Feststellung die Auszahlung vom 1. April 1919 ab zu be wirken haben.
Der Einlöfunasbetrag kann bei den Vermittlungsstellen außerhalb Berlias nur dann mit Sicherheit am Fälligleitstage abgehoben werden, wenn die Schaßzanweisung der Vermitilungs- stelle wenigstens 1 Woche vorher eingereicht wird.
Der Betrag der etwa fehlenden Zinsscheine wird vom Kapital zurückvehalten. Mit dem Ablauf des 31. März 1919 hört die Verzinsung der ausgelosten Scha tz- anweisungen auf.
Vordrucke zu den Quittungen werden von sämtlichen Ein- lôsungsstellen unentgeltlich verabfolgt.
Berlin, den 5. Oftober 1918.
Reichsshuldenverwaltung.
Als Nadbauart, bei deren Verwendung gemäß Ziffer 1 der Bekanntmachung, betreffend die Regeiung des Verkehrs mit Kraftfohrzeugen, vom 18 Dezember 1916 (Reichs-Gescßbl. S. 1408) für Perfonenkraftfahrzeuoe Befreiung von der Vor- chrift der elastischen Ber-eifung gewährt werden darf, ist außer den in früheren Bekanntmachungen behandelten Radbauarten ferner diejenige des W. Nack in Hamburg bis auf weiteres zugelassen worden.
Beschreibung des Rades:
Der Laufriag besteht aus zwei eisernen Ringen, zwischen denen ein Ho zring aus 12 Klözen eingespannt ist; der Holz- ring bildet die Lauffläche. Die Klöge sind duch gebogene Blaitfedein gegen die Nabe, die zwei mit Holz gefüllie eiserne Ringe trägt, abgesüzt Die Federn find an beiden Enden in das Holz eingelassen und festgeschraubt.
Berlin, den 2. Oktober 1918.
Der Reichskanzler (Reichsamt des Jnnern). Im Auftrage: Dammann.
BekanntmaPMunag. __ Gemäß Beschluß des Kreis8ausf{Gusses vom 25. September lfd. J. ist der Mezger und Wirt Karl Heppel von Lang-Göns als unzuverlässige Person vom Handel mit Vich, Fleisch und Fleishwaren ausgeschlossen worden. Gießen, den 26. September 1918. Großherzogliches Kreisamt Gießen. J. V.: Langermann.
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BetanntmaVBUNng Auf Antrag des stellvertretenden Genera|kommandos des XT. Armece- Yorps zu Caÿel, Tg“. Nr. 16958 20038 Abt. D 2453 vom 5. 26. 9. 18 wird das Geschäf! der Kuma Richard Dittes geschlossen und 1) der Firma Garngroßhandlung Nichard Dittes, Gera-Neuß, 2) deren Inhaber, Kausmann Richard Dities, Gera, Ludwig- Fahnst1r fe 18, und 3) tem Sohn tes zu 2 Genannten, Kaufmann Karl Nudol' Dittes der Handel wit Web-, Wirk- und Strickwaren jeder Art sowie jete mittelbare und unmittelbare Beteiligung an sgolWem Handel bei dritten Persoren auf Érund der Bekanntmachung des Buandesra!s zur Kernhal1ung vnzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915, Reichsge!eublatt Seite 603, in Verbindung mit der M':nisterial erordnung vom 12. Ofiober 1915, Amts und Verordnungsblatt Seite 922, untersagt. Ge:a, den 1. Oktober 1918. Der Stadtrat. Dr. Traut ner.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangenden Nummern 133 und 134 des Reichs-Geseßblatts enthalten: Nummer 133 unter Nr. 6482 eine Bekanntmachuna, betrefsend Ergänzung der Ausführungsbe stimmungen zu der Veror drung über Zigaretten- tabaï vom 24. Ofktover 1917, vom 1. Oktober 1918. Nummer 134 unter Nr. 6483 eine Bekanntmachung über die Gewährung von Zulagen zu Verleßtenrenten aus der Unfallfürsorge für Ge- fangene, vom 3. Oktober 1918. Berlin W. 9, den 4. Oktober 1918. Kaiserliches Posizeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 135 des Reichs-Gesetblatts enthält unter Nr. 6484 eine Verordnung zur Abänderung der Ver- ordnung über zuckerhaltige Futtermittel, vom 4. Oftober 1918. Berlin W. 9, den 5. Oktober i918. Kaiserliches Posizeitungsamt. Krüer.
Königreich Vreußen.
