1918 / 290 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Dec 1918 18:00:01 GMT) scan diff

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Jm Auftrage des Reich8amts die nde3

} für wirtschaftliche Demobilmachung wird folgende

es angeordnet :

T2 Ma Ht At A Vit DelanntmamM!

iImlannalhm tor 4/7 1454114 «F 4 M H

10 kp A . U.

déerbebung und PHobftpreise

N „f r Tr T J 11H0or DVoatt Bekanntmachung ab außer Kraft.

L 9 37e ch (Ui

Berlin, den

Bekanntmachung tritt am 5. T 5. Dezember 1918. Kriegs-Rohstoff-Abteiiung. Wolffhügel.

Bel anntma Guna.

Jm Auftrage des Reich3amts für Demobilmachung wird folgendes angeordnet:

Ax titel 1. Bekanntmahung Nr. W. M. 312/10. 16. KRA., Bestandserbebung von (Sulfat-)Zellstoff, ganz oder teilweise aus Natron-(Sulfat-)Zellstof beraesteltem Papier, ; r von Arbeitsmaschinen, welche

ui y f . von Papier

die

wirtschaftliche

1) Die betreffend

o Aron V 4i4/411

Spinnpapier, Papierg Ur: «

im (Gebrauch sin 20. emb 916:

Nachtragsbekanntmachung Nr. v. M. 100/7. 18, KRA. vom

andéerhebung von Papierrund-

A N G SL A »

adung vorn 20, November 1916

ce 54 o f+ nr phiin

etreffend Bestandserhebung

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J itl 0 Io hptitins 1 5 D 13 E U ILCLUliill, «ITMLDOULUA UNN ¿i T1 C g A 94 7% 51 L, L

7. KRA., betreffend Hüst- sowie für Papiergarn und

Pagá 1200/11. 17, ERA: vom Bekanntmachung vom 10. Jult 1917 KRA., betreffend Höchstpreise für sowie für Papiergarn und Bind

tanntmahung fagnahme von Spinnpapiergarn, faden sowie Meldepfliht über Papiergarnerzeugung, vom tober 1917; fanntmahung 9r. Pa. 1600/11. 17. KRA,, betreffend Be- agnahme von Papier zur Anfertigung geklebter Papiersäde

(Sackpapi om 9. SFanuar 19

O) die Vefanntmachung Nv. W. 17.

DOLWILIDPrelle

KRA,, betreffend Be-

5) die L 1/10. 17:

6) die 2 1h + 1200 T 18. KRA., beireffend {ür Papierrundgarnabfalle,

treten außer Kraft. Tie) L Diese Bekanntmachung tritt am 5. Dezember 1918 in Kraft. Berlin, den 5. Dezember 1918. Kriegs-NRohstoff-Abteilung. Wolffhügel.

BetanutlmaMGung. Im Auftrage des Reichsamts für die Demobilmachung wird folgendes angeordnet : Urte L Die Bekanntmahung Nr. M. 3500/12. 16. KRA,, . O ONILINTete [Ur DinT, Vom 01 Januar 1917 tnitt außer Kraft.

wirtschaftliche

betreffend

Artikel IL. Diese Bekanntmachung tritt am 6. Dezember 1918 in Krast. Berlin, den 6 Dezember 1918. Kriegs: Rohstoff-Abteilung. Woilffhügel.

BVBoeranntmaGung. Jm Auftrage des NReichsamts für die wirlshaftlihe De- mobiimachung wird folgendes ançeordnet: rel L Die von den Krieg8ministerien auscesprohenen, den Betroffenen namentlich zugestellten Beschlagnahmeverfügungen über Molybdän werden hiermit aufgehoben. E Diese Bekanntmachung tritt am 6. Dezember 1918 in Kraft. Berlin, den 6. Dezember 1918. Kriegs-Rohstoff-Abteilung. Wolffhügel.

S o Im Auftrage des Neich3amts für die wirtschafiliche Dernobilmachung wird folgendes angeordnet: Nel L Die von den Kriegsministerien ausgesvrohenen, den Betroffenen namentlih zugenellten Beschlagnahmeverfügungen über Zink der Klaj sen 59 werden hiermit aufgehoben. I CA H. anntmadung tritt am 6. Dezember 1918 in Kraft. Dezember 1918. Kiiegs-Nohstoff:Abteilung. S ol F Gu e [

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Berlin, den (

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Zellstofgarn und Papier- i

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Fm Auftrage des Neich8amts3 für die wirtschaftliche Demobilmaczung wird folgendes angeordnet :

