Betauntmachung;
betreffend Liquidation französischer Unter-
nehmungen.
Die über den auf Gemarkung Lörrah (Baden) belegenen Grundbesiz der ; Staatzangehörigen Edmund Rizsler in Genf und der Brüder Eugen, Jacques und Gustav Risler angeordnete Liquidation (Bekanntmachung Nr. 74 vom 24. November 1917, Reichsanzeiger vom 28. November 1917 — Nr. 282 —) habe ih aufgehoben.
Berlin, den 25. August 1918
Der Reichskanzler (Reich8wirtschaftsamt). Jm Auftrage: Brecht.
tra At A 87 TTanzoni den
VDetrauntmaGung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangE- weise Verwaltung französisher Unternehmungen, vom 26. November 1914 (NGBL. S. 487) und vom 10. Fe- bruar 1916 (RGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter- nehmungen die Zwangs8verwaltung angeordnet worden.
S118. Lifte.
11 5 antelle de
Erbanteile: Die Er 1) Dollînger, Pau Gewerbe, beide in Paris, an i
1904 verstorbenen Leonhard Heydt, Bi nehmer in VDstwald, b. deffen am Chefrau Sopbie geb. Kauffr am N Der: storbenen olf Hevdt, d. deren am 12. Februar 188: verstorbenen S1 (Zwangéêvermalter: Rech anwalt Dr. Zeime ü Y Straßburg, den 22. Auguft 1918: Ministerium für Elsaß-Lotßringen. Abteilung des Jnn J. A.: Dittmar. :
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D erarutmaGung.
Jul Grund der Verordnung, betreffend die zwang2weise Verwaltung und die Liquidation des inländischen Vermögens ausgebürgerter Landesflüchtiger, vom 12. Juli 1917 (RGBk. S. 603) ift für die folgenden Unter- neßmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden,
STOS. Lifte.
Gesamtvermögen. Das im Inlande befindliße Vermögen der ausgebürgerten Landeéflühtigen Emma Wüst, Rentnerin, früher in Straßburg, jetzt in Franfreich (Zwangsverwalter: Unter- staatsjekretär a. D. Exzellenz Mandel in Straßburg). Durch die Zwangsverwaltung nicht berührt wird der Grundbesitz, bezüglich dessen die Liguidation angeordnet ift.
Straßburg, den 26. August 1918. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. n A7: Di dL.
Die von heute ab- zur Ausaabe gelangende Nummer 115 des „Reichs-Gesezblatts“ enthäit unter
Nr. 6444 das Gesetz über die Zusammensetzung des Reichs- tags und die Verhältniswahl in großen Reichstagswahlkreisen, vom 24. August 1918, unter
Nr. 6445 eine Bekanntmachung über Gummisauger, vom 27. August 1918, unter
Nr. 6446 eine Verordnung zur Abänderung der Ver- ordnung, üver Kaffee-Ersaßzmittel, vom 27. August 1918, und unter
Nx. 6447 eine Bekanntmachung über Ausdehnung der Versicherungspfliht in der Angestelltenverfiherung, vom 28. August 1918.
Berlin W. 9, den 29. August 1918.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigft geruht: den bisherigen Regierungsrat Friedrich Wilhelm gil cher in Poisdam und den bisherigen Beigeordneten Alexander Prengzel in Koblenz zu Geheimen Negierungsräten und vor- tragenden Räten im Staatsministerium (Staatskommifsar für das Wohnungswesen) zu ernennen.
Finanzministerium.
Königlih Preußische Generallott eriedirektion.
Die Erneuerungs lose sowie die Freilose zur 3. Klasse der: 12. De - Süddeutschen (288. Königlich Preußischen) Klassenlotterie find U den 88 5, 6 und 13 des Lotterieplans unter Vorlegung der entsprechenden Lose aus der 2. Klasse bis zum 4. September d. J., Abends 6 Uhr, bei Verlust des Anrecht s einzulösen.
Die Ziehung der 8. Klasse: dieser Lotterie wird am 10. September d. J., Morgens 81/5 Uhr, im Ziehungssaale des Lotteriegebäudes ihren Anfang nehmen.
Berkin, den 28. August 1918.
Königlich Preußische Generallotteriedirektion.
Ulri ch. Gramms. Groß.
Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenhetten.
Der bisherige Privatdozent in der philosophischen und naturwissenschaftlihen Fakultät der Westfälishen Wilhelms- Universität in Münster Professor- Dr. Otto Braun ift zum O R N Professor in derselben Fakultät ernannt worden.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Versetzt sind: die Bergrevierbeamten Bergrat Trainer von Zellerfeld nah Wattenscheid, Bergrat Müller von Watten- \heid nah Dortmund (für das Bergrevier Dortmund IT) und Bergrat Weber von Dortmund nah Lünen (für das neue Bergrevier Lünen) sowie der Berginspektor Hackert vom Berg- revier West-Necklinghausen an das Bergrevier Lünen.
Bekanntmachung
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwckfg8we ise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105) in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (RGBI. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die Firma Dungan Hood & Co., Ledervertriebegesellshaft m. b. H in Frankfurt a. M., Weser- ftraße 40, die Zwangsverwaltung angeordnet (Ver- walter : Prokurist Otto Heyer in Frankfurta. M., Händelsiraße 2).
