1918 / 263 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 Nov 1918 18:00:01 GMT) scan diff

bei La Herie und gezen Bois le Pargny gefo'gt. Der Feind wurde überall, teilweise im Gegenstoß, abgewiesen.

An der Aisvnefront keine Kampfhandungen. Zwischen Le Chesne und Sommauthe scheiterten Teils vorsiöße des Gegners. Auf den Hößen südlih von Beaumont wiesen wir hefiige Angriffe der Amerikaner M. Im Walde: von Dieulet wihen unsere Truppen stärkeren Angriffen befehlsgemäß auf das östliche Maasufer nöôrdlich von Stenay aus. Südlih von Dun wurden feindliche Abteilungen, die über die Maas vorstießen, auf den Fluß zurückgeworfen. Auf den Höhen öfilih der Maas scheiterten starke Ungriffe, wes.liH der Mosel Teilvorstöße der Amerikaner.

Der Erste Generalquartizrmeister. GErocener.

Parlamentarische Na§Hrichten.

Der Präfidert des Abgeordnetenhauses, Wirkliche Geheime Rat Dr. Graf von Schwerin-Löwiß ist gestern in Berlin gestorben. Jhm widmet der Erste Vizep: äsident des Abgeordnetenhauses, Geheime Justizrat Dr. Porsch folgenden Nachruf:

Heute, am Montag, tem 4. November 1918, ent\{lief in seiner Amtäwohnrung zu Berita nah furzem !chweren Leiden im 72. L-ten€- jah:e der Präsident des preußischen Abgeordnetenhaus s Hans Arel Tamino Graf von Sc{werin, Herr auf Löwiß, Kreis Anklam, brendoktor der Philosophie und der Theologie, Könialiker Wük- licher Geheimer Nat und Juttmeister a. D. Präsident d 8 Deutschen Lantwirtschastsrats und des Königlih preußi- fden Landesökonomietollegiuns, Mitglied des Reichstages. Der Verblid:ene cehörte dem Abgeoidnetenhause seit 1897 ais Vertreter des Wahlbezirks Demmin - Anklam - Usedom - Wollin- Ueckermünde an. Mitglied des Neichstages ivar er seit einem Viertel- jabrhundert, zwei Jahre bindurch au Präsident dieser Körperschatt. Die böchste Stellung in Preußens gewäblter Volksvertretung wurde ibm im Jabre 1912 übertragen. Ein bahnbrechender, erfo!ggefrönter Landwirt und zu vielen Ghrenämtern be: ufen, bat er si tros alledem au diesem boben Amte mit Treue und Hingebung gewidmet. Seine abgetlärte Persönlichkeit, sein Gerechtigfkeitsfinn und fein auf Ver- iéhnung und Ausgleich geridtetes Wesen envarben dem Verewigten die Liebe und Verehrung aller, die mit ibm zu tun batten. Das Andenken des teuren, um das Vaterland hocverdienten Mannes wird tmmexdar gesegaet. fein.

Gesundheitswesen, Tierkrantheiten und NAbfperrungs- maßregeln. ;

Schanghai, 4. November. (Neuter.) Die tin China berrschende Grippe rihiet namentli im San gtsetale große Berbeerungen an. Ganze Familien sind ausgettorben. Betonders in den Provinzen Hupe, Y ndai und Schens i verläuft die Krantheit tödii@. .

Theater und Musik.

Im KönigliGen Opernbause wird morgen, Mittwo, „Der Evangelimann“ mit den Damen E)cher, Birkenström und den Lerren Jadlowker, Krüvfer und Vrorsgeest in den Hauptrollen auf- geführt. -Musikalischer Leiter ijt der Kapellmeister von Strauß.

Im Königlichen Scauspielhaute geht morgen zum ersten Male „Die Judasgloe", Schaufpiel von Hans Knobloch, in Szene. Die Besezung dec Rollen ift folgende : Stefan Prandtner : Herr Somumerstorf, Ottiiie Hofmann : Fräulcin Steinsieck, Pennberger : Herr Müh!lhofer, " Mali : frau Doua, Selcgmann : Herr Vesyer- mann, Bertram: Herr Zimmerer, Pfarrer : Herr Mannstädt, Eschenborrbäuerin : Frau Pategg. Leiter des Spiels ist ter Ober- Ipieileiter VPatrb.

_Im Berliner Theater findet morgen, Mittwoc, die Erst- aufführung der Vrperette „Sterne, die wieder leuten“, von Nudolf Bernauer un Nudolf Schanzer, Musik von Walter Kollo, statt. Die Bühnendilder find nab Gntwürjen von Svend Gade, die Ge- wänder nah solchen von Ioland S@warz angefertigt.

Im Kleinen Schauipiclhaus gebt in Abänderung des Spielplans- am Sonnabend Strindberzs „Gespenfter- jonate*, mit Paul Wegener und Gertrud Sysfoldt in ten Hauvptcollen, und am Sonntag Wedekinds „Frühlings (rwaden“ in Szene.

Im Deutschen Oper nbaus ivird die Kamnierjängerin Eva Plaschke- von der Osten im Verein mit ibrem Gatten, dem Kammer- \anger Friedrich Piaschke, am Sonnakend, den 9. November, in Tichaikowskys lvrisher Oper „Eugen Onegin“ auftreten. Die BVe- leßung der Hauptrollen ift folgende: Larmna: Emma BVilmaxr, Tatjana: (5 Plaschke-von der Osten, Olga : Margaucthe Bach, Filipjewna : Paula Weber, Eugen Bnegin: Friedrich PViaschke, Lensfi: Nudolf Laubenthal. Die mutfikalishe Le.tung hat der Kapellmeister Ignaz Waghalter.

