«Zam. daß die Einnahmen fortgesetzt steigen, daß aber nicbtim gleichen ; Prosentsaß die Verwaltungskoften steigen, und demgemäß alimäblicb die Reläiion zwischen Einnahmen und Verwaltungskosten eine günstigere wird, wie das 1. B. auch bereits bei den Verungenoffenfcbaften der Fall aetvesen ist. Aber ich babe allerdings dieUeberzeugung, daß es vielleicht in anunft auch möglich sein wird, wenn erst der Kanal in seinem ganzen Bau mehr befestigt isi, wenn alle die Prozesse und Streitigkeiten, die mit den Anliegern schweben, erledigt sind, die Ver- - waltung nicht unwesentlich zu vereinfachen.
Was den Verkehr auf dem Kanal selbst betrifft, so scheint es allerdings nötbig, nicht unerhebliche ErWeiterungsbauten vorzunehmen, d. b. namentlich die Zahl der Ausweichen wesentlich zu vermehren. Ick meine aber, daß diese Kosten sich aus dem laufenden Verwaltungs- Etat bestreiten lassen werden.
Was die Anregung betrifft, ob wir nicht Agenten anstellen sollen, die die Vortheile des Kanals der Schiffahrt treibenden Bevölkerung klar machen und für den Kanal so zu sagen Propaganda machen, so ist auch das bereits erwogen worden. Wir baden uns aber überzeugt, daß die Bedingungen für die Kanalfabrt in dm Schiffahrt treibenden Kreisen im allgemeinen so bekannt sind, daß wir, glaube ich, durch solche Agenten niemandem etwas Neues sagen könnten. Die Hauptsache ist, daß wir doch ziemlich bLWUßte Konkurrenten des Kanals haben, die jede Gelegenheit benußen, auch den klrinften Unfall auszubeuten und darauf hinzuweisen: das ift der berühmte Kanal, wo diese und jene Unglücksfälle sich zugetragen haben. Eine solchePolemik versuchen wir allerdings fortgeseßt auch öffrntlich zu bekämpfen. Ich erinnere nur an den so sehr übertriebenen Fal mit dem Dampfer „Versailles“, der alierdings im Kanal wiederholt stecken blieb, aber
nicht auslirsacben, die an den Lootsen lagen oder an den Kanal- profilen, sondern an der außerordentlich schweren Steuerfäbigkeit des Schiffes; zum Beweise, daß dies der eigentliche Grund war, dient die Thatsache, daß das Schiff demnächst auch in der Elbe fest- gelaufen ist.
Was schließlich die Einnahmen des Kanals betrifft, so befinden wir uns jeßt auf einer aufsteigenden Linie. Die Verkehrssteigerung in Registerions hat während der neun Monate des Jahres 1897 gegenüber dem gleichen Zeitraum des Jahres 1896 schon 32,5 0/0 be- iragen, es waren in diesem Verkehr nach Registertons die Elbbäfen mit 23 0/9, die deutschen Ostseebäfen mit 20 0/9 beibeiligt; demnächst folgen die russischen, die schwedischen Häfen, dann die deutschen Nordseebäfen außerhalb der Elbbäfen, dann die niederländischen und Rbeinbäfen, die dänischen und schließlich die britischen Häfen, von denen nur eine Frequenz an Registertons von 5,21% zu ver- zeichnen ist.
Was weiter die Einnahmen betrifft, so hat die Steigerung der- selben vom Jahre 1896/97 zu 1897/98 in der Zeit vom 1. April bis zum 31. Dezember 1897 gegenüber dem Vorjahre 217 791 „kü, oder W&W betragen. Es ist ferner anzunehmen, wenn man die Ein- nahmen, die wir voraussichtlich in diesem Quartal bis zum 31. März zu erwarten haben, schätzt, daß der Unterschied gegen das Etatssoil an Mebreinnahme etwa 110000 .“ betragen wird.
Wenn sich auch die Hoffnungen nicht erfüllen werden, die wir seinerzeit cm die Frequenz des Kanass vielleicht geknüpft haben, so glaube ich doch die Erwartung aussprechen zu können, daß in abseh- barer Zeit es möglick) sein wird, die Verwaltungskosten des Kanals „zu decken.
Die Anzahl der Unfälic bat fich fortgeskßt vermi11d9rt; dieSicher- beit des Verkehrs auf dem Kanal ist demgemäß gestiegen, und auch das Zutrauen der Schiffabrt treibenden Bevölkerung zum Kanal wird sich unzweifelhaft von Jahr zu Jahr befestigen und daraus fich auch eine steigende Einnahme ergeben.
Abg. Jebsen (ni.): Ick; hab? in der vori-en Sssfion be'rits auSgefübrt, daß eine Ermäßigung der Tarife dis Frequrnz dxrmsbren würde; das ist geschehen; zur stärkeren Frequenz bat abrr auch die Erhöhung der Frachten ejwas bsigetragen. die Schiffer konntrn die Kanalab aben eber tragc'n als sonst. Meist benutzen Schiffe devischer Nationa iiät den Kanal. Die Einnahme aus dem Schlepplobn drckt die Kosten nicht; es ist aber krfreulick), daß der Staatssekrctär von einer Erhöhung desselbkn absebrn wil]. Einen verwickeltcn Tarif sollteltman nicht einführen, sondern denselben vielmehr möglichst einfach
e (: en. s ft Abg. Molkenbubr behauptet, daß Schlepper an kleinen Fabr- zeugen vorbeigefahren seien, ohne fie miizunebmen.
Staatssekrciär des Innern, Staats - Minister 1)r. Graf von Posadowsky-Wehner:
Ich möchte dem Herrn Vorredner gegenüber nur darauf hinweisen, daß nach der Instruktion ein Schiff, welches das Signal zeigt, mit- genommen zu werden, verlangen kann, daß der Schlsvpzug anhält. Wenn also in diesem Falle der Schleppzug nicht angehalten hat, so muß das an außerordentlichen Verbältniffen gelegen baben. Vielleicht war der Zug schon komplett. Ich werde aber diesen Spezialfall jedenfalls feststellen und vielleicht in der dritten Lesung Gelegenheit nehmen, das Sachverbältniß auf Grund amtlicbrr Untersuchung klar zu legen.
Die AUSgaben für das Kanalamt wcrden bewilligt.
Unter den einmaligen Auggaben befindet sich ein Posten von 100000 „FH zur weiteren Ausschmückung des ReichstagSgebäudes.
ierzu lie tein Antrag des Ab .Lenzmann (fr. VolkSp.) vor, iesen Poßten auf den Etat des eichstages zu übertragen.
