1918 / 294 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Dec 1918 18:00:01 GMT) scan diff

at È f r ' y ie U x d r : Tr; pr 11. l ge! P Tue (51 r Tui S M ‘d 24 d a i h "S N L. - { verbrau{ . E 1917 aber min? | iatlich verbraudt haben (ebe S H 1h die A ptrt d Ä \ v d  N in Draftagten omn Font! oto A ito 117 M LEdo La Ÿ Ê nitalt offentlih-redtliden Rärrecrsbaften und Berbände (z. B. Gasani|talte:1 R 5 hrt #5 d Das trank khn) Tin talk L 25 Gewehrfabriken, W e T nabme nd meidepntckw1i1g. c r x A \ ? 2, Der Meltdevflicht unterliegen niht, und zwar otne c 2 h N Q S A ba N D auf die Höhe des Verbrauchs: a) die Gtaatse DA S oi 12 Vf G T A M D L b) die Netdêmarire für three BunkTerkobh!le c) die Deereëde: triebe, Joweit der Bedar} dura) chFntendarlluren _ G2 L Î 4 G D ch LETIODLE owie Sa A E c T) G I / 459 114 L O D4É _d\0 17 + Q 2 A ck 1159 +4 und ch v UWCT i L Y T AUTTe t ) Lil lor hen 1Den Del E en elbiibe T 1c D r 2d 3 CT 4 n Ti ODET LCT brif DeT- x Ti ll un- L Va Las : ili L l D ZECNENDEITBET gEs î T1724 “0D x J » PTrIC t A * s Ten 5 h -] 9 P 1 v. L. Y q f) die landwirts{aftliden Nebenbetriebe, d. h. solde Bes bot al A E La E L es Ca des : Ln triebe, die in wirt|castlihem Zusammenhang mt einem T 11 ani Y 77 L Ai L D J So , C a Þ landreirishaftliden Betiiebe von dessen Inhaber geführt R F T R = Z2FESDA Q N LEIN N werden, soweit sie niht Gegenstand eines selbständigen ge-

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s ÎT an e "n CnSN werblichen Unt-rnehmens find : Schlachthöf

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i A Ae M too A und ähnlihe Betrtebe

4 soweit sie dem Bedarf der in der Gemeinde wohnenden oder fich vorübergehend aufhaltenden Bevölkerung dienen.

E ; Zweifel8talle zunächst die für den Siß des Betriebes zuständige Kriegs amtstelle, bezw. die an ihre Stelle getretene Zivilverwaltungsst Der Neichskommissar für die Koblenverteilung kann über dic Me pfliht abweichend von dieser Bestimmung ent1cheiden.

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n atl der Veclodun E e Anb db M Soma O0 Ee Al olgen Und find unter genauer Adressenangade des Lieferers oder der Lieferer nach”- Art (Steinftohle, Ztel T1 L644 U Ly x 1 L : r L Ie nug et w,) und Sorlen: (Fott- Mager, 5 0TDels, chtüct-, Nufi-, Staub-, Schlammkohie bezw. Grob-, Nuß-, Perlkoks, Kot8gr!eß usw.) 2u trennen. Weiter sind zu melden: w) Tranéportart der im Vormonat bezogenen Mengen (siehe

U 2) b) Bestand am Anfang des Vormonats, c) Zufuhr im Vormonat, d) Bestand zu Beginn des laufenden Monats, 6) Verbrauch im Vormonat, f) vorausfichtliher Bedarf für den folgenden Monat (siéhe Abs. 3}.

2. Die Tranèportart ist in Spalte 3a zu melden durch die im folgenden in Anführungezeicben angegebenen Abkürzungen, bei Bezug

fubrenweise ab Zeche: „Landabsatz“:

durh Fuhrwerk vom Ploßhändler oder dem Aushelfenden: „Plat mit der Vollbahn ab Zeche: „Bahn“:

mit dec Klein- oder Siraßenbahn : „Kleinbahn“ :

mit der Vollbrhn ab Schif: „Umschlag“;

auf der Vollbahn mittels eigener Wagen: „Pendelwagen“ ;

mit dem Schiff bezw. Schiff und Kieinbahn: „Schiff“:

durch Kéitten-, Seibahn, Verbindungs leis und sonstige eigene

ZTransportanlagen unmittelbar ab Grube: „Eigentr.“.

__ Erfolgte die Lieterung auf verschiedene Transportarten, so ift dies für die betr. Teilmengen getrennt anzugeben.

3. Als Monatebedarf (Spalle 9 der Meldekarte) is anzugeben die an sich z»r übrung des Betriebs benütigte Brennstoffmenge, gleic- gültig ob dieselbe aus dem etwa vorhandenen Bestand oder aus neuen Lieferungen gedeckt werden soll. Etwaige Lieferrücsstände dürfen nicht in die Bedarfsanmeldung eingestellt werden. Betriebe. die laut amtlicher Verfügung von der Belieferung ganz ausgeschlossen sind, haben als Bedarf Null anzugeben: solche, die von der Belieferung über etne bestimmte Brennstoffmenge oder -quote hinaus ausge- schlossen sind, haben nur diese als Bedarf anzumelden.

__ 4. Der Bestand ist nich1 nur auf Grund buhmäßiger Errehúung, fondern tatsädblider Feststellung zu melden.

a.

Sa Sti eIe Ter Une:

1. Wenn Brennstoff im Dezember von einem Lieferer bezogen wurde, der in der Novembermeldekarte als Lieferer dieses Brennstoffs ntckcht angegeben worden war, so ist diese Leferung in der ÎIanuar- me:deT.ute 10t zu unterstreiden. Besondere Meldekarten* für die Aus- hilfslieterungen find niht zulässig.