Berlin, den 27. August 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
BekauntMÄMacmun Dem Megtgermeister Friß Hofmann hier habe ih die deraufnahme des Betriebs der Meßtßgerei und den rkauf von Fleisch und Fleishwaren ab 2. September 5. WELEDELT CEITGTIEL Corba, den 20. August 1918. Der Landrat.
Bekanntmachung.
Gemäß § 1 der Bekanntmachung des Bundesrats zur Fern- baltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (NGBl. S. §03) ist der Frau W w e. p ermann Zeumer, Viktorîtia geb. Wahte, in Cöln, Krahnenhof 7, der Handel mit Web-, Wirk- und Strickwaren und den aus diesen gefertigten Erzeugnissen aller Art unter- fagt worden. — Die Kosten diefer Veröffentlihung hat Frau Wwe. Zeumer zu tragen. Cöln, den 22. August 1918.
ams
Der Oberbürgermeister.
Klapp.
I. V Dp :Beist.
BelraunntmaPh ung
Auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhakltkung unzuver- ässiger Perionen vom Handel vom 23. September 1915 haben wir der Händlerin Minna Marquardt, geb. Naumann, hier, König-
ze 68, den Handel mit Lebensmitteln aller Art
n Unzuverlässigkeit in Bezug auf den Handelsbetrieb unter- agt. — Die dur dieses Verfahren verursahten baren Auslagen hat ie Betroffene zu tragen. ,
Schönebeck a. E., den 23. August 1918.
Die Polizeiverwaltung. Dr Greverus.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 30. August 1918.
Seine Majestät der Kaiser und König traf gestern, wie „Wolffs Telegraphenbüro“' meldet, inm Nauheim zum Besuch bei Seiner Majestät dem König Ferdinand von Bulgarien, Allerhöchstwelcher dort zur Kur weilt, ein.
——
Der Reichskanzler Dr. Graf von Hertling mit dem Unterstaatssekretär von Radowiß und seiner Begleitung ist gestern fcüh aus dem Großen Hauptquartier nach Berlin zurückgekehrt.
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Nech- nungswesen und für Eisenbahnen, Post und Telegraphen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll- und Steuerwesen, für Handel und Verkehx und für Justizwesen hielten heute Sizungen.
Oldenburg.
Ueber das Befinden Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs, der dieser Tage einen Automobilunfall erlitten hat, ist gestern folgender Bericht ausgegeben worden :
Das Befinden Seiner Königlichen Hobeit des Großherz998 ist beute morgen verhältnismäßig gut. Die Nacht brachte wenigstens
kurzen Schlaf. Obermedizinalrat Dr. Barnstedt.
Polen.
Der Direktor des polnishen Staatsdepartements Prinz Janufz Radziwill und der Berliner Ver- treter der polnishen Negierung Graf Ronikier find in Warschau eingetroffen. Nach dem „Mirier Polski“ fand vorgestern nahmittag im Warschauer Königsschlosse ein Kronrat statt, an dem der polnische Regentschaftsrat, Erzbischof von Kakowski, Fürst Kubomierski, Ritter von Ostrowski sowie sämtlihe Minister außer. dem Ministerpräsidenten Steczkowski, der noch in Krakau weilt, teilnahmen. Prinz Radziwill ersiattete einen ausführlichen Bericht über seine Reise nah Wien, Budapest und Krakau, auf der er namens der Negierung die maßgebenden Stellen des österreichish-ungarischen Staates über die Verhältnisse und Stimmungen im Königreich Polen unterrichtete. ;
— Die Warschauer Presse veröffentlicht den Haus halts- voranschlag des polnishen Staates für die yeil vom 1. Juli bis 31. Dezember 1918, der von der Regierung in der nächsten Sizungsperiode eingebraht wird. Der Vor- anschlag weist 4742134 46 Einnahmen ‘und 58 306 750 4 Ausgaben auf. :
Frankreich.
Nach einem auf einen Bericht des Marine- und des Blockadeministers sowie des Ministers des Aeußern hin aus- gegebenen Erlaß wird einer Meldung der „Agence Havas“ zufolge jedes neutrale Fahrzeug, das sih unter feindliche Kontrolle stellt, indem es freies Geleit vom Feinde an- nimmt, das von den Alliierten nicht anerkannt wird und im Gegensaß zur Ausübung ihrer Nechte als Kriegführende steht, vorbehaltlich des Beweises des Gegenteiles als im Jnteresse eines feindlichen Staates fahrend augesehen und unterliegt der Wegnahme und Beschlagnahme, ebenso wie Waren
| feindlicher Herkunft oder Bestimmung, die seine Ladung bilden.
— Die ständige Kommission der Sozialistenpartej und der allgemeine Arbeiterbund hielten am 27. d. 9 in Paris eine Zusammenkunft ab. Nachdem über dis Briefe von Henderson und Boæwermann beratshlagt worden war, wurde, wie die „Daily News“ meldet, darauf ge, drungen, daß die Tagung in London abgehalten werden soll, wie ursprünglich geplant wurde. Dieser Vorschlag wurde angenommen und es wurde beschlossen, nag Verabredung mit dem Arbeiterbund, Abgeordnete nah London zu senden. Die Kommission des allgemeinen Arbeiterbundeg erflärte sih grundsägzlih für die Tagung, stellte aber die Be- dingung, daß die Grundlagen der Besprechungen und die Ein- ladungen an die Abgeordneten dieselben wie bei der inter- alliierten sozialistischen Tagung in London im Februar 1918 sein sollten. Das bedeutet, daß der allgemeine Arbeiterbund die seinerzeit gefaßten Beschlüsse gutheißt und darauf dringen wird, daß alle Parteirihtungen vertreten find, damit die An- sichten aller Sozialisten in den alliierten Ländern zum Ausdruck
kommen. RNufßzlanD. Die neutralen Staaten haben nach Meldungen von
„Golos Kiewa“ der Sowjetregierung anläßlich der Mafsen- verhaftungen von Offizieren in Moskau und Petersburg unter Androhung der Aufhebung des Asylrechts sür die bolsche- wistishen Vertreter in den neutralen Ländern eine Einspruch- note überreicht.
