1918 / 268 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 12 Nov 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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Die Land L bestimmt nd di d S

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aufzulösen sind.

Berlin, den 7. November 1918

Jn Vertretung: Bauer.

der Niemen-Freigabe-Stelle für die Herstellung und

den Vertrieb von Treibriemen und jonstigen unter

die Zuständigkeit der Riemen »- Freigabe - Stelle fallenden Artikeln.

Die auf Grund der Bekanntmacung, betreffend Aus3- führungsbestimmungen zu der Verordnung über den Verkehr mit Treibriemen, vom 17. Januar 1918 (Reichs-Geseßblatt Seite 35) und der Bekanntmachung über Nuskunftspfliht vom 12, Juli 1917 (Neihs:Gesezblatt Seite 604) erlassenen Be- stimmungen der Riemen-Freigabe-St-le für die Herstellung und den Vertrieb von Treibriemen und fonstigen unter die Zuständigkeit der Riemen- Freigabe Sielle fallerden Artikein vom 26, Februar 1918 erhalten nachstehende Abänderungen :

V 1-4 nr Ta on Immo als 2nmotto Mah otr

1) 5m § S wird folgende Bestimmung als zwetter Ablaß ein- geschoben :

D L S a. X S E E Die Riemen-{Freigake- l NRecht zur Ausstellung

§ 11106 doi n Q 19 y S l ck bon Bezugéscheinen auf Z U , VBeratungsf1ellen oder ck k Lts LE5 L S Z ALE B L andere unter ihrer Aufsicht ste g ganz oder teilweil]e úber

tragen. Absaß 2 wird Absaß 3. i 2) Der § 6 erbält als Abîatyz 1 folgenden Zusatz :

Keines Bezugs \ch IYVafserleitungs scheiben seitens der è i telle zugelafjenen Händler an Instal nd ge Verbrauche1 sofern die dafür getroffenen besonderen Vorschriften eingehalten werden.

3) Der § § Absatz 2 erbält folgende Fassung:

Die Bezugsscheine werden, so weit sie nichr auf Treibriemen usw.

L l l + S A & aus Leder oder auf technische Lederartifel lauten, mit einem abtrenn baren Abschnitt hergestellt, auf dem der Name des Verbraudthers ein

getragen wird. Im F 18 lautet der Absat Die Lieferung und Berechnung hângendem Ab\hnitt an denjenige {ein ausgestellt ist, bei abgetr Händler, von dem der Bezugeschein etr [D C . 4) n L L6G unter &# treten ant die

gsscbeinen mit an- den der Bezug8- an denzjentgen

„20 Pfennig Gebühren“ die Worte „30 Pfennig Gebühren : Im F 21 Absay 1 treten an die Stelle der Worte „20 Pfennig

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Gebühren“ die Worte „30 Pfennig Gebühren“. Vorstehende Aenderungen treten am 1. Dezember 1918 in Kraft, Berlin, den 11. November 1918. Niemen-Freigabe-Stelle. Fr PUPFeld.

Die von beute ab zur Ausgabe gelarrgende Nummer 150 des „Reihs-Gesezblatts“ enthäit unter

Nr. 6521 eine Verordnung über Kunfthonig, vom 8. No- vember 1918, unter :

Nr. 6522 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Ausführungsbestimmungen vom 10. und 27. Oktober 1916 zu der Verordnung über Rohtabak, vom 8. November 1918, und unter

Nr. 6523 eine Bekanntmachung über die Wohnungsvoerbänden, vom 7. November 1918. y e:lin W, 9, den 9. Nevember 1918.

Postzeitungsamt.. Krüe r.

Bildung von

Preußen.

An die Einwohner und Groß Berlins!

Der von den Arbeiter- und Soldatenräten Groß Berlins gewählte Vollzugsrat des Arbeiter- und Soldatenrats hat feine Tätigkeit aufgenommen.

Alle fommunalen, Landes-, Reihs- und Militärbeßörden seßen ihre Tätigkeit fort. Alle Anordnungen dieser Behörden erfolgen im Auftrage des Volzugsrais des Arbeiter- und

« Soldatenrats. Jedermann kat den Anordnungen dieser Ve- hörden Folge zu leisten.

Alle seit Beginn der Nevolution im Bereiche Groß Berlins provisorisch gebildeten Körpe! schaften cuch folcze, die den Namen Arbeiter- und Soldatenrat führen und bestimmte VBerwaltungs- maßnahmen ausgeführt haben, treten sofort außer Kraft.

Alle weiteren Anordnungen und Verfügungen werden von den zuständigen zivilen und militärishen Stellen schnellstens erlassen werden.

Alle Bekanntmachurgen und Verfügungen des Vollzugs- rats werden von den beiden Vorsitzenden Richard Müller und von Beerfelde unterzeichnet werden.

Der Vollzuasrat des Arbeiter- und Soldatenrats: Emil Barth, von Beerfelde, Bergmann, Felix Bernhagen, Otto Braun, Franz Buchel, Cohen, Erich Däumig, Heirrich Denecke, Paul Etert, Chr. K. Finzel, Gelberg, Guftav Gerhardt, Gierth, Gustav H:ller, Ernst Zülich, Georg Ledebour, Mayniß, Brutus Molkenbuhr, Nich2rd Müller, Paul Neuendorf, Hans Paasche, Walter Portner, Colin Roß, Osfar Rusch, Otto h

A : S Strobel, Walz, V. Wegmann.

V

Soldaten

Es sind verschiedentlih Aufrufe mit der Unterschrift des A, und S,.-Nats unberechtigterweise veröffentlicht worden. U Aufrufe des A.- und S-Rats, die nicht. die Unterschriften von Beerfelde und Nichard Müller tragen, sind bis auf weiteres nur noch auf dem Gebiet des Ernährungswesens gestattet. Berlin, den 11. November 1918.

Der Vollzugsrat des A.- und S.-Rats. J. A, von Beerfelde Richard Msílker.