Ab . S in 4; er (Soz.) berichtet über die Verhandlungen der Budget- kommisäon über diese Fragen (zus welchen hervorgebe, das; die Mebrbeit der Kommission der Metqung gewesen [ei, daß der Reichs- ta alsFerr des Hauses über die weitere Ausschmuckung zu bestimmen babe. m Anschluß an eine Resolution vom Jahre 1896, welche die betreffenden Ausgaben auf den Etat des Reichstages übertragen wollte, beantrage die Kommission: .Es möge eine aus7Mitgliedern des FÜNF es und drei Mijgliedern des Bundeskatbs zu ammengesevte omm
Nei staJSgeb udes mit Bildwerken und Malereien sowie sonsti en ken Vorschlä e u machen und die Ausführung zu überwa en
, at.“ Die bereits beit: ten Arbeiten, von welchen einige zur Aus- Uung nach Paris gesendet werden sollten, seien von dem Staats-
!kretär des Innern vorläufi stiert worden.
Ab . Schmidt“-Elb e (fr.Volksp.) weist darauf hin, daß die Resolution dahin zu ve eben sei, daß die Kommission unter dem Voxsxßg des Reichstaqs- r sidenten verhandeln Jolle. In den Etats von
3/94 bis 1896/9 seien bereits Summen ür die Ausschmückuu des Reichstaks ebäudes eingestellt; aber es seien dabei immer na “eiiiem Bes uße des Reichstages die Gegenstände bezeichnet worden, welche bes “Kt werden sollten. Diesmal seien die Gelder ge- **ij _o ue ngabe der Gekenständ die beschafft werden sollen, «e, di . e la s-Baukommf n ke ne Vorschläge gemacht habe.
“AKAD m "ckung des stagsgebäudes seieine innereAnzele en- *“er Néi' tages. Wbalb sollte nach einem Beschluffe der au-
on Yewäblt werden, welche über die Ausf mückung des.
kommission die e nicht mehr mit-der Vorbereitung betraut werden. Auch im alten eichstagSJebäude Feu die Bauten immer auf An- ordnung des Präsidenten erfolgt. er Bundeöratb babe ausdrücklich erklären [affen da er kein Kondominium über das ReichstagSgebäude beansprucbe. Wer : der Antrag der Budgetkommisfion ?angenomwen, so werde die Fraue nicht entschieden, sondern die Entscheidung hinaus- geschoben. Das Präsidium müsse sich auch bei Annahme des Konz- miisionsantrages das Recht wahren. in dieser inneren Angelegenheit des Reichstages die Entscheidung zu treffen. _
Abg. Dr. Sehn eider (fr. Volksp.): Die eben gehörten Ausfuhrungen müssen uns in der Forderung bestärken, die einmaligen ,Ausxzaben a_uf den Etat des Reichsrages zu ubertragen. Denn danach wurde die gemaß dem Antrags der Budgetkommission einzuseßende Kommission nur Vorschläge zu machen haben, die Entscbeidung über die Ausführungen aber würde dem Präsidium zufallen. Wünsckoe könnte der Bundesratb dym Reichstags-Präsidium auch obne Einseßung einer solchen Kom- mission zur Kenntnis; bringen. „
Abg Dr. Lieber (Zenit): Meme olitiscben Freunde stehen auf dem Standpunkt der Resolution des etcbstages vom vorigen Jahre. Sie haben sich dem Antrags der Budgetkommisiion an- escbloffen, weil geenwärtig der ,Zettpunkt eintreten wird, wo ein gPrä dium des Reisztagcs eine Zett lang nicht vorhanden sein wird, da ie Legislaturperiode zu Ende geht. Die einfache Annahme des Antrages Lenzmann ist nicht möglich. Das Reichsamt des Innern xcheint eine andrre Steüung in dieser Frage einnehmen zu Wollen als rüber, wo ausdrücklich anerkannt wurde, daß im ReichStagSgebäude lediglich der Reichstag zu bestimmen babe.
Abg. Richter (fr. Volksp.): Ich verstehe diesen Antrag der Budgetwmmifxion nicht. Die richtige Form ist die daß alis Aus- gaben, welcbe ür den Reichstag gemacht werden, auf, den Etat des- selben gebracht Werden und daß dessen Vorstand alle Sachen ent- scheidet obne eine vaisckßenkommiision, zu welcher auch Nichtmitglieder des Reichstags geboren. Daß wir am Ende der Legislaturperiode stehen und Stn Jnterregnum bis zur neuen Legislaturperiodc bestehen wird, hat nichts zu bedeuten; denn vor dem Jnterregnum stehen schließ- lich alle Angelegenheiten des Reichstages, auch zum Beispiel die An- stellung von Beamten 2c. Bisher sind daraus niemals Schwierig- keiten entstanden. Der beste Ausweg ist, während dieser Zwischenzeit alle Neuerungen zu unterlaffen. Wo besteht sonst in Reichsta ssacben eine besondere be utachtende Kommission? Das Präsidium Jann ja Gutachter nach 5 elieben zuziehen. Warum folien Mitglieder des BundeSrathes „hinzugezogen werden, die hier nur Gäste sind? Das ist um so bedenklicher, als es eine kurze Zeit gegebcn hat, wo man dieses Gebäude als em gemeinsckvastliches für Reichstag und Bundeskatb betrachtete. Der Kommissionsbescbluß ist wobl nur aus einer Un- kenntni der Fachlichen und rechtlichen Verhältniss entstanden.
A g. Rickert (fr. ng.) erklärt sich für Uebertragung der Aus- ggben auf den Etat des Reichstages, aber dagegen, daß der Reichstag dteVerwaltung von Restfonds übernehme, die im Etat des ReichSamts des Innern sieben.
Abg. Singer (Soz.) führt, nicht als Berichterstatter, sondern im ei enen Namen aus: der Reichstag habe über das Innere seines Ge- baudes selbst zu bestimmen. Es sei nur die sachliche Schwierigkeit vor- handen gewesen, das; der Reichsta als solcher keine bindenden Verträge schließen könne; deshalb seien die usgaben auf den Etat des ReichSamts des Innern übertragen worden. Redner kommt dann auf die Keliner Tu sprechen, die in einer Eingabe an den Präsidenten um Sicherung brer SteÜung gebeten haben. Die KeÜner, die früher aarnichts bekommen hätten, bekämen jest Für jeden Tag der Plenarsi ung 1,46 Das sei unzureichend und des Reichstages nicbt würdig. enn der schwache Besuch des Reichstages dahin wirke, daß die KeUner auch nicht einmal durch Trinkgelder ein annehmbares Einkommen erzielten, so müffe man den Wunsch haben, daß Vorkehrungen getroffen würden, umdden Kcilnern zu helfen. Dieser peinliche Zustand müsse beseitigt wer en.