— Einer Reutermeldung aus Archangels k zufolge is dort unter dem Namen „Oberste Verwaltung der nörd- lichen Gebiete“ eine vorläufige Regierung gebildet wordeo, die u. a. aus Mitgliedern der fonftituierenden Ver- sammlung besteht, die im vergangenen Winter von den Bolschewiki auseinandergetrieben wurde. Die Bauern be- stehen darauf, daß die Freiheiten, die durch die Revolution vom Februar 1917 gewonnen wurden, beibehalten werden, und fordern, daß über die endgültige Form der rusfishen Re- gierung von der fkonstituierenden Versammlung beschloßen wird, sobald diese zusammentreten kann. Die Bevölkerurg ift gegen eine aufgezwungene Mobilisation und gegen den Krieg. Deshalb sind die Marine- und Landstreitkräfte beschränkt, und die Oberste Verwaltung ist abhängig von der Unterstüzung der Alliierten, bis die Bevölkerung eine endgültige Regierung mindestens für die nördlihen Gebiete gebildet haben wird, Die Alliierten, die einen Teil dieser Gebiete beseßt haben, können fich nicht zurückziehen, solange die Bolschewiki in der Lage find, durch die roten Garden und die lettishen Bataillone die Herrschaft ausüben zu lassen, wie vor kurzem in Jaroslau.
— Die Petersburger Telegraphenagentur veröffentlicht folgende Meldungen über die Kamp}flage:
Jn Turkestan, an der Front von Aschabad, haben wir wiederum einen großen Sieg davongetragen. Bei Merw hat der Feind durch unjere Truppen bedeutende Verluste erlitten ‘und über 2000 Man? verloren. Die desorganifierten Ueber- reste der geschlagenen gegenrevolutionären Banden sind auf Aschabad zurückgewichen. Bei der Verfolgung treffen unsere Truppen auf zahlreiche zurückbleibende Feinde. Nachdem unsere Truppen auf dieser Front die Stadt Tedschen genommen haben, stoßen sie auf ihrem weiteren Vormarsch auf keinerlei Widerstand von Seiten des Feindes. Wir haben die Ope rationen zur Vereinigung mit Kashka begonnen. Nah Meinung des Hauptquartiers wird dieser Tage die Einnahme Aschabads erwartet, was die Liguidierung des gegenrevolutionären Aufstands bedeuten würde. An der Front Transkaspien halten wir die von uns eingenommenen Punkte besegt und entwideln einen weiteren Vormarsh. Die Stimmung in den Abteilungen der weißgardistischen Truppen ift gedrüct, da auf allen ihren Fronten E nötig find und ihre Kräfte niht genügen. Jn der Richtung auf Alansjewsk beseßten wir das Dorf Monarstyrskoje. Jn der Gegend des Dorfes Stachogorinskaja schlugen wir einen Angriff der Kosaken zurück. Bei Manasch in der Richtung auf Kraßneufimsf wurden die Dörfer Tokarewo und Oft voa uns genommen. Jn der Gegend von Kasan wird erbittert gekämpft. Der Gegner suht durch Rückeroberung der Stellungen auf dem Hohen Berge seine Lage wiederherzustellen. Zu diesem nene unternimmt er ununterbrohen Angriffe auf diese Stellungen und beschießt fie mit Gewehr- und Arktilleriefeuer. Am legten Tage griff der Gegner die Stellungen auf dem Hohen Berge zweimal an, wurde jedoch beide Male zurück- geschlagen. Bei unseren Gegenangriffen nahmen wir die Dörfer Loschtshakoff und Kindara. Von dem in wilder Panik flüchtenden Gegner eroberten wir zwei Kampfautomobile, ein Maschinengewehr und zusammengeschossene Geschügze. Die Somjettruppen auf dem rehten Ufer der Wolga beseßten das Dorf Klutschischtsche, in der Gegend von Kasan. Die Versuche des Gegners, auf dem südlihen Teil der Front Turawka und Podkaleduoffîa zu besezen, führten dazu, daß er hier vier Maschinengewehre und 50 Gewehre verlor und mehr als 200 Tote hatte, Die Stellung hielten wir.
Ebenso sind die Angriffe des Gegners auf die Stellungen der nordkaukasishen Front bei Leketofffa und Sarapul mit großen Verlusten für ihn zurückgeshlagen worden. Auf dem nordöstlichen Teil in der Gegend von Berezka an der Dwina sind erbitierte Kämpfe im Gange. Die Operationen unserer Truppen gegen Simbirsk rufen großen Schrecken unter der örtlichen Bourgeosie und den Weißgardisten hervor. Die Bourgeosie von Sysvany bereitet sich zur Uebergabe der Stadi vor und vergräbt ihre Besiztümer. Jm Süden verbessert si unsere Lage zuseheñds. Unsere Truppen haben die Stadt Jekaterindar und die Station Tichereßzkaja besetzt.
