1918 / 209 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Sep 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Uebersicht über die Zahl der Hörer an den höheren Lehraustalten der landwirtschaftlihen und Forstverwaltung Preußensim Sommerh

Land- und Forfttvirtschaft.

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Wohlfahrtspflege.

Die Zentrale für private Fürsorge (e. V.), Berlin W. 35, Flottreellstraße 4, versendet jeßt fee Tätigkeitsbericht über die Kriegéjahre 1916—1918. Der vom Vorsitzenden Dr. Albert Levy erstattete Hauptberiht und die Sonderberichte über die Tätig- Éeit der einzelnen Abteilungen (Archiv der Woblfahrtseinrichtungen, Kriegébinterbliebenen- und Kriecgsbes{ädigtenfürsorge) geben ein an- \Gaulihes Bild von dem Umfang, den Grundsäßen und Arbeits- metheden der von der Zentrale geleisteten Fürsorgearbeit. Besonderes Interesse dúrite der über die Abteilung „Kriegäbeschädigtenfürsorge" von Dr. Walter Steegmüller erstattete ' Bericht mit seinen eingehenden pvrogrammatisGen Ausführungen über die Auf- gaben und Ziele der Fürforge für die Familien der Kriensbescädigten, namentli über das Verktältnis und die Abgrenzung dieses Fürsorge- aweiges zur eigentlichen amtliden Krieg8beshädigtenfüriorge erweden. Eine Abhandlung von Professor Dr. S. P. Aitmann-Mannbeim über Menscbtnonumie und Menschenverschwendung“ gibt wertvolle Nichilinien für die künftige Ausgestallung des Fürsorgewesens soroie des gesamten Wirtschafislebens. Der Bericht gewinnt infolge der zablreihen in ibm enthaltenen Anregungen weit über das Gebiet Groß Berlin hinaus Bedeutung, so daß er für alle kommunalen und privaten Süursorgesiellen wie insbesondere auch für sozial tnteressierte Einzel- personen von Wert fein dürfte.

Theater und Mufik,

Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, oFidelio* mit den Damen Wiidbrunn, Engell und den Herren Knüpfer, Schwarz, Kirchner und Henke in den Hauptrollen aufge}ührt. Muñßkalisch leitet der Kapellmeister Urack als Gast das Werk.

Im Königlichen Scchauspieihause werden morgen A, und „Die Laune des Verliebten“ in der gewohnten Beseßung gegeben. _ Das Stillertheater Charlottenburg bringt, vielfachen ibm aus den Vororten zugekommenen Wünschen entsprehend, am Sonnabend, Nachunittags 3 Uhr, zum ersten Male eine Nachmittags- vorstellung von „Alt-Heioelberg“. Den Karl Heinz spielt Alfred Braun. __ Das War} chauer Ballett kann infolge anderweitiger Gast- spielverpflihtungen nur noch wenige Tage im Palasttheater am 390 auftreien. Von heute ab wird ein fast vollständig neues Pro- gramm gebradt.

In der Kaiser- Wilbelm-Gedächtniskirche veranstaltet der Organist Walter Fischer am kommenden Donnerstag, Nachmittags 6 Ubr, ein Orgelkonzert, bei dem Clara le Prêtre (Sopran) und Martha Stapelfeldt (Alt) mitwirken. Auf der Vortragsordnung stehen Orgelwerke von Bach und Reger, außerdem Gesänge von Bach, Bruch, Georg Schumann und Hugo Wolf. Eintrittskarten zu 1,— M und 0,50 find bei Bote u. Bock, Wertheim und Abends am Singang der Kirche zu haben.

Mannigfaltiges.

