1918 / 307 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 31 Dec 1918 18:00:01 GMT) scan diff

bgc an Klein-

(Großhandels- |(Kleinhandels-

Gruppe |11. Bonbons der Gruppe 11, eingewickelt in fet1dihtem Papier ferner gefüllte Bonbons

B. Konservekonfekt:

Gruppe 1. Einfaches Kon- servekonfekt, unkandierte FondantsmitGeschmack-

Gruppe 11. Konservekons- Pfefferminz-

C. Fondants und Dessertbonbons: Gruppe 1. Einfache, \{mel- zende, ein- oder doppel- tarbige gegossene

| Ueberzogene und gefüllte, chmelzende sowie . Pfefferminzfon-

Gruppe 11.

Gruppe 111. Dessertbon- bons mit Marzipan-, Frudt- oderSaftjüllung

D. KRomprimate: Gruppe I. S{hlichte Kom-

Grupve |1. Pfefferminz- Tomprimate (mindestens 1 kg Pfefferminzöl auf je 100 kg Zuder). .. Gruppe 111. Pfefferminz- “Tomprimate der Gruppe

g ab Station (Bahn, Post oder andelspreise {ließen die Versendung Post oder Schiff) des Empfängers ein. ch die gewerbliche Niederlassung des Verkäufers und féstelle des Kleinhändlers an demjelben Otte,- so hat die ch den Verkäufer frei Verkaufsstelle oder Lager des zu erfolgen. l Sämtliche Preise schließen die Kosten der bandel8üblihen Ver- packung ein. Neben dem Hersteller- und Großhandelspreise kann bei der Verpackung voa Karamelbonbons in Blecdosen und Gläsern mit t weniger als zwei Kilogramm der eser Verpackungen und allgemein der Selbst- Versandkisten) in Nehnung gestellt werden. Käufers verpflichtet, dieje Ver- in gebrauchsfähigem Zustand sind, gegen ¡wei Dritteln des berehneten Betrags zurückzunehmen.

Î

Die Herstellerpreise gelten Schiff) der Fabrik, die Greßh bis zur Station (Bahn,

die Verkau Lieferung dur Kleinbändlers

einem Fassungsvermögen von nt Selbstkostenpreis di kostenpreis von Umfkisten Der Verkäufer ist auf V packungsmittel, wenn sie Erstattung von

erlangen des

üßigkeiten, die aus dem uder hergestellt werden 1 Ab. 1), eine führen; fie baben für diese Süßigkeiten genannten Preije festzusegen.

4 Die Kommunalverbände r für S von ihnen zugeteilten Z Verbrauchêregelung einzu niedrigere als die im § 2

Sl

n weitere Bestimmungen über den erlassen, insbesondere Höchstpreise für Arten von Süßigkeiten festsezen ften diejer Verordnung zulassen.

Die Reich3zuckerstelle kan Verkehr mit Süßigkeiten andere als die im § und Ausnahmen von den Vorschrt

2 baezeihneten

Die in dieser V festges: ten® Preije f DHöchstpreije.

S7

Die Beauftragten der Neichszuerstelle, und der von ibr b-stimmten Ste find befugt, in die Näume, i oder feilgehalten w jederzeit einzutreten aufzeihnun su@ung ge

erordnung oder auf Grund dieser Verordnung ind Höchstpreise im Sinne des Gesetzes, betreffend

der Landeszentralbehörden ‘Uen sowie die Beamten der Polizei n denen Süßigkeiten hergestellt, gelagert erden oder in denen Süßigkeiten zu vermuten ind, gungen vorzunehmen, Geschäfts- rer Auswahl Proben zur Unter- bestätigung zu entnehmen.

nternehmer sowie die von ihnen bestellten Betriebsleiter sihtsperionen sind verflichtet, onen Auskunft, insbesondere über d lung, über die Vorrâte zu erteilen

ten, daselbst Besichti gen einzusehen und nach il gèn Gmpfangs

den im Abs. T genannten as Verfahren bei der zur Verarbeitung gelangten Stoffe und übe

8

onen find, vorbebaltlich der dienst- Anzeige von Gesetßzwidrigkeiten, ver- und Geschäftsverhältnisse, die dur chwiegenbheit zu beob- g der Geschäfts- und

Die im § 7 genannten Pers Tien Berichterstattung und der pflichtet, über die Einrichtungen ihre Tätigkeit zu ibrer Ke achten und

nntnis kommen, l si der Mitteilung oder Verwertun etrieb8geheimnisse zu enthalten.

in denen Süßigkeiten hergestellt oder feil-

In den Räumen, Abdruck dieser Verordnung auszubängen.

aechalten werden, ist ein

8 10 Die zuständige Behörde kann Betriebe \ 11ch in Befolgung der ch diese Verordnung oder a

ließen, deren Unter- flihten unzuverlässig uf Grund dieser Ver-

hwerde zulässig. Ueber die Be- rwaltungsbehörde endgültig.

nebmer oder Leiter zeigen, die ihnen dur ordnung aufer!

Gegen die Verfügung ist Be \{chwerde entscheidet die böbere Ne Beschwerde bewirkt keinen Aufschub.

