1918 / 205 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Aug 1918 18:00:01 GMT) scan diff

[34259]

Einladung ¡ur ordentlichen Ge- neratversammlurg af Dovutrêtag, den 19, September 1918, Vor- miitags 11 hc, im G-:\@éftelotate unferzr Gesellscha, Bremen, am S-efelde.

Tagesordaung À 1) Vorlaze uno Ger ehmiguna der Bilarz nebst Gervinn- und Verlustre Hnung H»r 1917/15 so*#te E-tlaftung des Vorstands und Au!sihtérats.

2) luffihtsraismah!.

SttmubereStigt find rur diej nigen Aktionäre, wel: ihre Aktien spätetens bis zum 15, September AHLES in unseren Gesch{äft6lokzle, Bremen, am Seefelde, hiuterleg? b1ben.

Bremen, den 26. August 1918. Saëwerk Wo-edis Atticzgesellschaft.

N. D unk?kel.

[34122 j Portland-Cementwerke Heidelberg & Mannheim Aktiengesellschaft.

Die Aftioaäce unserer G.\ellschzfi werden hiermit ¡1 eier außerordent; lichenBeneraiversammluns af DieuêÒ- tag, deu24, Sepiember 1928, Nach- mittags 3 Uhr, in den „Hzidelberger Hof“ (friher Grand Hôtel) ta Hetdelderg ergeberst eingelod-n. Die Aktionäre, wzle an der Eeaneralbzifammlzng teil, nehmen wollen, baben fch üb:r Tbren Akitènbesiz {pättst-ns 3 Toge vor der Generalversammlung fet dir Gefelt-

\chaft oder bei deo Bankhäufern

BVaß & Herz in Frankfurt am Main,

VayerisccheVerein? bauk tiMüunchen,

Nhetn. Creditbank, Filialé Heidelb.

in Séidelberg,

A. Scha:ffhaufen”’scher Vaunkverein

in Cöln, auszuweisen und ehalten dazegen eine Slimmkarte.

Wegen des StiwmreHis wird auf 88S 27 und 28 unserer Statuten Bezug genommen,

Da 283 fich um die Vereinigung uns-r'r Gesellschafi mit etner anderen Gesell\chaft handelt, muß nach § 32 der Statuten in dieser außerordentlih?:n Generalve: samm- lung die Hälfte fämtlih-r Aktien vertreten sein und drei Viertel des bei d-r Beshiuß- fassung vertretenen Akti-nkzpitzals müss:n zustimmen. Sollte in Ecmangelung étacr solch?n Beteiligung eine weitere Weneral- verfammlung berufen werden müssen, fo erfolgt în diefer die Be\{iußfafung durch eine Mehrheit von dret Viert*l des bet einer B:\hlüßfassung v:ttretenen Aktten-

kapitals. Tagesordmmg :

1) Bes&lußfafsung über die Uebertragung des Vermögens der Stutt+arter Zr- mobiiten- und Baugeichäft Akt'er- arsellshaft in Simitgzart, unter 1:8 \Sluß dzr Liquidation auf unsere Se- jellswaft derart, dak für je Aktien fm Nenrb trage von #6 1000,— oder etn Vielfah2s da1on mit Divtdenden- {ein für das Jahr 1918 derx Stutt gacrcter Jwmmobilten- un» Baugeschäft Aktiergefellschaft in Stuttgirt eine Bete dder die entipreczende vielfache Zahl solch:r Akäen der Portland- Gementwerke Heidelberg und Mann- heim, Altiergesell\chaft in Heidelberg, leßter? mit Dividendenber"chGtigung ab 1. Dejember 1917, gewährt werden und Genehmigung des mit dtr Stutt- garter Immobilien- und Baugeschäft Akttengeselli@aft in Stuttgact ‘at- ges&lossenen Fusionöveriracçs.

2) Erböhurg des Grundkapitals um M 5 600 000. —, woket die neun Akiten den alten Attien vollständig

_gleigeslelt find.

3) Statutenänderung, und 1war wie folgt:

Titel 1 wird abgeänvect in : Firina, Sig, Dauer, Gegenstand det Unterriehmens der Gesellsc;aft, Grund- Tapital, Ætien.

Zu 88 1— 5:

Abände unz der Firma, tes Gegen- stands des Uaternehmens, Festsetzung des GrundT»ptials der Gefellshzft auf 6 20 600 090,—, Anteil neuer Uktien, die niht voll einbezahlt find, am Gewinn. Die Firma wird obgeänbêrt in: Port!fand-Cementwerk: Heldelberg- Manvnbeim - Stuttcart Kttiengefeil- schaft in Heidelberg. Gegenstand des Unternehmens der Gesell‘{aft ift dke Herstellung und der Verkauf von Cement aller Art und \sonfliger bydraulisck{er Bindewittel einschließ1tch Kalk, sowie Herstellung und Verkauf von ‘Cément-, Ton- und Ziegelwaren uod der Erwerh und die Be-rävßerung von Iwmobilien. Die Gesellschaft ift berechtigt, ch on gleiWen oder ähnlihen Unternebmen zu beteiltgen und Zweignktedérlafsungen zu errickten. Die L8 1 bis 5-der jcigen Statuten wéerdea geftricken.

