1918 / 212 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 07 Sep 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Ist infolge mehrfawer Wohnsiße des Beklagten die Zuständigkeit beider Schiedsgerichte begründet, so bat der X äger die Wabl, welches Schiedsgericht er anrufen will. D3s g gilt, wenn von mehreren Beklagten, die in Anfchung des Streitgegenstandes in Rechtszemein- schaft stehen, der eine in Deutschland, andere in Rußland feinen Wohnfigz hat.

Artikel 18.

Das Stied8gerißt hat seine Zuständigkeit, inébesondere die taatsangehörig der Parteiea, und die Richtigkeit oer Partei- hebauplungen, ¡worauf die Zuständigkeit gestüßt wird, gegebenenfalls von Amts wegen zu prüfen.

Artikel 19.

Die Schiedêgerichte in Berlin und Moskau werden, wie folgt, gebildet :

Deutschland und Nußkand ernennen für jedes Schiedsgericht je einen ichter und einen Stellvertreter. Die Dänische egierung wird gebeten werden, aus der Zahl ihrer Staatsangebörigen gleih- falls für jedes Schiedsgericht einen Niter und einen Stellvertreter zu ernennen. Die Ernennung der Richter erfolgt auf die Dauer von drei Jahren. Zum Nichter kann nur ernannt werden, wer die Be- fähigung hat, in seinen Heimatstgat Mitglied eines Kollegialgerits

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__ Neben den Nichtern werden auf gutachtlick& Vertretung des Handelsstandes berufenen Orgars gert zwei Handelsrihter bestelit, und zwar je e und Nußland

Den Negierungen der beteiligte eine Vermehrung der Nichterkräfte zu

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__ Jeder vertragschließende Teil gewährt den Nichtern und Handels- rihtern, die nit seine eigenen Angehörigen find, die diplomatischen VorreŸte und Befreiungen.

Artikel 21. Bei jedem Schiedsgerichte führt der von der Dänischen Regierung bezeichnete N'chter die Geschäjste des Präsidenten.

_ Der P'äsident ernennt die er*‘orderlihen Gerihtéshreiber, Kanzlei und Unterbeamten, und zwar aur Vorschlag der Regierung des Landes- wo das Siiedögericht seinen Siß hat.

Artikel 22. Die Koen der Schiedsgerichte tragen Deutshland und Nußland zu gleichen Teilen. Artikel 23.

Das Schiedsgericht enischeidet in der Beseßung mit einem dänischen, einem deutschen und einem russishen Nichter; der dänische Nichter führt den Vorsitz. Auf Antrag einer Partei hat der Vor- sizende außerdem einen deutshen und einen russischen Handelsrichter zuzuziehen. Auf Antrag beider Parteien entscheidet das Schieds- geriht in der Beseßung mit einem deutsGen und einem russischen Dandelsriter sowie einem dänischen Nichter als Vorsitzendem.

Artikel 24.

Die Gerichtssvrache ist für das Schiedsgericht in Berlin die deutsche, für das Schied8geriht in Moskau die russishe Sprache. Sind nicht sämtliche Personen der Sprache mägtig, in der verbandelt und beraten wird, fo ist ein Dolmet)cher zuzuziehen.

Artikel 25. __ Das Stiedsgericht hat diejenigen Regeln des internationalen Privatrechts anzuwenden, die kraft Gesetzes oder Gerichts8gebrauch vor dem 1. August 1914 an feinem Siye gegolten haben. Nach diesen Regeln ist insbesondere, soweit niht die Bestimmung des Artikels 10 des Zusaßvertrags oder die dazu vereinbarten Ergänzungen Pla greifen, die Frage zu beurteilen, ob ein geltend gemachter Ansbru® verjährt ift.

Artikel 26.

Das Schied8gericht hat bet der Anwendung der Geseße und bei der Auslegung der Nechtégeschäfte auf die Auschauungen des ehrbaren und entgegenkommenden Handels Rücksicht zu nehmen und unter freier Würdigung des gesamten Jnhalts der Verhandlungen und des Er- gednisses einer etwaigen Beweisaufnahme zu enticheiden.

Artikel 27.

Das Schiedsgericht entscheidet auf Grund mündliGßer Ver- handlung.

Lie Verhandlung öffentlich.

Ueber jede Verhandlung ist eine Niederschrift aufzunehmen und von dem Borsißenden und dem Gerichtsschreiber zu unterzeichnen.

Artikel 28.

Zu der Verhandlung sind die Parteien zu laden. Der Ladung bedarf es nit, wenn der Verhandlungstermin in ihrer oder ihrer Verireter Gegenwart verkündet ist.

Uetitel 29;

Die Frist zwischen der Zustellung der Klageschrift und dem ersten Verhandlungstermin (Einlassungsfrist) foll mindestens sechs Wochen, die Frist zwishen der Zustellung der Ladung und einem späteren Termine (Ladungsfrist) mindestens einen Monat betragen. Das Schiedsgericht kann die Einlassungsfrist und die Ladungsfrist auf An- trag aus befonteren Gründen abkürzen. Ist die Einlassungsfrist oder die Ladungsfrist nicht gewahrt, so kann die Verlegung des Termins beantragti werden,

Artikel 30.

__ Jst die Ladung oder die Verkündung des Termins ordnungsmäßig erfolgt, so kann auch in Abwesenheit der ausgebliebenen Partei ver- handelt und entschieden werden,

Artikel 31.

