1918 / 302 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 23 Dec 1918 18:00:01 GMT) scan diff

o. der gelöschtien Zeichen, soweit nah Ablauf des Jahres, in dem die Löschung erfolgte, 10 Iabre verflosen sind, /

f. der Zwangslizenz-, Nichtigkeits- und Zurück- nabmeanträge, soweit nach Ablauf des Jahres, in dem der

Scbuß des Patents, das Gegenstand des Verfahrens vor der N1chtigkeii8ab1eitung war, fei »T-

Ende 15 Jabte ver flossen sind.

Etwaige Anträge wegen dieser Aften d von den Be- teiligten, die sih über ihr Jnterefsse an der Sache auszuweisen haben, bis zum 1. März 1919 bei dem Patentamt eiazureicheu.

Berlin, dea 18. Dezember 1918.

Der Präsident des Vatentamts. RobolsUi.

Y orrotAst kat ELTLELLEL DOI,

Fin! L

S cet anWtt Die gegen die Svpezereibändl Gesamtbeshluß vom 14. September | bene Un : sagung des Handels mit Lebenémitteln wind gemäß § 211 de BVO. vom 23. September 1915 mit sofortiger Wirkjamfkeit au f - geboben. Nürnberg, den 12. Dezember 1918.

Stadtmagisirat. Dr. Geßler.

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Betanntm i Vi a

Die Amtis8hauptmannschaft Dreéden-Neustadt hat dz fügung vom 21. August 1918, betreffend die Schließung | Fleischereigewerbebetriebs der Frau Ida Käßberg in Lausa, aufgehoben und ihr die Wiederaufnahme ihres Gewerbe - bé1riebs vom 22. Dezember 1918 ab gestattet.

Dreéden-Neustadt, am 19. Dezember 1918. Die Amtshauptmannschaft. J. A.: Dr. von Schimpff.

Ver

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do des

BVBebanntmacbGunq.

, Dem Jnhaber ter Firma Olto Stu mpf, Carl Otto Eugen Stumpf, Leipzig-Plagwiß, Alte Straße 20, ist die Au s- übung des duich Verfügung vom 10. Januar 1917 untersagten Großhandels mit Metall und Metallbruch sowie des Handels mit Gegenständen des Kricgsbedarfs wieder gestattet worden:

Leipzig, den 18. Dezember 1918. Der Rat der Stadt Leipzig. Dr. Rothe.

BVBetbanutmamung Unter Aufhebung meiner Vefügung vom 16. Februar 1916 (ver- gleide § 1 der Bikannimahung des Bundeérats zur Fernbaltung unzuveriäsfiger Personen vom Handel vom 23. September 1915) wird dem Schlachter Voges, bier, der Handel mit Fleis und Fleishwaren wieder gestattet. Gandersheim, den 12. Dezember 1918,

Die Kreiédirektion. Gißfeldt.

Die von heute ab zur Aut gabe gelavgenden Nummern 186 und 187 des Reihs-Geseyblat13 enthalten:

Nummer 186 unter

Nr. 6592 eine Verordnung über die N'chentrihtung frei- williger Beinrä1e und die Anmeldung vou A: sprüchen in der Jnvolidenoersicherur g, vom 14. Dezemwb.r 1918, unter

Nc. 6593 eine V rordm ng über die Gewähiung von Stet b-aeld und Hintervliebenenrenten bei Gesundheitsschäzi ung durch Gasfampfs1offe und Vaitromethan, vom 9. Dezember 1918, unter

Nr 6594 eine Bi kanntmachung über den Zahlungsverkehr mit dem Ausland, vom 18. Dezember 1918:

Nummer 187 u" ter

Nr. 6595 eine Verordnung zur Abänderung der Verord- pung über die Wahlen zur ve: fossunagebenden deutschen Nutionalversamm!una, vom 19. Dezember 1918, und unier

Nr. 6596 eine Verordnung zur Abänderung der Wahl- ordnung für die Wohlen zur vei fossunggebenden deutschen Nationalversammlung vom 0. November 1918 (Reichs. Ge- sezol. S. 1353) vom 19. Dez-mbec 1918.

Berlin W. 9 den 20. Dezember 1918.

Postzeitungsami1. Krüer.

Die von heute ab zur Ausaabe gelangende Nummer 188 dés Neiche-Heseßblatts enthält unter

Nr. 6597 eine Verordnuna über die Festsezung der Ent- shädig"ng für die von den mititäischen Ueberwachungsstellen zur Ve'hinderung des unerlaubten Handels angehaltenen Gegennäne vom 12. Dezember 1918, vom 17. Dezember 1918 und unter

Nr. 6598 eine Bek-nntmachung über die Aufhebung der Beschlagnahme eiserner Fässe!, vom 20. Dezember 1918.

Beilin W. 9, den 21. Dezember 1918. Postzeitungsams. Kcüer.

Preußen.

