1918 / 256 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 28 Oct 1918 18:00:01 GMT) scan diff

Die Zählung ist aud auf die am 4. Dezember 1918 im Be- gn der Gemeinden liegenden oder zuerst dort von der Fahrt im use des Tages anlangenden Schiffe zu erstrecken.

L6 Der Reichskanzler bestimmt, welche Angaben in die Haushaltungs- liste einzutragen sind; er kann Ausnahmen von der Vorschrift im § 2 Abs. 1 zulassen. S 7

Die obersten Landesbehörden erlassen die zur Ausführung der Zählung erforderlichen Anordnungen. §8 :

„Der Reichskanzler bestimmt, welche Nahweisungen dem Kricgs- ernährungsamt „Und dem Kaiserlichen Statistishen Amt einzusenden aid, und sett die Einsendungsfristen hierfür fest. Er bestimmt, welche

tahweisungen zu veröffentlichen sind.

89 : Für die Beschaffung und Versendung der Drucksachen und für die Aufstellung der Nachweisungen erhalten die Bundesstaaten eine Vergütung nad) Maßgabe der am Zählungstag ermittelten Be- völkerung. Die Höhe der Vergütung wird einer späteren Festseßung vorbehalten.

8 10

Diese Zählung hat nicht die in den Reichs- oder Landesgeseßen vorgesehenen rechtlihen Wirkungen einer Volkszählung, soweit die obersten Landesbehörden nicht anders bestimmen.

S Ld

Wer sich weigert, die auf Grund di:ser Verordnung vorgeschriebenen Angaben in die Haushaltungskisie einzutragen, oder wer wissentlich wahrheitswidrige Anaaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu ein- taufendfünfhundert Mark bestraft.

Berlin, den 24. Oktober 1918.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldow.

Verordnung über die Fortshreibung der Zivilbevölkerung zum Zwee der Lebensmittelversorgung. Vom 24. Oktober 1918.

Der Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtscha t 20)

über Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl. folgende Verordnung erlassen:

8 1

Die Kommunalverbände sind verpflichtet, über die von ihnen dauernd mit Lebensmitteln zu versorgenden Zivilperfonen Verzeichnisse (Listen oder Kartenblätter) zu führen und durch Fort{chreibung auf dem laufenden zu halten.

Die Verzeichnisse müssen die Namen aller zu verforgenden Personen enthalten, soweit niht die obersten Landesbehörden Aus- nahmen zulassen.

82

Die Fortschreibung umfaßt : L als Zugan«4: 1. die dauernd Zugezogenen, * 2. die aus dem Dienste im Heere oder in der Marine Ent- lassenen, _3. die Neugeborenen ; IL. als Abgang: 1. die dauernd weggezogen ‘n 2. die zum Dienste im Heere oder in der Marine Eingezogenen, 3. die Gestorbenen. g 3

Eine aus vem Inland zuzichende Zivilperson ist in die Fort- schreibung nur aufzunehmen, wenn für fie ein vom Kommunalper- bande des Wegzucsoits auétgefertigter Lebenämittel. Abmeldeschein ab- gegeben ist. Fur den Lebensmittel-Abmeldeschein ist aus\cließlich ein von der obersten Landesbehörde gelieferter Voidruck zu benußen.

Cine aus dem Ausland zuziehende Zivi1person i in die Fort- reibung nur aufzunehmen, wenn für sie vom Kommunalver bande des Zuzug8orts eine Zählkarte au} einem Vordruck nah vorge|chriebenem Muster ausgefertigst ist.

84

Als weggezogen ist in die Fortschreibung jede Zivilperson auf- zunehmen, für die vom Kommunalverbande des Wegzugsorts ein Lebens- mittel-Abmeldeschein ausgetertigt ist.

S5

Veränderungen in der Bevölkerungêzahl infolge von Entlassungen aus dem Dienste oder Einziehungen zum Dienste im Heere oder in der Marine sowie infolge von Geburten und Sterbefällen sind in die Fort)\chreibung nur aufzunehmen, soweit fie durch Bescheinigungen der zuständigen Behörde (militärische Dienstitelle, Standesamt) nach- gewiesen find. j

86 j

Die Fortschreibung ist vierteljährliß am 28. (29.) F°bruar, a Mai, 31. August und 30. November abzuschließen und aufzu- rechnen.

Die Kommunalverbände haben das Ergebnis der Fort- {reibung den von den obersten Landebbehörden bestimmten Stellen anzuzeigen.

Mit der Anzeige ift eine Nahweisung über die bei der Fortschrei- bung berüdsihtigten Lebensmitte!-Abmeldescheine und Zählkarten ein-

zureichen. j / ; i; Die obersten Landeëbehörden oder die von ihnen bestimmten

Stellen haben jeweils binnen \sechs Wochen nah dem Abschluß der Fortshreibung dem Krie,s8ernährungëamt und der Neichsgetreidestelle eine nah Kommunalverbänden gegliederte Zusammenstellung des Er- gebnisses einzureichen. V

Die Kosten sämtlicher Vordrucke werden vom Neiche erstattet, 88

Der Reichskanzler erläßt die zur Ausführung dieser Verordnung erforderlichen Bestimmungen. Er kaun Ausnahmen von den Vor- \chriften dieser Verordnung zulassen.