Seine Maseftät der König haben Allergnädigst geruht: dem Staat!minister und Minister für Handel und Gewerbe Dr. Sydow die nachgesuchte Entlassung aus seinem Amte unter Belcssung des Nanges und Titels eines Staateministers und unter Verleihung des hoheu Ordens vom Schwarzen Adler zu erteilen und den Verbandsdirektor des Verbandes Groß Berlin Fi\ch- beck mit der Wahrnehmung der Geschäfte eines Staatsministers und des Ministers für Handel und Gewerbe zu beauftragen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen Privatdozenten und Assistenten an der Universität in Göttingen, Professor Dr. phil. Horst von Sanden zum ordentlihen Professor der Bergakademie in Clausthal sowie
den Pfarrer, Konsistorialrat a. D. Kämmerer in Klöße, Kreis Gardelegen, und den in die Oberpfarr- und Ephoral- stelle in Liebenwerda berufenen Pfairer Eiselen, bisher in Kleinrodensleben, zu Superintendenten zu ernennen, ferner
dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität in Königsberg Dr. Gerlach und dem außer- ordentlichen Professor in dec philofophischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Unioer sität in Berlin Dr. Lehmann-Haupt den Charakter als Geheimer Negierungérat,
dem außerordentlichen Professor in der juristishen Fakultät der Friedrih Wilhelms-Unive: sität in Berlin Dr. Kausmann den Charakter als Geheimer Justizrat,
dem ordentlihen Honorarprofessor in der medizinischen * Faluliät der Friedrich - Wilhelms - Universität in Berlin
Dr. Liepmann, Direkior der städtishen Jrrenanstalt Herz- berge, den Charafier als Geheimer Medizinalrat und
dem Biblicthekssekretär on der Unioersitätsbibliothek In Klüber den Czarakter als Rechnungsrat zu ver- leihen.
Ministerium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangsweise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (Reichs: Gesegbl. =®. 1105), in Verbindung mit den Verordnungen vom 26. November 1914 (Reichs-Geseßbl. S. 487) und 10. Februar 1916 (Reihs-Geseßbl. S. 89), ist nach Zustimmung des Herrn Reichskanzlers über die feindliche Beteiligung an der Firma Einbecker Peitscherfabrik Stern & Krieger Nachfolger in Einbeck die Zwangsverwaltung angeordnet. (Verwalter: Lederhändler August Tolle in Einbe().
Berlin, den 30. September 1918.
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangs-
weise Verwaltung amerikanischer Unternehmungen, vom 13. Dezember 1917 (RGBl. S. 1105), in Verbindung mit den Verordnungen vom 2. November 1914 (RGBl. S. 487) und 10. Februar 1916 (RGBl. S. 89), ist nah Zu- stimmung des Herrn Reichskanzlers über die Beteiligung der Permutit Company in New York an der Permutit Aktien- gesellschaft iu Berlin die Zwangsverwaltunga angeordnet (Verwalter: Bankier Jakob Frank in Charlottenburg, Berliner- straße 19). Berlin, den 2. Oktober 1918,
Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Neuhaus.
Ministerium des Jnnern.
Der Polizeihßauptmann, carakterisfierie Polizeimajor Schma hel in Berlin ist zum Polizeimajor ernannt worden.
Justizministerium.
Dem Rechtsanwalt uvd Notar, Justizrat Dr. Bödiker in Münster i. W. ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Amt als Notar erteilt, :
In der Lisie der Nechtsanwälte find gelö\chl: der Nechts- anwalt Dr. Rheinstein bei dem Landgericht in Frankfurt a M., der Rechtsanwalt Dr. Hirs bei dem Amtsgericht in Deiißsch und der Rechtsanwalt von Fischer-TDreuenfel d bei dem Amisgericht in Merseburg.
Ja die Liste der Rechtsanwälte find eingetragen: der
Nechtsanwalt Hafner aus Frankfurt a. M. bei dem Land- gericht T in Berlin und der Gerichtsassessor Velimann bei dem Amtsgericht in Jdstein. : Zu Handelsrichiern sind ernannt: der Kaufmann Siegmund Amberg in Duisburg, wiedererrannt: der Kaufmann Paul Engelhardt in Duisburg-Nuhrort bei dem Landgericht in Duisbura, der Kaufmann Karl Reichwein und der Bankier Eugen Gradenwiß in Wiesbaden, der Wäschefabrifant Karl Bertels maun in Biel-fcld, der Bankdirektor Franz Wolhe in Essen und die Kaufleute Julius Böhmer in Essen und Ernst Bischoff in Gels-nkir chen bei dem Landgericht in Essen, der Fabvrifvesißer Nudo!f Springmann in Hagen i. W., der Fabrilaut Johann Ludwig Bahr, der Kaufmarn Heinrich Bösö\ch, der Geschäftsführer J. H. Hermann Bauermeister jr. und der Jngenieur Max Robert Ritter in Altona sowie der Kaufmann Ernst Schilling in Erfurt.