__— Ein Heeresbefehl des Atamans Kraßnow stellt die fast völlige Befreiung des Dongebiets fest und weist auf die Notwendigkeit hin, die Grenzen des Dongebiets vor neuen Ueberfällen zu sichern durch Beseßung einzelner wichtiger benahbarter Eisenbahnfnotenpunkte und Städte, wie Zarizin, Kamyschin, Balaschow, Borisoglebsk, Nowochopersl, Bogutschar.
Jtalien. :
__ Die Blätter kündigen den Zusammentritt der Kammer für den 25. September an. Die Arbeiten des Parlaments | sollen in ungefähr zehn Sigzungen erledigt und das Parlament ouf Ende November, Anfang Dezember vertagt werden. Für die kommende Session werden Regierungserklärungen betreffs | der Nationalitätenpolitik erwartet.
— Der Durchschnitt der monatlichen Kciegsausgaben Ztaliens ist von 661 Millionen 1915/16 auf 1242 1916/17 und as 1786 1917/18 gestiegen. Seit Ausbruch des Weltkrieges ha Jtalien für Rüstung und Kriegszwecke 60 Milliarden
¿ Lire ausgegeben,
Niederlande.
90s „Haager Korrespondenzbüro“ meldet, daß die Königin
Séniglichen Kommissar in Limburg Joukheer N R De d rebroud den Auftrag erteilt hat, ein Kabinctt zu iden. Jonkheer Nuys hat sih Bedeakzeit ausbedungen.
Rumänien.
n der vorgestrigen Sigung der Abgeordneten- A verlas der Justizminister Mitilineu eine Ver- ‘nung, nah der der Minister des Aeußern Arion während 1s Urlaubs des Finanzminislers Seulescu mit der vorüber- chenden Führung des Finanzministeriums beauftragt wird. her Minister Arion machte bei dieser Gelegenheit Mitteilungen ur die finanziellen Pläne, die er durchzuführen gedenkt, nd sagte laut Bericht des „Wolffschen Telegraphenbürosz“!: Die finanzielle Lage des Landes ist s{chlecht. Jch denke an die irflihung einer größeren inneren Anleihe, dié uns die Möglich jt geben wird, eine bedeutende Summe Papiergeldes dem Verkehr 1 entziehen, wodurch der Werk des Lei gehoben wird. Ih werde “dien, für den Umlauf der Rubel in Beßarabien derartige Ver- chungen zu erlassen, daß die Flut von Rubeln von jenseits des Priest, die uns große ÜUnannehmlichkeiten bereitet, aufhört. Der inister kündigte ferner Geseyesvorlagen über dic Besteuerung der pregögewinne, Über den Vindel. mit den gegen den Willen der Fnentüumer nah Nußland geshidten Wertpapieren sowie über cine nzestaltung der Nationalbank an, die, wie er sagte, aussließlich M Staatseinrichtung werden und niht mehr den Parteüinteressen
imen soll. L Finnland.
Aus Anlaß der Verlegung des finnischen Gebietes ur englische Flieger hat die finnishe Negierung durch j, Gesandishaft Englands und der übrigen Ententemächte fnspruh erhoben und Aufklärung und Bestrafung der Schul- ijen sowie Schadenersaß für die Verleßten gefordert.
Ukraine.
Die „Nowa Nada“” bemerkt zu dem neuen Agrargeseß, (j es die Entstehung neuen Großgrundbefißes aus\hließe, jr in feiner Weise den Uebergang des bestehenden Grund- Vijes in bäuerlihe Hände fördere. Daher müsse bei Ver- jidung von Zwangsenteignung, die progressive Besteuereng s über ein bestimmtes Maß hinausgehenden Großgrund- isiges eingeführt werden, um den Besizer zum Verkauf zu jranlassen. Der Verkauf an russische und polnische Bauern üsse verhindert werden.
— Anläßlich des Zusamnienschlusses der Parteien zum ationalbunde ufrainischer Parteien führt das Blatt \arodno, Djelo“ aus, daß diese Gründung nicht als Beginn ins allgemeinen Burgfriedens aufgefaßt werden dürfe, dern daß dieser Nationalbund lediglih die avf dem hden des Vrester Vertrages und der ukcainishen Selbständig- {t stehenden national-ukrainishen Parteien vereinige.
Amerika.
Einer Reutermeldung aus Washington zufolge ist das jrenzpostengefecht bei Nogales abgeflaut. General- qjor Holbrook ist mit dem Grenzschuß betraut worden und at ausreichende Jnstruktionen erhalten.
— Die von der Negierung von Uruguay beschlag- «hmten deutshen Dampfer „Wigand“, „Silvia“, „Harz- ug, „Bahia“, „Mera“, „Polynesia“', „Salatis“, „Thuringia“ hren jeßt neue Namen ‘und zwar „Artigas““, „Rivera“, Salo, „Paysandu“’, „Rio Negro“, „Colonia“, „Treinta r, 106“, „Maldonado“’. An Bord des zuerst wiederhergestellten Ptemer Dampfers „Wigand“ wurde am 18. Juni die nord- metifanishe Flagge gesezt. Wenige Tage später machte auch tr Dampfer „Thuringia“ der Hamburg-Amerika-Linie, jetzt Yaldonado“, mit Erfolg die erste Probefahrt nah der Wieder- erstellung der von den deutshen Schiffsmannschaften vorge- ommenen Zerstörung der Maschinen.