Am Dovnerstag, Abends 6 Uhr, veranstaltet der als Nacfolger von Walter Fijcher an die Katser Wilbelm-Gedäwtniskir ) e berufene Organist Fritz Heitmann, Schüler von Straube und Neger, in dieser Kirche cinen BVach-Abend. :

. Hebbels „Demetrius* wird am 10. November am Darm- flädter Hoftheater zum ersten Maie in seiner reinén (Bestalt dargestellt werden. Dice Bedeutung dieser lraufführung wird nod) dadur erhöht, daß ibr Schillers ragmesit, als erstmalige Neben- einanderstellung der beiden verschiedenen Formungen dea g!cichen Stoffes, vorauêgeshickt wird.

Mannigfaltiges.

Un. 4, d: M, Abends, traf, wie „W. T. B.* meltct, ben Moskau tommend, der Kurier Der Dien en diplomatischen Vertretung der Sowjet-RMes gterung. auf .dem Bahnhof Friedricstraße ein. Dei dem -Heruntertragen* des Gepväcks vom Bahnsteige wurde eine der Kisten tuch Anstosen bescbâdict, so daß darin b. fintlihe Papiere auf den Bode: fielen. Diese Paviere waren, wie ih herausvelie, in teutider Sprache gedruciie Flugblätter, die die deutschen Arbeiter und Soldaten zu blutigem Umsturz auj- fordern. Gins der Flugolätter, das von der Guuppe „Inter- nationale“ (der Span1alusgrupve) unterzeihnet war, ent- bôlt einn Aufruf zum Wevoluticnekamvf, während ein anderes Flugblaiut die näheren Anweijungen für diesen Kampf gibt, zum Meuchelmorde und Terror auffordert. Ar Ansuchen der Babnbeh*rde wurde das gesamte Kuriergeväck in etnem ge!chlossenen und bewahten Naum sichergestellt und das Auêwärtige Amt benaäritigt, um diesem die Untezxsubung und weitere Beßandlung der Angelegenheit zu ermög!ichen.

Im Lessingmufeum spriht am Donnerttaa, Abends 8 Übr, Franz _Siting über „Schiller und seine Zeit“. Lieder von obert Kahn singt Eddy Delling, begleitet von Kurt Sobn, “tin Sonnabend, Abends S Uhr, balt bec Kapellmeister d, Levy den | ersten feiner Vorträge über“ GBachs „Maitbäus-Passion“ mit Ex. liuterungen am Flügel, Die Gesänge füßrt Ging Goetz-Lepy aus.

Hatdel und Cetverbe,

Vei den Abrehnungs stellen wurden im Monat Oktober abgereWnet 10 678 812 600 6.

Nab der WogtHenübersiBt der Reich3bank vom 31. Ok- tober 1918 betrugen (+ und im Vergleich zur -Vorwohe) :

Aktiva, 1918 1917 1916

| MetaUbestand *) . 2 2 693 182 009 | 2518 641 090 E (— 58 175 900) (+ 4815 009) ( darunter Gold .| 2550019 0€0 | 2 404 670 000 | (+ 711 000) (+ 211 000) ( Neich8- u. Darlcbns-

fassensheine . .| 3062385 000 | 1023 935 000| 229 (+151 501 000) (-- 31 531 000) (—131 Noten and. Banken 1 887 000 | 2158 000 | 2 (— 580000) ((— 4042 000)(— 10 Wetsel, S&eck3 u. | diskontierte Neihs- 4 S S e shapanweisungen . | 20 67921000 |11 737 052000 | 7 i(+1936685000)|(+19 s 959 000)|(+ 26 6637000 | 13 454 000 (— 672000) (+ 3 435 009) ((+ 142 65 115 894 090 j (+ 8585 000) (+ 83 656 000) (— 2 078 005 000 | 1 647 839 600 (— 73 057 000) (+ 30 681 000) (—

Grundkapital 180 000 000 180 000 000 |_ (unverändert) | (unverändert) ! (

Reservefonds . , 94 828 000 90 137 000 | E (unverändert) | (unverändert) | (unverändert)

umlaufende Noten , |16 661 550 000 | 10 410 264 000 | 7 2:0 036 000

i (+240 782 000)|(+261 5t6 009) (4-228 412 000) sonstige Bar fällige ihk,

Verbindlichkeiten . j 10 733 776 000! 5 888 056 000; 34 (+1674837000) (— 49 378 000) (—1 sonstige Passiva . .| 204 §05 000 | 702516 000} 3 i(— 48 668 000) (+ 51 847 000) (+ 21 *) Besiand an fkursfähigen: deutsken Gelde und an vi L ober augländishen Münzen, das Kilogramm fein zu 278 n

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Lombardforderungen

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sonstige Aktiven Passiva.

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189 000 090 unverändert) U

89 471 000

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Börse zu Berlin (Notierungen des Börsenvorstandes)

vom 5, November vom 4. November für Geld Brief Geld Brief c é T4 f olland 100 Gulden 280 230} 289 2804 änemark 100 Kronen 1764 177 1764 77 Schweden 100 Kronen 192 192 192 1924 Norwegen 100 Kronen 177t 178 177 Lellingfors 100 Finn.Mark 73 73 7 Shwez 100 Franken 1264 137 1364

zt Budapest 100 Kronen 56,70 56,80 57,20 Bulgarien 100 Leva _— A S E “u 100 Piafter 20,30 20 20,20 nope T 40 0, Madrid und Barcelona 100 Pesetas 136 137 136

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Don, Beltitge Wertpapiermarkt zeigte eine abivartende Haltung im Hinblick auf die Wablen in Amerifa, Die Kurse waren wenig berandert, und die Umsäße bewegten sib in den engsten Grenzen.

Uuch der weitere Verlauf war still bis zuin S({luß.

Berithte von auswär! gen Wertpapiermärkten.