Zu stellvertretenden Handelsrichtern sind ernannt: der Koufmann Hermann Moelter in Oberhausen bei dem Land- geriht in Duisburg, der Bankier Philipp Steinberg in Bielefeld, der Direktor Georg Heß in Erfurt und der Fabrikant Georg Aulepp in Mühlhausen i. Th. bei dem Landgericht in Erfurt, wiederernannt: der Fabrikdirektor Hermann Hummel jr. in Hochheim bei dem Landgericht in Wiesbaden, der Kaufmann Wilhelm Huber in Bielefeld, der KausmannEinstv on Münchow und der Buchdruckereibestßer Eduard Buß in Essen, der Direktor Otto Küppersbusch in Gelsenkirckt en - Schalle und der Brennereibesizer Ernst Hackert in Wanne bei dem Land- aericht in Essen, dec Fabrikbefizer Wilhelm Drevermann in Vogelsang bei dem Landgericht in Hagen i. W., die Kaufleute Ferdinand Blicks und Emil Bernhard Diedrih Wilhelm Landmann in Altona, Eugen Nemnich in Pinneberg und Ludwig Peter in Wandsbek bei dem Landgericht in Altona fowie der Bankier Nobert Frenkel in Halle a. S.
Evangelischer Dberkirchenrat.
Dem Superintendenten Kämmerer in Klöße ift das Ephoralamt der Diözese Klöße,
dem Superintendenten Eiselen in Liebenwerda das Ephoralamt der Diözese Liebenwerda übertragen worden.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 (G.-S. S. 152) wird hiermit zur öffentlihen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kom- munalabgaben einshäßbare Reinertrag aus dem Betriebsjahr 1917/18 bei der Neuhaldensleber Eisenbahn-Gesell- {chaft auf 88 875 festgestellt worden ist.
Magdeburg, den 5. Oktober 1918,
Der Königliche Eisenbahnkomm ifsar. Sommer.
Dagesordamaung
für die am16.Oktober 1918 stattfindende se{chste Gesamt- sißung des Bezirkseisenbahnrats Cöln.
A. Mitteilungen der geschäftsfütrenden Direktion.
B, Neuwahl eines Mugliedes des S1ändigen Ausschu}ses.
C. Neuwahl eines stellvertretenden Mitgliedes für den Landes- eisenbahnrat. :
D. Vorlage der Königlichen Eisenbahndirektionen, betreffend die Aufhebung der besonderen Frachtvergünstigungen für Erze, Brenn-
stoffe uud sonstige Rohstoffe der westlichen und östlichen Schwer- industrie.
E. Mitteilungen über die Erledigung früherer Beratungsgegen-
stände sowie über Verkehrs- und Fahrp!anänderungen.
Göln, den 2. Oftober 1918. Königliche Eisenbahndirektion. Riesen.
BeTranntmaMmuUn g.
Auf Grund der Bundes8ratsverordnung vom 23. September 1915, betreffend die Fernbaltung unzuverlässiger Personen vom Handel, und der dazugehörigen Ausführungsanweijung vom 27. September 1915 Ziffer 1 wird der von den Cheleuten Bernhard Keßler, bier, Hagenbruchstraße 8, ausgeübte Shankwirtschaftsbetrieb (Bier manns Weinstube) mit dem heutigen Tage geschlossen.
Bielefeld, den 26. September 1918.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Stapenhorst.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bundesratsverordnung vom 23. September 1915 habe ih dem Arbeiter Aloys Holtwick, Katernberger Straße 70, der Ghefrau Wilhelm Linnenberg, Schwanenbuschstraße 165, dem Fabrikarbeiter Friedrich Boomes und Cheirau Hermann Buschkühler, Meppener Straße 3, dem Iohann Büttner, Julienstraße 60, der Ehefrau Johann Kesper, Schederhof- straße 52d, dem Handlungsgehilfen Kasimir Wielebinski, Stopypenberger Straße 30, den Handel mit Lebens- und Futtermitteln aller Art und Gegenständen des täglichen Bedarfs fowie die Vermititlertätigkeit hierfür untersagt.
Essen, den 2. Oktober 1918.
Die Städtische Polizeiverwaltung. J. V.: Driesfen.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich.
Preußen Berlin, 7. Oktober 1918.
Seine Majestät der Kaiser und König hat laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ unter dem 5, Oftober nachstehenden Erloß an das Deutsche ' Heer und die Deutihe Marine gerichtet :
An das Deutsche Heer und die Deutshe Marine!
