1898 / 32 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 05 Feb 1898 18:00:01 GMT) scan diff

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Beim der Land erichte und Amts eki te . einiZTpiPteelütionen von ,eüchu-Sekretärm und ÖMZ!!- 'Z;si kann um Aufbésserung ilirer Gehaltsverhältni e bezw. „G eähstellung der Asßkienten mit den Sekretären dur Ueber-

-gan Zur Tagesordnmxé erledigt.

. 1)r. Pors Zenn.) wüus t eine Besserstellung der 'der ebilfen un Vermebmngß der stats- YäineLcßYteUYiéiY-FÖWNZandesxricbts-Beoirk Breslau seien 52

eta amäßige Gerichtsschreiber-Stellen unbefeßt; die Gehälter würden

“no 6! We: Ober-Justiz-Ratb Bierhaus tbeilt mit, daß im

er Be irk ni t nur die Stellenein iebung auf ebört babe, YZFFui-er vojrliegenbl: Etat noch'neue Ste en schaffe; Jie Gehälter eien nicht erspart, sondern für die Gehilfen verwendet wordeg. Es Zabe sich bei der Steueneinziebung um die einheitliche Durchfuhrunkz der Beamtenorganijation gehandelt, die jest nahezu abgeschloffen se. Petitionen von Gerichtsdiätarezt „um Verbesserung der Einkommens: und AnsteUun Sverhaltmsse werden, entgegen dem Antrag der Budgetkomm sston auf Uebxrgang zur Tages- ordnung, nach einem Antrag dkS Abg. Kirsch (Zenit) der Regierung als Material überwiesen.

b. 1) . Ste ban-Beutben (Zentr.) befürwortet eine Ge- baltsJer efferjim fürpdie Justizkayzleibeamten und beantragt, deren

5 e ierun zur Etwa un zu überweisen. PSWÉZYMLZ ObIr-JusJiz-Ratb V?xxr aus kann die Beschwerden

d K liten nicht als gerechtfertigt anerkennen und bittet um An- nFthbzessKommisfionSantrages auf Uebergang zur TageSordnung. . Rickert unterstüßt den Antrag Stepbgn.

Geßeimer Ober-Finanz-Natb Belian befurWortet als Kom- missar des Finanz-Minisiers ebenfalls die Annahme des Kommissions- antrages. "

Justiz-Minister Schonstedt:

Ich kann mich dem Anfrage der Herren Kommiffarien nur an- schließen und fürchte, daß, wenn dem Anfrage des Herrn 2159. Stephan entsprechend diese Petition zur Erwägung der Köbiglichen StaatSregierung überwiesen wird, Hoffnungen in dken Kreisen der Kanzleibeamten erweckt würden, die sich doch nicht erquen laffen."Es ist in der That diesen Herren nicht zu nahe getreten. Unrecht wurde es vieüeicht sein, wenn das ihnen zugemutbeie Tagespensum yon 36 Seiten die normale Leistungsfähigkeit für eine Arbeits- zeit Von 8 Stunden überstiege. Cine solche Behauptung ist aber von keiner Seite aufgestellt und ist auch absolut nicht haltbar. Es fragt sich also, ob lediglich deshalb, weil früher ein geringeres Pensum verlangt wurde, den Kanzleibeamten zu nabe getreten ist, ivenn jetzt mit ihren Gehältern auch das Pensum erböbt ist. Diese Frage ist zu verneinen. Kein Beamter batAnspruÖ darauf, daß ibm innkrbaib der Vorgeschriebenen Bureaustunden noch Muße zu einem Ueberverdienst bleibt; und darauf allein kommt diese Petition hinaus.

Wenn der Herr Abg. Rickert aus der Differenz zwisehen dem Vortrage des Herrn Referenten und dem des Herrn Regierungs- kommiffars bezüglich derKommissionsbescblüffe Folgerungen zuGunsten der Petition gezogen hat, so glaube ich, ohne Widerspruch seitens des Herrn Referenten erfahren zu müssen, konstatieren zu können, daß das Recht hier auf seiten des Herrn Regierungskommiffars war. Der Antrag, die Petition zur Erwägung zu überrveisen, ist nach dem mir Vor- liegenden Protokoll ohne weiteres abgelehnt; für den Antrag, die Petition der Regierung als Material zu überweisen, hat sich Sümmen- gleichheit ergeben. Der Antrag Stephan, der weiter geben will, ist also schon von der Mehrheit der Kommission als nicht gerechtfertigt angesehen worden, und ich glaube, daß das Hohe Haus gut tbäte, sich dieser Auffassung der Mehrheit der Kommisfiou anzuschließen.

Abg. Rickert beantragt uunmsbr die UeberWeisung als Maiekxial, und Abg. Dr. Stephan zieht zu Gunften dieses Antrages seinen eigenen zurück. ,

Das Haus beschließt nach dem Aytrag Rickert.

Petitionen von Gerichtsvoliztehcrp um Erhohung ihres gewährleisteten Mindesteinkommxns sowxcuanbere Regelung ihrer Einkommens-, Dicnft- und Pensionsverlaltmsse beanxragt die Budgctkommission der Regierung als atertal zu uber- weisen.

Aba. 1)r. Stephan-Beutben (Zentr) beantragt Ueberweisung zur Erwägung. * '

Abg. Seydel-Hirsckyberg (nl. macht auf dkn offenkundigen Mißstand aufmerksam, daß die Geri tEVOllzieber für die Usberweisung von Aufträaen den Bureauvorstebern der Rechtsanwalts Geld ge- währten. Die Gerichtsvollzieber xrbieiten ferntZr Aufträge vbn den Winkelkonsulenten und den Etntreibungßgeschaiten;_ namentlich leßiere quälten die Schuldner und kießen durch die Gexichts- Voüzieber immer wieder dieselben Sackpen den armen Leuten abpfanden, von denen längst feststebe, daß sie unpfändbar seien. DJS sYuseben der Beamten leide unter dieser Praxis. Die Gehaltsverbaltmsse dxr Gerichtsvoüzieber bedürften einer Verbesserung; es nzüffe ibnen cm Mindesteinkommen von 1800 „Fi garantiert und aUSretchende Y_uregu- kostenentschädiaung gewährt werden. Auch die Pénsionsverbaltmffe müßten verbessert werden. ,

Abg. 131". Loticbius (nl,) schließt sich diesen Ausführungen voll und ganz an. ,

Geheimer Ober-Justiz-Natb „Bierhaus theilt xmt, daß eirxe Revifion der Bestimmun en über das GexicthvoUzteberwesen die Justizverwaltung schon Leit Jahren befchaftige, aber erst das Inkrafttreten der neuen Zivilprozeßordnung abgewartet werden müsse, ebe etwas Weijeres geschehen könne; er bitte um An nahme des KommissionSantrages. Die Verwaltung gebe aUen Fällen nach, in denen ein solches Verschleiertes Trinkgeldgeben zwischen Gerichtsvoüziebern und Bureauvorstebern von RechtSanwalien nacb- zuweifen sei, und ziehe die Beamten streng zur Verantwortung. Ueber die Art ihrer GebaltSreform seien die Gerichtsvouzieber selbst nicht einig. Wenn ein Gerichtsvoüzieber ein besonderes Bureau brauche, habe er auch schon eine hohe Einnahme; in Frankfurt a. M. babe ein Gerichtsvollzieber im leßten Jahre sogar eineEinnabme bon 19000 „;ck ebabt.