BerordnuUnq

über die Wahlen zur verfassunggebenden preußischen Landesver})ammlung.

Vom 21. Dezember 1918.

Die Preußische Regierung verordnet mit Gesezeskcaft, was folgt:

Die Mitglieder der berfassunggebenden preußischen Landes- versammlung werden in allgemeinen, unmittelbaren und geheimen Wahlen nach den Grund'äßen der Verhältniswahl gewählt.

Jeder Wähler hat eine Stimme.

S 2

Wahlberechtigt sind alle deutsben Männer und Frauen, die am Wakhltag das 20. Lebensjahr vollendet haben.

E | Die Personen des Soldatenstandes sind berechtigt, an der Wahl

teilzunehmen.

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E

J 4. Ausgeschlossen vom Wah'"reht ist: 1) wer entmündigt ist oder unter vorläufiger scht, 2) wer info'ge Ghrenrechte

BYormundschaft

eines rechtékräftigen Urteils bex bürgerlichen ermangeit, & 5,

& 6.

Die Woblkrei8einteilung und d

den einzelnen Wablkreisen zu wätlen sind, Die Wakhltkreisei berubt auf

durchBsch itti; ich nad 12 Q: n E

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deutschben Nationalversammlung (MNetichs- 30. Novembe1

Die Wahlen

4 A.

der Reichsrwwahlordnung

in einem weiteren gleiWiautenden Stüde e

In Anla

Nationalversammlung“

erseyen.

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J e lele

Berlin, den 21. Dezember 19318.

E.

Ströbell. Ernt.

ie Zabl der Abgeordneten, dte in

ergeben \ch àus der Anlage. demn Grund'ay, daß auf

der fallt und

perfaltuncggebenden deul]ckMe

(Be)etz 0 E en ZUL D

tejeßbL S.

rfolgt.

je © zur Neihswahlordnung find die L 4j l d T o durh „preußischen Landeëzersammlung“ zu

lung finden Sonntag, den 26. Januar 1919 statt.

Die Preußische Regierung.

Bolfkszählung

vom

dort, wo Ver-

Seinteilung berüdsfichtigt werden

e a«Ï L U) V0 (CtnIvobnetrn

vollen

riften Arp NYer- S J n r "l Nationals- 1918 S: 1349 1. erfassungaebenden 1990 7.) Vom

k . « BBR Ic erfolgen in den Formen der Nahhwahlen (§8 62 und 63 der Wahlordnung) mit der Maßgabe, daß die im § 1 Abs. 1

vorge'ckchriebenc Aufstellung der Wählerlisten

„deutschen

Die Waßölen zur verfassunagebenden preußischen Lan deëversamm-

Verordnung triit mit ibrer Verkündung in Kraft.

Braun.

Rosenfeld.

Anlage.

Nach der

mit

Einwohnern: |

|

Volkszählung (In den Wahl- vom 1. De- kreifen sind an zember 1910 | Abgeordneten

¿u wählen :

| Die Proviñz Ostpreußen. . « | Die Provinz Westpreußen . .. ie Stadt Ll Die NMeicbstagêwahlkreise Pots- dam 1—9, soweit sie zum Ne- gierungsbezirke Potsdam gehören Der Me'ichstagéwahlkreis Pots- dam 10, soweit er zum Ne gierung8bezirke Potsdam gehört ‘negierungsbezirk Frankfurt

N C3 P pad

Ver

Die Provinz Pommern

Me Provin) Posen

Der Negierungebezirk Bresla

Der Regierungsbezirk Oppeln .

A er Negierungsbe;iif Liegniß .

Der Negierungsbezirk Veagdeburg

Die Regierungsbezirke Mer)eburg | und Erfurt, der zur Provinz | Hessen-Nassau gehörige Kreis | Sm

Die Prov nz Schleswig-Holstein . |

Die MNMegierungsvezirke Aur:ch, | Stade und Osnabrück , H!

Die VYegierungsbeziike Hannover, | Oildesbeim Leba ‘|

Die Negterungébezirke Münster und Minden, der zur Provinz Hessen- | Nassau gehörige Kreis Schaum- | A E H

| Der Negierungsbezik Arnsberg Die Pi ovinz Hessen-Nassau ohne die

Kreise Schaumburg und & chmal- kalden, ferner der Kreis Wexlar vom Negierungsbezi:ke Koblenz Die N gierungsbczirte Cöln un E Die Vviegierungs8bezirke Koblenz und Trier ohne den Kreis Wegzlar, der Megierung8bezinf Sigmaring°n Die Meichstagéwablkreije Düsseldorf 1—% jowei1 sie zum Neg'erungs- bezirke Düsseidort gehören . Die ‘heichs1agawah.fieise 6—12 des Negierungebezirts Düsseldorf .

