1918 / 219 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 16 Sep 1918 18:00:01 GMT) scan diff

S 33. Aushilfslicferungen.

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as 1. Wenn Brennstoff im Vormonat von einem Lieferer bezogen

E niht angeazben worden ‘war, ] dnl E mäßigen Meldekarte des laufenden Monats rot zu unterstreichen. N Besondere Meidekarten für die Uush!Uslieferungen sind nicht zulässig.

2. Wenn ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder Zus -

fuhr Brenrstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleichen Monat zurück- F zuerhalten, fo sind die nicht zurückerbaltenen Mengen, fofern sie ins- gesamt 10 t oder mehr betragen, in den Spalten am uße der Karte

zu melden. Die Pengen dürfen nit etwa vorweg abgeseßt oder i hat, dieser Dritte F 1 Se 0

als Verbrauch verrechnet werden. Diese Meldung bezieht sih auch auf die Nücktgabe entliehener Brennstoffe. 3. Der Empfänger oder Nückemptänger der .in 8 3 a ? behandelten Lieferungen hat diese gemäß 8 3a! im Hauptteil der Karte rot unterstrichen zu melden S 4. Nachprüfung der Angaben.

| Buch zu führen, daß ein Vergleich der Buchungen mit den Beständen E jederzeit möglich ist. L L 8 5. Meldestellen.

I. Die Meldungen sind zu erstatten :

1. an den HNeichsfommissar für die Fohlenverteilung in Berlin :

2. an die für den Betriebsort des Meldepflichtigen zus: ändige

riegs8amtstelle ; :

3. an die unter Berüksicbtigung der Herkunft der meldepflihtigen Brennstoffe zuständige Amtliche Verteilungéstelle (siehe § 6). Be- stellt der Meldepflihtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Verteilungsstellen, so sind an alle diese Amtlihen Ver- teilungsstelen Meldekarten einzusenden :

4. an den Lieferer des Meldepflichtigen. Bestellt der Melde-

M pflihtige bei mehreren Lieferern, so ist an jeden Lieferer eine besondere

Î Meldekarte zu richten. Bestellt er bei einem Lieferer Brennstoffe aus

L mehreren Herkunftsgebieten, so hat er diesem Lieterer so viel Karten

M einzureichen, wie Herkunftsgebicie in Frage kommen. Für die von einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen böhmischen Kohlen sind die Meldekarten niht an den ausländischen Lieferer, sondern (soweit es sich um nicht im Königreich Bayern ge- Tegene Betriebe handelt) an den Koblenautgleih Dresden (siehe § 6, Per 7) zu senden, und zwar mit der Aufschrift: „Auslands- ohle“. Für Betriebe, die im Königreih Bayern liegen, sind diese Meldekarten mit derselben Aufschrift an die Amtliche Ver- teilungsstelle München 6°) zu senden.

IT. Außerdem baben Meldepflichtige, deren Verbrauchs\telle im Absaßgebiet der Rheinischen Kohlenhandels- und Needereigesellschaft liegt, eine besondere, nah § 7! zu beshaffende Einzelmeldekarte an den „Kohlenausgleih, Mannheim“® zu fenden, auch wenn sie keine Produkte der Mheinischen Kohltenhandels- und Needereige/\ellscha}t verwenden. :

I1II. Sämtliche Meldekarten sind gleichlautend auszufüllen. Auch weun mehrere Karten an verschiedene Amiliche Verteilungsstellen oder

j verschiedene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen j Teilen genau gleich lauten. Dies bezieht sich au auf die Bezeichnung } der Sorten und Mengen und die Namen der Lieferer. j IV. Für Gasfofs ift die unter Absatz 1, Ziffer 3 genannte, an die Amtliche Verteilungsstelle zu rihtende Meldekarte an die Adresse : «Neichskommissar für die Kohlenverteilung, Abteilung V, Gaskokt8, j in Berlin“ zu senden. j § 6. Amtliche Verteilunasstellen.

Amtliche Verteilungsstellen sind :

1. Für Steinkohle*) aus Ober- und Niederschlesien :

Amtliche Verteilungs\telle für \hlesische Steinkohle in Berlin W. 8, Unter den Linden 32.

2. Für Nuhrkohle *):

Das Nheinish-Wesifälishe Kohlen-Syndikat in Cssen.

3. Für Steinkohle *) aus dem Aachener Revier:

Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkohlengruben des Aachener Neviers in Kohlscheid (Bez. Aachen).

4. Für die Steinkohle*) aus dem Saarrevier, Lothringen und

der bayerischen Pfalz: Amtliche Kohkenverteilungsstelle Saarbrücken 2.

9. Für die Braunkohle +) aus dem Gebiet rechts der Elbe mit Ausnahme von sächsischer Braunkohle#):

Amtliche Verteilungs\telle für die Braunkohlenwerke rechts der Elbe in Berlin NW. 7, Unter den Linden 39.