Die Landeszentralbehörden bestimmen,

( wer als zuständige Behörde und als höhere Verwaltungsbehörde anzuse

S Mit Gefängnis bis zu einem zehntausend Mark oder mit einer 1) wer den Vorschriften im § 1 oder den auf § 4, 5 erlassenen Bestimmun wer der Vorschrift im § 7 Ab die Näume, die Besichtigung, aufzeihnungen oder die Entn oder die gemäß § 7 Abs. 2 niht erteilt oder wissentlih unr Angaben matt, wer der Vor beobachtet od

Jahre und mit Geldstrafe bis zu dieser Strafen wird be Grund der gen zuwiderhandelt.

|. 1 zuwider den Eintritt in die Einsicht in die Ge\häfts- ahme von Proben verweigert orderte Auskunft ihtige oder unvollständige

von ibm erf

rift des § 8 ) er der Mitteili chäfts oder Betriebsgebeimnife

4) wer den im § 9 vorgeschriebenen Neben der Strafe kann au werden, auf die sich die straf ob fie dem Tätor gehören oder

zuwider Verschwiegenheit nicht oder Verwertun ch nit enthält, ushang unterläßt. der Gegenstände erkannt

f Einziehung E E bezieht, ohne Unterschied,

Diese Verorduung tiitt am 15. J Berlin, d2a 28. Dezember 1918.

Dex Staate sekretär des Reichsernährungsamts. Wurm.

Bera Gui.

betreffend Einfuhr textiler Rohstoffe und Erzeugnisse.

Das Neich8wirtschaftsamt hat genehmigt, daß vom 1. Januar 1919 ab Einkaufs- und Einfuhrgesuche für textile Rohstoffe und Erzeugnisse unter Fortfall der bisherigen Mit- wirtung der Neichsbekieidungsstelle von der Reichsstelle für Textilwirischaft behandelt werden. 4 z

Gesuche sind von diesem Zeiipunkt ab an die Reichsstelle für Textilwirtschaft, Aue landsabteilung, Berlin W. 8, Jägerstr. 19, zu richten.

Berlin, den 28. Dezember 1918.

Reichsstelle für Textilwirtschaft. E

Bekanntmachung

über die Erhebung von Gebühren auf Einkaufs- und Einfuhrbewilligungen für textile Rohstoffe und Erzeugnisse.

Auf Grund des § 14 Absaz 1 der Bundesratsverordnung über wirtshaftlihe Maßnahmen für die Uebergangswirtschaft auf dem Textilgebiete vom 27. Juni 1918 (RGBl. 1918 S. 671 ff.) wird folgendes bestimmt:

S1: a. Für die Genehmigung des Einkaufs von textilen Nobstoffen und Erzeugnissen im Auslande, ebenso

b. für diz Genebmigung der Einfuhr folher Waren aus dem Auslande ist eine Gebühr an die Reichsstelle für Textilwirtschaft, Auslandsabteilung, zu entrichten. :

Die Gebühr beträgt für jede angefangenen 1000 4 des Preises der Ware 1 46, mindestens aber 3 4.

Zur Zahlung der Gebühr ist der Antragsteller verpflichtet.

Li9.

Ist im Antrage der Preis der Ware in ausländischer Währung angegeben, so wird er für den Gebührenansaß in Mark umgerechnet. Die Umrechnung erfolgt zum Kurse der Berliner Börse (Vriefkurse) bom 1. des Monats, in dessen Laufe der Antrag eingeht.

S3,

_Vellziebt stch der Erwerb von Auskandsware im Wege des Ein- tausches gegen andere Waren, so ist für den Gebührenansaß der Wert der einzuführenden Ware maßgebend.

Der Antragsteller hat den Wert im Antrag anzugeben. A Ünterbleibt eine folde Angabe, so seßt die Reichsstelle den ert feit.

84, Anträge für Waren, die nicht für den Gewerbebetrieb bestimmt sind, bleiben gebübrenfret. k:

Diese Bckanntmachung tritt am 1. Januar 1919 in Kraft. Berlin, den 28. Dezember 1918.

Reichsftelle für Textilwirtschuft. Ju stt.

Preußen. Ministerium des Jnnern.

Der Wirkliche Geheime Oberregierungarat und vor- tragende Rat im Ministerium für issenschaft, Kunst und Voiksbildung Kloßs\ch is zum Mitglied der Prüfung3- lommission für höh ere Verwal1ungs8beamte ernannt worden.

Der bisherige Marineoberstabsarzt Dr. Ernst Fürth in Kiel ist zum Kreisgarzt ernannt und mit der Verwaltung der Stelle des. Vorstehers bei dem Mecdizinaluntersuchungsamt in Düsseldorf beauftragt worden.

Finanzministerium,

Versezt find: die Katasterkontrolleure Brandt von Frankenstein nah Nimpt\h, Freihen von Kelberg nach Neunkirchen, Steueritspektor Hartleb von Zeitz E stein, Hoheisel von Hultschin nah Glogau, Jähnichen von Nimpish nah Zeiß, Steuerinspektor Moerels von Neun- kfirhen nah RKelberg, Scholz von Glogau nach Hultschin, Troll von Hachenburg nach Löwenberg, der Regierungsland- messer Bluhm von Stode als Katasterkontrolleur nach Hachenburg und der Katasterkontrolleur, Steuerinspektor Clouth von Löwenberg als Regierungslandmesser nah Stade.