Staatssekretär des Innern, Staats:Minisier ])r. Graf von Posadowsky-Wchncr:
Wenn die 100 000.“ zur Ausschmückung des Reichtstagsgebäudes in den Etat dcs Reichsamts des Innern eingesteilt werden, so sprechen eben hierfür zwei ganz nüchterne Gründe, dir meines Erachtens boil- fiändig trsffend yon den Herren Vorrednern betont sind: einmal, daß der Herr Präsident drs Reickxstages in dem Sinne wie eine Reichs- bebörde Verträgs nicbt abschließen kann (sehr richtig! rechts); und zweitens, daß Jnterregncn eintreten können, wo auch der bisherige Präsident, wir das bisber üblich ist, die Ver- waltung nicht wrtfübren kann, wo aber troydem, wie bei Banton, AusschrnückunJSarbsitcn, die fortsefübrt wrrden müssen, Zahlungen zu leisten, Anordnungen zu irrffen find. Wenn nicht ein Voll- kommener GeschäftSstillstand eintreten soil, muß also strts eine legitime Instanz Vorhanden sein, die die nsgocwrum gsgrio führt. Gegenübkr diefer nüchternen Thatsache bin ich weit entfrrnt, heute über die Frage irgend welcbe staatsrechtliche Deduktionen an- stellen zu wolien; es giebt Fragen im öffentlichen Rechte, die ziemlich delikater Natur sind und wo man gut thut, die Dinge so zu behandeln, daß das Selbstgefübl keiner Partei verleßt wird und Jedem doch tbatsäcbliäb sein gutes Recht wird. Daß auch die verbündeten Regierungen in diesem Hause eine Berechtigung haben, das liegt in den tbatsäcblichen Verbältniffrn, daß sie hier Arbeitszimmer, Ver- sammlungslokale haben müssen und ihre Anwesenheit in diesem Hause eine staatsrechtliche Notbwendigkeit ist. Ich glaube, in pruxi kann es sich doch nur darum handeln, daß der Reichstag auf die innere Ausschmückung den Einfluß erreicht, den er wünscht und den er legitimer Weise wünschen muß, und ich glaube in der That, daß, wenn Sie die alte Baukommission nicht mehr fortarbeiten lassen wollen, man am besten tbut, man nimmt diese Resolution an, wie sie hier formuliert ist. (Zuruf aus der Mitte.) Dann, meine Herren, wird der Reichstag rs USkZ vollkommen zu seinem Recht gelangen, die verbündeten Regierungen Werden ebenfalls in der Lage sein, ihre Wünsche aUSzusprcchen, und ich bin fest überzeugt, daß diese Kom- mission durchaus zur Zufriedenheit des hohen Hauses fungieren wird ohne alle Reibungen.
Abg. Von Kardorff (Rp.): Ich bitte doch, die Frage nicht noch einmal an die Budgetkommission zurück zu überweisen, da eine Meinungsänderung wvbl bei keinem Mitgliede derselben zu er- warten it.
Ab s ])r. Lieber (Zentr.) bestreitet, daß der Rei stags- Prii- dent erträ e abzuschließen nicht berechtigt fTei. Er alte es fur elbsWerftändlich, daß die zu wählende Kommis on unter Vorsiß des
Präsidenten ta en folie.
Abg.1)r. raf zu Stolberg-Wernigerode (d.kons. sxbließt sich den Ausführun en des Abg. von Kardorff"an. Der rasident des Reichstages ba e nicht das Recht, Vertrage abzuschlie en, wie die Leiter der Reichsämter, welch mit der Stellvertretung des Reichs- kanzlers beauftragt seien,
Abg. Schmidt-Elber esd weist darauf bin, das; der räsident des Reichstaßes Beamte an telle, also doch wobl Verträ e a schlirzßen kön"?- wsieid es auch tbaisä lich im alten Reichstagsgeb ude der all gew: en e.
Abg. Richter bleibt dabei, daß die Budgetkommission nicbt ri iig informiert gewesen sei. Zwischen den Anschauungen des S aatSsekretärs und des Abg. Lieber bestehe ein fundamentaler Gegen- satz; leyterer wolle nur für dieses Jahr die Ausgaben beim NeichSamt des Innern la en, während erterer dies ßrundsä lich wolle und dem Reickosta das echt bestreite, erträge a zuschli en, was allen That-
F en w derspretbe. Der Bundeöratb Z:!» auch ein Intereffe an der stellung der TageSordmmg des Rei tages; aber deswegen habe
noch niemand den Gedanken ebabt, für die e . e' eine K einzuse en, zu der auch Mitgiieder des Bundeskarxtépgs aebörenémmisfion A g. von Kardorff: Wir sind dieser prinzipiekien Frage aus
dem Wege egan en, weil ein t Reichstag augfgelö t wird. In erregnum bevorsteht, wenn der
Der Antrag an Zurücküberweisung der Anträ e an die Budgetkommtsfion wird abgelehnt, ebenso der AntZag Lenz- mann' der Antrag der „Kommission gelangt zur Annahme.