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1000!11. 15

vom

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vom 1. Fe-

teitandéerbebung

Heer, Marine

L. O2 I KRA 1 Der

M. 1300/12, 15 KRA- bom- 1: SFe-

Beschlagnabme und Bestandeerhebung

nd Ansrüftungsstücken für Heer, Marine Marz. 1918-

eidungs- 1! 1! poit, vom 1. 3ekanntmahung Nr. W. 1V. 300/12. 17 KRA,, betreffend Be- \blagnahme und Meldecpflicht aller Arten von neuen und aebrauchten Segeltuchen, abgepaßten Segeln, einschließlich Liekiauen, 2e! (au Zirkus- und Schaubudenzelten), HBeltühberdabungen, Markisen, Planen (au Wagendecken), Theaterkulissen, Panoramaleinen, vom 22. Dezember 1917: die Nachtragébekanntmahung Nr. W. 19. 3099. 18 KRA. zu BetannitmaGuna Ne V. V, 20012 17 KRA. vont 99, Dezember 1917, betreffend Beschlagnahme und - Melde pfliht aller Arten von neuen und gebrauhten Segeltuchen, abgepaßten Segeln, eins{ließlich Liektauen, Zelten (au Zirkus- und Schaubudenzelten), Zeltüberdahungen, Markisen, Planen (au Wagendecken), Theaterkulissen, Panoramaleinen, vom 7. September 1918 treten außer Kraft.

der

Ute I. Bestehen bleibt die Beschlagnahme und Meldepflicht aller Waren, T c . F) A D! J =

e aus Garnen anacfertigt find, welche von der Kriegs-Rohstoff- Abteilung mit dèr Véaßgabe freigegeben worden sind, daß die hber- gestellten Gegenstände beim Webstoff-Meldeamt der Kriegs-Nohstoffs- Abteilung als kbeshlagnahmt zu melden find. Die Meldungen sind in Zukunft, insoweit es sih um Baumwoll- erzeugnisse handelt, beim Krieasauss{huß der Deutschen Baumwoll- industrie in Berlin, Krausenstraße 17, insoweit es sih um Bastfaser- erzeugnisse handelt, beim Leinenkricgöausscwuß in Berlin, Krausen- ftraße 295/28 zu erstatten.

¿Ferner bleiben Basifaf ergewebe, welbe auf Grund der Bekannt- macbung Nr. W. M. 1000/11. 15 KRA gemeldet sind, beschlag- naÿhmt.

ate

Ae U Diese Bekanntmachung tritt am 8. Dezember 1918 in Kratt. Berlin, den 8. Dezember 1918. Kriegs-Nohstoff-Abteilung. Wolffhügel.

BetanntmacGunh,

Auf Grund der Verordnurg über tie Verarbeilung von Gemüse und Obst vom 23. Januar 1918 (Reichs-Gesegzbl. S. 46) wird bestimmt:

I) Beim Absay der Spargelkonserven aus der Ernte 1918 durch die Hersteller dürfen folgende Preise nicht über- schritten werden :

V2 U Le 2/1

Normaldo se 070° 137. 270 J 0,67 1,32 2,60 060 L127 2/00 062 122 2/40 0,60 2:30 0,55 2.19 0,48 1,85 0/60 2,30 0,98 2,20 0,56 210 0/02 di 045

0,42 0,36 0,81 0,78

1/4

540 0,20 9,— 4,80 4 60 4,20 30 4,60 4,50 4 30 4 s 3,40 3,20 2,0 6.30 6,10 D/O 0 4,—. Wagenladungen frachtfrei

MNiesenstangenspargel . ¿ Stangenfspargel extra stark Stangenspargel sehr {stark . Stangenspargel stark Stangenspaigel mittelstark Stangen)pargel 50/60 iger . Stangenspargel dünn . Brechspargel MRiesen- Brechspargel extra stark Brechspargel stark 5 E DATdeEL N De DaTdeL Dun Brechspargel ohne Köpfe GODardelaONE , Spargelköpfe weiß extra stark . . Spargeltöpfe weiß» fehr stark . . SPATACItoDe Wee Ia O GNArgeItoD e Um O02 Zu diesen Preisen ist die Ware in Empfangéstation zu liefern. IL, Beim Absaß au die Kleinhändler dürfen die nahstehenden Preise nicht übr|hritten werden (Großhandelshöchstpreise): E e 20 Nor mad o e 2 2/00 420 2,00 400 2/00 9/90 2,00 3,00 9, 2,40 0/00. 4/80 2/60 000 440 L090 893 3/90 2,40: 3/60: 4/80 2/00 002. ATU ZAO 4,90 2,10 4,20 3,60