Justizministerium.

Dem Landgerichtspräsidenten, Geheimen Oberjustizrat Heldberg in Göitingen, den Landgerichtsräten, Geheimen Justizräten G ohr bei dem Landgericht T in Berlin und Büff in Caffel fowie dem Amtsgerichtsrat, Geheimen Justizrat von Boxberger in Marburg ist die nachgesuchte Dienstentlafsung mit Ruhegehalt erteilt.

Der Landrichter Chorus in Ratibor ift als Amtsrichter nah Berlin-Lichtenberg verseßt

Dem Staatsanwalt von Koenen bei der Staatsanwalts schaft des Landgerichts T1 in Berlin ist die nachgesuchte Dienst- entlassung erteilt.

Dem Notar Peter Roemer in Nhaunen ist für die Zeit vom 15. Januar 1919 ab der Amtsfiy in Cöln - Deugz angewiesen.

Jn der Liste der Rechtsanwälte gelöst sind die Nechts- anwälte: Justizrat Balcke bei dem Amtsgericht in Grün- berg i. Schl., Justizrat Dr. Prüßmann bei dem Amtsgericht in Remscheid, Dr. Weisbecker bei dem Oberlandes ericht in Frankfurt a. M., Hans Rhode bei dem Landgericht T in Verlia, Dr. Martin Nosenberg béi dem Landgericht 11 in Berlin, Dr. Franz Engel bei dem Landgericht II1 in Berlin, Bartlau bei dem Amtsgericht in Königshütte, Dr. Heinrich Müller bei dera Amtsgericht in Mörs, Haarbeck bei dem Amtsgericht in Herford, Dr. Köhler bei dem Amtsgericht in Gollub, Dr. Wohlfarth bei dém Amtsgeriht in Aschers- gun und Dr, Hildebrand bei dem Amtsgericht in Qued-

urg.

Mit der Löschung des Rechtsanwalts Dr. Köhler in der Rechtsauwaltslifte ist zugleih sein Amt als Notar erloschen,

¿hil8anmä!te

In dis Liste ver 2 Lazarus

Gerichtacssesso1en : É gericht 111 in Veilin mit dem Wohnsitz Hugo Wohifarth bei dem Landgericht in Dr. Kulig bei dem Amtsgericht und d Oppeln, Dr. Max Plaut bei dem Amisger gericht in Cassel, Siegfried Löb bei dem ] Landgericht in Düsseldorf, Dc. Lasin ski bei dem und dem Landgericht in Schneidemühl, Dr. bei dem Amtsgericht in Berlin-Schöneberg in Berlin-Friedenau, Dr. Heinrih Müller bei de geriht in Toftedt und Manfred Ganz bei dem in Herford, sowie der frütsere Regierungsasse}or be: dem Landgericht T in Berlin.

eingetragen

in Chariotter Sranftfurt a. P em Landge iht und de Amtsgeuicht Amtsgericht s Niehaus

m Aml1s- Amtsgericht Dr. Kniebe

Ministerium für Wissenschaft, und Volksbildung.

Bei den staatlichen Museen worden: der Direktorialassistent Dr. El ie wissenschafttihen Hilfsarbeit und Dr.

in Berlin fried Bock zum er Professor Glaser Eduard Pliegzschch zu assistenten.

Beim Materialprüfunasamt in Berlin - Dahlem { ständige Mitarbeiter Dr. Friz S ch Abteilung für Delprüfung ernannt w

Dem Privatdozenten in der medizi Univerfität Kiel Dr. Kappis, dem philosophischen! Fakultät dec Unioersität Dürken, dem Privatdozenten an der Te Berlin Dr. Pirani, dem Abteilungsvorste bei dem Materialprüfung3amt ständigen] Mitarbeiter" des Dahlem Dr. Mecklenburg am Zahnärztlichen Justitut der in Berlin Dr. Schoenbeck ist dem Architekten Dipl dorf und dem Lehrer für M Hochschule für Musik, z berger de: Titel Professor verliehen worden.

Direktorial-

warz zum Vorsteher der

nischen Faku!lät der rivatdozènten in der Göttingea Dr. h

chnishen Hochschule her Dr. S in Berlin - Materialprüfungsamts in Berlins dem Lehrer der Zahaheilkunde riedrih Wilhelms-Unive1 das Prädikat Professor omingenieur Wach in Düssels ilitärmufik an der

i Nkademischen weiten Armeemusilinspizie

nien Hacen-

Bekanntma h un g.

g vom 9. Oktober 1917, wo gust Buchbinder in Husen

Meine Anordnun Gemüjehändler Au Pandel mit Lebens ih hierdurch wieder au f.

Dortmund, den 24. Dezember 1918.

Der Landrat. J. V.: Sch{ulze.

b. Kurl der

mitteln bis auf weiteres untersagt war, hebe

BVetanntmaMmu n q ermann Naumann hierselbst is zum nden des täglihen Bedarfs w Die Kosten der Veröffentlichung Naumaun zur Last. Erfurt, den 28. Dezember 1918.

Die Polizeiverwaltung. J. A.: Ot ko.