Der Reichskanzler kann über die zahlenmäßige Feststellung der von den Kommunalverbänden zu versorgenden Angehörigen des Heeres und der Marine sowie der Krieg8gefangenen besondere Vorschriften erlassen. Er kann ferner die Ausstellung von Ausweisen zum Be- zuge von Lebensmittelkarten für den Neiseverkehr regeln.

89

Soweit der Neichskanzler Ausführungsbestimmungen nicht erläßt, Fönnen die obersten Landesbehörden folhe erlassen. Sie können anderen als den im § 1 genannten Stellen die sich aus dieser Ver- ordnung und den Ausführungsbestimmungen ergebenden Aufgaben übertragen. U

Diese Verordnung tritt am 1: Dezember 1918 in Kraft. Der Neichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrasttretens.

Berlin, dea 24. Oktober 1918.

Der Reichskanzler. In Vertretung: von Waldow.

AusführungsHßestimmungen des Reichskanzlers

zu der Verordnung über die Fortshreibung der Zivilbevölkerung zum Zwecke der Lebensmiktel- versorgung vom 2e 1918 (Reihs-Geseßbl. L209).

Vom 24. Oktobec 1918.

Auf Grund des § 8 der Verordnung über die Fort- {reibung der Zivilbevölkerung zum Zwecke der Leben3mittel- versorgung vom 24. Oîttober 1918 (Reihs-Gesegbl. S. 1263) wird bestimmt:

AxtTiFel:1

(Zu S8 3 und 4 der Verordnung) Die Vordrude für die Lebensmittel-Abmeldescheine und für die Zählkarten find aus weißein Papier herzustellen ; sie müssen in Wotrt- laut, Schriftart und Größe den beigefügten Mustern (Antagen 1 nd 2) *) entsprechen. VA Die Notbiuide für die Lebensmittel. Abmeldescheine sind in Block- form zu liefern. Die obersten Landesbéhörden oder die von ihnen beauftragten Stellen bestimmen, wie viele Vordrucke jeder Blo zu enthalten hat." Die Höchsizabl dec zu einem Blocke vereinigten Vor- drucke darf hundert nit übersteigen. / ; Die Beschaffung der zZählkarten bleibt den Kommunalverbänden_ überlassen. | | Artikel 2

(Zu §8 5 und 6 der Verordnung)

Im Ergebnis der Fortshreibung muß die Zahl der dauernd zugezogenen Zivilpersonen 2, T, 1) gleih sein der Summe der abgelieferten Lebensmittel-Abmeldescheine und der ausgefertigten Zähl- karten, die Zahl der dauernd weggezogenen Zivilperfonen (8 2, 11, 1) gleich sein der Zabl der dem Kommunalverbande gelieferten Vor- drucke für Lebensmittei-Abmeldeicheine abzüglih der Z:hl der am Stichtag noch vorhandenen unverbrauchten, verschriebenen oder sonst unbrauchbar gewordenen Vordruce. 2 ; 8 Die Zahl dér aus dem Dienste tin Heere oder in der Marine Entlassenen 2, 1, 2) und der zum Dienste im Heere oder in der Marine Eingezogenen 2, 11 2) sowie die Zahl der Neugeborenen und der Gestorbenen (S 2, 1, 3 und § 2, IL, 3) ist durch Bescheini- gungen der zuständigen Behörde (militärische Diemtstelle, Standes- amt) zu belegen. y N /

Für die Anzeige des Grgebnisses der Fortschreibung 6 Abs. 2), für die im § 6 Abs. 3 vorgeschriebene Nachweisung und für die Zu- sammenstellung des Ergebnisses der Fortschreibung 6 Abî. 4) find Vordrucke nah den beigefügten Mustern (Anlagen 3, 4 und 5) *) zu

verwenden. Arttkel 3

(Zu § 8 Abs. 2 Say 2 der Verordnung) Für den Reiseverkehr verbleibt es bis auf weiteres bei den bisher vom Kriegsernährungsamte getroffenen Bestimmungen. Um Ver- wechslungen mit dem Lebensmittel-Abmeldescheine 3 der Verord- nung) auszuschließen, muß jedoch die bisher vo' geschriebene Be!cheini- gung über die Abmeidung aus der Lebensmittelveriorgung vom 1. Dezember 1918 ab handschriftlih oder durch Stempelaufdruck mit der Aufschrift „Neiseshein“ versehen fein.

