefe- ung aus|{ließt. 8 12. Anfragen und Anträge- Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, mit Ausnahme des im § 23 gedachten Zweckes, sind ‘an den Reichs- fommissar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten. 8 13. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere Zwede. Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb eines gewerb- lien Verbrauchers bezogen sind, ohne Genehmigung des RNeichs- kommissars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwedcke abzu- geben. Siehe jedoch § 3 a?. ' § 14. Strafen. 1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nah 8 7 der B.-M. vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Fahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer

dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5, Abs. 2 der Verordnung des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000

bestraft.

2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsäßlichhen Zuwider- handelns auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter

gehören oder nicht. 8 15. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt, am 1. September 1918 in Kraft. Berlin, 15. August 1918. Der AEMSONGON pu Kohlenverteilung. Uß.

fmann imes] Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwang3- weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105), vom 26. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangs- verwaltung angeordnet wsrden.

802. Liste.

Gesamtvermögen. Das im Inlande befindlihe Vermögen des amerikanischen Staat8angehörigen William Henry von Stüdle, Delegierter des Aussichtsrats der Saline Duß A.-G. (Zwangs- verwalter: Hüttendirektor a. D. Schulze in St. Martinsbann).

Straßburg, den 7. August 1918. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung englischer Unternehmungen, vom 96. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) - ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

803. Liste. N Besondere Vermögenswerte: Der Miteigentumsanteil zur Hälfte des ¿caltidrn Staatsangehörigen Jakob Ulmér, Kauf- mann in Bournemouth, an den Häusanwesen Gemarkung Straßburg Flur 81 Nr. 59, Kaiser-Wilhelmstraße Nr. 9, 3,90 a, und Flur 19 Nr. 182, Gutenbergvlaz Nr. 7, 1,40 a (Zwangs- ed Unterstaats\ekretär a. D. Exzellenz Mandel in Straäß- urg). :

Straßburg, den 8. August 1918. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Dittmar.

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Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, beirgzsend die zwangs3s weise Verwaltung französisher UÜUntérnehmungen, vom 2. November 1914 (RGBl. S. 487) und vom 10. Fe-

nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

804. Lifte.

Besondere Vermögenswerte: Die Beteiligung in Erbengemein- \chaft der frarzösishen Staatsangehörigen : 1) Ehefrau Heinrich Romann, geb. Heß, in C amaxt, 2) Emil Gustay Heß in Toulon, 3) Paul Hch in New York, 4) Ernst Heß tn Fiatkreich, zusammen zu 4, an dem Hausanwesen Gemarkung Siraßburgq, Flur 56 Nr. 16, Alter Weinmarkt Nr. 8, 1,34 a (Zwangs- verwalter: Unterstaatssekretär a. D. Exzellenz Mandel iu Straßburg). :

Straßburg, den 8. August 1918.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. F. A.: Dittmar.

Bekanntmachung.

Auf Gcund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger, vom 12. Zuli 1917 (RGBl. S. 603) ist für die folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

S805, Lifte. A f

Gesamtvermögen. Das im Inlande befindlihe Vermögen der ausgebürgerten Landesflüchtigen : oll, Karl, Inwelenfabrikant, und Ehefrau, Lucie geb. Laederih, sowie deren Kinder Jossie Augusta und Karl Eduard Holle alle früher in Straßburg, jeßt

in Madrid, Calle des Harzenbusch 19 Sa A echts- anwalt Otto Mayer in Straßburg). urch die Zwangs- verwaltung nicht berührt wird der Grundbesig, bezüglich dessen

die Anordnung der Liquidation beantragt ist. Straßburg, den 4. August 1918.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. ! F. A.: Dittmar. : n

Bekanntmachung.

Dem S(lachtermeister Franz Godenschweger in Feld- berg ist auf Grund der Bekanntmachung zur Fernhaltung unzuver- lässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. 1915 S. 603) und der erat aug pon 3. November 1915 zur Ausführung dieser Verordnung (Off. Anzeiger 1915 S. 155) der Handel mit Vieh und Flei\ch untersagt, da Tatsachen vor- ean die seine Unzuverlässigkeit in bezug auf den Handelsbetrieb artun.

Feldberg, den 12. August 1918.