Der Kaufmann H Handel mit Gegenstä lassen worden. machung fallen dem

ieder zuge- der Bekannt4

Bekanntmachung

hard Helfer hierselbst, Krablerstraße Nr. 277, habe

Den Bern A und Futtermitteln und Gegenständen

ih zum Han des täglihen Bedarf Essen, den 21. Dezember 1918.

Die Städtische Polizeiverwaltung. Der Oberbürgecmeister. J. A.: Dr. Helm.

del mit Levens- 8wieder zugelasf\

BVetanntmacbung. Der Händlerin Katharina Dietsch, in Marktaschendorf, wohnhaft in Frankf l straße 13, wird hbierdurch der Handel mit Gegenständen Vedarfs vom heutigen Tage ab wieder gestattet. Frankfurt a. M., den 24. Dezember 1918. Der Polizeipräsident. J. A.: Dr. Neuber.

de an 1. Sunt L078 urt a. M., Hamburger- des täglichen

Ich habe dem Schuhmachermeister Julius Sch midt von bier die ihm unter dem 20. September d. F, unterf des Schuhmachergewerbes wieder ge

Königshütte O. S,, den 20. Dezember 1918. Die Polizeiverwaltung. Werner.

agte Ausgübung

Veran Lm Ot o L Auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbaltung unzuverläistger ersonen vom Handel vom 23. September 1915 (RGBl. S. 603) i ten Felix Oppenheim, Berlin N., f vom heutigen Lage dea enständen des täglichen Bedar ezug auf diesen Handelsbetrieb unter Berlin 0. 27, den 20. Dezember 1918. Der Polizeipräsident zu Berlin. Krieg8wucheramt. J. V

Prenzlauer Allee 146, d andel mit Ge zuverlässigkeit in

Dr. Pokran t.

Bekanntmachung. e

ubert Lehmacher, Inhaber Wilhelm

), Königstraße 7, ist auf

r Fernhaltung unzuverlässiger Personen

September 1915 gemäß Bertügung dor E ral s

des Be a Den Snbaber ist

Die Althandlung des Lehmacher. in Oberhau Grund der Bekanntmall ung zu vom Handel vom 23. zeichneten Polizeiverwa unter Auferlegung der Ko jeglider Handel mit Gegens\

Oberhausen, den 23. Dezember 1918.

Die Städtishe Polizeiverwaltung. / Der Oberblirgermeister. J. V.: Dr. Neikes.

en (Rheinland

ten des Verfahrens. t tänden des täglichen Bedarfs untersag!.

Bekanntmachung. Dem Weinhändler Fr. Timm in Soltau ift auf Grund der September 1915 (NGBl. S. 603), onen vom Handel, jeglicher rituosen aller Art unter

Bundesratsverordnung vom betreffend Fernhaltung unzuverlässiger Pers Handel mit Wein und Spiri

Soltau, den 20. Dezember 1918.

Der Wndrat. Or. von Rappard.

eam Ut ma Bu n g-

Din Kolon und Händler Heinrih Berenb rien inl

Lemke 137 bei Verl, ‘Bezirk Minden, wird biermit auf (Grund

der Verordnung zur Fernbaltung unzuvertässiger Personen vom |

Handel vom 23. September 1915 der Betrieb jeglichen Handelsgewerbes untersagt. Wiedenbrück, den 29. Dezember 1918.

Der Landrat. Klein.

(I N S I Ne A Emer T a rummTD

Nichtamfkliczes, Deutsches Nei.

Prenfen. Berlin, 31. Dezember 1918.

Jn der Frage der Erleichterung des Personenverkehrs zwischen dem links- und rechtsrheinischen Gebiet während der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zur Nationalversammlung hatte das Oberkommando der

Alliierten auf das deutsche Ersuchen hin bestimmt, daß den im

Zusammenhang mit den Wahlen zwischen den liaks- und rechts- rheinischen Gebieten ' mit Ausnahme Elsaß: Lothringens ver- fehrenden Personen, die im Besitz eines Passiergesuchs der ordnungsmäßigen deutschen Verwaltungsbehörden sind, die Einreise in ‘die beseßten Gebiete oder die Ausreise uh dem Junern Deutschlands gewährt werden kann. Auf den von der Woffenstillsiandskommwmission übermittelten Vor- schlag der deuischen Regierung hat nunmehr, um die Er- teilung der Passiererlaubnis zu beschleunigen, dos Oberkom- mando der Alliierten laut Meldung des „Wo! ffichen Telegraphen- búüros“ folgende Ergänzungsvestimmungen getroffen:

1) Die „Drdnung8m age deutsche Verwaltungsbehörde,

F welche berechtigt ist, Passierscheine auszustellen, ist das Neichsamt des

Innern (Berlin W. 9, Wilhelmstr, 74); es wird den alliierten Armeen empfohlen, sich in der Genehmigung dieser Paíssiergesuche großzügig zu zetgen. ; ; ; S L

2) Die Passierscheine können bis zum 922. Januar gültig sein, wenn die alliierten Armeen keine besondere Unzuträglichteiten darin erbliden. 6 A i A

3) Um Zeitverluste zu vermeiden, ist es angebracht, die Passier- scheine mit einem Visum von den Kommandanten der Orte versehen zu lassen, an denen die Jnhaber der Passierscheine den Zug verlassen.