Art ikel 4 | (Zu §-9 der Verordnung) i

Die obersten Landeébehörden erlassen zur Sicherstellung des Fort- \hreibungsergebnisses Vorschristen über die Vorlegung der nicht yer- brauchten, verschriebenen oder sonst unbrauhbar gewordenen Vordrucke für die Lebenémittel-Avmeldescheine, der von den Zugezogenen ab- gelieferten Lebenèmiitel-Abmeidescheine und dex ausgesertigten Zähl- karten. / Berlin, den 24. Okiober 1918.

at; Der Reichskanzler.

Jn Vertretung: von Waldow.

o

*) Die Anlagen sind hier nit abgedruckt.

Bekanntmachung über Druckpapierpreise. Vom %25. Oktober 1918.

Auf Grund der Bekanntmachung des Neichskanzlers, be- ireffe-d die Neichsstelle für Dcuckp pier, vom 12. Februar 1917 (Reichs-G segvl. S. 126) wird folgendes bestimmt: L

Maschinenglottes, bolzhaltiges Oruckpapier, das für den Druck von Tageszeitungen bestimmt ist, darf, soweit Lieferuna in der Zeit vom 1. November 1918 bis zum 31. März 1919 erfolgt, nux zu folgenden Preisen abgesetzt werden :

Sl

Jeder Cmpfänger hat den Preis zu zahlen, den er für die leßte ihm vor dem 1. Juli 1915 gemachte Lieferung an den damaligen Lieferer zu zahlen hatte, zuzüglich eines Aufschlages

a) für NRollenpapier von 42 25 M, b) für Formatpapier von 46,295 46 für einhundert Kilogramm. ;

In dem Aufschlage ist die vom 1. August 1917 ab zu entrichtende Kohlen- und Frachtsteuer sowie der am 1. April 1918 in Kraft ge- tretene allgemeine Kriegszuschlag zu den Frachisäßen des Güter- verkehrs und die_auf Grund des Geseßes vom 26. Juli 1918 (Neichs-Gefeßbl. S. 779) zu zahlende Umsaßsteuer einbegriffen. Der allgemeine Kriegszuschlag zu den Frachisäßen des Güterverkehrs ist bei Berktäusen ab Fabrik vom Lieferer zu tragen.

» O

Die Lieferung hat im übrigen zu den Zahlungs- und Liefe- rungsbediagungen zu erfolgen, die im zweiten Vierteljahr 1916 ge- golten haben.

Es hat jedoch Î

1. in den Fällen, .in denen Lieferung rei Haus des Empfängers erfolgt, der Empfänger dem Lieferer den Unterschied zwis{h?n dem Nolgeldsay, der im zweiten Vierteljahr 1915 von dem Lieferer zu bezahlen war, und demjenigen, den er für Lieferungen in der Zeit vom 1. November 1918 bis zum 31. März 1919 bezahlen muß, zu erstatten : : :

Der Empfänger ist jedo berechtigt, die Abfuhr des Drukpapters selbst vornehmen zu lassen. Jn diesem Falle hat der Lieferer dem Empfänger den Nollgeldjay, der im zweiten Vierteljahr 1915 zu be- zahlen war, zu vergüten.

2. in den Fällen, in denen Lieferung auf dem Wasserwege ver- einbart war, der Empfänger dem Lieferer den Unterschied zwischen dem für Wasserversendung im zweiten Vierteljahr 1915 geltenden und dem für Wasserversendung in der Zeit vom 1. November 1918 bis zuin 31. März 1919 zu vezahlenden Frach1say zu erstatten.

rfolgt die Lieferung vom Lager eines Papierhändlers, so kann der Händler auf den auf Grund des § 1 zu zahlenden Betrag einen weiteren Aufschlag von 10 vom Hundert berechnen.

8 4, ;

Bei allen Lieferungen von Vruckpapier vom Lager eines Papier- händlers hat der Händler auf den RNechnungébetrag (abzüglich racht, Verpackung und etwaiger Zuschläge nah § 2 Abs. 2) einen Nabatt von 2 vom Hundert zu gewähren, wenn die Bezahlung der Rechnung durch den Berleger bis zum dreißigsten Tage nah Eingang der Rechnung erfolgt.

Wird die Nechnung an den Händler bis zum \eczigsten Tage bezahlt, so kann der Hândler die Bezahlung ohne Abzug von Nabatt

verlangen. : : A Erkfolgt die Bezahlung nah dem s\echzigsten Tage, fo ist der

Verpackung und etwaiger Zus{läge nach §8 2 Abs. 2) 2 vom Hündart aufzuschlagen. : . E _ Weitere als die in den §F 1 bis 4 zugelassenen Aufschläge für Lieferungen vom Lager darf der Händler auf die nach § 1 zu zahlenden Preise nicht fordern.

Hatte die Lieferung vertragsmäßig vor dem 1. November 1918 zu erfolgen, fo gelten die Bestimmungen dieser Bekanntmachung nur insoweit, als die KriegswirtschaftssteUe für das Deutsche Beitungs- gewerbe in Berlin bescheinigt, daß die Lieferung bis zum 31. Oktober 1918 nicht möôglich war. Andernfalls gelten die Bestimmungen der Bekanntmachung der Neichsstelle für Druckpapier vom 29. August 1918 (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 207). Berlin, den 25. Oktober 1918. Reichsftelle sür Drupapier. Rühe. y Dea maun g, Betreff: Liquidation des Grundbesißes Savaëte in München.