Abg. ickert befürwortet den Antrag Stephan; auf die Reform könne nicht noch Jahre lang gewartet werden. In Danzig hätten neun Gerichtsyouzieher noa) nicht einmal 1800 .“ Einkommen; auch in solchen Fällen brauche der Beamte ein besonderes Bureau.

Justiz-Minifter S ch 5 11 | e d t:

Meine Herren! Der von dem Herrn Abg. Rickert meinem Herrn Kommissar gemachte Vorwurf, daß er sich mit sich selbst in Wider- spruch geseßt habe, ist doch nicht zutreffend. Es ist'ja ganz selbst- Urftändlick), daß, wenn die vorliegenden Pctitionen der Regierung als Material überwiesen werden, die Regierung in eine Erwägung der Frage eintreten wird. Aber etwas ganz Anderes ist es, ob das hohe Haus eine solche Eiwägung ausdrücklich von der Staatsregierung ver- langt. Das wird, wie der Herr Regierungskommiffar gam zutreffend auögefübrt hat, in den Kreisen der Beibeiligten gam anders auSgelegt, nämlich als ein Anerkennjniß, daß die Beschwerden inhaltlich be- gründet sind, und in dieser Richtung Stellung zu nebmen halte ich doch für das hohe Haus mindestens für bedenklich. Die Petitionen selbst haben mir nicht vorgelegen, ich bin mitibrem näheren Inhalt nicht bekannt; nach dem aber, was mir darüber mitgetheilt ist, sind

sie in“ vielen Punkten überaus anfechtbar; schon bezüglich der heute '

bier aufgenommenen, Behauptungen, daß bei den Schreibaebübren der, Gericbisvollxieber'zuzusevm habe und nichts erübrige- Nach meinen Erfahrungen wird daran von den Gerichtsvoäziebern -- wenigstens in den westlichen Provinzen, wo ich tbätia war "*- nicht unerheblich erübrigt. Wenn abgerechnet werden soll die Mietbe für das Bureaulokal, so fällt bei den wenig beschäftigten Gerichtsvollziebern das Bureaulokal mit der Wohnung zusammen, die sich ja jeder Beamte mieiben muß und wofür er nicht eine besondere Entschädigung in Anspruch nehmen kann. Die Herren, die beute bier zu Gunsten der Gerichtsvollzieher aufgetreten sind, haben augenscheinlich lediglich die Gerichtsvollzieber im Auge, die das Mindefteinkommen nicht erreichen, und es ist ganz selbstverständlich, daß dieser Theil der GerichtSvoszieber einen größeren Anspruch auf Ihre und unser aller Theil- nabme hat als die mit hohen Einnahmen. Wenn der Herr Abg. Seydel fich berufen hat auf eine Aeußerung meines Herrn Amts- vorgängers im Jahre 1894, die dabin gegangen sei, daß vielleicht auch schon vor der Reform der Zivilprozeßordnung es in Preußen möglich sein werde, eine Aenderung des Gerichtsvollzieber-Instituts in dsr Richtung zu erreichen, daß die Einnahmen der Gerichtsvollzieber in ein richtiges Verhältniß zu ihren Leistungen und zu den Einnahm-Zn anderer Beamten gebracht würden, so glaube ich, daß diese Aeußerung doch nach einer ganz anderen Seite ihr Ziel suchte, daß es sich damals darum handelte, ob etwa Miüel zu suchen und zu finden wären, die übertrieben boben Einnahmen der Gerichts- voUzieHer zu ermäßigen und dadurch ein richtiges Verhältniß berzu- steilen zwischen den Gerichtsvollziebern und anderen Beamten gleicher Kategorie, gleichen Bildungöganges und gleicher Leistungen. Wenn jeßt obne weiteres eine Erhöhung des Mindesteinkommens sogar bis zum Betrage von 2700 bis 3600 „46, wie der Herr Abg. Rickert uns aus einer Petition mitgetheilt bat, verlangt wird, während auf der anderen Seite nichts geschehen soll, um diese koloffal hoben Ein- nabmen zu ermäßigen, so heißt es doch Weiter nichts, als dem Staate ganz erhebliche Opfer zuzumutben, ohne daß bezüglich der Leistungen der Betreffenden die Anforderungen irgendwie erhöht werden. Es so]! bei den übertrieben hohen Einnahmen einfach verbleiben; nur unten soll aufgebeffert werden.

Meine Herren, so, glaube ich, ist die Sache dock) nicbt anzufaffen; ich glaube, sie muß etwas anders angefaßt Werden. Wie? darüber mich beute aUSzusprecben, bin ich allerdings nicht in der Lage. Dazu ist die Sache ni:bi genug gefördert. Meinem Herrn Kommissar trete ich aber darin bei, daß gerade der gegenwärtige Augenblick der denkbar ungünstigfte ist, um an eine ernstliche Reform des Gerichts- voÜzieber-Jnstiruts heranzutreten, weil wir noch nicht wissen, wie mit Rücksicht auf die Reform der Zivilprozeßordnung diesés Institut demnächst auSzugestalten sein wird. Das Mkndefte, was wir abzuwarken haben würden, würde jedenfaüs sein die Feststeüung des gegenwäxtig dem Reichstage vorliegenden Entwurfs in Bezug auf die Aenderung der Zivilprozkßordnung und der Konkurßordnung.