Der Staatssekretär Wurm hat sich laut Meldung des „Wolffschen Telegraphenbüros“ mit den drei aus der Reichs- regierung ausgeschiedenen Unabhängigen solidarisch erklärt und sein Amt zur Verfügung gettellt. Auf Ersuchen der Reichs- regieruvg hat Herr Wurm si bereit erklärt, die Geschäste des Reichsernährungsamts bis zur Ernennung eines Nachfolgers weiterzuführen. /

Ueber den Jnhalt des Absay 2 tes Artikels 1 des Trierer Finanzablommens vom 13. Dezember sind in der Oeffentlich keit Zweifel entstanden. Wie „Wolffs Telegraphenbüro“ von guständiger Stelle hört, bezieht sich die angezogene Bestimmung auch auf den Verkauf von Privatvermögen an frem dén Werten, soweit dazu nah deutschem Geseß eine behördliche Gevehmigung erforderlich ift.

Infolge der vom Staatssekretär des Reichsschaßamts abs- egebenen Erfiärung, daß beabsichtigt sei, die Krieg3gewinn- e mit rückwüifender Kraft noch einmal zu erheben, wobei die gezahlten. Beträge angerechnet werden, ist die Frage auf- geiaucht, für welhen Zeitraum der Vermögenszuwachs der physischen Personen fsteuerpflihtig sein soll. Wie durch „Wolffs Telegraphenbüro“ mitgeteilt wird, kann dazu vorerst nur gesagt werden, doß der Ausgangspunkt der Besteuerung der 31. Dezember 1913 sein wird, daß es dagegen noch nicht sicher ist, ob der 31. Dezember 1918 oder ein anderer fernerer der Endpunkt sein soll Fest steht dagegen, daß die Steuer in Kriegsanleihe gezah!t werden kann, vielleiht sogar zum Teil gezahlt werden muß.

Verschiedene Anfragen bei den Zent? albehörden und auch Aeußerungea {n der Presse lassen erkennen daß Zweifel dar- über bestehen, ob auch in dicsem Jahre wie in den O eine Verlängerung der zwei- und vierjährigen Ver- jährungsfristen für die sogenannten Forderungen des täglichen Lebens (88 196, 197 des Bürgerlichen Geseß- buchs) angeordnet ist. Demgegenüber wird dur „Wolffs Telegraphenbüro“ darauf hingewiesen, daß eine nochmalige Verlängerung dieser Verjägrungsfristen durch die Bekannt- machung des Bundesrats vom 831. Oktober 1918 (Reichs- geseßblatt S. 1283) stattgesunden hat. Danach verjähren die vorbezeichneten Forderungen, soweit fie bisher noch nit ver- lährt sind, nicht vor dem 31. Dezember 1919.

_ Für die Verwertung von freiwerdenden Heeres- gütern für unsere Volkswirtschaft ist bekanntlich im Bereiche der Finanzverwaltung ein besonderes Amt, das Reichsver- wertungsamt, geschaffen worden, das dem Reichsschaßamt untersteht. Die Ueberführung aller Lager aus der Militär- verwaltung in dle Verwaltung des Reichsverwertungsamts ist vom Kriegsministerium bereits in die Wege ge- leitet. Auch die Wiederherbeishaffung von gestohlenem Heeresgut gehört zu den Aufgaben des Reichsverwertungsamts.

Das Neichsverwertungsamt weist deshalb heute in einer Anzeige darauf hin, daß noch dem von der Reichsregierung um 14. Dezember 1918 erlassenen Gesetz jeder, der die an- geordnete Ablieferung unterläßt, sich also noch unrechtmäßiger- weise im Besiß von Heeresgut befindet, mit Gefängnis bis E î Jahren und mit Geldsirafe bis zu 100 000 - be- rast wird. -

. Im „Preußischen Justiz-Ministerial-Blatt“ ist eine Ver- fügung M4 E veröffentliht, die eine Ein- chränkung der Feststellung früherer Bestrafungen von Angeklagten und Zeugen zum Gegenstand hat. Jn er Einleitung wird auf die besondere soziale Bedeutung dieser rage hingewiesen, die schon seit langem die Veffen!- ihfeit beschäftigt hat und gerade unter den gegenwärtigen wirtschaftlihen Verhältnissen mit ihrem Gefolge der Arbeitslofigkeit nach einer durchgreisenden Lösung ver-

die Verfugung bis zu einer sünstigen Vorschriften c die Gerichte erreichen, daß von allen nicht unbedingt not- n, auch gegenüber Zeugen, der S1aateanwalischaft abge- wendig eingezogenen Auskünfte aus befugte Einsicht ges{hüßt n Gerichtaverhandlungen nbedingt notwendige Be- orstrafen zu vermeiden.

