1918 / 213 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Sep 1918 18:00:01 GMT) scan diff

scweit es ich um Angehörige Dentslands bandelt, erst nad

dem 25. Oktober 1918, und, soweit es sich um Angebörige

Rußlands handelt, erit nah dem 831. Dezember 1918

unmiticlbar an die Bankt- und Geldinstitute wenden.“

Nach dieser Bestimmung it eine Abhebung de¿r deutschen Bankguthaben und Bankdepots im Gebiete der Russischen

Sozialistishen Fêderativen durch Vermitilunz des n deutshen Staatéfomm'fsar eihSwirtihafismt, Geheimer Obverregierungsrat Albert be- stellt worden. Die Deutschen, die Depots oder Gut- haben der beozeihaeten Art hesizen und diese al8bald abzuheben wünschen, werden daher hiermit auf- efordert, ihre Ansprüche bei dem bezeichneten Staats- onmmissar unter der Anschrift:

Staatskommissar für die deutscen Depots und Guthaben

ei rusfishen Banken, Berlin W. 8, Kronenstraße 42,

unverzüglih schriftlich anzumelden. Diese Anmeldung ist auch dann exforderlih, wenn eine Anmeldung derselben Vermögenswerte schon früher bei einer anderen Stelle erfolgt ist.

Sorojets-Republifk einstweilen nur h: Staatstfommifssars möglich

it der vortiragende Nat im

G s Deu cu

Die Anmeldung muß tunli®st folgende Angaben ent- halten :

1) den Namen und den Sig des russishen Bank- oder Geldinstituis (Bank, Bankiers, Sparkasse usw.); A

2) den Namen und die Adresse des deulschen Be- rechtigten;

3) die Bezeichnung des Anspruchs, und zwar

a. bei Geldforderungen den Betrag in der ursprünglichen Währung und die Bedingungen, mit Einschluß der Bedingungen hinsihtlich der Verzinsung; ein zum 30. September 1918 abgeshlossener Kontoauszug oder eine Nechnungsaufstellung ist beizufügen ;

b. bei Forderungen ouf Rückgabe von Wertpapieren die Art und den Nennbetrag der Papiere mit Einschluß der dazugehörenden Zins- und Dividendenscheine ;

c. bei Forderungen auf Nückgabe von anderen Ver- mögensgegenständen die Bezeichnung dieser Gegen- stände, gegebenenfalls auch die Nummer des ge- mieteten Schrankfachs (Safe);

4) sofern das Depot oder Guthaben auf den Namen einer anderen Person als des Berechtigten geführt wird, den Namen und Wohnort dieser Person.

Es ist zu beachten, daß auch so!he Gelder und Weit- papiere angemeldet werden können, die in Rußland erst wähtend Des Krieges bei einer zentralcn Hinterlegungsstelle, einem öffentlichen Treuhänder oder einer fonstigen, staatlih beauf- tragten Sammelstelle für deutshe Nechnung hinterleat worden" sirid. Hierzu würden insbesondere die von den Liquidatoren deutsher Unternehmungen in Nußland als Liquidationserlös erzielten und der früheren russishen Reichsbank zur Ver- währung übergebenen Beträge gehören.

Mit den Anmeldungen ist eine beglaubigte Quittung des Berechtigten einzureihen. Es empfiehlt sich, in der Quittung den Betrag offen zu lassen, damit er je nah der Höhe der eingehenden Werte von dem Staatskommissar aus- gefüllt werden fann; durch Teilquittungen werden weitergehende Ansprüche niht berührt. Es genügt die Beglaubigung der Unterschrift durch die Verwaltungs- oder Polizeibehörde. Wird das Guthaben auf Grund eines erbrehtlihen Titels oder einer Rechtsnachfolge in das Gesamtvermögen einer R Person in Anspruch genommen, so sind dem Staats- ommissar mit der Anmeldung die Beleg einzureichen, aus denen sich die Berechtizung des Anmeldenden ergibt. Jm übrigen kann von der Einsendung von Belegen einstweilen ab- gesehen werden; nötigenfalls werden solhe von den An- meldenden später eingefordert werden. Die Anmeldungen sind in doppelter Ausfertigung, und zwar für jede Zweignieder- lassung der russischen Bank gesondert, einzureichen. Formulare werden wegen der Kürze der Zeit niht ausgegeben.

Die Ueberführung der Vermögenswerte von Rußland nach Deutschland erfolgt auf Nehnung und Gefahr des Berechtigten. aue Deckung der enistehenden Unkosten, mit Einschluß der

osten eiver etwaigen Vecsicherung, wird von deu Anmeldendez eine mäßige Gebühr erhoben werden.

Borlin, den 7. September 1918

Der Reichskanzler In Vertreiung: Freiherr von Stein.

Veran ma OuUn o betresjend Liquidation hritischer Unternehmungen.

321) Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquitation briliswer Unternehmungen, vom 31. Juli 1916 (Reichs- Geseßbl. S. 871)" habe ich hie Liquidation übec den in Hamburg belegenen . Grundbesiß des britischen Staatsange- hörigen Otto John Beit anaeordnet (Liquidator: Haus- maltler Dr. W. Johannes Wenßel in Hamburg, Große Bleichen 23). -

Berlin, den 5. September 1918

Der Reichskanzler (Reichewirtschaftsamt). J A: Lothyolz.