__ Breslau, 2. September. (W. T. B.) Die Beisezung der sterblichen Hülle des nah 53 Luftsiegen am 9. August d. F. ge- fallenen Fliegeroberleutnants Erich Loewenhardt aus Breslau fand hier heute auf dem Salvator-Friedhof unter sehr starker Beteiligung statt, nachdem eine Trauerfeier in der Joßanniskirche vorangegangen war. In Vertretung Seiner Majestät des Kaisers und Königs legte der Stellvertretende Kommandierende General, Freiherr von und zu Egloffstein, einen Kranz am Sarge nieder, für das Stellvertretende Generalkommando des VT. Armee?torps der Generalleutnant Graf von Pfeil, für die Stadt Breslau der Bürgermeister Dr. Trentin. Ferner waren durch Ab- ordnungen und Kranzspenden u. a. vertreten der Kommandierende Generai der Luftstreitkräfte, die Inspektion der Fliegertruppe und die Jagdstaffel Loewenhardt.

Kiew, 1. September. (W. T. B.) Bei einer Explosion, die sich gestern in Odessa ereignete, sind dem Vernehmen na eine Anzahl österreihisch-ungarisher Offiziere und Mann- schaften umgekommen. Der Sahschaden ist bedeutend. Ein Teil einer Vorstadt ist vernichtet.

Handel und Gewerbe.

Unter Mata des bulgarischen Generalkonfuls und Mini- sterialchefs a. D. Herrn Manalow, als Vert:eter des bulgarisden Ministers für Handel, Industrie und Arbeit, traf laut ,W. T. B.“ gestern, von Leipzig fommend, eine offiziele Abordnung von Ver- tretern der bulgarishen Handels- und Indusftrie- kammern in Berlin ein. Für den dreitägigen Aufenthalt der Ah- ordnung in Berlin ist eine Reihe von deutschen und bulgarischen

Veranstaltungen geplant.

Von amilicher Seite erfährt „W. T. B.°, daß die Nath- richten, in denen von verschiedenen Zeitungen eine allgemeine Gr- böbung der Eisen- und Stahlpreise, und zwar insbesondere mit Nücksicht auf tie Kohlenpreiserhöhung, Warenumsatisteuer, Frachtenverteuerung, angekündigt wird, nicht zutreffen. Es ist lediglih eine bereits feit längerem bevorstehende Neufest- sezung der Nobeisenpreise erfolgt, und auch hier nur für diejenigen Noheisensorten (Stahleisen und Sießercirobeisen), vie bier von ben HDHerstelleen erbeblich unter ihres Setbfikoftea i die weiterverarbeltenvèn Werke geliesert werden

mußten. Dagegen findet troß des höheren Kohlenvreises und trotz der Warenumiaßsteuer eine Erhöhung der geseßlichen Hêöchstprei'e für die Walzfabrikate nit statt, und zwar weder für die vem Stahk- werkêverband bewirt!schafteten A-Produfte (Halbzeug, Formeisen, Dberbaumaterial), noch für die t:-Produkte (Stabeisen, Nöhren, Bleche, Draht und deren Verfeinerung). Die Erhöhung der Preise tr die oben genannten NRoheifenforten bewirkt also nur einen Au8- gleich innerhalb der Eiscnindustrie.

_— Die Vereinigten Gummiwarenfabriken Harburg- Wien verteilen laut „W. T. B.“ 20 vH und aus dem Vortrag“eine Sontdeivergütung (Bonus) von 15 vH.

Budapest, 2. September. (W. T. B.) Die außerordentliche Generalversammlung der Ungarischen Bank- und Handelsaktiengesell- icaft beschloß unter Hinweis auf die inzwischen erschienene Regie- rungsberordnung, wona die Kapitals8echöhungen von Aktiengesell- schaften an die vorberige Genehmigung der Regierung gebunden sind, die in der Direktiionesizung beschiossene Kapitalserböbung um 40 Mil- lionen Kronen einstweilen nur im Aus8maße von 20 Millionen vorzu- nehmen. Die Erlaubnis zur Durchführung der Erböhung um die weiteren 20 Millionen Kronen wird na&gesuchßt werden. Es werden demnach vorerst 50 000 Stúck neue Aktien zum Nennwert von 400 Kronen dergestalt den allen Aktionären zum Bezuge angeboten, daß auf fünf alte Aktien eine neue zu 800 Kronen bezogen werden fann.

