1918 / 233 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Oct 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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E E n i E A

ÿ K. m. S 2 Mer Allgemeines. Der Betrag der Nachnahme i auf der Aufsc Er 2 E A iE Q E SBeitimmunasland {( WpPalte letstbetrag einer Nachnahme JeG Schrift) und Zablen anzugeben. Das Umrecbnungsverhältnis tin ri) und 233aolen anzugeben. as LUTECHNUNFSDeCTDCALLILS In

aufträge zur Cinziehung von Geldbeträgen. Ferner müß

Sestimmungs8lTand

hreuübersicht fär eingeschriebene Briefsendungen mit Nachnahme.

(Bricte, Posifarien, Drutfacheu, Seschüft8papiere, ZBarenprebeu,}

hrung in Buchstaben (lateinishe | gezogene Betrag na Abzug der Postanr LS ai gen fi Abteilung E. Vost- | dur Pottanweisung ubermttteil, en Name und Anichrift des Ab!enders in latetnischer |- Polen und Üngaru stehe Spai E I E E I g T A P R I: MPIETE Bemerkungen Bestimmungéeland

-T+ts Son E C

C E T 27% Nachnahme

h on 1 i: e « angr 2 es e a E De : ti M enn Lon 9? ite der Senduna tin Det bet dein Ori AUf der Z50T0Lr-; Oder Nüctseite deutltÞ nTCOCrge rieden jem. E ¡f Zgzebühr uud der Einziehung!

Mon L M f im Nort 11+ Wegen der Ausnahme im Beriehr mit

Gebühr

| Einschretb-

m Vereinsverkehr wird der ein- ebüßhr von 10 Pf. dem ÜUbsender Bosnien-Herzegowina, Deiterreih,

Beraerkungen

a)

Deutschland (Neihspostgeb. Bayern E R e «e

(Nahnahmen auch auf gewöhn- lichen Brief!endungen zulässig.)

800 Mark

ird nUr © eingeschrieb. | fartenmitNachnabme

Velgien (nur nah den bet den Post- anjtalten zu erfragenden Orten im

Generalgouvernement in Belgten, die am Briefverkehr teilnehmen) .

800 Mark | S Porto für die |

Vosuien-Herzegowina . . »«

(Verkehr vorläufig eingestellt.)

betreffenden j

1000 é ais: Sendungen.

20 Pf. Zuglei mit dem

Dänemark mit Farder und Island (nit au Grönland). «. « « »

720 Kron.®)

Luxemburg . L} s o s L) L} s 9

Allgemeines, Die Werthbriefe und Wertkästhen nah dem Auslande sfinb zur zeit nur bei denPostämtern (niht Postagenturen usw.) einzuliesern und müssen offen vorgelegt unb unter Ueberwachung der Bearaten versclofsen und versiegelt „wezden.- Briesliche. Mitteilungen in Sendungen: nah vem Auslande, seweit fie überhaupt zuge!afsen sind, müssen in deutscher Sprache abgefaßt. sein, genommen in Deutschland und i Verkehr uit Boönien-Herzegowina, Dänemark, Deßerrecich mit Liechtenstein, Uagarn} dürfen. nur Wertpapiere (Schuidverichreibungen, Papviecgeld, Binss:heine usw.) enthalten. Zah!ungs3mittel, die auf ausländishe Währung lant2n, und Yahlungsmittel, die auf deutshe Reichswährung lauten, dürfen nach dem Ausland nicht in demuselven Wertbrief ‘over Kästchen versardt w2rden. außer“ Geldforten, Papiergelv, Banknoten und dergleichen auch Anweisungen, Scheke und Wechsel. Briefe und Kästchen mit Wertangabe nach dem Ausland, vie Hahlumg Ss: mittel in ausländischer Währung im Gesamtwerte von mehr als 500 / enthalten, werden nur angenommen, wenn der. Nachweis geführt wird, daß viese bet ciner Devisen» fielle erworben sind, oder wenn eine Ertlärung ber Reichsbank zur Absendung vorgelegt wird, Die. als Devisenstellen bestimmten Bauken und Firmen und die bei Feststielung-bes Gesamtwertes anzuwendenden Umrehnungskurse sind bei den Postanstalten zu erfragen, Briefe und Kästchen utit Wertangabe nah dem Au

An J a I R T C: E E T E

Benennung dé.r

800 Mark

Die Wertbriecfe (auss

Als Fahlungönittel gelten

¿land (ohne Luxemburg), die auf

San 0E

20 Pf. | Zu Deutschland: || Niederlande . . .

( Ta 24 t +5 cl Briefe und Posts-

480 Guld.*®)

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auch unfrantiert zus Mi EN » +4 s de Iuglei mit

¡ang U ; 4

erems Bo Lrto wird LOPf: - * Borzeigegebühr er- || Oesterreich nebst Liechtenstein d Sai hoben. Der einge- } (Verkehr vorläufig eingestellt.) L zogene Betrag wird gegen die gewöhn- VRolena) Generalgouvernem. Warschau 800 Mark liche Postanweifungs- |} 7 1000 Kron.

gebühr übermittelt.