Das Schiedsgericht kann deutsche und russishe Gerichte innerhalb ihrer Zuständigkeit im unmittelbaren Ges{äftsverkehr um die Be- wirkung von Zustellungen und Erhebung von Beweisen ersuchen. Es kann seinerseits Zustellungen bewirken; aub kann es Zeugen und Sachverständge, die vor ihm erscheinen, eidlih oder uneidlich ver- nehmen sowie Parteieide und Versicherungen an Eidesstatt abnehmen.

Das Schiedsgericht kann Zeugen und Sachverständigen, die vor ihm erscheinen, die Erstattung ihrer Auslagen und eine Entschädigung für „Heitversäumnis zubilligen; es kann ihnen auc einen Voricbul gewähren,

wird vom Vorsitzenden geleitet; fie ist

Urtikel 32,

, Die Parteien können sih in dem Verfahren vor dem Scieds- gericht durch einen Bevollmächtigten, inébesondere durch den Beauf- tragten eines staatlich anerkannten Gläubigershußverbandes vertreten lasen. : : ; L /

_ Das Schiedsgericht entscheidet nah freiem Ermessen, ob die Kosten der Parteivertreter der obsiegenden Partei zu erstatten sind.

Artikel 33,

Die Parteien und ihre Vertreter sind befugt, beim Schiedêgerichi alle Rechtsbehelfe vorzubringen, die sie zur Verteidigung ihrer Sacke für nüßlich halten.

Nadcdem die Parteien oder hre Vertreter alle Aufklärungen zu- gunsten ayrer Sache vorgetragen und über das Beweißergebms ver- handelt haben, \priht der Vorsißbende den Schluß der Verhand-

lung aus. i Artikel 34, : Jede Entscheidung des Schiedsgerichts ergeht nach der Mehrheit der Stimmen der Mitglieder. Artikel 35. Die Urteile siad von den Schiedêrichtera untex Angabe des Tages dor Abfassung zu unterschreiben, in vffentliber Sißung des

Schiedêgeri®bts8 zu verkünden und den Parteien zuzustellen. mit Gründen zu versehen. Artikel 38. z Pr ZB n \artoier Das ordnungsmäßig verkündete und den Parteien Urteil entscheidet das Streitverhälnis endgültig. Artikel 37. le Streitfragen, die etwa zwis{Gen den Parteien wegen der Auslegung des Urteils entstehen, unterliegen der Beurteilung des Schiedsgerichts, das das Urteil erlassen hat. Artikel 38. , E M S G1; Ea E Die Urteile sind in den Gebieten der vertragshließenden Teile wie inländishe Urteile vollstreckbar. Artikel 39.

Für das Verfahren vor dem Sciecdsgeriht werden Gebühren !

erhoben, die zur Deckung der Kosten verwendet werden. Das Schieds- | Regierungsrat in Kattowiß; E weiterung und Vervollständigung dez

geri{t entscheidet darüber, welhe Partei die Gebühren zu entrihten

und die baren Auslagen zu tragen bat, und sest auf Antrag ihre î Vóbe fest; die Entscheidung ist in den Gebieten der vertragschließenden j

L eile vollstreckbar.

Das Sciedsgerict kann die Geri die Partei glaubhaft macht, daß #\ und ihre Familie notwendigen 1

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iten nieders{lagen, wenn eint

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TERTE At Bat C O n E T0 V, Nechtsstreitigkeiten, die zur Zeit sifation dieses Ab tommens bei cinem deutschen oder russischen ordentlichen Gericht aN- dangig, aber noch nicht rechtskräftig ent 1 ; aa

die Boraussezungen der Artikel 14, 15 gegeben sind, auf Antrag einer Partei bei dem Schiedsgericht erneut anhängig gemacht werden. j Der Antrag ist bei dem Schiedsgericht einzureichen und hemmt b:s ;

zu seiner Erledigung alle in dem Verfahren laufenden Fristen. Ueber den Antrag entscheidet das Schiedsgericht. Wird nacge-

O G C Sor O LL e E Kot i wiejen, daß ein Antrag bei dem SchiedLgeriht eingereiht ist, so hat ! t Der Be- i “Ge S 5 Ma der ZU* f stellung des Beschlusses, der den Antrag für zulässig erklärt, kann die j 8roangsvollstre&ung aus den Entscheidungen des ordentlihen Gerichts :

das ordentliche Gericht dessen Entscheidung abzuwarten. {luß des Schiedsgerichts ist den Parteien zuzustellen.

nur mit Buftimmung des Schiedsgerichts begonnen oder weitergeführt werden. J F :

Das Schiedsgericht kann bei feiner Entscheidung das Ergebnis des bisherigen Verfahrens nah seinem Ecmessen berücksichtigen. Mit der Zustellung der Entscheidung des Schiedsgerichts verlieren die in der Sache ergangenen Entscheidungen des ordentlichen Gerichts, so-

weit ste der Gntscheidung des Schiedsgerichts widersprechen, ihre Kraft.

Das Schiedsgericht befindet über die Nückgewähr einer auf Grund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils des ordentliden Gerichts frei- willig gewährten oder beigetriebenen Leistung, Die in dem Ver- ahren vor tem ordentlichen Gericht entstandenen Kosten gelten als Teil der Kosten des schiedsgerihtlihen Verfahrens.