2. Wenn ' ein Verbraucher im Vormonat aus Bestand oder Zu- fuhr Brennstoffe abgegeben hat, ohne sie im gleihen Monat zurück- zuerhaltien, so sind die nicht zurückerhaltenen Mengen, 1ofern sie ins- ge]amt 10 t oder mehr betragen, in den Spalten am Fuße der Karte zu melden. Die Mengen dürfen niht etwa vorweg abgesetzt oder als Verbrauch verrechnet werden. Diese Meldung bezieht sich auch auf die Nückgabe entliehener Brennstoffe. L

3. Der Empfänger oder Nückempfänger der in § 3a? behardelten Lieferungen hat diese gemäß § 3a! im Hauptteil der Karte rot unter {trihen zu melden.

84. Nachprüfung der Angaben.

Der Meldepflichtige hat fortlaufend über Zufuhr und Verbrauch 1h Ârt, Herkunf18gcbiet und Sorte in tolcher Weie Buch zu führen, daß ein Vergleich ter Buchungen mit den Beständen jederzeit mögli ist.

b

Meldestellen.

M e F tao T9 2 r {4 tten : s 1ILTCN

an ten Reichöfemmissar für tie Koblenverteilung in Berlin: Ote I n Betirtebzort des Meldepflichtigen zuständige K'iegs8amtstelle bzw. die an deren Stelle getretene Zivilverwaltungs- stelle :

3. an die unter Berücksichtigung der Herkunft der meldepflihtigen Brennstoffe zuständige am!ithe Berteilungsstelle (siehe §6). Bestell der Véeldeyflichtige Brennstoffe aus den Gebieten mehrerer Amtlicher Vertei'ungsstellen, so find an alle diese Amtlichen Verteilungsstellen Meldekarten einzusenden ;

4. an den Lieferer des Meldéipflihtigen. Bestellt der Melde- pflihtige bet mehreren Lieferern, so ist an- jeden Lieferec eine besondere .Meldekarte zu . richten. Neal r Det einem Lieferer Breanstoffe aus mehreren Herkunftsgebieten, V Da E Den tete 0 Mel Sauen Cen, wie Hetkunftêgebiete în Frage kommen. M Die On einem im Auslande wohnenden Lieferer unmittelbar bezogenen böh mischen Kohlen find die Meldekarten nit an den ausländischen Lieferer, sontein (soweit es ih um nicht im Königreih Bayern ge legene handelt) an den Kohicnansgleih Dresden (fiche § 6, Er ck Ee R C Ee Y( N A Ta

V C IM 5090 ( G NOICINICDE TCT (9 3L ICNOCN, 1 | U 6 L: „ZUIBLAHDCSN

é 3 1+ p ¿ Z 9 f L] A OHN G d A N Cal A 1] 5 ¿eur Betriebe, die iun. § rei WBavern liegen, sind diese Veeld GLGTGIL LLLTA DCTICI i Frit T A Md Y | iTunagsftelle V A î 4 A A « G9 45 t ck München (S 0) Zu 0

4 Mor dom 1it c1310 hef nnhore rir rto NMelkofarte wt Bor Ot.

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___") Die Meldepflicht gegenüber der zuständigen Bunkerkoblenstel[é wird hierdurch nicht heährt.

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2, Gastwirtshaften, Gasthöfe, Badeanstalten, Warenbäuser, Ladenge|chäfte, Krankenhäuser, Strafanstalten , ferner Bäckereien, Schlächtereien, 3. Db hiernach ein Verbraucher meldepflichtig ist, bestimmt in G e N & S.

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¡{1 ‘t f Þ l t DIé d {10 R Pen h 2 L b aus it: le baben und bébmicke Kobie, sei es allein oder neben deutscher Kob!e, von cirem deuth-n Lieterer beztehen. S

|]. Außerdem baben Meldepflicbtige, deren Verbrauchsstelle im Absatzgebiet der Nbheinischen Kohlenbhandels- und Reedereige1ellschait iet, cine betondere Meldefaiie an den „Koblenausgie ch PVann heim“ wu Senden, aud wenn fie feine Produkte der Yheinijcen Kobl: ubandels- und Nredereigeselli haft verwenden. Diese besondere, fünfte Meldekarte ist in den bei den betreffenden süddeutschen Kriegs amtstellen erbält: iben Veldetarterhe:ten enthalten. S

Lil intliche Meldekarten sind glieiblautend auszufüllen. Auch wenn mehrere Karten an versd"edene Amtliche Veurteilungsstellen oder ver!chiedene Lieferer zu richten sind, müssen sämtliche Karten in allen Te'len gena leih lauten. Dies bezieht sich au auf die Be zeichnung der Sorten und Mengen und die Namen der Lieserer.

1 V. Für Gaskfoïs ift die unter Abiay 1, Ziffer 3 genannte, an die Amtiicbe Verteilungsstelle zu ri{chtende Meldeta1ite an die Adresse :

t ‘aftoiSabtcilung, Berlin W. 62, Kufürstenstr. 117," zu senden.