VelanntmaGUna, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

384) Auf Grund der Bekanntmachung, betreffend Liquidation französisher Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs- Gesepbl. S. 227) habe ich die Liquidation von weiteren, im Kreise Diebenhofen-Ost belegenen parzellierten löndlichen Grundbesiß französisher Staatsangehöriger angeordnet.

Berlin, den 5. September 1918.

Der Reichskanzler (Reihswirtschaft3amt). Be U: C019hols.

Verant maun,

betreffend Liquidation französischer Unternehmungen und von Unternehmungen landesflüchtiger

Personen.

Nuf Grund der Bekanntmachungen, betreffend Liquidation französischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 (Reichs- Geseßbl. S. 227) und beireffend zwangsweise Verwaltung und Liquidation des inländischen Vermögens landesflüchtiger Personen, vom 12, Juli 1917 (Reichs: Geseßbl. S. 603) habe

M 2 I 2 T TD o T ag e F ck A Intiorto 1 aen uw. ï ih die Liquidation über folgende Untiernehmunge L j atg2árdneèt: S 381) das inländi on Louis frères | L dere dite unt & Co. in VBrugères- [ dere die unter —; R c Nsfolditrafe S der trma VBedorude UAOICIPIITARE 2, ) l T t als Zw iederlastuna be Zen O 382 en Dem 2 de innten Zwe!gnied aue Í . ¿ MW=rt8 nor- 4/5 D S y ‘s vi V LL1 2 lassung dienenden Lt er G F 4 a D D 0 _— I ¿fo i ST ho S storbenen Ludwig 1 ert S As eidstrafe ( c c otvot 7 4 S on (Liquidator zu 381 und 382: Handelsfammer]etretar Knodgen in VleB, T: 114 4 Mitliguidator zu A

382: Rechtsanwalt Hoepve in Meß), s 383) die Beteiligung v franzöfiihena Staatsangehörigen und Ausgebürgerten an der Lothringer Drucfanstalt, Verlag und Vrudceret auégeourgerten Ulli Vi TOITDTINger Wrudlanliall, Q e. 2 Sf G. m. b. H. in Mey (Liquidator: Handelsfammer]etretär Knodgen in Mes).

F si ck A Lov 1G1Q

Berlin, den 6. September 1918.

, E27: d. r Der Reichskanzler (Reich3wirts{hafstsam?t).

Ov . L - S 2: C0100 015.

B eam ap (0 D

V E 2 Cz 65 airalas 1h tr Dem Versicherunvgsinspeltor Jobannes Douglas Hü! le in Ch emniß wird auf Grund der Verordnung vom 23. September E E ck L “ce Mor Jande 1915, betr. Fernhaltung unzuverläffiger Personen vom «andel, hiermit unter Auferlegung der ‘Kosten der Veröffentlichung der e . 2 e S E 2 4 Handel mit Gegenständen des tâgliwen Bedarfs und solhen des Kriegsbedarfs wegen Unzuverlässigkeit in bezug auf einen derartigen Gewerbebetrieb im Reichsgebiet verboten.

Chemnitz, den 6. September 1918.

Nat der Stadt Chemniy.

C JLAL: D ¿ s E a S (ck.+, Hartwig, StadtraTk.

c a

Gewerbeamt. ch5. 2, : Dr.

Die von heute. ab zur Au3gabe gelangende Nummer 120 des Neih8-Gefetzblatts enthält unter

Nr. 6457 eine Verordnung zur Abänderung der Verord- nung über Bier und bierähnlihe Getränke, vom 6. September 1918.

Berlin W. 9, den 7. September 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs hat das Staatsministerium den Regierungsrat Rohde in Arnsberg zum Stellvertreter des ersten Mitgliedes der aiveiten Abteilung des Bezirksausshufses in Arnsberg auf die Dauer seines Hauptamtes am Sitze des Bezirksausschusses ernannt.

Sra B, : betreffend Bewilligung einer cinmaligen Kriegs? teuerungs8zulage („E. K. 3.18“) an Beamte und Volks- \hullehrpersonen und einer einmaligen Kriegs- beihilfe („E. K. B. 18“) an Ruhegehaltsempfänger und Hinterbliebene von Beamten und Volks\chul- lehrern.

1. a) Den nah dem Runderlaß voin 26. März 1918 M L, 81, V D J la 488 Med q M A 390 sür die Gewährung von laufenden Kriegsteuerungszulagen in Betracht kommenden planmäßig angestellten und ständig gegen Entgelt beschäftigten außerplanmäßigen Staatsbeamten und ständig gegen Entgelt beschäfigten Lohnangestellten höherer Ordnung mit einem Diensteinkommen (zu vergleichen T Ca 12 des Erlasses vom 26. März 1918) bis zu 20000 /6 einschließ- lich ist sojort eine außerordentliche einmalige Kriegs- teuerungszulage („E. K. 3. 18“) auszuzahlen.