Artikel 41,

Der Antrag auf Verhandlung vor dem Schiedsgericht kann nab Maßgabe des Artikel 40 au nah Eintritt der Rectskraft des Urteils des ordentlichen Gerichts gestellt werden, wenn das Urteil erst nah dem 31, Juki 1914 ergangen ist und das Schiedsgericht auf Antrag die Wiedereinseßung in den vorigen Stand gewährt,

Der Antrag auf Wiedereinseßung muß binnen _sech8 Monaten nah dem Inkrafttreten dieses Abkommens bei dem Schiedsgericht gestellt werden. Er kann nur auf die Behauptung gegründet werden, daß die Partei infolge ¡hrer Zugehöriakeit zu einer feindlichen Macht oder infolge der kriegerischen Ereignisse die Gelegenheit zu ausreihender Rechtêver- folgung oder Rechtsverteidigung nicht gehabt hat. Die Behauptung ist glaubhaft zu machen.

Artikel 42.

Dem ortentliden Gericht im Sinne des Artikel 40 steht ein von den Parteien vereinbartes Schiedsgericht (Scbiedskommission) glei. Der Erlaß eines Scbiedsspruch stebt dem Antrag auf Verhandluna vor den Scieds8gerichten in Berlin und Moskau nicht entgegen, solange seine Vollstreckbarkeit nicht durch Entscheidung des ordentlichen Gerit8 rehtékräftig ausgesprochen ist. Jst eine folbe Entscheidung nah dem 31. Juli 1914 ergangen, so findet gegen diese Entscheidung und den Schiedsspruch die Wiedereinschung in den vorigen Stand nah Maßgabe des Artikel 41 statt. /

Artikel 43.

Jedes Schiedsgericht erläßt cine Geshäftsordnung und teilt sie dem anderen Schiedögericht mit.

s In der Geschäftsordnung werden insbesondere Bestimmungen ge-

troffen:

1) über Ladungen und Zustellungen; :

2) über die Gebühren des Sciedsgerits und ter Parteivertreter;

3) über die Erstattung derMuslagen der Zeugen und Satverständi- gen, über die Gntshädigung für ihre Zeiiversäumnis sowie über die thnen hierauf zu aewährenden Vorschüsse;

4) über die Form der Ausfertigung der Entscheidungen; /

9) über die etwaige Bildung von Abteilungen und über die Ver- teilung der Geschäfte, namentli auch über die Neibenfolge, in der die HDandelsrichter einzuberufen sind.

Artikel 44,

. Der Deutschen und der Russischen Regierung bleibt es vorbehalten, Ergänzungen und Aenderungen der vorstehenden Grundsäße zu verein- baren, falls dies sih später als zweckmäßig erweisen sollte.

Artikel 45.

Die Vereinbarung über das Siedsgerit kann von Deutschland und Rußland am 1. Juli jeden Kalenderjahrs, jedo nicht vor dem 1. Juli 1921, zum 31. Dezember gekündigt werden. Die Zuständigkeit des Schiedsgerichts für die Erledigung der bei ihm anhängigen Ne&ts- streitigkeiten wird dur die Kündigung nicht berührt.

Sechstes Kapitel. Sc{hlußbestimmungen.

7 Artiïel 46,

Dieses Abkommen soll ralifiziert und die Natifikationsurkunden sollen bis zum 6, September 1918 in Berlin ausgetaus&t werden,

Die Artikel 1 bis 12 des Abkommens treten mit dem Austaus ter NRatifikationsurkunden, die Artikel 13 bis 45 zwei Monate nah dem Austausch in Kraft. Der DeutksGen und der Russisken Regierung bleibt es vorbehalten für das Inkrafttreten der Artikel 13 bis 45 einen ipâteren Zeitpunkt zu vereinbaren, wenn ein regelmäßiger Perfonen- und Nathrichtenverkehr wishzn Deutschland und Nußland nitt re&t- zeitig bergestellt fein sollte. Z

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten dieses Ah- tommen unterzeihnet und mit ihren Siegeln verseßen.

jou O in doppelter Urschrift in Berlin am 27. August

(L. S) von

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Kriege. 4 8) A. Joffs;

: Verkehrswesen.

In umfafsender Weise wird nah Abschluß der erforderlichen Vor- arbeiten vom Tommenden Frühjahr an daran gegangen werden, Kur- land und Litauen durch Bahnbauten wirishaftlich zu ershließen. Folgende bisher eidleilige Bahnen werden, wie - die „Baltisch-Litauischen Mitteilungen“ erfahren, zweigleisig ausgebaut : Scaulen—Mitau, Radsiewilischti— Jllewke— Kalkußnen, Murawjewo— Mitau, Gänzlih neu werden folgende eingleisige Strecken gebaut:

je sind ; ! Deteki oder Leomcwe ur

zugestellte j

: dem Inhalt: „Vorschiften über die Benuzung der (

j Eisenbahnverwaltungen“ von

! Meyer (Séhluß);

/ der Niedertändishen Staatteisenbahubetziebêgesels{chaft und v râchtigung des für hie ? ¿é zur Zahlung der Kosten

* Materialprüfungsamts in Berlin-Lichterfelde Weit; codlenverkebr in

ieden sind, können, jowelt i!