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Di E 7 Aufdr8ck „Volks Legitimationsfarie». Ja

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sind mit roten Armdbinden verseßen. ibrer Tätigkeit

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Volkes.

ihtungen, wie Gas-, W andere öffentliche R

benfalls dem Schuße des

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d Schutze der gemeinnüßgigen Ein- ß Berlin wi ie gesch

d diese Einrichtungen dur üßten Einrichtungen werden

mit dem außerdem durch

e: c T Sie führen

werden ste

Ab eordnete des Arbeiter- und Soldatenrats unterstüßt.

Die Vürgerscaft

wird

gebeten, die Beauftragten des Volksausschufsses in ihrer Tätigkeit zu urterstüßen.

Berlin, den 9. November 1918. Der Beoollmächtigte des Reichskanzers und des Ministers des Janern.

Der Volksaus\chuß. ]

Eugen Ern f. Sassenbach. So'!datenrat.

Baumann.

Gelberg.

Leid. Paul Hirsch.

Herthel.

Gemwerkschaftskommisfion Berlin und Umgegend. Körsten.

E E Die am-3. Oftober 1 „Seld“ G. mz b: Ha

Han

del und Gewerbe.

1917 über die Firma Herings-Expsrt Königsberg

l PE

angeordnete

Zwangsverwaltung ist aufgehoben. Berlin, den 8. November 1918. Der Minifter für Handel und Gewerbe. : Neuhaus.

[R I-20.

(Fortsezung des Amtlichen in der Ersten Beilage.)

Nictamfliches.

Preufzen.

Berlin, 12. November 1918.

Die Waffen stil lstandsbedingungen find laut Mel- dung des „Wolfsschen Telegraphenbüros“ folgende:

A. Auf Der Weitfronl.

1) Einstellung der

Feindseligkeit zu Lande und in der Luf

6 Stunden na Unterzeichnung des Waffenstillstandes.

2) Sofortige Näumung d

rei, Elsaß-Lothringen und Luxemburg)

se in einem Zeitraum von

Gebiete durch die Lruppen Staaten wird den

RNäumung8- und

er befe

ßg1len Gebiete (Belgien, Frank- Sie ist so zu t1egeln, daß

14 Tagen nah Zeichnung des Waffen- stillstandes durchgeführt ist. Die deutschen Truppen, welche de er- wähnten Gebiete in dem festgeseßten Zeitraum niht geräumt baben,

werden zu Kriegs8gefangenen gemacht.

der Ve

_ Fortschritten Beseßzungsbewegun gen

Dre gesamte Beseßung dieser rbündeten und der Vereintgten der Räumung folgen. Alle sind durch die Zusaßnote

Nr. 1 geregelt (festge|eßt im Augenblick der Zeichnung des Waffen-

stillftandes).

3) Alle Einwohner die Geiseln, die urtetilten) werden beginnt fofort und

\ muß in eCnDerztem.

einem

A

der oben aufzezählten Länder (eins{ließlich im Anklagezustande Befindlichen und bereits Ver-

Zik

in ihre Heimat zurückgeführt. Dieje Rückführung

.- 5

Zettraum von 14- Tagen be-

4) Die Deutschen überlassen folgendes Krieg8material in gutem

Uan: 9 geichüße), 30 l und Bombenabwurfflugzeuxe.

5000 Kanonen (

Material ift den

Staaten nah den durch die

bestimmungen an Ort und Stelle auszuliefern.

(davon 00 Maschinengewehre, 3000 Minenwerter, 2000 Jagt- In erster Linie alle Á und alle für nächtlichen Bombenabwutrf bestimmten Flugzeuge. Truppen der Verbündeten und der Vereinigten

2500

2500 Feld-

\dwere und

Apparate 1:7 Dies

Zusatnote Nr. 1 festgelegten Einzel- B

(Die Note wird im

Augenblick der Zeichnung des Waffenst llstandes festgeseßt.)

5) Räumung -des Armeen. Das

linke Rheinufer

linken MNheinufers d 7

unter Aufsicht der Beseßungstruppen

einigten Staaten verwaltet.

Die Truppen der

wird durch di

urch die deutschen e örtlichen Behörden der Verbündeten und der Ver- Verbündeten und

Vereinigten Staaten werden die Besetzung dieser Gebiete sichern, in- dem sie die hauptfächlihsten NRheinübergänge (Mainz, Coblenz, Cöln)

ind außerdem A S P ent relen U

verläuit zw

inbegriffen je reten Ufer u teBen. Juf de Ie e li dieses Flusses

der bolländi!' chen Grenze

gezogenen

einufer ichen

‘bis

EINTE-

eines Brückentopfes von 30 km Durchmesser auf dem a e ftrategishen Punftte des Gebietes be-

wird eine neutrale Zone ge- Det SIUE Uno QUEL Olle Diefe Linie verläuft- von zur Parallele von Gerns-

beim 40 km, von da an bis zur Schweizer Grenze nur 30 km östlich

Nöumung

des Flusses. Die

dieser

rheinischen Gebiete (auf dem

linfen und reten Ufer) wird fo geregelt, daß fie in einem Zeitraum von tveiteren 11 Tagen durchgeführt 11t, also im ganzen in 25 Tagen nah Unterzeichnung des Waffenstillsta1 fezungsbewegungen werden durch die Zusaßnote Nr. 1 geregelt (fest-

gelebt tim PVeoment , Der allen „vom …- ZFelude hrung von Einwohnern

A

er darf tein Schaden

I t D ed

Einricbtungen jeder Art e

gelietert, ebenfo alle militärishen Vorr ( die niht in dem für die Räumung festgeseßten

Yusrüftungsstücke, Beitraum haben mitgeführt bevölkerung bestimmter

S Zeichn

geräumten

untersagt.

oder 9

1 irgentwelcher Art werden nicht ausgeführt.

2 IDLTOEN AN

N

werden

des. Alle Näumungs- und Be- ung des Waffenstillstandes). Gebieten iît ie Fort- Dem Eigentum der zugetügt werden. Zer- __ Militäri\che Zustande aus- Lebensmittel, Munition,

) A +55 tachtetl

unver!ebrtem TUOTE,

fönnen. Alle für die Zivil-

L Leben8mittelvorräte jeder Art (Vieh usw.) müssen an Ort und Stelle belassen werden.