. Bei „der Ausgabe. von 300000 „M zu: AUSrüstung erner Treffee-Expedttion spricht daß ?Zg'vjeerüanTtrmR (fr. VolkSp-f)_ seiZtiesBefriedigunkz darüber aus,
en egtcrungen ur e en rein w :: Zweck eine so hohe Summe ausgeseßt baden. sse schaftlichen Abg. Von Kardorff: Ja der Kommission babe ich bei dieser Ausgabe die Frage an die Reßierung aericbtet wagen Anlegung einer seismischen Station in Straß urg. Straßburg ist- ein besonders qe- eigneter Punkt, um dre Erdbebenbeweaunaen zu beobachten. Der Staatssekretär stellte in Aussicht, daß die Forderungen vieUeicht be-
rücksichtigt werden könnten, we d ,i t - . . zugeben würde. "" "" R“ ck79 “9? “" Nachtrags Etat
Staatssekretär des Innern, Staats-Mini er Dr. Gra von Posadowsky-Wehner: st
Meine Herren! Im allgemeinen halte ich es ffn erwünscht, wennsdas Reich derartige wissenschafiliche und Kulturaufgaben seiner- seits ubernimmt, und ich bin auch der Ansicht, daß Straßburg für die Errichtung einer seismischen Station in besonderem Maße geeignet isi. Schon auf dem internationalen Geographen-Kongreß in London im Jabre 1895 wurde Straßburg bezeichnet als ein Ort, der sich für eine, Station zur Beobachtung von Erdbeben in hervorragender Werse eignet. Es soll das nicht etwa bloß eine Station sein für Elsaß-Lotbringen, auch nicht bloß für Deutschland, sondern für ein großes Gebiet von Mittel-Europa. Straßburg ist auch der Ort, wo seit dem Jahre 1889 fortgeseßt am eifrigsien in Deutschland seiSmische Beobachtungen angesteiit und wissenschaftlich: Arbeiten über diese seiSmischen Beobachtungen Veröffentlicht sind. Eädlicky ist in Straßburg das Instrument, was vorzugsWLise jeyt zu Beobachtungen von Erdbeben benußt wird, nicht nur zur ersten Anwendung gelangt, sondern auch erheblich erWeitert. Ich glaube deshalb, wenn wir in Deutschland eine solche Zentralbeobachtungsstation einrichten, so ist Straßburg ein vorzugsweise geeigneter Ort. Ich werde mich in dieser Frage schleunigst sowvbl mit dem Herrn Statthalter von Elsaß- Lotbringen wie auch mit den wissenschaftlicben Stellen in den Bundes- staaten in Verbindung setzen, und kann ich die Verhandlungen bis dahin abschließen, so hoffe ich, daß der Wunsch des Herrn von Kardorff in dem unzweifelhaft vorzulegenden Ergänzungs-Etat auch einen eiats- mäßigen AuSdruck finden wird. (Brady!)
.Die LusÉabe für die Tiefsceforscbung wird bewilligt; damit ist der tat des Re1chsamts des Innern erledigt.
ES islgt der Etat des Reichs-Justizamts. Beim Titel „Gehalt des Staatssekretärs“ geht
Abg. Bassermann (nl,) auf die Frage des größeren Schuyes der Baubandwerker ein, worüber jekt ein Entwurf veröffentlicht ei. Es sei zu begrüßen, daß eine re chsgeseßlicbe Regelung ins Auge efaßt sei, weil die Mi stände sich in allen rößeren deutschen
tädten bemerkbar gemacht äiten. Der Entwurf wo e den Bauarbeitern und Bauhandwerkern eine Sicherungsbypotbek gewäbrsn, aber nur in Städten von über 50000 Eirzwobnern, Die gegen den Entwurf vor- gebrachten Bedenken, namentlich bezüglich der Taxation, seien unbe- gründet" dsnn solche Taxationen kämen auch bei anderen Gelegenheiten Vor. Éine Gefährdung des reeÜen Hypothekeuverkebrs werde nicht eintreten. Wer Geld auf eine BausteÜe gebe, müsse sich darauf gefaßt machen, daß er bei der Bkbaunng derselben mit den Forderungen der Baubandwerker zu thun bekomme. Redner tveifi ferner darauf hin daß der § 369 des Strafgesrßbucbs, welcher den Schloffer unter Strafe Üeüe, der ohne Genehmigung des Wohnungsinbabers einen Schiüffel zur Wohnung unfertige, veraltet sei; denn beuke seien nur “24 Schlüssel nothwendig, um alle Schlösser zu öffnen. Bei einer Revision des Rrichs- Strafgeseßbucbes soÜte diese Frage geregelt werden. Redner erinnert ferner an die Ausführung der ziim Binnenschiffahrtsgesktz angenom- menen Resolutionen, welche die rr1chsgesesliche Regelung des Disvache- verfahrens und die Einführung einer Prüfung für Binnenschiffer der- langen. Endlich fordert Redner die Einrichtun kaufmännischer Schiedsgerichte, für die sich die Gebilsenderbände faFt sämmtlicb aus- gesprochen, während die Fandelskammern sich zum tbeil für dieselben erklärt hätten. Ob die chiengericbtx an die britebenden Gewerbe- gerichte oder an die Amtsgerichte anzugltedern seien, werde sick) schließlich von selbst ergeben, nachdem die Wahl der SchiedSrichter angenommen sein werde.
Staatssekretär des Reichs:3ustizamts ])r. Nieberding:
Meine Herren! Zu dem Vortrage des Herrn Vorredners babe ich nur einige aufklärende Bemerkungen zu machen. Der Herr Vor- redner hat zunächst hervorgehoben, daß die Bestimmungen des Straf- geseßbuchs, nach denen Schlosser, die unbefugt SÖlüff-l anfertigen und verkaufen, bestraft werden, veraltet seien und einer Revision bedürfen. Ich kann dem Herrn Vorredner in dieser Auffassung nur beitreten. Ich bin in der Lage, das nicht nur für meine Person zu sagen, sondern kann hinzufügen, daß auch von seiten der verbündeten Regierungen das Bedürfniß einer anderweitigen Gestaltung dieser Vorschrift anerkannt wvrden ist; sobald wir zu einer Revision des Strafgeseybucbes kommen, die ja auch als eine der nächsten großen Aufgaben vor uns liegt, wird zweifellos auch dieser Punkt aus den Strafbesiimmungen über Uebertretungen in nähere Er- wägungen genommen werden. Eine besondere Vorlage, die sicb auf diesen Punkt beschränkt, dem Reichstage zu machen, das würde sich nicht empfehlen, schon aus dem Grunde nicht, weil auch viele andere Bestimmungen des Titels über die Uebertretungen im Strafgeseß- buch mindestens ebenso reformbedürftig sind. Dieser ganze Titel des Strafgesetzbuch“ über die Uebertreiungen ist meines Erachtens ver- altet; er ist übernommen aus dem preußischen Strafgesevbuch von 1851 und hätte in vieler Beziehung schon bei seiner Aufnahme in unserem Strafgeseßbucb Anlaß zu Beanstandungen geben können. Sobald wir an die Revision des Strafgeseßbuches kommen, wird nach meiner Meinung dieser ganze Titel einer gründlichen Durch- prüfung unterworfen werden müssen.