6. Für die mitteldeu1\che Braunkohle+) (links der Glbe), mit Ausnahme dexr unter 7 genannten :

e Amtliche Verteilungsstelle für den mitteldeuts{chen Brauns- ktohlenbergbau in Halle a. d. S,, Landwehrstr. 2.

7. Für Braunkoble+) aus dem Königreih Sachsen und dem Herzogtum Sachsen-Altenburg sowie für böhmische, nah Deutschland (außer Bavern) eingeführte Kohle und für sächsische Steinkohle *) :

Kohlenausgleih Dresden, Linienkommandantur E, Dresden. 8. Für rhbeinishe Braunkohle+), Braunkohie+) der Grube | Gustav bei Dettingen und Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem Großherzogtum Hessen: Amtliche V berabau in Cöln. Unter Sachsenhausen 5/7. 9. Für Stein-*) und Braunkohle +) aus dem rehts-theintichen ] Bayern (ohne Grube Gustav bei Dettingen) und tür böhmische, \ nah Bayern eingeführte Kohle *): i Amtliche Verteilungsstelle für den Kohlenbergbau im rechts- rhein. Bayern, München, Ludwigstr. 16. | 10. Für Steinkohle*) des Deisters und seiner Umgebung (Obern- | firhen, Barsinchauien, Fbbenbüren usw.): | Amtliche Verteilungsstelle tür die Steinkohlengruben des Deisters und seiner Umgebung, Barsinghausen a. Deister. 11. Für Gasïofkfs siehe § 5, IV. Z 7. Art der Meldung. 1. Die Meldungen, die mit deutlicher rechtsverbindliher Namens- | unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtinen versehen ein müssen, dürfen nur auf amtlichen Oktobermeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts- oder Bezirks- | Toblensielle, beim Fehlen ciner solchen bei der zuständigen Kriegswirt-

für das Saarrevier in

M schafts\telle, wenn auch diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamtstelle

egen eine Gebühr von 0,25 4 für ein Heft zu 4 Karten beziehen

ann. Auch die etwa noch weiter erforderlihen Meldekarten (siehe N § 5, T,? und ‘, § 5, 11 und § 9,2?) sind dort für 0,05 M das Stück © erhältlich. i

2_Hat ein Meldepflichtiger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, fo müssen für jeden Betrieb die Meldungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldevflichtize hat die für thn in Frage kommende Verbrauchergruppe (Vorderseite der Karte) durch Dur(hkreuzen kenntlich zu machen. Falls ein Meldepflichtiger nach der Art seines gewerblichen Betriebes zu mehreren Verbrauchergruppen gehört, ist maßgebend, zu welcher Verbrauchergruvpe der wesentlihste Teil seines Betriebes ge- hôrt. Ist ihm vom Neichskohlenkommifsar eine Verbrauchergruppe

i N angewiesen worden, so hat er diese zu durhkreuzen. Es ist unzulässig,

mehrere Verbrauchergruppen zu durchkreuzen.

S 8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer.

Wenn ein Meldepflichtiger keinen Lieferer zur Annahme seiner Mesldekarte bereit findet, so hat er neben der tür den RNeichstommissar in Berlin bestimmten Melcketarte auch die für den Lieferer bestimmte

Ÿ dem Neichskommissar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzu-

*) Auh Steinkohlenbriketts, Schlammkohle und Koks. 4) Auch Braunkohlenbriketts, Naßpreßsteine und Grudekokz,

A wurde, der in der vorigen Meidekarte als Lieferer dieses Brennstoffs i |o 1k diele Lieferung in der ordnungs-

|

} senden, in dem anzugeben ist, warum die Meldekarke nit an eknen

Lteserer weltergegeben wurde, und welcher Licferer vorgeschlagen wird. S 9. Weit ergabe der Meldungen durch die Lieferer.

1. Ieder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, hat in der dazu bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene Firma und die Firma des Vorlieferers einzutragen und die Karte ohne Ver- zug seinem eigenen _Lieserer weiterzugeben, bis sie zu dem „Haupt- lieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, Koks- anstalt, Brikertfabrikf) oder. wenn es einem Dritten (Verfaufskartell oder Handelsfirma) den Alleinvertrieb feiner Produktion überlassen

2. Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte aufge-

: führten Brennstoffe von mebreren Vorlieferern bezieht, so gibt er / nit die urschriftlihe Meldekarte weiter, sondern verteilt deren ÎIn-

è halt auf fo viel neue Meldekarten, wie Vorlieferer in

; Die Mengen der

Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zufähr und Verbrauch } sammen nicht mehr ergeben, als die der urschriftlichen Karte.

an Brennstoffen nah Art, Herkunftsgebiet und Sorte in solher Weise ?