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__ Wien, 4. November. (W. T. B.) Der Abfchluf: des Waffenftill- standes mit Jtalien und die Wahrung der Nuhe in Wien haben auf tie Börse verubigend und befestig nd gewirtt. Der Berkehr eröffneie zurück- haltend, gestaltete Rd) jedo weiterhin lebhafter. Nambaftere Steige- rungen erfubren insbesondere bie türkischen Paviere sowie ungarische und böbmische Wecte. Takafkaktien gewannen 58 Kronen, Qrient- bahnaktien 45, Salgo Koblenaktien 41 Kronen. Nima Muranver 16 Kronen. Im Stranken war die Stimmung nicht einbeitlid, aber vorwiegend fest. i

Wien, 4. November. (W. T, B). Die Greignisse ter ver- gangenen Wote ubten auf die biesige Börse nur geringen Ginfsuß aue. An den ersten beiden Tagen der vorigen Wcce war die Börse uberwiegend |ckŒwach, an ten beiden folgenden befestigte sic sid. Am «creitag und Sonnaberd waren keine Börsentage. Im allgetneinen war die Haltung schwa für jene Wertpapiere, welche dur vie Auf- lösung der Monarchie - in Neugebilde unmittelbar gesbädizt werden, wie Staatépapiere und Bankaktien, während Industriepapiere als gesidertez Kapitalanlage gröfitenteils bobe Kurse erzielten. Slamentlich die Aftien der böhmischen Banken, tarunter auch die einzige deu1sh-bößmische Bank, die in _Prag ihren Sig hat, erlangten we!tere Kurs- steigerungen. Schiffahrtéattien waren im allgemeinen fest, aus- genommen Llovd, die wetter um bundeztdreißig Kronen fielen offenbar im Zusammenhang mit Nachrichten , daß die drei in China befindlichen Dampfer der Gesellschaft den Eng- ländern als gute Prise zuerkannt worden seicn, Im Gegensqk zu den österreichischen Industrieaktien, b:i denen Kursfteiger ungen überwogen, sind ungarische zumeist {wächer geworden, ausgenonaien ungarische Koh lenbergbaugesell saft, die um oundertvierzig Kronen siteg. Die Foige der jüngsten Umwälzungen ist, daß die Prager Börse duk ihre Leitung inzwischen a s deutschen in t\chedisde Hände überging und wieder offiziell eröffuetwi1d. Auchdie Wiener Börsenkammer beshloß, von dieser Woche an cin Kursblatt, wenn au verkürzt, auêzugeben. Die Bank- notenflemme der Vorwoche milderte sich erheblich; der Andrang an die Schalter der Wiener Banken, der übrigens nicht im cntferntesten einem Nun glich, hat aufgehëct. "Die Kassenscheine der Oefterreichisch- Ungarischen Bank zu'ammen mit den Wiener Kassen\chcinen und den neuen Banknoten \dufen volle Beruhigung, ein Zeichen, wie rubig und abwartend ih das Publifum troß alier Besorgnisse ‘verhält. ch a 4. November. (W, L. B. (Börsenscblußkuz se.) Zürtisde Lose 00, Wrientbahn 1130, Staatsbahn 846, Süd- bahn 100, Desterreihischer Fredit 666, Ungarisder Kredit 995 Zabalkaktien 9!5, Alpine Montan 906, Prager Gisen 3110") Nima Yuranyer 910*1, Sfodawerke 745, Salgo Kobleu 945, Galizia 1248 Waffen 1205, Llovd. Aftien 1415, Poldihütte 1229, Nubel Jtomanow 20", Rubel Vumancten 185. e L

*) exfl. Coupon,

Paris, 4 November. (W, T. BDI 59), Französische Anleibe

z ) 88,55, 3 % Franzésishe Rente 62,00, 4 2/5 Span. ; i 97,50, 59% Russen von 1906 6375 0/0 gt P ee 4 N unif, 74,75, Suez-Kanal 5400 Rio Tinto 1918. Amsterdam, 4. Necvember. (W.T.B.) Flau. Berli 34,15, WBewsel auf Wien 17 79, Bedfel au! Schwei Ir rQ "f Berlin auf Kopenbagen 63,00, Wechsel auf Stockholm 67,35, | Wechsel auf New Vork 237,50, Wechsel auf London 11,34, Wesel! auf Taris 43,20. 4} 9/9 Niederländische Staatsanleihe 887, ObL

Holland-Amerika-Linie 429, Nieder

3 9/0 Niederl. W. S. 634, Königl Niederländ. Petroleunt 615 länd.-Indishe Handelöbaup 2068 |

ison, Topeka & Santa 957, RoX Jsland Atchison, Topeka & Santa F6ó 956, No Jsla —, Ra —, Southern Railway 29}, Union Pactfic 136, Anaconda 154, United States Steel Corp. 91, Granzösisch - Englische Ara

5 -Amierika-Linle —.

Kopenhagen, 4. November. (B. T. B.) Sihtwe§se1 auf Hamburg 52,50, do. auf Amsterdam 157,25, do. auf weiz. Plége 70,25, do. auf London 17,78, do. auf Paris 68,50.

L U L G i

Stockholm, 4. November. (W. T. B) Sichtwehfe] ci Berlin 51,00, do. auf Amsterdam 149,50, do. auf {weizer. Ptáge 71,50, do. auf London 16,95, do. auf Paris 65,25.

ck Seutbern

Königliche Schauspiele. Mittwo: Opernhaus. 238. Dauer, bezugsvorstelung. ODicnst- und Sleinläge find aufgehoben. Der Evangelimaun. Musikalisles Schauspiel in zwei Aufzügen, nad) einer bon Dr. Leopold Florian Meißner erzählten wahren Wegebey. heit, von Wilhelm Kienzl. Musikalishe Leitung: Herr Kapellmeister von Strauß. Spielleitung: Herr Holy. Chöre: Herr Professer Nüdel. Anfang 7F Ubr.

Schauspielhaus. 240. Dauerbezugsvorstellung. Diensi- und ivläge sind aufgehoben. Zum ersten Male: Die Judasgloe, aufpiel in vier Akten von Hans Knobloch. Spielleitung: Herr Vbersprelleiter Patry. Anfang 7F Uhr.