S 6: AmtliGe BerteilüUngsstellen : Am'liche Vertciiungsstelien sind: i: 1. Für Steinkohie*) aus Ober - und Niedershlesien: Amilie Vert-ilungsstelle für \chlesishe Steinkohle in

Berlin Wi. 8, Unter den

Amtliche Verteilungsstelle für NRuhrkoble, Essen, Frau Bertha Krupvistraße 4. Für Steinkohle *) aus dem Aachener Neviter: Amiliche Berteilungsftelle für die Steinkohlengruben des Aachener Reviers in Kohlsceid (Bez. Aachen). 4. Für die Steinkohle *) aus dem Saarrevier, Lothringen “und

der bayeri)cen Pfalz : Amtliche Kohlenverteilungéstelle für das Saarrevier in Saarbrücken 3, Kaiserstr. 27 1. 5. Für die Braunkohle?) aus dem Gebiet reckchts der Elbe mit Ausnahme von sächsischer Braunkohle +): Amtliche Verteilungsstelle für die Bragunkohlemwerke rechts der Glbe tn Berlin NW. 7, Unter den Linden 39. (1, Für dic mitteldeutshe Braunkohle 7) (inks der Elbe), mil Ausnahme der unter 7 genannten :

O A EAT 5 Su G ; it4 ol! [Nen M5)

be Verteilungsstelle für den mitteldeu!schen Braun bau in Halle a. S., Mogdebdurger Str. £0).

x e L E R A R, R A

( i ntohle 7) aus dem Königreich Sacwlen und dem Cnri atte p L C El S t Me. L, a4 C A7

Derzonum Caen- Altenburg fowie: tur bohmi!che nah Veul\coland SUT TUEUIITLIIEE OTOUILODIE 1) OTQUNILUDA C LCT WIUbT Wab

bei Dettingen und Braunkohle aus dem Dillgebiet, dem Westerwald und dem Großherzogtum Hessen : : Amtliche Vertetlungéstelle für den rhein. Braunkoßbien- bergbau in Cöln, Unter Sachsenhausen 5/7.

9. Für Stein-*) und : Braunkohle f) aus dem rechtsrleinischen Bayern (obne Grube Guftav bei Dettingen) und für böhmische nach Bayern eingeführte Kohle *+F):

Amtliche Verteilunasstelle für den Kohblenbergbau im rechtérbein. Bayern, München, Ludwigstraße 16. 10. Für Steinkohle * des Deisters und seiner Umgebung (Obern-

tiren, Barsinghausen, Ibbenbüren usw.):

Amtliche Verteilungsstelle für die Steinkoblengruben des _Deisters und seiner Umgebung, Varsinghausen a. Deister. 11. Für Gasfkoks **) flehe S 2, 1V 7 Art der Meldung: 1. Die Meldungen, die mit deutliber rechtéverbindlicher Namenst-

unterschrift (Firmenunterschrift) des Meldepflichtigen versehen sein müssen, dürfen nux auf amtlihen Dezembermeldekarten erstattet werden, die jeder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts- oder

Bezirkskohlenstele, beim Fehlen einer jolhen bei dec zuständigen Kriegbwir1schaftsstelle, winn auh diese fehlt, bei der zuständigen Kriegsamtstelle gegen eine Gebühr von 0,22 für cin Heft zu 4 Karten bezichen kann. Für Bezirke gemäß § 5, 11 sind Hefte zu 9 Karten gegen eine Gebühr von 030 # vorgesehen. Auch die etwa noch “weiter erfondetlichen: Melbdckarien (fiche § 5. 17 und “, J 9, Ll und 9,2) find dort für 0,95 / das Stück erböltlich.

2. vat ein Wêeldipflichliger Betriebe an verschiedenen Orten oder in verschiedenen Teilen des gleichen Ortes, so müssen jür jeden Betrieb die Meidungen gesondert erfolgen.

3. Jeder Meldepflichtige hat die für ihn in Frage kommende

BVerbrauchergrupve (Vorderleite der Kane) turch Durchkreuzen tenntlih zu machen. Falls ein Meldepflich1iger nach der Art cines gewerblien Betriebes zu mehreren Verbhrauchergruppen gehört, ift maßgebend, zu welcher Verb1auchergruppe der wes entlicste Teil seines

Betriebes gachört. Jt ibm vom Reichékohlentommissar eine Ver-

brauchergruppe angewiesen IUOIDEN D Ct er De U De en Es 1st unzulässig, mehrere Verbrauchergruppen zu durch- Ieuzen.

§8. Meldung im Falle der Annahmeverweigerung der Meldekarten durch Lieferer. Wenn ein Meldepflichtiger teinen Lieferer zur Annahme seiner

Meldekarte bereit findet, jo hat er neben der für den Reichs- tommissar in Berlin bestimmten Me!dekarte auch die tür den Lieferer bestimmte dem eibstommiffar in Berlin mit einem Begleitschreiben einzusenden, cinen Lieferer weitergegeben wurde und welcher Leferer vorgeschlagen wird.

in dem anzugeben ift, warum die Weldekarte nit an

S9. Weitergabe der Meldungen durch die Lieferer. 1. Jeder Lieferer, dem eine Meldekarte zugegangen ist, bat in

der dazu ‘bestimmten Spalte der Vorderseite der Karte die eigene ¿Firma und die Fimna des Voilieferers einzutragen und die Karte obne Verzug seinem eigenen Lieferer weiterzugeben, bis sie zu dem „HVauptlieferer“ gelangt. Hauptlieferer ist das liefernde Werk (Zeche, Koks8anstalt, Britettfabrik) oder, wenn und soweit es einem Tritten (Vertaurskartell oder Hantelsfirma) den Vertrieb feiner Produttion überlassen bat, diefer Dritte.