Berteilungsstelle für den rkein. Braunfo len- i 0 s n. Unter Sa A / Belgien habe ih gemäß den Verordnungen über die Liquidation

! feindlicher

St. Jean, Rue de Rosne 16, angeordnet.

Frage kommen. Legßtere hat er an die einzelnen Vorlieferer weiterzugeben. neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zu- Jede neue Meldekarte hat:

a) die auf diese Karie cntfallende Menge,

b) die auf die anderen Karten verteilten Nestmengen der ur- schriftlichen Karte mit Nennung der Lieferer und der bon jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermerk ,Auf- geteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu ver- sehen. Die urschriftlihe Karte ist bis zum 1. Januar 1919 sorgfältig aufzubewahren. a

3. Jeder Lieferec (Händler), der einem meldepflihtigen Ver- braucher Brennstoff abgegeben hat, obne daß eine ordnungsmäßige Meldekarte bei ihm eingereiht und gemäß § 9! von ihm weiter- gegeben worden ist, hat diese Lieferung zu melden. Die Einzelheiten dieser Meldung sind dur die „Bekanntmachung, betreffend Meldung der Aushilfslieferungen von Kohle, Koks und Briketts durch die Lieferer“ vom 21. Juni 1918 (Reichsanzeiger Nr. 145) geregelt.

4. Jeder Lieferer (Händler), der von einem im Auslande wohnenden Lieferer böhmische Kohlen bezieht, hat die betreffenden Meidekarten niht an den ausländischen Lieterer, sondern, falls es si um Meldekarten handelt, die von im Königreich Bayern gelegenen Betrieben herrühren, an die Amtliche Verteilungsstelle München 6,9), andernfalls an den Kohlenausgleih Dresden 6,7) zu senden. Die Karten für solche ausländischen Lieferungen sind mit der Auf- schrift „Auslandskohle“ zu versehen. :

8 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.

Meldungen derselben Bedarfêmenge bei mehreren Lieferern sind verboten.

8 11. Wirkung unterlassener Meldung,

Cin Meldepflichtiger, der seiner Meldepflicht niht oder nicht fristgere{cht genügt oder falshe oder unvollständige Angaben macht, hat neben der Bestrafung gemäß § 14 zu gewärtigen, .daß ihn der Neichskommissar oder die amtliche Verteilungsstele von der Be- lieferung aus|chließt.

§ 12. Anfragen und Anträge.

Anfragen und Anträge, die diese Bekanntmachung betreffen, mit Ausnahme des im § 2,? gedachten Zweckes, sind an den Neichskom- missar für die Kohlenverteilung, Berlin, zu richten. ' § 13. Verwendung von gewerblichen Kohlen für andere

Zwedcke. |

Es ist verboten, Brennstoffe, die für den Betrieb cines gewerb- lihen Verbrauchers bezogen sind, ohne Genehmigung des MNeichs- fommifsars in den Handel zu bringen oder für Hausbrandzwecke ab- zugeben. Siehe jedo § 3 a,?.

8 14. Strafen.

1. Zuwiderhandlungen gegen diese Bekanntmachung werden nah & 7 der B.-M. vom 28. Februar 1917 mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe bis zu ¿ehntausend Mark oder mit einer dieser Strafen, bei Fahrlässigkeit gemäß § 5 Abs. 2 der Verordnung t A vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark

estraft.

2. Neben der Strafe kann im Falle des vorsäßlihen Zuwider- bandelns auf Einztehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sich die Zuwiverhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Täter

gehören oder nicht. 15. Inkrafttreten. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 1918 in Kraft.

Berlin, 15. September 1918.

Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stußg.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer Unternehmungen.

Mit Zustimmung des Herrn Generalgouverneurs in

Unternehmungen vom 29. August 1916 und 15. April 1917 (Gesez- und Verordnungsblatt für die okfu- pierten Gebiete Belgiens Nr. 253 vom 13. September 1916 und Nr. 335 vom 19. April 1917) die Liquidation des in Belgien befindlichen Vermögens der französishen Firma Marius Bonnard, Wohnhaus und Fabrikgebäude in Molenbeek- Zum Liquidator ist Herr J. Welker in Brüssel, Oude Kleerkooper straat 24, er- nannt worden. Nähere Auskunft erteilt der Liquidator. Brüssel, den 10. September 1918. Der Chef der Abteilung für Handel und Gewcrbe bei dem Generalgouverneur in Belgien. Freiherr von Welser.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, en die zwangs- weise Verwaltung französischer nternehmungen, vom 26. November 1914 (RGBI. S. 487) ist für die folgende Unternehmung die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

/ S826. Liste.

Kreis Diedenhofen-Ost.

Gemeinde Launsdorf. 3,82 ha Ländereien des Berg, Johann, p O Verwalter: Geschäftsagent Oppenheim in Dieden- ofen.