Donnerstag: Opernhaus. 239. Dauerbezugsvorstellung. Salome, Drama in einem Aufzuge nah Oskar Wildes gleidynamiger Dichtung in deuts{er Ueberseßung von Hedwig Lachmann. Musik von N:chard Strauß. Anfang 74 Uhr.

Schauspielhaus. 241. Dauerbezugêvorstellung, Kabale und Liebe. Ein bürgerliches Trauerspiel in fünf Autzügen von Stihter, Spielleitung: Herr Oterspielleiter Patry. Anfang 74 Uhr.

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Familiennachrichten,

Gestorben: Hr. Landrat Dr. Franz Gelvke (Heinrichéwalde, Ostpr), Hr. Otto von Laer-Oberbehme (Dberbebme b:i Löhne i. W.), Fr. Wera Voerster, geb. von Brandenstein ( Anger- münde). Fr. Clisabeth von Hoffmann, geb. von der Marwig (Neurode).

Am 4. d. Mts. verschied in Berlin der Vorsitzende des Kgl, Preuß. Landes-Oekonomie-Kollegiums und desg Verbandes der Preußischen Landrirtschaftskammern

D P i , L Ld . D, Dr. Hans Graf von Shwerin-Löwiß, Kgl. Wirklicher Geheimer Rat, PVräfident des Preußischen Abgeordnetenhauses, in seinem 72. Lebensjahre. :

Schmerzlich bewegt steht die Landwirtschaft an der Bakbre ihres Führers. Gin Mann von Eöniglicher Ge- Annung, vornehmíter Denkungsart und reinster Herzens- güte, ausgerüstet mit einem Schate tiefsten Wissens und getlärtester Erfahrungen lieb der Entshlafenc, desen Name für alle Zeiten mit der Geschichte und dein machtvollen Auf\chwung der Landwirt ‘chaft untrenubar verbunden sein wird, feine unsdäßbare Krgt „während fast. 4 Jahrzehnten dec Schaffung der organisc oris{en Grundlagen der Land- wirtschaft als unentwegter Vorktämpser der Wissenschaft, als erfolgbewährter Führer seiner Berufsgenossen.

Seit 1899 Mitglied des Preußischen Landes-Ockonomie- Kollegiums und seit 1901 dessen Vorsinender, hat der Verb!ichene das _Kollegîum zun stelbavußten Trâger der fortscreit:nden Entwicklung der LandwirtsBaft gemacht.

In unaus!ös{;liher Dankbarkeit wird die preußisdhe Landwir: chaft des bochgemiüten Mannes gedenken, ‘der durch seitene Abgeklärtheië und Güte in unermüdliher Sc)affensfraft sich die Liebe und Verehrung der Landwirte Deutschlands auf immer gesichert bat.

Aufrecht und getreu seinen {weren Pflichten bis zu den lezten Atemzügen, it Eraf Slwerin von uns gesteden, ein bchres Vorbild deutscher Treue, deutschen Giaubens und deutschen Schaffens. [47977]

Sein Name ift unauslöschlich !

Der steilvertretende Vorfißende

: des Kgl. Landes-Ocfonomie-Kollegiums und des Verbandes der Preußischen Laudioirtschaftskammern.

von Schorlemer-Lieser, Staatsminister.

Der Präfident des Breußischen Abgeordnceten-

: L hauses :

Jans Axel Tammo Graf v. Schwerin,

Derr auf Löwig, Kreis Anklam, Chrendoktor der Philosophie und der Theologie, Königlicher Wirklicher Geheimer Nät und Rittmeister a. D., Präsident des Deutichen Landwirt- schaftêrats und des Königlich Preußen Landesökonomic- ; kollegiums, Mitglied des MNeichsiags,

ist beute nahmittag 4 Uyr im 72. Lebensjahre in feiner Amiswohnung zu Berlin entsch{lafen.

Berlin, den 4. November 1918.

Der Erste Vizepräfident des Abgeordnetenhauses : Dr. Dr. Por.

Trauerfeier : Donnerstag, deu 7. Novembcr, 4 achmittags 3 hr, im Abgeordnetenhause, Eiagang 1s nur Privz Albreht-Stx. 5,

…_, Veisetung später in Löwig im engsten Familien- reise, N [4/955]

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. Tyrol, Charlottenbur{ Verantwortlich für den Anzeigenteil: Der Vorsteher der Geschäftsstelle Renungêrat M e ngering in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin. Dru der Norddeutschen Buchdruerei und Verlagsanstalt, Berlin, Wilhelustraße 32,

Fünf Beilagen

(einschlief Ti Warenzeihhenbeilage Nr, 87)

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Erste Beilage

zun Deutschen Reichsanzeiger und Königlih Preußischen Staatsanzeiaer.

2 (D §7 P ieDe

Königreich Preußen, 21 n

(d 21, Dober 1918 die B eft im - ungen über dje Gewährung von Baukosten- Ee rfen aus Reichsmitteln festgeseßt und der Bereit- 1 von 100 Millionen Mark als erste Nate des zur Ab- “qung der Vaukostenüberteuerung vorgejeyenen Gesamt- s von 500 Mällionen Mark zugestimmt. Da dieser Be- A in Ausführung zeiner Reichstaesvesolution gefaßt ift, s ch vorausfeben, daß Der Netchstag die angeforderten ittel bewilligen wird, und üderende deshalb bei der Dring- b foit der Angelegenheit Eurer (Tit.) schon jeßt einen Abdruet allgemeinñen Bestimmungen und der be- nderen Bestimmungen für Not- und Be- [fsbauten (Anlc ge L und- 13), Jh ersuche, bei rchsührung der nunmehr baldmöglichst einzuöeitbenden Bei- feverfahren noch folgende besondere Gesichtspunkte zu be-