2 Falls ein Lieferer (Händler) die in einer Meldekarte auf-

geführten Brennstoffe von mehreren Vorlieferern bezicht, fo gibt er nicht die urscrittliche Meldekarte weiter, )ondern vertcilt deren Jn- halt auf so viel neae Meldekarten, wie Voriieferer in Frage kommen. Lebtere hat er an die einzelnen Vorlieterer weiterzugeben. Die

Mengen der neuen aufgeteilten Meldekarten dürfen zusammen nicht mehr ergeben, als die der urschriftlichen Karte. Jede neue Vielbe- karte hat:

a) die auf die Karle entfallende Menge,

Þ) die auf die anderen Karten verteilten Yestmengeu der urscrift- lichen Karte mit Nennung der Lieterer und der von jedem bezogenen Einzelmengen und Sorten zu enthalten. Die neuen Meldekarten sind mit dem Vermneik „Aufgeteilt“ und dem Namen der autteilenden Firma zu versehen. Die urs- \chriftlicbe Karte ist bis zum 1. April 1919 jorafältig auf. zuherwahren. O

V li Un Cav fu T ( ¿ ¿ g 9. „Zeder Cteferer (Handler), der von eincur im Auslande wohnenden

Ea tien erte @alilon { \ h - y A

Licferet beme N01 en beztel L Ot Die betreffenden e cldetarten nit an den ausiandijchen YLieferer, sondern, falls es si un Melte karten handelt, die von im Köntgreib Bavern gelegenen Betrieben

114451) 799 D V T M A 1 x / (v her! L, (O Di dite chvCrteuunaëltelle Minen (& G2) ande11n- ' k, f s x E . M y / U Li sas an den Kohlenausgleich Dresden 6,7) zu jenden. Die Karten jur Jole ausländischen Lieferungen sind mit der Arfirift Ays

landsktoble" zu versehen. d Í

*) Auch Steinkohlenbrikerts, Shlammkohle und Kokz3 f) Auch Braunkohlenbrikotts, Naßprchsteine und Grudekoks. ) Auch Gaskokagrus, -Losche und dergleichen AbfaÜerzeugnisse sowie

Koksgrushriketts,

Unzulälsigleit von

% In 1 »ckor s», hp VYieeldungen perlziben

Doppelmelt un

mehreren Vi erer

Au8nahmebestimmung (NuUsghilfslieferunaecn): 1. Abgabe und Bezug von Brennstoffen außerhalb d mäßigen Vonatsmeldefkarte (S 1, 1 und 2) bedürfen d oder der G nehmigung i dercn Bezirk dieser Bezug erfolgen fol. Amtlichen VBerteilungöbstelle zulässig. Die Genehmigung wird nur auënah1nswe! | chtigen Grunde Die Amtliche Berteilungsstelle ilfálteferungen Mitteilung der entswechenden Menge bei dem ständigen Lieterer (Hän Nuf § 3 9, 1 (leßter Sat) und 10 wird bingewi Aushiltslieferungen zwischen zwei hiifslieferungen eines Plaßhändlers aus Mengen, die bereits b greifvar sind, an einen Verbraucher sind auch zulässig, wen ; r Pa1teien die Genehmtgung der gr eQ

Amtlichen Verteilungs 2 e S 12H, Gegen die Snt|ceidu

f V LRoinnASors etnes belondetrs

geam!stelle v,

I p BVerbraucheru 1owi

dem (inverständn

Die Krieasantstelle benachrichtigt von solchen Aushilf rteilungsstelle, die die Streichung der ents Mengen bei dem ständigen Licferer (Händler) veran!a leferer 9, 1) darf aus8nabmswæe h liegen eines wichtigen Giundes anstatt dur den Händler, der dem Haupll1eferer gemäß F

die Amtliche 3. Ein Ha1 zugegangenen

leßteren findet in diesem Falle die Bestimmung,

nungsmäßige Anwendung

4 i doß ibm die g Meldefarte legen (8 genügt die einchlägige Mitteilung d

vorgelegen

Die nachträgliche Meldung der gemäß Ziffer ? findenden Lieferungen ist in Anfragen und Anträge. Anfragen und Antiäge, die diese Bekanntmachung belreffen, jn) an den Neichslommissar fürdie

3a geregelt.

anderes bestimmrt ist, Berlin, zu rien.

soweit nichts Kohlenvertcilung,

Verwendung von gewerblichen Kohlen für an Es ift verboten, Brennstoffe,

den Betrieb eines gewe lien Berbrauchers

obne Gene

Strafen;

‘erhandlungen gegen diese Bekanntm 3.-M, vom 28. Februar 1917 mit Gesänguis bis zu cue Jahr und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oter mit elne dieser Strafen, bei Fahrlä)sigkeit gemäß § 5, Abs. 2 der Berordnurg des Bundesrats vom 12. Juli 1917 mit Geldstrafe bis zu 3000

Neben der Strafe kann im Falle des vorsäulihen Zuvider \andelns auf Einziehung dec Brennstoffe erkannt werden, aut dis ih die Zuwiderhandlung bezieht, ohne Unterschied, ob sie dem Til gehören oder nicht.

Intraitreten.

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 1919 in Kraft.

Berlin, 4. Dezember 1918. Der Reichskommifsar für die Kohlenverteilung.

“) Eine Abänderung bestehender Leferungsbeziehungen soll dur dij Bestimmung nicht begünstigt werden.

Belau a Ou q

Am Dienstag, den 24. d. M., Nachmittag3, bleiben di Büuüros und Kassen der Neichshauptbank geschlossen, Berlin, den 11. Dezember 1918. ; Reichsbankdirektorium.

Haven stein. Schneider.

Do e S e eie fer Das) le u po E j Dage 2 / i Adolífstraße 30, und dem Kaufmann Heinrih Ernst Hans Vi thenotw, Leipztg, Kaistraße 2, ist die Ausübung des duch Ver fügung voin 2. bezw. 9. Februar ] Pa! Gegenständen des 1äglihen Bedarss, insbesondere mit Web-, und Strickwaren wieder gestattet worden. Leipzig, den 11. Dezember 1918. Der Nat der Stadt Leipzig.

F, untersagten Handel

Dr. Loh e.

Bean a Qn 0: Kau Schmidt, M ‘irma Emil Skirxl-in Plauen, tst der Hande 0) extilwaren und -stoffen auf Grund der Bundesratéper dn eptember 1915 untersagt worden.