Siraßburg, den 9. September 1918. Ministerium sür Elsaß-Lothringen. Abteilung des Jnnern. J. A.: Bicell.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (NGBI. S. 487) und vom 10. Fes bruar 1916 (RGBVIl. S. 89) isl für die folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

827, Liste.

3 B Ö . Die Betelligung in Erben- Beo E ELT er ac fisen Staatsangehörigen Karl Mibert Salomon, Architekt in Belfort, an dem Fautanwesen Gemarkung Straßburg Flur 52 Nr. 31 Finkweilerstraße 21 18,78 a Zwangsverwalter: Unterstaaissekretär a. D. Exzellenz Mandel in Straßburg. Straßburg, den 10. September 1918.

o ir Elsaß-Lothringen. Abtcilung des Jnnern Ministerium für E sal ay ei,

Bekannimachnung.

S rund der Verordnungen, betreffend die zwangs- a M A EO französisher Unternehmungen, vom 2. November 1914 (XGBl. S. 487) und vom 10. Fe- bruar 1916 (NGBl. S. 89) ist für die folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

828. Liste. i E D 2 - Nachlaß der am 16. 3. 1918 verstorbenen Bentnerin e ie oscranee Napoleon König, Karoline Valentine geb. Kir\chleger. Zwangsverwalter: Notar Lamey in Bergheim, Durch die 2wangsverwaltung nicht berührt werden der parzel- lierte ländlihe Grundbesiß únd der städtische Hausbesiz n den Gemarkungen Markirch und Kestenholz, bezgl. deren die Anord nung der Liquidation beantragt ist.

Straßburg, den 10. September 1918.

isteri ür Elsaß: Lothringen. Abteilung des Jnnern. E q A Biel,

Königreich Preufeen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

den bisherigen Konsistorialrat, Pastor Cöper in Emden zum reformierten Generalsuperintendenten in Aurich,

den Berginspektor, Bergrat Ziebarth vom Bergrevier Naumburg zum Oberbergrat, e j i

den Regierungsbaumeister a. D. Grüning in Berlin zum ordentliczen Professor an der Technischen Hochschule in Hannover und ; j ;

den Studienrat am Matthias-Gymnasium in Breslau Hül8meyer zum Realgymnasialdirektor zu ernennen sowie dem Kommerzienrat Otto Bestehorn in Aschersleben den Charakter als Geheimer Kommerzienrat und

dem Kaufmann Kurt Klamroth in Halberstadt den Charakter als Kommerzienrat zu verleihen.

Der Königliche Hof legt heute für Seine Hoheit den Herzog von Anbale! ae M eine Woche bis einshließlih den 19. d. M. an.

Berlin, den 13. September 1918.

Der Oberzeremonienmeister. Freiherr von Reischach.

Ministerium der geistlihen und Unterrichts- angelegenheiten.

Der bisherige Assistent am Zoologischen Jnstitut und Museum der Univoersität in Breslau Dr. Schellenberg ist zum Kustos am Königlichen Zoologischen Museum in Berlin ernannt worden.

Dem Seminaroberlehrer a. D. Habrich in Wesseling ist das Prädikat Professor beigelegt worden.

Dem Realgymnasialdirektor Hüls meyer ist die Direktion des Realgymnasiums in Tarnowiß übertragen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Der Stellvertreter des Stralsund, Verwaltungsgerichtsdirektor Mirow ist zum Vor- sigenden des Seeamts in Stralsund ernannt worden.

Dem Oberbergrat Ziebarth ist die Stelle eines tech- nischen Mitglieds bei dem Oberbergamt in Clausthal über- tragen worden.

BeklanntmaqGhGung.

Das unter dem 7. August 1918 gegen den Gastwirt Gustav Kornege erlassene Verbot des Betriebes der Gast- und Schankwirtschaft im Betriebe des Gasthofes „Deutsches Haus, wird hiermit aufgehoben.

Allenstein, den 10. September 1918.

Die Stadtpolizeiverwaltung. G. Zülch.

Bekanntmachung.

Die am 23. Februar d. J. von der Polizeiverwaltung angeordnete C der Mühle des Mühlenbesigßers Ernst Christ in Erfurt, Marstallstraße 4, wird biermit aufgehoben.

Erfurt, 13. September 1918.

Die Polizeiverwaltung. J. A. : Wallis.

m E

Bekanntmachung.

Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (NGBl. S. 603), betr. Fernhaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, ist der Händlerin Witw e Karoline Szabo in vagen, Feldstraße 38, der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Nadrundd, und Futter mitteln aller Art sowie rohen Natur- erzeugnifsen, Heiz- und Leuchtstoffen oder mit Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt worden unter Auferlegung der durch das Verfahren entstehenden Kosten.

Hagen (Westf.), den 11. September 1918.

Die Polizeiverwaltung. I. V.: Wortmann.

a t am

Bekanntmachung.