Die am 9. Juni 1917 für den Grundbesig der französischen Staatsangehörigen Helene Savaëte in München angesrdnete Liquidation ist beendet. München, 19. Dêtober 1918. ; Königliches Staatsministerium des Innern. J. A.: von Knözinger, Königlicher Staattrat. pee]

Betranntm abu d

Dem Kaufmann Leopold Herrmann, Inhaber der Fitma M. M. Herrmann in Eijenach, Schmelzerstraße 18, ist auf Grund der Bekanntmachung des Bundesrats vcm 23. September 1915 in Verbindung 1it den Ausführungsbestimmungen des: Großh. S. Staatsministeriums, Departement des Innern, vom 16. Oftober 1915 der Handel mit Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt worden, weil Latsachen vorliegen, die die Unzuver- lä\sigkeit des Kaufmanns Leopold Herrmann in bezug auf den Handelsbetrieb mit Gegenständen des Kriegsbedarfs dartun.

Eisenach, den 25. September 1918. Der Vorstand der Residenzstadt als Ortspolizeibehörcte. Der Oberbürgermeister.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1483 des Neichs-Geseßzblatts enthält unter ;

Nr. 6500 eine Verordnung über die Vornahme einer Volkszählung am 4. Dezember 1918, vom 24. Oktober 1918,

unter Nr. 6501 eine Verordnung übec die Fortlshreibung der

Zivilbevölkerung zum Zwecke der Lebensmittelversorgung, vom 24. Oktober 1918 und unter i

Nr 6502 Ausführun sbestimmungen des Reichskanzlers zu der Verordnung über die Fortschreibung der Zioiibeoölkerung zum Zwecke der Lebensmittelversorgung vom 24. Oktober 1918 (Reichs-Geseßbl. S. 1263), vom 24. Oktober 1918.

Berlin W. 9, den 26. Oftober 1918.

Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreich Preußen.“

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die von der Akademie der Wissenschaften in Berlin voll- zogenen Wahlen der ordentlichen Professoren in der philo- sophischen Fakultät der Universität Berlin Geheimen Re- aterungsrats Dr. Kail Heider und Dr. Erhard Schmidt, dds Direktors des Astrophysikalishen Obvjervatoriums bei, Potsdam Geheimen Regiezerungerais Professor Dr Gusla Müller und des ordentlichen Professars in der medizinische Fafultät der Unioaersität Berlio Geheimen Medizinalrats' Or. Rudolf Fi ck zu ordentlichen Mitgliedern der physikalisch- mathematischen Klasse zu bestätigen.

af Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestäl

Winter an dem Realgymnasium in Neunkirchen (Saar) zum Direktor des öffentliczen Lyzeums in Neunkirchen (Saar) und

die Wah! des. Overlehrers an dec Crecilienschule in Berlin - Wilmersdozf Dr. - Steffens zum Direltor des städtischen Lyzeums in Bartenstein durch das Staatsministecium bestätigt worden.

angelegenheiten. Dem Oberarzt der chirurgischen Abteilung des städtischen

Schöneberg ift das Prädikat Professor beigelegt worden.

Preußische Ausführungz3anweisung zur Verordnung über den Verkehr mit Zucker vom 17. Oktober 1917 in der Fassuna der Verordnung

vom 30. September 1918 (RGBl. S. 1217).

Die Preußische Ausführungsanweisung vom 27. Oktober 1917 wirb wie folgt abgeändert: I, Im Abschniit A Absatz 1 trilt an Stelle der Jahreszahl 1917—18 die Jahretzahl 1918—19. TT. Jm Abschniit B Absay 5 wird das Wort „Potsdam“ dur „Charlottenburg“ erseßt. 1

Im Abschnitt D fälli dex zweile Saß fort. IV.

Jm Abschnitt L wird die Jahreszahl 1916—17 in die «Jahreszahl 1917-—18 und die Jahreszahl 1917—18 in die Jahreszahl 1918—19 abgeändert.

Berlin, den 26. Oktober 1918.

Der Staatskommissar für Volksernährung. J. V.: Dr. Peters.

Händler berechtigt, auf den Nechnungsbetrag (einschließlich &racht,

des Königs ist die Wahl des Overlehrers Dr. Theodor e

Ministerium der geistlihen und Unterrichts? |

Auguste Viktoria-Krankenhauses Dr. Nordmann in Berlin- *

Bekanntmachung.

_ Dos unterm 28. Mai 1918 gegen den Kaufmann (Srwin Zeifke hier erlassene Verbot des Handels mit Kleidungsstücken und Stoffen ist mit dem heutigen Tage aufgehoben worden. Die Kosten für diese Bekanntmachung gehen zu Lasten des Leike.