Für die kindertlos verheirateten Beamten und Lohn- anaestellten höherer Ordnung beträgt diese Zulage mindestens 500 #4 und höchstens 1000 #6. Sie wird im einzelnen wie folgt berehnet: Zu einem Grundbetrag von 250 4 tritt der volle Betraa des monatlichen Gehalts ein- schließlich ruhegehal!sfähiger Zulagen, jedo ohne Wohnungs- (eldzuschuß oder der monatlichen reinen Dienstvergünung hinzu. Bei den außerplanmäßigen Beamten und den Lohn- angejtellten höherer Ordnung werden jedoch wegen des Fehlens eines besonderen Wohnungsgeldzuschusses 30 4 von der monat- lichen reinen Dienstvergütung in Abzug gebracht. Der sich bei diejer Berechnung ergebende Betrag wird, soweit er unter 200 #Æ& zurückbleibt, auf 500 A erhöht, soweit er 1000 M überschreitet, auf 1000 4 ermößigt.

Verheiratete Beamte und Lohnangestellte höherer Ordnung mit Kindern. erhalten füc jedes na dem Erlaß vom 26. März 1918 zu berüdsihtigende Kind eine weitere Zulage von n oH der sich aus vorigem Absay ergebenden Gesamt- zulage.

Die unverheirateten Veamten und Lohnangesiellten höherer Ordnung (männlichen und weiblihen) erhalten als einmalige Kriegstenerungszulage 70 vH. der für finderlos Verheiratete geltenden Zulage, also mindestens 350 6 und höchstens 700 M.

Auf die „E. K. Z. 18“ finden die Grundsäße unter I Ca Ziffer 1 bis 8, 9, Abs, 1 und Abs. 2 Sat 4, 13, 14, 16, 1Cb Ziffer 1 Abs. 1 und 2, Ziffer 2 bis 10 des Erlasses vom 26. März 1918 und die dazu ergangenen Erläuterungen, ins-

besondere der Erlaß vom 31. Juli 1918 L. 7508 sinn- gemäß Anwendung. b) Die vorstehenden Bestimmungen sind au auf Leiter,

Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen, und zwar fowohl auf die angestellten als auch auf die auftrags- oder ver- tretungs8weise beschäftigten (vgl. auch Runderlaß des mitunter- zeichneten Ministers der geistlihen und Unterrichtsargelegen- heiten vom 2. März 1917 U. TI]. E. 144 11, Abs. 2 Sag 1) anzuwenden.

Wenn seitens der Schulverbände oder Gemeinden eine gleichartige Zuwendung an die in ihnen angestellten Volks- shullehrperfonen gewährt wird, so wird erstere auf die „E. K. Z..18 angerechnet.

IT. Den unmittelbaren Staatsbeamten und Volks\chul- lehrpersonen im Ruhestande, die Ruhegehalt auf Grund der Gesetze beziehen, sowie den Hinterbliebenen von unmittelbaren Staatsbeamten und Volks\chullehrpersonen, die Hinterbliebenen- bezüge auf Grund der Geseßze oder an deren Stelle Bezüge aus Witwen- und Waisenanstalten (Kap. 60 des Haushalts des Finanzministeriunis) erhalten ausgenommen denjenigen, denen die einmalige Kriegsteuerungg8zulage als Beamte im Dienst oder Lohnempfänger zusteht —, wird unter den Voraus-

is oinmalige Kriegsbeihilfe („E. K. B. 18%) gewährt.

“ed U A Aindsions 50 vH, höchstens aber

A A E an Betrages, der an eirmaliger Kriegs-

190 vY eBzems è N 18%) unter Zugrundelegung der

teuerunagszulage (E. S: d L 7M I l O M Er

von dem Beamten (der Voiksschullehrpe1son) zuleßt bezogenen

Gehaltsbezüge zustehen würde, wenn der Beamte (die Volks

\chullehrperson) noch im Dienst wäre. Sie ist, wo das Be-

dürfnis zur Gewähruna einer [saufenden Sf näch

dem Erlaß vom 26. März 1918 bereits anertannt ‘wurde, ohne weiteres zu gewähren, uud zwar wird in der Regel derselbe Prozentsaß der Bemessung der „E. K. 5 18“ Zus grunde gelegt E ges pee M hung der

l 1 Kriegsbeihilfe maßgebend gewejen lt.

a Lab Volksschuilehrerinnen, die sich nach der

Versegung in den Ruhestand verheiratet haven, jeyt aber ver-

witwet, geschieden oder cheverlassen sind, sind nah den Süßen

für Unverheiratete abzufinden. Haben sie einen Beamten oder

Volksschullehrer aeheiratet, der inzwischen gestorben ift, und be-

iehen fie als dessen Witwe Hinterbliebenenbezüge, so gelten für

sie, wenn fie cinen eigenen Hausstand führen, die Säße für

Verheiratete, berechnet nah den zuleßt bezogenen Gehaltg-

igen ihres Chemannes. i: S eas E fe zu 18 Jahren erhalten die ihnen zustehende einmalige Kriegsbeihilfe in Höhe von 50 vH bis 100 oH der für das Kind des entsprechenden aftiven Beamten (Volksschul- lehrperson) zuständigen einmaligen Kriegsteuerung3zulage.