Der Herr Vorredner hat dann den Wunsch ausgesprochen, daß der Resolution des Reichstages, welche den VefäbigungSnacbweis für Flußschiffer eingeführt sehen will, baldigst Rechnung getragen werden möge. Nun ist ja diese Resolution allerdings zu einem Gegenstand beschlossen worden, der dem Ressort des Reicbs-Jusiizamts angehört. Die Resolution wurde beschloffen bei Gelegenheit der Erledigung des Binnenschiffabrngeseßes, allein, meine Herren, das Prüfungswesen und die Frage des Befähigungsnachweisestür Schiffer gehört, ebenso wie der Befähigungsnachweis; für andere Gewerbetreibende, dem Ressort 'des Reichs-Iustizamts nicht an, sondern sie fällt in das Gebiet des Reichsamts des Innern. Ich bin nicht in der Lage zu sagen, wie weit die Arbeiten gediehen find, die etwa in Veranlassung dieser Resolution bei dem gedachten Resort eingeleitet worden
find. Ich kann dem Herrn Vorredner nur anbeimgeben, bei der brüten Lesung des Etats des Reichamis des Innern, wenn er darüber Auf- klärung zu haben wünscht, eine entsprechende Anfrage zu stellen.
Was endlich die Einfübrung kaufmännisckper Schiengericbte betrifft, so find die Vorarbeiten, welche erforderlich sind, um diese keineswegs so einfache Frage" zur Erledigung zu bringen, seit längerer Zeit im Gange. Sie wrrden gemeinschaftlich vom Neichamt des Innern und dem Reichs-Iustizamr geführt. Wie weit die Arbeiten zur Zeit gediehen sind, kann ich Ihnen absr nicht sagen. Es schweben zur Zeit Erörterungen im Reichßamt des Innern. Wir, meine Herren, im Reich-Jusiizamt haben im Laufe des leßten Jahres keine Zeit gehabt, uns mit dieser Frage zu beschäftigen. Job der- spreche aber dem geehrten Herrn Vorredner, daß, sobald wir Wiédek etwas von den dringendsten Arbeiten aufatbmen könnrn, diese Frage mit zu den ersten gehören wird , die unserer näheren Prüfung unicr-
zogen werden sollen.
Abg. Rickert (fr. VW.): Wie stkbt es mit der reichSaefeßlichen Regelung des StrafvoUzugs und namentlich mit der Frage der Deportation von Verbreckoern in unsere Kolonien? Hat die Reichs- Justizverwaitung Kenntniß genommen mm der öffentlichen Diskusswn der leßtcren Frage?
Staatssekretär des ReichsZustizamts ])1'. Nieberding:
Meine Herren! Die Frage, ob nicht ein Theil unserer Gefängnisz- strafen ersetzt werden könne durch die Einführung der Deportation, ist ja in den lcßten Jahren, wie der Herr Vorrednerzutreffend bewor- geboben bat, vielfach und so lebhaft erörtrrt worden, daß auch die Reichs-Jusiizvrrwaltung sich nicht hat entziehen können, ihre Aufmerk- samkeit ihr zuzuwenden. Es ist zrveifellos, daß, wenn es gelingen sollte, diese Frage derart zu bejahen, daß es PkakkksÖ möglich sein würds, einen Theil unserer Gefängnißsträflinge zur Verbüßung der Strafen in die Kolonien abzuführen, damit für unser Gefängnißwessn in finanzieller, wirtbschaftiicber und moralischer Beziehung ein Vortheil erzielt würde, der nicht unterscbäst werden darf. Diese Erwägung hat auch der Reichswerwaitung Veranlassung gegeben, sich zunächst darüber Aufklärung zu verschaffen, wie an Ort und Stelle bei drn einzelnen KolonieVLrwaitungen die Frage angesehen wird. Wenn wir die Durchführbarkeit Von Maßregeln der angeregten Art prüfen wollen, werden wir zunächst doch wiffen müffen, wie die Stellen, die die Verhältnisse der einzelnkn Kolonien am grnauesten und authentisch kennen und die in drr Lage find, ein verantwortliches Votum in der Sache abzugeben, über die Ausfübrbarkeit denken.
Nun, meine Herren, hat im Jahre 1895 bis in das Jahr 1896 binein hieraus die Kolonialverwaltung Anlaß genommen, an die Gouverneure unserer afrikanischen Kolonien zu schreiben, an die Gou- verneure von Togo, von Kamerun, von Südwest-Afrika und Von Osi- Afrika, und die Frage zu stellen, in wie Weit sie es für zulässig, finan- ziell durchführbar und im Interesse der Kolonien,andererseits aber auch im Interesse der Sträflinge erachten würden, wenn man die Deportation in gewissen Grenzen in das deutsche Strafensvstem einführen woÜte. Meine Herren, die Antworten der Goudsrneure sind sämmtlich Verneinend ausfaiien. Die Gouverneure der vier Kolonirn haben übereinstimmend, wenn auch nicht aus ganz gleichen Gründen, wie das ja aus den Ver- schiedenen Verhältnissen der Kolonien sich ergiebt, aber doch über- einstimmend im Resultat, abgeratben, einen solchen Schritt zu thun. Am weitesten und entschiedeniten in dieser Richtung gcbcn die VirUch- rungen der Gouverneure unserer tropischrn Kolonien.
Die Gründe, aus denen die Herren entschieden Von ('iULm Ein- geben auf ein derartiges Projrkt abratben zu müssen glauben, beruhen einmal in den klimatischen Vkrbältnisfcn. Sie erklären, daß es unmöglich sein würde, Gefangene dort binzubringcn, obne sie, zum tbeil wenigstens, ernsten Lébengefabrcn auszusrßrn, für die Urbrigen aber die Gefahr langwierigrr Krankheiten beraufzubescbwören. Der Gondrrneur von Kamerun gebt soweit, zu erklären, wrnn man einen Versuch dieser Art machen WOÜU', würde das Resultat in kurzsr Zeit das sein, daß die ganze Sträflingskolonie ein großss Kranken- haus bildete. (Hört! bört! bsi den Sozialdemokraten.)
Der zweite Grund, der die Gouverneure abhält, drm Projekt näher zu treten, ist der, daß die Auiorität dEr wrißkn Bevölkerung entsckzicden leidcn würde, wenn Weiße dortbin gebracht würden, um angesichts der farbigem Bevölkerung ihre Sirafcn zu verbüßen. Die Autorität des wxißen Regiments beruht wesentlich daraus“, daß die farbigen Elemente der Bevölkerung gewohnt find und hoffentlich ge- wohnt bleiben werden, in dcn weißen Einwanderern ein über- legencs Kulture'l'ment zu erblicken. Wenn es dahin kommen sollte, daß Wriße angesichts drr einheimischen Rasen dcn Strafc-n und zwar, wie es dort eben nicht andérs mögiick) isi, großentbeils im Freien und öffenilich unterzogen werden, dann würd? zwsifellos die Autorität, die' gxgknwärtig dix weiße Brvöiierung genießt, schwersr Erschütterung ausgesrßt sein.