/ |

6117 13 47 71

9 1 544 851

1314576 1209-189 17:692L 2 099 831 1841 3398 2700981 1 176 583 1 248 990

1 884 846 1 621 004

1079919 1862517

2 189 922 1940317

1771 334

1 820 598 1597 790

21 | 17 91

zusammen

T UAE 1D D E

Gie ses,

Vom 13. Dezember

Artikel I. In dem Gesetzo, betri ffeud den vom 14. Mai 1873 (Gesez\)amml. S.

O V

muß den Auêtri1t dem Am1sgerickte seines Grfiärunz muß zu Prototoll des G'erich18!

findet eine Veitretung krait Vollmacht nich Die Wirkung der Erklärung trilt mi Amtsgericht ein.

A S2

Kirchengemeinde, der der Ausgetretene an

den Austritt zu erteilen. S3 Abs. 1 und Abs.

angebö!igfeit beruhen, insoweit befreit, Schlusse des laufenden Kalendervierteljahrs

S 6.

1

glaub'gung der Anträge und zu der wird ein Stempel nicht angesest.

Artitel 11.

r S f, p di « m , alle NW1h!herecht afen die at Wal ltag eit

Mäbtbar find mindestens- cinem Jahre Preußen

MHD

A P I

erhalten die na stehenden VBesiiummunçe

S Vas T

betreffend die Erleichterung des Kirche und aus den jüdishen Synogogengemeinden.

Das Amtsgericht hat die Austrittserklärun

1918.

Nustritts aus der

A"stritt aus der Kirche, vom | i 207) erhalten die nach- stehenden Bestimmungen folgende abgeänderte Fassung:

Wer aus einer Ki che mit bürgerltcher Wirkung austreten will,

Wohnsißes erklären; die chre1be1s erfolgen oder in

öffentlih beglaubigter Form eingereiht werden; bei

t statt.

der Erklärung

t dem Eingange bet dem #

gebört,

6) 4“.

g dem Vorstande der unv»rzüglih mit- zuleilen und dem Ausyetretenen auf Antrag eine Bescheinigung über

4 Der Ausgetretene wird durch die Auëêtrittserklärung von den Leistungen, die auf der persönlichen Kirchen- oder Kirchengemeinde- als die Leistungen nah den

fällig werden.

Jn dem Gesehe, be're ffend den Ans1ri!t aus Synagogergemei1 den, vom 28. Juli 1876

(Gese samml. S.

Für das Verfahren werden Kosten nit erboben; zu der Be- Bescheinigung über den Austritt

den jüdischen 303)

n folgende abgeänderte

8 2.

Ta C ( 1 ï e T S Ber gus einer E pnagogengemeinte (JüDiscben Kultuégemeinde usw. § 1) mit bürgerlider Wiifyung ausreten will, muy den Aug. tritt dem Am18gczicht seincs Wobnsipes erklären: bie tas muß zu Piotokoll des Gerich1escbreibers e1folgen oter in öffentitt beglaubigter Form eingereiht weiden; bei der Erklärung fine li Bertretuyg kraft Vollmacht nicht statt. O Die Wirkung der Erklärung tritt

Y 7 9 Amtsgericht ein.

S Let eine

1? t den V a y E ( n dem Gtngang bei det . M

Das Amtsgericht bat die Austritts8erkläruna dom Svpnagogengemeinde, der der Ausgetretene angehört, unverz! zuteilen und dem Ausgetretenen auf Antrag eine Bescheini den Austritt zu erteilen.

Borstande dep

id) mit: gung über

Jur das Verfahren werden Kosten nit erboben : zu der B glaubigung der Uniràze und zu der Bescheinigung über den Audtritt wird ein Stempel niht angeseßt.

S6 Abl 1 Utid Ads: 2

Der Ausgetretene wird dur die Austrittserklärung von % Q5:f4 & { e R N v E g bon den Teislungen, die auf der periönlihen Anpgehörigteit zur S ynagogen gemeinde beruhen, oder welhe dinsihtlich der diese teaufsihtigende; Beamten duch Geseß oder Verwa!tungsrorschrift aUg-mein den Juden eines bestimmten Bezicks auferlegt sind, insoweit befreit, als die eis nah dem Schlusse des lautenden Kalenderviertel;ahrz fällig werden. 4 t /

__ Der Augsgelretene ift vom Cingange der Austrittserklärung an nit mehr bejugt, an den Rechten, die den Mitgliedern dèr Synagogengemeinden als folhen zustehen, teilzunebmen.

Vas Recht der Mitbenußung des Begräbnisplatzes der S; nagozen, gemeinde und die Pflicht zur Teilnahme an den Lasten, die der Synagogengemeinde aus dem Begröbnieplaßz erwafen, verbieiben dem Ausgetretenen jo lange, als ihm nicht die Berechtigung zusteht einen anderen Begräbnisplay zu benußen. Erworbene Privatredte an Begräbnisstellen werden durch den Austritt nicht berübrt. i

Artikel III.

8 108 Des preußischen Gerichtskoslengeseßes vom 25 Juni 1895 (Gesez-Samml. S. 203) in der Fassung der Bekannt: machung vom 6. August 1910 (Geseß:Samml, S. 183) wird aufgehoben.