Dezember 1918.

Ver Nat derx Stadt Plauen.

Kaufmann

Plauen, den 5.

Detanutmaou n a E , , 4 ründe! ler Wilhelm Heinrich Maa, (Gründe wird auf Grund des Bundesratsbeschlusses haltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. 1915 der Handel mit Lebensmitteln und Gegen! des täglihen Bedarfs untersagt. Hamburg, den 9. Dezember 1918.

Dle Deputation für Handel, Schiffabrt und (Bewerbe. ie Kommi)sion füx Unzuverlässigkeits8aussc{chluß

Dem Gemüsehändler hof Nr. 68,

2

Prenßen.

Der Dozent Dr. Max Hermann Baeae staatssekretär im Ministerium Volksbildung und

ist zum Ualet für Wissenschaft, Kunst

der Lehrer Gustav Menzel zum Geheimen Reaie und vortragenden Rat im Ministerium für Wissenscha und Volksbildung ernannt worben.

Varna nd

zum Preußischen Krone gehörige Grundbesitz Minisierinma für Landwirtschaft Domänen und Xa! geiucßt beujeiben Schuß wle die en 1nd Forstverwaltung.

der örtlichen Guts: und Forstverwaltungen wird Die örtlichen Arbeiter: und Soldatenrs

und Haus-Fidel und fFfor}twl!

kfommißvzrmö )mmivzrmögen I schaftlih benußgte der Aufsicht

| lielli wöóivdei Und Güter ver Domän

d:ingend ersucht, sh jedes Eiogriffs

den Wirtschaftsvetrieb der betreffenden (S Berlin, den 11. Dezember 1918. Das Finanzministerium.

Dc. SüdeTum. Simon.

un die Berwallung und zrundslücl2 zu ez tialten.

Das Minifterium für Land wirtschaft, Domänen und Fo: sten. Vraun: Hofer

ILL.

Miner l Land

wirtschaft Van A S - Sf 9 4 avo Wi 9 und R ax Lom , Cn

Die Oberförsterstellen Frit en (Kögtash- rose, Neubrück und Marienwal y Frauen, Se Ÿ (Schleswig), Kattenbühl und Clausthal “(Huidéabeim), Kirhditmold (Cassel), Altenkirchen und Adenau (Kobleris), Gammertinagen (Sigmaringen) sind zum 1. Aprii 1919 u desegen. Bewerbungen müssen bis zum 3. Januar eingehen N

Ministerium für Wissenschaf \

S ] at, Qu

/ und Volksbildung. E Der bisherige außerordentlihe Professor in der iuristi

E Be! i | er juristi

Fakultät der Universität in Marbwg Dr. B redt ift p

ordentlichen Professor in derselben Fakultät ernanrit worden.

B Ea N O O N Ne Der Schweinehändlerin Witwe Augu s We erman in Aplerbedck, Weststraße, habe ih durch Verfügung vom heutigen Tage den Han del mit Schweinen wied c ae stt a ll (i / Hörde, den 8. Dezemb:r 1918. Der Landrat. Dr. Luckhaus. DetanntmaGun g. Dem a o Quer f Orte g wird wegen Wucher bis auf weiteres das (Bej chäâft geschlossen. Ortelsburg, den 9. Dezember 1918. Ver Beauftragle des N.- und S.-RNa18.

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Der Borlsthende: Prenzlorww. e QCA ( L tonho Neg Bpotanut T | Ver Landrat UN d Borsitzende Des reis aus}chusses O P oer.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 39 der Preußischen Geseypsammlung enthält unter Me N eine Bekanntmachung, betreffend Be-\{lag- nahme des Vermögens des preußischen Königshauses 30. November 1918, und ner E Nr. 11714 eine Verordnung, betreffend Aufhebung des § 13b des Geseßes vom 10. Nugust 1904 (Gesezsamml. S, 227), vom 6, Dezember 1918. | Veclin W. 9, den 11. Dezember 1918. Geseßsammlungs8amt. Krüer.

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NictGlamtliches, Deutsches Nei.

Preußen. Berlin, 13. Dezember 1918.

Der durch den Woffenstillsiand den Engländern erlaubte Eintrttt in die Ostsee, den fie während des ganzen Krieges nicht zu erzwingen gewagt haben, hat dem „Wolffschen Tele- graphenbüro“ zufolge den ungestörten Verkehr zwischen deutschen und nordischen Häfen mit cinem Schlag lahmgelegt. Die Engländer verhängen über die deutsche Onseeküste die Sperre und entziehen Deutschland auch die Quellea der Versorgung, die es während des Krieges noch h :!!». Das geschieht nah Abschluß eines Waffev still tandes, in dessen Li ile. 26 ausdrücklich die Zusage ge- matt wor, Deulschland währerd der Dauer des Waffenstill- fiardes i dem a!s notwendig c:kanrten Maße mit Lebens- mitl In 31 9 esen. Auch die nordischen Länder bleiben nicht Uunbeiüh:l ¿04 dieser neuen enoalishen Vergewaltigung. So legen z. B. in Deutschland meh'ere Dampfer mit Salz, Petroleum usw. sür den norwegischen Heringsfang. Die Ge- fahr der Kaperung verhindert diese Dampfer, die Fahrt nach Norwegen anzutreten. Ebenso liegen in nordishen Häfen Dampfer mit Fischprodukten für Deutschland, die verderben, weil die Eagländec ihre Hungersperre auch auf die Ostsee aus- gedehnt haben.