Endlich, meine Herren, machen die Gonderneure darauf auf- merksam, das;, wo bisbkr von der Deportation als Strafmitte'l Ge- brauch gemacht worden ist, dies immer nur geschah in Ländern mit ganz geringer Bevölkerung, wo die Devortierten den Stamm mit bergaben, um die Bevölkerur'g eigentlich erst aus sich berauswachsen zu laffcn. Nun sind aber unsere tropischen Kolonien bereits gegenwärtig so stark bevölkert, daß für einen Deportationßdersuch dorthin die gleiche Vor- aussetzung obne weiteres wegfällt. Die Gouverneure erklären, daß in ihren bevölkerten Gebieten für derartige Siräflinge in der Tbat kein Raum sei und daß, wenn man einen Versuch mit der Depor- tation machen wolle, man ihn dabin richten müffe, wo die Bevölkerung noch verhältnißmäßig gering im Lande ist. Diese Bedenken, meine Herren, sind bis zu einem gewissen Grade auch für das Gebiet unserer Übrigen ostafrikanischen Kolonien entscheidend, sie werden in manchen Tbeilen allerdings nicht so durchgreifend sein. Für diese treten aber wieder Msi andere Gründe ein, die ernste Beachtung beanspruchen. Einmal liegen die Gebiete, die wegen ihrer geringen Bevölkerung und wegen ihrer gesunderen, klimatisch den Weißen zuträglicheren Verhältnisse sich für den Aufentkalt von Sträflingen eignen würden, so weit im Innern, daß schon der TranSPort allein Kosten verursachen würde, gegen welche die Kosten der UUtekbrknaung in Gefängniffen bei uns, sehr zurücktreten müßten.
Außerdem würde nötbig sein, eine so starke Bewachung dieser Sträflinge vorzusehen *- und zwar durch weiße Auf- seber, da farbige Leute für diesen Aufstchtgdjenst Weißen gegenüber nicht verwendet Werden können _, daß damit die Kosten sich noch weiter erheblich steigern würden“. Am wenigsten, meine Herren, fallen diese Gründe - obwohl auch noch schwer genug, aber doch im Verhältniß zu den anderen Kolonien am wenigsten .... ins Gewicht gegenüber unserer Kolonie Südwest - Afrika. Abe:
darüber besteht nach den Berichten des Gouverneurs kein Zweifel, daß in der Kolonie selbst ein Versuch mit einer Deportation von Sträflingen der entschiedenften Abneigung begegnen würde. Hier vor allem kommt auch in Betracht, daß die Leute weit ins Innere ge- bracht werden müßten, daß sie unter steter weißer Aufsicht gehalten werden müßten und nach den dortigen Verhältnissen nur für Straßen, Wegebauten, Entwäfferung und dergleichen Arbeiten im Freien ver- wendet Werden könnten; für Arbeiten, die sich nicht stabil an einem Ort erledigen, iondern sich von Strecke zu Strecke weiter in das Land hinein bewegen, - ein Umstand, der natürlich die Unterbringung und BLUUMÖÜJUUJ der Sträflinge aufs höchste erschwert. Auch der Gouverneur dieser Kolonie, die, wie gesagt, die verhältniß- mäßig am wenigsten ungünstigen Bedingungen für eine Deportation bieten würde, erklärt, daß wenn man einen Versuch mit diesem Strafmittel machen wolle, man ibn nur machen dürfe mit einer kleinen Zahl von Gefangenen, höchstens 100, auf die man sich zunächst beschränken müffe, bis weitere Erfahrungen in der Praxis gesammelt sein würden, daß man zweitens keine Ge- fangc-nen binbringen dürfe, die wegen Eigenibumsvergeben Strafe er- leiden, weil der Import derartiger Leute im Lande große Beunruhigung erzeugen würde; daß man drittens keine weiblichen Personen binbringen dürfe, und daß man endlich unter allen Umständen dafür sorgen müßte, diLj-Inigen Deportierten, die ihre Strafen dort verbüßt haben, nicht etwa dort zu lassen, sondern wieder in ihre Heimatb zurückzu- führen babs. (Sehr richtig !)
Meine Herren, daß unter solchen Bedingungen von einer Deporta- tion keine ere sein kann, brauche ich Ihnen nicht auIzuführen. (Sehr ricbtig!) Meine Herren, wir die Dinge liegen, ist es bei einigen unserer Kolonien in der That nacb ihrer ganzen materiellen Entwickelung schon virl zu spät, an Deportationsversuche zu denken, bei anderen Kolonien aber vielleicht noch zu früh, weil das Innere des Landes noch nicht so weit aufgeschlossen ist, um einen leichten Zugang zu gestatten. Ueberail in der Welt, meine Herren, wo mit Deportation Erfolge erzielt worden sind, Haben sie sich volizogen in Gebieten, die unmittelbar mit der Küste in Zusammenhang stehen und so auf das leichteste zugänglick; waren. Ueberail aber, wv diese Voraus- setzung in unseren Kolonien vorliegt, ist der Versuch einer Deportation nach den Berichten, die wir erhalten haben, ausgeschlossen. Ich glaube nicht, daß die Reichswerwaltung nach den Ergebniffen dieser Er- örterungen vorerst Anlaß haben wird, der Frage nochmals näher zu treten. (Brady !)