Berlin, den 18. Dezember 1918,

De Preußische Regierung. E. L d A“ iz

Hirs\ch. Ströbe!. Braun. Eugen

Adolph Hoffmann. Rosenfeld.

' Tbee Leitungen

Ernft.

Beranntmacch un

Wir bestimmen, daß:

1) die durch Bundesratsbeschluß festgeseßte Deutsche

Arzneitaxe 1919 mit ‘dem L Januar 1919 für das pceußishe Staatsgebiet in Kraft tritt;

2) die bei Einführung d-r Deu!schen Arzneitaxe 1918 vgl. Bekanntmachung vom 28. D zember 1917 getroffenen Bestimmungen über die Berechtigung der Apotheker zur Erhebung eines Teuerungszushlags big auf weiteres Geltung behalten. i

Die amt'ihe Ausgabe der Arzneitc xe erscheint im Ver- lage der Weidmannschen Buchhandlung in Berlin SW. 68 Z'mmeistroße 94; sie ist im Buchhandel zum Laden- preise von 2 4 50 S für ein zu beziehen.

Uebe! schreitungen der Taxe unterliegen der Bestrafung nah 8 148 Abj. 1 Zifff 8 der ‘Hewe! beordnung für das Deutsche Reih. (Fassung vom 26. Juli 1900 Reichs- Gesezbi. S. 871 ff.)

Berlin, den 23. Dezember 1918. Ministerium des Junern. D: Qr ner:

GVetanntmaGung,

Die Tätigkeit der Ansiedlunaskommission für

Westpreußen und Posen unte1steht dec unmittelbaren Aufsicht der preußisch-n Regierung. D ‘Alle Dutlihen Stellen, insbesondere die Arbeiter- und Soldatenräte der beiden Provinzen, weiden dringend ei sucht, sich jedes Einguifis in die Verwaltung dieser Behörde und ihrer Wirischaftsbetriebe zu enthalten.

Berlin, den 20. Dezember 1918.

Ministezium für Landwirischast, Domänen und Fozslen.

Braun. Hofer.

m e——————

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. _Dem Mitglied des Kaiser Wilhelm-Jnstituts für physi- falishe Chemie u d Eleftrocemie in Berlin-Dahl-m Dr. &Sriedrih Epstein ist das Prädikat Professor beigeleot worden.

Vekanntmachung.

Gemöß 8 46 des Kommunalabgabengesezes vom 14 Juli 1893 (G :S. S 152) wird zur öffentlihen Kenntais gebracht, daß das auf das Aktienkapital der Aktiengesellshaft der Cöln- Bonner Eisenbahnen aus dem Betriebe des Unternehmens im Rechnungsjahr 1917 zur Verteilung gelangte, im Jahre 1918 fommunalabgabepflichtige Reineinkommen auf 490 500 4 festgestellt worden ist.

Cöln, den 19, Dezember 1918.

Der Eisenbahnkommisar. de V T TDIE

N etanntmaG n D 4 Auf Grund des § 2 Absag 2 der Bekanntmachung zur VELNS baltung unzuverlässiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 (N.„G.-Bl. S. 603) habe ih dem Kautmann Marx Pinkus in Berlin, Barnimsiraße 49, die Wiederaufnahme des Handels mit Gegenständen des täglichen Bedarfs gestattet. Berlin, den 13. Dezember 1918.

Der Polizeipräsident u Berlin. Kriegswucheramt.

D Dr. Pokrang.

T uy

Bekanntmachung.

„Die dur Verfügung vom 26. Juri 1918 gegen den Mehger- meister Mar Got1schaltk und seine Frau, Aima geb. Singer, in Duieburg, Josefstraße 21, wobnbaf1, ausgesprcchene Handels- unter]agung wud hiermit zurücckgenommen.

Vuisburg, den 14, Dezember 1918.

M

Maiw eg.

ee N Ä Ler WVherbürgermeister. J. V.: Dr.

Bekanntmachung. Dei g aufrzanii Samuel Bawrach, geboren am ß. März 1889 (in Neustadt, Kreis KirchHain, „wibnhafst in Frankfurt a. M. stésentrat 8, wird bierdu Zer Yandel mit Gegenständen des Figlihen Bedar!s vom beutigen Tage ab wieder gestattet. Frankfurt a. V, den 16. Dezember 1918.

S \ Pp | 773% a Der Polizelptäsident, J. A, : Dr. N è u

ber.

Am

Bekanntmachung. uf Stund der Bekanntmachung zur Fernbal!tuzia unzuverlätfiger Personcn vom Handel vom 23. Septewbir 1915 (RGBl. S. 663, habe ih der E chanfwirtim Anna Meese, gib. Cranz, in Berlin eur Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit Gegenständen des täglihen Bedarfs wegen Unzuver- jássigteit in bezug auf diefen Handelsbetrieb untersagt. Nerlin O. 27, den 16. Dezember 1918, Der Poitzeipräsident zu Berlin. Hriegswucheramt. I. V.: Pokraug.