Industrielle Anlagen

dürfen feine Schädigung erleiden, ihr Personal darf nicht gewechselt

werden.

7) Die Verkehrswege und -mittel jeder Art, Eisenbahnen, Schif-

fahrtêrwvege, dürfen fteinerlei militärische Personal, das aug dort zu belassen. burg8s festgeseßten

»eltraum

Straßen, Brücken, LTelegrapÞphben-

Beschädigungen erle

und Telephonleitungen samtliche zivile und

TN ck El. As

enblicklich an ibnen ve1iwendet wird, ist

(

nnd de

Zn dem für die Näumuyg Belgiens und Luxem-

n verbündetea Mächten auszu-

liefern : 5000 gebrauchsfertige Lotomitiven, 150 000 Gilenbabnwageu, 10 000 Lastkrattwagen, fäamtlich in

allen Meservestücken und dem Die elsaß - lothringishen B

nötige ahnen

benußbarem Zustand sowie mit n Gebrauch8gerät, ausgestattet. mit sämtlihem organish zu

thnen gehörenden Personal und Material find îin demselben Zeitraum

au8zuliefern. linken HNheinufer

Außerdem ift das für den Cüilenbahnverkehr auf dem notwendige Veaterial an Drt und

Stelle zu be-

lassen. Säâmtliwe Vorräte an Koblen und Betriebsmaterial, Scienen,

Signalgeräte, UAteliermatecial, g

find an

Vrt und Stelle zu lassen und

während der ganzen Dauer des Waffenstilistandes von Deutschland ollzählig und in gutem Zustande zu unterhalten, Sämtliche den

L (+4 - n c L - L4 illi 5 , 1-414 T m: De DON Len L Z » eien gelegt worden find, zu : Ci. e e T A ck4 d l 2 orstôörung zu erleitern Sie Did aub 1Dl aßnabmen, die getroffen sein fönnten, Y Y E J + ck »fl il (3 Neraiftung oder Verunreintgung der ck-ueuüen uw M ane O C Ll S 2 “Mes Pud Í 4 S nann i teiliaen Falle erfolgen Strafmaßnahmen. c f 41) N ;) 4 ? 349 S) - 9): Das NReguisitionsrecht wird von den Armeen der Verbündeten j n! (ck . lo Un ino Ÿ ae % \ ¿ 454 +- » I1T Als R) 7 H Frtton (Rol und der Vereinigten Staaten auf auen ‘von ihnen be cten Gebieten o tp 3 332 Hin Aattrihhkot J ausgeübt. Der Unterhalt der L esaßungstruppen der thei a gs C és v L L iete (mit Ausnahme Elsaß-Lothringen®) erfoigt auf K ber Deutschen Negterung. + f B 1 G, M S z 10) Sämtlice Krieg8gefangenen der Berbiindeten Ä t = nf ¿d 12 G2 : Mt anouftans S Nereinigten Staaten, einschließlich die in Anklagezustand Befindli A U L -. Os E E A t act é 2 x und Verurteilten, sind ohne Recht auf Segen]eitigteit in tbre U l wh . w

u befêrdern. Die Einzelbesiimmungen werden noch getro : jollen

_ 6 E L C ata on C5 Tan verbündeten Mächte und die Vereinigten Skaaten : : Durch vo1

haben, nach Gutdünten über fie zu verfügen Durch Bedingung werden }amtltiche Abmachungen, die früher über nefangerenaustausch ge:roffen worden sind, tür ungültig eins&l. derjenigen von Juli 1918, welche im Begriffe ift, zu werden.

11) Die nichitransportfähigen Kranken und Verwundeten, weiche

_ 14/14 s E Leer F E A 1m to CGSoltoto 41tpSA quf den von den deutschen Ärmeen geraumten Di bieten z urüd.

ne/assen werden, werden von deutschem Sanitätêpersonal verpflegt GEIG T l 4 na L - JA r t: CAs nl S E ies ist daber mit dem nötigen Mat-rial an Drt und Stelle zy

B. Bestimmungen hinsihtlich der deutschen Dstgrenzen'

er 12) Sämtliche deutsche Trupren, _welche ih augenblicklich auf dem vor dem Kriege zu Oesterreih, Rußland, Humänten und der

d Türkei gehörigen Gebiete befinden, müssen hinter die deutscen Srenzen zurüdgehen, wie sie am 1. August 1914 waren.

13) Die Abbeförderung der deutschen Truppen und die berufung sämtlicher deutschen Instrufkieure, Gefangenen, Zivil- und Militäragenten vom ru!sishen Gebiet (nad den Grenzen vom 1. August 1914) ist sofort einzuleiten. Sämtiiche Requifitionen und Beschia nabmungen von Gegenständen, die nach Deutschland übergeführt werden sollen dur die deutscen,Truppen, haben in Rumänien und Rußland (innerbalb ihrer Grenze vom 1. August 1914) von nun an sofort zu unterbleiben. S :

15) Verzicht auf die Friedensverträge von Buïtarest und Brest- Litowsf sowie auf ihre Zusaßverträge.

16) Die Verbündeten sollen freien Zugang zu den von den

A

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Deutschen an ihren Ostgrenzen geräumten Gebteten sowobl über Danzig wie auch. über tie Weichsel baben, um die Bevölkerungen

dieser Gebiete verpflegen zu fênnen oder auch für jeden anderen

A

- Zweck.

O Jn Dita fri ba 17) Bedingungslose Uebergabe aller deutschen Kräfte, Ostafrika operieren, innerhalb eines Monats. D. Allgemeine Bestimmungen.