__ Budapest, 2. September. (W. T. B.) Die Negierung hat eine Verordnung erlassen, wona Aktiengesellschaften nah JInfkraft- treten dieser Verordnung ihr Kapital nur unter vorheriger und in begründetem Falle ausnahmsweise erteilter Er- laubnis erb ö h en dürfen. Die Wirksamkeit dieser Verordnung erstreckt si auf jede Art Kapitalserhöhung, also nicht nur auf die dur) Vareinzablung durchgeführten Kapitalserhöhungen, sondern aucch auf Grati8aktien sowie auf Umgestaltung des Meservekapitals oder eines Teiles desselben zum Aktienkavital.

Brüssel, 2. September. (W. T. B.) Ausweis des Noten- departements der Socióté Göônórale de Belgique vom 2. September (in Klammern vom 22 August), Unterlagen. Metalk- bestand und deutshes Geld 106 688 902 (108 256 154) Fr., Gut- haben im Auslande 961 798 287 (961 857 295) Fr. Darlehen gegen Guthaben im Auslande 99 817 999 (99 763 892) Fr. Darlehen gegen Schaßscheine der belgishen Provinzen (gemäß Artikel 6 Ziffer 7 der Vorschriften) 480 000 009 (480 000 000) Fr., Wechsel und Schecks auf belgishe Plätze 98049 632 (92 917 483) Fr., Darlehen gegen inländishe Wertpapiere 2351 856 (2 352 886) Fr., sonstige Anlagen 35 609 807 (35 604 092) Fr., zusammen 1 784 316 483

1 780751 772) Fr. Verbindlichkeiten. Betrag der umlaufenden

oten 1405 289 355 (1 408 223 084) Fr., Giroguthaben 334 415 340

(328 012 397) Fr., fonstige Verpflic;tungen 44 611 788 (44 516 311) Fr., zusammen 1 784 316 483 (1 780 751 772) Fr.

Börse tn Berlin {Notierungen des Börsenvorstandes)

bom 3. September vom 2. September

für Geld Brief Geld Brief Ab é db M 100 Gulden 8309 3093 309 309 100 Kronen 188 1584 188 1884 100 Kronen 2124 1884 212 212

Holland änemark Schweden Norwegen Drs weiz Wien- Budapest Bulgarien Kontjtanti-

100 Kronen 188 188 188: 188 100 Kronen 76 764 76 76: 100 Franken 1462 147 1464 147

100 Kronen 58,45 58 55 68,5 58,80 100 Leva 79 794 79 794 nopel

el 100 Piaster 20,30 20,40 20,30 20,40 Madrid und Barcelona 100 Pesetas 129 130 128 129

m ——————_—

| Die Meldung, daß die Erhöhung der Eisenpreise niGt in ein- heitliher Weise vollzogen ist, hat an der heutigen Börse eine gewisse Enttäushung bervorgerufen und eine Abschwächung zur Folge gehabt. Im spätern Verlaufe befestigte sich die Haltung etwas, besonders für eleftrische Werte. Der Schluß war uneinheitlich.

ÆKuzesbecihte von auswärtigen Wertpapiermärkten.

Wien, 2. September. (W. T. B.) Unterstütt dur anre end Berliner Berichte, eröffnete die B örse mit einer neuerlichen N steigerung vornehmlih in Cisenaktien; ferner waren türkishe Werte und leitende Bankpapiere rege gefragt. Die Kurserhöhungen dieser Werte bewegten fich zwis{Wen 6 und 17 Kronen. Als jedo das Ge- schäft nacließ, trat ‘eine Abschwächung der Tendenz ein, und es er- loigten {chließlich im Kulissenverkehr Gewinnrealisationen. Im Schranken herr|chte vorübergehend Begehr für Petroleum- und Gleftrizitätsmaschinen-Aktien sowie für Kohlenpapiere. Der Vnlage- mae en, (

en, 2. September. (W.T. B.) Amtliche Notterun Devisenzentraie. ¡Berlin 170,05 G., 170,35 V Pa 526,25 G., b27,25 B., Zürich 250,50 G., 2150 B., Kopenhagen 320,50 G., 321,50 B,, Stockholm 361,75 G., 362,75 B, Christiania 321,00 S., 3w2,00 B., Konstantinopel 35,00 G. 3575 9