Den Inhabern der Firma L. Weinber Nosalia, Paula, Hermann u Albert Weinberg in Bork it auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 (NGBl. T 603) un der Ausführungsanweisung vom 27. September 1915 e Handel mit Web-, Wirk- und Strickwaren wegen nzuverlässigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb untersagt worden. —- Die oben Genannten haben die durch das Verfahren verursad#ten baren Auslagen, insbesondere die Gebühren für die im

Vorsißenden des Seeamts in.

Verordnung vorgeschriebenen 5s Tie ven genannten 2 ( geld offentlihen f ungen, selbst zu erstatten.

‘inghausen, den 5. September 1918.

Oer Landrat. Graf von Westphalen.

———_——- Bekanntmachung. ; Grund der &S 1 und 2 der Bundesratsverordnung vom

id ere tember 1915, betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Personen el (NGBL S. 603) und der Ausführungébestimmungen m 27. September 1915 wird der Chefrau des Theodor ub deren Tochter Anna Ronig, wohnhaft in Sterk- hushhauf en, Bayernstraße Nr. 103, der Handel mit e und Obst fowie jede mittelbare oder unmittelbare jigung an einem solhen Handel für das Gebiet des ji Reichs untersagt. Die dur das Verfahren ent- 1 baren Auslagen, insbefondere au die Kosten der Bekannkt- h, fallen den Betroffenen zur Last.

iafrade, den 10. September 1918. Die Polizeiverwaltung. I. A.: Meyer-Lülman n, Stadtassessor. etm memnl Bekanntmachung.

n Metzger Löhnerß in Cröv ist wegen wiederholter P usfuhr von Fleish der V erkauf von Fleis ch leischwaren auf Grund der Bundesratsverordnung zur (ung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. Sepy- 1915 untersagt worden. Die Kosten dieser Bekannt- j sind von dem Betroffenen zu erstatten.

itlih, den 10. September 1918.

Der Landrat. Dr. Simons.

serbürgermeister.

Nicßtamflitßes,

Deutsches Neicdcckch.

Preußen. Berlin, 16. September 1918.

j das vom Deutschen Jndustrie- und Handelsg- ¡Seine Majestät den Kaiser und König gerichtete imm ist, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgendes telegramm eingegangen: |

hr erfreut über das laute Eo, welches Meine Essener j: an die Kruppshe Arbeiterschaft bei dem Deutschen In- ind Handelstag geweckt hat, danke Jh herzlih für das sme Ja auf Meine Frage nah der Bereitwilligkeit des 1 Volkes, den Verteidigungskampf für das bedrohte Vater- y zum glüdlihen Ende fraftvoll und kraftbewußt durch- ! Wilhelm I. R.“

je Königliche Hoheit die Herzogin zu Braun- h und Lüneburg ist vorgestern zum Besuch bei Najestät der Kaiserin und Königin auf Schloß nshöhe eingetroffen.

i Hetman der Ukraine hat sich mit Begleitung fihtigung unserer Marineanlagen nah Kiel begeben, ua Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen h) von Preußen empfangen wurde. Der Hetman Mt, vor seiner Rückkehr nah der Ukraine noch einige lde Musterbetriebe in verschiedenen Provinzen jigen.

S Talaat Pascha ist am Freitagabend # Großen Hauptquartier abgereist.

t Reichskanzler Dr. Graf von Hertling empfing de Führer der Mehrheitsparteien zu einer igen Aussprache, an der au die Staalssekretäre ige und Wa llraf teilnahmen.

! vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Zoll- lerwesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen hute eine Sizung.

v Königlihe Staatsministerium trat unter dem ines Präsidenten, Reichskanzlers Grafen von Hertling, k einer Sizung zusammen.

t Staatssekretär des Kriegsernährungsamts hat laut | des „Wolffschen Telegraphenbürosg“ angeordnet, daß l Oktober ab wieder eine zehnprozentige ing des Brots mit Kartoffeln erfolgt. Zu „Jweck werden den Kartoffelerzeugern, soweit sie 4 Selbstversorger in Brotgetreide sind, die erforder- tloffelmengen belassen. Ferner werden den- „0mmunalverbänden, denen im Wirtschaftsjahr 1917 ¿feln zur Brotstreckung zugewiesen waren, die hung benötigten Frischkartoffelmengen mit 750 g d auf den Kopf ihrer brotversorgungsberechtigten n für die Zeit vom 1. Oktober 1918 bis zum [1 1919 von der Reichskartoffelstelle besonders zugeteilt. ¡igen Kommunalverbänden sollen durh die Trocken- v rertungs-Gesellshaft (Teka) von einem noch zu ‘iden Zeitpunkt ab Trockenkartoffelerzeugnisse zum e ehnprozentigen Brotstreckung geliefert werden; tem Zeitpunkt wird ihnen als Ersaß für die fehlenden „mittel eine Menge von 20 e Mehl auf den Kopf

0g zuaewiesen werden. Demgemäß erhöht sich die p m 1. Oktober ad einshließlich der Streckungsmittel "8, so daß die Brotration wieder die alte Höhe erreicht.

