Nichtamtliches,
Parlamentarische Nachrichten.
Das Mitglied des Herrenhauses Kammerherr Graf von Brünneck, Burggraf von Marienburg, Majoratsbefißer in Bellshwiß bei Rosenberg (Westpreußen), ist nach einer Meldung von „W. T. B.“ am 21. d. M. gestorben.
Kriegênachrichten. Berlin, 25. September, Abends. (W. T. B.) Von den Kampffronien nihis Neues.
Großes Hauptquartier, 24. Sepiember. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplaßz. Heeres8gruppe Kronprinz Rupprecht.
Nordwestilich von Diksmuide und nordöftlich von Ypern maten wir bei erfolgreichen Unternehmungen 70 Ge- fangene. Nördlich von Moeuvres wurden Teilangriffe des Feindes abgewiesen. Die Artillerietätigkeit war im Kanal- abschnitt südlih von Arleux gesteigert.
Heeresgruppe Boehn.
n örtlihen Gegenangriffen nahmen wir südlich von Villèes Gu Sia in und öôstlih von Epehy Teile der in den lezten Kämpfen in Feindeshand verbliebenen Grabenstüdcke wieder und machten hierbei Gefangene. Gegenstöße des Feindes wurden abgewiesen. Zwischen Omignonbach und der Somme lebte der Artilleriekampf am Abend auf.
Leutnant Rumey errang seinen 41. Lufisieg. Bei den anderen Heeresgruppen keine besonderen Kampf- handlungen. Lebhafle Erkundungslätigkeit in der Champagne.
Der Erfte Generalquartiermeister. Ludendorff.
D n der Front gilt die Tat. I Die Tat der Heimat heißt: D Kriegsanleihe zeichnen!
Oesterreichish-ungarischer Bericht. L Wien, 23. September. (W. T. B.) Amtlich wird ge-
[det : de Nichts Neues. Der Chef des Generalstabes.
Bulgarischer Bericht.
Sofia, 22 September. (W. T. W.) Bulgarischer Heeres- bericht über die Operationen vom 21. September.
Von Skumbi bis zur Cerna war das beidezseitige Arlilleriefeuer an mehreren Punkten zeitweise sehr heftig. An der östlichea Czrna warfen unsere Einheiten mehrere serbische Abteilungen durch einen Gegenangriff zurück. Jm Winkel zwischen der Cerna und dem Wardar dauern die Kämpfe mit großer Erbitterung an. Nachdem im Laufe der leßten Dage heftige english-griechische Angriffe gegen unsere Stellungen am Dojransee durch tapfere Truppen aus Dorostol und Sistovo blutig abgeschlagen worden waren, hat die Kampftätigkeit an dieser Front an Stärke abgenommen. Jm Strumatale Pairouillenzusammenslöße im Vorgelände.
Sofia, 23. September. (W. T. B.) Generalstabsbericht vom 22. September. i L
Mazedonische Front: Westlih vom Ohrida-See und an der Scherwena-Stena eine Zeit lang heftiges Geschüpfeuer von seiten des Feindes. Am Perister und nördlich von Bitolia wurden Sturmabteilungen des Feindes nah Haudgemenge zurückgeworfen; wir haben Griechen und Franzosen zu Gefangenen gemakt. Westlih von der Tscherna haben unsere Bataillone \chmere Kämvfe mit starken feindlichen Kräften um die Höhen südlih von Tro aa i und Drenovo bestanden; infolge Zurückbiegung der Front im Winkel zwischen Tschèrna und Wardar wurden unsere benachbarten Truppenteile auf neue Stellungen südlih von Prilep und nördlih von Dojran zurückgenommen.
Türkischer Bericht.
Konstantinopel, 22. September. (W. T. B.) Tagesbericht- An der Palästinafront vollziehen sich unsere Be- wegungen, dié wir auch ám Jordan eingeleitet haben, in voller Planmäßigkeit und Ordnung. Unsere Nachhuten leisten überall tapferen Widerstand.
Aus einem in der Nacht vom 21. zum 22. September an der Anatolishen Küste erschienenen feindlihen Flugzeug- geschwader wurde ein Flugzeug bei Kartol durh unser Ma- schinengewehrfeuer abgeschossen. Die Jnsassen, ein englischer Hauptmann und ein englischer Oberleutnant, sind gefangen. Ein zweites feindliches Flugzeug mit Besaßung fiel bei Ari Burnu in unsere Hand.
Auf den übrigen Bedeutung.
Fronten keine Ereignisse von
Der Krieg zur See.
Bern, 22. September. (W. T. B.) Die amerikanischen Blätter von Mitte August berichten tagtäglih über erfolg- reiche Operationen der deutschen Tauchboote an der Küste von Amerika. Sie scheinen es wegen des Brennstoffmangels der Ententeländer namentliÞch auf nach Europa bestimmte Petroleumdampfer abgesehen zu haben, aus denen sie gewöhnlih vor der Versenkung den eigenen Oel- bedarf ergänzen. Die „New York Times“ vom 14. August meldet die Versenkung des amerikanischen Tanfdamp ers „FSrederickd Kellogg“. Die „Evening Post vom 16. August meldet die Versenkung des amerikanischea Schoners „Dor othy Barrett“ (2088 Tonnen) mit Kohlen- ladung an der New Jersey-Küste und erwähnt die Vernichtung des britischen Dampfers „Penistone“. Die „New York Times vom 18. August meldet die Versenkuna des britishen Tank- dampfers „Mirlo“' bei Cap Halters. Die gleiche Zeitung be- richtet, daß tags zuvor ein eingekommener unbenannter hollän-
discher Vassagierdampfer zwei Tagereisen vor der Ankunft von TEE Tauchboot angehalten, ihm aber nach Prüsung der Schiffspapiere die Weite: fahrt gestattet wurde. Die „Eoening Posi“ vom 19. August meldet die Versenkung der norwegischen 2623 Tonnen großen Bark „Nordhav“ unweit des Virginiakaps und die „New York Times“ vom 20. die Versenkung des nor- wegishen Dampfers „San Jose“. Die gleiche Zeitung erfährt amtlich, daß die Tauchboote zwei Kabelver- bindungen zerstörten, und zwar bei Beginn der Operationen ein amerikanisches nah Westindien, ferner Mitte August ein französishes näch Westindien Beide seien inzwischen ausgebessert worden. Die „Evening Post“ vom 21. August berichtet, daß ein Tauchboot den amerikanischen Dampftrawler „Triumph“ kaperie, ihn mit einer Besaßung, Kanonen und
unkenapparat versah und daß dieser Dampfer dann auf den l ja e pr bis dahin drei Fischerboote zerstörte.