Asien.
Das „Reuter she Büro“ verbreitet die amtliche Meldung 16 Tokio, daß Kalmikows Abteilung, die in der Nähe (n Ausoneske stand, am 20. August durch eine überlegene indlihe Macht angegriffen wurde und si zurückzog. Die shehen wurden gleichfalls gezwungen, sich zurückzuziehen. Ine japanische Abteilung nahm in der Nähe von Sutyagina t Zurückweihenden auf, worauf Kalmikow mit Hilfe der anzosen und Tschehen Sui yagina einnahm. Die Japaner
litten einige Ver uste bei der Deckung des Rüdzugs.
Die neuen deutsch-russischen Ergänzungsverträge.
Als Ergebnis der seit mehreren Monaten in Berlin ge- hrten deutsh-russischen Verhandlungen sind, wie be- 18 gemeldet wurde, am 27. d. M. drei Verträge, näm- J) tin Ergänzungsvertrag zum Brester Friedensvertrag sowie ¿ Finanzabfommen und ein Privatrechtsabkommen zur Er- ing des deutsch-russischen Zusaßvertrags, dur den Staats- 4s von Hinze und den Ministerialdirektor Kriege auf e und den diplomatischen Vertreter Rußlands, Herrn e, auf russisher Seite unterzeihnet worden. Ueber den her E Verträge, die sowohl auf deutscher wie auf russi-
eite zunächst-noh der Ratifikation bedürfen, wird schon M „Norddeutschen Allgemeinen Zeitung“ folgendes
Der Ergänzunßßvertrag ist dazu bestimmt, cine Reihe politischer ) militärpolitischer e P die im Anschluß an den je vertrag, und uan in der Hauptsache dadur entstanden, daß ieg dungen Rußlands zu den selbständig gewordenen oder nach qaneit ringenden Randvölkern noch ungeregelt sind. Es ist ‘san h bekannt — wenn auch die Ententepropaganda diesen Tat- in Bemer wieder zu verwischen sucht —, daß die Vierbundmächte ingigfez que, der Brester Friedensverhandlungen nur für die Unab- geri derjenigen Nandstaaten eintraten, die bereits im Laufe der Pren Beegnisse vom Zarenjoch befreit worden waren. sung d der Brester Verhandlungen machte aber der Prozeß der Los- gierun er Randvölker, mähtig gefördert durch den von der Sowjets- dltiame vertündeten Grundsaß des Selbstbestimmungsrechts, unauf- taatw ortschritte. Der Vierbund konnte sein Interesse den jungen
\ vesen nicht versagen, die ihm als erste die Friedenshand boten ; Drest anne hließlih in dem Friedensvertrag, der am 3. März in deren H Unterzeihnun kam, der Kreis der in der einen oder thprün ripeise berücksihtigten Nandstaaten weiter gezogen, als le uidE vorgesehen war. Indes war die Loslösungsbewegung, tillstand anders envartet werden fonnte, damit teineswegs zum tvolutio „Fekommen; hierbei handelte es sh teilweise um gegen- e Ntteae Vestrebungen mit dem offenkundigen Zweck, den Sturz
‘regierung zum Nutzen der Entente herbeizuführen, teilweise
teit tampsten und Anschluß an Deutschland suchten. 4 Alle diese Vorgänge erforderten eine offene und {lare ctnanderseßung zwischen Deut1chiand und Nußland, eine Auseinander- sozung, tur die der Brester Friede die Grundlage bot, die aber im einzelnen die inzwischen eingetretenen Tatsachen und Berhäitnisse zu berüdsichtigen hatte. Dabei wußte sich die deutsche Negierung cins mit dem deutschen Volke in dem Grundsaß, eine gewal11ame Ab- trennung bisher russishen Gebietes weder zu veranlassen noch zu unterstüßen. Dieser Grundsatz, der in dem Ergänzungóvertrag aus- drüdlih niedergelegt worden ist, sichert Rußland auh für die Zu- kunft die Möglichkeit, seine inneren Angelegenheiten — soweit nicht die Entente mit militärishem Aufgebot dazwischentritt — selbst zu 4 Did pa und erscheint fo als ein Fundament, auf dem jede rusfische ‘Negterung, die nicht den Krieg mit Deutschland wili, bauen fann und On M , Unter den Randftaaten, die sich {on vor Abs{luß des Brester Friedens an Deutschland um Hilfe gewandt iten seven Een d und Livland durch ee nachdarliche Lage wie durch die altüber- eFferta Kulturgemeins aft im Vordergrund des deutschen Interesses. g er rester Friede hatte bekanntli vorgesehen, daß diese Länder dur eine deutsche Polizeimacht beseßt werden, bis dort die Sicherheit durch eigene Landeseinrichtungen gewährleistet und die flaatliche Orduung hergestellt sein werde. Die (Srreichung dieses Zieles ver- längte aber, wie A baid erwies, eine Klärung des Verhältnisses der Lün der zu Rußland, wobei der {Gon in der Aera Kerenéfi zum Ausdru gelangte Wunsch der Loslösung nicht übergangen werden koënte. Für Rußland kam es dabet hauptsächlih darauf an, feinen wirtschaftlichen Ausgang zur Ostsee nicht zu verlieren, und so ergab sich die im Ergänzungsvertrag vereinbarte Löfung, welche die Selbst- ständigkeit der baltischen Länder besiegelt, aber der russischen Volfs- wirtschaft durch Sicherungen von Handelêwegen und Einräumung von Frethäfen die Tür nah der Ostsce für alle Zukunft offen hält. Es versteht sich, daß damit für die Gestaltung des Schifsals dieser Länder zunächst nur die internationale Grundlage gegeben ist, während Bt n a iaammen ngenagn Fragen, insbesondere das DBerhaUlms dieser Lander zu ihren anderen c rstaa in der Schroebe Lleibere z i(achbarstaaten, in der ; Unter den im Brester Frieden noch nicht berücksih1igten staat- lichen Neubildungen an der Peripherie Nußlands hat Georgien auf dem Wege zur inneren Festigung bemerkenswerte Fortschritte gemacht. Da die Vorgänge bei der Wiedererstehung diefes Staatswesens auch den extrem demokratischen Grundsäßen ent)prehen, womit die gegen- wärtige russische Regierung das von ihr verkündigte Seibstbestimmungs- ret interpretiert, ist es gelungen, Nußlands Zustinimung zu der von diesem Staate begehrten Anerkennung zu erlangen.