Bekanntmachung.

Die Bälerei Anton Terstappen, Henrietterstrafie 8, ist cuf Grund des § 1 der Vundes1atsverordnung vom 23. September 1915 und. dés §-71 : der Reictégettcideo1dnurg vom 29, Mai 1918 wegen Unzuverlässigkéit des Inbabe:s vom 22. dä, Mis. ab ge- {chlossen. Ferner ift dem Genannten jegli{er Hande] Mt Lebens- und Futtermitteln sowie. Gegenständen

und scde Vermittler tätigkeit

des täglihen Bedarfs hierfür untersagt. Die durh das“ ‘Verfahren verursa1en Kosten, inébesondere die Gebühren jür die vorge\chriebene öffent- lihe Bekann1machung, hat der von der Anordrung Betroffene zu tragen. i Hamborn cm Rhein, den 17. Dezember 1918, Der Oberbürgermeister. Sre ck ex.

erru R

Bekanntmachung.

Dem Kaufmann Leopold Girrulat-Sfkats girren ist auf Grund der Bundesratsverordnung zur Fernhaltung unzuverlässiger Perscnen pom Handel vom 23. September 1915 (RGBlI. S. 09 der Handel mit Nahrungs- und Futtermitteln untersag worden,

Heinrichöwalde, den 18. November 1918,

Der Landratsamtsverwaller und Vorsißende des Kreisausfschusses. D ul j

Bekanntma ung:

Auf G1und der Bundeëératéverortnung vom 23. September 1915, betr, die Ferrballung umuveulässiger Personen vom Hande! (R&Bl. S, 603), habe id dem Hobeier Georg Strack und dessen Ghe- frau, Julie geb Münstermann, hier, Klarissenstraße 19, wohn- haft, durch Verfügung vom beutigen Tage den Handel mit Nabrungsmitteln, inebésondere Backwaren und Mehl, {wegen Unzuverlä)sigkeit in bezug auf diesen Handelsbetrieb vom 2. Dezember d. J. an untersagt.

) Höde, den 19. Dezember 1918, )

Der (Este Bürgermeister: Schm id t.

Bekanntma ung: :

Dem Kaufmann und Mehlhändler Gustav Woyvzitki in Löpen ist die auf Grund der Kreisve1o1dnung üver Lbenämitiel vom 2, März 19/7 bew. 10. Noy-mbver 1917 erteilte Genehmigung ¡um Vertrieb der auf Lebensmittelkarten zu verab- jolgenden Waren entzogen. Dieses bunge ih hiermit zur allgemeinen Kenntn1s.

Lößen, den 6. Februar 1918.

__ Der Landrat und Vo1sißende des Kreisaus\{hu}ses. Gesehen A.- u, S.-R. J. A.: von Tyszka. Jllgçen.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 42 der Preußischen Geseßsammlung enthält unter

Nr. 11719 das Gesetz, betreffend die Erleichterung des Austritis aus der Kirche und aus den jüdischen Synagogen- gemeinden, vom 13. Dezember 1918.

Berlin W. 9, den 21. Dezember 1918. Geseßsammlungsamt. Krüer.

Nichtamtlicjes.

Deutsches Reih. Preußem Berlin, 23. Dezember 1918.

Dem Minister Adolph Hoffmann ist laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ folgende Verfügung zu- gegangen : : Berlin, den 18. Dezenber 1918.

Die Preußische Regierung hat Sie dur Grlaß vom beutigen Tage zum Bevollmächtigten Preußens im Bundesrat (nannt. Sie werden hiervon mit dem Bemerken ergebenst in Kenntnis gesezt, daß das Rerchsamt des Innern und der Minister

der auswärtigen Angelegenheiten entsprechend benachrichtigt sind. Ströbel.

Jn der leßten Vollsißung der Jnternationalen Waffenstillstandskommission in Spaa wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ berichtet, vom General Nudant lorntgegeben, daß die Jagd innerha!b der neutralen Zone der Kontrolle der militärischen Lokalbehörden unterliege Be- Nglih der Jnternierung der Armee Madckensen erklärte General Nudant, doß die Entwaffnung und Juternierung dieser uppen und des Generalfeldmarschalls im Auftrage Marshall Fochs bestehen bleibe. Deutscherseits wurde ewvidert, daß der Generalfeldinarshall von Mackensen sich freiwillig gefügt habe, daß der deutsche Protest gegen die en Bestimmungen des Woasffenstillstandsabkommens vom 11. November pit entsprehende Jnternierung aber auf- ret erhalten werde. Der Vorwr1f des französischen Vor- sißenden, daß deulsche Militärb-Hörden dem bolschewistischen Vormarsch in den baltischen Provinzen Vorschub leisteten und die vPperationen estni\her Trvppen behinderten, wurde energisch Urlckgewiesen. Ferner wurde eine Note des Marschalls Foch êr angeb'ih grausame Behandlung französischer Krieg8gefangener in Ostdeutshland überreicht. Der deutsche Vertreter erklärte, die Beantwortung dieser Note seiner egiérung überlassen zumüssen, wies jedoch sofort darauf hin, daßbei der sehr großen Zahl der in so kurzer Zeit zurückzuführenden Gefangenen unangenehme Zwischenfälle sich ercignen könnten,