Berlin, 23. September. (W. T. B.) Auf dem Mittelmeer-Kriegs\chauplaß versenkten unsere Untersee- boote 20 000 Br.-R.-T. Schiffsraumes, darunter einen fran- zösischen Truppentransportdampfer nahe der französischen Küste.
Der Chef des Admiralftabs der Marine.
Rotterdam, 23. September. (W. T. B.) Der „Maas- bode“ meldet, daß der brafilianishe Dampfer „Camanu (4570 Br.-R.-T.), der früher der Hamburg-Amerika-Linie ge- hörte und „Steiermark“ hieß, gestrandet und vollständig verloren ist. Der englishe Dampfer „Gordon“ wurde auf See brennend verlassen,
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten nud Absperrungs- maßregeln.
In der am 283. September abgebaltenen Vollsißung der in Budapest tagenden ärztlichen Abteilungen der reihs- deutschen, österreihisch-ungarischen, bulgarijchen und türktishen Waffenbrüderlichen Vereinigung (f. Nr. 225 d. Bl.) wurde nah ciner Meldung von „W. T B.“ unter dem Vorsiß von Professor Hoteregg-Wien über die Bekämpfung der Malaria verhandelt. Dberstab8arzt, Protessor Dr. R. Doerr erstattete cinen Bericht über die Bekämpfung der Malaria. Professor Dr. Nocht hielt darauf einen Vortrag über die Therapie der Malaria. — Auf Begrüßungstelegrämme, die an den Deutschen Kaiser und- an den Kaijer von Oesterreih und König von Ungarn gerihtet worden waren, sind die nachstehenden Antworten eingegangen :
„Seine Majestät der Deutsche Kaiser haben mit Freude und PueRenpe den A EdiQungogen der dort tagenden ärztlichen Abteilungen der affenbrüderliden Vereinigung Oeesterreich- Ungarns, der Türkei, Bulgariens und Deutschlands entgegengenommen. Seine Majestät danken herzlich#t für die Versicherung unerschütter- liben Durchhaltens im Kampfe für Thron und Vaterland und wünschen der bedeutungévollen Arbeit der Wiederherstellung der dur die schweren Kriegsopfer ge\hwächien Volksfraft in dem dur Blut und Eisen fest zusammengeshweißten Verbande Gottes reichsten Segen. Auf Allerhöchsten Befehl: Geheimer Kabinettsrat von Berg.“
Dex König Karl richtete an den Erzherzog Josef Franz als den Pröôtektor des Aen Verbandes der Waffenbrüderlihen Ver- einigung folgendes Telegramm: |
R die durch Euer Liebden unterbreitete Huldigung der Buda- péster Tagung der ärztlichen Abteilungen der Waffenbrüderlichen Ver- einigung jage ich im Namen. der Königin wie im eigenen aus vollem Herzen Dank. Indem wir die im Laufe des Krieges entfalti te Tätigkeit des ärztlichen Berufes vollauf würdigen, re nen wir im Interesse unsérer gemeinsamen Sache auch in Zukunft auf ihre erfolg- reiche Unterstüßung. Da ih zu meinem größen Bedauern dieser Ver- sammlnng der Waffenbrüderlichen Vereinigung nicht beiwohnen fonùte, entbiete ih den Versammelten auf diesem Wegé meinen Königlichen
Gruß. Karl. Theater nnd Musik,
Im Königlichen Opernhause wird morgen, Mittwoch, „Mignon“ mit den Damen Dux, Hansa und den Herren Kirchner, Bronsgeest, Habich und Schorn in den Hauptrollen aufgeführt. Musikalischer Leiter: ist der Kapellmeister von Strauß. : :
Im Königlichen Schauspielhause geht morgen „Egmont" in M gewohnten Beseßung in Szene. Die Vorstellung beginnt um 6 T ;
, Im Theater in der Königgrägßer Straße verden im Laufe dieser Spielzeit zum ersten Male seit aht Jahren die beiden bedeutendsten weiblichen Jbsen - Darsteller aus der Brahm - Epoche,
„Elie Lehmann und Jreñe Triesch, wieder getneinsam unter einer künstlerischen Leitung wirken. Es werden aufgeführt werden: „Wenn
wir Toten erwachen“, „Die Stüßen der Gefsellschaft“, „Nosiners- holm“ und „Die Wildente“. Else Lehmann, Irene Triésh, Maria Orska, Ludwig. Hartau, Paul Otto, Albert Steinrück, Ferdinand von Alten und Reinhold Schüuftl werden sih in die tragenden
Nollen teilen. Mannigfaltiges,
Die. baltishen Tagesscriftsteller verbrachten den leßten Abend ihrer Neise durch Deutschland im Kreise ihrer ta Berufsgenossen. Bei dem Mahl, das der Verein „Berliner Presse“ am Sonntag in den Räumen der Deut- |hen Gesellshaft zu ihren Cbren veranstaltete begrüßte ,W. T. Bis zufolge der Vorsitzende Nippler die Gäste und wies auf die i Befesti der Vorlicfn é n R
resse bei der Befestigung und Vertiefung der Freunds{a
ael dem Bau der gemeinsamen Zukunft zufalle. Der Haupt- \{hriftleiter Ba u m: von der „Baltischen Zeitung" dankte zugleich: im Namen seiner lettishen und estnishen Berufsgenossen. An das Essen. {loß sich ein Biérabend in der Halle der Deutschen Gesellschaft, der noch einer größeren Anzahl von Mitgliedern des Vereins zu regem freundschaftlichen Gedankenaustaus mit den balti- hen Berufsgenossen gab. S R
Ueber „Erlebnisse und Erfahrungen in englischer Krieg8gefangen- schaft“ spriht unter Vorführung von Filmen der Oberleutnant Dr. Ahrens morgen, Mittwoch, Abends 8 Ühr, ‘im großen Vortrags\aal der, Treptower Sternwarte. Beobachtungen mit dem großen #Fernrohr finden täglih von“ 2 «Uhr Nachmittags bis 11 Übr
Abends statt. I
Königsberg i. Pr., 23. September. (W. T. B.) Beim Ab- [Glue ihrer ahttägigen Studienfahrt durch Ostpreußen haben die Vertreter der deutschen Presse folgendes Telegramm an den Oberpräsidenten von Batocki gerichtet: „Beim Verlassen Ost- preußens ist es uns ein aufrichtiges, herzlihes Bedürfnis, Euerer Exzellenz für die Einladung und ais genossene Gastfreund- saft auss en zu ‘danken. Wix kehren: wésentlih bereichert an Erkenntnis und Anschauung zurückund- hoffen, dank der uns gewor- denen Belehrung, zuni Besten beider Teile, noch manchen Faden zwischen dem Reiche und der schönen Provinz zu spinnen, die ihrem Oberpräsidenten, dem Sohne ostprèußisher Erde, so viel verdankt."