Was die übrigjen Staatenbildungen im Kaukasus an- langt, so waren für diese ähnliche Zugeständnisse, wie für Georgien, von Rußland în dem Vertrag nicht zu erlangen. Die russische Ne- gierung ihrerseits legte auf die Sicherung des Bakugebicts mit seinen reichen Naphthaquellen den allergrößten Wert; ihrem Wunsche konnte sich Deutschland, foviel an ihm liegt, um so weniger entziehen, als Jiußland seinerseits die Verpflichtung übernahm, einen Teil der Naphthaausbeute tür den Bedarf Deutschlands und feiner Verbündeten zur Verfügung zu stellen.
Neben den politischen Fragen, welche die Entwicklung des Rand- staatenproblems seit dem Brester Friedens{luß aufgen:orfen hatte, galt es auch, die militärishe Lage zu klären, die dadur entstanden war, daß einzelne _Randstaaten in dem Ringen um die Behauptung ihrer staatlichen Ordnung deutsche Truppen gegen die drohende innere Zerseßung zu Hilfe gerufen, und daß russische Land- und Seestreit- kräfte im Widerspru mit den Weisungen der offiziellen russi\chen MNegierung Feindseligkeiten gegen diese deutschen Truppen begangen hatten. Der Ergänzungêvertrag sieht eine Liquidierung dieser Kon- hs im Geiste wechselseitigen Entgegenkommens vor und gewährt ußland darüber hinaus wertvolle Erleichterungen der militärischen Bedingungen des Friedensvertrags. Was insbesondere das gegen- wärtige deutsche Dfkfupationsgebiet öftlih der Ufkfraine anlangt, 1o ift hier für die Dauer der Okkupation den wirtschaftlichen Bedürfnissen Großrußlands dur besondere Bestimmungeu Rechnung getragen. In dem Finanzabklommen werden die finanziellen Verpflich- tungen Deutschlands und Rußlands aus dem deutsch - russischen Zusaßtzvertrag, die Herausgabe der beiderseitigen Bankdepots. und Bankguthaben sowie der Ausgleih gewisser Berschiedenheiten der beiderfeitigen Wirtschafts\ysteme geregelt.
Die wichtigsten gegenseitigen finanziellen Vecpflichtungen Deutschlands und Rußlands aus dem Z1jatvertrag sollen durch Zahlung von Pauschalsummen abgegolten werden. Auf Grund dieser Pauschalierung hat Rußland unter Anrechnung der entsprehenden deutschen Berpflichtungen c.1 Deutschland noch einen Betrag von 6 Milliarden Mark zu zahlen, wovon indes 1 Milliarde voraussicht- lich von der Ufkraine und Finnland werden übernommen werden. Die Pauschalierung beruht auf einer forgfältigen — in Deutschland bereits feit Jahren vorbereiteten — Festlegung der in den beiden Ländèrn den Angehörigen des anderen Teiles erwachsenen Schäden : sie schließt insbesondere auch die Vergütung für die Verluste in sich, die Deutsche durch die von der russishen Nevolutionsgeseßgebung bis zum 1. Juli 1918 angeordneten Enteigrnungsmaßnahmen erlitten haben. Auch da, wo die Berechnung der Schäden nur s{häßzungêwei)e erfolgen fonnte, standen ausreichende, von beiden Seiten nachge- prüfte Unterlagen zur Verfügung, die eine annähernde Genauigkeit der Schäßung ermöglichten. Der große Vorteil, den die vereinbarte Pauschalierung für beide Teile bedeutet, liegt auf der Hand: denn alle Weiterungen, die naturgemäß mit der internationalen Erledi- gung der einzelnen Schadensfälle verbunden gewesen wären, sind nunmehr zum Nutzen der Beziehungen zwischen den beiden Ländern ein für allemal ausgeschaltet. La ferner das in dem Brester Zu- saßvertrag zur Feststellung der Schäden vorgesehene internationale Kommissionsverfahren {hon wegen der Verkehrs\{hwierigkeiten in den meisten Fällen lange Zeit in Anspruch- nehmen würde, gelangen die betroffenen Deutschen auch sehr viel früher, als sie es sonst erwarten konnten, in den Besiß der zum Wiederaufbau ihrer wirt|chaftlichen Existenz erforderlichen Mittel. Anderseits hat die Pauschalierung zu- Fn Rußlands die Gewährung von Zahlungsbedingungen ermög- icht, die mit den gegenwärtigen Finanz- und Wirt chaftsverhältnisfen des Landes im Einklang stehen.