Kugeleit—Murawjewo—Steuden —DonesnÏs,

Memel —— elf Schaulen, Alt-Auß-—I elde 1

euenburg—Tufktum, Telsche —Kellimsan d Hafenpet—Go!dingen —Wahnen— Tut ) Tulkum,

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wesen“, herausgegeben im preußisen Ministerium der öffentli Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), er\{ien mit sola

Züterwagen durd

die Versender und Empfänger im Bereiche des Vereins deutsche Marx, Geheimem eplerunz ; 19a

Heft 4 vom Jahrgang 1918 des „Archivs für Eisenbaz /

rat; „1882 1911, Dres ahre rulsisder Eifers politik " und deren wirtiscaftlide Rückwirkung“ mbg He Mertens, Geheimem Megierungsrat, nebst einer Karte

seßung); „Lists Ideen zum deutschen E:senbahnwesen“ vg Y „Die Obe! schlesische Schmalsvurbahn“, bearbeitet auf Grund amter Unterlagen von Stambke, Ober- und Geheimen

nif Soi s 108 Int Q. Q ie : preußischen Staatseifenbahnneßes im Jahre 1918; Die Eisenbahne | des Deutschen Reiches 1914 dis 1916; Die Königlich \ächsiiden Staatseisenbahnen in den Jahren 1915 und 1916. Kleine Mit, | teilungen: Die Staatseisenbahnen der Erde; Ankauf von Áftien : Holländischen Eisenbabnge!ellschaft dur den Siaat; Englis Lazarettzüge für amerifanische Truvpen; Die Tätigkeit des Königlidhen ; Großbritannien in den Javren 1915 und 1916; Die Ubrechaungsstelle

pit

| des Vereins deutscher Cisenbahnverwaltungea in Berlin, Ret, i sprechung:

Haftpflichtreht (Erkeantnis des Reich8gerichts von 26. Ottober 1917). Gesehgebung: Deutsches eich; Preußen; Schweiz ; Niederlande. Bücherschau.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs: maßregeln.

Nachweisung über den Stand von Viehseuchen in Vfterreih am 28. August 1918.

(Auszug aus den amtlihen Wochenausweisen.) F M f R lali- } Sweine | Rotlay

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Von Ungarn und Kroatien - Slavonien ist die periodische Nai weisung über den Stand der Viehseuchen nit eingegangen.

Zusammen Gemeinden (Gehöfte):

Roß 39 (46), Maul- und Klauenseuche 193 (1880), Schweinepel! (Schweinefeuche) 75 (146), NRotlauf der Schweine 175 (362) h Außerdem Pokenseuhe der Schafe im Sperrgebiet Nr.

6 Gemeinden und 129 Gehöften. d Lungenseuche des Rindvichs und Beschälseuhe der Zuchtpfettt

sind niht aufgetreten,

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Nr. 71 u. 72 des „Zentralblattes der Bauverwaltung Ferausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, ¿A 31. August 1918 hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnahrih 2 Nichtamtliches: Die neuen ktatholisden Kirchen in Friedenau E Swöueberg. Die geschichtliche Entwicklung der Abwafserfrage, Die Kirche in LEchelle bei Montdidier. Vermischtes : Walen Talsperre bei Hemfurt. Prüfung, Ernennung und Anstellung NRegierungsbaumeister in Preußen. Lebrgang für Wobhnungéaufl® und Wohnungspflege. Holländisches Gesetz zur Bekämpfung À Wohnungénot. Ueber Fachwerke mit einkräftigen Stäben U Lagern. Dr.-Ing. Ludwig Beck {. det

Nr. 11 und 12 der „Denkmalpflege*, herausgegeben bält Swhriftleitung des „SDentralblaites der Bauverwaltung, egheitt folgende Aufsätze: Der kleine Nadleuchter im Dom in Hilde Alt- vom Geh. Baurat Herzig. Instandießung und Umbau des #* städtischen NRathauses in Brandenburg vom Stadtbaurat Sre ti : Die Remigiuski1che bei Büdingen, ein fränkisher Bau des ju ! hunderts, vom Geh. Baurat Prof. Dr. Albrecht Haupt. Verwl| : Und eine Bücherschau,

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Handel und Gewerbe, Die 9. Kriegsauleiße.

Während unser unvergleichlies Heer in zähem Ringen dem wilden Ansturm der Gegner tapfer slandhält und A Durhbruch3versuche unter den s{wersten feindlichen Verlusten zmihte macht, wird demnächst von neuem der Ruf der Reichsleitung zur Kriegsanleihezeihnung ergehen, um weiter die Mitlel aufzubringen, die das deutsche Volksheer in dem Perteidigungsfampfe um Heimat und Herd in seiner bisherigen Schlagfertigfeit erhalten sollen. Kein Deutscher darf zögern, zur Erreichung dieses Zieles beizutragen. In der Kcaft unseres Wirtschaftslebens, in der außerordeut- lichen Flüssigkeit des deutjhen Geldmarktes find die Vor- hed.ngungen für einen guten Erfolg der Krieg8arleihe gegeben. Penn jeder gegenüber dem Vaterlande seine Pflicht tut, wenn jeder sich vor Augen hält, daß die Kriegsanleihezeihnung einen wesentlihen Bestandteil des Willens zum Durchhalten darstelit, der das deutsche Volk beseelt, dann wird auch die 9. Kriegs- anleihe zu ciner neuen, gewaltigen Großtat werden. Sie wird den Feinden gegenüber Zeugnis ablegen von dem ungebrochenen Glauben an den Erfolg unserer guten Sache und damit zu einein weiteren Baustein des künftigen Friedenswerkes werden.