Neusalz (Oder), den 21. Oktober 1918.

„Die Polizeiverwaltung. Hohenhausen.

RNichtamtli®ßzes.

Deutsches Neich. Preußen Berlin, 28. Oktober 1918.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen vorgestern nachmitiag, wie „Wolffs Telegraphenhbüro“ meldet, den Abgeordneten Fischbecck, beauftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte des Ministers für Handel und Gewerbe, den Staatssekretär a. D. Dr. Lisco in Abschiedaaudienz, dea Obverlandesgerihtspräsidenten a. D. von Hagens sowie gemeinsam den Siaatskommissar &Freihermn von Coels von der Brügghen, die Unterstaats\ekretäre Dr. Busch und Dr. Schröder, den Wirlichen Geheimen tat, Ministerial- direktor Dr. Müller, die Ministerdirek1oren De. Gerlach, Dr. Neuhous, Löhblein, Goldkuhle, Dr. Maeder und den Direkior im NReichs-Wirtschastsamt Dr. Würmeling, ferner den Fürsten - Salm - Reifferscheidt -Dyck, deu Fürsten Jsenburg - Bir stein und den Generalsuperinten- denten, Geheimen Konsistorialrat D. Lahusen. Danach hörten Seine Mojestät die Vorträge des Staaissekretärs des Auswärtigen Amts, des Chefs des Admiralstabes der Marine und des Chefs des Marinckabinetts.

Seine Majestät der Kaiser und König haben laut Meldung des „Wolffshen Telegrophenbüros“ den General der Jnfanterie Ludendorff, E: sten Genera!quartiermeister, im Frieden Kommandeur der 85. JInfantericbrigade, heute in (Benehmigung seines _Abschiedégesuchs mit der geseßlichen Pension zur Disposition gestellt. Gleichzeitig haben Seine Yèajestät mit einer gnädigen Order an den General zu be- stimmen geruht, daß das Niederrheinische Füsilierregiment Nr. 39, desson Chef der General bereits seit längerer Zeit ist, fortan den Namen „General Ludendo: ff“ führen foll.

Die deutsche Antwortnote hat, graphenbüro“ meldet, folgenden Worttaut:

Die Deutsche Regierung hat von der Antwort desz Präsidenten der Vereinigten Staaten Kenntnis genommen.

Der Präsident kennt die tiefgreifenden Wandlungen, die sih in dem deutschen Verfassungsleben vollzogen haben und vollziehen. Die Friedenéverhandlangen werden von einer Völksregierung geführt, in deren Händen die entscheidenden Machtbefugnisse tatsächlich und ver- fassungsmäßig ruhen. Ihr sind auch die militärishen Gewalten unterstellt.

Die Deutsche Regierung sieht nunmebr den Vorschlägen für einen Waffenstillstand entgegen, der einen Frieden der Gerechtigkeit einleitet, wie ihn der Präsident in seinen Kundgebungen gekeun- zeichnet hat.

Solf,

Staatssekretär des Auswärtigen Amts.

wie „Wolff3 Tele-

———-

_ Der Bundesrat versammelte sih heute zu einer Voll- sißung; vorher hiellen die vereinigten Ausschüsse für die Ver- fassung, für Justizwesen, für das Landheer und die Festungen und für das Seewesen eire Sizung.

Wie bekannt, siad die am 2. Januar 1919 fällig werdenden Zinsscheine der Oprozentigen Reihs-Kriegsanleihen dur Beschluß des Bundesrats vom 22. d. M. zum geseß- lihen Zahluvgsmittel erflärt worden. Zu dem auf den Scheinen aufgedruckten Betrage müssen sie nicht nur von allen öffentlichen Kassen, sondern auch im privaten Verkchr als Zahlungsmittel argenommen werden. Sie sind be- sonders kenntlich durch einen grünen Unterdruck und durch ein deutliches lat:inishes „q“ in der rechten oberen Eke, sowie durch den Vermerk: „Halbjälhirige Zinsen zahibar am 2. Januar 1919 mit 2 Mark 50 Pf.“ oder 5 Mark, 12 Mak 90 Pf., 25 Mark, 50 Mark, 125 Mark, 250 Mark, 500 Mark. Die oberste Reihe des Aufdrus lautet bei allen diejen JOPis 19 proz Anleihe des Deulischen Reiches von N oder 1916, 1917, 1918 (uk 24)“. Entsprechend dem die Da igfeit bezeichnenden Auforuck werden die Ziasscheine vom L ll Dia Ma gegen andere gefegliche Zahlungsmittel Suhluncmnitet find sie, wie bemerkt, selbst geseßliche

Es wäre sehr erwünscht, wenn diese Miiteilung auch von

den einzeinen Betrieben durch ® V4 z bekanntgegeben wüede, rch Aushang in den Arbeitsräumen