b) Generalgouvernem. Lublin Porto für die |

Zu Bosnienu- Herzegowina: Schweden « . « ° . o.

betreffenden 720 Kron.*®) Sendungen |

R wird 10 Pf. orzeigegebühr er- |Schweig . « « » hoben. Der einge- j

1000 Fr.*)

zogene Betrag wird

Pofianweisungs-

lbe: die gewöhn- | Türkei (nur bestimmte Orte). « « | 2000 Piaster ge

f ühr übermittelt, Cs

Aeg p e Sl E t L G be

I. Briefe und Kästchen mit TBertangabe.

Kurze Angaben über Jnhalt und Zweck de find, in beutsher Sprache abgefaßt sein. unb. Bahlen in ber Martwährung auszudrüdcken. wenn anertannt, nicht gestattet. Verlangt Abfenver Wertsendung an ben Empfänger, so hat er auf die (avis de réception) zu schreiben. ) ven eimelnen, zur Frantierung verwendeten Freimarken e werden, auch dürfen die Freimarken die K Fenvungen, veren Aufschrist aus Anfanggbu Í ift, sin nicht zulässig. Wertbriefe unterliegen (äusge xemburg) keiner Gewiht3beshrankung, „für

deutsche Neich8vährurg lautende Zeohlungämittel enthalten, werden nur angenommen, wenn eine Einwilligungserflärung der Reichsbank vorgelegt wird. Ohne Einwilligung der Neichöbank i nur - gestattet; an dieselbe im Ausland ansässige Person oder- Firma innerhalb eines Kalendertaua3 auf deutsche Reichswährung lautetbe Zahlung3- mittel bis 1009 46, innerbalb ‘eines Kalendermouat3- jevoch nicht mehr als insgesamt

8090 #, zu versenden, Wertbriefe nah bem Ausiand mit Wertpapieren, aus denen ein im Ausland ansälsiger Schuldner haftet, “oder dur die: eine Beteiligung an einem im Ausland ansässigen Unternehmen verbrieft ift, einchl. der Zeugnifse über die Beteiligung an- aus!ändisen Inland ansässigen Person over Firma, die gewerbsmüäßig Bankiergeschäfte betreibt, abgesandt werden. Zn der Türkei ift die Einfuhr von Wertpapieren (mit Ausnahme der - in“ den verbündeten Länvbern ausgestellten) sowie von frembvem Papiergeiv (mit At«snahme ‘von deutschem, bsterreichishem, ungarishem und bulgariswem) bis auf weiteres verboten. Wertk äften dürfen Scchmudsahen oder fostbare Gegenstände enthalten; - dagegen “dlirfen " Briefe odex die Eigenschaft einer Kor- respondenz besigende Angaben, im Umlaufe besindlihe Münzen Bantnoten oder auf ben Inhaber lautende Wertpapiere, Urkunden, Geschäftspapiure und Gegenstände, deren Ein- führung over Umlauf im Bestimmungslande verboten ist, niht aufgenommen werben,

Bktiengeselschaften, dürfen nur von der Reichsbank over einer im

1000 Kron.

irt Verkehr mit Lu ( t n ht auf 1 kg feïtgesegt. Balteitarten sind bei 2 {s } Vorschriften hinsichtlich. der. Beschaffenbeit.der Verj r ‘beizufügenden ZollinHalt z Jm Verkehr: mit einer Anzahl von Ländern ist hei stattet. Hierüber

WPertkästhen und ver Zahl de exteilen bie Postämter Auskunft. L / Wertkästhen bie Zahlung-der Zollbeträge durh deu Vbsertder ge erteilen die Bostanstaiten Auskunft.

|

\ /

Gebühr dafür 20- Pf.

Zu Oesterreich:

Der Nachnahmevex- fehr nah der Bukowina, nach Galizien, Dalma- tier und dem Küsten- lande ist bis auf weiteres Beschränkungen uniet4 worfen. Nähere A funft erteilen die Post- anstalten. Zugleich mit dem Porto wird 10 Pf.

Vorzeigegebühr

hoben. Ver eingezogene Betrag wird gegen die gewöhnliche Postan-

weisungsgebühr mittelt.

Zu Polen u. Ungarn 2 Zugleih mit derx Porto wird 10 Pf. Vor» zeigegebühr erhoben. Der eingezogene Bet wird gegen die gewöhn- 1a Postanweisungs- aebühr übermittelt.

S ; i E ¿ e A ; a E, «9 G S igeseti worden. *) Für den Verkehr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, SYHweden und der Schweiz ist der Meistbetrag der Nahnahme vorübergehend"auf 100 4 vder den Gegenwert von 100 6 feftgeseßt |

r Sendung müssen, soweit fie überhaupt zuläsfig Wertangabe in der Aufschrift in Buchstaben Busschabungen over Aenverungen, felbst Bescheinigung über Zustellung der Sendung „gegen Rütkscheim“ --- Pei Wertbriefen muß zwischen in Zw tischenraum gelassen anteu des: Umschiags nit bededckert. staben besteht over mit einem Stifte geschrieben usgenommen in Deutschland. unb MWertfäftchen. ilt dax Wertkästchen nicht erforderli. iegelun da 2c. der sexklärungen

Bemerkungen Eilbestellung zulässig. : Nachnahme zulässig. (Finführung ausländischer Lottertelofe.