Jn der gestern von „Wolffs Telegraphenbüro“ verbreiteten Meldung über die Verhandlungen mit der britischen Kommission in Wilhelmshaven es im fünften Absag richtig heißen: „Der enalische Admiral verlangt ferner, daß bis zum 17. Dezember sämtlihe Besazungen von den außer Dienst gestellten Schiffen an Land kaserniert werden O JInstandhaltungskommandos, wie sie auf einer Hulf verbleiben.“

_ Von zufländiger Stelle wird dem „Wolffshen Telegraphen- büro“ mitgeteilt, daß die 3. Staffel von Tranéeportdampfern zur Abhelung der Ueberführungsmannschaften der Flotte auf dem Wege von Scapa Flow ist. : j

Der Abbau der Morine in Libau ist im allgemeinen be endet, Der Rest der Marinebesazung verläßt Livau in den nächsten Tagen. Die Truppen- und Kriegs8gefangenentransporte verlaufen planmäßig. Der Abtransport von Finnland und Reval wird diese Woche beendet. Der Abtranéport von

ga wird noch in dieser Woche beginnen a Nah einer Meldung ans Holland sid dort von den früher in Flandern fstationierten Fahrzeugen 11. kleine Torpedoboote und 26 Minensuchfahrzeuge intecniert.

Die Kommission zur Untersuchung der Anklagen wegen völferrechtswidriger Behandlung der Kriegs- gefangenen ‘in Deutschland hielt unter dem Vorfiß des Professors Dr. Schücking am 11. ds. Mis. eine Vollfizung ab, nachdem sie am Vormiitag das Gefangenenlager in Dyraß besichtigt hatte. Jn der Sißung wurde über die bisherige Arbeit berichtet, die in der Hauptsache in der begonnenen Durhsicht des ungemein umfangreichen Aktenmaterials des Auswärtigen Amts besteht. Es handelt ich darum, über 1100 Yffenbände durchzusehen, in deuen die Angelegen ilen der feindlichen Kriegsgefangenen enthalten ind, ¿ie

„Wolsss Telegraphinbüro“ meldet werde hestimmt, welche Uten von Beschwerden zunächst zum (Gegenstand der Unter- suchung gemach1 werden sollen. Zu den aus dea verschiedensten Kreisen der Bevölkerung bei der Kommisfion aemachtea An Tegvngen, ihre Ar heit auch a ¿f die vöikerrechzt6midrige Ko handiung deuilscher Gefangener im NAuslacde zu aiftrecen: wurde fettgestellt, daß das Material hierüber \{chon an anderer Stelle gesammelt wird und zu gegebener Zeit der Oeffentlichkeit unterbreitet werden l E s

Jn der gestrigen Sizung eixigte sih der Vollzugsrat, leine wichuigsten Beschlüsse dru ken zu laffen und bder Dele- giertenversammlung vorzulegen. Daiauf wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, ein Mosier flugblatt, das sich gegen die Heßarbeit der bürgerlihen Prcsse wendet, bejonders aber gegen die planmäßige Behauptung, die Entenie wolle die A.- und S.-Räte nicht anerkennen, genehmiat. Jn längerer Be- sprehung beschäftigte sich der V.-R. sodana mit der Kritil, die in der leßten Soldatenratsversammlung an ihm geübt worden ist, sowie rait dem Beschluß, daß zwei soldatische Viitglieder des Vollzugsrats ausscheiden und durch neu ge- wählte Ersapleute erseßt werden. Der V.-R. gestand den Sooldatenräten prinzipiell das Recht zu, über die soldatischen Mitglieder des V.-R. zu entscheideèn und behielt den Genosen Bergmann als Beauftragten des V-N. Jai weiteren Verlauf Lee Ds verlas der Vorsizende ein längeres Schreiben der egterung, worin dem V.-N. das Kontrollrechzt über die Reichs- âmter streitig gemacht wird. Ju der Besprechung betonte ein Redner, daß die Kontroll? von den Beigeordneten der beiden sozialdemokratischen Parteien auszuüben sei. Die Besezung der Aemter mit Beigeordneten müsse aber durchweg dw geführt werden. Die Tätigkeit dec Beigeordneten nüjje auch stieng in dem ursprünglich gedackten Sinne ex- folgen, dieje Vänner dürften niht als Unterflaatssekretäre fungieren, soudezn als revolutiouäre Kontrollinstanzeu. Der Redner erklärte indessen entschieden, daß die Negierung unler feinen Umjtäuden dem V-R. das Nechl der Kontrolle ab- \yreen könne Die Vertreter der Marine stellten fesl, daß sie das Neichomarineamt nit nur fontrollieren sondern die ge- jamle Geschästsführung in ihren Händen haben. Demgegen- Uber wurde von mehreren Rednern bemerkt, daß die Marine von Anfang au unter besonde1s glustigen Bedingung n ge- arbeite! habe; in allen Neichsämlern sei dec Grundsay der Marine noch nicht durchfüh: bar. Die endgültige Erledigung dieser Frage wurde dem Reichsaus!chzuß überwiesen. /

Jeden Tag gelangen an den Nat der Volksbeanftragten von bundesstaatlihen Volksregte unaen, von stadlishen und stoatlihen Körperschaften, Orgazisationen aller Parteien und zahllosen Versammlungen Kundgebungen, die eine wesentlich beshleunigtere Einberufung der Nationaloersamm- lung fordern. Die Reichtleiluung ist außerstande, diese Telegramme zu ve: öffentlichen oder sie zu bcantworten. Sie hat den 16. Februar vorerst als Zeitpunkt für die Wahlen ins Auge gefaßt. Sache der am 16. Dezember zusammentretenden A- u, S.-Näte aus dem ganzen Neich wird es sein, durch Beschluß zum Ausdruck zu briagen, ob die Mehrheit sih sür einen aaderen Termin entscheiden will.