An den bewährten Zeichnungsbedingungen ist auch dies- mal nichts geändert worden. Es werden zu 5 vH verzinsliche Echuldverswreibungen und zu 41/2 vH verzinsliche auslosbare Schaßanweisungen zum Preise ‘von 98 4 für 100 /6 Nenn- wert ausgegeben. Bei Eintragung der Krieg3anleihe in das Schulbbuh mit Sperre bis 15. Oktober 1919 tritt eine Ermäßigung des Zeichnungspreises auf 97,80 M cin, Die Auslofung der Schaganweisungen geschieht nah dem gleihen Plane und gleichzeitig mit den Schah- anweisungen der leßten 3 Kriegsanleihen; auch die Ver- losungsbedingungen sind die gleichen. Die Zeichnungsfrist lust vom 23. September bis 23. Oktober. Die Zeichner fôinnen die gezeihneten Beträge vom 2830. September an voll bezahlen. Die Kriegsanleihe braucht indes zu diesem Termin nicht etwa voll bezahlt zu werden. Es steht den Zeichnern vielmehr frei, die Einzahlungen in 4 Naten zu lesien (30 vH am 6. November d. J., 20 oH am 3. De- ember d. J., 25 vH am 9. Januar n. J., 25 vH am 6. Fes hruar n. J.). Der erste Zinsschein ist bei den Schuldverschrei- bungen am 1. Oftober 1919, bei den Schazanweisungen am 1, Juli 1919 fällig. Auch diesmal können wieder die älteren, zu d vH verzinslihen Schuldverschreibungen und die Schaß- weisungen der ersten, zweiten, vierten und fünften Kriegs- leihe in Schaßanweisungen der 9. Kriegsanleihe unter den ¿belannten Bedingungen umgetauscht werden.

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Die am 27. August 1918 abgehaltene Meßversammlung

Vereinigung DeaaitiV ar Lampenfabrikanten und qrossisten, Siß Dresden, hat beschlossen, eine Vereinheit- ldung aller für das Beleuchtungsfah in Frage kommenden Gtapelartifel, und zwar zunächst der Petroleumrundbrenner, Tchte: und Zylinder, vorzunehmen. Ferner sollen von Be- luhtungsglas die Schirme für Gas und Elektrizität einheit- lije Maße erhalten, damit \ich die Verbraucher in Zukunft îiberall passende Ersaßstücke beschaffen können. E3 wurde der Standpunkt vertreten, da Sonderinteressen der Fabrikanten dem berechtigten Interesse der Allgemeinheit gegenüber zurücktreten müssen. vie Größen der in Zukunft anzufertigenden Schirme wurden auf tine gewisse Anzahl beihränkt. Mit den Glashütten soll eine Ver- tinbarung getroffen werden, daß in Zukunft in Beleuchtungsglas be- glich der Verpackung und Berechnung der Maßeinheiten das Dußend durch das Zehnt erseßt sowie eine Nohpreisliste für Beleuhtungsalas ‘ingeführt wird. Eine weitere Aus)prache erfolgte über die Be- rnung der Umsaßsteuer sowie die Feststellung, daß die Lurusfteuer fir Lampen und Beleuchtungskörper kaum in Betracht kommen würde.

Die Verwaltungen der Delmenhorster Linoleumfabrik Ankermarke Delmenhorst und der Deutschen Linoleum- verke Nirdorf, A.-G., Neukölln und Berlin, sind laut Neldung des „W. T. B.“ "darüber einig geworden, den demnächst fnzuberufenden Generalversammlungen die Verschmelzung der eiden Gesellschaften vorzuschlagen, und zwar auf der Grundlage, daß die Delmenhorster Linoleumfabrik Ankermarke die Deutschen Linoleumwerke Nixdorf A.-G. aufnimmt und den Attionären n trei Nixdorfer Aktien mit Gewinnanteilscheinen für 1918 und ff.

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L Zweite Beilage zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger. ¿ 212.

Berlin, Sonnabend, den 7. September

Gewinnanteilsheinen für 1918 und ff. gegeben werden, so daß die neuen Aftien den alten Delmenhorster Linoleumfabrik Attien voll- tommen gleichberechtigt bleiben werden. Beide Verwaltungen ver- sprechen fih von diesem Zusammenschluß besondere Erleichterungen der durch die Uebergangszeit gebotenen Schwierigkeiten.

Ran Nach dem Nechenschaftsberiht der Preußischen Nenten- Versicherungs-Anstalt in Berlin für das Jahr 1917 betrug der Versicherungszugang im Jahre 1917 736 (1916 561) Versiche- rungen, 732 0% A (538 127 M) Sabresrente. Der Versicherungs- bestand betrug am Schlusse des Jahres 1917 99368 (1916 104 771), Beisicherungen 9625506 6 (9465 426 M) Jahresrente und 1591809 e (1693 956 4) Kapital. An Versicherungseinlagen sind vereinnabmt 1917 4312402 A (1916 2959758 Æ). Bei der Sparkasse betrugen die Einzahlungen 1917 2755 493 6 (1916 209% 166 J), der Gejamtbestand der Einlagen am Jabres\{lu#se 1917 8978883 # (1916 85862797 46). Der gesamte Ueberschuß beläuft fih auf 1189187 4 (gegen 1920 471 6 im Borjahre) und ergibt \fch als Unterschied zwi)chen einem Gewinnbetrage von 1 647212 6 und einem Verlust von 458025 4 bei der sonstigen Verwaltung. Diese Beträge sind faßungsgemäß den Sicherheits- und Gewinnrücklagen zu- bezw. abzuschreiben.