1) Deutschland (ReiG2postgebiet, Bayern und Württemberg)

2) Belgien (nur Wertkästhen nah 3) Bosuien-Herzegowina . . 2 C9 Da e 6) Luxemburg .

7) Niederlande

8) Norwegen . s

9) Desterreicß mit Liechtenstein

(Der Geldbriefverkehc nach der j Dalinatien, Kärnten und dem Küstenlaud ist bis auf weiteres Beschränkungen unterworfen. Geldbriefe nach Triest und nah eiuer Anzahl Orte in Dalmatieu, im Küstenlande -und in Tirol diirfeu zurzeit keine {riftlichen Mitteilungen enthalten,

tunft erteilen die Postanstalten.) 10) Swe e 11) Schweiz A M U N Ida E U

Alloemeines. Zu Postanweisungen ; : N C { P arn E c: ein besonderer Vordrudct (in deutsher und- französischer Sprache)

verwandt. Auszufüllen is er mit lateinischen Schriftzeichen

NAendecungen. Auf- odex Einklebungen auf Ab'chnitten von Postanweisungen n land (eins{l. der mit Deutschland verbündeten Länder) und - nah den besetzten feindlihen Gebicten bis auf weiteres nicht angebracht werden. Für telegraphische Postanweisungen

Benennung der Länder

Antwerpen zulässig)

Bukowina, nach Galizien,

Nähere Äus-

nach dem Auslande wird

ohne Vurcßstreichungen irgendwelher Ari dem nitfeindlihen Aus-

#st zu entrichten: Meistbetcag| einer Post-

S ; i p A E q Meisibetrag Borts für Tertkästhen der V ego, Briefe ( Pat geoDUNT TUT Wertongabe Certbrief Werikästen le 240 Pf. ok. lef. Pf. unbes{ränkt [bis 75 Kilometer | nur als Pakete 15 Zür le 300, 25 S, über 75 Kislo- zulässig mindestens 10 4 meter 90 „8, obne Unterschied des & Gewichts / 20/000 # unzulösfig =— 80 8 unbeschränkti l 8 8000 2 —- 20 unbeshränkt m | 80 8 8000 __ 60 8 20 000 6 E 80 s Gs : = 2 VBrlese, unbeschränkt 1 60 | 16 Kästchen. unbes{chränkt wie für S 8 Einschreibbrief | Se | ewichts | | 8 über Saßntß, unbeschränkt S E (10 Ab Där, unbeschränkt | 80 8 8000 2 40 24 unbeschränkt -—-| 8

C. Postanweisungen.

a. die gewöhnliche Postanweisung?gebühr und ercforderlichenfalls die Gebühr für den Auszahlungsschein, b. die Gebühr für bas Telegramm. Wegen der Vorausbezahlung von Eilbestellgeld für telegraphische Postanweisungen nach. Drien ohne Postanstalt erteilen die Postan}tialten Auskunft. Bet den in fremder Währung auszustellendven Postanweisungen werden die Haupt- beträge (Fran?kea 2c.) uud die LTelibeträge C(Centimea 2c.) jeder für fich umgerechnet und fich ergebende Bruchteile

jedesmal auf volle Pfeunig aufiväris abgerundet. Schrift- Gebühr Die Ausîtellung der Postanweisung

(vom Absender zu entrichten) hat zu erfolgen-in

1) Meistgewicht der Wertbr mit 10 § Zuschlag. Für Brief Gilbestellgebühr im Falle d bringung eines Briefes mit Wertangabe oder von Ablieferun i nach Orten ohne Postanstalt 60 . gebühr 10 S wird zugleich mit dem Porto erhoben).

2) E; N bis 800 . Nüdlscheine niht zulässig.

3) Gesfamtgebühr mindestens 60 4. N bis 1000 Kronen (Verkehr vorläufig eingesteilt).

4) L verboten. Schriftliche Mitteilungen in Wertbriefen sind verboten,

H) E nur na: Postorten; N bis 720 Kronen; L verboten.

Meistgewicßt 250 g; 2; N bis 800 (4; L verboten.

E; N bis 480 Gulden.

8). E nad bestimmten Orten; N bts 720 Kronen.

9) Gesamtgebühr mindestens 60 4. E; N bis 1000 Kronen (Verkehr vorläufig eingesteltt).

10) E nah allen Postocten mit Besteilgeld; N bis 720 Kronen.

i1) E; N bis 1000 Franken. ;

12) Nur nah bestimmten Orten, Shrifilihe Mitteilungen tin Wert-

des vorübergehenden Ginfuhr-

verbots von Weripapieren und fremdem Papiergeld fiche unter

E, na Budapest tit die 8 N bis 1000 Kronen. zertbriefen find verboten.

briefen sind verboten.

„Allgemeines“. 13) Gefamt

allgemeinen am Schlusse angege

Itachweise zu belegen. Annahme der P

Bemerkungen

j

L: verboten.

L verboten.