Im übrigen* finden die Grundsäße unter Abschnitt V B Ziffer 3 des Erlasses vom 26. März 1918 auch auf die Ge- währung der „E. K. B. 18“ sinngemäß Anwendung. Bei der Anrechnung na Abschnitt Y B Ziffer 3 Abs. 2 sind unter

Krieasbeihilfen“ die laufenden Kriegsbeißilfen und die

E N B. 18 zusammen zu verstehen.

Ie f A N , S M L .

TII. Stichtag für das Vorliegen der Voraueseßungen sür die Gewährung der Zuwendungen zu I und Il ist der 1. Sep- tember 1918.

Die zahlbaren Beträge sind auf volle Mark nach oben abzurunden. Soweit irgend möglich, ist bargeldlos zu zahlen.

TV. 1 Sue Anweiung der ¿E Q 3157 Und „E K B. 18“ sind die nachstehend bezeichneten Vordrucke zu ver- wenden : ; :

K 8. Augsgabeanweisung über einmalige Kriegtteuerungs3- zulagen an mehrere Beamte (Volksschullehrpersonen), Titelbogen,

K 8a desgleichen, Einlagebogen,

K 9 desgleichen an mehrere militärish verwendete Beamte (Volksschullehrpersonen), Titelbogen,

K 9a desgleihen, Einlagebogen, :

C 10 desgleihen an mehrere Rubegehaltsempfänger oder an Hinterbliebene von Beamten und Volksschullehrern, Titelbogen,

IC 10a desgleichen, Einlagebogen. :

2. Für die Ausgabeanweisunuen find die Bestimmungen unter VIA 2, 8, 4, 5, 6 und VIC9 des Runderlafses vom 26. März 1918 sinngemäß anzuwenden; es sind aifo insbesondere u verrechnen :

j a) die „E. K. Z. 18 für Beamte und Volksschu'lehr- persoaen bei Abschnitt B Kap. 24 Tit. 8 des Haus- halts des Finanzministeriums,

b) die „E. K. 3. 18“ für Lohnangestellte höherer Ordnung: bei den Lohnfonds,

c) die „E. K. B. 18% für Ruhegehaltsempfänger und Hinterbliebene von Beamten oder Volksschullehr- personen bei Abschaiit B Kap. 24 Tit. 10 des Haus- halts des Finanziministeriums.

3. Die „E. K. Z. 18“ und „E. K. B. 18“ sind in denselben Jahresrehnungen nachzuweisen, in denen auchz die laufenden Krciegsteuerungsbezüge nahgewiesen werden. Sie sind aber richt getrennt für jeden einzelnen Empfänger nachzuweisen, sondern es ist nuc die Summe jeder einzelnen Anweisung (z. B. Adam und andere) anzugeben.

Jm übrigen gelten die Besttmmungen unter VI D 14—18 des Nunderlasses vom 26. März 1918; nur sind die „E. K. Z. 18“ und „E. K. B. 18“ in den Abschlüssen für die Hauptbuchhalterei des Finarzministeriums unter entsprechender Bezeichnung be- sonders nachzuweisen.

_V. Der sorgfältig zu ermittelnde und mit Nücksicht auf

die bestehende Papierkacppheit auf das unbedingt notwendige

Maß zu beschränkende Bedarf an den unter IV K 8—10 be-

zeichneten Vordrucken ist binnen 5 Tagen im Bürowzege an-

zufordern:

a) von den Oberpräsidiea, Regierungen und den dem Finanzministerium unmittelbar unterstellten Behörden:

bei der Geheimen Kanzlei des Finanzministeriums, von den dem Ministerium des Jnnern unmittelbar unterstellten Behörden:

bei der Geheimen Kanzlei des Ministeriums des

Junern, von den dem Ministerium der geistlichen usw. An- gelegenheiten unmittelbar unterstellten Behörden:

von der Geheimen Kanzlei des Ministeciums der

: geistlichen usw. Angelegenheiten.

Die qur geschäftlichen Erleichterung und zur Mitteilung an

die unterstellten Behörden und Kassen erforderlichen Abdrucke

dieses Eriasses liegen bei.

Es sind insbesondere berücksichtigt:

bei den Regierungen: die Polizeibehörden, die staatlichen

Erziehungsanstalten, die Oberförster, die Kreiskassen,

Horstfassen, die Kassen der staatlichen gewerblichen Fach-

schulen, die Landräte, Kceisshulinspektoren und die Ge-

meinden, welche öffenilihe mittlere Schulen (Mittel- schulen, Bürgerschulen, Kektoratshulen, höhere Knaben- schulen, höhere Mädchenschulen usw.) unterhalten (davon

90 Stück mit je 1 Vordruck le 8—K 10 für die Büros,

im übrigen ohne diese Vorörue);

\sämtlihe Zollkassen

den Oberzolldirektionen: mit je 1 Vordruck K 8—K 10 sür das

C)

bei (davon 5 Stück

Büro, im übrigen ohne diese Vordrucke) ;

bei den Provinzialschulkollegien: die höheren Lehr- anstalten für die männliche und die weibliche Jugend

(davon 5 Stück mit je 1 Vordruck K 8—K 10 für das

Büro, im übrigen ohne diese Vordrucke).