Zu § 17:

Ertöhung der Mitgliederzahl bs Aufsich!8rats und Strich des § 17 Absfay 2.

Zui8 18:

Abänderung dahin, daß zwei Stell- vertreter des Vorsitzenden bes Auf- fichtsrats ohne notartelles Protokell gewählt werden.

Bu S 19: Abänderung dabin, taß die An- wesenheit des Vorsigzenden odér eines Stellvertreters desjelben eiforder-

lich ift, gu 820 Zu § 20: Nbärdéerung daähio, baß der Bor-

sigzende over ein Steliyerttieter d

selben einladet,

Zu § 23:

Zer 3 wird - der Betrag von Á# 10000 în 6 20 000 und Ziffer 7 witd der B:trag von F 2000 ta 6 5009 abzeändert. Z fer 4 wird e:weitert dur: fowte über die Zu- ftimmuang zu SaßungSärderungen, zur Auflösung oder jur Fasion deijzntgen Gefelishaften, bet denen Beteiligung beftebt.

Zu § 24 Satz 2 wird abgeändert:

Sie kênren am Sigze der Gesell- haft oder außerhalb desfelben in Deutschland abgetalten wetden.

S 32 Absatz 2 wird abgeändert in:

Drei Vieit:l des bei der Besch‘uß- fassing vert'etenen Aktienk2pita:8 müfser 1ufttamm-y, wenn es sich um die Auflösung der Gesellshzft oder um de:e4 Vereinigung mit tiner ander:n Gefelliza*t handelt.

S 34 wird abgeäntde t in:

Der Uebecf{u5 der üftiva über die Patsiva nah Adzug der g?]eg!ich-n ZAofSreibungen und Nütlagen bildet den Neinzewtian ter Ge! llihaft.

8 35 wird abgeändert in:

Der Reing-winn wird wie folgt vetweidet: 5 Prozent weid2:n dem Refe vefonts folangez úbzrwiesen, bis derselbe ein Zehntel des Srundfkapitaks erreicht bat.

Dèr Vanstard und die Beamten e: balten sodann die ihnen vertrag#- mäß g tigesiFerten Tantiemen.

Die Aktionäre erhalten hierauf eine Dividende bis ju 40% drs Aktien kapitals.

Ti- Mitgiieder des Aufsichtsrats erzalten fodann etne Tantieme boúû zwölfeinhalb Prozent des Jaßres- gzmia8, Di-fer Anteil wird von den Neinzewtnn berechnet, der naY Boroazme der Adsreibungen und Nécklazen fowie n2h Ab,ug d's füt bie Kfttonäre beftiminten Betrages von mindestens vier Prozent des Attienkzvitals verbkettt.

Der Nt bleibt zur Verfügurg der G?ne:alvèrsammlung.

4) Wablen zum AufsiHtzrat.

Der Füußfionsoertrag und dle Anträge an die Sénecalb.rsammluag liegen tm Seshäftezimmer der Gesellshaft zur Ein- iht der Kkitonáre auf.

Hetdeibzrg, den 27. August 1918,

Der Sufstch:srat.

Alfred Weinschen!l, Vorsigzender.

[§4256] Scefanmmnuahuug.

Die Afitionäre unserer Gesellichaft werden z1 der am Sounobend, ‘den 21. Sep- tember L918, Vormiit»-gs £12 Uhx, in den Geschäftsräumea des Bankhauses Sebr. Arnhold, Dresden, Waiseihaus- straße 20/22, flatfiadenden außecordent- lich-u Senzralversamæalung hbiecdurch etngel. den.

TogeSarbuttn t 1) Berätunz und Bes{hlußfassaug über Ankauf eîny8 Unternehmens vnd im Zusammenhange damit Besch!uß- faffunz über Erhöbung des Grund- Tapitaïs um #6 800 000, eingeteilt in 320 Aktien zu je # 1000 mit Divi- dendenberechtgang ab 1. Januar 1918,

die unter Ausf{luß ces Bezug9rechtes

der Uktio ‘äre bezeven werdén folien ;

_Festfegung ver Morkalíitäten hterzu.

2) Sagüngsänberungen :

a. Aenderung des § 1, Firma be- tréffend,

b. Aenderung des § 4, DBrund- Eipital betreffend,

6. AUendezung bes § 10, Zal der AufsiHtsratsmittglieder betre.,

d, Genderung de®* S 18, anderweite Fesiségung der Aufsichtôratëbzzüge.

3) Aufsichttratswahlen.