W 5 f stn 170,65 G., 170,45 B. 8, Mark

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Amsterdam, 2. September. (W. T. A Gut, behaupte Wechsel auf Berlin 30,974, Wechsel auf Wien 16,80, Wegse] quf Schweiz 45,67§, Wechel auf Kopenhagen 60,50. Wechsel auf Stothosy 67,40, Wechsel auf New York 199,50, Wechsel auf London 949 Wechsel auf Paris 36,75. 45 9/0 Niederländische Staats8anl-ibe 91 Obl. 3 9/6 Niederländishe W. S. 678. Königl. Niederländis Petroleum 572, Holland - Amerika-Linie 4125, Niederländ.-Indi5 Handelsbank 170, Atchison, Topeka u. Santa 82, Ry Island —, Southern Pacific —, Southern Railway. 237, Unig Pacific 119, Anaconda 131, United States Steel Corp. 931 &Französisch-Gnglifche Anleihe —, Hamburg-Amerika-Linie

Kopenhagen, 2. September. (W. T. B.) Sichtwehsel q Hawburg 51,50, do. auf Amsterdam 165,00, do. auf London 15,3; do. auf Paris 60,25, ,

Stockholm, 2. September. (W. T. U Sichtwechsel aj Berlin 46,50, do. auf Amsterdam 149,00, do. auf \chweizerische Ylit 68,50, do. auf London 14,10, do. auf Paris 54,50.

Kursberihte von auswärtigen Warenmärkton,

Leipzig, 2. September. (W. T. B.) Die näste Garn börse in Leipzig findet nicht, wie ursprüngli testgeseßt wa Freitag, den 13. September, sondern, um eine ale Gelegenheit j geben, die Deutsche Faserstoffaus8stellung besuchen zu fönnen am Montag, den 16. September, Mittags von 10 bis 1 Uhr, stat

Liverpool, 24. August. (W. T. B.) Baumwoll-Woden beriht. Wochenumsaz 12 280, do. von amerikanischer Baumwoll 1920. Gesamte Ausfuhr —,—, do. Einfuhr 32751, de. do von amerikanischer Baumwolle 26 045. Gesamter Vorrat 207660 do. do. von amerifanisher Baumwolle 84230, do. do. hr ägvptisder Baumwolle 1s 550.

Nio de Janeiro, 30. August. (W. T. B.) Kaffee. Zu fubren: Jn Rio 5000 Sack, in Santos 39 000 Sa.

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Theater,

Qönigliche Schauspiele. Mittwoq): Opernhaus. 177, Dau bezug8vorstellung. Dienst- und Freipläge sind aufgehoben. Fidelio Oper in zwei Akten von Ludwig van Beethoven. Text nah det On Gen von Ferdinand Treitshke. Zu Anfang: „Ouvertür y Fidelio“. Vor der legten Verwandlung: „Ouvertür econore (Ne, 2)‘. Musikalise Leitung: Herr Kap-llmeift Uradck als Gast. Spielleitung: Herr Holy. Chöre: Herr Profes Nüdel. Anfang 73 Uhr.

Siauspielhauë. 178. Dauerbezugsvorstellung. Dienst- ut Freipläße find aben, Stella. Ein Trauerspiel in fün

ften von Goethe. Spielleitung: Herr Dr. Bru. -

Hierauf: Die Laune des Veclicbten. Ein Schäterspil in Versen und einem Aft von Goethe. Spielleitung: He Dr. von Naso. Anfang 74 Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 178. Dauerbezugsvorstellung. Dienst und Freipläße sind aufgehoben. Hoffmanns Erzählungen. Phan tastische Oper in drei Akten, einem Prolog und einem Epilog vot I. Barbier. Musik von J. Offenba. Anfang 74 Uhr.

Sgauïspielhaus. 179. Dauerbezugsvorstellung, Dienst- un Freipläße sind aufgehoben. Die Quitzows. Vaterländisches Drand in vier Bushagen von Ernst von Wildenbruch. Spielleitung: §1 Dr. Bruck. Anfang 7 Uhr.

Familiennachrichten.