Zusatz bei den Regierungen, dem Prov inzial\chul- follegium in Berlin und dem Herrn Ober- präsidenten in Magdeburg (für die Stolberg- {hen Grafschaften): Es ist darauf hinzuwirken, daß der Etlaß möglichst in vollem Umfange bei den von den

Gemeinden unterhaltenen öffentlichen mittleren Schulen

durchgeführt wird.

sebungen des Erlasses vom 26. März 1918 eine außerordent- |

Zusaß bei den Provinzialsulkollegien: Der Erlaß ist den Patronaten der nichtstaatlichen höheren Lehr

anstalten

durhzuführen. u der T ciralblat! auh nur auszugsweise orderlich ist.

Berlin, den 2. September 1918.

r Der Minifter der geist- De e Dn. lichen und Unterrichtsan- Slüans A “. gelegenheiten. minister. f Jarogky. Schmidt. Hergt. qn die nahgeordneten Behörden. m t

Finanzministerium.

Oberzollinspektor, Regierungsrat Reinhold in

a f vom 1. September 1918 ab die Stelle eines Mit- jz der Oberzolldireftion Posen verliehen worden.

die Katasterämter Langenshwalbach und Leba h

) zu besetzen.

nisterium der H und Unterrichts- angelegenheiten.

der Direktorialassistent bei den Königlihen Museen in

sin, Professor Dr. Bruno Schröder ist zum Kustos bei n Museen ernaant worden.

Bean tmaGuna

Fem Schlachtermeister Karl Dittrich in Harburg, Balh- je Nr. 1, haben wir beute“ auf Grund der Bekanntmachung zur haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- her 1915 den Handel mit Lebensmitteln untersagt. arburg, den 6. September 1918.

Die Polizeidirektion. Tilemann.

Bekanntmachung.

9m Schlachter Johann Kotzur in Harburg 1, Wilstorfer- 4e Nr. 17, haben wir heute auf Grund der Bekanntmachung zur taltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sep- {er 1915 den Handel mit Lebensmitteln untersagt. arburg, den 6. September 1918.

Die Polizeidirektion. Tilemann.

(Fortsehung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nichkamtlicßes.

Deutsches Reich.

Preusten. Berlin, 9. September 1918.

seine Majestät der Kaiser und König hat am mitiag den Hetman der Ukraine Skoropadski fen. Bei der an den Empfang sich anschließenden sidetafel rihtete Seine Majestät der Kaiser laut Ung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgendeu Trin k- 1h an den Hetman:

herr Hetman, es gereiht Mir zu großer Freude, Euere Durch- ust als den berufenen Vertreter des ukrainischen Volkes und nt Regierung in Deutschland willkommen zu heißen, und Jh wte Meiner lebhaften Genugtuung darüber Ausdruck geben, daß ? freundschaftlichen Beziehungen zwisckden der Ukraine und dem palshen Reiche durh diejen Besuch eine sichtbare Bekundung er- lin Der durh die Machenschaften der Entente über t Velt heraufbeschworene und von den Westmächten B erkannter Unerreichbarkeit ihrer Machtziele in ver- eatishem Wahn fortgeseßte blutige Krieg hat au der bine schwere Wunden ges{lagen. Als nah dem Freiwerden tim russischen Zarenreich gebundenen Volkskräfte die Ukrainer in vnpfung an ihre ruhmreihe Geschichte sih zu einem selbländigen ile erklärten und sih an Deutschland mit der Bitte wandten, ten bei der Errichtung ihres Staates behilflich zu sein, habe Ich Rubig Meine Hand dazu geboten, ihnen die gewünschte Hilfe zu Vihren, Meine Regierung und die Meiner hohen Verbündeten mbmen die Aufgabe, der Ukraine die völferrechtlihe Grund- je für ihre staatliße Geltung zu verschaffen, und unsere neen wirkten dabei mit, dem von umstürzlerischen Elementen Uewühlten Lande die Nuhe zu bringen, in deren Schuß der stau des Staates beginnen konnte. Emporgehoben und getragen e breiten Masse des ukrainischen Landvolkes und der ordnung- men Bürgerschaft, haben Euere Durchlaucht dann mit Umsicht P Latkraft die Ufraine zu einem neu geordneten Staatswesen h; auen begonnen, und durch Schaffung von Net und Ge]eß i tundlage für Freiheit und Ordnung gelegt. Der Bürger [9 lünftig ungestört seinem Gewerbe nahgehen und der Bauer Ie terheit jeine Scholle bebauen und die Früchte seiner L fenicßen. Viel bleibt noch zu tun übrig, aber {on V Vfraine unter der tatfkräftigen Leitung Eurer Durchlaucht hnit weiten Weg innerer Festigung zurückgelegt und. Le thei M Grundlage künftiger Entwicklung gesichert. Daß fich uth ur die gemeinsame Arbeit der in der Ufraine weilenden Beh du Truppen und Beamten mit den ukrainischen Mbile, ¿wischen unjeren beiden Völkern mehr und mehr ein ir 8 gegenseitigen Vertrauens zu entwickeln beginnt, gereicht : l besonderen Freude. Lassen Mich Euere Durchlaucht zu- kitiaf der offnung Ausdruck geben, daß die politischen und d lichen Veziehungen zwischen Deutschland und der Ukfraine, lh eejelseitiger Ergänzung berufen erscheinen, si immer fester Vi oer gestalten mögen. Seine Durchlaucht der Hetman der : Hurra, hurra, hurra!