| geit bei der Friedens! nijerenz in aller ©

machie aber im übrigen noch auf den Gegensaß in der Rusf- nahme der deuischen Uebergabelommandos bei der Entente ind der Vertceter der Ulliierten in Berlin aufmerkiíam die deutsche Regierung befiße reichha!tiz-s Material über die DVehandiung ihrer Kriegegefangenen in Franfieich, das seinèrs : esffen!lichkeit vorgelegt iverden würde.

a“ f ey 93: D N

L Vem Dezember bis zum 27. D Sibungen der ftändigen Waffenstillstand skon: mission in Spaa aus.

Auf Weisung des Staatsfekretärs Erzberger ist am 20. Dezember in der Sizung der ständigen Waffenstill- standsfommission eine Note überreicht worden, rvonach das Privateigentum deutscher Baufirmen, das im jetzigen beseßten Gebiet zurüctgelaîsen werden mußte, alsbald heraus- geführt werden darf. Antwort der Alliierten fteht noch aus.

s Wie

Der deulsche Gesandie von Haniel hat laut Meldung des „Wolffschen Telegrophenbüros“ am 21. Dezember in Spaa folgende beiden Noten überreicht:

1) Unter nochmaligem Hinweis auf die außerordentliche volitische

Bedeutung der bevorstehenden Wablen zur National- Veriammlung bitte im Uuftrage der deutschen Regierung, daß în die Vorbereitung und Vornahme der Wahlen, .insbe‘ondere allo auch. in die Presse- und Berjammlungsöfretiheit, keine (Sin griffe getan werden; sowie daß gestattet wird, A DIE Cr rorderlihe Berichterstattung der Verwa tungsbehörden über die Waßhlvorbereitungen und Vornahme der Wablen ungehindert geschehen kann. Da die Wahlea s&on im Zanuar stattfinden follen, wäre die deutshe Regierung für Beschleunigung der erforderlichen Anordnungen dankbar.

2) Gs sind cine große Anzabl von Klagen über unmens{lice Behandlung der aus Clsaß - Lothringen ausgewiesenen Deutschen bur die Franzosen eingelaufen. Jm Auftrage der deutschen Negierung bitte ich erneut um ausreicenden Schutz und menschenwürdige Behandlung dieser Deutschen während des Transvor!s.

ich

4

Die deutsche Waffenstillstandskommission teilt mit, daß der Präsident ver interalliterten Binnenschiffahrts- lommission über den Transport von Gütern aller Art auf dem Rhein und den Nebenflüssen, soweit sie in die besezten Gebiete fallen, folgende Verfügung er- lassen hat :

1) Jeder Gütertransport (Materialien, Robstofe, Lebens- mittel usw.) ist untersagt von Häfen des linken Nheinuters zu denen des reten U1ers.

2) Die Gütertransporte (Materialien, Rohstoffe, Leben8mitlel usw.) vom linken Ufer zurn linken Ufer und die vom rechten Ufer zum linken Ufer düifen vorläufig durhgeführt werden, ebenio die vom reten zum reten Ufer. Die interalliierte Kommission für die Vinnen- schiffahrt verlangt jeden Lag vor 6 Uhr Abends Bericht über Schiffahrtsbewegungen und Leistungen der Umschlagsplätze während der leßten 24 Stunden. Die Schiffsbewegungen werden überwacht.

3) Der Schiffoyerkehr von neutralen Ländern nach Rhein- stationen ist bis auf weiteres eclaubt. Der Bericht über diesen Ver- fehr, der 1) den Avgangshafen und die Ausladehäfen für jedes Schiff, 2) die in jedem einzelnen Hafen gelösten Mengen umfassen muß, ist jeden Tag bis 6 Uhr Abends einzureichen, und zwar für die legten 24 Stu: den von Mitternat zu Vêitternacht.

4) Die Schiffahitsgruppe West Stab hat diese Anordnung den Jateressenten bekanntzugeben und übernimmt die (Gewähr für ibre richtige Ausführung.