__Ein Arbeitsaus\chuß der Deutschen Gesellschaft Lr Völkerrecht, dem die beoeutendsten Aut lbicten eutschlands und eine Reihe von namhaften Politikern angehören, tagte, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, gestern in Berlin, um die Vorarbeiten für die Schaffung S nes Volksbundes, der schon ‘gelegentlih einer früheren agung Gegenstand der Beratungen der Gesellschaft ge- wesen 1st, weiler zu fördern. Das große Gebiet der ange- strebten Organisation der Staaten wurde zur schleunigen Durch- arbeitung an zehn Unterausschüsse aufgeteilt, die in Fortführung Erweiterung und Vertiefung der bisherigen Bestrebungen der deutschen Wissenschaft und unter Berücksichtigung der afktuellen

politischen Erwägungeu die R Ö aufstellze sollegis genu die Richllinien des neuen Völkerrechts

Kriegsnachrichten. Berlin, 26. Oktober, Abends. (W. T. B.)

In Flandern ruhiger Tag. Teilkäm Schelde und Vise.. Von der Oise bis zur ae

Franzose seine Angriffe fortgeseßt. Südlich der Oise wurden sie nach anfänglihem Geländegewinn zum Stehen geb: aht, an der übrigen breiten Angriffsfront find sie gescheitert.

Die heftigen erfolgreichen Ábwehrfkämpfe des gestrigen Tages sind cin neues Ruttmesblatt der deutschen Berteidigung und ein Beweis füc den ungebrochenen Kampfes- willen der deutshen Soldaten aller Stämme. Der Gezner suchte“ auf der ganzen Linie einen entscheidenden Œ1folg herbei- ¿uführen. Troy riesenhafter Anst: engungen ist es ihm nicht aeluuger. Um 10 Uyr Morgens folgten cinem flarken Trommelfeuer von Machelen, \südwestlich Deyn/e, bis zur Schelde arte französisch-englishe Angriffe. Im Lysabscznitt würden fie abgewiesen. Weitec südli in der Gegend von Ootegem bis zur Schelde errang der Gegner geringe ö tliche Erfolge. Er founte fie abèr troy aller Ansirergungen in er- neuten Angriffen nit ausbauen. Bei ci,eren erfolgreichen Vorstößen sübwestlih von Zulte und wesilih Hrestert wurden über 100 Gefangene eingebrocht. Bei - biesen Kämpfen zeichnete fih Unteroffizier Sureller der 6. Batterie des Keserve- Fetdartillerie-Negiments 23 besonders aus, indem er mit seinem vorgeshobenen Geshüg ‘in direktem Schuß wiederholt die feindlichen Sturmwellen eifolgreih unter Feuer nahm. Von Tanks begleitete französishe Anslürme suchten zwisczen Dise und Serie noch kbeftigem Arüilleriefeuer tiesgegliedert in unse’'e Linien einzubrehen. Sie gerieten in das zusawmen- gefaßte Abfehrfeuer, in dem sie vor unseren Linien zujammenbrahen E.n so!tzes Gesctwader, das in Gegend RKibemont vorging, verlar 12 Kampfwagen. Dennoch seßte dec Gegner den gonzen Tag scine Ungrifse sort. Mit immcr wieder frischen Kiäften vährte er seine sih mehr und mehr licztendea Linien, die er mit zahlreichen Tanks vorzureißen suchte. Nach Aussage der Gefangenen beabsichtigte er, das über 15 Kilometer hinter unserer Front licgende Sagics- NRichaumont zu ereien. Dies mißloug ihm gänzlih. Man hate den Gefangenen gesagt, es gelte nunmehr, den legten Widerstand der Deutschen zu brechen. Tatsächlich hätten aber die Deutschen so gut gekämpft, wie nur je, und so fei der Angriff urter furchtbaren Verlusten für die Fravzosen zusammengevrochen. Oestlich Sissonne, in der Gegend von La Selve, wurven bis zum Nbend siebermal vorgetragene Anstürme des Gegners von den Bayern blutig ab- gewiesen. Die Hauptkraft des gestrigen Großangriffs war gegen die östlih bis zur Aisne auschließende Front gerichtet. Den ganzen Tag über versuchte es hier der Franzose, untcr Tank- und Artillerieschußz die deutschen Linien zu durchbrechen. Starke Tankongriffe vermochten 3 Kilometec südösil:c Fergeux den Sachsenwald zu nehmen; im übrigen wurden cu an dieser Frontstelle die feindlihen Sturmwellen zurück- geworfen. Hier sind bei einem Divisionsabschnitt allein 23'ze: - schossene Tanks gezähit worden. Bei ihrer Abwehr taten sich der Gefreite Menschkiel und Unteroffizier Brockmarn der 9. Batterie des 6. Garde-Feldartillerie-Hegiments besonders hervor. Ecsterer schoß 8, leßterer 10 Panzerwagen zufammen.

Großes Hauptquartier, 27. Oktober.

Westlicher Kriegsschauplaxs. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht.