18) Alle Zivilinternierten (einbegriffen die Geiteln, die in Anklage.ustand Besindlichen oder Verurteilten), welce den Ver- bündeten oder verbundenen Mächten angehören und nit im Artikel 3 aufgeführt sind, sind ohne Necht auf Gegenseitigteit in einem Höchst: zeitraum von 1 Monat in ihre Heimat zu befördern. Ausführungs- bestimmungen bleiben noch festzuseßen. 19) Finanzielle Bestimmungen.

welcbe in

Spätere Ansprüce und Forde- as Ç e.) s) I t ruugen jeder Urt von seiten der Bertündeten und der Beremigten

Staaten werden porbehalten. Die Wieterherstellung aller Ve- \bädigungen. Während der Dauer dcs Waffenstillstandes darf der

Feind keine öffentliden Werte beseitigen, welhe den Veibündeten als Pfänder für die Deckung der Kriegsschäden dienen fönnten. So- fortige Zurüterstattung des Kassenbestantes der Banque Nationale de Belgique und sofor1ige Zurückerstattung sämtlicher Dokumente und Wertpapiere (mobiliarer und fiduztariscer mit deim Auégabematerial), welche dem öffentlichen Interesse dienen und in den beießten Ve- bieten cinge-ogen worden find. MNüderstaitung des rusicen und rumänis{en Goldes, welhes von den Deutschen bes{lagnahmt oder ihnen ausgeliefert worden ist. Dieses Gold wird von den Ver- bündeten bis zur Unterzeichnung des Friedens in Verwahuung qge- nommen werden. E. Bestimmungen für die Seemacht.

90) Sofortige Einstellung jeder Feindseligkeit zur See und genaue Angabe, wo sich deutsde Fahrzeuge z. Zt. befinden, sowie ibrer Bewegungen. Den Neutralen ist bekannt zu geben, daß der Kriegs- und Handelsmarine der Verbündeten und verbundenen Vächte Bewegungsfreibeit in allen territorialen Gewässern gestattet ist, ohne daß man deshalb Be\chwerden wegen der Neltralitätsveriezung geltend machen wird.

91) Alle Kriegsgefangenen der Kriegs- und Handelsflotten der Verbündeten und verbundenen Mächte, welche sich in deutscher Gewalt befinden, sind ohne Anspruch auf Gegenseitigkeit auszuliekeut

29) Den Verbündeten und den Vereinigten Staaaten sind 160 Untersecboole mit ibrer vollständigen Bewaffnung und Auß- rüstung in den von den Verbündeten und den Vereinigten Staalen bezeichneten Häfen zu stellen. Darin müssen cinbegriffen sein sämk- liche Unterscekreuzer und sämtliche Minenleger. Sämtiiche anderen Unterseeboo1le müssen, was Personal und Piaterial anbetrifft, ab- gerüstet werden und verbleiben unter der Ueberwachung der Vek- bündeten vynd der Vereinigten Staaten.

93) Die Kriegsschiffe der deutsben Hocseeflotte, welche von den Verbündeten und den Vereinigten Staaten bezeichnet werten, werden sofort abgerüstet und dann in neutralen Härten oder in deren Gr- mangelung in Häfen der verbündeten Mächte interniert, die von Verbündeten und von den Vereinigten Staaten bezeichnet werden. Sie bleiben dort unter der Üeberwahung der Verl bündeten und der Vereiniaten Staaten. Es werden nur Wach- abteilungen an Bord belassen. Hierfür werden von den Verbündeten bezeichnet werden: 6 Schlachtkreuzer, 10 Ge chwaderpanzer Ql} 8 leichte Kreuzer (davon 2 Mineuleger), 50 Zerstörer der modern]len Typen. Alle anderen Kriegssch{iffe der Hechseeflotte und der Binnen- gewässer sollen in den von den Verbün*eten und von den Vereinigten Staaten bezeichneten deutschen Flottenstationen zusammengezogen un vollständig abgerüstet werden. Sie werden dort unter die Be- wachung der Verbündeten und der Vereinigten Staalen gestellt. Die militärishe Ausrüstung sämtlicher Schiffe der Hilfsflotte wird an Land gebracht. S

24) Die Verbündeten und die Vereinigten S Necht, außerhalb der deutschen Territorialwässer

taaten haben das sämtliche Minen-

_ L : N t 2 C V y ams A 4 ele selder zu beseitigen und sämtliche durch Deutschland gelegten Sperxrungen zu zerstören. Deren Lage muß ihnen anaegeben werdell

Ér 15 A TGENG A pas ] L Uk dtr Bag Me 29) Vie verbündeten und verbundenen Mächte haben dav edt,

mit ibren Krieas- und Handeléflotien frei in die Osisee ein und

? au8zufabren. Dies Necht ist ibnen tur die Besetzung sämtlicher deutichen Forts, Küstenwerke, Batterien und Verteidigungsanlage jeder Art zu sibern, welche sich in sämtlichen vom Kattegat in di Dstjee führenden Veeerengen befizden, ferner duch das Auffischen

Í d Ae s Zu ' a aube und die Zerstörung fämtlicher Minen und Sperrungen in Un? außer halb der deutschen Territorialaewässer. Jhre genaue Ortsangabe 1

ihre Pläne werden von Deutschland geliefert, das keine Beschwerds IAD Ly J 0 T gegen Verletzung der Neutralität erbeben darf. R t, S A Ls H G, G onp 0) Vie Vlotade der vecbünbeten und verbundene in den gegenwärtigen Bedingungen aufreterhalten. dels\chifse, die auf offener See gefaßt werden, “bleiben der

n Mächte bleibt

Deutsche Pa - Beschlag“

l nahme unterworfen.

97) Eämtliche Luftslreilkiäfte werden in den yon den Ver- M reiniaten Staate bei s iudeten und den Bereinigke n Staaken bezeichneten deutschen Flug- huudf t und demobitisiert. :

1 grubPier i i jen a tscchland liefert bei der Näumung der belgischen Küste nd dex: belgischen, Pasen aus: fam lies æPafengerät und )ämtliches Tlußschiffabrtsgetät, sämtliche & andelslcie, Zchleppdampter, Last fihne und ales Ausrü)tungêgerät, „Jamtlihes Material und sämtliche Norrdte des Marine}lugwe]ens, jamtliihe Waffen, Apparate und Forrâte jeder Al. ie : : O Deutschland räumt sämtlice Hten des Schwarzen Meeres und überliefert den Verbündeten und den Bereinigien Staaten jämts- jife von den Deutichen im Schwarzen Meer beschlagnahmten chen Kriegsschiffe. &8 gibt sämtliche bejchlagnahmten neutralen vandelsshiffe frei und liefert alles Kitegs- und joustiges Gerät, das » diesen Häfen beshlagnabmt wurde, sowie das in Arukel 28 aufge- Fibrle deutie Material aus.