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Uan a O8 Stangenîspargel extra stark 0,70 Stangen/syargel sehr stark . () 68 Stangenspargel stark 0,65 Stangenspargel mittelstart 0,63 Stiangenspargel 0/60 iger 0,58 Stangen) pargel dünn 01 Niesenbrechspargel 0,65 Brech)pargel extra stark 0,61 Brechspargel start 0.59 Brechspargel mittel 055 Brechspargel dünn i; 0,48 1,80 Brechspargel ohne Köpfe 045 0 O 200 3/40 ESpargelab)cchnitte E 039 D 1/20 2,90 Spargelköpfe weiß extra stark 0,94 100 9250 6,50 Spargeiköpfe weiß sehr stark 0,81 0: 3,45 6,30 Spargelkövfe weiß stark (C6 L00290 de 5,90 Spargelköpfe grün N 210 9/10 «20, Zu diesen Preisen müssen die Konserven frei Station des Klein händlers geliefert werden. Befindet sich die gewerbliche ) rle wie die die Konserven

9,40 9,20

055

‘¿tederlassung des Kleinhändlers am zbändle1s oder der ihn vertretenden u diesen Preisen demn Kleinhändler

D des Gr 10 Ind anzurollen, [11 Bei dem Absatz durch die & nach!olgenden Prelfe

antclébedtpIecile):

einhändlex an die Verbraucher ibeis{ritten werden (Klein

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N Vrtma Yiesensftangenspargel . R Stangenspargel ertra stark Stangenspargel sehr stark . Stangenspargel stark Stangeæipargel mittelstark Stangenspargel 50/60 iger Stangenfpargel dünn Nitetenbrec\pargel Brechipvargel ertra stack Brechspargel s\tarf Brechsvargel mittel

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Braunichweig, den 2 Dezemßer 1918,

Gemüsekonserven-Kriegsaesel'hast mit beschränkter Drt. Kanter:

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BeranntmaGun q

Auf Grund der Verordnung über die Verarbeitung Gemüse und Obst vom 23. Jatuar 1918 S. 46) roird bestimmt:

I]. Beim Absaß der Erbsenkonservên aus der G 1918 durch die Hersteller dürfen nckhfolgende Prei \ e nit ühe,. schritten werde S

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Hastung.

4 vor ( Reichs-Geseßbl,

1/2 Normaldof 1,20 1,19 | 1,08 d

1.05 5

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V LeO 279 379 Wagenladungen fradtfrei

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2100 G,5 c) I

Maiserschoten (Junge Grbsen extrafein) 061 Junge Erbsen fehr fein 0,59 Junge Erbsen fein DDD Junge Erbsen mittelfein . 0,52 Junge Erbsen (Gemüfeerbsen T) 050 Suppenerbsen (Gemüseerbsen) () 49 Bu diesen Preisen 1st die Ware in Empfangéstation zu liefern.

1. Beim Absag an die Kleinhändler dürfen die nachstehenden Preise niht überschritten werden (Großhandels8höchstpreise) :

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Kaisershoten (Junge Erbsen ertra-

fein) S Junge Erbsen sehr fein Junge Erbsen fein S Junge. Erbsen mittelsein.. Junge Erbsen (Gemüseerbsen 1) . 0,53 Suppenerbsen (Gemüseerbsen) 0,52 1,96

Zu diesen Preisen muß tie Ware frei Station des Kleinbändlers geltejert werden.

Befindet sich die gewerblihe Niederlassung des Kleinhändlers am gleichen Orte wie die des Großhändlers oder der ihn vertretenden Stelle, so find die Konserven zu diesen Preisen dem Kleinhäudler anzurollen.

111. Beim Absaß- durch die Kleinhändler an die Verbraucher dürfen die nachfolgenden Preise nicht überschritten werden (Klein- handelshöchstpreise) : -

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Normaldose

0,64 0/62 0,598 0,59

2,46 9%

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2,21 2,11 2,01

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Kaiserschoten - (Junge Erbsen, “-extra- C O82 279 4/00 Dinge Crbfen; hr fin. « - . 080 265 3,90 Sade Ce O6 250 300 Junge Erbsen, mittelfein 0/2 P D400 8/00 Iunge (Erbsen (Gemüseerbsen 1) O0 120 230 93,420 Suppenerbsen (Gemüjeerbsen) O60 120 220 9,00 Braunschweig, den 2. Dezember 1918. Gemüsekonserven: Kriegsgesellsczaft mit beschränkter Haflung. Dr. Wanter.