Zundesrat hat am

QUNDES

Dor Al

ten: i : | 1, Falls ein von dêr Wohn ngsfommission des Abgeordneten- s einstimmig angenommener Jnitiativantrag aller Parteien seß wird, ist der - preußisbe Staat bereit, mit den Gemeinden immen ‘die vom Reiche nicht übernommene Hâlfte der Baukosten- hüsse mit der Maßgabe zu übernehmen, daß die Gemeinden hdestens ein Viertel der Zuschüsse aufzubringen haben. 2, Es is anzuîtreben, daß an der ‘Aufbringung der Baukosten- (hisse der Gemeinden für solche Bauvorhaben, die nah ihrer Lage Arbeitern und Angestellten einzelner Arbeitgeber zugute kommen, die lehteren im Wege freier Vereinbarung mit angemessenen Zu- issen zu beteiligen. Gine Abbürdung der Baukostenliberteuerung Reihs- und Staatsmitteln findet bei \ogenannten Werk- nungen nit statt. 3, Von der Befugnis, für einzelne ‘Gebiete bie Höchstzahl der t Unterstüßung aus Yeichsmitteln zu erbauenden Wohnungen fest- ben, hat der Neictskommissar für Wohnungswesen einstweilen en Gebrauh gémacht (vergl. T, 4), Eine Beschränkung in der bl und in dem Umfange der Bauvorhaben tritt daher vorläufig ein, 4, Für die Beredmung der Baukostenüberteuerung gelten die riften unter Nr. 11, 2, Den preußischen Gemeinden bleibt es rlassen, ihren Verechbnungen entweder die Verecnungsart zu 2a oder zu IT 2b zugrunde zu legen. Bon der Befugnis gam von Ausführungégrundsäßen (zu vergl. Nr. TIL 3. hat der idéltommissar einstroeilen nicht Gebrauch aemacht. Wählt die Gemeinde die Berecbmungsart zu. TI, 2a, so wird der ulostezushuß mit Nücksiht auf die geringere Bindung des Bau- rn'und die sih daraus für thn ergebenden Gewinnmöglichkeiten der Regel geringer sein Tönnen, als bei der Berechnungsart zu 2b. Bei dieser Berebnungsart ist besonders zu berüdsichtigen, } die Vindung des Bauberrn Hinsichtlich der Festseßung der eten nit für die ganze Sltanddauer des Hauses, sondern nur für verhältni8mäßig Turz begrenzte Zeit in vielen ällen viel- ot fogar nur für 10 cder 20 Jahre erfolgen, daß der Bauherr nah Ablauf der Bindunasfrist bezüglich der Mietberehnung e Hand haben wird. Die Höbe des Baukostenzu\scusses ist des- b von Fall zu Fall in Beziehung zu \eßen zu der Dauer der hdungéfrist mit der Maßgabe, daß, 1e kürzer die Bindung, desto inger der Baukostenzus{uß festzuseßen ift. Im Falle der Bugrundelegung der Berechnungêart zu II, 2b ift dem Grundbuckblatte des Baugrundstücks zugunsten der Ge- nde eine Sicherungshvpothek in Höhe des gewährten Baukosten- usses zur Sicherung der Verpflichtung des Bauherrn zur Nück- Zuschusses einzutragen. Ueber den Nang der Sicherungs- st bei Bewilligung des Baukostenguscbusses eine Verein- dem Bauberrn zu treffen mit der Maßgabe, daß dur g der Sücherungébwpotbek die nolwendige Beleihung \abens nicht erscktvert werden soll. 0, ‘Die BaukostenzusGüsse werden nur zur Errichtung solcher in- und Mittelwohnungen oewährt, die den Vorausseßungen der I, 1 entspreden. Mit Rücksicht auf die Berschiedenartigkeit örtlichen Berhältnisse und Bedürfnisse in den einzelnen Landes- n wie au innerhalb der einzelnen Provinzen läßk si eine all- êine, für den Verei der Moruavcie gültige Bestimmung des ris der Klein- und der Mittelavohnungen nit aeben. In der pel werden unter Kleinwohnungen sole von 1 bis 2, hödistens h¿umen nebst Küde und unter Mi ttelwobnungen solche von 3 oder Amen nebst Küche zu verstehen hein, Nach Nr. TI1, 2 ist auf die vltnifse des einzelnen Falles weitestgehende Rücksicht zu nehmen, ondere kann also, wenn es sid Fllanmäßig darum handelt, den tsnissen kinderreicer Familien zu entsprecken, die Naumbhöchst- l für einzelne Wobnunoen höher angeseßt werden. Maßgebend in n Fallen sind vornehmlich auc die örtlidien Gewohnheiten. 9, Zur Sicherung der gegebenenfalls auf Grund der Nichtein- ung der Verpflichtungen aus Biffer II, 3a und b eintretenden ablunasverpflid ung ist zugunsten der Gemeinde eine Si&erunos- cibek in Höhe her empfangenen Busdlüsse auf dem Bauarundstück

ju ragen. Hinsichtlich des NRangwverbältnisses dieser Sicherungs- -

abet gilt bas zu Nr. 4 Absah 3 Gesagte, „M Auéführung dev Vorschrift zu Il, 3c der Bestimmungen “g Aesenigen Gemeinten, in'denen ein Wobnungsnaktveis besteht, Lauberrn ¿weckmäßig die Verpflictung auferlegen, \olcke kinder- # Vanülien, Familien von Kriegsteilnebmern und Krieasbeschä- E jowie der 1m Kriege Gefallenen, die ibm von dem Weohnungs- reis newiejen werden, in die zu vermietenden Wohnungen auf- Ap s ofern nit in der Person der Mieter ein wichtiger Grund tein der Aufnahme in die „Wohnung vorliegt. Für die en y ung der Verpfliktung würden Lertragsstrafen zu verein- Bak B 9 Ziehe Ventragéstrafen owie dietenigen aus Ziffer ILI 3 offer e DesUmmunaen sind dur Eintragung einer Sicherungs- o oIS zum Hófstbetrage der gesamten Strafen aleifalls zu-

l

Pisten der Gemeinde und mit dem, nah dem oben erwähnten Grund-

be ler zu vereinbarenden Range zu sickern:

( Hinsichtlich! der Verrebnung" ehwaiger“' von“ dem Bauherrn

fm elter Boträge (zu vergl. Nr. 11, O bleiben besondere Be- R vorbeFalien. U de. den Rüczahlungen auf Grund der Ziffer IT, 7 haben das att, g undesstaat und die Gemeinde nah dem Verbältnis des qn Duscbusses Anteil ° gen Vauket 02 erfordert 8 dringend, alle Anträge auf Beihilfen ) obne ir eerleuerung als besonders dringllid zu behandeln erledicen gendwelde unnötige Förmlidfeiten auf fürzestem Wege ieung ba Mle 4 Eurer (Tit.) zu stellenden Anträge auf Be- nenden beiden gn stengusüssen sin® unter Benubung der an- eiden ore Muster eines Fragebogens (Anlage III u. IV) ein- en, ch für die Bea1beituna der in den lchten Wocen unter den Erlaß vom 28. Juli d. J. St. 1, 50. F. M. 1, 9217 übersandten Anträge sind diese Muster zu verwenden. rage sind vorzugêweise zu bes{leunigen. Von der Vorlage

Berlin, Dienstag, den 5. November

Zniraas ist bis' auf weiteres in denjenigen Fällen abzuseHen, in

n die Vteihé- und Sitaatsbeihilfe zusammen nit mohr als 1000 &intausend Mark) beträgt. Hinstbtlich dieser Bauvorhaben wird die Erteilung des VeibilfebesGeides Eurer (Tit.) überlassen (zu vergl. Nr. IV, 4 der Bedingungen). Eure (Tit.) wollen mir monatlich Nadweisungen über die erfolgten Bewilligungen vorlegen. ___ Verlim, den 1. November 1918.

Der Staatskommissar fülr das Wohnungswesen. von Coels. An die Henren Rogiierungspräsidenten 1nd den Herr

prästdenton in Charlottenburg.

Anlage k.

Vesftimmungen des Bundesrats für die Gewährung von Vaukostenzuschüssen aus Beichs-

L a mittelu,

Zur Behebung der durch die vorübergehende, übermäßige Ver- teuerung des Bauens eingetretenen Hinderungen für die Besctiaffung neuem Wohnraums gewährt das Reich Baukostenzus{üsse für die Er- richtung von Neubauten und Behelfsbauten \owie für die Einrichtung von Notwohnungen nah folgenden Bestimmungen:

L Allgemeines.

___1. Die Getvährung tvon Baukostenzus{üssen findet nar während des Krieges und in der ersten Üebergangêzeit nach dem, Kriege tatt, jolange ein Anreiz für das private Unternebmertum zur Herstellung von Neubauten auf privatwirtschaftlicher Grundlage feblt und eine dringende Wobnungsnot das unbedingte und dauernde, alsbald gu be- friedigende 'Bedürfnis nach Beschaffung von Wohngelegenbeiten außer jeden Zweifel stellt, / i

2, Von den zur Abbürdung der Baukostenüberteuerung erfotder-

lichen Vaufkostenzuscüssen trâgt das Reich die Hälfte untér der Vor- auéseßung, ‘daß ‘die’ Bundesstaaten cder Gemeinden threrseits allein cer zusanlnfetr ' die weitere Hälfte aufbringen. "Arbeitgeber, Beren Arbeitern und Angestellten die Wohnungen nah ihrer Lagé voraus- sichtlich zugute kommen wérden (zu vergleichen Nr. IV 2) find an der

Aufbringung ‘des Anteils der (Gemeinde angemessen zu boteiligen. Eine gegebenenfalls dur besonderes Reichsgeseß anzuordnende weitere Her- anziebung der Arbeitgeber bleibt v rbehalten. j

Die. Regelung des anteiligen Verhältnisses der von den Bundes- staaten und Gemeinden aufzubringenden Beträge ist Sache der Bundes- regtierungen. . . E i A 4 h

3, Die Baukostenzuschüsse werden nur für diejenigen Gebiete ge- währt, in denen ein dringendes Bedürfnis an Klein- und Mittelrwob- nungen für die städtisce und ländlide Bevölkerung (zu vergleichen Nr. IIL, 1) bestebt.

4. Der Neicbsl'ommissar für Wohnungswesen kann nad Benehmen mit dem ibim beigeacbenen Ausschuß die Höchstzahl der für eingelne Gebiete mit Unierstüßuna aus NReichsmitteln zu erbauenden Weolhhnun- gen von Jahr zu Jahr festseßen.

IT. Gewährung und Verechnung der Beihilfe:

1. Die Baukostenzuschüsse können an Gemeinden, gemeinnützige

Baubvereinigungen unkd private Bauunternehmer gewährt werden, so- fern die Bauherren bereit sind, die an die Gewährung der Zuschüsse zu Tnüpfenden Bedingungen für sich und ihre Rechténachfolger zu über- nehmen und dur arundbu@&licde Eintragungen sicerzustellen. _ L, Durch’ die Baukostenzuschüsse soll dem Bauberrn Ersaß für den Teil des Bauaufwandes geleistet werden, der dur die infolge des Krieges herbeigeführte vorübergehende übermäßige Verteuerung des Bauens verursacht ist (Baukcstenüberteuerung).

Der zu erscßende Teil des Bauaufwandes ist ie mad Bestimmung der Landeszentralbehörde zu berednen:

a) entweder nah dem Unterschiede ¿wischen dem tatsählihen Herstellungspreis und dem Bauaufwande für einen Neubau Filz e und Beschaffenheit nah Eintritt dauernder Ver-

ältnisse oder

b) nah dem Unterschied zwischen dem tatsählichen Herstellungas- preis und dem dauernden Crtragswert, der si dur Kapitalisierung der für gleichartige Wohnungen in der be- En Gemeinde' voraussichtlih zu erzielenden Mieten ergibt.