Anderkn Klagen, die der Abg. SLVdLl borgebracht bat, die sich aus dem Konkurrenzkampf der Gerichtsvoilzieber ergeben soUen, bat die Justiz- verivaltung, sorvLit der Kampf eine unanständigeSeite hat, mit auen Kräften entgegenzutreten Versucht. Die könnkn wir aber nicht dadurch be- seitigen, daß wir das Mindesteinkommen in die Höhe schrauben. Tbeilweise werden sie auch dann bl-Iiben, wenn die Gerichtßbollzieber auf sin festes Sfaatseinkommen gxseßt werden. Das hängt mit anderen Faktoren zusammen und läßt fich nicht bloß durch eine andcre Geballßreglang beseitigen.

Ick) kann nur wisderboien: bie Petitionen werden, ivcmi sie der Regierung als Material überwiksen merdrn _ wogegkn ich nichts zu erinnkm babe -, Gegenstand eingehender Erwägung bilden, und wir werden skben, aus den widersprechenden Angaben, womit die einen gegen die andcrcn ankämpfen, dm richtigen Wahren Kern herauszu- finden und darnach unsere Entschließungen faffen bei der demnächst ganz gewiß in Angriff zu nebenben Reform des Instituts scibst.

Abg. Dr. Stephan-Beutben bemerkt, daß die Gerickptövollzicber hauptsächlich ein mit ibrem Alter stsigendes Einkommen, 61112 Ent- schädigung in Krankheitsfällkn und eine Reform der Pensionsbcrcchnuug wünschen.

Nachdem noch der Abg. von Strombeck (chtr) für den Antrag Stephan eingetreten isi, beschließt das Haus die Ueberweisung dcr Petitionen als Material.

Schluß gegen 41/4 Uhr. Nächste Sißung_Montag 11 1151“. (Vorlage, betreffend die Disziplinarverhäitmffe dcr Privat- dozenten; JustixEtat.)

Parlamentaristhe Nachrichtem

Dem Hause der Abgeordneten ist nachstehender Entwurf eines Gcseßcs, betrxffcnd die Bewrllrgurig von Staatßmitieln zur Bescrti ungjder" durch die Hochwasser des Sommers 1897 ?erbergefnhrtcn Be- schädigungen, nebst Begründung un cmcr Darstellung der Hochwasscrvcrhecrungen des Sommers 1897 zugegangen:

§ 1. ,

Zur kaäbrung von Beihilfen aus Anlaß ber durch die' Hoch- wasser des Sommers 1897 herbeigeführten Bescbadigungen wird der StaatSregierung ein Betrag von fünf Mtilwnen Mark zur Ver- fügung gesieUt. "

Die Beihilfen sind insbesondere zu gewabren '

3. an einzelne Beschädigte zur Erhaltung tm Haus- und Nahrungsstande, ,

1). an Gemeinden zur Wiederbersiellung ihrer bescbadtgten ge- meinnüßigen Anlagen, '

0. zur Wieberberstellung und notbwendrgen Verbefferunß be- schädigter Deiche, Uferschußwerke und damit in Verbindung ste ender Anlagen,

[ (1. zubriJusfübrung besonders dringender Räumungs- und Frei- : un Sar e en, _ g (H. zu Vorarbeiten für den Ausbau bochwaffer efabrlicber Fluaffe.

Die Beihilfen sind in der Regel ohne die * uflage der Ru - gewähr zu gewähren.

2.

Innerhalb der von den Zuständiger! Ministern festzuseßenden Grenjen erfolgt die Bewilli ung der Beihilfen nach Anbörun der Kreiöausscbüsse (in Stadtkresen des Gemeindeonandes) dur die Zber-PräsidYen iinii lEirJrsZätFWß Iisttiinan rséiYFrxmx'isechYI-ZÉ

eratder rovnzaaus u ene u , Antxaß des Ober-Präsidenten durch die zuständigen Minister ergänzt

Werden.

3. B a un der fünf IFLiUionen Mark 1) isi eine An- leiberäräz Y: u eßung eines entsprechenden Betrages von. Schuld- verschreibungen au zunehmen.

Wann„ durcb welche Stelle und in welchen Beträgén, zu wel em Zinöfuße, zu, welchen Bedingungen der Kündigung und zu we eu

urse'n die Schuldverscbreibungen veräußert werden sollen, beftii'umt.

der Finanz-Minister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der An- leihe und wegen Verjährung der Zinsen die Vorschriften des Ge- seßes vom 19. Dezember 1869 éGeseY-Sammlung Seite 1197) und des Gksßßes vom 8. März 1897 Geseß-Sammlung Seite 43) zur An- wen ung.

§ 4. - Dem Landtage ist bei dessen nächster regelmäßiger Zusammenkunft über die Ausführung des Gesetzes Rechenschaft zu geben.

Die Begründung lautet, wie folgt:

Die verheerenden Hochwaffer des letzten Sommers, namentlich in einzelnen Theilen der Provinzen_Schlesien, Brandknburg und SachLen, die dadurch herbeigeführten S*.lxaden nach Art und Umfang, und as bisherige Eingreifen d€r öffentlichen upd privaten Hilfsthatigkeit smd in der (anliegenden) Darstxüung geschildert.

Dank dieser Hilfstbäkixxkeit ist es gklungen, einem e_igenjlicben Notbstande Vorzubeugen, insbesonbere dadurch„ daß in Erganzung der reich espendeten Gabsn der Wobltbätigkxit dle St„aa'tskegierung mit Gcneémigung Seine! Majestät des Kaisers und Kontgs und in Er- Wartung der nacbträgiicben Billigung des Landtczgss qlsbald für Schlesien eine halbe Million Mark, spater eme Halbe Million Mark für Brandenburg und nochmals diesc[be Summe für Schlesien aus dem Hauptextraordinarium des Staats- haushalts-Etats zur Verfügung gefteÜt hat.