Verlobt: Frl. Hertha Noeßler mit Hrn. Hauptmann Ferdin! Crasemann (Göttingen). Frl. Hanna Weinhöner mit 90 Gerichtsassessor J. Eckard (Charlottenburg). Frl. in A O O Negierungéassessor Bodo Lehmann (Rum urg t. Pomnn.). j

Verehelicht: Hr. Oberleutnant Horst Graf von der Groeben n Frl. Irmela von der Lancken (Galenbeck). Hr. Edgar !! Damniz mit Frl. Inez von Flotow (Breslau). ] N Leopold von Lücken mit Frl. Dagtmar Heyer (Wredet agen).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Grafen Groeben-Ponarien (1; Königsberg i, Pr.), E Hrn. Karl von Boddien-Leissint (Leif Voneas.

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Verantwortlier Shriftleiter: J. V.: Weber in Berlit. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftöst Rechnungsrat Menger i ng in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Menger in g) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdrukerei und Verlagsanstalt Berlin, Wilhelmstraße 32.

Vier Beilagen. (etns{ließlich Warenzeithstbeilage Nr, 69).

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Der Brzugspreis beträgt vierteljährlih 9 A Alle Postanstalten uehmen Bestellung au; für Keciin außer den Postanstalten nund Zeitungsvertrieben für Selbstabhoier auch die Königlicher Geschäftsstelle §W, 48, Wilhelmstr. 22.

Einzelne Uummern kosten 25 Bf.

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Mageigenpreis für den Nun ier Sgesgusteres Einheitszeile 50 Pf. riner & gespalt, Eitxuhett8zeile 90 Vf. Unfkervewu wird auf Sex Bwgeigeupr2is zin Teuerangszushlag vor S #, H. exboLexn

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1918

«Snhalt des amtlichen Teiles: Ordensverieißungen 2c.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Grseg zur Abänderuva des § 1 Abf. 1 des Geseßzez, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues voa Kieinwohnungen für Reichs- und Militärbedienstete, vom 10. Junt 1914.

Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Wein.

Verordnung über Saatkartoffeln aus dec Erute 1918.

Verordauna über Kartoffeln.

Verordnung über Vecfütterung von Mais und Lupinen.

Bekanntmachungen, betreffend Liquidation briiüscher und fran- zösischer Unternehmungen.

R edo beireffend die Allgemeine Krankenkasse in

tona.

Anzeige, betreffend Nusgabe der Nummer 118 des Neichs-

Gesegblaiis. Erste Beilage.

Verichtiqung und Nachträge zum Verzeichnis der Originals

züchter und Vermehrungsstellen von Wintersaatgeireide. Königreich Preuszen.

Ernennungen, Charakterverleißungen, Standesgerhöhungen und sonstige Personalverönderungen.

Bekanntmachung, betreffend Knwendung des vereinfachten Ent- eignungsverfahrens bei Erweiterungsbauten des Erftweckes in Grevenbroich.

Bekanntmachung, betreffend den fommunalabgabepflichtigen Reinertrag der preußishen Sirecke der Ahaus - Enscheder Eisenbahn.

Hondelsverbote.

T E E T E A TET T E P E D Ap i D R

Auillihes.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landrat a. D., Ritterguisbesizer Freiherrn von Richt- hofen auf Gäbersdorf, Kreis Striegau, den Roten Adlerorden dritter Klasse mit der Schleife, :

dem Pfarrer Gielen in Lehnin, Kreis Zauch-Belzig, dem Eisenbahnobergütervorsteher, Nechnungsrat Gärtner in Bres- lau, dem Eisenbohnhaupilassenkossierer a. D.,, Rechnungsrat Müffelmann in Hannover und dem Landvesobersekietär Mählmann in Kiel den Roten Adlerorden vierter Klase,

dem ordenilicen Professor in der philosophishen Fakultät dex Universität in Berlin und Direkto: der Vorderasiatischen Abteilung der Königlichen Museen im Nebenamt dafelbst, Ge- heimen Regierungsrat Dr. Delißsch den Königlichen Kronen- orden zweiter Klasse, : :