Der Herstellungspreis umfaßt die Grunderwerbskosten, die Bau- kosten und. die Anliegerleistungen. Die Grunderwerbskosten dürfen in der Negel nur in der Höbe angeseßt werden, die dem Grundwer vor dem Kriege entspricht. , i

Stellt sih bei der Wahl der Berechnungsart zu b späterhin heraus, daß die dei Gewahrung des Baukostenzuschusses fest- geseßten Mieten im Verhältnis zu den Mieten, die für andere gleick- wertige Wohnungen der nänlides Gemeinde allgemein gezahlt werden, zu niedrig sind, so kann von der guständigen Behörde eine Er- höhung der Mieten angeordnet werden. In diesem Falle ift der jâhr- liche ‘Mietemehrertrag, soweit ex niht zur Deckung erhöhter La ten des Hausbesißers benötigt wird, an die Gemeinde zu zahlen. Der Bauherr kann si von dieser Berpflichtung dadur befreien daß er einen dem fkapitalisierten Mietemehrertrag eñtsprehenden Teil des Baukostenzuschusses zurüczahlt. Die Verpflichturgen des Bauherrn sind durch Eintragung von Sicherungshypotheken ficberzustellen.

3. Der Bauherr hat vor Gewährung der VBaukostenzushüsse, abgesehen von der zu Nr. IL, 2b erwähnten Verpflichtung, für #ich und seine Rechtsnachfolger auf die Dauer von mindestens zehn

„Jahren folgende Verpflichtungen zu übernehmen:

a) die Mieten eins{ließlih aller Nebenabgaben nur mit vor- heriger Zustimmung der Gemeinde oder des Gemeindever- bandes festzusepen,

b) das Grundstuck eins{ließliß der darauf zu errichtenden Baulichkeiten ohne vorherige Fustimmung der Gemeinde- behörde nit zu anderen als Wohnzwedcken zu benußen,

c) kinderreiche Familien, Familien von Kriegsteilnehmern und Kriegsbeschädigten sowie der im Kriege Gefallenen bei der Vermietung von Wohnungen vorzugsweise zu berücksichtigen.

Beî Nichteinhaltung der zu a und b genannten. Verpflichtungen

« wird der gewährte Bauköftenzüs{üß- zur Nückzahlung: fällig:“, Dies ist-|. : grundbuchblih “zu* sichern, {des ,

| Ae die Nichteinhaltung der Verpflichturg zu c ist* eine Ver- tragsstrafe festzulegen und gleichfalls grundbuhlic zu sichern. : . Die Fig ue werden den Baubherren in baren, in der Regel niht rüdckzahl aren unberzinglihen Beträgen gewährt,

9. Der Anteil des Reichs an den ie A Güsen dai erst ausgezahlt werden, wenn die anslagsgemäße Ausführung des Baues und die Sicherungen aus Nr. 3 nachgewiesen sind,

6. Jst der Bauberr der Gemeinde oder dem Gemeindeverbande gegenüber zur Nüclzahlung des Baukostenzuschusses odèr eines Teiles desselben oder zur Herauszahlung des Mietemehrertrags verpflichtet, so hat an den Nüflüssen auch das Reich nah dem Verhältnis seines Zusckusses Anteil. b :

7. Der Bauherr oder sein Rechtsnachfolger kann sh dur Nückzahlung des Baukostenzus(usses „nebst 5 v. H. Zinsen seit dem Tage des Empfanges des Zuschusses jederzeit von den zu Nr. 3 fest- gelegten Verpflicktungen befreien.

RDES,

I-I

IITI. Ausführungegrundsäße für die Gewährung und Verechuung der Vaukoftenbcihilfen.

1. Die Baukostenzuschüsse werden gewährt für die Schaffung von Wohnungen, die nah Größe, Anordnung, Kaumzahl, Iaum- böhe. und Ausstattung den ortéüblicen Bedürfnissen der minder- bemittelten Bevölkerung, auch des Mittelstandes, insbesondere den- jenigen Tinderreicher Familien dieser «Debölterungasfreise, entspreden. Kleinviebställe und ähnliche Näume gelten als Zubebör. :

2. Bel Feststellung des voraussihtlien dauernden Mehrauf- wandes an Baukosten (zu vergleicen Nr. I1 2a) sind die Verbält- nisse des Cinzelfalls nah Möglichkeit in Füdsiht zu nehmen.

Der Neichskommissar für Wohnungswesen kann nah Be- nehmen mit dem Auss\@uß innerbalb der bestehenden Bestimmungen Ausführungsgrund\äße für die Gewährung und Berecbnung der Bau- kostenzuschüsse festlegen.

IV. Durchführung des Beihilfeverfahrens.

1. Die Durtführung des Verfahrens liegt den Gemeinden bzrv. Gemeindeverbänden ob. Sie führen die Verhandlungen mit den Bauherren und zahlen an diese die Baukostenzuschüsse aus, während ibnen die vom Reiche und Staate zu übernebmenden Teilbeträge erstattet werden. -

Die Gemeinden usw. haben zunäbst eine Prüfung dabin vor- zunehmen, tin welhem Umfange ein Wobnbedürfnis vorliegt, und ob es sih um einen dauernden oder nur um einen durch“ die Kriegs- verhältnisse vorübergehend bervorgerufenen Zustand handelt. Sie baben die Prüfung der Bauvorbaben in teSnischer und wirtscafts- licher Beziehung vorzunehmen und alsdann die Anträge nebst dem Vorschlag der Gemeinde usw. der Landeszentralbehörde oder der von dieser beauftragten Bezirkss\telle einzureichen.

2. In dem Antrag i} vorweg die Frage zu erörtern, ob und in welher Höhe Arbeitgeber, deren Arbeitern und Angestellten die Wohnungen nah ihrer Lage voraussichtlich zugute komn en werden, sih mit Leistungen in Bauland, Baustoffen oder in bar an der Her- stellung der Wohnungen beteiligen werden und wie diese Beteiligung gesichert ist. : O

Ist eine nach Auffassung der Landeszentralbehörde genügend Beteiliaung ohne’ ausreihenden Grund ni&t nachgewiesen, fo kann die Veibilfe verweigert oder berabgeseßt werden.