Die Staatsregierung ist Hierbei von vornherein übexzeugt gew_esen, daß es der AufWLndung noch weitersr öffentlicher Mittel bedurfen Werbe, und zkvar nick)! nur zum Zwecke bon Einrichtungen, welche die Wiederkehr ähnlicher Wasserverbeerungen yerbüten oder Tbuniickyst ab- schwäcben soUen -- die cingcbc-xnden Erörterungen bicrübkr smi) ein- gkleitet, aber noch nicht abgeschlossen _, sondern auch zur Erreichung d-s nächsjliegenden Zweckes, die durch das1eyte Hochwasssr eingetretenen Schäden zu heilen. Die in dieser Beziehung noch bereitzustellenden Mittel soÜen dienen

3. zur Erhaltung einzelner Beschädigter im Haus- und Nahrungs- ftande, _ "

1). zur WiederhersteÜung der beschädigten gemernnußigen Anlagen der Gemeindén, '

0. zur Wiedprbersjellung und nothivcndtgyn Pecbeffsrun be- schädigter Deiche, Ufcrschußwcrke und damit in Verbindung ste endet Anlagen, _

(1. zur Ausführung besonders dringender Raumun 3- und Frei- legungSarbeiten in den Flußbetten und im Hochwaffergx teie, sowiZ

S. zu Vorarbeiten iür den Ausbau hochwassergefabrltckper Fluffe.

Bei der Abm-ffung der Summe, Welche der Staaiöregierung zur Erreichung dieser Zwecke zur Verfügung zu sieÜen ist, ,ist dabon aus- gegangen. daß die Aufwendun öffentlicher Mixtex nicht sowvbl von dem (Gesichtspunkte aus geschiß t, um für Bescbadigunge'n, von denen Einzelne und Gemeinden betroffen „sind, Ersqß zu leistep, sondern um diese, als Glieder des öffentlichen OrgantSmus, in ihren noth- WLndigen Lebensbedingungen zu erhalten'-, 11de daß ferner der Staat, wenn er mit Mitteln der Gesamwtheit eintrxti, erwgrten darf, daß die 81198an an dem Woblsta'nde ihrer Angeborigen nachst- betbeiligtsn Verbände diesem Verhaltnis; entsyrechend Mithelfen. Diese Grundsäße sind auch bei fruheren Vorgarzgetx leitend_ gewesen, und die gemachten Erfahrungen haben ihre Richtigkert bestätigt.

Die erforderlichen Abschätzungen find nunmehr derart zum,?lb- schluß gebracht, das; eine überschlägliche Berechnung der erforderlichen Mittel bat stattfinden können. ,

Bei den AbschäYUngen sind im aügemeinen diesklbc-n Grundsatze wie in früheren ähnlichen Fällen befolgt worden; Dayachkmußten bei Priwaten und Gemeinden (5. und 1)) (111€ Schaden, die mcht_ un- mittelbar auf die Usbkrsckywemmungen DSZ leßten Sommers zuruckzu- fübren find, außer Betracbt bleiben, insbesondkre also dsr"Schaden, Welcher dxn übk'rscbwemmt (xervcscnen Gébaukcn und Grundstnckkn nach ihrer örtlicbkn Lage durch Ueberstaiiunß_ oder durch Druckwaßssercgel. mäßig odsr doch nicht selten zn'erwachjen pflsgt. Dem (JeWafte der Abschäxzung haben fick) in ÖL" engiel-„Wn Gcmemden und „Kreisen sach- Verstäxxdigc Mikglieder der Sklbjibcrwaltumx untcr Tbeünabtnß und Leitung der Krsisbchörbcn Uatkrzogkn. Was 171€ Crlml'tux]? der Privaten im Haus- und Nahrungsstande (a) und der Geme'mdsn m_! _)rx'r Lststungs- fäbisxkkit (l),) betrifft, so ist nur das drmgerzde Bedursmf; in?.“ Auge gcfaßt worden. Insbesondere mußte LS vermieden werdeii, Beibiifen in Aussicht zu nehmen für die 5741119, in denen die Yermoxzcnsverbait- niffS der Betbkiligten, trotz der Ueberschwemmun'gssck)adc1i, immer noch haltbar gcbiicbcn sini“, odkr cine 218r1113gpnsz0rru11unxz micht durch das Hochwasis'r, sondern :urcb anders: Umstande? bsrbetgefubrt ist odsr vor Eintriik dsr .Hochwaffkr bersits bestanbcn bai.

Zu b€achten mar ferm'r. daf; dcn Betroffenen aus dyn béreits er- wäbntkn Sammlungen Erbebl'icbe Unterstüßungen zUJxfioffen smb, deren Gssammibetrag fich überschläglicb um_so 161chtLrKUbertxben lzsß, als die Privatwobltbäti.;kcit durchweg mxt dsn Bebordyn Hand 01 Hand die Vertheilung ihrkr Gabcn vorgenommén hat. Auch dex noch, zur Vcrfüguna stebcnbe Bexrag vonSamu1c1spxrxdßn war zu berucks1chtrgen, um den Bkdarf an öffentlichen Mitteln richtig abzumsffxén.

Außkr ken Vorsmväbnien Sckxädcn Warxn n'ocb unn'r Zuzisbqu bon SachWrständigen, namentlich bén MkiwrzxtiMisbaubkainten, dre Kostnn zu Ermitteln für die oben untc'r (: ixnd (1 bczxtchnqte'n Arbkttkn. _Auch hier, war die bes der Schäden, dis Leistungsfabigfeit der Betbejltgten und der Bktrag dCr bereits gkwäbrtezi UntersquUnaey 111cht außer Acht zu 1aff6n; indkffcn febit LI hier in btelc'n Faüen an Ver- pßichtstxn, die ohne UnbiÜigkeit zu den Kosten, busrangezogkn mxrden könnten. Es Empfiehlt 1ch abér 61:1 Eintrethx mtr offentlichen Mitieln bier in erhbbtkm Ma 8, Weil die Ausfuhrung dikser Arbeiten bon noch aUgemeinerer Bedeutung fur .die. Ueberschwemmungs- gebiete ist, 1115 die staatliche Fürsorge für die emzslnkn Personen und GLMEiUDSn. Jndxffen kann es fich im Rabxnen dcs Vorliegenden Ent- wurfs nur um die nicht aufzuschiebenden Wiederl)61sie11ung-1- und Neu- arbeitcn handeln, Da eine Beseitigun der Hochwasskrgefabrep 'von Grund aus noch eingehender Untersu_ ungén bedar'f und die zu bissen: Zwecke zu ergreifenden Maßnahmen spaterer Cntscbltxßung _vorbebalten bleiben müssen. Jedoch erschicn 86 angezeigt, Mttjei fu_r die Hßr- steüung der Vorarbeiten zu dem Ausbau der Hochwaßerfluffe bereit- zustellen. _

Das Er ebni aller an esteÜten Ermittelungen und Abschaßungen in den dreigbesciißädigten "Z)rovinzen, Schießen, Branbenburg und Sachsen, läßt sich auf (Grund der bis Mitte Dezember eingegangenen Berichte der Provinzialbebörden wie folgt zyfammerxfaffen, wobei der Kürze wegen die Beschädigungen, welcbe eme Gefahtbung Einzelner im Haus- und Nabrungéstande zur Folge gehabt haben (a) als Privat- schäden, die Beschädigungen von gemeinnüßtgen Anlagen, dexGemeinden, von Deichen, Uferschutzwerken u. s. w. (b und 0) als offeuxltche Schäden bezeichnet werden. Hierzu treten dann noch (unter 11) die unaufschjeb- lichen neuen Vorkehrungen durcb Räumungs- und Freilegungßarbxnen sowie (unter 6) die Vorarbeiten für den Ausbau hochwaffergefäbrlichek

Flüsse.

i(Schluß in der Dritten Beilage.)