5,30 5,10 480 460 440 4/50,

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 172 des Reihs-Geseßblatts enthält unter Nr. 6570 eine Verordnung, betreffend Abänderung der Verordaung über Erwerbslosenfür sorge, vom 3. Dezember 1918. Berlin W. 9, den 6. Dezember 1918. Postzeitungsamt. Krüer.

Preußen.

Belanntm Qn as

betreffend Diplomprüfung für den mittleren Bibliothefksdienst usw.

Die nächste Prüfung beginnt Montag, den 17. März 1919, und findet ia der ehemals Königlichen Bibliothe® in Verlin statt. Da zahlreihe Prüftinge zu erwarten sind, wird: es wahrscheinlih nötig werden, unmittelbar darauf eine greile Prüfung stattfinden zu lassen, die dann Montag, den 31. Mîrz 1919, beginnen würde. Jch behalte mir vor, die Prüftng! auf beide Termine zu verteilen. Die erste Prüfung l A etwa bis zum 24, März, die“ zweite bis zum 7. Ypri auern. E Gesuche um Zulassung sind nebst den erforderlichen Papieren (Ministerialerlaß vom 24. März 1916 § 51 spätesiens u 17. Februar 1919 dem Unterzeichneten, Berlin NW. Unte den Linden 38, einzureichen. 7 m

Die Prüfung exfolgt nah dem Miaisterialerlaß L 24. März 1916; do werden auch solche Bewerber zugelassen, die den Bedingungen in §8 4 des Erlasses vom 10. Aug 1909 genügen.

Berlin, den 6. Dezember 1918.

Der Vorsißende der Prüfungskommission: Paalzow.

i : : inen Ministerium für Landwirtschaft, Domäl undForsten.

Der Forstmeister Goedeckemeyer in Adenan i Uebertragung der Forstin\pektion Magdeburg-Leßlinge Regierungs- und Forstrat ecnannt worden. etri __ Die Forstkassenrendantenstelle für dic Quer Golau und Drewenzwald mit dem Amtéssiße N (919 im Regierungsbezirk Marienwerder ist zum 1. Febru

A y A aSz om ber L910 zu beseßen. Bewerbungen müssen bis zum 30. Dezember eingehen.

ist unter zum

Die von heute ah zur Ausgabe gelangende 9 Breußischen Getje sammlun a enthält unter Nr. 11 705 eine Bekanntinachung der Preußischen Ne- vierung, betreffend die öorljegung der amtlichen Tätugkeit der ehörden und Beamten, vom 12. November 1918, unter

A Qr. 11706 einen Aufruf der Preußischen Regierung an s preußische Volf, vom 13. November E E f

del

Nr. 11 707 C S uutittatikg, betreffend die Beschlag- R mweußzishen Kronfideifommißverm ägon i N E E, deifor imizvermögens, vom Ne. 11708 eine Verordnung, betreffend die Zusländig- ten der P ‘eußischen Regierung sowie die Zuständigkeiten die Bezeichnung der Zentral-, Provinzial- und Lofal- barden, vom 14. November 1918, unter E

Nr. 11 709 eiae Bekanntmachung der Preußischen Ne- erung, betreffend das Jakrafibleiben der bestehenden Geseßze 1nd Verord ungen, vom 14. Nooember 1918, unier L

Nr. 11 710 eine Verordnung , betreffend Auflösung des ghzeordnetenhauses und Beseitigung des Herrenhauses, vom 15, November 1918, unter j

Nr. 11711 eine Bekanntmachung der Preußischen Negie- rung, betreffend die Unabhängigkeit der Gerichte, vom 16. No- mber 1918, und untcr

Nr. 11712 eine Vekannimachung der Preußischen Negie- rung, betreffend Entschädigung der Mitglieder der Arbeiter- Eoldalen- und Bauern1iäte, vom 16. November 1918. | Berlin W. 9, den 7. Dezember 1918.

Geseßsammlungsamt. Krüer.

Des

Nicßkamtliches.

Deutsches Rei.

Preußen. Berlin, 9. Dezember 1918.