t Hetman antwortete in ukrainisher Sprache:

kit, De Kaiserliche und Königliche Majestät! Mit dem Gefühl Cuere M ridarkeit habe ih die gnädigen Worte vernommen, welche berden Ne tät an mich zu richten geruht haben. Diese Worte lden, in der ganzen Ufraine einen tiefen, danfbaren Widerball

für die männliche und weibliche Jugend mit der Empfehlung mitzuteilen, ihn auch bei ihren Anstalten

wird der Erloß dur das Finanzministerial- das Ministerialblatt für die innere Verwaltung und das t Unterrichtsverwaliung veröffentliht werden,

weitere Bekanntgabe nicht

Majestät für dic junge Ukraina ayseben, und er wird [eiben zur Durchführung der unser noch barrenden slweren Auf- gaben. Ich darf mit Cuerer Majestät der zuversihtlihen Hoffnung Ausdruck verleihen, daß tie {Gon fo glüdlih eingeleiteten voliti- schen und wirtschattlih-n Beziehungen zwischen dem mächtig:.n Deutschen Reiche und der Ukraine sih immer mehr vertiefen werten zum Segen beider Völker. Im Namen des dankbaren ukratiniscen Bolkes erhebe ih als Hetman aller Ufrainer mein Glas auf das Wohl Cuerer Kaiserlichen und Königlichen Majestät und auf die glorreihe Zukunft des tapferen und treuen deutschen Seine Maijenät der Deutsche Kaiser ho), boech, bo!“ „Nachmittags verabiïchiedete si der Hetman von Seiner Majestät und trat die Rückreise nach Berlin an. Vorgestern gab der Staatssekretär des Aus3wäitigen Amis von Hintze zu Ehren des Hetmans im Kaiserhof ein Frühstück, zu dem außer den Herren der Begleitung des Hetmans der Unter- staatssekretär von Stumm und andere Herren des Aus- wärtigen Amts, ferner der Minister des Königlichen Hausos Graf zu Eulenburg, der Gefandte Graf von Brockdorff- Rangau, der ukrainishe Gesandte Baron Steinheil und - der Legationsrat Jwanof von der ufcrainischen Gesandtschaft ge- laden waren. Gestern abend reiste der Hetman mit seiner Begleitung in das Große Hauptquartier.

uns Kraft ver-

M F A Bolkes.

…_ Vom Oberhofmarschallamt wird „Wolffs Telegraphen- büro“ mitgeteilt, daß neuerdings von verschiedenen Zeitungen Nachrichten über die Ursachen der Erkrankung Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin sowie über eine Verschlimmerung in deren Befinden gebracht worden find, die den Tatsachen durchaus nicht entsprechen. Wie demgegenüber versichert werden kann, befindet sich Jhre Majestät in erfreu- licherweise fortschreitender Besserung und hat bereits Spazier- gänge und Spazierfahrien unternommen. Eine Badekur ist ärztlicherseits niht in Ausficht genommen.

…_ Der Großwesir Talaat Pascha ist vorgestern mittag mit dem Unterstaatssekretär Reschad Hitmet Bei hier ein- getroffen. Gestern hielt der Großwesir im Hotel Adlon mehrere Besprehungen ab und folgte Mittags einer Ein- ladung des Staatssekretärs des Auswärtigen Amtes von Hinze zum Frühstück im Kaiserhof, zu dem geladen waren der türkische Bo!schafter Rifaat Pascha, der österreichis{- ungarische Botschafter in Konstantinopel Markgraf Vallavicini, der Staatssekretär des Reichsschaßzamt Graf von Roedern, der Botschafter Graf von Bernstorff, der Stelloertretende Chef des Reichsmarineamts Ritter von Mann, der bulgarische Geschäfts- träger Nikiphorof,' der General von Lossow aus Konstantinopel, Emin Said Bei vom türkischen Auswärtigen Amt, die tür- fishen Majore Ali Naury Bei und Eumec Bei, ferner die ÜUnterstaatssekretäre von der Busshe und von Stumm und andere Herren des Auswärtigen Amts.

Der Großherzoglich badische Gesaudie Dr. Nieser ist na Berlin zurückgekehrt und hat die Leitung der Gesandtschaft wieder übernommen.

Die Errichtung und der Betrieb außerberuflicher funkentelegraphisher Stationen (zum Auffangen wie zum Senden von Signalen) ist hon im Frieden Staatsmonopol gewesen, das vom RNeichspostamt verwaltet wurde und seit Kriegsbeginn auf das Kriegsministerium übergegangen ist. Nur mit Genehmigung des Kriegsminisieriums dürfen demnach funkentelegraphishe Empfangs- und Sendeanlagen vou Prioatpersonen errichtet und zu Versuchs- bezro. Prüfungs- zwecken hetrieben werden. Die Zulassung derartiger Privatstationen kann im Juteresse der militärischen Anlagen, der Spionageabwehr und des Zensurverbsts nur in sehr be- shränktem Umfange erfolgen. Sie ist unter Nachweisung der unbedingten Notwendigkeit bei der F. T.-Leitung Heimat, Berlin-Halensee (Kurfürstendamm 152) zu beantragen. Nach unerlaubt errihteten Privatfunkenstaiionen, die meistens der Spionage dienen, wird ständig gefahndet. Sie verfallen der Beschlagnahme und ziehen Bestrafüng für den Erbauer nach sich. Um auch die Mitarbeit weiterer Kreise an der Bekämpfung dieser F. T.-Spionage zu fördern, werden für das Auffinden solcher Stationen Belohnungen bezahlt. Die Größe der BVe- lohnung wird in jedem Einzeifall festgeseßt, sie kann bis zu 100 „6 betragen und in besonders begründeten Fällen aucchz darüber hinaus erhöht werden. Ulle Mitteilungen über Ent- deckung derartiger Stationea sind gleichfalls aa die F. T.-Leltlung Heimat zu richten.