N40: 32.

Dritte Beilage- zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 5. Februar

(Schluß aus der Zweiten Beilage)

[. Schlesisn.

]) Jm Regierungsbezirk Liegniß sind alle Kreise außer Grün- berg, Freistadt, Lüben, Jauer, Glogau und Liegniß (Stadt) getroffen und bei den Abschätzungen berückficbjigt. Die Priwatschäden Waren auf 5946090 .“ ermittelt. Jkdoch sind hierin auch die Schäbkn ent- baltén, wklche keine Existechfäbrdung, sondern nur eine besondere Hilfsbedürftigkeit der Betroffknen zuquolge akbabt baben. Ex.“, ist einstweilen davon abgefeben, dicse Betrage abzusexzen. Nicht enthalten Lind in der angegsbenen Summe erhebliche Schaden bon Großgrund-

esißern und Inhabern größerer gewerblicher Unternkbmungen, bsi dsnen

eine Existenzgefäbrdung Vorlieat, sowie von einigen leistungsunfäbigen Gemeinden. Für diese find Darlehen besonders beantragt. Ob und inwieweit einem solchen Antrage zu entsprkchcn ist, muß späterer Er- wägung vorbehalten bleiben. Einstwsiien aber find dis Schäden, welche die bezeichneten * rivaten erlitikn haben, im Betrage Von 500 000 „ck der Schadens umme zugsseßt worden, sodaß die Privat- schaden mit 6446 090 „46 zur Verschnung kommen.

Durck) Mittel d€r Pribatwobltbäiiqkeit find gedkcki 1689 440 25, und es verbleiben also uncheckt 4756 650 „;(:

Die öffentlichen Schäden stellen fich auf 1 912 710 „44

Nicht berechnet find dabei 362190 „46 Schäden, welche einzelrze Krsisverbände an ibrén bffkntlicben Anlagen erlitten haben, da die Kreise nicht als lcistungSunfäHig Erachtet Werdkn können.

Außer den Vorbezkicbnsten Summsn sind für'driyglich Fluß- räumun kn im Regierungsbezirk Likgnitz 472 000.26 eingeßeüt wordtxn. Ferner ält dsr Ober-Präfident zur Räuman und Verlkaung dsr tm

ocbwassergebiete likgsnbkn Gebäuds, Stau- und karanlagén, rücken u. s. 11). im Vorflutbsintereffe den Betrag Von 750 000 .“ für erforderlich.

2) Im Régierungébkzirk Breslau sind Von 5911 Hocbivässcrn bktroffen worden die Kreise Brieg, Franksnstein, Gubkan, Ohlau und Strieaau, ferner die Kreise Glatz, Habelschrvkrdt, Nkurode', Scbwcidnixz und Waldenburg. In den zuerst genanntpn Kreisen sind bis Ver- beerungen bkrbaltnißmäßig unbedeutend, sodaß ein Eintretkn dks Staatks fich erübrigt. Ju dLn anderm Kreisén bkiragen die Pxibat- schäden 445000 „;ck, find aber Mgen rkicblicükzr Zuwendung?" aus Mitteln der Privatwobltbätigkeii nicht in R€chnung gesteüt. Staats- seitige Bsibilfen aus Anlaß bon Priyatsckxädsn smd daher für déi! Régierungsbezirk Brcslau nicht in Aussicht genommkn.

Die öffentlicbsn Schäden (einschlikßlich &) find im Regiurungs- bezirk Brkslau auf 285 950 „46 ermittelt.

3) Im Regierunqsbezirk Oppeln find diE Kkkisé Falkenberg, Grottkau Leobschüxz, Neisse, Neustadt O.-S. aetroffen. Dig Privat- scbäden ind, als minder krbéblicb, außer Bktracht gklaffkn. Der öffentliche Schadkn (einschlisßlich (1) ist auf 252 380 «kö geschäßi.

In Anrkchnung zu bringsn smd zu 1, 1, 2 und 3 auf die „öffxnt- [ichn Schädkn 2T.“ die dem Obcr-Präsidenxcn staaisseitig bereits gewährten 1000000 „64

11. Brandenburg.

1) Im Regierungsbkzirk Potsdam find in den allein in BL“ tracht kommenden Kreisen Obsrbarnim, Wsstbabellanb, BLkÖkow, Angermünde und Wsstprigniß die Pribaiscbädcn aaf dcn Bstrag bon zusammcn 629 000 27. ermittélt. Nach Abzug der dorthin gklangtén S5€nden dsr Privatwohlsbätigksit im Betrage Von 109 000 «14 Ver- bletben „noch 520 000 „xs. Die öffüntiickykn Schäd€n sind als gxkring- fügig nicht in Rechnung gestellt.

2) Im ngisrungsbezirk Frankfurt a. O. sind alle Kreise? mit Außnabmc bon Soldin, Arnswalde, Friedeberg NUN, Stadtkrsis Frankfurt a. O. und L'ackau in das Abscbäßungsverfabrsn einbezogen und dabei die Privatkbädkn anf 1881060 „44 festgesteüt. Durch Privatspenden sind g€dcckt 658 900 „26, also ungedeckt geblieben 1 222160 .“.

Der bffentiicbeSchaden (einschließlick) (1) ist geschätzt auf 910 900.44. Hikrauf kommen in Anrkchnung die dkm Ober-Präsidknten überwiesknen 500 000 „44. ES sind also noch ungedcckt Von dkn öffentlichen Schäden 410 900 „ckck.

Die Provinz bat ihrerseits, nach den bkzüglickpen Angaben, an Beihilfen bereits 70 000 „M gewährt.

111. Sachsen.

In der Provinz Sachs8n sind anläßlich der Hochwasscrbesäyädi- gungen des [Wien Sommers [€diglicb zur Anmsldung gslangt die Kosten zur Wieberbersteüung und Vkrbesserung beschädigtk'r Deiche, Uferfckoußwerke und damit in Verbindnng stehender Anlagen, welche auf 760 000 .“ geschätzt sind. _ -

An der Hand der vorstehenden Scbäßungsémgaben sind die Grund- lagen für eine Berxckpnung W nach § 1 des Entwurfs der Staats- regierung zur Verfügung zu steUcndcn Betrages in der nachstehenden Uebersicht zusammengestellt.