Der Vorfißende der Deutschen Waffenstillsiandskommission teilt „Wolfs Telegraphenbüro“ mit, doß der Vorort Nied bei Frankfurt a. M. am 21. Dezember von den Fran- zosen beseßt worden ist. Entaegen den Zusagen von Marschall Fo hat der französishe Ortskommandant verfüat, daß alle mäanlichen Personen, die nicht bereits vor dem Kriege daselbst ansässig waren, interniert werden, wenn sie si nicht innerhalb 48 Stunden entfernen. Diese Anordnung trifft eine große Zahl von Eisenbahabeamten und viele Hunderte von Arbeitern der dortigen Haupiwerkstätte der größten für die Eatente arbeitenden Lol'omotivwe1kstätte, die dadur vollständig lahm- gelegt wird. Diese Maßnahme macht es Deutschland un- möglich, die in Trier übernommene Ablieferung von Loko- motiven durchzuführen. Von der Waffenstillstandskommission in Spaa ist Protest eingelegt worden.

Zur Weiterführung der von französischer Seite vorgelegten Forderungen über die Belieferung von Elsaß-Loth- ringen und der Nachbargebiete mit rechtsrheinis{che Brennstofsen und anderen Rohmaterialien soll nah dem Vor- chlag der französischen Regierung am 23. Dezember in Luxem- burg mit dem vom Generalstab des Marschalls Foch bestimmten französishen Generalobersten Mercier und einer deutschen Kom- mission, die höchstens aus drei Personen besteht, verhandelt werden. Die deutscwen Delegierten werden fich alsbald dort

hin begeben.

A ———————

Jn einem von der Casseler „Allgemeinen Zeitung“ ver- öfentlihien Aufruf, gegeben im Großen Hauptquartier, Wilhelmshöhe, Weihnachten 1918, biickt der Generalfeld- marschall von Hindenburg auf die gewaltigen Kriegs- leistungen des zur Wehrhaftigkeit- erzogenen deu!schen Volks in Waffen zurück, das nicht vor einer Welt von Feinden zu- sammengebrochen fet, hierzu befähitaut durch das heilige Feuer der Vaterlandsliebe, den Willen zum Siege und den Geist der Treue. 7 : i

Das deutsche Heer, wird in dem Aufruf ausgeführt, sei dabin, zcrset und aufgelöst, obwobl bis zuleßt gefürhtet und geachtet von den Feinden. Den Difizieren, hoh und niedrig, komme als Er: ziehern und Führern des Volksheeres ein unbestreitbar hoher Anteil an dem Ruhme zu, und es set kleinlihe Rache, ihnen Abz-ichen und Waffen abzusprechen, sie der Befehlsgewalt für unfähig zu erklären. Die Zerstörung der nationalen Fraft des deuts4Gen Volkes von Grund auf sei die Absicht jener verneinenden und zersezenden Geister, die am Werke seien, um die Neugestaltung des Reiches auf gesunder politischer und wirts{aftliher Grundlage zu

bemmen. Troß der mancherlei Krankheitserscheinungen, vereinzelter

Fälle von Selbstsuht, Eitelkeit und Unwahrhäaftigkeit kehre das

deutsche Offizierkorvs gesund und stark aus dem Kriege zurück.- Das | deutsche Offizierkorps fet kerngesund feine Lebentaufgabe das Wobl | & | CEingegangett

der Gesanilveit, die Ehre des deutsGen Namens, und darum babe

es fich avch in den Dienst der neuen Regteruñg gestellt, um !

und vtirts{aftlichèn s abèr erbittern, wenn Meere untkérgraben werte.

Zusammenbruth unseres nationalen verhindèrn. Dabei müsse es Rache die Autorität îm

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irat- der Arbeiter- und eutshilands hai na Schluß des Kongresses der Volksveauftragten über die Durchführung eer angenommenen Unträge beraien. Jn der Sigzung lagen, „W. T. B berichtet, Ecklärungen der © n Heereslei! oder militärischen Mitglieder der Waffenstillstandskerm des Kriegoministeriums, des Staatéssefrelurs des Reiche ma amts und anderer Stellen vor, wonach die Zurücksührung Truppen in die Heimat und bie Durchführung ? stimmungen des Waffenstillliändes hei iger lichung der Forderungen des Kongresses auf dos schwe gefährdet sein würde. Der Zentralrat itimmte darin übere j daz geseßliche Verordnungen zur Ü Fongreß- beshlüsse zforberliG find Diese nu&- führung8bestimmungen solen so s{chneil wie csaîsen werden. Bis dahin bleibt es bei den bisherigen

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Seit dem ï. S.-Räte über das Ablegen n Orden, Ehrenzeichen und Rangabzeihen geht bei Reichsregierung eine außerordentlih gioße Anzahl von egrammen aroßer und kleiner Formationen ein, bie alle gegen diesen Beschluß Ei spruch erheben und in ihrer Mehrzahl ihn ais einen Angriff auf ihre Ehre und eine Herabwürdiauna des Einzel der Formation bezeichnen. Du:ch „Wolffs wird ausdrüccktsih darauf hingewiesen haß solchen die Ehre berührenden Angriff weder handeln kaun, noch daß ein solher beabfichtigt war. Lie Orden und Nang abzeichen, für deren Ablegung sich der Reich:kongreß der A - und S.-Räte entschieden hat, siad K-nnzeichen des einstigen, Heute niht mehr bestehenden Militæ@ismus. Die Verdienste des einzelnen und seine wohleiworbenen Nechte sollen auch uniter den neuen Verhältoifsen unarigetastet bleiben.