B Auch Steinkohlenbriketts, Schlammkohle und Koks, +7) Au Braunkohlenhriketts, Naßpreßsteine und Grudekoks.

Großherzogli Medcklenburgishes Amt. J. V.: v. d. Decken.

bruar 1916 (RGVl. S. 89) ist für die folgenden Unter-

Königreich Preufsßén. Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht:

dem Fuhrwerks- und Rittergutsbesißer Julius Fe dken- hauer in Berlin und dem vereidigten Bücherrevisor Georg Mosenhauer in Magdeburg den Charakter als Kommissions- rat zu verleihen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs ist die Wahl des Oberlehrers Dr. Kahle an der Oberrealschule IT in Kiel zum Direktor des Realprogym- nasiums nebst Realschule in Strausberg durch das Staals- ministerium bestätigt worden.

Finanzministerium.

Dem Geheimen Oberfinanzrat und vortragenden Rat im Finanzministerium Sachs isstt die Dirigentenftele bei der E und Kassenabteilung des Finanzministeriums übertragen worden.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.

Dem Obermusikmeister Seyser im Jufanterieregiment 63 ist der Titel Königlicher Musikdirektor verliehen worden.

Bekanntmachung:

Auf Grund des § 4 f. der Terrdrang über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 (RGVl. 307) hat die gemäß Anordnung der Reichsstelle für Gemü'e und Obst für die Provinz Brandenburg und Berlin gebildete Kommission e Festseßung der Erzeugerhöchstpreise für Gemüse und Obst, ezw. die Reichsstelle für Gemüse und Obst folgende Er-

zeugerhöchstpreise festgeseßt: : für das Pfund

M S s n eo S C 19 Pfo.

G Os L E, grine Stangen- und Buschbohnen. . « « « «+39

achs- und Perlbohnen . o 45 y Púfs-(Sau-)bohnen ¿4 «e eo I Gy D E 1 s A C1u MOPITARI M D Eee Ea Wi Kohlrabi ohne Laub. . ooooo 12 y Cal en L Frühzwiebeln ohne Kraut. „e eo 10 y Tomaten L O e Rubi C O A E O S rote Nüben (rote Beete) « « « « E Gurken :

wovon 60 Stück über 35 Pfund wiegen « « « 30 „y für das Stüd

O O ed: a » 24 w ü E O «70 v L e E

e 60 O A ü E D U

für das Pfund

leichtere und Krüppelgurken « « «9 Pfg. Erdbettéa L Wi oe a h O x Erdbeeren 11. Wabl. „ee o 0 E s Johannisbeeren, weiße und rote. « « « e «e + 90 y Johannisbeeren, \chwarze - « - - » E E A Stachelbeeren . . « « « » ; HARE O Beta in kleinen Packungen - « « - - 150 , reßhimbeeren S : L, ads I a E e a e s Os O ‘; Preißelbéeren « «e e oooooooo D v Saure Kirschen, 1. Wall. e O q Preß- und Marmeladentirshen . . « « «e «+40 Süße Kirschen, I. Wahl . «ee d p Preß- und Marmeladenkirshen . . - «D x Reineclauden, große grüne «o 60 e P E s pu e aue a E la Sama E ir 1 B: es (4 O0 e L aumen, kleinfrüchtige, 11. Wahl ...... 90 , N î C E A) Tatalbiinen s A A o No W000

Wirtschäftöoblt 4.4 4 «ae «ade oie 0D. e

Die Preise treten mit dem 16. August d. J. in Kraft und gelten bis auf weiteres. !

Die obigen Höchstpreise werden mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß Ueberschreitungen auf Grund der Verordnung gegen Preistreiberei vom 8. Mai 1918 (RGBl. S. 395) mit Gefängnis und mit Geldstrafe bis zu 46 200 000,— oder mit einer dieser Strafen bestraft werden.

Berlin, den 14. August 1918.

Der Vorsißende der Staatlichen Verteilungsstelle für Groß-Berlin,

J. A.: Dierig.

Bekanntmachung.

Meine Verfügung vom 1. Mai d. J., betr. Untersagung des Handels mit Lebenómitteln uud Gegenständen des täglichen Bedarfs an den Handelsmann Nikl. Lamar in Dillingen (Saar), hebe ich mit dem heutigen Tage wieder au f.