___ Die Sozialisierungskommission unter Vorsiß des Herrn Kautsfy hielt gestern eine Siyung ab. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, hielt Geheimrat, Professor Dr. Wiedenseld, der bisher volfawir1ischaftlicher Referent der Friegs- rohstoffabteilung gewesen ist, ein einleitendes Referat über die Organisatiouen zur Bewir tshaftung der Rohstoffe während der Kriegszeit. Jn der Erörterung wurde besprochen,

inwieweit diese Gesellschaften in der Friedenszeit weiterbeibehalten werden können. Von verschiedenen Seiten wurde festgestellt, daß

man für die Uebergangs eit ohne derartige Jastitute nicht

werde austommen fönnen. Weiler behandelt wurden die Fragen der Sltillegung und Zusammenlegung.

Am Mittwoch fand eine vom Vollzugsrat (Großberliner

Ausschuß) einberufene Versammlung von Vertretern der Arbeiter- und Soldaten-R äte der dem Zweckverband Groß Berlin angeschlossenen Gemeinden statt. „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet lber die Besprehungen wie folgt :

“Der Berichterstatter Genosse Heller bemerkte zunächst, daß infolge anderer Tätigkeit es niht möglich gewesen fei,

schon früher eine Be!prechung abzuhalten. Das vorliegende Material zwinge aber dazu, eine Aenderung der Tätigkeit der einzelnen A.- und

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S.-Nate herbeizuführen. Störende Eingriffe in die Verwaltung müßten unterbleiben. Leider hätten sich einzelne A. und S.-Räte Gretutivgewalt -angenmdht, 0 1 V. n VJœutoln too n ginér Bekanntmachung , betreffend die Mietsverträge, unter - anderem aut Schlusse gelagr wurde: ZUWwdeT- handlungen werden na dem Mevolutionsgesez bestraft.“ So gche es nun doch niht. Hier sei das Mietseinigungs- amt zunächst die Instanz, die zu entscheiden hat. Jn diesem Sinne séi au an das preußische Ministerium des Innern, den Haus- und Grundbesiterverein jowie den A.- und S.-Nat Neutölln berichtet worden. Im weiteren fei eine Bekanntmachung eingegangen, die, wie folgt, laute: „Der Vollzugsausschuß der Arbeiter- und Soldaten- râte verfügt, daß Pfäntungen und Zweængsbvollstreckungen bei Kriegs teilnehmein und Kriegerwitwen bis auf weiteres nicht vorgenommen werden dürfen, bet der übrigen arbeitenden oder arbeitsIoscn Bevölkerung nur dann, wenn das JahreLeinkommen 5000 F über steigt. Die Verfügung tritt sofort in Kraft und’ bebält ihre Rech1s- gültigfeit, bis durch die Landesregierung eine geseßliche Regelung in oleidvem Sinne ertolgt. Der Vollzugsausschuß ersucht, die in Frage fommenden (Serichtävollzieber unverzüglich dementspredWend zu unter richten. gez. Koch.“ Man könne eine derartige Bekanntmachung veistehen und auch für berehtigt halten. Aber wobin solle es führen werin jeder einzelne A. und S. -Nat derartige Veifügungen erlasse? Das sühre zu einem Durcheinander, #0 daß: kein Mensch mehr wissé, woran er sei, Ed fuhrte zur. Anarchie. Nu in Mariendorf - habe “mau einfach die Gemeindéver- tetung auselnandergejagt und Ee B L S De SOUE in der wir uns befinden, müsse die Gemeindevertrelung arbeiten. (Belte es doc, über die (&rwerbslojenfürsorge, über Nolftandêcnrbetiten iw. zu beraten, Die A. und S.MNäte hätten das Vontrollrecht und, wenn dieses uicht ausreichend sei, seten enticheidende Stellen im Einverständnis mit der Vegierung neu zu beseßen. Jm Sicherheits- dienst entständen sehr häufig Meinungsverschiedenheiten wegen Tragung der Kosten. Die Kosten füt den örttlihen Sicher- heitsdienst müßten die Gemeinden tragen. Dies komme auch zum Ausdruck in einer Verordnung der derzeitigen preußischen Negterung vom 22. November 1918. Nun aber set zu verzeichnen, daß; einzelue Gemeinden ntcht nue für diese, soubern aud für umliegende Gitter und Orlscaften den Sicherheitsdienst regelten. Hier sei zu

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tritt, deren Crfüllung diese Produttic j ; in erster Linie die Arbeiterschaft selbît am meisten \{ädigen würde.

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Delegiertèn der Nach

Uebereinstimmung mt etwa 150 000 Kameraden test binter dex jeßigen Hegterung und betämpfen mit Entichiedenheit die Umtriebe aller Part icn, die Aufrahr und Unordnung berbelführen wollen. Sie begrüßen den Entschluß der Regierung, die Nationalversamm- lun ck eitzuberufen, And jedoch der Ansicbt, däß etne tfrußerxt Wet fung Qs 1 (G. 48

die gedeiblide Forlenlwid

erforderlid) ift.

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1t daran dachte, è cintritt, t ber 1 unter das Joh bejetzt, und [nen Vezernate Peri I rg anisation Varlamente find

aufgelöst und die Nechte auf die U.- und S.-Näâte übertragen. Warten wir deshalb niht. (5s gibt alte GVemeindevertreter um. Ten Arbeiterrâten, diese wissen mit allem Bescheid. Schade, dap. Lie Ichd Ç ¿lt c Det uüUi(1 C N l \ v h in [le wetter liegenden Orte gehen und dort in dtlesem Sinne rvirke! Dig Ut beiter, die die Revolution gemacht, haben auch das echt, den neuen ch¿taat aufzubauen. j

Gs wuden von den einzelnen Rednern verschiedene Anträge

gestellt, dabin gehend, die Landgemeindcordnung sofort aufzuheben.