Im Monat August sind, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, im ganzen 35 Fälle einwandfrei festgestellt, in denen englische Flugzeuge über holländisches Gebiet in' der Gegend von Sluis, Aardenburg, Cadsand gepflogen sind. Dabei verleßzten die englischen Flieger die holländische Neu- tralität in 10 Fällen beim Anflug und in 25 Fällen beim Rückflug nach erfolgtem Angriff auf die deutschen Stüßpunkte in Flandern. Ja den meisten Fällen überflogen einzelne englische Flugzeuge holländishesGebiet gegen Milternacht, doch wurden auch geschlo}sene Geschwader beobachtet, die zum Angriff auf Belgien über Holland vorstießen. Und zwar am 11. August ein englisches Geschwader vom 21, am 14. ein solhes von 10 Flugzeugen, am 16. August zwei englishe Geschwader von je 11 Flug- zeugen, am 21. und 22. August ein englishes Geschwader von 9 resp. 8 Flugzeugen und am 2. August ein englisches Geschwader von 5 und ein Geschwader von 8 Flugzeugen. Vergeblich suchten holländische Battecien durch ihr Feuer die von den Engländern stets wiederholten Verleßungen des neu- tralen Luftraums zu verhinderu. Ja fünf Fällen sind Flug- zeuge der Entente auf holländishem Gebiet niedergeaangen und einmal griffen feindliche Flugzeuge sogar holländishen Grund und Boden mit Bomben an. Es ist offenfihtlih, daß die zahlreihen und regelmäßigen Verleßungen des holländischen

„n den durch den jeßzigen Krieg entstandenen furcht- le Neeiden sind als leutenbe Bitiue des zukünftigen Friedens lie mèealgefühle der bisher unfreien Völker erwaht. Durch j behen qtige Unterstüßung des Deutschen Reiches und seiner | wen Gr, Undeten hat das ufkrainische Volk die völkerret- } Uingiggo,olagen für seine staatliche Selbständigkeit und Un- | ton mie m elwvorben. Der Aufbau dieses neuen Staates verlangt ernst meinen Mitarbeitern die größten L tgunaen, Den Mt qan osten Empfang, den mir Eure Majestät gewährt haben, wird

i ufrainishe Volk als Zeichen des Wohlwollens Euerer

| Flugzeugfüdßrer zu erklären sind, sondern daß die englische Re-

Luftgebietes über den am weiiesteù gegen Brügge und Zee- brügge vorgeschobenen Zipfel niht mit dem Jrrtum einzelner

gierung die holländische Neutralität planmäßig verleßt, um mit ibren Luftstreitkräften möglichst ungehindert an die deutschen U-Bootstüzpunkte heranzukommen. :

| AricgEnahrichten,

Berlin, 7. September, abends.

Beiderseits der Siraße Péronne—Cambrai Nachhuts

gefechhte vor unseren neuen Stellungen, Oeriliche Kämpfe zwischen NAilette und Aisne.

T.)

In der Gegend von Wulvergera griff der Gegner vor der Front eines deutschen Negiments in vier Wellen an, ohne einen Erfolg erringen zu können. Etwas weiter nördlih behaupteten sich die deuishen Nachhutiruppen mit \{chwachen Kräften gegen zehnfache Uebermacht. Eine Moaschinengerwehrtruppe \chlug einen Angriff von 100 Amerikanern im Naßlampf ab, trat sofort zum Gegenstoß an und warf den Feind, der sich in den Trümmern und Gräben festgeseßt haite, zurück. Jnfolge diefer Nückschläge beschränkten sih die Amerikaner stellenweise darauf, mit unseren Nachhuten durch Patrouillen Fühlung zu halten. JZhre Haupfstreitkräfte zogen fih wiedec außer Gewehrshuß- weite zurück.

Ueber dem Großkampfgebiet zwishen Somme und Scarpe bewiesen unsere Luftstreiitcäfte am 29. und 30. August wiederum ihre Ueberlegenheit. Neben ta fräfliger Unterslüßung

der kämpfenden Jufanterie {ossen fie am 29. August in erbitterten Lufifömpfen 34 feindlihe Flugzeuge ab. Infolge

dieser großen Verluste war die feinölihe Lufttätigkeit am 30. August auffallend gering. An diesem Taae wurden weitere 12 Flugzeuge abgeschossen. 6 feindlihe Flugzz1ge brachte unsere Erdabwehr an diesen beiden Tagen zum Absturz. Gegenüber diesen Verlusten von 52 feindlihen Flugzeugen innerhalb der beiden Tage steht auf unserer Seite ein Verlust von nur 8 Flugzeugen.