Dresden, 23. September. "(W.LW-B) Seine Majestät der König von Sachsen hat nah Empfang der Nachricht von dem \{chweren Eisenbahnunglück in Dresden-Neustadt an den Finanzminister von Seydewiß | folgendes Telegramm
erichtet: - 5 V erschüttert yon' der Nachricht des.\chweren I UnMILe ersuche ih Eure Exzellenz, in Meinem Auftrage heute die Unglüds-
besondere Aufgabe hin, die
slätte aufzusuhen, die Verwundeten fo weit wie ae: zu tröfleg x f e
und ihnen zu helfen und den Hinterbliebenen der Toten Mein Beileiß auszusprechen.“ 5 :
er Zusammenstoß hat sich als einer der s{wersten Unglüs- t tai von denen ‘bisher die sähsishe Staatseis-nbahn- verwaltung betroffen worden ist. Der Vorgang ist nah den bis. berigen Ergebnissen der amtlichen Grörterung folgender: gewesen : Der von Leipzig úber Döbeln nah Dresden verkebrende Personenzug 1513 (fahrplanmäßig 9 Uhr 28 Minuten in Dresden - Neustadt) erlitt am Einfahrts\ignal des Bahnhofs Dresden-Neustadt einen Lokomotivscaden, so daß er nah vollendeter Einfahrt liegen blieb. Dadurch kam der von Berlin kommende D-Zug 196 Csahrpian amg 9 Uhr-58 in Dresden- Neustadt) vor dem vorausliegenden Block Nr. 50 zum Halten, Seine leßten Wagen standen în der Nähe der Brüde über den Riesaer Plaß. . Auf diese Wagen fuhr der aus Leipzig kommende D-Zug 13 (fahrplanmäßig 10 hr 08 in Dresden-Neustadt) auf. Darüber, wie es möglih war, daß der Führer des D-Züges 13 in die vom Berliner Zug beseßte Blockstrecke einfuhr, obwohl die Strecke den unmittelbar nah dem Unfall angestellten amtlihen Grmitt- lungen zufolge ge|perrt war, können erst die “im Gange befind- lichen weiteren Erörterungen endgültigen UBLuB geten- Die Ge- \{chwindigkeit des Leipziger Zuges war zwar |chon infolge ter Warn- stellung des Vorsignals etwas ermäßigt worden, jedoch noch groß enug, um eine verhängnisvolle Wirkung auszuüben. Von den Reisenden des Leipziger Zuges sind glücklicherweise nur wenige, und auch diese nur leiht verleßt worden, dagegen sind im Berliner Zuge, von dessen Wagen mehrere vollständig Fine wurden, 31 Reisende sofort getötet und 30 |chwer verwundet worden. Als leiht verlegt find bisher 29 Personen ermittelt worden. Die Namensfeststellung ist noch nicht | beendet. Die Dresdner Feuerwehr und der Gisenbahnhilfszug waren “ nah ganz kurzer Zeit zur Stelle, mehrere Aerzte traten fofort in Tätig- eit, ebenso leisteten Beamte der städtischen Wohlfahrtspolizei wert- volle Hilfe. Der Präsident Dr. Ulbricht und die leitenden Beaniten waren mit dem Hilfszug eingetroffen. Die Unfallstelle wurde von Polizeibeamten und durch die vom Generalkommando befohlenen Mannschaften abgesperrt. Der Finanzminister von Seydewiß- erschien gegen 1 Uhr Nachts auf der Unfallstelle, auf der heute e Rb auch Jhre Königliche Hoheit die Prinzessin Mathilde si einfand. Die {wer Verwundeten wurden sofort in Krankenauto- mobilen in das Friedrichs\tädter Krankenhaus übergeführt. - Bei der Schwierigkeit des Rettungswerkes konnten die leßten Verwundeten leider. erst um 74 Uhr Morgens geborgen werdem
arshau, 21. September. (W. T. B.) Der Petrikauer Dzicnnik Ven veröffentlicht eine absihtsvoll aufgebauschte Nach- richt über den Angriff von Banditen auf den deutschen Ko eittraney on auf der Eisenbahnstrecke von Widzow A Radomsfk. Deutsche Bremser hätten auf harmlose Kohlen- diebe gesckossen, und zwei von ibnen getötet und einen schwer ver- wundet, sodaß der Tod eintrat. Die „Deutsche Warschauer“ Zeitung erfährt dazu von zuständiger Seite: In der Nacht vom 7. ‘zum 8. September sprangen fünf Banditen auf den fahrenden Zu und warfen Koblen herunter. Da die Diebe weder auf. Anruf noch auf einen Schrecks{huß von ihrem Vorhaben abließen, ‘gaben d'e Schaffner einige gezielte Schüsse ab, wobei zwei Banditen getötet, ein dritter verleßt wurde. Die Tôtung des einen und die Verléßüng dés anderen Diebes erfolgte durh einen Schuß. Wahrscheinlih wurde das Geschoß dabei umgeformt, daher das Gerücht, es seien Dum-Dums- Geschosse verwendet worden. Dieses Gerücht ist natürlich: unzutreffend. Der Gebrau von Schuf waffen gegen Banditen hat sih- als unum- gänglih notwendig erwiesen, weil die Züge von bewaffneten Dieben planmäßig und in Banden angefallen werden und alle anderen Gegen- maßregeln erfolglos waren. Der wahre Sachverhalt ist dur „Dziennik Narodowy“ in unglaublich tendenziöser Weise verdreht dargestellt; wo4 béi der Berichterstatter sich sogar erdreistete, den deutshen Iransport4« mannschaften den Gebrau von Dum-Dum-Geschossen zu unterftellen,