P L s 7 7 i g L L V K L Genosse Heller unterbreitete ter Versammlung folgenden Antrag:

„Die heute versammelten Vertreter der UA.- und S.-MNäte, die etnc

Kontrolle bei den Kommunalve: waltungen und sonstigen Behörden

ausüben, beichlicßen, eine 12 gliednige Kommi!sion einzuieten, je vier aus den Kreiten Niederbarnim, Teltow-Beeskow und Berlin. Viete hat die vorliegenden Anträge 1 verarbeiten und sich mit dem preußi- schen Ministerium des Innern in Verbindung zu feyen und ihre Wünsche vorzutragen.“ Der Antrag wurde einstimmig angenornmen.

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_Sänmiliche Formalionen der Garnison (Groß Berlin wählen zu der am 16. Dezember cr. in Berlin zusammentretenden Dele- giertenversammlung der A - und S.-Näte Deutschlands gemein- sam ia der morgen, Nachmittags 3 Uhr, im Reichetag statlfiadenden Sizung der Sotdatenräte G.oß Berlins dejjen Dolegierle. Wahlberechtigt sind laut Meldung dés „CBoalsfschen Telegraphenbüros“ in der moraigen Sißung mur die Deiegierten der S.-Räte, die nah dem neuen Wahlrealemnert der S.-Räte gewählt und dem Wahlbüro gemeldet find. Groß Berlin umfaßt alle die Oite, die dem Militärtelegraph Berlin angeschlossen sind. Formationen, welche die voishrtsemäßige Meldung ihrer Vertreter und Angabe der Formationsftä fen noch nicht gemacht haben, werden hierdurch aufgefordert, die- selbe sofort dem Wahlbüro, Berlin, Abgeordnetenhaus (Zimmer 34), telegraphisch mitzuteilen und die beglaubigten Unterlagen durch Boten umgehend einzureichen.

Zum Besuch der morgigen Delegiertenversammlung und zum Eintritt in den Sizungssaal berechtigen nur die durch dad Wahlbüro ausgegebenen Ausweis karten.

Die Arbeits gemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgebec und Arbeitnehmer Deutsch- lands in Berlin hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenz büros“ folgende Entschließung gefoßt: E

Angesichts der dem deutschen Wirtschaftélcben drohenden Gefabr hält es die Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arkeitnehmer Deutschlands, der dîie. gefamts organisierte Unternehmer- und Arbeiterschaft Deutshlands angehört, für dringend geboten, daß die Einberufung der National- versammlung beschleunigt wird, damit sich die wirtschaftlichen Verhältnisse sobald als möglich festigen.

Die Mitgliederversammlung der Vereinigung der

Deutschen Arbeitgeberverbände nahm in ihrer geflrigen hier abgehaltenen Sißzuag nah einem Bericht von Dr. Tänzler die folgende Entschließung einstimmig an:

Die Vereinigung der Deutschen Arubeitgeberverbände stellt fh

auf den Boden der gegebenen Tatsachen. Sie erwartet aber von der Regierung, daß sie mit allen ihr zu Gebole stehenden Mitteln Ordnung und Freiheit des Wir1schaftslebens aufrecht- erhâlt, und wind ibr nach dieser Richtung jede Unterstüßung ge- währen. Nur, wenn alle Glieder des Volkes sih auf ibre Pflrcht zur Arbeit besinnen, kann an eine Wiederaufrihtung unseres ant Boden liegenden Wirtschaftsletens gedacht werden. Von der Ar-

beitershaft wird erwaitet, daß fe auch in ihrem Teile mithbilft etne

geordnete Produktion aufrehtzuerhalten, und Forderungen entgegen-

tion unmöglich machen und damit

Nebereilte Negierungämaßnahmen haben Loëlöfungst estrebungen

ganzer Landesteile vom Neiche hervorgerufen und bedrohen ufs ernsteste den Zusammenhalt des Neiches. deutihen Arbeitgeberverbände verlangt dabèr, daß grundlegende poli- tishe und wirtschaftliche Maßnabmen nur im Wege geregelter Gesetz aebung und nur nach eingehender Borbereitung und nah auêreichen Anhörung aller Beteiligten erfolgen.

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Bereinigung der

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Die Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände verlangt

endlich mit allem Nachdruck die sofortige Einberufung derx Nationalversammlung, damit das ganze Volk an der Ge- staltung des Reiches mitarbeiten und die Grundlagen eines geordnete Staats- und Nechtslebens schaffen kann. Jeder Tag der Zögerung

bedeutet den weiteren unwiederbringlihen Verlust unermeßlitcher Werte

und vermehrt die (Gefahr fremder Einmischung.

Jn der gestern hier tagenden Versammlung dex élegterten der gejamten Nachrichtentrun pes eutshlands ist die folgende Entschließung angenommen

worden :

Die vom 10, bis 12. Vezember 1918 in Berlin versammelten J ricbtentrupven ganz Deuscþlands stehen in

6 zum 16. (Februar sebr wobl möglich und tüx

ung det sozialistickben RNepeiblit unbedingt

Der Vollzugsausshuß der A.- und S.-Räte des

20, Armeeforps hat geftern, wie „Wolffs Telegräphzendür o“ meldet, folgende Depesche an die Reichsleitung Ebert: Haase und an die Reichskonferenz der A.- und S.Räte zu - Händen Müller-Molkenbuhr gerichtet :

Die Arbeiter- und Soldatenräte des 20, Armee“orp3 leben gu

dem Slandpuukl, daß cle Nalionalverfsammluñn g möglich

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ciubérufen werden muß und daß .dis zur Ein: urid Durch

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