Seit Monaten stürmt der - Feind unter gewaltiger Krasfk- anstrengung fast ohne Kampfpause gegen Guere Linien an. Jn wochen- langem Ringen, vielfah ohne Nuhe, müßt Ihr ausharren und dem an
Zahl weit überlegenen Feinde die Stirn bieten. Darin liegt die Gi dße.
der Aufgabe, die Euch gestellt ist und die Ihr erfüllt. Truppen aller deutschen Stämme tun ihre Schuldigkeit und verteidigen auf fremdem Boden heldenhaft das Vaterland. Hart ist der Stand Meiner Flotte, um sich den vereinten feindlichen Seestreitkräften gegenüber zur Geltung zu bringen und in unermüdlicher Arbeit die Armee in ihrem {weren Kampfe zu unterstüßen. Mit Stolz und Bewunderung sind die Augen der Heimat auf die Taten des Heeres und der Marine gerichtet. Jch sage Gu Meinen und des Vaterlandes Dank.
Mitten in das \{chwerste Ningen fällt der Zusammenbruch der mazedoniscchen Front. Euere Front ist ungebrohen und wird es weiter bleiben. /
Ih habe Mich im Einvernehmen mit unseren Verbündeten ent- \{lossen, dem Feinde nochmals den Frieden anzubieten. Doch nur zu einem ehrenvollen Frieden werden wir die Hand reichen, das {ulden wir den Helden, die ihr Leben für das Vaterland gelassen haben, das \{ulden wir unseren Kindern. Ob die Wäffen ruhen werden, fteht noch dahin.
Bis dahin dürfen wir nit erlahmen, wir müssen wie bisher alle Kraft daran seßen, unermüdlih dem Ansturm des Feindes stand- zuhalten. . Die Stunde ist ernst. Aber wir fühlen uns, im Vertrauen auf unsere Kraft und Gottes gnädige Hilfe, stark genug, unsere geliebte Heimat zu verteidigen.
Wilhelm I. R.
Die durch Vermittelung der Shweizer Regierung an den Präsidenten Wilson übermittelte Note hat laut Meidung des „Wolffshen Telegrapheabüros“ folgenden Wortlaut :
Die deutsche Regierung ersucht den Präsidenten der Vereinigten
Staaten von Amerika, die Herstellung des Friedens in die Hand .
zu nehmen, alle kriegführenden Staaten von diefem Ersuchen in Kenntnis zu seßen und sie zur Entsendung von Bepoll- mächtigten zwecks Ausnahme der Verhandlungen einzuladen. Sie nimmt das von dem Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika in der Kongreßbotschaft vom 8. Januar 1918 und in seinen späteren Kundgebungen, namentli der Nede bom 27. Sey- tember aufgestelite Programm als Grundlage für die Friedens8ver- handlungen an. |
Um weiteres Blutvergießen zu vermeiden, ersucht die deutsche Negierung den sofortigen Ab|chluß eines allgemeinen Wasffenstill- standes zu Lande, zu Wasser und in der Luft herbeizuführen.
Max Prinz von Baden, Neithsfanzler.
Seine Majestät der Kaiser und König hat an den ausscheidenden Minister für Handel und Gewerbe nachstehendes Allerhöchstes Handschreiben gerichtet: i
Mein lieber Staatsminister Dr. Sydow!
Nachdem Jh Ihnen die nachgesuchte Entlassung aus dem Amte als Staatéminister und Minister für Handel und Ge- werbe durch ‘Erlaß vom heutigen Tage in Gnaden erteilt habe, kann Ih es Mir nicht versagen, Jhnen für die hervor- ragenden treuen Dienste, die Sie in Ihrer langjährigen, erfolgrei@den Tätigkeit im Staatsdienste Mir und dem Vater- lande mit aufopferungsvoller Hingebung geleistet haben, Meinen Königlichen Dank austzusprehen. Als Zeichen Meiner Anerkennung und Meines Wohlroollens habe Ih Jhnen den hohen Orden vom Schwarzen Adler verliehen, dessen Abzeichen Jhnen hierneben zugehen.
E Ich verbleibe Jhr wohlgeneigter König Wilhelm R.
G1oßes Hauptquartier, den d. Dfktober 1918.
Dns
Seine Majestät der Kaiser und K önig hörten, wie
„Wolsss Telegraphenbüro“ meldet, vorgesiern nacmitt Bortrag des Chefs des Bivilkavinelts, Wirklichen Geht |
Rats von Berg und gestern mittag den des Generalstabes.