Großes Hauptquartier, 8.-Sepiember. (W. T. B.) Westlicher Kriegs\chauplag.

«Fnfanterieabteilungen brachten aus belgischen Linien östlich von Merfem Gefangene zurück. NördlichG von Armen- tières wiesen wir erneuie Angriffe der Engländer ab.

An der Schlachtfront stehen wir überall in unseren neuen Stellungen. Der Feind suchte gestern südlih der Straße Pé- ronne—Cambrai mit stärkeren Kräften an sie - heranzu- lommen. Nachhuten ftellten ihn zurn Kampf, wichen über- legenem Gegner kfämpfend aus und \{lugen am Abend westlich der Linie Gouzeaucourt—Epehy—Tempieur heftige Angriffe ab. Beider|eits der Somme ist der Feind au gestern nur zögernd gefolgt. Wir stehen mit ihm in Linie Vermand—St. Simon und am Srozat-Kanal in Ge- fehtsfühlung. Nördlich der Aisne hat si der Artillerie- kampf verschärft. Westlih von Premontre-—Brancourt scheiterten jtarfe Teilangriffe des Gegners. Südlich der Ailette hat sich der Feind an unsere Linien östlih von Vauxaillon herangearbeitet. Starke Angriffe zwischen Vauxaillon und wesllich von Vailly, die sich bis zum Abend mehrfach wiederholten, wurden abgewiesen.

Zwischen Aisne und Vesle ließ die Kampftätigkeit nach,

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 8. September, Abends. (2W. T. B.) Von den Kampffronten nichts Neues.

Am 8. August erfolgte der englisch-franzöfische Angriff gegen die Armee von der Marwiß, der zum Einbruch zwischen Ancre und Avre führte und in seiner Folge den Entschluß der deuishen Obersten Heeresleiiuvg zu einer aroßzügigen Nück- verlegung ihrer Linien veranlaßte. Am 8. September meldet

der deutsche Heeresberiht, daß die deu!schen Truppen überall in ihren neuen Stellungen stehen. Genau einen

Monat haben Engländer und Franzosen also gebraucht, um das Gelände in verlustreihen Kämpfen gegen zähe Nachhuten mühsam und blutig wieder in ihrea Besitz zu bringen. das die Deuischhen Ende März in 8 Tagen in unerhört raschem und erfolgreihem Vorstoß durhmaßen. Wie der deutsche Heeresberiht am Tage des Ueberraschungserfolges Haigs zwischen Nocre und Avre offen meldeie: „Der Feind ist in unsere Stellungen eingebrochen“, so meldet er am 8. September ebenso Turz, daß die Deutschen ia neuen Stellungen siehen. Der Nückzug über dies Gelände, das noch die Spuren der Zerstörung von der deutschen Frontverlegung aus dem Jahre 1917 trägt, das die shauerlie Sommewüste birgt, im Osten von der Kilometer tiefen Trichterzone vor der Siegfriedstellung begrenzt wird, während im Westen an der im Bewegungskrieg erstarrten &ront Engländer und Franzosen eine neue Todeszone \hufen, dieser Rückzug stellte bei den beschränkten hier zur Verfügung stehenden Verbindungslinien unerhörte Anforderungen an Truppe und Führung. Planmäßig reihte sich eine Froutoeriegung an die andere. Wo dem Gegner örtliche Einbrüche in die von Tag zu Tag sich verschiebenden Linien gelangen, wurde ihre Wirkung durch Gegenangriffe oder großzügige operative Maßnahmen stets aufgehoben. Die nächtliche Ablösung vom Feinde gelang fast immer unbemerît und ohns größere Opfer, als die Natur von Nückzugsgefechten bedingt. Der beste Beweis dafür sind die geringen Gefangenen- und Beutezahlen, die Engländer und Franzosen im späteren Verlauf der Kämpfe melden konnten. Kriegsmaterial, Muniiion, Verpfl?gurg, wie alles, was dem Beinde von Wert sein könnte, konnte rechtzeitig und in Ruhe zurückgeführt werden.

Die Deutschen siad jeßt wieder an bewohnte Gegenden mit allen ihren Hilfsmitieln heran. Engländer und Franzosen mit ihren Hiüfsvölkern liegen nah einem unerhört verlust- reichen und anstrengenden Vormarich in einer Zone des Todes und der Verwüstung, die sie größtenteils jelber gescháffen haben. Bewohnbare Dörfer und Städte gibt es hier längst nicht mehr, und was Engländer und Franzosen nah der deutschen Siegfriedbewegung im Jahre 1917 an Baratcken- lagern und sonstigen Unterkünften ueu geschaffen haben, haben die Deutschen jeßt auf ihrem Rückzuge zersiört. Ebenso wurden alle Unterstände und Stollen gesprengt, alle Kunsibauten an Straßen und Bahnen vernichtet, alle Brunnen und Wosfser- werte gzerjtört. Ungeshwächt in Kampfkraft und Seibst- vertrauen sehen Führung und Truppe den noch bevorstehenden [weren Kämpfen entgegen.

——