dem Deichhauptmanu, Gutsbesiger Vollerihun in Fürstenau, Landkreis Elbing, den Königlichen Kronenorden dritter Klase, i

den Oberbahnassistenten a. D. Kamlott in Bremen, Kuhne in Halle a. S. und Müller in Sandersleben das Verdienstkreuz in Gold,

dem Biennereiverwalter Stephan in Vielguth, Kreis Oels, das Verdiensikreuz in Silber,

dem Bahnwärter a. D. Hoppensacck in Amsdo:f, Mans- felder Seekreis, das Krenz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Eisenbahaschaffner a. D. Heimnädt in Halle a. S., dem Eisenbagnrangiermeisler a. D. Lehm in Finsterwaide, Kreis Luckau, den Eisenbahnroeichenstellern a. D. Shumann in Burgkemnig, Kreis Bitterfeld, end Wel ge in Hemelingen, Kreis Achim, dem Eisenbahnmagazinaufseher a. D. Mielke in Minden i. W., den Eisenbahnroitenführern a. D. Kleine in Merseburg und Tosch in Frankendorf, Kreis Luckau, den Bahn- wärtern a. D. Bokelo h in Veltheim, Kreis Minden, und Leifeld in Oelde, Kreis Beckum, dem Eisenbahnhilfslademeister a. D. Grothe ia Luckenwaide, vem dieter gen en A Pohie in Halle a. S., dem bisherigen Eijenbahnstations- \hlofser Bergsi ek in Neesen, Kreis Minden, den bisherigen Eisenbahntischlern Hurkuck in Hannover - Herrenhausen und Lehne in Hannover, dem bisherigen Eisenbahnmaschinenpußzer Bergmann in Lehrte, Kreis Burgdorf, und dem bisherigen i E Walter in Jütecbog bas All- geineine Ehrenzeichen fowie . ;

den A Eisenbahnschrankenwärtern Hau in Niedecbeuna, Kreis Merseburg, und Sernow in Dennewiß, Kreis Jüterbo-Luckenwalèz, bas Allgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

[E

Deutsches Reich.

Seine Majestät der. Kaiser und König haben Allers güäd'gst geruht: , dl die Oberpostinspekioren Heinecke in Potsdam und Gindler in Aachen zu Posträtea zu ernennen. ati

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht : den nach enannten Beamten der Reichseisenbahnverwaltung :

dem Obergüteroorsteher Conrad, dem Rechnungsreoisor Dzialkowski, dem Betriebsmaschinenkontrolleur Shumann, den Eisenbahnobersekretären Heckmanu, Heidel, Lorenz, Lüpke, Rinck, Schäfer, Schüller, Steppat, Timmer- mann, Wagener, sämtlich ia Straßburg (Elj.), und Engers in Mey sowie dem Oberbahnhofsvorsteher Füsser in Hagenau, jerner

__ den Obersekretären Laubis und Karoß beim Reichs- mikitärgeriht den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

Der Hilfsmarineintendanturasessor, preußliher Gerichts- ajsessor Dc. Cart Eggert ist zum Marineintendarturassessorc ertanni worden. E

Geseg zur Abänderung des 8 1 Abs. 1 des Gesetzes, bes treffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baue3 von Kleinwohnungen für Reichs- und Pilitärbediensiete, vom 10. Juni 1914.

Vom 24 August 1918,

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, Köntg von Preußen 2c. verordnen im Namen des Neichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrais und des Reichstags, was folgt: Artikel T Im § 1 Abs. 1 tes Gesezes, betreffend Bürgschaften des Reichs zur Förderung des Baues von Kleinwohnungen für Reichs- und Militärbedien\tete, vom 10. FXuni 1914 (Neichs-Geseybl. S. 219) find hinter „Militärverwaltungen* die Worte „sowie für Kriegs- beschädigte und Witwen der im Kriege Gefallenen" einzufügen. Artikel I1 Dieses Geseß tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraçt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedruckiem Kaiserlichen Fnfegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 24. August 1918. (Siegel) Wilhelm. Dr. Graf von Hertling.

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Verordnung zur Aenderung der Verordnung über Wein.