I 40. Sämtliche, den Verbündèten und verbundenen Mächten ge- hörige Handetsschifte, die sich augenblicklich in deutscher Gewalt be- ; den, werden ohne Necht auf Gegen1eitigfeit in den von den Ver- bündeten und den Vereinigten Staaten bezeichneten Hâfen abgeliefert.

31, Jede Zerstörung von Schiffen oder von Material vor der Fzumung, der Ablieferung, oder der Nückgabe ist untersagt.

32, Die deutshe Negterung gibt orfiziell auen neutralen NRegie- rungen, im besonderen, der norwegiichen, \{wedischen, dâniichen ind holländischen Regierung befannt, daß alle Einschränkungen, elde dem Handelövertehr ihrer Schiffe mit den Verbündeten und“

verbundenen Mächten - auferlegt waren. sei es dur die deutsche Regierung selbst, let es dur deutsche Privatunternehmungen, sei es

auf dem Wege festgelegtec Abmacbuagen (wie 3. B. die Ausfuhr von Edifsbaumaterial) sofort außer Gultigfeit treten.

33) Irgendwelhe Ueberführung deutiher Handelsschiffe jeder Art unter irgendeiner neutralen Flagge foll nah Unterzeichnung des Vaffenstillstandes nicht stattfinden können.

P, Daler Le Wasen tillstandes.

34) Die Dauer wind auf dreißig Tage festgeseßt, fe kann ver- lingert werden. Während dieser Dauer kann der Waffenstillstand, wenn seine Bestimmungen nicht ausgeführt worden sind, von einer der vertragshlicßenden Parteien gekündigt werden. Diese muß von der bevorstehenden Kündigung 48 Stunden vorher Kenntnis geben.

G, Frist füe die Antwort: H) Eine Frist von 72 Slunden, beginnend mit der Bekannt- gabe des gegenwärtigen Textes, wird Deutschland bewilligt, um den Maffenstillstand anzunehmen oder abzulehnen.

Vorgestern morgen fand eine Besprechung der Etaatssefretäre statt. Nach Bekanntgabe der Bedingungen des Waffenstillsiandes wurden die Bedingungen ange- nommen. Enutsprehende Weisungen find dec Friedens- delegation geaeben worden.

Jn der Nacht zum Montag ist folgende Note an den Staatssekretär Lansing nah Washington gerichtet worden:

Herr Staalsfekretär! Ueberzeugt von der Gemeinsamkeit der demokratischen Ziele und Ideale hat sich die deutsche Negierung an den Herrn Präsidenten der Vereinigten Staaten mit der Bitte gewandt, den Frieden wiederherzustellen. Dieser Friede sollte den Grundsäßen entspredben, zu denen Präsident Wilson sih stets bekannt hat. Gr sollte eine gerechte Lösung aller streitigen Fragen und eine dauernde Versöhnung ‘der Völker zum Zwecke haben, Der Präsident hat ferner erklärt, daß er nicht mit dem deutschen Volke Krieg führen und es in seiner friedlichen Entwicklung niht behindern wolle, Die deutsche Negierung hat die Bedingungen fir den Waffenstillstand erhalten. Nach einer Blockade von 50 Mo- nten würden diese Bedingungen, insbesondere die Abgabe der Ver- lehêmittel und die Unterhaltung der Besaßungstruppen bei gleich- jetiger Fortdauer der Blockade die Ernährungslage Deutschlands

finer verzweifelten gestalten und den Hungertod von Millionen Ninnern, Frauen und Kindern bedeuten. Wir- mußten die Bedin- gingen annehmen. Wir machen aber den Präsidenten Wilson feierlich und anst darauf aufmerksam, daß die Durchführung der Bedingungen im kutshen Volke das Sen der Gesinnung erzeugen muß, die eine Vrauéseßung für den Neuaufbau der Völkergemeinschaft bildet und inn dauerhaften Nech1sfrieden verbürgt. Das deutsche Volk wendet 14 daher in leßter Stunde nochmals an den Präsidenten mit der Vitte, auf eine Milderung der vernichtenden Bedingungen bei den alierten Mächten hinzuwirken. A Der Staatssekretär des Au3wärtigen Auits. | , Solf.

„Vie das niederlä dhe Pressebüro „Radio“ unter dem Pergen Datum meldet, 1 der Waffenstillstand um 5 Uhr More französischer Zeit unterzeihnet worden und tritt um 11 Uh fiaugósisher Zeit io Kraft. Der Marschall F o ch das Nadiotelegramm an die Obverkommandierenden ¡0ndt: i Pn Fe ndsellakeiten werden an der ganzen Front vom 11. No- anver 11 Uhr Vormittags französisher Zeit an eingestellt werden. een Lruppen dürfen, bis ein neuer Befehl eintrifft, die an

en Tage und zu dieser Stunde erreichte Linie nicht überschreiten.

g, m Sonntagnachmitiag fand, wie „W. T. B.“ be- u im Zirkus Busch die erste Versammlung der h Va Arbeiter- und Soldatenräte statt, nahdem und qunllag die Soldaten in den Kasernen und Lazaretten L le Arbeiter in ihren Betrieben gewählt hatten. Jn net csidium wurden Barth, der die Sigung er- zweit haite, als Voisizender , Oberleutnant Walz als Shrift Vorfißender und Müller und Molkenbuhr als der hter gewählt. Ebert verkündete die Einigung zwischen Tie ozialdemokratischen Partei und den Unabhängigen. Na de Fgases, Dr. Liebknehts, des Haupimanns von Beer- ilde lers wurden Vertreter für den Arbeiter- und und 6 arat, der bis zum Zusammentritt sämtlicher Arbeiier- gewe atenrâle Deutschlands die Geschäfte übernehmen soll, Nülle, und zwar von den Unabhängigen Sa ihen: Barth, bour ‘r, Eckhardt, Wegmann, Neuendorf und Lede- us von der Sozialdemokatishen Partei: Heller, Gühlich, Soldate Vügel, Hiob und Mainz. Als Vertreter der char Den gewählt: Molkenbuhr, von Beerfelde, erqm t, Hertel, Lempert, Haase, Balz, Bathusch, igung ta Köhler, Echtmann und Wimpel. Die Nils L S beiden Parteien war im wesentlichen auf die wurde c Soldaten zurüzuführem. Zum Schluß der Sißung Soldat. ehende Kundgebung des Arbeiter- und

enrats gutgeheißen:

„An das werkltälige Volk!

ethan le Dentschland ist niht mehr. Das deulsche Volk hat rühmte d, Jahrelang in Lug und Trug gehüllt war. Der viel- ist suätiiene ganzen Welt zur Nachahmung empfohlene Militari8mus inarsh Stet Ge Die Revolution hat von Kiel ihren Sicges- baben ihre Eri, und hat sih siegreich durchgeseßt. Die Dynastien

tnifleidet riitenz verwirkt. Die Fräger der Krone sind ihrer Macht publik, So; eutschland ist Republik geworden, eine 1ozialistische Ne- inauern A haben sich die Gefängnis-, Arrest» und Zuchihaus- j „E Wegen politischer und militärisher Verbrechen Wer-

C N M E N E 2D "TLLEE h a + sind i Ub cte dasteten geöffnet. Die Träger der politischen Macht T

leine beite und Soldatenräte. Jn allen Garnisonen, in denen t und Soldatenräte bestehen, wird sich die Bildung

lolher NRäte rah vollziehen. Auf dem flachben Lande werden sich Bauernrätc zul demselben wee bilden. Die Aufgabe Der ProntorI [chen Jegierung, die -von- dem Arbeiter- und- Soldatenrat Berkin O L D L erfte Tine E - PED Waffen itill stand abzuschließen nd dem blutiacn (Zemoetzel ein (ände zu machen. Sofortiger Friede ift die Varole der Bevolution. Wie auch der Friede aussehen wird, er ist besser ais kie Fortsetzung

des ungeheuren Massenschlachtens. Die rasche und konsequente Wer gefellshaftung der fapitalistishen Produftionsmittel ist nah der lozialen Struktur Deutschlands und dem Vteifegrad seiner wirtschastlihen und politishen Organisation ohne starke Erschütte rung durchführbar. Sie ist notwendig, um aus den blutgetränften Trümmern eine neue Wirtschafisordnung aufzubauen, um die wirtschaftlihe Versklavung der Volksmassen, den Untergang dec Kultur zu verhüten. Alle Arbeiter, Kopt- und Handarbeiter, welche von diesem Ideal ersüllt sind, welhe aufcichtig für seine Verwirklichung eintreten, sind zu seiner Mitarbeit berufen. Ver Arbeiter- und Soldatenrat ist von der Ueberzeugung durchdrungen, daß in der ganzen Welt ih eine Umwälzung in der gleichen Richtung vorbereitet. Er erwartet mit Zuversicht, da das Proletariat der anderen Länder seine ganze Kraft ein- seßen wird, um eine Vergewaltigung des deutschen Voites bei Ab \hluß des Krieges zu verhindern. Er gedentt mit Bewunderung der russishen Arbeiter und Soldaten, die auf dem Wege der Yevolution vorangeschritten sind, er ist stolz, daß die deutschen Arbeiter und Sol- daten ihnen gefolgt find und damit den alten Nuhm, WVer- kämpfer der Internationalen zu jein, wahren. Er sendet der russischen Arbeiter- und Soldatenvereinigung seine brüderlihen Grüße. Gr beschließt, daß die deutsche republikanishe Negierung sofort die völkerrechtlichhen Beziehungen zu der russisden Negierung auf- nimmt, und erwartet die Vertretung dieser Nichtung in Berlin. Durch den entsezlichen, über vier Jahre währenden Krieg ist Deut1chland auf das fürchterlichste verwüstet. Unersetliche materielle und moralische Güter find vernichtet. Aus diesen Verwüstungen und Zerstörungen neues Leben hervorzurufen, “is eine Niesen- aufgabe. Der Arbeiter- und Soldatenrat ist sih dessen bewußt, daß die revolutionâre Macht Verbrechen und Fehler des alten Re- gimes und der besißenden Klassen nicht mit einem Schlage gutmachen, daß sie den Massen nicht sofort eine glänzende Lage ver\caffen fann. Aber dicse revolutionäre Macht ift die einzige, die noch rettcà. kann, was zu retten ist. Die fozialistis{e Republik ift allein imstande, die

Kräfte des internationalen Sozialis8mus zur Herbeiführung eines demofratishen Dauerfriedens- auszulösen. Es lebe die deutsche,

sozialistische Republik."

Auf Antrag Müller wurde sodann die Wahl vnd die Be- stätigung der provisorischen Regierung anerkannt. Nach der Versammlung im Zirkus Busch trat das Kabinett zusammen und konstituierte sich als Körperschaft mit g!eihen Nechten a!s Nat der Volksbeauftragten. Den Vorsiy führen Ebert und Haase.

Laut Meldung des „Wolffshen Telegraphenbüros“ hat sich der Generalfeldmarsball von Hindenburg in einem Telegramm an die neue Regierung mit der Armee zu ihrer Verfügung gestellt, um ein Chaos zu vermeiden.

Der Bund der Beamten der preußish-hessischen Staats- und der Reichseisenbahnen, der Deutsche Eisenbahner-Verband, der Allgemeine Eisenbahner- Verband, der Zentralverband Deutscher Eisen- bahner, Elberfeld, die Reichskartelle der Staatsan- gestellten, Elberfeld, und der Verband der preuß.- hes. Lokomotivführer, Kreis Berlin, erlassen laut „W. T. B.“ folgenden Aufruf an alle Eisenbahner (Beamte und Arbeiter): :

Zur Sicherung der Volksernährung ist es notwendig, daß der Eisenbahnverkehr in dem bisherigen Umfange aufrecht er- halten bleibt. Wir richten deshalb in dieser ernsten Schicksals- stunde Deutschlands die dringende Mahnung an alle Beamte und Arbeiter des Eisenbahnbetriebes: Haltet Ruhe und Ordnung im Betriebe und tut Eure Pflicht als Eisenbahner. Jn diesem Sinne macht Euren ganzen Einfluß geltend, damit diese Mahnung restlos zur Durchführung gelangt!