Zur Teitrahæe it feder Aktionär be- rechtigt, Diejenigen Aktionäre, welche in der Weneralv:rfaumlung ihr Stiramrecht ausüûben wollen, haben tvre Aktien {pätee sens ‘am tvritten Tage vor der Generalversammiung bz einem Notar oder bei dem Bankhaus Gebr. Aruhols in Dreédew zu hinterlegen. Dte von der Hintrelegungestelle ‘autgestellte ‘Be- {ch:inigunz dient als Lezitimaition für die Teilachme an der Generalverfannnlung,

Dresveu, tien 24 Auait 1918.

Würker & Knirsch Aktiengesellschaft.

Dex BVoxrstaudv. WBütker, Nuir\ch.

] E. A. Naether Aktiengesellschaft, Zeitz.

“Die L. oxpentlihe Beneralvertanm- luz2g findet Freitag, ve2 T0. Sep- tember 2918, Nacmitiaga2, 0 Uhr, im Verwaltungsgebäude der Vefellschaft in Zeiß slatt, wozu wir die Aktionäre hier- durch eicTaden. Tages8o:duungt

1) Vorlezung des Geschäftsberibts und

des Nehnungsäbs{luf}ss 1917/1918. 2) Senehmigung des Abslufses. 3) Enilastung des Vorstants und des

Aufsitéra18. 4) Vert-ilung dés Reingewinns. Zur Teilnahme an der Generalversamm- lung sind Atten oder Hinterlegungs\ckeine der Reichèbauk, des Verliner Kasseu- verrins oder eines Notars bis zum 17. Cencemvder, Mittags L2 Uhr, bet ter SBesellsdliafsfafe in Zeit oder bet der WUgemacinen Deutschen Credit- anstalt in Leipztg niederzulegen. Ziitz, “den 29, August 1918. S, 2. Naoether Axtiengesell\{G aft.

(34289

Dex Vorstand, !

[34033] N Elitewerke Aktiengesellschaft

Brand-Erbisdorf.

Bezuz8s8angebot auf neur ktien.

Die aufierordentlih?e Generalversamm- lung der Elitewcrke Aktiergesellihaft in Brand-Erbisdorf vom 11. Mai 1918 hat besSlofen, das Grundkapital der Ge- selischaft um # 400 000,— durch Ausgabe von 400 Stück neuen, auf den Inbaber lautenden Aktien über je M 1000,— unter Ausschluß des gefseß- lien Bezugörehis der Aktionäre zu erhöjen.

Die neuen Aktien sind vom 1. Oktober 1917 ab dividendenberechitgt. i

Sie {find von uns mit der Verpflißtung hercommen worden, den derzeitigen Aktioaären der Elitewerke Akftiengefell- haft den Bezug zum Kurse von 2099/6 drerartanzubteten, daßauf nom. 4500 ,— alte Attien nom. (4 2009,— neue Aktien bézogen werden fönnen.

Nabdem der Erk öhungs8b:\Gluß fowie seine Durfährung ‘in das Handilêregkster eing-tragen worden ift, fordern wie dte Aftioaäre der Gesellschaft auf, das Be- zugärecht unter nahstevenden Be- dingungen auszuüben:

1) Aameldungen zur Ausübung des Bezuasrechts haben bei Vermeidung des Ausschlusses bis zum 29. September 19x8 cinschlic5ii

in Cheatzaiy, Dresden und Freiberg

beim Chemuiter Waunk-Verein wäßrend der bet jeder Stelle üblichen Seihäf sftunden zu erfolgen.

2) Bet der Anmeldung sind die Aktien- vrfundzn über die Aktien, für wele das Bezugsreßt geltend cemadt werben soll, nebst einem Anmeideformular, obne Ge- winvantei!- und Ecneuerungs|@eine, etn- znreichen. Diez Aktienurkunden, für welche das Bezuasrecht ausgeübt wird, wörden abgestempelt zurüdck.cgcben.

3) Der Bezugspreis für die neuen Aktien ift bei ter Anmeldung

in Höhe von . 100 9%

nebsi dem Zgio von 100 9/6

tufanmen . 200 9/0 = (2090 für j2de Aktie zuzüglich Sch!üßscheir. stempel bar einzuzahlen.

4) Ueber die geleistete Ginzahlung wird Quitturg erteilt. :

5) Die mit dem Altienstempel versebenen Afuienurkonden über die neuen Aktien werden bei derjenigen Stelle, bei welcher die Einzahluna geleistet ist, nach Fertig- tellung gegen Qaiitung und Rückgabe der Kasserquittung über die Etnzaßlung aus- arbändtzt,

6) Vie Vermiitlung des An- und Nei1kaufs der B2zucßsrechte einzelner Aktien übernehmen die Anmeldestellen.

7) Formulare jür-die Anmeldungen find bei den obengenannten Stellen kostenfrei erbältli

Chtmuitz, den 27. Augufl 1918.