1. Schlesien.

a. Die noch ungedkckten Privatschäden find aescbäjzt auf . . . . . . . . Dach werden überschläqlicb und durchschnittiich 50 0/9 aus öffentlichen Mitteln zu decken sein, rund . . . . b.Oeffent1iche Schäden an vor- banbsnen Veranstaltungen 1) im Regierungöbczirk Liegniß. . . . . . . 1912710,“ 2) im RegierungEbezirk Breslau . . . . . . 285 950 3 im Regierungsbezirk . . . . 52380

Oppen Summa 2451040 .“ Dazu treten die Aufwendungen für unaufschiebliche neue Veranstaltungen, und zwar für Flußräumungen, gescksäßt auf . 472 000 für Freilegungen im Hoch1vaffer- „......750000.

gebiet, geschäßt auf . zusammén 3 673 040 ski

Davon sind Yedeckt dar:!) die vom Staat bereits gew brten Beträge 1000 000 . bleiben ungede'ckt 2 073 040 “jb Davon sollen überschläglich und durchschnittlich noch 80 0/9 aus öffent- lichen Mitteln gedeckt werden, rund .

Es würden daher überhaupt aus öffentlichen Mitteln noch zu decken sein

Bejbeiligt sich die Provinz, wie erwartet wird, an der Aufbringung der öffent1ichen Mitjel zu 1/5, wäbrend der Staat 4/5 aufbringt, so bat sie zunächst, da der Staat 1000000 .“ vorgeleijtet hat, zum Angleich . . . . 250000 vo-zuleisten.

Es bleiben also noch zu decken . . . . . . . 4250000516 von denen 4/5 dem Staat zur Last fallin würden, 1). i. 3400 000 .

4 756 650 „X(

2400000 «sé

2100000

4500000 “Fi

11. Brandenburg.

&. Ungedeckte Priyatscbäden 1) Regierungbbezirk Potsdam . . . 520 000 .“ 2) . Frankfurt a. O. „M zusammen 1 742160 „44 Davon 50 % rand : 900000 ck 1). Oeffentliche Schäden einschließlich Räumungs- und Freilegungsarbeiten . . . . . . 910900 ckck isroon ab die 53111 Obör-Pcäfibantsn . . . . 500 000 .

bereits überwiesenen. . . . Bleibkn 410900.“

Davon 80 0/9 rund 300 000

Also aus öffentlichen Miktcln noch zu decken . 1 200000 .“

Der Staat hat bereits an Beihilfen gkwäbrt. . . . . . . . . . .. 500000516

Betbeiligt sich die Probinz, wie exwartet wird, an der Aufbringung der öffentlichen Mittsl zu 1/5, während dsr Staat 4/.-. aufbringt, so hat sie zunächst, da der Staat 500 000 „M vorgxleistxt hat, zum AuEgleicb vor- zukeisten 125 000 „44 Hieraus kann sie indessen ihrerseits in Anrechnung bringen dis Von ihr bereits vorgeleistetsn Beihilfen, so daß sie nur noch . . . . . . . vorzulcisten babsn würde.

Es blkibén mithin noch zu kacken . . . . . von dc'nen dem Staat */5 zur Last fallen würden mit .

111. Sachsen.

An_öff€ntiichen Schäden sind angemeldC-t 760 000 „ck Gabon 1011t-n dem Staate höchstens zur Last kauen .

Wiederholung.

Bedarf an öffentlichen asien der Mitteln Staatskasse

„“ „46

1. Schlefien 4 500 000 3 400 000

_ 11. Brandenburg . . . . . . . 1200 000 916 000

111. Sachsen . . . . . . . . . 760 000 250 000 Zusammcn

, . . 6460 000 F 4566 000 Hsz fürVorarbeiten bis zu 100000374 ;

und als RLsLkVL . . . . . . . _ ! 434000 Ergxiebt 6111611 Gksammtbédarf für die ,

(Staatskasse Von . . . . . 1 5000000

b (Fläuternd zu der vorstehenden Ueberfiäyt wird Nachstehendes emer .

Schadenßanmeldungen aus Anlaß dsr Hochwasserverbeerunqen des 1681611 Sommers liegen im wesentlichen aus dkn Provinzsn Schlesien, Bt_anhenburg und Sacbjen bor. Es darf, ohne der Zuverlässigkeit derjenigen, die das vorliegende Zahlenmaterial b€schafft haben, irgend zu nahe zu treten, angenommen werden, daß die ermittelten Summen bki nochmaliger Prüfung nicht unerhebliche Herabseßungen erfahren 70111161"!- Es syrscben hierfür diE Wahrnkhmungkn, welche bei früheren Aylanen aßnlicher Art gemacht wordxn find. Indessen mögen die er- nnttelten Summcn einstweilen als Grundlage genommen Werben.

' „Für die Frage, in wchlcher HÖHE durchschnittlich Beihilfen zu be- thtgk-txfind, ist unterschieden! wordsn zwischen privaten und öffent- lichen Schädkn. Dis erstsren pflegen leichter überwunden zu werden als die'_ leßtexcn, da der bsschädigte Eénzeknc fich in seinen Ausgaben einsxhrankt, Hie Auxigaben zu öffentlichxm Zwscken aber mkist eine Ein- sxbrankunx; nicht zulassen, biklmebx infolge der schädigenden Ereignisse eme bctrßchtltchz: Steigerung erfahren und um so drückenber empfunden wkrden, 10 1chw1erig9r infolge disser Ereigniffe die Aufbringung baarer Gelbmtttsl dsn einzsinen Beschädigte'n wird. Von diesem Standpunkt ausgstxs als genügend zu «achten, wenn für Privatschäden durcb- schmttlicb etwa 50%, für öffentliche Schädsn aber etwa 800/0 der noch nicht gxdkckten Schadenssummen als Beihilfe aus öffentlichen Mittklp gewabxt wird.

Ziemen?) ist bei dsr Bsrechnung bkzüglich dsr Provinzen Schlefien und * randenburg bkrfahren worden.