N den Kreisen der Kaufmannschaft ist nb: hie

| B vertreten, daß die namentlih bei Konfeftionsbetrieben, bh ¿\el, Kaufhäusern, Geschäften und dergl. verwendeten h "ilen, Behänge und Deken, die zum Schuße der ( E die Aufbewahrungsvorrichtungen gehängt oder über erden, niht von der Beschlagnahme gemäß der U adung der Reichsbekleidungsstelle vom 25. Juli 1918 Vf êrden und deshalb auch nicht meldepflichtig sind.

lassung ist irrtümlih. Der Beschlagnahme und daher

die Engländer auch

auch der Meldepflicht sind vielmehr sämtliche Behänge, in8-

besondere Decken und dergl.,, die an Negalea sowie soustigen

feststehenden oder beweglihen Geräten, Gestellen, Aufbauten

und Vorrichtungen fest oder lose angebracht sind, unterworfen

ferner auch diejenigen Behänge, Decken usw, die an den vor

ionen Vorrichtungen nur zeitweise als Schußhüllen benut rden.

…_ Die Reichs3 beamten im RNuhestande und Hinter- bliebenen von Neichsbeam ten erhalten na einem Nund- schreiben des Reichskanzlers in gleiher Weise wie in Vreußen im Falle des Bedürfnisses eine außerordentliche einmalige Kriegsbeihilfe. Diese beträgt, wie „Wolffs Telegraphen- büro“ mitieilt, 50 vH bis 100 vH desjenigen Betrages, den der Pensionär oder der ver)torbene Gatte oder Vater der Hinterbliebenen nah den neuen Bestimmungen an einmaliger Kriegsteuerungszulage erhalten haben würde, wenn er als Be- amter noch im Dienste wäre. Personen, die bereits eine laufende Kriegsbeihilfe beziehen, erhalten die einmalige Beihilfe ohne weiteres von Amts wegen, sie brauchen also keinen be- sonderen Antrag zu stellen.

Die 24. Nummer der Lisie „Unermittelte Heeres- angehörige, Nachlaß- und Fundsachen“ ist am 1. Sep- tembec 1918 als Beilage zur „Deutschen Veclustliste“ er- ienen. Vervollständigt wird die Liste durch ein Namens- verzeihnis von Gefallenen und Vermißten, deren Angehörige nicht zu ermitteln waren, ferner durch Mitteilungen über unbe- stellbares Offiziers- und Mannschaftsgepäck, das beim Militär- paketamt in Berlin lagert. Der Liste liegt wieder eine Bilder- tafel bei, die außer den in den Nachlaßsachen gefundenen Lichtbildern einige besonders auffällige Nachlaßsachen, wie Uhren, Uhrfketten usw. bringt.

Die Liste kann zum Preise von vierteljährlich 50 3 durch die Post bezogen werden. Einzelnummern (zum Preise von 20 5 einshließlich Porto) sowie sechs ältere Nummern nach freier Wahl des Bejtellers (zum Preise von 60, einsließlich Porto) können, soweit der Vorrat reicht, gegen Voreinsendung des Betrages von der Norddeutschen Buchdruckerei in Berlin (Wilhelmstraße 32) bezogen werden.

Bayern.

Seine Majestät der König ist vorgeslern abend von seiner Reise aus Bulgarien in Prien am Chiemsee eingetroffen und begab si sofort nah Schloß Wildenwarth. Der Kriegs- minister von Hellingrath und der Ministerpräfident von Dandl seßten mit dem Hofzuge die Reise nah München fort, wo sie gegen 8 Uhr eintrafen.

Kriegsnachrichten. Berlin, 14. September, Abends. (W. T. B.)

Bei Havrincourt örtlihe Kämpfe. Zwischen A ilette und Aisne sind starke Angriffe des Feindes ge- sheitert. Zwischen Maas und Mosel auch heute ruhiger Tag.