Ekcinuiger Vank-Verein.

[34039] Umtouïch der Aktien ver

Diomant-Werke Gebr. Uevoigt

Aktiengesellschaft, Reichenbrand, i in Aktieu der

Elitewerke Aktiengesellschaft,

Brand-Erbisdorf.

In der ordentlichen Seneralve:famm!ung vom 8. Dezeraber 1917 haben die Aktionäre der DiamantWerke Sebr. Nevyoigt Aktien- gesellschaft in Neichenbrand beschtossen, das Unterr?hmen mit der Elitewerle Afkilens geselsGast in der Wetse zu y2rs\S:nelz2v, daß das gesamte Vermögen der Diamant- Weike Gebr. Nevoiat Aktiengesellschaft in NeiWerbrand mit sämtli&:n Aftiven und Passiven als Ganzes obne Liquidation auf die Eiitewerke Akttergefellshaft in Brand- Eerbisdorf übertragen wird. Nachdem die Firma der Diamant-Werke Febr. Neyoigt Aktiengesellshaft im Handelsregiitec ge- [öst und daselbst bekanntgegeben worden it, daß ihr Verniögen als Ganz2s auf die Glitewerke Aktiengesells{haft übergegangen ist, fordern wir die W?tiouär2 der Diamaut - Werke Gébr, Nevoigt Elktizngesenlsvaft in ReklHeubrä&id hiermit auf, ihre Aktien zum Unetau!ch in Aftten der Eliteroerke Afliengesellscha}t in Brand --Ecxbisdorf in der Zeit ‘wom V. September vis 8, Dezember U9AS

bei nuserer Abteilung Drebten,

bei unserex Filiale Freiberg oder bei uns seibst unter nachstehenden Vetingungen €einzu- veihen:

1) Auf je \«« 2000,— Aktien der Diamant-Werke Gebr. Nevolgt Akiten- gesellsch2ft in Neih-nbrard mit Gewinn- antetlihéinen für 1917/18 f. -entfállen é AC600,— Altien der Eliteweike Aktien- gesellschast in Brand-Erbisdorf ‘mit Ge- winnanteils@einen für 1917/18 ff.

2) Die Ausgabe der ‘êtnzutauschenden Aktien erfolgt Zug um Zug.

3) Alle Aktien dec Diamant-Weike Gebr. Nevoigt Akttengesell\chaft, die nicht bis zum 8. Dezember L918 umge- tauschzt oder zur Verwertung für Rech- nung der Betelliaten übergeben worden sicd, müsen für kraftlos exklärt werben. Die an Stelle der für kraftlos erklärten Aftien der Biamant-Weike Sebr. Nevoigt AkttengesellsGaît in Relenbrand auszu- reihenden Œlitewerkeaktien werden ver- kauft, und der Erl38 wtrd ‘abzüglich der entstandenen Kosten zur Verfügung der Beteiligten gehalten werden.

Chémnigtz, ten 27. August 1918.

Chemuiger Bank-Verein.

[34240] Aktiva.

Afftieneinzablungskonto . .

Beteiligungen . « « « - «

Büroinventar

Kasse

Sorten

Weripapiere

Schuïdner .

21 838/25 3 775 776 98

8 086 922171! Soll.

Hanbkungsunkoften . . . . Zinsen . Steuern .

Reingewinn . « « -

20 970/26

93 272 16

319 461157 Berlin, den 1. Juli 1918.

1915 - Reingewtnn in 1916, .

750 000 —|| Aktienkapital . 8 517 365|— Gläubiger

1'—}| Reservefonds f

1 703 85|| Tatonfteuec Rüdckftellung

237|63}} Vortrag aus

Vilanz per 31. Dezember 1916.

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¿% «47:458542

75 486,74

2.000 000

9 £64720'32 6 930 23 2 000

93 272/16

E [amt de | 8 066929 71

GSewiun- und Verlufirechuung.

97411/48N Vortrag aus 1915 107 807 67 Rohgewinn“in 1916 , . ;

. .

Dabex, 1778549 301 676 15

| l | j

E A t 319 461/57

Deutsche Fudustrie Aktiengesellschaft.

[34196] Ziftiva.

Grundstück-:konto Gebäudekonto 2 Hetzunganlkagekonto . . Ucht- und Kraftanklagekonto Fabrikeinrichtungstonto Maschinen- und Transm.-

Konto . Schuhleistenkonto . Stanzmesserkonto Werkzeugetonto . . « PVtobiltarkonto L Handelsmarkenkonto . Bodenformeäkonto , . Scchiittformenkonto Modellekonto Hoblleistenkonto Kassakonto Beteiligungen ,

papiere 2c. Fabrikationskonto . . ., Betriebematericlienkonto . Vorausbezahlte Mieten und

Prämten Außenstände .