Vom 31. August 1918.

Auf Grund der Verordnung O ee 4 i C3 ide at ( ei L) Sicherung der Volksernährung vom 18. August 1917 (Rehs-

Geseybl. S. 401) bnet: Gesepbl, S. 825) wird verordnet: Artikel 1

8 3 der Verordnung über Wein vom 31. August 1917 (Reich3- Gesetzbl. S. 751) erhält folgende Fassung: / i

„Kaufverträge über noch niht vom Stock getrennte Weintrauben sowie über Traubenmaische, Traubenmost oder Wein neuer Ecnte dürfen bis zu dem Tage, an dem die amtlihe Bekanntgabe des Beginns der Lese in der Gemarkung ergebt, in der der Wein wächst, nicht A werden. Die Landeszentralbehörd.n können Be- stimmungen über die amtlihe Bekanntgabe des Beginns der Lefe

treffen.“ e Artitel 2

Diese Verordnung tritt mit dem 4. September 1918 in Kraft. Verträge der im Artikel 1 bezeichneten Art, die vor dem In- frafttreten dieser Verordnung abge\ch{lossen sind, find nichtig. Berlin, den 31. August 1918.

Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts. Jn Vertretung: Edler von Braun.

Verordnung über Saaikartoffeln aus der Ernte 1918.

Vom 2. September 1918.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlihen Viaß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichz-Gesegbl. S. 327) folgende Verordaung erlassen : :

S1

Saatkartoffeln dürfen nur an Kommunaklverbände, landwirt- \haftlihe Berussvertretungen oder an solche Personen Ao! werden, die fie selbst zur Aussaat verwenden wollen. Der Abîag darf ‘nux durch den Erzeuger, durch Kommunalverbände oder durch landwirt- schaftliche Berufsvertretungen erfolgen.

Landwirtschaftliche Vereirigungen, Händler oder Genossenschaften können ais Vermittler zugezogen werden.

§2 Saatkartoffeln dürfen aus einem Kommunalvecband in einen andern nux gelieferi werden, wenn die Lieferung auf Grund eines

schriftli abges{chlossenen und von dem Kommunäkverband, aus defsen Bezick die Kartoffeln geliefert werden, gemäß § 3 genehmigten Vertrags erfolgt.

Die Genebmigung darf nur erteilt werden, wenn der Vertrag bis zum 15 November 1918 einschließlich abges{lossen ist und seitens der Erwerber, sofern nicht landwirtshaftibFs Berufsvertretungen oder Kommunalverbände die Erwerber sind, eine Bescheinigung des Kom- munalverbandes, in dem die Kartoffein zur Ausfaat verwendet werden sollen, beigebraht wird, daß die Lieferung zur Deckung des Saatguts bedarfs des Erwerbers erforderlih ist. Ist eine landwirtschaftliche Berufsvertretung der Erwerber, so hat fie entsprehende, für die einzeluen . Besteller ausgefertigte Bescheinigungen des Kommunal- verbandes vorzulegen. Iit ein Kommunalverband der Erwerber, ‘fo tiitt an Stelle der Bescheinigung des Kommunalverbandes eine solche der ihm übergeordnetea Vermittlungsftelle 6 der Verordnung über die Kartoff-lversorgung vom 18. Juli 1918 Neichs-Gesetzbl. S. 738 —). Die NReichskartoff-!stelle kann nähere Bestimmungen über die Vorausseßungen der Erteilung dexr Bescheinigung und ihren Inhalt treffen.

Der Antrag auf Genehmigung ist alsbald nah Abschuß des Ver- trags, spätestens bis zum 25. November 1918, zu stellen. -

Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die im §1, §3 Abs. 1, 2 bezeichneten Voraussezungen vorliegen und die von der zuständigen Stelle festgeseßten Nichtpreise 6 Abs. 2) nicht überschritten sind. Sie kann troy Vorliegens dieier Vorausseßungen versagt und, sofern fie bereits erteilt ist, widerrufen roerden, wenn bei Erfüllung des Vertrags der O mehr als die Hôlfte der in der Wirtschafts- farte erredneten ablieferung8pflihtigen Menge als Saatkartoffeln liefern würde. Die Genehmigung tann ferner versagt oder widerrufen werden, wenn die Landeszentralbehörde der Versagung oder dem Wider« rufe zustimint. :

Der Kommunalverband, in dessen Bezirk die Kartoffeln zur Aus saat verwendet werden sollen, ist von der erteilten Genehmigung e einem Widerrufe der Genehmigung unverzüglih in Kenntnis zu

eten.