'Was die Bktbkiligung dcr Probinzialberdee dieser Provinzen betrifft, so hat die Provinz Schlesien fich bisher auf die Wiedkrber- stellung der Provinzialanlagen beschränki. Der Provinzialaussckyuß von Brandknburg bqt in Anlaß der Hochwasser dem Landksbire-ktor 500000 „14 zu Beihilfen für die Wiederhersteüung bon Cbauffeen, Kommrznalwe'g-Zn und Brücken sowie zur Wieberberstellung von Deichcn und ngmen zur VerfüZung gestellt; dabei handklt es sich aber im Wesentlichen nur um nochmalige Gewährung yon Neubau-Prämien, um die üblichen Beistxuern zum WSJEÖÜU und um Darlehen zu Deiibreparaturen.

Nach den mit maßgebenden Persönlichkeiten in den Provinzial- VLrwaltungx-n von Schlesim und Brandenburg gepflogenen Verband- lungxn, glaubt jedoch die Staatsregierung die feste Erwartung begen zu durfen, daß beide Provinxiasverbände sich bereit finden lassen wsrden, an ben aus öffcntlicben Miiialn für die betreffknde Provinz bereits gewahrtßn' und noch zu gewährendezi Bkihilfkn je mit ein Fünftel sich zu bctbcztbgsn, und paß sie rzocb im Laufe der Verhandlungen über den Geikßcntwurf dle bezügltchen Beschlüsse fassen Werden. Die zu erwartende Bktheiligung der beiden Provinzen zu 1/5 des Gesammt- bedarfö an öffentlichen Beihilfen ist demenlfprechknd in der Uebersicht m Rkchnung gestellt.

Was die Provinz Sachsen betrifft, so smd dort an Hochwaffer- sch§dxn nur 'die Kosten zur Wiederbcrftkllung und Vsrbefferung bc- schadtgter Deiche, Uferschußwerke und damit in Verbindung stehender Aniqgsn mtt 760000 „% axaemeldef. Ob und inwieweit die Be- tbeiltgten im stande find, dtxke Kosten selbst zu tragen, bedarf noch gcnauersr Ermittelung. Es it vorläufig in Ausfickpt genommen, das; Staat, Provinz und die Betbeiligten je ein Drittel der Kosten über- nehmen. Mehr 014 rund 250 000 aki würden daher staatsfeitig in keinem Faüe zu gewähren_ sein; dieser Bstrag ist dementsprkcbknd in dektLKeberficht dar vom Staat zu gewährenden Mittel in Rechnung ge e t.

Zu den einzelnkn Bestimmungen des Eniwurfs, der sich in seiner Faffung im allgemeinkn an frühere Nothstandßgeseße, insbesondere an das Gefkß vom 13. Mai 1888 (Geseßsamml. S. 103) anlehnt, bleibt Folgendes zu bemerken.

Zu § ].

Die Berechnung des der Staatsfegierung zur Verfü ung xu stellenden Betrages Absaß 1 ergiebt *sich aus der obigen Zußammen- stellung. Die BewiUigung der Beihilfen selbst 2) ist an die der Berechnung zu Grunde liegenden Aygaben in keiner Wsise weder örtlich noch bezüglich der zu bewrlltgenben Summen, sondern nur und dex Maximum dcs Gesammtbetrages von fünf Millionen Mark ge un en.

Die in § 1 Absas 2 unter a, 1), 6 bezeichneten Zwecke der Bei- btlfen entsprechen den Vorschriften in Ö 1 Nr. 1 a, 1), a des Geseves vom 13. Mai 1888. Hinzugefügt sind die unter (1 und 9 bezeichneten Zwecke aus den im allgemeinen Theil der Begründung erörtc'rten Er- wägunaen. Fortgelaffen ist der in §1 des Gesetzes vom 13. Mai 1888 unter Nr. 2 angegebene Zweck:

55000 .

. 1 145 000 aii 916000 ,

250 000 „74

ierbon zu

1898.

die durch dgs Hochwaffer beschädigten Staatseisenbabn- und

sonstigZ Fskaltscbe Bauanlagcn wiederherzusteiien und soweit nbtbia

zu ver 6 ern.

Beschädigungen dieser Art, namentlich an StaatSeiienbabnen, sind zwar auch durch das Hochwasser im Sommer 1897 in er- heblichem Maße ein etrkten; die Hersteüungskosten werden aber ihre Deckung aus bere ts zur Verfügung stehendsn Mitteln finden,

Die Aufzählung der VerwendunJwaecke in Abjaß 2 soll nur für die Hauptaxten der Verwendungen die Ziele angeben, ohne andere unbedingt auSzuscbließen.

Jn § 1 Abs. 3 ist die Bewilligung obne Auflage der Rück- gewähr -- abweichsnd von dsr Vorschrift in § 1 Abs. 2 des Geseßes vom 13. Mai 1888 - als Regel hingestellt. Nach den Erfahrungen, welche die Staatsregierung mit den früher gewährten Notbftands- darlebnen gemacht hat, erscheint es erwünscht, diese Form der Beihilfe nur in AitSnabmefäUen zur Anwendung zu bringen.

Zu § 2.

_ In bew Gesöße vom 13. Mai 1888 war die Stelle, welche über die Bewilligung der Beihilfen zu entscheiden bat, nich1 bezeichnet; nur eine Mitwirkung der KreiSausschüsse und Provinzialausschü e bezw. von'besondoren qumisswncn war vorgesebkn. Die eigeml che Ent- scheidung erfolgte, in der Zentralinstanz. Dies Verfahren, welches die aniraxiqstanz mxt einer Aufgabe belastet, deren Erfüüung im einzelnen regelmaßtg doch nur auf der (Grundlage der in der Provinzialinstanz gewonnenen Ergebnisse erfolgen kann, hat sich nicht als zWLckent- spxechend krwiesen. Für die Beibilfen, die auf Grund des gegen- wartigen GLTkßes gewährt werden soUen, empfiehlt es sich, ein Ver- fabrkrz zu wgblen, wonach vor) der Zentralinstanz nur eine Vertheilung auf bis gkschadigten Landeßtbecle -- nach Maßgabe der bsrvortreienden Bedurfmffe und der erwarteten Mitbetheiiigung dkr Provinzial- yerbände - erfolgt, die? Bewiüiguna der Beihilfen im einzelnen aber, innerhalb der Von den zuständigen Ministern festzuseß-enden Grenzen, durch der_i an der Spitze der Provinz stehenden Ober-Präfidenten, im Einbsxstandniffe mit dem Provinzialausschuffe, dem Verwaltungs- organe, des zu Rath und Tb_at mitbcrufenen Provinzialvexbandes. D_as3 dies (Einverständnis; regelmaßig erzielt wird, kann erwartet werden. Fur den Fall nicht zu bkseitigender Meinungßdifferenzen aber mußte Vorsorße getroffen, ,und fis konnte nicht wohl anders als durch eiue Entscheidungsbefugmß der zuständigen Minister geordnet Werden.