15 962/50 923 700|= 1 800|— 10 900/— F 900—

12300|— 6 000|— 700/— 900— 2 500 1i— 1

14 1{— 1i— 1243 68

| 70 24280 78 303/58 15 308/43

5 332/61 . |__483 144/33 731 847/93

28 407/21 68 393/641 80 910/79

L 17771161

Abschreibungen L A Handlungsunkostenkonto : Bilanzkonto (Reingewinn)

Franz Witt [34257]

Weyer.

Aktiva. Suimobllin ae s s Abgang .

—- 2%/9 Abschreibung

Dw _Q

Maschinen

Abgang é

—- 30 9/6 Abschreibung

Geräte und Utensilien Abgang

—— 9509/0 Abfcréibung Eleltrishe Anläge. „.ch « è - « »

Hypotheken

W rktpapiere

Bankguthaben

Zinfen

teten

Debitoren . .

Kasse ..

Wechsel . : PDotdtEloto _.. v

Waten- und Materlalbéstände ...

Passiva.

Aktienkapital Nesérvekonto Freie Reserve

‘Rückstellungékonto. ..

Kriegssteuerrückstellungskonto Unitécstüßuüngsfonto Kreditoren

Weyer.

Sf.

Un Lobnkonto .…. „., Betriebgunkostenkonto Generalunkostenkonto Abschreibungen auf: Immobilien .., . . 12'572,60 Maschinen . 24 624,50 Utensilten und Geräte . 13 968,90

GlettcisWe Anlage . . . 4350,60 Gewinn . .. 428 0 N

: 569 501 - 218 161 313 756

99 916

358 499/76

1 508 436 Laut Beschlüß der heutigen gegen die Dividendenscheine Nr. 12

Weyer, Nhlv., den 27. August 1918.

Max

Siebenlehun i. Sa., den 12. August 1918.

Höfer & Hockemeyer Aktien

e.

-

1 08

Der Auffichtêrat. Plümacher, Vorsigzender,

§

GBisanz am 30, Juni 1918.

Aktienkapitalkonto . Hypothekenkonto Krebitocenkonto . .. Reservefondskonto . . Divtdenderktonto Z Tantieme an Aufsichtsrat, Vorftaud únd Angestelite Vortrag aúf nzue Rechnung

Gewinn- reud Verlukrehuung am 30. Juni L948.

Gewinnvortrag aus 1916/17 Zinfenkento : , —%

Dubiosenkonto Fabrikationskonto .

Vilauz per 30, Inni 1915

M“ 625 436 863

m

VBaffiva,

D975 000 32900 42 28 305 92 17979 59

T E

8 828 55 11333 45

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731 847/93 iunshmen.

15 934 84 18 652 50

580 60 142 543 67

17771161

gesellschaft.

Max Plümacher, Metallwaren-Fabril Aktien-Gesellshast

Go 573 12 572 S3 B74

850

82 0245 24624.

30030 2111

27 918 13 968

13 950

43506

Gewinn- uud Verlustrechnuu für das Gesfchäsftäjaßkr 1917 /RORS.

Per

62 Warenkonto

insenkonto tétenkonto . .

4 351 Lo Ee

a

118 084488 508 023/10 165 999/72 1146/57 1678 64 304 875/63 2 563/75

6 979/15 3511/35 91 936/39 “T8885 149 68 1 100 000 79 475: 55 236 7500

4 198

30 000|— 253 310/29 358 499 76

“P ameieanenemineon 1 508 436

Generalverfamtilung \ind die errei{hten 15 °/

auf d a Barmer Vaunkvexein in -Ohlias ae A E s der

| 1888 149/68

Mar Plümacher, Metallwaren-Fabrik Aktien-Gesellschaft

M 4

1 472 361 34 238

1 836

Firma oder beim

Deutscher Reichsanzeiger

und

oniglich Preußischer Staatsanzeiger.

Anzeigenpreis für den Naum einer 5 gespaltenen Einheitszeile

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlih 9 4.-

Alle Postanstalten nehmen Bestellung au; für Kerlin außer den Postanstalten und Zeitungsvertrieben für Selbstabholer auch die Königliche Geschäftsstelle SW.48, Wilhelmstr. 32.

Einzelne Uunmmern kosten 25 Pf.

X 205.

50 Pf., einer 3 gespalt. Einheitszeile 90 Pf. Änsßerdem wird auf dew Mugeigenpreis ein Teueruugszuschlag von 20 v. H. exhoben-,

Anzeigen nimmt anz

dis Nömiglicze Geschäftöstelle des Neichs- und StaatL§auzeigers

Berlin SW 48, Wilhelmftraße Nr. 82,

1918,

E

Inhalt des amtlichen Teiles. Ordensverleihungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Gesey über die Zusammenseßung des Reichstags und die Ver- hältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen.

Bekanntmachung über Gummisauger.