(Fortseßung des ‘Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.) Es
Theater. |
Königliche Schauspiele. Mittwoch: Opernhaus. 198. Dauer- bezugsvorstellung. Dienst- und Freipläße \ind aufgehoben. ‘ Miguon. Oper in drei ften von Ambroise Thomas. Text mit “ Benugung des Goetheshen Romans „Wilhelm Meisters Lehrjahre“ von Michel Carrs und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert, Musikalishe Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Spiel- leitung: Herr Bachmann. Ballett: Herr Ballettmeister ' Graeb. Chöre: Herr Professor Nüdel. Anfang 74 Uhr. ,
Schauspielhaus. 199, . Dauerbezugsvorstellung. Dienst- und
reipläßge sind . aufgehoben. Egmont. Trauerspiel in fünf Aufzügen von Goethe. Mufik von Beethoven. E Leitung: err Kapellmeister Dr. Besl. ‘ Spielleitung:- Herr Dr. Bruck Anfang 6F Uhr. | : f
Donnerstag : Opernhaus. 199. Dauerbezugsvorstellung. ‘Salome. Drama in einem Aufzuge nah Oskar Wildes Dichtun von R'chard Strauß. Anfang 7} 1
Schauspielhaus. 200. Dauerbezugsvorstellung. Meine Frau, die Hofschauspielerin. Lustspiel in drei Akten von Alfred Möller und Lothar Sachs. Spielleitung: Herr Oberspielleiter Patry, Anfang 7# Uhr. A E
)
“ Familiennachrichten.
Verlobt: Jutta Freiin von Wangenheim mit Hrn. Oberleutnank - Albert von Noehl (Altenburg S.-A.). : r E Verehelicht: F: Leutnant Joachim von .der Marwitz mit Frl
Jrene von Bandemer (Weitenbagen). — Hr. Rittmeister, Richard Frhr. von Kap-herr mit Martha von “Malyan Fretin_zu Wartenberg und Penzlin (Schwerin i. Meckl.). — Hr. Falk
von Malgan Frhr. zu Wartenberg und Penzlin mit’ Fel, Anñes
marie Foerster (Kontopp i. Schle).). L208
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Rittmeister Frhrn. von Langer mann und Erlencamp (Demmin). — Hrn. Hauptmann Hugo von der Marwiß (Crefeld). — Hrn. Dr.. Hans ‘von Gwinner (Berlin). — “Hrn. Major Fri von Bu (Dresden). — Hin. Carl von Wi Y ack (Ob'endorf). — Eine Tochter: Hrn. Major Grnst von Kurnatowski (Berlin-Wilmersdorf). — Hrn. Job von Wieblow-Verhland (Verchland). — Hrn. Landrat Frhrn von Wilmowski (Brüssel, Oberstdorf, Bayern). E
Gestorben: Fr. Ludowika von Rauh, geb. Freiin von Blittersdorfff (Schloß Ramholz bei Vollmerz. — Fr. Olga von der Hagen, E n Michalkowska (Schmiedeberg i. U. bei Greiffenberg,
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Verantwortlicher Shriftleitet: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenburg Verantwortlich für den Anzei nteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle; Rechnungsra M engering in Berlin Verlag der Geschäftsstelle (M e n gering) in Berlin. - 1 Druck der Norddeutshen Buchdruckerei und Verlagsanstalt, - Berlin, Wilhelmstraße 32, D ea Sechs Beilagen (elaschließli Warenzeichenbeilage Nr, 75): -
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Steuerpflichtigen, Dieser stcht als Schuldner dem Gläubiger nit
gleiMnamget in deutscher L Tat Hedwig Lachmann. - Musik: r. :
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Erste Beilage
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeigr:.
M 226.
P18.
Berlin, Dienstag, den 24. September A T TRTEET, E E
Nichkamkliches.
Deutsches Rei.
Preußen. Berlin, 24, September 1918.
Jn der am 23. September unter dem Vorsitz des Stell- vertreters * des Reichskanzlers, - Wirklichen Gebete Mete von Payer abgehaltenen Vollsizung des Bundesrats wurden die Entwürfe von Bekanntmachungen über Aenderung der Bekanntmachung zum Schuß der Mieter und über Maß- nahmen gegen Wohnungsmange angenommen.
Dem Entwurf der vom Bundesrat in seiner Sitzun, vom 19. September 1918 beschlossenen R e i ch s inanz po h r d- nung, die in. der Nr. 127 des Reichsgesebblatts vom 23. September erschienen und im amtlichen Teil der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ abgedruckt ist, war folgende Ÿe gründung beigegeben:
Begoündaung.- L E Vorbemerkungen. i
Nach Ÿ 18 des Gesebes über die Errichtung eincs Reichsfinanzbofs und über die Reichsaufsicht für Zölle und Steuern vom 26. Sul 1018 (Reichs-Geseßbl. S. 959) hat vorbehaltlich einer späteren geseßlichen Regelung der Bundesrat Bestimmungen über das Verfahren, ein-
hließlich der Fristen, und die Kosten in dem Verfahren vor dem eichsfinanzhof zu treffen.