On Dot 0. September. (W. T. B.) Bankausweis der Bank von England. Gesfamtrüdcklage 29 785 000 (gegen die Vorwoche Abn. 597 000) Pfd. Sterl., Notenumlauf 58 597 000 (Zun. 985 000) Pfd. Sterl, Barvorrat 69 933 020 (Zun. 388 000) Pfd. Sterl., Wechselbestand 98 886 000 (Abn. 367 005) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 131 725 000 (Abn. 4385 000) Pfd. Sterl., Guthaben des Staates 37 012 000 (Lun. 2 094 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 29 112000 (Abn: 611 000) Pfd. Sterl., Yegtierungssicherheiten 98 166 000 (Abn. 1 288 000) Pfd. Sterl. Verhältnis der Rück- lagen zu den Verbindlichkeiten 17,65 gegen 17,76 vH in der Vor- woche. Clecringhouseumsag 436 Millionen, gegen die entsprechende Woche des Borjahres mehr 83 Millionen.

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Börse in Berlin (Notierungen des Börsenvorstandes)

vom 7. September | vom 6. September für Geld Brief Geld Brief A M b Mb 100 Gulben 309 3094 309 309 änemark 100 Kronen 188 188F 188 188 Schweden 100 Kronen 1581 212% Z10T 2124

olland

Norwegen 100 Kronen 1884 1887 1884 1884 Pelsingfors 100 Finn.Mark 76 764 761 762 Moe 100 Franken 1462 147 1464 147 ien- Budapest 100 Kronen 57,95 58,05 07,95 98,05 Bulgarien 100 Leva 79 794 79 794

Konstanti- 100 Piaster 20,30 20,40 20,30 20,40

nopel Madrid und Barcelona 100 Pesetas 133 134 132 133

Die Börse zeigte heute eine ruhige Haltung. Die Grundstim- mung war indessen fest, insbesondere fanden Bergwerks- und Hütten- aktien lebhaftere Beachtung. Auch der Kassamarkt war fest Der

Schluß war ruhig.

Kursbe2 thte von auswärtigen Wertpaptermärkten.

, Wien, 6. September. (W. T. B.) Das befriedigende Er- gebnis der Besprechungen zwishen dem Staatssekretär von Hinte und dem Minister des Auswärtigen Graf Burian hat an der Börse im Verein mit örtlichen Nückkäufen, die aus Anlaß des Wochenschlusses erfolgten, zu einer Besserung der Stimmung geführt. Die leitenden Kulissenwerte erholten sich um 4 bis 8 Kronen. Interesse ztigte fich insbesondere für Eisen-, Staatsbahn-, Südbahn-, Maschinen- und Kohlenwerte. Im Schranken waren Spinnerei-, Elektrizitäts-, Petro- leum- und Nüstungswerte begehrt. Ungarishe Kohlenaktien stellten sih auf Budapester Käufe um 12 bis 15 Kronen höher. Vor Schluß der Börse verminderten \#ih die Umsäße, doch blieben in den meisten Fällen nahezu die höchsten Tageskfurse behauptet. Der Änlagemarkt verkehrte in fester Haltung.

Wien, 6. September. (W.T.B.) Amtliche Notierungen der Devisenzentrale. Berlin 172% G., 172,55 B., Amsterdam 933,29 G., 93425 B., Züri 253,25 G., 254,25 B., Kopenhagen 324,90 G., 325,50 B., Stocholm 366,50 G., 367,50 B., Christiania 329,00 G., 326,00 B., Konstantinopel 35,00 G., 35,75 B.,, Meark- noten 172,25 G., 172,65 B.

DES,

London, 5. September. (W.T.B.) 29/9 Englische Konsols 573, 9 9/0 Argentinier von 1886 —, 4 9/0 Brasilianer von 1889 —, 4 9/6 Japaner von 1899 72x, 39/9 Portugiesen —, 5 9/9 Nussen von 1906 573, 44% Russen von 1909 —, Baltimore and Ohio —, Canadian Pacific 1733, Grie —, National NRailways of Mexico —, Pennsylvania —,—, Southern Pacific —,—, Union Pacific —,—, United States Steel Corporation 121, Anaconda Copper —, Rio Tinto 697, Chartered 16/4, De Beers def. 162, Goldfields 2, MNandmines 3%/16, 5 9/4 Kriegsanleihe 9523, 4 9/6 Kricg8anleibe- 1034, 92 9/9 Kriegsanleibe 88. Privatdiskont 31/52, Silber 494. Wechsel auf Amsterdam kurz 9,782, Wechsel auf Paris 3 Monate 26,47, Wechsel auf Paris turz 26,06.

Paris, 5. September. (W. T. B.) 5 9/4 Französishe Anleihe 87,959, 3 9% Franzöfishe Rente 64,10, 4% Span. äußere Anleibe 112,10, 5 9% Nuffen von 1906 6300, 3 0% Ruffen von 1896 09/29, 4 9/0 Lürfen unif. —,—, Suezkanal 5660, Nio Tinto —,—.

Paris, 6. September. (W. T. B.) 5 9/5 Französische Anleihe 88,00, 3 9/0 Französishe Rente 64,10, 4% Svyan. äußere Anleibe —,—,_ 99/0 Mussen von 1906 63,00, 39/0 Russen von 1896 38,50, 49/0 Türken unif. —,—, Suecz-Kanal —,—, Nito Tinto 1990.