Wegen

ebühr mindestens 60 K. ung bis auf weiteres ausgeshlo L verboten. Schriftliche Mitteilungen in

Ausnahmen find

M = Shriftlide Mitteilung au \ M Telegravhise Postanweisung zulässig.

briefe 250 g. Unfrankterte Briefe zulässig e gegen Nüctschein Frankierungszwang. er Borausbezahlung bet Ueber- bis 800 é eins{licßlid as\Heinen über Wertbriefe nah Postorten 25, N bis 800 #6 (Borzetge-

E nah Postorten.

liche Mitteilungen. auf dem Abschnitt der Postanweisung sind im i in den Bemerkungen Feder, der nah den Niederlanden 100 4 und darüber und nah dem übrigen KHuslande (auëgenommen nach Luremburg) 500 #ck und tarüber auf gewöhnl he oder telegraphische Postanweisungen einzahlt, hat bei der Verkehrsanstalt Inhalt und Zweck des Geschäfts, für das die Zahlung dient, anzugeben und dur Werden diese Angaben verroeigert, so wird die tanweisung abgelehnt.

f dem Abscÿnitt.

1) Deutschlaad (Neichspostgebiet, Bayern,

NBUrTLeMDera) «e»

2) Valtische Lande uud Litaueu (Post-

_—_—

gebiet des OberbefehlsHhabers Ost)

S Et e C 4) Bosnien-Herzegowinua .

S A RLIER « a «o 06

6) Dänemark uit Island und Fardex

7) Quxemburg .. 5

1000 Kronen

720 Kronen 110 S für je 20 #; mindestens 20 „g.

bis D: 15 4; über 5-——100 48: 25 4; 1) Mar? und Pfennig. über 100—200 ./6: 40 4: über 200 bis 400 4 : 50 4; über 400—600 M: 60 A; über 600 M4: ?0 „A.

wie innerhalb Deutschlands.

abzaeholt werden foll.

20 S für je 40 M, 3) Mark und Pfennig. 20 „§ für je 40 M.

bei den Postanstalten zu erfragen).

20 S für je 40 4. 5) Leva und Stotinki Pun 8yerhältnis

bei den Postanstalten zu erfragen).

bei den: Postanstalten zu erfragen).

bis 100 4: 25 S; über 100—200 4: | 7) Mark und Pfennig. : über 200—400 M: 50 4; über 6: 60,4; über 600,46 ;80,4,

Landbeftellbezirk de 2) Mark und Pfennig. Auf Postanweisungen nac) Vrten - ohnE. Postanttalî T der Postort anzugeben, von dem der Betrag

Postanweisung Arbeiter an ihre Angehörigen im Etappengebiet. T' nach dem Generalgouvernement (nicht fitappengebiet) nur nach bestimmten Oryten.

4) B nur na Bestorten. EGilbestellgebühr (50 Pf.) vom Absender __T nur na Postorten.

&) T; M nit zulässig. Zur Auszahlung wird neben klingender Münze auch Papiergeld ‘verwandt.

V A A Ret n oh telegraphische Beförderung nur na eiterbeförderung duch Wriefpost, bestimmten

{) Kronen und Heller (Umrehnunasverhältnis

im voraus zu. entricjten.

6) Kronen u. Oere (ÜUmrehnungsverhältnis

1) E (Gebühren f. unter A.) T, NAufgabepostorts. 2) Avézahlung in der Landeswährung. : 5) Sulässig nach allen Orten des Generalgouvernements in Belgien : nach dem belgiîchen und französis{en Gtappengebiet nur zulässig, soweit die erlassenen Zahlungsverbote nicht entgegenitehen, insbesondere also 1 der tn Deutschland tätigen belgi|(en uyd französischen j M nidt zuläsfig.

jedo nicht na

au nach dem Orts- und

M nit zulässig.

9 as und Farber. estimmten Orten, von T nach ven Farder nur nah

_Meiitbetrag |

Benennung der Länder j M4 E E E R R R EET E y einer Post- ebühr Die Ausstellung der Postanwe L = Cilbejtelung zulassig. M 5 Grafin anweisung (vom Absender zu entuichten) hat zu erfolgen in Bemerkungen | D e SPristiNe Ms axf dan Ie s) Niederlande . , i 480 Gulden 8s) Gulven und Cents (Umrehnungsver. | #8) E; T nat bestimmten Orten. Bei Einzahlungen auf gewöhnliche bâltnis bei den Postanstalten zu ec-| und telegraphische Postanweisungen ist bei Beträgen von 100 # an 20 4 für je 40 A. ragen). bei der Verkehrsanstalt Inhalt und Zweck des Geschäfts, für das die : Zahlung dient, anzugeben und durch Nachweise zu belegen. Siehe D E 720 Kronen au VBorbemerkungen unter C. g 9) Kronen u. Dere (Umrechnungsverhältnis 9) Nur nach bestimmten Orten. T; Postanweisungen nah kleinen u i bei den Postanstalten zu erfragen). Postorten werden auf telegraphischem Wege nur bis zum nächsten 10) Oesterreich mit Liehtenstein. (Der Post- größeren Postort u. von da mit der Post nah d. Bestimmungsort befördert. anweisungsverkehr nach der Bukowina 10) Kronen und Heller (Umrechnungsverhält- | 10) E; Eilbestellgebühr (50 Pf.) vom Absender im voraus zu ent- uach Galizien, Dalmatien und dem Küsten- nis bei den Postanstalten zu erfragen). | richten. T. M nach einer Anafi Orte im Küstenland nicht zuläsfig. lande is bis auf weiteres Beschränkungen E Nühere Auskunft erteilen ie Postausta N : 11) Polen en) ‘+1000 Kronen | 20 4 für je 40,6,

a) Generalgouvernement Warshau , . 800 #4

b) E u. E. Generalgouvernement Lublin , | 1000 Kronen | 20 S für je 40 4. 116) Kronen