Gefanntmachung, betreffend Liquidation französisher Unter- nehmungen.

Yekanntmach'ing,

Unternehmungen, Bekanntmachung, betreffend Zwangsverwaltung und Liquidation

des inläudishen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger. Anzeige, S die Ausgabe der Nummer 115 des Reichs- Gejegzblatts.

betreffend Zwangsverwaltung französischer

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Yekanntmachung, betreffend Ziehung der 3. Klasse der 19. Preußisch -Süddeutshen (238. Königlich preußischen) Klassenlotterie.

Yekanutmachung, betreffend Zwangsverwaltung amerikanischer ÜUüternehmungen. ®

Aufhebung eines Handelsverbots.

Handelsvecbote.

Amlliches.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Majoren Kewish, Gudowius und Barth den Orden pour le mérite,

dem Generalobersten von Einem genannt von Roth- maler die Schwerter zum Großkreuz des Roten Adlerordens mit Eichenlaub en sautoir,

dem Generalleutnant z. D. Freiherrn von Steinaecker die Königliche Krone zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und dem Stern,

dem Generalleutnant von Gabain den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern,

dem Generalleutnant z. D. Rasch den Stern zum Roten Adlerorden zweiter Klasse mit Eichenlaub,

dem Generalleutnant von Conta den Königlichen Kronen- orden erster Klasse mit Schwertern,

dem Obersten Remmert den Königlichen Kronenorden zweiter Klasse mit Schwertern,

dem Feldwebelleutnant Schönemann den Königlichen Kronenorden vierter Klasse am s{hwarz-weißen Bande,

dem Oberstleutnant Grafen von Magnis, dem Oberst- leutnant von der Armee Perrinet von Thauvenay, den Majoren Rezlaff, Hauser, von Manstein, Guischard, von Plato und .von Ludwiger, den Hauptleuten Bur- meister, Heinrici, Gottschalk, Graßmann, Ritter, Arngen und Hoth, dem Hauptmann der Reserve Mehler, dem Hauptmann der Landwehr Köhler, den Rittmeistern von Elterlein und Will, den Oberleutnants von Webern, Gandert und Burg er, den Leutnants Har dt Friedrich Pfeffer, von Salomon und Freiherrn von Stenglin, den Leutnants der Reserve Oberg, Garke, Siemon, Reichmann, Ulrich, von Karmainsky, Steinmeyer Jngenhoven, Lange, von Dewitz, Schüßler, Rommel, Rülke, Reh- horn, Rahn, Scharnberg, Höhne, Weber und Degelow und den Leutnants der Landwehr Kerker, Orth und Beer das Kreuz der Ritter des Königlichen Hausordens von Hohen- ¿ollen mit Schwertern sowie E

den Offizierstellvertretern, Vizefeldwebel Je ep und Vizewacht- meister Klinkmüller, dem Offizierstellvertreter Datum, den Vlzefeldwebeln Dröge, Feiertag, Schaedle, Kurreck, Zhmann und Gruber, den Vizefeldwebeln der Reserve Norden und Sichelshmidt, dem Vizewachtmeister Schüler, dem Sergeanten der Landwehr Mentel, dem Sanitätssergeanten Müller und den Unteroffizieren Strüver, Tischkewig und ‘êrmig das Militärverdienstkreuz zu verleihen.

[R

Deutsches Reih.

Dem Oberlehrer an den Bildungsanstalten der Marine in Kiel Dr. Gubent Neumann is mit Allerhöchster Kabinetts» order vom 17. Auaust 1918 der Charakter als Professor mit dem Range der Räte vierter Klasse verliehen worden.

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: Geseg über die Zusammensezung des Reichstags und die Verhältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen.

Vom 24. August 1918.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deulscher Kaiser, König von Preußen 2c.

verordnen im Namen des Reichs, nah erfolgter Zustimmung des Bundesrats und des Reichstags, was folgt:

81 Die Zahl der Mitglieder des Reichstags wird auf 441 erhöht.

8 2 Die Stadtgebiete von Berlin, Breslau, Frankfurt a. M., München und Dresden sowie das Hamburgische Staatsgebiet bilden je einen Wahlkreis.