E E R E U U R B R
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Der Generäalfeldmarschall von Hindenburg if
, ) ì N Q Q ena nachmittag nah dem Großen Hauptquartier As gekehrt. :
nahme von Ferngläsern sowie von Ohbiektiven. fi
Photographie und Projektion, Nr. E E R K. N. A. in Kraft getreten. Es werden Prismenfernrohre Ziel- uad terrestrische verngläser aller Art, galileische Gläser mit einer Vergrößerung von 4mal und darüber sowte die optischen Teile aller vorgenannten Gläser, ferner anastigmatische Objeftive für Photographie und Projektion, deren vordere Linsen- öffnung 55 mm übersteigt, sofern ihre Lich!stäz ke gleich oder größer als 1 : 6,0 ist, beshlagnahmt. Die Gegenstände dürfen zu ihrem bisherigen Zweck weiter verwendet werden. Jhre Veräußerung und Lieferung ift jedo nur beschränkt zulässig. Die Veräußerungas- genehmiguig wird, soweit fie erforderlich ift, sür anastigmatische Objektive für Photographie und Projektion durch die Ju- speftion des Lichtbildwesens, Berlin W. 35, (Gonthiner Straße 34, im übrigen durch das Woaffen- und Munitioas-Beschaffungs- amt, Berlin W. 15, Kurfürstendamm 193/194, erteilt. Wer gewerbsmäßig derartige Gegenstände feilkäli, hat ein Lager- bu zu führen. Das von den Militäcbefehlshabern im Jahre 1916 erlassene Verbot des Verkaufs von Ferngläsern und Objektiven für Photographie und Projektion wird durh die neue Bekanntmachung aufgehoben.
___ Der Wortlaut der Bekanntmachung ist bei den Landrats- ämtern, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden einzusehen.
Vorgeésleun ift eine Bekanntmachung, betreffend Beschlag-
_ Leider kommt es immer noch vor, daß die Hinter- bliebenen von Heeresangehörigen nicht rechizèuig {hre Versorgung8gebührnisse erhalten, Die Schuld daran liegt häufig bei den Hinterbliebenen selbst, weil sie aus Un- lenntnis die Gebührnisse nicht rechlzeitig beantragen. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mittelt, hat das preußische Kriegs- ministerium deshalb angeordnet, daß ben Hinterbliebenen gleich- zeitig mit der ihnen zugehenden Besoldunatbescheinigung ein Merkblatt übersandt wird, aus dem alles Nähere ersichtlich ist. Danach sind die Gnadengebührnisse sofort bei dem Verforgungsamt bes “Armeekorps zu beantragen, das in der Vesoldungsbescheinigung angegeben {stt. WBeizulegen sind die Besoldungsbescheinigung und eine Todesbescheinigung. Sodann ist dèr Antrag auf Versorgungsgebührnisse zu stellen. Hinterbliebene von Offizieren des Friedensstandes und ehemalige Offiziere des Friedensstandes Partei die
Verforgungsgebührnisse unmittelbar beim Versorgungsamt, Hinterbliebene der Offiziere des Veurlaubtenstandes und aller Angehörigen der Unterkiassen bei der Fürsorgestelle. Nähere unentgeltlihe Auskunft erteilen die Fürsorgestellen.
Zur Richtigstellung der rielverbreiteten Meinung, daß die Angehörigen von Kriegsgefangenen Anspruch auf die Löhnung ihrer gefangeyen Verwandten hätten, wird amt- licherseits durh „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt :
_ Der “Frieg8gefangene seibst verliert. seinen Anspruch auf die Löhnung mit Ablauf des Monatsdrittels, in dem er gefangen ge- nommen wurde: Für seine Angehörigen besteht ein „Anspruch“ auf die Löhnung überhaupt niht. JIndes kann ihnen die Löhnung ganz oder teilweise bewilligt werden, wenn die Familie bedürftig ist und die Löhnung zum Unterhalt gebraucht wird.
An Verwandte aufsteigender Linie, Geschwister oder Pslegekinder kann die Whnung jedoch nur dann bewilligt werden, wenn der Kriegs- gefangene ihr überwiegender Ernährer war und Bedürftigkeit vor- liegt. Auch zur Unterstüzung des Kriegégefangenen selbst kann die Bewilligung der Löhnung ganz oder teilweise erfolgen, wenn er dieser Unterstüßung dringend bedarf und die Angehörigen nah billigem Er- messen nicht in der Lage sind, die Unterstüzungskosten aus cigenen Mitteln zu bestreiten. Ueber die Bewilligung der Unterstüßung, wie über den Zeitpunkt ihrer Auszahlung entscheidet der Trupypenteil, unter dessen Befehl der Kriegsgefangene zuleßt gestanden hat.
_ Die durch Allerböcste Kabinettsorder vom 1. August 1918 ge- währte monatliche Zulage von 9 4 an die mobilen Unteroffiziere und Mannschaften ist ledigli als Teuerungszuschuß für diele Heeres- angehörigen felbft aufzufassen. Cine Béwilligung dieser Zulage an die Angehörigen Krieg8gesangener ist daher niht angängig.