19) Schweden E 13) Schweiz 9 9240 D

oder Napyen 10 Ri... 4000 Piaster DUngamu.

Veitritt zum VolisWeckvexrkehr. Um E p Mavertehr wird eitrit i 2

anstalten und Postsheckämter entgegen. Auf Bert Ronto m eine e abens

N nicht beschränkt. Der Postscheckunde erhält über ‘alle ingunge und Aufträge, die tagsüber auf seinem Postseckonto gebucht worden find, am nächsten Véorgen einen Kontoauszug, der auch die

Jedermann zugelassen. Anmeldungen zum

Stammeinlage von 25 4 gehalt Die Qs | eines Kontos ist & gehalten werden. . Die Höhe des Gut

Des As E “Iw zahlungen. Dem Postshelkonto werden gutges{tteben a) die durch Zahlkarte eingezahlten Beträge, ct

b) Post- und Zahlungsanweisungen und die Beträge, die dur

Dostauftrag oder Nachnahme eingezogen worden find,

Zu a. SZahlkarten bis 3000 6 werd i L A S2ah werden auf Antrag telegraphi

Postschectunden den, täglih eine Zahlkarte und fürzt zu

\checktunden gebührenfreti zu.

Die durch S oder Nachnahme eingezogenen Beträge ! Zahlkartengebühr dem Postsheckonto des Absenders ober eines Dritten mit Zahlkarte überwiesen, wenn bei Postaufträgen der Auftraggeber eine Postauftragskarte mit anhängen-

werden nach Abzug der

bis 5 M: 15 S; über 5—100 4: 11a) Mark u. Pfenni

295 H; über 100—200 4: 40 4; nah Orten ohne Postanstalt ist der Poft- ort anzugeben, von dem der Betrag ab- geholt werden foll. In der Aufschrift muß stets der Name des Kreises an-

über 200—400 #: 50 4; über 400 bis 600,4: 60.4; über 600 4: 70.

eo | 720 Kronen | 20 S für je 40 4. « « « «+ « | 1000 Frank. | 20 4 für je 40 6.

«_« « «1000 Kronen | 20 „§ für je 40 4.

c) die von einem anderen Postscheckonto überwiesenen ia

ch

Zu b. Der Postschecklunde kann bei seiner Bestellpostanstalt be- antragen. daß die für ihn eingehenden Post- und Zahlungs8anweisungen feinem Postscheckonto gutgeschrieben werden. Die Postanstalt fertigt über die für den Postschecktkunden Fette vorliegenden e und

i t asten des Postscheckunden den Gesamtbetrag um die Zahlkartengebühr. Die Abschnitte der Post- und Zahlungsanweisungen stellt sie dem Post-

gegeben werden.

D, Postschecktverkehr.

der Zahlkarte benußt oder wenn bei Nahhnahmen der Absender der Sendung eine Zahlkarte beifügt. Die Zahlkarte ist von ihnen aus- zufüllen; als Betrag ist der ‘einzuziehende Betrag nach Abzug der

Zahlkartengebühr einzutragen.

Auszahlungen. Der Postshecklunde kann über en Guth, igen Beträgen

soweit es die Stammeinlage üdersteigt, jederzeit in belie verfügen

a) durch Ueberweisung auf ein anderes Postsheckonto,

b) dur Pose,

Die Ueberweisungshefte werden ihm kostenfrei geliefert; das Scheckheft mit 50 Blättern kostet 50 Pf. Ueber die durch Ueber- weisung oder Scheck gegebenen Aufträge erteilen die Postsheckämter auf Wunsch Einlieferungsbescheinigungen, aus denen Name und Wohn-

ort des Empfängers ersichtlich sind.

Zu a. Der Höchstbetrag einer Ueberweisung ist niht begrenzt.

-

Aufträge für mehrere Empfänger können in einer Ueberweisung (Sammelüberweisung) zusammengefaßt werden. Auf Antrag des Ausstellers einer Ueberweisung wird der Gutschriftempfänger \chriftlih gegen eine Gebühr von 20 Pf, oder telegraphisch gegen die Telegramm- gebühr benachrichtigt. Ueberweisungen bis 3000 #4 werden auf Antrag

telegraphis{ch übermittelt.