Amsterdam, 6. Sevytember. (W. T. B.) Fest. Wechsel

r

auf Berlin 32,55, Wechsel auf Wien 18,05, Wechsel auf Schweiz

47,15, Wechsel auf Kopenhagen 63,75, Wechsel auf Stockholm 70,90, Wechsel auf New York 213, Wechsel auf London 10:43, Wechsel auf Paris 38,574. 47 9/9 Niederländische Staatsanleihe 913, Dbl. 3 %/9 Niederländ. W. S. 685, Königl. Niederländ. Petroleum 476}, Holland-Amerika-Linie 4124, Niederländisch-Indische Handtelébank 173, Atchison, Topeka u. Santa —,—, Rot Island —, Southern Pacific —, Southern Railway —,“ Union Pacific 1204, Anaconda 132, United States Steel Corp. 992, Franzésish-Englische Anleihe —, Hamburg-Amerika-Linie —. Kopenhagen, 6. September. (W. T. B.) Sichtwechfel auf e 90,90, do. auf Amsterdam 159,00, do. auf London 15,63, 2

do. auf Paris 60,25.

Stockholm, 6. September. (W.T.B.) Sichtwe(sel auf Berlin 46,00, do. auf Amsterdam 144,00, do. auf \chweizerische Plätze 67,25, do. auf London 14,30, do. auf Paris 55,25.

New York, 5. September. (W. T. B.) (S({luß.) Bei ziemlich lebhaftem Geschäft war die Stimmung der Börse anfänglich geteilt. Bald aber konnte si die Haltung auf Berichte vom Kriegs- shauplagze befestigen, wobei besonders Eisenbahnaftien gekauft wurden. In den Nachmittagéstunden trat eine leichte Ermattung ein, hervor- gerufen durch Gewinnabgaben der Spekulation. Der Schluß war aber als stetig zu bezeihnen. Ümgeseßt wurden 390 000 Aktien. Geld: Sehr fest. Geld auf 24 Stunden Durc)schnittssaßz 53, auf 24 Stundeü letztes Darlehen 6, Wechsel auf London (60 Tage) 4,72,50,- Cable Transfers 4,76,60, Wechsel auf Paris auf Sicht 9,48,00,. Sikber in Barren 101F, 3 9/0 Northern Pacific Bonds 58, 4 9/g Verein. Staaten Bonds 1925 1064, Atchison, Topeka u. Santà Fs 862, Baltimore und Ohio 564, Canadian Pacific 1644, Chesapeake u. Ohio 58x, Chicago, Milwaukee u. St. Paul 514, Denver u. Rio Grande 4, Jlinois Central 964, Louisville u. Nashville 115, New York Central 753, Norjolk u. Western 1064, Pennsylvania 441, Reading 914, Southern Pacific 88, Union Pacific 1262, Anaconda Copper Mining 694, United States Steel Corporation 114, do. pref. 1105.

Nio de Janeiro, 4. September. (W. T. B.) Wechsel auf London 125/16.

KursberihtevonauswärtigenWarenmärkten.

London, 5. September. (W. T. B.) Kupfer prompt 122.

Liverpool, 5. September. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 2000 Ballen, Einfuhr Ballen, davon Ballen atùeri- fanishe Baumwolle. Für September 24,80, für Oktober 24,52. Brafilianische 81, Teras 61 Punkte niedriger.

Bradford, 5. September. (W. T. B.) Wok lmarkt.. Die Stimmung des Wollmarktes war heute fester. - Die Karinmgarn- spinnereien erhielten für die laufende Periode eine Zufatilieferung von Kammgarn zugeteilt. j

New York, 5. September. (W. T. B.) (Sch{bluß.) Baumwolle loko middling 35,65, do. für Sept. 33,75, do. für Oktober 35.00 Do für November 33,33, New Orleans loko middling 33,75, Petroleum refined (in Cases) 18,75, do. Stand. white in New Vort 12/909, do. in tanks 8,25, do. Credit Balances et Oil City 4,00, Schmalz prime Western 27,509, do. Nobe n. Brothers 28,50, Zucker Zentri- fugal 6,055, Weizen Winter 2374, Mehl Spring - Wheat clears 10,90—11,25, Getreidefracht nah Liverpool. nom., Kaffee Rio Nr. 7 lofo 94, do. für September 8,50, do. für Dezember 8,95, «do. für März 9,30.

Nio de Janeiro, 3. September. (W. T. D) Käffée. Zufubren: Jn Rio 17 000 Sack, in Santos 44 000 Sack.

Rio de Janeiro, 4. September. (W. T. B.) Kaffee. Zufuhren: in Iio 4020 Sack, in Santos 35 000 Sack.

E Ams M ep: u » 1, UntersuGungsfachen. ° Aufgebote, Berlust- und Fundsachen, Zustellungen u. dergl. ' Perkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2. 4, Verlosung 2c. von Wertpapieren. : M d Konmmanditgesellschaften auf Aktien u. Aktiengesellschaften.

= —=-

1) Untersuchungs- O

(36147) Stetbrief.

i Attien der Delmenhorster Linoleumfabrik Ankermarke mit

Nltona oder an dke behôr5e abzuliefern.

[36149]

Vilitärarrestanßtalt in Altova oder an kie i Militärbebörde abzultefcen. ete den 5. September 1918. Ÿt der Landwehrinspektion Altona.

(l) Stedbrie.

Gegen den unaus eb. Landstur ] burg, bo h : mpflihtigen | zu Char!ottendurg,

sage Jarberg, geb. 20. B a zuleßt wobnhast Char {s "u Oldenburg, Holit., welcher flüchtig | brücckerstr. 2, weaen

Ürtetset si verborgen häit, it die | fernung. 11 e 938/18. inçt !Gungshaft wegen Fahnenflucht ver- ften Es wird ersucht, ihn zu ver- "Und in die Militärarreslanftalt in

[35952] Steckbrief.