, DW. Anhörung d'er KreaSaussckpüffe (an deren SteUe für Stadt- kreise bier ber Gemeindkborstand zu treten haben würde) wird zu- tbeffenbe Entxcbeiditngen erl€ichtern 11111) der Kreisverwaltung den ge- bubrenden Emf1u sichern. Es wird Aufgabe aÜer mit der Ver- theilung zu 5810 knben'Jnstanzen skin, bei Ausführung des Gefeßes nochmals zu prufen, inwieweit die bisherigen Ermittelungen zutreffend warm und_ ob inzwischen die Verhältniss, z. B. durch Zuwendun aus Privatxpenden, sich Verändert haben. Dabei ist zu bemerken, da die Mittel der Pxthkvoblfbätigkeit noch nicht erschöpft sind, so stgnden z.B. dem Zentral-Hilfskomitee in Berlin bei Aufstellung dzesss Entivurfes noch 225 000 „44, dem Hauptvereine des Vater- landisch€n Frauenvereins über 140 000 .“ zur Vsrfügung.

Bei dsr Bewiüiguqa 'von Beihilfen an Priwate wird es sich viel- fack) Empfehlen, den" bexviüißten Betrag nicht auf einmal, sondern na Maßgabq des Bebyrfmffes anzuweisen; auch werden die Beihilfen :) zweckmaßtg nicht im. baaren (Halde, sondern in Gestalt von Lebens- mrkteln, Brennmgtxrral, Futter, Saatgut u. s. w. zu verabfolgcn sein.

Wkrden BElbllfén zur Au§fübrung von Arbeiten bewilligt, so werde'n Nat€nzablungcn „nach Maßgabe des Fortschrittes der Arbeiten besonders angebracht scx", Da auf diese Weise einer unwirtbschaft- lich8n_ Verwendung dks Geldes vorgebeugt und die schneÜc und gute Ausfuhrung der Arbeiten befördert wird.

In diesen Beziehungkn eröffrxet sich für die mit der Ausführung des (Hxskizes betrautkn Behörden em angedebntes Feld der Thätigkeit.

DiBsti JWZZFWYÜW V

8 e mmungen en pre en su ez gi en or riten des Gkseßes Vom 13. Mai 1888. M f

Handel und Getverbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 4. d. M. gesteÜt 13153, nicht reihi- zeitig ;:esteÜt kcine Wagen. _ Zn Oberschlesien sind am 4. d. M. gestellt 5034, nicht recht- zeitig gesteüt keine Wagkn.

-- Vom Berliner Pfandbrief-Jnstitut sind bis Ende Januar d. I. 18801000 „ii 34 9/9, 21619800 .“ 49/5, 45763200 „44 4.1- 0/0, 9722100 „44 59/0 alte Pfandbriefe und 15 252 200 24 3 0/0 und 29 437 500 «24 33% neue, zusammm 140595 800 .“ Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 10537200 „44 34 0/0, 8676600 „ii 4%, 8610 000 .“ 44“ 9/0, 1623 600 „44 50/0 alte Pfandbriefe und 15181700 .“ 39/9 und 29 253 200 .“ ZH 0/0 neue, zusammen 73 882 300 .“ Pfandbriefe zu verzinseti sind. - Angemeldet zur Beleihung in Neuen Berliner Pfandbrtefen fiäxb bis 31éthanuar0128298 220 Grundstücke mit einem euerVer erungsrm e von 4 - 0750 .“ u e? , abet nicht a gehoben sind 10 964400 „44 Z 9 1 W

- Aus Essen a. d. Ruhr berichtet die „„Rhein-Westf. tg.“: In der gestrigen Beiratbssißung dcs rbeinifcb-westfäli eben Kohlensyndikats wmde der Richtpreis und damit auch der Ver- rechnungsprxisfür Kokskoblen vom 1.Januar ab auf 8,44 für die Tonne festgessßt. An die Beiratb§_fi8ung schloß fich eine Versammlun de: ZecbenbssiZLr, in welcberxunachst vom Vorstand der geschäftliche * erick erstattet wurde. Nach demselben betrug im Dezember v. I. die Be- jbxiligung 3889478 t., die Förderung 3810060 15, sodaß sich eine Einschränkung von 79 418 i = 2,04 0/0 ergab, ae en 3,48 im Novewber 1897 und 3,35 0/9 im Dezember 1896. A gesest wurden ins- gesammt 3812 267 i;, versendet nach Abzug des Selbstverbrauchs 2845 649 t., wovon 95,27 0/g für Rechnung des Syndikats inßen. Der durchschnittlicke Versand für den Arbeitstag ßeügt sie? auf 13 516 (12 im Dezember 1897 ge en 13 486 im November 189 und 12 880 (12 im Dezember 1896. ie Uebersicht über die Geschäfts- ergebniffe des ganzen abgelaufknencn Geschäftsjahres er lebt, daß die erwartxte günstige Entwickelung eingetreten ist. Her durcha schnittliche Versand betrug im Jahre 1897 für den Arbeitstag 12 818 Dopvel-antner gegen 11862 Doppel-Zentner im abr: 1896. 'Die Steigerung des Absaßes entfällt zum überwiegenden heil auf die inländischen Avsavgebiete. Auch der Nbsaß über den Rhein war sehr lebhaft, wenn er auch hinter dem da Jahres 1896 zurückgeblieben ist. Bei der großen Aufnahme- fäbtgkeit dcs inländischen Marktes konnte selbstredend aueh der Export nicht so stark wie sonst berücksicbti t werden. Der Vorstand beschlofß in Erfüüung der Syndikatsaufga en, die Produktion dem Bedar eng anzuschließen und für ebruar und März eine Förderungs- einschränkung yon 10 0/9 in Botsch ag zu bringen, um einem etwaige- ungunstigcn Einfluß der ganzen Lage auf die dauernde Gestaltung det Marktes vorzubeugen.

Stettin, 4. Februar. (M.TB.) Spiritus loko 41,30 dq.

Breslau, 4_. Februar. (W. T. B.) Schluß-Kurse. E 31% L-Pfdbr. laßt. 14. 100,30, Bruiauer Diskoutobcmk