Abg. Auer (Soz.) führt aus, daß man sich also umsomehr damit beschäfti en müÉe, wie der Strafvollzug in Deutschland selbst geregelt werden Holle. ie BundeSregierungen hätten sich über die Grundsä € des Strafvvllzugs geeinigt, da eine reichsxzeseyltche Regelung je tni 1 1115 [ich sei. Die Journalisten und Schriftsteller beschwerten ck mit Reßpt darüber, daß ihre Koüegen, die wegen nicht gemeiner Verbrechen verurtbeilt seien, wie die gemeinen Verbrecher be- handelt würden. Daran würde durch den BundeSratbs- beschluß nichts geändert; auch die Selbstbeköstigung und Sclbstbesckoäftigung sollte für solche Personen nur ausnahms- weise zugelassen werden. An der Stelle des gesrßlichen Rechts bleibe das Beliebrn der Aufsichtsbehörden bestehen. Man habe die politischen Gefangenen mit Kaffeelesen und Wergzupfen beschäftigt; man lasse ken gkfangenrn Redakteuren keine Zeitung zukommen und transporiiere sie in gefeffeltem Zustande. Beschwerden bei den mständigen Instanzen bälfen nicht. Einem Redakteur, der sib darüber beschwert babe, daß er mit Stubifiechtcn beschäitigt worden sei, sei geantwortet worden, daß diese Arbeit für ihn ausgéwäblt sei, weil sie reinlich und leicht zu erlernen sei. Das beiße zum Schaden den Hohn binzufü en. Man soilte nur die Be- handlung der Dueilanten, z. B. des rufen Uexküll, mit der Be- handlung der politischen Gefanßenen, z. B. des Dr. Wkkdk, Vergleichen,
deffen Gesundheit durch die F6 tungsbaft ruiniert wordkn sei, todaß er sich der Haft entzogen babe.
Staatssekretär des ReichS-Justizamts ])]: Nieberding:
Meine Herren, die leßte Frage, die der Herr Vorredner an mich gestellt bai, wann wir zu einer gesetzlichen Regelung des Strasbolizugs kommen würden, babe ich berrits Mehrmals Gelegenheit gehabt, im Hause zu brantworten, und zwar dahin zu beantworten, daß, wie die Dinge ert liegen, einc geseßliche Regelung des Strafvoiizugs unmög- lich sei, so lange wir die Revision des Strafgeseßbuchs nicht hinter uns babén, sine Revision, die uns ja in nicht zu langer Zeit sich aufdrängen wird. Die Bestimmungen des Strafgesrybucbs über den Strafvollzug sind bekanntlich so unwolisiändig, daß sie in dieser Art neben einem (Heseß, das den Strafbollsug ausführlich regelt, nicht bestehen bleiben kann. Außerdem bedarf es noch weiterer Bestimmungen neben dem Straf- volizug, insbesondere über die Strafart und Strafzumeffung bei jugrndlichexr Personen, bei Frauen, über die bedingte Verurtbeilung, über die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen und vieles andere - alles Sachen, dir auf Art und Umfang der StrafvoUzugs-Einrichtungen für Frribeitsstrafen so erheblich einwirken werden, daß es vergebliche Mühe sein würde, jest mit der Ordnung des Strafvollzugs zu beginnen, um dann später die Art der Bestrafung, auf der der Straf- vollzug doch beruht, im Strafgeseßbuch einer Revision zu unter- ziehen. Ich bin überzeugt, daß wenn die Revision des Strafgeseßbucbs erst zu Ende geführt sein wird, auch die Ordnung des Strafvollzugs dann nachkommen wird; denn niemand zweifelt daran, daß eine einheitliche Regelung des Strafbollzuges in Deutschland eine nothwendige und unerläßliche Ergänzung unseres Strafgeseßbuckoes bildet.
Nun hat der Herr Vorredner die vorläufigen Bestimmungen be- rübrt, über die der Bundesratb sicb geeinigt hat, nicht um die Sache damit zum Abschluß zu bringen, sondern um die spätere geseßlicbe Regelung vorzubereitkn und zu erleichtern; denn es ist immer schon eine Erleichterung, wenn einmal die Gefängnißverwaltungen gehindert werden, weiter in ihren Einrichtungen auöeinanderzugeben, als sie bis dahin auSeinandergegangen waren, und über gewisse Punkte sich zu verständigen , die bis dahin unter ihnen strittig gewesen waren. Darin liegt doch schon eine Annäherung an das gemeinsame Recht. Ist eine solche Einigung erfolgt, dann wird es zweifellos später leichter werden, diejenige Verständigung unter den verbündeten Regierungen herbeizuführen, die erforderlich ist, um die gesetzliche Regelung des Strafvollzuges an den Reichstag zu bringen. Meine Herren, der Herr Vorredner hat nun betont, daß es doch wenigstens möglich gewesen wäre, für die Preßdeiikte, für die politischen Vergeben besondere Vorkehrungen be- hufs eines milderen Strafvolliugs zu treffén. Nein, das ifi nicht möglich; denn wir würden damit in Widerspruch kommen mit dern Strafgesevbmb. Unser Strafrecht kennt keine besonderen Straf- bestimmungen für einzelne VerufSarten; ebensogut wie die Preise be- sondere Bestimmungen über den Strafvollzug in Anspruch nehmen könnte, könnten auch andere Berufszweiae dies in gleicher Weise
!