Gesezesreform | Staatsanmwalischaft und Hinrveise die darauf hinanslaufen, wendigen Fes

heftimmie

tstelungen der Vorstrafe hon im Ermittelungsve1 fahren sehen wird und die als not den Strafregistern mögl-ch werden, da selbst alles ges

st gegen un ß aber ferner auch in de chieht, um eine nit u fanutgabe und Erörterung der V

ten Wochen heroorgetretenen separatistishen sonders in Oberschlesien Dezember den huß für Schlesien im BVres- Der Sigzung, Jnnern Hirsch präßidierte, s Volksrais in Breslau (Zen- oinz Schlesien) mitteilt, der Volksbeauftragte rtreter aller Regierungsbehörden mit dem Dr. von Günther an d. hen Parteien, des Zentral-Soldatenrats der oberschlesischen

die tschechishe und die rage. Hinsichtlich der t\{hechishen Frage ß Grund zur Sorge für die \hlefishe

allen Machtmitteln eßung des Waffen- uf deutsches Gebiet gemacht ischen Frage wurde nach ein- dlungen, in denen alle Gründe für eine Lostrennung Schlesiens und in: Betracht kommen 1g nahezu einstimmig

Die in den le Bestrebungen hatten Veranlassung gegeben, Provinzial-Volksaus\ lauer Rathause preußische

in Schlesien und be für den 80.

zusammenzurufen., Minister des wohnten, wie die Pressestelle de tralrat für die Pro Landsberg, Ve Oberpräsidenten Vertreter aller politi und der militärische Arbeitgeber-

lung berührte ober schlesische wurde sestgest Grenzbevölkerung Reichsregierung

Angriffen entgegenzutreten, die unter Verl stillstandes von Nachbarnationen a würden. Jn der oberschles\ gehenden vielstündigen Verhar besprochen wurden, die Oberschlefiens vom Rei Med die nachstehende Entschließur

1) Alsbaldige Bes amtenstellen mit Männ der Verhältnisse Obe völkerung genießen, 1 polnish sp :

2) Das Verhältnis wirt'chaftlicher

berechtigten

r Spitze, ferner

n Behörden, Arbeitrehmerkreise in der Hauptsache

entschlossen

che überhaupt

eßung leitender Stellen und politisGer Be- ern, die Veiständnis für die Besonderheiten rihlesiens haben und Vertrauen bei der Be- stgehender Heranziehung katholischer, wird zugesagt.

von Kirche

inter weite rechender Männer, / und Staat in

Oberschlesiens

g des Neligionsunterrichts chulen daf gleihfalls nur unter Wün)che Oberschlésiens auf geseßlihem Dabei wird die Vegterung mit aller Macht ] Neligions- chule und für die ÜUnver-

flihen Stuhls für Ober- ß im Industriebezirk wird bei den kirchlichen

die wichtige obersch{lesis{e rung mit den zuständigen

Benehmen

geseßlichem Die Erteilun

behörden geändert twerden. in öffentlichen Wahrung aller berechtigten Wege geregelt werden. j eintreten für die Freiheit der MNeligionéausübung, für den unterricht“ in der Muttersprache in dec S sehrtheit des kirchlihen Vermögens.

gene Delegatur des fürstbischö

und privaten S

3) Eine ei chlesien mit dem Si Stellen erbeten werden

4) Vor dem Erlaß von Anordnungen, hat die Zentralregie en Behörden Fühlung zu nehmen. : fonderer Kommissar für Oberschlefien wird beim Ober- n und dem Zentralrat für Schlesien tretung der Wünsche Oberschlesiens gestelit werden.

Hirsch faßte dann die Stellung der Re-

Interessen berühren,

9) Gin be d zur ständigen Ver-

Der Minister gierung zusammen:

Ich glaube, die Besprehung hat erwiesen, in überwiegender Mehrheit den Gedanken der sonderen Republik Obers Mehrheit auh den G ist gebeten worden, daß die Negierung der forderlihen Schuß angedeihen lassen joll. gierung erflären, daß wir bereit find, alles, was steht, nach dieser Richtung hin zu tun. wir diesen Schuß direkt von Berlin a mit RNüctsiht auf die besonderen Verhält nah Schlesien dirigieren in der Weile, rlangt wird. Was die Forderungen anbetrifft, die in daß wir sie in sten Beschluß- Im übrigen möchte ich f i

daß die Versammlung CGrrichtung einer be- lesien ablehnt, ferner, daß fie mit derselben edanken einer Republik Schlesien ablehnt. Provinz Schlesien den er- Ich kann namens der Ne- in unseren Kräften Wir werden überlegen, ob us gewähren oder ob wir nisse Schlesiens noh Schutz wie es in den vorliegenden Anträgen ve : ) l ihren Anträgen erl,oben werden, so kann ih erklären,

Verlin dem Kabinett mit allem Ernste zur |chleunig fassung unterbreiten werden. | Person bereits heute die Erklärung abgeben, daß ih innerhalb der preußishen Staal1sreaierung dafür eintreten werde, daß einftweilen der Provinz Schlesien ein gewisses Selbstbestimmungsreht ins- zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung ge- währt wird.

Besiß von Heeresgut aus unlauteren Quellen wird bestraft mit Gefängnis bis zu 5 Jahren und 100 000 6 Geldstrafe.

Liefert ab !

Reichsverwertungsamt, Berlin W. §, Fricdrichstraße 66.