Zu b. Der Höchstbetrag eines Postschecks ift 20 000 4. Der Postscheckunde kann mit einem Scheck Auftrag zu Zahlungen an mehrere Empfänger erteilen (Sammelscheck). Der Betrag cines Schecks, in dem kein Empfänger angegeben is (Kassenscheck&), wird durch die Kasse des Postschedamts bar ausgezahlt. Ist im Scheck Empfänger genanut, \o wird die Postanstalt vom Postscheckamt durch

Auf Postanweisungen

1 und Heller. (Umrechnungs- verhâltnis bei den Postanstalten zu er-

fragen.) 12) Kronen undOere (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen). 13) Fr. und Ct. (Umrechnungsverhältnis bei L den Postanstalten zu erfragen), 20 „S§ für je 40 46. 14) Piaster u. Para (Umrechnungsverhältnis bei den Postanstalten zu erfragen). 15) Kronen und Heller (Umrehnungsverhält- nis bei den Postanstalten zu erfragen).

11a) Auszahlung in der Landeswährung. M nit zuläsfig. T; die Empfänger, die vom Eingang einer telegraphischen Postanwetsung benachrichtigt werden, haben die Geldbeträge von ‘der Post abzuholen ; nähere Auskunft erteilen die Postanstalten.

11b) Auszahluna tin der Kronenwährung. "l, doch dürfen die Post- anweisungen keine Mitteilungen für den Empfänger enthalten und müssen in offener deuts@er Sprache ausgefertigt sein. M nicht zuläsfig. 12) E na allen Poîtorten mit Bestelldier\t. T nah best. Orten.

19) D: T

14) Nur nah bestimmten Orten. Zur Auszahlung wird neben flingender Münze au Papierg. verwandt. T nur nach bestimmten Orten. 15) E, nah Budapest ist die E bis auf weiteres -aus- geshlossen; Eilbestellgebühr (50 Pf.) vom Absender im voraus zu

entrihten. T. M nit zulässig.

Zablungsanweisung beauftragt, den Betrag - an den Empfänger. zu N Zahlungsanweisungen nebst den Geldbeträgen werden im. Qrts- estellbezirke bis 3000 46, im Landbestellbezirke bis 800 6 ins Haus bestellt. Bei höheren Beträgen wird dem Empfänger nur die Zahlung8anweisung ausgehändigt; den Betrag hat er „bei -der-Post- anstalt abzuholen. Der Betrag eines Schecks kann dem Empfanger durch besonderen Boten zugestellt werden (Eilbestellung). Scheck- beträge bis 3000 6 fönnen' dem Empfänger telegräphisch überinittelt werden. Schecke für Empfänger im Auslande werden durch Posk- anweisung oder Wertbrief erledigt.

Gebührea. Die Gebühren betragen % f 1) für Einzablungen mit Zahlkarte bis 25 46 5 Pf., darüber hinaus 10 P Î 2) bei Auszahlungen durh Scheck 6 Pf. für die ersten 100 „6 und 1 Pf. mehr für je weitere 100 M.

Zu- 1) Die Zahlkarten sind vom Absender vor der Einlieferung zur Post mit Freimarken in Höhe der Zahlkartengebühr freizumachén..

Zu 2) Die Gebühren werden zu Lasten des Auftragsgebers vom Konto abgebucht.

Die Briefe an die Postsheckämter werden bei Verwendung besonderer O A Postverwaltung vorgeschriebener Briefumschläge portofrei be- ördert.

Ueberweisungsverkehx mit dem Auslaude. Nach-Desterreih, Ungarn, der Schweiz, Luxemburg und Belgien können Beträge über» wiesen werden. Die Gebühr beträgt 20 Pf. für die ersten 400 # und 5 Pf. für je weitere 100 .

E. Postaufträge zur Einziehung von Geldbeträgen.

Allgemeines, Postaufträge sind im Vereinsverkehr bis zu | 1000 Franken oder dem entsprehenden Betrage der Landeswährung des Bestimmungslandes zugelassen. Lauten die einzulösenden Wert- papiere auf eine abweichende Währung, insbesondere die Währung des Aufgabelandes, so hat der ee den- einzuziehenden Be- trag in der für die einzichende Verwaltung maßgebenden Währung as den Papieren hinzuzufügen und in der Postauftragskarte anzu- geben. Die Umrechnung ist hierbei, um Unterschiede B ep den von | l stan! zuführenden Beträgen zu vermeiden, nach dem Verhältnisse zu bewirken, das von den fremden Postanstalten bei der Umwandlung der eingezogenen Beträge in die Währung des Ursprungslandes der Po taufträge jeweilig tnnegehalten wird. Ueber dieses Umwandlungsverhältnis

von den fremden Postanstalten mittels Postanweisung a

erteilen die Postanstalten ohne Gewähr Auskunft.

„_ Die Postauftragskarte (für den Verkehr nach fremden Ländern ein besonderer Vordruck in deutsher und französischer Sprache) besteht aus 2 Teilen (Verzeichnis der Wertpapiere und | Abrechnungsformular). Beide Teile find auszufüllen bei Post-

mit den Anlagen (Rechnung, Quittung, Wechsel usw.) in ver- | s{lossenem Umschlag unter Einschreibung an die Postanstalt ab- |

zusenden, in deren Bestellkreis der Schuldner wohnt.

der Postanstalt eingezogene Betrag wird abzüglih der auweisungsgebühr und der Einziehungëgebühr (siehe folgenden | dem Absender des Postauftrags mittels Aeg übersandt. |

als Anlagen sind | L | ist, mit -der Aufschrift Recommandé, Valeurs à recouvrer Bureau f QOPGE A (Name der Postanstalt) zu versehen, ini

ostanstalt | Vereinsverkehr außerdem mit der Angabe des Namens 2c. des Absender.