Saarlouis, den 27. Juli 1918.

Der Landrat. Schellen.

Bekanntmachung Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernhaltung H Ae Personen vom Hantel (RGBl. S. 603), sowie der Ausführungsbestimmungen zu dieser Ver- ordnung vom 27. September 1915 und 2. August 1916 habe ih dem Gemüsehändler Josef Co uturier in Gert he, Lothringerstraße 88, die Ausübung des Handels mit Lebensmittel n sowie fonstigen Gegenständen des täglihen Bedarfs, ins- besondere Gemüse und Obst, wegen Unzuverlässigkeit untersagl. Bochum, den 5. August 1918. Der Landrat. Gerstein.

BekanntmaMhung. j Gemäß der Bundesxatsverordnung zur Fernhaltung unzuyerlässiger Personen vom Handel vom 23. Septeinber 1915 (RGBl. S )3) ist der Cishändlerin Frau Umberto Sagui, Cöln, Weiden- gasse 37, der Handel mit Nahrungsmitteln aller Art, nameat- lich aber die Herstellung und der Vertrieb von Speifeeis

untersagt worden. Die Kosten der Veröffentlihung hat Frau Sagui zu tragen. |

Cöln, den 1. August 1918.

Der Oberbürgermeister. J. V.: Dr. Best.

sowie die Führung von Verkaufsstellen für Speiseeit%,

Bekanntmachung.

Dem Bergmann und Photograph Wilhelm Eickmeier i Wanne, Wilhelmstraße 21, babe ich auf Grund vér Metocbuinn des Bundeêsrats vom 23. September 1915 (Neichs - Gesebblatt Seite 603) und der dazu ergangenen Ausführungsbestimnungen des Herrn Ministers für Handel und Gewerbe vom 27. September 1915 din Saa cs Postkarten“ und Gegenständen des LAnnEeE edarfs n bezug auf diesen Handelsbetrieb dauernd

Gelsenkirchen, den 11, August 1918.

Der Königliche Landrat. J. V.: Sr öer.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 25. S (RGBl. S. 603) zur Fernhältung unzuverlässic zie s La Handel. wird dem Hugo Weischet in Nem etd

itraße L, der Handel mit Gegenständen des täglid Bedarfs unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichun

unterjagt. Remscheid, den 9. August 1918. Der Oberbürgermeister. I. V.: Gertenbach:

Bekanntmaqhung.

Auf Grund der 1 und 2 der Verordnung des Bundes vom 23. September 1915 zur Fetokättung unzuverläsfiger Betlante vorn Handel (Reichs-Gefegbl. . 603) und der Ausführungsbestim- mungen zu dieser Verordnung vom 27. September 1915 wird der Händlerin Marie Makowska, wohnhaft in Wongrowttz Breitestr. 6, der Handel mit Lebensmitteln und anderen Gegenständen des täglihen Bedarkfs von sofort ab wegen grober Ler a areit e qu ase Dee) a gt Die Koîten er etanntmachung îrâg lie Händkeri Marie 9 6 de oieikt, Bebiteste: #8, Händlerin (arie Makowêsta,

Wongrowitz, den 10. August 1918.

Der LUndrat. Dürr.

Bekanntmachung.

Auf Grund der §§ 1 und 2 der Verordnung des Bundesrats vom 23. September 1915 zur Fernhaltung unzuverläfsiger Personen vom Handel (Reichsgesepblatt Seite 603) und der Austührungsbestimmungen zu dieser Verordnung vom °7. September 1915 wird dem Bäer- meister Andregs Lame, wohnhaft in Wongrowiß, Breitestraße 6, der Bäereibetrieb sowie der Handel mit Lebensmitteln und anderen Gegenständen des täglichen Bedarfs von sofort ab wegen grober Unzuverlässigkeit bis auf weiteres untersagt. Die Kosten dec Bekanntmachung trägt der Bäer- meister Andreas Szydlowski in Wongrowiß, Breitestraße 6.

Wongrowitz, den 10. August 1918. Der Landrat. Dürr.

(Fortsezung des Amtlichen in der Ersten i und Zeiten Beiläg€)

Nicchlamllicßes,

Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 15. August 1918.