Für die Herausgabe der beiderseitigen Bankdepots und Bankgut- haben ist eine besondere Regelung vorgesehen worden, weil die all- gemeinen Bestimmungen des deutsh-russishen Zusatvertrags über die Behandlung derartiger Verinüögenswerte nicht ausreichend erschienen, um eine baldige und reibungslo]e Durchführung einer solchen Heraus- gabe zu gewährleisten. Die zurzeit noch s{wiertgen Verkehrsverhält- nisse tien den beiden Ländern sowie die dur die Nationaiisierung der russischen Privatbanken berbeigeführte Umwälzung im russi\chen Bankwesen würden es den E einstweilen faum gestatten, die gewünschten Verfügungen über ihre Depots und Guthaben auf rein yrivatem Wege zu treffen. In Uebereinstimmung mit den Vorschlägen der in erster Linie beteiligten Kreise ist daber die Abhebung der Depots und Suthaben zunächst zwei Staatslommissaren übertragen worden, welche die Anträge der Berechtigten und fodann die ein- gezogenen Vermögenswerte an bestimmten Terminen austauschen ollen. | Die weiteren Bestimmungen des Finanzabkommens verfolgen den Zweck, gewisse Verschiedenheiten, die infolge der rusfishen Ne- volutionsge)]eßgebung zwischen den beiderseitigen Wirtschaftssystemen entstanden sind, tunlihst auszugleihen. Es Yandeit sih dabei zunähst um die von der russischen egen eingeleitete sozialistishe Enteignungsgeseßgebung. Obwohl niht zu ver- fennen ist, daß diese Geseßgebung, insbesondere die Ver- staatlihung des Grund und Bodens fowie aller größeren Handels- und Industrieunternehmungen, einen {weren Eingriff in die deutsche wirtschaftlide Betätigung in Rußland be- deutet, war davon auszugehen, daß Rußland freie Hand in der Ge-
s Aus
! und dabei nux ‘solchen Beschränkungen unterliegt, die {ih aus all-
handelte es fih um Völkergruppen, die ehrlich für ißre Selbständig- ;
staltung seiner inneren wirtschaftlichen Verhältnisse beanspruchen kann Bullecourt
gemein anerkannten Grundsäßen tes Völkerrechts ergeben. Danach kann deutscherseits nur gefordert werden, daß jede Ausnahmege! gebung zu ungunsten Deutschlands ausgeschlossen und daß die völlige Schadlss- haitung der betreffenden Deutschen gesichert ist. Dementsprechend wird die CGnteignung von Vermögenëwerten in Nußland grundsäßlih unter
der Vorausseßung anerkannt, daß sie allen Jn- und Ausländern gegen- über gleichmäßig durchgeführt und aufrecht erhalten wird, und daß die deutschen Berechtigten in jedem einzelnen Falle sofort eine dur eine unparteitsche Instanz festzuseßende Entschädigung erhalten. Cs besteht mithin feine Gefahr, daß etwa die wirtschaftlihe Betätigung von Deutschen in Nußland ausgeschaitet wird, während eine solche Betätigung den Angehöuigen dritter Länder ermöglicht bleibt. Ein zweiter Punft, in dem die sozialistischen Maßnahmen der russischen Negierung mit wichtigen deutschen Interessen in Widerstreit zu ge raten drohten, liegt in der allgemeinen Beschränkung, die allen russishen Staatsangehörigen in der Vertügung über ihre in Nuß- land befindlihen Bankguthaben auferlegt worden ist ; denn diese Be- \{ränkung müßte in zahlreihen Fällen dazu führen, daß russische Schuldner zur Erfüllung ihrer fälligen Verbindlichkeiten gegenüber deutschen Gläubigern außerstande sind. Es ist deshalb vereinbart worden, daß die Beschränkung insoweit nit Plat greift, ais das Bank- guthaben zur Befriedigung einer einwandfrei fe!tgesteUten, vor dem |. Zuli 1915 entstandenen deuten Forderung verwendet werden fol. Schließlih waren in diesem Zu\)ammenhang noch die Anordnungen der russischen Negierung zu berücksichtigen, die auf cine teilweise Auf- hebung des Erbrechts hinauslaufen. Um auch auf diesem Gebiet einen billigen Ausgleih zwischen den beiderseitigen Jaterefsen herbei zuführen, ist vorgesehen, daß die mit der Natifizierung des Friedens8- vertrags roteder in Kraft getretene deuts-russische Nachlaßkonvention vom Jahre 1874 jedenfalls so lange in Geltung bleiben soll, al die erwähnten erbrehtlihen Anordnungen der ru\sishen Regierung ia Kraft bleiben, und daß diese Konvention au niht ctwa auf dem Umweg einer Nachlaßsteuer illujoriich gemacht werden kann.