' Yus Anlaß der Vorkommnisse am Freitag hat der Rat jr Volksbeauf tragten durch ESäulenanshlag folgende sundgebung an die Bevölkerung Berlins gerichtet:

| Ler Rat der Volksbeauftragten hat bis jeyt feststellen linen, daß der Aufirag zur Festnahme des Vollzugsrais dem zef:ldwebel Fischer von einem gewissen Marten und zwei amten des Auswärtigen Amts, G:afen Matuschka und n Rheinbaben, erteilt worden ist. Marten ist ebenso wie scher verhaflet worden. Die beiden anderen find flüchtig, ire Verhaftung ist angeordnet

Die Truppen, die in der Chausseestraße gegen den Demon- srationszug das Maschinengewehrfeuer gerichtet haben, waren un einein Mitglied des Soldatenrats beim Generalkommando, umens Krebs, aufgeboten worden. Auch gegen Krebs ist ein- geschritten worden. :

Der Rat der Volksbeauftragten, der sofort alles getan hat, in die Mitglieder des Vollzugsrats zu befreien, die Antastung hrer Freiheit, sowie das entseplihe Blutvergießen in der (hausseeftraße zu sühnen, ist entschlossen, gegen jede Androhung ud Verübung von Getwaltätigkeiten vorzugehen, von welcher eite [ste au L'ommen.

Berlin, den 7. Dezember 1918.

Die Volksbeauftragten:

Ebert. Haase. Dittmann. Scheidemann. Landsberg.

Der VPolksbeauftragte Barth war verhindert, an der iung teilzunehmen, deshalb fehlt seine Unterschrift.

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Gegen die beiden Mitglieder des Auswärtigen Amts, die durch Aussage des wegen der gestrigen Vorfälle im Abgeordnetenhause verhafteten Vizefeldwebels Fischer belastet snd, hat „W. T. B.“ zufolge der Staatssekretär Dr. Solf das Untersuhungsverfahren eingeleitet. Es handelt sich e jüngere, zeitweilig im Auswärtigen Amt beschäftigte

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Der Marschall Foch hat vorgestern, wie „Wolffs Tele- praphenbüro“ meldet, der Deutschen Waffenstillstands- ommission folgende Entscheidung übergeben :

Ver Lebenêmittelverkehr von der von den alliierten Armeen be- ieten Zone nah der neutralen Zone, ferner die Eisenbahn- und Ztraßenbahnverbindungen zwischen diesen Zonen sind nicht zulässig in Anbetracht der Notwendigkeit der Aufrehterhaltung der Blatade veutihlands, die in dem Waffenstillstandsabkommen vorgesehen ist. le Ven Armeen sind Instruktionen gegeben worden bezüglih der wer die Post-, Telegraphen- und Telephonverbindungen im Rheinland wuübenden Kontrolle.

vid Diese Entscheidung steht mit dem Wortlaut des Waffen- jiandsabkommens (Artikel VI und Artikel XXVI) in i eispruch. Die deutshe Regierung wird auf diplomati- em Wege und dur die Waffenstillstandekommission Pro- iergegen einlegen.

getr Vorsibende der Waffenstillstandskommission teilt laut f duna des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit, daßdas fran- Pie Oberfommando die deutsche Oberste Heeresleitung um teihnung von Bevollmächtigten zur Verlängerung des \ afsenstillstands ersucht hat. Die Zusammenkunft könnte n 12. oder 13. Dezember, Vormittags, in Trier stattfinden.

Jn der am 6. d. M. Sigung der Waffen stillstands- ommission wurde Uebereinstimmung dahin erzielt, daß je dilisierte Angehörige Oesterreih-Ungarns auf n linksrheinischen Gebiet verbleiben dürfen, falls sie

bor Krieggausbruch dort scßhaft waren.

M In der Unterkommission für Kriegs gefangenen- P „der Jnternationalen Wasffenstillstands- del mlssion ist nah einec Mittellung des „Wolfsschen ‘graphenbüro“ von Seiten des französishen Vorsißenden findlid emain größere Freiheit für die in Deutschland be- deg M Kriegsgefangenen verlangt. Nach den Bestimmungen werdey Ufenstillstandsvertrages hätten sie umgehend e Vunsa müssen. Da dies niht möglich gewesen sei, müje der Der 91, 10h größerer Freiheit als berehtiat angesehen werden. hi Vertreter des Kriegsministeriums Major von Pabsst 0 vor, daß diese Angelegevheit dur gegenseitige Zugr- geregelt werden möge, indem auch die Lage