An der Großkampfsront von Lens bis Soissons seßten am 13. September ihre Angriffe im Cambraiabschnitt fort, während die Franzosen nah der Atem- pause der beiden leßten Tage die Offensive gegen St. Quentin und zwischen Ailette und Nisne von neuem aufnahmen. Jn der Gegend von Havrincourct stießen englische Ang1iffe mit deutschen Gegen- stößen zusammen, bei denen deutsche Sturmtrupps in erbiiterten Nahfkämpfen in die Trümmer des Dorfes Haorincourt ein- drangen und 37 Gefangene zurückbrahten. Vei Gouzeaucourt versuchte der Engländer ein neues Angriffsverfahren. Während er shwerstes Feuer auf die deutschen Stellungen nordwestlich von Gouzeaucourt richtete und dort erkennbar Truppen bereit- stellte, griff er plößlich ohne Artillerievorbereitung wesilih des Dorfes an. Allein die deutschen Verteidiger ließen sih nicht überraschen. Unter Zurücklassung von 25 Gefangenen fluteten die Engländer wieder zurück. Jn Teilgefehten bei Vermand wurde eine nos Australier gefangen. j : Zwischen Ailette und Aisne griffen die Franzosen im Laufe des Nachmiitags und Abends mehrfah an. Ja dem wilden, zerklüfteten Gelände, das zerrissen ist von den Spuren der Kämpfe des vorigen Jahres und in dessen Wäldern Busch und Draht stellenweise ineinander verwacsen sind, kam es zu erbiitertem Ringen. An der zähen deutschen Verteidigung, die tieffliegende deutsche Schlachtflieger unterstüßten, \cheiterten alle französischen Anstrengungen. i i Zwischen Maas und Mosel verlief der Tag ruhig. Nach dem Mißlingen des Fochshen Planes, die Deutschen im St. Mihielzipfel abzuschneiden, haben die Franzosen und Amerikaner ihre Angriffe noh nicht wieder aufgenommen. Alzu voreilig verkündete der Funkspruh Carnarvon vom 13., daß die Lage der Garnison von St. Mihiel hoffnungs- los ‘sei. Weder der franzöfishe Angriff im Norden, noch der amerikanishe im Süden konte tief genug Raum ge- winnen, um- den Abzug, der bei St. Mihiel stehenden Truppen ernstlich y gefährden; da die Räumuag bei Tage vorbereitet war, vollzog sih der Abtransport, vor allem auch des Artilleriematerials, glatt, wenn auch mit Verlusten an Mannschaften und Geschüßen, wie sie bei einer derartigtn Operation unvermeidlich sind. Bei St. Mihiel standen zum ersten Male österreichisch - ungarische Truppen im Großkampf an der Westfront. Jm gemeinsamen zähen Verteidigungs- kampf mit deutschen Divisionen südlih der Combreshöhße be- siegelten sie die unzertrenulihe Waffenbrüdershaft der beiden verbündeten Heere.

Wie zu erwarten war, sucht die gesamte Ententepresse die Operationen bei St. Mihiel, bei denen die 1. amerika- nishe Armee unter Führung von General Pershing zum ersten Male geschlossen ins Gefecht trat, zu einem großen Erfolge zu stempeln. Die hieran geknüpften Erwägungen und Hoffnungen über den Kampfwert geschlossener amerikanischer Verbände sind jedoh mindestens verfrüht, da die deutsche Führung die En1scheidung niht durhkämpfte, sondern auf die vorbereitete Sehnenstellung zurückging, sobald die seit Tagen eingeleitete Räumung durchgeführt war. ,

Troß Uer Beute- und Siegesmeldunaen ist den Ameri- kanern die Störung des Abzuges der Deulschen aus dem

diesen ernstlich Franzosen ira

Naume von Stk. Mihiel niht gelungen. Um zu gefährden, mußten die Nmerikaner und n Norden zum mindesien die Combreshöhe halten und im Süden über Thiaucourt hinaus vorstoßen. Die Combreshöhe wurde jedoh wiedergewonnen und im Süden der amerikanische An- griff dur ‘den rechtzeitigen Einsaß der deutschen Reserven südlih Thiaucourt zum Stehen gebracht. Die Lücke zwischen der nördlichen und südlichen Einhrucsf{telle blieb breit genug, um den Abzug der „Garnison von St. Mißiel“ sicheczustellen.

Daß die Amerikaner an den Einbruchsstellen Gefangene machten, ist selbstverständlih. Die von ihnen gemachten An- gaben sind jedoch weit übertrieven. Die Zahl der deutschen Vermißten reiht ouh nit annähernd an die von den Ameri- tanern gemeldeten Gefangenznziffern heran. Etne Derartige Fälschung läßt sih nuc erklären dur die für die Entente vor- liegende Notwendigkeit, aus politischen Gründen die erste Uftion ver neu aufgestelltea amerikanischen 1. Armee unbedingt zu einem Erfolge zu stempeln, zumal der eFoitgang dec Operationen wischen Arras und Soissons nicht den von Fech erweckten Hoffnungen und Erwartungen entspcicht.

c

Großes Hauptquartier, 15. September. (T! B) Westlicher Kriegs\chauplag. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

Beiderseits des La Basséekanals wurden Teilangriffe des Feindes abgewiesen.