Das Verfahren vor dem. Reichsfinanzhof {ließt sid an den Rechtsmittelzug innerhalb der einzelnen Bundes\taaten an. Es seßt ein mit der Ginlegung des Nechtsmittels, über das zu entscheiden der Meichs- Ee berufen ist. Alles, was vor diesem Zeitpunkt liegt, \{heidet somit von der: Mena durch den Entwurf aus. Insbesondere batte dieser keine Vorschriften darüber zu geben, welde Entscheidungen der Landesbehörden- dem Reichsfinanzhof zu unterbreiten sind und wie sie zustande kommen. Ersteres i den S 7, 9 und 14 des eingangs er- wahnten Geseßes und den zuständigkeitsvorschriften sonstiger Reichs- geseße zu entnehmen. Nach diesen Geseßen. bestimmen si aud die ahlichen Vorauéseßungen der dem Reidsfinanzhof zu unterbreitenden
ehtômittel. Daher kam für den Entwurf. die von mander Seite befürwortete Einführung einer Beschwerdesumme nit in Frage. Das Verfahren, in dem jene Entscheidungen ergeben, ist nach S 8, 25 des rrihtung eines Reichsfinanzhofs usw. dur das Landesrecht zu regeln, Jn dieses Verfahren konnte der Entwurf nur insoweit eingreifen, als es si um die Kosten des Verfahrens vor dem Reichsfinanzhof handelt. :
ür den Aufbau des Verfahrens vor dem Reidhsfinanzhof bietet die Geseßgebung der Bundesstaaten über ‘die Verwaltun grehtspflege Vorbilder. “Maßgebend für seine Ausgestaltung it die tellung des
wie im. Ee ius Rechte und wie in öffentlih-rechtlihen Streitig- keiten zwischen öffentlic«rechtliden Körperschaften, z. B. in Unter- stü E aen, ‘als. Gleihberehtigter- gegenüber, sondern ist dessen Steuerhoheit unterworfen und in. der Regel der Beitreibung der i Mer vor tiger Prüfung. seiner Verpfli tung ausgeseßt. Gegen: en Steuerpfli
verr des Streitstoffs, er kann über ihn nit dur prozessuale Rechts- geschäfte, wie Geständnis, Anerkenntnis, Verzicht, verfügen. Diese Ggentümlichkeiten führen dahin, das Verfahren vor dem Reichsfinanz- hof als ein über die Abgabeverpflichtung des Steuerpflichtigen von Amts wegen zu betroibendes Verfahren auSzugestalten, dabei aber Vor- kehrungen zu tellen, die die Fn des S euergliut ares zuin -Vérp ahren gestatten. Gin \solches Verfahren vor dem Reichsfinanzhof [äßt i ebenso an ein gleichgestaltetes Verfahren vor den Vorinstanzen wie m 2A dort in der Form des Parteistreits abspielendes Verfahren an[Ginepen. j :
„Für die Abgrenzung tex im Entwurf aufzustellenden Verfahrens- borschriften gegenüber der Geschäftsordnung des Reichsfinanzhofs, die dieser nah. § 19 des #Besebes über. die Grrichtung eines Reichsfinanz- hofs usw. auszuarbeiten und dem Bundesrate zur Bestätigung vorz u- legen hat, war der Gesichtspunkt maßgebend, daß der Entwurf gleich einer Prozeßordnung alle die Vorschriften enthalten muß, die die Inter-
en der Beteiligten im Verfahren bérühren.
Weiter hatte der Entwurf besondere Ausführungsbestimmungen zu §9 11 Ziffer 2 des mehrerwähnten Geseßes zu treffen, für die die Be- sdränkungen des § 18 daselbst nit gelten.
Keine Bestimmungen enthält der Entwurf zu § 15 a. a. O. (Begutachtung, ameelhaier Vorschriften der Reichsabgabengesebe durch den Reichsfinanzhof), Die A dieses Zweiges der Tätigkeit des Reichsfinanzhofs- muß der kün bigen Entwicklung überlassen werden. Die N Behandlung ter Gutachten wird dur die Geschäftsordnung ¿l regeln fein.
I. Allgemeines.
' ü Zu 88 1 bis 3.
Die Vorschriften lehnen sih an die eins{lagenden Bestimmungen des Gori bier eal aal an, soweit diese mcht unmittelbar für - anwendbar erklärt werden konnten. O R Lg
Die Gliederung des. Reichsfinanzhofs in Senate ist im § 6 des Geseges über die Errichtung eines Reichsfinanzhofs usw. vorgesehen.
, Wegen der Tätigkeit der vereinigten Senate val. § 20 desselben Geseßes. Wo die vereinigten Senate hiernach zur Verhandlung und Entscheidung berufen sind, treten sie an Stelle des erkennenden Senats, so daß dann für sie dasselbe gilt, was im Entrourf für den erkennenden Senat vorgeschrieben ist.
Zu § 4 da :
n Betracht kommen die 8§§ 41 bis 48 der Zivilprozeßotdnung.
A 45 er-Justanz im Sinne-vow S Al Ñr. ßa. a. Ost mt /
rliche, Jgsnzs zuuverstehen, 1A Rae Ore, dies reitic es Beranlägung" oder 5Ah\ bena FerngBinFersser E tg inZErledigi Us, ies L niftels Vor» Antufung®des4
BBNA hofs*etnetEntckcheidung getr fe hät. “Die sutingemäßè, Añ- s wendung der eben angeführten Vorschrift wird beispielsweise dahin führen, daß ein Mitglied tes Reichsfinanzhofs, das als Vorsißender einer preußisden Veranlagungskommission bei der Veranlagung des
einer ie mitgewirkt hat, von der Verhandlung und Ent- sheidung über dessen Rechtsbeschwerde kraft Gesebes ausgeschlossen ist.
Zu §9 Ueber die mündlide Verhandlung mit- Beteiligten, die der deut- hen Sprache nit mächtig sind, ist Näheres im § 24 Abs. 3 bestimmt. , Die Vorschrift des Abs. 2 betrifft Schriften, die si in Ansehung fines einzuleitenden oder {webenden Verfahrens an den Reichsfinanz- hof ivendèn, nit: aber Schriftstücke, die als Beweismittel in das Verfahren eingeführt werden, wie z. B. eine fremdsprahige Urkunde,
oen wird von Amts wegen verfahren, er ist mch{t :
fün das) nunäsiahr #1948 “vom426.L Iulid1918 C0004) -UNDANU j | ‘gulässiben" “indie
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, Die Zulassung von Bevollnätigten „im Verfahren vor dem Reichsfinanzhof ist selbstverständlih. JInwieweit im einzelnen Falle die Bevollmächtigung nachzuweisen ist, darf der Praxis des Reichs- sinanzhofs überlassen werden. Dieser wird aub den Umfang der Jewei f erteilten Vollmacht nadzuprüfen baben. Die bierüber in den S8 80 f. der Zivilprozeßordnung gegebenen eingehenden Vorschriften auf das Verfahren vor dem Reichsfinanzhof zwingend zu übertragen, erscheint niht angezeigt; sie werden ihm aber bei der Prüfung der Vollmacht einen wertvollen Anhalt bieten.