ünduise

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deli Säudern dex Eutente befindlichen Friege gejaugenes Deutschen eiue Erleichterung exfuyre. Dics wurde von bert Demain abgelehnt mit dem Hinweis darauf, daß der Woffenstillstandsvertrag nich ledigli auf die in Deutschland befindlicien Angehöcigen dec Eniente beziehe. Den in den Enfenteländern befiadlichen gefangenen Deuischen würden durch den Waffenstillstandsrertrag keinerlei Rechte cirgeräumt; fie würden degha!b weiter mit derselben Strenge wie bisher behandelt wérden müssen. Der deutsde Vertreter erinnerte in jener Untwoit an die vor dem Waffenstillstand in Bern geführten Verhandlungen über -die Frage der Kilegs- gefangenen. Damals seiea von französischer Seite im namen der Menschlichkeit Zugeständnisse verlongt worden und die devishen Behörden seien der Be: ufung auf diese (Brundsäßze aud) nochgefommen, indem sie die Heirmbeförderung der Lciegögefangenemn Familiencäter und der in höherem Alter als 45 Jahren b. findüicher Leute ohne Anrechnung der Kopf- zahl berviiligt hätten. Unter Berufung auf die damalige Haltung der deutschen Behörden sei es desha!b be- rechtigt, wenn im Namen der Menschlichkeit aleichjalls Er- leichterungen für die fiieasgefangenen Deutschen verlangt würdea. Jm übrigen sei es vollständig unmöglich gewesen, die 800000 in Deutschland befindlichen kriegögefangenen Franzosen innerhalb weniger Tage heirnzubefördern. Von deutiher Seite sei jedenfalls all:s getan worden, was in der Macht der Behörden lag, um ihre Abtranspartierung zu be- schleunigen. Die Wirksamkeit dieszr deutschen Maßregeln gehe auch daraus hervor, daß die englische Regierung, welche sofort mit praftishen Maßnahmen handelnd eingegriffen habe, fo gut wie alle englischen Offiziere und mehr als die Hälfte der englishen Mannschaften aus Deutschland heimbefördert hat. Der französische Vorsizende e:flärte hierauf, daß er die Be- stimmungen des Waffenstillsiandes lediglich deshalb an- gefühit habe, weil fie über die Behandlung der in den Ländern der Entente befindlichen kriegsgefangenen Deutschen nichts ent‘alten. Verhandlungen über deren Schidsal föunten demna nit auf der Tagesordnung der Waffenstill- standskommission und threr Uaterkommissionen stehen. Daaegen ftellte er anheim, bei den am 12. und 13. Dezember in Trier stattfindenden Verhand'ungen über eine Verlängerung des Wasffenstillstandes die Ausnahme von Bestimmungen über die Behandlung der kriegs„efangenen Deutschen zu erwirken. Der deutsche Vertreter nahm von diesem entgegenkommenden Hin- weis Kenntnis und sagte zu, daß er sich in der vom französischen Vorsitzenden angegebenen Richtung bemühen werde.

Die vereinigien Ausschüsse des Bundesrats für Zoll- und Sieuerwesen, für Handel und Verkehr und für Jusßiz- wesen, die vereinigten Aus{hü}se für Zoll- und Steuerwesen, ür Handel und Verkehr und für Eisenbahnen, Post und

elegraphen sowie der Ausschuß für Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sißungen.

_Am 23. November hat auf Grund der Waffenstillstands- bedingungen der Abtransport der in Holland inter- niertien deutschen Kriegs- und Zivilgefsangenen sowie anderweitiger Jnternierten begonnen. Es sind bisher etwa 3200 Jnternierte über das Heimkehrlager Bremen in die RO urücckgekehrt. Es steht zu erwarten, daß kurz vor eihnahten ganz Holland geräumt sein wird.

Von vielen Seiten werden beunruhigende Nach1ichten über das Festhalten der Jahrgänge 1896—99 beim Heere laut. Hierzu teilt das Kriegsministeriuum laut Meldung des „Wol!fsschen Telegraphenbüros“ folgendes mit:

Die Zurückhaltung der Jahrgänge 96—99 dient lediglih den Bedürfnissen der Uebergangszeit. Die Entlassung der Jahrgänge 96—97 ift felbstverständlih und wird si den übrigen Jahrgängen anschließen. Sie sollen keinen Tag länger gehalten werden als der Gang der Demobilmachung und besonders auch der Abbeförderung der Gefangenen es erfordert. Es ist zu hoffen, daß mit der Ent- lassung des Jahrgangs 96 anfangs Januar begonnen wird und auch die Entlassung des Jahrgangs 97 noch im Januar beginnen kann. Ueber die Jahrgänge 98 und 99 wird die Regierung dann befinden.