Ja Posen ist laut Meldung des büros“ am 28. Dezember folgende, polnischen Behörden unter anges{chlagen worden:

Ueber die Stadt Posen ist bis auf w e ab das Standrecht verhängt. ürfen nach 5 Uhr Abends die Wohnung nit verlassen, mit Aus- nabme von Mitgliedern des Vollzugsaus\husses, der Sanitätsper- ersammlungsrecht ift bis auf lle bisher ausgestellten Wa ungültig. Alle Offiziere sind \ofort zu entwaffnen u i Alle Mannschaften, fofern sie niht zum nstt gehören, häben unbewaffnet in der sofern sie niht unbedingt in der haben sofort die Stadt zu verlassen. 8s Durchführung der Demobilisation in der Stadt aben sih sofort mit neuen Ausweisen zu ver- Standgericht gestellt und Umzüge.und Menschenansammlungen sowte ngen sind vorläufig untersagt. graphenbüro ferner erfährt, find des Vormittags nfehrfah neue § Die militärisGe Géwalt ist der odes8opfer beträgt, bis jegt etwa 80,

„Wolffschen Telegraphen- von den deutschen und ¿eihnete Bekanntmachung

eiteres vom heutigen Alle Zivilpersonen

sonen und der Polizeiorgane.

weiteres aufgehoben. enscheine sind f nd haben ihre zeichen abzulegen. und Sicherheitsdie Stadt zu erscheinen. Garnison benöligt werden, Offiziere, die zwecck verbleiben müssen, h Zutwiderhande nah Kriegsgeseßz bestraft. Theater- und -Kinovorstellu Wie das genannte Tele am 48. Dezember im Laufe sammenftöße erfolgt. Bürgerwehr übertragen.

wie das Pressebüro des Soldatenrats mitteilt

Die Offiziere,

Inde werden vor das

Die Zahl der

Jn einer von etmwa 1260 Versaren besuchten Versamm-

lung ia Hechingen, in der Konrg) Haußmavn sprach, wurde, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, folgender Antra z nahezu einstimmig angenommen:

Die in Hechingen versammelten Bürger von Hohenzollern ridten

an die Reicksregierung die Biite und den Antrag, die Einwohner von Hohenzolleri eine eigene bhobhenzollern!che Landesg- der|ammlung wählen zu lassen, damit diese selbständig über die staatsrechtliden Verhältnisse und die Zukuoft dec hohenzollernshen Lande beraten und bcschließen fann.

e

Die Soldatenräte Groß Berlins hie!ten gestern im

Reichstag eine Vollversammlung ab, die fih vornehmlich mit den Neuwahlen zum Großberliner Vollzugsrat be- schäftigte. Die „Deutsche Allaemeine Zeitung“ berichtet darüber :

Namens der Neunexrkommission teilte Lange das Ergebnis der

mit den Arbeitern gepflogenen Verhandlungen über die Zu|ammen - seßung des neuen Bollzugsrats für Groß Berlin mit: Dieser foll aus 24 Mitgliedern gebildet werden, und zwar aus 16 Vertretern der Arbeiter und 8 Soldatenvertretern. Arbetter und Soldatenmandate sollen je zur Hälfte auf Anhänger der beiden sozialistischen Parteien verteilt werden. Der neue Bolzugsrat solk in Zukunft uur ein Kontrollorgan sein. Die Gebühren tür die Boll- zugöratsinitglieder sind vom Zentralrat auf täglich 25 festgeseyt. Ja Fällen, in denen ein Mitglied Ausfall an Arbeitéverdienst oder jonstligen Einkünften durch seine Tätigkeit als Vollzugsratémitglied erleidet, ift die Gewährung einer weiteren Gntschädigung bis zu 15 6 für den Tag zulässig, Die neugewählten Mitglieter zum Grofßberliner Vollzugsrat bedürfen der Bestätigung dur die gemeiniame Ver- sammlung der Arbester- und Soldatenräte Groß LVerlins. Zur

M

aweckinäßigen Grfüllung seiner Aukgabe wird der neue Vollzugsrat 9 Ausschüsse bilden, und zwar sind vorgesehen je cin Aueschuß für rein Großberliner Angelegenheiten. für tommunale Angelegenheiten, für Betriebs- und gewerbliche Angelegenheiten und je einer für militärishe und interne Angelegenheiten.

In der Aussprahe über den Bericht wies Wegmann vom alten Vollzugsrat auf die Notwendigkeit hin, nur solche Leute in die neue Körperschaft zu entsenden, die klaren Bli und volles Ner- ständnis für die Sicherung der Srrungenshaften der Revolution hätten. Zur Begründung dieser Forterung wies Wegmann tarauf bin, daß die Geiabr gegenrevolutionärer Strömungen durchaus roch nit beseitigt set.