Da möglicherweise die St. Petersburger Behörden über die Rückgabe der in den dortigen Möbellagern aufbewahrten Möbel und sonstigen Gegenstände an die Berechtigten Bestimmung treffen werden, wird den Beteiligten empfohlen, soweit dics noch uit geschehen ift, tuntihst bald bei ‘dem Deutschen Generalkonsulat in St. Petersburg ihr Lagergut unter Angabe des Möbéellagers und der Quittungs- nummer sowie ihre weiteren Wünsche anzumelden.
Nach einer im Reichsversihherungsamt gefertigien Zu--
sammenstellung sind dur die Post und die Sonderanstalten gezahlt worden im Monat Mai 1918 als Zulagen: zu Jnvalidenrenten (monatlih 8 A) 7 533760 6, zu Kranken- renten (monailih 8 6) 581 928 16, zu Witwenrenten (monakt- lih 4 M) 243416 M, zu Witwenfrankenrenten (monatlich 4 46) 9200. /6, zusammen 8368304 /6; im Monat Juni 1918 als Zulagen: zu Juvalidenrenten (monallih 8 4) 7 686 416 1, zu Krankenrenten (monatlih 8 A) 608 664 M, zu Witwenrenten monatlich 4 4) 249260 #, zu Witwen- tranfenrenten “(monatlih 4 Mé) 9108 s, zusammen 8553 448 M6. R
Bayern.
Die „Korrespondenz Hofsmann“ teilt amtlich mit, daß die Nachricht Berliner Blätter von einem Ein\pruth Bayerns gegen die Aufhebung der Bestimmung im Artikel 9 Sag L der Reitsverfassung unrichtig sl Wie bayerische Negierung hat “iñ dieser Hinficht einen formellen Sgritt nicht unternommen, Die Angelegenheit ist im Bundes-
rat überhaupt noch nit besprohen worden. Die jeßt in Aus- icht genommene Lösung beruht auf einer Vereinbarung, die Der neue Reichskanzler selbst im Verlaufe ber Verhandlungen über die Neubildung der Negierung mit den Parteien getroffen hat. Die Vorschläge hierfür find in dem zuständigen Neichs-
¿ amt ausgearbeitet worden.
Baden.
Die „Karlsruher Zeitung“ bringt folgendes Telegramm des Reichskanzlers Seiner Großherzoglichen Hoheit des Prinzen Max an Seine Königliche Hoheit den Groß- herzog Friedrich:
P N diesem Augenblick, in dem Seine Majestät der Kaiser mit Deiner Zustimmung mich zum Kanzler des Deutschen Reiches er- nannt hat, ist mein ganzes Denken und Fühlen bei Dir und unserer geliebten Heimat. Wie Du es begriffen hast, daß in der Stunde der Not kein Opfer gescheut werden darf, das Kaiser und Reich von uns fordert, so wird, ih bin des gewiß, au das badi'che Land es verstehen, daß ih dem Rufe, der an mi ergangen ist, habe folgen müssen in der Erkenntnis, daß nur cin Zusammenstehen aller, eine jreiwillige Hingabe an das Ganze, Deutschland zu besseren Tagen zu führen vermögen. So bin ih gewillt, mein B ein- zusegen für dies hohe Ziel, diene ih doch dadurch auch Dir und dem badi\hen Lande und Volke, an denen mein He1z in treuer Liebe hängt. Mar.
Kriegëenachxichtecu. Berlin, 5. Oktober 1918. (W. T. B.)
Nördlih von St. Quentin und in der Champagne wurden heslige feindlihe Angriffe abgewiesen. Ebenso ist zwischen den Ärgonnen und der Maas der mit starken Krästen fortgesezte Ansturm ver Amerikaner gescheitert,
was Ae e
_ Wie ungebrochen die deutshe Kampfkraft, troß übermenschliher Anstrengungen und Entbehrungen dem An- sturm des zahlenmäßig überlegenen Gegners standhält, wie stark andererseits die Angriffslust in den deutschen Soldaten wurzelt, zeigen immer wieder Episoden einzelner Waffengänge, die im Rahmen der Gesamtkämpfe naturgemäß nicht jo zur Geltung fomrmen Tönnen, wie sie es eigenitlich verdienten. Ja den harten Gefechten um den ger!rümmerten Flecken Seque- hart bewiesen Teile elsässisher und ostpreußisher Regi- menter eine Bravour, die jede Anerkennung - verdient. Am 2. Oftober griff der Feind wiederum mit siarken Kräften den Ort an. Oestich der Frefsellefecrme zerschellte der Stoß im zusammengefaßten Maschinengewehrfeuer. Uber die tapferen Verteidiger begnügten fih nicht mit der Abwehr; selbständig gingen fie zum Angriff vor und warfen den Feind aus der Ferme bis auf den Westrand des Fressellewaldes zurü. Ein Versuch, das verloren gegangene Sequehart wiederzuholen, führte die Oft- preußen und -Elsässer bis zur Kirche. Diesen Erfolg zu ver- breitern, seßte sih der Divisions8kommandeur an die Spiße von zwei Posenschen Bataillonen und Teilen ostpreußischec Re- gimenier. Nach wirksamster Artillerievorbereitung warfen die shneidig vorbrechenden Truppen den Feinb in einem Zuge aus dem Dorf und über die alte deutsche Stellung hinaus. Die Nachmittags einseßenden feindlihen Gegenstöße konnten den Gewinn nicht streitig machen. Erst am 3. Oktober gelang es dem Feind, wieder in Sequehart einzubrehen. Die auf dem eroberten Gelände gesihteten zahlreichen Toten und {hrer Verwundeten ließen erkennen, mit welhen s{chweren blutigen Verlusten der Feind seine Angriffe an diesem Frontabschnitt bezahlen mußte.