Seine Apostolishe Majestät der Kaiser und König Karl traf, der „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ ufolge, gestern nahmiltag in Begleitung des Ministers des

eußern Grafen Burian, des Botschafters Prinzen zu- Hohen- lohe, des Chefs des Generalstabs Generalobersten von Arz und des Kabineitsdirektors Geheimen Rates Ritters von Seidler im Großen Hauptquattier ein und wurde von Seiner Majestät dem Kaiser und König Wilhelm auf dem Bahnhof empfangen. Nach herzlicher Begrüßung fuhren die beiden Monarchen nah dem Hause des Generalstabs, um zunächst beim Generalfedmarschall von Hindenburg und dem General Ludendorff vorzujprec;en und deren Vortrag über die militärische Lage zu hören.

Der Bundesrat versammelte sich heute zu einer Voll- figung, vorher hielten die vereinigten Ausschüsse sür Zol- und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Nechnungs- wesen, die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr, der Ausschuß für Zoll: und Steuerwe)en, der Ausshuß für Justizwesen, die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Handel und Verkehr, sowie der Ausschuß für Rechnungswesen Sißzungen.

Der Präsident des Herrenhauses hat vom Minister des Innern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, die Mitteilung erhalten, daß dem Beschlusse des Herrenhauses vom 12. Juli, der seinem Mitgliede, dem Fürsten von Lichnowsky, das Anerkenntnis eiñes der Würde des Herrenhauses entsprechendén Verhaltens versagt, die Königliche Bestätigung erteilt worden ist. Hiernah hat Fürst von Lichnowsky daz Recht der Mitgliedschaft des Herrenhauses verloren,

Durch die am 29. Mai 1918 in Kraft getretene Bekannt- machung Nr. G. 700/5. 18 K. R. A, ist die Benußung von Gummibereifungen für Kraftfahrzeuge jeder Art nur noch gestattet, wenn eine scriftlic/e Benuzungserlaubnis der Jn ie der Kraftfahrtruppen in Berlin erteilt ist, und zwar dürfen die Bereifungen nur an zugelassenen Wagen und uur fr die Zwecke benußt werden, für die die Wagen zugelassen ind. Jn der Bekanntmachung war bestimmt, daß die: vor dem 29. Mai 1918 erteilten Benuzunggerlaubnisscheine nur a8 bis zum t August 1918 gelien sollten. Diese Frist ist du eine Nachtragsbekanntmachung Nr. (6. 700/8. 18. K. R. A, die am heutigen Tage in Kraft getreten ist, bis zum 15. Of- lober 1918 verlängert worden, so daß die bis zum 29. Mai ili erteilten Erlaubnisscheine bis zum 15. Oktober 1918

Durch die Bekanntmachuna vom 29, Mai 1918 ist ferner einé Anmeldung der Kraftfahrzeuggummibereifungen an die tehnishe Abteilung der Inspektion der Kraftfahrtruppen, Gruppe Beschlagnahme, Berlin W. 8 (Krausenstraße 67/68), bis zum 10, Juni 1918 vorgeschrieben. Die Zahl der ein- gegangenen Anmeldungen gibt Veranlassung, an eine baldige

Industrie- |

Die Jnnehaltung der gegebenen Vorschriften wird demnä ) 1 emnächst einer eingehenden Nachprüfung unterzogen werden. M G E der Zocstcag&tanylnahung ist bei den L 0, Bürgermeitierämt lizeibehs

cingdited, L g ferämiern und Polizeibehörden

Grof;britaunien und JFrland.

Angesichts der England und den Ententeländern drohenden Kohlennot, über die der Präsident des englischèn Hândeldamtes, Stanley, in der Sißung des Unterhauses am P P eet Ae Tine fommt für uns jeßt