Nach weiterer ausgedehnter Aussprache wurde ein Ant1ag ange- nommen, nah dem in den Vollzugsrat tür Groß Berlin nur An- bänger der beiden sozialistishen Parteien gewählt werden Föônnen. Hierauf wurde die Versammlung unterbroGen, um der Fraktion der Mehbrkeits\ozialisten Gelegenheit zu geben, fich no- mals über die Art und Weise der Wahl zu besprehen. Während nämlich die Neunerkommission in den Verhandlungen mit den Ar beiter- räten Parität vereinbart hatte, batten die Mehrhei!ssozialisten in ihrer Ftaktionssißung vor Beginn der Volloversammlung sich gegen diese Bereinbarung von Parität zwishen den beiden loznalist.schen Parteien ausgesprochen. |

tah etwa dreiviertelstündiger Fraktionsberatung ließen die Mehr- heitssozialisten die Erklärung abgeben, daß fie an der Verhältnis- wahl festhalten. Die Folge hiervon war ein Antrag der Unab- hängigen, die Neuwahlen zum Vollzugsrat ju vertagen und vorher eine Neuwahl der Scldatenräte in den Kasernen aut Grund der Vec- bältniswahl vorzunehmen. Diese Erklärungen gaben Anlaß zu einer lebhaften Aussprache, in der Toft darauf hinwies, daß, wenn nicht der Grundsaß der Parität gewahrt werde, bei der Neuwabl in den einzelnen Truppenteilen nur Zwiespalt entstehe. Die Verantwortung für die sich hieraus ergebenden Folgen bätten die Gegner der Paritäts- wahl zu tragen. Von den Unabhängigen wurde verlangt, daß die Abstimmung über die Art und Weise der Wah! namentlich erfolgen solle. Diesem Verlangen gab die Versammlung aber nit stait. Hterauf wurde mit Mehrheit velwlolen, für die Wabl zum Vollzuasrat das Verhältniswabl|ystem in Anwendung zu bringen. Molken- buhr wies in der weiteren Aussprache darauf hin, daß der Vollzugsrat fih darüber einig sei, daß seine weitere Tätigkeit fih_niht mebr in engem, vershlossenem Kreise, sondern in breitester Oeffentlichkeit ab- spielen müsse, daher sei eine N uwabhl aller Acbeiter- und Soldaten- râte erforderli. Daß diefe Wahl auf Grund des Verhältnitwahi- \ystems erfolge, könnte den Mehrheitssozialisten nur recht sein. Sie hâtten jeßt die Pflicht, die wahre Stimmung der Berliner Bevölkerung festzustellen und fich niht mehr von eimer kleinen Minderheit ec- drüden zu lassen.

Nachdem namens der Unabhängigen A lb reht crklärt hatte, daß seine Fraktion zwar mit dem Verhäitniswahi|system nicht einverstanden sei, sich aber troßdem an der Wihl be- teiligen werde, um ein ungestörtes Weiterarbeiten des Voll- zugsrats zu ermöglichen, erfolgte die Neuwahl von M tgliedern des Vollzugsrats. Es wurden einem Bericht des „Vorwärts“

_zufolge 213 gültige Stimmen abgegeben, von denen die Sozial-

demokratische Partei Deutschlands 146,die Unabhängige fo;ialdemo- fratische Partei 67 erhielt. Auf die Méehrheitspar tei entfielen demnach 6, auf die Unabhängigen 2 Delegierte. Gewählt find die Mehrheitssozialiften Molkenbuhr, Viez, Skur, Seuden, Neander, Schmidt und die Unabhängigen Albrecht und Stolt.

Vayern.

Ja der gestrigen Nachmittagsfizung des provisorischen Nationalrats, in der über die von den Unabhävgigen cin- gebrachte Jnterpellation, betreffend Bürgerwehr und geg els revolutionäre Machenschaften, beraten wurde, gab der Ministerpräsident Eisner eine Erklärung ab, ina der er laut Bericht des „Wo!ffshen Telegraphenbüros" im Namen dec Gesamtregierung u. a sagte:

Der Ministerrat lehne die Schaffung einer Bürgerwehr ab und bedaure, daß einzelne Mitglieder der Regterung unter irrigen Voraus- sepungen den Aufruf unterschrieben baben. Das Ministerium sei einig in dem Entschluß, gegen jede Gefäbrdung der revolutionären Errungenschaften mit allen Mitteln eirzu)ichreiten. Auf An- ordnung des Ministers der militärischen Angelegenheiten

würden Waffen nicht mehr herausgegeben und die bereits herausgegebenen zurüdgeforder. Weiter bemerkte der Minifter präsident, daß in Bayern im geheimen mit kapitalistisdhen Mitteln gegenrevolutionäre SZettelungen organisiert seien. Es seien zum Teil dieselben Männer, die sih an der alldeutschen Krieg8propaganda be- teiligt hätten. In seinen weiteren Ausführungen warnte der Minister- brâsident die Mitglieder des Hauses Wittelsbach, sid mit den gegen- revolutionären Glementen einzulassen, als deren Fübrer auf den [ales Lande er offen den Führec der bayerisches Voltspartei Dr. Heim

ezeiGnete. Es werde \ofort eine Verordnung wegen Einsezung cines

nationalen Gerichtshofes veröffentliht werden und in Kraft treten, der aus. 12 Mitgliedern des vrovisorishen Nationalrats zusammen- geseßt sei. Ueber ‘die Stellung des gegenwärtigen Ministeriums äußerte sih der Ministerpräsident dabin, daß die Anschauungen im Ministerium zwar verschieden seien, aber troßdem sci das Ministerium Lie BAA, Es gebe feinen anderen Weg, als von der politischen Frei- eit zur

ozialen Erlösung zu schreiten.

Württemberg. Ja „verschiedenen Ausspracheu der Re gierungen von

Vayern, Württemberg, Baden und Hessen, die am

R. Es I S