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Als Nachfolger des bisherigen Generalsiabzarztes der Armee und Chefs des Feldsanitätsw-sens von Schjerning ist, wie „W. T. B.“ meldet, der Direktor des Sanitätsdeyartements des Kriegsministeriums, Generalarzt Dr. Schuigzen mit Wahrnehmung der Geschäfte des General"absarztes der Armee und Chefs des Saniiälskorps und des Direktors der Kaiser Wilhelm- Akademie unter Belassung in seiner bisherigen Dienst stelle beauft; agt worden.

Der Staatssekretär des Jnnern hat laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ unter d-m 20. Dezember bezüglich der Wahlen zur verfassunggebenden Nattonal- versammlung folgende Verfügung erlassen:

Die Herren Wabhlkommissare mache ih ergebensi darauf auf mertsam, daß dur die Verord: ung zur Abänderung der Verordnung über die Wahlen zur verfassunggebenden deutschen Nationalverrammlung vom 19. Dezember 1918 (Neichs-Geiezbl. S 1441) der Wag DTIAd zur deutschen Nationalversammlung auf den 19. Fanuar 1919 vor - verlegt ist, und daß infolge dessen die Fristen für die Aus- legung der Wählerlisten und die Einreichung der Wahlvorsdläge verfürzt werden mußten.

Der Tag dec Auslegung der der Volksbeauftragten durch die auf den 30. Dezember 1918 festgelegt worden. crübrigt si die in § 3 Abs. 1 der Wahlordnung vom 30. November 1918 vorgesehene Festseßung des Auslegungétags dur mi, nirt aber die Bekanntmachung dur den Gemeindevorstand nach §3 Abs. 2 der Wahlordnung. :

Nach § 3 Abs. 2 der Abänderungsverordnung haben die Wakl- fommissare die in § 12 der Wablordnung vorgeschriedene Aufforderurg zur Ginreihung von Wahtvorschlägen ofort zu erlassen. * Dabei wird zu beachten tein, daß nach § 3 Abf\. 1 der Ubänderungsverord- rung die Wahlvorschläge spätestens bis

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z Ut. 4 FanuUár 1919 beim Wahlkommissar eingereiht fein müßen.

__ Ich ersuche ergebenst, gefälligst biernach zu verfahren und ins besondere so rasch als möalich die mit der Anfertigung und Auslegung der Wählerlisten befaßten Behörden auédrüdckiihß darau hinzuweisen, daß die Wählerlisten am 30. Dezember 1918 ausgelcagt werden müßen.

. Da zurzeit etne Herstellung von Geweben aus Bast- fasergarn sowie von Seilerwaren sür Kriegsbeda1f nicht mehr in Fraoe fommt, sind, wie durch „W ofs Telegraphen- büro“ mitgeteilt wird, die Bestimmungen des S 6 Z'iffer 2a und b der Bekanntmachung W. [Il 3000/9. 16 KLA von 10. November 1916 insoweit ngegeustandslo8 geworden.

Die neuerdings geltenden, von der Kriegs -Rohstloff- Abteilung aufgestellten Vorschriften für die Herstellung von Geweben und Seilerwaten der obenerwähnten Art sino den in Frage kommenden Fabriken durch die KriegsausfGüsse mitgeteilt.

_ Bei der Fürsorgeabteilung des Kriegas- ministeriums gehen von entlassenen Mannschafien, die in Kriegsgefangenschaft waren, eine große Anzahl Unterstügunasgesuche ein. Zur \hnelleren Bearbeitung folcer Gesuche wird empfohlen, die Richtigkeit der Angaben unter Vorlage der Militärp\piere von einer Behörde (Gemeiüde- vorstand, Polizei, Bezirkokomrmando) beglaubigen zu laffen.

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Gestern nahmittag fand im Reichstage wieder eine Ver- sammlung der Soldatenräte Groß, Berlins stait, die zur Bildung eines Arbeiter- und Soldatenra!1s für Groß Berlin Stellung nahmen.

Wie die „Deuts{e Allgemeine Zeitung*® beridtct, follte eine Verhandlungskommission gewählt werden, die mit den Arbeiterräten in Fühlung zu treten bat, betreffs der Schaffung eines deuten Arbeiter- und Soldatenrats. Es wutden 9 Mitglieder tvar ein Dringli{keitsantrag der na dem entsanttéèn Abordnung des Angusta? und deg Nlercinderregiments8, in dein darauf bingewteisen wtrd, daß bei ben Grenzs{hutztruppen etne unverbältnimärig bobe Zahl SDffiziere, aud Neierveo!\ fiziere, die

{on entlasfèn sein mten, vorbanden uf je 200 Man

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