In Flandern. keine besonderen Kampfhandlungey. Der Feind seßt die Zerstörung der belgischen Ortschaften hinter der Front fo1t. Die in Otegem und Ingooigem bei Be- shießung dur Brandgranaten in die Keller geflüchtete Be- vôlferung fam zum großen Teil um. Südlich der Schelde wiesen wir starke feindliche Angriffe zwischen Famars und Artres im Gegenstoß ab. Jn Teilangriffen drang der Gegner in Englefontaine und Hecque ein. Aus Hecque wude er im Gegenjtoß wieder vertrieben.

Heeresgruppe Deutscer Kronprinz.

Von der Oise bis zur Aisne setzte der Franzose seine Angriffe fort. Beiderseits von Origuy s{lugen wir sie vor unseren Linien ab. Der Gegner, ter bet Pleine Selve in unsere Stellung eindrang, wurde auf der Höhe nordöst'ih des Ortes aufgefangen; seine Vasuche, von hier aus durch Anariff in nördlicher Richtung unsere Front an der Oise zu Fall zu bringen, sind unter s\chwersten Verlusten sür den Seind gescheitert. Origny und die Höten süd- östlich davon wurden behauptet. Zaylreiche Panzerwagen des Seindes wurden zerstört. Die Baiterie" des Leutnants Me y- höfer vom Neservefeldartillerieregiment Nr. 1 und Leutnants Zuppke vom Feldortillerieregiment Nr. 37 sowie Leutnant Otto vom Jnfanterieregiment Nr. 445 halten dabei hervor- rogenden Anteil. Jm Serre-Abschnitt blichen feind!icße Vorsiöße aus Mortiers heraus vor unseren Linien liegen. Heftine Angriffe geqen den Souche - Abschnitt zwischen Froidmont und Pierrepont wurden von poserischen und mwüirttembergishen Negimentern abgewiesen. Gegen Abend fschlugen das. Füsilitrregimert Nr. 37, das Gre- nadierregiment Nr. 119 und das Jnfanterieregiment Nr. 121 hier erneut mit großer Kraît vorbrehende NAu- griffe des Feindes zurück. Breiderseits von Sissonne blich die feindlihe Junfanterie geftern untätig. Auf den Höhen westlich der A isne stieß ein eigener örtliher Gegenanqgtiff gegen den Sachsenwald mit starken Angriffen zusammen, die der Feind mit weitgesteckten Zielen zwischen Nizy le Comte und der Aisne angeseyt hatte. Schon beim Ueberschreiten der Höhen nordwestlich von Nizy le Comte erlitt der Feind in unserem Artilleriefeuer {were Verluste. Hier jowie wesilih won Bacogne sind die Angriffe des Gegners völlig gescheitert. Jn dem shluchtenreichen und dicht be- waldeten Gelände westiich der Aitne dauerten erbiiterte Kämpfe tagsüber an; bis zum Abend maren sie zu unseren Gunsien entschieden. Sie fanden etwa an der Siraße G E Porcien und bei Herpy ihren Ab-

uß.

An der Aisne-Front und bei

Heere3grupoc Gallwihß beiderseits der Maas keine größeren Kampfhandlungen.

Südösilicher Kriegs\chauplaßt.

Die Bewegungen in 1ückmwärtige Linien verlaufen plan- gemäß. Jn erfolgreihen Abwehrkämpfen bei Kragujevac Aa As sicherten Nachhuten den Abmarsch unserer

auptfräfte. Der Chef des Genoralstabes des Feldheeres.

(W.“ T. B.)

Berlin, 27. Oktober, Abends. (W. T. B.) Der Tag verlief ohue größere Kampfh, andlungen.

Großes Hauptquartier, 28. Oktober. (W. T. B.) Westlicher Kriegs\schauplas. Heereëgruppe Kronprinz Nuppreht.

L Keine größeren _Kampfhandlungen S üdwest'ih von Weinze, ötlich von Avelgem und bei Urt res (üblich der Schelde) wiesen wir feindliche Angriffe ab. Vei Säuberung einzelner Engländernester bei Famars und Englefontaine machten wir Gefangene.

Heeresgruppe Deutscher Kron prinz.

Uebergargsversuhe des Feindes über den Oise- Kanal bei Tupigny rurden vereitelt. Zwischen Oise und Serre nahmen wir in vorleztec Nacht unsere in dem vorspringenden Bogen zw'\hen Oriauy und La erte stehenden Truppen in die Linie 10:s;l ch voa Gu ise önlih von Crecy an der Serre zurück. Der Feind griff aellern un}ere neuen Linien füdlih von Guise an: unter Ein- buße zahlreiher Panzerwagen wurde er abgewiesen, Am Souche-Abschnitt sceiterten am fühen Morgen erneute Ungrisfse der Fiarzosen zwichen Froidmont und Pierre- pont. Westkch der Aisne fanden geftern nur örtlihe Ztämpfe stat. Feindliche Angriffe gegen unsere auf dzm Ente vier dec Nisne südösilich von Nethel und bei Rilly fiehenden Zruppen wurden abgaewiescn. Nuf den U'snehöhen ösllih von Bouziers nahm der äirtilleriefampf om Abend in Verbindung mi! ersolgloseim Angriff des Gegners ösilich von Chesitres vorübergehend große Stärke an.