Im Busammenhange mit der Bevollmächtigung war die Frage des ‘Anwaltszwanges zu erwägen. Der Entwurf lehnt ihn ab. Der Anwaltszwang besteht im Verwaltungéstreitverfahren allein in Baden und auch da nur für die mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungs- geritshofe (Gefeß, die Verwaltungsrechtspflege betreffend, vom
4. Juni 1884 § 12.) Ein Bedürfnis -dafür 1b sonst anscheinend nirgends hervorgetreten.
Dem Anwaltszwange stehen gewichtige Bedenken ent egen. Gewiß
soll nicht verkannt werden, daß die Mitwirkung eines Rechtsanwalts der \sachdienlihen Erledi ung eines Steuerfalls dienen und im Inter- esse [wohl des Steuerpf ihtigen Tiegen als aub der Rechtsentwilung zugute Tommen fkann. Eine solhe Zuziehung eines Rehtsamvalts 1st demgemäß au den Beteiligten niht verwehrt und bei Regelung der Erstattung von Rechtsamwaltskosten im § 63 Abs. 2 angemessen berüdcksihtigt worden. Immerhin béschäftigen sich erfahrungsgemäß nur sehr wenige Rechtsanwälte so eingehend mit Steuergeseßen, daß sie wirklich in der Lage sind, in Steuersachen ihren Klienten durchaus sahgemäß an die Hand zu gehen und den Steuerbehörden gegenüber mit Erfolg die wesentlidhen redtliden und tatsähliden Gesicht&punkte geltend zu macen. Für die weitaus größte Mehrzahl der Rechts2 anwälte bildet die Beratung in Steuerangelegenbeiten Gelegenheits- arbeit. Die Einführung des Anwaltszwanges würde demna, ‘ollte er irgendwie ersprießlich wirken, als notwendig vorausseßen, daß erst eine größere Anzahl steuerkundiger Rechtsanwälte sih beranbildet. Das erfordert aber eine fortgeseßte, mehr oder weniger ausschließliche eo eines Anwalts in Steuersachen. Zu einer solchen wird si ein Rechtsanwalt nur Gen, wenn sie ihm ‘dauernd ein“ ange- messenes Einkommen sichert. as ist aber nur mögli, wenn eine beshränkte Anzahl von Rechtsanwälten beim Reichsfinanzhof, S wie nah §99 der MNRechtsanwaltéordnung beim Neicksgerichte, zugelassen wird, eine Maßnahme, zu der wenigstens für die nädste Zeit {on um deswillen nt gegriffen werden Tann, weil noch gar nit zu über- sehen ist, wie: groß die Zahl der an den Reichsfinanzhof gelangendèén Sachen sein wird, wieviel Rechtsanwälte bei diesem demnach: zugelassen sein würden, Gegen den Anwaltszwang \priht weiter der Umstand, daß die älhwirfung eines Rechtsanwalts in vielen Steuersaen als über- flüssig bezeichnet werden muß, da der Streitstoff von Amts wegen durch die Steuerbehörde ersckchoPpfend Wlammengetragen wird. Endli kfemmt auSfdlkaggebenld in Betracht, daß der Anwaltégwang das Ver- fahren für die Beteiligten ganz erbeblich verteuern würde, denn eine Grstattung von Rehtsanwaltskesten an denSteuerpflichtigen kann doch nur dann in Frage kommen, wenn sein Nebtsmittel Erfolg gehabt hat. Der Anwaltszwang würde \chließlih die Einführung des Armenreckts und die Möglichkeit bedingen, daß der Reichsfinanzhof einem zur Be- streitung von “Anmaltskosten nit ' fähigen Steuerpflichtigen “einen Anwalt beiordnet; diese Möglicbkeit ist aber nach Lage der Geseß- gebung nit ‘vorhanden. i ,
"Aus der Vorschrift des zweiten Absaßes ergibt #ch, daß. der Reichsfinanzhof au die Legitimation einés geseßlichen Vertreters jederzeit von Amts wegen prüfen kann. Jhm eine Prüfung auh*in den Fällen zur Pflicht zu maten, in denen irgendwelche Zweifel nit obwalten, geht zu weit. Jm übrigen ist die Frage, ob jemand als l o Vertreter eines andern anzusehen ist, dem bürgerlichen
ete und, soweit die Vertretung öffentlicher Körperschaften in Fräge kommt, dem Staats» und Verwaltungsrechte der Bundesstaaten zu entnehmen. Der Entwurf kann hierüber nichts bestimmen. Eine Vorschrift, wie sie beispielsweise im § 73 Abs. 3 des preußishen Ge- seßes über die allgemeine Landeëverwaltung vom 30. Juli 1883 in Ansehung der (Gemeindevorsteher enthalten ist, war deshalb nit auf- zunehmen; aus ihrem Fehlen ist aber nicht herzuléiten, daß den Vor- stehern.preußisder Gemeinden das Ret, ihre Gemeinde ohne Vor- legung einer besonderen Vollmacht vor dem Reichsfinanzhof zu ver- treten, abgesprochen werden foll.
Ueber die Parteifähigkeit enthält der Entwurf nihts. Inwieweit die hierfür geltenden allgemeinen Grundsäße auf das Verfahren vor dem Reichsfinanzhof zu übertragen sein werden, darf dessen Praris überlassen werden; das gilt insbesondere für die niht rechtsfähigen Vereine. : E E L EAARS E
Zu S L L 422 T Ueber die Akten selbst wie auch über ihre Vorlegung zur Einsicht-° nahme verfügt grundsäßlih die Behörde, der die Akten gehören. Diesem “Rechte der bundesstaatlihen Behörden kann mcht dadurch Abbruch geschehen, daß sie hre den Streitstoff enthaltenden Akten; nachdem nunmehr in dem Reichsfinanzhof eine oberste Sprubehörde errihet worden ist, dieser mitzuteilen haben. Nur für die Akten des Reichsfinanzhofs \elbs war dem Gesichtspunkt Rechnung zu tragen, daß sid aus dem Anspruch der Beteiligten auf rtechtlikes Gebör au thr Anspruch auf Akteneinsicht eraibt, ohne deren Möglichkeit sie viel- fah an der Redbtsverfolgung verhindert fein würden. Aber aud für sie mußte das Ret, den Beteiligten die Einsicht im einzelnen Falle zu versagen, in Rücksicht auf die Eigenart der an den Reichsfinanzhof gelangenden Sachen, dem Vorsikenden vorbehalten bleiben.