| zrungsmittellage“, hat die englishe Regierung den Horgugsaus|cuß der britischen Bergmannsunion Ei die ohlengrubenarbeiter durch eincn Aufruf zu einer stärkeren Betätigung anzu)pornen. Ja dem Aufruf wird laut Bericht des „Wolfsschen Telegravhenbüros“ cusgeführt, daß die eng- lische Kohlenförderung infolge der Einstellung zahlreicher Berg- leute in die Armce um viele Millionen Tonnen zurück- gegangen, andererseits aber die Ansprüche aa die englische Kohlenausfuhr stark gestiegen seien. Bei dem erhöhtea Aus- fahrbedarf und der Notwendigkeit, in erster Linie die Marine, die Schiffahrt und die Kriegsindusirien mit Kohle zu ver- sehen, bestehe eine ernste Gefahr, daß sür Haus haltszwecke C enre Kohlenmengen bereilstehen, insbesondere der leine Mann im nächsten Winter {wer zu leiden haben eite die t Mala: fich nicht anstrengten, die ng zu erhöhen. zügli ä

sagt die undgebung: ) Bezüglih der Ententeländer „, »Æroß aller Bemühungen der englishen Regierung, Fr i mit Kohlen_ zu versehen: ist die A ps E anderthalb Tonnen jährli für den Haushalt herabgesc8t worden und O eten nach N bedeutend weiter herabgeseßt N ¿D r unsere Förderu il i können. Jtalien ist in einer noch [G ledteren dure R Io

Die Kommission, die im April eingeseßt war, um eine Liste von Artikeln aufzustellen, die für die e Luxus steuer in Betracht kommen würden, hat vorgestern ihren Bericht ver- öffentlicht. Wie der „Nieuwe Rotterdamsche Courant“ meldet, hat die Kommission eine lange Liste von Artikeln aufgeiellt, die obne Nückiicht ouf ihren Preis besteuert werden fönnen, darunter Edelsteine, Seide, Pelze, Fächer und Liköre. Ferner hat fie vorgeschlagen, daß Mahlzeiten, die etnen gewissen Preis übersteigen, den die Kommission mit 31/4 Schilling für Früh- stücke und 5 Schilling für die Hauptmahizeiten fesiseßte, be- steuert werden sollen. Außerdem hat die Kommission eine Liste von Artikeln aufgestellt, die nur dann besteuert werden sollen, wenn sie bestimmte Preise übersteigen.

E Rußland.

Das Doppelspiel Englands der Sowjetrepublik gegenüber hat sih besonders im Verhalten der Engländer im Eismeergebiet offenbart. Nach der Petersburger Tele- graphenagentur übe! flogen anfangs englische Fiüeger Archangelsk

} und die doitigen Befestigungen und verbreiteten Aufrufe dahin

gehend, daß die Engländer sich vit gegen die Sowjets wenden und nichts gegen den Rat der Volkekommissare unternehmen wollten. Jhr Vorrücken sei nur gegen die Deutschen gerichtet. Späterhin, da diese Aufrufe ihren Zweck verfehlten, überflogen wiedeium englische Flugzeuge die Stadt und \chojsen auf die Mannschaften der Batterien und auf die Besaßung der Stadt.

Die Gegenrevolutton ist im Gange. Erschießungen von Sowjetmitgliedern haben aufgehört zu den Seltenheiten zu zählen. Nach dirékten Mitteilungen wurden Mitglieder des Somwjei3 auf Befehl , des englishen Kommandanten erschossen meg 4E gegen die englische Abteilung verübten Bomben-

Die in den beseßten Gebieten von den unter dem Schuß der Entente s übten Greueltaten spotten jeder Beschreibung. Das westliche Europa geht nicht nur mit Schweigen daran vorüber, daß in manchen von den Tschecho-Slovaken besezten Städten die aanze Arbeiterjugend erschossen wird, die unter der Flagge der Völker- befreiung fkämpfende Entente sendet sogar den als Tschecho- Slovaken bezeichneten Banden verschiedener gegenrevotutionärer Elemente ihre bewaffneten Streitkräfte zu Hilfe.

Avufangs dieses Monats sind die ersten Arbeiter ent- lassen worden, die die vor einigen Movaten in Mosîtau er- öffneten Offiziers\chulen besucht haven. 1000 Arbeiter wurden dadur Offiziere. Die Entlassung von Arbeitern mit dem Range eines Offiziers aus den Offiziers\hulen in St. Petersburg und anderen Städten hat gleichfalls begonnen,

Nach einer Meldung des „Ruskij Golos“ führt die Donregierung mit der Kubanregierung und den an- grenzenden Gebieten Verhandlungen über die Errichtung einer gemeinsamen RegierungS8gewalt.