Heeresgruppe Gallwißz. Auf den Höyen öflich der Maas wiesen wir Ängriffe der Amerikaner am Walde von Consenvoye und am Ormont-Walde ab.

Süt ök licher Kriegsschauplaßg.

Die eingeleiteten Bewegungen wurden vianmäßig weiters- geführt. Südlich von Nudnik und Topola erfolareicze Nachhuts fämpfe. Beideiseits der Morawa besteht nur geringe Ses fechtsfühlung mit dem Feinde.

Der Chef des Genera!stabes des Feldheeres.

: Ric SchicFsalsstunde unseres M Vaterlandes ijt auch die Srunde äußerster PDflichterfúllung ! Seichnec die Kriegsanleihel!

Oesterreihisch-ungarischer Bericht. Jtalienisher Kriegsschauplag. Wien, 26. Oktober. (W. T. B.) Amllich wird gemeldet:

Die Kämpte in den Sieben Gemeinden fanden gestern nah den Mißerfolgeu, die die JZtzlienecr und Branzofen am Vortage erlitten, feine Fortsetzung.

,_ Oestlih der Brenta fam es ernzut zu einem erbitterten, bis in die Nat andauernden Ringen. Biennpunkie des Kampfes waren wieder der Monte Asolone und der Monte Pertica, die mehrmals in die Hände des Feindes fielen, um immer wieder durch Gegeoangriffe zurückerobert zu werden. Nur unter den \chwersten Opfern vermocten die JZtaliener gegen Abend auf beiden Bergkuppen neuerdings Juß zu fassen. Dagegen blieben aile Änstrengungen des Geindes, nordöstlih des Vonte Pertica in unsere Linien ein- zudringen, vergebens. Auch neuerliche Anstürme acaen den Spinuccia scheiterten an der Tapferkeit der Verteidiger.

_ Im Alano-Beccken schlugen unsere Siczerungstiruppen ilalienishe Vorftöße ab. Die Haltung urserer Braven war wieder über jedes Lob erhaben. Vêrdient von den vorgestrigen Kämpfen wehilih der Brenta noch das obverungarisze Jrfanterie- regiment Nr. 125 besondere Anerkennung, jo irug aeslern im Usoione-Gebiet namenilich Das froatische Landwehrregiment Ne. 27 dur fein selbstiätiges Mitwirken an den Kämpfen eines Nachbaravschniits, wesentli zur Festigung der Frönt bei. Einstimmig wird wieder die Tätigkeit der Artillerie her- vorgehoven, die durch ihr verständnisvolles Zusammenazrbeiten mit der Znfanterie an der Behauptung des Schlachifeldes ruhmvollen Anteil nahm. Jufanterie- und Scblacßtslieger betätigten sich im Erkundungsoienst und im Kampf gleich ers

folgreich. Balkan-Kriegs\chauplagz. Jn Serbien gingen wir sc{ritiweise in die Stellungen von Kragujevac zurü. Auf dem albanischen Kriegsschaupla§ keine größeren Kampfhandlungen. Der Chef des Ecneralj1aves.

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Wien, 28. Oktober. (W. T. B.) Amilich wird verlautbart:

Jtalienischer Krieg3schaupla x. Auf der Hochfläche der Sieben Gemeinden nrters

" vahm geftern der Feind wieder eine Neiße fiarker Teilvorsiöße,

die alle im Nahkampf oder im Gegenangriff abgeschlagen wurden. Weiiere Angriffoversuche scheiter!en schon in uvserem Abwehrfeuer. Dex Feind erlitt große Verluste.

In den Gebirgen östlih der Brenta dauert die Schlacht in unverminderter Heftigkeit fort. Den ganzen Tag über tobte der Kampf. Im Bereich des Col Caprile büßte der Feind zeitweilig ertungene Vorteile tur unsere Gegensiöße vollends wieder ein. Den V folone nahm nach erbitteriem Ringen die 4. Division im Sturmschritt. Unsere gegen den Pertica angesezten Bataillone gelangten in den Abendftunden bis an den Fuß der Kuppe; in der Nacht fiel auch diese in unsere Hand. Wiederholte Versuche der Ziatiener, ich in der Gegend der Fontane Secca auszu- breiten, blieben troß dem Aufgebot starker Infanterie und Artillerie vergebens. Auch an den Hängen des Moute Spinuccia bereitete die Standhaftigkeit uuserer Braven den feindlihea Argriffen das gleiche Schicksal wie an den vera gangenen Tag n. Die Leistungen unserer Trvppen stehen gegenüber den g? ößten Woffentaten früherer Schlaczten nieht