„Das Privatrechtsabkommen behandelt zunächst einige Jechtsmaterien, deren Regelung in dem Zusatvertrag ausdrücklich vorbehal!en worden war, und zwar Nechtsverhältnisse aus Wechseln und Scheck3s, Valutageschäfte, gewerbliche Schuyrehte und WVer- jäahrungsfristen. Daneben hat aber eine Frage ihre Lösung gefunden, die eine über das rein privatrechtlihe Inteuesse hinausgehende Be- deutung besißt. Es ist nämlih für alle wichtigen vor Kriegsausbruch begründeten Privatrechtsverhältnisse zwishen Deutschen und Nuffen eine internationale Gerichtsbarfeit vereinbart worden, die den Zweck hat, Streitigkeiten aus diesen Nechtsverhältnissen möglichst raîh zu enisheiden und zugleich die dabei auftauchenden sdwier igen Fragen des internationalen Nehtes nach einheitlihen Grundsäyen zu lösen. Diese Gerichtsbarkeit \cU dur zwei internationale Gerichte mit Sig in Berlin und Moskau ausgeübt werden, die sich aus je einem dänischen Präsidenten sowie je cinem deutshen und cinem russinchen Nichter zusammensegßen und in erster und leßter Instanz entscheiden. Eine solche Einrichtung, die einem dringenden Wun|che der beteiligten Kreise entspricht, wird si{érlih dazu beitragen, den Ytechtsverkehr zwischen beiden Ländern sicherzustellen und dadurch auch die An- bahnung normaler Geschäftsbeziehungen zu tördern.
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Kriegsnachrichten. Berlin, 29. August, Abends. (W. T. B.)
Südösilih von Arras haben sich am Nachmittage neue Kämpfe entwickelt. Vorseldgefehie vor unseren neven Linien: östlih Bapaume—Péronne— östlich Noyou. Jufanterie- kfämpfe an der Ailette. Zwischen Ailette und Aisne sind be- sonders ftarke Angriffe von Franzosen und Ameri- kfanern unter \chwersten Verlusten für den Fetnd völlig gescheitert. Bisher sind mehr als 50 zerschosiene Panzerwagen gemeldet.
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__ Die große Schlacht im Westen dauert mit unver- minderter Heftigkeit an und zwingt den Feind tagtäglich, seine durch die blutigen Kämpfe gelihteten Verbände fris aufs zufüllen. Den Engländern brachte auch der ahte Großkampf- tag troß ihrer Massenangrisfe an keiner Stelle einen nenneus- werten Erfolg.
Die Eigenart der Kämpfe bringt es mit sib, daß die Engs länder nie wissen, ob die Deuischen gewillt sind, ihre An- griffe anzunehmen oder fampflos taëlisch rwertloses Gelände preiszugeben. Ja längst von den Deutschen aufgegebenen Abschnitten fühlen die Engländer nur vorsichtig nach und lassen sih halbe Tage lang von s{chwachen deutschen Pa- trouillen mit wenigen Maschinengewehren aufhalten. An- dererseits prallen sie mit Kolonnen gegen vorbereitete deutsche Stellungen und erleiden im Feuer ‘der Maschinen- gewehre. und Lauerbatterien {were Verluste. Das wenige, was die Deutschen in der Sommewildais während ihres leßten Durchmarsches neu gebaut hatten, wird planmäßig zerstört. Die Kunstbauten der Bahnen und Straßen werden gleich den Unterständen gesprengt. Die Hauptlast der Kämpfe um diese für uns bedeutungslose Einöde tragen nah wie vor die australishen Divisionen. Sie alle sind zwischen der Somme und Chaulnes oft sogar zum zweiten oder dritten Male einge- seßt. Südlih Chaulnes mußten bereits Franzosen die Eng- länder ablösen. Ebensowenig Erfolg wie die britishen Truppen hatten am 28. August die mit Unterstüßung der Amerikaner angreifenden Franzosen nördlich der Aisne.
Der Mafseneinsatz der in Serien von Hunderten während des vergangenen Jahres fertiggestellten Panzerwagen sollte die Erfolge fichern. És zeigt sich jeßt, doß die auf die Tanks ge- seßten großen Hoffnungen fich nicht erfüllen. Die deutsche Veiteidigung wird der Sturmwagen läglich besser Herr. Jns- fanterie, Tankabwehrgeschüße und Kraftwagenflak haven sich in der Abwehr und Erledigung des neuen feindlichen Kampf- mittels zusehends vervollîommnet.
Großes Hauptquartier, 30. August. Westlicher Kriegsschauplaß. Heere2gruppen Kronprinz Rupprecht und Boehn.
Vor feldkämpfe beiderseits der Lys und nördlih der Scarpe.
Südöftlichh von Arras wurden Jafanterie und Vanzer- wagen des Feindes beim Anmarsh auf das Schlachtfeld von Artillerie ‘und Schlach!fliegern wirksam gefaßt. Gegen Mittag nahm der Feind feine Angriffe wieder auf. Jhr Schwerpunkt lag gestern südlich der Straße Arras — Cambrai. Den aus Cherisy uvd Fontaine heraus und gegen Hendecourt mehrfah anstürmenden Feind s{chlugen wir in hariem Kampfe zurück. Weiter südlih drang der Engländer in Bullecourt und Riencourt ein. Jnt dem Grabengewirr und Trichterfeld früherer Schlachten spielten sich A a erbitterte Kämpfe ab. NRiencourt wurde dem Feinde wieder entrissen, auch der Ostteil von t ri wiedergenommen. Am Nachmiltag dehnte der Feind seine Angriffe bis nordöstilih von Bapaume aus. Sis
(W. T. B)