Gleichzeitig fühlen sich die Organisationen verpflichtet, des dringende Ersuchen an die Verwaltung zu richten, die Leistungs- fähigkeit des Personals dadurch zu erhalten und zu fördern, daß sofort geeignete Schritte zur Behebung der wirtschaftlichen Notlage der Eisenbahnbediensteten getan werden.

Zur Verwirklihung dieser Ziele segen Qrganisationen ihre ganze Kraft ein.

Jnfolge Verkehrsschwierigkeiten war es nicht möglich, mit dem Deutschen Verkehrspersonalverband, Siz München, in Verbindung zu treten.

die genannten

Der Ernährungsauss{huß des Arbeiter- und Soldatenrats teilt mit:

Lebenêsmittelkartenausgabe für Soldaten.

1) Für die in Groß Berlin sih aufhaltenden nicht gemeldeten Soldaten:

Diejenigen Militärpersonen, die in Groß Berlin ohne militärische oder pol1zeilihe Meldung sich aufhalten und wohnen, haben sich beî den neu eingerihteten Ppolizeiliden Nevieren des Arbeiter- und Soldatenra1s zu melden und erhalten bei Vorzeigung dieser Meldung von der Lebensmittelkarten-Ausgabestelle ihres Wohnbezirks die ihnen zustehenden Lebensmittelkarten.

Die Meldung hat bei der Lebensmittelkartenausgabestelle bis {pätestens Donnerstag, den 14. November, Nachmittags 3 Uhr, zu erfolgen. L

Die in Groß Berlin ohne militärische oder polizeiliche Meldung sich aufhaltenden Militärpersonen, vie keine Wohnung haben, melden h bei dem Beauftragten des Arbeiter- und Soldatenrats- der Kommandantur - Berlin, Kupfergraben 7, von dem sie einer militärishen Dienststelle zur vorübergehenden Verpflegung zugewiesen werden.

Die bisherige Unterlassung der polizeilihen oder militärischen Meldung bleibt straffrei.

2) Für ankommende Soldaten.

Die mit Entlassungs- oder Urlaubspapieren ibrer Truppentecile ankommenden Mannschaften melden fich in ihrem Wohnbezirke bei der Polizei und erhalten ihre Lebensmittelkarten von der zuständigen Ausgabestelle ihres Wohnbezirks,

Die ohne militärishe Entlassungs8- oder Urlaubsyapiere an fommenden Mannschaften erbalten durch den Soldatearat des Ankunftsbahnhoss einen Üriaubs- und Verpflcgungsnachwetis, durch den sie zur vorübergebeuiden Verpflegung einer militäri){en Dienst- stelle überwiesen werden.

Berlin, den 12. November 1918.

Für den Vollzugêrat des Arbeiter: und Soldatenralts: Der Bevollmächtigte für das Ernäbrungêwesen. (Emanuel Wu L Hie :

: p L 4 ‘c Uf 4 \ 110 Die Neichsstelle für Gemüse und Obst hat sich nun! hr

Ce \ G! dom 9 JAghre hindur en!sch! ofen auch mte Das ‘(agr 171) On DEN Are 9 ry E \ : e r (WGomiie h:mährten tem 6 f AnPYrt l emc e 1 1e fel zuhaiten. Ble neu Il 4 E L e x V uAä Aan (ee üver Fcühgemüje und 2 o E] l y ge 1nACli, MeIcen UVdI l T0. TTY e in i; v0 V} 45 » ry h mustern in eintgen Punlien 00. n Für die Anbauer erichein! R E den neuen Lieferun / B T es Éi x9 H T8 g aucrmar hot Noi: i f l Y 1 4 - Ie Zentner erhoht wurde. um den Ü Vau Uer) N L Ver Erzeugerpreis sur klel INDE MLITOR f d gleicher Hôbe bemessen i "ide Karotten. Die biéherige Unter|weidung halle auß! A M Si en 0 itimmiafeiten ‘neber [ [ L U 1E nstimmigkeiten ergeben. G runden Karotte (Pari D wirt1chafilich bei den durch den Krieg 1 a nissen niht erwünscht. : : E i nog rzubeben, daß Von den sonstigen Aenderungen nos) 4 luß des gegen . den Spruch des Schiedögerichis, das Unter Ah e, ordentlichen Rechtêweges zur Entscheidung R A j Gu aus den Verträgen. zuständig ist, nunmehr d runs | t 6 CTTICDL

der Neichéstele für Gemüle und Vbit ein

eingeführt worden ist. (8 Ausdrücklich wird betont, d die i P A EN ¿ ; l, {4 107 mi den von der Neichéëstelle für Vemu]e u1 : p: nen Mll ; ç ina imon 1N1nit ar 11! rf Dan lichen Vertragémustern unter keinen Un i d Day NortrIae die auf andere Trim l ator s LC 8 chDCrITAMNe, (e aufò andéren Ford etn Gi q A G T O E NS Fall auf die Genehmigung der Neichsitelle r U Wie in diesem Jahre hat 1% auch 1919 DIE Neichéstelle für Gemüse und Obit eine Änzadl von Gedieten Don halten, in denen sie sh zur Deckung : jon "Deer Und Flotte , ut (Bo iefabrifaten 10 et ) 1A \d3- ¿5101 C T CmuleTaprIiatlen unß i "r ç A fans r{ mi reserve die Abschließung von Lieferun f rbjtgemüle

aus\ließlich vorbehält. Das Verzeichnis gleichzeitig mit den neuen tra; Schied8gerichtäordnung in der gleichen Nummer des Peicz2an betanntgegeben. Nachdrücklich wi (f hingewteler Sperrgebiete in diesem Jahre absichili

g macht sind. In den gesperrten Gebieten vor Detail Sperrung abgesch{losseue Verträge können unter fenen Umüuften auf Genehmigung duich die Reichsftelle ho

vor Bekanntgabe der

Jn der Provinz wird das Gerücht verbreitet, daß die aegenwärtige Regierung, der Rat der Vollsbeautlragten, Ne Absicht habe, Kriegsanleihen zu annullieren, Die He- gierung legt laut „W. T. B.“ Wert darauf, diese Gerüqie auf das bestimmteste zu demertieren.