8 4

Die Kommunalverbände haben bis zum 1. Dezember 1918 der Reichskartoffeistelle eine Vebersiht der von ihnen genehmigten Ver- träge einzureihen.

Die Neichskartoffelstelle hat die auf Grund der genehmigten Verträge zu liefernden Kartoffeln dem Kommunalverband auf die gemäß der Verordnung über di? Karioffelversorgung vom 18. Juli 1918 iReichs-Geseubl. S. 738) aus seinem Bezirke zu liefernden Kartoffeln anzureGßnen. Dem Kommunalverband, in dessen Bezuk zu liefern ist, find die Mengen entsprehend anzure{nen.

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Kartoffeln, die als Saatkartoffeln erworben sind, dürfen nur mit Genchmigung des Kommunalverbandes und, wenn ein Kommunal- verband der Erwerber ist, nur mit Genebmigung der höheren Ver- waltungsbehörde zu anderen als zu Saatzwecken verwendet werden. Macht die Beschaffenheit der von einem Kommunativerbard erworbenen Kartoffeln einen sofortigen Verbrauch erforderlich, so bedarf es dieser Genehmigung nicht; der Kommunalverband hat in dieiem Falle: der höheren Berwaltungsbehörde unverzüglich) von der anderweiten Ver wendung Anzeige zu erstatten.

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Die Vorschrifien im § 2 der Verordnung über die Preise für Hülïen-, Hack- und Oelfrüchte vom 9. März 1918 (Neichs-Geiegbl. S. 119) gelten nicht für Saatkartoffe!n. ,

Die landwirtscaftlihen Berutsvertretungen können für die in ibren Bezirien gewachsenen Saatkartoffeln Nichtpreise festseten, deren Höhe der Genehmigung der Landeszentratbehörde oder der von ihr bestimmten Behörde bedarf. Soweit die landwirtschaftlichen Berufs- vertretungen von dieser Befugnis keinen SBebrauch machen, hat die Festseßung von Richtpreisen durch die Landes8zentralbehörde oder die von ihr bestimmte Behörde zu erfolgen.

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& 7 Berträge über Saatkartoffeln, die vom Aus\{uß für Pflanz- fartofeln der landwirtschaftlihen Körverichaften Deutschlands ats Originalzühtungen oder Staudenauslese (Eigenbau) erflärt sind, find an die im § 3 Abs. 1 Say 1, Abs. 2 bestimmten Fristen nicht ge- bunden; auf olche Verträge finden die Vorschriften im § 3 Abs. 3 Say 2 und 3, § 4 keine Anwendung.

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Die Landeszentralbehörden erlassen die Bestimmungen zur Aus- führung dieser Verordnung. Sie bestimmen, wer als Kommunal- verband, als höhere Verwaltungsbeßörde und als landwirtschaftliche Berufsvertretung im Sinne dieser Verordnung anzusehen ist. Sie können bestimmen, daß an Stelle des Kommunalverbandes dessen Vorstand tritt.

Der Staatssekretär des Kriegsernährungsamts kann Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen.

8&9 __ Mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder. mit einer dieser Strafen wird bestraft, wer den Vorschriften in den §§ 1, 2 zuwiderhandelt oder der Vorschrift im § 9 zuwider Kartoffein, die von ihm als Saatkartoffeln erworben sind, ohne die erforderlihe Genehmigvng zu anderen als zu Saat-

zwedcken verwendet.

Neven der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte, auf die sich die straf-are Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Unterschied,

ob fie dem Täter gehören oder nicht.

. S 10 Diefe Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens,

Be:lin, den 2 September 1918. Der Reichskanzler. Ja Vertretung: von Waldow.

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