Vei Havrincourt griff der Engländec von neuem an. Sein erster Anstuzm drückte uns vom Ostcande von Havrin- court zurück. Tagsüber mehrfach wiederholte Nngriffe brahen zusammen. Stärkstes ¿zusammengefaßtes Feuer unserer Artillerie bereitete den Gegenangtiff vor, der uns am Abend wieder in vollen Besiß dec vor dem Kampf gehaltenen Linien brachte. Der Feind erlitt hier s{hwere Verluste und ließ etwa 100 Gefangene in unserer Hand.

Heere8gruppe Boehn. Mößige Artillerietätigkeit. Vorslöße des Feindes am Omignon-Bach wurden abgewiesen.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Die Armee des Generals von Carlowiß sland zwischen Ailetie und Nisne wieder in schwerem Kampf. Nach meÿhrstündiger Feuervorbereitung griff der Franzose seit frühem Morgen mit siarken Kräften an. Beiderseits der Ailette wurde er von Hannoverschen und Braunschweiger Truppen abgewiesen. Brandenburger und Garderegimenter háben nach 9 s{chweren Kampftagen, an denen der Geaner fast täglich versuchte, fich in den Besiß der Höhen östlih von Vauxaillon zu seßen, auch gestern wiederum vier durch, stärkstes Urtillerie- und Minenwerferfeuec vorbereitete Angriffe in hartem Nahkampf, teilweise im Gegenstoß, zum Scheitern gebracht. Das Jafanterie-Negiment Nr. 20 unter Führung des Majors Milisch zeichnete sich hierbei be- sonders aus. Ueber die Höhe östlih von Laffaux stieß der Feind in den Grund von Ailemant vor. Unser Gegenangriff vrachte ihn hier zum Stehen. Zwischen Sancy und Vailly brachen die mehrfach, teilweise mit Panzerwagen, vorgetragenen feindlichen Angriffe vor nnseren Linien zusammen.

Erfunder duxchschwammen östlich von Vailly den Nisne- Kanal und brachten vom Südufer Gefangene zurück. Südlich der Nisne griff der Franzose in der Hauptsache mit Senegal- negern zwischen Revillon und Nomain an. Troß

. schwerer Verluste, die der Feind bei vergeblihen Angriffen am

Vormittage erlitt, stieß er am Nachmittage nach starker Feuer- vorbereitung von neuem vor. Wir schlugen den Feind zurück und machten mehr als 100 Gefangene.

Heeresgruppe Gallwig.

Beiderseits der Straße Verbun—Etain \ceiterten Vor- stöße des Feindes. Zwischen der Côtes Lorraine und der Mosel Vorfeldkämpfe vor unseren neuen Linien. Der Feind, der teilweise mit Panzerwagen gegen sie in Teilangriffen vor- stieß, wurde abgewiesen. Die Atrtillerictäuigkeit blieb auf Störungsfeuer beschränkt, das in Verbindung mit den Jnfanterie- gefechten zeitweilig auflebte. i

Wir schossen gestern 46 Flugzeuge ab.

Der Erste Generalquarticrmeister. Ludendorff.

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Berlin, 15. September, Abends. (W. T. B.) Keine größeren Kampfhandlungen. Teilangriffe des Feindes bei Havrincourt und zwischen Ailette und Aisne wurden ab- Moe BVorfeldgefechte zwischen tes Lorraine und der Mosel.

J feindlihe Ballone und

Großes Hauptquartier, 16. Sepiember. (W. T. B.) : Westlicher Kriegsschauplas. Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Boehn. In der Lys- Niederung und südlih vom La Bassée=- Kanal führten wir erfolgreiche Unternehmungen dur. Zwischen Havrincourt und Epehy am frühen Morgen heftiger Artilleriekampf, dem bei und südli von Havrincourt feindliche Teilangriffe folgten. Der Feind wurde abgewiesen. Tagsüber blieb die Gefechtstätigkeit in mäßigen Grenzen. Nordöstlih von Vermand, am Holnon-Walde und bei Essigny-le- Grand Jnfanteriegefechte.

Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.

Heftige Teilkämpfe zwischen Ailette und A isne - Nah vergeblichen Vorstößeu am srühen Morgen brach der Feind am Abendetrnent zum Angriff vor. Jm allgemeinen wurde er abgewiesen ; er hat die Einbruchssielle aus den Kärapfen der Vortage etwas erweitert und faßle im Südteil von Vailly Fuß. Zwischen Aisne und Vesle blieb die feindlihe Infanterie untätia. Wir \äuberten die aus den Kämpfen vom 14. September noch ¿urückgebliebenen kleinen Franzosennester.

Heeresgruppe Gallwigz.

Von der Côtes Lorraine bis zur Mosel lebte der Arlilleriekampf am Abend zeitweilig auf. Vor unserer neuen Stellung entwidelten sich mehrfach heftige Jnfanteriegefechte, in denen wir Gefangene machten. Am Abend stand der Feind eiwa in Linie Fre8ne8—S t. Hilaire—Haumont— Rembercourt und im Walde von Rappes.