3. In dem Antrag ist ferner nabzuweisen, wer den Bau aus- führen foll, für den die Beibilfe erbeten wird, von wem und unter welchen Bedingungen das Baugeld gegeben wird und wer Cigen- tümer des Grundstücks ist. Lagepläne Und Grundrisse sind bei- zufügen. A j

4. Der Anteil des Reis dèn Bann zuschüssen wird auf Antrag der Gemeinde oder des Gemeinde indes nal Maßgabe dieser Véstimmungen durch einen Béihilfebes&eid ber Lañdeszentral- behörde Bbewillint. Die Landeszentralbebörde kann der böberen Ver- waltungsbehörde die Erteilung des Besche:ds überlassen," wenn der Änteil des Neis im einzelnen Falle nit mehr als 750 M4 „SiebenFtundertundfünfzig Mark“ für eine Familienwohnung _be- träat. Gegen den Beihilfebescheid der höheren Verwaltungsbehörd ift für die Gemeinde oder den Gemeinteverband die Beschwerde an die Landes8zentralbehörde binnen zwei Wochen zulässig.

9. Die bypothefarisben und sfonstigen Sicherungen gleichen Nr. IT, 2 und* 3) sind zugunsten der Gemeinde ode meindeverbandes zu bestellen, E :

Mit der Ausführung der Bauten it pätestens es Mo, nate nah! Bewilligung des Baukostenzus{usses zu beginnen. Wir diese Frist überschritten, \g verliert der Beibilfebesckeid seine Gültig- keit, es'‘\ei denn, daß bie ‘Landeszentralbebörde ‘aus besonteren ‘Grütis den die Frist verlängert. - ° : ' R Z

7. Für die Ingebrauhnahme des Baues ift im Beibilfebe\{eid ein Termin festzuseßen. Wird dieser Termin obne genügenden Grund erbeblich. überschritten, so fann der Baukostenzushuß dur die Lan- deszentralbehörde entsprebend gekürzt oder ganz versagt werden.

8. Dem Reichskommissar sind von den Landeszentralbebörden auf Verlangen Uebersihten über die Höhe der erfolgten Bewilligun- gen hborzulegen. i :

Die Landeszentralbebörden Teoen viertaltäbrlib bem Neichskonr- missar UVebersihten über diz von ibnen gezahlten Baukostenzuscküse (unter Angabe der Empfänger, der Bausunnmen und der Uekterteue- runaëteträge sowie ter Art und Zah! der dadur® zu erridtendez Wohnungen) vor. Auf Grundb der Vebersicht erstattet das Nei de Bundesstaaten die auf den Neichsfiskus entfallenden Teilbeträge nach diesen Bestimmungen festaeseßten Baukoftenzushüsse. Aus | Uebersihten, für die der Neid@skommissar für Wobnungswesen ein bésonderes Muster vorschreiben kann, müssen die Angaben zu erseben sein, die zur Veberwabung eines gleihmößigen Vollzugs der Be- stimmungen erforderli sind.

9. Auf Bauten, die nach dem 1. Juli 1918, aber vor Grlaß dieser Bestimmuñùgen, angefängen oder ausgefübrt worden sind, fin- den diese Bestimmungen entsprechende Anwendung.

Soweit Gemeinden oder Gemeindeverbände im Hinbli& a in Aussicht stehende finanzielle Hilfe des Reichs und des at bei eignen oder fremden Bauten die Baukostenüberteuerung aecdeÆ oder zu deden sih verpflihtet und dabei im wesentliden im Sinne dieser Bestimmungen gekandelt haben, kann Grsaß nat Maßgabe dieser Bestimmungen erfolgen,

10. Für die Gewährung von Baukostenzus{üssen zur Errictung von Behelfsbauten "und Notwohnungen werden besondere Bestim- mungen erlassen.

Anlage Ul. (L AEAL P E E 0t-IDE A I M T

Vesondere Vestimmungen

über die Gewährung von Baukostenzus\chüsseu zur Gr- richtung von Behelfsbauten und Notivognungen.

I.

Behelfs8bauten sind Bauwerke, die nach d-r Art ibres

technischen Aufbaues und der Natur - der verwendeten Baustoffe auf eine geringere als die f r Wohngebäude im allgemeinen übliche Leb n8dauer berechnet find; insbesondere gehören bierbec Holzbauten, Baraken und dergleichen. i. Notwob nupgen «sind; Wobngelegenbeiten, die - infolge des Unibaues oder”. der Jistahdiéßüng: bon zan” und für ch. tür“ den dauernden Aufenthalt von Menschen geetianeten, aber bauvolnzeilih niht von vornherein dafür zugelaffenen Räumen vorübergehend tür Wohnzwecke herangezogen werden (Einrichtung von Dach- und Keller- woh-ungen und dergleihen). i

Auf die Umwandlung von Lüden in Wohnräume finden die Vorschriften über Notwohnungen Anwendung.

F r die Abbürdung der Baukostenüberteuerung bei Errichtung von Behelfsbauten und Notwohnungen gelten folgende besondere Bestimmungen:

1. Grundfäßlich ift für Wohnzwecke nur die Errichtung so!&er Notwohnungen und - Behelfsbauten zuzulassen, die in der Lauy!sache lediglich gegen die, bauvolizeilihen Vorschriften über die Wobndichtig-

keit bzw Stan dfestigkeit und die. Feuersicherheit verstoßen im übrigen aber binsichtli® der Höhe, Lüftung, Belichtung, Zugänglißteit Nbge- s! ossen leit und tes Scutz-8 der Räume gegen Feuchtigfeit im wesenliden ter Vauorbnung ‘entspi eden.

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