Jtalien.

Nah einer Meldung der „Agenzia Stefani“ hat Giolitti, in Cuneo, vom Provinzialrat zum Präsidenten gewählt, dort eine Rede gehalten, in der er u. a. sagte:

Wir hoffen, -daß die Befreiung unserer unter dem Joche des A seufzenden Brüder nahe ist, daß ein gerehter Friede der Welt die Nückkehr zu einem zivilisierten Leben, zum Fortschritt und zur Freiheit gestattet (Beifall), nicht nur einen Waffenstillstand, eine Nückkehr zur Politik der Nüslungen, die nur neue Streitfälle zeitigen. Wenn die Volkésvertreter und Völker auf die auswärtige Politik feinen entscheidenden Einfluß gewinnen und die Beziehungen unter den Nationen auch fernerhin durch die alten Geseße der Diplomatie geregelt werden, ist es töôricht, einen sicheren Frieden zu erwarten. Wir wünschen, daß bei der Erörterung der inneren und der inter-

‘nationalen Umgestaltungen die altberühmte politishe und Nechtsgelehr-

samkeit Italiens sih in vollem Glanze zeigen möge. (Beifall.) !

Spanien.

Der Ministerrat beschäftigte fich dem „Matin“ zufolge in seiver legten Sizung mit der Frage des Nückkaufs des spanischen Eisenbahnneßes durch den Staat und seßte den Staatshaushaltsbedarf für 1919 auf eine Milliarde 700 Millionen fest. i

Niederlande.

Wie ein Amsterdamer BVlati aus Ymuiden erfährt, ist der gesirige Bericht, daß eine Vereinbarung mit Deutschland abge- \chlossen worden sei, dergemäß binnen kurzem 20 Fisch- dampfer die Ausreise nach England antreten wütden, verfrüht, Von mehr als einer maßgebenden Seite und ebenso von dem Vorstand der Reedervereinigung wird dem Blatte versichert, daß noch jeyzt auf der Grundlage der eng- lishen Uebereinkunft über das Fischen holländischer Fischer-

und vollständige Einreichung der vorgeschriebenen Meldungen

dweds Vermeidung strafrechtliher Verfolgung zu erinnern.

boote in englischen Gewässern unterhandelt wird. Allerdings

,

scheint begründete Aussicht zu besießen, daß eins der Haupl- bedenken gegen ein Abkommen mit Deutshland bald aus dem Wege geräumt wird.

Usfieu.

Nach einer Réeutermeldung ift das chinesische Par- lament am 12. d. V. vom Präsidenten er öffnet worden.

Wie die „Times“ aus Wladiwostok vom 9. August erfährt, befinden sih jezt au französishe Truppen in Wladiwostok. Derselben Quelle zufolge wird der japanischen Expedition nah Sibirien eine diplomatische Gesand!schaft bei- negebea werden, an deren Spize der frühere Konsul in Tientsin, Maisudana, triit. Die englischen Behörden werben in ähnlicher Weise vorgehen.

Kricgsnachrichten. Berlin, 14. August Abends. (W. T. B.) Von der Kampffront nichts Neues.

Der 183. August brachte an der Schlachifront zwischen Ancre und Oise ledigli Teilanariffe des französisch-engiischen Durchbruchsheeres, aber auch diese kamen in dem veruichtenden deutschen Abwehrfeuer nur teilweise zur Durchführung. Jm

Tailles-Walde nördlich der Somme bereiteten die Eng- länder um 8 Uhr 30 Minuten Abends einen größeren Angriff vor. Die Feindansammlungen wurden jedoch