Saarbrücken.

Öffentli

Anfterdem wird auf ven Anzeigenpreis ein Teueruugézafchlaug von L b.

uählte Militär- | [36155] Steckbriefserledigung. Der gegen den Erfapyreservisten Guftav | des Adwesenden mit Beschlag belegt. Vonn, den 2. September 1918.

, den 5. September 1918. ericht der L Geri§t der 1. stellv. 80. Inf.-Biigade,

Gertcht der Landwehrinsvektion Kltor a.

Sieckbrief. Gegen den unten beschriebenen Land- ist erledigt. Gegen den Arbettsfoidaten 11. Klasse | sturmmann Max Stange, geb. 4. 9. 69

Franz : 1 Hamburg aus dem Landweht-Bez. T Lanze, Naul Karl Adamski, aus dem ia melder fluchiig ist oder si

w. Bez, 11 ir 10. 8 n l Stettin, eldes ARRH i a0 fh verborgen A Je is U [36156]

orgen hält, {t di i | wegen unerlaubitec igt. wirs wegen Fahnenftut berbünet Wo mi Es w!rd ersucht, thn zu verhaften und in | @ Zain vom S dib Ore UULO A7 | der A E E E S ubt, thn ‘zu verhaften und in die | die Militärarreitanstalt tn Altona oer an

h die vädste Militärbehörde abzuliefern.

Filtoua, den 5. September 1918. Geilht der Landwehrtns\pektion Altona.

Mox Karl Schuize, Musk. 4. Komv.

o . F R. 70, geb. am 24. 12. 88 E «Beruf Bartäthetfér,

lottenburg, O9na- | [35955] Vermögensbeschlaguahnte. unerlaubter Ent-

rvrüden, den 3. 9. 1918. BeGeciht ver Landwzhrinspekt!on

Lian L

WKngzeigeupr-is für den Naum einer S gespaltenen Sinbeit&zeile 540 Pf.

Patzwaldt vom B z.-Kdo. 11 Harubucg, geb. 7. 7. 89 zu Guisen, Keeis Flatow, wegen unezilaubter Entfernung unter dem 29. September 1917 erlassene Stecbrie}

Altoua, den 3. September 1918. Gericht der Landwehrinspektton Altona.

Der gegen den Landsturmmann Theodor

1917 bezw. 19. Februar 1918 unier Num- mer 36 173 bezw. 65 879 erlassene Siteck- brief ift erledigt.

Vreslau, ven 4. September 1918. Gericht der Landwehrin|pektton Beeslau.

Iu der UntersuBungësahe gegen den| In der

cher Anzeiger.

D. erhoben. Î

[35996] Veschlaguahneverfüguung.

In dec Untersuhungssache aegen den | das im MNeiche b fisdiiche Bermögen des Fanonter Christian Maithiesseu vom | Musketiers Alois Phiipps der 8. Komp. Grs.-Batl. Fußartl.-Regts. 15, wohnhaft Inf.-NRegts. 468, geboren 19. 4. 1899 zu in Nandrup, Kieis Tondern, wegen Fahnen- Wörth, Kreis Weißenburg, Els.-Lothr., fluht, wird auf Grund der 88 356 360 L mdwirt,

use, Í Generalleutnant und Landwehrinspekteur. Dr. Radanit, Mtittärhilfsrichter.

[35953] E E Renng: g 1 nierjuhungsfahe wider den | gegen Heinrich U, Adrîan, Füs. d. L, 1, Fahrenflühtizen Musk. Bernhard Mol, | Musketier Adolf Spinuxadt, 12. Komp. ged. 30. 11. 76 zu Hessenbeim, S Set: Ers.-Batl. Jaf.-Regts. 160, Bonn, twird | Res.-F.„MN. 87, geboren 10. 6, 1896 zu | jtadt, wird zurückFgenommen.

auf Grund des § 69 M.St.-G.„B. sowie Düsseldorf, wegen Fahnenfluht im Felde, der §S 356, 360 M.-St.-G.-O, das im | wird der Beschuldigte gemäß §8 69 ff.

6. Erwerbs- und Wirtschaftsgenofsen\{haften. 7. Niederlassung 2c. von Nehtsanwälten.

. Unfall- und Inbvaliditäts- 2c. Versicherung. 9. Bankausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.

zr ———— ——————

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Deutschen Reiche befindliße Vermögen | M.-St.-G.-B. in Verbinduna mit §8 356,

360 M.-St.-G.-O. für fahnenflü&tig erklärt. Div. -St.Qu,, den 31. 8. 1918, Gericht etner Nes.-Diwision.

[39957] Verwögeusbeschieguakuie. Gemäß § 360 der M.-St.,..H.-O. witd

Bonn.

L zuleßt z1 Wds311h wohnhaft, Sobn von Iosef Philipp3, Landwirt, uod

wejeu unerlaubtec Entfernung am 24. 9, Seihbigtes Dit Ge a des | Maria gehorene JIügei, in Wörth, mit Bromberg, den 3. Septemtec 1918 Gertit der Landw.- Insp. Dex Serichtsherr:

Beschlag belegt, da der Genannte durch Beshlaß vom 20. August 1918 für fahnerflidtia e:kiärt worden ist. (Str.- P -L. 312/18). Im Feide, den 1. September 1918, Gericht der 239. Inf.-Div.

Kra

—— [36154] Die Fabnenfluiseiklärung v. 26, 2.16

Mi 8, 4. 9. 1918, Gert der Landw.-Jnfpektion.