Die Preußische Staatsbank (Königliche Seehandlung) hat durh den Tod des Geh?imen Öberfinanzrats Lottner einen {weren Verlust erlitten. Länger als 21 Jahre hat der Stk- storbène der Generaldireftion a!s deren Mitglied angehört und ihr in dieser ganzen Zeit in ernsler und sjuülec Arbeit die ersprießlihsten Dienste geleistet. Tieue im großen und kleinen war die Richtschnur seines Lebens und sicherte dem eùrenfe'ue und durh große Herzen8güte ausgezeichneten Manne die Zus neigung aller, die mit ihm in Berührung kamen.

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ayzer!n,

Jn der Naht vom 10 zum 11. November sandte die Regterung des Volk sstaats Bayerm. der, „Kouresuapdenz Hoffmann“ zufolge nachstehende Kundaebung telegraphisch an den Bundesrat in Bern mit der Bitte um Uebermitt!ung an die Entente:

Bundesrat, Bern. M Ich bitte Sie, die folgende « Kundgebung an den Präsidenten Wilson, die Regierungen Frankreichs, Engiands und Italiens zu uber mitteln und fie zugleih an das Schweizer Volk zu verbreiten: An die Negierungen und Völker Amerikas, Frankreichs, Gng- lands, an die Proletarier aller Länder! Das bayerische Voik bak zuerst in Deutschland unter der Führung von Männern, die sett De- ginn des Krieges den leidenschattlihsten Kampf gegen die frevelhaste Politik der deutschen VYegierungen und Füusten geführt haben, in einer stürmischen und vom endgültigen Erfolg gekrönten revoluttonaren Erhebung Alle und Alles beseitigt, was schuldig und miba \huldig an dem Weltkriege war, Bayern bat sih als Volkssiaakt g. Die

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protlamiert. Das ganze Volk begrüßt jubelnd seine Erlöfuni anderen Staaten Deutschlands folgen in unaufhaltsamem Vrang unserm Beispiel und begründen damit zum ersten Male eine wirklide innere Einheit Deutschlands. Jn dieiem Augenblick stürzt auf das junge Bayern die Veröffentlihung der Waffenstillstandsbedingungen der alliieiten Mächte herein. Alle Hoffnungen, die wir durch |' den Erfolg der Nevolution hegen durften, sind dami 5)

zerstört. Die neue Republik wird, wenn diese entseßliden Bedingungen - unveränderlih sein sollten, in kurzer Zeil

Wüste und Chaos sein. Wir verstünden wohl die Empfindungen, die die alliierten Mächte veranlaßten, solche Bedingungen zu stellen, wenn sie damit die Schuldigen treffen würden. Die deutsde Auto- kratie und Militaristen verdienten keine Schonung. Jeßt aber hat das Volk sich befreit, und die Bedingungen, die ihm jeßt auferlegt werden, bedeuten seine Vernichtung. Werden die Forderungen aus- rehterhalten, so achen wir entgegen, die keine !

Ee 14STD *zuslanden (

I Qr r c, 5 N i G 25 vi men\chlihe Phantasie ih votstellea kann. Cine anarchishe Auflötung aller Verhältnisse, die gerade die bayerische e- volution durch die Schaffung eincs in. fh gefestigten Volks

staates verbindern wollte, würde die notwendige Folge sein, und die Herrschaft sich zuchtlos auflösender Millionenheere würden eine geistige und sittliche Verwilderung, eine volitisch-\oziale Besessenheit herbeiführen, die auch in das Gebiet der Sieger vcrheerend über greifen würde. Das darf nit geschehen! Die demokratischen Volker dürfen nicht | Schövfung

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vollen, daß die revolutiónâre der deutschen Demokratie dur die Scbonungölosigkeit der Si-ger vernichtet wird. Jett ist die Stunde gekommen, wo durch einen Akt weitausblickender Großmut die Veriöbnung der Völker he1beis geführr werden kann. Vergeßt in der Schövfung der neuen Welt den Haß, der in der alten erzeugt worden ist. Der Völkerbund, der das gemeinsame Ideal der Menschheit geworden ist, kann niemals verden, wenn er beginnt mit der Ausro1tung des jüngsten Gliedes demokratiscber Kultur. Wir bes{Wwören Euch, die Regierungen wie das Bolk, in einer erhabenen Selbstüberwindung, die für alle ver- bängniê8volle Ligquidierung des Weltkrieges in gemeinsamer Aibeit der Sieger und Besiegten zu unternehmen. J

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Dieses scwere Werk würde Handlung des neuen Völkerbundes sein und thn damit bes- rItn Non Die alltiertenDemof 4} O DLA Daa Gt K T S grunden. Wle autlerien Lembolralen durfer ) n, wieviel tuimm erttagene pfer unzahliger namenlo]er Veut nn dieses R e 5 ove. TWOBAs "t& p (Cl) \ 3

Krieges in flarer Ertenutnis der Schuld gebracht worde! und die Regierungen der alliierten Mächie dür'en nicht die Ler: iung vor den proletarishen Massen übernehmen, die Internationale in

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dem Augenblick wieder zu zerstören, wo sie fich innerlih zusamumen-

gefunden hat. Das Swhikial’ der Meuschbeit | Händen

dèx Manner, die Jegt verantwortlich sind für di Herbeifubrung des

Frieveas und die Neugestaliung ter zenütteten Völfer. | ab Wuntilectum des baverild I s [68

s Kurt Ciöner. München, den 10, November 1918,

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