Die fkriegsministerielle Versügung, wonach elsaß- lothringtshe Heeresangehörige (n thre Heiïmat zu entlassen sind, hat zu mißverständ- lichen Auffassungen geführt. Die Absicht, die diesem Erlaß zugrunde liegt, ist laut Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros8“, allen elsaß-lothringishen Heeresangehörigen die Möglichkeit zu geben, während der Besetzung ihrer E durch den Feind zu Haus zu sein. Es ist zu hoffen, daß viele dieser Männer, die durch mehr als 4 Jahre Leid und Freude mit ihren Kameraden von allen deutshen Stämmen geteilt und im Kampfe für das gemeinsame Vaterland ihr Deutschtum bewahrt haben, dur ihre deutshe Gesinnung in den Tagen der fran- zösischen Beseßung das Deutschtum in Elsaß-Lothringen stüßen. Sie sollten keineswegs aus dem übrigen Volksgkörper aus- gesondert und den Franzosen L werden. Von einem Zwang zur Rückkehr ist nie die Rede gewesen. Jedem, der von dieser Erlaubnis zur Rückkehr keinen Gebrauch machen will, steht es sclbsiverständlih qrei, im Nahmen der sonst geltenden Besflimmungen weiter zu dienen. Es ist ausdrücklich ausgesprochen, daß sich die Eatlassung nicht auf diejenigen erstret, die freiwillig weiter dienen wollen.

Alle Verwaltungsbehörden (Etappen-Jnspektionen, Etappen-Kommandanturen 2c.) des gesamten Feldheeres werden, sobald ihre dienstliche Tätigkeit nicht mehr notwendig ist, von den betreffenden Feldkommandobehörden, denen sie unterstehen, zwecks Demobilmachung in die Heimat geleitet. Eia Teil derselben befindet sich \hon auf der Reise dahin. Seitens des Kriegsministeriums werden von Zeit zu Zeit die Demobilmachungsorte in der Presse bekannt gegeben weiden. Anfragen bezw. Forderungen und Ansprüche sind dann an diese direkt zu richten.

_———_——

Auf Anfrage aus Kreisen der Judustrie, wie sih diese zu verhalten hat gegenüber den Anordnungen der lokalen A1beiter- uud Soldatenräte bezüglih ‘der Einrichtung von Arbeiterausschüssen, teilt das Reichsarbeitsamt, wie „Wolffs Telegraphenbüt: o“ meldet, dur den Unterstaatssekretär Giesberts folgendes mit:

iw Beidharbeiticaut wnd cine Berordnuns¿ die die Nechtévyerdindlichleit der À gu über Arbeitsstreitigkeiten fowic die Budung vou Ausschü Arbeiter und Angestellten tn den Betrieben für das ganze heitli regelt. Die Vorarbeiten für diese Verordnung abge)chlesen, so daß die Veröffentlichung in näcbster Zeit zu teht. Es empieblt fis, bts dabin Umbildungen u Aibeiterauschüfsen zu unterlassen, aud wenn 1olche vor Soldaten:äten, die nit im {167 111

werden.

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Die -Julagén zu ZJnypaliden-, Wilwen- und Witwerrenten ans der Jnvalidenversicherung und zu Ver legienrenten aus der Unfallversicherur:g toerden dem „L801 }7- chen Telegraphenbüro“ zufolge unter den bisheriaen Woraus- sezungen tis Ende des Jahres 1919 weitergewähtt Tverècn. Die Zulage soll künftig auch solchen Verleßten gewährt werden, die mehrere Unfallrenten von je weniger als Zweidritteln der Vollrente beziehen, wenn die Vormhundert\äge zusamnmen- gerechnet mindestens die Zahl 66? , ergeben.

Die Aussichten der Brotversorgung haben fich nach einer Mitteilung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ in den legten Tagen dadurch gebe)jert, daß infolge des froftfreien Wet1ers die Hacfruchternte teilweise rascher, als erwariet, be- endigt wurde. Dadurch find viele Arbeitskräfte frei geword?n, sodaß die Bemühungen der Neichsgetreidestelle und der Kom- raunalverbände den Erfolg hatten, daß mehr (Getreide, als er- wartet wurde, zur Ablieferung gelangte. Wenn der Güter- verfehr in vollem Umfang aufrechterhalten wird, werden sich die Eingänge an Brotgetreide derart fteigern lassen, daß die Brot- versorqung über den 7. Februor 1919 hinaus gefichert ift.

Wenn in der Presse darauf hingewiesen wurde, daß die alte Regierung über unsere Vorräte Berichte geaeven hat, die den Tatsachen nicht entsprochen haben, so erklärt sich das damit, baß bei Ecnleshägungen, Ecnteerträgen und Ecnteercfassung bedeutende Unterschiede sih stels ergeben müssen. Durch die Grippeepidemie, die große Ershwerung unserer Tianspori verhältnisse und besonders durch die politishen Ei cignisse sind in der lezten Zeit empfindliche Verzögerungen in der Ab- lieferung hervorgerufen worden. Unzutreffende Angaben über vorhandene Vorräte sind von keiner am!lihin Seite gemacht worden.