Großes Hauptquartier, 6. Oklober. (W. T. B.)
Wesilicher Kriegsschauplas.
Heeresgruppe Kronprinz Nupprecht. In Flandern und vor Cambrai ruhiger Tag. Rege Erkundungstätigkeit an vielen Stellen der Front.
Heeresgruppe Boehn.
Wir gaben in vorlezter Nacht den zwischen Crevecoeur und Beaurevoir ‘an den Kanal ‘in Linie Banteux—Le Catelet vorspringenden Stellungsbogen auf und nahmen die dort stehenden Truppen in rüciwärtige Linien zurück. Eng- länder und Franzosen seßten ihre Angriffe zwishen Le Catelet und nördli) von St. Quentin fort. Beaurevoir und Montbrehain blieben in ihrer Hand. An der übrigen Frovt find ihre Angriffe vor unseren Linien gescheitert. Jn den Kämpfen bei Beaurevoir zeichnete sich das Reserveinfanterie- regiment 56 unter seinem Kommandeur Major von Loebbecte besonders aus.
Heeresgruppe Deutscher Kronprinz.
Erneuie Angriffe der Franzosen und FJlaliener am Chemin des Dames wurden abgewiesen. Jn Fortseßung der am 8. 10. begonnenen Bewegungen östlih von Reims und beiderseits der Suippes haben wir in vorleßzier Nacht unsere Stellungen am Brimont und Berru geräumt und rüdwärtige Linien bezogen. Der Feind folgte im Laufe des Tages. Wir standen am Abend mit ihm an der Suippes beiderseits der Stiaße Reims —Neuschatel, bei Lavannes
Epoye— Pont Faverger und an der Arnes® in Gefechts-
berührung.
Zwischen der von Som me-Py nach Norden führenden Straße und östlih von Lir y griffen Franzosen und Amerikaner ernéut mit starken Kräften an. Wir haben nach s{werem Kampf unsere Stellungen restlos behauptet. Das Westfälische JInfanterieregiment Nr. 55 und das Wesipreußische Jnfanterie- reaiment Nr. 149 zeichneten sih Hierbei besonders aus. Die 199. Jnfanteriedivision schlug den in 15 Wellen tief gegen die Liryhöhe anstürmenden Feind mehrfach zurück. Leutnant Markock mit Kempagnien des Junfanterieregimenis Nr. 357 hat an der Abwehr des Feindes besonderen Anteil. Der Feind
‘erlitt \{chwerste Verluste. Teilangriffe des Gegners am West-
rande der Argonnen scheiterten.
Heeresgrupye Gallwißg.
Zwischen den Argonnen und der Maas seßte de Amerikaner seine starken Angriffe fort. Oestlich von Exer mont gelang es ihm, bis auf die Waldhöhen etwa 1 km nördli des Ortes vorzustoßen. Hier find seine in den Nah- mittagsflunben erneut vorbreGendèn Angriffe gescheitert. Beider- seits dec von Charpentry auf Romagne führenden "d bracheau die Angriffe wiederum vor ben Linien elsa
N
lothringisher und westfälischer “Regimenter vóllig zusammen. Weiter östlih drang der Feind in den Fays3wald ein. Zm übrigen wurde er abgewiejen.
_——————
Wir schossen gestern 37 feindlihe Flugzeuge und 2 Fesselballone ab. Außerdem wurden von einem feind- lihen, im Angriffsfluge auf die Pfalz befindlichen Ge- chwader 5 Flugzeuge im Luftkampf abgeschofjen.
Südöstlicher Kriegss{chauplaß.