Zu §9 § 9 Saß 1 {ließt sich in dem Gebrauche der Begriffe „Spruch"” und „Beschluß“ der Fassung der § 12 und 13 des Geseßes über die Errichtung eines Reichsfinanzhofs usw. an. i Die auf ‘Rebtsbesck{werde_ ergehenden Entscheidungen betreffen zu-
Rechtsbeschwerde- ist weiter ausdrülich voraesehen im §& -23. Ab\.: 2 des Umsaßsteuergesebes. vom. 26. ‘Juli! 1918. (Reichs-Gesekbl. S. 779), - ini}S- 36Ab\ G1 DeA R ERbD. über-ejne.:außêrordent Me? Krieasaghgabe *
[har, dutch Bezuanahmeauftdiezi n} BAiü!feuêrsasen / el sim SA19T ves Ote Ues Bee p E N 1 om 26. Juli 1918 (Reihs-Geseßbl.: S. 951). Di» endaültiae Ent- scheidung über Freistellunasanträae, die im § 21 Ab\ 2 desfelbon (Geseßes dem Reibsfinanzbof vorbehalten ist; ift ni®t dem Svrucb- perfahren besonders überwiesen, also im Beschliftverfahren gu erlcdigen. Sonst kommen an Endentscheidungen für das Besclußverfahren zurzeit nur noch Doppelsteuerbesckwerden nad & 14 des Geseßs über die Er- richtvng eines Reichsfinanzhofs usw. in BetracGt. “
; “Aus der Fosfuna bon Sak 1 eraqibt sich, daß; als Bes{liifse nickt ur die Enden!scheidungen im Beschlyßwerfahren ergeben, scmdern. alle onstigen Verfügungen des Reichsfinanyhofes, die nit Endenticheidunoen in Sprüchsachen sind, z. B. Beweisanordnungen, EntsGeidungen über E gégen den Ansaß von Kosten, prozeßleitende Ver- ügunaen. j He “ " Die Bedeutung der mündli®&en Verhandlung wird von den Reht-
ren Stempelpflichtigkeit den Gegenstand der Rechtsbeschwerde bildet; bs. 1 Saß 2.
nä die im § 7 desselben Geseßes erwähnten Reichsabaaben. + Die :|
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den Akten völlig geklärt ist, ist sie meist überflüssig. Es genügt, ihre Anordnung in das Ermessen des Senats zu He 2
Auch font erschien es nit angemessen, den Reichéfinanzhof durch Verfahrensvorschriften mehr als unbedingt nötig zu binden. In der Ausgestaltung des Verfahrens, das er von Amts wegen gu betreiben hat, war ißm vielmehr möglidste Freibeit zu lassen. Der Entwurf elt deshalb auh die etwa nôtig werdende oder do zweckmäßig jcheinende Auésebung des Verfahrens im eingelnen Falle der Prozeß- leitung anbeim; das gilt auch dann, wenn für die Beurteilung des Streitfalls der Ausgang eines Nechtéstreites über bürgerliche Nechts- verhältnisse, insbesondere über Familien- und erbrechtlihe Berhältnisse, Bedeutung gewinnt.
8 10
Zu Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Zustellung von Amts wegen durch Aufgabe zur Post und durch die Post (SS 213, 208 f. in Verbindung mit §8 193 ff. das.) sehen die Mitwirkung des Gerichtsschreibers vor. Die Tätigkeit des Gerichtsschreibers wird beim Reichsfinaänzhof von dessen mit Bürobeamten beseßter Geschäfts- stelle wahrgenommen; dieser waren die Obliegenheiten an Stelle des Gerichts\chreibers zu übertragen.
IL Spruchverfahren ZU S 11
Zu
Die Frist zur Einlegung der Rechtsbes{werde ist im 8 23 des Umsaßsteuergeseßes und im § 36 des Gesetzes über eine außerordent- liche Kriegsabgabe für das Nechnungsjahr 1918 ausdrüdlich auf einen Monat bemessen. Damit war der Vorgang für die allgemeine Be- stimmung der Mecnatêfrist geschaffen, von der Jür einzelne Äbgabezweige abzuweichen nur Rechtsunsicherheit \{haffen würde.
Die Vorschrift des R Ie im ersten Abfaß soll dem Um- stand Rechnung tragen, daß die Recbtsbeschwerde nicht nur bei der Vehörde, deren .Entscheidung angefochten wird, sondern au bei den im Abs. 2 des § 12 genannten Behörden angebraht werden kann. Es foll vermieden werden, daß etwa dur einen Feiertag am Sitze dieser Behörde, der die Behändigung einer am leßten Tage der Beschwerde- frist mit der Post eingehenden Rechtsbeschwerde hindert eine Frist- versäumung und damit die Verwerfung der Bessikwerde herbeigejührt wird.