Um noch mehr Gerste für die Herstellung von Graupen und die Brotstreckung freizumachen, hat der Staatssekretär des Reichsernährungsamts Wurm, laut Mitteilung des „Wolff- hen Telegraphenbüros“, angeordnet, daß die Gersten- belieferuug der Bierbrauereien wesentlich einzu- \hränken ijt. Den Brauereien werden nur bis zu 5 Prozent des - Friedensverbrauhs an Gerste beliefert werden. Durch diese Anordnung wird die den Brauereien überwiesene Vienge Gerste etwa um ein Drittel der bisherigen Belieferung ge- kürzt. und es ift Sorge getraoen, daß die freiwerdende Menge im Betrage von ungefähr 27 500 Tonnen sofort den Graupen- mühlen zugeführt wird. Eine weitere Kürzung war uicht möglich, weil die Brauer bereits beliefert waren und die Gerste vermälzt halten.

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Die im Reichstag am 5. Dezember eingesezte Kommission ur Ausarbeitung des neuen Wahlreglements für die elegiertenwahl am 16. Dezember hat, wie „Wolffs Tele-

graphenbüro“ meldet, einstimmig beschlossen, der Vollversamm- lung der Soldatenräte Groß Berlins Polgeiden Antrag zur Beschlußfassung zu unterbreiten :

Die Soldatenräte Groß Berlins vertreten die Auffassung, daß bei den Wahlen zur Delegiertenversammlung am 16. Dezember und bei der Wahl zum Zentralrat der Arbeiter- und Sotudatenräte Deutschlands an tem Grundgeseg der deutschen Revolution: „Parität zwischen Arbeitern und Soldaten“ festzuhalten ist.

Während des Krieges waren zu Reisen in das beseßte Gebiet militärische Passterscheine erforderli. Diese werden, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, jeßt nicht mehr ausgestellt, da alle Bestimmungen darürer vom Kriegs- ministerium am 2. Dezember d. J. aufgehoben worden find. Zu Reisen in nichtdeutsches Gebiet bedarf es nur noch der Mitwirkung der Paß- und Sichtoermerksbehörden, d. h. der Polizeibehörden des Wohnorts. Auch für feindliche Ausländer fällt der militärishe Pasfierschein fort.

Die Unteroffizier-Regierungsschuztcuppe (Führer Euppe) hat dem „Wolffschen Telegraphenbüro“ zufolge nach- stehende Kundgebung erlassen:

Wir find keine Weiße Garde aus Unteroffizieren, die mit dem Popanz des Bolschewismus eine wahre Pogromatmos\phäre in Beriin geschaffen haben, fondern wir sind treue Anbänger der Regierung Gbert-Haase, die mit ihrem Blut für die Volkébeauftragten dort einzutreten gervillt sind, wo diese Regierunasmänner bedroht fein sollten. Unfer Umzug am 5. d. M. dur Berlin jollte dies und nichts mehr öffentli bezeugen. Wir haben von der sogenannten Festsetzurg des Vollzugsrats erst erfahren, als sie Gon längft erfolgt war. Wir mißbilligen jede Art von Bolsbewtsmus, auß Eingriffe in die Pressefreibeit aufs s{härfste. Wir sind für Ruhe, Freiheit Arbeit, Ordnung, Brot. /

Pegen zah!reih eingelaufener Meldungen zur Unteroffi- zier-Regierungsshußtruppe werden bis auf weiteres nur aktive Kapitulanten bei der Unteroffizier-Regierungs\{hußtruppe eingestellt.

Durcdrungen von der Erkenntnis und der Verantwortung, daß die Wiederaufrichtung unserer Volkswirtschast die Zusammenfassung aller wirtschaftlichen und geistigen Kräfte und allseitiges einträchtiges Zusammenarbeiten verlangt, haben sih die Organisationen der industriellen und agewerhb- lihen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu einer Ar- beitsgemeinshaft zusammengeschlossen, Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, bezweckt die Arbeitsgemeinschaft die aemeinsame Lösung aller die Jndustrie und das Gewe: be Deutschlands berührenden wirtschaftlihen und sozialen P bayen fowie ‘alle diese betreffenden Geseßaebungs- und Verwaltungs- angelegenheiten. Die Organe der Arbeitsgemeinschoft sind der Zentiralaus\{chuß und die Fachgruppen, die ih wiederum auf sonderfachlicher, bezirklicher oder örtliher Grundlage in Unter- gruppen organisieren. Die aesamten Organe werden paritätisch aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern gebildet.