Unsere bisher im Rahmen des bulgarischen Heeres fämpfenden Truppen wurden herausgelöft und find im Rückmarsch in ihre Versammlungsräume. Sie haben den an sie gestellien hohen Anforderungen voll entsprochen und Hervor- ragendes geleistet.
Asiatischer Kriegsschauplaß. i Die in Palästina an der Seite unseres treuen türkischen
Bundesgenossen kämpfenden deutschen Bataillone mußten im Verein mit den \{chwachen türkischen Kräften erdrückender feindlicher Uebermabt weichen und find im Rückmarsch über Damaskus in nördlicher Richtung.
Der Erste Generalquartiermeister.
Ludendorff.
Berlin, 6. Oktober, Abends. (W. T. B.) Teilkämpfe nördlich von St. Quentin und in der Champagne. Zwischen den Argonnen und der Maas rourden héftige Angriffe dec Amerikaner abgewiesen.
Großes Hauptquartier, den 7. Oktober. {(W. T. B.)
Wesilicher Kriegsschauplag, Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Jn Flandern und vor Cambrai ruhiger Tag.
Heeresgruppe Boehn.
Nördlich von St. Quentin dauern die schweren Kämpfe seit Mitte September fajt ununterbrochen fort. Troy wieder- holten Einsazes frisher Verbände hat der Feind hier bieher feine nennenswerten Ecfolge erzielen fönnen. Auch gestern sind seine Angriffe, die sich am Vormittage nordöstlich von Le Catelet und beiderseits von Lesdins entwicelten und am Nachmittage auf breiterer Front nördlich von St. Quentin vorbrachen, gescheitert. Der Feind, der am Somme-Kanal zunächst auf Essigny le Petit Bodea gewann, wurde dur erfolg- reiche Gegenstöße und nähtlihe Unternehmungen wieder bis auf Remaucourt zurücgedrängkt.
Heeresgruppe Deutsczer Kronprin?.
Der Feind folgte gegen unsere neuen Siellungen an der Aisne und Suippes zwischen Pontavert und Bazan- court scharf nah und stieß vielfah im Angriff gegen sie vor. Kämpfe entwickelten sich bei Pontavert, Berry au Vac, beiderseits der Straße Reims— Neujchatel und bei Bazancourt. Der Feind wurde überall abge- wiesen. An einzelnen Stellen halten sih kleine Abteilungen auf dem nördlichen Suippes-Ufer. Mit stärkeren Kräften griff der Gegner an der Arnes und westlich von St. Etienne an. Auch hier blieben seine Angriffe in unseren Gegenstößen ohne Erfolg. :
An der Sgthlachifront in der Champagne trat gestern nach zehn'ägigen erbitterten Kämpfen Gefechtspause ein. Oestlih von St. Etienne, bei Orfeuil und Autry wurden Teilangriffe, an vielen Stellen der übrigen Front stärkere Erkundungdvorstöße des Feindes abgewiejen.
Heeresgruppe Gallwiß.
Zwischen den Argonnen und der Maas seßte der Amerikaner seine heftigen Angriffe fort. Das Jyufanterie- regiment Generalfeldmarschall von Hindenburg Nr. 147, das hon westlich der Maas in erfolgreiher Abwehr und im Angriff entscheidend dazu beitrug, den Durchbruch des Feindes zu verhindern, s{hlug auf den Höhen östlich der Aire den Feind zurück. Gefreiter Klei- nowsfki tat sich hierbei besonders hervor. Schwer- punkt der feindlichen Angriffe lag auch gestern zu beiden Seiten der von Charpentry auf Romagne führenden Straße. Die dort seit Tagen im Kampf stehenden elsaß-lothringischen und westfälishen Regimenter brachten den mehrfahen An- sturm des Feindes völlig zum Scheitern. Der Amerikaner erlitt wiederum {werste Verluste.
Der Erste Generalquartiermeifier. Ludendorff.
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Desterreichish-ungarischer Bericht. Wien, 6. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet : JFtalienischer Kriegsschauplaß.
Keine größeren Kampfhandlungen. Bei Neumarkt in Südtirol würden bei - italienishen Fliegerangriffen auf die Kriegsgefangenenlager gzahlreichz italienishe Krieg8gefangene getötei oder verwundet.
Valkan-Kriegs\{auplagz.
Südlich des Skumbi-Flusses Nahhutkämpfe. An der serbishen Front wurden unsere Vortruppen von Vranje
zurückgenommen. Der Chef des General}tabes.
Türkischer Bericht. Konstantinopel, 5. Oktober. (W. T. B.) Heeresberict vom 3. Oktober. L Ÿ An der Palästinafront herrschte Ruhe. Der Feind ift bisher nit über Dam asfus hinaus vorgegangen. Auf dea andexen Kritgsshauplägen ist die Lage unverändert,
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