Postaufträge ohne Anlagen sowie soldhe mit Briefen unzulässig.

Im Vereinsverkehr darf eine und dieselbe Sendun Wertpapiere enthalten, welche von einer und derselben 9 bei mehreren Zahlungspflichtigen zugunsten: eines und desfelben Absenders einzuziehen find. Gine und dieselbe Sendung dacf indes einzuziehende Wertpapiere für höchstens 5 verschiedene Zahlungs- pflichtige enthalten. Von dem Betrag eines jeden eingelösten |

Wertpapiers wird im: Vereinsverkehr eiue Einziehungs | einalöib-Goch-nick-oder- nalgeltkdt: worden: find: +«uPbsénfinige

| müssen freigeunacht werden. Die Gebühr ift dieselbe wie für einen

gebühr durch die beauftragte Postverwaltung erhoben.

Dem Absender ist gestattêt, eine zweite Person zu bezeihuen, an

Zinsscheine und Dividendenscheine sind im Ver- kehre mit einigen Ländern zugelassen, solhe Zins- usw. Se jedo, p welche nur bei Vorlegung der Obligation usw. selbst Zablung

| geleistet wird, sind vom Postauftragsverkehr allgemein ausge|schlofen.

Der Postauftragsbrief ist mit der Auffhrift Einschrerben, D oft A Ut Laden A 4e er aal js qud (Name der Postanstalt), im Verkehr mit Ländern, in denen die deutsche Sprache wenig bekännt

Schriftliche Mitteilungen auf dem Vordruck, welche fich nicht

| auf den S felbst G Es unzulässig. Der Absender

eines Postauftrags fann die ganze Sendung oder einzelne in ihr ent- haltene Wertpapiere zurückziehen sowie irrtümlihe Angaben auf dex Postauftragskarte berichtigen lassen, solange die Wertpapiere: weder

A vou gleichem Gewicht. Für die Rücksendung

aufträgen nah Belgien ist nur der 1. Teil auszufüllen und | welche der Postauftrag im Falle der Nichteinlösung weiterzugeben ist. | unausführbarer Postaufträge wird. eine Gebühr nicht- erhoben: Benennung Meistbeeeg Benennung Meistbetrag | Benennung if Meistbetrag der Länder eines Postauftrags der Länder . eines Postauftrags der Länder etnes Postauftrags 1) Deutschlaud ....... 800 3) Bosnien-Herzegowina (Ver- / E a C | (20 Kronen ®) 2) Belgien (nur nah Orten im kehr vorläufig eingestellt) 1000 Kronen 8) Oesterr. mitLiehtenstein. (Ver- Gebiet des Generalgouverne- 4) Dänemark utit Faröer u. kekr vorläufig eingestelli) 1000 Kronen ments in Belgien, die amBrief- Jslaud_ (nicht a. Grönland) 720 Kronen *) 9H Schweden ........ 720- Kronen *®) verkehr mit Deutschland teil- 5) Luxemburg ... oe: 800 6 10) Schweiz . ........ . . „} 1000 Franken oder Nappen *) E a 800 6) Niederlande .…......... 480 Gulden *) Il )UngaL&. ¿6 E 1000 Kronen.

Bemerkungen.

1)' Wecselproteste sowie Zin3- und Dividendenscheine“ usw. zuläfsig. Geblihr 85 Pf. ome Untérschied des Gewichts. Meistgewicht 250 g. -Protesterhebung durch Post bis 800 46 zulässig. Gebühr bei- Wechféln bis 500 4 einschlteßlih 1 46, bei Wechseln über 500 #4 1 50 Pf., dazu für Rüclsendung--des protestierten Wechsels nebst Protest-

urkunde 85 Pf. (im Orts-. und Nachbarortsyerkehr 30 Pf.),

lässig, jedoch Zaßlungsdflichtigen bestimmt sein,

2) We@selproteste sowie Zinsscheine usw. zulässig, Mehrere Quittungen usw. zu- och müssen ale Ankagen zur gleichzeitigen Einziehung von demselben

3) Bins- und Dividendenscheine usw. zullssig.

4) Pins3- und Dividendenscheine usw. zulässig; fremde Lotterielose, Prämien-Schuld- verschreibungen und ändere Shuldvérschreibungen derselben Art mit den zugehörigen

Zinsscheinen ausgeschlof}sen.

5) Wechselproteste werden vermittelt. KZins- und Dividendensheine, abgelaufene

Wertpapiere zuläsfig. 7) Nur nach bestimmten Otten.' 8) Zins- und Dividendenscheine usw. zuläsfig.

7°, Paketfeudungen.