“ Bescckwerdeberechtigt ift selbstverständlih derjenige, dem eine der im § 7 des Gesetzes über die Errichtung eines MNeichsfinanzhofs usw. erwähnten Abgaben abgefordert wird (der Steuerpflichtige). Bes s{werdeberechtigt ist weiter nah § 23 desselben Geseßzes die NReichs- aufsichtsbehörde. Wer s\onst beshwerdeberehtigt ift, insbesondere wer le für den Bundesstaat, dem die Verwaltung und Erhebung der eich8abgaben übertragen ist, einlegen fann, die oberste Landesfinanz-
behörde oder (in Preußen) der Vorsißende der Veranlagungskommission oder etwa die Gemeindebehörde, der — wie in Umsaßsteuersachen zu- lässig ist — die Verwaltung und Erhebung der Abgabe übertragen ist, oder ein besonderer mit der Wahrnehmung des Steuerinteresses beauf- tragter Beamter, ist dem Landesrechte zu entnehmen. Allgemeine Vorschriften darüber, wie diese Stellen dem Steuerinteresse abträgliche Gntscheidungen erfahren, bestehen niht. Die Zustellung folher Ent- scheidungen vorzuschreiben, würde über den Gegenstand des Entwurfs hinausgehen und somit unzulässigerweise in das LandeSrecht eingreifen, auch kaum sahgemäß sein. Der Beginn der Beshwerdefrist kann aber auh niht von dem mehr oder weniger zufälligen Umstand abhängig gemacht werden, ob und wann die erwähnten Stellen von der Ent- scheidung Kenntnis erlangen,- vielmehr is im Interesse des Steuer- pflichtigen und zur endgültigen ordnungsmäßigen Abwicklung des Veranlagungsgeschäfts ein P T iFristbeginn für alle Bes{wèé?he-* ¿berechtigten zu bestimmen. in der nah § 24- des Gesehes über die Errichtung. eines * Reichsfinanzhofs" uw. vom Bundeëêrate zu erlassenden Geschäftsanweisung für die ‘Neichéaufsichtébebhörden werden Anordnungen zu treffen sein, die gervährleisten, daß die Neichsauf- sihtsbehörde in der Lage ist, ih innerbalb der Beschwerdefrist Kenntnis von den sie berührenden Entscheidungen zu verschaffen. Ent- sprebendes gilt für die Anweisung der Landesbehörden durch die Landesregierungen.
Zu §12
Grundsäßlih muß die Rechtsbeshwerde bei der Stelle eingelegt werden, die über die streitige Abgabeforderung in erster ana enf- schieden bat; do soll ein Fehler in dier Richtung dem Besclwerde- führer insoweit niht zum Nachteil gereichen, als die Rechtsbeshwerde beim Reichsfinanzbof oder bei ‘einer anderen Borinstanz - eingereicht witd, die mit dem streitigen Abgabeanspruch? béfäßt gewesen it. 8 78 Abs, 4 des sächsishen Gesetzes über: die* Verrbaltüngsrechtspfleae vom 19. Juli 1900 sowie die noch viel weitergehende Vorschrift:im § 129
Abs. 2 der Neichsversiberungsordnung - bieten hierfür - Vorgänge. Daß bei den. als. Vorinstanzen- in Betraht kommenden Ländes- behörden Einrichtungen * bestebén,“ die - die * Einlequngs der “NRechts- beshwerde zu Protokoll ermöglichen; darf -borausgeseßt werden. : a Bu L Abs: 4 vengleiche «§2 553 ¿der Zipilprzeßbrbüung. % Sölbst- ©. :
‘verständlich wird. mitt der Vorschrift: unter: Nr“ 2 ni{t- verlangt, daß ‘der Beschwerdéführer si ausdrückli: des Wortes *, NRechtsbe\{werde"
bei Einlegung seines Rechtsmittels bedienen müsse.” Es genügt, wenn er erkennbar feinen Willèn zum Ausdruck bringt, daß er die Nach- prüfung der ihn beschwerenden Entscheidung dur den Reichsfinanzhof oder doch durch eine höhere richterlide Instanz wünscht. Wenn er si freilih mit einer nit in diesem Sinne auszulegenden Erklärung an eine andere Behörde, etwa an die oberste Landesfinanzbehörde, wendet, fo kann hierin eine Rechtsbeschwerde nidt erblitt werden. Annehmbar werden aber-die* Landesregierungen Vorkehrungen - treffen,
daß bei: einer unzuständigen Stelle eingebende* Rechtsbeschwerden an
die zuständige* Behörde geleitet werden, vielleiht auch, daß: in die Entscheidungen der Landesbehörden ‘eine’ Rechtsmittelbelehrung auf- 2
genommen wird. s "Qu S8 15-und 16
E - der Beschwerdebercchtigten 4. vgl.“ die - Ausführungen zu ¿ Das Recht der Anscließung soll die Möglichkeit gewähren; in einem auf die Nechtsbeschwerde hin anhängig gemacten Verfahren eine Entscheidung herbeizuführen, die dem Beschwerdeführer ungüns- stiger ist als F die s angefochten: Entscheidung. “ Ohne * Anschließung eines andern *Beschwerdeführers* kann der - Reichsfinanzbof nicht zu-
Ungunsten" des. Beshwerdeführers * die angefohtene Entscheidung ab- “aldern/“ da solches" mit! dem: Grun
de E daedanken: eines -Réhtsmittels, das dem Beteiligten4 vom Gese egaur Verfügung: géstellt [wird,( um seine
Q au, Vetos En, nit} renbarzist.# Hierbon#wie es?in“ der Ge- sePgebung*einigérzBündess\taäten. der¿ Fall üt? (bayetishes* Geseß über diè Errichtung eines Verwaltungsgerihtsbofs und das Verfahren in Verwaltungsrechbtsachen vom 8. August 1878 Artikel 36 Abs. 4, \äch-
_sishes Geseß über die Verwaltungsrechtspflege vom 19. Juli 1900
8 2% Abf. 1) abzuweichen, würden nur gang überwiegende - öffent- lie Interessen rebtfertigen, die in Abgabensachen, zumal bei der unbeschränkten Möglichkeit der Anscließung, nicht als vorliegend er- achtet werden können.
Das Ret der Ansc&ließung an eine Nechtsbes{werde bezieht
| fich: nur auf die im Streit befangene, einem bestimmten Steuerpflich-
bigen gegenüber geltend gemachte Abgabeforderung. Andere Steuer-
4 pflichtige, gegen die vielleiht aus demselben Rechtsgrund oder aus
einem gleichartigen Rechtsgrund. eine gleichartige Abgabeforderung geltend acmadt wird oder die für die streitige Abgabeforderung als
suchenden meist übershäßt. Jn Streitigkeiten, deren Sachverhalt nah (
Gesamtschuldner in Anspruch genommen werden oder die sonst von der Geltendmachung der Abgabeforderung unmittelbar oder R