83 Zu je einem Wahlkreis werden vereinigt : i

1. die Wahltreise Cöln 1 und 2 sowie der zur Stadt CGbln gehörende Teil des Wahlkreises Cöln 6 (Wahlkreis Cöln),

2. der Wahlkreis Düsseldorf 4 mit dem zur Stadt Düsseldorf gehörenden Teile des Wahlkreises Düsseldorf 12 (Wahl- kreis Düsseldorf),

3, der Wahlkreis Düsseldorf 2 mit dem zur Stadt Elberfeld C Teile des Wahlkreises Düsseldorf 1 (Wahltreis

erfeld),

4. der Wahlkreis Düsseldorf 5 mit dem zur Stadt Essen a. d. Nuhr Caen Teile des Wahlkreises Düsseldorf 6 (Wahlkreis Essen),

. der Wahlkreis Düsseldorf 6 mit dem zur Stadt Ober- hausen gehörenden Teile des Wahlkreises Düsseldorf 5 (Wahlkreis Duisburg),

. der Wahlkreis Hannover 8 mit dem zur Stadt Unden eina) Teile des Wahlkreises Hannover 9 (Wahlkreis

annover),

. die Wahlkeeise Sachsen ¿2 und 12 (Wahlkreis Leipzig),

. der Wahlkreis Wüuriiemkèrg 1 iail dem zur Stadt Stutt-

art gehörenden Teile des Wahlkreises Württemberg 2 (Wahlkreis Stuttgart).

8&4 Für die nach den 88 2 und 3 gebildeten Wahlkreise sowie die Wahlkreise:

» Potsdam 6 (Wahlkreis Niederbarnim), Potsdam 10 Wahlkreis Teltow), Oypeln 5 - (Wahlkreis Königshütte), ppeln 6 (Wahlkreis Hindenburg), Schleswig-Holstein 7 (Wahlkreis Kiel), Münster 3 (Wahlkreis Recklinghausen), Arnsberg 5 (Wahlkreis Bochum), Arnsberg 6 (Wahlkreis Dortmund), Mittelfranken 1 (Wahlkreis Nürnberg), Sachsen 16 S Chemniß), Baden 11 (Wahlkreis

Mannheim) und Bremen (Wchlkreis Bremen)

treten an- die Stelle des § 6 Abs. 1 und der §8 11 und 12 des Wahl- gesezes für den Deutschen Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundes- geseybl. S. 145) die Vorschriften der folgenden §§ 5, 7 bis 15.

8 5 Im Wahlkreis Berlin werden 10, im Wahlkreis Teltow 7, im Wahlkreis Hamburg 5, in den Wahlkreisen Bohum und Leipzig je 4, in den Wahlkreisen Cöln, Breslau, Duisburg, Dortmund, Cssen, Niederbarnim, München und Dresden je 3 und in den übrigen in S8 2 bis 4 g Wahlkreisen je 2 Abgeordnete nah den Grund- sägen der Verhältniswahl gewählt.

86

Beträgt die Zahl der auf einen Wahlkreis entfallenden reihs- deutshen Einwohner nah den beiden leßten allgemeinen Volks- zählungen mehr als 300 000, so tritt bei der nächsten allgemeinen Wahl für jede weiteren angefangenen. 200 000 reihsdeutshen Gin- wohner je ein neuer Abgeordneter hinzu. :

Die Abgeordneten dieser Wahlkreise sind nah den Grundsäßen der Verhältni8wahl zu wählen.

8 7

Bei dem Wahlkommissar sind spätestens am 21. Tage vor dem Wahltag Wahlvorschläge einzureichen. Die eie müssen von mindestens 50 im Wahlkreis zur Ausübung der Wahl berechtigten Personen unterzeihnet sein. Sie dürfen höchstens zwei Namen mehr enthalten, als Ab azorbnete im Wahlkreis zu wählen sind. Ï

Von jedem vorgeschlagenen Bewerber ist eine Erklärung über seine Zustimmung zur Aufnahme in den Wahlvorschlag anzuschließen.

In demselben Wahikreis darf ein Bewerber nur einmal vor- geshlagen werden.

8&3

Mehrere Wahblvorschläge können miteinander verbunden werden.

Die Verbindung muß von den Unterzeichnern der betreffenden Wahlvorschläge oder thren Bevollmächtigten übereinstimmend spätestens am 7. Tage vor dem Wahltag beim Wahlkommissar \hriftlih erklärt werden.

Verbundene Wahlvorschläge können nur gemeinschaftlichß zurück- genommen werden.

Die verbundenen Wahlvorshläge gelten den anderen Wahlvor- {lägen gegenüber als ein Wahlvorschlag.

S9

Für die Prüfung der Wahlvorschläge und ihrer Verbindung wird für jeden Wahlkreis ein Wahlaus\{huß gebildet, der aus dem Wahl- fommissar als Vorsißendem und vier Beisißzern besteht. Auf die Beisiger findet § 9 Abs. 2 des Wahlgeseßes vom 31. Mai 1869 E

Der Wahlaus\huß faßt seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit.

Nach der öffentlichen Bekanntgabe der zugelassenen Wahl- vorschläge können diese nicht mehr zurückgenomiaen und ihre Ver-

bindung kann nicht mehr aufgehoben werden.

8 10 Die Stimmzettel sind außerhalb des Wahlraums mit den Namen der Bewerber, denen der Wähler seine Stimme eben will, handschriftlih oder im Wege der Vervielfältigung zu versehen. Die Namen auf den einzelnen Stimmzetteln dürfen nur einem der öffentlich bekanntgegebenen Wahlvorschläge entnommen sein.