9) Wechselprotefte werden vermittelt. Zins- und Dividendenscheine, abgelaufene | “Wertpapiere zulässig. j

*%) Für den Verkehr mit Dänemark, den Niederlanden, Norwegen, Shweden und der Schweiz ist der Meistbetrag der Postaufträ

10) Lottertelose und andere auf ‘Lottertespiel bezügliche Paptere ausgeschlofsen. Poftaufträge mit Vermexken „Zum Prötest“ oder „Sofort zuin Protest“ zwä Post- aufträge' mit Vermerkïen : „Bur Schuldbetreibung“ werden an Dele S treibungLäinter weitergegeben. Protestvermerke und der Verrtierk „Zur Schuld- detreibukig“ find! auf die zu proteftierenden usw. ÄÜnlagen zu seyen. U und Ditidendenscheine usw. -find zuläsfig.

11) Vei Aufträgen nach Ungart “sind Namen mit lateinishen Bucsstaben zu reiben: Lins- und Dividendenschetne usw, zulässto.

ge vorübergehend auf 100 c oder den Gegenwert von 100 6 festgesegt wordeu.

1. Vakete ohne augegebenen Wert uud Pakete mit Wertangabe nah Orteu innerhalb des Deutschen Neichspostgebiets sowie nach Bayeru nud Württemberg.

A. Das Paketporto beträgt einschließlich der Neichs-

&b g abe auf Entfernungen:

bis f bis | bis | bis | bis | über 10 20 | 50 [100 | 150 | 150 Gewicht geographische Meilen

3

Zone | Zone | Zone | Zone | Zone | Zone 1 2 4 5 6

| A6|Pf.[M6Pf.l/6 Pf.[46 bis 5 kg eins! . . .. [./40L.175l. 28h. über 5 bis 6 kg . . . . [. 6011| 10] 1) 5 1-8 für jedes weitere kg mehr |

bis 0 kg - «, « » [»| Ol «1101. 20] «| 30] | 40] «30 eli or nichtfreigemachte Pakete bis d kg un Pabst wixd

ortozushlag von 10 Pf. erhoben. Portopflichtig ienst- séndungen unterliegen diesem Zuschlag nicht. Für die als Sperrgut zu behandelnden Pakete wird das

Dovto (nicht aber der Portozuschlag und die Vecsicherungégebühr) um

Vi146 Pf{[46 Vf. 76l. | 76h. |75 1/40 1/50

die Hälfte erhöht. Als Sperrgut gelten alle Pakete, die a. in irgend einer Ausdehnung 1!/2 m überschreiten oder þ. in einer Ausdehnung 1 m, in einer anderen î/» m überschreiten und dabei weniger als 10 kg wiegen oder c. si ihrer Beschaffenheit nah nicht bequem mit anderen Gegenständen verladeu lassen, daher bei der Verladung einen unver- hältnismäßig großen Naum in Anspruch nehmen, oder die überhaupt eine besonders sorgsame R) erfordern, z. B. Körbe mit

eer oder mit lebenden Tieren, leere Zigarrenkisten in großen Bunden, Hutshachteln oder Kartons in Holzgestellen, Möbel, Korbgeflehte (Blumentische, Kinderwagen uîw.),

l Gesamtabmessungen (Höhe, Breite und Linge) 1,5 m überschreiten und dabei 5 kg oder weniger wiegen. Jedoch gelten Pakete bis 105 em Länge, deren Breite und Didcke zusammengenommen nicht mehr als 40 em beträgt, nur

Pflanzen und Gesträuchen, Käfige,

Spinnräder, Fahrräder und dergleichen, d. in ihren

dann als errgut, wenn sie lebende Tiere enthalten. enben Setne, Austern, Muscheln, Krebsen O sowie mit lebenden Blutegeln sind nur dann als zu

wenn der Inhalt auf der Paketkarte oder auf der Sendung felbst als lebonde Tiere angegeben ill, oder die Sendungen nah der Art ihrer

E eine besondere Behandlung während der Postbeförderunz erfordern.

Die Paketsendungen sind taunlichst frei zu machen.

B. Für Pakete mit Wertangabe wird erhoben: 1) das für Pakete ohne Wertangabe- zu entrichtende -Porto. (siehe unter A.),

2) Versicheru Ra S LEB ia 5 Pf. für je 300,46 oder einen Teil

von 300 4, mindestens jedo) 10 Pf., obne Untershicd der Gntfernung. C. Die Einschreibung bei Privatpaketen ist bis auf weiteres

ausgeschlossen.

D. Für Nachuahmepakete (N. zuläsfig bis 8090 46) wird außer

dem Porto erhoben: 1) 10 Pf. Vorzeigegebühr, 2) im Falle der Eiu- lóôsung die Postanweisungsgebühr für Ù Nachnahmebetrags.

eberfendung des eingezogenen

E. Dringende Pakete müssen freigemacht sein. Beson-

dere Gebühr aüßer Porto und Eilbeftellgeld 1 Æ.

V. Die Versendung mehrerer Pakete znit einer Pafketkarte ift

bis auf weiteres nichi gestattet.

G. E8 empfiehlt #1, in die Pakete obenguf ein Doppel der Auf,

schrift zu legen,