rechtzeitig erkannt und der Wald unter so s{weres Artillzrie- feuer genommen, daß der Angriff unterblieb. Eben- so erging es Angriffen der Ententetruppen nöcdblich der Straße Roye— Amiens. Nur zu dem ersten Sturme ver- mochte die feindliche Jnfanterie überhaupt anzuireten. Ulle weiteren Angriffsve:suche wurden durch die deutsche Artillerie vereitelt, welche die Sturmtruppen gerstceute, ehe ißre Bereitstelung durchgeführt war. Jn ver Gegend des Loges-Waldes wurde um Mittag und um 6 Uhr Abends ein französischer Angriffsversuh vereitelt, ebenso ein sich nord- östlich Nefsons vorbereitender Angzuiff. Voa Canny bis an die Oise rannten die Franzosen von Mittag ab: mehrfach an, wurden jedoch jedesmal, teils ia dem gutliegenden deut- schen Feuer, teils im Gegenstoß abgewiesen. Um 9 Uhr Abends versuchten die Franzosen südlich Canny nochmals an- zugreifen, kamen jedoch nicht einmal bis an die deutschen Stellungen. Jhre Verluste sind naturgemäß schwer, ebes: fo die der Engländer, bei denen vor allem die als Sturmböe ver- wandten fkanadischen und australischen Divisionen. gelitten haben, Bei Gegenstößen und der Säuberung von Fein dnejtern brachten die Deutschen mehr fach Gefangene ein und erbeuteten Maschinengewehre.

Berlin, 14. August. (W. T. B) Am 12. August wurde gegen 9 Uhr Vormiitags die offene Stadt Frank- furt a. M. von einer Anzahl feindliher Flieger ange- griffen. Der Flugmeldedienst war ihnen vorausgeeilt, hatie ulle in Betracht kommenden Stellen rechtzeitig gowarnt und es dadurch den Kawpfstaffeln ermöglicht, den Feird {hon auf dem Anfluge in zähe Kämpfe zu verwickeln. Dabei wurde ein Teil des anfliegenden Gegners abgedrängt und zwei Flug- zeuge avgeschossen. Der Rest des Feindes wurde, als er sich der Stadt näherte, von den Nbwehrformationen unter Feuer genommen, so daß ihm ein gezielter Bombenwurf nicht gelang: Ec warf daher wahllos eine Anzahl Bomben cuf die Stadt. Neben Sachschaden sind leider au 10 Tote und 11 Ver-

befindlihen Tschecho - Slovaken ver- |.

wundete zu beklagen.

Großes Hauptquartier, 15. August. Wesilicher Kriegsschauplaßt. Heere8gruppe Kronprinz Rupprecht.

. Lebhafte Eckandungstätigkeit zwischen Yser und Scarpe. Südöst!ich von Ayette scheiterte ein englisher Teilangriff ror unseren Linien. Nördlih der Ancre räumten wir in den leßten Nächten den scharf in den Feind einspringenden Stellungs- teil bei Puisieux und Beaumont—Hamel. Er wurde gestern nachmiitag vom Feinde beseht.

/ Heeresgruppe Boehn. Keine größeren Kampfhandlungen. Am Abend raÿm die Feuertätigfeit zwischen Ancre und Oise zu. Teilangziffe des Feindes zu beiden Seiten der Avre und südlih von Lassigny wurden abgewiesen.

i Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Bei einem Vorstoß auf das südliche Vesle-Ufer nahmen wir die Besaßung des Bahnhofs Breuil gefangen.

(W. T. B.)

Unsere Jagdkräfte stellten ein auf dem Angriffsfluge

gegen das Heimatsgebiet befindlihes englisches Bomben-

M M R des Zieles zum Kampf und angen es unter Einbuße Df

limfehr. ße von 5 Flugzeugen zur estern wurden 24 feindliche

1 Fesselballon abgeschossen. M

Der Erfte Generalquartiermeister. Ludendorff.

Flugzeuge und

Oesterreihisch-ungarischer Ver icht. Wien, 14. August. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet : Jtalienisher Kriegsschauplagz. Im Tonale-Gebiet griff der Feind gestern zu den von uns seit längerer Zeit erwarteten Angriffen. Er leitete sie am Vormittag durch Vorslöße gegen die in den Quellgebieten des Noce und derSarca di Henova stehenden Postierungen ein. Nachmittags folgte nah starker Artillerievorbereitung das Vorgehen auf unsere Tonale-Stellung. Die Kämpfe ver- liefen für uns günstig; vom Zmückdrängen einiger vor- geschobener Hochgebirgsposten abge)ehen, errangen die Jtaliener nirgends Erfolge. Sonst im Südwesten keine besonderen Er-

eignisse. Albanien.

Oestlih des Devoli-Tales bemähligten fi Bataillone einiger Stüßpunfte des Seieves î n E Der Chef des Grneralstabes.