in Anspruch nehmen; denn auch andere Berufsnveige werden “ven Anspruch erheben , daß ihre Vertreter aus Leuten bestehen, die auf höhere Bildung fich berufen können, denen bei Waisen Straftbaten gemeine Gesinnung fern gelegen babe. Aber das Straf- geseßbucb gestattet nicht, nach dieser Richtung bin Bevorzugungen für einen besonderen Stand eintreten zu lassen, wir können Vevorzugungen
- für keinen anderen Stand, aber deshalb auch für die bei der Preise
beschäftigten Bestraften nicht eintreten lassen. Was uns das Straf- geseßbucb gestattet, das ist, Rücksicht zu nehmen auf die individuellen Verhältnisse der einzelnen Bestraften, auf ihre Vorbildung, auf ihre Gesundheit, auf ihren bisherigen Beruf, auf ihre Beschäftigung. Nun hat der Herr Vorredner dot!) gerade anerkannt, daß die Bestimmungen, die der Bundeöratb bis jeßt getroffen hat, im wesentlichen dem ent- sprechen, was nach dieser Richtung überhaupt gewünscht werden kann. Der Herr Vorredner hat aus ihnen den § 18 zitiert und ausdrücklich festgestellt, daß es danacb möglich sei, auf die Verhältnisse der ein- zelnen Gefangenen bezüglich des Arbeitssuweises besondere Rückficbten zu nehmen (Zuruf bei den Sozialdemokraten) - ja, wir wollen doch erst einmal abwarten, ich komme gleich darauf, [affen die Herren mich doch erst aussprechen -- Rücksicht zu nehmen auf das künftige Fortkommen, auf den Bildungsgrad, auf die Berufsverbältniffe, Mehr hat der Herr Abg. Auer bei seinen Ausführungen über gewisse Einzelfälle auch nicht verlangt, und wenn der Bundes- ratb |ck in diesem Punkte über grundsätzliche Bestimmungen geeinigt bat, so, sollte ich meinen, wäre es richtiger, dies anzuerkennen, als aus der Vergangenheit Beispiele heranzuziehen, die jedenfalis nicht dafür angeführt werden können, daß diese Be- stimmungen ungenügend seien, denn diese Bestimmungen werden noch nicht überall durchgeführt sein; fie können natürlich nicht so, wie sie vom Bundeöraib beschlossen sind, zur Ausführung kommen, sondern fie bedürfen noch näherer Ausführungsbestimmungen von seiten der einzelnen Regierungen für deren Strafanstalts-Verwal- tungen. Dann hat der Herr Abg. Auer selbst hervorgehoben, daß besondere Rücksichtsn gestattet seien bei der Veköstigung der Gefangenen insoweit, daß auch die Gesundheitsverbältniffe-oder vielmehr, er hat dies eigentlich nicht hervorgehoben, er hat es über- !eben, den Abs. 2 der betreffenden Vorschrift anzuziehen, er hat hervorgehoben, daß die Beköstigung bei den (Gefangenen durchgängig die gleiche sein sollte, und bat daran den Vorwurf geknüpft: das sei ungenügend, gleiche Kost sei für verschiedene Menschen etwas sehr Verschiedenes. Ja, da hätte der Herr Abg. Auer doch auch den zweiten Absaß der Bestimmung, die xt dem Hause mitgetheilt bat, verlesen sollen, worin ausdrücklich stebt,daß, wo zur Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit es geboten sei, Ab- weichungen von der allgemeinen Kost zugestanden werden, und zwar auf Gutachten des Arztes und nach Bestimmung des Vorstandes der Anstalt. Also der Rücksicht, die der Herr Vorredner auf die Gesundheitswerbältnisse und die Arbeitsfähigkeit des einzelnen Mannes bei der Zutbeilung der Kost genommen haben will, wird durch diese Bestimmung Rechnung getragen. Ich glaube, er hätte auch biUigerWeise diese Bestimmung anführen sollen; daß aber diejenigen Leute, die gesund und kräftig find, in der Kost nicht verschieden gestsllt werden dürfen, wenn die Gerechtigkeit überhaupt zu ihrem Rechte kommen soll, ist klar, und daß man nicht gestatten darf, daß Leute, die die aligemeine Kost vertragen, doch aus besonderer Rücksicht eine bessere Kost bekommen als die anderen Siräflinge, das werden Sie doch wohl nicbt bestreiten wollen.
Nun hat der Herr Abgeordnete angeführt, auf die Preffe näbme man keine Rücksickpt, aber auf diejenigen Sträflinge, die wegen eines Duelis bestraftwerden, näbme man in der Artibrer Haft besondere Rücksicht. Daß bei dem Duell eine andere Art der Haft eintritt, liegt aber darin, daß für solche Fälle eine besondere Strafe im Strafgeseßbuch aus- drücklich vorgesehen ist, nämlich die Festungsbaft. Soweit, wie das Strafgeseßbuck; es gestattet, wird natürlich auf die einzelnen Arten von Vergeben Rücksicht genommen, aber nicht darüber hinaus.
Der Herr Abgeordnete hat dann hervorgehoben, daß auch bei Verhängung der Festungsbaft sicb Beispiele dafür anführen laffen, daß die einzelnen Sträflinge ungleich behandelt würden, und hat je eines Falles aus Stuttgart und Weichselmünde Erwähnung gethan. Ja, meine Herren, ich kann auch hier nur sagen, ich bedauere, daß der Herr Abgeordnete mir nicht zuvor davon Kenntniß gegeben hat, daß er diese Fälie zur Sprache bringen wolle; denn er kann nicht annehmen, daß ich über die betreffenden Verhältnisse soweit orientiert bin, um seine sehr in Einzelheiten gebenden Ausführungen zu widerlegen. Ich muß nur bemerken, daß der Fall, der in Stuttgart ge- spielt bat , meines Erinnerns unter die Militärverwaltung gehört, daß der zur Festungssirafe verurtbeilte Offizier wahrscheinlich in militärischer Haft sich befindet. Die Ziviljusiij- verwaltung kann über diesen Fall daher keine Auskunft geben. Der Herr Abgeordnete ist ja in der Lage, bei dem Etat der Militärverwaltung _ die Auskunft, die er etwa wünscht, zu erbitten. Mir aber zwei solcher Fälle entgegenzubalten und daraus herzuleiten, es habe offenkundig eine ungleiche Behandlung Play gegriffen, das, meine Herren, weise ich zurück. Ich lehne eine Diskussion solcher Art ab, die auf un- gleichem Boden sich bewegt, und die Herren, die immer dafür ein- treten, daß man doch mit gerechtem Maße messen folie, sollten zunächst darin gerecht sein, daß sie mir gestatten, aucb meinerseits mich zu in- formieren, damit ich meinerseits das Haus gerade so unterrichten kann, wie sie das thun. (Sehr richtig!)
Nun hat der Herr Abgeordnete gewissermaßen das Bedürfniß gehabt, sicb zu entschuldigen, daß er hier eine Menge von Fällen vor- gebracht hat, bei denen die humanen Rückfichtcn außer Betracht se- blieben seien, auf die die Gefangenen nach seiner Meinung Atispmcb erheben können. Er meinte: wenn das, was er vorbrachte, einzelne abnorme Fälle gewesen wären, dann würde er bereit gewesen sein, mich vorher zu unterrichten, aber das sei alles nur der Ausdruck der kerkömmlicben Ordnung der Dinge; so wie in diesen Fällen, gebe es überhaupt in den Gefängniffen zu, und deshalb babe er eine vorherige Mittheilung nicht für nötbig gehalten. Ja, da frage ich, wesbalb denn nicht in diesem Fall? Kann er von mir verlangen, daß ich über die Verhältnisse in den Anstalten, wie, ße nach seiner Meinung sicb durchgängig gestalten, unterrichkt bin? Daß die bestehenden Vorschriften seinen Schilderungen nicbt entfpmken, wird er mir selbst zugeben; jedenfalls bestreite ich, „daß die VW schriften dahin geben. Wie aber, gam abgesehen von den sonnst: Vorschriften, die Verhältnis: im Ganzen und Gtoßen in der W
-liegen und ob dke-Fälle, die er angeführt bat, in der That der W
der gang und gäben Praxis sind, kann ich nicht obne weiteees WW?