S ; Behufs Ermittlung des Wahlergebni}ses ist festzustellen, wieviel gültige Stimmen abgegeben und wie viele hiervon auf jeden Wahl- Voridilag und auf die verbundenen Wahlvorschläge gemein|chaftlich entfallen sind.

S2

Die Abgeordnetensißze werden auf die Wahlvorshläge nah dem Verhältnis der ihnen nach § 11 zustehenden Stimmen verteilt. Zu dem Zwecke werden diese Stimmenzahlen nacheinander durch 1, 2, 3, 4 usw. geteilt und von den sich hierbei ergebenden Teilzahlen so viele Höchstzahlen der Größe nah ausgesondert, als Abgeordnete zu wählen sind, Jeder Wahlvorschlag erhält so viel Abgeordnetensiße, als auf ihn Höchstzahlen entfallen. Wenn die an leßter Stelle es Höchstzahl auf mehrere Wablvorschläge zugleich entfällt, ent- cheidet das Los. :

Verbundene Wahlvors{läge werden hierbei mit der Gesamtzahl der ihnen nah § 11 zustehenden Stimmen als ein Wahlvorschlag in Rechnung gestellt. Die ihnen zukommenden Abgeordnetensfiße werden auf die einzelnen Wahlvorschläge nah Abs. 1 verteilt.

Wenn ein Wahlvor|hlag oder eine Gruppe verbundener Wahl- vorschläge weniger Bewerber enthält, als auf sie Höchftzahlen ent- fallen, 1o gehen die übershüssigen Sitze auf die Höchstzahlen der anderen Wahlvorschläge über.

Für die Verteilung der einem Wahlvorschlage zugeteilten Abge- ordnetensiße unter die einzelnen Bewerber tit die Reihenfolge der Benennungen auf den Wahivorshlägen maßgebend.

8 14 Den Wakhlvorständen und den Wahlkommifsaren können für die Prüfung der Abstimmung und die Ermittlung des Wahlergebnisses Beamte als Hilfsarbeiter beigegeben werden. Die Hilfsarbeiter nehmen an. der Beschlußfassung nit teil.

T5

Wenn ein Abgeordneter die Wahl ablehnt oder naGträglich aus dem Reichstag ausscheidet, tritt an seine Stelle ohne die Vornahme einer Ersaßwahl der Bewerber, der demselben Wahlvorshlag, oder wenn dieser ershöpft ist, einem mit ihm verbundenen Wahlvorschlag angehört und nah dem Grundsaß des § 13 hinter dem Abgeordneten an erster Stelle berufen erscheint. j

Ist ein solher Bewerber nicht vorhanden, fo bleibt der Abge- ordnetensiß für den Rest der Legislaturperiode unbeseßt.

& 16 Die noch erforderlichen Éinzelvorschr|ten und Ausführungs- bestimmungen über die Be\chaffenheir und Prüfung der Wahl- vorschläge, die Prüfung der Stimmzettel, die Ermittlung des Wabl- ergebnisses und die Bestimmung von Ersaßmännern erläßt der Bundesrat in einer Wahlordnung. Die Wahlordnung sowie jede Aenderung derselben bedarf der

Zustimmung des Reichstags.

1 Dieses Gese tritt mit Ausnahme des § 16 erst mit Ablauf der gegenwärtigen Legislaturperiode in Kraft. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel.

Gegeben Großes Hauptquartier, den 24. August 1918.

(Siegel.) Wilhelm. Dr. Graf von Hertling.

Bekanntmachung über Gummisauger. Vom 27. August 1918. |

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Gesegbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen :

Gummi- oder Negeneratsauger, die geeignet find, als Mundstücke für Kindersaugflashen Verwendung zu finden, sind an die Handels- Se Deutscher Apotheker m. b. H. in Berlin zu liefern; die

auger dürfen außerhalb der Apotheken nicht feilgehalten oder ver- kauft werden.

Das gleiche gilt für andere Gummi- oder Regeneratfabrikate, die zu Mundstücken für Kindersaugflaschen geeignet gemaht worden sind.

9

S Der Reichskanzler kann die näheren Bedingungen für die Lieferung festseßen und aae die erforderlihen Ausführungsbestimmungen. Er kann bestimmen, daß Zuwiderhandlungen mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft und daß die Gummisauger, auf die sich die Zuwiderhandlung bezieht, R Unterschied, ob sie dem Täter gehören oder nicht, eingezogen

werden. á

8&8 Der Neichskanzler kann Ausnahmen zulaffen.

84 Die Verordnung tritt am 9. September 1918 in Kraft; fie tritt an die Stelle der Bekanntmachung über Gummisauger vom 3. August 1916 (Reichs-Geseybl. S. 879). Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens.

Berlin, den 27. August 1918.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. von Payer.